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ID0707202300

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    Deutscher Bundestag 72. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1974 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 4509 A Abwicklung der Tagesordnung 4512 A Amtliche Mitteilungen 4509 B Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen (Drucksache 7/1459) . . . . 4512 B Fragestunde (Drucksache 7/1510) Frau Renger, Präsident . . . . . 4512 B Frage A 1 des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Meldungen betr. negative Entwicklung des Kulturaustauschs mit der DDR Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 4512 C, D, 4513 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 4512 D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 4513 A Frage A 2 des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU) : Verpflichtung zur Darstellung des einheitlichen Staatsgebiets „Deutschland" in allen von Staats- und Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutsch- land herausgegebenen oder im öffentlichen Verkehr benutzten Karten Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 4513 B, C, D, 4514 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 4513 C, D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . . 4513 D Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 4514 A Frage A 129 des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Bestehen eines besonderen innerdeutschen Verhältnisses zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 4514 B, D, 4515 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 4514 C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 4515 A Fragen A 5 und 6 des Abg. Batz (SPD) : Einführung einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung für Wasserfahrzeuge Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 4515 B, C Batz (SPD) 4515 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1974 Frage A 8 des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU) : Bindung der Staats- und Verfassungsorgane an die Schlußbemerkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 4515 D, 4516 A, B, D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 4515 D, 4516 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . . 4516 C Frage A 9 des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Untersagung des Haltens von Haustieren in Wohnungen durch Vermieter; Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 4517 A, B, C, D Rollmann (CDU/CSU) 4517 B, C Ey (CDU/CSU) 4517 D Frage A 17 des Abg. Müller (Schweinfurt) (SPD) : Handelsklasseneinteilung für Verbraucherfrischfleisch Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 4518 A Fragen A 18 und 19 des Abg. Josten (CDU/CSU) : Vorschlag des ökumenischen Arbeitskreises „Landwirtschaft und Entwicklungshilfe" des Instituts für Friedensordnung der DSAG bezüglich intensiver Förderung der inländischen Nahrungsmittelerzeugung und der bäuerlichen Landwirtschaften; kostenlose Verteilung von Nahrungsmittelüberschüssen in den Hungergebieten Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 4518C, D, 4519A, B Josten (CDU/CSU) . . 4518 D, 4519 A, B Fragen A 24 und 25 des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) : Auswirkungen der Studienplatz-Wartezeit; Verlängerung des Zeitraums für die Gewährung des Kinderzuschusses über das 25. Lebensjahr hinaus Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 4519 C, D, 4520 A, B Dr. Ritz (CDU/CSU) 4520 A, B Frage A 29 des Abg. Ey (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Verhütung von Gesundheitsschäden bei der Herstellung und Verarbeitung von PVC-Material Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 4520 C Frage A 32 des Abg. Ey (CDU/CSU) : Sicherheitsbestimmungen im Baubereich, insbesondere Schutz gegen Vergiftung im Brandfall bei der Verwendung von Kunststoffen Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 4521 A, C Ey (CDU/CSU) . . . . . . . 4521 C Frage A 31 des Abg. Mahne (SPD) : Neufestsetzung der Heizkostenpauschale der Mieter auf der Grundlage des derzeitigen Ölpreises; Unterbindung von Mißbräuchen Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 4521 D Frage A 33 des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) : Angebot des Bundes an die Länder betr. Milderung der Auswirkungen von Zinssteigerungen im sozialen Wohnungsbau durch einen Härteausgleich Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 4522 A, B, C Dr. Schneider (CDU/CSU) . . . 4522 B, C Fragen A 48 und 49 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Aufwand für die seit 1969 abgeschlossenen Beraterverträge und Vorlage einer Liste Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 4522 D, 4523 A, B Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 4523 A Frage A 74 des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Aussagen der Bundesminister Leber und Bahr über die sowjetische Aufrüstung Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 4523 C, 4524 A, B Engelsberger (CDU/CSU) 4524 A Damm (CDU/CSU) 4524 B Frage A 77 des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Verschiedenartige Anrechnung der Pflegezulage bei der Gewährung von Wohngeld und von Pflegegeld Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . . . . . . . . 4524 C, D Dr. Schmude (SPD) 4524 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1974 III Frage A 78 des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Einspareffekt bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Pflegegeld und Pflegegeldzulage Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 4525 A, B, C Dr. Schmude (SPD) 4525 B, C Frage A 79 des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) : Aussage des Bundesministers Frau Dr. Focke betr. Durchführung von Abtreibungen und Finanzierungshilfe der Bundesregierung für Krankenhäuser Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . 4525 D, 4526 C, D, 4527 A Nordlohne (CDU/CSU) . . . . . 4526 C Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) . . . 4526 D Fragen A 93 und 94 des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Mithöreinrichtungen in Nebenstellenanlagen der Deutschen Bundespost Dr. Hauff, Pari. Staatssekretär (BMFT/BMP) 4527 B, C, D Dr.-Ing. Oetting (SPD) 4527 D Frage A 100 des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Anrechnung von Einkommenserhöhungen auf den Ausbildungsförderungsbetrag Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 4528 A, B Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . . 4528 B Frage A 91 des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) : Kosten im Zusammenhang mit dem Einzug der Rundfunk- und Fernsehgebühren durch die Rundfunk- und Fernsehanstalten Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) 4528 C, D Büchner (Speyer) (SPD) . . . . 4528 D Frage A 92 des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) : Vorschlag betr. Ablösung der Rundfunk- und Fernsehgebühren durch Zuweisungen an die Rundfunk- und Fernsehanstalten aus allgemeinen Steuermitteln Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) . . . . . . . . 4529 A Fragen A 98 und 99 des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Pressemeldung betr. Auflösung der Oberpostdirektion Neustadt an der Weinstraße Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) . . . . 4529 A, B, C, D Dr. Gölter (CDU/CSU) . . . . . . 4529 C Büchner (Speyer) (SPD) . . . . . 4529 D Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen (Drucksachen 7/1459, 7/1539, 7/1540) Dr. Sprung (CDU/CSU) 4530 B Rapp (Göppingen) (SPD) 4531 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . 4532 B Nächste Sitzung 4534 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4535* A Anlage 2 Zusätzliche Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Zusatzfrage des Abg. Walkhoff (SPD) : Beurlaubung eines Hochschullehrers für Lehraufgaben an einer Bundeswehrhochschule . . . . 4535* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMW) auf die Fragen A 11 und 12 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Urteile der Justiz des „DDR"-Regimes gegen die Fluchthelfer Garden und Bihlert; Verhinderung der Vollstrekkung und Unvereinbarkeit dieser Urteile mit den Menschenrechten der UN-Charta 4535* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 44 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Braun (CDU/ CSU) : Vergabe von Studien und Gutachten im Jahre 1974 4536* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 45 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Formulare für die Einkommensteuererklärung 4536* C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1974 Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 46 und 47 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) : Ausschluß der mittelständischen Unternehmer von der Pauschbesteuerung von Ausgaben der Arbeitgeber für die Zukunftsicherung der Arbeitnehmer 4536* D Anlage '7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 70 und 71 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Haase (Kellinghusen) (SPD) : Verwarnungen gemäß § 56 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen Verstoßes gegen § 24 des Wehrpflichtgesetzes; Um-, An- und Abmeldung bei den Einwohnermeldeämtern und Wehrersatzbehörden . . . 4537* A Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 72 und 73 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Auffassung des Bundesministers Leber betr. Kapitalhilfe an die Sowjetunion und andere Staaten des Warschauer Pakts . . . . . . . 4537* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1974 4509 72. Sitzung Bonn, den 16. Januar 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 18. 1. Adams * 18. 1. Dr. Aigner * 18. 1. von Alten-Nordheim 18. 1. Dr. Arndt (Berlin) 30. 3. Dr. Artzinger* 18. 1. Dr. Bangemann * 18. 1. Behrendt * 18. 1. Frau Berger (Berlin) 20. 1. Blumenfeld * 18. 1. Bredl 18. 1. Dr. Burgbacher * 18. 1. Dr. Corterier * 18. 1. Dr. Dollinger 18. 1. Eilers (Wilhelmshaven) 18. 1. Dr. Eyrich 26. 1. Fellermaier * 18. 1. Flämig * 18. 1. Frehsee * 18. 1. Dr. Freiwald 18. 1. Dr. Früh* 18. 1. Gerlach (Emsland) * 18. 1. Gewandt 19. 1. Graaff 19. 1. Härzschel * 19. 1. Dr. Jaeger 18. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) * 18. 1. Kater * 18. 1. Dr. Klepsch * 18. 1. Krall * 18. 1. Kunz (Berlin) 20. 1. Lange * 18. 1. Lautenschlager * 18. 1. Lücker * 18. 1. Memmel* 18. 1. Müller (Mülheim) * 18. 1. Mursch (Soltau-Harburg) * 18. 1. Opitz 19. 1. Dr. Prassler 23. 2. Dr. Ritgen 16. 1. Schäfer (Appenweier) 16. 1. Sauer (Salzgitter) 20. 1. Schluckebier 19. 1. Schmidt (München) * 18. 1. Dr. Schulz (Berlin) * 18. 1. Schwabe * 18. 1. Dr. Schwörer * 18. 1. Seefeld ' 18. 1. Dr. Slotta 23. 2. Springorum * 18. 1. Dr. Starke (Franken) * 18. 1. Frau Stommel 16. 1. Walkhoff * 18. 1. Frau Dr. Walz * 18. 1. Weber (Heidelberg) 23. 2. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Wiefel 17. 1. Wohlrabe 20. 1. Dr. Zimmermann 18. 1. Anlage 2 Zusätzliche Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 10. Januar 1974 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (66. Sitzung, Seite 3884 C) : In der Fragestunde am 28. November 1973 hatte ich Ihnen zugesagt, den von Ihnen genannten Fall einer Beurlaubung eines Hochschullehrers für Lehraufgaben an einer Bundeswehrhochschule prüfen zu lassen. Ich kann Ihnen nunmehr aufgrund einer Auskunft des Bundesministers der Verteidigung folgendes mitteilen: Professor Dr. Ennenbach von der Gesamthochschule Essen ist zur Zeit nur nebenberuflich im Rahmen eines Lehrauftrages an der Hochschuld der Bundeswehr in München tätig; hauptberuflich lehrt er nach wie vor in Essen. Erst ab 1. April 1974 wird er, wenn es bei dem Ergebnis der bisherigen Verhandlungen bleibt, hauptberuflich in München tätig sein. Gegenwärtig ist Professor Dr. Ennenbach also nicht beurlaubt. Nach einer Mitteilung des Bundesministers der Verteidigung ist auch nicht damit zu rechnen, daß er ab 1. April 1974 aus dem Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen zunächst beurlaubt werden wird. Vielmehr hat er zu diesem Termin seine Entlassung aus dem bisherigen Dienstverhältnis beantragt. Ich stelle hiernach fest, daß meine Erklärung vor dem Bundestag, bisher sei nur ein an einer öffentlichen Hochschule tätiger Hochschullehrer an eine Hochschule der Bundeswehr beurlaubt worden, zutrifft. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 15. Januar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Fragen A 11 und 12) : Wie lassen sich nach Auffassung der Bundesregierung die Urteile der Justiz des „DDR"-Regimes gegen die Ansbacher Fluchthelfer Garden und Bihlert mit der von der Bundesregierung versprochenen Entspannung und den menschlichen Erleichterungen in Einklang bringen, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine Vollstreckung der unmenschlichen Urteile zu verhindern? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese Urteile mit den Menschenrechten der UN-Charta unvereinbar sind, und wird die Bundesregierung das „DDR"-Regime vor den Vereinten Nationen deshalb wegen Verletzung der Menschenrechte anklagen? Zu Frage A 11 Das am 8. Januar 1974 in Sachen Garden und Biehlert verhängte Urteil schließt an die bisherige Praxis 4536* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1974 der DDR an, die nicht unseren Vorstellungen von Recht und Gerechtigkeit entspricht. Solche Urteile dienen nicht der Entspannung. Allerdings hat die Bundesregierung nicht versprochen, daß mit Abschluß der Verträge mit der DDR eine sofortige Änderung im Verhalten der DDR eintreten werde. Zu Frage A 12 Die Bundesregierung bekennt sich zu dem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte niedergelegten Grundsatz, daß jeder Mensch das Recht hat, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren. Sie sieht derzeit keine erfolgversprechende Möglichkeit, die Angelegenheit vor die Vereinten Nationen zu bringen. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen tagt zur Zeit nicht. Beschwerdeinstanzen wie die Europäische Menschenrechtskommission in Straßburg gibt es im Rahmen der Vereinten Nationen nicht. Insbesondere ist der Internationale Pakt für bürgerliche und politische Rechte, in dessen Rahmen eine solche Beschwerdeinstanz vorgesehen ist, noch nicht in Kraft. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 16. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage A 44) : Beabsichtigt die Bundesregierung, zu vergebende Gutachten und Studien auszuschreiben, oder nach welchen Richtlinien erfolgt die Vergabe, da immerhin auf Grund des vorliegenden Haushaltsplans für das Jahr 1974 ca. 60 Millionen DM für Studien und Gutachten vorgesehen sind? Bei der Vergabe von Gutachten und Studien können normalerweise nur wenige Sachverständige in Betracht kommen, von deren fachlicher Qualifikation sich die auftraggebende Stelle in etwa ein Bild machen kann. Eine Auswahl lediglich unter Kostengesichtspunkten wäre nicht sinnvoll. Die auftraggebende Stelle wird deshalb in der Regel im Einzelfall zu prüfen haben, von welchem fachlichen und wissenschaftlichen Rang das Gutachten sein muß, welche der ihr bekannten Personen oder Institutionen hierfür am ehesten in Betracht kommt und welcher Preis für die Anfertigung des Gutachtens angemessen ist. Einheitliche Richtlinien hierfür lassen sich infolge der Verschiedenartigkeit der Vertragsgegenstände nicht aufstellen. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß Ihre Annahme, im Haushaltsentwurf 1974 seien für die Erstellung von Studien und Gutachten etwa 60 Millionen DM vorgesehen, nicht zutrifft. Die Ausgabegruppe 526, an die Sie offensichtlich denken, umfaßt nicht nur Posten für Sachverständige, sondern auch Gerichts- und ähnliche Kosten. Welche Ausgaben für Gutachten entstehen werden, läßt sich zu Beginn eines Haushaltsjahres nicht genau angeben; voraussichtlich werden sich diese Kosten auf rd. 18 Millionen DM belaufen. Lassen Sie mich abschließend noch bemerken, daß die Vergabe von Gutachten in der Bundesrepublik seit jeher in der geschilderten Weise gehandhabt worden ist. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 16. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage A 45) : Wann ist das Bundesfinanzministerium bereit, den Einkommensteuerpflichtigen ein einfaches und verständliches Erklärungsformular anzubieten, ohne daß sich jährlich die Formulare ändern? Der Vordruck für die Einkommensteuererklärung muß notwendigerweise jeweils den Änderungen des Einkommensteuerrechts angepaßt werden. Als wesentliche Änderung des Vordrucks, die unabhängig von einer Änderung des Steuerrechts erfolgte, ist seit dem Veranlagungszeitraum 1970 lediglich die Einführung einer besonderen Anlage zum Vordruck zu erwähnen, die es den veranlagten Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Werbungskosten in gleicher Weise aufzuzählen wie Arbeitnehmer, die einen Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich stellen. Es wird allgemein anerkannt, daß diese Anlage das Erklärungsformular verständlicher macht. Zur Zeit wird geprüft, ob in Abkehr von dem bisherigen Vordrucksystem der Übergang zu einem übersichtlichen Mantelbogen mit Anlagen für die einzelnen Einkunftsarten dazu beitragen kann, den Erklärungsvordruck weiter zu verbessern. Die Umstellung ides Vordrucksystems kann in Zusammenhang mit der Steuerreform erfolgen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 16. Januar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Fragen A 46 und 47): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Finanzämter die Pauschbesteuerung von Ausgaben der Arbeitgeber für die Zukunftssicherung der Arbeitnehmer nur dann zulassen, wenn eine Mindestzahl von 20 Arbeitnehmern vorhanden ist? Hält es die Bundesregierung für richtig, daß diese Pauschbesteuerungsmöglichkeit zur Arbeitserleichterung eingeführt ist und die mittelständischen Unternehmer von dieser Vereinfachungsmöglichkeit dadurch ausgeschlossen werden, daß sie die erforderliche Zahl der Arbeitnehmer nicht aufweisen können? Nach den im Jahre 1957 eingeführten gesetzlichen Vorschriften sind Lohnsteuerpauschalierungen bei Arbeitgeberleistungen für die Zukunftssicherung der Arbeitnehmer nur zulässig, wenn diese Leistungen in einer größeren Zahl von Fällen erbracht werden. Als größere Zahl wird nach einheitlichen Verwaltungsanweisungen der obersten Finanzbehörden der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1974 4537* Länder stets eine Zahl von 20 Arbeitnehmern angesehen. Aber auch bei Zuwendungen an weniger als 20 Arbeitnehmer können die Finanzämter eine Pauschalierung zulassen, wenn dies nach den betrieblichen Verhältnissen vertretbar ist, d. h. wenn dadurch sonst auftretende erhebliche Berechnungsschwierigkeiten vermieden werden. Die Bundesregierung hat in dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung die dort vorgesehene Lohnsteuerpauschalierung für Beiträge zu einer Direktversicherung und für Zuweisungen an eine Pensionskasse nicht mehr davon abhängig gemacht, daß es sich um Leistungen zugunsten einer größeren Zahl von Arbeitnehmern handelt. Damit wird, wenn das Parlament diesem Gesetzentwurf zustimmt, das in Ihrer Frage aufgeworfene Problem erledigt sein. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 16. Januar 1974 auf ,die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) (SPD) (Drucksache 7/1510 Fragen A 70 und 71) : Wieviel Verwarnungen gegenüber Wehrpflichtigen gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen eines Verstoßes gegen § 24 Abs. 6 Nr. 1 des Wehrpflichtgesetzes, weil sie die eingetretene Änderung ihrer Wohnung nicht innerhalb einer Woche dem zuständigen Kreiswehrersatzamt gemeldet haben, sind in den Jahren 1972 und 1973 bisher von den Wehrersatzbehörden ausgesprochen worden, und in wieviel Fällen wurde ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 DM festgesetzt, wie hoch ist der eingegangene Gesamtbetrag, und wie hoch berechnen sich im Einzelfall die entstandenen Verwaltungskosten (Feststellung der Ordnungswidrigkeit, Änderung der Kartei, Erstellung des Verwarnungsbescheids, Portokosten für Einschreibebrief, Buchung des Geldeingangs, Mitteilung der Standortkasse an das jeweilige Kreiswehrersatzamt, erneute Karteibearbeitung dort und Abschluß des Vorgangs)? Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der gesetzlichen Meldevorschriften sicherzustellen, daß mit der Um-, An- oder Abmeldung bei den Einwohnermeldeämtern dieses gleichzeitig für die Wehrersatzbehörden in einem Verwaltungsakt mit geschieht? Zu Frage A 70: Eine Statistik über Verstöße der Wehrpflichtigen gegen die in § 24 Abs. 6 Nr. 1 des Wehrpflichtgesetzes begründete Pflicht, jede Änderung ihres ständigen Aufenthalts oder ihrer Wohnung binnen einer Woche der zuständigen Wehrersatzbehörde ihres Weg- und Zuzugsortes zu melden, wird nicht ,geführt. Die Bundesregierung kann deshalb keine Auskunft darüber geben, wie viele Verwarnungen wegen solcher Verstöße in den Jahren 1972 und 1973 von den Wehrersatzbehörden ausgesprochen und in wie vielen dieser Fälle ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10,— DM festgesetzt worden ist. Ebenso läßt Sich auch der aufgrund von Verstößen gegen § 24 Abs. 6 Nr. 1 des Wehrpflichtgesetzes eingegangene Gesamtbetrag ,an Verwarnungsgeldern nicht feststellen. Auch ,die bei Verhängung eines Verwarnungsgeldes im Einzelfalle entstehenden Verwaltungskosten können nicht angegeben werden. Eine entsprechende Erhebung wurde bisher nicht durchgeführt. Zu Frage A 71: Durch 'die unterschiedlichen Meldevorschriften in den Ländern ist nicht sichergestellt, daß die Wehrersatzbehörden von den Einwohnermeldeämtern kurzfristig über einen Wohnungswechsel unterrichtet werden. Zwar ist in den Verwaltungsvorschriften der Länder zu den Meldegesetzen angeordnet, daß die Kreiswehrersatzämter durch Übersendung einer Ausfertigung der An-, Ab- und Ummeldung der in Wehrüberwachung stehenden Personen über den Wechsel der Hauptwohnung eines Wehrpflichtigen in Kenntnis gesetzt werden. Diese Meldungen erreichen die Wehrersatzbehörden wegen der Beteiligung auch anderer Behörden teilweise erst nach mehreren Wochen. Dieser Zeitraum ist zu lang, um die jederzeitige Einsatzbereitschaft der Bundeswehr sicherzustellen. Die Kreiswehrersatzämter benötigen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben einen stets aktuellen Überblick über die zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen. Unter den gegenwärtigen Umständen ist nicht ersichtlich, wie eine schnellere Unterrichtung der Kreiswehrersatzämter allgemein sichergestellt werden könnte. Damit kann erst gerechnet werden, wenn das Einwohnerwesen auf die elektronische Datenverarbeitung umgestellt sein wird. Dann wird auch zu prüfen sein, ob auf eine besondere Umzugsmeldung der Wehrpflichtigen an die Kreiswehrersatzämter verzichtet werden kann. Zur Zeit ist ein solcher Verzicht noch nicht vertretbar. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 16. Januar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Fragen A 72 und 73) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Bundesverteidigungsminister Leber, daß die Sowjetunion mit ihrer fortgesetzten Aufrüstung den Westen zu kostspieligen Verteidigungsanstrengungen zwinge, und würde sie seine Forderung, „keinen Pfennig Kapitalhilfe an Moskau, solange nicht der letzte notwendige Pfennig für unsere eigene Sicherheit investiert ist", unterstützen? Gilt diese Forderung von Bundesverteidigungsminister Leber auch für die anderen Staaten des Warschauer Pakts? Besonders der als Zitat gekennzeichnete Kern Ihrer 1. Frage beruht vermutlich auf einer Presseveröffentlichung *) über eine Aussage des Bundesministers der Verteidigung in einem Vortrag im Verlagshaus Frankfurter Societäts-Druckerei am 14. Dezember 1973. Diese Aussage, wie auch im Bulletin der Bundesregierung Nr. 166, Seite 1659 nachzulesen, lautet: „Die Sowjetunion braucht für ihre Rüstung einen großen Teil des russischen Sozialproduktes. Sie kann nicht erwarten, daß der Westen diese Lücke in ihrem Kapitalbedarf durch Kapitalexport schließt und die eigene Verteidigungsfähigkeit vernachlässigt. Vor einer solchen Art von Kooperation muß immer die eigene Verteidigungsfähigkeit gewährleistet sein". *) „Die Welt vom 18. 12. 1973" von Bernd Conrad 4538* Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1974 Diese Bemerkung des Bundesministers der Verteidigung sollte nicht den Eindruck erwecken, daß die Bundesregierung eigene Verteidigungsanstrengungen zugunsten von Kapitalhilfen für die Sowjetunion vernachlässigt hat oder dergleichen zu tun gedenkt. Sie ist demnach eine Feststellung eines Mitglieds der Bundesregierung, dessen Auffassung von der Bundesregierung voll geteilt wird. Es ist ohne Zweifel so, daß die Rüstung der Sowjetunion nicht ohne Einfluß auf unsere eigene Verteidigung ist, für die der Bundesminister der Verteidigung selbstverständlich die Unterstützung der Bundesregierung hat. Diese Feststellung des Bundesministers gilt sinngemäß auch für die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Staaten des Warschauer Paktes, nämlich, daß die Bundesregierung ihre Verteidigungsfähigkeit gewährleistet hat und es weiter zu tun gedenkt, solange die politische Situation dies erfordert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Bitte, Herr Kollege Dr. Becher!


Rede von Dr. Walter Becher
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung nicht verpflichtet, die Interpretation des Bundesverfassungsgerichtsurteils in dem Sinne vorzunehmen, daß auch sie von der Fortexistenz des Begriffes „Deutschland" ausgeht, und ist sie nicht verpflichtet, zumindest in den amtlich von ihr bestimmbaren Bereichen die Deutschlandkarte zu verwenden, die diesem Urteil entspricht?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Herold


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Bundesregierung hat in ihren Verträgen — in diesem Fall mit Warschau eindeutig ihre Verpflichtungen dargelegt. Die Rechtsstandpunkte sind festgestellt und bekannt. Ich glaube, das ist ausreichend. Wenn ich vorhin sagte, daß die Darstellungen der Grenzen an den jeweiligen Zweck gebunden sein können, für den die Karten hergestellt werden, so liegt darin, wie ich glaube, kein Widerspruch.