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ID0707200100

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 7072

  • date_rangeDatum: 16. Januar 1974

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 72. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1974 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 4509 A Abwicklung der Tagesordnung 4512 A Amtliche Mitteilungen 4509 B Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen (Drucksache 7/1459) . . . . 4512 B Fragestunde (Drucksache 7/1510) Frau Renger, Präsident . . . . . 4512 B Frage A 1 des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Meldungen betr. negative Entwicklung des Kulturaustauschs mit der DDR Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 4512 C, D, 4513 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 4512 D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 4513 A Frage A 2 des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU) : Verpflichtung zur Darstellung des einheitlichen Staatsgebiets „Deutschland" in allen von Staats- und Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutsch- land herausgegebenen oder im öffentlichen Verkehr benutzten Karten Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 4513 B, C, D, 4514 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 4513 C, D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . . 4513 D Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 4514 A Frage A 129 des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Bestehen eines besonderen innerdeutschen Verhältnisses zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 4514 B, D, 4515 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 4514 C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 4515 A Fragen A 5 und 6 des Abg. Batz (SPD) : Einführung einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung für Wasserfahrzeuge Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 4515 B, C Batz (SPD) 4515 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1974 Frage A 8 des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU) : Bindung der Staats- und Verfassungsorgane an die Schlußbemerkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 4515 D, 4516 A, B, D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 4515 D, 4516 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . . 4516 C Frage A 9 des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Untersagung des Haltens von Haustieren in Wohnungen durch Vermieter; Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 4517 A, B, C, D Rollmann (CDU/CSU) 4517 B, C Ey (CDU/CSU) 4517 D Frage A 17 des Abg. Müller (Schweinfurt) (SPD) : Handelsklasseneinteilung für Verbraucherfrischfleisch Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 4518 A Fragen A 18 und 19 des Abg. Josten (CDU/CSU) : Vorschlag des ökumenischen Arbeitskreises „Landwirtschaft und Entwicklungshilfe" des Instituts für Friedensordnung der DSAG bezüglich intensiver Förderung der inländischen Nahrungsmittelerzeugung und der bäuerlichen Landwirtschaften; kostenlose Verteilung von Nahrungsmittelüberschüssen in den Hungergebieten Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 4518C, D, 4519A, B Josten (CDU/CSU) . . 4518 D, 4519 A, B Fragen A 24 und 25 des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) : Auswirkungen der Studienplatz-Wartezeit; Verlängerung des Zeitraums für die Gewährung des Kinderzuschusses über das 25. Lebensjahr hinaus Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 4519 C, D, 4520 A, B Dr. Ritz (CDU/CSU) 4520 A, B Frage A 29 des Abg. Ey (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Verhütung von Gesundheitsschäden bei der Herstellung und Verarbeitung von PVC-Material Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 4520 C Frage A 32 des Abg. Ey (CDU/CSU) : Sicherheitsbestimmungen im Baubereich, insbesondere Schutz gegen Vergiftung im Brandfall bei der Verwendung von Kunststoffen Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 4521 A, C Ey (CDU/CSU) . . . . . . . 4521 C Frage A 31 des Abg. Mahne (SPD) : Neufestsetzung der Heizkostenpauschale der Mieter auf der Grundlage des derzeitigen Ölpreises; Unterbindung von Mißbräuchen Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 4521 D Frage A 33 des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) : Angebot des Bundes an die Länder betr. Milderung der Auswirkungen von Zinssteigerungen im sozialen Wohnungsbau durch einen Härteausgleich Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 4522 A, B, C Dr. Schneider (CDU/CSU) . . . 4522 B, C Fragen A 48 und 49 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Aufwand für die seit 1969 abgeschlossenen Beraterverträge und Vorlage einer Liste Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 4522 D, 4523 A, B Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 4523 A Frage A 74 des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Aussagen der Bundesminister Leber und Bahr über die sowjetische Aufrüstung Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 4523 C, 4524 A, B Engelsberger (CDU/CSU) 4524 A Damm (CDU/CSU) 4524 B Frage A 77 des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Verschiedenartige Anrechnung der Pflegezulage bei der Gewährung von Wohngeld und von Pflegegeld Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . . . . . . . . 4524 C, D Dr. Schmude (SPD) 4524 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1974 III Frage A 78 des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Einspareffekt bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Pflegegeld und Pflegegeldzulage Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 4525 A, B, C Dr. Schmude (SPD) 4525 B, C Frage A 79 des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) : Aussage des Bundesministers Frau Dr. Focke betr. Durchführung von Abtreibungen und Finanzierungshilfe der Bundesregierung für Krankenhäuser Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . 4525 D, 4526 C, D, 4527 A Nordlohne (CDU/CSU) . . . . . 4526 C Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) . . . 4526 D Fragen A 93 und 94 des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Mithöreinrichtungen in Nebenstellenanlagen der Deutschen Bundespost Dr. Hauff, Pari. Staatssekretär (BMFT/BMP) 4527 B, C, D Dr.-Ing. Oetting (SPD) 4527 D Frage A 100 des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Anrechnung von Einkommenserhöhungen auf den Ausbildungsförderungsbetrag Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 4528 A, B Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . . 4528 B Frage A 91 des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) : Kosten im Zusammenhang mit dem Einzug der Rundfunk- und Fernsehgebühren durch die Rundfunk- und Fernsehanstalten Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) 4528 C, D Büchner (Speyer) (SPD) . . . . 4528 D Frage A 92 des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) : Vorschlag betr. Ablösung der Rundfunk- und Fernsehgebühren durch Zuweisungen an die Rundfunk- und Fernsehanstalten aus allgemeinen Steuermitteln Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) . . . . . . . . 4529 A Fragen A 98 und 99 des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Pressemeldung betr. Auflösung der Oberpostdirektion Neustadt an der Weinstraße Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) . . . . 4529 A, B, C, D Dr. Gölter (CDU/CSU) . . . . . . 4529 C Büchner (Speyer) (SPD) . . . . . 4529 D Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen (Drucksachen 7/1459, 7/1539, 7/1540) Dr. Sprung (CDU/CSU) 4530 B Rapp (Göppingen) (SPD) 4531 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . 4532 B Nächste Sitzung 4534 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4535* A Anlage 2 Zusätzliche Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Zusatzfrage des Abg. Walkhoff (SPD) : Beurlaubung eines Hochschullehrers für Lehraufgaben an einer Bundeswehrhochschule . . . . 4535* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMW) auf die Fragen A 11 und 12 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Urteile der Justiz des „DDR"-Regimes gegen die Fluchthelfer Garden und Bihlert; Verhinderung der Vollstrekkung und Unvereinbarkeit dieser Urteile mit den Menschenrechten der UN-Charta 4535* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 44 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Braun (CDU/ CSU) : Vergabe von Studien und Gutachten im Jahre 1974 4536* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 45 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Formulare für die Einkommensteuererklärung 4536* C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1974 Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 46 und 47 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) : Ausschluß der mittelständischen Unternehmer von der Pauschbesteuerung von Ausgaben der Arbeitgeber für die Zukunftsicherung der Arbeitnehmer 4536* D Anlage '7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 70 und 71 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Haase (Kellinghusen) (SPD) : Verwarnungen gemäß § 56 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen Verstoßes gegen § 24 des Wehrpflichtgesetzes; Um-, An- und Abmeldung bei den Einwohnermeldeämtern und Wehrersatzbehörden . . . 4537* A Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 72 und 73 — Drucksache 7/1510 — des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Auffassung des Bundesministers Leber betr. Kapitalhilfe an die Sowjetunion und andere Staaten des Warschauer Pakts . . . . . . . 4537* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1974 4509 72. Sitzung Bonn, den 16. Januar 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 18. 1. Adams * 18. 1. Dr. Aigner * 18. 1. von Alten-Nordheim 18. 1. Dr. Arndt (Berlin) 30. 3. Dr. Artzinger* 18. 1. Dr. Bangemann * 18. 1. Behrendt * 18. 1. Frau Berger (Berlin) 20. 1. Blumenfeld * 18. 1. Bredl 18. 1. Dr. Burgbacher * 18. 1. Dr. Corterier * 18. 1. Dr. Dollinger 18. 1. Eilers (Wilhelmshaven) 18. 1. Dr. Eyrich 26. 1. Fellermaier * 18. 1. Flämig * 18. 1. Frehsee * 18. 1. Dr. Freiwald 18. 1. Dr. Früh* 18. 1. Gerlach (Emsland) * 18. 1. Gewandt 19. 1. Graaff 19. 1. Härzschel * 19. 1. Dr. Jaeger 18. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) * 18. 1. Kater * 18. 1. Dr. Klepsch * 18. 1. Krall * 18. 1. Kunz (Berlin) 20. 1. Lange * 18. 1. Lautenschlager * 18. 1. Lücker * 18. 1. Memmel* 18. 1. Müller (Mülheim) * 18. 1. Mursch (Soltau-Harburg) * 18. 1. Opitz 19. 1. Dr. Prassler 23. 2. Dr. Ritgen 16. 1. Schäfer (Appenweier) 16. 1. Sauer (Salzgitter) 20. 1. Schluckebier 19. 1. Schmidt (München) * 18. 1. Dr. Schulz (Berlin) * 18. 1. Schwabe * 18. 1. Dr. Schwörer * 18. 1. Seefeld ' 18. 1. Dr. Slotta 23. 2. Springorum * 18. 1. Dr. Starke (Franken) * 18. 1. Frau Stommel 16. 1. Walkhoff * 18. 1. Frau Dr. Walz * 18. 1. Weber (Heidelberg) 23. 2. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Wiefel 17. 1. Wohlrabe 20. 1. Dr. Zimmermann 18. 1. Anlage 2 Zusätzliche Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 10. Januar 1974 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (66. Sitzung, Seite 3884 C) : In der Fragestunde am 28. November 1973 hatte ich Ihnen zugesagt, den von Ihnen genannten Fall einer Beurlaubung eines Hochschullehrers für Lehraufgaben an einer Bundeswehrhochschule prüfen zu lassen. Ich kann Ihnen nunmehr aufgrund einer Auskunft des Bundesministers der Verteidigung folgendes mitteilen: Professor Dr. Ennenbach von der Gesamthochschule Essen ist zur Zeit nur nebenberuflich im Rahmen eines Lehrauftrages an der Hochschuld der Bundeswehr in München tätig; hauptberuflich lehrt er nach wie vor in Essen. Erst ab 1. April 1974 wird er, wenn es bei dem Ergebnis der bisherigen Verhandlungen bleibt, hauptberuflich in München tätig sein. Gegenwärtig ist Professor Dr. Ennenbach also nicht beurlaubt. Nach einer Mitteilung des Bundesministers der Verteidigung ist auch nicht damit zu rechnen, daß er ab 1. April 1974 aus dem Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen zunächst beurlaubt werden wird. Vielmehr hat er zu diesem Termin seine Entlassung aus dem bisherigen Dienstverhältnis beantragt. Ich stelle hiernach fest, daß meine Erklärung vor dem Bundestag, bisher sei nur ein an einer öffentlichen Hochschule tätiger Hochschullehrer an eine Hochschule der Bundeswehr beurlaubt worden, zutrifft. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 15. Januar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Fragen A 11 und 12) : Wie lassen sich nach Auffassung der Bundesregierung die Urteile der Justiz des „DDR"-Regimes gegen die Ansbacher Fluchthelfer Garden und Bihlert mit der von der Bundesregierung versprochenen Entspannung und den menschlichen Erleichterungen in Einklang bringen, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine Vollstreckung der unmenschlichen Urteile zu verhindern? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese Urteile mit den Menschenrechten der UN-Charta unvereinbar sind, und wird die Bundesregierung das „DDR"-Regime vor den Vereinten Nationen deshalb wegen Verletzung der Menschenrechte anklagen? Zu Frage A 11 Das am 8. Januar 1974 in Sachen Garden und Biehlert verhängte Urteil schließt an die bisherige Praxis 4536* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1974 der DDR an, die nicht unseren Vorstellungen von Recht und Gerechtigkeit entspricht. Solche Urteile dienen nicht der Entspannung. Allerdings hat die Bundesregierung nicht versprochen, daß mit Abschluß der Verträge mit der DDR eine sofortige Änderung im Verhalten der DDR eintreten werde. Zu Frage A 12 Die Bundesregierung bekennt sich zu dem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte niedergelegten Grundsatz, daß jeder Mensch das Recht hat, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren. Sie sieht derzeit keine erfolgversprechende Möglichkeit, die Angelegenheit vor die Vereinten Nationen zu bringen. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen tagt zur Zeit nicht. Beschwerdeinstanzen wie die Europäische Menschenrechtskommission in Straßburg gibt es im Rahmen der Vereinten Nationen nicht. Insbesondere ist der Internationale Pakt für bürgerliche und politische Rechte, in dessen Rahmen eine solche Beschwerdeinstanz vorgesehen ist, noch nicht in Kraft. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 16. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage A 44) : Beabsichtigt die Bundesregierung, zu vergebende Gutachten und Studien auszuschreiben, oder nach welchen Richtlinien erfolgt die Vergabe, da immerhin auf Grund des vorliegenden Haushaltsplans für das Jahr 1974 ca. 60 Millionen DM für Studien und Gutachten vorgesehen sind? Bei der Vergabe von Gutachten und Studien können normalerweise nur wenige Sachverständige in Betracht kommen, von deren fachlicher Qualifikation sich die auftraggebende Stelle in etwa ein Bild machen kann. Eine Auswahl lediglich unter Kostengesichtspunkten wäre nicht sinnvoll. Die auftraggebende Stelle wird deshalb in der Regel im Einzelfall zu prüfen haben, von welchem fachlichen und wissenschaftlichen Rang das Gutachten sein muß, welche der ihr bekannten Personen oder Institutionen hierfür am ehesten in Betracht kommt und welcher Preis für die Anfertigung des Gutachtens angemessen ist. Einheitliche Richtlinien hierfür lassen sich infolge der Verschiedenartigkeit der Vertragsgegenstände nicht aufstellen. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß Ihre Annahme, im Haushaltsentwurf 1974 seien für die Erstellung von Studien und Gutachten etwa 60 Millionen DM vorgesehen, nicht zutrifft. Die Ausgabegruppe 526, an die Sie offensichtlich denken, umfaßt nicht nur Posten für Sachverständige, sondern auch Gerichts- und ähnliche Kosten. Welche Ausgaben für Gutachten entstehen werden, läßt sich zu Beginn eines Haushaltsjahres nicht genau angeben; voraussichtlich werden sich diese Kosten auf rd. 18 Millionen DM belaufen. Lassen Sie mich abschließend noch bemerken, daß die Vergabe von Gutachten in der Bundesrepublik seit jeher in der geschilderten Weise gehandhabt worden ist. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 16. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Frage A 45) : Wann ist das Bundesfinanzministerium bereit, den Einkommensteuerpflichtigen ein einfaches und verständliches Erklärungsformular anzubieten, ohne daß sich jährlich die Formulare ändern? Der Vordruck für die Einkommensteuererklärung muß notwendigerweise jeweils den Änderungen des Einkommensteuerrechts angepaßt werden. Als wesentliche Änderung des Vordrucks, die unabhängig von einer Änderung des Steuerrechts erfolgte, ist seit dem Veranlagungszeitraum 1970 lediglich die Einführung einer besonderen Anlage zum Vordruck zu erwähnen, die es den veranlagten Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Werbungskosten in gleicher Weise aufzuzählen wie Arbeitnehmer, die einen Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich stellen. Es wird allgemein anerkannt, daß diese Anlage das Erklärungsformular verständlicher macht. Zur Zeit wird geprüft, ob in Abkehr von dem bisherigen Vordrucksystem der Übergang zu einem übersichtlichen Mantelbogen mit Anlagen für die einzelnen Einkunftsarten dazu beitragen kann, den Erklärungsvordruck weiter zu verbessern. Die Umstellung ides Vordrucksystems kann in Zusammenhang mit der Steuerreform erfolgen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 16. Januar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Fragen A 46 und 47): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Finanzämter die Pauschbesteuerung von Ausgaben der Arbeitgeber für die Zukunftssicherung der Arbeitnehmer nur dann zulassen, wenn eine Mindestzahl von 20 Arbeitnehmern vorhanden ist? Hält es die Bundesregierung für richtig, daß diese Pauschbesteuerungsmöglichkeit zur Arbeitserleichterung eingeführt ist und die mittelständischen Unternehmer von dieser Vereinfachungsmöglichkeit dadurch ausgeschlossen werden, daß sie die erforderliche Zahl der Arbeitnehmer nicht aufweisen können? Nach den im Jahre 1957 eingeführten gesetzlichen Vorschriften sind Lohnsteuerpauschalierungen bei Arbeitgeberleistungen für die Zukunftssicherung der Arbeitnehmer nur zulässig, wenn diese Leistungen in einer größeren Zahl von Fällen erbracht werden. Als größere Zahl wird nach einheitlichen Verwaltungsanweisungen der obersten Finanzbehörden der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1974 4537* Länder stets eine Zahl von 20 Arbeitnehmern angesehen. Aber auch bei Zuwendungen an weniger als 20 Arbeitnehmer können die Finanzämter eine Pauschalierung zulassen, wenn dies nach den betrieblichen Verhältnissen vertretbar ist, d. h. wenn dadurch sonst auftretende erhebliche Berechnungsschwierigkeiten vermieden werden. Die Bundesregierung hat in dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung die dort vorgesehene Lohnsteuerpauschalierung für Beiträge zu einer Direktversicherung und für Zuweisungen an eine Pensionskasse nicht mehr davon abhängig gemacht, daß es sich um Leistungen zugunsten einer größeren Zahl von Arbeitnehmern handelt. Damit wird, wenn das Parlament diesem Gesetzentwurf zustimmt, das in Ihrer Frage aufgeworfene Problem erledigt sein. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 16. Januar 1974 auf ,die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) (SPD) (Drucksache 7/1510 Fragen A 70 und 71) : Wieviel Verwarnungen gegenüber Wehrpflichtigen gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen eines Verstoßes gegen § 24 Abs. 6 Nr. 1 des Wehrpflichtgesetzes, weil sie die eingetretene Änderung ihrer Wohnung nicht innerhalb einer Woche dem zuständigen Kreiswehrersatzamt gemeldet haben, sind in den Jahren 1972 und 1973 bisher von den Wehrersatzbehörden ausgesprochen worden, und in wieviel Fällen wurde ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 DM festgesetzt, wie hoch ist der eingegangene Gesamtbetrag, und wie hoch berechnen sich im Einzelfall die entstandenen Verwaltungskosten (Feststellung der Ordnungswidrigkeit, Änderung der Kartei, Erstellung des Verwarnungsbescheids, Portokosten für Einschreibebrief, Buchung des Geldeingangs, Mitteilung der Standortkasse an das jeweilige Kreiswehrersatzamt, erneute Karteibearbeitung dort und Abschluß des Vorgangs)? Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der gesetzlichen Meldevorschriften sicherzustellen, daß mit der Um-, An- oder Abmeldung bei den Einwohnermeldeämtern dieses gleichzeitig für die Wehrersatzbehörden in einem Verwaltungsakt mit geschieht? Zu Frage A 70: Eine Statistik über Verstöße der Wehrpflichtigen gegen die in § 24 Abs. 6 Nr. 1 des Wehrpflichtgesetzes begründete Pflicht, jede Änderung ihres ständigen Aufenthalts oder ihrer Wohnung binnen einer Woche der zuständigen Wehrersatzbehörde ihres Weg- und Zuzugsortes zu melden, wird nicht ,geführt. Die Bundesregierung kann deshalb keine Auskunft darüber geben, wie viele Verwarnungen wegen solcher Verstöße in den Jahren 1972 und 1973 von den Wehrersatzbehörden ausgesprochen und in wie vielen dieser Fälle ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10,— DM festgesetzt worden ist. Ebenso läßt Sich auch der aufgrund von Verstößen gegen § 24 Abs. 6 Nr. 1 des Wehrpflichtgesetzes eingegangene Gesamtbetrag ,an Verwarnungsgeldern nicht feststellen. Auch ,die bei Verhängung eines Verwarnungsgeldes im Einzelfalle entstehenden Verwaltungskosten können nicht angegeben werden. Eine entsprechende Erhebung wurde bisher nicht durchgeführt. Zu Frage A 71: Durch 'die unterschiedlichen Meldevorschriften in den Ländern ist nicht sichergestellt, daß die Wehrersatzbehörden von den Einwohnermeldeämtern kurzfristig über einen Wohnungswechsel unterrichtet werden. Zwar ist in den Verwaltungsvorschriften der Länder zu den Meldegesetzen angeordnet, daß die Kreiswehrersatzämter durch Übersendung einer Ausfertigung der An-, Ab- und Ummeldung der in Wehrüberwachung stehenden Personen über den Wechsel der Hauptwohnung eines Wehrpflichtigen in Kenntnis gesetzt werden. Diese Meldungen erreichen die Wehrersatzbehörden wegen der Beteiligung auch anderer Behörden teilweise erst nach mehreren Wochen. Dieser Zeitraum ist zu lang, um die jederzeitige Einsatzbereitschaft der Bundeswehr sicherzustellen. Die Kreiswehrersatzämter benötigen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben einen stets aktuellen Überblick über die zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen. Unter den gegenwärtigen Umständen ist nicht ersichtlich, wie eine schnellere Unterrichtung der Kreiswehrersatzämter allgemein sichergestellt werden könnte. Damit kann erst gerechnet werden, wenn das Einwohnerwesen auf die elektronische Datenverarbeitung umgestellt sein wird. Dann wird auch zu prüfen sein, ob auf eine besondere Umzugsmeldung der Wehrpflichtigen an die Kreiswehrersatzämter verzichtet werden kann. Zur Zeit ist ein solcher Verzicht noch nicht vertretbar. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 16. Januar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1510 Fragen A 72 und 73) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Bundesverteidigungsminister Leber, daß die Sowjetunion mit ihrer fortgesetzten Aufrüstung den Westen zu kostspieligen Verteidigungsanstrengungen zwinge, und würde sie seine Forderung, „keinen Pfennig Kapitalhilfe an Moskau, solange nicht der letzte notwendige Pfennig für unsere eigene Sicherheit investiert ist", unterstützen? Gilt diese Forderung von Bundesverteidigungsminister Leber auch für die anderen Staaten des Warschauer Pakts? Besonders der als Zitat gekennzeichnete Kern Ihrer 1. Frage beruht vermutlich auf einer Presseveröffentlichung *) über eine Aussage des Bundesministers der Verteidigung in einem Vortrag im Verlagshaus Frankfurter Societäts-Druckerei am 14. Dezember 1973. Diese Aussage, wie auch im Bulletin der Bundesregierung Nr. 166, Seite 1659 nachzulesen, lautet: „Die Sowjetunion braucht für ihre Rüstung einen großen Teil des russischen Sozialproduktes. Sie kann nicht erwarten, daß der Westen diese Lücke in ihrem Kapitalbedarf durch Kapitalexport schließt und die eigene Verteidigungsfähigkeit vernachlässigt. Vor einer solchen Art von Kooperation muß immer die eigene Verteidigungsfähigkeit gewährleistet sein". *) „Die Welt vom 18. 12. 1973" von Bernd Conrad 4538* Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1974 Diese Bemerkung des Bundesministers der Verteidigung sollte nicht den Eindruck erwecken, daß die Bundesregierung eigene Verteidigungsanstrengungen zugunsten von Kapitalhilfen für die Sowjetunion vernachlässigt hat oder dergleichen zu tun gedenkt. Sie ist demnach eine Feststellung eines Mitglieds der Bundesregierung, dessen Auffassung von der Bundesregierung voll geteilt wird. Es ist ohne Zweifel so, daß die Rüstung der Sowjetunion nicht ohne Einfluß auf unsere eigene Verteidigung ist, für die der Bundesminister der Verteidigung selbstverständlich die Unterstützung der Bundesregierung hat. Diese Feststellung des Bundesministers gilt sinngemäß auch für die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Staaten des Warschauer Paktes, nämlich, daß die Bundesregierung ihre Verteidigungsfähigkeit gewährleistet hat und es weiter zu tun gedenkt, solange die politische Situation dies erfordert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Sitzung ist ereröffnet.
    Meine Damen und Herren, es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
    Bericht der Wahlkreiskommission für die 7. Wahlperiode des Deutschen Bundestages gemäß § 3 Bundeswahlgesetz
    Drucksache 7 1379 —zuständig: Innenausschuß
    Empfehlungen und Entschließungen der Nordatlantischen Versammlung auf ihrer 19. Jahrestagung vom 21. bis 30. Oktober 1973
    — Drucksache 7/1396 —zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß
    Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Neuregelung des § 8 des Personenbeförderungsgesetzes
    — Drucksache 7/1460 –
    zuständig: Ausschuß für Verkehr
    Bericht über den Ausbau der Saar und zusätzliche Maßnahmen zur Strukturverbesserung im Saarland und in Rheinland-Pfalz
    — Drucksache 7/1468
    zuständig: Ausschuß für Verkehr (federführend)

    Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß
    Dagegen erhebt sich kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Der Bundesminster der Finanzen hat unter Bezugnahme auf § 37 Abs. 4 der Bundeshaushaltsordnung dem Bundestag Vorlagen zugeleitet, die in der Ihnen vorliegenden Liste bezeichnet sind und die dem Haushaltsausschuß überwiesen werden sollen:
    Vorlage des Bundesministers der Finanzen
    Betr.: Beitrag an die Vereinten Nationen;
    hier: grundsätzliche Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1973 Kap. 0502 Tit. 686 30
    — Drucksache 7,1415 —Vorlage des Bundesministers der Finanzen
    Betr.: Bundeshaushalt 1973: überplanmäßige Investitionsdarlehen an die Deutsche Lufthansa AG bei Kap. 1217 Tit. 831 01 — Drucksache 7/1454
    Auch dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
    Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 1973 den nachfolgenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
    Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (27. ÄndG LAG)

    Gesetz über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses
    Gesetz zum Schutze in Ausbildung befindlicher Mitglieder von Betriebsverfassungsorganen
    Gesetz zur Änderung beamten- und richterrechtlicher Vorschriften
    Gesetz über die Erhöhung der jährlichen Sonderzuwendung Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung
    Gesetz zu dem Beschluß vom 28. Februar 1972 der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl zur Aufhebung der gemäß Artikel 69 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl erlassenen Rechtsakte
    Gesetz zum Protokoll vom 30. November 1972 zur Änderung des in Paris am 22. November 1928 unterzeichneten Abkommens Tiber Internationale Ausstellungen
    Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen
    Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. November 1972 über die Errichtung des Afrikanischen Entwicklungsfonds
    Gesetz zur Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht
    Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
    Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbauänderungsgesetz 1973 — WoBauÄndG 1973)

    Der Bundesrat hat in der gleichen Sitzung beschlossen, hinsichtlich der folgenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird:
    Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
    Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts
    Gesetz zur Reform des Vermögensteuerrechts und zur Änderung anderer Steuergesetze (Vermögensteuerreformgesetz —VSTRG)

    Seine Schreiben sind als Drucksachen 7/1475 und 7/1482 verteilt.
    Der Bundeskanzler hat im Nachgang zu seinem Schreiben vom 19. Oktober 1973 die Stellungnahme des Bundesrates vom 30. November 1973 und die Gegenäußerung der Bundesregierung zum
    Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1974 (Haushaltsgesetz 1974)

    übersandt, die als Drucksache 7/1504 verteilt ist.
    Der Bundeskanzler hat im Nachgang zu seinem Schreiben vom 19. Oktober 1973 die Stellungnahme des Bundesrates vorn 30. November 1973 und die Gegenäußerung der Bundesregierung zum
    Finanzplan des Bundes 1973-1977 übersandt, die als Drucksache 7/1506 verteilt ist.
    Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 10. Dezember 1973 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schneider, Strauß, Stücklen, Kiechle, Vogel (Ennepetal), Dr. Miltner, Dr. Wörner, Dr. Kunz (Weiden) und Genossen betr. Vollzug des Bundeswaffengesetzes — Drucksache 7/930 — eine ergänzende Antwort zu seinem Schreiben vom 28. August 1973 — Drucksache 7/970 — gesandt. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1441 verteilt.



    Präsident Frau Renger
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 17. Dezember 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Freiherr von Fircks, Dr. Czaja, I):. Hupka, 1)r. Becher (Pullach), Dr. Wittmann (München), Dr. Jahn (Braunschweig), Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Riedl (München), Frau Pieser und der Fraktion der CDU/CSU betr. Dokumentation der deutschen Vermögenswerte in den Vertreibungsgebieten --Drucksache 7/1314 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1455 verteilt.
    Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mit Schreiben vorn 20. Dezember 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schneider, Mick, Orgaß und der Fraktion der CDU/CSU betr. Fehlsubventionierung von Sozialwohnungen
    Drucksache 7/1376 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1476 verteilt,
    Der Bundesminister der Justiz hat mit Schreiben vom 20. Dezember 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dürr, Dr. Emmerlich, Gnädinger, Dr. Penner, Dr. de With, Kleinert, von Schoeler und der Fraktionen der SPD, FDP betr. Stand der Reform der Rechtsmittel in Strafsachen — Drucksache 7/1404 -
    beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1487 verteilt.
    Der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr hat mit Schreiben vom 29. Dezember 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Müller-Hermann, Dr. Jobst, Vehar und der Fraktion der CDU/CSU betr. Auswirkungen des Fluglotsenkonflikts -
    Drucksache 7/1357 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1488 verteilt.
    Der Bundesminister für Verkehr hat mit Schreiben vom 21. Dezember 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sick, Schulte (Schwäbisch Gmünd), Vehar, Dreyer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Jobst, Engelsberger, Kiechle, Straßmeir und Genossen betr. Wettbewerbsverzerrungen im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr zu Lasten deutscher Transportunternehmer im Raum der EG — Drucksache 7/1344 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1493 verteilt.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen hat mit Schreiben vorn 21. Dezember 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx, Leicht, Dr. Gölter und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. endgültige Regelung deutsch-französischer Grenzfragen — Drucksache 7/1406 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1494 verteilt.
    Der Bundesminister für Verkehr hat mit Schreiben vom 21. Dezember 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Wohlrabe, Filers (Wilhelmshaven), Dr. Zeitel, Kroll-Schlüter, Frau Stommel, Braun, Orgaß und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Verkehrserziehung im vorschulischen und schulischen Bereich — Drucksache 7/1405 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1495 verteilt.
    Der Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung hat mit Schreiben vom 3. Januar 1974 die Kleine Anfrage der Abgegeordneten Frau Tübler, Dr. Wörner, Ernesti, Dr. Kraske, de Terra, Bandlos, Josten, Werner, Haase (Kassel) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Auswirkungen des Sonntagsfahrverbots für Wehrpflichtige in heimatfernen Standorten - Drucksache 7/1407 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1502 verteilt.
    Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mit Schreiben vom 4. Januar 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mick, Dr. Schneider, Orgaß, Dr. Müller-Hermann und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Krise im Wohnungsbau — Drucksache 7/1290 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1503 verteilt.
    Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vorn 20. Dezember 1973 gemäß § 46 Absatz 1 des Deutschen Auslieferungsgesetzes die Bekanntmachung zur Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens über gegenseitige Verwaltungshilfe; hier: Antworten der Mitgliedstaaten Nigeria, Island, Neuseeland und Malta, übermittelt. Sie liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
    Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vorn 17. Dezember 1973 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgenden, bereits verkündeten Vorlagen keine Bedenken erhoben hat:
    Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung der Verordnung Nr. 367/67/EWG des Rates vom 25. Juli 1967 Ober die Festsetzung der Erstattungen bei der Erzeugung für Grob-und Feingrieß von Mais und für Bruchreis, die in der Brauereiindustrie Verwendung finden.
    — Drucksache 7/858 —Verordnung (EWG) des Rates zur Anderung der Verordnung (EWG) Nr. 1968/73 zur Festlegung der im Falle von Störungen auf dem Getreidesektor anzuwendenden Grundregeln
    — Drucksache 7/1074
    Verordnung (EWG) des Rates Tiber die in der Landwirtschaft im Anschluß an die Heraufsetzung des Leitkurses des niederländischen Gulden zu treffenden Maßnahmen
    — Drucksache 7/1075 -
    Verordnung (LWG) des Rates zur Festlegung der im Falle von Störungen auf dem Reissektor anzuwendenden Grundregeln.
    - Drucksache 7/1111
    Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des Marktrichtpreises und des Interventionspreises für Olivenöl für das Wirtschaftsjahr 1973/74
    — Drucksache 7/1112 —
    Verordnung (LWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 234/73 hinsichtlich der Festsetzung der als Ausgleichsbeträge auf dem Schweinefleischsektor anwendbaren Beträge
    - Drucksache 7/1113 -
    Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der monatlichen Zuschläge zum Marktrichtpreis, zum Interventionspreis und zum Schwellenpreis für Olivenöl für das Wirtschaftsjahr 1973/1974
    - Drucksache 7/1179 —
    Verordnung (EWG) des Rates über Beihilfen für Olivenöl. - Drucksache 7/1191 -
    Verordnung (EWG) des Rates über den Pauschbetrag für nicht raffiniertes Olivenöl, das vollständig in Griechenland erzeugt wurde und aus diesem Land unmittelbar in die Gemeinschaft befördert wird.
    - Drucksache 7/1192 —Richtlinie des Rates betreffend die Verlängerung der Frist für die Durchführung der Richtlinien des Rates vom 17. April 1972 zur Reform der Agrarstruktur.
    Drucksache 7/544 --
    Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Regelung betreffend die Aussetzung der Abgaben bei der Einfuhr und der Ausgleichsbeträge für Rindfleisch.
    - Drucksache 7/570
    Überweisung von EG-Vorlagen
    Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dein Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
    Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Orientierungspreise für die in Anhang I Abschnitte A und C der Verordnung (EWG) Nr. 2142/70 aufgeführten Fischereierzeugnisse für das Wirtschaftsjahr 1974
    Drucksache 7/1367 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Mitteilung der Kommission an den Rat Tiber die multinationalen Unternehmen und die Gemeinschaftsvorschriften
    - Drucksache 7/1368 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Finanzausschuß, Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates über die zeitweilige und teilweise Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Bitterorangen der Tarifstelle ex 08.02 A II a) und b) sowie für Safran, weder gemahlen noch sonst zerkleinert der Tarifstelle 09.10 C I
    Drucksache 7/1369 -
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Interventionspreise für frische oder gekühlte Sardinen und Sardellen für das Fischwirtschaftsjahr 1974
    - Drucksache 7/1370 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Beschluß des Rates zur Regelung der Verbreitung von Kenntnissen bezüglich der Forschungsprogramme der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
    - Drucksachte 7/1371 -
    überwiesen an den Ausschuß für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Aufnahme weiterer Waren in der im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 1025/70 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus dritten Ländern aufgeführte Liste
    — Drucksache 7/1372 -
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte uni Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Entscheidung des Rates zur Verlängerung der Mindestpreisregelung
    — Drucksache 7/1392 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16, Januar 1974 4511
    Präsident Frau Renger
    Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle, der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien
    über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in Spanien raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs
    Drucksache 7/1418
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates über die Verwendung des aktiven Veredelungsverkehrs im Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen den ursprünglichen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft und den neuen Mitgliedstaaten sowie zwischen den letztgenannten untereinander während eines bestimmten Zeitraums
    — Drucksache 7/1419
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates über die hei der Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse in kleinen Sendungen, denen keine kommerziellen Erwägungen zugrunde liegen, zu erhebende Abgabe
    – Drucksache 7/1420
    überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 240/73 zur Festlegung der allgemeinen Vorschriften für die Regelung der Ausgleichsbeträge für Schollen
    — Drucksache 7/1421 —überwiesen an den Ausschuß fair Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Auslösungspreise für Tafelwein für den Zeitraum vom 16. Dezember 1973 bis 15. Dezember 1974
    Drucksache 7/1422 -
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Beschluß des Rates über den Beitritt der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu einem Übereinkommen zur Verhinderung der Meeresverschmutzung tellurischen Ursprungs (nachstehend „das Übereinkommen" genannt)

    - Drucksache 7/1423
    überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte um Vorlage des
    Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung eines Zollkontingents für Frühkartoffeln mit Ursprung in Zypern
    - Drucksache 7/1424 -
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur vollständigen oder teilweisen Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei
    Drucksache 7/1447 -
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates
    fier die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Sherry-Weine der Tarifstelle
    ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien
    über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Malaga-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien
    über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Jumilla-, Priorato-, Rioja- und Valdepenas-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien
    - Drucksache 7/1448 -
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußlassung im Rat
    Verordnung (EVG) des Rates
    Ober die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Feigen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 kg oder weniger, der Tarifstelle ex 08.03 B des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien
    aber die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 kg oder weniger der Tarifstelle 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien
    — Docksache 7/1449 -
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des GemeInschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in der Libanesischen Republik
    - Drucksache 7/1450 --
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte run Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Anwendung des in Artikel 119 EWGV niedergelegten Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen
    - Drucksache 7/1451 —überwiesen an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates
    fiber die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftskontingents für bestimmmte in der Türkei raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs (für das Jahr 1974)

    über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer 55.05 und andere Gewebe aus Baumwolle der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Herkunft aus der Türkei (für das Jahr 1974)

    - Drucksache 7/1452 -
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Beschluß des Rates
    über die Beteiligung des Europäischen Sozialfonds an Maßnahmen zugunsten behinderter Personen
    über die Beteiligung des Europäischen Sozialfonds zugunsten von Arbeitnehmern, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern
    Verordnung des Rates
    für die neuen Beihilfen zugunsten von Arbeitnehmern, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern
    — Drucksache 7/1462 -
    überwiesen an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend), Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmtes Sperrholz aus Nadelholz der Tarifnummer ex 44.15 des Gemeinsamen Zolltarifs (1974)
    — Drucksache 7/1463 -
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der Verordnung (EWG) Nr. 2716/72 zur Festlegung der Grundregeln für die Maßnahmen zur Steigerung des Butterverbrauchs bei bestimmten Verbrauchergruppen
    Drucksache 7/1464 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forste.. mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates über die Verwendung des aktiven Veredelungsverkehrs im Handel mit Waren, die unter die Verordnung (EWG) Nr. 1059/69 fallen, zwischen den ursprünglichen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft und den neuen Mitgliedstaaten, sowie zwischen den letztgenannten untereinander
    Drucksache 7/1465
    überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat

    Präsident Frau Renger
    Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für den Jahresbericht über die Wirtschaftslage der Gemeinschaft
    — Drucksache 7/1466 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Überweisung von Zollvorlagen
    Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
    Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen Tell-Zolltarifs (Nr. 2/74 — Zollkontingent 1974 für Bananen)

    — Drucksache 7/1492 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um
    Vorlage des Berichts rechtzeitig dem Plenum am 25. April 1974
    Aufhebbare Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
    — Drucksache 7/1491 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte uni
    Vorlage des Berichts rechtzeitig dem Plenum am 25. April 1974
    Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist vereinbart worden, daß wir in der heutigen Sitzung auch den Tagesordnungspunkt 2 aufrufen. Es wird vorgeschlagen, daß dieser Tagesordnungspunkt vor Eintritt in die Fragestunde aufgerufen wird, daß wir nach der Überweisung an die Ausschüsse in die Fragestunde eintreten und nach Ablauf der Fragestunde die Beratung des Tagesordnungspunktes 2 fortsetzen und abschließen, da die in § 51 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes vorgesehene Frist heute um 24 Uhr abläuft. Ist das Haus damit einverstanden? -- Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
    Ich rufe daher Punkt 2 der Tagesordnung auf:
    Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen
    — Drucksache 7/1459 —Überweisungsvorschlag des Altestenrates: Finanzausschuß
    Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
    Ist das Haus mit dem Überweisungsvorschlag des Ältestenrates einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Dann rufe ich Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
    — Drucksache 7/1510 —
    Der Ältestenrat hat vorgeschlagen, daß wir auch in dieser Woche zwei Fragestunden abweichend von den Richtlinen für die Fragestunde mit einer jeweiligen Dauer von 90 Minuten durchführen. Gemäß § 127 unserer Geschäftsordnung muß diese Abweichung von der Geschäftsordnung beschlossen werden. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall.
    Damit können wir in die Fragestunde eintreten. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen auf. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Herold zur Verfügung.
    Ich rufe Frage 1 des Herrn Abgeordneten Dr. Fuchs auf:
    Treffen Meldungen zu, nach denen kulturelle Kontakte zwischen Theatern, Orchestern und Künstleragenturen im innerdeutschen Bereich von seiten der DDR in letzter Zeit erschwert oder gänzlich unterbunden werden, und worauf ist gegebenenfalls diese negative Entwicklung des Kulturaustausches zurückzuführen?
    Herr Staatssekretär, bitte schön!


Rede von Karl Herold
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Dr. Fuchs, ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten:
Die Situation auf dem Gebiet der kulturellen Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Personen in der DDR hat sich in der letzten Zeit nicht wesentlich verändert. Von „gänzlicher Unterbindung" kann nicht die Rede sein. Allerdings trifft es -zu, daß aus der DDR auf Einladungen und Vorschläge für kulturelle Zusammenarbeit gegenwärtig oft zurückhaltend oder abweisend mit dem Hinweis reagiert wird, es bedürfe zunächst der im Zusatzprotokoll zum Grundlagenvertrag vorgesehenen Regierungsabkommen über die Entwicklung der kulturellen Zusammenarbeit.
Die Verhandlungen über den Abschluß solcher Abkommen haben am 27. November 1973 begonnen. Die Bundesregierung erwartet, daß diese Verhandlungen zu einem oder mehreren Abkommen führen, die die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur ermöglichen und fördern, wie es im Grundlagenvertrag vereinbart worden ist.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage.