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    Deutscher Bundestag 71. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 4371 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 4371 B Amtliche Mitteilungen 4371 D Entwurf eines Zweiten Steuerreformgesetzes; hier: Vermögensteuergesetz, Bewertungsgesetz und Gewerbesteuergesetz (SPD, FDP) (aus Drucksache 7/78); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1426), Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksachen 7/1358, 7/1389) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vermögensteuerlicher Vorschriften (Bundesrat) (Drucksache 7/1003) ; Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/1358) — Zweite Beratung — Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) . . . . . . . . 4372 C Halfmeier (SPD) 4373 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 4375 A Dr. Vohrer (FDP) 4378 B Porzner, Parl. Staatssekretär (BMF) 4379 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 4381 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Drucksache 7/974) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache V1388) — Zweite und dritte Beratung — Schmidhuber (CDU/CSU) . . . . 4382 D Dr. Waigel (CDU/CSU) . . . . . 4383 D Haase (Fürth) (SPD) . . . . . . 4385 B Dr. Glotz (SPD) . . . . . . . . 4387 B Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . . 4390 D Dr. Hirsch (FDP) 4394 C Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr Hilfe für die afrikanischen Dürregebiete (Drucksache 7/1436) . . . . . . . . 4396 B I Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses (SPD, FDP) (Drucksache 7/1395) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1431), Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/1430) — Zweite und dritte Beratung — Braun (CDU/CSU) . . . . . . . 4396 C Hauck (SPD) . . . . . . . . . 4397 B Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 4397 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 4398 B Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) . . . . . . . . . . 4398 C Fragestunde (Drucksachen 7/1380, 7/1412) Frage — Drucksache 7/1412 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Sofortmaßnahmen im Hinblick auf die Verluste der Hessischen Landesbank Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 4399 A, B Ey (CDU/CSU) . . . . . . . 4399 A, B Frage -- Drucksache 7/1412 — des Abg. Peiter (SPD) : Maßnahmen gegen die vom Tankstellen-Fachverband in Essen empfohlene Rationierung der Abgabe von Treibstoffen Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 4399 C, D Peiter (SPD) . . . . . . . . 4399 C, D Frage A 91 — Drucksache 7/1380 des Abg. Thürk (CDU/CSU) : Auswirkungen des Sonntagsfahrverbots auf die Wahlkreisarbeit der Abgeordneten sowie auf die Machtverteilung zwischen Legislative und Exekutive Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 4400 A, B, C Thürk (CDU/CSU) . . . . . . 4400 B, C Frage A 92 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Kontaktpersonen des als V-Mann im Axel-Springer-Dienst tätig gewesenen Journalisten Göbel Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 4400 D, 4401 A, B, C Reddemann (CDU/CSU) . . . .4401 A, B Heyen (SPD) . . . . . . . . . 4401 B Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 4401 C Frau Funcke, Vizepräsident . . . 4401 C Frage A 93 — Drucksache 7/1380 des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) : Kompetenz des Bundesministers Bahr im Rahmen der Zuständigkeiten für auswärtige Beziehungen Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . 4401 C, D, 4402 A, B, C Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 4401 D Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 4402 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 4402 A Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . . 4402 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 4402 B Wehner (SPD) . . . . . . . . 4402 C Frage A 94 — Drucksache 7/1380 des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Erhöhung der Geldumtauschquote; Haltung des Staatssekretärs Gaus Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 4402 D, 4403 A, B, C, D Dr. Dollinger (CDU/CSU) 4402 D, 4403 A Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 4403 A Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . . 4403 B Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 4403 B Hösl (CDU/CSU) . . . . . . . . 4403 C Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 4403 C Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . . 4403 D Frage A 95 — Drucksache 7/1380 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Ablehnung von Inseraten des Bundesministeriums der Verteidigung durch das DGB-Jugendmagazin „ran" Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 4404 A Frage A 96 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Wechselseitige Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten der Bundesrepublik Deutschland und der DDR Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 4404 B, 4405 A, B, C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 4405 A Hansen (SPD) 4405 B Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . 4405 C Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 4405 C Fragen A 102 und 103 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) : Übertragbarkeit der in der NahostErklärung der neun Regierungen der Europäischen Gemeinschaft vertretenen Prinzipien auf die vertriebenen Ostpreußen, Pommern, Schlesier und Sudetendeutschen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 4406 A, B, C, D, 4407 A, B, C, D, 4408 A, B, C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 4406 A, B, 4407 A, B Dr. Sperling (SPD) . . . 4406 C, 4407 C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 4406 D, 4408 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 III Frau von Bothmer (SPD) . . . . . 4407 D Hansen (SPD) . . . . . . . . 4408 A Wolfram (SPD) 4408 A Dr. Geßner (SPD) 4408 C Frau Funcke, Vizepräsident . . . 4408 C Frage A 105 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Gansel (SPD) : Dauer des Entscheidungsverfahrens der deutschen Behörden bei Hilfsmaßnahmen für politisch Verfolgte in Chile Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 4408 D, 4409 A Gansel (SPD) . . . . . . . . . 4409 A Dr. Sperling (SPD) . . . . . . . 4409 A Frage A 106 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Meldungen über das Nichtzustandekommen einer Weizenlieferung an Chile infolge Weigerung der Regierung Allende, die Berlin-Klausel zu akzeptieren Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 4409 B, C Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . 4409 B, C Frage A 107 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Rückläufigkeit der Zahl der Aussiedler aus dem Bereich der Volksrepublik Polen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 4409 D, 4410 A Dr. Hupka (CDU/CSU) . 4409 D, 4410 A Frage A 108 — Drucksache 7/1380 — der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Haltung der Bundesregierung in der Frage des Verbots von Napalm als Kampfwaffe Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 4410 A, C Frau von Bothmer (SPD) 4410 B Frage A 109 Drucksache 7/1380 — der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Haltung der südafrikanischen Regierung betr. Einreise von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland nach Namibia Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 4410C, D, 4411 A, B Frau von Bothmer (SPD) . 4410 D, 4411 A Hansen (SPD) 4411 B Frage A 38 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Förderung der Benutzung kleinerer Kraftfahrzeuge durch den Kraftfahrzeugsteuertarif Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 4411 C, D, 4412 A Dr. Sperling (SPD) 4411 D Frage A 39 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Anerkennung von Heizölmehrkosten als außergewöhnliche Belastung nach 33 EStG Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 4412 A, B Niegel (CDU/CSU) 4412 B Fragen A 40 und 41 -- Drucksache 7/1380 — des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/ CSU) : Umsatzsteuermehreinnahmen bei Mineralölprodukten Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 4412 C, D, 4413 A, B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 4412 D, 4413 B Frage A 37 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Gewährung einer Nachfrist für die Beurkundung von Erbschafts- und Schenkungsverträgen nach dem 1. Januar 1974 Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 4413C,D, 4414 A Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) . . . 4413 D Dr. Weber (Köln) (SPD) . . . . . 4414 A Frage A 104 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Wert des bisher von den deutschen Aussiedlern dem polnischen Staat übereigneten Eigentums Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 4414 B, C, D, 4415 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 4414 C Dr. Hupka (CDU/CSU) 4414 D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 4415 A Fragen A 42 und 43 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Spitzmüller (FDP) : Einsparung von Energie durch Einführung der Sommerzeit Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 4415 B, C, D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 4415 C, D Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . . 4415 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 Frage A 44 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dürr (SPD) : Forderung überhöhter Vorauszahlungen für Heizungskosten Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 4416 A, B Wolfram (SPD) 4416 B Frage A 45 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Weitergabe der Kostensenkungen bei den Versicherungsgesellschaften infolge der Energiesparmaßnahmen an die Kraftfahrzeugbesitzer Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 4416 C, D Dr. Sperling (SPD) . . . . . . . 4416 C Frage A 47 Drucksache 7/1380 — des Abg. Wolfram (SPD) : Gewinnung von Heizöl aus Kohle Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 4416 D, 4417 B, C Wolfram (SPD) 4417 B, C Stahl (Kempen) (SPD) 4417 C Frage A 48 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) : Ausnahme der Dienstfahrzeuge vom Sonntagsfahrverbot Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 4417 D, 4418 A, B, C, D Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) . 4418 A, B Hösl (CDU/CSU) 4418 C Immer (SPD) 4418 C Niegel (CDU/CSU) 4418 D Frage A 49 — Drucksache 7/1380 — der Abg. Frau Huber (SPD) : Diskriminierung von Mineralölhändlern durch Mineralölgesellschaften Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 4419 A, B, C, D, 4420 A, B Frau Huber (SPD) 4419 A, B Stahl (Kempen) (SPD) 4419 C Wolfram (SPD) 4419 D Mahne (SPD) 4419 D Tillmann (CDU/CSU) 4420 A Immer (SPD) 4420 B Zur Geschäftsordnung Seiters (CDU/CSU) 4420 C Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbauänderungsgesetz 1973) (Drucksache 7/1432) Dr. Heinsen, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 4420 D Aktuelle Stunde Verhandlungen der Bundesregierung mit der DDR Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . . 4421 B Bahr, Bundesminister . . . . . . 4422 B Barche (SPD) . . . . . . . . . 4423 A Hoppe (FDP) . . . . . . . . . 4424 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 4424 D Wehner (SPD) . . . . . . . . 4425 D Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 4426 D Ronneburger (FDP) . . . . . . . 4427 C Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 4428 B Dr. Geßner (SPD) . . . . . . . 4429 A Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 4430 A Mischnick (FDP) . . . . . . . . 4430 D Höcherl (CDU/CSU) (persönliche Bemerkung gem. § 35 GO) . . . 4431 C Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes (Drucksache 7/1328) Erste Beratung — Dr. von Dohnanyi, Bundesminister (BMBW) 4432 A, 4473 D Pfeifer (CDU/CSU) . . . . . . 4438 D Möllemann (FDP) 4446 B Dr. Wichert (SPD) 4454 C Dr. Vogel, Minister des Landes Rheinland-Pfalz . . . . . . . 4456 A Dr. Probst (CDU/CSU) . . . . . 4460 D Frau Schuchardt (FDP) . . . . . 4465 D Dr. Schweitzer (SPD) 4468 D Dr. Hahn, Minister des Landes Baden-Württemberg . . . . . 4472 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG-Kommission für einen Beschluß des Rates über die Einsetzung eines Ausschusses für Regionalpolitik für eine Verordnung des Rates über die Errichtung eines Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 V für eine Haushaltsordnung zur Festlegung von Sonderbestimmungen für den Euro- päischen Fonds für Regionalentwicklung für eine Verordnung (EWG) des Rates über das Verzeichnis der mit Vorrang zu fördernden Agrargebiete und Gebietsteile nach der Verordnung (EWG) über die Finanzierung von Vorhaben durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, im Rahmen von Programmen zur Entwicklung von Agrargebieten, die mit Vorrang zu fördern sind für eine Verordnung (EWG) des Rates über das Verzeichnis der Gebiete und Gebietsteile gemäß Verordnung (EWG) des Rates über die Errichtung eines Europäischen Fonds für regionale Entwick- lung (Drucksachen 7/982, 7/1183, 7/1391 [neu]) Haase (Fürth) (SPD) . . . . . . 4476 A Dr. Narjes (CDU/CSU) . . . . . 4476 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 4478 A Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4479* A Die schriftlichen Antworten auf die Fragen der Drucksache 7/1380 werden in einem Nachtrag zum Stenographischen Bericht über die 71. Sitzung abgedruckt werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 4371 71. Sitzung Bonn, den 13. Dezember 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigungen 69. Sitzung, Seite VII, linke Spalte, Zeilen 8 und 9, und Seite 4225* D, Zeile 3, ist statt „Parl. Staatssekretär Dr. Hauff" zu lesen: „Bundesminister Dr. Ehmke" ; Seite 4235 D, Zeile 8, ist das Wort „nicht" zu streichen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 4479* Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 15.12. Adams * 15.12. Dr. Ahrens ** 14.12. Dr. Aigner * 14.12. Alber ** 14.12. Amrehn ** 14.12. Dr. Arndt (Berlin) 14. 12. Dr. Artzinger * 15. 12. Dr. Bangemann* 15.12. Behrendt * 15.12. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 14. 12. Blumenfeld * 15. 12. Dr. Böger 13.12. Bredl 15.12. Dr. Burgbacher * 15.12. Dr. Corterier * 15.12. Entrup 15.12. Fellermaier * 15.12. Flämig * 15.12. Frehsee * 15.12. Dr. Früh*' 15.12. Gerlach (Emsland) * 15.12. Gerster (Mainz) 14.12. Gewandt 19.1.1974 Dr. Gölter ** 13.12. Graaff 19.1.1974 Härzschel * 15.12. Dr. Holtz ** 13. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 15.12. Kahn-Ackermann ** 14. 12. Kater * 15. 12. Dr. Kempfler ** 14. 12. Dr. Klepsch * 15. 12. Krall * 15.12. Krampe 15.12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lagershausen ** 14. 12. Lange * 15. 12. Lautenschlager * 15.12. Lücker * 15.12. Marquardt ** 14. 12. Memmel * 15. 12. Dr. Mende ** 13.12. Dr. Mertes (Gerolstein) 14.12. Metzger 13.12. Mick 15.12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 12. Müller (Mülheim) * 15. 12. Dr. Müller (München) ** 13.12. Mursch (Soltau-Harburg) * 15.12. Pieroth 13.12. Dr. Prassler 15.12. Roser 13. 12. Richter ** 14. 12. Schmidt (Kempten) ** 14.12. Schmidt (München) * 15.12. Dr. Schmude 13.12. Dr. Schulz (Berlin) * 15.12. Schwabe * 15.12. Dr. Schwencke ** 14.12. Dr. Schwörer * 15.12. Seefeld* 15.12. Dr. Slotta 15.12. Springorum * 15.12. Dr. Stark (Nürtingen) 13. 12. Dr. Starke (Franken) * 15.12. Dr. Vohrer ** 15.12. Walkhoff * 15.12. Dr. Wallmann 14. 12. Frau Dr. Walz * 15. 12. Weber (Heidelberg) 14.12. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates
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    Rede von Anton Pfeifer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zweitens. Dieser Gesetzentwurf enthält eine Diskriminierung der Habilitation. Er macht die Habilitation nicht zu einer Berufungsvoraussetzung neben anderen. Das wäre ja vertretbar und entspräche dem, was an deutschen Hochschulen immer gegolten hat. Dieser Gesetzentwurf verbietet in § 47 ausdrücklich, die Habilitation zur Berufungsvoraussetzung zu machen. Dies wird auch nochmals in der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates deutlich. Meine Damen und Herren, eine solche Diskriminierung der Habilitation werden wir nicht vertreten.
    Drittens. Solange die Bundesregierung diese Diskriminierung der Habilitation nicht durch eine positive Aussage ersetzt, sind alle ihre Beteuerungen über die Aufrechterhaltung einer hohen wissenschaftlichen Qualifikation des Hochschullehrers schlechthin Lippenbekenntnisse.

    (Abg. Dr. Gölter: So ist es!)

    Dieser Gesetzentwurf läßt eine einzige wissenschaftliche Leistung, nämlich eine hervorragend bewertete Promotion, als Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation eines Hochschullehrers ausreichen, und zwar im Regelfall ausreichen. Dies ist eine Minimierung der Qualifikationserfordernisse an den Hochschullehrer, die wir — wenn ich mir die Thesen der SPD von Nordrhein-Westfalen ansehe, dann offenbar nicht nur wir — für unvertretbar halten, weil nichts für die Erhaltung von Qualität der Forschung und der Lehre in den Hochschulen entscheidender ist als die hervorragende Qualifikation der Hochschullehrer.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ein viertes Beispiel. Dieser Gesetzentwurf enthält keinerlei Qualifikationsvoraussetzungen für einen Hochschulpräsidenten. Auch das ist unvertretbar; denn der Hochschulpräsident ist doch heute das Scharnier, in welchem sich die gemeinsame Verantwortung von Hochschule und Staat für die Hochschulreform repräsentiert, und er ist zugleich verantwortlich an der Spitze der größten wissenschaftlichen, ökonomischen und sozialen Organismen, die unser Staat überhaupt kennt. Hier kann und darf der Gesetzgeber nicht darauf verzichten, wenigstens einige Mindestkriterien für die Qualifikation des Hochschulpräsidenten im Gesetz vorzusehen.

    (Zuruf von der SPD: Vorschlagen!)

    — Sie sagen: Vorschlagen! Es ist von uns in der letzten Legislaturperiode beantragt worden.
    Meine Damen und Herren, wir können angesichts der internationalen Tendenz der Leistungssteigerung vor der mit diesem Gesetzentwurf verbundenen Gefahr des Leistungsabfalls und des dann folgenden
    Leistungsdefizits in Forschung und Lehre nicht genug warnen; denn niemand in diesem Land wird auf die Dauer um die Einsicht herumkommen, daß die Studenten in den einzelnen europäischen Ländern morgen nicht mehr nur der Konkurrenz ihrer im nationalen Raum mit ihnen zusammen ausgebildeten Kommilitonen gewachsen sein müssen. Die Konkurrenz hat nicht nur in den Administrationen der Europäischen Gemeinschaften längst begonnen, nationale Grenzen zu übersteigen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Zum Nachteil der Deutschen!)

    — Zum Nachteil der Deutschen, sehr richtig. — Deshalb müßte ein latentes Leistungsgefälle zwischen den deutschen und den übrigen Hochschulen in Europa sehr schnell zu geringeren Berufs- und Zukunftschancen für die nachwachsende Generation unseres Landes führen. Deshalb müssen endlich auch die Frage nach Qualität, die Frage nach Leistungsniveau, die Frage nach Leistungssteigerung in der Forschung und die Frage des Ausbildungsniveaus und der Ausbildungsqualität wieder zu Kardinalfragen unserer Hochschulgesetzgebung gemacht werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, aus alledem ergibt sich ein zentraler Punkt für unsere Beurteilung dieses Gesetzes im gesamten künftigen Gesetzgebungsverfahren. Die CDU/CSU-Fraktion wird nur einem Hochschulrahmengesetz zustimmen, das dazu beiträgt, Qualität und Niveau von Forschung und Lehre in unseren Hochschulen zu steigern. Die CDU/CSU-Fraktion wird nur einem Hochschulrahmengesetz zustimmen, das dazu beiträgt, die Ausbildungsqualität und das Studium zu verbessern. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird nur einem Hochschulrahmengesetz zustimmen, das die Freiheit von Forschung und Lehre sichert, weil es ohne Freiheit Qualität nicht gibt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Freiheit ist für uns zuerst immer die Freiheit des einzelnen, nicht die Freiheit des Kollektivs. Die Etablierung kollektiver Freiheitsrechte und kollektiver Verantwortung, welcher sich der einzelne unterzuordnen hat, lehnen wir entschieden ab. Aus diesem Grund kommt für uns eine Zustimmung zu dem in § 3 des Gesetzentwurfs enthaltenen Vorschlag, die in Art. 5 Abs. 3 GG garantierte Freiheit von Forschung und Lehre müsse der Verantwortung vor einer nicht näher definierten Gesellschaft untergeordnet werden, überhaupt nicht in Frage.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Natürlich muß jeder Wissenschaftler die Konsequenz und die Auswirkung seiner Forschung und Lehre bedenken. Aber dies ist eine an die Selbstkontrolle des Wissenschaftlers zu richtende Aufforderung. Bei der von der Regierung vorgeschlagenen Generalklausel wäre dagegen ständig die Gefahr gegeben, daß diese Klausel zum Vehikel für Wissenschafts- und Forschungskontrolle oder zur Statuierung eines politischen oder kollektiven Primats über Wissenschaft und Forschung verwendet wird.
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 4445
    Pfeifer
    Genau hierzu werden wir denen, die das anstreben, nicht auch noch einen gesetzlich formulierten Vorwand geben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Zur Sicherung der Freiheit von Forschung und Lehre gehört die Erhaltung der Autonomie der Hochschulen. Aber Autonomie ist nicht Selbstzweck, sondern Autonomie ist Mittel zum Zweck, ist institutionelle Form zur Sicherung der Freiheit. Deshalb sind wir legitimiert, von den autonomen Hochschulen die Sicherung von Freiheit in Forschung und Lehre, aber nicht nur die, sondern auch die Sicherung der demokratischen Grundordnung und der demokratischen Rechte des einzelnen zu verlangen. Wo Autonomie mißbraucht wird, um all das zu verweigern, da hat der Staat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, kraft seiner Ordnungsfunktion, die vom Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte und die demokratischen Grundrechte des einzelnen wiederherzustellen und zu sichern. Dementsprechend muß auch das Verhältnis von Hochschule und Staat gestaltet werden.
    In diesen Zusammenhang gehört schließlich die Behandlung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1973 in diesem Gesetzentwurf. Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts setzt Maßstäbe für die Regelung der Mitbestimmung an den Hochschulen, und zwar ausdrücklich als minimale Voraussetzungen zur Sicherung von Freiheit für Forschung und Lehre. Wir hätten erwartet, daß die Bundesregierung nach diesem Urteil einen Gesetzentwurf vorlegt, der unzweifelhaft Geist und Buchstaben dieses Urteils entspricht.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Statt dessen bekommen wir eine Vorlage auf den Tisch, die das Urteil mit einem Trick zu unterlaufen versucht. Hierzu wird mein Kollege Professor Klein noch im einzelnen Stellung nehmen. Aber eine solche Austricksung des Bundesverfassungsgerichtsurteils werden wir nicht mitmachen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte einen letzten Punkt anschneiden. Ich begrüße es ausdrücklich, daß die Bundesregierung mit der Ankündigung der Einführung einer Graduiertenphase II in der Reform der Personalstruktur jetzt auf unsere Linie einzuschwenken beginnt. Sie steht unserer Forderung heute offensichtlich nicht mehr ablehnend gegenüber, nach der Promotion eine zweite Qualifizierungsphase vorzusehen.

    (Abg. Dr. Wichert: Woher wollen Sie das wissen?)

    — Nun, aus der einen oder anderen Andeutung, die wir auch zwischen den Zeilen zu lesen verstehen. —

    (Lachen bei der SPD. — Abg. Dr. Probst: Wir lesen nicht nur Wichert!)

    Ich hoffe, daß das letztlich auch zu einer allmählich wieder positiver werdenden Einstellung der Bundesregierung zur Habilitation führen wird.

    (V o r s i tz : Vizepräsident von Hassel.)

    Wenn die Bundesregierung aber über eine solche zweite Qualifikationsphase und über die Formulierungen des § 47 hinaus die wissenschaftlichen Qualifikationsvoraussetzungen des Assistenzprofessors tatsächlich auf die Ebene des Professors anzuheben bereit ist, wenn also zur Berufung des Hochschullehrers in aller Regel ein über die Promotion hinausgehender lind in der zweiten Qualifizierungsphase zu erbringender zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungsnachweis die Regel werden soll — was ich für richtig halte —, erhebt sich natürlich die Frage, Herr Minister, ob wir mit dem Assistenzprofessor, der dann praktisch dem früheren Privatdozenten entspräche, im Grunde das alte Nichtordinarienproblem in neuer Form schaffen und ob es nicht besser wäre, auf den Assistenzprofessor überhaupt zu verzichten.
    Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr möchte ich für diesen Verzicht plädieren. Das wäre eine saubere, der Zukunft gerecht werdende Personalstruktur und hätte dazu noch den Vorteil, daß wir bei der Regelung der Mitbestimmung keine verfassungsrechtlichen Probleme mehr hätten. Denn dann müßten die Professoren auf Lebenszeit als Hochschullehrer mindestens 51 % der Sitze in den Gremien erhalten, und die anderen 49 % wären auf den Mittelbau und auf die Studenten zu verteilen. Wir werden das bei den weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen konkretisieren. Ich möchte aber ankündigen, daß wir uns nach dem Lernprozeß der letzten Jahre durchaus eine Personalstruktur vorstellen können, die auf den Assistenzprofessor überhaupt verzichtet.
    Ich fasse zusammen. Aus alledem ergibt sich, daß wir den vorliegenden Gesetzentwurf für alles andere als für einen gelungenen großen Wurf halten. Dennoch lehnen wir ihn nicht von vornherein ab. Er muß aber, wenn er Gesetz werden soll, einige grundlegende Korrekturen erfahren. Zu diesen erforderlichen Korrekturen gehört neben den anderen bereits bezeichneten Punkten insbesondere:
    Erstens. Das Hochschulrahmengesetz muß zur Erhaltung und Steigerung der Qualität und Leistung von Forschung und Lehre und Studium an den Hochschulen beitragen. Das heißt konkret: Für den Zugang zur Hochschule und für den Zugang zum Amt des Hochschullehrers müssen Leistungsvoraussetzungen entscheidende Kriterien bleiben. Das Abitur darf nicht ausgehöhlt werden, sondern muß zentrale Voraussetzung des Zugangs zur Hochschule auch in der Zukunft bleiben.

    (Zuruf von der SPD: Warum eigentlich?)

    Die Diskriminierung der Habilitation muß durch positive Aussagen zur Habilitation ersetzt werden. Die Personalstruktur muß als Kernstück von Leistungsnachweis, Wettbewerb und Konkurrenz und nicht von behäbigem Laufbahndenken bestimmt sein.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Auswahl und Ernennung des Hochschulpräsidenten müssen an konkrete Qualifikationsmerkmale gebunden werden.
    Zweitens. Das Hochschulrechtsrahmengesetz muß Freiheit von Forschung und Lehre sichern. Das heißt konkret: Keine Unterordnung des Art. 5 Abs. 3 des
    4446 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973
    Pfeifer
    Grundgesetzes unter eine Verantwortung vor einer nicht definierten Gesellschaft, keine Möglichkeiten des gesellschaftlichen Zugriffs auf die Drittmittelforschung, klares und unzweideutiges Festhalten an den Grundsätzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Mai 1973 sowie eine Regelung des Verhältnisses von Hochschule und Staat, das in jedem Fall Sicherung und Erhaltung freier Universitäten gewährleistet.
    Drittens. Das Hochschulrechtsrahmengesetz muß die Studienreform voranbringen. Das heißt konkret:
    inhaltliche Reform der Studiengänge und Studieninhalte sind wichtigste Reformanliegen. Regelstudienzeiten müssen dieser inhaltlichen Reform angepaßt sein und dürfen nicht pauschal oder gar politisch vorgegeben werden. Die Berufung und Zusammensetzung der Studienreformkommissionen müssen gewährleisten, daß durch die Studienreform das Studium nicht zur ideologischen Indoktrinierung mißbraucht werden kann.
    Viertens. Das Hochschulrechtsrahmengesetz muß künftige Hochschulstrukturen der Dynamik der Entwicklung offenhalten und im Interesse des kooperativen Föderalismus dem von Bund und Ländern abgeschlossenen Bildungsgesamtplan entsprechen. Dies heißt konkret: keine Priorität für die integrierte Gesamthochschule im Gesetz;

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    kooperative Gesamthochschule und das Zusammenwirken rechtlich selbständiger Hochschuleinrichtungen sind als gleichwertige Strukturalternativen vorzusehen.
    Fünftens. Das Hochschulrechtsrahmengesetz muß sich im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenz des Bundes halten. Das heißt konkret: z. B. keine Regelung der Studienreformkommissionen des Bundes, keine Regelung einer Bundeshochschulkonferenz.
    Meine Damen und Herren, dies alles sind keine unerfüllbaren Bedingungen. Dies sind aber Grundvoraussetzungen dafür, daß die Länder ein Hochschulrechtsrahmengesetz erhalten, das ihnen erlaubt, Leistungsfähigkeit und Freiheit unserer Hochschulen zu sichern sowie die Qualität des Studiums zu verbessern, und das dort zur Umkehr zwingt, wo als Folge einiger Hochschulgesetze der letzten Jahre Leistungsfähigkeit und Freiheit ins Wanken gekommen sind. Nur ein derart korrigiertes und verbessertes Gesetz und nicht der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird in der Lage sein, einen Beitrag zur Gesundung unserer Universitäten zu leisten.

    (Beifall bei der CDU CSU.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Möllemann. Für ihn hat die Fraktion der FDP eine Redezeit von 45 Minuten beantragt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jürgen W. Möllemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Pfeifer hat, wie nicht anders zu erwarten war, das Lied vorn Bund Freiheit der Wissenschaft gesungen und dabei seine Aussagen mit einer Reihe von Fabeln angereichert,
    die mich an eine andere fabelhafte Geschichte erinnert haben und mich beinahe wie den Lehrer in der „Feuerzangenbowle" hätten rufen lassen: „Pfeifer, setzen Se sich, Se sind ein öbler Schöler." Aber dies nur vorweg.
    Ihre Argumentation, Herr Pfeifer, und die der CDU überhaupt in bildungspolitischer Hinsicht erinnert mich in letzter Zeit sehr häufig fatal an Gina Lollobrigida: sie ist ziemlich kurvenreich, aber von Tag zu Tag leider weniger hinreißend.

    (Abg. Dr. Wörner: Aber immer noch sehr attraktiv, Herr Möllemann!)

    --- So ist eben, Herr Wörner, alles sehr relativ. Wir werden uns darüber noch einigen können, was Sie und was ich attraktiv finden.
    Der vorliegende Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes verdeutlicht das Bemühen der sozialliberalen Koalition, zu einer bundeseinheitlichen Regelung für eine strukturelle und inhaltliche Reform des Hochschulwesens zu gelangen. Meine Fraktion begrüßt es, daß die komplexe Gesetzesvorlage so schnell erarbeitet wurde und daß sie nunmehr auch in den Fraktionen dieses Hauses erörtert werden kann. Sie dankt dem Minister und seinen Mitarbeitern für den kooperativen Stil der bisherigen Zusammenarbeit.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Im folgenden möchte ich den Versuch unternehmen, darzulegen, worin wir die besondere Notwendigkeit, zentrale Anliegen und auch für uns noch offene Fragen einer mit diesem Gesetz zu beschleunigenden Hochschulreform sehen. Dabei möchte ich in einigen Schwerpunkten auf die Voten des Bundesrates, der Opposition hier im Hause sowie maßgeblicher betroffener Gruppen und Organisationen aus dem Hochschulbereich eingehen, wobei ich mir sicher bin, Herr Kollege Dr. Probst, daß unter „maßgeblichen Gruppen" wir beide sehr Unterschiedliches verstehen; Sie haben dafür ein schlagendes Beispiel geliefert.
    Es darf durchaus als eine kritische Einstellung nicht nur zur Opposition verstanden werden, wenn ich meine, daß dieser neue Versuch, den Erfordernissen einer echten Reform des Hochschulwesens auch bundesweit Rechnung zu tragen, gemessen an den tatsächlichen Entwicklungen in unserem Hochschulwesen spät kommt, dies selbst unter der Voraussetzung, daß es im kommenden Halbjahr zu einer Verabschiedung kommt. Der Opposition kommt hierbei trotz gegenteiliger Beteuerungen lediglich das besondere Verdienst zu, in der letzten Legislaturperiode das Wirksamwerden dieses Reformgesetzes verhindert zu haben.

    (Abg. Dr. Fuchs: Schon wieder dasselbe!)

    Wenn ich die Voten der CDU/CSU-regierten Länder im Bundesrat, wenn ich die Ausführungen der CDU durch Herrn Pfeifer jetzt hier im Bundestag richtig verstanden habe, bin ich mir aber gar nicht so sicher, ob nicht auch dieser Anlauf der sozialliberalen Koalition von Ihnen zu Lasten des Hochschulwesens gestoppt werden soll. Ihre Aussagen, Herr Pfeifer, bestätigen für mich nur die ebenso un-
    Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 4447
    Möllemann
    erfreuliche wie dauerhafte Tatsache, daß edite Hochschulreform mit dieser Opposition nicht zu machen ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. Abg. Dr. Gölter: Du tust mir ja so leid! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Eine andere gibt es nicht!)

    Schon an dieser Stelle möchte ich klarstellen: Wenn Gemeinsamkeit mit der Opposition zwecks beschleunigter Beratung und Verabschiedung des Gesetzes nur über faule Kompromisse oder über das Akzeptieren illiberaler bildungspolitischer Vorstellungen zu erreichen sein sollte, dann wird die Koalition eben die anderen sich bietenden Möglichkeiten ergreifen müssen.

    (Abg. Dr. Gölter: Dann tut mal!)

    Wir werden dieses Gesetz, das viele positive Neuerungen enthält, jedenfalls nicht zum Verschnitt bayerischer Prägung machen lassen, und wir werden auch dafür Sorge tragen, daß reformerische Ansätze in fortschrittlichen Bundesländern weiterentwickelt werden können.

    (Abg. Dr. Gölter: Deshalb ist von Friedeburg gegen das Gesetz!)

    Wenn ich vorhin feststellte, daß dieser Reformansatz, gemessen an den Entwicklungen im Hochschulwesen, relativ spät kommt, dann gehe ich von der Tatsache aus, daß die wesentlichen Grundzüge einer inhaltlichen und strukturellen Veränderung, wie wir sie wollen, schon seit langem vorgezeichnet sind, daß Forderungen, Vorschläge und Anregungen immer wieder formuliert und mit mehr oder weniger Geschick und Überzeugungskraft der Öffentlichkeit vorgetragen worden sind. Sicherlich landeten sie auch kiloweise auf den Tischen der Abgeordneten hier im Bundestag, im wesentlichen beginnend wohl mit der 4. Legislaturperiode, ohne daß dies im Bund besondere Konsequenzen gehabt hätte. Dafür war meines Erachtens zunächst insbesondere der Mangel an Bundeskompetenz verantwortlich, der auf liberales Drängen hin zum Teil beseitigt wurde. Wir werden hier auch weiter drängen.

    (Abg. Dr. Gölter: Dann drängt mal schön!)

    Danach war es der Versuch der Konservativen in diesem Land, wieder einmal mit allen Mitteln überfällige Reformen zu verhindern, wie sie z. B. im Entwurf eines Hochschulgesetzes der FDP im Jahre 1968 vorgesehen waren.
    Daß hierbei die Konservativen und Reaktionäre in Politik und Hochschule eng kooperierten, war nichts Neues und dafür haben wir auch heute wieder einmal ein schlagendes Beispiel erlebt. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft kennzeichnet diesen Gesamtzusammenhang treffend, wenn er im allgemeinen Teil der Begründung ausführt — ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten —:

    (Abg. Dr. Gölter: Der hat das vorher bekommen!)

    Nicht zuletzt das Unvermögen der alten Universitäten gegenüber den Anforderungen einer
    demokratischen Gesellschaft und Versäumnisse
    des Staates bei einer diesen Anforderungen ge-
    recht werdenden organisatorischen Gestaltung
    und Finanzierung der Hochschulen haben diese
    trotz unbetrittener Leistungen — zu einem Krisenherd werden lassen; ...

    (Abg. Dr. Probst: Unerhört aktuell!)

    — Herr Kollege Probst, ich bin gerne bereit, die Diskussion mit Ihnen intensiver zu führen; wir werden gleich noch Gelegenheit dazu haben.
    Schon 1966 stellte Margherita von Brentano in einer Analyse für den Bereich der Hochschulreform vereinfachend und typisierend drei Tendenzen fest, die mir mit gewissen Veränderungen auch heute noch gegeben zu sein scheinen und die ich deshalb kurz wiedergeben will: erstens eine konservativ-reformatorische Tendenz, deren Motto „Bewahren und Ergänzen" lautet — sie wurde und wird im wesentlichen von den Universitäten selbst, jedenfalls von deren offiziellen Organen und der Mehrzahl ihrer Professoren, vertreten —, zweitens eine funktionalistische Tendenz, die die Universitäten leistungsfähig für die bestehende Gesellschaft haben und primär auf diese Leistung verpflichten will; diese Tendenz wurde und wird im wesentlichen von der Wirtschaft, aber auch von Politikern vertreten; quer zu diesen drittens eine radikal-progressive Tendenz, Wissenschaft und Hochschulen sowohl selbst zu demokratisieren als auch aus ihrer Verantwortung für die Demokratisierung, Humanisierung und Rationalisierung der Gesamtgesellschaft zu begreifen und zu erneuern. Sie wurde vor allem von studentischen Gruppen, aber auch von Hochschullehrern und Politikern befürwortet.
    Wenn in diese dritte These die positiven Elemente der beiden ersten aufgenommen werden, wenn gewährleistet wird, daß unter ihrer Zielsetzung nicht die Freiheit von Forschung, Lehre und Studium durch eine neue Unfreiheit unter den Zeichen von Intoleranz und totalitärem Machtanspruch sozusagen neuer Art beseitigt wird, dann scheint mir dieser Ansatz für die Hochschulreform am ehesten geeignet zu sein.
    Gestatten Sie mir, von dieser allgemeinen Vorbemerkung ausgehend unsere Überlegungen zur Zielsetzung und zu den einzelnen Schwerpunkten des Gesetzes darzulegen.
    Die Freien Demokraten begrüßen die im Gesetz formulierte allgemeine Zielsetzung und leiten aus ihr auch die Ansprüche an die Einzelregelungen ab. Dabei erscheint es uns notwendig, auf einige Gesichtspunkte hinzuweisen, die bei den Auschußberatungen besonders berücksichtigt werden sollten.
    Erstens: Struktur der Hochschule.
    Bildungspolitik in der demokratischen Gesellschaft hat von dem Grundsatz des Bürgerrechts auf Bildung auszugehen. Die Hochschulreform muß daher zu einer Struktur der Hochschule führen, die jedem Bürger eine von Einkommen und Bildungsgrad der Eltern unabhängige, seinen Anlagen und Fähigkeiten entsprechende Bildungs- und Berufschance eröffnet.
    4448 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973
    Möllemann
    So heißt es im allgemeinen Teil der Gesetzesbegründung; wir stimmen dem voll zu. Denn eine Grundforderung liberaler Politik besteht darin, daß Wissenschaft sowohl der Selbstverwirklichung des einzelnen als auch der Demokratisierung der Gesellschaft dienen muß. Eine wissenschaftliche Ausbildung ohne Sackgassen, flexible Studiengänge mit horizontaler und vertikaler Durchlässigkeit sowie individuelle Schwerpunktsetzungen, die zu verschiedenen Abschlüssen führen können, sind Voraussetzungen für eine optimale Förderung des einzelnen und den Aufbau kritischen Reflexionsvermögens.
    Wenn Forschen, Lehren und Studieren in der Verantwortung für die Entwicklung der Gesellschaft geschehen, dann ist die dauerhafte Verbindung mit der Praxis eine wichtige Voraussetzung. Dementsprechend muß, wie im Entwurf geschehen, das Verhältnis zwischen Theorie und Praxis dahin gehend verändert werden, daß der Praxisbezug des Lehrangebots deutlicher erkennbar ist, andererseits aber eine ausschließliche Orientierung an der praktischen Verwertbarkeit verhindert wird. Oder anders ausgedrückt: Die stärkere Hinwendung zur Berufsbezogenheit darf Zielsetzungen wie Kritikfähigkeit, Mündigkeit und Wissenschaftlichkeit nur ergänzen, nicht aber verdrängen.
    Diese Position, Herr Kollege Pfeifer, ist es, die unseres Erachtens die Einführung der integrierten Gesamthochschule zwingend notwendig macht; dies um so mehr, als es heute in allen Berufsfeldern Tätigkeiten gibt, die wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrungen und wissenschaftlicher Arbeits- und Verhaltensweisen bedürfen. Dabei ist die Qualität wissenschaftlicher Betätigung nicht von Berufsfeldern abhängig. Insofern sind unseres Erachtens grundsätzlich alle Studiengänge gleichrangig, unterschiedliche Hochschultypen nicht gerechtfertigt.
    Wesentliche Schwerpunkte bei der Strukturreform in Richtung auf die integrierte Gesamthochschule sind der durchgängige Forschungsbezug in Lehre und Ausbildung, eine einheitliche Lehrkörperstruktur, eine einheitliche Studentenschaft, eine aufgabengerechte Organisationsstruktur unter Überwindung überlieferter Organisations- und Rechtsunterschiede verschiedener Hochschultypen sowie eine einheitliche Selbstverwaltung in allen Gesamthochschulen unter Beteiligung aller Mitgliedsgruppen.
    Wir glauben — im Gegensatz zur Opposition bzw. zu den CDU/CSU-regierten Ländern —, daß diese Zielpunkte richtig sind und sich nur im System der integrierten Gesamthochschule, nicht aber in dem der kooperativen Gesamthochschule dauerhaft erreichen lassen; auch der Gesetzentwurf geht letztlich hiervon aus. Allerdings ist zu prüfen, ob nicht noch deutlicher gemacht werden muß, daß Zielvorstellungen allein die integrierte Gesamthochschule und nicht irgendein anderes Gebilde ist.
    Zweitens: Studium und Lehre. Aufgabe der Lehre an ,der integrierten Gesamthochschule als einer offenen Hochschule, wie wir sie uns vorstellen, ist es, Grundlagen, Methoden und Ergebnisse der Forschung zu vermitteln sowie wissenschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge darzustellen.
    Durch die Notwendigkeit der Darstellung, durch Diskussion und Kritik wirkt die Lehre auf die Forschung zurück. Aufgabe des Studiums ist es unseres Erachtens, auf diejenigen Tätigkeiten in allen Berufsfeldern vorzubereiten, die der wissenschaftlichen Erfahrung und des wissenschaftlichen Verhaltens bedürfen. Dabei gehen wir von Prinzip des forschenden Lernens aus, in dem die Studenten frühzeitig eigene Initiativen entwickeln und in Projektgruppen mitarbeiten sollen, die an der Forschung orientiert sind. Denn es geht natürlich nach unserer Auffassung beim Studium nicht nur um die Vorbereitung auf eine Tätigkeit in einem Berufsfeld, sondern auch um die Möglichkeit, kritisches Bewußtsein, gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse, zu bilden und zu verstärken.
    Im bildungspolitischen Programm meiner Partei — hierauf muß und will ich mich beziehen heißt es:
    Die offene Hochschule
    — die integrierte Gesamthochschule —
    ermöglicht jedem Studierenden, seinen Studiengang bis zu jedem gewünschten Abschluß selbständig zusammenzustellen. Eine umfassende und individuelle Beratung hilft ihm, seine Fähigkeiten auf diese Weise optimal zu entfalten und zu nutzen. Neben herkömmliche Verfahren von Zwischen- und Abschlußprüfungen sollen in der Offenen Hochschule neue Methoden der Leistungsmessung treten, die erprobt werden müssen. Dabei ist insbesondere an den wiederholten Nachweis erfolgreicher Mitarbeit in Forschungsprojektgruppen und speziellen Informationsveranstaltungen zu denken. Kollektive Prüfungen sind nur dann möglich, wenn die individuellen Anteile erkennbar sind. Ob die für den Studienabschluß nachzuweisenden Kenntnisse und Fähigkeiten in der Offenen Hochschule erworben sind, ist nicht ausschlaggebend. Die Anforderungen an einen ersten berufsfähigenden Studienabschluß sind in einem Katalog verbindlicher Mindestleistungen zu definieren. Darüber hinaus ist das erforderliche Leistungsniveau in selbstgewählten Schwerpunktbereichen zu bestimmen.
    Diese Aussagen verdeutlichen ebenso wie der Gesetzentwurf die Notwendigkeit einer Studienreform. Der Gesetzentwurf räumt diesem unbestrittenen Reformziel seinen notwendigen zentralen Platz ein und trägt damit der Auffassung Rechnung, daß der inhaltlichen Neugestaltung eine ebenso große Bedeutung zukommt wie der strukturellen.
    Bedauerlicherweise muß man allerdings heute feststellen, daß von allen Reformansätzen in der Hochschule der der Studienreform trotz weniger begrüßenswerter Initiativen am wenigsten entwikkelt ist. Dafür gibt es unseres Erachtens zwei Gründe: einmal die lange Zeit stark hierarchische Struktur der Hochschule und andererseits das mangelnde Instrumentarium. Daß das Beharrungsvermögen der Hochschulen gerade gegenüber den immer wieder artikulierten Notwendigkeiten einer Studienreform
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 4449
    Möllemann
    stärker war als alle Verbesserungsvorschläge, war wohl zunächst nur möglich durch die OrdinarienUniversität, durch die durch nichts zu rechtfertigende Privatmacht des einzelnen Ordinarius. Da diese Gruppe sich zu erheblichen Anteilen auch gegen andere Ansätze einer demokratischen Hochschulreform ständig sperrte, erscheint die nachfolgend zitierte Feststellung der „Deutschen Universitätszeitung" vom Juli 1968 durchaus verständlich:
    Wenn je ein mit Sachverstand, besonderen Funktionen oder besonderer Verantwortung begründbarer moralischer Anspruch auf elitärautoritäre Alleinführung der Hochschulen durch die Ordinarien bestanden hätte, mit ihrer Unfähigkeit, über den Schatten der eigenen Interessen springend die überfälligen Reformen zu betreiben, mit ihrem Versagen gegenüber den Problemen der Gegenwart hätten die Ordinarien diesen Anspruch verwirkt.
    Professor Schelsky, der neuerdings als Protagonist der CSU zu sehen ist,

    (Abg. Dr. Probst: Paßt Ihnen das nicht?)

    — freuen Sie sich nicht zu früh! — umschreibt diesen Sachverhalt wie folgt:
    Das Versagen der Professoren kann man auf die Begriffe Verwaltungsunfähigkeit, Reformunfähigkeit und Politikunfähigkeit bringen.
    Dem möchte ich zustimmen.
    Schon deshalb muß der Staat eine Veränderung der Rahmenbedingungen und Entscheidungskompetenzen vornehmen, die eher die Gewähr für die Erreichung der notwendigen Verbesserungen bietet. Damit wird nicht für einen Eingriff des Staates in die inhaltliche Kompetenz der Hochschulen plädiert, auch nicht bei der Studienreform. Wir sprechen uns strikt gegen jede Fachaufsicht aus.
    Deshalb meinen wir mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, daß als Grundlage jeder Studienreform die inhaltliche Neubestimmung der Curricula und die didaktische Reform von Lehre, Studienarbeit und Studienorganisation Vorrang haben müssen.

    (Abg. Dr. Probst: Was ist denn das?)

    — Daß Sie das nicht wissen, Herr Probst, erstaunt mich gar nicht. — Daher erscheinen vorherige globale organisatorische und rationalisierende Maßnahmen so problematisch, und daher spricht vieles dagegen, daß die Festlegung von Studienzeiten und Studiengängen generell vor der Neufestsetzung von Ausbildungs- und Lernzielen, Qualifikationsschwerpunkten und Studieninhalten geschieht.
    Wir treten dafür ein, daß an die Stelle der verhältnismäßig starren Regelstudienzeiten — mit der Konsequenz der Zwangsexmatrikulation bei Überschreiten der Höchststudiendauer — Richtstudienzeiten treten, die nach der Studienreform festgelegt werden, die empfehlenden Charakter haben und die sich vor allem an den Ergebnissen der inhaltlichen Studienreform orientieren.
    Die von uns in der vergangenen Woche hier angesprochene positive Wirkung der Studienreform auf die durchschnittliche Verweildauer — die wir ja nicht absolut gesetzt haben und von der wir auch nicht behauptet haben, sie sei ein Allheilmittel — wird meines Erachtens dadurch nicht verhindert, da der Großteil der Studierenden in aller Regel ohnehin bemüht ist, so bald wie möglich das Examen zu erreichen. Im Hinblick auf die Ausbildungsförderung wird die endgültige Festlegung in Sachen Regelstudienzeiten jedenfalls Auswirkungen haben, die wir bei der Novellierung des BAFÖG berücksichtigen müssen; da stimme ich Ihnen zu. Wir gehen mit dem Wissenschaftsminister davon aus, daß Studienreform in erster Linie Aufgabe der Hochschulen ist, die diese in ihren Fach- oder Studienbereichen zu leisten haben.
    Wir begrüßen darüber hinaus die geplante Errichtung von Studienreformkommissionen. Hierbei wird insbesondere deren Zusammensetzung und Entstehungsmodus im weiteren Verlaufe der Beratungen zu prüfen sein. Für mich ist einerseits die Frage, ob Vertreter des Staates — und wenn ja, wie viele
    — in diesen Kommissionen stimmberechtigt mitwirken sollen, noch nicht überzeugend beantwortet; zum anderen spricht auch vieles dafür, die Kommissionen bei Landes- bzw. Bundeshochschulkonferenzen sozusagen anzubinden. Auf jeden Fall wollen wir verhindert wissen, daß auf dem Wege über die Studienreformkommissionen doch die Fachaufsicht des Staates etabliert wird.
    Drittens: Forschung. Nach Meinung der Freien Demokraten ist es die Aufgabe der Forschung in der integrierten Gesamthochschule, die wissenschaftliche Erkenntnis zu vermehren und zu vertiefen, aber auch die Erscheinungsformen der Gesellschaft kritisch zu analysieren und Innovationen anzuregen. Wir gehen davon aus, daß alle Wissenschaftsbereiche in der Gesamthochschule Forschung betreiben, wobei diese die traditionelle Abgrenzung der Fächer überschreitet und enge Bezüge zur Praxis herstellt.
    Zum Fragenkomplex der Drittmittelforschung möchte ich bemerken, daß wir prüfen wollen, ob nicht doch die Fachbereichsgremien über die Durchführung von Forschungsprogrammen und -projekten dann entscheiden sollen, wenn sie die dem einzelnen für seine Forschungen eingeräumte Arbeitszeit und die zur Verfügung gestellten Sachmittel überschreiten. Im Rahmen solcher Projekte würden die Fachbereichsgremien dann auch die Verwendung von Mitteln kontrollieren, die von Dritten zur Verfügung gestellt wurden.
    Nun meinte zwar der Kollege Dregger, der sich zu besseren Zeiten noch des öfteren mit Hochschulfragen befaßt hat, damit zitiere man sozusagen — ich zitiere das — „Wissenschaftler vor Tribunale roter Revolutionäre, um sie dann moralisch und physisch zu vernichten." Und weiter: Schon die Informationspflicht sei gleichbedeutend mit der Einführung der Inquisition.

    (Abg. Dr. Probst: Wie unwahr!)

    — Diese Auffassung ist nicht nur unwahr, wie Sie, Herr Kollege Probst, richtig feststellen, sondern sie
    4450 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973
    Möllemann
    ist unserer Meinung nach ditch nicht überzeugend,
    und das nicht nur deshalb, weil die Tribunale der
    Inquisition nicht rot, sondern schwarz gewesen sind.

    (Abg. Dr. Probst: Das ist aber nicht wirklichkeitsbezogen!)

    Das, worum es uns eigentlich geht, ist, folgendes deutlich zu machen: Forschung im Auftrag Dritter kann natürlich die Arbeit der Hochschule in verschiedener Hinsicht bereichern — allerdings nicht nur die Arbeit. Diese Drittmittelforschung darf jedoch weder die Freiheit wissenschaftlicher Arbeit noch die Erfüllung der Aufgaben der Hochschule oder die sinnentsprechende Verwendung der ihr gewährten Finanz-, Sach- und Personalmittel beeinträchtigen. Unseres Erachtens liegt hier eine der wesentlichen Kompetenzen der demokratisch legitimierten Selbstverwaltungsorgane.
    Zu weiteren spezifischen Fragen der Forschung wird gegebenenfalls mein Kollege Hoffie noch Stellung nehmen, der der Sprecher unserer Fraktion für diesen Problembereich ist.
    Viertens: Zugang zur Hochschule. Die FDP begrüßt es, daß der Staatsvertrag über den Hochschulzugang durch die rahmengesetzliche Regelung dieses Bundesgesetzes abgelöst werden soll. Wir haben bereits in der vergangenen Woche verdeutlicht, daß wir aus verfassungsrechtlichen und politischen Überlegungen etwas dagegen haben, daß Entscheidungen in unserem Lande in sogenannten grauen Zonen der Demokratie getroffen werden, in denen die gewählten Vertreter kaum Einflußmöglichkeiten haben. Angesichts der Tatsache, daß hinter der Aussage, das Parlament entscheide stellvertretend für das Volk in allen politisch relevanten Fragen, ohnehin ziemlich dicke Fragezeichen stehen, sollten wir alles dafür tun, daß wenigstens dieser Mißstand bald beseitigt wird. Das geht eben nur über klare Kompetenzverteilungen.
    Daneben habe ich in der vergangenen Woche eine Frage angeschnitten, die hier noch einmal aufgegriffen werden muß, insbesondere deshalb, weil sich der Kollege Pfeifer hier, wie ich meine, unzutreffend geäußert hat. Die Frage war: Wie sollen Studienplätze da vergeben werden, wo Engpässe bestehen? Der Regierungsentwurf nimmt eine Drittelung vor: Notenschnitt, Wartezeit und soziale Aspekte. Die beiden letzteren sind voll vertretbar, insbesondere die Koppelung der Wartezeit mit einer dem gewünschten Studium verwandten Berufstätigkeit. Wir begrüßen es ausdrücklich, daß der Minister diese neue Perspektive eingebracht hat.
    Die Verteilung der Studienplätze nach Notenschnitten erscheint allerdings äußerst fragwürdig. Ich muß noch einmal das aufgreifen, was der Bundesminister hier schon gesagt hat. Nicht nur, daß jeder weiß auch Sie, Herr Pfeifer, wissen es ja , wie sehr von Lehrer zu Lehrer, von Schule zu Schule und von Land zu Land die Leistungsanforderungen und Beurteilungen mit Noten differieren — nein, jedermann ist auch bewußt, wie wenig der Notenschnitt über die Qualifikation zum Studium bestimmter Fächer aussagt. Wer von Ihnen kann denn die Frage schlüssig beantworten, welche
    Durchschnittsnote et was über die Qualifikation eines künftigen Arztes, Lehrers oder Juristen aussagt? Eine überzeugende Antwort darauf habe ich nicht gehört.
    Darüber hinaus führt dieses Verfahren in der Tat zu einem unerträglichen und dem Ziel kritikfähiger Bildung abträglichen Leistungsdruck, der zur Aneignung reinen Paukwissens zwingt. Bei der Setzung der Abiturnoten bringt es darüber hinaus die Lehrer in schwere Konfliktsituationen. Es entsteht ein Klima, das rezeptives Aufnehmen geratener erscheinen läßt als kritisches Lernen, ein Klima, das ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern nicht begünstigt. Professor Roellecke, der Präsident der Westdeutschen Rektorenkonferenz, hat am Montag in der „Frankfurter Rundschau" in einer sehr kritischen Stellungnahme zum Hochschulrahmengesetzentwurf im Hinblick auf dieses Thema Leistungsdruck formuliert — ich möchte das hier aufnehmen :
    Ich bin der letzte, der etwas gegen das Leistungsprinzip hat. Aber ich habe sehr viel dagegen, daß das Leistungsprinzip so unmittelbar auf das platteste Nützlichkeitsdenken bezogen wird, daß der primitivste Egoismus legalisiert wird, daß Kategorien wie Wahrheit, Sportlichkeit und Dienst an der Sache keine Rolle mehr spielen.
    Aufbauend auf dieser Überlegung plädiere ich dafür, daß wir in der weiteren Beratung des Gesetzes einen Weg suchen, der dieser Problematik gerecht wird.
    Zum Abschluß meiner Überlegungen zu diesem Punkt möchte ich anmerken, daß wir uns für die Streichung des Schulgutachtens einsetzen werden, da dieses nicht nur eine Überforderung der Schule darstellt, sondern eher noch unsachgemäßen Kriterien Tür und Tor öffnet.
    Fünftens: Mitgliedschaft und Mitwirkung, die Mitbestimmung in den Hochschulen. Die nach demokratischen Prinzipien sich vollziehende Mitwirkung aller Hochschulangehörigen an den ihren Arbeitsbereich betreffenden Entscheidungsprozessen ist .das zweite zentrale Anliegen dieses Gesetzes. „Wir können nicht zulassen, daß sich in unserem demokratischen Staatswesen Bereiche bilden, in denen dessen Prinzipien außer Kraft gesetzt werden", erklärte der Kollege Dregger zum Thema Hochschulreform, als sich sein segensreiches Wirken noch im hessischen Landtag vollzog.

    (Abg. Dr. Probst: Sehr richtig! — Hört! Hört! bei der SPD.)

    Wir Freien Demokraten stimmen dem voll zu, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, von dem ich hier spreche.
    Die Freien Demokraten, Herr Kollege Pfeifer, sind in dem von mir bereits erwähnten Gesetzentwurf von 1968 in der Tat von einer nahezu durchgängigen Drittelparität ausgegangen. In unserem Programm heißt es jetzt:
    Die Vertreter der Mitgliedsgruppen wirken an
    allen Entscheidungen der Fach- und Gesamtgremien gleichberechtigt mit. Dabei können die
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 4451
    Möllemann
    Gremien verschiedener Ebenen je nach ihrer Aufgabe verschieden zusammengesetzt sein. Wahl und Funktionsausübung dieser Gremien vollziehen sich nach den Regeln der parlamentarischen Demokratie.
    Die FDP wäre dementsprechend sicherlich bei den Beratungen dieses Gesetzentwurfs für die Drittelparität in den meisten Organen eingetreten, wenn dieser Weg nicht durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum niedersächsischen Vorschaltgesetz unmöglich gemacht worden wäre. Wir respektieren dieses Urteil, wir halten uns daran. Dennoch möchte ich deutlich machen, wie problematisch uns die Konsequenzen erscheinen. Ich halte auch nichts davon, hier jetzt einen Gedanken so schlankweg zu verteufeln, der lange Zeit sehr ernsthaft diskutiert worden ist und in dessen Zeichen sehr viele Mitglieder der Hochschulen sehr ernsthafte Arbeit geleistet haben.
    Gestatten Sie mir bitte eine persönliche Zwischenbemerkung. Ich selbst habe zu einem Zeitpunkt als AStA-Vorsitzender gearbeitet, als Studenten in den Hochschulgremien nur Gäste sein konnten. Ich habe den längeren Weg von diesem Nullpunkt bis hin zur vollen Drittelparität mitgemacht, und zwar in Münster. Diese Drittelparität hat funktioniert, und zwar nicht nur so, daß die Hochschule sehr wohl weiterhin ihren Aufgaben nachkam, nein, sie erfüllte zusätzlich auch die wesentliche Aufgabe, die Erörterung und Entscheidungsfindung über alle relevanten Fragen in die Arbeit der Hochschulgremien zu integrieren. Da alle Gruppen an der Entscheidungsfindung gleichberechtigt beteiligt waren, gab es auch nicht den bei eindeutigen Unterparitäten eher verständlichen Versuch, Entscheidungen dieser Gremien auf Nebenkriegsschauplätzen zu revidieren oder außer Kraft zu setzen.
    Der Senat der Hochschule in Münster, dem nun wahrlich nicht nur Linke oder gar Linksradikale, sondern, wie man manchmal fast annehmen möchte, eher mehr zur anderen Richtung tendierende Mitglieder angehören, hat unter dem Eindruck dieser positiven Entwicklung, an der Rechte wie Linke, Bund Freiheit der Wissenschaft wie Bund demokratischer Wissenschaftler, RCDS wie Spartakus ihren Anteil hatten, folgende Stellungnahme zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts abgegeben. Ich darf noch einmal zitieren, weil mir dieses wesentlich erscheint:
    Die PH Westfalen-Lippe hat während der vergangenen drei Jahre im Rahmen ihrer demokratischen Verfassung konstruktive Arbeit in Forschung nud Lehre geleistet. Die drittelparitätische Zusammensetzung ihrer Selbstverwaltungsgremien förderte eine rationelle und sachlich geführte Auseinandersetzung in allen wesentlichen Fragen. Die gleichberechtigte Mitarbeit der Studenten und wissenschaftlichen Mitarbeiter und die Beteiligung der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter in allen Angelegenheiten haben das Verantwortungsbewußtsein der Mitglieder der Hochschule für deren Aufgaben und Probleme erheblich gesteigert. Die PH Westfalen-Lippe ist in ihrer hochschulpolitischen und wissenschaftlichen Praxis von den Regelungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zentral betroffen. Der Senat bedauert diese durch das rechtsverbindliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts unabwendbare Entwicklung. Er befürchtet, daß die Reduzierung der Mitbestimmungsrechte von wissenschaftlichen Mitarbeitern, Studenten und nichtwissenschaftlichen Mitarbeitern die Hochschulreform erschwert und zu einer Polarisierung führt, die bislang — nicht zuletzt auf Grund der geltenden Paritätenregelung — vermieden werden konnte.
    Ich teile diese Auffassung und füge hinzu, daß mir persönlich die Argumentation des Minderheitenvotums des Bundesverfassungsgerichts schlüssiger erscheint. Ich weiß, Herr Kollege Klein, daß es unterschiedliche Entwicklungen an unterschiedlichen Hochschulen gegeben hat. Wenn man das weiß, ist es aber, wie ich glaube, nicht sehr sinnvoll, für jene unterschiedlichen Entwicklungen diese Regelung verantwortlich zu machen, denn ich mache ja diese Regelung auch nicht dafür verantwortlich, daß die Hochschule, die ich zitiert habe, so positive Entwicklungen durchgemacht hat.
    Nun, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Mitbestimmung ist ein Rahmengesetz, von dem die Paritätenregelung eindeutig auszugehen hat. Wir setzen uns für die völlige Ausschöpfung der Möglichkeiten ein, die uns das Urteil läßt. Deshalb werden wir wiederum im Gang des Gesetzgebungsverfahrens festzulegen haben, ob hierfür die vorgeschlagene Regelung des vorliegenden Entwurfs, eine Modifizierung dieses Entwurfs oder aber doch die Fixierung einer drittelparitätischen Regelung mit Entscheidungsquoren analog den Festlegungen des Urteils besser geeignet ist. In dieser Frage nehmen wir eine Festlegung erst vor, wenn das Anhörungsverfahren zu Beginn des nächsten Jahres gelaufen ist.
    Lassen Sie mich allerdings darauf hinweisen, daß unseres Erachtens Hochschulgremien durchweg öffentlich tagen sollten,

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    um jedem Hochschulangehörigen die Möglichkeit zu geben, sich über Entscheidungsprozesse und über die Arbeit der gewählten Vertreter zu informieren.

    (Abg. Dr. Probst: Spartakus und KSV müssen dazukommen!)

    — Ja, Herr Kollege Probst, Sie sagen jetzt: Spartakus und der KSV müssen dazukommen. Der Minister hat in dankenswerter Klarheit zum KSV Stellung genommen. Ich hatte nicht vor, das hier zum Gegenstand der Erörterung zu machen. Aber jetzt muß ich es einfach mal tun. Ich halte es für einen bedauerlichen Vorgang, daß Sie als Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft sich weigern, einen Mehrheitsbeschluß dieses Ausschusses durchzuführen, der besagt, daß wir schriftliche Unterlagen und Stellungnahmen aller im Hochschulbereich tätigen Organisationen anfordern wollten. Dazu zählen in der Tat nach unserer Auffassung
    4452 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973
    Möllemann
    auch der Verband der Deutschen Studentenschaften, der SHB und der Spartakus, und von den dreien war hier die Rede. Ich kann mich inhaltlich ganz anders von diesen Gruppen absetzen, als Sie es durch diese organisatorische Maßnahmen für nötig halten. Ihr Demokratieverständnis jedenfalls ist in einem sehr eigentümlichen Licht, wenn ich das dazu sagen darf.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Jenninger: Chaoten-Republik!)