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ID0707142900

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    Deutscher Bundestag 71. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 4371 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 4371 B Amtliche Mitteilungen 4371 D Entwurf eines Zweiten Steuerreformgesetzes; hier: Vermögensteuergesetz, Bewertungsgesetz und Gewerbesteuergesetz (SPD, FDP) (aus Drucksache 7/78); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1426), Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksachen 7/1358, 7/1389) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vermögensteuerlicher Vorschriften (Bundesrat) (Drucksache 7/1003) ; Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/1358) — Zweite Beratung — Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) . . . . . . . . 4372 C Halfmeier (SPD) 4373 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 4375 A Dr. Vohrer (FDP) 4378 B Porzner, Parl. Staatssekretär (BMF) 4379 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 4381 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Drucksache 7/974) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache V1388) — Zweite und dritte Beratung — Schmidhuber (CDU/CSU) . . . . 4382 D Dr. Waigel (CDU/CSU) . . . . . 4383 D Haase (Fürth) (SPD) . . . . . . 4385 B Dr. Glotz (SPD) . . . . . . . . 4387 B Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . . 4390 D Dr. Hirsch (FDP) 4394 C Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr Hilfe für die afrikanischen Dürregebiete (Drucksache 7/1436) . . . . . . . . 4396 B I Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses (SPD, FDP) (Drucksache 7/1395) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1431), Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/1430) — Zweite und dritte Beratung — Braun (CDU/CSU) . . . . . . . 4396 C Hauck (SPD) . . . . . . . . . 4397 B Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 4397 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 4398 B Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) . . . . . . . . . . 4398 C Fragestunde (Drucksachen 7/1380, 7/1412) Frage — Drucksache 7/1412 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Sofortmaßnahmen im Hinblick auf die Verluste der Hessischen Landesbank Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 4399 A, B Ey (CDU/CSU) . . . . . . . 4399 A, B Frage -- Drucksache 7/1412 — des Abg. Peiter (SPD) : Maßnahmen gegen die vom Tankstellen-Fachverband in Essen empfohlene Rationierung der Abgabe von Treibstoffen Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 4399 C, D Peiter (SPD) . . . . . . . . 4399 C, D Frage A 91 — Drucksache 7/1380 des Abg. Thürk (CDU/CSU) : Auswirkungen des Sonntagsfahrverbots auf die Wahlkreisarbeit der Abgeordneten sowie auf die Machtverteilung zwischen Legislative und Exekutive Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 4400 A, B, C Thürk (CDU/CSU) . . . . . . 4400 B, C Frage A 92 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Kontaktpersonen des als V-Mann im Axel-Springer-Dienst tätig gewesenen Journalisten Göbel Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 4400 D, 4401 A, B, C Reddemann (CDU/CSU) . . . .4401 A, B Heyen (SPD) . . . . . . . . . 4401 B Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 4401 C Frau Funcke, Vizepräsident . . . 4401 C Frage A 93 — Drucksache 7/1380 des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) : Kompetenz des Bundesministers Bahr im Rahmen der Zuständigkeiten für auswärtige Beziehungen Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . 4401 C, D, 4402 A, B, C Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 4401 D Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 4402 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 4402 A Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . . 4402 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 4402 B Wehner (SPD) . . . . . . . . 4402 C Frage A 94 — Drucksache 7/1380 des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Erhöhung der Geldumtauschquote; Haltung des Staatssekretärs Gaus Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 4402 D, 4403 A, B, C, D Dr. Dollinger (CDU/CSU) 4402 D, 4403 A Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 4403 A Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . . 4403 B Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 4403 B Hösl (CDU/CSU) . . . . . . . . 4403 C Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 4403 C Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . . 4403 D Frage A 95 — Drucksache 7/1380 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Ablehnung von Inseraten des Bundesministeriums der Verteidigung durch das DGB-Jugendmagazin „ran" Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 4404 A Frage A 96 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Wechselseitige Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten der Bundesrepublik Deutschland und der DDR Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 4404 B, 4405 A, B, C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 4405 A Hansen (SPD) 4405 B Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . 4405 C Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 4405 C Fragen A 102 und 103 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) : Übertragbarkeit der in der NahostErklärung der neun Regierungen der Europäischen Gemeinschaft vertretenen Prinzipien auf die vertriebenen Ostpreußen, Pommern, Schlesier und Sudetendeutschen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 4406 A, B, C, D, 4407 A, B, C, D, 4408 A, B, C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 4406 A, B, 4407 A, B Dr. Sperling (SPD) . . . 4406 C, 4407 C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 4406 D, 4408 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 III Frau von Bothmer (SPD) . . . . . 4407 D Hansen (SPD) . . . . . . . . 4408 A Wolfram (SPD) 4408 A Dr. Geßner (SPD) 4408 C Frau Funcke, Vizepräsident . . . 4408 C Frage A 105 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Gansel (SPD) : Dauer des Entscheidungsverfahrens der deutschen Behörden bei Hilfsmaßnahmen für politisch Verfolgte in Chile Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 4408 D, 4409 A Gansel (SPD) . . . . . . . . . 4409 A Dr. Sperling (SPD) . . . . . . . 4409 A Frage A 106 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Meldungen über das Nichtzustandekommen einer Weizenlieferung an Chile infolge Weigerung der Regierung Allende, die Berlin-Klausel zu akzeptieren Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 4409 B, C Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . 4409 B, C Frage A 107 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Rückläufigkeit der Zahl der Aussiedler aus dem Bereich der Volksrepublik Polen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 4409 D, 4410 A Dr. Hupka (CDU/CSU) . 4409 D, 4410 A Frage A 108 — Drucksache 7/1380 — der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Haltung der Bundesregierung in der Frage des Verbots von Napalm als Kampfwaffe Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 4410 A, C Frau von Bothmer (SPD) 4410 B Frage A 109 Drucksache 7/1380 — der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Haltung der südafrikanischen Regierung betr. Einreise von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland nach Namibia Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 4410C, D, 4411 A, B Frau von Bothmer (SPD) . 4410 D, 4411 A Hansen (SPD) 4411 B Frage A 38 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Förderung der Benutzung kleinerer Kraftfahrzeuge durch den Kraftfahrzeugsteuertarif Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 4411 C, D, 4412 A Dr. Sperling (SPD) 4411 D Frage A 39 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Anerkennung von Heizölmehrkosten als außergewöhnliche Belastung nach 33 EStG Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 4412 A, B Niegel (CDU/CSU) 4412 B Fragen A 40 und 41 -- Drucksache 7/1380 — des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/ CSU) : Umsatzsteuermehreinnahmen bei Mineralölprodukten Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 4412 C, D, 4413 A, B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 4412 D, 4413 B Frage A 37 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Gewährung einer Nachfrist für die Beurkundung von Erbschafts- und Schenkungsverträgen nach dem 1. Januar 1974 Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 4413C,D, 4414 A Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) . . . 4413 D Dr. Weber (Köln) (SPD) . . . . . 4414 A Frage A 104 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Wert des bisher von den deutschen Aussiedlern dem polnischen Staat übereigneten Eigentums Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 4414 B, C, D, 4415 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 4414 C Dr. Hupka (CDU/CSU) 4414 D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 4415 A Fragen A 42 und 43 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Spitzmüller (FDP) : Einsparung von Energie durch Einführung der Sommerzeit Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 4415 B, C, D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 4415 C, D Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . . 4415 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 Frage A 44 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dürr (SPD) : Forderung überhöhter Vorauszahlungen für Heizungskosten Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 4416 A, B Wolfram (SPD) 4416 B Frage A 45 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Weitergabe der Kostensenkungen bei den Versicherungsgesellschaften infolge der Energiesparmaßnahmen an die Kraftfahrzeugbesitzer Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 4416 C, D Dr. Sperling (SPD) . . . . . . . 4416 C Frage A 47 Drucksache 7/1380 — des Abg. Wolfram (SPD) : Gewinnung von Heizöl aus Kohle Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 4416 D, 4417 B, C Wolfram (SPD) 4417 B, C Stahl (Kempen) (SPD) 4417 C Frage A 48 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) : Ausnahme der Dienstfahrzeuge vom Sonntagsfahrverbot Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 4417 D, 4418 A, B, C, D Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) . 4418 A, B Hösl (CDU/CSU) 4418 C Immer (SPD) 4418 C Niegel (CDU/CSU) 4418 D Frage A 49 — Drucksache 7/1380 — der Abg. Frau Huber (SPD) : Diskriminierung von Mineralölhändlern durch Mineralölgesellschaften Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 4419 A, B, C, D, 4420 A, B Frau Huber (SPD) 4419 A, B Stahl (Kempen) (SPD) 4419 C Wolfram (SPD) 4419 D Mahne (SPD) 4419 D Tillmann (CDU/CSU) 4420 A Immer (SPD) 4420 B Zur Geschäftsordnung Seiters (CDU/CSU) 4420 C Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbauänderungsgesetz 1973) (Drucksache 7/1432) Dr. Heinsen, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 4420 D Aktuelle Stunde Verhandlungen der Bundesregierung mit der DDR Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . . 4421 B Bahr, Bundesminister . . . . . . 4422 B Barche (SPD) . . . . . . . . . 4423 A Hoppe (FDP) . . . . . . . . . 4424 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 4424 D Wehner (SPD) . . . . . . . . 4425 D Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 4426 D Ronneburger (FDP) . . . . . . . 4427 C Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 4428 B Dr. Geßner (SPD) . . . . . . . 4429 A Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 4430 A Mischnick (FDP) . . . . . . . . 4430 D Höcherl (CDU/CSU) (persönliche Bemerkung gem. § 35 GO) . . . 4431 C Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes (Drucksache 7/1328) Erste Beratung — Dr. von Dohnanyi, Bundesminister (BMBW) 4432 A, 4473 D Pfeifer (CDU/CSU) . . . . . . 4438 D Möllemann (FDP) 4446 B Dr. Wichert (SPD) 4454 C Dr. Vogel, Minister des Landes Rheinland-Pfalz . . . . . . . 4456 A Dr. Probst (CDU/CSU) . . . . . 4460 D Frau Schuchardt (FDP) . . . . . 4465 D Dr. Schweitzer (SPD) 4468 D Dr. Hahn, Minister des Landes Baden-Württemberg . . . . . 4472 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG-Kommission für einen Beschluß des Rates über die Einsetzung eines Ausschusses für Regionalpolitik für eine Verordnung des Rates über die Errichtung eines Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 V für eine Haushaltsordnung zur Festlegung von Sonderbestimmungen für den Euro- päischen Fonds für Regionalentwicklung für eine Verordnung (EWG) des Rates über das Verzeichnis der mit Vorrang zu fördernden Agrargebiete und Gebietsteile nach der Verordnung (EWG) über die Finanzierung von Vorhaben durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, im Rahmen von Programmen zur Entwicklung von Agrargebieten, die mit Vorrang zu fördern sind für eine Verordnung (EWG) des Rates über das Verzeichnis der Gebiete und Gebietsteile gemäß Verordnung (EWG) des Rates über die Errichtung eines Europäischen Fonds für regionale Entwick- lung (Drucksachen 7/982, 7/1183, 7/1391 [neu]) Haase (Fürth) (SPD) . . . . . . 4476 A Dr. Narjes (CDU/CSU) . . . . . 4476 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 4478 A Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4479* A Die schriftlichen Antworten auf die Fragen der Drucksache 7/1380 werden in einem Nachtrag zum Stenographischen Bericht über die 71. Sitzung abgedruckt werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 4371 71. Sitzung Bonn, den 13. Dezember 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigungen 69. Sitzung, Seite VII, linke Spalte, Zeilen 8 und 9, und Seite 4225* D, Zeile 3, ist statt „Parl. Staatssekretär Dr. Hauff" zu lesen: „Bundesminister Dr. Ehmke" ; Seite 4235 D, Zeile 8, ist das Wort „nicht" zu streichen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 4479* Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 15.12. Adams * 15.12. Dr. Ahrens ** 14.12. Dr. Aigner * 14.12. Alber ** 14.12. Amrehn ** 14.12. Dr. Arndt (Berlin) 14. 12. Dr. Artzinger * 15. 12. Dr. Bangemann* 15.12. Behrendt * 15.12. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 14. 12. Blumenfeld * 15. 12. Dr. Böger 13.12. Bredl 15.12. Dr. Burgbacher * 15.12. Dr. Corterier * 15.12. Entrup 15.12. Fellermaier * 15.12. Flämig * 15.12. Frehsee * 15.12. Dr. Früh*' 15.12. Gerlach (Emsland) * 15.12. Gerster (Mainz) 14.12. Gewandt 19.1.1974 Dr. Gölter ** 13.12. Graaff 19.1.1974 Härzschel * 15.12. Dr. Holtz ** 13. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 15.12. Kahn-Ackermann ** 14. 12. Kater * 15. 12. Dr. Kempfler ** 14. 12. Dr. Klepsch * 15. 12. Krall * 15.12. Krampe 15.12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lagershausen ** 14. 12. Lange * 15. 12. Lautenschlager * 15.12. Lücker * 15.12. Marquardt ** 14. 12. Memmel * 15. 12. Dr. Mende ** 13.12. Dr. Mertes (Gerolstein) 14.12. Metzger 13.12. Mick 15.12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 12. Müller (Mülheim) * 15. 12. Dr. Müller (München) ** 13.12. Mursch (Soltau-Harburg) * 15.12. Pieroth 13.12. Dr. Prassler 15.12. Roser 13. 12. Richter ** 14. 12. Schmidt (Kempten) ** 14.12. Schmidt (München) * 15.12. Dr. Schmude 13.12. Dr. Schulz (Berlin) * 15.12. Schwabe * 15.12. Dr. Schwencke ** 14.12. Dr. Schwörer * 15.12. Seefeld* 15.12. Dr. Slotta 15.12. Springorum * 15.12. Dr. Stark (Nürtingen) 13. 12. Dr. Starke (Franken) * 15.12. Dr. Vohrer ** 15.12. Walkhoff * 15.12. Dr. Wallmann 14. 12. Frau Dr. Walz * 15. 12. Weber (Heidelberg) 14.12. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates
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    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Bitte, Herr Kollege!


Rede von Prof. Dr. Peter Glotz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

(1013 die heutige Wertung des Abiturs beim Hochschuleingang dazu führt, daß schon in der Sekundarstufe II und, wenn das so weitergeht, noch weiter unten ein Leistungsdruck und eben nicht eine Leistungsmotivation in der Schule entsteht, durch den eine vernünftige Schulausbildung erschwert wird? Das gebe ich Ihnen durchaus zu. Deswegen habe ich ja gesagt: Man kann 4444 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 Pfeifer über diese Dinge diskutieren. Aber man kann nicht den Schluß daraus ziehen, auf Leistung und Leistungskriterien beim Hochschulzugang überhaupt zu verzichten. Das ist der entscheidende Punkt. (Zuruf von der SPD: Sie müssen doch einmal das Gesetz lesen, bevor Sie darüber eine Rede im Bundestag halten! Das wäre ganz nützlich!)

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    Rede von Anton Pfeifer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zweitens. Dieser Gesetzentwurf enthält eine Diskriminierung der Habilitation. Er macht die Habilitation nicht zu einer Berufungsvoraussetzung neben anderen. Das wäre ja vertretbar und entspräche dem, was an deutschen Hochschulen immer gegolten hat. Dieser Gesetzentwurf verbietet in § 47 ausdrücklich, die Habilitation zur Berufungsvoraussetzung zu machen. Dies wird auch nochmals in der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates deutlich. Meine Damen und Herren, eine solche Diskriminierung der Habilitation werden wir nicht vertreten.
    Drittens. Solange die Bundesregierung diese Diskriminierung der Habilitation nicht durch eine positive Aussage ersetzt, sind alle ihre Beteuerungen über die Aufrechterhaltung einer hohen wissenschaftlichen Qualifikation des Hochschullehrers schlechthin Lippenbekenntnisse.

    (Abg. Dr. Gölter: So ist es!)

    Dieser Gesetzentwurf läßt eine einzige wissenschaftliche Leistung, nämlich eine hervorragend bewertete Promotion, als Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation eines Hochschullehrers ausreichen, und zwar im Regelfall ausreichen. Dies ist eine Minimierung der Qualifikationserfordernisse an den Hochschullehrer, die wir — wenn ich mir die Thesen der SPD von Nordrhein-Westfalen ansehe, dann offenbar nicht nur wir — für unvertretbar halten, weil nichts für die Erhaltung von Qualität der Forschung und der Lehre in den Hochschulen entscheidender ist als die hervorragende Qualifikation der Hochschullehrer.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ein viertes Beispiel. Dieser Gesetzentwurf enthält keinerlei Qualifikationsvoraussetzungen für einen Hochschulpräsidenten. Auch das ist unvertretbar; denn der Hochschulpräsident ist doch heute das Scharnier, in welchem sich die gemeinsame Verantwortung von Hochschule und Staat für die Hochschulreform repräsentiert, und er ist zugleich verantwortlich an der Spitze der größten wissenschaftlichen, ökonomischen und sozialen Organismen, die unser Staat überhaupt kennt. Hier kann und darf der Gesetzgeber nicht darauf verzichten, wenigstens einige Mindestkriterien für die Qualifikation des Hochschulpräsidenten im Gesetz vorzusehen.

    (Zuruf von der SPD: Vorschlagen!)

    — Sie sagen: Vorschlagen! Es ist von uns in der letzten Legislaturperiode beantragt worden.
    Meine Damen und Herren, wir können angesichts der internationalen Tendenz der Leistungssteigerung vor der mit diesem Gesetzentwurf verbundenen Gefahr des Leistungsabfalls und des dann folgenden
    Leistungsdefizits in Forschung und Lehre nicht genug warnen; denn niemand in diesem Land wird auf die Dauer um die Einsicht herumkommen, daß die Studenten in den einzelnen europäischen Ländern morgen nicht mehr nur der Konkurrenz ihrer im nationalen Raum mit ihnen zusammen ausgebildeten Kommilitonen gewachsen sein müssen. Die Konkurrenz hat nicht nur in den Administrationen der Europäischen Gemeinschaften längst begonnen, nationale Grenzen zu übersteigen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Zum Nachteil der Deutschen!)

    — Zum Nachteil der Deutschen, sehr richtig. — Deshalb müßte ein latentes Leistungsgefälle zwischen den deutschen und den übrigen Hochschulen in Europa sehr schnell zu geringeren Berufs- und Zukunftschancen für die nachwachsende Generation unseres Landes führen. Deshalb müssen endlich auch die Frage nach Qualität, die Frage nach Leistungsniveau, die Frage nach Leistungssteigerung in der Forschung und die Frage des Ausbildungsniveaus und der Ausbildungsqualität wieder zu Kardinalfragen unserer Hochschulgesetzgebung gemacht werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, aus alledem ergibt sich ein zentraler Punkt für unsere Beurteilung dieses Gesetzes im gesamten künftigen Gesetzgebungsverfahren. Die CDU/CSU-Fraktion wird nur einem Hochschulrahmengesetz zustimmen, das dazu beiträgt, Qualität und Niveau von Forschung und Lehre in unseren Hochschulen zu steigern. Die CDU/CSU-Fraktion wird nur einem Hochschulrahmengesetz zustimmen, das dazu beiträgt, die Ausbildungsqualität und das Studium zu verbessern. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird nur einem Hochschulrahmengesetz zustimmen, das die Freiheit von Forschung und Lehre sichert, weil es ohne Freiheit Qualität nicht gibt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Freiheit ist für uns zuerst immer die Freiheit des einzelnen, nicht die Freiheit des Kollektivs. Die Etablierung kollektiver Freiheitsrechte und kollektiver Verantwortung, welcher sich der einzelne unterzuordnen hat, lehnen wir entschieden ab. Aus diesem Grund kommt für uns eine Zustimmung zu dem in § 3 des Gesetzentwurfs enthaltenen Vorschlag, die in Art. 5 Abs. 3 GG garantierte Freiheit von Forschung und Lehre müsse der Verantwortung vor einer nicht näher definierten Gesellschaft untergeordnet werden, überhaupt nicht in Frage.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Natürlich muß jeder Wissenschaftler die Konsequenz und die Auswirkung seiner Forschung und Lehre bedenken. Aber dies ist eine an die Selbstkontrolle des Wissenschaftlers zu richtende Aufforderung. Bei der von der Regierung vorgeschlagenen Generalklausel wäre dagegen ständig die Gefahr gegeben, daß diese Klausel zum Vehikel für Wissenschafts- und Forschungskontrolle oder zur Statuierung eines politischen oder kollektiven Primats über Wissenschaft und Forschung verwendet wird.
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 4445
    Pfeifer
    Genau hierzu werden wir denen, die das anstreben, nicht auch noch einen gesetzlich formulierten Vorwand geben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Zur Sicherung der Freiheit von Forschung und Lehre gehört die Erhaltung der Autonomie der Hochschulen. Aber Autonomie ist nicht Selbstzweck, sondern Autonomie ist Mittel zum Zweck, ist institutionelle Form zur Sicherung der Freiheit. Deshalb sind wir legitimiert, von den autonomen Hochschulen die Sicherung von Freiheit in Forschung und Lehre, aber nicht nur die, sondern auch die Sicherung der demokratischen Grundordnung und der demokratischen Rechte des einzelnen zu verlangen. Wo Autonomie mißbraucht wird, um all das zu verweigern, da hat der Staat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, kraft seiner Ordnungsfunktion, die vom Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte und die demokratischen Grundrechte des einzelnen wiederherzustellen und zu sichern. Dementsprechend muß auch das Verhältnis von Hochschule und Staat gestaltet werden.
    In diesen Zusammenhang gehört schließlich die Behandlung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1973 in diesem Gesetzentwurf. Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts setzt Maßstäbe für die Regelung der Mitbestimmung an den Hochschulen, und zwar ausdrücklich als minimale Voraussetzungen zur Sicherung von Freiheit für Forschung und Lehre. Wir hätten erwartet, daß die Bundesregierung nach diesem Urteil einen Gesetzentwurf vorlegt, der unzweifelhaft Geist und Buchstaben dieses Urteils entspricht.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Statt dessen bekommen wir eine Vorlage auf den Tisch, die das Urteil mit einem Trick zu unterlaufen versucht. Hierzu wird mein Kollege Professor Klein noch im einzelnen Stellung nehmen. Aber eine solche Austricksung des Bundesverfassungsgerichtsurteils werden wir nicht mitmachen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte einen letzten Punkt anschneiden. Ich begrüße es ausdrücklich, daß die Bundesregierung mit der Ankündigung der Einführung einer Graduiertenphase II in der Reform der Personalstruktur jetzt auf unsere Linie einzuschwenken beginnt. Sie steht unserer Forderung heute offensichtlich nicht mehr ablehnend gegenüber, nach der Promotion eine zweite Qualifizierungsphase vorzusehen.

    (Abg. Dr. Wichert: Woher wollen Sie das wissen?)

    — Nun, aus der einen oder anderen Andeutung, die wir auch zwischen den Zeilen zu lesen verstehen. —

    (Lachen bei der SPD. — Abg. Dr. Probst: Wir lesen nicht nur Wichert!)

    Ich hoffe, daß das letztlich auch zu einer allmählich wieder positiver werdenden Einstellung der Bundesregierung zur Habilitation führen wird.

    (V o r s i tz : Vizepräsident von Hassel.)

    Wenn die Bundesregierung aber über eine solche zweite Qualifikationsphase und über die Formulierungen des § 47 hinaus die wissenschaftlichen Qualifikationsvoraussetzungen des Assistenzprofessors tatsächlich auf die Ebene des Professors anzuheben bereit ist, wenn also zur Berufung des Hochschullehrers in aller Regel ein über die Promotion hinausgehender lind in der zweiten Qualifizierungsphase zu erbringender zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungsnachweis die Regel werden soll — was ich für richtig halte —, erhebt sich natürlich die Frage, Herr Minister, ob wir mit dem Assistenzprofessor, der dann praktisch dem früheren Privatdozenten entspräche, im Grunde das alte Nichtordinarienproblem in neuer Form schaffen und ob es nicht besser wäre, auf den Assistenzprofessor überhaupt zu verzichten.
    Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr möchte ich für diesen Verzicht plädieren. Das wäre eine saubere, der Zukunft gerecht werdende Personalstruktur und hätte dazu noch den Vorteil, daß wir bei der Regelung der Mitbestimmung keine verfassungsrechtlichen Probleme mehr hätten. Denn dann müßten die Professoren auf Lebenszeit als Hochschullehrer mindestens 51 % der Sitze in den Gremien erhalten, und die anderen 49 % wären auf den Mittelbau und auf die Studenten zu verteilen. Wir werden das bei den weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen konkretisieren. Ich möchte aber ankündigen, daß wir uns nach dem Lernprozeß der letzten Jahre durchaus eine Personalstruktur vorstellen können, die auf den Assistenzprofessor überhaupt verzichtet.
    Ich fasse zusammen. Aus alledem ergibt sich, daß wir den vorliegenden Gesetzentwurf für alles andere als für einen gelungenen großen Wurf halten. Dennoch lehnen wir ihn nicht von vornherein ab. Er muß aber, wenn er Gesetz werden soll, einige grundlegende Korrekturen erfahren. Zu diesen erforderlichen Korrekturen gehört neben den anderen bereits bezeichneten Punkten insbesondere:
    Erstens. Das Hochschulrahmengesetz muß zur Erhaltung und Steigerung der Qualität und Leistung von Forschung und Lehre und Studium an den Hochschulen beitragen. Das heißt konkret: Für den Zugang zur Hochschule und für den Zugang zum Amt des Hochschullehrers müssen Leistungsvoraussetzungen entscheidende Kriterien bleiben. Das Abitur darf nicht ausgehöhlt werden, sondern muß zentrale Voraussetzung des Zugangs zur Hochschule auch in der Zukunft bleiben.

    (Zuruf von der SPD: Warum eigentlich?)

    Die Diskriminierung der Habilitation muß durch positive Aussagen zur Habilitation ersetzt werden. Die Personalstruktur muß als Kernstück von Leistungsnachweis, Wettbewerb und Konkurrenz und nicht von behäbigem Laufbahndenken bestimmt sein.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Auswahl und Ernennung des Hochschulpräsidenten müssen an konkrete Qualifikationsmerkmale gebunden werden.
    Zweitens. Das Hochschulrechtsrahmengesetz muß Freiheit von Forschung und Lehre sichern. Das heißt konkret: Keine Unterordnung des Art. 5 Abs. 3 des
    4446 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973
    Pfeifer
    Grundgesetzes unter eine Verantwortung vor einer nicht definierten Gesellschaft, keine Möglichkeiten des gesellschaftlichen Zugriffs auf die Drittmittelforschung, klares und unzweideutiges Festhalten an den Grundsätzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Mai 1973 sowie eine Regelung des Verhältnisses von Hochschule und Staat, das in jedem Fall Sicherung und Erhaltung freier Universitäten gewährleistet.
    Drittens. Das Hochschulrechtsrahmengesetz muß die Studienreform voranbringen. Das heißt konkret:
    inhaltliche Reform der Studiengänge und Studieninhalte sind wichtigste Reformanliegen. Regelstudienzeiten müssen dieser inhaltlichen Reform angepaßt sein und dürfen nicht pauschal oder gar politisch vorgegeben werden. Die Berufung und Zusammensetzung der Studienreformkommissionen müssen gewährleisten, daß durch die Studienreform das Studium nicht zur ideologischen Indoktrinierung mißbraucht werden kann.
    Viertens. Das Hochschulrechtsrahmengesetz muß künftige Hochschulstrukturen der Dynamik der Entwicklung offenhalten und im Interesse des kooperativen Föderalismus dem von Bund und Ländern abgeschlossenen Bildungsgesamtplan entsprechen. Dies heißt konkret: keine Priorität für die integrierte Gesamthochschule im Gesetz;

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    kooperative Gesamthochschule und das Zusammenwirken rechtlich selbständiger Hochschuleinrichtungen sind als gleichwertige Strukturalternativen vorzusehen.
    Fünftens. Das Hochschulrechtsrahmengesetz muß sich im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenz des Bundes halten. Das heißt konkret: z. B. keine Regelung der Studienreformkommissionen des Bundes, keine Regelung einer Bundeshochschulkonferenz.
    Meine Damen und Herren, dies alles sind keine unerfüllbaren Bedingungen. Dies sind aber Grundvoraussetzungen dafür, daß die Länder ein Hochschulrechtsrahmengesetz erhalten, das ihnen erlaubt, Leistungsfähigkeit und Freiheit unserer Hochschulen zu sichern sowie die Qualität des Studiums zu verbessern, und das dort zur Umkehr zwingt, wo als Folge einiger Hochschulgesetze der letzten Jahre Leistungsfähigkeit und Freiheit ins Wanken gekommen sind. Nur ein derart korrigiertes und verbessertes Gesetz und nicht der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird in der Lage sein, einen Beitrag zur Gesundung unserer Universitäten zu leisten.

    (Beifall bei der CDU CSU.)