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    Deutscher Bundestag 68. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 4059 A Fragestunde (Drucksachen 7/1320, 7/1338) Frau Renger, Präsident 4061 A Fragen 1 und 2 — Drucksache 7/1338 des Abg. Orgaß (CDU/CSU) : Versorgung der deutschen Seeschiffahrt mit Bunkeröl Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 4061 B, C, D, 4062 A, B, D Orgaß (CDU/CSU) . 4061 C, D, 4062 B, C Frage A 1 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Tillmann (CDU/CSU) : Berücksichtigung des Faches „Leibesübungen" bei der Ermittlung der Durchschnittsnote des Reifezeugnisses zum Zwecke der Vergabe der Studienplätze Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 4063 A, B, C Tillmann (CDU/CSU) 4063 B, C Frage A 4 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Härten für am Sitz von Landgerichten zugelassene Rechtsanwälte bei Bezirksänderungen und Übergangsregelungen für sie Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 4063 D, 4064 B, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 4064 A, C Frage A 5 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Gesetzliche Regelung der Frage, ob der Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsbefehls zugleich mit dem Antrag auf Zahlungsbefehl gestellt werden kann Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 4064 D, 4065 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . 4064 D, 4065 A Frage A 6 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Müller (Berlin) (CDU/CSU) : Lohn- und Gehaltsforderungen der Arbeitnehmer in Konkursverfahren Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 4065 B, C, D, 4066 A, B, C Müller (Berlin) (CDU/CSU) 4065 C, D Wolfram (SPD) 4065 D Härzschel (CDU/CSU) 4066 A Ey (CDU/CSU) 4066 B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) 4066 B Fragen A 7 und 8 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) : Einrichtung einer kriminologischen Zentralstelle Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 4066 C, 4067 A, B, D Brandt (Grolsheim) (SPD) 4066 D, 4067 A, C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 Frage A 11 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Engelhard (FDP) : Erlaß von Richtlinien für den Einsatz von Laborautoanalysern zur chemischen Blutanalyse Eicher, Staatssekretär (BMA) 4068 A, B, C Engelhard (FDP) . . . . . . . 4068 B, C Frage A 12 — Drucksache 7/1320 des Abg. Hansen (SPD) : Frist für die Einberufung der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen zum zivilen Ersatzdienst Eicher, Staatssekretär (BMA) . . 4068 D, 4069 A Hansen (SPD) 4069 A Frage A 15 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Äußerung des Bundesministers Leber über Ersatzdienstplätze Eicher, Staatssekretär (BMA) 4069 A, C, D, 4070 A, B Walkhoff (SPD) 4069 B, D Härzschel (CDU/CSU) . . 4069 D, 4070 A Frau Renger, Präsident . . . . . 4070 A Hansen (SPD) . . . . . . . . . 4070 A Fragen A 17 und 18 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Ausmaß der Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und Maßnahmen zur Verminderung Eicher, Staatssekretär (BMA) 4070 B, C, D, 4071 A Dr. Gruhl (CDU/CSU) 4070 D Fragen A 19 und 20 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Unland (CDU/CSU) : Bekanntgabe der Arbeitsmarktdaten durch die Bundesanstalt für Arbeit Eicher, Staatssekretär (BMA) . 4071 A, B, C, 4072 A, B Dr. Unland (CDU/CSU) 4071 C, D, 4072 A Frage A 21 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/ CSU) : Erhöhung der Zulage für die in unterirdischen Einrichtungen tätigen Angehörigen des Fernmeldepersonals der Bundeswehr Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 4072 B, D, 4073 A Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 4072 C, D Frage A 22 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Reiser (SPD) : Äußerungen eines Oberstleutnants der Bundeswehr in einem Rundschreiben an NPD-Sympathisanten Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 4073 A, B, C, D, 4074 A Reiser (SPD) 4073 B, C Gansel (SPD) . . . . . . . . 4073 D Conradi (SPD) . . . . . . . . 4074 A Frage A 23 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Reiser (SPD) : Einschränkung des Übungs- und Manöverbetriebs der Bundeswehr für die Zeit der Kraftstoff-Versorgungsschwierigkeiten Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 4074 B, C, D Reiser (SPD) 4074 C, D Frage A 24 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Aufhebung des Erlasses betr. waffenlosen Dienst der Soldaten, die einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt haben Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 4074 D, 4075 B, C Walkhoff (SPD) . . . . . . . . 4075 B Nordlohne (CDU/CSU) . . . . . 4075 C Frage A 25 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Gansel (SPD) : Förderung der Zeitschrift „Die Glocke" aus öffentlichen Mitteln und Unterstützung der Verbreitung in der Bundeswehr Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 4075 D, 4076 A, B, C Gansel (SPD) 4075 D, 4076 B Reiser (SPD) . . . . . . . . 4076 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 4076 C Frage A 26 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Gansel (SPD) : „Der rote Brief"; Informationsgehalt Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 4076 D, 4077 A, B, C, D, 4078 A Gansel (SPD) . . . . . . . . . 4076 D Wehner (SPD) . . . . . . . . 4077 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . . 4077 C von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 4077 D Frau Renger, Präsident . . . . . 4077 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 4077 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 III Frage A 27 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Artikelserie „Die Bundesrepublik und Polen" in der „Information für die Truppe" ; völkerrechtliche Anerkennung der Oder/Neiße-Linie Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 4078 B, D, 4079 A, B, C, D, 4080 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) 4078 C, 4079 A Lagershausen (CDU/CSU) . . . . 4079 B Dr. Hupka (CDU/CSU) 4079 C Dr. Sperling (SPD) 4079 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 4079 D Nächste Sitzung 4080 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4081* A Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Dritten Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes 4081* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage A 6 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU): Presseberichte betr. die Bezeichnung der Bildungsfragen durch den Bundeswissenschaftsminister als „Klassenfragen" 4081* C Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 99 Drucksache 7/1277 — des Abg. Werner (CDU/ CSU) : Befreiung der Vereinsgaststätten von Sportvereinen von der Körperschaftsteuer 4082* A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 172 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Beermann (SPD) : Postwertzeichenserie zum Gedenken der Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft 4082* B Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 173 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Möhring (SPD) : Zahlung einer Entschädigung für den dienstlichen Einsatz privateigener Pkw 4082* C Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 174 und 175 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Installation von Mithör- und Überwachungsanlagen in Unternehmen und Betrieben durch die Deutsche Bundespost 4083* A Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 176 und 177 Drucksache 7/1277 — des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) : Plakatwerbung der Deutschen Bundespost zur Gewinnung von Nachwuchskräften . 4083* D Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 178 und 179 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) : Überleitung des Postreisedienstes auf die Deutsche Bundesbahn; Unterrichtung der Vertretungen der betroffenen Bediensteten 4084* A Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 180 und 181 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Überleitung des Postreisedienstes auf die Deutsche Bundesbahn; Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr in ländlichen Gebieten und auf die Organisationsstruktur der Postverwaltung 4084* B Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthöfer (BMZ) auf die Fragen A 183 und 184 Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Althammer (CDU/CSU) : Abziehung deutscher Experten aus dem Krankenhaus in Annaba (Algerien) ; Möglichkeit der Übernahme dieses Krankenhauses durch Ärzte aus der DDR 4084* D Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthöfer (BMZ) auf die Fragen A 185 und 186 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) : Fortführung des Krankenhausprojekts Annaba und Grundsätze für die Übergabe deutscher Entwicklungshilfeprojekte an die Partnerländer 4085* B Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens (BK) auf die Frage A 187 — Drucksache IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 7/1277 — des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) : Zuständigkeiten des Staatssekretärs Gaus und des Bundesministers Bahr . . . . 4085* C Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 9 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Kroll-Schlüter (CDU/CSU) : Initiativen der Bundesregierung zur Verhinderung von Kindesmißhandlungen durch Eltern . . . . . . 4085* D Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen A 13 und 14 — Drucksache 7/1320 — der Abg. Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) : Kosten einer Anhebung der Witwenrenten in der Sozialversicherung, im Versorgungsbereich und nach Beamtenrecht auf 65 bzw. 70 0/0; Auswirkungen auf den Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung . . . . . . . . 4086* D Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 16 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Vohrer (FDP) : Maßnahmen gegen die Beschäftigung illegal eingereister Arbeitnehmer 4087* B Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 1 Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Unterschiedliche Aufwandsentschädigungen für ständige Vertreter des Leiters einer Auslandsvertretung 4087* D Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 2 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Biehle (CDU/CSU): Klare Linie in der Außenpolitik mit den USA . . . 4088* B Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Aigner (CDU/CSU) : Interpretation der Resolution 242 des Sicherheitsrats 4088* C Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 4 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Zebisch (SPD) : Beitrag der Bundesregierung zur Linderung der Hungersnot in Äthiopien . . . . . . 4088* D Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage B 5 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Beermann (SPD) : Ablösung der „Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst" . . . . . . . . . . 4089* C Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage B 6 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Maßnahmen gegen eine Gefährdung der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland durch das Kernkraftwerk in Lubnin im Falle einer schweren Störung 4089* D Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage B 7 Drucksache 7/1277 — des Abg. Röhner (CDU/CSU): Gründe für die Nichteinbeziehung der Zollfahndungsbeamten in den Personenkreis der Polizeizulagenempfänger . . . 4090* A Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen B 8 und 9 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) : Notwendigkeit einer Änderung der einwöchigen Zustellfrist für Arrestbeschlüsse und einstweilige Verfügungen, insbesondere im Hinblick auf im ländlichen Bereich wohnende Beteiligte 4090' B Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage B 10 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Hösl (CDU/CSU) : Strafprozessuale Vorschriften zur Unterbindung von Radau und Obstruktion vor Gerichten . . . . . . . . . . . . 4091* A Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Frage B 11 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Simpfendörfer (SPD): Steuerliche Entlastungen bzw. Mehrbelastungen der Landwirte durch die große Steuerreform 4092* A Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 12 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Kiechle (CDU/ CSU) : Festsetzung des Ausbeutesatzes für Kleinbrenner in Baden-Württemberg und dem bayerischen Bodenseegebiet . . . 4093* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 V Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 13 — Drucksache 7/1277 — der Abg. Frau Dr. Lepsius (SPD) : Heraufsetzung der Höchstmengen für die verbrauchsteuerfreie Einfuhr von Waren aus der DDR auf das Maß der entsprechenden zollfreien Sätze für Waren aus EG-Ländern auf Grund der besonderen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR und der erhöhten Zwangsumtauschsätze . . 4093* C Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 14 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Seefeld (SPD) : Verringerung der Zollformalitäten im Bereich der Europäischen Gemeinschaften . 4093* D Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Frage B 15 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Absetzbarkeit der Kindergartenbeiträge im Wege der Berücksichtigung als Sonderausgaben 4094* B Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Fragen B 16 und 17 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Mick (CDU/CSU) : Gründe einer Abschaffung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Bewirtung und Beherbergung; Ausgleich der zu erwartenden Ausfälle und Verluste im Gaststättengewerbe 4094* D Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 21 (Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Haltung der Bundesregierung zum Abschluß eines multilateralen Textilabkommens 4095* B Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 22 und 23 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Vollzug der Neuabgrenzung der Gebiete, die in das Förderungsprogramm des Bundes zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur aufgenommen werden sollen; Wiederaufnahme des Bereichs Bingen-Land in das Förderungsprogramm des Bundes 4096* A Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 24 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Weiterführung des alten Landkreises Müllheim im Bundesförderungsprogramm 4096* B Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 25 und 26 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Junghans (SPD) : Maßnahmen zur Sicherung eines hohen Beschäftigungsstandes in strukturschwachen Gebieten; Aufstockung des ERP-Programms für Infrastrukturinvestitionen der Gemeinden 4096* B Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 27 und 28 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Zahl der derzeitigen Arbeitslosen im Bauhauptgewerbe des bayerischen Zonenrandgebiets und Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze im Bauhauptgewerbe des bayerischen Zonenrandgebiets 4096* D Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 30 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Entschädigungen für Vermögensverluste aus chilenischen Enteignungsmaßnahmen; Überlegungen über Ausgleichsforderungen gegenüber Chile im Zeitpunkt des 11. 9. 1973 . . . . . 4097* B Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 31 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Kiechle (CDU/ CSU) : Brotgetreide- und Futtergetreidevorräte der Bundesrepublik Deutschland für den Notfall 4097' D Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen B 32 und 33 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Kiep (CDU/CSU): Frage der Vereinbarkeit der Tollwutbekämpfung durch Vergasung der Fuchsbauten mit Phosphorwasserstoff mit den Vorschriften des Tierschutzgesetzes; Maßnahmen zur Bekämpfung der Wildtollwut 4097* D Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen B 35 und 36 VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Unterstellung von komparativen Wettbewerbsvorteilen der deutschen Landwirtschaft in der EWG; Änderung von Vorschriften zu einem besseren Funktionieren der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse 4098* C Anlage 41 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Frage B 37 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Anteil Bayerns an der Mittelvergabe für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur" 4099* A Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 38 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Finanzielle Unterstützung der Kirschenversuchsanlage im Landkreis Forchheim 4099' C Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 39 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Seibert (SPD) : Anpassung der Sätze des Arbeitslosen- und Kurzarbeitsgeldes an die gestiegenen Lebenshaltungskosten 4099* D Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen B 40 und 41 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Müller (Berlin) (CDU/CSU) : Speicherung der Teilzeitbeschäftigungen auf Versicherungskonten der Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherungen . . 4100* A Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 42 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Zahlenangaben oder Schätzungen über Höhe ausstehender Lohn- und Gehaltsforderungen im Konkursfall . . . . . 4100* B Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen B 43 und 44 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Programm zur Verbesserung der Lebensbedingungen der psychisch Kranken und Verbesserung der psychiatrischen Krankenversorgung; Mehrausgaben für die Errichtung weiterer Krankenhäuser für psychisch Kranke und zur Behebung des Personalnotstands . . . 4100* D Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen B 45 und 46 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Burger (CDU/CSU) : Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland an Schuppenflechte leidenden Personen; Auftrag zur Erforschung der Ursachen und Behandlungsmethoden der Psoriasis . . . . . . . 4101* B Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 47 und 48 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Maucher (CDU/CSU) : Ausbau der Umgehungsstraßen Ravensburg und Biberach . . . 4101* C Anlage 49 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 49 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Schrittweise Verbesserung des Sitzplatzangebots für Nichtraucher bei der Deutschen Bundesbahn 4101* D Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 50 und 51 —Drucksache 7/1277 — des Abg. Peiter (SPD) : Notwendigkeit einer Erhaltung der Stückgutbahnhöfe im Oberwesterwaldkreis und im Rhein-Lahn-Kreis . . . . 4102* A Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 52 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Biehle (CDU/CSU) : Maßnahmen zur Vermeidung der größeren Unfallanfälligkeit von US-Fahrzeugen und zur Verbesserung der Beleuchtung von Fahrzeugen der US-Armee . . . . 4102* C Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 53 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Seefeld (SPD) : Auswirkung der beabsichtigten Verminderung der Zahl der Straßenbauämter in Baden-Württemberg 4102* D Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 54 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Ausbau der gesamten B 27 zwischen Stuttgart und Rottweil 4102* D Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 55 — Drucksache Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 VII 7/1277 — des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU): Anzahl der Spuren der Umgehungsstraße Bürstadt im Zuge der B 44/45 4103* B Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 56 und 57 Drucksache 7/1277 — des Abg. Kater (SPD) : Zahlenverhältnis von Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern bei der durch Verkehrsunfälle in den letzten fünf Jahren verursachten Zahl von verletzten und getöteten Verkehrsopfern; Vorbeugungsmaßnahmen zur Reduzierung der Zahl der Verkehrsopfer . . . . . . . 4103* B Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 59 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) : Standortbenachteiligung bei Einstellung des Stückgutverkehrs in Traunreut und Trostberg 4104* A Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 60 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Zebisch (SPD) : Maßnahmen zur Entwicklung abgasfreier Autos 4104* B Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 62 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Immer (SPD) : Erhaltung des Bundesbahn- und Fernstraßenknotenpunkts Altenkirchen als Schwerpunktbahnhof und Ausweitung als Haltepunkt für EC-Züge 4104* C Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 63 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Spilker (CDU/CSU): Sicherung der Verkehrsbedienung im Kleingutbereich des Landkreises Altötting 4104* D Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 67 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) : Anhebung des Stipendiums von Studenten der Fachhochschule der Deutschen Bundespost Dieburg; Gründe für Differenzierung der Stipendien für Haupt- und Grundstudium . . 4105* A Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen B 68 und 69 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) : Streik der Studenten der Fachhochschule der Deutschen Bundespost Dieburg mit dem Ziel einer Anhebung der Fördersätze 4105* B Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen B 70 und 71 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Nichtbeteiligung der Arbeitnehmer bei Überführung des Postreisedienstes in die Deutsche Bundesbahn; Maßnahmen zur Aufhebung der Nachteile für etwa 7000 Postbedienstete und der Beschränkung des Reisedienstes, besonders auf dem flachen Land . . . . 4105* C Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 72 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Folgen der Pläne zur Aufgabe des Kraftpostreisedienstes für den Bau des Kulmbacher Postamts 4106* A Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 73 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Herausgabe von Sonderbriefmarken zum Katholikentag 1974 4106* B Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 74 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Verwirklichung der Empfehlungen der Bildungskommission zur Planung berufsqualifizierender Bildungsgänge im tertiären Bereich . . . 4106* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 4059 68. Sitzung Bonn, den 5. Dezember 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 13.30 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 5. 12. Dr. Ahrens ** 5. 12. Alber ** 7. 12. Blumenfeld 7. 12. Bredl 15. 12. Entrup 15. 12. Fellermaier * 6. 12. Frehsee * 5. 12. Dr. Früh * 5. 12. Gewandt 19. 1. 1974 Graaff 19. 1. 1974 von Hassel 10. 12. Dr. Heck 9. 12. Dr. h. c. Kiesinger 7. 12. Dr. Kliesing 9. 12. Krampe 15. 12. Dr. Kreile 5. 12. Lücker * 8. 12. Mick 15. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 12. Müller (Mülheim) ' 5. 12. Mursch * 5. 12. Dr. Prassler 15. 12. Sauer 6. 12. Schmidt (Wattenscheid) 5. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 7. 12. Dr. Schwörer * 7. 12. Seefeld * 7. 12. Dr. Slotta 15. 12. Dr. Starke (Franken) * 5. 12. Strauß 7. 12. Frau Dr. Wex 5. 12. Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Dritten Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes Die Bundesregierung wird aufgefordert, zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Einkommensgrenzen in § 19 angemessen erhöht werden und das Tabellenwerk in den Anlagen 1 bis 8 des Zweiten Wohngeldgesetzes den veränderten Einkommensverhältnissen und der Mietenentwicklung angepaßt wird. Gleichzeitig ist in dem neuen Gesetzentwurf die Vereinfachung des Einkommensbegriffs und der Einkommensermittlung im Bereich des Wohngeldes und ihre Synchronisierung mit dem Bereich der Wohnungsbauförderung anzustreben. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Des weiteren sollte die Frage geprüft werden, wie die Ungleichheiten ausgeglichen werden können, die dadurch entstehen, daß durch die Einführung der neuen Freigrenzen die im Berufsleben stehenden Wohngeldempfänger, die durch höhere Steuern und höhere Sozialbeiträge belastet sind, erheblich benachteiligt werden gegenüber denjenigen, die keine Abzüge für Sozialversicherung und Steuern haben. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 28. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 6) : Treffen Presseberichte zu, nach denen der Bundeswissenschaftsminister auf einem DGB-Kongreß Bildungsfragen als „Klassenfragen" bezeichnet hat, und was ist darunter zu verstehen? Die von Ihnen angeführten Presseberichte treffen zu. Was unter der Bezeichnung „Klassenfragen" zu verstehen ist, ergibt sich aus den Ausführungen auf dem DGB-Bildungskongreß. In der von Ihnen erwähnten Rede vor dem DGB-Kongreß hat Herr Bundesminister von Dohnanyi folgendes gesagt: „Wissenschaft und Technik sind nicht nur die Quellen der wirtschaftlichen Entwicklung: Sie haben auch die arbeitsteilige Gesellschaft mit all ihren sozialen Folgen geschaffen. ... Und in dieser Arbeitsteiligkeit verleihen Tätigkeiten, die mehr Einsichten in Zusammenhänge und größere Fachkenntnisse verlangen, nicht nur mehr Einfluß und mehr Macht, sondern in der Regel auch ein besseres Einkommen. Bildungsfragen sind also Machtfragen, Interessenfragen, Klassenfragen. Wer den Zugang zu den Inhalten und Positionen demokratisieren will, muß darauf gefaßt sein, daß er dabei auf diejenigen stößt, die heute diese Position besetzen. ... Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft weiß, daß es bei der Auseinandersetzung um die Demokratisierung unseres Bildungswesens letztlich um Klasseninteressen geht. Man kann das etwas feiner ausdrücken und sagen, daß die Bildungschancen schichten-spezifisch verteilt werden. Doch scheint mir dies ein unerheblicher Unterschied zu sein. Tatsache ist, daß, wer die Bildungschancen gerechter verteilen will, damit auch Vorteile beschneiden muß, die bisher eine relativ kleine Schicht der Bevölkerung aufgrund historischer Entwicklungen ungerechtfertigt hatte. ... Wer die sozialen Chancen immer wieder neu und gerechter verteilen will, der kann nicht nur sozialen Aufstieg versprechen. Nicht alle z. B. können in Zukunft studieren: Das war auch nie unser Ziel. Aber daß es nicht immer wieder die Kinder derselben Familien sein sollen - das wollen und können wir erreichen." 4082* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 Ich glaube, daß hieraus klar ersichtlich ist, was Herr Bundesminister von Dohnanyi unter dem Begriff „Klassenfragen" verstanden hat. Im übrigen darf ich daran erinnern, daß der Begriff der Klasse seine Verbreitung auch der Tatsache verdankt, daß er sowohl in der marxistischen Literatur, als auch in den Sozial-Enzykliken der Päpste eine nicht unbedeutende Rolle spielt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 99) : Welche Gründe stehen nach Meinung der Bundesregierung einer Regelung entgegen, wonach Vereinsgaststätten, die von Sportvereinen in Eigenregie betrieben werden und somit der Förderung des Breitensports dienen, von der Körperschaftsteuer ganz oder teilweise befreit werden können? Einer Befreiung der Vereinsgaststätten gemeinnütziger Sportvereine von der Körperschaftsteuer stehen Gründe des Wettbewerbs und der steuerlichen Gleichbehandlung entgegen. Soweit Sportvereine sich mit Geschäftsbetrieben am Wirtschaftsleben beteiligen, können ihnen keine Wettbewerbsvorteile gegenüber voll steuerpflichtigen gewerblichen Unternehmen, z. B. Gaststätten, eingeräumt werden. Ebensowenig wäre es mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe von Sportvereinen einseitig gegenüber den Geschäftsbetrieben anderer gemeinnütziger Körperschaften zu begünstigen. Eine Erleichterung für derartige Fälle soll die Reform des Körperschaftsteuergesetzes bringen, mit der für kleinere Körperschaften ein Steuerfreibetrag von 5 000,— DM eingeführt werden soll. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache 7/1277 Frage A 172) : Ist die Bundesregierung bereit, zum 30jährigen Gedenktag des Aufstands gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft, also zum 20. Juli 1974, eine Serie von Postwertzeichen herauszugeben, auf denen Frauen und Männern gedacht wird, die seit 1933 ihr Leben im Kampf für die Befreiung unseres Vaterlandes vom Hitler-Regime ließen? Nach den Grundsätzen der Sonderpostwertzeichenplanung der Deutschen Bundespost sollen Anlässe, denen bereits eine Gedenkmarke gewidmet worden ist, innerhalb von 20 Jahren nicht erneut durch entsprechende Markenausgaben gewürdigt werden. Diese Regelung hat sich als notwendig erwiesen, weil jedes Jahr wesentlich mehr Anträge auf Ausgabe von Sondermarken eingehen als Ausgabemöglichkeiten bestehen. Die Deutsche Bundespost hat am 20.7. 1964 der Opfer des 20. Juli 1944 durch die Ausgabe eines Gedenkblattes gedacht. Deshalb wurde eine Sondermarke zum 30. Jahrestag in die Planung für 1974 nicht mehr aufgenommen, zumal auch eine entsprechende Empfehlung des Programmbeirats der Deutschen Bundespost, dem Vertreter aller Parteien dieses Hohen Hauses als Mitglieder angehören, nicht vorgelegen hat. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Möhring (SPD) (Drucksache 7/1277 Frage A 173) : Hält die Bundesregierung eine im Amtsblatt Nr. 103 vom 15. August 1973 des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen veröffentlichte Verfügung Nr. 562 für sinnvoll, nach der Mindestforderungen für die Fahrleistung anerkannt privateigener PKW's bei der Deutschen Bundespost festgelegt werden, wenn dabei z. B. einem Amtsvorsteher die Genehmigung zur anerkannt privateigenen Nutzung erst dann erteilt wird, wenn er mindestens 6000 km Jahresfahrleistung erbringt — im Umkehrschluß also mit Minderabgeltung bestraft wird, wenn er aus Sparsamkeitsgründen im Interesse der Deutschen Bundespost diese km-Grenze unterschreitet? Grundlage für die Zahlung einer Entschädigung für den dienstlichen Einsatz privateigener Pkw ist das Bundesreisekostengesetz. Anerkennt die vorgesetzte Behörde — z. B. im Bereich der Deutschen Bundespost —, daß ein Bediensteter einen Pkw im überwiegend dienstlichen Interesse hält, kann eine von dem Bundesreisekostengesetz abweichende Entschädigung gezahlt werden, nämlich statt 18 Pf je km dann 27 Pf je km. Das dienstliche Interesse liegt beispielsweise vor, wenn durch das „Zur-Verfügung-Stellen" des privaten Pkw — eine organisatorische Verbesserung im dienstlichen Bereich, — eine Steigerung der Dienstleistungen oder — eine Einsparung personeller oder sächlicher Art erzielt wird und — die Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Der Bundesminister der Finanzen hat neben diesen Bedingungen ferner für alle Bundesressorts verbindlich festgelegt, daß erst bei einer jährlichen Fahrleistung von mindestens 6 000 km das überwiegend dienstliche Interesse anzunehmen ist. Die Deutsche Bundespost darf eine Anerkennung ausnahmsweise ohne Bindung an die vorerwähnte Mindestfahrleistung nur in Fällen zugestehen, in denen es sich um Postbedienstete im Außendienst mit erheblicher regelmäßiger Reisetätigkeit handelt und die Benutzung eines anerkannt privateigenen Pkw wirtschaftlicher als die Benutzung regelmäßig Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 4083* verkehrender Beförderungsmittel oder von Dienst-Kfz ist. Nach übereinstimmender Auffassung des Bundesministers der Finanzen und des Bundesrechnungshofes ist die Notwendigkeit einer Anerkennung ohne Bindung an die in Rede stehende Mindestfahrleistung bei den Amtsvorstehern des Post-und Fernmeldewesens nicht gegeben. Sie können von der Aufgabenstellung her in erster Linie öffentliche Beförderungsmittel und Dienst-Pkw benutzen. Bei dieser auf dem Reisekostenrecht basierenden Regelung kann von einer Bestrafung bei der gelegentlichen Benutzung des privateigenen Pkw eines Amtsvorstehers deswegen keineswegs die Rede sein, weil er bei dienstlichen Fahrten auf jeden Fall die normale Entschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz erhält. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 29. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Oetting (SPD) (Drucksache 7/1277 Fragen A 174 und 175) : Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß die in der „Welt der Arbeit" Nr. 46 vom 16. November 1973 dargestellte Praxis der Deutschen Bundespost, in Unternehmen und Betrieben gegen einen bestimmten Aufpreis Mithör- und Überwachungsanlagen zu installieren, im Widerspruch zum Grundgesetz steht und mit dem Geist des Betriebsverfassungsgesetzes nicht zu vereinbaren ist? Ist die Bundesregierung bereit, die Deutsche Bundespost um- gehend dazu zu veranlassen, eine Liste der Unternehmen und Betriebe und wenn möglich auch der einzelnen Telefonanschlüsse zu veröffentlichen, an denen solche Mithöranlagen installiert sind, sowie diese Mithöranlagen zu demontieren und dafür Sorge zu tragen, daß sie nicht erneut wieder eingerichtet werden können? Wie der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium in der Fragestunde des Bundestages am 1. Dezember 1971 ausgeführt hat, ist der Einbau einer Telefonabhöranlage für sich genommen nicht verboten. Nach § 298 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Strafgesetzbuches wird jedoch mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen unbefugt mit einem Abhörgerät abhört. Diese Rechtslage schließt jedoch den Einbau und die Inbetriebnahme einer Telefonabhöranlage nicht grundsätzlich aus. Für Mithöreinrichtungen oder Aufschalteinrichtungen in Nebenstellenanlagen gibt es bei rechtmäßigem Gebrauch ein durchaus berechtigtes Bedürfnis. Zum Beispiel ist es üblich und sachgerecht, bei schwierigen fernmündlichen Verhandlungen oder telefonischen Geschäftsabschlüssen einen Zeugen zuzuschalten, der das Gespräch mithört und sich unter Umständen daran beteiligt. Typische Beispiele sind Maklerbüros und Banken. Für Vorzimmeranlagen wird vom Teilnehmer auf das Leistungsmerkmal Mithören großen Wert gelegt, damit die Sekretärin über das geführte Gespräch Aufzeichnungen machen kann. Das ist dann rechtlich unbedenklich, wenn der Gesprächspartner darauf hingewiesen wird. Ein weiteres Beispiel für den rechtmäßigen Gebrauch des Mithörens ist die Möglichkeit für die Telefonzentrale, in eine bestehende Telefonverbindung einzugreifen, um wegen eines dringenden Ferngesprächs die Beendigung der bestehenden Verbindung zu beschleunigen. Aus diesen Gründen ist ein generelles Verbot des Baues von Nebenstellenanlagen mit dem Leistungsmerkmal „Mithören" nicht zweckmäßig. Allerdings muß klargestellt werden, daß der unbefugte Gebrauch einer solchen Einrichtung nach dem § 298 des Strafgesetzbuches strafbar ist. Im Zusammenhang mit der Diskussion über den Mißbrauch solcher Anlagen liegt eine höchstrichterliche Entscheidung vor. In dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 1. März 1973 (5 AZR 453/72) wurde für den Fall eines Eintretens in eine bestehende Gesprächsverbindung durch eine Aufschalteinrichtung entschieden, daß der Arbeitnehmer aufgrund arbeitsrechtlicher Vorschriften die Unterbrechung geführter Gespräche mittels der Aufschaltanlage als einen Teil seiner allgemeinen Arbeitspflicht ebenso hinnehmen muß, wie die Unterbrechung auf nichttechnischem Weg. Die in dem Urteil enthaltenen Grundsätze liegen im Verantwortungsbereich des Inhabers der Nebenstellenanlage, damit außerhalb der Verantwortung und der Einflußmöglichkeiten der Deutschen Bundespost. Diese Rechtssituation könnte nur durch eine Entscheidung des Deutschen Bundestages geändert werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 29. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Fragen A 176 und 177): Hält der Bundeskanzler die unter der Verantwortung des Bundesministers Ehmke veranstaltete Werbung um Nachwuchskräfte bei der Deutschen Bundespost für angemessen und für vertretbar, obwohl auf einem Plakat im Stil einer Briefmarke eine spärlich bekleidete junge Dame gezeigt wird mit der Unterschrift Deutsche Bundes„k"ost? Stimmt der Bundeskanzler der Kritik, die im Organ der Deutschen Postgewerkschaft „Deutsche Post" geübt wurde, zu, daß solch unwahrhaftige Werbung „die Frau als Ware und Lustobjekt" diskreditiere und „eine Verhöhnung des Postpersonals" sei? Das von Ihnen angesprochene Poster wurde von einer die Deutsche Bundespost beratenden Werbeagentur gestaltet. Keineswegs ist mit der Poster-Darstellung beabsichtigt noch ist sie dazu geeignet, die Frauen in der von Ihnen ausgedrückten Art zu diskreditieren oder gar das Personal zu verhöhnen. Dennoch werden wegen kritischer Stimmen keine Nachdrucke mehr hergestellt, obwohl weitere Nachforderungen bestehen. Die von Ihnen erwähnte Kritik in dem Organ der Deutschen Postgewerkschaft „Deutsche Post" habe 4084* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 ich zum Anlaß eines Gespräches mit dem Vorstand der Deutschen Postgewerkschaft genommen und bei zukünftigen Werbemaßnahmen für Nachwuchs die Beteiligung der Personalvertretung sichergestellt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 29. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Fragen A 178 und 179): Ist es richtig, daß das Bundeskabinett die Verlagerung des Postreisedienstes der Deutschen Bundeshahn beschlossen hat, ohne vorher die Personalvertretung und die Gewerkschaften informiert zu haben? Tst die Bundesregierung der Ansicht, daß sie ihre Verpflichtungen nach dem Personalvertretungsgesetz, das der Mitbestimmung der betroffenen Bediensteten dienen soll, eingehalten hat? Das Bundeskabinett hat hinsichtlich der Verlagerung des Postreisedienstes zur Deutschen Bundesbahn einen von dem im Zusammenhang mit der geplanten Gebührenerhöhung bei der Deutschen Bundespost im Mai d. J. eingesetzten besonderen Ministerausschuß erarbeiteten diesbezüglichen Vorschlag zustimmend zur Kenntnis genommen. Es handelt sich demnach um eine politische Zielvorstellung. Die Rechtsnormen des Postverwaltungsgesetzes, wonach der Postverwaltungsrat über die Abgabe eines Dienstzweiges zu beschließen hat oder die Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes sowie der Rationalisierungsschutzabkommen und anderer vereinbarter Verfahrensregelungen über die Beteiligung der Personalvertretung und der Gewerkschaften sollten und konnten durch diese Kabinettmeinung nicht vorweggenommen oder gar ersetzt werden. Im übrigen werden die einzelnen Überleitungsmodalitäten durch eine gemeinsame Kommission des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen und des Bundesministers für Verkehr erarbeitet. Die Personalvertretung und die Berufsverbände werden selbstverständlich wie bisher bei solchen das Personal erheblich berührenden Maßnahmen auch in den einzelnen Phasen der Entscheidungsfindung zu dem Problem „Überleitung des Postreisedienstes auf die Deutsche Bundesbahn" intensiv beteiligt werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 29. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Fragen A 180 und 181): Kann die Bundesregierung gewährleisten, daß, wenn der Postreisedienst der Deutschen Bundespost von der Deutschen Bundesbahn übernommen wird, insbesondere in ländlichen Gebieten der öffentliche Nahverkehr in gleicher Weise aufrechterhalten werden kann, und kann damit gerechnet werden, daß angesichts der finanziellen Situation der Deutschen Bundesbahn der Bahnbus-Dienst den Service des Postreisedienstes, insbesondere auch im Rahmen des Schülerbus-Verkehrs in dünn besiedelten Gebieten voll garantieren kann? Birgt der Wegfall des Postreisedienstes bei der Deutschen Bundesbahn nicht die Gefahr in sich, daß das Aufgabengebiet der Postverwaltung so eingeschränkt wird, daß Postämter in ländlichen Gebieten im Rahmen der Reduzierung der Punktezahl wegfallen und demzufolge eine Konzentration auf größere Städte erfolgt, und trägt dies nicht zur Verminderung von Arbeitsplätzen gerade im öffentlichen Dienst im ländlichen Bereich hei? Eine Überleitung des Postreisedienstes auf die Deutsche Bundesbahn würde für die Fahrgäste keine negativen Auswirkungen haben. Dies gilt auch für den Schülerbusverkehr. Die notwendigen Verkehrsverbindungen werden von der Deutschen Bundesbahn genauso bedient werden wie von der Deutschen Bundespost. Hierauf haben die Genehmigungsbehörden, die für einen reibungslosen Verkehr verantwortlich sind, zu achten. Zu ersatzlosen Einstellungen solcher Verkehrsverbindungen wird es demnach nicht kommen. Nach dem heutigen Stand würde die sich aus der Abgabe des Dienstzweiges ergebende Reduzierung der Punktezahlen nur bei zwei selbständigen Postämtern die Selbständigkeit gefährden. Das sich hierbei ergebende Problem der Arbeitsplatzerhaltung ist bekannt. Das Bemühen wird sein, zusammen mit den Personalvertretungen eine für das Personal zufriedenstellende Lösung zu finden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthöfer vom 29. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Fragen A 183 und 184) : Trifft es zu, daß das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit entgegen den dringenden Bitten der algerischen Regierung am 16. Dezember 1973 die 14 deutschen Experten aus dem Krankenhaus in Annaba/Algerien abziehen will? Droht die Gefahr, daß ein Ärzteteam aus der DDR dieses von Bonn seit 1962 mit 9,4 Millionen DM geförderte Entwicklungsprojekt übernehmen und damit die Unfähigkeit der Bundesregierung, eine so wichtige Krankenversorgungseinrichtung zu erhalten, dokumentieren will? Zu Frage A 183: Es trifft zu, daß die Bundesregierung das Krankenhaus 'in Annaba nach über 10jähriger Förderungsdauer ganz in algerische Hand übergehen und die noch im Projekt arbeitenden deutschen Experten abziehen wird. In diesen 10 Jahren ist es gelungen, ein funktionsfähiges Krankenhaus auf den Gebieten der Chirurgie und der inneren Medizin aufzubauen. Die entwicklungspolitische Aufbauarbeit ist damit abgeschlossen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß in der Entwicklungspolitik auf dem Gesundheitssektor nicht die Förderung moderner Krankenhäuser, sondern der Aufbau einer präventiven medizinischen Infrastruktur und einfacher Gesundheitszentren mit großer Breitenwirkung für die unteren Bevölkerungsschichten vorrangig ist. Der allgemeine Mangel an einheimischen Ärzten — von den 2 000 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 4085* in Algerien zur Zeit tätigen Ärzten sind 700 Ausländer — rechtfertigt nach unserer Meinung nicht, daß die Bundesrepublik entgegen ihrer entwicklungspolitischen Konzeption die Verantwortung für das Krankenhaus über Jahre hinaus weiter trägt. Der algerischen Regierung ist Ende 1972 ein Plan vorgeschlagen worden, wonach die Zahl der deutschen Experten schrittweise abgebaut werden sollte. Sie hat die deutsche Entscheidung akzeptiert, das Projekt zu übergeben. Zu Frage A 184: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß sich die algerische Regierung bemüht, Ärzte aus der DDR im Krankenhaus Annaba anzustellen. Da in Algerien zur Zeit etwa 700 ausländische Ärzte, auch aus der SU und China, tätig sind, ist es durchaus denkbar, daß sich Algerien auch um Ärzte aus der DDR bemühen wird. Dies würde aber nicht die Unfähigkeit der Bundesrepublik dokumentieren, sondern das unterschiedliche Hilfsangebot der Bundesrepublik und der DDR. Wir jedenfalls werden in Zukunft verstärkt versuchen, Entwicklungspolitik zu betreiben, deren Ergebnisse vorwiegend den ärmsten unteren Schichten zugute kommen. In eine Diskussion darüber wollen wir gerne eintreten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthöfer vom 29. November 1973 auf ,die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/ CSU) (Drucksache 7/1277 Fragen A 185 und 186) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, das Krankenhausprojekt Annaba/Algerien auch über den 16. Dezember 1973 hinaus fortzuführen und so zu verhindern, daß des Krankenhaus entweder stillgelegt oder von der DDR übernommen wird? Welche Grundsätze wendet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit bei seiner Entscheidung für die Übergabereife von deutschen Entwicklungshilfeprojekten an die Partnerländer an? Zu Frage A 185: Auf die Fragen des Kollegen Althammer habe ich geantwortet, die Bundesregierung habe kein Anzeichen für die Annahme, daß das Krankenhaus Annaba entweder stillgelegt oder „von der DDR übernommen wird". Algerien verfügt über genügend qualifizierte Kräfte, um ein Krankenhaus führen zu können. Es wäre nicht sinnvoll, den generellen Bedarf an ausländischen Ärzten, der zur Zeit bei etwa 700 liegt, durch ein derartiges Projekt vermindern zu wollen. Vielmehr müssen die Algerier die Ausbildung einheimischen medizinischen Personals zu intensivieren versuchen. Die Bundesregierung ist selbstverständlich bereit, hei solchen Ausbildungsprogrammen behilflich zu sein. Zu Frage A 186: Im Rahmen der von der Bundesregierung gewährten bilateralen Hilfe kann die Frage nach der Übergabereife sinnvollerweise nur bei der Technischen Hilfe gestellt werden. Nach den Zielen der entwicklungspolitischen Konzeption werden die Projekte von vornherein in engster Zusammenarbeit mit. dem Entwicklungsland geplant und durchgeführt. Die dabei eingesetzten deutschen Fachleute sollen zum frühestmöglichen Zeitpunkt durch einheimische Fachleute, die im Rahmen sogenannter Counterpartprogramme ausgebildet werden, abgelöst werden. Zu diesem Zweck werden immer von vornherein einheimische Kräfte eingestellt und ausgebildet. Ein Projekt ist dann übergabereif, wenn das Entwicklungsland ohne weitere wesentliche deutsche Unterstützung das zu Beginn des Vorhabens festgelegte Projektziel in alleiniger Verantwortung verwirklichen kann. Das BMZ bzw. die BfE stellen dies durch besondere Projektprüfungen fest. Da die Verhältnisse, die den Projektfortschritt bestimmen, je nach Projektart und Entwicklungsland sehr unterschiedlich sind, ist es nicht möglich, den Zeitpunkt der Übergabereife anhand starrer Regeln festzulegen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 187): Trifft es zu, daß die Verhandlungsführung mit Herrn Kohl Staatssekretär Gaus zugewiesen worden ist, und welche Geschäftsaufgabe ist gegebenenfalls dem Bundesminister Bahr nun zugewiesen? Die Bundesregierung hat der DDR mitgeteilt, daß für die Erörterung allgemeiner politischer Fragen von beiderseitigem Interesse künftig der Staatssekretär im Bundeskanzleramt, Günter Gaus, zur Verfügung steht. Abgesehen davon, daß Bundesminister Bahr diese Gespräche nicht mehr führen wird, hat sich an seinen Aufgaben nichts geändert. Er wird sich dabei künftig auch besonders Fragen der wirtschaftlichen Kooperation mit Staatshandelsländern widmen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 5. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage A 9) : Welche gesetzlichen und sonstigen Initiativen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um dem erschreckenden Anstieg von Kindesmißhandlungen durch die Eltern vorzubeugen, erfolgte Mißhandlungen festzustellen und künftige Mitthandlungen zu verhindern? Die von Ihnen angesprochene Problematik ist der Bundesregierung bekannt. Sie hat zu ihr in den letzten Jahren wiederholt auf Anfragen im Bundestag Stellung genommen. Zusammenfassend darf ich folgendes nochmal besonders hervorheben: Den uns vorliegenden Statistiken ist nicht zu entnehmen, daß die Zahl der Kindesmißhandlungen durch Eltern, wovon Sie in Ihrer Frage ausgehen, in den letzten Jahren erschreckend ansteigt. Die Verurteilungszahlen nach § 233 b StGB, 4086* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 dem wichtigsten Tatbestand gegen Kindermißhandlungen, schwanken seit 1954 zwischen 200 und 300 Verurteilungen pro Jahr. Nach § 170 d StGB, der Kinder gegen Gefährdungen durch Vernachlässigung von Fürsorge- und Erziehungspflichten schützt, hat seit 1954 die Zahl der Verurteilungen von 388 auf 137 im Jahr 1971 abgenommen. Nach einer zusätzlich seit 1969 geführten Opferstatistik, die sämtliche nicht sexuellen Mißhandlungen von Kindern, auch solche mit Todesfolge, erfaßt, sind 1969 1176 1970 1087 1971 1006 Täter verurteilt worden. Die polizeilichen Statistiken, die für § 170 d StGB und für § 223 b StGB seit 1971 geführt werden, weisen für 1971 906 Fälle des § 170d StGB bzw. 1512 Fälle des § 223 b StGB und für 1972 930 bzw. 1611 Fälle aus. Mir ist bekannt, daß diesen Zahlen mit Rücksicht auf die Dunkelziffer nur ein relativer Wert zukommt. Über die Höhe der Dunkelziffer wird in der Öffentlichkeit und auch in der Wissenschaft sehr spekuliert. In der Literatur wird häufig angenommen, daß rund 95 O/0 der Taten gegen Kinder den Behörden nicht bekannt werden. Schon in der mündlichen Antwort vom 15. März 1973 habe ich darauf hingewiesen, daß dieser Schätzwert kaum nachzuprüfen ist. Nach den statistischen Unterlagen ist demnach nicht von einem Anstieg der Kindesmißhandlungen auszugehen. Dennoch bleiben weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Kindesmißhandlungen unabdingbar. Das Problem liegt dabei nicht in einem Mangel an geeigneten Strafvorschriften. Bei den Körperverletzungsdelikten spielt hier insbesondere § 223 b StGB eine Rolle. Die Vorschrift richtet sich gegen Kindesmißhandlungen durch Erziehungsberechtigte; sie kommt zur Anwendung, wenn Kinder oder Jugendliche gequält oder roh mißhandelt werden oder durch Vernachlässigung von Fürsorgepflichten Gesundheitsbeschädigungen erleiden. Daneben ist aber auch § 170 d StGB zu nennen. Die durch das Vierte Gesetz zur Reform des Strafrechts gegenüber dem alten Recht besser gefaßte Vorschrift schützt jetzt Jugendliche bis zu 16 Jahren gegen Vernachlässigung von Fürsorge- und Erziehungspflichten, wenn dadurch die Gefahr körperlicher oder psychischer Entwicklungsschäden gegeben ist. Das eigentliche Problem liegt vielmehr in der Begrenztheit der Aufklärungsmöglichkeiten. Diese ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß die Tat im Regelfall hinter geschlossenen Türen geschieht, häufig keine Tatzeugen vorhanden sind und auch die Nachbarn erfahrungsgemäß wenig Neigung besitzen, eine Anzeige zu erstatten. Dem kann jedoch mit gesetzgeberischen Maßnahmen schwerlich entgegengewirkt werden. Die Bundesregierung hält es vielmehr für besser, das Verantwortungsbewußtsein der Öffentlichkeit wachzurufen und den einzelnen sowie Jugendämter und Kinderschutzorganisationen, aber auch die Massenmedien auf ihre Möglichkeiten zur Bekämpfung von Kindesmißhandlungen hinzuweisen. Deshalb hat die Bundesregierung die kürzlich von Polizeibehörden durchgeführte Aufklärungsaktion begrüßt, die dazu beitragen soll, in vermehrtem Umfang durch Anzeigen an Jugendämter und Kinderschutzorganisationen sowie Strafverfolgungsbehörden drohende Kindesmißhandlung zu verhindern. In meiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Kollegin Dr. Lepsius vom 18. Mai 1973 habe ich im einzelnen dargelegt, daß die Befürchtung, der Anzeigende könne dabei mit strafrechtlichen Bestimmungen in Konflikt kommen, nicht begründet ist. Ich darf im übrigen nochmals auf weitere, im Bundesministerium der Justiz vorbereitete Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Kinder hinweisen: Mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge sollen die Möglichkeiten verbessert werden, Maßnahmen gegen Eltern zu ergreifen, die ihr Sorgerecht gegenüber ihrem Kinde mißbrauchen. Schon jetzt kann das Vormundschaftsgericht gegen Eltern, die sich einer Kindesmißhandlung schuldig machen, geeignete Maßnahmen ergreifen, ihnen z. B. das Sorgerecht entziehen. Nach unseren Vorstellungen zur Neuordnung des elterlichen Sorgerechts sollen derartige Maßnahmen künftig auch schon dann getroffen werden können, wenn den Eltern aus subjektiven Gründen, z. B. bei Geisteskrankheit, ein Schuldvorwurf nicht gemacht werden kann. Damit wäre sichergestellt, daß das Vormundschaftsgericht in allen Fällen von Kindesmißhandlungen, die bekanntwerden, mit diesen Maßnahmen eingreifen kann. Im Regierungsentwurf des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts ist vorgesehen, die Möglichkeiten des beschuldigten Elternteils und seines Ehegatten zu beseitigen, die Wahrheitsfindung im Strafprozeß durch Verweigerung der Aussagegenehmigung für das Kind oder seiner körperlichen Untersuchung zu erschweren. Wegen weiterer, im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit vorbereiteter Maßnahmen darf ich ergänzend auf die Stellungnahme des Parlamentarischen Staatssekretärs, Herrn Dr. Westphal, vom 15. März 1973 hinweisen. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 5. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen A 13 und 14) : Welches jährliche Finanzvolumen wäre jeweils erforderlich, wenn die Witwenrenten in der Sozialversicherung, im Versorgungsbereich und nach Beamtenrecht von 60 % auf 65 % bzw. 70 % angehoben würden? Welche Auswirkungen würden entsprechende Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf den Beitragssatz haben? Im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern anworte ich wie folgt: Für den Fall, daß die Witwenrente, die jetzt 60 v. H. der Versichertenrente beträgt, ab 1. Januar Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 4087* 1974 auf 65 bzw. 70 v. H. angehoben würde, würden daraus im Jahre 1974 in den angegebenen Bereichen schätzungsweise die folgenden Mehrausgaben entstehen: 65 v. H. 70 v. H. In den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten zusammen 1,6 Mrd. DM 3,2 Mrd. DM in der knappschaftlichen Rentenversicherung 154 Mio. DM 309 Mio. DM in der Kriegsopferversorgung 465 Mio. DM 930 Mio. DM in der Beamtenversorgung 575 Mio. DM 1150 Mio. DM (einschl. § 131 GG) Für weitere Bereiche (Schadensausgleich in der Kriegsopferversorgung, Lastenausgleich, Sozialhilfe u. a.), auf die eine Anhebung der Witwenrente eine präjudizierende Wirkung hätte, haben sich die Auswirkungen in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht feststellen lassen. Die Mehrausgaben in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten müssen aus den Beiträgen der Versicherten finanziert werden; die Mehraufwendungen in der knappschaftlichen Rentenversicherung und der Kriegsopferversorgung gehen zu Lasten des Bundeshaushalts; die Mehrkosten bei der Beamtenversorgung verteilen sich auf die Haushalte des Bundes einschließlich Bahn und Post, der Länder und der Gemeinden. Die Mehrbelastungen aus der Erhöhung der Witwenrenten würden nicht nur im Jahre 1974 entstehen, sondern als ständige Leistungserhöhung dauerhaft wirksam bleiben. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich bemerken, daß in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten einer Erhöhung auf 65 v. H. knapp ein halbes Beitragsprozent und einer Erhöhung auf 70 v. H. knapp ein Beitragsprozent entsprechen würde. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 5. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 7/1320 Frage A 16) : Ist die Bundesregierung bereit, die Beschäftigung illegal ins Land gekommener Arbeitnehmer nachhaltiger zu bekämpfen und dabei vor allem die Verleihfirmen wie auch die Arbeitgeber mit drastischen Strafen zu belegen, um so dieser modernen Form der Sklavenhalterei in der Bundesrepublik Deutschland Herr zu werden? Schon im Zusammenhang mit dem im Juni dieses Jahres vom Bundeskabinett verabschiedeten Aktionsprogramm zur Ausländerbeschäftigung wurden die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit angewiesen, Fälle unerlaubter Arbeitsvermittlung und Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer energisch zu verfolgen und entweder Strafanzeige zu erstatten oder selbst fühlbare Geldbußen zu verhängen. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat auf Veranlassung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung darüber hinaus verfügt, daß seine Dienststellen ausländischen Arbeitnehmern grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis mehr für eine Beschäftigung als Leiharbeitnehmer erteilen. Dieses Verbot, ausländische Arbeitnehmer als Leiharbeitnehmer zu beschäftigen, wird auch in die Zweite Verordnung zur Änderung der Arbeitserlaubnisverordnung aufgenommen. Um die illegale Vermittlung und Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer zu bekämpfen, hat der Sonderausschuß des Deutschen Bundestages für die Strafrechtsreform beschlossen, die Strafandrohungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von einem Jahr auf drei Jahre Freiheitsstrafe und die Geldbußen von 10 000 DM auf 50 000 DM zu erhöhen. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat die Bundesanstalt für Arbeit beim Anwerbestopp für ausländische Arbeitnehmer außerhalb des EWG-Bereichs eindringlich darauf hingewiesen, daß die illegale Beschäftigung nachdrücklich zu bekämpfen sei. Um bereits die illegale Einreise bzw. den illegalen Aufenthalt ausländischer Arbeitnehmer zu unterbinden, hat die Bundesregierung verschärfte Grenzkontrollen veranlaßt und sich an die Herren Minister und Senatoren des Innern der Länder gewandt mit der Bitte, durch weitere geeignete Schritte die illegale Beschäftigung von Ausländern scharf zu bekämpfen. Die illegale Vermittlung und Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, die gewerbsmäßig oder aus grobem Eigennutz geschieht, ist nachdrücklich zu verfolgen. Eine entsprechende Gesetzesvorlage wird im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung vorbereitet. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 29. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage B 1): Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß ständige Vertreter des Leiters einer Auslandsvertretung Aufwandsentschädigungen in unterschiedlicher Höhe erhalten, je nachdem, ob es sich bei den Vertretern um Beamte des höheren Dienstes bzw. Angestellte der Vergütungsgruppen I a bis II b BAT oder um Beamte des gehobenen Dienstes handelt, obwohl die Funktionen eines ständigen Vertreters des Behördenleiters unabhängig von der Laufbahn sind? Bei etwa 50 diplomatischen oder konsularischen Vertretungen ist der Kanzler (Beamter des gehobenen Dienstes) gleichzeitig ständiger Vertreter. Bei Abwesenheit des Leiters muß er dessen Geschäfte und die damit verbundenen Repräsentationsaufgaben voll wahrnehmen. Hierfür erhält er nach 4088* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 Abschnitt IV der „Grundsätze für die Berechnung der Aufwandsentschädigung der Beamten und entsandten Angestellten des diplomatischen und konsularischen Dienstes" (Anl. 1 zum Einzelplan 05 des Bundeshaushaltsplans) eine besondere Aufwandsentschädigung, die sogenannte Vertreterzulage. Für die Berechnung dieser Vertreterzulage werden einheitlich v. H.-Sätze ungeachtet der Laufbahnzugehörigkeit zugrunde gelegt. Im Gegensatz hierzu sind die v. H.-Sätze bei der Berechnung der pauschalen Aufwandsentschädigung für den ständigen Vertreter des Leiters einer Auslandsvertretung je nach Laufbahnzugehörigkeit unterschiedlich. Beamte des gehobenen Dienstes haben als ständige Vertreter (mit ihren Ehefrauen) im Rahmen der dienstlich notwendigen Repräsentation qualitativ und quantitativ die gleichen Aufgaben wie Angehörige des höheren Dienstes in gleicher Funktion zu erfüllen. Insoweit besteht kein Unterschied zwischen den Angehörigen der beiden Laufbahnen. Folglich sind auch die finanziellen Aufwendungen gleich hoch zu bewerten. Das Auswärtige Amt ist daher der Auffassung, daß eine unterschiedliche Behandlung bei der Aufwandsentschädigung nicht gerechtfertigt und als Relikt einer veralteten Laufbahndifferenzierung überholt ist. Angesichts dieser Erkenntnis beabsichtigt die Bundesregierung, in Abschnitt II 2 a) der „Grundsätze für die Aufwandsentschädigung der ständigen Vertreter, die dem gehobenen Dienst angehören, die gleichen v. H.-Sätze festzusetzen wie sie für Angehörige des höheren Dienstes gelten. Es ist vorgesehen, diese Änderung der „Grundsätze ..." am 5. 12. 1973 den Herren Berichterstattern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages bei der Behandlung des Entwurfs des Bundeshaushaltsplans (Einzelplan 05) für 1974 vorzuschlagen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 28. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage B 2) : Ist sida die Bundesregierung darüber im klaren, daß weltpolitische Entscheidungen derzeit nur in Washington und Moskau getroffen werden und daß es daher erforderlich ist, außenpolitisch wieder eine klare Linie mit den USA zu suchen? Die Bundesregierung anerkennt die Bemühungen der Vereinigten Staaten von Amerika, im Zusammenwirken mit der Sowjetunion ihren Beitrag zur Lösung internationaler Probleme zu leisten. Die besondere Verantwortung der zwei atomaren Supermächte für die Bewahrung des Friedens bedeutet jedoch keineswegs, daß alle weltpolitischen Entscheidungen heute nur in Washington und Moskau getroffen werden. Für die Aufrechterhaltung des Friedens kann diese unsere Welt nicht auf das besondere Gewicht der Volksrepublik China, Japans und der Europäischen Gemeinschaft und anderer Staaten verzichten. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 28. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Aigner (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage B3): Wie definiert die Bundesregierung die Resolution 242 des Sicherheitsrats, der sie zusammen mit den anderen EWG-Staaten zugestimmt hat, Rückzug der israelischen Truppen aus den besetzten Gebieten oder aus besetzten Gebieten? Die Bundesrepublik Deutschland war an der Entschließung Nr. 242 des Sicherheitsrats der VN vom 22. November 1967 nicht beteiligt, da sie damals den Vereinten Nationen nicht angehörte und nicht Mitglied des Sicherheitsrates war. Die Bundesregierung hat daher auch keine Kompetenz, die Resolution Nr. 242 authentisch zu interpretieren. Die Haltung der Bundesregierung zur Frage der von Israel besetzten arabischen Gebiete ergibt sich aus der Erklärung der Regierungen der Staaten der Europäischen Gemeinschaft vom 6. November 1973. Diese Haltung wird entsprechend der Sicherheitsratsresolution Nr. 242 vom 22. November 1967 wesentlich mitbestimmt von dem völkerrechtlichen Grundsatz der Unzulässigkeit von Gebietserwerb durch Gewalt und dem Recht eines jeden Staates des Nahen Ostens, innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen frei von Drohungen und Akten der Gewalt in Frieden zu leben. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 28. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1277 Frage B 4) : Welchen Beitrag hat die Bundesregierung bisher zur Linderung der Hungersnot in Äthiopien geleistet, bzw. welche Hilfsmaßnahmen beabsichtigt sie? Die äthiopische Regierung ist im Anschluß an den Besuch des Kaisers in der Bundesrepublik in der zweiten September-Hälfte an die Bundesregierung herangetreten und hat sie über Versorgungsschwierigkeiten in den Nordostprovinzen Wollo und Tigre unterrichtet. Sie bat um Unterstützung durch Fahrzeuge, um die Verteilung von Lebensmitteln und anderen Hilfsgütern in den zum Teil schwer zugänglichen Dürregebieten zu verbessern. Die Bundesregierung hat daraufhin im Oktober dem äthiopischen interministeriellen Nothilfekomitee 250 000,— DM übergeben und kurz darauf 16 Fahrzeuge (LKW, Unimogs) im Werte von ca. 800 000,— DM angeboten. 5 dieser Fahrzeuge konnten in Äthiopien gekauft werden, die übrigen wurden von der Bundesregierung bei Daimler Benz direkt zur Lieferung an die äthiopische Regierung bestellt. Nach und nach bestätigten sich Gerüchte über eine Hungerkatastrophe in Wollo und Tigre. Mehrere seit 1970 aufeinander folgende Mißernten hatten für ca. 2 Millionen Menschen eine Hungersnot verursacht. Meldungen von über 50-100 000 Hungertoten sind glaubhaft. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 4089* Die Illustrierte STERN lancierte zu dieser Zeit durch ihren Chefredakteur Henri Nannen eine intensive Spendenaktion. Als erste Spende brachten die Verlage Bertelsmann sowie Gruner & Jahr zusammen eine Million DM auf. Auf die Initiative von Herrn Nannen wurde für die Aktion „Rettet die Hungernden" ein Kuratorium gebildet, in das folgende Persönlichkeiten berufen wurden: Henri Nannen, Chefredakteur des STERN als vorinnern, Dr. Erhard Eppler, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Walter Bargatzky, Präsident des Deutschen Roten Kreuzes, Heinz Oskar Vetter, Vorsitzender des DGB, Prof. Dr. Kurt Hansen, Vorsitzender des Vorstandes der Bayer AG, Henri Nannen, Chefradakteur des STERN als vorläufiger Geschäftsführer. Das Bundesministerium des Innern übernahm unter der Verantwortung dieses Kuratoriums Koordinierung und Durchführung der Hilfsaktion durch seinen Katastrophenstab. Der Spendenaufruf des STERN, unterstützt durch eine Reportage und vielfache Berichterstattung in den Massenmedien, erbrachte großzügige Spendenbeiträge der Wirtschaft und von Einzelpersonen. Die privaten Hilfsorganisationen verstärkten ihr bisher bereits beträchtliches Engagement. 12 Ärzte stellten sich der STERN-Aktion zur Verfügung und sind inzwischen im Krisengebiet tätig. Die Bundesregierung hat zur Unterstützung der Hilfsaktion eine Luftbrücke nach Äthiopien eingerichtet. Insgesamt 10 Boeing 707-Flüge und 2 Transall-Flüge wurden oder werden noch von der Bundeswehr durchgeführt. Auf diese Weise werden rund 220 t Hilfsgüter (spezielle Nahrungsmittel, Medikamente und Bekleidung) überführt. Ebenso wurden 2 VW-Busse sowie 2 Unimogs mit Anhänger nach Äthiopien geflogen. Mit einem privat von der Bundesregierung gecharterten Spezialflugzeug wurden je ein Hubschrauber der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes nach Äthiopien gebracht. Die beiden Transallmaschinen und die Hubschrauber werden für Shuttle-Flüge und Verteilerdienste für mehrere Wochen im Notgebiet eingesetzt. Die Deutsche Botschaft in Addis Abeba, ein Außenstab des BMI sowie ein Mitarbeiter des STERN sichern die Kontakte und die Koordination der Hilfsaktion am Ort. Die Bundesregierung hat sich ferner bereit erklärt, zur Sicherung der gefährdeten Feldbestellung in Wollo und Tigre 2 Millionen für die örtliche Beschaffung von Ochsengespannen zur Verfügung zu stellen. Das erforderliche Saatgut im Gegenwert von 1/2 Million DM wird aus Mitteln des STERN-Spendenaufkommens finanziert. Die Bundesregierung hat ferner 5 Millionen DM für Nahrungsmittelhilfe vorgesehen. Ein Betrag von ca. 4 Millionen DM wird dem Welternährungsprogramm für Äthiopien zur Verfügung gestellt. Für den sofortigen Bedarf an Kindernahrung wurden ca. 200 000,— DM angeboten. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mit dem Ziel der Erstellung eines längerfristigen strukturellen Hilfsprogramms einen Mitarbeiter nach Äthiopien entsandt. Dieser Bericht liegt dem Auswärtigen Amt noch nicht vor. Zusammenfassend ist festzustellen, daß die Bundesregierung für die dargestellte Beteiligung an Hilfsmaßnahmen für Äthiopien einen Gesamtbetrag von rund 9 Millionen DM aufgewandt hat bzw. aufwendet. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 29. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache 7/1277 Frage B 5): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Schweiz, in Frankreich, Italien und Großbritannien im öffentlichen Dienst, auch in den Streitkräften dieser Länder, Mitglieder der kommunistischen Parteien, auch in herausgehobenen Positionen — wie z. B. als Richter und Polizeichefs —, beschäftigt sind, und ist die Bundesregierung bereit, daraus Konsequenzen zu ziehen für die beabsichtigte -Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Bundesrepublik Deutschland, die die „Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst" vom 28. Januar 1972 ablösen sollen? Der Bundesregierung sind Einzelheiten darüber nicht bekannt, ob und inwieweit dem öffentlichen Dienst in den genannten Ländern, auch in herausgehobenen Positionen, Anhänger extremer Parteien und Organisationen angehören. Für die beabsichtigte Gesetzesinitiative der Bundesregierung sind im übrigen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Beamtengesetze und die von dem Herrn Bundeskanzler mit Zustimmung der Ministerpräsidenten der Länder formulierten Zielvorstellungen für eine Novellierung maßgeblich. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 29. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage B 6) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Kernkraftwerk, das in Lubmin errichtet wird, bei einem Unglücksfall gefährliche Auswirkungen auch auf das Bundesgebiet haben kann, und wird sie in Ost-Berlin auf Sicherheitsvorkehrungen drängen, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland für notwendig erachtet werden? Ich darf zunächst auf meine Antwort auf die Frage des Kollegen Dr. Schulze-Vorberg in der heutigen Fragestunde zum gleichen Themenkreis verweisen. Das einem Kernkraftwerk durch das radioaktive Spaltproduktinventar innewohnende Gefahrenpotential könnte bei einer massiven Freisetzung dieser Stoffe und bei ungünstigsten Wetterbedingungen selbst in zweihundert Kilometern Entfernung — das ist etwa der Abstand des Kernkraftwerks Lubmin zum Bundesgebiet — noch Auswirkungen haben. Da jedoch über das Kernkraftwerk bei Lubmin keine 4090* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 näheren Angaben vorliegen, kann die Bundesregierung nicht beurteilen, ob dort ähnlich strenge Sicherheitsvorkehrungen wie in der Bundesrepublik ein solches Ereignis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen. Es ist jedoch sicherlich nicht anzunehmen, daß die verantwortlichen Behörden der DDR schweren Störfällen keine Bedeutung beimessen, da die dortige Bevölkerung unmittelbar und wesentlich stärker von eventuellen Auswirkungen betroffen wäre. Die Bundesregierung wird zunächst versuchen, sich über die Sicherheit des Kernkraftwerkes bei Lubmin zu informieren und erforderlichenfalls Maßnahmen ergreifen, um eine Gefährdung von der Bevölkerung der Bundesrepublik abzuwenden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 29. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage B 7) : Welche Gründe hat die Bundesregierung, die Zollfahndungsbeamten nicht in den Personenkreis der Polizeizulagenempfänger einzubeziehen, obwohl die Zollfahndungsbeamten und ihre Tätigkeit nach geltendem Recht und nach der tatsächlichen Dienstverrichtung den Polizeivollzugsbeamten vergleichbar sind? Der Innenausschuß des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 16. Mai 1973 anläßlich der Beratung des 2. Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes die Frage der Erstreckung der Polizeizulage auf Polizeivollzugsbeamte des Bundes erörtert und in diesem Zusammenhang die Bundesregierung ersucht, bis zum 1. Januar 1974 zu überprüfen, welche Beamte des Zollgrenzdienstes im Vergleich zu den Polizeivollzugsbeamten für eine entsprechende Regelung in Betracht kommen. Der Bericht wird gegenwärtig vorbereitet. In ihm wird wegen des Sachzusammenhangs auch die Frage einer Einbeziehung des Zollfahndungsdienstes mitbehandelt werden. Die Polizeizulage dient nach ihrer Zweckbestimmung der Abgeltung von Besonderheiten des typischen polizeilichen Vollzugsdienstes. Bei der Frage einer Einbeziehung weiterer Personengruppen wird es deshalb entscheidend darauf ankommen, ob diese Voraussetzungen gegeben sind. Dabei werden strenge Maßstäbe anzulegen sein, um eine nicht gerechtfertigte Ausdehnung der Polizeizulagenregelung zu vermeiden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 28. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Fragen B 8 und 9) : Hält die Bundesregierung und insbesondere der Bundesjustizminister die einwöchige Zustellfrist, die fur Arrestbeschlüsse und einstweilige Verfügungen als Wirksamkeitsvoraussetzung für den Vollzug besteht, noch für ausreichend, nachdem bei den Gerichten in der Regel von den frühen Nachmittagsstunden des Freitags an der Dienstbetrieb ruht und vor allem Beförderung und Auslieferung von Postzustellung während des verlängerten Wochenendes weitgehend unterbleiben? Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den Fällen der vorstehenden Frage bei räumlich relativ weit auseinander wohnenden Beteiligten, vor allem auch im ländlichen Bereich, die einwöchige Zustellfrist aus Gründen, die im Bereich der Behörden liegen, nicht eingehalten werden kann und daß dies erhebliche Kostenrisiken und Lasten für den Rechtssuchenden auslöst? Zu Frage B 8: Die Bundesregierung hält die einwöchige Frist des § 929 Abs. 3 Satz 2 ZPO auch nach Einführung des sogenannten „verlängerten Wochenendes" für ausreichend. Soweit der ordentliche Dienstbetrieb der Gerichte ab Freitagnachmittag ruht, wird der Gläubiger — etwa durch Vermittlung des gerichtlichen Eildienstes — mit der Zustellung des Titels einen Gerichtsvollzieher beauftragen können, der befugt ist, Zustellungen durch die Post nach jedem Ort im Bereich deutscher Gerichtsbarkeit auszuführen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher — GVGA). Im übrigen hat der mit der Vollziehung eines Arrestbefehls oder einer einstweiligen Verfügung beauftragte Gerichtsvollzieher nach § 192 Nr. 5 Satz 3 GVGA auch ohne ausdrückliche Anweisung des Gläubigers für die rechtzeitige Zustellung der Entscheidung zu sorgen. Ebenso hat der Gerichtsvollzieher, der zur Vollziehung eines dinglichen Arrestes in eine Forderung mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses beauftragt ist, nach § 193 Nr. 11 Satz 4 GVGA vor Ablauf einer Woche nach der Zustellung an den Drittschuldner den Arrestbefehl dem Schuldner zuzustellen, sofern diese Zustellung nicht schon vorher erfolgt war. Erreicht die Zustellung den Schuldner nicht mehr an einem Sonnabend oder unterbleibt sie, weil sonntags grundsätzlich nicht zugestellt wird, so ist zu berücksichtigen, daß die einwöchige Frist nach § 222 Abs. 2 ZPO an diesen Tagen ohnehin nicht enden kann. Im übrigen wird es dem Gläubiger freistehen, den Arrestbefehl oder die einstweilige Verfügung zustellen zu lassen und gleichzeitig (soweit nicht die einstweilige Verfügung mit der Zustellung als vollzogen anzusehen ist) die Vollziehung der Entscheidung zu veranlassen. Zu Frage B 9: An das Bundesministerium der Justiz ist in den letzten Jahren — und zwar 1968 — lediglich ein Fall herangetragen worden, aufgrund dessen die Verlängerung der einwöchigen Frist des § 929 Abs. 3 Satz 2 ZPO angeregt wurde. Demgemäß scheint die Einhaltung dieser Frist in der Praxis im allgemeinen keine Schwierigkeiten zu bereiten. Insbesondere wird die Frist im Falle einer im Ausland zu bewirkenden Zustellung nach §§ 199, 207 Abs. 1 ZPO bereits durch die Überreichung des Gesuchs um Zustellung in der Bundesrepublik Deutschland gewahrt, wenn die Zustellung demnächst durchgeführt wird. Ich wäre Ihnen jedoch dankbar, wenn Sie dem Bundesministerium der Justiz etwa in Ihrem Besitz befindliche Unterlagen über Schwierigkeiten, die bei der Einhaltung der einwöchigen Frist des § 929 Abs. 3 Satz 2 ZPO aufgetreten sind, zugänglich machen würden, damit sie als Material für die Reform des Zustellungsrechts sowie gegebenenfalls des Rechts des Arrestes und der einstweiligen Verfügung verwendet werden können. Ich bin auch be- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 4091* reit, derartigen Fällen nachzugehen und mich mit den zuständigen Landesjustizverwaltungen in Verbindung zu setzen. Zu bedenken ist jedoch, daß der Gesetzgeber dadurch, daß er in Abweichung von § 750 Abs. 1 ZPO die sofortige Vollziehung eines Arrestbefehls und einer einstweiligen Verfügung gestattet, dem Gläubiger eine scharfe Waffe gegeben hat, der auf der anderen Seite ein berechtigtes Interesse des Schuldners an einer alsbaldigen Zustellung der Entscheidung entspricht. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 29. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage B 10) : Ist die Bundesregierung bereit, durch Novellierung der StPO dafür zu sorgen, daß Radau und Obstruktion vor Gerichten unterbunden werden können? Die Bundesregierung geht davon aus, daß mit der Frage nicht unterstellt werden soll, in der Bundesrepublik Deutschland seien „Radau und Obstruktion vor Gerichten" an der Tagesordnung. Die ganz überwiegende Mehrzahl der ungefähr 670 000 jährlich vor den Strafgerichten stattfindenden Verhandlungen läuft ordnungsmäßig und ohne jede Störung ab. Nur in einem verschwindend geringen Prozentsatz, nicht einmal 1/10 % der Verfahren treten seit mehreren Jahren nicht nur in der Bundesrepublik, sondern auch in anderen Staaten die in der Frage angesprochenen Störungen auf. Sie werden verursacht, weil besonders junge Angeklagte, Zeugen und Zuhörer nicht mehr ohne weiteres so kooperationsbereit sind, wie es seit jeher von allen Beteiligten — je nach der Rolle im Prozeß mehr oder weniger stark ausgeprägt — erwartet worden ist. Sobald ein solches Verhalten die Grenzen des Freiheitsraumes überschreitet, den die Prozeßgesetze gewähren, wenn vor Gericht demonstriert, obstruiert und randaliert wird, wird die Rechtspflege empfindlich gestört. Die Bundesregierung ist entschlossen, jede rechtlich zulässige Maßnahme zu treffen, die dazu beitragen kann, den ordnungsmäßigen Ablauf aller gerichtlichen Verfahren, besonders aller Strafverfahren zu sichern. Das Bundesministerium der Justiz steht zu diesem Zweck in enger Fühlung mit den Vertretungsgremien der Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte sowie mit den Justizministerien der Länder. Wir haben bereits in der VI. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages — BT-Drucksache VI/600 —, die Frage geprüft, ob eine einschlägige Änderung der Vorschriften des Ordnungsstrafverfahrens erforderlich ist. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, daß bereits das geltende Recht dem Gericht genügend Maßnahmen zur Verfügung stellt, um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Hauptverhandlung zu gewährleisten. Die sitzungspolizeilichen Befugnisse des Vorsitzenden und des Gerichts sind in den §§ 176 bis 183 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) geregelt. Gemäß § 176 GVG obliegt es dem Vorsitzenden, für die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung zu sorgen. Bei Störungen des geregelten Ablaufs des Verfahrens kann er alle Maßnahmen ergreifen, um die Störung zu unterbinden. Die Befugnisse des Vorsitzenden sind lediglich durch die Fälle der §§ 177 und 178 GVG begrenzt, in denen ein Beschluß des Gerichts erforderlich ist. Kommt der Störer den zur Aufrechterhaltung der Ordnung erlassenen Befehlen nicht nach, so kann er auf Beschluß des Gerichts aus dem Sitzungszimmer entfernt, auch zur Haft abgeführt und während einer in dem Beschluß zu bestimmenden Zeit, die vierundzwanzig Stunden nicht übersteigen darf, festgehalten werden (§ 177 GVG). Diese Regelung gilt auch für den Angeklagten. Ferner kann das Gericht gegen Personen, die sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig gemacht haben, eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000,— DM und Haft bis zu drei Tagen festsetzen und sofort vollstrecken lassen. Darüber hinaus besteht schließlich die Möglichkeit, die Hauptverhandlung zu unterbrechen. Durch eine Erhöhung der bei Ordnungsverstößen zu verhängenden Haft- und Geldstrafen würde der in erster Linie in Betracht kommende Störerkreis nicht abgeschreckt werden. Die hierzu gehörten Länder haben sich bisher mehrheitlich gegen eine Verschärfung der vorgesehenen Sanktionen ausgesprochen. Denn eine Verschärfung der Ordnungsstrafen, die sich wegen des summarischen Verfahrens in engen Grenzen halten müsse, habe auf den in erster Linie in Betracht kommenden Störerkreis kaum eine Wirkung. Im übrigen werde schon der nach geltendem Recht vorhandene Sanktionsrahmen nur in seltenen Fällen ausgeschöpft. Vorbehaltlich neuer Erkenntnisse, die sich aus der im Vorstehenden erwähnten Erhebung ergeben könnten, nach aller Wahrscheinlichkeit aber nicht ergeben werden, hält die Bundesregierung auch heute eine Verschärfung des Sanktionsrahmens im sitzungspolizeilichen Bereich nicht für ein Mittel, das zur Sicherung des ordnungsmäßigen Ablaufs der Strafverfahren einen Beitrag zu leisten imstande wäre. Da nicht auszuschließen ist, daß der ordnungsmäßige Ablauf der Strafverfahren in Ausnahmefällen auch durch prozeßordnungswidriges Verhalten von Verteidigern beeinträchtigt werden kann, prüfen wir ebenfalls Maßnahmen, um solchen Verhalten wirksam begegnen zu können. Als einen wichtigen Schritt, ordnungsgemäßen Verlauf der Strafverfahren sicherzustellen, sieht die Bundesregierung auch in den von ihr in diesem Jahr eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts an, der zur Zeit im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages behandelt wird. Die in dem Entwurf enthaltenen Änderungen der Strafprozeßordnung, die eine Straffung und Beschleunigung des Strafverfahrens bezwecken, werden gerade für die Verfahren von Bedeutung sein, die aus den strafbaren Handlungen folgen, als die sich ein Demonstrieren, Obstruieren und Randalieren vor Gericht oft darstellt. Vor allem in diesen Verfahren kommt es darauf an, dem Täter und denen, die ihm nachzueifern bereit sind, schnell und damit wirkungsvoll zu demonstrieren, daß der Staat nicht willens ist, die Rechtspflege und damit sich selbst der Willkür einzelner preiszugeben. 4092* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 Wichtige Erkenntnisse zu dem Problemkreis sind von einer Erhebung zu erwarten, die zur Zeit auf Initiative des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit den Landesjustizverwaltungen und mit Unterstützung der Richter und Staatsanwälte durchgeführt wird. Die Umfrage soll durch Aussagen über Umfang sowie Art und Weise der Störungen, die Strafverfahren in der Vergangenheit ausgesetzt gewesen sind, Hinweise darauf liefern, ob und welche weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen vor allem im Bereich der Strafprozeßordnung sowie des Gerichtsverfassungsgesetzes und auch welche anderen, z. B. organisatorischen, Maßnahmen geeignet sein könnten, zur Sicherung des ordnungsmäßigen Ablaufs aller Strafverfahren beizutragen. Auch die Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes wird sich auf Anregung des Bundesministeriums der Justiz demnächst mit diesem Fragenkreis befassen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 28. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Simpfendörfer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage B 11): Treffen Annahmen zu, wonach Landwirte durch Neuregelungen im Zusammenhang mit der großen Steuerreform teilweise mit erheblich höherer Steuerbelastung zu rechnen haben, und welche Entlastungen bzw. Mehrbelastungen werden sich durch die große Steuerreform für die Landwirte ergeben? Die Annahme, daß sich im Zusammenhang mit der Steuerreform durch die vorgesehenen Änderungen von Vorschriften über die Besteuerung der Landwirte eine teilweise erheblich höhere Steuerbelastung ergibt, trifft nicht zu. Selbstverständlich werden durch diejenigen Reformmaßnahmen, die alle Bürger betreffen, auch die Landwirte berührt. Ich weise in diesem Zusammenhang bei der Einkommensteuer z. B. auf die Änderungen im Tarif und auf die Umgestaltung des Abzugs der Vorsorgeaufwendungen sowie auf den Wegfall des Abzugs der Vermögensteuer als Sonderausgabe hin. Soweit sich hierdurch Mehrbelastungen für hohe Einkommensgruppen ergeben, werden auch Landwirte, die zu diesen Einkommensgruppen gehören, stärker belastet. Bei den Regelungen, die speziell Landwirte berühren, sind jedoch keine Änderungen vorgesehen, die in ihrer Tendenz zu einer nennenswerten Mehrbelastung führen. Es ergeben sich im Gegenteil erhebliche Entlastungen. Bei der Einkommensteuer soll der allgemeine Freibetrag für alle Land- und Forstwirte in Höhe von 1 200/2 400 DM (Ledige/Verheiratete) unbefristet verlängert werden, ebenso der Freibetrag von 60 000 DM bei der Veräußerung bestimmter, hauptberuflich bewirtschafteter Betriebe. Der Freibetrag von 60 000 DM bei der Veräußerung einzelner Grundstücke soll um 3 Jahre bis zum 31. Dezember 1976 verlängert werden; er wird zur Vermeidung einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme bis zu einer Einkommensgrenze von 24 000/48 000 DM (Ledige/ Verheiratete) gewährt. Die Abschreibungsvergünstigungen für Modernisierungsaufwendungen werden ebenfalls unbefristet fortgeführt. Die Begünstigung der nichtbuchführenden Landwirte durch die besondere Art der Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen, bei der nur etwa 29-37 v. H. des tatsächlichen Gewinns angesetzt werden, bleibt erhalten. Die Gewinnermittlung soll zwar nunmehr auf die seit 1965 gesetzlich vorgesehene Methode umgestellt werden, bei der von den Einheitswerten 1964 ausgegangen wird. Gleichzeitig sollen die Wertansätze für die Arbeitsleistung des Betriebsinhabers und der im Betrieb tätigen Angehörigen auf 4 400-4 800 DM pro Jahr erhöht werden. Wegen der gleichzeitigen Herabsetzung der Zahl der zu berücksichtigenden Vollarbeitskräfte von 0,1 auf 0,07 Vollarbeitskräfte je Hektar ergibt sich jedoch bei dem einzelnen Betrieb gegenüber der bisherigen Gewinnermittlungsmethode nur eine unbedeutende Abweichung nach oben oder unten. Bei der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der Vermögensteuer ist vorgesehen, die Bildung land- und forstwirtschaftlicher Kooperationen steuerlich zu erleichtern. Zu diesem Zweck sollen die zur Zeit bestehenden Vergünstigungen wesentlich erweitert werden. Es ist beabsichtigt, die Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungsgenossenschaften auf Vereine und auf bestimmte Dienst- oder Werkleistungen auszudehnen. Von der Gewerbesteuer sollen darüber hinaus solche Zusammenschlüsse befreit werden, die zwar die genannten Leistungen nicht erbringen, deren Tätigkeit sich aber auf den Betrieb der Landwirtschaft und Forstwirtschaft durch gemeinsame Nutzung oder Bewirtschaftung von Flächen oder Gebäuden der Mitglieder beschränkt. Bei der Körperschaftsteuer und Vermögensteuer ist für diese Zusammenschlüsse während einer Anlaufzeit von zehn Jahren ein Freibetrag vorgesehen. Bei der Vermögensteuer werden sich für die Land-und Forstwirtschaft trotz der im Durchschnitt um etwa 30 v. H. gestiegenen Einheitswerte 1964 durch die Verdreifachung des Grundfreibetrags auf 60 000 DM, die Verdoppelung der Altersfreibeträge und die Senkung des Steuersatzes für natürliche Personen auf 0,7 v. H. insgesamt Entlastungen ergeben. Auch bei der Erbschaftsteuer wird das Zusammenwirken der neuen, wesentlich erhöhten Freibeträge und des vor allem im Bereich der kleineren Erwerbe ermäßigten Tarifs wegen der nur geringen Steigerung der Einheitswerte 1974 insgesamt zu Entlastungen führen. Um die Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe mehr als bisher zu sichern, sollen die Erwerber von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen — wie die Erwerber von Betriebsvermögen — einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Stundung der Steuer bis zu 5 Jahren erhalten, soweit dies zur Erhaltung des Betriebs notwendig ist. Bei der Grundsteuer wird sich die Belastung der Landwirtschaft durch die Festsetzung der neuen Steuermeßzahl für die Grundsteuer A um etwa 30 bis 35 Millionen DM mindern. Zusammen mit der bereits im Bewertungsänderungsgesetz 1970 angeordneten Herabsetzung der Einheitswerte für die Forstwirtschaft und für Sonderkulturen wird damit die Grundsteuerbelastung der Landwirtschaft gegenüber Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 4093* dem Wirtschaftsjahr 1970/71 um etwa 20 v. H. zurückgehen. Aus planungs- und bodenpolitischen Gründen sollen künftig land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen mit Baulandcharakter stärker als bisher dem Grundvermögen zugerechnet werden. Für die Eigentümer dieser Flächen werden sich — auch wenn sie weiter landwirtschaftlich genutzt werden — gewisse Mehrbelastungen bei der Grundsteuer und der Vermögensteuer ergeben. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 29. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage B 12) : Wurde der in Baden-Württemberg und dem bayerischen Bodenseegebiet neu festgelegte Ausbeutesatz für Kleinbrenner von 3,0 % bundeseinheitlich gleichmäßig festgesetzt, und, wenn nein, in welchen Ländern oder eventuellen Teilbereichen von Ländern gab es eine in der Höhe abweichende Festsetzung dieses Ausbeutesatzes und mit welcher konkreten Begründung? Besondere Ausbeutesätze sind nach § 124 Abs. 1 der Brennereiordnung (BO) festzusetzen, wenn die tatsächlichen Ausbeuten die festgelegten regelmäßigen Ausbeutesätze (§§ 121, 122 BO) wesentlich übersteigen. Diese Bestimmung soll es ermöglichen, die regional unterschiedliche Beschaffenheit von Rohstoffen oder besondere Betriebsverhältnisse zu berücksichtigen. Zuständig für die Festsetzung der besonderen Ausbeutesätze sind deshalb die Hauptzollämter (§ 125 Abs. 1 BO). Umfangreiche Ausbeuteermittlungen in den letzten drei Jahren haben ergeben, daß bei der Verarbeitung von Kernobstmaterial erhebliche Überausbeuten erzielt werden. Der Bundesrechnungshof hat das bereits beanstandet, weil damit nicht gerechtfertigte Steuervorteile gewährt werden. In Baden-Württemberg betrug die durchschnittliche Ausbeute in den Jahren 1970 bis 1972 bei Kernobst 5,1 Liter Weingeist auf 100 Liter Material. Das hat in den Oberfinanzbezirken Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart zu einer durchaus maßvollen Erhöhung des bislang geltenden Satzes von 3,0 Liter Weingeist auf 3,8 Liter Weingeist geführt. Bedingt durch andere klimatische Verhältnisse und eine andere Betriebsweise (weitgehender Verzicht auf die Herstellung von Branntwein aus Obstmost) liegen die Ausbeuten in Rheinland-Pfalz dagegen durchschnittlich nur bei etwa 4,5 Liter Weingeist. Dort wurde der Ausbeutesatz auf 3,5 Liter Weingeist festgesetzt; in einigen Bezirken mit besonders ungünstigen Bedingungen auf 3,2 Liter Weingeist. In Bayern — abgesehen vom Bodenseegebiet — werden nach den Ausbeuteermittlungen des Jahres 1972 durchschnittlich gleichfalls geringere Ergebnisse erzielt als in Baden-Württemberg. Ein besonderer Bezirksausbeutesatz ist dort bisher nur für die Bodenseeregion in Höhe von 3,8 Liter angewandt worden. Anschließend möchte ich noch darauf hinweisen, daß die Hauptzollämter mit Erlaß vom 2. Januar 1973 angewiesen wurden, künftig zu Beginn eines jeden Betriebsjahres verstärkt Ausbeuteermittlungen durchzuführen, um zu möglichst zeitnahen Ausbeutesätzen zu gelangen. Sollte sich bei den diesjährigen Ausbeuteermittlungen herausstellen, daß die Ernte 1973 wesentlich andere Ergebnisse als die Ernten der Vorjahre erbringt, dann wird dem durch Änderung der geltenden Sätze Rechnung getragen werden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 29. November 1973 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/1277 Frage B 13) : Ist die Bundesregierung bereit, durch Rechtsverordnung die Höchstmengen für die verbrauchsteuerfreie Einfuhr von Waren aus der DDR auf das Maß der entsprechenden zollfreien Sätze für Waren aus EG-Ländern heraufzusetzen, trotz der Tatsache, daß die DDR kein EG-Land ist, aber auf Grund der besonderen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR und der erhöhten Zwangsumtauschsätze? Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, den Umfang der Verbrauchsteuerfreiheit für Reisemitbringsel bei der Einreise aus der DDR und Berlin (Ost) zu erweitern. Die auf Grund der Zweiten Reiserichtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Juni 1972 erhöhten Freimengen gelten nach dieser Richtlinie nur für den Reiseverkehr innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften. Die derzeit im innerdeutschen Reiseverkehr gewährten Freimengen (z. B. 200 Zigaretten oder eine entsprechende Menge anderer Tabakerzeugnisse; 1 Liter hochprozentige Spirituosen) werden, wie Ihnen bekannt sein dürfte, u. a. im Verkehr innerhalb Berlins von Westberlinern, die lediglich auf dem S-Bahnhof Friedrichstraße in Berlin (Ost) umsteigen und nach Berlin (West) weiterfahren, zum Nachteil des Handels in Berlin (West) in großem Umfang ausgenutzt. Die Waren werden mit D-Mark West in Intershop-Läden erworben, die den Bewohnern der DDR selbst in der Regel nicht zugänglich sind. Auf Grund der nachteiligen Folgen der Einkäufe in den Intershop-Läden für den Handel in Berlin (West) hat sich der Senat von Berlin schon mehrfach mit Gegenvorstellungen der Betroffenen und aus dem Kreis der politischen Parteien befassen müssen. Eine Erhöhung der Freimengen im innerdeutschen Reiseverkehr, für die ein praktisches Bedürfnis nicht gegeben ist, würde diese Schwierigkeiten vermehren. Dabei lehnt die Bundesregierung es vor allem ab, eine Erweiterung des Umfangs der Verbrauchsteuerfreiheit im innerdeutschen Reiseverkehr, die sich nur auf das übrige Bundesgebiet, nicht aber auch auf Berlin (West) erstrecken würde, in Betracht zu ziehen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 29. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/1277 Frage B 14) : Teilt die Bundesregierung die Meinung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, „daß die allmähliche Beseitigung 4094* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 der innergemeinschaftlichen Handelshemmnisse normalerweise zu einer entsprechenden Verminderung der Aufgaben der Zolldienststellen hätte führen müssen", (Antwort der Kommission auf die schriftliche Anfrage 156/73), und welche Maßnahmen beabsichtigt sie zu ergreifen, um eine Verringerung der Zollformalitäten im Bereich der Europäischen Gemeinschaften zu erreichen? Die EG-Kommission hat in ihrer Antwort auf eine entsprechende Anfrage der Herrn Vredeling und Couste, beide Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Entwicklung des Personalbestandes der Zollverwaltungen in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft in den Jahren 1958 bis 1973 dargestellt und sich ergänzend dazu wie folgt geäußert: „Die Kommission ist der Ansicht, daß die allmähliche Beseitigung der innergemeinschaftlichen Handelshemmnisse normalerweise zu einer entsprechenden Verminderung der Aufgaben der Zolldienststellen hätte führen müssen. Jedoch gibt es auch heute im innergemeinschaftlichen Handel immer noch sehr viele Gründe für ein Tätigwerden der Zollverwaltungen (die dafür zu sorgen haben, daß nicht nur die Zollbestimmungen, sondern alle sonstigen geltenden Ein- und Ausfuhrbestimmungen eingehalten werden). Außerdem haben die beträchtliche Zunahme des Warenverkehrs seit 1958 sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch mit Drittländern und die bessere Anpassung des Zolldienstes an die Bedürfnisse der Zollbeteiligten im Sinne einer Vermeidung der Kontrollen beim Grenzübergang die Aufrechterhaltung oder gar eine leichte Erhöhung des Personalbestandes der Zollverwaltungen in einigen Mitgliedstaaten zur Folge gehabt." — vgl. Amtsblatt EG Nr. C 89/2 vom 25. 10. 1973. Die Bundesregierung teilt diese Beurteilung. Sie weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, daß sich der Personalbestand der Bundeszollverwaltung, ungeachtet des von der Kommission angesprochenen Aufgabenwandels, von 35 141 im Jahre 1958 auf 30 820 im Jahre 1973 vermindert hat. Die noch bestehenden Kontrollen im innergemeinschaftlichen Verkehr sind übrigens im wesentlichen nicht aus zollrechtlichen Gründen erforderlich, sondern wegen des steuerlichen Grenzausgleichs, des Außenwirtschaftsrechts, der Statistik, des Paßrechts sowie der zahlreichen Verbote und Beschränkungen des Warenverkehrs über die Grenze (z. B. zum Schutze der menschlichen Gesundheit, der Tier- und Pflanzenwelt). Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den „Zweiten Bericht betr. Abschaffung der Kontrollen im innergemeinschaftlichen Verkehr", den die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat der EG unlängst erstattet hat. Diese Kontrollen werden wegfallen, wenn die entsprechenden Rechtsgebiete harmonisiert sind. Die Bundesregierung unterstützt die Kommission in ihren Bestrebungen zur Harmonisierung, muß aber darauf hinweisen, daß es sich auf einigen Rechtsgebieten um eine nicht kurzfristig zu lösende Aufgabe handeln dürfte. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 29. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage B 15) : Ist die Bundesregierung bereit, die steuerliche Absetzbarkeit der Kindergartenbeiträge im Wege der Berücksichtigung als Sonderausgaben zu prüfen? Die jetzt geltenden Regelungen des Einkommensteuerrechts und des Kindergeldgesetzes berücksichtigen die Aufwendungen für Unterhalt, Erziehung und Ausbildung der Kinder nur in einer unbefriedigenden Weise. Hervorheben möchte ich insbesondere, daß der Kinderfreibetrag des geltenden Einkommensteuerrechts ungleichmäßig wirkt: Wer z. B. so wenig verdient, daß er keine Lohnsteuer zahlt, erhält für das erste Kind überhaupt keine öffentliche Förderung; mit steigendem Einkommen steigt auch die staatliche Förderung an. Deshalb hat die Bundesregierung mit dem Entwurf eines Dritten Steuerreformgesetzes (Bundesrat-Drucksache 700/73) vorgeschlagen, den Kinderlastenausgleich neu zu regeln. Anstelle des allgemeinen Kindergeldes und der Kinderzuschläge im öffentlichen Dienst einerseits sowie der einkommensteuerlichen Kinderfreibeträge andererseits soll ein einheitliches Ausgleichssystem mit vom Einkommen der Eltern unabhängigen Entlastungsbeträgen vom ersten Kind an treten (monatlich 50 DM für das erste Kind, 70 DM für das zweite Kind und 120 DM für das dritte und jedes weitere Kind). Eine besondere Berücksichtigung einzelner Aufwendungen, z. B. von Kindergartenbeiträgen, ist neben den neuen Entlastungsbeträgen nicht vorgesehen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 28. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mick (CDU/CSU) : (Drucksache 7/1277 Fragen B 16 und 17) : Welche Begründung hat die Bundesregierung für die in ihrem Entwurf eines Dritten Steuerreformgesetzes (Bundesratsdrucksache 700/73) vorgesehene Abschaffung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Bewirtung und Beherbergung (§ 17 Abs. 2) als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten (§ 48 Abs. 3,2) ? Inwieweit und durch welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung die auf Grund dieser Regelung zu erwartenden erheblichen Ausfälle und Verluste im Gaststättengewerbe auszugleichen? Das im Entwurf eines Dritten Steuerreformgesetzes vorgesehene Verbot des steuerlichen Abzugs von Aufwendungen für die Bewirtung, Beherbergung und Unterhaltung von Geschäftsfreunden beruht auf den folgenden, auch in der Begründung zu dem Gesetzentwurf dargelegten Gründen (vgl. Abschnitt V Nr. 2 Buchst. g des allgemeinen Teils der Begründung zu Artikel I — Einkommensteuergesetz des Entwurfs, Bundesrats-Drucksache 700/73) : Der steuerliche Abzug von Bewirtungskosten und ähnlichen Aufwendungen der sog. Spesenabzug — war seit jeher in der Öffentlichkeit ein Ärgernis, weil bei der Bewirtung von Geschäftsfreunden zum Teil ein unangemessener Aufwand betrieben und häufig auch versucht wird, die Kosten für private Einladungen oder den privaten Besuch von Gaststätten unter dem Vorwand der Bewirtung von Geschäftsfreunden steuerlich abzusetzen. Jeder, der öfters Gaststätten besucht, kann immer wieder Versuche der mißbräuchlichen Ausnutzung des Bewir- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 4095' tungskostenabzugs beobachten, z. B. das Sammeln von Belegen oder die Veranlassung des Bedienungspersonals zum Ausstellen falscher Rechnungen. Diese Mißbräuche des steuerlichen Spesenabzugs konnten bisher trotz der seit 1960 im Einkommensteuergesetz vorgesehenen Beschränkung des Abzugs von Bewirtungskosten auf angemessene Aufwendungen und trotz der Prüfungstätigkeit der Finanzämter nicht ausgeschlossen werden, da es keine klare Grenze gibt, ab wann eine Bewirtung unangemessen ist. Es ist meist auch nur schwer feststellbar, ob eine Bewirtung tatsächlich rein betrieblich veranlaßt ist oder ob auch private (gesellschaftliche) Gründe mitgespielt haben — z. B. bei gegenseitigen Einladungen — und ob die Belege richtig sind. Versuche, die Mißbräuche des Spesenabzugs durch Festsetzung von bestimmten abzugsfähigen Höchstbeträgen für jede einzelne Bewirtung auszuschließen, haben sich nach den Erfahrungen mit der sog. Spesenverordnung von 1951 wegen des dabei erforderlichen beleg- und buchmäßigen Nachweises über die von jeder bewirteten Person verzehrten Gerichte als nicht praktikabel erwiesen. Die bestehenden Mißbräuche des steuerlichen Spesenabzugs, die nur einem begrenzten Personenkreis möglich sind und zugute kommen, können nach Auffassung der Bundesregierung im Interesse der steuerlichen Gerechtigkeit nicht mehr länger verantwortet werden. Sie können voll wirksam nur durch ein absolutes steuerliches Abzugsverbot für Bewirtungskosten und entsprechende Aufwendungen ausgeschlossen werden. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Unternehmer des Gaststättengewerbes von einem Verbot des steuerlichen Abzugs von Bewirtungskosten Umsatz- und Gewinneinbußen befürchten. Solche Einbußen mögen in einzelnen Fällen denkbar sein. Sie dürften aber auf die Umsatz- und Ertragslage des Gaststättengewerbes insgesamt keine nennenswerten Auswirkungen haben, da der Umsatz des Gaststättengewerbes wohl weitaus überwiegend auf dem privaten Konsum aller Bevölkerungskreise beruht. Auch dürfte bei einem Wegfall der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten die Bewirtung von Geschäftsfreunden, insbesondere, soweit sie sich schon aus gesellschaftlichen Gepflogenheiten ergibt, nicht wesentlich eingeschränkt werden. Die Bundesregierung sieht deshalb keine Veranlassung, Ausgleichsmaßnahmen für evtl. Einnahmeausfälle beim Gaststättengewerbe infolge des beabsichtigten steuerlichen Abzugsverbots für Bewirtungskosten vorzusehen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 29. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (Drucksache 7/1277 Frage B 21): Da die US-Regierung erklärt hat, daß sich Einzelabkommen, wie die Zucker- und Kaffeevereinbarungen, außenhandelspolitisch als wenig wirksam erwiesen haben, frage ich die Bundesregierung, was sie sich vom Abschluß eines Welttextilabkommens verspricht und welche Stellung sie im jetzigen Zeitpunkt der Verhandlungen einnimmt. 1. Anders als bei den internationalen Zucker- und Kaffeeabkommen fordern die USA seit langem den Abschluß eines multilateralen Textilabkommens. Hierbei darf nicht übersehen werden, daß beide Abkommen in erster Linie eine Stabilisierung der Rohstofferlöse der Entwicklungsländer anstrebten, während das multilaterale Textilabkommen durch die Aufstellung bestimmter Grundsätze und Verpflichtungen einen multilateralen Rahmen für den internationalen Textilhandel bilden soll. Die Bundesrepublik Deutschland sowie die Entwicklungsländer und Japan, die sich gegenüber einem derartigen Abkommen zunächst ablehnend verhielten, arbeiten nunmehr in den Verhandlungen aktiv und konstruktiv mit. Für diese Entscheidung waren die besonderen Verhältnisse im Bereich des Welttextilhandels maßgebend. Die internationalen Handelsbeziehungen auf dem Textilsektor sind durch ein hohes Ausmaß von meist GATT-widrigen einseitigen Einfuhrbeschränkungen gekennzeichnet. Hinzu trat in den letzten Jahren eine starke Zunahme von bilateralen Selbstbeschränkungsabkommen, die völlig der Kontrolle des GATT entzogen sind. Hierdurch wird die Konzentration der Textilexporte auf die liberaleren Länder, wie z. B. die Bundesrepublik Deutschland gefördert. Eine derartige Entwicklung birgt die Gefahr in sich, daß auch liberale Länder sich veranlaßt sehen konnten, gegen einen ständig steigenden Einfuhrdruck Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Damit entstünde die Gefahr der Eskalation der handelspolitischen Schutzmaßnahmen. Um diese für die internationalen Wirtschaftsbeziehungen auf dem Textilsektor unbefriedigende Situation zu beenden, nehmen die Bundesrepublik Deutschland und andere Staaten an den Textilverhandlungen teil, um durch ein internationales Textilabkommen zu einem kontrollierten Abbau der nicht mehr gerechtfertigten Beschränkungen einschließlich der Selbstbeschränkungsabkommen zu kommen. 2. Das multilaterale Textilabkommen soll nach Auffassung der Bundesregierung folgende Zielsetzung erfüllen: - Eine gleichmäßige Öffnung der Märkte sämtlicher Industrieländer, um einseitige Einfuhrkonzentrationen auf liberale Länder zu vermeiden. Das bedingt einen Abbau der nicht mehr gerechtfertigten Beschränkungen, wobei strenge Marktstörungskriterien angewandt werden sollen. - Das Abkommen soll die internationalen Wirtschaftsbeziehungen im Textilbereich wieder unter eine multilaterale Kontrolle bringen, um der in der Vergangenheit aufgetretenen Umgehung des GATT durch den Abschluß von Selbstbeschränkungsabkommen ein Ende zu setzen. — Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Abkommen durch ein multilaterales Überwachungsorgan, das nach strengen fristgebundenen Verfahrensvorschriften handeln soll. 4096* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 29. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage B 22 und 23): Bis wann wird die geplante und zugesagte Neuabgrenzung der Gebiete, die in das Förderungsprogramm des Bundes zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur aufgenommen werden sollen, vollzogen sein? Kann damit gerechnet werden, daß der Bereich Bingen-Land, der vor der Verwaltungsreform als Teil des Landkreises St. Goar in das Förderungsprogramm des Bundes aufgenommen war, nach der Neuabgrenzung der Förderungsgebiete, die nicht mehr nach Kreisgrenzen eingeteilt werden sollen, wieder Eingang in das Förderungsprogramm des Bundes findet? Aller Voraussicht nach wird als neuer Termin für die Überprüfung der Fördergebietsabgrenzung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" der 1. Januar 1975 festgelegt werden. Die Entscheidung darüber trifft am 24. Januar 1974 der Planungsausschuß für diese Gemeinschaftsaufgabe, dem der Bund und alle Länder angehören. Die Frage, ob der Bereich Bingen-Land in den Kreis der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe aufgenommen wird, kann gegenwärtig nicht beantwortet werden. Dies hängt entscheidend von den Schwellenwerten der Abgrenzungskriterien ab. Darüber wird der Planungsausschuß aller Voraussicht nach erst Mitte 1974 befinden. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 29. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage B 24) : Ist die Bundesregierung bereit, das Bundesförderungsprogramm für den alten Landkreis Müllheim auch nach der Kreisreform in Baden-Württemberg weiterzuführen, bis das Gefälle der Wirtschaftskraft abgebaut ist? Für die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gilt nach einem Beschluß des Planungsausschusses, dem unter dem Vorsitz des Bundesministers für Wirtschaft sämtliche Landeswirtschaftsminister und -senatoren angehören, der Gebietsstand vom 29. Juni 1971. Gebietsreformen, Einkreisungen und Eingemeindungen verändern somit grundsätzlich nicht den Förderungsstatus des präferenzierten Gebietes. Der Landkreis Müllheim gehört zum Regionalen Aktionsprogramm „Südlicher Oberrhein—Hochschwarzwald" ; er wird — entsprechend den Zielsetzungen des zweiten Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" — auch weiterhin gefördert. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 29. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Junghans (SPD) (Drucksache 7/1277 Fragen B 25 und 26) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß angesichts der zunehmenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten in strukturschwachen Gebieten dosierte Maßnahmen zur Sicherung eines hohen Beschäftigungsstands in diesen Gebieten ergriffen werden müssen? Ist die Bundesregierung bereit, zur Aufrechterhaltung eines hohen Beschäftigungsstands in strukturschwachen Gebieten das ERP-Programm für Infrastrukturinvestitionen der Gemeinden um einen wesentlichen Betrag aufzustocken? Zu Frage B 25: Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß sich die Wirtschaftstätigkeit gegenwärtig zwar noch immer auf einem hohen Niveau vollzieht, eine Verlangsamung des Anstiegs, eine zunehmende Differenzierung nach Bereichen sowie eine Verunsicherung infolge der Vorgänge im Mineralölbereich sind aber unverkennbar. So sind auch — bei genereller Fortsetzung der Stabilitätspolitik — bereits gezielte Erleichterungen von der Bundesregierung für solche Bereiche beschlossen worden, in denen sich kritische Entwicklungen abzeichnen. So werden für 50 000 bereits fertig geplante Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbauprogramms vorübergehende Finanzierungserleichterungen gewährt; die im Stabilitätsprogramm eingeführten Kontingentsaufstokkungen für asiatische Länder werden im Bereich des Textil- und Bekleidungssektors über den 31. Dezember 1973 verlängert; die Streckung der Haushaltsmittel der Gemeinschaftsaufgaben soll aufgehoben werden, sobald zunehmende regionale Unterschiede in der konjunkturellen Abschwächung dies geboten erscheinen lassen. Die genannten Maßnahmen kommen nicht zuletzt den Struktur- und wirtschaftsschwachen Gebieten zugute. Zu Frage B 26: Die Bundesregierung hat in diesem Jahr zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen in Schwerpunktorten der Regionalen Aktionsprogramme die Mittel aus dem ERP-Sondervermögen auf 150 Millionen DM erhöht. Außerdem steht den Schwerpunktorten ein Sonderkontingent im Rahmen der Abwasserreinigungsvorhaben von 30 Millionen DM zur Verfügung. Diese Mittel wurden auch ausdrücklich von der stabilitätspolitischen Kürzung ausgenommen und stehen voll zur Verfügung. Auch für das Jahr 1974 ist eine erhebliche Aufstokkung der Mittel dieses Programms vorgesehen. Bei Festlegung der genauen Höhe wird auch der wichtige Beitrag dieses Programms zur Aufrechterhaltung eines hohen Beschäftigungsstandes zu würdigen sein. Ein spezifisches zusätzliches Programm ist bisher nicht vorgesehen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 29. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Fragen B 27 und 28) : Kann die Bundesregierung Auskunft geben über die Zahl der derzeitigen Arbeitslosen im Bauhauptgewerbe des bayerischen Zonenrandgebiets, mit wieviel Prozent Arbeitslosen in diesem Bereich rechnet sie ausgangs des Winters und bei wieviel Prozent hält sie die Einleitung von Gegenmaßnahmen für erforderlich? Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, auf welche Weise sie einen zuverlässigen Ausblick auf die tatsächliche Auf- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 4097* tragslage des Bauhauptgewerbes und damit über die Sicherheit der einschlägigen Arbeitsplätze im bayerischen Zonenrandgebiet gewinnt und welche Sofortmaßnahmen sie gegebenenfalls einzuleiten gedenkt? Zu Frage B 27: Die Zahl der arbeitslosen Bauarbeiter im Bauhauptgewerbe im bayerischen Zonenrandgebiet ist nicht genau bekannt. Es liegt jedoch die Gesamtzahl der Arbeitslosen in den Bau- und Bauausstattungsberufen (einschl. Polsterer) für diejenigen Arbeitsamtsbezirke vor, zu denen das bayerische Zonenrandgebiet gehört. Hier betrug die Zahl der Arbeitslosen und der offenen Stellen Ende Oktober 1973: Arbeitsamtsbezirk Arbeitslose offene Stellen Bamberg 51 173 Bayreuth 21 354 Coburg 40 259 Hof 61 183 Schweinfurt 73 254 Weiden 83 253 Deggendorf 124 152 Passau 142 111 Die Frage nach der Zahl der Arbeitslosen zu Ausgang des Winters 1973/74 läßt sich jetzt noch nicht beantworten. Es ist auch nicht möglich und angebracht, einen bestimmten Prozentsatz von arbeitslosen Bauarbeitern im bayerischen Zonenrandgebiet zu nennen, bei dem Gegenmaßnahmen für erforderlich gehalten werden. Es wird stets auch die Gesamtsituation mit berücksichtigt werden müssen. Die Bundesregierung hält aber selbstverständlich an ihrem erklärten Ziel fest, einen hohen Beschäftigungsstand zu erhalten, und macht daran keine Abstriche. Dies kann aber nicht bedeuten, daß bereits gezielte Maßnahmen eingeleitet werden, wenn örtlich und auf eine Branche begrenzt eine gewisse Arbeitslosigkeit eintritt. Außerdem stünden der Bundesregierung in einem solchen Fall auch nicht immer die entsprechenden differenzierten Möglichkeiten zur Verfügung. Zu Frage B 28: Einen Überblick über regionale oder gar örtliche Verhältnisse gewinnt die Bundesregierung in erster Linie über Meldungen der Bundesländer, die wiederum von den ihnen nachgeordneten Dienststellen über Lage und Aussichten unterrichtet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft prüft alle entsprechenden Unterlagen, die ihm von den Landesregierungen zugeleitet werden, sehr sorgfältig und wird, sofern notwendig, auch mit den Bundesländern gemeinsame Maßnahmen beraten und einleiten. Speziell für den Bausektor im bayerischen Zonenrandgebiet dürfte hierfür in erster Linie die sofortige Vergabe von Landes- und Kommunalbauten in Frage kommen, da Bundesbaumaßnahmen in der erforderlichen Streuung dort nicht anstehen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 29. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage B 30) : In welcher Höhe hatte die Bundesregierung am 11. September 1973 Entschädigungen für hohe Vermögensverluste aus chilenischen Enteignungsrnaßnahmen zuerkannt, und welche Überlegungen hatte sie bis zu diesem Zeitpunkt über Ausgleichsforderungen gegenüber Chile angestellt? Am 11. September 1973 hatte der Bund insgesamt 3 016 980,81 DM als Entschädigung für enteignete durch Bundesgarantien abgesicherte Kapitalanlagen deutscher Investoren in Chile zuerkannt und ausgezahlt. Soweit von den Enteignungsmaßnahmen der chilenischen Regierung auch andere nicht durch Bundesgarantien abgesicherte Kapitalanlagen deutscher Investoren betroffen sind, stehen über das Ausmaß der bis zu diesem Zeitpunkt eingetretenen Vermögensverluste keine Unterlagen zur Verfügung. Im übrigen hatte die Bundesregierung bis zu dem genannten Stichtag noch keinen genauen Überblick über die deutschen Vermögensverluste in Chile und deshalb ihre Haltung gegenüber der chilenischen Regierung noch nicht endgültig festgelegt. Seinerzeit war beabsichtigt, mit Chile über die Behandlung des deutschen Eigentums zu sprechen. Durch die Ereignisse vom 11. September 1973 ist es bisher zu diesen Gesprächen noch nicht gekommen. Es ist nicht mit hinreichender Sicherheit zu übersehen, welche Auswirkungen sich aus der Haltung der neuen chilenischen Regierung für enteignete deutsche Unternehmen ergeben. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 26. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage B 31) : Wie hoch sind die derzeitigen Brotgetreide- und Futtergetreidevorräte der Bundesrepublik Deutschland für den Notfall, wie hoch waren diese Bestände zur selben Jahreszeit 1970, 1971 und 1972, und beabsichtigt die Bundesregierung, diese Notfallvorräte zu erhöhen oder zu verringern? 1. Die derzeitigen Brotgetreide- und Futtergetreidevorräte der Bundesrepublik für den Notfall (sogenannte Sicherheitsreserve an Getreide) belaufen sich auf 2,050 Millionen t. Das entspricht etwas mehr als dem Marktbedarf eines Monats. 2. Zur selben Jahreszeit betrugen diese Bestände im Jahre 1970 = 2,012 Millionen t im Jahre 1971 = 2,726 Millionen t im Jahre 1972 = 2,624 Millionen t. 3. Die Bundesregierung ist zur Zeit bemüht, die Vorräte der Sicherheitsreserve an Getreide innerhalb der nächsten fünf Jahre schrittweise aufzustokken. Die Durchführung dieses Programms wird jedoch weitgehend von der Finanzlage des Bundes abhängen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 26. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiep (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Fragen B 32 und 33) : 4098* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Tollwutbekämpfung durch Vergasung der Fuchsbauten mit Phosphorwasserstoff mit den Vorschriften des § 4 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes vom 24. Juli 1972 vereinbar ist? Beabsichtigt die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung im Rahmen der Ermächtigungsnorm des § 4 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes diese Tötungsart als mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar zu verbieten, und welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung zur Bekämpfung der Wildtollwut vor? Zu Frage B 32: Die Verwendung chemischer Stoffe zur Minderung einer in diesem Fall seuchen- bzw. ansteckungsverdächtigen Tierpopulation birgt stets eine Reihe besonderer Probleme. Bei der hier erforderlichen Güterabwägung und Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Mittel fällt 'die erhebliche Gefährdung der Gesundheit des Menschen sowie der Tiere durch den tollwutverdächtigen Fuchs entscheidend ins Gewicht. Die Begasung der Fuchsbaue im Rahmen der Maßnahmen der staatlichen Tierseuchenbekämpfung, hier der Bekämpfung der vom Fuchs getragenen silvatischen Tollwut, ist daher auch aus der Sicht des Tierschutzes voll vertretbar. Bei der Wahl der zur amtlichen. Fuchsbaubegasung heranzuziehenden Mittel ist § 4 Abs. 1 Satz 2 ides Tierschutzgesetzes vom 24. Juli 1972 (TierSchG) zu beachten. Danach ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung ggf. auf Grund besonderer Rechtsvorschriften zugelassen, wenn bei der Tötung nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Zur Frage der Vereinbarkeit dieser Vorschrift mit der Verwendung der derzeit gebräuchlichen Mittel Phosphorwasserstoff (PH3) und Blausäure (HCN) gibt es unter den Sachverständigen zur Zeit noch keine einheitliche Auffassung, insbesondere da anhand von repräsentativen wissenschaftlichen Versuchsergebnissen gewonnene Aussagen dazu nicht vorliegen. Ich habe daher kürzlich die dringliche Einleitung eines gezielten Forschungsvorhabens veranlaßt, das mir in absehbarer Zeit die Beantwortung der Frage ermöglicht, welches der hier zur Verwendung in Frage kommenden Mittel mit 'der o. a. Vorschrift vereinbar ist. Da Durchführung und Überwachung der Vorschriften des TierSchG gem. Artikel 83 Grundgesetz Aufgaben der Länder sind, wird die Bundesregierung zu gegebener Zeit das Ergebnis dieses Forschungsvorhabens unverzüglich den obersten Landesveterinärbehörden zur Kenntnis bringen. Darüber hinaus wird geprüft werden, ob das Ergebnis des Forschungsvorhabens als Verbotsvorschrift in eine Verordnung nach § 4 Abs. 2 aufzunehmen ist. Zu Frage B 33: Die Begasung der Fuchsbaue und der vermehrte Abschuß der Füchse sind derzeit die wirksamsten Methoden zur Bekämpfung der vom Fuchs getragenen silvatischen Tollwut. Diese Auffassung wird auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) — zuletzt im Juli 1972 anläßlich der 3. Konferenz zu dem von der WHO und FAO koordinierten Forschungsprogramm über die Wildtollwut in Europa und vom. Internationalen Tierseuchenamt — zuletzt anläßlich der V. Konferenz der Regionalkommission für Europa im September 1971 — vertreten. Zweck der Bekämpfungsmaßnahmen ist es, die Anzahl der Kontakte zwischen den Füchsen und damit die Gefahr der Tollwutübertragung zu vermindern, so daß es zum Abreißen der Infektionskette und Erlöschen der Seuche kommt. Ob dieses Bekämpfungsverfahren jemals durch andere Maßnahmen, z. B. durch eine Schutzimpfung der Füchse gegen Tollwut, ergänzt oder abgelöst werden kann, ist noch ungewiß; diesbezügliche in mehreren Ländern, u. a. auch in der Bundesrepublik Deutschland laufende Versuche sind noch nicht abgeschlossen. Daher muß es zunächst bei dem bisherigen Verfahren zur Bekämpfung der Wildtollwut bleiben. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 26. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Fragen B 35 und 36) : Rechtfertigt ein Indexvergleich der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise und Betriebsmittel in der EWG die Behauptung, die DM-Aufwertungen seit 1969 hätten zu komparativen Wettbewerbsvorteilen der deutschen Landwirtschaft geführt? Wird die Bundesregierung in den bevorstehenden Beratungen des EG-Ministerrats über eine Reform der EG-Agrarpolitik Gelegenheit nehmen, sich für eine Änderung der Vorschriften der EWG-Verordnung Nr. 1035/72 im Sinne eines besseren Funktionierens der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse einzusetzen, und was gedenkt sie zu veranlassen, daß die EG-Interventionsregelung für Obst und Gemüse in den für die Überproduktion verantwortlichen Anbaugebieten der Gemeinschaft nicht dem Erfordernis einer Anpassung der Produktion an die Absatzmöglichkeiten entgegensteht? Zu Frage B 35: Die Indizes der Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte und der Einkaufspreise landwirtschaftlicher Betriebsmittel stellen die Preisentwicklung ohne Berücksichtigung von Mengenverschiebungen, Qualitätsänderungen und anderen Einflüssen dar. Insofern lassen sich eventuelle Wettbewerbsveränderungen im EWG-Raum nicht an den Indizes allein, sondern nur anhand umfangreicher Analysen erkennen. Das EWG-Agrarpreissystem führt dazu, daß bei einer Aufwertung die in nationaler Währung ausgedrückten Agrarpreise im aufwertenden Land sinken. Das ist z. B. bei der DM-Aufwertung von 1969 geschehen. Dieser Wettbewerbsnachteil wird für die deutsche Landwirtschaft durch den Aufwertungsausgleich kompensiert. Der Ausgleich hat bisher jedoch nicht zu den verschiedentlich behaupteten Wettbewerbsvorteilen der deutschen Landwirtschaft geführt, wie die Aufwertungsberichte der Bundesregierung zeigen. Auch die jüngste Indexentwicklung läßt einen solchen Schluß nicht zu. Zwar hat sich in den beiden letzten Wirtschaftsjahren das Verhältnis der Erzeuger- und der Betriebsmittelpreise verbessert. Das kommt auch in den Einkommenssteigerungen zum Ausdruck, die die deutsche Landwirtschaft 1971/72 und 1972/73 zu verzeichnen hatte. Da jedoch diese Entwicklung, die vor allem durch die besondere Marktsituation bei einigen wichtigen Produkten bedingt war, auch in anderen Mitgliedstaaten der EG festzustellen ist, dürften sich die Wettbewerbsbedingungen in der EWG nicht wesentlich verändert haben. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 4099* Zu Frage B 36: Das Memorandum der Kommission zur Reform der gemeinsamen Agrarpolitik, das anläßlich der Sitzung des Rates am 19./20. November 1973 erstmals erörtert worden ist, enthält keine speziellen Vorschläge zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72 über eine gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse. Es kann jedoch erwartet werden, daß die hier angesprochenen Fragen im Zuge der Diskussion der Reformvorschläge erörtert werden. Die Bundesregierung wird für Regelungen eintreten, die zu einem besseren Funktionieren der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse führen. Interventionen auf dem Obst- und Gemüsemarkt als Instrument der gemeinsamen Marktorganisation können nicht auf bestimmte Gebiete beschränkt werden. Die Bundesregierung wird sich aber für Grund- und Ankaufspreise einsetzen, die die Entstehung von Produktionsüberschüssen nicht erwarten lassen. Anlage 41 Antwort des Bundesministers Ertl vom 30. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage B 37) : Warum hat der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei der Mittelvergabe für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur" den Anteil Bayerns nur auf 21,7 % für 1974 festgelegt, obwohl Bayerns Anteil an der land- und forstwirtschaftlichen Nutzfläche, der Zahl der Betriebe und der von der Natur benachteiligten Flächen höhere Mittel benötigt, um einen Rückschritt des ländlichen Raums zu verhindern? Über die Mittelvergabe für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" entscheidet nach dem im Gesetz festgelegten Verfahren der Planungsausschuß und nicht der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Der Planungsausschuß ist ein gemeinsames Gremium von Bund und Ländern, wobei der Bund 11 Stimmen und die Bundesländer zusammen ebenfalls 11 Stimmen haben. Als Vorsitzender des Planungsausschusses hatte ich mehrere Alternativen für die Mittelvergabe vorgelegt, über die ein Beschluß gefaßt werden sollte. Bei der Abstimmung über den Verteilerschlüssel habe ich deutlich zum Ausdruck gebracht, daß meine Präferenz bei einem Verteilerschlüssel lag, durch den Bayern über 22 O/o erhalten hätte. Für diese Alternative kam aber keine Mehrheit zustande. Der Planungsausschuß hat sich bei der Mittelvergabe sowohl für 1973 als auch für 1974 jeweils daran orientiert, wieviel Mittel die Länder in der Vergangenheit erhalten hatten. Das Ergebnis für Bayern wird nun besonders durch die Jahre 1968 und 1969 beeinflußt. Das sind Jahre, in denen Bayern weniger Mittel erhielt als ab 1970. Dafür ist jedoch ein anderer Landwirtschaftsminister verantwortlich und nicht ich. Das Gesetz schreibt für einen gültigen Beschluß im Planungsausschuß eine qualifizierte 3/4 Mehrheit von 17 Stimmen, also die Stimmen von Bund und 6 Bundesländern vor und stellt damit einen Zwang zur Kooperation zwischen Bund und Ländern her. Der von ihnen angesprochene Beschluß über die Mittelverteilung stellt also wie immer einen Kompromiß dar, durch den die geleisteten Arbeiten in den Ländern in der Vergangenheit berücksichtigt werden. Durch eine Planungsgruppe des Bundes und der Länder werden die Bemühungen, zu objektiveren Kriterien zu gelangen, seit fast einem Jahr intensiv vorangetrieben. Eine Programm- und Regionalanalyse stehen für die Bedarfsermittlungen im Mittelpunkt. Die Mittelverteilung zugunsten von Bayern zeigt, daß Bayern seit 1970 mehr Mittel als vorher erhalten hat. Von einem Rückschritt des ländlichen Raumes kann deshalb nicht gesprochen werden. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 26. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage B 38) : Ist die Bundesregierung bereit, die Kirschenversuchsanlage im Landkreis Forchheim, dem größten geschlossenen Kirschenanbaugebiet Europas, entsprechend der überregionalen Bedeutung, finanziell mit zu unterstützen? Der Bundesregierung liegt kein Antrag vor, die Kirsch-Versuchsanlage im Landkreis Forchheim finanziell zu unterstützen. Außerdem stehen für derartige Versuchsanlagen im Bundeshaushalt keine Mittel zur Verfügung. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 27. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seibert (SPD) (Drucksache 7/1277 Frage B 39): Ist die Bundesregierung bereit, die Sätze des Arbeitslosen- und Kurzarbeitsgeldes an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen, und gegebenenfalls welcher Termin ist dafür in Aussicht genommen? Das Arbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld richten sich in ihrer Höhe grundsätzlich nach dem Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer vor Eintritt der Arbeitslosigkeit oder des Arbeitsausfalles zuletzt verdient hat. Lohnerhöhungen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit oder des Arbeitsausfalles bewirken deshalb auch höhere Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Um den Arbeitslosen auch weiterhin die Teilnahme an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung zu sichern, sieht der dem Deutschen Bundestag vorliegende Entwurf eines Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (Bundestagsdrucksache 7/1237) eine jährliche Anpassung des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe nach Maßgabe der Steigerungssätze der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Bei Kurzarbeitergeld werden Lohnerhöhungen, die während der Kurzarbeit wirksam werden, vom Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung an berücksichtigt. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob die Sätze für das Arbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld 4100* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 allgemein verbessert werden können. Sie betragen zur Zeit für den Alleinstehenden 62,5 v. H. und für den Verheirateten im günstigsten Fall 80 v. H. des zuletzt verdienten Nettoarbeitsentgelts. Die Vorarbeiten, die eine Prüfung schwieriger rechtlicher und finanzieller Fragen beinhalten, sind noch nicht abgeschlossen. Deshalb bitte ich um Ihr Verständnis dafür, daß ich Ihnen heute noch keinen Termin nennen kann. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 27. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage B 40 und 41): Hält es die Bundesregierung für möglich, auf den Versicherungskonten der Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherungen auch die Teilzeitbeschäftigung zu speichern? Ist die Bundesregierung ggf. bereit, die notwendigen Schritte dazu einzuleiten, und bis wann können diese Maßnahmen abgeschlossen werden? Entgelte auf Grund einer Teilzeitbeschäftigung werden heute bereits in den Versicherungskonten der Versicherten gespeichert. Allerdings wird nicht festgehalten, daß es sich um Entgelte aus einer Teizeitbeschäftigung handelt. Das ist im Rahmen des geltenden Rechts auch nicht erforderlich. Auf Grund der zur Zeit gegebenen Verhältnisse wäre es außerordentlich schwierig, die Teilzeitarbeit besonders zu erfassen. Die für die Rentenberechnung wichtigen Tatbestände werden vom Beginn dieses Jahres an den Rentenversicherungsträgern über die Versicherungsnachweise vom Arbeitgeber mitgeteilt. Diese Versicherungsnachweise sind erst Ende des vergangenen Jahres in Form eines Versicherungsnachweisheftes allen Versicherten ausgehändigt worden. Weil wie bereits erwähnt das geltende Recht nicht die Frage nach einer Teilzeitarbeit enthält, weisen diese Versicherungsnachweise eine entsprechende Frage nicht auf. Der Tatbestand einer Teilzeitbeschäftigung könnte daher nur erfaßt werden, wenn die rund 30 Millionen Versicherungsnachweishefte eingezogen und neue Hefte ausgestellt würden. Eine solche Umtauschaktion würde erhebliche Verwaltungskosten verursachen und für die Versicherungsträger eine Verwaltungsmehrbelastung mit sich bringen, die insbesondere im Hinblick auf die Rückstände bei der Bearbeitung von Rentenanträgen zur Zeit nicht sinnvoll erscheinen würde. Darüber hinaus müßte der Inhalt des Begriffs „Teilzeitarbeit" verbindlich festgelegt und mit den Arbeitgebern darüber gesprochen werden, ob es ihnen möglich ist, die entsprechenden Angaben zu machen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 27. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage B 42) : Besitzt die Bundesregierung in Anbetracht verschiedener Äußerungen der Bundesminister Arendt und Jahn zum Problem der Lohnabsicherung im Konkursfall exakte Zahlenangaben bzw. ungefähre Schätzungen über die Höhe ausstehender Lohn- und Gehaltsforderungen im Konkursfall? Ihre Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz wie folgt: Der Bundesregierung stehen keine genauen statistischen Untersuchungen über die Lohn- und Gehaltseinbußen zur Verfügung, die Arbeitnehmer infolge des Konkurses ihres Arbeitgebers hinnehmen müssen. Aus den endgültig ausgefallenen Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit, deren Höhe von den Ansprüchen auf Arbeitsentgelt abhängig sind, läßt sich jedoch die Annahme ableiten, daß die Arbeitnehmer im Jahre 1972 Lohn- und Gehaltseinbußen in Höhe von etwa 20 Millionen DM hinnehmen mußten. Die Bundesregierung geht jedoch aufgrund der bisherigen Erfahrungen davon aus, daß die Lohneinbußen der Arbeitnehmer je nach Wirtschaftslage zwischen 20 und 50 Millionen DM betragen können. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung z. Z. an einem Gesetzentwurf gearbeitet wird, der die Sicherung der Lohn- und Gehaltsforderungen im Konkursfall des Arbeitgebers zum Ziel hat. Er soll nach Möglichkeit bereits Anfang nächsten Jahres den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 28. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Fragen B 43 und 44) : Verfügt die Bundesregierung über ein umfassendes Programm zur Verbesserung der Lebensbedingungen der psychisch Kranken, und hält die Bundesregierung Sofortmaßnahmen für die Verbesserung der psychiatrischen Krankenversorgung für erforderlich bzw. ist z. Z. eine ausreichende Therapie gewährleistet? Sind in der mittelfristigen Finanzplanung Mehrausgaben für die Errichtung weiterer Krankenhäuser für psychisch Kranke und zur Behebung des Personalnotstands vorgesehen, und wie stellen sich diese im einzelnen dar? Zu Frage B 43: Die Bundesregierung hält eine nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse ausreichende Therapie der psychisch Kranken in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht für gewährleistet. Sie hat die in ihrem Kompetenzbereich möglichen und mittelfristig erforderlichen Maßnahmen in ihrer Stellungnahme dargelegt, die dem Zwischenbericht der Sachverständigenkommission zur Erarbeitung der Enquete über 'die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 7/1124 vom 19. 10. 1973) vorangestellt wurde. Die Stellungnahme enthält darüber hinaus Anregungen für Maßnahmen, die im Zuständigkeitsbereich der Länder liegen und deren bisherige Leistungen und Initiativen berücksichtigen. Dabei wird die Aufstellung von Sofortprogrammen vor allem zur Befriedigung humaner Grundbedürfnisse für erforderlich erklärt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 4101* Zu Frage B 44: Der Bund hat für die Finanzierung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) folgende Beträge im Bundeshaushalt veranschlagt: 1974 1 000 Millionen DM 1975 1 050 Millionen DM 1976 1 100 Millionen DM. Davon werden für Neubauten folgende Beträge bereitgestellt: 1974 370 Millionen DM 1975 385 Millionen DM. Der Anteil der geförderten Psychiatriebetten an den gesamten Planbetten in geförderten Krankenhäusern, über den die Länder in ihren Krankenhausplänen entscheiden, beträgt nach Mitteilung der Länder etwa ein Sechstel. Mittel zur Behebung des Personalnotstandes sind in der Finanzplanung des Bundes nicht enthalten, 'dahierfür die Kompetenzen ausschließlich bei den Ländern liegt. Generell ist hierzu jedoch folgendes zu bemerken: Der personelle Notstand müßte durch eine Verbesserung der qualitativen und quantitativen Personalsituation behoben werden. Die Bundesregierung prüft die Frage, wie die Entwicklung geeigneter Berufe oder Berufszweige für die Bereiche der Psychiatrie gefördert werden kann. Aufgabe der Länder bleibt es, die Möglichkeiten für die Weiter- und Fortbildung von Ärzten und von Angehörigen nichtärztlicher Heilberufe und sozialer Berufe auf dem Gebiet der Psychiatrie und Psychohygiene auszubauen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 28. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Fragen 45 und 46) : Gibt es Zahlenmaterial darüber, wie viele Personen in der Bundesrepublik Deutschland an Schuppenflechte (Psoriasis) leiden? Ist die Bundesregierung bereit, einen Forschungsauftrag zu vergeben mit dem Ziel, die Ursachen dieser weitverbreiteten Krankheit zu erforschen, um eine Basis für die Entwicklung wirkungsvoller Behandlungsmethoden zu schaffen? Genaues Zahlenmaterial über die Häufigkeit der Erkrankungen an Schuppenflechte liegt nicht vor. Von fachwissenschaftlicher Seite wird jedoch geschätzt, daß zwei bis fünf Prozent der Gesamtbevölkerung an Psoriasis erkranken. Die Feststellung der Ursachen von Krankheiten gehört zur Grundlagenforschung, die in erster Linie von Institutionen außerhalb der Bundesverwaltung durchgeführt werden. Über die finanzielle Förderung solcher Vorhaben befindet vorwiegend die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Sollten in dieser Frage an das BMJFG Forschungsvorhaben herangetragen werden, mit der die schon laufende Grundlagenforschung ergänzt und der therapeutische Ansatz verbessert werden kann, bin ich grundsätzlich bereit zu prüfen, ob die Förderung eines derart spezifizierten Auftrages aus Bundesmitteln. möglich ist. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Fragen B 47 und 48) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der nicht vollendete Ausbau der Bundesstraße 30 zu unerträglichen Verkehrsstauungen vor allem im Raum Ravensburg und Biberach führt? Ist die Bundesregierung bereit, vorweg die beiden Umgehungsstraßen Ravensburg und Biberach im Ausbauplan für den Ausbau vorzuziehen? Die Verkehrsverhältnisse auf der Bundesstraße 30 im Raum Ravensburg und Biberach sind der Bundesregierung bekannt. Die notwendigen Maßnahmen zu deren Verbesserung sind vorgesehen und im Bedarfsplan in der 1. Dringlichkeitsstufe enthalten. Hiervon wird bei der Einzelverplanung der Mittel nach wie vor ausgegangen. Da die Vielzahl der vordringlichen Maßnahmen eine gleichzeitige Verwirklichung nicht zuläßt, wird der Verlegung im Bereich Ravensburg aufgrund der dort gegebenen verkehrlichen Situation eine gewisse Vorrangigkeit eingeräumt. Dies erscheint vertretbar, nachdem der Ortskern von Biberach seit Fertigstellung der neuen Bundesstraße 30 bei Jordanbad bereits eine wesentliche Entlastung erfahren hat. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage B 49) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf Grund der bestehenden Rauchererlaubnis in den Großraumwagen und in den Speise- wagen der Fernzüge das Platzangebot der Deutschen Bundesbahn für Raucher erheblich größer ist als für Nichtraucher und daß dadurch bei starker Besetzung der Züge einer zunehmenden Zahl umweltbewußter und gesundheitsbewußter Bürger gegen ihren Willen die Rolle des „Passivrauchers" aufgezwungen wird, und teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß es aus volkswirtschaftlichen Gründen eher vertretbar ist, einem Raucher den Nikotingenuß auf den Gängen der Züge zuzumuten, als Nichtraucher zu zwingen, unter Umständen stundenlang in einer durch das Rauchen verunreinigten Atmosphäre der Eisenbahnabteile zu sitzen, und beabsichtigt die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, das Sitzplatzangebot für Nichtraucher schrittweise zu vergrößern? Die Bundesregierung teilt grundsätzlich die Auffassung, daß umwelt- und gesundheitsbewußte Bürger durch das passive Mitrauchen in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden können. Dementsprechend hat die Deutsche Bundesbahn bereits schon im Jahre 1971 im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Eisenbahnverwaltungen dem diesbezüglichen Wunsch ihrer Fahrgäste dadurch Rechnung getragen, daß sie das prozentuale Verhältnis der Nichtraucher- zu den Raucherabteilen von bisher 33 1/7 : 66 2/7in 50 : 50 in ihrem Reisezugpark umgewandelt hat. Wenn auch in den Großraumzügen der TEE- und IC-Zügen und in den Speisewagen grundsätzlich das Rauchen erlaubt ist, so sind diese Wagen doch voll klimatisiert. Die verbrauchte bzw. Tabakrauch durch- 4102* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 setzte Luft wird laufend abgesogen und ständig durch gefilterte Luft- bzw. Frischluft ersetzt. Die Beeinträchtigung der Nichtraucher ist dadurch auf ein Minimum herabgesetzt. Wer sich dennoch beeinträchtigt fühlt, sollte bei Fahrtantritt gleich ein Nichtraucherabteil wählen. Mit der Raucherlaubnis in den Speisewagen respektiert die Deutsche Schlaf- und Speisewagengesellschaft (DSG) als gastronomisches Unternehmen aus verständlichen, wettbewerblichen Gründen die Gewohnheiten ihrer Gäste, wie sie in allen stationären Betrieben dieser Branche Berücksichtigung finden. Die DSG hat in ihre Angebotskarten die Bitte aufgenommen, während der gemeinsamen Mahlzeiten auf das Rauchen zu verzichten. Dem Vernehmen nach wird diesem Wunsch im allgemeinen auch entsprochen. Die Deutsche Bundesbahn ist weiterhin bemüht, den zunehmenden Wünschen der nichtrauchenden Fahrgäste Rechnung zu tragen, wie z. B. in der letzten Zeit durch ein allgemeines Rauchverbot beispielsweise in den S-Bahn-Triebwagen des Münchner und des Hamburger Verkehrs- und Tarifverbundes schon zum Ausdruck gekommen ist. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/1277 Fragen B 50 und 51) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Oberwesterwaldkreis trotz der von ihr beschlossenen Maßnahmen, wie Aufnahme des Kreises in das Verzeichnis der Bundesausbaugebiete und Aufnahme in das regionale Förderungsprogramm Oberwesterwald-kreis, immer noch mit strukturellen Schwierigkeiten zu kämpfen hat, und wird die Bundesregieung in diesem Zusammenhang bei der Deutschen Bundesbahn darauf hinwirken, daß diese ihre Absicht, im Rahmen der Konzentration des Stückgutverkehrs im Oberwesterwald alle Stückgutbahnhöfe zu schließen, noch einmal überprüft? Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Rhein-Lahn-Kreis trotz der von ihr beschlossenen Maßnahmen, wie Aufnahme des Kreises in das Verzeichnis der Bundesausbaugebiete und Aufnahme in das regionale Förderungsprogramm Rhein-Lahn-Sieg, immer noch mit strukturellen Schwierigkeiten zu kämpfen hat, und wird die Bundesregierung bei der Deutschen Bundesbahn darauf hinwirken, daß diese ihre Absicht, im Rahmen der Konzentration des Stückgutverkehrs im Rhein-Lahn-Kreis nur noch den Stückgut-Bahnhof Oberlahnstein zu belassen, noch einmal überprüft? Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Oberwesterwaldkreis und der Rhein-Lahn-Kreis zu den Gebieten gehört, die es u. a. zu fördern gilt. Gegenwärtig ist allerdings nicht festzustellen, daß die ersten planerischen Überlegungen der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn einer solchen Förderung entgegenstehen. Im Gegenteil, es ist nach den derzeitigen modellhaften Vorplanungen der Bundesbahn davon auszugehen, daß die mit der Stückgut-Konzentration verbundene stärkere Individualbedienung mit Kraftwagen den Bemühungen der Gemeinden und Länder um eine notwendige strukturelle Verbesserung bestimmter Gebiete gerade entgegenkommt. Insbesondere deshalb, weil davon auszugehen ist, daß eine individuelle Verkehrsbedienung in diesen Räumen über die Straße von den künftigen Stückgut-Konzentrationspunkten aus, die noch nicht endgültig festgelegt sind, das allgemeine wirtschaftliche Wachstum sogar noch fördern wird. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage B 52): Ist es zutreffend, daß die zivilen und militärischen Fahrzeuge von US-Angehörigen bzw. der US-Armee nicht den gleichen Auflagen und Forderungen des TÜV im Straßenverkehr unterliegen wie deutsche Fahrzeuge, und was gedenkt die Bundesregierung zur Vermeidung der größeren Unfallanfälligkeit dieser US-Fahrzeuge und auch zur Verbesserung der oftmals mangelnden Beleuchtung von Fahrzeugen der US-Armee im deutschen Straßenverkehr zu unternehmen, damit deutsche und andere Verkehrsteilnehmer entsprechend besser geschützt werden? Es ist richtig, daß die Militär- und Zivilfahrzeuge der ausländischen Stationierungsstreitkräfte entsprechend ihrem besonderen Verwendungszweck nicht in allen Punkten den deutschen Bau- und Ausrüstungsvorschriften zu entsprechen brauchen. Die Straßenverkehrssicherheit darf jedoch in keinem Fall beeinträchtigt werden. Eine Änderung des derzeitigen — im Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut geregelten — Rechtszustandes erscheint nicht erforderlich, da auftretende Auslegungsfragen stets in unmittelbarem Kontakt mit den Stationierungsstreitkräften geklärt werden. Volle Übereinstimmung besteht jedoch mit den US-Stationierungsstreitkräften darüber, daß auch die Privatfahrzeuge den Erfordernissen der Verkehrssicherheit genügen müssen, gleichgültig ob man sich hier auf deutsche oder US-Vorschriften, die teilweise sogar noch schärfer als unsere Vorschriften sind, stützt. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/1277 Frage B 53) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Absicht der Landesregierung von Baden-Württemberg, die Zahl der Straßenbauämter um sieben auf 20 zu vermindern, wovon drei der aufzulösenden Ämter zum Regierungspräsidium Karlsruhe gehören, sich in Form von erheblichen Verzögerungen im Straßenbau und bei Genehmigungsverfahren auf Bundesmaßnahmen nachteilig auswirken wird, da die dann im Regierungsbezirk Nordbaden verbleibenden Ämter Calw, Heidelberg und Karlsruhe bereits jetzt überlastet sind? Die von Ihnen geäußerten Befürchtungen betreffen einen Bereich, in dem die Bundesregierung keine Einflußmöglichkeiten hat. Nach Art. 85 Abs. 1 GG ist die Einrichtung von Behörden im Rahmen der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen Angelegenheit der Länder. Die Bundesregierung erwartet jedoch, daß die organisatorischen Veränderungen in der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg nicht zu nachteiligen Auswirkungen auf den Bundesfernstraßenbau führen. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage B 54) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 4103* Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Verkehrsdichte auf der B 27 zwischen Tübingen und Hechingen inzwischen so zugenommen hat, daß Verkehrsstauungen von mehreren Kilometern Länge auf diesem Straßenabschnitt eine fast alltägliche Erscheinung geworden sind, und hält es die Bundesregierung angesichts dieses Sachverhalts nicht für erforderlich, die Planung für den Ausbau der Bundesfernstraßen so zu verändern, daß der Neu- bzw. Ausbau der gesamten B 27 zwischen Stuttgart und Rottweil noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann? Die Verkehrsverhältnisse auf der Bundesstraße 27 zwischen Tübingen und Hechingen sind der Bundesregierung bekannt. Sie führten zusammen mit anderen maßgebenden Faktoren zur Einplanung eines vierspurigen Neubaus der Bundesstraße 27 in den Bedarfsplan. Die Einstufung des Abschnittes Stuttgart-Balingen in die 1. und des anschließenden Abschnittes bis Rottweil in die 2. Dringlichkeit verdeutlicht die den Verkehrserfordernissen entsprechende Verwirklichungsabsicht. Die Möglichkeit einer Änderung der Dringlichkeit im Abschnitt Balingen- Rottweil wird in die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung des Bedarfsplanes im Jahre 1975 einbezogen. Von den Festlegungen des Bedarfsplanes wird nach wie vor ausgegangen. Die Vielzahl der vordringlichen Maßnahmen erfordern jedoch aus Gründen der Finanzierung zwangsläufig für deren Realisierung einen größeren Zeitraum. Die Einzelverplanung der Mittel kann allerdings sinnvoll nur für kleinere Zeiträume in den Fünfjahresplänen vorgenommen werden. Für die Zeit nach dem 1. Fünfjahresplan (1971-1975) wurden noch keine Festlegungen getroffen, so daß ein Termin für den Abschluß des Neubaus der Bundesstraße 27 bis Rottweil noch nicht genannt werden kann. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage B 55) : Hält es die Bundesregierung angesichts der von mir in der Drucksache 7/1182, Teil B, Fragen 50 und 51. angeführten Umstände für zweckmäßig, daß die hessische Straßenbauverwaltung noch einmal prüft, ob die Umgehungsstraße Bürstadt im Zuge der B 44/47 vorerst nur zweispurig ausgebaut wird, obwohl die bisherigen Planungen auf eine vierspurige Straße ausgelegt und abgeschlossen sind? Bei der Prüfung der Frage, ob es zweckmäßig ist, die Umgehungsstraße Bürstadt im Zuge der B 47 vorerst nur 2spurig auszubauen, werden auch die von Ihnen in der Bundestagsdrucksache 7/1182, Teil B, Fragen 50 und 51, angeführten Argumente Berücksichtigung finden. Das Ergebnis der Prüfung liegt dem Bundesminister für Verkehr jedoch noch nicht vor, Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/1277 Fragen B 56 und 57) : Wie ist das Verhältnis zwischen Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern bei der durch Verkehrsunfälle in den letzten fünf Jahren in der Bundesrepublik Deutschland verursachten Zahl von verletzten und getöteten Verkehrsopfern? Was wird die Bundesregierung tun bzw. veranlassen, uni durch zusätzliche und gezielte Maßnahmen der Vorbeugung eine Reduzierung der Zahl der Verkehrsopfer zu erreichen? 1. In den Jahren 1968 bis 1972 starben im Bundesgebiet 90 039 Personen durch Unfall im Straßenverkehr. Davon waren 11,3 % Kinder bis zum 14. Lebensjahr, 14,3 % Jugendliche im Alter zwischen 15 und 21 Jahren und 74,4 % Erwachsene. In derselben Zeit wurden 2,5 Millionen Personen im Straßenverkehr verletzt. Davon waren 13,5 % Kinder bis 14 Jahren, 20,0 % Jugendliche zwischen 15 und 21 Jahren und 66,5 % Erwachsene. 2. Die Bundesregierung hat am 22. November 1973 ein Programm zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr beschlossen, das am 23. November 1973 bekanntgegeben wurde. Es wird dem Deutschen Bundestag in Kürze zugeleitet werden. Dieses Programm enthält alle Maßnahmen, die nach den derzeitigen Erkenntnissen mithelfen, die Zahl der Unfälle und die Schwere ihrer Folgen zu verringern. Es enthält u. a. folgende Schwerpunkte: Verkehrsaufklärung und Verkehrserziehung, — die Erhöhung der Mittel von 6 Millionen DM im Jahre 1973 auf 34 Millionen DM 1977 — eine gezielte Aufklärung bestimmter Verkehrsteilnehmergruppen — die Intensivierung der Verkehrserziehung — Aufklärungsaktionen über die Auswirkungen des Alkohols im Straßenverkehr und die Notwendigkeit der Benutzung von Sicherheitsgurten. Zulassung von Personen zum Kraftverkehr - Verkehrsregelnde und andere Vorschriften, — Verbesserung der Fahrschulausbildung und der Führerscheinprüfung — obligatorischer Sehtest für ältere Kraftfahrer — Novellierung der Straßenverkehrsordnung — künftige Anlegepflicht für Sicherheitsgurte — Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen. Bau- und Ausrüstungsvorschriften für Kraftfahrzeuge, - Verbesserung von sicherheitsbezogenen Fahrzeugteilen — Vereinheitlichung der Vorschriften über Sicherheitsgurte und Kopfstützen in den Europäischen Gemeinschaften. Straße und Verkehrslenkung, — Neubau von Straßen und verstärkte Erhaltung und Verbesserung des vorhandenen Straßennetzes — Bemühungen um verbesserten Blendschutz, Nebelwarnung und Verkehrslenkung Verbesserung des Verkehrswarnfunks. Rettungswesen, — weiterer Ausbau und Förderung durch Modellversuche — gesetzliche Neuregelung des Krankentransports — einheitlicher Notruf 1. 10 und münzfreier Notruf. 4104* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 Forschung, — Ausbau der Bundesanstalt für Straßenwesen und verbesserte Ausstattung mit Mitteln (1974: 5 Millionen DM). Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage B 59) : Trifft es zu, daß im Zuge weiterer Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn der Stückgutverkehr auch in Traunreut und in Trostberg eingestellt werden soll, und müßte bejahendenfalls bei einer Verwirklichung dieser Pläne nicht mit einer schwerwiegenden Standortbenachteiligung für diese südostbayerischen Industrieschwerpunkte gerechnet werden? Nach dem gegenwärtigen Stand der planerischen Überlegungen der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn ist davon auszugehen, daß die Abfertigungsbefugnis für den Stückgutverkehr bei den Bahnhöfen Traunreut und Trostberg aufgehoben und die künftige Bedienung voraussichtlich von dem gut ausgelasteten Stückgut-Konzentrationspunkt Traunstein bzw. Mühldorf/Obb. im Flächenverkehr auf der Straße erfolgen wird. Hierbei kann davon ausgegangen werden, daß unter den gegebenen Verhältnissen die jeweils optimale Lösung gesucht wird, die den Interessen der Allgemeinheit und der Wirtschaft sowie auch den eigenwirtschaftlichen Belangen der Bundesbahn unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Entwicklung Rechnung trägt. Im übrigen erlaube ich mir, Ihnen eine Zusammenfassung des Sachstandes und der geplanten Maßnahmen im Stückgutdienst der Deutschen Bundesbahn beizulegen. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1277 Frage B 60) : Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung die Entwicklung abgasfreier Autos vorantreiben? Im Umweltprogramm hat ,die Bundesregierung ihr bisheriges Ziel aufgezeigt, bis Baujahr 1980 den Ausstoß unerwünschter Bestandteile im Abgas der Kraftfahrzeuge auf 10 % der Werte des Baujahres 1969 zu verringern. Für Neufahrzeuge wird ab 1. Oktober 1973 bereits eine Verringerung des Anteils an Kohlenmonoxyd (CO) um etwa 50 % und für Kohlenwasserstoffe um etwa 35 % erreicht. Über den nächsten Schritt, nämlich die Senkung des CO-Anteils um 20 % und des CH-Anteils um 15 %, konnte in den Europäischen Gemeinschaften Übereinstimmung erreicht werden. Diese verschärften Bestimmungen finden voraussichtlich ab Oktober 1975 Anwendung. Diese Vorstellungen gehen von der Verbesserung herkömmlicher Antriebe aus. Grundsätzlich neue Antriebe haben in absehbarer Zeit keine Anwendbarkeitschance. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/1277 Frage B 62): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Bundeshahn- und Fernstraßenknotenpunkt Altenkirchen, Westerwald (Kreisstadt), im Rang eines Schwerpunktbahnhofs zu behalten und als Haltepunkt für EC-Züge auszuweiten? Die Kreisstadt Altenkirchen (Westerwald) wird entsprechend ihrer verkehrlichen Bedeutung —über die Strecken Altenkirchen–Westerburg–Limburg und Au (Sieg)–Altenkirchen–Siershahn–Koblenz mit zwei Eilzugpaaren und zahlreichen Nahverkehrszügen bedient. Über diese Züge werden in den Knotenbahnhöfen Frankfurt (Main), Koblenz und Köln günstige Anschlüsse an die TEE-, IC- und D-Züge des Fernverkehrs vermittelt. Wie mir die für die Fahrplangestaltung zuständige Deutsche Bundesbahn erklärt hat, kann sie im Interesse der Erhaltung kurzer Reisezeiten im Fernverkehr eine unmittelbare Einbeziehung des Bahnhofs Altenkirchen (Westerwald) in das IC-Netz nicht in Erwägung ziehen. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spilker (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage B 63): Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Verkehrsbedienung im Kleingutbereich des Landkreises Allotting sicherzustellen, nachdem die Deutsche Bundesbahn eine Schließung der Stückgutbahnhöfe Altötting und Burghausen angekündigt hat? Die Deutsche Bundesbahn denkt nicht daran, ihr Angebot im Stückgutverkehr zu verringern, sich aus der Fläche zurückzuziehen bzw. ihren Kundendienst einzuschränken. Sie beabsichtigt dies vor allem auch nicht in den künftig nicht mehr über die Schiene bedienten Orten wie z. B. in Altötting und Burghausen. Vielmehr erweitert sie die Bedienungsform für Orte und Ortsbereiche mit geringerem Verkehrsaufkommen. Sie führt also nur das am 1. Juni 1970 eingeführte und bewährte Bedienungsverfahren, das schon heute für mehr als 25 000 Ziele Anwendung findet, fort. Angesichts dieses Sachverhalts und der Tatsache, daß die Verkehrsbedienung des Landkreises Altötting im Kleingutverkehr voraussichtlich von dem gut ausgelasteten Stückgut-Konzentrationspunkt Mühldorf (Obb.) im Flächenverkehr auf der Straße erfolgen wird, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß in diesem regionalen Bereich eine gute Verkehrsbedienung sichergestellt ist. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1973 4105* Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 29. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage B 67): Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen der Studenten der Fachhochschule der Deutschen Bundespost Dieburg auf Anhebung ihres Stipendiums, und zwar im Verhältnis zur Steigerung der Lebenshaltungskosten wie auch im Verhältnis zu den Leistungen des BAFöG, bzw. unter welchen Gesichtspunkten hält die Bundesregierung eine Differenzierung dieser Stipendien für Haupt- und Grundstudium für gerechtfertigt? Die Bundesregierung hatte die Frage einer Erhöhung der Studienbeihilfe bereits seit geraumer Zeit aufgegriffen, weil eine angemessene Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angebracht ist. Die Studienbeihilfe für Studierende in den ersten drei Semestern wird von 330,— DM je Monat, die der Studierenden der höheren Semester von 400,— DM je Monat auf einheitlich 450,— DM je Monat angehoben. Gleichzeitig wird der Zuschlag für verheiratete Studenten von 70,— DM auf 80,— DM erhöht und auf alle verheirateten Studierenden, unabhängig von deren Wohnsitz, ausgedehnt. Diese Regelung wird vom 1. Januar 1974 an in Kraft treten. Nachdem den Studierenden an den Fachhochschulen der Deutschen Bundespost in Berlin und Dieburg die Absicht der Bundesregierung bekannt wurde, haben sie den Vorlesungsstreik eingestellt. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 29. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Fragen B 68 und 69) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Studenten der Fachhochschule der Deutschen Bundespost in Dieburg seit dem 15. Oktober 1973 in einen unbefristeten Streik getreten sind, um ihren Forderungen nach Anhebung der seit 1971 unveränderten Fördersätze Nachdruck zu verleihen? Ist die Bundesregierung bereit, den Forderungen zu entsprechen, oder durch welche anderen Maßnahmen versucht sie gegebenenfalls zu einer Einigung mit den Studenten zu kommen? Die Bundesregierung hatte die Frage einer Erhöhung der Studienbeihilfe bereits seit geraumer Zeit aufgegriffen, weil eine angemessene Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angebracht ist. Die Studienbeihilfe für Studierende in den ersten drei Semestern wird von 330,— DM je Monat, die der Studierenden der höheren Semester von 400,— DM je Monat auf einheitlich 450,— je Monat angehoben. Gleichzeitig wird der Zuschlag für verheiratete Studenten von 70,— DM auf 80,— DM erhöht und auf alle verheirateten Studierenden, unabhängig von deren Wohnsitz, ausgedehnt. Diese Regelung wird vom 1. Januar 1974 an in Kraft treten. Nachdem den Studierenden an den Fachhochschulen der Deutschen Bundespost in Berlin und Dieburg die Absicht der Bundesregierung bekannt wurde, haben sie den Vorlesungsstreik eingestellt. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 29. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Fragen 70 und 71): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Beschluß des Bundeskabinetts vom 31. Oktober 1973 hinsichtlich der Überführung des Postreisedienstes in die Deutsche Bundesbahn vorher mit den betroffenen Arbeitnehmern bzw. deren Vertretern hätte erörtert werden müssen, und wie ist nach Auffassung der Bundesregierung diese Nichtbeteiligung der betroffenen Arbeitnehmer mit der von der Regierung erhobenen Forderung nach mehr „Mitbestimmung" auf allen Ebenen in Einklang zu bringen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die durch diesen Beschluß drohenden Nachteile für etwa 7000 Postbedienstete ebenso wie die zu erwartende Beschränkung des Reisedienstes besonders auf dem flachen Land unverzüglich eine Aufhebung des Kabinettsbeschlusses erfordern? Das Bundeskabinett hat einen von dem im Zusammenhang mit der geplanten Gebührenerhöhung bei der Deutschen Bundespost im Mai d. J. eingesetzten besonderen Ministerausschuß erarbeiteten Vorschlag über die Verlagerung des Postreisedienstes zur Deutschen Bundesbahn zutimmend zur Kenntnis genommen. Es handelt sich demnach um eine politische Zielvorstellung. Die Rechtsnormen des Postverwaltungsgesetzes, wonach der Postverwaltungsrat über die Abgabe eines Dienstzweiges zu beschließen hat oder die Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes sowie der Rationalisierungsschutzabkommen und anderer vereinbarter Verfahrungsregelungen über die Beteiligung der Personalvertretung und der Gewerkschaften sollten oder konnten durch diese Kabinettmeinung nicht vorweggenommen oder gar ersetzt werden. Die Modalitäten der Überleitung sollen in einer gemeinsamen Kommission aus Mitgliedern des Postministeriums und des Verkehrsministeriums erarbeitet werden. Die Personalvertretung und die Berufsverbände werden selbstverständlich wie bisher bei solchen das Personal erheblich berührenden Maßnahmen auch in den einzelnen Phasen der Entscheidungsfindung zu dem Problem „Überleitung des Postreisedienstes auf die Deutsche Bundesbahn" intensiv beteiligt werden. Bei allen zu erarbeitenden Überleitungsmodalitäten wird darauf geachtet, daß die berechtigten Belange des Postpersonals sichergestellt werden. Eine Überleitung des Postreisedienstes auf die Deutsche Bundesbahn würde für die Fahrgäste keine fühlbaren negativen Auswirkungen haben. Das nachweisbare Verkehrsbedürfnis muß auch von der Deutschen Bundesbahn genauso bedient werden wie von der Deutschen Bundespost. Hierauf haben die Genehmigungsbehörden, die für einen reibungslosen Verkehr verantwortlich sind, zu achten. Zu ersatzlosen Einstellungen von notwendigen Verkehrsverbindungen wird es demnach nicht kommen. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 29. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage B 72) : Welche Folgen haben die Pläne des Bundespostministers zur Aufgabe des Kraftpostreisedienstes für den Bau des Kulmbacher Postamts, und wann ist nunmehr endgültig mit dem Beginn des Neubaus zu rechnen? Der überarbeitete hochbauliche Vorentwurf zum Um- und Erweiterungsbau für das Postamt Kulmbach ist am 4. 10. 1973 genehmigt worden. Das Bauvorhaben ist im Voranschlag der Deutschen Bundespost für das Rechnungsjahr 1973 etatisiert. Der Umbau des Altbaus ist bereits im Gange. Die zuständige Oberpostdirektion Nürnberg prüft z. Z., ob - im Hinblick auf die angespannte Finanzlage der Deutschen Bundespost und - im Rahmen neuer Vorgaben zur Straffung des Verwaltungsdienstes und — im Zusammenhang mit der Empfehlung des Bundeskabinetts in der Sitzung vom 31. 10. 1973, den Dienstzweig Postreisedienst auf die Deutsche Bundesbahn überzuleiten, beim Erweiterungsbau auf ein Obergeschoß verzichtet werden kann. Ungeachtet der Umplanung kann, wie seither beabsichtigt, im Sommer 1974 mit dem Erweiterungsbau begonnen werden. Die Statik dieses Bauteils ist so ausgelegt, daß das nach neueren Überlegungen u. U. einzusparende Obergeschoß bei Bedarf gebaut werden kann. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 29. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage B 73): Aus welchen Gründen wird zum Katholikentag 1974 durch die Deutsche Bundespost keine Sonderbriefmarke herausgegeben? Die Deutsche Bundespost ist bei der Festlegung der Ausgabenanlässe für das Sondermarkenprogramm des Jahres 1974 den Empfehlungen des Programmbeirats der Deutschen Bundespost — genaue Bezeichnung: Beirat zur Bestimmung von Anlässen für die Ausgabe von Sonderpostwertzeichen ohne Zuschlag — gefolgt. Diesem Gremium gehört je ein Vertreter jeder Fraktion des Deutschen Bundestages als Mitglied an. Eine Empfehlung, zum Katholikentag 1974 ein Sonderpostwertzeichen auszugeben, hat der Vorschlag des Programmbeirats nicht enthalten. Im übrigen haben wegen der Ausgabe von Sonderpostwertzeichen aus kirchlichen Anlässen mit der evangelischen und der katholischen Kirche Verhandlungen stattgefunden, die zu dem Ergebnis führten, daß beiden Kirchen jedes Jahr eine Sondermarke nach ihrer Wahl zugestanden wird. Belden Kirchen bleibt es dabei unbenommen, die zugestandene Marke in den Jahren, in denen Kirchentage stattfinden, diesem Anlaß widmen zu lassen oder die Herausgabe einer Marke mit beliebigem anderen Motiv im zeitlichen Zusammenhang mit dem Kirchentag zu beantragen. Das Kommissariat der Deutschen Bischöfe - Katholisches Büro Bonn — hat mir mit Schreiben vom 5. November 1973 mitgeteilt, daß die am 15. Februar 1974 erscheinende Gedenkmarke zum 700. Todestag des Kirchenlehrers Thomas von Aquin als Sondermarke der katholischen Kirche für das Jahr 1974 akzeptiert wird. Die Deutsche Bundespost wird einen ausreichenden Bestand dieser Marke für den Katholikentag 1974 zurücklegen und — wie auch sonst in so einem Falle üblich — während der Dauer dieses Ereignisses am Veranstaltungsort besonders anbieten. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 27. November 1973 auf die Schriftliche Frage ides Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1277 Frage B 74) : Wie und in welchen Zeiträumen werden sich die Empfehlungen der Bildungskommission zur Planting berufsqualifizierender Bildungsgänge im tertiären Bereich in die Wirklichkeit umsetzen lassen? Zur Umsetzung der Empfehlung der Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates ist darauf hinzuweisen, daß ihr Kern nicht auf konkrete Maßnahmen, sondern auf Planungsüberlegungen abstellt. Somit wird auch noch kein fertiges Modell für berufsqualifizierende Ausbildungsgänge im tertiären Bereich vorgelegt. Ob diese Bildungsgänge entsprechend den Vorstellungen der Bildungskommission mit einem Teil ihres Ausbildungsprogramms in der Hochschule verankert sein sollen, wird im Zuge der weiteren Beratungen zu entscheiden sein. Die Bundesregierung fördert gegenwärtig im Rahmen von Modellversuchen Vorhaben, durch die besondere Ausbildungsgänge für Abiturienten entwickelt werden sollen. Die Frage nach den Zeiträumen, in denen sich die Empfehlung umsetzen läßt, kann somit gegenwärtig noch nicht 'beantwortet werden. Es muß hier auch der Zusammenhang mit der Studienreform im gesamten Hochschulbereich und mit der Neugestaltung des Sekundarbereichs II gesehen werden. Im übrigen verweise ich auf die Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Berufs-/Laufbahnreform, BT-Drucksache 7/1129 vom 19. Oktober 1973.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage? — Bitte, Herr Kollege Hansen!


Rede von Karl-Heinz Hansen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Habe ich Sie recht verstanden, daß ab 1. Januar 1974 mit keinerlei Wartezeit mehr zu rechnen ist?

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Das ist unser Bemühen, Herr Abgeordneter.