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    4. Herrn: 1
    5. Abgeordneten: 1
    6. Gansel.: 1
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    Deutscher Bundestag 67. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Martin 3907 A Eintritt des Abg. Hussing in den Bundestag 3907 C Erweiterung der Tagesordnung 3907 C Amtliche Mitteilungen 3908 A Erklärung der Bundesregierung zu aktuellen Fragen der Wirtschafts- und Energiepolitik Brandt, Bundeskanzler 3908 B Strauß (CDU/CSU) 3913 A Dr. Ehrenberg (SPD) 3923 A Dr. Graf Lambsdorff (FDP) 3926 D Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) 3932 D, 3946 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) 3940 C Dr. Ahrens (SPD) 3968 B Dr. Ehmke, Bundesminister (BMFT/BMP) 3971 B Zywietz (FDP) 3972 B Lenzer (CDU/CSU) 3975 A Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung der jährlichen Sonderzuwendung (Drucksachen 7/1244, 7/1293) — Erste Beratung — 3946 C Fragestunde (Drucksachen 7/1277, 7/1282) Fragen A 189 und 190 Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) : Briefwechsel über humanitäre Fragen im Zusammenhang mit dem „Vertrag über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik" Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 3946 D, 3947 A, B, C, D, 3948 A, B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) 3937 A, B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) 3947 D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) 3948 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 3948 A, B Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 3948 B Frage A 193 — Drucksache 7/1277 - des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Eventuelle Bildung einer kommunistischen Fraktion im Europäischen Parlament und Zahlung finanzieller Zuschüsse an diese Dr. Apel, Parl. Staatssekretär (AA) 3948 C, 3949 A Dr. Sperling (SPD) 3948 D, 3949 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 Frage A 194 — Drucksache 71277 — des Abg. Reiser (SPD) : Aufnahme von Flüchtlingen aus Chile in der Bundesrepublik Deutschland Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 3949 B, C, D 3950 A Reiser (SPD) 3949 B, C Frau Däubler-Gmelin (SPD) 3949 C Vahlberg (SPD) 3950 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 3950 A Frage A 195 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Kenntnisnahme der polnischen Regierung von der gemeinsamen Entschließung des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 1972 Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 3950 C, D Dr. Hupka (CDU/CSU) 3950 C, D Frage A 196 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU): Äußerung des Presseattachés bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Oslo zu Aufträgen des Grundgesetzes Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 3951 A, B, D Dr. Hupka (CDU/CSU) 3951 A, B Gansel (SPD) 3951 C Frage A 197 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Straßmeir (CDU/CSU) : Pressemeldung über Äußerungen des Bundesministers Bahr zum Streit um die konsularische Betreuung Berliner juristischer Personen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 3951 D 3952 A, B Straßmeir (CDU/CSU) 3952 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) 3952 B Frage A 198 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Straßmeir (CDU/CSU) : Existenz einer Vereinbarung über die konsularische Vertretung des Landes Berlin durch die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem deutsch-polnischen Vertrag Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 3952 C, D 3953 A, B Straßmeir (CDU/CSU) . . 3952 D, 3953 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) 3953 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 3953 B Frage A 188 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Baier (CDU/CSU): Zahlungen aus dem Bundeshaushalt an den Journalisten Klaus Harpprecht Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) 3953 C, D Baier (CDU/CSU) 3953 D Frage A 15 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) : Befragung von DDR-Flüchtlingen nach Fluchtwegen und Fluchthelfern Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) 3954 A Frage A 16 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Möllemann (FDP) : Beschluß der Deutschen Bischofskonferenz betr. öffentliches Eintreten eines Priesters für eine Partei Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) 3954 B Frage A 17 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Möllemann (FDP) : Notwendigkeiten und Möglichkeiten für eine zeitgemäße Neuordnung des Verhältnisses von Staat und Kirche Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) 3954 D 3955 A, B Möllemann (FDP) 3955 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 3955 B Frage A 19 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Marschall (SPD) : Hilfsmaßnahmen für politisch verfolgte Chilenen in der Bundesrepublik Deutschland Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) 3955 B, C, 3956 A, B, C, D, 3957 A, B, C Marschall (SPD) 3955 D Gansel (SPD) 3956 A Walkhoff (SPD) 3956 B Frau Däubler-Gmelin (SPD) 3956 C Lambinus (SPD) 3956 C Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) 3956 D Hansen (SPD) 3956 D Vahlberg (SPD) 3957 B Dr. Kliesing (CDU/CSU) 3957 C Dr. Sperling (SPD) 3957 C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 III Fragen A 24 und 25 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Freiherr Ostman von der Leye (SPD) : Maßnahmen zur Trinkwassernotversorgung bei Schwierigkeiten in der öffentlichen Wasserversorgung Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) . . 3958 A, C, D 3959 A Freiherr Osturan von der Leye (SPD) 3958 C Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) 3958 D Fragen A 107 und 108 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Ahrens (SPD) : Steuerausfälle durch zu große Abstände zwischen Betriebsprüfungen Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 3959 C, D 3960 A, B Dr. Ahrens (SPD) 3959 D, 3960 A, C Frage A 109 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Volumen und Zahl der Insolvenzen von Privatbanken und Banken der öffentlichen Hand Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 3960 C, D Ey (CDU/CSU) 3960 D Frage A 112 — Drucksache 7/12e — der Abg. Frau Huber (SPD) : Einführungserlaß zum Außensteuerreformgesetz und zum deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 3961 A, B, C Frau Huber (SPD) 3961 B Frage A 117 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Spitzmüller (FDP) : Schießen und Fangen von Singvögeln in EG-Ländern Ertl, Bundesminister (BML) 3961 D Fragen A 118 und 119 — Drucksache 7/1277 -- des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Bildung von „Bodenfonds" Ertl, Bundesminister (BML) . 3962 A, C, D 3963 A, B Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) 3962 C, 3963 A, B Fragen A 120 und 121 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Metzger (SPD) : Subventionen für die Denaturierung von Weizen Ertl, Bundesminister (BML) 3963 C, 3964 B, C, D 3965 A, B, C, D 3966 A Metzger (SPD) 3964 A, B, 3965 B, C Wehner (SPD) 3964 C, 3965 D Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) 3964 D Lambinus (SPD) 3965 A Ey (CDU/CSU) 3965 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 3965 B Dr.-Ing. Oetting (SPD) 3966 A Frage A 122 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Folgerungen aus der Forschungsarbeit „Überbetriebliche Maschinenverwendung in der Landwirtschaft Westeuropas und der Entwicklungsländer" für die Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland Ertl, Bundesminister (BML) 3966 B, C, D Ey (CDU/CSU) 3966 C, D Frage A 124 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Hilfe für die durch die Energieversorgungskrise betroffenen Unterglasbetriebe des Gartenbaus Ertl, Bundesminister (BML) 3966 D, 3967 B, C Eigen (CDU/CSU) 3967 B Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Drucksache 7 1294) Höcherl (CDU/CSU) 3967 D Erklärung der Bundesregierung zur neuen Bundeswehrstruktur Leber, Bundesminister (BMVg) 3976 D, 3995 B Dr. Wörner (CDU/CSU) 3980 D Pawelczyk (SPD) 3986 D Krall (FDP) 3992 A Bericht und Antrag des Verteidigungsausschusses zu dem Jahresbericht 1972 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Drucksachen 7/334, 7/1208) Schultz, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages 3997 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 Rommerskirchen (CDU/CSU) 3999 B Buchstaller (SPD) 4004 C Krall (FDP) 4008 C Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 4009 D Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksache 7/1130); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/298), Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/1227) — Zweite und dritte Beratung - Burger (CDU/CSU) 4013 B Hauck (SPD) 4014 A Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 4015 B Christ (FDP) 4015 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (Abg. Maucher, Kiechle, Burger, Geisenhofer, Horstmeier und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/1162) — Erste Beratung — 4016 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zonenrandförderungsgesetzes und zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Abg. Schröder [Lüneburg], Dr. Warnke, Dr. von Bismarck, Dr. Narjes, Baron von Wrangel, Seiters, Dr. Ritz, Frau Benedix, Hösl, Frau Tübler, Schmöle und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache 7/1168) — Erste Beratung — 4016 D Entwurf eines Gesetzes über das Meldewesen (Bundesmeldegesetz) (Drucksache 7/1059) - Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundes-Datenschutzgesetz) (Drucksache 7/1027) — Erste Beratung - Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) 4017 A Gerster (Mainz) (CDU/CSU) 4020 C Dr. Wernitz (SPD) 4022 C Groß (FDP) 4026 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abg. Schröder [Lüneburg], Picard, Dr. Hornhues, Frau Dr. Neumeister, Dr. Narjes, Dr. Waffenschmidt, Frau Benedix u. Gen. betr. einheitliches Notrufnummernsystem im Bundesgebiet (Drucksachen 7/475, 7/1189) Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) . 4026 A Hoffie (FDP) 4026 D Seefeld (SPD) 4027 B Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) 4028 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur neunten Änderung der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen 7/857, 7/1228) 4029 A Antrag betr. Rationalisierung, Kosten- und Erfolgskontrolle im Bundesministerium für Forschung und Technologie (Abg. Lenzer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Hösl, Pfeffermann, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Schröder [Lüneburg], Frau Dr. Walz, Weber [Heidelberg] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/865) in Verbindung mit Antrag betr. Förderung der „Technologischen Forschung und Entwicklung" im Bundesministerium für Forschung und Technologie (Abg. Lenzer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Hösl, Pfeffermann, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Schröder [Lüneburg], Frau Dr. Walz, Weber [Heidelberg] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/890) Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) 4029 C Engelsberger (CDU/CSU) 4031 A Hoffie (FDP) 4032 B Kern (SPD) 4033 D Absetzung des Zusatzpunktes 3 von der Tagesordnung 4034 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. November 1972 über die Errichtung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (Drucksache 7/1177); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1310), Bericht und Antrag des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache 7/1296) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 4034 A Nächste Sitzung 4034 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 V Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 4035* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 4 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Memmel (CDU/CSU) : Aufnahme von einzelreisenden Westdeutschen in mitteldeutschen Beherbergungsbetrieben 4035* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 5 — Drucksache 7/1277 des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Pressemeldung betr. Übersiedlung von 120 000 Menschen bei völkerrechtlicher Anerkennung der DDR 4035* C Anlage 4 Antwort des Bundesministers Dr. Maihofer auf die Fragen A 8 und 9 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Dollinger (CDU CSU) : Beteiligung neuer Anteilseigner all den Rücklagen der Unternehmen im Rahmen der Vermögensbildung 4035* D Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage A 10 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Vohrer (FDP) : Bußgeldkatalog für Umweltsünder 4036* B Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Fragen A 11 und 12 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. SchulzeVorberg (CDU/CSU): Bau des Kernkraftwerks in Lubmin (DDR) unter Außerachtlassung der üblichen Sicherheitsvorschriften 4036* C Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage A 18 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Dübber (SPD) : Konsultierung des Bundestages durch die Bundesregierung vor Abgabe verbindlicher Stellungnahmen zum Problem der „gemäßigten Kleinschreibung" 4037* B Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage A 20 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Errichtung des Bundesamtes für Umweltschutz in West-Berlin in Übereinstimmung mit dem Viermächteabkommen 4037* C Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage A 21 - Drucksache 7/1277 — des Abg. Hösl (CDU/CSU) : Tragen von „DDR"-Orden durch Westberliner Mitglieder der Sozialistischen Einheitspartei auf einem Empfang des sowjetischen Generalkonsuls in West-Berlin 4038* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Fragen A 22 und 23 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Wende (SPD) : Mißbrauch von Medikamenten als Mittel zur Leistungsverbesserung im Spitzensport und Zulässigkeit des Einsatzes der Sportförderungsmittel 4038* C Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Rainer (CDU/CSU) : Pressemeldung betr. eine dem Bundesinnenminister vom Bundesamt für Verfassungsschutz zugestellte Liste gewerbsmäßiger Fluchthelfer 4039* A Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage A 27 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Aufwendungen der öffentlichen Hand und der Wirtschaft für die Klärung von Abwässern 4039* C Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 28 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Roser (CDU/CSU) : Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften betr. Übertragung der wirtschaftlich-wissenschaftlich-technischen Kooperation mit dritten Ländern auf die Europäischen Gemeinschaften 4040* C Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 29 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Roser (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. die Forderung von Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaften bezüglich gleicher Rechte wie die Bundesrepublik Deutschland beim Handel mit der „DDR" 4041* A Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 37 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Blumenfeld (CDU/ CSU) : Übertragung von Kompetenzen auf die europäischen Organe zur Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion 4041* C Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 39 und 40 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Sieglerschmidt (SPD) : Preiserhöhungen für Zeitungs- und Zeitschriftenpapier und Treffen europäischer Papierhersteller in Zürich; Konzentrationsgefahr im Presseverlagswesen 4041* D VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 46 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Rainer (CDU/CSU) : Stellungnahme der Bundesanstalt für Arbeit betr. die Erhaltung der Vollbeschäftigung 4042* B Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 50 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Fuchs (CDU/CSU): Äußerung des Parl. Staatssekretärs Grüner betr. sektorale Schwierigkeiten in strukturschwachen Gebieten 4042* C Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 53 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Einfuhr von Textilien aus dem Ostblock und asiatischen Billigpreisländern 4042* D Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 61 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Engelsberger (CDU, CSU) : Lockerung der Hochzinspolitik 4043* A Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 74 und 75 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) : Förderung der Wirtschaftskraft der Westpfalz 4043* B Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 78 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU): Fortgeltung der Gründe für die Förderung des Zonenrandgebiets 4043* C Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 86 — Drucksache 7/1277 — und Drucksache 7/1282 des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) : Auswirkungen der konjunkturpolitischen Maßnahmen in den strukturschwachen Fördergebieten 4043* D Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 100 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Müller (München) (CDU/CSU) : Übernahme und Aufstockung der Beteiligung des RWE an Gelsenberg durch die Bundesregierung 4044* B Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 101 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Urbaniak (SPD) : Einführungserlaß zum Außensteuerreformgesetz 4044* C Anlage 26 Antwort des Pari. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 102 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) : Vorzeitige Aufhebung der Suspendierung des § 7 b EStG 4044* D Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 103 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Tillmann (CDU/ CSU) : Bearbeitung von Anträgen auf Lohnsteuer-Jahresausgleich 4045* A Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 104 — Drucksache 7/1277 - des Abg. Dr. Vohrer (FDP): Vermeidung der Nebenfolgen der Anhebung des Weingeist-Ausbeutesatzes bei Kernobst für den Kernobstmarkt 4045* C Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 105 und 106 - Drucksache 7/1277 — des Abg. Biehle (CDU/CSU): Entschädigungen für die Tätigkeit in Vorständen, Aufsichtsräten usw im Auftrage des Bundes 4045* D Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 110 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Waigel (CDU/CSU) : Gasölverbilligung für Wanderimker 4046* C Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 114 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Kiechle (CDU/ CSU) : Abführung der Lohnsteuer der Angehörigen der Deutschen Reichsbahn in West-Berlin an die „DDR" 4046* D Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 115 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Hösl (CDU/CSU) : Streckung der Haushaltsansätze bei den Gemeinschaftsaufgaben ohne Beteiligung der Länder 4046* D Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 116 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Röhner (CDU/ CSU) : Überlegungen hinsichtlich einer Verstaatlichung der Banken 4047* A Anlage 34 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Frage A 123 - Drucksache 7/1277 — der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/ CSU) : Bedeutung der Gemeinschaftsverpflegung als Instrument der Gesundheitserziehung 4047* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 VII Anlage 35 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Frage A 125 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Vereinbarkeit in Frankreich beabsichtigter Prämien mit der EWG-Milchmarktordnung 4047* D Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 126 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Abelein (CDU/ CSU) : Weihnachtsgeld für Kriegsopfer 4048* A Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 127 und 128 — Drucksache 7/1277 — der Abg. Frau Schlei (SPD) : Untersuchungsmethode zum Problem der tarifvertraglichen Leichtlohngruppen und Gutachten über Kriterien für schwere und leichte Arbeit 4048* B Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 131 und 132 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Müller (Berlin) (CDU/CSU) : Finanzierung der Krankenversicherung der Rentner 4048* D Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 133 und 134 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) : Kilometergeldsätze für Kriegsopfer 4049* B Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 135 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Gansel (SPD) : Novellierung des § 1290 Abs. 2 RVO 4049* D Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 137 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Unland (CDU/ CSU) : Untersagung der Bekanntgabe regionaler Kurzarbeiterzahlen 4050* A Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 138 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Sozialversicherungspflicht der bei der Deutschen Reichsbahn in West-Berlin beschäftigten Arbeitnehmer 4050* B Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 139 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Möhring (SPD) : Erarbeitung von Sozialplänen im Bereich des Bundesministers der Verteidigung 4050* D Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 140 und 141 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Amling (SPD) : Möglichkeit für Bundeswehroffiziere zum Studium an den Bundeswehrhochschulen 4051 * A Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 143 und 144 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Würtz (SPD) : Überlegungen hinsichtlich einer Neuregelung der Tiefflugschneisen in der Bundesrepublik Deutschland und Verhandlungen mit den NATO-Partnern über Sicherheitsbestimmungen für Tiefflüge 4051* C Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 145 — Drucksache 7/1277 — der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Möglichkeit einer Verzahnung der ambulanten und stationären Versorgung der Patienten unter Verwertung niederländischer Erfahrungen 4052* A Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 148 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Möglichkeiten des Ausbaus der deutsch-englischen Jugendbeziehungen 4052* B Anlage 47 a Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 151 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Deutsche Alpenbahnpolitik 4052* C Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 152 und 153 -Drucksache 7/1277 — der Abg. Frau Dr. Lepsius (SPD) : Überregionale Planung der Erweiterung und Neuanlage von Flughäfen, insbesondere im Hinblick auf Baden-Württemberg 4052* D Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 154 und 155 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Breidbach (CDU/CSU) : Neugliederung der Wasser- und Schiffahrtsdirektionsbezirke; Auswirkungen auf die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Duisburg 4053* B Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 156 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) : Verringerung der Zahl der Stückgutannahmebahnhöfe der Deutschen Bundesbahn 4053* D Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 157 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Wüster (SPD): Zusätzliche Unterstützung des öffentlichen Personenverkehrs aus dem Mineralölsteuermehraufkommen 4054* A VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 158 und 159 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) : Deutsche Alpenbahnpolitik, insbesondere im Hinblick auf das Splügenbahnprojekt 054* B Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 160 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) : Verkehrslage der Gebietseinheit Trier; Berücksichtigung im Bundesraumordnungsprogramm 4054* D Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 161 — Drucksache 7/1277 — der Abg. Frau Funcke (FDP) : Fahrpreisermäßigung für Elternteile mit einem Kind bei der Deutschen Bundesbahn 4055* A Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 162 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Hoffie (FDP) : Vorschriften über den Einbau von Verbundglaswindschutzscheiben in Kraftfahrzeugen 4055* B Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 163 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Seefeld (SPD): Luftkissenzug-Schnellverbindung zwischen den Städten Brüssel, Luxemburg, Straßburg und Genf 4055* C Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 164 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Seefeld (SPD): Schlußleuchten an Lastkraftwagen 4056* A Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 166 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Jenninger (CDU/ CSU) : Auswirkungen der Stillegung von Bundesbahnstrecken und der Verminderung der Zahl zentraler Stückgutannahmestellen bei gleichzeitiger Kürzung der Straßenbaumittel 4056* A Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 167 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) : Zinsbelastung im sozialen Wohnungsbau 4056* C Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 168 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Baumaßnahmen im Park des Berliner Schlosses Bellevue 4056* D Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 169 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Schäuble (CDU/CSU) : Belastung von Eigenheimbesitzern durch den Anstieg der Zinssätze; Auswirkungen auf die Vermögensbildung breiter Bevölkerungskreise 4057* A Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 170 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Leicht (CDU/CSU) : Berücksichtigung des Raumes Vorder-Pfalz/Süd-Pfalz im Rahmen des Bundesraumordnungsprogramms 4057* C Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 171 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Niegel (CDU/ CSU) : Vergabe öffentlicher Aufträge, insbesondere im Wohnungsbau für Bundesbedienstete, an Ostblockfirmen 4057* D Anlage 64 Antwort des Parl. Staatsekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 191 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Gierenstein (CDU/ CSU) : Pressemeldung betr. Überprüfung der beim Deutschen Roten Kreuz vorliegenden Ausreiseanträge Deutscher in Polen durch die Bundesregierung 4058* B Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 192 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Gierenstein (CDU/ CSU) : Pressemeldung betr. Maßnahmen der staatlichen türkischen Fluggesellschaft zugunsten einer Benutzung des Ostberliner Flughafens Schönefeld durch die türkischen Arbeitnehmer in WestBerlin 4058* C Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 199 — Drucksache 7/1277 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Sowjetische Äußerungen betr. eine angeblich willkürliche und ungenaue Interpretation des Viermächteabkommens über Berlin durch die Bundesregierung 4058* D Die Antworten auf die schriftlichen Fragen der Drucksache 7/1277 werden im Stenographischen Bericht über die 68. Sitzung abgedruckt werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 3907 67. Sitzung Bonn, den 29. November 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 30. 11. Adams * 30. 11. Dr. Aigner * 30. 11. Dr. Artzinger * 30. 11. Dr. Bangemann * 29. 11. Behrendt * 30. 11. Dr. Blüm 30. 11. Bredl 15. 12. Breidbach 30. 11. Dr. Burgbacher * 30. 11. van Delden 29. 11. Dr. Dollinger 29. 11. Dr. Enders ** 1. 12. Entrup 29. 11. Flämig * 30. 11. Gerlach (Emsland) * 29. 11. Gewandt 19. 1. 1974 Graaff 15. 12. Dr. Haenschke 1. 12. Dr. Heck 9. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 30. 11. Kater * 30. 11. Kiep 29. 11. Krall * 30. 11. Krampe 15. 12. Lange * 29. 11. Lautenschlager * 30. 11. Lücker * 8. 12. Frau Meermann 30. 11. Memmel * 30. 11. Mick 15. 12. Möhring 30. 11. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 12. Müller (Mülheim) * 29. 11. Pieroth 30. 11. Dr. Prassler 15. 12. Schedl 30. 11. Schmidt (München) * 30. 11. Schmöle 29. 11. Dr. Schulz (Berlin) * 29. 11. Schwabe 30. 11. Dr. Schwörer * 30. 11. Sander 30. 11. Dr. Slotta 15. 12. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 29. 11. Springorum * 30. 11. Dr. Starke (Franken) * 29. 11. Vogt 1. 12. Frau Dr. Walz * 29. 11. Frau Dr. Wolf ** 1. 12. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 28. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Memmel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 4): Trifft es zu, daß nach dem Abschluß des Grundlagenvertrags die Beherbergungsbetriebe in Mitteldeutschland - mit Ausnahme der sogenannten Interhotels - die Anweisung erhalten haben, keine einzelreisenden Westdeutschen, die Verwandte oder Freunde besuchen, als Gäste aufzunehmen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Anweisungen der von Ihnen genannten Art von der DDR getroffen worden sind. Demgegenüber wurde von Reisenden aus jüngster Zeit berichtet, daß sie bei privaten Besuchsreisen zu Verwandten oder Freunden in der DDR in Beherbungsbetrieben übernachtet hätten, die nicht zu den sogenannten Interhotels gehörten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 28. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 5) : Trifft die vom Bundesminister für besondere Aufgehen beim Bundeskanzler als „üble Ente" bezeichnete, von „Bild am Sonntag" daraufhin ausdrücklich bestätigte, Meldung zu, Ost-Berlin habe die Obersiedlung von 120 000 Menschen angeboten, wenn die Bundesregierung Ost-Berlin formell völkerrechtlich anerkenne, keine Flüchtlinge mehr aufnehme und eine Liste der Fluchthelfer übergebe, und sind - verneinendenfalls - ähnliche Positionen von Ost-Berlin ganz oder teilweise zu einem anderen Zeitpunkt unmittelbar oder mittelbar bezogen worden? Ihre Frage kann ich klar verneinen. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß von der Regierung der DDR jemals Positionen der in der Meldung der BILD am SONNTAG bezeichneten Art eingenommen worden sind. Anlage 4 Antwort des Bundesministers Dr. Maihofer vom 28. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Fragen A 8 und 9) : Hat die Bundesregierung die Absicht, im Rahmen der Vermögensbildung neue Anteilseigner an den Rücklagen der Unternehmen zu beteiligen, und teilt sie die Auffassung, daß dies einer Umverteilung bereits vorhandenen Vermögens gleichkommt und somit aktienbesitzende Haushalte entsprechend enteignet werden, weil die die bisherige Kurshöhe mitbestimmenden Rücklagen der einbezogenen Unternehmen nunmehr auf eine größere Anzahl Aktien aufgeteilt werden? Teilt die Bundesregierung weiterhin die Auffassung, daß, wenn bei einer Beteiligung neuer Anteilseigner an den Rücklagen von Unternehmen bestehendes Vermögen bei Unselbständigenhaushalten (Ende 1969 insgesamt über 18 Millionen, wovon ca. 12 % Aktien besaßen) umverteilt wird, aktienanlagewillige Unselbständigenhaushalte davon abgehalten werden, freiwillig Vermögen zu bilden und vorhandenes Vermögen u. U. sogar wieder auflösen und so, trotz des größer werdenden Anteils der Bevölkerungskreise, zu deren Vorteil Vermögensbildungspolitik betrieben wird, am Gesamtvermögen eine gleichmäßigere Verteilung des Aktienvermögens erschwert wird? 4036* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 Zu Frage A 1: Die Bundesregierung hat, wie Sie aus der Regierungserklärung wissen, die Absicht, „breitere Schichten der Bevölkerung am Zuwachs des Produktivvermögens der Großunternehmen" zu beteiligen. Die Beteiligung neuer Anteilseigner am Zuwachs des Produktivvermögens wird ausschließlich über den Gewinn von einer bestimmten Größenordnung an erfolgen, keinesfalls über eine Beteiligung der neuen Anteilseigner an den Rücklagen der Unternehmen, wie Sie in Ihrer Frage voraussetzen. Gerade durch eine solche Gewinnabgabe werden die sonst dohenden Eingriffe in die Substanz eines Unternehmens vermieden, die bei einer etwa auf die Lohnsumme berechneten Vermögensbeteiligung in gewinnschwachen Jahren eintreten müßten. Zu Frage A 2: Die Bundesregierung ist der Auffassung, Herr Kollege Dollinger, daß durch die vom Kabinett verabschiedete Körperschaftssteuerreform eine steuerliche Vergünstigung von jährlich etwa einer Milliarde DM zugunsten der Alteigentümer von Beteiligungswerten eintreten wird, die einen erheblichen zusätzlichen Anreiz auch für die Aktienanlage der privaten Haushalte mit sich bringen wird. Zudem entfallen durch den Abbau der Doppelbesteuerung auch die bisherigen steuerlichen Hindernisse für eine Aktienbeteiligung von Arbeitnehmern am eigenen Betrieb, so daß auch hier, entgegen Ihrer Annahme, nicht eine Erschwerung, sondern eine nicht unerhebliche zusätzliche Ausweitung solcher innerbetrieblichen Vermögensbeteiligungen auf freiwilliger Grundlage eintreten dürfte. Dazu kommt die von der Bundesregierung vorbereitete überbetriebliche Vermögensbeteiligung auf gesetzlicher Grundlage, mit der weitere Schichten unserer Bevölkerung, etwa auch die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, den Einstieg in eine Beteiligung am Produktivvermögen und daraus fließenden Besitzeinkommen finden werden. Durch die Förderung der Vermögensbeteiligung auf diesen drei Wegen werden wir, entgegen Ihrer pessimistischen Prognose, aller Voraussicht nach, zu eben der auch Ihnen erwünschten „gleichmäßigeren Verteilung des Aktienvermögens" auf breitere Bevölkerungsschichten gelangen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 7/1277 Frage A 10) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es unumgänglich ist, die häufigsten Delikte auf dein Gebiet des Umweltschutzes in einem Bußgeldkatalog aufzuführen, um dem wachsenden Bewußtsein der Bevölkerung für Fragen des Umweltschutzes auch ein praktikables Umweltrecht gegenüberzustellen, und ist die Bundesregierung bereit, ähnlich dem Bußgeldkatalog für Verkehrssünder, einen Bußgeldkatalog für Umweltsünder zu erstellen, um somit Polizei und Gerichte zu entlasten und gleichzeitig auch der Bevölkerung den Willen des Gesetzgebers im Bereich des Umweltschutzes deutlicher zu machen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, wie bereits in ihrem Umweltprogramm ausgeführt wurde, daß Schädigungen der Umwelt mit ausreichenden Mitteln des Strafrechtes und des Ordnungswidrigkeitsrechts begegnet werden muß, die der Gemeinschädlichkeit dieser Delikte angemessen ist. Das erfordert harte Bestrafung schwerer Umweltkriminalität, die dem Strafrecht zuzuordnen ist, durch die Gerichte, während nur für leichte dem Ordnungswidrigkeitsrecht zuzuordnende Delikte Bußgeldbescheide durch die zuständigen Behörden angemessen erscheinen. Als ein geeignetes Hilfsmittel zu einer schnellen, gleichmäßigen Anwendung des dem Umweltschutz dienenden Ordnungswidrigkeitsrechtes kann die Erstellung eines Bußgeldkataloges in Betracht kommen. Deshalb hat die Bundesregierung bereits seit einiger Zeit Prüfungen und eine Abstimmung mit den Ländern eingeleitet, um Möglichkeit, Zweckmäßigkeit, Voraussetzungen und geeignete Verhaltensweisen für einen Bußgeldkatalog zu ermitteln. In den Ländern bestehen unterschiedliche Auffassungen über Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und zu erfassende Verhaltensweisen für einen Bußgeldkatalog. Bewährt haben sich Bußgeldkataloge bereits auf der Ortsebene für sog. Wegwerftaten und andere Bagatellhandlungen. Die Bundesregierung hat die Länder über die ihr für das Bundesgebiet bekanntgewordenen Aktivitäten auf diesem Gebiete unterrichtet und wird sich weiter bemühen, Grundlagen für einen Bußgeldkatalog zu erarbeiten und mit den Ländern abzustimmen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 29. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Fragen A 11 und 12) : Trifft es zu, daß das Kernkraftwerk in Lubmin in der DDR ohne die sowohl in der UdSSR als auch in der westlichen Welt üblichen Sicherheitsanordnungen erbaut wurde, so daß im Fall einer Havarie des Reaktors auch Teile der Bundesrepublik Deutschland betroffen würden? Hat die Bundesregierung diese Bedenken bei der Regierung der DDR vorgetragen, und wird sie darauf hinwirken, daß die strengen Sicherheitsvorschriften, die in der Bundesrepublik Deutschland gelten, auch in den geplanten, unseren Grenzen nahen Kernkraftwerken in den Nachbarstaaten tatsächlich beachtet werden? Die Bundesregierung ist über die sicherheitstechnischen Einzelheiten des bei Lubmin in der DDR im Bau befindlichen Kernkraftwerkes nicht unterrichtet. Sie geht davon aus, daß dieses Kernkraftwerk russischer Konzeption wegen der langjährigen Erfahrungen der Sowjetunion auf dem Kernkraftwerkssektor eine Betriebssicherheit haben wird, welche derjenigen von Kernkraftwerken westlicher Bauart vergleichbar sein dürfte. Offenbar räumt das sehr wahrscheinlich auch dem Lubminer Kernkraftwerk zugrunde liegende russische Sicherheitskonzept der Vorsorge zum Schutz der Umgebung auch vor sehr unwahrscheinlichen hypothetischen Un- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 4037* fällen einen geringeren Stellenwert ein, als das bei den Reaktoren in der Bundesrepublik der Fall ist. Obwohl wegen fehlender Informationen eine genaue Beurteilung der Sicherheit des Kernkraftwerkes bei Lubmin nicht möglich ist, bietet die Entfernung der Anlage vom Bundesgebiet — sowohl nach Berlin als auch nach Schleswig-Holstein (Lübeck) ca. 200 Kilometer — einen so großen Sicherheitsabstand, daß Störfälle das Gebiet der Bundesrepublik kaum gefährden würden. Höchstens eine extreme Reaktorkatastrophe bei gleichzeitig ungünstigster Wetterlage könnte so weit entfernte Gebiete noch in Mitleidenschaft ziehen, allerdings zeitlich verzögert, so daß Notfallmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergriffen werden könnten. Die Bundesregierung hat die bisher in der Presse veröffentlichten Gefährdungsmeldungen nicht zum Anlaß genommen, bei der Regierung der DDR vorstellig zu werden. Sie prüft jedoch derartige Meldungen sorgfältig auf ihre Stichhaltigkeit, und wird in Ausführung des Grundvertrages nunmehr auch solche Angelegenheiten mit der Regierung der DDR behandeln können. Es ist grundsätzlich das Bestreben der Bundesregierung, ihre Motive für ein hohes Sicherheitsniveau bei kerntechnischen Anlagen in der Bundesrepublik mit allen ihren Nachbarstaaten zu erörtern und durch einen Informations- und Erfahrungsaustausch auf eine Harmonisierung der sicherheitstechnischen Anforderungen insbesondere bei Anlagen im beiderseitigen grenznahen Raum hinzuwirken. So existieren neben den Kontakten in internationalen Gremien auch fruchtbare bilaterale Beziehungen zu unseren westlichen Nachbarstaaten, insbesondere der Schweiz, Frankreich und den Niederlanden. Die Bundesregierung hat nunmehr auch Vorbereitungen getroffen, im Rahmen des Grundvertrages zu einem Umweltabkommen mit der DDR zu kommen, in welches neben konventionellen Umweltschutzaspekten auch Fragen der Sicherheit kerntechnischer Anlagen und des Strahlenschutzes einbezogen werden sollten. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn die Regierung der DDR der Behandlung solcher, im gegenseitigen Interesse für den Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren der Kernenergie liegenden Fragen zustimmen würde. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dübber (SPD) (Drucksache 7/1277 Frage A 18): Gedenkt die Bundesregierung, die Meinung des Bundestags, der die Bundesgesetze in deutscher Sprache zu beschließen hat, einzuholen, bevor sie zum Problem der „gemäßigten Kleinschreibung" verbindliche Stellungnahmen mit Außenwirkungen abgibt? Da die Bundesregierung bestrebt ist, die Einheitlichkeit der Schreibweise im deutschsprachigen Raum zu wahren, hat sie sich im Einvernehmen mit den Kultusministern der Länder der Bundesrepublik Deutschland an die Regierungen der DDR, Osterreichs und der Schweiz mit dem Wunschegewandt, gemeinsame Gespräche über eine einheitliche Reform der deutschen Rechtschreibung aufzunehmen. Hierbei wird es sich zunächst um Vorerörterungen handeln, um eine 'gemeinsame Ausgangsbasis zu finden. Sobald die Erörterungen ein konkreteres Stadium erreicht haben, wird der Deutsche Bundestag in geeigneter Form beteiligt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernan) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 20) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 12. November 1973 zu, die Errichtung des Bundesamts für Umweltschutz in West-Berlin erfolge deshalb in Übereinstimmung mit dem Vier-Mächte-Abkommen, da es lediglich Empfehlungen aussprechen und keine Exekutivbefugnisse haben solle, oder ist die Bundesregierung nicht vielmehr der Auffassung, daß nur von einer Entwicklung der Beziehungen zwischen dem Land Berlin und dem Bund gesprochen werden kann, wenn bei der Neuerrichtung von Behörden, Körperschaften und Anstalten des Bundes mindestens ein dem bisherigen Anteil entsprechender Prozentsatz seinen Sitz in Berlin erhält? Die Bundesregierung beabsichtigt, entsprechend der von mir mit Zustimmung des Herrn Bundeskanzlers und des Herrn Außenministers abgegebenen Erklärung Berlin als Standort des Umweltbundesamtes zu bestimmen. Nach der von mir erarbeiteten Kabinettvorlage über den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Umweltbundesamtes wird die neue Behörde insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen haben: 1. Wissenschaftliche Unterstützung des Bundesministers des Innern in allen Angelegenheiten des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft, insbesondere bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, bei der Erforschung und Entwicklung von Grundlagen für geeignete Maßnahmen sowie bei der Prüfung und Untersuchung von Verfahren und Einrichtungen. 2. Aufbau und Führung des Informationssystems zur Umweltplanung sowie einer zentralen Umweltdokumentation, Aufklärung der Öffentlichkeit in Umweltfragen, Bereitstellung zentraler Dienste und Hilfen für die Ressortforschung und für die Koordinierung der Umweltforschung des Bundes, Unterstützung bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit von Maßnahmen des Bundes. Die Aufgaben des Umweltbundesamtes, denen die Bundesregierung große Bedeutung beimißt, sind — unabhängig von einem Standort )des Umweltbundesamtes — aus der Sache heraus festgelegt worden. Nach dem am 29. September 1971 vom Bundeskabinett verabschiedeten Umweltprogramm soll es als zentrale Dachorganisation zur wirksameren Zusammenfassung bestehender Bundesanstalten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Umweltforschung und zur Übernahme von nichtministeriellen Aufga- 4038* Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 ben im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes im Umweltschutz dienen. Der Deutsche Bundestag hat dieses Umweltprogramm am 3. Dezember 1971 einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung weiß sich mit den Drei Westmächten darin einig, daß Berlin als Standort des Umweltbundesamtes mit seinen seit langem festliegenden Aufgaben mit dem Viermächteabkommen vom 3. September 1971 vereinbar ist. Die Bundesregierung sieht angesichts dieses Sachverhalts keinen Anlaß, in Spekulationen darüber einzutreten, ob die Errichtung des Umweltbundesamtes in Berlin nur deshalb mit dem Viermächteabkommen vereinbar ist, weil es die genannten und keine anderen Aufgaben wahrnehmen soll. Die Standortentscheidung Berlin berücksichtigt eine Reihe für den Umweltschutz günstiger örtlicher Voraussetzungen und unterstreicht zugleich den Willen der Bundesregierung, entsprechend dem Viermächteabkommen die bestehenden Bindungen zwischen Berlin und dem übrigen Bundesgebiet aufrechtzuerhalten und zu entwickeln. Diesen Erwägungen glaubt die Bundesregierung mit einer Standortentscheidung für das Umweltbundesamt zugunsten Berlins gerecht werden zu können. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 29. November auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277, Frage A 21): Trifft die Meldung der Zeitung „Die Welt" vorn 9. November 1973 zu, Westberliner Mitglieder der Sozialistischen Einheitspartei hätten auf einem Empfang des sowjetischen Generalkonsuls in West-Berlin „DDR"-Orden getragen, und was hat die Bundesregierung unternommen, bzw. was wird sie unternehmen, um die Anwendung des Ordensgesetzes sicherzustellen? Die Bundesregierung kann die Meldung der Zeitung „Die Welt" vom 9. November 1973 weder bestätigen noch dementieren. Bei dem Empfang des sowjetischen Generalkonsuls am 8. November 1973 waren Mitglieder der Bundesregierung oder deren Beauftragte nicht anwesend. Über den Vorgang, den Sie in Ihrer Frage ansprechen, sind in der Presse unterschiedliche Berichte erschienen. Die Süddeutsche Zeitung vom 9. November 1973 bringt eine von der Meldung der „Welt" abweichende Darstellung; hiernach soll es sich um sowjetische Orden gehandelt haben. Der wirkliche Sachverhalt hat sich auch im Einvernehmen mit der Senatskanzlei Berlin nicht aufklären lassen. Nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen darf ein Deutscher eine ihm von einem ausländischen Staatsoberhaupt oder einer ausländischen Regierung verliehene Auszeichnung nur mit Genehmigung des Bundespräsidenten annehmen. Das gleiche gilt nach Abs. 2 dieser Bestimmung für Orden und Ehrenzeichen, die von anderen Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des Ordensgesetzes, also auch von solchen der DDR, verliehen werden. Strafbarkeit ist gegeben, wenn eine solche Auszeichnung ohne die erforderliche Genehmigung des Herrn Bundespräsidenten getragen wird. Es handelt sich um ein Offizialdelikt, bei dem die Aufklärung des Sachverhalts, die Verfolgung und Ahndung ,den Staatsanwaltschaften und den Strafgerichten in den Ländern obliegt. Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese Stellen 'derartige Delikte verfolgen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 29. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache 7/1277, Fragen A 22 und 23) : Wie beurteilt die Bundesregierung die eindringlichen Warnungen des hessischen Sozialministers Dr. Schmidt und des NOK-Präsidenten Willi Daume bei der NOK-Hauptversammlung 1973, die davor gewarnt haben, einen weiteren Mißbrauch von Medikamenten als Mittel zur Leistungsverhesserung im Spitzensport zu dulden? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Sportförderungsmittel nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn sichergestellt ist, daß der Mißbrauch von Medikamenten im Spitzensport und die damit verbundenen Schäden der Sportler sowie eine antihumane Sportentwicklung nicht noch gefördert werden? Zu Frage A 22: Die Bundesregierung teilt die Sorge, die den Warnungen des hessischen Sozialministers Dr. Schmidt und des NOK-Präsidenten Willi Daume zugrunde liegt. Sie lehnt den Mißbrauch von Medikamenten zur Leistungsverbesserung im Spitzensport und damit auch jede Form des Dopings scharf ab. Mit Mitteln des Bundes wurde deshalb Anfang 1973 eine Dopinganalytikstelle beim Institut für Biochemie der Universität Köln eingerichtet, durch die in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft alle technischen Voraussetzungen für eine effektive und. routinemäßige Dopinganalyse gegeben sind. Die Analyseverfahren entsprechen ,den Richtlinien der medizinischen Kommission des Internationalen Olympischen Komitees und tragen den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung. Leiter der Dopinganalytikstelle ist Herr Dr. Donike, der während der Spiele der XX. Olympiade 1972 in München als „Beauftragter für die Dopinganalytik" tätig war. Zu Frage A 23: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Sie hat deshalb den Deutschen Sportbund erneut gebeten, zu veranlassen, daß die Bundessportfachverbände die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen treffen, um die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Dopinganalyse voll auszunutzen. Eine Handhabe für ein entsprechendes Vorgehen des Deutschen Sportbundes bieten die in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium vom Deutschen Sportbund erstellten Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung ,des Dopings, die am 26. September 1970 mit ihrer Verabschiedung durch ,den Hauptausschuß des Deutschen Sportbundes in Kraft getreten sind. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 26) : Trifft die Meldung des „Spiegel" vom 19. November 1973 zu, das Bundesamt für Verfassungsschutz babe dem Bundesinnenminister eine Liste gewerbsmäßiger Fluchthelfer zugestellt, und was ist mit dieser Liste geschehen, bzw. was hat die Bundesregierung danach unternommen? Wie der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz in einer Erklärung versichert, hat er keine Liste gewerbsmäßiger Fluchthelfer erstellt. Sie konnte deshalb auch dem Bundesministerium des Innern nicht zugestellt werden. Damit erübrigt sich auch der restliche Teil Ihrer Frage. Im übrigen darf ich zu dem gesamten Komplex wiederholen, was ich heute Herrn Abgeordneten Dr. Abelein erklärt habe: „Im Rahmen des Notaufnahmeverfahrens wird von jeher die Frage gestellt, wann und auf welchem Wege der Antragsteller ins Bundesgebiet eingereist ist und ob er eine Reisebescheinigung oder Übersiedlungsgenehmigung besitzt. Die Angaben sind notwendig für die Feststellung, ob er als Flüchtling einzustufen ist. Sie sind aber auch aus Gründen der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere der Spionageabwehr erforderlich. Dieser Zweck kann es im Einzelfall notwendig machen, die Frage nach einer Unterstützung bei der Flucht zu stellen, um Hinweise zu erhalten, ob diese nicht nur zu nachrichtendienstlichen Zwecken vorgetäuscht wird. Mit Erlaß vom 26. September 1973 hat der Bundesminister des Innern nochmals darauf hingewiesen, daß die Befragungen nur im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zu erfolgen haben. Rechtsgrundlagen sind das Notaufnahmegesetz vom 22. August 1950 und das Verfassungsschutzgesetz in der Fassung vom 7. August 1972. Keinesfalls dient eine solche Befragung dem Ziel, Fluchthilfeunternehmen auszuforschen. Im übrigen erfolgen die Angaben freiwillig, worauf die Antragsteller auch hingewiesen werden. Angesichts der gestern in einer Fernsehsendung von einem Befragten erhobenen Vorwürfe hat der Bundesminister des Innern eine Untersuchung angeordnet. Es ist sichergestellt, daß Informationen, die aufgrund geltender Vorschriften oder ihres Charakters geheimzuhalten sind, entsprechend behandelt werden. In diesem Sinne kann ich den zweiten Teil Ihrer Frage mit Ja beantworten." Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 27) : Wie hoch sind die Aufwendungen der öffentlichen Hand und der Wirtschaft für die Klärung von Abwässern, und in welchem Verhältnis stehen die unter Verantwortung der öffentlichen Hand und die unter Verantwortung der Wirtschaft eingeleiteten Wassermengen zueinander? Zum besseren Verständnis beantworte ich den 2. Teil der Frage zuerst. Im Bereich der öffentlichen Hand, d. h. der Gemeinden und Abwasserverbände, wurden nach den letzten statistischen Erhebungen im Jahr 1969 täglich folgende Abwassermengen gesammelt und in die Gewässer eingeleitet: - Abwasser aus privaten Haushaltungen, dem Kleingewerbe, öffentlichen Einrichtungen und Dienstleistungsbetrieben 8,706 Mio m3 — 57,4 % — Abwasser aus Industriebetrieben 6,452 Mio m3 = 42,6 % Von den Industriebetrieben wurden außerdem täglich folgende Mengen unmittelbar über werkseigene Kanäle in die Gewässer eingeleitet: — Kühlwasser 17,850 Mio m3 = 63,3 % — ungenutztes und unverschmutztes Wasser 4,405 Mio m3 = 15,7 % — industrielles Abwasser 5,900 Mio m3 = 21,0 % Wenn man vom Kühlwasser und ungenutzt oder unverschmutzt abgeleitetem Wasser absieht, wurde das industrielle Abwasser von zusammen (6,452 und 5,900 =) 12,352 Mio m3/Tag etwa je zur Hälfte — mittelbar über Kanalisationen der Gemeinden oder Abwasserverbände und — unmittelbar über werkseigene Kanäle in die Gewässer eingeleitet. Die Aufwendungen der Wirtschaft werden dementsprechend — teils mittelbar, durch Gebührenzahlungen an die Gemeinden oder Abwasserverbände, — teils unmittelbar, als Investitionen und Betriebskosten für eigene Abwasseranlagen geleistet. Auf der Tafel 1 des beigefügten Heftes 18/1972 der Schriftenreihe „Umweltschutz" sind die Verhältnisse der von der öffentlichen Hand und der Wirtschaft abgeleiteten Abwassermengen graphisch dargestellt und erläutert. Aus Tafel 8 dieses Heftes (4. Säule) sind Behandlung und Nichtbehandlung des häus- 4040* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 lichen und kleingewerblichen sowie des industriellen Abwassers ersichtlich. Zur Frage der Aufwendungen der öffentlichen Hand für die Klärung von Abwässern sind keine differenzierten Angaben möglich. Im Rahmen der Gemeindefinanzstatistik sind die Aufwendungen bislang nur für die Stadtentwässerung insgesamt, d. h. für — Abwassersammlung und -ableitung (Kanalisation) und — Abwasserbehandlung (Kläranlagen) pauschal ausgewiesen. Gemäß dem Entwurf eines Gesetzes über Umweltstatistiken (BT-Drucksache 7/988 vom 6. September 1973) sollen daher künftig die Einnahmen und Ausgaben für Ableitung bzw. Behandlung des Abwassers getrennt erfaßt werden. Nach den „vorläufigen Ergebnissen" der Gemeindefinanzstatistik betrugen im Jahr 1971 die Bruttoeinnahmen der Stadtentwässerung im Bundesgebiet 4 784 Mio DM. Sie setzten sich im wesentlichen aus folgenden Teilbeträgen zusammen: — Verwaltungs- und Betriebseinnahmen (im wesentlichen Benutzungsgebühren und Anschlußbeiträge) 2 298 Mio DM — Kreditmarktmittel 1 473 Mio DM — Entnahmen aus Rücklagen 416 Mio DM — Beihilfen der Länder und des Bundes 419 Mio DM Die Bruttoausgaben betrugen 5 171 Mio DM Sie setzten sich im wesentlichen wie folgt zusammen: — Personalausgaben 340 Mio DM — Zinsen 482 Mio DM — Tilgung 427 Mio DM — Zuführung an Rücklagen 343 Mio DM — Zuweisung an Zweckverbände 224 Mio DM — Bauten und große Instandsetzungen 2 963 Mio DM Die Mehrausgaben (Zuschußbedarf der ordentlichen und außerordentlichen Rechnung) betrugen (5 171 — 4 784 =) 387 Mio DM. Der Anteil der mittelbar einleitenden Industriebetriebe an den Verwaltungs- und Betriebseinnahmen der Gemeinden in Höhe von 2 298 Mio DM ist in der Gemeindefinanzstatistik nicht ausgewiesen; er ist auch sonst nicht bekannt. Da zahlreiche Gemeinden eine Großverbraucher bzw. Großeinleiter begünstigende degressive Staffelung der Abwassergebühren eingeführt haben, dürfte dieser Anteil sicherlich unter dem Abwasserm engen anteil von 42,6 % liegen. Andererseits müssen zahlreiche Betriebe neben den Abwassergebühren weitere Mittel für die eigene Vorbehandlung ihrer Abwässer aufbringen. Die Höhe auch dieser Kosten ist nicht bekannt. Über die Gesamtaufwendungen der Wirtschaft für die Klärung von Abwässern im eigenen Betrieb oder die Entwässerung, die von den Unternehmen aufgebracht werden, die ihre Abwässer unmittelbar in die Gewässer einleiten, sind ebenfalls keine Unterlagen vorhanden. Über die Investitionen in diesem Bereich gab es bislang nur unvollständige Daten. Die gemäß § 79 EStDV gewährten Steuerbegünstigungen betrafen nur Investitionen für Abwasseranlagen in vorhandenen Industriewerken. Sie betrugen im Mittel der Jahre 1965 bis 1971 jährlich 126 Mio DM. Gemäß § 10 des Entwurfes eines Gesetzes über Umweltstatistiken sollen zunächst die Zugänge an Sachanlagen, die dem Gewässerschutz dienen, künftig alljährlich erfaßt werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 22. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 28) : Was hat die Bundesregierung getan, bzw. was gedenkt sie zu tun, uns dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaft, neben der Handelspolitik auch die wirtschaftlichwissenschaftlich-technische Kooperation mit dritten Ländern der Europäischen Gemeinschaft zu übertragen, zur Annahme zu verhelfen, und wird sie bis zur Annahme ihrer Politik auf diesem Gebiet mit der der übrigen Mitglieder der Gemeinschaft koordinieren und nicht über den von ihnen eingehaltenen Rahmen hinausgehen? Die Frage betrifft zwei Bereiche: Die Kooperation mit Staatshandelsländern und die Kooperation mit Entwicklungsländern. Zur Kooperation mit Staatshandelsländern hat die Kommission Anfang Oktober 1973 eine Mitteilung über die durch Abkommen der Mitgliedstaaten aufgeworfenen Probleme vorgelegt. Der Mitteilung ist ein Vorschlag zur Einführung eines Konsultationsverfahrens für Kooperationsabkommen mit dritten Ländern angefügt. Die Bundesregierung steht diesem Vorschlag, der noch in den Gremien der Gemeinschaft eingehend geprüft werden muß, grundsätzlich positiv gegenüber und hat sich bereits in diesem Sinne geäußert. Sie hat bisher schon ihre Kooperationsabkommen mit der UdSSR und Rumänien in der Gemeinschaft freiwillig konsultiert, um zu einer Abstimmung mit den anderen Mitgliedstaaten zu gelangen. Zur Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern hat die Kommission im Juli 1971 eine Denkschrift mit Vorschlägen über die künftige Politik und im Februar 1972 ein konkretes Aktionsprogramm vorgelegt. Eine eigens eingesetzte Arbeitsgruppe „Zusammenarbeit in Entwicklungsfragen" hat diese Vorschläge im Lichte der Beschlüsse der Pariser Gipfelkonferenz eingehend erörtert und sich auf eine Reihe von konkreten Empfehlungen geeinigt, an deren Zustandekommen die deutsche Delegation maßgeblichen Anteil hatte. Hervorzuheben sind die Empfehlungen über die Koordinierung der bilateralen Entwicklungspolitik der Mitgliedstaaten und über neue Instrumente der Gemeinschaft im Bereich Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 4041* der Technischen Hilfe für die Förderung des Handels und der regionalen Integration der Entwicklungsländer. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, daß diese Empfehlungen möglichst unverzüglich verwirklicht werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 29) : Treffen Pressemeldungen zu, Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft forderten gleiche Rechte" wie die Bundesrepublik Deutschland im Handel mit der „DDR" und beabsichtigten, auch nach dem 1. Januar 1974 an bilateralen Handelsbeziehungen mit ihr festzuhalten, und was hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — getan, um deutlich zu machen, daß der innerdeutsche Handel nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundvertrag vom innerdeutschen Verhältnis zwingend geboten und ebenso zwingend darauf beschränkt ist? Das EWG-Protokoll über den innerdeutschen Handel bestimmt, daß die Anwendung des Vertrages in Deutschland keinerlei Änderung des bestehenden Systems dieses Handels erfordert. Der innerdeutsche Handel wird dementsprechend stets abschöpfungs- und zollfrei abgewickelt. Für ihn besteht eine Sonderstellung, die auch künftig aufrechterhalten wird. Auf den Handelsverkehr der anderen EWG-Mitgliedstaaten mit der DDR fanden dagegen stets die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften für Drittländer über die Erhebung von Abschöpfungen und Zöllen Anwendung. Die EG-Partnerstaaten schlossen allerdings bisher Handelsabkommen bilateral mit der DDR ab, und zwar wegen der fehlenden Anerkennung der DDR über ihre Handelskammern. Erst infolge der Umwandlung dieser Verträge nach der Anerkennung der DDR in Regierungsabkommen stellt sich die Frage, ob die Vorschriften der gemeinsamen Handelspolitik über den Abschluß von Handelsabkommen anwendbar sind. Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat auf Initiative der Bundesregierung am 5. März 1973 erstmals die Frage der Beziehungen zur DDR nach Abschluß des Grundvertrages erörtert. Die Vertreter der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften erkannten den deutschen Standpunkt an, daß der im EWG-Protokoll über den innerdeutschen Handel verankerte Grundsatz der Sonderstellung dieses Handels auch für die Zukunft fortgilt. Der Rat bekräftigte diese Haltung nach Vorlage einer Mitteilung der Kommission über die Handelsbeziehungen zur DDR am 20. September 1973 erneut. Über die künftige Gestaltung der vertraglichen Handelsbeziehungen der anderen Mitgliedstaaten zur DDR hat der Rat keine Beschlüsse gefaßt. Die Bundesregierung hat dazu erklärt, daß gemeinsam nach Lösungen gesucht werden sollte, durch die weder das integrationspolitische Ziel einer gemeinsamen Handelspolitik aus dem Auge verloren, noch der innerdeutsche Handel angetastet werden dürfte. Anlage 15 Antwort des Pari. Staatssekretärs Grüner vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Blumenfeld (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 37): Welche Kompetenzen müssen zur Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion, die bis zum Ende dieses Jahrzehnts vollendet sein soll, und deren Verwirklichung davon abhängig ist, daß den europäischen Organen die notwendigen Kompetenzen übertragen werden, nach Auffassung der Bundesregierung vorrangig, mittel- und langfristig auf die europäischen Organe übertragen werden, und welche Initiativen hat sie hierzu ergriffen bzw. gedenkt sie zu ergreifen? In der vollendeten Wirtschafts- und Währungsunion müssen nach der Entschließung des Rates und der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 22. März 1971 die europäischen Organe zur Ausübung einer gemeinsamen Wirtschafts- und Währungspolitik über die notwendigen Kompetenzen, insbesondere auf den Gebieten der inneren Geld- und Kreditpolitik und der Haushalts- und Steuerpolitik, aber auch in den Bereichen äußere Währungspolitik, Kapitalmarktpolitik sowie Strukturpolitik verfügen. Zur Durchführung einer gemeinsamen Politik auf diesen Gebieten sind nach Auffassung der Bundesregierung ein wirtschaftspolitisches Entscheidungsgremium auf Gemeinschaftsebene und ein gemeinschaftliches Zentralbanksystem erforderlich. Unerläßlich ist ferner die demokratische Legitimierung der gemeinsamen Politik durch ein in seinen Befugnissen wesentlich gestärktes Europäisches Parlament. Die Entschließung vom 22. März 1971 sieht vor, daß aufgrund eines Berichtes der Kommission über die Aufteilung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten auf die Organe der Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten noch vor dem Ende der ersten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion am 31. Dezember 1973 Beschlüsse gefaßt werden sollen. Da andererseits die Konferenz der Staats- und Regierungschefs am 19./20. Oktober in Paris die Organe der Gemeinschaft gebeten hat, vor Ende 1975 einen Bericht über die Europäische Union auszuarbeiten, geht die Kommission davon aus, daß vorher auch nicht über die institutionelle Entscheidungsstruktur der Wirtschafts- und Währungsunion entschieden werden könne. Diese Auffassung ist durch das Verhalten der meisten Mitgliedstaaten bestätigt worden. Die Bundesregierung hat sich deshalb damit einverstanden erklärt, am 1. Januar 1974 zunächst eine Konsolidierungsstufe einzuschalten. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 29. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sieglerschmidt (SPD) (Drucksache 7/1277 Fragen A 39 und 40) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach Preiserhöhungen für Zeitungs- und Zeitschriftenpapier bis zu 10 % in diesem Jahr bereits Preisankündigungen der Papierhersteller und -importeure 4042* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 bis zu 20 % für 1974 vorliegen, und teilt sie die hierauf gegründete Sorge, daß sich dadurch die Konzentrationsgefahr im Presseverlagswesen verschärft? Liegen der Bundesregierung Informationen über ein in der Öffentlichkeit nicht bekanntgewordenes Treffen europäischer Papierhersteller in Zürich im Spätsommer dieses Jahrs vor, und bejahendenfalls, war die Preisgestaltung für Zeitungs- und Zeitschriftenpapier für 1974 dort Gesprächsgegenstand? Zu Frage A 39: Die Bundesregierung betrachtet die augenblickliche Preisbewegung für Zeitungs- und Zeitschriftenpapier sehr aufmerksam. Ihr ist bekannt, daß die Lieferanten von Zeitungsdruckpapier für das Jahr 1974 Preiserhöhungen in der Größenordnung zwischen 16 % und 18 % verlangen. Höhere Papierkosten, die einen relativ großen Anteil an den Gesamtkosten einer Zeitung ausmachen, treffen aber alle Presseverlagsunternehmen gleichermaßen hart. Eine Konzentrationsförderung ist jedenfalls nicht die zwangsläufige Folge höherer Papierkosten. Soweit große Presseverlage bisher günstigere Einkaufspreise durchsetzen konnten, gibt das neue Kartellrecht in § 5 b den kleinen und mittleren Unternehmen der Branche die Möglichkeit, durch gemeinsamen Einkauf diesen Vorteil der Großen wettzumachen. Soweit die höheren Kosten nicht weitergewälzt werden können, haben die in Konzerne eingegliederten Presseverlage jedoch möglicherweise Vorteile. Auch aus diesem Grund ist die Bundesregierung daran interessiert, daß die Gründe und die Umstände der Preiserhöhung für Zeitungsdruckpapier rasch geklärt werden. Zu Frage A 40: Mit dieser Frage sprechen sie eine der denkbaren Ursachen für die gleichförmige und starke Preiserhöhung an. Ich kann dazu im Augenblick jedoch nur sagen, daß weder die Bundesregierung noch das Bundeskartellamt bisher von einem Treffen der europäischen Papierhersteller in Zürich weiß, das im Spätsommer dieses Jahres stattgefunden haben soll. Ich kann daher auch zu den dort behandelten Themen nicht Stellung nehmen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 46): Betrachtet die Bundesregierung die Stellungnahme der Bundesanstalt für Arbeit, „daß im Vordergrund aller Sorge die Erhaltung der Vollbeschäftigung stehen müsse" (Presse-Informationen der Bundesanstalt für Arbeit Nr. 69/73 vom 6. November 1973) für die Stabilitätspolitik im gegenwärtigen Zeitpunkt als hilfreich, und ist sie der Auffassung, daß sich diese Stellungnahme im Rahmen der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung hält, in dem die Bundesanstalt für Arbeit nach den II 1 und 3 des Arbeitsförderungsgesetzes ihre Aufgaben durchzuführen hat? Die Sorge um die Erhaltung der Vollbeschäftigung der deutschen Wirtschaft steht in der Tat im Vordergrund. Das heißt nicht, daß die Bemühungen um andere Zielgrößen — wie etwa die Stabilität — an Intensität verlieren müßten. Gerade die Stabilitätspolitik schafft längerfristig die Voraussetzungen für einen hohen Beschäftigungsstand. Ich bin in Übereinstimmung mit dem BMA der Auffassung, daß sich die zitierte Äußerung soweit sie Angehörige der Bundesanstalt für Arbeit angeht — im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes hält. Ich weise darauf hin, daß sich der von Ihnen zitierte Halbsatz in einer schriftlichen Presse-Information der Bundesanstalt für Arbeit findet, die — wie üblich — über ein Gespräch zwischen der Bundesanstalt und der Deutschen Angestelltengewerkschaft berichtet. Am Schluß der Verlautbarung heißt es im ganzen Satz: „Alle Gesprächsteilnehmer waren sich darin einig, daß im Vordergrund aller Sorge die Erhaltung der Vollbeschäftigung stehen müsse." Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 50) : Hält die Bundesregierung an der Auffassung fest, die vom Parlamentarischen Staatssekretär Grüner in der 57. Sitzung des Bundestags am 18. Oktober 1973 vertreten wurde, wonach in strukturschwachen Gebieten sektorale Schwierigkeiten nicht so stark in Erscheinung treten wie in bestimmten Ballungsgebieten, obwohl die Korrektur von Fehlentwicklungen einzelner Branchen in den Ballungsgebieten kein Vergleichsmaßstab für die allgemeine Beurteilung des Ausmaßes der verschiedensten sektoralen Schwierigkeiten in den strukturschwachen Gebieten sein kann? Ich habe auf eine Zusatzfrage in der genannten Sitzung erklärt, daß ich die von Ihnen dargelegte Auffassung in ihrer generellen Form nicht teilen könne. Die weiteren Erklärungen beinhalten den Hinweis, daß durchaus auch in Ballungsgebieten sektorale Schwierigkeiten auftreten, andererseits nicht in allen strukturschwachen Gebieten die gleichen Schwierigkeiten zu verzeichnen sind. Das bedeutet jedoch keineswegs, daß die Bundesregierung der Ansicht ist, die Probleme der strukturschwachen Gebiete seien gegenüber denen der Ballungsgebiete geringer. Diese Tatsache habe ich ausdrücklich in meiner Antwort betont. Die zahlreichen Erklärungen in früheren Fragestunden haben dies ebenfalls deutlich gemacht. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 53) : Will die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß innerhalb von ca. einem Jahr 200 Betriebe der Textilindustrie schließen mußten, ihre Textileinfuhrpolitik aus dem Ostblock und asiatischen Billigpreisländern beibehalten, obwohl in der deutschen Textilbranche dadurch zunehmend Arbeitsplätze gefährdet werden? Es trifft zu, daß es in der Textil- und Bekleidungsindustrie innerhalb eines Jahres zu etwa 200 Be- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 4043* triebsstillegungen gekommen ist. Darin setzt sich eine Entwicklung fort, die vor allem in der Textilindustrie seit Jahren im Gange ist; sie ist weitgehend eine Folge der Produktivitätssteigerung und Strukturverbesserung in diesem Wirtschaftszweig. Hauptursache für die derzeitigen Schwierigkeiten der Textil- und Bekleidungsindustrie sind eine auffällige Käuferzurückhaltung, erheblich gestiegene Rohstoffpreise und Lohnkosten sowie Finanzierungsschwierigkeiten in Betrieben mit knapper Kapitaldecke. Die Bundesregierung trägt diesen Schwierigkeiten jedoch mit ihrer Handelspolitik dadurch Rechnung, daß die kontingentierten Einfuhrmöglichkeiten gegenüber den asiatischen Ländern 1974 auf den Stand vor Inkrafttreten der handelspolitischen Erleichterungen des 2. Stabilitätsprogramms reduziert werden. Die Kontingente gegenüber dem Osten werden abweichend von der bisherigen Übung im Vergleich zu dem inzwischen erreichten Stand des laufenden Jahres nicht erhöht. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 71277 Frage A 61): Wann kann die deutsche Wirtschaft damit rechnen, daß die gegenwärtige Hochzinspolitik gelockert wird, nachdem es bereits in verschiedenen Bereichen der mittelständischen Wirtschaft, insbesondere im Baugewerbe, zu schweren Einbrüchen gekommen ist und die Arbeitsplätze ernsthaft gefährdet sind? Die Bundesregierung hält es für erforderlich, daß die Stabilitätspolitik generell fortgesetzt wird. Der Zeitpunkt einer allgemeinen Lockerung der Restriktionspolitik hängt in erster Linie davon ab, wie schnell alle am Wirtschaftsleben Beteiligten ihr Verhalten der veränderten Lage anpassen. Sofern sich in einzelnen Wirtschaftsbereichen kritische Entwicklungen in einem Ausmaß gezeigt haben, die gezielte Erleichterungen erforderlich machten, hat die Bundesregierung bereits gehandelt. So gewährt sie vorübergehende Finanzierungserleichterungen zur Realisierung des sozialen Wohnungsbauprogramms. Die Bundesregierung wird sich auch in Zukunft situationsgerecht verhalten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 29. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Fragen A 74 und 75) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die West-Pfalz, durch eine weitgehend einseitig strukturierte Industrie bedingt, eine sehr geringe Wirtschaftskraft aufweist und daß hier künftig mit erheblichen Arbeitsplatzdefiziten gerechnet werden muß? Ist die Bundesregierung deshalb bereit, diese Gebietseinheit im Bundesraumordnungsprogramm für eine Förderung im Sektor „Industrie" vorzusehen? Zu Frage A 74: Ja. Der Bundesregierung sind die Strukturprobleme der Westpfalz sehr gut bekannt. Die Westpfalz ist daher auch in das Regionale Aktionsprogramm „Saar-Westpfalz" einbezogen und wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gefördert. Zu Frage A 75: Das Bundesraumordnungsprogramm stellt einen überfachlichen gesamträumlichen Orientierungsrahmen dar. Die dort ausgewiesenen raumordnungspolitischen Schwerpunkte zur Förderung der Industrie haben keinen Ausschließlichkeitscharakter, sondern geben nur die aus raumordnungspolitischen Überlegungen ausgewählten ersten 10 Gebietseinheiten an, ohne daß damit die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" allein auf diese Gebietseinheiten beschränkt wird. Im übrigen wird die Industrieansiedlung oder -erweiterung in der Westpfalz seit Jahren durch die Bundesregierung gefördert. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 78): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die politischen und wirtschaftlichen Gründe, die zur besonderen Förderung des Zonenrandgebiets geführt haben, nach wie vor ohne Einschränkungen gegeben sind? Ja. Die Bundesregierung hat mehrfach erklärt, daß dem Zonenrandgebiet im Hinblick auf seine besondere politische und wirtschaftliche Situation die höchste Förderpriorität im Rahmen der regionalen Wirtschaftspolitik zukommt. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur beispielhaft darauf hinweisen, daß im Zuge der konjunktur- und stabilitätspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung trotz Aussetzung der degressiven Abschreibungen die im Zonenrandförderungsgesetz festgelegten Sonderabschreibungen für das Zonenrandgebiet nach wie vor in Kraft sind. Schließlich möchte ich auch darauf hinweisen, daß der zweite Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" nicht nur einen bevorzugten Mitteleinsatz für Investitionsmaßnahmen im Zonenrandgebiet vorsieht, sondern daß auch in begründeten Fällen von den Regelungen des Rahmenplans abgewichen werden kann. All dies dokumentiert, daß die Bundesregierung eine Einschränkung in der Förderung des Zonenrandgebietes in keiner Weise beabsichtigt. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 29. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 86 und Drucksache 7/1282) : 4044* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 Wieviel Investitionsvorhaben mit welchem Investitionsvolumen in strukturschwachen Fördergebieten gelangten infolge der Reduzierung der Investitionszulage um 25 % nicht zur Durchführung? Hat sich die Bundesregierung einen genauen Überblick über die Auswirkungen der konjunkturpolitischen Maßnahmen vom Mai d. J. in den strukturschwachen Fördergebieten verschaffen können, und wenn ja, zu welchen Feststellungen ist die Bundesregierung dabei gekommen? Zu Frage A 86: Die Zurechnung eines Rückganges des Investitionsvolumens in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" auf die Reduzierung des Investitionszulagensatzes ist nicht möglich. Die von der Bundesregierung vorgenommenen stabilitätspolitischen Maßnahmen insgesamt haben das Investitionsvolumen der konjunkturellen Situation entsprechend beeinflußt. Zu Frage auf Drucksache 7/1282: Die Bundesregierung beobachtet sowohl die gesamtwirtschaftliche Entwicklung als auch die regionalen und sektoralen Auswirkungen der stabilitätspolitischen Maßnahmen von Beginn an mit großer Aufmerksamkeit. Insgesamt vollzieht sich die Wirtschaftstätigkeit gegenwärtig zwar noch immer auf einem hohen Niveau; eine Verlangsamung des Anstiegs, eine zunehmende Differenzierung nach Bereichen sowie eine Verunsicherung infolge der Vorgänge im Mineralölbereich sind aber unverkennbar. Die Bundesregierung hält es vorerst weiter für geboten, die Stabilitätspolitik generell fortzusetzen, um eine Ausweitung der Preiserhöhungsspielräume zu verhindern. Für solche Bereiche, in denen sich kritische Entwicklungen abzeichnen, hat die Bundesregierung jedoch bereits Erleichterungen beschlossen. Zur Realisierung des sozialen Wohnungsbauprogramms werden für 50 000 bereits fertig geplante Wohnungen vorübergehende Finanzierungserleichterungen gegeben; für den Textil- und Bekleidungssektor werden gegenüber den asiatischen Ländern die Kontingentaufstockungen nicht über den 31. Dezember 1973 verlängert und gegenüber den Staatshandelsländern nicht erhöht. Diese Maßnahmen kommen vor allem auch den struktur- und wirtschaftsschwachen Räumen zugute. Darüber hinaus wird die Bundesregierung, wie bereits auf mehrere Anfragen hin hier im Plenum erklärt wurde, die bisherige Streckung von Haushaltsmitteln der Gemeinschaftsaufgaben teilweise oder ganz aufheben, sobald entsprechende regionale Unterschiede in der konjunkturellen Abschwächung dies geboten erscheinen lassen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 100) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Beteiligung des RWE an Gelsenberg von 48 % zu übernehmen und diese Beteiligung dann über 50,05 % aufzustocken? Die Bundesregierung hat beschlossen, die Gelsenberg-Beteiligung des RWE von 48,3 % zu erwerben. Darüber hinausgehende Beschlüsse der Bundesregierung gibt es nicht. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 7/1277 Frage A 101): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, einen bundeseinheitlichen Einführungserlaß zu dem im September 1972 in Kraft getretenen Außensteuerreformgesetz zu erlassen? Der Entwurf des Einführungserlasses zum Außensteuerreformgesetz ist im Bundesfinanzministerium fertiggestellt. Er wird Anfang Dezember den Spitzenverbänden zugehen. Nach abschließender Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder und nach Anhörung der Verbände soll der Erlaß im Februar 1974 bekanntgegeben werden. Der Einführungserlaß zum deutschschweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen ist ebenfalls fertiggestellt und den Ländern zur abschließenden Stellungnahme zugeleitet worden. Sobald die Stellungnahme vorliegt wird der Erlaß unverzüglich veröffentlicht werden. Mit dem Außensteuerreformgesetz wurde Neuland betreten. Die Anwendung des Gesetzes wirft ebenso wie das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen eine Reihe von Fragen auf, die in dem Einführungserlaß geklärt werden sollen und die in mehreren Sitzungen mit den Vertretern der Länderfinanzverwaltung erörtert werden mußten. Daneben wurde das vorgesehene Verfahren ausführlich in einem Planspiel getestet. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 102) : Ist die Bundesregierung bereit, bereits zum 1. Januar 1974 zur Abwendung von Arbeitsplatzrisiken in der Bauwirtschaft die Suspendierung des § 7 b EStG wieder aufzuheben? Die Bundesregierung beobachtet mit großer Sorgfalt die gesamtwirtschaftliche und sektorale Konjunkturentwicklung. Dazu gehört auch die Auftrags- und Beschäftigungslage in der Bauwirtschaft. In diesem Zusammenhang ist die Frage einer vorzeitigen Aufhebung der bis zum 30. April 1974 befristeten Aussetzung des § 7 b Einkommensteuer- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 4045* Besetz wiederholt geprüft worden. Die Bundesregierung sieht aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keinen Anlaß, den § 7 b Einkommensteuergesetz vorzeitig wieder in Kraft zu setzen. Sie können aber versichert sein, daß die Bundesregierung die Lage in der Bauwirtschaft weiterhin sehr sorgfältig beobachten wird. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 103) : Kann die Bundesregierung Erfahrungen vieler Lohnsteuerzahler bestätigen, daß sich die Bearbeitung ihrer Anträge auf Lohnsteuer-Jahresausgleich und damit die Rückzahlung zuviel gezahlter Steuern oft über sechs und mehr Monate hinzieht, und was wird sie tun, um diesen unsozialen Zustand zu beenden? Die Bearbeitung von Anträgen auf LohnsteuerJahresausgleich dauert nur in Ausnahmefällen, vor allem, wenn weitere Ermittlungen erforderlich sind, 6 oder mehr Monate. Im übrigen sind die Jahresausgleichsanträge 1972 bis etwa Ende August dieses Jahres abschließend bearbeitet worden. Die Bearbeitungszeit ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich; sie hängt im wesentlichen vom Zeitpunkt der Antragstellung, von der Arbeitsbelastung der einzelnen Finanzämter und von der Organisation der Datenverarbeitung in den einzelnen Ländern ab. In Nordrhein-Westfalen z. B. betrug im Lohnsteuer-Jahresausgleich 1972 bei etwa 3,5 Millionen Anträgen die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Jahresausgleichantrages nur etwa 6 bis 8 Wochen. Die Bundesregierung bemüht sich in Zusammenarbeit mit den für den für ,die Organisation der Finanzämter und ,der Datenverarbeitung zuständigen obersten Finanzbehörden der Länder seit langem, durch geeignete Maßnahmen die Bearbeitung der Jahresausgleichsanträge zu beschleunigen. Sosind z. B. automationsgerechte Antragsvordrucke entwickelt worden, die erstmals für den LohnsteuerJahresausgleich 1971 einheitlich im ganzen Bundesgebiet verwendet wurden und die dazu geführt haben, daß die Anträge besser ausgefüllt und von den Finanzämtern beschleunigt zur maschinellen Bearbeitung weitergeleitet werden konnten. Außerdem ist durch eine Änderung des Maschinenprogramms erreicht worden, daß bei Arbeitnehmern, die wegen der Höhe ihres Arbeitslohns erstmals zur Einkommensteuer veranlagt werden müssen, die Veranlagung im Rahmen des Jahresausgleichsverfahrens durchgeführt werden kann. Die veranlagten Arbeitnehmer werden deshalb ihre zuviel gezahlten Steuern genauso schnell zurückerhalten wie andere Arbeitnehmer. Im übrigen trägt zur Beschleunigung des Jahresausgleichsverfahrens auch bei, daß bei der Prüfung der Antragsgründe und Belege großzügig verfahren wird. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 7/1277 Frage A 104) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß die Anhebung des Ausbeutesatzes von 3 1 auf 3,8 1 Weingeist bei Kernobst für den Kernobstmarkt unerwünschte Nebenfolgen hat, da die zu verarbeitende Obstmenge von rund 100 dz wesentlich reduziert wird, und ist die Bundesregierung bereit, dies dadurch zu vermeiden, daß sie die Kontingente auf 400 1 bis 450 1 anhebt? Das Privileg des Brennens unter Abfindung, also ohne den sonst vorgeschriebenen amtlichen Verschluß der Brennereianlage, gestattet es dem Abfindungsbrenner, eine bestimmte Menge Branntwein zu einem stark ermäßigten Steuersatz herzustellen oder aber diese Branntweinmenge unter bestimmten Voraussetzungen zu einem sehr guten Übernahmepreis an die Bundesmonopolverwaltung abzuliefern. Diese Vergünstigung garantiert ihm aber nicht, auch jeweils eine gleichbleibende Obstmenge über den Brennkessel verwerten zu dürfen. Hier würde dem Institut des Brennens unter Abfindung eine marktordnende Aufgabe beigemessen, die ihm vor seiner Konzeption her nicht zukommt; es geht hier vielmehr um eine steuerliche Begünstigung, die sich auf eine bestimmte Menge Branntwein bezieht. Ein zeitlich bedingter Obstüberschuß kann durch das sog. Abschnittsbrennen vermindert werden. Dieses Abschnittsbrennen erlaubt es dem Brenner, das jährliche Kontingent ohne nachteilige Folgen zu überschreiten, wenn er in einem 10-Jahreszeitraum — der jetzige hat am 1. 10. 1973 begonnen und läuft bis zum 30. 9. 1983 — das 10-fache des Jahreskontingents einhält. Aus den genannten Gründen beabsichtigt die Bundesregierung nicht, eine Erhöhung der Kontingente vorzuschlagen. Im übrigen würde mit einer Erhöhung der Kontingente auch eine weitere Benachteiligung aller derjenigen Obsterzeuger verbunden sein, die nicht in den traditionellen Abfindungsgebieten Süd- und Südwestdeutschlands ansässig sind. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 29. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Fragen A 105 und 106) : Welche Minister, Staatssekretäre oder sonstigen Vertreter der Bundesregierung bzw. der Bundesbehörden und Bundesdienststellen haben welche Vorstands-, Aufsichtsrats- oder ähnliche Positionen im Auftrag des Bundes inne, welche Entschädigung werden für die einzelnen Ämter vergütet, und wer verfügt über die jeweiligen Beträge? Ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß die Bezüge in angemessenem Maße dem Bundeshaushalt zugeführt werden? 4046* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 Zu Frage A 105: Die ersten beiden Teilfragen Ihrer Frage 105, nämlich welche Minister, Staatssekretäre oder sonstigen Vertreter der Bundesregierung bzw. der Bundesbehörden und Bundesdienststellen, welche Vorstands-, Aufsichtsrats- oder ähnliche Positionen im Auftrag des Bundes innehaben und welche Entschädigungen für die einzelnen Ämter vergütet werden, lassen sich im Rahmen einer Fragestunde nicht beantworten. Ich müßte Ihnen eine umfangreiche Liste verlesen, da der Bund allein an etwa 100 Unternehmen unmittelbar beteiligt ist. Zu ihrer dritten Teilfrage, wer über die jeweiligen Beträge verfügt, ist folgendes zu sagen: Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören. Der Bundestag hat lediglich in zwei Fällen Ausnahmen vom Verbot der Zugehörigkeit zu einem Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat zugelassen und zwar für die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Olympia-Baugesellschaft. Die entsprechenden Bezüge verbleiben den Bundesministern. Die Parlamentarischen Staatssekretäre dürfen nach geltendem Recht Nebentätigkeiten ausüben und die Vergütungen, die sie hierfür bekommen, behalten. Dem Parlament liegt jedoch der Entwurf eines neuen Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vor, nach dem für die Frage der Nebentätigkeit der Parlamentarischen Staatssekretäre künftig die entsprechenden Vorschriften des Bundesministergesetzes Anwendung finden sollen. Danach werden die Parlamentarischen Staatssekretäre künftig ebenso wie die Bundesminister dem Verbot unterliegen, eine andere Berufstätigkeit auszuüben. Für die Zugehörigkeit der Parlamentarischen Staatssekretäre zu einem Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat können allerdings Ausnahmen zugelassen werden. Die Bundesregierung kann damit die Auflage verbinden, daß die Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen der Parlamentarischen Staatssekretäre ganz oder teilweise an den Bund abzuführen sind. Für die Beamten einschließlich der beamteten Staatssekretäre gilt die Verordnung über die Nebentätigkeit der Bundesbeamten, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. Danach sind Beamten Vergütungen für Nebentätigkeiten in einem Vorstand, Aufsichtsrat und Verwaltungsrat nur bis zur Höhe der in der Verordnung genannten Pauschalsätze für Aufwandsentschädigungen zu belassen. Zu Frage A 106: Wie sich aus meiner Antwort auf Ihre erste Frage ergibt, ist seitens der Bundesregierung bereits dafür Sorge getragen, daß die von Ihnen angesprochenen Vergütungen dem Bund zugeführt werden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 110): Ist die Bundesregierung bereit, der Wanderimkerei als einem eindeutig landwirtschaftlichen Betrieb die gleiche Gasölverbilligung zu gewähren, wie sie für die anderen landwirtschaftlichen Betriebe (z. B. der Wanderschäferei) ausdrücklich im Gesetz verankert ist? Mit Schreiben vom 7. März 1973 habe ich Ihnen, Herr Abgeordneter, mitgeteilt, daß ich die Einbeziehung der Imkereibetriebe in die Begünstigung nach dem Gasöl-Verwendungsgesetz — Landwirtschaft (GVL) für wünschenswert halte. Eine Möglichkeit, die Imker in den Kreis der Berechtigten aufzunehmen, schien sich anläßlich der Änderung des GVL durch das Steueränderungsgesetz 1973 zusammen mit der Aufstockung des Verbilligungssatzes zu bieten. Dazu war im Rahmen der parlamentarischen Behandlung des Steueränderungsgesetzes 1973 vom Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Deutschen Bundestages angeregt worden, die Imkereien in die Verbilligungsberechtigung nach dem GVL einzubeziehen. In den weiteren parlamentarischen Beratungen wurde dieser Anregung jedoch mit Hinweis auf das ausschließlich stabilitätspolitisch motivierte Steuergesetz nicht entsprochen. Ich werde mich entsprechend meinem Schreiben vom 7. März 1973 dafür einsetzen, dieses Problem im Zusammenhang mit der geplanten Verbesserung des Gasölverbilligungsverfahrens zu lösen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 114) : Trifft die Meldung der „Welt" vom 15. November 1973 zu, die Angehörigen der Deutschen Reichsbahn in West-Berlin führten ihre Lohnsteuer an die „DDR" ab, und aus welchen Gründen entfällt — bejahendenfalls — die Steuer gegenüber den Finanzämtern im Land Berlin, bzw. warum sehen diese von der Beitreibung ab? Nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes unterliegt der Lohn, den die Bediensteten der Deutschen Reichsbahn mit Wohnsitz in Berlin (West) von der Reichsbahn beziehen, in Berlin (West) nicht der Lohnsteuer. Hierdurch wird vermieden, daß die gleichen Einkünfte steuerlich doppelt — im Ostteil und Westteil Berlins — erfaßt werden. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 115) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 67. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 4047* Wie vereinbart die Bundesregierung es mit dein in der Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 befürworteten kooperativen Föderalismus, daß sie ohne Beteiligung der Länder am 5. September 1973 einseitig eine Streckung der Haushaltsansätze bei den Gemeinschaftsaufgaben für das Haushaltsjahr 1974 in Höhe von 615 Millionen DM beschloß? Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung einseitig eine Streckung der Haushaltsansätze bei den Gemeinschaftsaufgaben für das Haushaltsjahr 1974 beschlossen hat. Die Bundesregierung hat vielmehr die Vorsitzenden der Planungsausschüsse für die drei Gemeinschaftsaufgaben beauftragt — ich zitiere — „die Frage der Streckung in den Planungsausschüssen mit dem Ziel zu behandeln, mit den Ländern hierüber Einvernehmen zu erzielen". Diese Gespräche sind inzwischen aufgenommen. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß in den Haushaltsentwurf des Bundes für 1974 die ungekürzten, in den Planungsausschüssen mit den Ländern vereinbarten Ansätze eingestellt worden sind. Die Bundesregierung hat damit sowohl die rechtlichen Aspekte als auch die Prinzipien eines kooperativen Föderalismus beachtet. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 116) : Gibt es Pläne oder Überlegungen der Bundesregierung über eine „Verstaatlichung der Banken"? Nein, es gibt keine Pläne oder Überlegungen der Bundesregierung über eine Verstaatlichung der Banken. Anlage 34 Antwort des Bundesministers Ertl vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordnen Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 123) : Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß die Gemeinschaftsverpflegung eine immer größere Bedeutung gewinnt — 1985 werden ca. 32 Millionen Menschen mindestens einmal pro Tag gemeinschaftsverpflegt, davon schätzungsweise 13,5 Millionen in Betrieben - und welche Konsequenzen gedenkt sie daraus angesichts der Tatsache zu ziehen, daß die Betriebsverpflegung im Hinblick auf die auch jüngst im Ernährungsbericht 1972 hervorgehobenen ernährungsphysiologischen Erfordernisse ein überaus wirksames Instrument der Gesundheitserziehung sein kann? Die Bundesregierung mißt den Problemen der Gemeinschaftsverpflegung große Bedeutung zu. So wurde von meinem Haus bereits vor zwei Jahren eine umfangreiche Studie zu diesem Thema in Auftrag gegeben, aus der auch die in der Frage genannten Schätzzahlen stammen dürften. Weiterhin habe ich einen Arbeitskreis der Forschungsanstalten meines Ressorts beauftragt, für die verschiedenen Teilbereiche der Gemeinschaftsverpflegung Planungsgrundlagen zu erstellen und dort, wo Planungsgrundlagen nicht erforderlich sind, Empfehlungen auszusprechen. Der Arbeitskreis, in dem übrigens auch Wissenschaftler des Bundesgesundheitsamtes und anderer Institutionen mitarbeiten, befaßt sich z. Z. schwerpunktmäßig mit ernährungsphysiologischen und sozialen Auswirkungen der Gemeinschaftsverpflegung für die Schüler von Ganztagsschulen. Parallel zur Tätigkeit des genannten Arbeitskreises hat eine Gruppe von Mitarbeitern meines Ministeriums Planungs- und Koordinierungsfunktionen für den sehr komplexen Gesamtbereich übernommen. Diese Aufgabe ist deshalb besonders wichtig, weil in der Bundesrepublik sehr unterschiedliche Institutionen, wie Schul- und Krankenhausträger, Bundeswehr und Industriebetriebe von den Problemen der Gemeinschaftsverpflegung berührt werden und weil die optimale Gestaltung der Außer-Haus-Verpflegung die Beachtung sehr unterschiedlicher Kriterien erfordert. Hierzu gehören selbstverständlich die in der Frage angesprochenen Aspekte der Ernährungsphysiologie, Soziologie und Pädagogik, aber auch Investitions- und Finanzierungsfragen. Nicht zuletzt müssen auch auf der Angebotsseite die Voraussetzungen für eine marktgerechte und bedarfsangepaßte Versorgung der Verpflegungseinrichtungen geschaffen werden. Anlage 35 Antwort des Bundesminister Ertl vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 125) : Sieht die Bundesregierung die in Frankreich beabsichtigte Winterfütterungsprämie von je 200 Francs für eine Million Kühe und die Gewährung einer Anlieferungsprämie von 2 Centimes je Liter Milch in den Berggebieten als Beitrag zum Abbau der EWG-Milchüberschüsse und als vereinbar mit dem Beihilfenverbot der EWG-Milchmarktordnung (Artikel 24 d VO 804/68) an? Die französische Regierung hat die Kommission der EG davon unterrichtet, daß im Rahmen des Gesamtprogramms zur Förderung der Rindfleischproduktion u. a. folgende Zuschüsse gewährt werden: — In bestimmten benachteiligten Gebieten ein Zuschuß von 2 cts/1 Milch für das Einsammeln der Milch. — In bestimmten Bergregionen Fütterungsausgleichszahlungen von 200 ffrs/Kuh bzw. entsprechende landwirtschaftliche Fläche, wobei die Leistungen auf 200 Kühe bzw. entsprechende Tierart begrenzt sind. Die französische Regierung hat eine Anpassung der letztgenannten Maßnahme an die vom Rat in seiner letzten Sitzung vom 19./20. 11. 1973 grundsätzlich beschlossene Richtlinie über die Landwirtschaft in Berggebieten und bestimmten benachteiligten Gebieten zugesagt. Auf Veranlassung von BM Ertl sind beide Maßnahmen Frankreichs vom Rat anläßlich der vorge- 4048* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 nannten Sitzung eingehend erörtert worden. Die. Kommission hat dabei erklärt, sie prüfe z. Z. die Vereinbarkeit dieser Regelungen mit den Bestimmungen ides gemeinsamen Agrarmarkts. Nach Auffassung der Bundesregierung entsprechen die erwähnten Zuschüsse in der bisher bekannten Ausgestaltung nicht den geltenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechts. Bei ihrer endgültigen Beurteilung werden jedoch die vom Rat mit seinem vorgenannten Beschluß festgelegten Leitlinien Tiber die Förderung der Landwirtschaft in Berggebieten und benachteiligten Regionen entscheidend berücksichtigt werden müssen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 126) : Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung nicht bereit, den von den Kriegsfolgeverbänden für ihre kriegsopferrentenberechtigten Mitglieder erhobenen Anspruch auf Zahlung eines Weihnachtsgeldes zu erfüllen? Uns ist nicht bekannt, worauf sich Ihre Information über die in Ihrer Frage enthaltenen Forderung stützt. Uns ist nicht mitgeteilt worden, daß die Kriegsopferverbände über ihre Forderung nach vorgezogenen Anpassungen hinaus auch die Zahlung eines Weihnachtsgeldes angestrebt hätten. Ich gehe von der grundsätzlichen Auffassung des Gesetzgebers aus, daß eine angemessene und vor allem zeitnahe Entschädigung durch eine laufende monatliche Rentenzahlung sichergestellt werden muß. Die dazu notwendigen Voraussetzungen wurden 1969/1970 durch die Dynamisierung der Kriegsopferrenten geschaffen. Damit sind Leistungsverbesserungen verbunden, wie sie die Kriegsopfer in früheren Jahren nicht gekannt haben. Dazu kommt die Vorziehung der Anpassungstermine, wie sie mit dem erst vor einiger Zeit vom Bundestag einstimmig verabschiedeten Entwurf eines 5. Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes beschlossen wurde. Bei den Beratungen dieses Gesetzes ist von keiner Seite die Frage eines Weihnachtsgeldes für Kriegsopfer aufgeworfen worden. Insgesamt sind für den Zeitraum 1970 bis 1974 auf Grund der seit der letzten Legislaturperiode verabschiedeten Gesetze 9 Milliarden DM zusätzlich im Rahmen des Kriegsopferhaushalts bereitgestellt worden. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 29. November 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schlei (SPD) (Drucksache 7/1277 Fragen A 127 und 128) : Ist in der beim Bundesarbeitsministerium errichteten Kleinen Kommission, die sich aus Vertretern der Sozialpartner zusammensetzt, eine Einigung über die anzuwendende Untersuchungsmethode zum Problem der tarifvertraglichen Leichtlohngruppen erzielt worden? Hat die Bundesregierung das vom Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/534) befürwortete unabhängige Gutachten darüber, was in der heutigen technisierten Industriegesellschaft als schwere oder leichte Arbeit verstanden werden soll, in Auftrag gegeben, und wann sind gegebenenfalls erste Ergebnisse zu erwarten? Die in der Kleinen Kommission vertretenen Tarifvertragsparteien haben sich nicht auf eine einheitliche Methode geeignet und ihre Meinungsverschiedenheiten über die Bewertungs- und Eingruppierungsgrundsätze nicht überbrücken können. Offensichtlich haben tarifpolitische Erwägungen die Einigung verhindert. Die Bundesregierung hat sich daher dazu entschlossen, einen anderen Weg einzuschlagen und das in Aussicht gestellte Gutachten in eigener Verantwortung im September dieses Jahres an zwei unabhängige Wissenschaftler vergeben. Die Tarifvertragsparteien wurden davon in Kenntnis gesetzt. Auftragnehmer sind der Arbeitswissenschaftler Professor Rohmert, Darmstadt, und der Arbeitsmediziner Professor Rutenfranz, Dortmund. Der Titel des Forschungsauftrags lautet: „Arbeitswissenschaftliche Beurteilung der Belastung und Beanspruchung an unterschiedlichen industriellen Arbeitsplätzen." Die Ergebnisse sollen in Form des Schlußberichtes im Frühjahr 1975 vorliegen. Einen Zwischenbericht über die ersten Arbeitsschritte wird die Bundesregierung noch vor Ende des Jahres 1973 erhalten. Die Untersuchung in verschiedenen Industriezweigen soll die bestehenden Forschungslücken zur Beurteilung und Bewertung von schwerer und leichter Arbeit von Männern und Frauen schließen. Insbesondere sollen dadurch praktikable Maßstäbe zur Beurteilung und Bewertung der nervlichen und psychischen Beanspruchung gefunden werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, nach Vorlage des Schlußberichtes die Kommission der Tarifvertragsparteien wieder einzuberufen, ihr die Ergebnisse mitzuteilen und sie mit ihr eingehend zu erörtern. Die gewonnenen Erkenntnisse werden ebenfalls dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Außerdem sollen alle Tarifvertragsparteien, vor allem jene, die Tarifverträge für Wirtschaftszweige abschließen, in denen es noch Leichtlohngruppen gibt, unterrichtet werden. Den Tarifvertragsparteien sollen damit Unterlagen für eine anforderungsgerechte Lohnfindung und Einstufung von Männern und Frauen an die Hand gegeben werden. Ferner ist an die Unterrichtung der Öffentlichkeit und der internationalen Organisationen gedacht, die sich mit Lohnfragen beschäftigen. Anlage 38 Antwort ,des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 29. November 1973 auf ,die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 4049* Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Fragen A 131 und 132) : Welche Überlegungen werden von der Bundesregierung angestellt, um der augenblicklichen Kostenexplosion — die nicht zuletzt durch die außergewöhnlichen Kostensteigerungen in der Rentnerkrankenversicherung verursacht werden — zu begegnen und um eine weitere Erhöhung der Beitragssätze zu vermeiden? Inwieweit und in welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, auf die Entschließung der Vertreterversammlung des Verbands der Ortskrankenkassen Rheinland-Pfalz, Südbaden und Südwürttemberg-Hohenzollern vom 26. Oktober 1973 in Bad Dürkheim betr. Neuregelung der Finanzierung der Krankenversicherung der Rentner einzugehen? Der Schwerpunkt Ihrer Fragen bezieht sich auf die mit der Krankenversicherung der Rentner verbundenen Probleme. Die Bundesregierung teilt die in ihnen zum Ausdruck kommende Auffassung, idaß insbesondere die Neuordnung der Finanzierung der Rentnerkrankenversicherung Priorität hat. Darauf habe ich auch in der Fragestunde bereits mehrfach hingewiesen In Übereinstimmung mit einer Empfehlung der Sachverständigenkommission für die Weiterentwicklung der 'sozialen Krankenversicherung wird angestrebt, daß künftig jeder aktiv Versicherte einen gleichen Solidarbeitrag zur Finanzierung 'der Krankenversicherung unserer alten Mitbürger aufbringen sollte und daß ungleiche Belastungen der einzelnen Krankenkassen 'beseitigt werden. Soweit Ihre Frage die Aufwandssteigerungen in der sozialen Krankenversicherung im übrigen betrifft, möchte ich auf einen Trend hinweisen, der auch international zu beobachten ist. Faktoren sind vor allem die zunehmende Gesundheitsgefährdung durch Umwelt- und Arbeitsbedingungen, der kostenintensive medizinisch-technische Fortschritt, das Vordringen der chronischen Krankheiten, aber auch die Einkommens- und Preissteigerungen im medizinischen Bereich. Auch der Altersaufbau der Bevölkerung spielt eine Rolle, was sich insbesondere in dem überproportionalen Anstieg der Aufwendungen 'der Rentnerkrankenversicherung niederschlägt. Daher kommt der Frage einer stärkeren Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Versicherten, namentlich auch auf dem Arzneimittelmarkt eine große Bedeutung zu. Darüber hinaus tragen aber auch die Selbstverwaltungsorgane der Krankenkassen und der Kassenärzte eine zunehmende Verantwortung für eine sparsame und rationelle Verwendung der Beiträge der Versicherten. Zu Ihrer zweiten Frage ist zu bemerken, daß die Bundesregierung sorgfältig die Meinungsbildung bei den verschiedenen betroffenen Gruppen und Institutionen verfolgt. Dazu gehört auch die von Ihnen zitierte Entschließung. Einleitend habe ich auf unseren Willen zur Neuordnung der Finanzierung der Rentnerkrankenversicherung hingewiesen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 29. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Fragen A 133 und 134) : Werden die Versorgungsämter in Zukunft entsprechend der Änderung des Bundesreisekostengesetzes den Kriegsopfern ebenfalls 20 Pfennig statt bisher 18 Pfennig Kilometergeld erstatten? Warum werden nicht die Kilometergeldsätze gewährt, die seit dein 1. November 1973 steuerlich anerkannt werden, nämlich 32 Pfennig/km? Nach § 24 des Bundesversorgungsgesetzes sind dem Berechtigten die notwendigen Reisekosten einschließlich der Kosten der Verpflegung und Unterkunft in angemessenem 'Umfang zu ersetzen. Nach den dazu gehörenden Verwaltungsvorschriften gelten als notwendige Reisekosten die Fahrkosten, Nebenkosten und Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die nach den Bestimmungen des Reisekostenrechts für Bundesbeamte in Höhe der Reisekostenstufe A zu ersetzen sind. Damit ist sichergestellt, daß auch das Bundesreisekostengesetz in der geänderten Fassung vom 13. November 1973 anzuwenden ist. Der Versorgungsberechtigte erhält daher bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen jetzt 25 Pfennige als Wegstreckenentschädigung je Kilometer und nicht die von Ihnen genannten 20 Pfennige. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Der von Ihnen genannte Betrag ist ein steuerrechtlicher Satz, der in seiner Funktion mit der Wegstreckenentschädigung des Reisekostenrechts nicht ohne weiteres vergleichbar ist. Der Satz des Steuerrechts besagt nur etwas über die Bewertung des — vom Arbeitgeber gezahlten — Fahrkostenersatzes als steuerpflichtiges Einkommen, während es sich bei dem Betrag im Reisekostenrecht um die tatsächlich zu erstattenden Aufwendungen handelt. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/1277 Frage A 135) : Ist die Bundesregierung bereit, eine Novellierung des § 1290 Abs. 2 RVO dahin gehend anzustreben, daß ein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit in den Fällen entsteht, in denen dem Versicherten „aus anerkennenswerten Gründen der Krankheitszustand, der zur Erwerbsunfähigkeit führt, verschwiegen wird"? Sie haben, Herr Kollege, offenbar einen Fall im Auge, in dem der Antrag nicht zu dem frühestmöglichen Zeitpunkt gestellt worden ist, weil dem Versicherten sein wirklicher Krankheitszustand aus den von Ihnen angedeuteten Gründen verschwiegen worden ist. Ihre Frage, ob für solche Fälle der Beginn der Erwerbsunfähigkeitsrente neugeregelt werden sollte, läßt sich allerdings nicht auf den von Ihnen angesprochenen Kreis beschränken. Sie muß vielmehr für alle Fälle beantwortet werden, in denen der Antrag aus Gründen, die der Versicherte nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig gestellt wird. Ich werde die von Ihnen aufgeworfene Frage in Zusammenarbeit mit den Versicherungsträgern prüfen, zumal eine Änderung der geltenden Regelung insge- 4050* Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 samt für die Versicherungsträger eine Reihe Schwierigkeiten mit sich bringen würde. In vielen Fällen würde es dann für den Beginn der Erwerbsunfähigkeitsrente auf die schwierige Feststellung von sogenannten inneren Tatsachen ankommen. Hinzu kommt, daß die Vorschrift über den Beginn der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auch im Zusammenhang mit den Vorschriften über die Krankengeldgewährung gesehen werden muß. Danach endet der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tage, von dem an Rente wegen Erwerbsunfähigkeit zugebilligt worden ist. Wenn über diesen Zeitpunkt hinaus Krankengeld gewährt worden ist, geht der Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente bis zur Höhe des Krankengeldes auf den Träger der Krankenversicherung über. Ein Versicherter, der Krankengeld bezieht, hätte von einem früheren Beginn der Erwerbsunfähigkeitsrente also keinen Vorteil, dies jedenfalls dann nicht, wenn — was die Regel ist - das Krankengeld höher ist als die Erwerbsunfähigkeitsrente. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Unland (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 137): Trifft es zu, daß die Bundesanstalt für Arbeit den nachgeordneten Arbeitsämtern und Landesarbeitsämtern untersagt hat, regionale Kurzarbeiterzahlen vor der monatlichen Pressekonferenz des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit bekanntzugeben, und was waren gegebenenfalls die Grande? Die Bundesanstalt für Arbeit hat mir mitgeteilt, daß seit dem Jahre 1968 die monatlichen Arbeitsmarktberichte der Arbeitsämter und Landesarbeitsämter einschließlich der Arbeitsmarktzahlen nicht vor dem Ende der jeweiligen Pressekonferenz der Hauptstelle bekanntgegeben werden. Diese Regelung erschien ihr im Hinblick auf eine zutreffende Beurteilung der Arbeitsmarktlage notwendig. Nach Mitteilung der Bundesanstalt liegt es im Interesse einer ausgewogenen Beurteilung der Arbeitsmarktlage, Einzelergebnisse nicht vorab bekanntzugeben, weil daraus weder über die Arbeitsmarktsituation im Bezirk, noch über die Gesamtentwicklung im Bundesgebiet ein zuverlässiges Bild gewonnen werden kann. Eine Gesamtanalyse des Arbeitsmarktes aus allen verfügbaren Informationen über Arbeitslose, offene Stellen, Vermittlungen und Kurzarbeiter sei auch auf regionaler Ebene kaum eher möglich als für das Bundesgebiet. Die bisherige Erfahrung hat im übrigen gezeigt, daß die Bundesanstalt mit ihrer Statistik und Berichterstattung den Bedürfnissen der Aktualität Rechnung trägt. Zwischen dem Vorliegen der statistischen Ergebnisse bei den Arbeitsämtern und der Veröffentlichung vergehen nur wenige Tage. Dies gilt auch für die Kurzarbeiter-Statistik. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 138) : Aus welchem Grund wird die Sozialversicherungspflicht der bei der Deutschen Reichsbahn in West-Berlin beschäftigten Arbeitnehmer verneint, bzw. warum wird trotz Annahme der Versicherungspflicht von der Einziehung der Beiträge abgesehen, und entsprechen die gleichwohl erfolgenden, auf das Fremdrentengesetz gestützten Leistungen der Versicherungsträger dem Gesetzeszweck, wonach denjenigen Ansprüche an die Rentenversicherungsträger eingeräumt werden sollten, für die eine Versicherung bei den Trägern der Rentenversicherung nicht durchgeführt werden konnte? Die Versicherungspflicht von Arbeitnehmern bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik ist nicht an deren Wohnsitz, sondern an die Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung aufgrund eines Arbeitsverhältnisses geknüpft, das seinen Mittelpunkt in der Bundesrepublik oder Berlin, (West) hat. Die Deutsche Reichsbahn hat ihren Sitz nicht in Berlin (West). Daher werden dort auch keine Löhne geschuldet. Hieraus ergibt sich, daß von den Löhnen auch keine Sozialversicherungsbeiträge für einen bundesdeutschen Träger der Rentenversicherung einbehalten werden können. Bei Eintritt des Versicherungsfalls haben die genannten Personen Anspruch auf Rentenleistungen gegen das Sozialversicherungssystem der DDR. Leistungen werden ihnen jedoch nicht nach Berlin (West) ausgezahlt. Sofern die ehemaligen Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn ihren bisherigen Wohnsitz in Berlin (West) beibehalten, werden ihnen Rentenleistungen aufgrund des Fremdrentengesetzes von Rentenversicherungsträgern in der Bundesrepublik gewährt. Die Regelung widerspricht nicht den Zielen dieses Gesetzes, weil sie in gleicher Weise für jeden Bürger der DDR gilt, der seinen Wohnsitz in die Bundesrepublik verlegt. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Möhring (SPD) (Drucksache 7/1277 Frage A 139) : Wann ist ins Bereich des Bundesministers der Verteidigung damit zu rechnen, daß obligatorisch Sozialpläne in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften rechtzeitig erarbeitet werden und Anwendung finden, um persönliche Härtefälle bei dem Freisetzen ziviler Kräfte größeren Umfangs (wie z. B. in Kürze an der Katnpftruppenschule I/II Munster mit zivilen Panzerfahrern) weitestgehend zu verhindern? Wenn im Bereich des Bundesministers der Verteidigung Aufgaben von Arbeitnehmern durch Verlegung, Umgliederung oder Auflösung militärischer bzw. ziviler Dienststellen aus Rationalisierungsgründen entfallen, finden zur Vermeidung von Härten für das betroffene Personal die von den Tarifvertragsparteien am 29. 10. 1971 vereinbarten Tarifverträge über den Rationalisierungsschutz für Arbeitnehmer Anwendung. Danach sind unter be- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 4051* stimmten Voraussetzungen für Arbeiter und Angestellte Arbeitsplatzsicherung, Umschulungsmaßnahmen, Lohnsicherung durch Besitzstandszulagen und Zahlung von Abfindungen vorgesehen. Wird die Verlegung, Umgliederung oder Auflösung einer Dienststelle der Bundeswehr dagegen aus rein militärischen Gründen erforderlich, ohne daß damit eine rationellere Arbeitsweise verbunden oder angestrebt wird, wird der Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom August 1972 angewendet. Hiernach können Arbeitnehmer vorübergehend ohne Einkommensverlust außerhalb von Dienstposten beschäftigt werden. Im übrigen ist mit den Gewerkschaften bereits die Aufnahme von Tarifverhandlungen am 18./19. Dezember 1973 über diesen Fragenkomplex vereinbart. Abschließend, Herr Kollege Möhring, haben meine Feststellungen ergeben, daß bei der Kampftruppenschule in Munster mit einer Freistellung ziviler Panzerfahrer in größerem Umfang nicht zu rechnen ist. Soweit in der zurückliegenden Zeit Panzerfahrern aus gesundheitlichen Gründen andere Tätigkeiten übertragen werden mußten, konnten die Betroffenen in jedem Fall gleichwertig weiterbeschäftigt werden. Außerdem waren auch die Voraussetzungen für die Gewährung von Besitzstandszulagen erfüllt. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 29. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 7/1277 Fragen A 140 und 141): Haben die Offiziere der Bundeswehr (z. B. der Offizierschulen und der Fachhochschulen der Luftwaffe), die vor dem Stichtag 1. Oktober 1972 eingetreten sind, ebenfalls die Möglichkeit, an den Bundeswehrhochschulen zu studieren? Trifft es zu, daß einer Reihe von Offizieren, die eine abgeschlossene Fachausbildung (ATN) haben, mitgeteilt wurde, ein Studium an Bundeswehrhochschulen sei nicht möglich, und deli deren Anträge abgelehnt wurden, und, wenn ja, aus weichen Gründen und in wie vielen Fallen? Das Studium an den Hochschulen der Bundeswehr gehört heute für alle Berufsoffizieranwärter und die Offizieranwärter auf Zeit, die sich für mindestens 12 Jahre verpflichtet haben und die bildungsmäßigen Voraussetzungen erfüllen, zur regelmäßigen Ausbildung. Diese neue Ausbildung hat mit den Offizieranwärtern begonnen, die am 1. 6. 1972 in die Bundeswehr eingetreten sind. Alle zu diesem Zeitpunkt bereits in der Bundeswehr Dienst leistenden Offizieranwärter und Offiziere werden noch nach den zuvor geltenden Ausbildungsweisungen ausgebildet. Es ist aus Gründen — der Ausbildungskapazität; - des Personalbedarfs in der Truppe; — des Grundsatzes, daß Ausbildungszeit und die Zeiten der Verwendung in der Truppe in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen müssen; - sowie schließlich auch aus Kostengründen nicht vertretbar, daß die vor 'dem 1. Juni 1972 eingetretenen Soldaten neben der bisherigen Ausbildung auch noch die Ausbildung absolvieren, die das Hochschulstudium einschließt. Hierbei handelt es sich durchaus nicht um. ein Sonderproblem der Bundeswehr. Vielmehr wird überall dort, wo eine Reform der Ausbildung durchgeführt wird, diese Neuordnung nur für jene wirksam, die nach Einführung der neuen Ausbildungsgänge die Ausbildung beginnen. In derartigen Fällen wird es immer erforderlich sein, bestimmte Stichtage zu setzen. Diese Gründe — und damit komme ich zu Ihrer 2. Frage — haben dazu geführt, alle Anträge auf Teilnahme am Studium an den Hochschulen der Bundeswehr von solchen Soldaten abzulehnen, die vor dem Stichtag eingetreten sind. Eine Statistik darüber, wie viele derartige Anträge gestellt wurden, wurde nicht geführt. Es handelt sich jedoch nur um vereinzelte Anträge, denn die Truppe ist über die Voraussetzungen für die Teilnahme tun Studium eingehend informiert. Die Betroffenen wußten also, ob diese Ausbildung für sie in Betracht kam oder nicht. Die dennoch vorgelegten Einzelanträge zielten daher darauf ab, für diesen oder jenen eine Ausnahme zuzulassen. Außnahmen konnten jedoch aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zugelassen werden. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 29. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 7/1277 Fragen A 143 und 144) : Ist die Bundesregierung bereit, aus der Tatsache, daß innerhalb von wenigen Jahren zwei Flugzeuge in der Tiefflugschneise im Kreis Grafschaft Hoya abgestürzt sind, Konsequenzen zu ziehen und ihre Überlegungen zu einer Neuregelung der Tiefflugschneisen in der Bundesrepublik Deutschland beschleunigt zum Abschluß zu bringen? Wird die Bundesregierung unverzüglich und mit entsprechendem Nachdruck Verhandlungen mit den NATO-Partnern aufnehmen, damit die Sicherheitsbestimmungen für Tiefflüge von Maschinen dieser Staaten den deutschen angeglichen werden? Zu Frage A 143: Die Frage einer Neuregelung der Tiefflugschneisen in der Bundesrepublik Deutschland ist bereits seit längerem Gegenstand von Überlegungen im Bundesministerium der Verteidigung. Das Bundesministerium der Verteidigung hat entsprechende Vorstellungen für eine Neuregelung des Luftraums über der Bundesrepublik mit dem Ziel entwickelt, eine breitere Fächerung des Tiefflugbetriebs und damit eine Minderung der Lärmkonzentration zu erreichen. Ich darf jedoch darauf hinweisen - und das erwähnte ich bereits in meiner Antwort auf eine entsprechende Frage des Kollegen Möllemann in der Fragestunde am 20. September 1973 — daß der Vorschlag des Bundesministeriums der Verteidigung für die Neuordnung des Luftraums die Interessen aller Luftraumbenutzer, auch die unserer NATO-Verbündeten, berührt. Es bedarf daher naturgemäß einer sorgfältigen Prüfung und Koor- 4052* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 dinierung und wird nur im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr verwirklicht werden können. Lassen Sie mich jedoch versichern, daß die Bundesregierung bemüht ist, die beabsichtigte Neuregelung so schnell wie möglich zu realisieren. Zu Frage A 144: Die Tiefflugbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland gelten für alle Benutzer der Tiefflugsysteme. Sie sind die Grundlage des für die Bundesrepublik gültigen Teils des NATO-Handbuchs für Tiefflüge im Bereich der Alliierten Streitkräfte Europa Mitte, das im Interesse der Sicherheit für diesen Bereich erstellt worden ist. Wir stehen in ständiger Verbindung mit unseren Verbündeten und versuchen, die Lärmbelastung der Bevölkerung auf ein Minimum zu reduzieren. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 28. November 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 145): Ist der Bundesregierung das gut funktionierende System der stationären und ambulanten Patientenversorgung durch Fachärzte bekannt, die als Freiberufler im Rahmen der Polikliniken der Krankenhäuser ihre stationären Patienten auch ambulant versorgen können, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um im Rahmen einer Integration des Gesundheitswesens die ambulante und stationäre Versorgung der Patienten enger zu verzahnen und damit wirtschaftlicher unter Verwertung der niederländischen Erfahrungen zu gestalten? Der Bundesregierung ist bekannt, daß an niederländischen Krankenhäusern Fachärzte im Rahmen von Polikliniken als Freiberufler tätig sind. Die Bundesregierung hat durch das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze und durch die Bundespflegesatzordnung alle Möglichkeiten eröffnet, Wege zu erproben und im Landeskrankenhausplan zu berücksichtigen, die geeignet sind, die Krankenhausversorgung unserer Bevölkerung leistungsfähiger und wirtschaftlicher zu gestalten. In diesen Rahmen gehören Überlegungen zu einer besseren Verzahnung von ambulantem und stationärem Bereich und zwar sowohl in Richtung auf eine Beteiligung der Krankenhäuser an der vor- und nachstationären Versorgung (institutionelle Lösung), einer individuellen Ermächtigung von Ärzten des Krankenhauses zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung als auch einer Ausdehnung der Tätigkeit niedergelassener Ärzte über das Belegarztsystem an Krankenhäusern. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 29. November 1973 auf die Mündliche 'Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/1277 Frage A 148) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten und Wege, um die deutsch-englischen Jugendbeziehungen in den allgemeinen wie intensiven Formen auszubauen? Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit fördert erheblich den deutsch-britischen Jugendaustausch aus Mitteln des Bundesjugendplans über die Jugendverbände und Obersten Jugendbehörden der Länder sowie über ausgewählte intensive Programme in der Form der bilateralen Absprache. Für das Frühjahr 1974 ist eine zentrale Arbeitstagung mit britischen Regierungsstellen sowie mit deutschen und britischen Fachorganisationen und Jugendverbänden vorgesehen, auf der vor allem Möglichkeiten und Wege für einen umfangreichen Austausch von jungen Arbeitnehmern aus Großbritannien und der Bundesrepublik Deutschland geprüft werden sollen. Ferner soll der Austausch von behinderten deutschen und britischen Jugendlichen verstärkt werden. Anlage 47 a Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt-Vockenhausen (SPD) ('Drucksache 7/1277, Frage A 151) : Ist es richtig, daß sich die bisherige deutsche Alpenbahnpolitik geändert hat, und wie sind die beteiligten Staaten konsultiert worden? Die deutsche Alpenbahnpolitik hat sich nicht geändert. Nach wie vor vertritt die Bundesregierung in Übereinstimmung mit der Deutschen Bundesbahn die Auffassung, daß sich der Eisenbahntransitverkehr zwischen Deutschland und Italien aus Gründen einer rationellen Betriebsweise auf wenige möglichst leistungsfähige Linien konzentrieren sollte. Aus dieser 'Sicht ist auf deutscher Seite die Rheintalstrecke über Basel z. Z. der wesentliche Träger des Deutschland-Schweiz-Italien-Verkehrs, vor allem des Güterverkehrs. Die Entscheidung über eine weitere Alpenquerung ist in erster Linie eine Angelegenheit der Schweiz. Die Bundesbahn ist bereit, ihr Ausbauprogramm entsprechend anzupassen. Der deutsche Standpunkt ist in einem Schreiben vom 22. Februar 1972 an Herrn Bundesrat Bonvin niedergelegt und seither wiederholt — u. a. im Juli 1972 durch Herrn Bundesminister Leber — bestätigt worden. Dieser Standpunkt gilt unverändert fort. Anlage 48 Antwort ,des Parl. Staatssekretärs Haar vom 29. November 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/1277 Fragen A 152 und 153) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung mit dem Land BadenWürttemberg und/oder anderen Landesregierungen in Kontakt steht zwecks überregionaler Planung der Erweiterung und Neuanlage von Flughäfen? Sind der Bundesregierung Überlegungen bekannt, in BadenWürttemberg kleinere Flughäfen zu erweitern (z. B. BadenBaden-Oos), und welche Hintergründe und übergeordneten Interessen sind gegebenenfalls dafür maßgebend? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 4053* Zu Frage A 152: Die Bundesregierung steht aufgrund der Vielzahl aktueller Flughafenbelange in ständigem Kontakt mit den Landesregierungen. Dies trifft im einzelnen auch für die überregionale Planung der Neuanlage und der Erweiterung von Flughäfen zu und unabhängig davon, ob der Bund an den betreffenden Flughäfen gesellschaftsrechtlich beteiligt ist oder nicht. Darüber hinaus wirkt der Bund zur Wahrung der übergeordneten Interessen bei der luftrechtlichen Genehmigung von Verkehrsflughäfen mit. Insbesondere führen örtliche Flugsicherungs- und Hindernisfragen zu fachlichen Kontakten. Bei Planungsüberlegungen über die Neuanlage und Erweiterung von Flughäfen wird der Bund regelmäßig schon frühzeitig eingeschaltet. Infolge des dichten Luftverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland sind bei solchen Planungen immer auch überregionale Flugsicherungsprobleme zu lösen. Mit diesem Verfahren sollen Fehlentscheidungen bei der Standortwahl bzw. den beabsichtigten Ausbaumaßnahmen vermieden werden. Zu Frage A 153: Das baden-württembergische Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr hat vor kurzem ein Entwicklungsprogramm für ,die Verkehrslandeplätze in Baden-Württemberg veröffentlicht. Hiernach beabsichtigt das Land, seine finanzielle Förderung künftig auf bestimmte Landeplätze mit überregionaler Bedeutung zu konzentrieren. In diesem Zusammenhang ist neben anderen auch der Verkehrslandeplatz Baden-Baden/Oos genannt. Durch ,das Entwicklungsprogramm soll - wie auch in ,anderen Bundesländern — die regionale Luftfahrt sinnvoll in die langfristige Landesentwicklungsplanung einbezogen werden. Die Angelegenheit fällt in die Zuständigkeit des Landes BadenWürttemberg. Der Bund ist hieran nicht beteiligt worden. Einzelheiten über das veröffentlichte Entwicklungsprogramm hinaus sind hier nicht bekannt. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 29. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Fragen A 154 und 155) : Wie weit sind Pläne zur Neugliederung der Wasser- und Schiffahrtsdirektionsbezirke gediehen, und wie sehen insbesondere die neuesten Überlegungen im Zusammenhang mit der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Duisburg aus? Welche Argumente sprechen für und wider eine Auflösung, Verlegung oder Umstrukturierung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Duisburg? Das Gutachten über die Organisation und Wirtschaftlichkeit der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist vom Präsidenten des Bundesrechnungshofes als Beauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung erstattet worden. Die Bundesregierung hat die Pflicht, sich eingehend mit den darin enthaltenen Anregungen und Empfehlungen für organisatorische Änderungen der Verwaltung zu befassen. Welche Konsequenzen zu ziehen sind, bedarf in jedem einzelnen Fall einer sorgfältigen Prüfung. Bei den Wasser- und Schiffahrtsdirektionen hat der Bundesbeauftragte deren Reduzierung auf die Hälfte empfohlen und Modellvorstellungen für eine regionale Neugliederung entwickelt. Inzwischen sind jedoch auch von anderen Seiten Gesichtspunkte zur Neugliederung der Wasser- und Schiffahrtsdirektions-Bezirke vorgetragen worden. Um alle Belange in die Überlegungen einzubeziehen und möglichst weitgehendes Einvernehmen erzielen zu können, ist ein Arbeitskreis aus Personalrats- und Verwaltungsvertretern gegründet worden, der verschiedene Alternativlösungen diskutieren und deren Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen soll. Eine Entscheidung über die künftige Gliederung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung im Rheinstromgebiet kann nur im Zusammenhang mit der Gliederung der Mittelbehörden der gesamten Wasser- und Schiffahrtsverwaltung gesehen werden, da die wechselseitige Abhängigkeit der in verschiedenen Regionen zu berücksichtigenden Belange sehr groß ist. Neben den Gesprächen mit der Personalvertretung sind die anstehenden Fragen auch noch mit den betroffenen Bundesländern zu erörtern. Aus diesem Grunde halte ich eine ins einzelne gehende Diskussion über die Zukunft der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Duisburg zum gegenwärtigen Zeitpunkt für verfrüht. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (SPD) (Drucksache 7/1277 Frage A 156) : Treffen Informationen zu, daß der Bundesverkehrsminister ernsthaft die Rationalisierungsvorschläge der Deutschen Bundesbahn erwägt, in deren Vollzug die augenblicklich bestehenden 1000 Stückgutannahmebahnhöfe der Deutschen Bundesbahn auf 400 reduziert werden sollen? Mit Beschluß des Bundeskabinetts vom 5. September 1973 ist der Bundesminister für Verkehr beauftragt worden, im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen unverzüglich Maßnahmen zur Verminderung des Bundesbahndefizits einzuleiten und vor allem Möglichkeiten zur Verbesserung des Wirtschaftsergebnisses durch Einschränkung bzw. Konzentration des Stückgutverkehrs zu suchen, da der Kleingutverkehr unternehmerisch zu beurteilen und nach eigenwirtschaftlichen Grundsätzen zu betreiben ist. Auf Grund dieses Sachverhaltes erstellt der Vorstand der Deutschen Bundesbahn gegenwärtig ein Modell, wonach die Abwicklung des Stückgutverkehrs künftig über rund 400 Stückgutbahnhöfe erfolgen soll. Die Bundesbahn denkt in diesem Zusammenhang nicht daran, ihr Angebot im Stückgutverkehr zu verringern oder sich aus der Fläche zurückzuziehen. Sie beabsichtigt dies vor allem auch nicht in den künftig nicht mehr über die Schiene bedienten Orten. Vielmehr erweitert sie die Bedienungsform für Orte 4054* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 . und Ortsbereiche mit geringerem Verkehrsaufkommen. Sie führt also nur das am 1. Juni 1970 eingeführte und bewährte Bedienungsverfahren, das schon heute für mehr als 25 000 Ziele Anwendung findet, fort. Die Fortführung dieser Entwicklung ist notwendig, um nicht Dienstleistungen zu konservieren, die von den Kunden am Markt als überholt angesehen werden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die sich aus der Konzentration des Stückgutverkehrs ergebenden Verbesserungen geeignet sind, der bisherigen Entwicklung im Stückgutbereich der Deutschen Bundesbahn entgegenzuwirken. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 7/1277 Frage A 157) : Ist die Bundesregierung bereit, zusätzlich zu den im Haushaltsjahr 1974 vorgesehenen 200 Millionen DM zur Unterstützung des öffentlichen Personenverkehrs wenigstens zwei Pfenning pro Liter aus dem Mineralölsteuermehraufkmmen zur weiteren Fürderung dieses Verkehrsträgers zu verwenden? Zur Förderung und Unterstützung des öffentlichen Personennahverkehrs sind im Haushalt 1974 vorgesehen: 1. 1 107 Millionen DM Finanzhilfe kommunaler Straßenbau (hierunter auch Bau oder Ausbau von besonderen Fahrspuren für Omnibusse) . 2. 675 Millionen DM Finanzhilfe Verkehrswege des ÖPNV 3. 377 Millionen DM Investitionszuschüsse Nahverkehrsvorhaben der DB 4. 237 Millionen DM Gasölbetriebsbeihilfe Betrieb ÖPNV 5. 280 Millionen DM Gasölbetriebsbeihilfe Schienenverkehr 6. 1 550 Millionen DM Abgeltungsleistungen Schienenpersonennahverkehr DB 7. 200 Millionen DM zusätzliche Finanzhilfen zur Förderung von Einzelvorhaben bei Verkehrswegen der ÖPNV Die Bundesregierung denkt gegenwärtig nicht an eine weitere Zweckbindung des Mineralölsteueraufkommens zugunsten des ÖPNV über das bisherige Maß hinaus. Umschichtungen der Einnahmen aus der Mineralölsteuer innerhalb des Verkehrshaushalts sind nicht möglich. Auch soweit die Einnahmne aus der Mineralölsteuer in den allgemeinen Haushalt fließen, läßt sich eine Zweckbindung zugunsten des ÖPNV wegen anderweitiger starker Inanspruchnahme dieser Mittel nicht verwirklichen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 29. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Fragen A 158 und 159) : Aus welchen Gründen hat Bundesverkehrsminister Lauritzen auf der Tagung des Deutschen Splügenbahnkomitees am 26. Oktober 1973 in Stuttgart überraschend eine deutsche Kehrtwendung in dor Alpenbahnfrage bekanntgeben lassen (vgl. z. B. die enigegengesetzte Antwort von Bundesverkehrsminister Leber vom 26. April 1967 auf meine Mündlichen Anfragen — Stenographischer Bericht über die 107. Sitzung des Deutschen Bundestags am 28. April 1967, Seite 5073 B)? Inwieweit könnte das Splügenbahnprojekt die Verkehrsverhältnisse im Raum zwischen Schwarzwald und Bayern verbessern? Zu Frage A 158: Der Bundesminister für Verkehr hatte sich auf der Tagung des Splügenbahnkomitees am 26. Oktober 1973 durch den Präsidenten der Bundesbahndirektion Stuttgart vertreten lassen. Dieser war lediglich beauftragt, die Grüße des Herrn Ministers Dr. Lauritzen zu übermitteln. Die deutsche Alpenbahnpolitik hat sich zwischenzeitlich nicht geändert, zumal die erwähnten Verkehrsschwierigkeiten auf Gründe, die außerhalb der Bahn liegen, zurückzuführen waren. Zu Frage A 159: Das Splügenbahnprojekt ist aus Schweizer Sicht bisher für einen Zeitraum vorgesehen, in dem die Schienenkapazität der Lötschberg- und Gotthardbahn erschöpft sein wird. Es soll vornehmlich einem schnellen internationalen Fernverkehr dienen. Diese Auffassung wurde bei der gemeinsamen Besprechung zwischen Herrn Bundesrat Bonvin und Herrn Bundesminister Leber im Jahre 1972 vertreten. Deshalb wurde von deutscher Seite zugesagt, diese Bahn, im Falle einer Verwirklichung, auf deutscher Seite mit der im Ausbauprogramm der Deutschen Bundesbahn enthaltenen Neubaustrecke Stuttgart—München im Raum Ulm zu verknüpfen. Eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Raume zwischen Schwarzwald und Bayern ist zwar möglich, aber in diesem Zusammenhang von untergeordneter Bedeutung. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 160) : Hält es die Bundesregierung mit der ausgeprägten abseitigen Verkehrslage der Gebietseinheit Trier, in der erstmalig jetzt eine Autobahnlinie diese Region berührt, für vereinbar, für diese Gebietseinheit im Bundesraumordnungsprogramm keine Förderung im Sektor „Verkehrswesen" vorzusehen? Der Entwurf des Bundesraumordnungsprogramms, der derzeit noch mit den Ländern erörtert wird, geht davon aus, daß es sich bei den Schwerpunkten und Prioritäten im Verkehrswesen um die Ergebnisse vergleichsweise grober Schätzungen handelt und daß genauere Investitionszahlen durch die Bundesverkehrswegeplanung und die Generalverkehrsplanungen der Länder und Gemeinden unter Berücksichtigung von Gesichtspunkten der Raumordnung festgelegt werden. Aufgrund der Untersuchungen für den Ausbauplan der Bundesfernstraßen 1971 bis 1985 und für Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 4055* den Bundesverkehrswegeplan 1. Stufe, der vor kurzem dem Deutschen Bundestag zugeleitet wurde, sind auch für die Gebietseinheit Trier eingehende Verkehrsbedarfsuntersuchungen durchgeführt worden. Aufgrund der Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden kurz-, mittel- und langfristig erforderliche Verkehrsmaßnahmen auch für diesen Raum erarbeitet. Bezüglich der Einzelheiten verweise ich auf den Bundesverkehrswegeplan 1. Stufe und das ihm beigefügte Kartenmaterial. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/1277 Frage A 161) : Ist der Bundesverkehrsminister bereit, bei der Deutschen Bundesbahn anzuregen, nach der Aktion „Rosa Zeiten" eine Vergünstigung für Elternteile mit einem Kind nach dem Motto „Mutter und Tochter, Vater und Sohn" vorzusehen? Der Bundesminister für Verkehr ist gern bereit, Ihre Anregung, sehr verehrte Frau Kollegin, an die Bundesbahn weiterzuleiten. Ich darf jedoch vorsorglich darauf hinweisen, daß die Entscheidung über die Ausgestaltung der Sonderangebote im Reiseverkehr, für deren Durchführung kaufmännische Gesichtspunkte ausschlaggebend sind, beim Vorstand des Unternehmens liegt. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/1277 Frage A 162) : Wie weit sind die Beratungen im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften hinsichtlich einer einheitlichen Einführung des generellen Einbaus von laminierten Windschutzscheiben (sogenannten Verbundglasscheiben) in Kraftfahrzeuge, die zum ersten Mal zugelassen werden sollen, gediehen, ist mit einer baldigen Verabschiedung einer derartigen Maßnahme zu rechnen, und ist die Bundesregierung eventuell bereit, im Alleingang als eine unabdingbare Bedingung für die Erstzulassung von Kraftfahrzeugen in ihrem Hoheitsbereich das Vorhandensein einer Verbundglaswindschutzscheibe vorzuschreiben? Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen worden. Mit einem Verbot der Windschutzscheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas kann vorläufig nicht gerechnet werden, da mehrere Mitgliedstaaten (nämlich England, Niederlande, BRD) die Auffassung vertreten, daß für ein solches Verbot z. Z. keine zu rechtfertigende Begründung gegeben werden kann. Ausnahmen im Rahmen der harmonisierten Vorschriften sind grundsätzlich nicht möglich. Wegen der Eigenschaften der bekannten Windschutzscheibenbauarten ist die Bundesregierung nicht bereit, Windschutzscheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas zu verbieten. Das Verbot kann nicht verantwortet werden, da auch an Verbundglas-Windschutzscheiben schwere Verletzungen der Insassen entstehen können. Es ist nicht zweckmäßig, typische Verletzungsmechanismen, die an Einscheiben-Sicherheitsglas eintreten können, durch die Verletzungsabläufe zu „ersetzen", die für Verbundglas typisch sind. Hierzu erlaube ich mir, ergänzend auf die BT-Drucksache 7/416 hinzuweisen, in der die entsprechende Auffassung des Verkehrsausschusses dargelegt ist. Den wirksamsten Schutz vor Verletzungen an der Windschutzscheibe bietet nach dem Stand der Technik der Dreipunktsicherheitsgurt. Die Bundesregierung hat daher in § 35 a der Straßerverkehrs-Zulassungs-Ordnung solche Gurte vorgeschrieben. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/1277 Frage A 163) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bürgermeister der Städte Brüssel, Luxemburg, Straßburg und Genf Beratungen in Orleans über eine Schnellverbindung dieser Städte durch einen Luftkissenzug abgehalten haben, und teilt die Bundesregierung die Meinung, daß sich eine etwaige Entscheidung für den Luftkissenzug gegen andere Schnellverkehrssysteme richten und damit die Gefahr der Uneinheitlichkeit eines europäischen Schnellverkehrssystems gefördert wird? Der Bundesregierung ist bekannt, daß das sog. „Comité Europole", in dem die genannten Städte vertreten sind, am 18. Juni und am 23. Oktober 1973 getagt und sich u. a. mit dem Entwurf einer modernen spurgeführten Schnellverbindung Brüssel Genf befaßt hat. In der Sitzung in Luxemburg hatte man die Frage der zu wählenden Technik (Luftkissen, Magnetschwebeverfahren, verbesserte Rad-Schienentechnik) offen gelassen und das Sekretariat des Europarates beauftragt, für die darauffolgende Sitzung ein Memorandum über diese Frage auszuarbeiten. Dieses Memorandum wurde der Bundesregierung trotz entsprechender diplomatischer Fühlungnahme bisher nicht zugänglich gemacht. Es ist in Aussicht genommen, daß der deutsche Städtetag das Comité Europole zu einem Informationsbesuch in die Bundesrepublik Deutschland einladen wird. Wie zu erfahren war, wird das Comité Europol diese Einladung auch annehmen. Es ist richtig, daß sich eine etwaige Entscheidung für den Luftkissenzug gegen andere Schnellverkehrssysteme richten und damit die Gefahr der Uneinheitlichkeit eines europäischen Schnellverkehrssystems gefördert werden könnte. Der Bundesminister für Verkehr hat beispielsweise auf der letzten Ratstagung der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister im Juni dieses Jahres allgemein auf diese Gefahren hingewiesen und eigene Gedanken zu einem Netz großer Verkehrsachsen in Europa entwickelt. Diese Studie ist in der Verkehrsministerkonferenz mit großem Interesse angenommen worden und dient als Grundlage für eine von dieser Konferenz zu erarbeitenden Konzeption. Auch im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften werden im Sinne eines einheitlichen Europäischen Systems die modernen Transporttechniken noch zu erörtern sein. Diese Bemühungen auf internationaler Ebene werden dazu beitragen, daß die zu befürchtende Uneinheitlichkeit eines europäischen Schnellverkehrssystems nicht eintritt. 4056* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/1277 Frage A 164): Hält die Bundesregierung die Schlußleuchten an Lastkraftwagen für ausreichend, oder beabsichtigt sie wie in einigen anderen Ländern — zusätzliche Schlußleuchten oder besondere Reflektoren vorzuschreiben? Durch die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 20. Juni 1973 (Bundesgesetzbl. I S. 638) ist u. a. auch § 53 Abs. 1 Satz 3 (neu) StVZO geändert worden. Danach dürfen an Kraftfahrzeugen zwei zusätzliche höher als 1 550 mm über der Fahrbahn angeordnete Schlußleuchten angebracht werden. Diese zusätzlichen Schlußleuchten sind geeignet, Kraftfahrzeuge nach rückwärts noch besser kenntlich zu machen. Eine obligatorische Ausrüstung aller Fahrzeuge mit zwei zusätzlichen Schlußleuchten ist gegenwärtig nicht beabsichtigt, da in absehbarer Zeit eine bei den Europäischen Gemeinschaften harmonisierte Vorschrift zu erwarten sein wird. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 166) : Wie lassen sich die Auswirkungen der von der Bundesregierung veranlaßten Stillegung zahlreicher Bundesbahnstrecken und der Verminderung zentraler Stückgutannahmestellen bei gleichzeitiger Kürzung der Straßenbaumittel auf die Lebensqualität der Menschen in den betroffenen Gebieten mit dem vom Bundesverkehrsminister vorgelegten verkehrspolitischen Konzept („Der Mensch hat Vorfahrt") vereinbaren? Im Hinblick auf die Erfordernisse des Verkehrs in der Fläche ist festzustellen: Im Personenverkehr geht es darum, unwirtschaftliche Schienenverkehre abzubauen und sie nicht nur auf die kostengünstigere, sondern auch flexiblere Bedienung mit Omnibussen umzuleiten. Im Güterverkehr gilt es, den Knotenpunktverkehr der Schiene zu betonen und damit die verlustbringenden Streusendungen für die Bahn zu vermindern. Bei der im Konzept angestrebten intensiven Kooperation mit dem Straßengüterverkehr ergeben sich für diesen funktionsgerecht zusätzliche gesellschaftspolitisch bedeutsame Aufgaben des Sammelns und Verteilens. Die beabsichtigte Entwicklung wird wirkungsvoll dadurch unterstützt, daß entsprechend der ausdrücklichen Ankündigung im Kursbuch (Ziff. 14) der Straßenbau in schwach strukturierten Räumen an Bedeutung gewinnt und daher dort verstärkt gefördert wird. Angesichts dieser Tatsachen ist eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der betroffenen Bürger nicht zu erwarten; das Gegenteil — eine spürbare Verbesserung — wird angestrebt. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 167) : Welche Maßnahmen und gegebenenfalls welche zusätzlichen Leistungen hat die Bundesregierung vorgesehen, um die Zinsbelastungen für den sozialen Wohnungsbau auf ein erträgliches Maß zu senken? Wie bereits verlautbart, hat die Bundesregierung unbeschadet ihres Festhaltens an dem stabilitätspolitischen Kurs zur Stützung des vorrangigen sozialen Wohnungsbaus eine spezifische Zinsverbilligungsmaßnahme beschlossen. Sie soll dazu beitragen, die wegen der derzeit hohen Kapitalmarktzinsen bei der Abwicklung des laufenden Programms eingetretenen Schwierigkeiten zu überwinden, um die bei den Ländern bisher nicht in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen auszuschöpfen. Nach Angaben der Länder konnten bisher für 50 000 Wohnungen des Programms 1973 noch keine Bewilligungen ausgesprochen werden. Um diese Bewilligungslücke zu schließen, wird die Bundesregierung durch eine zusätzliche Bundeshilfe einen Ausgleich schaffen. Dadurch werden die Hypothekenzinsen für ein Hypothekenvolumen von rund 2,5 Milliarden DM auf 8,5 % verbilligt. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage ,des Abgeordneten Dr. Schmude (SPD) (Drucksache 7/1277 Frage A 168) : Welche Regierungsstelle oder Behörde hat im Sommer dieses Jahrs im Park des Berliner Schlosses Bellevue, des dortigen Amtssitzes des Bundespräsidenten, in einem sogenannten Gartenkabinett die Errichtung von mehreren Betonklötzen und eines Springbrunnens veranlaßt, welche Kosten sind dadurch entstanden und aus welchen Mitteln werden sie bezahlt? Das Bundespräsidialamt hat im Jahre 1972 die Bundesbaudirektion aufgefordert, für die Entwicklung und Erhaltung des Parks des Schlosses Bellevue ein Gutachten erstellen zu lassen. Von der Bundesbaudirektion wurde der Berliner Landschafts- und Gartenarchitekt Besserer beauftragt, nach dessen Entwurf bereits 1958/59 die Parkanlage für das Schloß Bellevue angelegt worden ist. Das erstellte Gutachten sieht u. a. vor, im Bereich des Spreeflügels des Schlosses ein Gartenkabinett anzulegen. Das Bundespräsidialamt hat die Bundesbaudirektion beauftragt, das Gartenkabinett herzurichten. Bei der weiteren Ausarbeitung ,der im gärtnerischen Gutachten enthaltenen Grundkonzeption wurde die Planung aus gestalterischen Erwägungen erweitert. Vom Gartenarchitekten Besserer wurden zur Gliederung der Anlage mit Efeu berankte Betonelemente und ein Springbrunnen vorgesehen. Nach diesem Vorschlag ist von der Bundesbaudirektion die Errichtung der Betonelemente und die Anlage des Springbrunnens im Sommer d. J. veranlaßt worden. Wie ich jedoch leider feststellen mußte, hat die Bundesbaudirektion die geänderte Planung dem Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 4057* Bundespräsidialamt nicht zur Zustimmung vorgelegt. Das ist ein bedauerlicher Fehler. Der Staatssekretär unseres Ministeriums hat sich dafür beim Staatssekretär im Bundespräsidialamt entschuldigt. Durch die genannten zusätzlichen Maßnahmen sind Kosten von 7 500,— DM entstanden. Sie sind von der Bundesbaudirektion aus Bauunterhaltungsmitteln des Bundespräsidialamtes bezahlt worden. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 169) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Belastungen, die sich für Eigenheimbesitzer, insbesondere der unteren und mittleren Einkommensschichten, dadurch ergeben, daß sich durch inflationsbedingt stark gestiegene Zinssätze die vor Jahren bei Errichtung des Eigenheims angestellten Berechnungen der wirtschaftlichen Belastungen aus dem Schuldendienst völlig verändert haben, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Interesse der Vermögensbildung und der breiten Streuung von Grundbesitz diesen Bevölkerungskreisen bei untragbar gewordenen Belastungen zu helfen? Die Bundesregierung hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß die Stabilitätspolitik zwangsläufig mit gewissen Härten verbunden ist. Zu diesen zwangsläufigen Härten gehören auch die Auswirkungen des Zinsanstiegs bei zinsvariablen Hypotheken auf Mieten und Belastungen. Bei den Eigentümern von Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist allerdings zu berücksichtigen, daß sich durch die mit den stabilitätspolitischen Maßnahmen bekämpfte inflationäre Entwicklung gleichzeitig auch die Schuldenlast relativ verringert. Hierauf hat soeben auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Ziff. 295 seines Jahresgutachtens 1973 hingewiesen. Dies gilt freilich für solche Eigenheimer und Mieter, die erst vor kurzem eine ohnehin schon relativ teurere Wohnung bezogen und nun zusätzlich von Miet- oder Belastungserhöhungen auf Grund des Zinsanstiegs betroffen sind, nur in abgeschwächter Form. Sie können jedoch gerade in Härtefällen mit einer Entlastung durch die vom Gesetzgeber vorgesehenen Verbesserungen beim Wohngeld rechnen. So werden die Höchstbeträge für Miete und Belastungen durch das vom Bundestag bereits beschlossene Dritte Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes gerade für die Wohnungen der letzten Jahre erheblich heraufgesetzt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung eine Änderung der Wohngeldverordnung beschlossen, nach der u. a. die bisherige Begrenzung der anrechnungsfähigen Belastung aus dem Kapitaldienst für Fremdmittel auf 8 % entfallen soll; insoweit gelten künftig nur noch die — inzwischen heraufgesetzten — Höchstbeträge für Miete und Belastung nach § 8 Abs. 1 des Zweiten Wohngeldgesetzes. Anlgae 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 29. November 1973 auf (die Mündliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277, Frage A 170) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß im Bundesraumordnungsprogramm die entstehende Nivellierung nicht erkennbar macht, daß — wegen gemeinsamer Betrachtung der Gebietsteile Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg — in der Gebietseinheit 28 der Raum von Vorder-Pfalz und Süd-Pfalz im Bereich der „allgemeinen Verwaltung" und der „kommunalen Einrichtungen" erhebliche Defizite aufweist und insoweit förderungswürdig ist? Das Hauptanliegen des Bundesraumordnungsprogramms ist der Abbau großräumiger Disparitäten in den Lebensbedingungen der Bevölkerung im gesamten Bundesgebiet. Die im Programmentwurf festgelegten Gebietseinheiten bilden hierfür den räumlichen Bezugsrahmen. Bund und Länder gingen bei der gemeinsamen Abgrenzung dieser Gebietseinheiten von den funktionalen Verflechtungen zwischen Verdichtungsräumen und ihnen jeweils zugeordneten ländlichen Gebieten aus. Die Gebietseinheiten enthalten (daher in der Regel mindestens einen größeren verdichteten Siedlungsraum. In der Gebietseinheit 28 „Rhein-NeckarSüdpfalz" ist dies der Verdichtungsraum RheinNeckar, der sich über die gemeinsame Landesgrenze von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz erstreckt. Selbst in Gebietseinheiten mit insgesamt günstiger Struktur dürften sich häufig kleinere Teilräume abgrenzen lassen, die erhebliche Defizite aufweisen und förderungswürdig sind. Diese festzustellen, ist Aufgabe 'der Landesentwicklung, nicht aber Gegenstand des Bundesraumordnungsprogramms, wie es der Deutsche Bundestag in seinem einstimmigen Beschluß vom 3. Juli 1969 gefordert ,hat. Ein solches, auf gesamträumliche Aspekte ausgerichtete Programm muß vielmehr in den verschiedenen Bereichen der Lebensbedingungen und der Lebensqualität gerade die Disparitäten erfassen, die für ganze Gebietseinheiten kennzeichnend sind. Die daraus abzuleitenden investiven Schwerpunkte im großräumigen Sinne stellen die Förderungswürdigkeit kleinerer Teilräume nicht in Frage; sie lassen der Landesplanung und (den Fachplanungen hinreichend Spielraum, auch im regionalen Rahmen schwerpunktmäßig auf ,die Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen im ganzen Bundesgebiet hinzuwirken. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A171): In welchem Umfang bestehen seitens der Bundesregierung Verpflichtungen, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, insbesondere von Wohnungen für Bundesbedienstete, Ostblockfirmen einzuschalten, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß angesichts der bedrohlichen Situation in der deutschen Bauwirtschaft und zur Abwendung von Arbeitsplatzrisiken bevorzugt deutsche Firmen mit öffentlichen Baumaßnahmen beauftragt werden sollten, auch wenn sie aus den der Bundesregierung bekannten Gründen nicht so günstige Angebote wie Ostblockfirmen abgeben können? 4058* Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 67. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1973 Die Bundesregierung hat keine Verpflichtung übernommen, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Ostblockfirmen einzuschalten. Das Bundeskabinett hat allerdings im Rahmen seiner Bemühungen zur Begrenzung des Mietanstiegs am 27. August 1970 beschlossen, daß ausländische Baufirmen — auch solche aus osteuropäischen Ländern verstärkt für öffentliche Aufträge herangezogen werden sollen. Durch diese politische Absichtserklärung wird jedoch keine entsprechende rechtliche Verpflichtung der Vergabebehörden begründet, da aus haushalts- und vergaberechtlichen Gründen stets der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag erhalten muß. Was speziell die von Ihnen besonders erwähnten Bundesbedienstetenwohnungen betrifft, so werden diese nicht vom Bund selbst, sondern von privaten Bauherren und Wohnungsbaugesellschaften in Auftrag gegeben. Zum 2. Teil Ihrer Frage teilt die Bundesregierung nicht die Auffassung, daß öffentliche Bauaufträge bevorzugt an deutsche Firmen vergeben werden sollten. Dies käme einer weitgehenden Entliberalisierung des Baumarktes gleich, wozu angesichts des geringen Marktanteils (1-2 %) osteuropäischer Baufirmen zur Zeit kein hinreichender Anlaß besteht. Es muß hierbei auch berücksichtigt werden, daß nicht nur osteuropäische Baufirmen in der Bundesrepublik, sondern in nicht unerheblichem Umfang auch deutsche Baufirmen im Ostblock tätig sind. Die Bundesregierung hat allerdings andererseits wiederholt darauf hingewiesen, daß die besondere Situation bestimmter strukturschwacher Gebiete in einzelnen Fällen eine restriktivere Haltung erforderlich machen kann. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 191) : Trifft die Meldung der „Welt" vom 12. November 1973 zu, die Bundesregierung wolle Polen in der Umsiedlungsfrage entgegenkommen und beabsichtige, die beim Deutschen Roten Kreuz vorliegenden Ausreiseanträge daraufhin zu überprüfen, welche der Antragsteller „tatsächlich ausreisewillig" seien, und wie rechtfertigt die Bundesregierung — bejahendenfalls - dieses Vorgehen im Hinblick auf die Erklärung des Deutschen Roten Kreuzes, hei allen Anträgen handele es sich nach genauer Prüfung um begründete Fälle? Die von Ihnen zitierte Meldung trifft nicht zu. Für eine solche Überprüfung besteht kein Anlaß, weil die Anträge vom Deutschen Roten Kreuz laufend auf dem neuesten Stand gehalten werden. Wie ich bereits am 8. November 1973 auf eine Frage des Abgeordneten Dr. Hupka hier ausgeführt habe, hat die Bundesregierung in allen Verhandlungen, Konsultationen und Gesprächen mit der polnischen Regierung die Zahlen des DRK zugrunde gelegt. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 192) : Trifft die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vein 10. November 1973 zu, die staatliche türkische Fluggesellschaft versuche nach wie vor, unter anderem mit Angeboten zu Dumping-Preisen, die türkischen Arbeitnehmer in West-Berlin für Reisen in die Türkei und zurück vom Ostberliner Flughafen Schönefeld zu gewinnen? Die Bundesregierung steht in dieser Angelegenheit schon seit einiger Zeit in Kontakt mit der türkischen Regierung. Von türkischer Seite ist uns zugesichert worden, daß für die THY-Flüge von Schönefeld nach Istanbul die gleichen Tarife gelten sollen wie bei Charterflügen von Gesellschaften der Alliierten zwischen Tegel und Istanbul. Der Bundesregierung liegen keine Beweise dafür vor, daß im Widerspruch hierzu Flugkarten billiger abgegeben wurden. Ob Reisebüros oder Agenten absprachewidrig Flugscheine unter Tarifpreis abgesetzt haben, ist schwer nachprüfbar. Die Bundesregierung wird die Angelegenheit in Zusammenarbeit mit dem Senat von Berlin weiterhin genau beobachten. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 29. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1277 Frage A 199) : Wie tritt die Bundesregierung den sowjetischen Auffassungen entgegen, sie interpretiere das Vier-Mächte-Abkommen willkürlich und ungenau und die politische Präsenz der Bundesrepublik in West-Berlin solle nicht ausgebaut, sondern verringert werden, und hat sie die sowjetische Seite mit Nachdruck darauf aufmerksam gemacht, daß dieser Forderung sowjetischerseits willkürliche und ungenaue Interpretationen zugrunde liegen, nämlich daß sie statt von „Bindungen" nur von „Verbindungen" spreche, daß sie die Behauptung aufstelle, Berlin sei überhaupt kein Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland, und die Behauptung aufstelle, es gebe überhaupt keine politischen Bindungen zwischen dem Bund und Berlin? 1. Die Bundesregierung teilt die der sowjetischen Seite bekannte Auffassung der drei Westmächte, daß das Viermächte-Abkommen und seine Begleitdokumente nicht auf dem allgemeinen Prinzip beruhen, daß die Bundespräsenz in Berlin (West) verringert werden soll. Die besonderen Beschränkungen, die von den drei Westmächten der Bundespräsenz in Berlin (West) auferlegt wurden, sind im ViermächteAbkommen niedergelegt. 2. Verbindlich sind für das Viermächte-Abkommen ausschließlich der englische, französische und russische Text. Die Bundesregierung geht im Einvernehmen mit den drei Westalliierten davon aus, daß die Bezeichnung ,,Bindungen" den Sinn der in den drei authentischen Sprachen gebrauchten Substantive (ties, liens, swjasi) trifft. Dieser Sinn wird aus dem Zusammenhang, in dem diese Substantive gebraucht werden, wie auch der Geschichte der Verhandlungen bezüglich der einschlägigen Bestimmungen hinreichend deutlich.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerhart Rudolf Baum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter, die Bundesregierung ist nicht für eine Begrenzung eingetreten und wird auch nicht für eine Begrenzung eintreten.


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Gansel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Norbert Gansel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, sind Sie nicht auch der Meinung, daß es nicht gerade ein Zeichen humanitärer Gesinnung gegenüber politisch Verfolgten ist, wenn das Land Schleswig-Holstein, in dessen Gebiet die Organisation Amnesty International rund 50 Arbeitsplätze für Chile-Flüchtlinge zur Verfügung stellen könnte, unter Berufung auf den von der Innenministerkonferenz beschlossenen Verteilerschlüssel für die Aufnahme chilenischer Flüchtlinge nur zwei, drei oder maximal fünf Chile-Flüchtlinge aufnehmen will?