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    Vokabeln: 2
    1. Eine: 1
    2. Zusatzfrage.: 1
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    Deutscher Bundestag 63. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 7. November 1973 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . 3677 A Amtliche Mitteilungen 3677 A Fragestunde (Drucksache 7/1182) Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . 3677 C Frage A 4 des Abg. Gansel (SPD) : Erstellung und rechtliche Absicherung eines Mustermietvertrags Jahn, Bundesminster (BMJ) 3677 D, 3678 A Gansel (SPD) 3678 A, B Frage A 122 des Abg. Dr. Schöfberger (SPD) : Maßnahmen zugunsten der im Zuge der Vergleichs- oder Konkursanmeldung von Baufirmen geschädigter Sparer und Einleger Dr. Abreß, Staatssekretär (BMBau) . 3678 D, 3679 B Dr. Schöfberger (SPD) . . . . . . 3679 B Frage A 123 des Abg. Dr. Schöfberger (SPD) : Auflagen an private Bauträger von Seniorenwohnheimen und ähnlichen Einrichtungen Dr. Abreß, Staatssekretär (BMBau) . 3679 B Frage A 6 des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU): Aktion „Fortschritt für alle" und Behauptungen betr. die ideelle Unterstützung durch das Bundesgesundheitsministerium Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 3679 D Frage A 7 des Abg. Ey (CDU/CSU) : Überschreitung der tolerierbaren Bleiwerte in Fertiggerichten und Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . . . . . . . . 3680 A, B Ey (CDU/CSU) . . . . . . . . 3680 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. November 1973 Fragen A 8 und 9 des Abg. Kern (SPD) : Förderung der Mutagenitätsforschung durch die Bundesregierung Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . . . . 3680 C, D, 3681 A Kern (SPD) 3681 A Frage A 10 der Abg. Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) : Rückstandsuntersuchungen bei Nahrungsmitteln mit einem vom Massachusetts Institute of Technology in Boston entwickelten Analyseverfahren Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 3681 B, C Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . . 3681 C Fragen A 11 und 12 des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Erhöhung der Pflegesätze in Altersheimen und Alterspflegeheimen, zusätzliche Inanspruchnahme von Sozialhilfe durch Rentenempfänger und Freistellung eines Teiles der Rente von der Anrechnung Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . . . 3681 D, 3682 A, B, C, 3683 A, B, C Härzschel (CDU/CSU) . . . 3682 A, B, D, 3683 A Gerster (Mainz) (CDU/CSU) 3682 B, 3683 C Gansel (SPD) . . . . . . . . . 3683 B Frage A 24 des Abg. Gansel (SPD) : Führung von Amtsbezeichnungen auf den Türschildern der Arbeitsräume von Mitarbeitern der Deutschen Bundespost Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT /BMP) 3684 A, B Gansel (SPD) . . . . . . . . 3684 B Frage A 25 des Abg. Spilker (CDU/CSU) : Gebührenerhöhungen im Postzeitungsdienst Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT /BMP) . . . . . . . . 3684 C Frage A 26 des Abg. Spilker (CDU/CSU): Forderung der Postgewerkschaft nach Wegfall der Samstagzustellung Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT /BMP) . . . . . . . . 3684 D Frage A 27 des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) : Gebührenanhebung im Postzeitungsdienst und Zustellung von Tageszeitungen am Sonnabend Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT /BMP) 3685 A, B Nordlohne (CDU/CSU) . . . . 3685 B Frage A 28 des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Befragung der Postkunden betr. Sonnabendzustellung Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT /BMP) 3685 B, C Rollmann (CDU/CSU) 3685 C Frage A 30 des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Schaffung besserer Berufs- und Einsatzmöglichkeiten für Diplompädagogen Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 3685 D, 3686 B, C Stahl (Kempen) (SPD) 3686 B Fragen A 32 und 33 des Abg. Tillmann (CDU/CSU) : Studienplatz des zugelassenen, aber vor Studienbeginn zum Wehrdienst einberufenen Studienbewerbers Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 3686 C, D, 3687 A Tillmann (CDU/CSU) 3686 D Fragen A 34 und 35 des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Feststellung des Deutschen Studentenwerks über den Fehlbetrag zwischen dem Bedarfssatz und den Studienkosten; Aufstockung der Förderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz aus Mitteln der Sozialhilfe Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 3687 A, B, C, D, 3688 A, B, C Dr. Fuchs (CDU/CSU) 3687 C, 3688 A, B Ey (CDU/CSU) 3687 C Seiters (CDU/CSU) . . . . . . 3688 B Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 3688 C Fragen A 38 und 39 des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Erhöhung der Einkommensgrenze und der Bedarfssätze des Ausbildungsförderungsgesetzes Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 3688 D, 3689 A, B Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . 3689 A, B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode--- 63, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. November 1973 III Frage A 62 des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Leistungen aus Reichsmark-Lebensversicherungen an Personen mit Wohnsitz in der „DDR" bzw. Berlin (Ost) Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 3689 C, D, 3690 A, B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 3689 D, 3690 A Hansen (SPD) 3690 A Fragen A 63 und 64 des Abg. Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU /CSU) : Zeitpunkt des Inkrafttretens und Auswirkung des Erlasses über die umsatzsteuerliche Behandlung von Sachzuwendungen und sonstigen Leistungen an Arbeitnehmer Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 3690 B, C, D Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) 3690 C Frage A 67 des Abg. Berger (CDU/CSU) : Unterschiedliche Sätze in den steuerlichen Reisekostenbestimmungen und im Reisekostenrecht des öffentlichen Dienstes Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 3690 D, 3691 A, B Berger (CDU/ CSU) . . . . . . . 3691 B Fragen A 68 und 69 des Abg. Josten (CDU/CSU) : Auswirkungen der Kraftfahrzeugsteuerreform Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 3691 B, C, D, 3692 A, B Josten (CDU/CSU) . . 3691 C, D, 3692 B Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . . 3691 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . 3692 A, 3692 C Wehner (SPD) . . . . . . . 3692 A Tillmann (CDU/CSU) 3692 C Frage A 88 des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Kürzung des Schadensausgleichs bei Witwen nach dem Bundesversorgungsgesetz Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 3692 D, 3693 A, B, C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 3692 D, 3693 B Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 3693 B Fragen A 93 und 94 des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) Zahl und Besetzung der Stellen sowie Betreuung der Zivildienstleistenden Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 3693 C, D, 3694 B Pfeffermann (CDU/CSU) . . . . 3694 A, B Fragen A 96 bis 101 der Abg. Dr. Wörner, Ernesti und Rommerskirchen (CDU/CSU) : Stichhaltigkeit von Zweifeln an der demokratischen Zuverlässigkeit der Bundeswehr Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 3694 C, D, 3695 C Ernesti (CDU/CSU) 3695 B, C Frage A 102 des Abg. Hansen (SPD) : Anzeigen von Wehrbereichskommandos gegen Wehrdienstverweigerer und andere wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 3695 D, 3696 A, B, C Hansen (SPD) . . . . . . . . . 3696 A Dr. Wörner (CDU/CSU) 3696 B Frage A 106 des Abg. Hansen (SPD) Zweifel an der Glaubwürdigkeit eines Kriegsdienstverweigerers wegen dessen Befürwortung der Fristenlösung Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 3696 C, 3697 A, B, C, D Hansen (SPD) . . . . . 3696 D, 3697 A Biermann (SPD) 3697 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 3697 D Frage A 111 des Abg. Nordlohne (CDU/CSU): Bummelstreik der Fluglotsen Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 3698 B, D Nordlohne (CDU/CSU) . . . . 3698 C, D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 3698 C Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Energieversorgung bei Gefährdung oder Störung der Einfuhren von Mineralöl oder Erdgas (Energiesicherungsgesetz) (SPD /FDP) (Drucksache 7/1198) — Erste Beratung — 3699 A Nächste Sitzung 3699 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. November 1973 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 3701* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 5 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Hoffie (FDP) : Kritik an der schleppenden Registrierung neuer Arzneimittel . . . . . . . . 3701* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 13 —Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Abelein (CDU / CSU) : Unterstützung der Bundesländer bei der Durchführung des Gesetzes über den Beruf des Rettungssanitäters 3301* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Fragen A 22 und 23 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Vermehrte Aufstellung öffentlicher Fernsprechzellen; Untersuchung der Möglichkeit, öffentliche Münzfernsprecher anrufbar zu machen . 3702* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Frage A 29 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Übernahme des Postreisedienstes von der Deutschen Bundesbahn 3702* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 65 — Drucksache 7/1182 ,— des Abg. Dr. Dübber (SPD) : Erstattung von Visagebühren an den Ostsektor Berlins durchfahrende Westberliner Binnenschiffer . . . . . 3702* D Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 66 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Meldung betr. Abwicklung der geplanten Ostkredite über die Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . 3703* A Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 70 — Drucksache 7/1182 — der Abg. Frau Huber (SPD) : § 33 a des Einkommensteuergesetzes 3703* A Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 89 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Sozialenquete zur sozialen Lage der künstlerischen Berufe in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . 3703* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 90 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU): Empfehlungen der Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung bezüglich der Früherkennung von Krankheiten . . . 3703* C Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 91 und 92 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Unentgeltliche Beförderung von Behinderten im Nahverkehr . . . . 3703* D Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 103 und 104 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Möhring (SPD) : Erhöhung des Bekleidungserstzuschusses und der Abnutzungsentschädigung für Selbsteinkleider der Bundeswehr; Zusammensetzung des Ausschusses für Kleiderkassenangelegenheiten 3704* B Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 105 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Zweifel an der Glaubwürdigkeit eines Kriegsdienstverweigerers wegen dessen Befürwortung der Fristenlösung . 3704* D Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 107 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Hoffie (FDP) : Vereinheitlichung der Flugverkehrskontrolle in Europa unter Mitwirkung von EUROCONTROL . . . . . . . . . 3705* A Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 108 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Kempfler (CDU/ CSU) : Stillegung von Stückgutknotenbahnhöfen 3705* B Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 110 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Lenzer (CDU/ CSU) : Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis an ausländische Staatsbürger . 3705* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. November 1973 3677 63. Sitzung Bonn, den 7. November 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 13.30 Uhr
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    Berichtigungen 60. Sitzung, Seite 3461 C, ist statt „Alber" zu lesen: „Dr. Arnold". 62. Sitzung, Seite 3613 B, 6. und 7. Zeile, ist zu lesen: zuständig: Ausschuß für Bildung und Wissenschaft (federführend) Innenausschuß Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Adams * 9. 11. Dr. Aigner * 9. 11. Alber *** 7.11. Anbuhl 9.11. Dr. Artzinger * 9. 11. Augstein 9.11. Behrendt * 9. 11. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 7.11. Dr. Blüm 9.11. Frau von .Bothmer ** 7. 11. Brandt (Grolsheim) 9. 11. Büchner (Speyer) 7. 11. Buschfort 9.11. Dr. Corterier * 8. 11. Entrup 9. 11. Fellermaier * 9.11. Frehsee * 8.11. Gerlach (Emsland) * 10.11. Gewandt 7. 12. Graaff 15. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 9.11. Kater * 8.11. Kiechle 7.11. Dr. Klepsch ** 7.11. Lampersbach 17.11. Lautenschlager * 8.11. Lücker * 7.11. Memmel * 9.11. Müller (Mülheim) * 9.11. Frau Dr. Orth 9.11. Porzner 9.11. Richter ** 8.11. Scheffler 8.11. Scheu 9.11. Schmidt (Kempten) ** 8.11. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 9.11. Dr. Schulz (Berlin) * 9.11. Dr. Schwörer * 9.11. Dr. Slotta 9.11. Dr. Starke (Franken) * 7.11. Graf Stauffenberg 9. 11. Dr. Vohrer *** 7. 11. Walkhoff * 9. 11. Wende 8. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzung der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 7. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/1182 Frage A 5) : Anlagen zum Stenographischen Bericht Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik des Vorsitzenden des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie, Dr. Rolf Lappe, an der schleppenden Registrierung von neuen Arzneimitteln, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die angeblich bereits seit zwei Jahren „festliegenden" über 2000 z. T. neuen, wirksamen Medikamente beim Bundesgesundheitsamt in Berlin zügiger registrieren zu lassen? Die Bundesregierung hat zu der Frage der Registrierung von Arzneispezialitäten in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rollmann und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingehend Stellung genommen. Es handelt sich um die Drucksache Nr. 7/892. Die Bundesregierung bedauert die z. Z. etwa 2 Jahre dauernde Bearbeitung für Registrierungsanträge beim Bundesgesundheitsamt. Die Gründe hierfür liegen zum Teil in der Verschärfung der Registriervorschriften durch die Novelle zum Arzneimittelgesetz vom 23. Juli 1964 und die Prüfrichtlinie vom 11. Juni 1971. Das Bundesgesundheitsamt sieht sich im Interesse der Arzneimittelsicherheit veranlaßt, an die vom Anmelder vorzulegenden Unterlagen höhere Anforderungen zu stellen. Dadurch ergeben sich automatisch längere Wartezeiten bei der Registrierung. Zum Teil liegen die Gründe für die lange Bearbeitungszeit aber auch in der ungenügenden personellen Ausstattung des Spezialitätenregisters. In einer gesonderten Finanzvorlage nach § 15 Haushaltsgesetz wurden 1973 zur personellen Verstärkung des Spezialitätenregisters 4 Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter und 6 Stellen für anderes Personal bewilligt. Diese Stellen konnten bisher leider noch nicht alle besetzt werden. Hinzu kommt, daß in letzter Zeit eine starke Erhöhung der Zahl von Zulassungsanträgen zur Registrierung beim Bundesgesundheitsamt festzustellen ist, so daß sich die Situation beim Spezialitätenregister noch nicht merklich entspannen konnte. Für das Haushaltsjahr 1974 bin ich bemüht, weitere Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter und anderes Personal zu erhalten. Ich hoffe, daß bei einer entsprechenden Vergrößerung der Zahl der Mitarbeiter eine zügigere Bearbeitung der Registrieranträge und damit eine Verkürzung der Bearbeitungszeit erfolgt. Lassen Sie mich noch hinzufügen, daß sich unter den beim Bundesgesundheitsamt zur Registrierung vorliegenden Arzneispezialitäten nur wenige therapeutisch hochwertige Neuentwicklungen befinden. Diese werden selbstverständlich mit Vorrang behandelt und registriert. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 7. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 13) : 3702* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. November 1973 Welche Unterstützungen gedenkt die Bundesregierung den Bundesländern zur Durchführung des in der Beratung befindlichen Rettungssanitätergesetzes (Drucksache 7/822) zu gewähren, insbesondere für die Einrichtung der Ausbildungsstätten? Das künftige Gesetz über den Beruf des Rettungssanitäters wird zu den Gesetzen gehören, die von den Ländern gemäß Artikel 83 GG als eine eigene Angelegenheit ausgeführt werden. Die Kosten der Ausführung des Gesetzes sind gemäß Artikel 104 a Abs. 1 GG ebenfalls von den Ländern zu tragen, da die Ausnahmetatbestände des Artikels 104 a Abs. 2 bis 4 GG nicht gegeben sind. Die Bundesregierung hat daher keine direkten Einwirkungsmöglichkeiten bei der Durchführung des Gesetzes und ist auch in ihren Möglichkeiten für eine Unterstützung der Länder bei der Ausführung des Gesetzes beschänkt. Dies gilt auch für die Einrichtung von Ausbildungsstätten, wobei darauf hinzuweisen ist, daß die Schulen für Rettungssanitäter nicht nur von den Ländern, sondern auch von Gemeinden, Gemeindeverbänden oder anderen Trägern errichtet werden können. Die staatliche Anerkennung als Ausbildungsstätte wird bei Vorliegen der Voraussetzungen auch anderen als öffentlichen Trägern erteilt. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäter, die vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit aufgrund des Rettungssanitäter-Gesetzes mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen sein wird, wird die Einzelheiten der Ausbildung regeln. An den in dieser Verordnung festgelegten Erfordernissen wird sich die Ausstattung der Ausbildungsstätten zu orientieren haben. Bei der Vorbereitung der Verordnung werden die Länder ebenso wie bei dem Gesetzentwurf schon in einem sehr frühen Stadium beteiligt, so daß die Möglichkeit besteht, alle einschlägigen Fragen zu erörtern und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 7. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen A 22 und 23) : In welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung, in der Zukunft vermehrt öffentliche Fernsprechzellen aufzustellen, um dem gesteigerten öffentlichen Bedarf gerecht zu werden? Bestehen Pläne, diese Zellen technisch so auszustatten, daß sie auch anrufbar sind? Die Deutsche Bundespost verstärkt seit Jahren erfolgreich ihr Bemühen, Öffentliche Sprechstellen bereitzustellen. Das Bemühen wird durch die Zahl der Öffentlichen Münzfernsprecher, die in den vergangenen 4 Jahren nahezu verdoppelt werden konnte, nachhaltig unterstrichen. Die Deutsche Bundespost ist auch weiterhin bestrebt, im Rahmen der Möglichkeiten und der Erfordernisse diese Entwicklung fortzuführen. Die Möglichkeit, Öffentliche Münzfernsprecher anrufbar zu machen, ist wiederholt untersucht worden. Betriebliche und wirtschaftliche Gründe, wie das Blockieren der Fernsprecher durch Kunden, die auf ankommende Gespräche warten und daraus eventuelle entstehende unliebsame Auseinandersetzungen, entstehende Mindereinnahmen durch geringere Nutzungszeit in abgehender Richtung, sowie mögliche Gebührenhinterziehungen bei solchen ankommenden Auslandsgesprächen, bei denen der Angerufene das Gespräch zu bezahlen hat — also bei R-Gesprächen —, stehen einer Maßnahme im Sinne der Anfrage ebenso entgegen wie die erheblichen Investitionen, die für Umrüstung der Münzfernsprecher und für die Bereitstellung zusätzlicher Rufnummern in den Fernsprechvermittlungsstellen aufzuwenden wären. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vorn 7. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage A 29) : Kann die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß unter den Bediensteten der Deutschen Bundespost Sorge und Ungewißheit im Hinblick auf den Dienstzweig „Postreisedienst" vorherrschen, klarstellen, ob der Postreisedienst bei der Deutschen Bundespost verbleiben oder aber von der Deutschen Bundesbahn übernommen und schließlich für den kombinierten Omnibusdienst Bahn/ Post eine neue eigenständige Organisationsstruktur geschaffen werden soll? Das Bundeskabinett hat den Vorschlag des besonderen Ministerausschusses, ,der sich mit der Gesamtsituation der Deutschen Bundespost zu befassen hatte, zustimmend zur Kenntnis genommen, daß der gesamte Dienstzweig Postreisedienst einschließlich Personal und Sachmittel auf ,die Deutsche Bundesbahn übergeleitet werden soll. Unter „Personal" ist das Fahr- und Werkstattpersonal zu verstehen, nicht das Verwaltungspersonal. Die Deutsche Bundesbahn soll die zusammengefaßten Linien unter Berücksichtigung der lokalen und regionalen Verkehrsstruktur auf die Verkehrsträger (Deutsche Bundesbahn, nicht ,bundeseigene Eisenbahnen, private und kommunale Verkehrsunternehmen) so zuordnen, daß sie am kostengünstigsten betrieben werden können. Dabei ist die Notwendigkeit des Schienenersatzverkehrs zu berücksichtigen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 7. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dübber (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage A 65): Gibt es auf seiten der Bunderegierung Bedenken dagegen, daß die im Bundeshaushalt Kap. 60 05 („Leistungen des Bundes für Berlin") veranschlagten 40 Millionen DM zur Visagebührenerstattung auch an Westberliner Binnenschiffer gezahlt werden, die den Ostsektor lediglich durchfahren? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. November 1973 3703* Die Bundesregierung hat keine Bedenken dagegen, daß die von den Westberliner Binnenschiffern bei der Fahrt durch Ostberlin gezahlten Visagebühren aus dem Bundeshaushalt erstattet werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 7. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 66) : Trifft die Meldung zu, daß die Bundesregierung durch ein Gesetz für die Kreditanstalt für Wiederaufbau sich eine eigene Hausbank zuzulegen gedenkt, um damit vor allem clic geplanten Ostkredite abzuwickeln? Die Meldung trifft nicht zu. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 7. November 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Huber (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage A 70): Hält die Bundesregierung es nicht für gerechtfertigt, bei der steuerlichen Begünstigung des § 33 a des Einkommensteuergesetzes erwerbstätige Ehegatten mit in Ausbildung befindlichen gleichzustellen, da die im Gesetz anerkannte außergewöhnliche Belastung eines Ehepaare, mit zwei oder mehreren Kindern in beiden Fällen die gleiche ist? Nach dem Wortlaut des § 33 a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes können Ehegatten mit zwei haushaltszugehörigen Kindern unter 18 Jahren wegen der Beschäftigung einer Hausgehilfin oder einer Haushaltshilfe einen Freibetrag wegen außergewöhnlicher Belastung bis zu 1 200 DM oder 600 DM erhalten, wenn beide Ehegatten erwerbstätig sind. Die Frage, ob unter Erwerbstätigkeit im Sinne dieser Vorschrift auch eine Berufsausbildung zu verstehen sei, ist zur Zeit Gegenstand eines Revisionsverfahrens. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Entscheidung des Bundesfinanzhofs abgewartet werden sollte. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 7. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 89) : Kann die Bundesregierung einen genauen Zeitpunkt nennen, zu dem dem Deutschen Bundestag die Sozialenquete zur sozialen Lage der künstlerischen Berufe in der Bundesrepublik Deutschland zugeleitet werden kann, und ist insbesondere damit zu rechnen, daß diese Enquete noch in diesem Jahr vorliegen wird? Das wissenschaftliche Institut, das auf Anregung des Deutschen Bundestages die Untersuchung über die Situation der freiberuflich künstlerisch Tätigen im Auftrag der Bundesregierung durchführt, hat seine Erhebung im wesentlichen abgeschlossen. Es wertet zur Zeit die gewonnenen Daten aus. In Anbetracht des Umfangs 'dieses Materials, des differenzierten und weit gestreuten Personenkreises und der komplexen Problematik ist der Abschluß dieser Arbeiten und die Vorlage der Ergebnisse vor Jahresende nicht zu erwarten. Es kann noch kein genauer Termin für die Vorlage des Berichts genannt werden. Die Bundesregierung hofft aber, ihn im Frühjahr nächsten Jahres erstatten zu können. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 7. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 90) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlungen der Sachverständigenkommissionen zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung bezüglich der Früherkennung von Krankheiten (4. September 1973), und welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen? Die Empfehlungen der Sachverständigenkommission, die bestehenden Programme der Krankenversicherungsträger auf Herz- und Kreislauferkrankungen auszudehnen, werden von der Bundesregierung begrüßt. Sie sind eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung auf diesem Gebiet. Die Sachverständigenkommission hält es allerdings für erforderlich, vor der allgemeinen Einführung der vorgeschlagenen Früh erkennungsuntersuchungen Modelle zu erproben, die die praktische Durchführbarkeit dieser Untersuchungen als Leistungsangebot für breite Bevölkerungskreise im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung nachweisen. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Vorbereitungen für solche Modelluntersuchungen, deren Erfahrungen für die Ausdehnung der Früherkennung in diesem Bereich zugrunde gelegt werden sollen, sind eingeleitet. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 7. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen A 91 und 92) : Trifft es zu, daß den Behinderten, Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten im Nahverkehr nur dann nach dem Gesetz über die unentgeltliche Beförderung vom 27. August 1965, Bundesgesetzblatt I S. 978, unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr ermöglicht wird, wenn ein Ortslinienverkehr besteht und der Nachbarortslinienverkehr mit mehr als 12 Fahrtenpaaren werktäglich ausgeführt wird und dadurch alle Behinderten außerhalb dieser Möglichkeit benachteiligt werden, und wenn ja, beab- 3704* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. November 1973 sichtigt die Bundesregierung, diese Härte im Gesetz auszugleichen? Beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Gesetz dahin gehend zu ändern, daß die Behinderten auf allen öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere auch im Eisenbahnverkehr und Omnibusverkehr jeglicher Art, wenn nicht eine Fahrpreisbetreiung, so doch eine spürbare Fahrpreisermäßigung erhalten können? Es trifft zu, daß nach dem von Ihnen genannten Gesetz aus dem Jahre 1965 die Behinderten mit Kraftfahrzeugen im Ortslinienverkehr ohne weiteres und im Nachbarortslinienverkehr nur dann unentgeldlich befördert werden, wenn er einem Ortslinienverkehr vergleichbar ist. Dies ist nach deal Gesetz u. a. der Fall, wenn auf einer Linie werktäglich (außer Sonnabend) fahrplanmäßig nicht weniger als 12 Fahrtenpaare ausgeführt werden. In der letzten Fragestunde habe ich bereits darauf hingewiesen, daß eine Änderung dieses Gesetzes beabsichtigt ist. Dabei soll der Nahverkehrsbegriff so erweitert werden, daß auch der genehmigte Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in ländlichen Gebieten einbezogen wird. Damit dürfte die unentgeltliche Beförderung auch auf den Linien sichergestellt sein, die zur Zeit nicht unter den Begriff „Nachbarortslinienverkehr" fallen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die vorgesehene Gesetzesänderung — darauf habe ich bereits hingewiesen — soll es den Behinderten generell ermöglichen, die für ihren Wohnbereich wichtigen Omnibuslinien unentgeltlich zu benutzen. Auch im S-Bahnverkehr der Deutschen Bundesbahn sind nach geltendem Recht Fahrpreisvergünstigungen für Behinderte vorgesehen. Soweit es sich um den darüber hinaus gehenden Reiseverkehr z. B. mit der Bundesbahn handelt, gehen die bisherigen Überlegungen dahin, daß den Behinderten — soweit sie bei erforderlichen Reisen auf finanzielle Hilfe angewiesen sind — durch Leistungen im Einzelfall geholfen werden sollte. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 7. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Möhring (SPD) (Drucksache 7/1182 Fragen A 103 und 104) : Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß ein Selbsteinkleider der Bundeswehr eine spürbare und den gestiegenen Kosten angemessene Erhöhung seines Bekleidungserstzuschusses und der unverändert gebliebenen jährlichen Abnutzungsentschädigung erhalten sollte, weil ein Offizier des Jahres 1956 mit dem damaligen Zuschuß noch seine gesamte Ausrüstung erwerben konnte, während der Offizier von heute bei einem Zuschuß von 965 DM (Heer) und einem tatsächlichen Aufwand von 2300 DM für die Erstausstattung einen unzumutbaren Eigenbetrag aufzubringen hat? Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß der „Ausschuß für Kleiderkassenangelegenheiten," dem Vertreter der Führungsstäbe, des Sanitätswesens, der Abteilung Haushalt, Verwaltung und Recht sowie des Innenministeriums angehören, durch Offiziere aller Laufbahngruppen und Dienstgrade ergänzt werden sollte, denen die Alltagsprobleme der Truppe besser bekannt sind, und sieht die Bundesregierung darin eine Möglichkeit, die Beseitigung des Zustandes zu erreichen, daß die Preise einiger Artikel der Monopol-Institution Kleiderkasse höher sind als im Groß- und Einzelhandel? Zu Frage A 103: Die Bundesregierung beabsichtigt, ab 1. 1. 1974 den einmaligen Bekleidungszuschuß und die monatliche Abnutzungsentschädigung für die von den Offizieren selbst zu beschaffende Dienstbekleidung zu erhöhen. Die Erhöhung bedarf jedoch noch der Zustimmung des Haushaltsausschusses dieses Hohen Hauses. Zu Frage A 104: Im „Ausschuß für Kleiderkassenangelegenheiten" sind Offiziere aller Teilstreitkräfte und der Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens sowie ein Offizier des Militärfachlichen Dienstes vertreten. Diese Zusammensetzung, Herr Kollege — und das hat auch die Erfahrung gezeigt gewährleistet, daß die von Ihnen erwähnten Alltagsprobleme der Truppe berücksichtigt werden. Im übrigen konnte nicht festgestellt werden, daß die Preise der Kleiderkasse für die Bundeswehr (KKBw) „auch nur bei einigen Artikeln" höher sind als im sonstigen Handel. Im Gegenteil findet die Kleiderkasse für die Bundeswehr offenbar wegen der Qualität und Preiswürdigkeit besonderen Zuspruch, wie sich aus der hohen Quote von 85 von hundert Käufern des bezugsberechtigten Personenkreises ergibt. Die Kleiderkasse für die Bundeswehr hat keineswegs eine Monopolstellung. Es ist dem Offizier vielmehr freigestellt, bei der Kleiderkasse für die Bundeswehr oder beim einschlägigen Fachhandel zu kaufen. Wenn er die Kleiderkasse für die Bundeswehr nicht in Anspruch nimmt, werden ihm bei Vorlage der Rechnungen die entstandenen Kosten von der Kleiderkasse im Rahmen des verfügbaren Guthabens erstattet. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 7. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage A 105) : Stimmt die Bundesregierung mit der von den „Westfälischen Nachrichten" am 30. Oktober 1973 wiedergegebenen Auffassung eines Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer überein, „die Einlassung des Antragstellers, die Humanität verbiete ihm die Teilnahme an einer bewaffneten Auseinandersetzung zwischen Staaten, wirke nicht glaubhaft, weil er als angeblich human denkender Mensch die Fristenlösung befürworte"? Die Bundesregierung stimmt mit der von Ihnen zitierten Auffassung nicht überein. Das Bekenntnis des Antragstellers zur Fristenlösung für die Schwangerschaftsunterbrechung als solches darf unter keinen Umständen mit als Anzeichen für das Fehlen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe gewertet werden. Geschieht dies, so wird damit der Begriff einer derartigen Gewissensentscheidung verkannt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. November 1973 3705* Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 7. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/1182 Frage A 107): Welche Anstrengungen wird die Bundesregierung unternehmen, um die Flugverkehrskontrolle in Europa zu vereinheitlichen und gemeinsam zu organisieren, nachdem der Technische Direktor der EUROCONTROL, Horst Flentje, am 19. Oktober 1973 vor dem Luftfahrt Presse Club in Frankfurt erklärt hat, daß EUROCONTROL in der Lage wäre, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der Industrie ein geeignetes Flugsicherungssystem für die achtziger Jahre zu entwickeln? Grundsätzlich kann aus der Sicht der Bundesregierung die Auffassung bestätigt werden, daß die Organisation EUROCONTROL in der Lage wäre, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ein geeignetes Flugsicherungssystem für die 80er Jahre zu entwickeln. Die Bundesregierung hat einer Vereinheitlichung der Flugverkehrskontrolle in Europa immer positiv gegenübergestanden und mehrfach die Initiative in den Organen der Organisation EUROCONTROL ergriffen, um diesem Ziel näher zu kommen. Auf Grund der unterschiedlichen Ausgangsbasis in den Mitgliedsstaaten bei Gründung der Organisation gibt es jedoch nur Ansätze für ein gemeinsames Betriebskonzept und ein einheitliches Flugsicherungssystem. Durch die Kontrollzentralen Maastricht und Karlsruhe wird zumindest im oberen Luftraum der BENELUX-Staaten und der Bundesrepublik Deutschland ein einheitliches Flugsicherungssystem entstehen. Durch enge Koordination zwischen der Organisation EUROCONTROL und der Bundesanstalt für Flugsicherung bei der Planung der Systeme ist sichergestellt, daß die Kontrollstellen für den oberen und unteren Luftraum reibungslos zusammenarbeiten werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 7. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kempfler (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 108) : Wird die Bundesregierung bei der beabsichtigten Stillegung von Stückgutknotenhahnhöfen auch die absehbare wirtschaftliche Entwicklung eines Einzugsgebiets berücksichtigen, oder geschieht die Stillegung systematisch nach dem bisherigen Aufkommen? Mit Beschluß des Bundeskabinetts vom 5. September 1973 ist der Bundesminister für Verkehr beauftragt worden, im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen unverzüglich Maßnahmen einzuleiten, die das Defizit der Bundesbahn mindern. Dabei ist auch eine Einschränkung des Stückgutverkehrs in Aussicht genommen worden, der nach eigenwirtschaftlichen Grundsätzen zu betreiben ist. Es wird nunmehr Aufgabe des Unternehmens Deutsche Bundesbahnsein, für den Stückgutverkehr die im Bericht des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn „Die Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der Deutschen Bundesbahn" vom 24. Mai 1973 anhand eingehender Untersuchungen vorgeschlagenen Lösungen für den Kleingutverkehr zu verwirklichen, um so in diesem Bereich ohne besondere Investitionsrisiken das Wirtschaftsergebnis wesentlich zu verbessern. Hierbei kann davon ausgegangen werden, daß unter den ,gegebenen Verhältnissen die jeweils optimale Lösung gesucht wird, die den Interessen der Allgemeinheit unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Entwicklung sowie auch den eigenwirtschaftlichen Belangen der Bundesbahn Rechnung trägt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 7. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 110) : Durch welche gesetzlichen Bestimmungen wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis an ausländische Staatsbürger in der Bundesrepublik Deutschland geregelt, und hält die Bundesregierung den augenblicklichen Zustand für angemessen? Eine deutsche Fahrerlaubnis kann einem ausländischen Staatsangehörigen im normalen Verfahren und unter den gleichen Voraussetzungen, die auch für deutsche Staatsangehörige gelten, erteilt werden. Ist der ausländische Staatsangehörige bereits Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis, so wird ihm die deutsche Fahrerlaubnis unter den erleichterten Bedingungen nach § 15 des Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erteilt. Nach § 15 Abs. 1 StVZO ist dem Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis die deutsche Fahrerlaubnis für die entsprechende Klasse zu erteilen, wenn keine Bedenken gegen seine Eignung bestehen und wenn er seinen Wohnsitz im Inland hat, er sich seit einem Jahr überwiegend im Inland aufgehalten und hier in dieser Zeit ein Kraftfahrzeug der beantragten Fahrerlaubnisklasse geführt hat. Weiterhin wird die deutsche Fahrerlaubnis erteilt, wenn in einer theoretischen Prüfung ausreichende Kenntnis der deutschen Verkehrsvorschriften nachgewiesen werden. Die Bundesregierung hält diese Regelung für angemessen. Eine Änderung ist derzeit nicht beabsichtigt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Hermsdorf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter Josten, nach den Vorschlägen der Bundesregierung zur Kraftfahrzeugsteuerreform gibt es innerhalb jeder der drei neuen Steuerklassen — und nicht nur in der untersten -- sowohl Mehr- als auch Minderbelastung.
    So werden in der niedrigsten Steuerklasse bis 45 PS nach dem Fahrzeugbestand vom 1. Juli 1972 künftig zwar 1,7 Millionen Fahrzeuge höher besteuert, dafür aber gleichzeitig 4,8 Millionen Fahrzeuge steuerlich entlastet.
    In der mittleren Steuerklasse — 46 bis 123 PS — sollen 5,1 Millionen Fahrzeuge künftig einer höheren, 4 Millionen einer geringeren Steuer unterliegen.
    Bei den Fahrzeugen mit mehr als 123 PS Motorleistung werden rund 400 000 Fahrzeuge belastet und knapp 50 000 entlastet.


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Eine Zusatzfrage.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Johann Peter Josten


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, halten Sie es für sozial gerecht, wenn nach den Plänen, die Sie hier erwähnt haben, Besitzer von Kleinwagen künftig in beachtlichem Umfang mehr Kfz-Steuer zahlen müssen, dagegen eine Anzahl Besitzer „schwerer" Wagen weniger Steuern zahlen? Beispielsweise wird die Kfz-Steuer beim Mercedes 600, wo sie bisher 922 DM betrug, nach den Plänen der Regierung zukünftig nur noch 480 DM betragen.