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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 57. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 3245 A Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . 3245 B Begrüßung des Präsidenten und einer Delegation der Bulgarischen Volksversammlung 3245 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte (Drucksache 7/660); Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/1092) Zweite Beratung und Schlußabstimmung — Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 3245 D, 3253 A Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . . 3248 C Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 3250 B Ronneburger (FDP) 3252 A Dr. Schweitzer (SPD) 3254 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Drucksache 7/658); Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 7/1093) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 3257 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1973 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 1973) (Drucksache 7/479) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/1070) Zweite und dritte Beratung — Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . . 3258 A Suck (SPD) . . . . . . . . . . 3258 C Zywietz (FDP) . . . . . . . . 3259 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. Dezember 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Auswirkungen der Anlage und des Betriebes des Flughafens Salzburg auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 7/908) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/1032) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 3260 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Drucksache 7/978) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/1033) — Zweite und dritte Beratung — 3260 D Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (Drucksache 7/426) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/1034) — Zweite und dritte Beratung — 3261 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. Juli 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Guatemala über den internationalen Fluglinienverkehr (Drucksache 7,849); Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/1035) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 3261 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Oktober 1971 zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger (Drucksache 7/121) ; Bericht und Antrag des Rechtsauschusses (Drucksache 7/1049) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — Thürk (CDU/CSU) 3261 C Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung vorgeprüfter Apothekeranwärter (Drucksache 7/907) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/1050) Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 3262 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 7/1056) Erste Beratung —Frau Meermann (SPD) 3262 D Wurbs (FDP) 3264 B Nordlohne (CDU/CSU) 3264 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Abg. Mick, Dr. Schneider, Nordlohne, Orgaß, Dr. Jahn [Münster] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/1083) — Erste Beratung — Mick (CDU/CSU) 3267 D Batz (SPD) 3268 B Wurbs (FDP) 3269 B Dr. Vogel, Bundesminister (BMBau) 3269 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (Bundesrat) (Drucksache 7/1058) — Erste Beratung — Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 3270 B Jahn, Bundesminister (BMJ) . . . . 3271 C Ubersicht 4 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 7/1060) 3272 D Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Aufhebung der Immunität der Abgeordneten (Drucksache 7/1028) 3272 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 11/73 Besondere Zollsätze gegenüber Norwegen — EGKS) zu der Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 14/73 — Waren der EGKS — 2. Halbjahr 1973) (Drucksachen 7/987, 7/999, 7/1061) . . . 3273 A Bericht des Auschusses für Wirtschaft zu der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung zu der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung zu der Achtundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung zu der Vierundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz zu der Fünfundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz zu der Sechsundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz (Drucksachen 7/657, 7/852, 7/984, 7/875, 7/920, 7/983, 7/1022) 3273 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG- Kommission für Verordnungen des Rates zur Durchführung des Beschlusses Nr. 46/73 des Assoziationsrates, der im Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar vorgesehen ist über den Abschluß eines Abkommens zur Änderung von Artikel 7 des Anhangs 6 des Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EWG und der Türkei über die Einführung eines Genehmigungsverfahrens für die Einfuhr von Jute- und Baumwollgarnen aus dritten Ländern in das Vereinigte Königreich und zur Verlängerung der Genehmigung für die Einfuhr von Jute- und Baumwollgarnen mit Ursprung in und Herkunft aus dritten Ländern in das Vereinigte Königreich (Drucksachen 7/950, 7/951, 7/973, 7/1023) 3273 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 III Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG- Kommission für Verordnungen des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte in Ägypten raffinierte Erdölerzeugnisse und andere Gewebe aus Baumwolle zur Änderung der Verordnung Nr. 2733/72 vom 19. Dezember 1972, damit das für bestimmte handgearbeitete Waren eröffnete Gemeinschaftszollkontingent auch auf solche in Uruguay hergestellten Waren Anwendung findet über die zeitweilige und teilweise Aussetzung des autonomen Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs für Mandeln der Tarifstelle 08.05 A II zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Veredelungsarbeiten an bestimmten Spinnstoffen im passiven Veredelungsverkehr der Gemeinschaft zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Zeitungsdruckpapier und Ferrosiliziummangan für 1973 zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten betr. bestimmte Textilwaren aus Entwicklungsländern zur Aufnahme der Philippinen in die Liste der Entwicklungsländer nach den Verordnungen Nr. 2763/72 und 2746/72 (Drucksachen 7/387, 7/932, 7/961, 7/959, 7/958, 7/96.5, 7/751, 7/1024) 3273 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG-Kommission für Richtlinien des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Elektrizitätszähler, über Kaltwasserzähler, über stetig arbeitende Wägeeinrichtungen mit Summier-werk (Drucksachen 7/379, 7/814, 7/624, 7/1025) 3273 D Fragestunde (Drucksache 7/1086) Fragen A 111 und 112 des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Meldungen über eine Intervention eines Vertreters der sowjetischen Botschaft in Bonn bei Bundesminister Bahr gegen die geplante Errichtung des Bundesamtes für Umweltschutz in Berlin Grabert, Staatssekretär (BK) 3274 B, C, D, 3275 A, B Wohlrabe (CDU/CSU) . . . 3274 B, C, D, 3275 A Frage A 113 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Meldung über Bemühungen der Bundesregierung um eine Aktion gegen Fluchthilfeorganisationen Grabert, Staatssekretär (BK) 3275 B, C, D Dr. Kunz (Weiden) ((CDU/CSU) 3275 B, C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 3275 C Frage A 114 des Abg. Reddemann (CDU/ CSU) : Erklärungen des Bundesministers Dr. Ehmke betr. Nichteinflußnahme auf staatsanwaltliche Verfahren gegen Journalisten nach § 353 c StGB Grabert, Staatssekretär (BK) . . . 3275 D, 3276 B, C, D, 3277 A Reddemann (CDU/CSU) . . . . 3276 B, C Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CDU) 3276 C Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . 3276 D Wohlrabe (CDU/CSU) 3277 A Fragen A 115 bis 117 der Abg. Reddemann (CDU/CSU) und Dr. Marx (CDU/ CSU) : Weitergabe von Informationen aus der Berliner Zentralredaktion des AxelSpringer-Dienstes an Bundesminister Dr. Ehmke durch den jetzigen Mitarbeiter im Presseamt des Berliner Senats Wolfgang Eberhard Göbel Grabert, Staatssekretär (BK) 3277 B, C, D, 3278 A, B, C, D, 3279 A, B, C, D Reddemann (CDU/CSU) . 3277 C, 3279 B Sieglerschmidt (SPD) . . . . . . 3277 D Dr. Marx (CDU/CSU) . 3278 C, D, 3279 A Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CDU) . . . . . . . . . 3279 C Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . .3279 D Fragen A 118 und 119 des Abg. Dr. Jenninger (CDU/ /CSU) : Auftreten des Wolfgang Eberhard Göbel als Zeuge in einem Strafverfahren gegen Unbekannt und Honorierung seiner Dienste Grabert, Staatssekretär (BK) . . . 3280 A, B, C, D 3281 A, B, C, D Dr. Jenninger (CDU/CSU) 3280 A, B, C, D Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 3280 D Wohlrabe (CDU/CSU) 3281 A Mattick (SPD) 3281 B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 Reddemann (CDU/CSU) 3281 B Frau Funcke, Vizepräsident . . . 3281 C, D Dr. Marx (CDU/CSU) 3281 C Seiters (CDU/CSU) . . . . . . 3281 D Frage A 120 des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Kosten der am 1. September 1973 angelaufenen Anzeigenkampagne des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Freiherr von Wechmar, Staatssekretär (BPA) , . . . 3282 A, C, 3283 A, B, D, 3284 A, C, D, 3285 A, B, C, D Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 3282 C, 3283 A Wohlrabe (CDU/CSU) 3283 A Schröder (Luneburg) (CDU/CSU) . 3283 B Friedrich (SPD) . . . . . . . 3283 D Biehle (CDU/CSU) . . . . . . 3284 A Sieglerschmidt (SPD) 3284 B Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . 3284 C Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) . 3284 D Pfeffermann (CDU/CSU) 3284 D Conradi (SPD) . . . . . . , 3285 A, B Hansen (SPD) . . . . . . . . . 3285 B Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . . 3285 C Frage A 121 des Abg. Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) : Abdruck der Bundestagsrede des Bundeskanzlers vom 3. Oktober 1973 im Bulletin Freiherr von Wechmar, Staatssekretär (BPA) . 3285 D, 3286 B, C, D, 3287 A, B Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) . . 3286 B Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) . . 3286 C Gansel (SPD) . . . . . . . . . 3286 D Wehner (SPD) . . . . . . . . 3287 A Pfeffermann (CDU/CSU) . . . . . 3287 B Frage A 31 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Lage der Textilwirtschaft, insbesondere in Nordbayern, und Sicherung der Arbeitsplätze Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 3287 D, 3288 A, B, C, 3289 A Niegel (CDU/CSU) 3288 A, B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 3288 C Biehle (CDU/CSU) 3288 D Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 Nr. 25 — Naturschutz und Landschaftspflege) (Drucksache 7/885) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Drucksache 7/886) — Erste Beratung — Ertl, Bundesminister (BML) 3289 B, 3301 A Susset (CDU/CSU) . . . . . . 3291 D Vit (SPD) 3295 B Gallus (FDP) . . . . . . . . 3298 A Dr. Schneider (CDU/CSU) . . . 3300 B Genscher, Bundesminister (BMI) . 3311 B Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) (Drucksache 7/889) — Erste Beratung — Ertl, Bundesminister (BML) . . . . 3301 D Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . 3304 B Lemp (SPD) 3306 C Gallus (FDP) . . . . . . . . 3309 B Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 Nr. 24 — Wasserhaushalt) (Drucksache 7/887) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache 7 /888) — Erste Beratung —und mit Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 7/1088) — Erste Beratung — Genscher, Bundesminister (BMI) . . 3311 B Biechele (CDU/CSU) . . . . . . 3317 C Dr. Merk, Minister des Landes Bayern 3319 D Wittmann (Straubing) (SPD) . . 3323 A Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . 3325 D Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . 3327 B Konrad (SPD) . . . . . . . . 3331 B Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . . . . 3334 A Nächste Sitzung 3335 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 V Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3337* A Anlage 2 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 9 und 10 Drucksache 7/1044 — des Abg. Pensky (SPD) : Maßnahmen der Bundesregierung auf Grund der Entschließung des Deutschen Bundestages zur Verabschiedung des Bundesgrenzschutzgesetzes — Einleitung notwendiger gesetzgeberischer Maßnahmen und Frage des Kombattantenstatus 3337* D Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 19 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) : Besteuerung der Überstundenentgelte der Assistenzärzte in den Krankenhäusern . . . . . . . . . 3342* B Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Grabert (BK) auf die Frage A 109 — Drucksache 7/1086 des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Spende des Bundeskanzlers für den Wiederaufbau des Lübecker Doms 3342* D Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar (BPA) auf die Frage A 122 —Drucksache 7/1086 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Großanzeigen der Bundesregierung in Zeitungen und Illustrierten unter der Überschrift „Die Bundesregierung informiert" . . . . . . . . . 3342* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 3245 57. Sitzung Bonn, den 18. Oktober 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 20. 10. Adams * 20. 10. Dr. Aigner* 20. 10. Amrehn *** 19. 10. Dr. Apel 18. 10. Dr. Arndt (Berlin) * 20. 10. Dr. Artzinger* 20. 10. Dr. Bangemann * 20. 10. Dr. Barzel 18. 10. Dr. Bayerl 18. 10. Dr. Beermann 19. 10. Behrendt * 20. 10. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 18. 10. Blumenfeld * 18. 10. Böhm (Melsungen) 19. 10. Brandt (Grolsheim) 27. 10. Bredl 27. 10. Dr. Burgbacher * 20. 10. Dr. Corterier * 20. 10. Dr. Enders * 18. 10. Entrup 26. 10. Fellermaier * 20. 10. Flämig * 20. 10. Frehsee * 20. 10. Dr. Früh * 20. 10. Gerlach (Emsland) * 20. 10. Graaff 26. 10. Haehser 19. 10. Härzschel * 20. 10. Dr. Hauff 19. 10. Heyen 18. 10. Hofmann 23. 10. Frau Huber 23. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 10. Jaunich 19. 10. Kahn-Ackermann * 19. 10. Kater * 20. 10. Dr. Klepsch * 20. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 26. 10. Krall * 20. 10. Krampe 30. 10. Lange * 20. 10. Lautenschlager * 20. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlic. Lücker * 20. 10. Dr. Martin 27. 10. Memmel * 20. 10. Dr. Müller-Hermann 19. 10. Müller (Mülheim) * 20. 10. Dr. Müller (München) *** 19. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 20. 10. Frau Dr. Orth 27. 10. Peiter 23. 10. Porzner 19. 10. Ravens 19. 10. Schmidt (München) * 20. 10. Schmidt (Wattenscheid) 18. 10. Schmöle 26. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 20. 10. Schwabe a 20. 10. Dr. Schwörer * 20. 10. Seefeld* 20. 10. Sieglerschmidt *** 19. 10. Dr. Slotta 26. 10. Springorum * 20. 10. Staak (Hamburg) 19. 10. Dr. Starke (Franken) * 20. 10. Graf Stauffenberg 19. 10. Strauß 19. 10. Vehar 19. 10. Dr. Vohrer * 19. 10. Walkhoff * 20. 10. Frau Dr. Walz * 20. 10. Dr. Wulff 23. 10. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen ,des Abgeordneten Pensky (SPD) (Drucksache 7/1004 Fragen A 9 und 10) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf Grund der Entschließung des Deutschen Bundestags zur Verabschiedung des Bundesgrenzschutzgesetzes - Drucksache VI/3569 - vom 20. Juni 1972 bisher veranlaßt oder in Aussicht genommen? Ist die Bundesregierung entsprechend der Zielsetzung, „den Bundesgrenzschutz zu einer leistungsfähigen und stets einsatzbereiten Polizei auszugestalten", bereit, notwendig werdende gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten und hierbei auch die Heranziehung von Grenzschutzdienstpflichtigen und die Frage des Kombattantenstatus erneut zur Disposition zu stellen? Zu Frage A 9 Die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 22. 6. 1972 - Drucksache VI/3569 - lautet wie folgt: 3338* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 „Der Deutsche Bundestag ist der Auffassung, daß über die Verabschiedung des Bundesgrenzschutzgesetzes hinaus weitere Maßnahmen erforderlich sind, um den Bundesgrenzschutz auch zu einer leistungsfähigen und stets einsatzbereiten Polizei auszugestalten. Deshalb wird die Bundesregierung ersucht: 1. die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um a) die Rechtsstellung der Beamten des Bundesgrenzschutzes einschließlich des Laufbahnrechts, b) ihre Ausbildung und c) die Ausrüstung des Bundesgrenzschutzes folgerichtig so fortzuentwickeln, wie es die gesetzlichen Aufgaben des Bundesgrenzschutzes erfordern; 2. mit allen Kräften darauf hinzuwirken, daß die Heranziehung von Grenzschutzdienstpflichtigen zum Grenzschutzgrunddienst möglichst bald entbehrlich wird; 3. die Bemühungen um das Zustandekommen einer internationalen Polizeikonvention auch weiterhin zu fördern; 4. dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 1974 zu berichten über a) die gemäß Nummer 1 getroffenen Maßnahmen, b) die Frage, ob die Heranziehung von Grenzschutzdienstpflichtigen zum Grenzschutzgrunddienst noch weiter erforderlich ist, c) das Ergebnis der Bemühungen um das Zustandekommen einer internationalen Polizeikonvention und d) die Frage, ob danach der Kombattantenstatus für die Verbände des Bundesgrenzschutzes noch weiter erforderlich ist." Vorbemerkung Die Bundesregierung hat seit der Verabschiedung des neuen Bundesgrenzschutzgesetzes ihre schon vor diesem Zeitpunkt angelaufenen Bemühungen in verstärktem Maße fortgesetzt, den Bundesgrenzschutz entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 22. 6. 1972 zu einer leistungsfähigen und stets einsatzbereiten Polizei auszugestalten. Sie hat dabei auch das Ziel verfolgt, den Forderungen zu entsprechen, die das gemeinsam von den Innenministern des Bundes und der Länder ausgearbeitete Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland vom Juni 1972 an den BGS stellt. In diesem Programm heißt es u. a.: „Eine Unterstützung der Länderpolizeien durch den Bundesgrenzschutz muß ständig gewährleistet sein ... Der Bundesgrenzschutz muß noch mehr als bisher personell, materiell und organisatorisch in die Lage einer Eingreifreserve versetzt werden. Um die Länderpolizeien jederzeit unterstützen zu können, muß er zudem polizeilich umfassender ausgebildet werden." Die Bundesregierung hat bei ihren Maßnahmen eng mit den Innenministern der Länder zusammengearbeitet. Sie hat sich an den für die Polizeien der Länder geltenden Regelungen orientiert und wird dies auch weiter tun. Bei ihren Bemühungen, den BGS noch leistungsfähiger zu machen, hat die Bundesregierung auch Maßnahmen getroffen und eingeleitet, um die zur Zeit unbefriedigende Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes zu verbessern, insbesondere den hohen Anteil an kurzdienenden Polizeivollzugsbeamten wesentlich herabzusetzen und auf die Heranziehung von Dienstleistenden verzichten zu können. Die teils durchgeführten, teils eingeleiteten Maßnahmen dienen auch dazu, die Attraktivität des Dienstes im BGS zu erhöhen. Entscheidende Maßnahmen zur Verbesserung der Personalstruktur sind allerdings nur mit zusätzlichen finanziellen Aufwendungen möglich. Es ist notwendig, die Belange der inneren Sicherheit mit den Erfordernissen des Bundeshaushalts und der Stabilitätspolitik der Bundesregierung in Einklang zu bringen. Dies erklärt, warum noch nicht alle Maßnahmen, die zur Verbesserung der Personalstruktur des BGS notwendig sind, Eingang in feste Pläne der Bundesregierung gefunden haben. Zu den Maßnahmen. im einzelnen: Maßnahmen der Bundesregierung im Sinne der Entschließung des Deutschen Bundestages, die bereits durchgeführt, angeordnet oder fest geplant sind, sind insbesondere: Zu 1. a) der Entschließung (Rechtsstellung der Beamten des BGS) 1. Das Zweite Besoldungserhöhungsgesetz sieht vor, daß Polizeivollzugsbeamte im BGS mit mindestens 2jähriger Dienstzeit ab 1. Januar 1974 eine Polizeizulage erhalten. 2. Zur Verbesserung der Personalstruktur des BGS sind in dem neuen Organisations- und Stellenplan des BGS zusätzlich 131 weitere Funktionen für die Besetzung mit Beamten auf Lebenszeit freigegeben worden. 3. Mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamten im BGS vom 28. 2. 1973 (BGBl. I S. 197) ist bestimmt worden, daß geeignete Unterführer zur Offiziersausbildung nicht nur zugelassen werden können, wenn sie den Aufbaulehrgang an der Grenzschutzfachschule erfolgreich abgeschlossen haben, sondern auch dann, wenn sie eine entsprechende Schulbildung anderweitig erworben haben. 4. Zur Vereinheitlichung des Laufbahnrechts von Bundesgrenzschutz und Länderpolizeien ist inzwischen die im Programm für die innere Sicher- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 3339* heit in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehene Expertenkommission zusammengetreten. Sie hat nach einer gemeinsamen Bestandsaufnahme erste Empfehlungen ausgearbeitet, über die die Innenminister noch zu beschließen haben. Die Ergebnisse dieser Expertenkommission werden auch für die künftige Gestaltung des Laufbahnrechts der Polizeivollzugsbeamten des BGS bedeutsam sein. Der Entwurf einer Änderungsverordnung zur Verordnung über die Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamten im BGS sieht in Übereinstimmung mit dem Konzept der Länder vor, daß zur verstärkten Gewinnung von Bewerbern mit Real-schulabschluß das Mindesteinstellungsalter von bisher 17 auf 16 Jahre herabgesetzt und die Fachhochschulreife als Bildungsvoraussetzung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst eingeführt werden soll. Außerdem ist beabsichtigt, den Aufstieg von Unterführern in die Offizierlaufbahn weiter zu erleichtern. u 1. b) der Entschließung (Ausbildung) . Um die Ausbildung im BGS den Erfordernissen noch besser als bisher anpassen zu können, ist ein Beirat „Ausbildung beim BGS" gebildet worden, dessen Aufgabe es ist, Ausbildungskonzeption, Ausbildungspläne und Ausbildungsmethoden des BGS besonders im Hinblick darauf zu prüfen, daß der BGS im zunehmenden Maße zu polizeilichen Aufgaben im Innern der Bundesrepublik Deutschland herangezogen wird. Dem Beirat gehören an: Ltd. Schutzpolizeidirektor Amft, Polizeiführungsakademie Hiltrup, Inpekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Boysen, Bundesministerium des Innern, Oberstleutnant i. BGS Kapeller, Leiter der Offizierschule in der Grenzschutzschule, Ltd. Schutzpolizeidirektor Lux, Polizeipräsidium Hamburg, Oberstleutnant i. BGS Mally, Abteilungskommandeur im BGS, Oberpolizeidirektor Mauch, Leiter der Landespolizeischule Baden-Württemberg, Major i. BGS Oelschläger, Grenzschutzkommando Nord in Hannover, Oberstleutnant i. BGS Schulze, Abteilungskommandeur im. BGS, Oberst i. BGS Dr. Teichmann, Gruppenkommandeur im BGS, Ltd. Polizeidirektor Vorbeck, Leiter der Landespolizeischule Hessen. Um den im BGS vertretenen Gewerkschaften Gelegenheit zu geben, ihre Auffassungen zu den wichtigen Fragen der Ausbildung darzulegen, habe ich mehrere der erwähnten Mitglieder des Beirates auf Vorschlag dieser Gewerkschaften berufen. Es ist zu erwarten, daß die Vorschläge ,des Beirates weitere wesentliche Hilfen bei der schrittweisen Überprüfung und Reform des Ausbildungswesens im BGS bieten werden. 2. Die Richtlinien für den ersten Abschnitt der Grundausbildung im BGS sind in Anpassung an die entsprechenden Vorschriften der Polizeien der Länder neu gefaßt worden. Sie sehen vor allem eine Erweiterung des Rechtskundeunterrichts vor und stimmen mit den entsprechenden Regelungen für die Polizeien der Länder praktisch überein. Neue Vorschriften für die weiteren Abschnitte der Ausbildung sind in Arbeit. Auch dabei wird das Ziel verfolgt werden, eine Anpassung an die entsprechenden Regelungen der Länderpolizeien zu erreichen. 3. Die Zahl der Polizeidienstvorschriften, die sowohl für die Polizeien der Länder als auch für den BGS gelten, hat sich in den letzten Jahren wesentlich erhöht. Zur Zeit sind 50 Polizeidienstvorschriften, die auch bei den Polizeien der Länder gelten, unverändert im Bundesgrenzschutz eingeführt. In Kürze sollen drei weitere hinzukommen. Sechs weitere Polizeidienstvorschriften werden zur Zeit gemeinsam mit den Ländern ausgearbeitet; weitere fünf gemeinsame Vorschriften sind für 1974 fest geplant. 4. Der Bundesgrenzschutz arbeitet intensiv in den Gremien mit, die die Polizeidienstvorschriften vorbereiten. Er ist z. B. vertreten in — der Vorschriftenkommision des AK II der Innenministerkonferenz — dem Vorschriftenausschuß für die Bearbeitung der Polizeidienstvorschrift 100 — der Arbeitsgruppe Polizeidienstvorschrift 171 — der Arbeitsgruppe Polizeidienstvorschrift 450/B — der Technischen Kommission des AK II der Innenministerkonferenz. 5. Aufgrund des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie Hiltrup, das auch der Bund mitunterzeichnet hat, hat die Bundesregierung die Anforderungen für Plätze bei Fortbildungsveranstaltungen an der Polizei-Führungsakademie erhöht. So sind für das Jahr 1973 insgesamt 74 Lehrgangsplätze für Beamte des BGS angefordert worden, die an diesen Veranstaltungen gemeinsam mit Polizeibeamten der Länder teilnehmen. 6. Polizeivollzugsbeamte der Länder werden zunehmend bei der Ausbildung des BGS mit herangezogen. Einige Beispiele mögen dies verdeutlichen: a) Ein Diplompsychologe der Polizei-Führungsakademie Hiltrup hat im Jahre 1973 an der Schule des Grenzschutzeinzeldienstes 40 Stunden unterrichtet. 3340* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 b) In etwa 50 Unterrichtsstunden haben Polizeibeamte der Länder Angehörige des Grenzschutzeinzeldienstes insbesondere in die Bekämpfung von Rauschgiftdelikten eingewiesen. c) Die auf dem Flughafen Hamburg eingesetzten Polizeivollzugsbeamten des BGS erhalten wöchentlich 2 Stunden Unterricht durch Polizeibeamte des Landes Hamburg über das in Hamburg geltende Polizeirecht. d) Polizeibeamte der Länder wurden verschiedentlich zur Unterrichtung von BGS-Beamten in Fragen des polizeilichen Erkennungsdienstes, der Polizeidienstkunde und zur Information über Aufgaben und Befugnisse der Länderpolizeien eingesetzt. 7. Der BGS unterstützt umgekehrt die Polizeien der Länder bei der Ausbildung ihrer Beamten insbesondere im technischen Bereich. So hat die Grenzschutzschule im Jahr 1973 insgesamt 598 Lehrgangsplätze für Polizeivollzugsbeamte der Länder zur Verfügung gestellt. Zu 1. c) der Entschließung (Ausstattung) Auch im Bereich der Ausstattung des BGS haben sich Änderungen ergeben. Weitere Maßnahmen sind ins Auge gefaßt: 1. Die Granatwerfer sind aus der Ausstattung des BGS im Februar 1973 ausgeschieden worden. Ihre Verwendung wurde bereits im Jahre 1972 eingestellt. Die Sonderwagen III sind zur Aussonderung bestimmt, die Ausbildung an ihnen ist bereits eingestellt. Die Bewaffnung des BGS entspricht im übrigen dem Programm für die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland. Es wird laufend geprüft, ob Änderungen in der Bewaffnung des BGS angebracht erscheinen. 2. Bei der Ausstattung mit Kraftfahrzeugen wurde eine Abkehr von geländefähigen Kraftfahrzeugen eingeleitet. In Zukunft soll der BGS ebenso wie die Polizeien der Länder vorwiegend mit nicht geländefähigen Kraftfahrzeugen ausgestattet werden. Geländefähige Kraftfahrzeuge werden, wie bei den Polizeien der Länder, nur noch insoweit zur Austattung des BGS gehören, als ihr Einsatzzweck dies zwingend erfordert, z. B. geschützte Sonderwagen, Fernmelde-Kraftfahrzeuge. 3. Die Beschaffung von Wasserwerfer-Kraftwagen, die denen der Polizeien der Länder entsprechen, ist eingeleitet und wird mit Vorrang betrieben. Desgleichen wird die Ausstattung mit Lichtmast-Kraftwagen sowie Sperrgerät aller Art weiter fortgeführt. Der Grad der Ausstattung der Bereitschaftspolizeien der Länder mit diesem Gerät dient dabei als Richtschnur und wird in absehbarer Zeit erreicht werden. 4. Der Bundesgrenzschutz wird ebenso wie die Polizeien der Länder mit Polizeischutzhelmen ausgestattet. Bereits jetzt befinden sich bei den Verbänden 4 000 Schutzhelme. Ende 1973 werden weitere 6 000 ausgeliefert sein. In den Jahren 1974 und 1975 wird die Ausstattung mit Schutzhelmen abgeschlossen. Die Ausstattung des BGS mit Schutzschilden ist eingeleitet. Bis Ende des Jahres 1973 wird jede Einsatzabteilung und jede Technische Abteilung über 120 Schutzschilde verfügen. 5. Die Fernmeldeausstattung des BGS wurde verbessert. Die neue Betriebszentrale der Polizeihauptfunkstelle (Fernschreibfunknetz) der oberen Netzebene wurde in Betrieb genommen. Außerdem wurden Kleinst-Sprechfunkgeräte beschafft sowie Tonbandgeräte, Kassettenrecorder, elektronische Notizbücher und neue Lautsprechersätze eingeführt. Die Modernisierung der Fernmeldeausstattung wird fortgesetzt. 6. 16 Grenzschutzstellen sind bereits an das EDV-Datennetz des Bundeskriminalamtes angeschlossen. Hierdurch und durch eine Erweiterung der Ausstattung mit Film- und Fotogeräten sind die Möglichkeiten des Grenzschutzeinzeldienstes in der Grenzfahndung verbessert worden. Der Anschluß weiterer Grenzschutzstellen an das EDV-Datennetz ist vorgesehen. Zu. 2. der Entschließung (Heranziehung von Grenzschutzdienstpflichtigen zum. Grenzschutzgrunddienst) 1. Die Erhöhung der Mittel für ,die Nachwuchswerbung (von 850 000,— DM im Jahre 1972 auf 1,4 Mio DM im Jahre 1973) hat eine Intensivierung dér Nachwuchswerbung für den BGS ermöglicht. Das hat dazu geführt, daß die Ist-Stärke ,des BGS erhöht werden konnte. Sie hat im Jahre 1973 erstmals in der Geschichte des BGS die Zahl von 20 000 Mann überschritten. 2. Die weitere Intensivierung der Werbung von Polizeivollzugsbeamten wird die Heranziehung von Dienstleistenden zum Grenzschutzgrunddienst ab 1. 1. 1974 entbehrlich machen. Danach werden die letzten — vor dem genannten Zeitpunkt im BGS eingestellten — Dienstleistenden den BGS am 31. 12. 1974 verlassen. Dadurch werden auch die besonderen Ausbildungsprobleme, die die Heranziehung von Dienstleistenden zum Grenzschutzgrunddienst wegen ihrer kurzen Dienstzeit und der dadurch bedingten hohen Quote von Neueinstellungen bisher mit sich gebracht hat, entfallen. Zu 3. der Entschließung (internationale Polizeikonvention) Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht vom 1. Juni 1971 (Bundestags-Drucksache VI/2258) über die Initiative berichtet, die die Beratende Versamm- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 3341* lung des Europarates in ihrer Empfehlung 601 mit dem Ziel ergriffen hatte, eine Verdeutlichung des völkerrechtlichen Schutzes der Polizeibeamten im Kriegsfall zu erreichen. Zur Förderung dieser Initiative hatte die Bundesregierung veranlaßt, daß die in diesem Bericht im Wortlaut wiedergegebene Erklärung den Vertretern aller Mitgliedstaaten bekanntgegeben wurde. Sie hat gleichzeitig das Gutachten von Prof. Dr. Scheuher zur Frage einer Internationalen Polizeikonvention den Ministerbeauftragten. des Europrates verfügbar gemacht. Zu den von der Beratenden Versammlung des Europarates gewünschten Aktivitäten des Ministerkomitees ist es jedoch nicht gekommen. Die Ministerbeauftragten des Europarates waren nach eingehender Würdigung der Empfehlung 601 der Auffassung, daß nicht der Europarat, sondern das Internationale Komitee vom Roten Kreuz den geeigneten Rahmen für die Lösung des Problems biete, und haben dieser Organisation den Text der Empfehlung übermittelt. Beim Internationalen Komitee vom Roten Kreuz sind inzwischen Anzeichen für eine Fortentwicklung des völkerrechtlichen Schutzgedankens für die Polizei erkennbar geworden. Die Sache wurde bereits auf einer Konferenz von Regierungssachverständigen in Genf mit Unterstützung der Vertreter der Bundesregierung angesprochen, vorerst jedoch noch nicht vertieft. Die Bundesregierung wird auch weiterhin alle Bemühungen um das Zustandekommen der angestrebten Übereinkunft mit Nachdruck fördern. Zu 2 Die Bundesregierung ist bereit, auch neue gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten, falls sich solche als erforderlich erweisen, um den BGS entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 22. 6. 1973 auszugestalten. 1. Es läßt sich bereits jetzt absehen, daß die weitere Angleichung der Rechtsstellung der Polizeivollzugsbeamten des BGS an 'die der Länderpolizeien ein besonderes Gesetz erfordert, daß in meinem Hause ausgearbeitet worden ist und nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden wird. 2. Was die Heranziehung von Grenzschutzdienstpflichtigen anlangt, hat die Bundesregierung stets betont, daß sie eine Einberufung von Grenzschutzdienstpflichtigen zum Grenzschutzgrunddienst als einen Notbehelf ansieht, auf den nicht länger als unbedingt erforderlich zurückgegriffen werden sollte. Deshalb ist bereits, wie bereits oben erwähnt, angeordnet worden, daß ab 1. Januar 1974 keine Dienstleistenden mehr zum Grenzschutzgrunddienst herangezogen werden. 3. Unabhängig von dieser bereits getroffenen Entscheidung über die Aussetzung der praktischen Anwendung der Grenzschutzdienstpflicht habe ich vor kurzem eine Kommission eingesetzt, der sowohl Angehörige des Bundesministeriums des Innern als auch von den im BGS vertretenen Gewerkschaften benannte Mitglieder angehören. Aufgabe dieser Kommission ist es, die mit der Grenzschutzdienstpflicht. aber auch die mit dem Kombattantenstatus für die Verbände des BGS zusammenhängenden Fragen noch einmal zu prüfen. Nach Vorlage der Arbeitsergebnisse dieser Kommission wird zu entscheiden sein, ob und ggf. welche gesetzgeberischen Maßnahmen angebracht erscheinen. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Durchführung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 22. 6. 1972 und zur Eingliederung des BGS in das Programm für die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland haben zu einer Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesgrenzschutz und den Polizeien der Länder geführt. Zahlreiche Einsätze des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung der Länderpolizeien besonders auf Flugplätzen und im Raum Bonn (z. B. Schutz von Botschaften, Sicherung von Staatsbesuchen) konnten reibungslos und im vollen Einvernehmen mit den Polizeibehörden der Länder und ihren obersten Landesbehörden durchgeführt werden. Der Bundesgrenzschutz hat damit die Polizeien der Länder erheblich entlastet. In vielen Fällen hätte ohne seine Mitwirkung die öffentliche Sicherheit nicht im gleichen Maße gewährleistet werden können. Die Bundesregierung hat die Fähigkeit des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung der Länderpolizeien nicht nur durch Maßnahmen auf den in der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 22. Juni 1972 ausdrücklich angesprochenen Gebieten, sondern auch durch Erhöhung seiner Stärke und Verbesserung seiner Organisation gesteigert. Hier sind insbesondere zu erwähnen: 1. Im Haushalt 1973 konnten 502 neue Stellen für den BGS ausgebracht werden, davon 440 Planstellen für Polizeivollzugsbeamte. Der Entwurf des Haushalts 1974 sieht weitere 113 Stellen für ,den BGS vor. 2. Veranlaßt durch einen Beschluß der Innenminister der Länder ist die Grenzschutzgruppe 9 als Spezialeinheit des Bundesgrenzschutzes zur Bekämpfung von Straftaten im Bereich der Gewaltkriminalität aufgestellt worden. Die Einheit ist seit dem 1. 9. 1973 einsatzbereit und kann von den Innenministern der Länder zur Unterstützung ihrer Polizei angefordert werden. 3. Die immer größer werdenden Anforderungen an den BGS im Raum Bonn, die sich insbesondere aus den Anforderungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung seiner Polizei ergeben, haben mich veranlaßt, eine Umgliederung der Technischen Grenzschutzabteilung Mitte in St. Augustin bei Bonn anzuordnen. Durch diese Maßnahmen werden die bisherigen Pionierhundertschaften dieser Abteilung in Sicherungshundertschaften umgewandelt, die für die Er- 3342* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 füllung der im Raum Bonn anfallenden Aufgaben besser geeignet sein werden. 4. Der Entwurf des Haushalts 1974 sieht vor, daß in diesem Jahr eine Transporthubschrauberstaffel des BGS aufgestellt wird. Damit soll der Bundesgrenzschutz noch beweglicher gemacht werden. Die Effektivität des BGS als Eingreifreserve zur Unterstützung der Länderpolizeien wird dadurch in Übereinstimmung mit dem Programm für die Innere Sicherheit weiter erhöht werden. 5. Ich habe eine Arbeitsgruppe eingesetzt, der Organisationsfachleute des Bundesministeriums des Innern, in Organisationsfragen erfahrene Beamte des Bundesgrenzschutzes sowie ein vom Grenzschutz-Hauptpersonalrat benannter Beamter des BGS angehören. Aufgabe dieser Arbeitsgruppe ist es, die Gesamtorganisation des BGS zu überprüfen. Wichtigstes Ziel ist dabei die Ausarbeitung von Vorschlägen, wie die Organisation des BGS in Zukunft gestaltet werden soll, damit der Bundesgrenzschutz die ihm nach dem Bundesgrenzschutzgesetz, dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 22. 6. 1972 und dem Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland zugedachte Funktion möglichst gut erfüllen kann. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 17. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage A 19) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Assistenzärzte in den Krankenhäusern regelmäßig zwischen 110 und 150 Überstunden monatlich leisten, die als sogenannter Bereitschaftsdienst deklariert werden, und ist die Bundesregierung bereit, die Vergütung für den Bereitschaftsdienst wie Überstundenentgelte steuerlich zu behandeln? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Assistenzärzte in den Krankenhäusern auf Grund des Bereitschaftsdienstes in erheblichem Maße Überstunden leisten müssen. Die hierfür nach dem Bundesangestelltentarif gezahlten Bereitschaftsvergütungen stellen steuerlich seit jeher Überstundenentgelte dar und sind demnach in voller Höhe steuerpflichtig. Zu der Frage, ob die Bundesregierung Steuervergünstigungen für in sozialen Bereichen Beschäftigte schaffen will, habe ich bereits in der Fragestunde vom 19. September dieses Jahres auf eine Anfrage von Frau Kollegin Neumeister umfassend Stellung genommen. Ich kann hier nur noch einmal wiederholen, daß die Bundesregierung eine einseitige steuerliche Begünstigung der Überstundenvergütungen nur für Assistenzärzte oder nur für Arbeitnehmer in sozialen Bereichen für bedenklich hält. Überstundenvergütungen können nicht anders behandelt werden als laufender Arbeitslohn. Wenn hier eine Ausnahme gemacht werden sollte, würde das unabsehbare Konsequenzen nach sich ziehen. Die Schaffung von steuerlichen Erleichterungen nur zugunsten der Assistenzärzte würde dem Gebot der steuerlichen Gleichbehandlung widersprechen. Eine solche Regelung könnte auch nicht auf das Krankenhauspersonal oder auf Arbeitnehmer sozialer Bereiche beschränkt bleiben. Im lebenswichtigen Interesse der Allgemeinheit arbeiten sehr viele Personengruppen, die auf keinen Fall ausgeschlossen werden könnten. Eine solche Entwicklung würde dem Grundprinzip der Einkommensbesteuerung widersprechen, wonach sich Einkommen- und Lohnsteuer nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richten. Sie würden auch zu erheblichen Steuerausfällen führen, wodurch die im Rahmen der Steuerreform geplanten Steuerentlastungen für alle unteren und mittleren Einkommensgruppen gefährdet werden würden. Schließlich darf ich noch darauf hinweisen, daß Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit im Rahmen des § 34 a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind und daß diese Vorschrift selbstverständlich auch für Assistenzärzte gilt, soweit in ihren Vergütungen solche Zuschläge enthalten sind. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Grabert vom 18. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 109) : Wurde die Spende des Herrn Bundeskanzlers für den Wiederaufbau des Lübecker Doms in Höhe von 25 000 DM entsprechend der Aussage des Herrn Bundesminister Ehmke vor dem 1. Untersuchungsausschuß tatsächlich aus dem Verfügungsfonds des Herrn Bundeskanzler entnommen, oder sind die vom Bundeskanzleramt niemals dementierten Meldungen des „Stern" vom 27. Februar 1972 und 5. März 1972. der „Süddeutschen Zeitung", der „Welt", des „Hamburger Abendblattes" vom 29. Februar 1972, der „Stuttgarter Zeitung" vom 1. März 1972 und der „Le Monde" vom 3. März 1972 zutreffend, daß der Herr Bundeskanzler diesen Betrag vom materiellen Teil des ihm verliehenen Friedensnobelpreises abgezweigt habe? Die Äußerung des ehemaligen Chefs des Bundeskanzleramtes, Bundesminister Professor Ehmke, trifft zu. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar vom 18. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 122) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die mit erheblichen Mitteln der Steuerzahler in der Zeit vom 1. August 1973 bis 15. Oktober 1973 finanzierten Großanzeigen in Zeitungen und Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 3343* Illustrierten unter der Überschrift „Die Bundesregierung informiert" angesichts der umfassenden politischen Unterrichtung der Bürger durch alle Massenmedien nicht sinnvoller, zum Beispiel zur Intensivierung des Straßenbaus, des Krankenhausbaus oder des Umweltschutzes hätten eingesetzt werden können? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung keineswegs. Sie hält Anzeigen in der Presse nach den gemachten Erfahrungen für ein wirksames Informationsmittel, und sie nutzt, ebenso wie frühere Bundesregierungen, die Möglichkeiten der Anzeige als wichtiges Medium für die politische Information des Bürgers. Die Richtigkeit dieser Auffassung wird durch die allgemein positive Reaktion, insbesondere zu der Anzeigenserie Preis- und Verbraucherpolitik bestätigt, die den Verbraucher auf seine Möglichkeiten bei der Wiedergewinnung größerer Preisstabilität hingewiesen und ihm Mittel und Wege aufgezeigt hat, wie man sich marktgerecht verhält. Auch die Opposition hat hierzu durch den Generalsekretär der CDU, Prof. Dr. K. Biedenkopf, erklären lassen, daß „ohne eine Aufklärung der Bevölkerung über die Ursachen der Preissteigerungen ihre Mitwirkung bei der Bekämpfung der Inflation nicht zu erwarten" sei (DUD Nr. 143, 31. 7. 1973). Im übrigen hat u. a. die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels „den sachlichen und informativen Stil" der Anzeigen der Bundesregierung durch eine Erklärung (PdH vom 24. 9. 1973) hervorgehoben. Die Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände bescheinigt der Bundesregierung in Anzeigen „sachliche" Aufklärung. Ein Eingehen auf den 2. Teil Ihrer Frage erübrigt sich somit.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hermann Biechele


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Der Umweltschutz ist heute in aller Munde. Er darf allerdings nicht zum Schlagwort werden. Wir wissen — und dafür haben wir unser Bewußtsein zu schärfen —, daß wir unseren Wohlstand teilweise auf Kosten der natürlichen Lebensgrundlagen errungen haben. Wir können und wollen auf den technisch-zivilisatorischen Fortschritt nicht verzichten. Es gilt aber, einen Ausgleich zwischen dem wirtschaftlichen Wachstum und einer vorsorgenden, menschenwürdigen Umweltgestaltung zu finden. Dies gilt vor allem für den Schutz des Wassers als einer der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen.
    Herr Bundesinnenminister, gern nehme ich zwei Feststellungen, die Sie am Eingang Ihrer Rede getroffen haben, auf, und ich darf sie unterstreichen. Wir sind mit Ihnen der Meinung, daß sinnvoller Umweltschutz ohne effektiven Gewässerschutz nicht möglich ist. Wir sind mit Ihnen auch der Meinung, daß die Qualität des Gewässerschutzes nicht zur Disposition gestellt werden darf.
    Wenn wir an eine sinnvolle, menschenwürdige Umweltgestaltung denken, dann müssen wir natürlich vor allem den Schutz des Wassers beachten. Dieses wertvolle Gut Wasser, dessen Bedeutung zur Sicherung des Allgemeinwohls nicht überschätzt werden kann, ist nicht beliebig vermehrbar. Seiner Belastbarkeit sind verhältnismäßig gleichbleibende Grenzen gesetzt. Wir stellen mit Sorge fest, daß den Gewässern über die bereits bestehenden Schäden hinaus zunehmend erhebliche Gefahren durch die Folgen drohen, die mit der fortschreitenden Technisierung, der sich verstärkenden Siedlungs- und Industrialisierungsdichte und der Zunahme schädlicher Abfallstoffe verbunden sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das aus dem Jahre 1957 stammende Wasserhaushaltsgesetz, das einen gesunden und leistungsfähigen Wasserhaushalt sichern sollte, hat sich im Grundsatz bewährt. In langjährigem Vollzug haben sich jedoch Lücken gezeigt, die durch die inzwischen vorgenommenen Änderungen nur zum Teil geschlossen wurden.
    Diese Lage hat die Fraktion der CDU/CSU herausgefordert, im Kampf um sauberes Wasser einen eigenen Beitrag zu leisten. Sie hat in diesen Tagen einen eigenen Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes beschlossen. Er liegt Ihnen in der Drucksache 7/1088 vor. Seine Zielsetzung ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für einen wirksameren Gewässerschutz zu schaffen und zu verstärken. Der Entwurf der Fraktion der CDU/CSU regelt mehr und umfassender im Sinne einer Verbesserung des Gewässerschutzes als der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes, der uns in der Drucksache 7/888 vorliegt. Er ist eine in den wesentlichen Be-



    Biechele
    stimmungen weitergehende, wirkungsvollere und deswegen, wie wir meinen, bessere Alternative.
    Diese wesentlichen und wirkungsvolleren Bestimmungen des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU/ CSU darf ich in der heutigen ersten Beratung darlegen und begründen. Neben einer Verstärkung der Kontrolle der Gewässerbenutzung verweise ich auf die Regelungen über die verstärkte und sachgerechtere wasserwirtschaftliche Planung der Länder, die Einführung einer Abwasserbeseitigungspflicht als Aufgabe von Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Aufstellung von Abwasserbeseitigungsplänen, die langfristige Sicherstellung der Wasserversorgung durch Grundwasserschongebiete, das Lagern wassergefährdender Flüssigkeiten und die Einführung einer Gewässerbenutzungsabgabe.
    Die Fraktion der CDU/CSU ist nicht der Meinung, daß durch die Einführung von Gewässergütestandards die Sanierung der Gewässer und damit ihre Verwendbarkeit als Trinkwasserspender im unbedingt notwendigen Umfang gefördert wird. Wir werden über diese Frage, Herr Bundesminister, in den Ausschußberatungen gründlich zu diskutieren haben. Ich gehöre bis zur Stunde zu jenen, die der Meinung sind, daß wir für die Trinkwasserversorgung die besten Dienste leisten, wenn wir darum besorgt sind, schädliche Abwassereinleitungen in unsere Gewässer zu verhindern oder sie in einem tragbaren Rahmen zu halten. Dafür bieten wir heute in unserem Gesetzentwurf eine Reihe wichtiger Vorstellungen und Regelungen an.
    Wir sind der Überzeugung, daß die so dringliche Gewässersanierung mit der Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen, mit der Aufstellung der im Entwurf der CDU/CSU erstmalig vorgeschlagenen Abwasserbeseitigungspläne und mit den von der Fraktion der CDU/CSU ebenfalls erstmalig vorgeschlagenen Bestimmungen über die Verpflichtung von Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Abwasserbeseitigung erreicht wird.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    In den CDU/CSU-Entwurf ist ein gesetzliches Gebot über die unschädliche Abwasserbeseitigung aufgenommen. Das Abwasser muß nach den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik gereinigt werden. Unser Entwurf befindet sich insoweit in voller Übereinstimmung mit dem Regierungsentwurf, der hierzu einen Vorschlag der Länder aufnimmt. Die Abwassertechnik hat in den letzten Jahren beträchtliche Fortschritte gemacht und entwickelt sich rasch weiter. Was hier als allgemein anerkannt anzusehen ist, kann nach objektiven Kriterien — etwa durch Anhörung von Sachverständigen — festgestellt werden. Einer irgendwie gearteten Länderbürokratie bedarf es hierzu grundsätzlich nicht.
    Nach Inkrafttreten dieser Bestimmung wird sich die Funktion der Länder insoweit darauf beschränken, den Stand der Technik — deklaratorisch — festzustellen. Den Ländern bleibt nur die Möglichkeit, darüber hinaus noch nicht allgemein anerkannte Techniken einzuführen und sie damit unwiderleglich und streitentscheidend zur allgemeinen Anerkennung zu bringen. Der Entwurf der CDU/CSU-Fraktion unterscheidet sich hier vom Regierungsentwurf
    allein darin, daß diese streitentscheidende Funktion nicht der Summe der Länder, sondern schon einem Land überlassen bleibt. Nur insoweit liegt eine Bindungsmöglichkeit eines Landes gegenüber den übrigen vor.
    Die Abwasserbeseitigungspflicht wird nun mit der Verpflichtung der Länder zur Aufstellung von Abwasserbeseitigungsplänen verbunden, die nach überörtlichen Gesichtspunkten vorzunehmen sind. In diesen Plänen müssen die Standorte der Abwasserbeseitigungsanlagen, deren Einzugsbereich und die Träger festgelegt werden. Nur so ist eine technisch und wirtschaftlich optimale Gestaltung dieser Anlagen und die Zuverlässigkeit ihres Betriebes sicherzustellen.
    Da die Abwasserbeseitigung für den Umweltschutz so wichtig geworden ist, soll sie als öffentliche Aufgabe ausgewiesen werden. Sie ist deshalb in der Regel Körperschaften des öffentlichen Rechts zu übertragen. Durch die in unserem Entwurf vorgesehenen Bewirtschaftungspläne, die die Länder aufzustellen haben, wird als übergreifende Maßnahme die Ordnung des Wasserhaushalts gewährleistet.
    Dieses Bündel von Maßnahmen und Regelungen, zum großen Teil neue Vorstellungen, die als neue und wirkungsvolle Mittel das Instrumentarium für den Gewässerschutz erweitern und verstärken, bietet nach der Überzeugung der CDU/CSU-Fraktion die aussichtsreiche und konkrete Möglichkeit, die Gewässersanierung wirksam voranzutreiben. Wir gehen davon aus, daß die durch neues Bundesrecht in Pflicht genommenen Länder die gesetzlichen Verpflichtungen entsprechend ihrer Bedeutung für das Allgemeinwohl erfüllen.
    Herr Bundesminister, Sie haben sich vorhin in Ihren Ausführungen darüber ein wenig mokiert, daß wir in unseren Gesetzentwurf das Jahr 1980 hineingeschrieben haben. Wir haben das Jahr 1980 in unseren Gesetzentwurf in einem ganz bestimmten Zusammenhang hineingeschrieben, nämlich im Hinblick darauf, daß bis zu diesem Zeitpunkt die Anpassung der bestehenden Anlagen nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der Abwassertechnik erfolgen muß.
    Im übrigen sind wir der Meinung, daß wir durch das Bündel unserer vorgeschlagenen Regelungen, die sofort greifen, im Felde des Gewässerschutzes sehr viel schneller vorankommen, als wenn wir die Vorstellungen der Bundesregierung über die Wirksamkeit der Gewässerstandards unbesehen unterschrieben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die CDU/CSU-Fraktion war der Meinung, daß in ihrem Entwurf auch etwas über die Finanzierung dieser aufwendigen Maßnahmen zur Reinhaltung der Gewässer gesagt werden muß. Herr Bundesminister, Sie haben sich mit diesem Teil unseres Gesetzentwurfs länger auseinandergesetzt. Wir als Opposition sind allerdings deswegen in einer unerfreulichen Lage gewesen, weil die Bundesregierung ihren Entwurf eines Abwasserabgabengesetzes bis zur Stunde noch nicht vorgelegt hat,

    (Abg. Vogel [Ennepetal] : Das ist die Wahrheit!)




    Biechele
    obwohl uns im Umweltprogramm der Bundesregierung dieser Entwurf zum Ende des Jahres 1972 angekündigt worden ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir als Opposition, Herr Bundesminister, haben die Verpflichtung gespürt, weil auch wir vom Verursacherprinzip ausgehen, jetzt dazu etwas zu sagen, weil auf diesem wichtigen Feld der Finanzierung keine Zeit mehr verloren werden darf.

    (Abg. Dr. Kunz [Weiden] : Sehr richtig!)

    Nach unserer Vorstellung soll eine Gewässerbenutzungsabgabe erhoben werden. Die Länder können sie einmal für die Benutzung der Gewässer erheben. Belastungen der Gewässer, die in der Regel damit verbunden sind, und wirtschaftliche Vorteile, die aus der Benutzung der Gewässer gezogen werden, sollen wenigstens zum Teil durch die Gewässerbenutzungsabgabe abgeschöpft werden. Das Aufkommen dieser Abgabe soll zweckgebunden für wasserwirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden. Diese rechtliche Normierung wird es beispielsweise erlauben, daß der seit Jahren diskutierte Bodenseepfennig für die Wasserentnahme aus dem See erhoben werden kann, dessen Aufkommen für die Reinhaltung des Sees bereitzustellen wäre.
    Herr Bundesminister, ich habe nicht ganz eingesehen, weswegen Sie so sehr gegen diesen Teil unserer Gewässerbenutzungsabgabe argumentiert haben; gerade auch im Hinblick auf die begrüßenswerten Anstrengungen des Bundes, mit den bekannten 150 Millionen DM zur Sanierung von Rhein und Bodensee beizutragen. Über die ernste Problematik des Bodensees muß ich Sie ja nicht unterrichten. Diese Probleme sind Ihnen bekannt.
    Für das Einbringen oder Einleiten von Stoffen in ein Gewässer muß eine Gewässerbenutzungsabgabe — das ist das Hauptteil dessen, was wir darunter verstehen — als Reinhalteabgabe entrichtet werden. Diese Abgabe ist wesentlich nach dem Verursacherprinzip gestaltet, und sie erlaubt eine stärkere finanzielle Heranziehung der Abwassereinleiter. Die Errichtung und der Ausbau von Kläranlagen können damit wirkungsvoller vorangetrieben werden.
    Bei der Frage, was im Zusammenhang mit der Gewässerbenutzungsabgabe durch Bundesrecht zu regeln ist und was wegen der unterschiedlichen Struktur der Länder dem Landesrecht überlassen bleiben muß, ergab sich aus sachbezogenen Gründen die Beschränkung auf das Rahmenrecht. Ich darf hier darauf hinweisen, daß der Kollege Vogel im Laufe unserer Debatte noch zu den verfassungsrechtlichen und den verfassungspolitischen Problemen Stellung nehmen wird. Die rahmenrechtlichen Regelungen enthalten aber alle Festlegungen, die zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und zur Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse bundesrechtlich zu regeln sind.
    Im Gesetzentwurf der CDU/CSU sind auch die Anforderungen an das Lagern und Abfüllen wassergefährdender Flüssigkeiten rahmenrechtlich ausreichend und wirksam, wie wir meinen, geregelt.
    Lassen Sie mich noch ein Wort zum Problembereich Grundwasser sagen. Wir kennen ernstzunehmende Untersuchungen, die feststellen, daß die Grundwasserreserven im Bundesgebiet um die Jahrhundertwende erschöpft sein werden. Wir wissen auch, daß Grundwasser heute auf eine nicht verantwortbare Weise ausgebeutet und gefährdet wird. Aus diesem Grunde haben wir in unseren Gesetzentwurf die Ausweitung von Grundwasserschongebieten hineingeschrieben. Das ist ein wesentlicher Fortschritt. Diese Regelung lehnt sich gedanklich an Vorschriften im österreichischen Wasserrecht an; sie stellt in der wasserrechtlichen Diskussion eine echte Novität dar.
    Ich habe mich auf die Darstellung des Kerngehalts des Gesetzentwurfs der CDU/CSU-Fraktion beschränkt. Wir sind davon überzeugt — ich betone das noch einmal —, daß wir mit den Möglichkeiten dieses Gesetzentwurfs die Sanierung und Reinhaltung der Gewässer schneller, sachgerechter und wirksamer fördern und sicherstellen können, und zwar mit den Regelungen des Rahmenrechts, als dies die Regierungsvorlage verspricht. Wir gehen mit aller Aufgeschlossenheit in die Beratungen, wir werden neue Gesichtspunkte unvoreingenommen und sachgerecht prüfen. Die CDU/CSU-Fraktion —damit möchte ich schließen — läßt sich in der Sorge für eine menschenwürdige Umwelt von niemandem übertreffen.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Staatsminister Dr. Merk, Bayern.
Dr. Merk, Minister des Landes Bayern: Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie erwarten wohl und mit Recht, daß auch ein Vertreter der Länder, die in dieser Frage mit der Bundesregierung in der Bewertung dieser Frage nicht einiggehen, hier bei der ersten Lesung das Wort nimmt. Ich möchte mich dabei auf sechs Anmerkungen zu dem anstehenden Fragenkomplex beschränken.
Erstens. Wer sich gegen das Vorhaben der Bundesregierung, die volle Gesetzgebungskompetenz im Wasserhaushalt zu fordern, ausspricht, ist von vornherein in einer schlechten Ausgangslage.

(Abg. Konrad: Sehr wahr!)

Ich möchte das gleich eingangs bemerken. Das ist deswegen der Fall, Herr Abgeordneter, weil es bewußt oder unbewußt gelungen ist, eine öffentliche Meinung zu fixieren, daß für sauberes Wasser sei, wer der Kompetenzverlagerung zustimmt, daß aber der bereit sei, eine weitere Verschmutzung hinzunehmen, der sich — natürlich aus „engstirnigem" Denken heraus — einer Kompetenzverlagerung widersetze.

(Abg. Konrad: Gute Erkenntnis! — Abg. Wehner: Gute Erklärung! — Zustimmung bei der SPD.)

— Ja, aber genau diese Erklärung macht deutlich,
daß es doch problematisch ist — wie auch der Herr



Staatsminister Dr. Merk
Bundesminister es getan hat —, mit dem Hinweis auf die öffentliche Meinung, die ja auch gesteuert und durch unsachgemäße Argumentationen einseitig festgelegt werden kann, zu Grundgesetzänderungen zu kommen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wer, wie in diesem Fall auch die Bundesregierung, mit Schlagworten arbeitet wie — ich zitiere eines —„Gewässer machen vor Ländergrenzen nicht halt", findet natürlich Applaus. Aber das ist noch kein Beweis für die innere Richtigkeit und für die Rechtfertigung der damit verbundenen Forderungen. Umweltschutz läßt sich nicht mit Emotionen betreiben,

(Beifall bei der CDU/CSU)

und Grundgesetzänderungen sind keine Frage des Gefühls oder der Ergebnisse von Meinungsumfragen.
Den Ländern — das müssen Sie erkennen, meine sehr verehrten Damen und Herren — liegt mindestens ebensoviel an sauberen Gewässern und guten Umweltbedingungen wie dem Bund. Das beweisen auch die in der Öffentlichkeit oft leider zuwenig gewürdigten Leistungen und Anstrengungen der Länder und der Gemeinden auf diesem Gebiet. Es geht doch um die Belange ihrer eigenen Bürger in den Ländern und in den Gemeinden, es geht um die Entwicklung und die Sanierung der Lebensgrundlagen für die Menschen, die in den Ländern wohnen.
Zweitens. Die Länder haben bisher wiederholt bewiesen, daß sie zur Kooperation mit dem Bund bereit sind. Sie haben sich Grundgesetzänderungen noch nie verschlossen, wenn es im Interesse der einheitlichen Entwicklung notwendig war. Ich brauche vor diesem Hohen Hause nur auf das von Bund und Ländern gemeinsam erarbeitete Sicherheitskonzept und auf das Waffenrecht zu verweisen. Es gäbe ja inzwischen nicht schon ein 31. Gesetz, glaube ich, zur Änderung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, wenn sich die Mehrheit der Länder oder eine qualifizierte Minderheit bisher stereotyp Änderungen jedweder Art verschlossen hätte.

(Abg. Konrad: Früher waren Sie halt klüger!)

— Herr Kollege, diese Änderungen verteilen sich über alle Jahre des Bestehens der Bundesrepublik. Sie betreffen Zeiten, in denen die CDU für die Bundesregierung verantwortlich war, ebenso wie Zeiten, in denen die SPD die Verantwortung für die Bundesregierung getragen hat.
Drittens. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, anzunehmen, daß zentrale Regelungen schon automatisch, bloß deswegen, weil es zentrale Regelungen sind, offene Probleme besser lösen. Es lassen sich genügend Beispiele dafür nennen, daß eine Zentralisierung Regelungen schwerfälliger macht, daß die Bürokratie damit entscheidend vermehrt wird, daß die Entwicklung gehemmt und eine rechtzeitige Anpassung an Veränderungen verhindert oder zumindest erschwert wird.
Ich habe heute mit großem Interesse in der Süddeutschen Zeitung von einer konzertierten Aktion der Bundesregierung im Verein mit London und
Paris gelesen, in der sich die Bundesregierung gegen finanzbürokratische Unsinnigkeiten zur Wehr setzen will — auf der EG-Ebene —, wo nach den Worten des Herrn Bundesfinanzministers der Irrsinn kritisiert wird bei den von Brüssel verbreiteten administrativen Verordnungen und Anordnungen — bis an die Grenze dessen, was gerade noch bewältigt werden kann —, wobei es sich um den Marktordnungsbereich handelt. Daß hier einheitliche Grundsätze, Prinzipien, Regelungen im Interesse der Einheitlichkeit, im Interesse der Wettbewerbsgleichheit notwendig sind, wird niemand bestreiten können. Trotzdem müssen wir beklagen, daß durch die Zentralisierung in der Regelung auch des letzten Details eine Bürokratie entsteht, die auf die Dauer nicht mehr verkraftet werden kann.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Das bundesstaatliche Prinzip, meine sehr verehrten Damen und Herren, gewährleistet demgegenüber ein breites Engagement. Es schafft eine — auch gesunde — Konkurrenz, es eröffnet Möglichkeiten einer differenzierten praxisnahen Entwicklung und gibt die wertvolle Chance des Vergleichs, aus der wir schon wiederholt — auch im Wasserhaushaltsbereich — Nutzen im Interesse des Ganzen gezogen haben. Die Länder bemühen sich seit Jahren erfolgreich, Entscheidungen nach unten zu verlagern und damit bürgernäher zu machen. Der gegenteilige Weg einer zunehmenden Zentralisierung auch in den Regelungen der Details, den die Bundesregierung derzeit geht — wir haben das heute nachmittag ja umfänglich erlebt —, ist nach unserer Überzeugung sicher im Interesse der Sache nicht richtig.
Viertens. Die Länder haben nie bestritten, daß im Bereich des Wasserhaushalts gewisse Grundsätze einheitlich im ganzen Bundesgebiet — und darüber hinaus nach Möglichkeit sogar auf europäischer Ebene — gelten müssen.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Die Länder haben hierfür auch seit Jahren übereinstimmend — ohne Rücksicht auf die jeweilige parteipolitische Orientierung der Mehrheiten — Vorschläge gemacht; sie haben Gesetzgebungsakte — manchmal sogar ohne Erfolg oder ohne zeitlich ausreichenden Erfolg — angeregt. Es trifft allein den Bund, daß rahmenrechtlich mögliche und von allen als notwendig erkannte und anerkannte Regelungen nicht längst getroffen sind. Die Bundesregierung hat sie mit einer von der Sache her nicht gebotenen Forderung nach einer Grundgesetzänderung gekoppelt und damit die möglichen Regelungen auf die lange Bank geschoben.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Alle jetzt notwendigen Änderungen des Wasserrechts lassen sich auf der Grundlage des geltenden Verfassungsrechts erreichen. Dafür kann im Hinblick auf die vom Bund für die Notwendigkeit einer Änderung angeführten Argumente der Beweis angetreten werden. Und, Herr Bundesminister, Sie haben zwar in einer Reihe von Punkten Kritik an den detaillierten Regelungen des Entwurfs der Opposition geübt, aber der Inhalt Ihrer Kritik hat noch kei-



Staatsminister Dr. Merk
neswegs den Nachweis erbracht, daß nun eine andere differenzierte Regelung deswegen schon eine konkurrierende Gesetzgebung erfordern würde.

(Beifall bei der CDU/ CSU.)

Einmal ist die Behauptung der Bundesregierung, internationale Verhandlungen und Vereinbarungen, etwa eine europäische Gewässerschutzkonvention, erforderten die umfassende Bundeskompetenz, nicht stichhaltig. Niemand bestreitet der Bundesregierung das Recht, internationale Verträge auf dem Gebiet des Wasserhaushalts zu schließen. Niemand kann aber auch den Ländern den Vorwurf machen, sie hätten ihrerseits internationale Vereinbarungen des Bundes für diesen Bereich nicht erfüllt.
Weiter: Alle Länder haben sich gegen Gewässergütestandards ausgesprochen — nicht etwa nur die CDU/CSU-regierten Länder , und zwar nicht wegen des Streits um die Kompetenz, sondern allein aus der Sorge heraus, daß die in den internationalen Verhandlungen sich abzeichnenden Minimalstandards einen Rückschritt bedeuten würden.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Wir wollen, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine optimale Wassergüte, keine standardisierte und damit nivellierte und damit, zumindest regional, auch verschlechterte.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Dann: Die vom Bund geforderten Einleitungsstandards, im Gegensatz zu den Gewässergütestandards, sind nichts Neues. Die Länder haben seit Jahren Einleitungsstandards als Normalwerte eingeführt und sie auch laufend verbessert. Darüber hinaus sind sie ständig dabei, sie den Entwicklungen laufend anzupassen.

(Abg. Konrad: In unterschiedlicher Geschwindigkeit und mit unterschiedlichen Ergebnissen! — Zurufe von der CDU/CSU: Bayern an der Spitze! — Hessen als letztes! — Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU.)

— Was die Geschwindigkeit angeht, Herr Abgeordneter, so gestatten Sie mir bitte meinerseits die Zwischenbemerkung, daß eine Bundeskompetenz und ein vom Bund einmal erlassenes Gesetz noch lange keine Garantie dafür sind, daß erforderliche Regelungen rechtzeitig getroffen werden.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf von der CDU/CSU: Siehe Hessen!)

Sie haben mich mit Ihrem Zuruf animiert, darauf kurz einzugehen. Ich erinnere an das Luftreinhaltungsgesetz, das wir, meine Damen und Herren, seit 1965 haben, das aber, da bis zur Stunde keine Durchführungsbestimmungen vorhanden sind, insgesamt nicht vollziehbar ist,

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU) obwohl wir es seit 1965 haben.


(Lachen und Zurufe von der CDU/CSU.)

Ich erinnere an das Gesetz zum Schutz gegen Baulärm, das wir ebenfalls seit 1965 haben. Bis zum Erlaß der notwendigen allgemeinen Verwaltungsvorschriften sind fünf Jahre vergangen, und die zum Vollzug erforderlichen Richtwerte liegen bis zur Stunde noch nicht vollständig vor,

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

so daß wir auch da eine Verzögerung im Vollzug haben. Ich könnte hier noch einige weitere Beispiele anführen.

(Zuruf des Abg. Vogel [Ennepetal].)

Das mögliche Gefälle, meine sehr verehrten Damen und Herren, das sich in der Beschleunigung der Einführung notwendiger Regelungen zwischen den Ländern vielleicht ergeben mag, hat aber auch den unschätzbaren Vorteil, daß ein Land kurzfristig, schnell und beispielgebend vorangehen und damit alle anderen mehr oder weniger — moralisch oder sonstwie — zwingen kann, nachzuziehen, während man bei einer bundeszentralen Kompetenz eben warten muß, bis bei dem verständlichen Zwang zum Ausgleich und zum Nivellieren vielleicht doch einmal eine Regelung wird gefunden werden können.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Stark [Nürtingen] : Siehe Hochschulrahmengesetz!)

Der CDU/CSU-Entwurf sieht im übrigen die Verankerung dieser Einleitungsstandards im Wasserhaushaltsgesetz auch vor, wobei über das Detail sicherlich noch geredet werden muß; das bestreite ich am wenigsten.
Schließlich: Für die Lagerung wassergefährdender Stoffe enthalten die §§ 26 und 34 des Wasserhaushaltsgesetzes bereits jetzt allgemein verbindliche Grundsätze. Die Ausführungsvorschriften hierzu haben die Länder in ihren Lagerverordnungen nach gegenseitiger Absprache weitestgehend vereinheitlicht. Wenn wir uns in den früheren Beratungen, auch im Bundesrat, gegen die Aufnahme derartiger Bestimmungen in das Wasserhaushaltsgesetz ausgesprochen haben, dann nicht deshalb, weil wir die Möglichkeit bestritten hätten, Herr Bundesminister, daß das nach Art. 75 des Grundgesetzes rahmenrechtlich geregelt und gelöst werden kann, sondern deshalb, weil wir das auch für die Regelungen nach Art. 75 vorgeschriebene Bedürfnis des Art. 72 des Grundgesetzes dafür verneint haben. Aber, bitte, das ist für uns kein Glaubensbekenntnis. Wenn die übereinstimmende Meinung dahin geht, daß das im Wasserhaushaltsgesetz auf jeden Fall verankert werden muß, dann stehen wir dem nicht im Wege; rahmenrechtliche Probleme ergeben sich daraus in keiner Weise.
Hier darf ich für die Länder in Anspruch nehmen, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß sie sehr früh und — auch gegen mächtige Interessen der Wirtschaft — sehr strenge Vorschriften erlassen haben. Daß der wesentliche Inhalt dieser Vorschriften auch bundeseinheitlich geregelt werden kann, wird — ich sagte das schon von niemandem bestritten. Der CDU/CSU-Entwurf bringt dazu nach unserer Meinung einen sehr praktikablen Vorschlag.
Und letztlich: Die von der Bundesregierung geforderte Abwasserabgabe kann gleichfalls rahmen-



Staatsminister Dr. Merk
rechtlich geregelt werden. Darüber sind sich alle Fachleute, ausgenommen die des Bundesinnenministeriums, einig. Den Nachweis hierfür erbringt auch insoweit der CDU/CSU-Entwurf. Es sollte allerdings in den Ausschüssen eingehend geprüft werden, welche Vorteile sich durch eine Abwasserabgabe für den Umweltschutz erzielen lassen. Dabei betone ich ausdrücklich, daß etwaige Bedenken, die wir in diesem Zusammenhang haben, nicht den wirtschaftlichen Bereich, sondern ausschließlich den kommunalen Bereich betreffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine leidenschaftslose, exakte rechtliche Betrachtung kommt mithin zu dem Ergebnis, daß die berechtigten Forderungen für den Gewässerschutz rahmenrechtlich realisiert werden können. Sie, Herr Bundesinnenminister, haben bereits darauf hingewiesen, daß viele meiner Freunde von der CDU früher eine Grundgesetzänderung für erforderlich gehalten hätten. Allerdings geschah dies — und darauf möchte ich doch verweisen — mit der Einschränkung, daß hierfür durch einen gleichzeitig vorzulegenden Gesetzentwurf der Nachweis der Notwendigkeit erbracht wird. Der nunmehr vorliegende Entwurf der CDU/CSU-Fraktion dieses Hohen Hauses führt nach unserer Ansicht den Nachweis, daß die für erforderlich gehaltenen Regelungen, die im Bundesgebiet einheitlich gelten sollen, auch ohne Übertragung der Vollkompetenz getroffen werden können.
Fünftens. Ich bin davon überzeugt, daß alle Politiker in Bund und Land, in allen Parteien sich in dem sachlichen Anliegen einig sind. Darum sollten wir auch sofort handeln und nicht durch überzogene Kompetenzforderungen, durch Polemik und emotionelle Argumentation die gemeinsame Arbeit erschweren. Pauschale Abqualifizierungen durch die Bundesregierung, daß die — ich zitiere mit der Erlaubnis der Frau Präsidentin — „Wasserbehörden der Länder bis heute nicht in der Lage gewesen sind, die zur Reinhaltung unserer Gewässer erforderlichen Maßnahmen durchzusetzen", wie es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, die Abwasserklärung betreffend, ausgeführt wurde, muß ich im Interesse aller Länder als Mitglied des Bundesrates zurückweisen. Wir haben z. B. in Bayern bei der Seenreinhaltung mit dem von uns entwickelten Prinzip der Ringkanalisationen Leistungen vollbracht, die von Fachleuten in der ganzen Welt als Vorbild und Maßstab genommen werden.

(Beifall bei der CDU CSU.)

Wir haben Maßnahmen durchsetzen können, über die wir eine Verbesserung der Gewässergüte in den oberbayerischen Seen erreicht haben, von denen es vor wenigen Jahren noch geheißen hat, daß sie für den Gemeingebrauch nicht mehr tauglich seien.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eines muß hier doch in aller Deutlichkeit gesagt werden: Für einen optimalen Gewässerschutz braucht die öffentliche Hand sicher ein gutes und ausreichendes rechtliches Instrumentarium. Neben einer starken Verwaltung ist aber die finanzielle Seite dieser Angelegenheit, wie ich meine, ebenso wichtig, wenn nicht gar noch wichtiger. Wenn der Bund glaubt —
und ich möchte dem eigentlich nicht widersprechen —, daß rasch erheblich mehr Mittel zur Verfügung stehen müßten, und wenn er sich in der Lage sehen sollte, Mittel hierfür frei zu machen, dann kann das Heil doch nicht nur in einer Kompetenzverlagerung liegen. Es muß dann der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern entsprechend verbessert werden. Wo kämen wir hin, meine Damen und Herren, wenn wir die Zuständigkeiten nur nach dem finanziellen Spielraum und Leistungsvermögen der einzelnen Partner im öffentlichen Bereich verteilen wollten?!

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Der Bund könnte die Länder und die Länder könnten dann die Kommunen aufgabenmäßig aushungern. Das Geld muß den Aufgaben folgen und nicht umgekehrt.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Sechstens. Die Pflicht zu bundestreuem Verhalten darf nicht nur einseitig zu Lasten der Länder gehen. Auch der Bund seinerseits ist verpflichtet, Eingriffe in die Länderkompetenzen auf das der Sache nach notwendige Maß zu beschränken. Ich bedauere es, daß die Bundesregierung bisher nicht ernsthaft geprüft hat, inwieweit den Anliegen des Gewässerschutzes auch nach geltendem Verfassungsrecht entsprochen werden kann.
Meine Damen und Herren, ich warne vor dem Trend zu einer zunehmend zentralen Steuerung aller Lebensbereiche, nicht, weil wir in kleinkarierter Weise auf Landeskompetenzen um ihrer selbst willen pochen. Ich warne aus einer Sorge heraus, die uns alle bewegen muß. In unserer Verfassung wird aus guten Gründen die Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Wer die Eigenstaatlichkeit der Länder auf Dauer und in zunehmendem Maße aushöhlt, der stellt letztlich jede Selbstverantwortung und Selbstverwaltung in Frage. Auch im Bereich der Selbstverwaltung akzeptieren wir aus dem Wissen um den höheren Wert einer breit verlagerten Mitverantwortung gewisse Unterschiedlichkeiten der Entwicklung, obwohl auch hier gesagt werden könnte, daß einheitliche Regelungen im Interesse einer vergleichbaren Entwicklung allüberall wünschenswert wären. Eine verordnete Einheitlichkeit ist nicht das höchste aller erstrebenswerten Güter in unserer demokratischen und auf förderativen Prinzipien basierenden Gesellschaft.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wem es mit einer lebendigen Demokratie ernst ist, der muß sich mit einem Minimum an unerläßlicher Steuerung von oben oder von einer Zentrale aus begnügen.
Das gilt auch für den Bereich des Wasserhaushalts und der Wasserwirtschaft. Ich bitte sehr, meine Damen und Herren, der Versuchung zu widerstehen, einem modischen Trend folgend wieder einmal in das Gefüge der ohnehin schon nicht mehr ausbalancierten Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern einzugreifen. Die Anregungen der Länder in den früheren Beratungen ebenso wie der CDU/CSU-Gesetzentwurf beweisen, daß die zu einer ein-



Staatsminister Dr. Merk
heitlichen Regelung anstehenden Probleme auch mit rahmenrechtlichen Bestimmungen bestens gelöst werden können. Dazu hat der Bund bislang schon die uneingeschränkte Möglichkeit; er möge davon bitte endlich Gebrauch machen.

(Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Wittmann.