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    Deutscher Bundestag 57. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 3245 A Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . 3245 B Begrüßung des Präsidenten und einer Delegation der Bulgarischen Volksversammlung 3245 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte (Drucksache 7/660); Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/1092) Zweite Beratung und Schlußabstimmung — Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 3245 D, 3253 A Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . . 3248 C Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 3250 B Ronneburger (FDP) 3252 A Dr. Schweitzer (SPD) 3254 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Drucksache 7/658); Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 7/1093) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 3257 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1973 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 1973) (Drucksache 7/479) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/1070) Zweite und dritte Beratung — Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . . 3258 A Suck (SPD) . . . . . . . . . . 3258 C Zywietz (FDP) . . . . . . . . 3259 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. Dezember 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Auswirkungen der Anlage und des Betriebes des Flughafens Salzburg auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 7/908) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/1032) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 3260 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Drucksache 7/978) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/1033) — Zweite und dritte Beratung — 3260 D Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (Drucksache 7/426) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/1034) — Zweite und dritte Beratung — 3261 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. Juli 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Guatemala über den internationalen Fluglinienverkehr (Drucksache 7,849); Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/1035) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 3261 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Oktober 1971 zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger (Drucksache 7/121) ; Bericht und Antrag des Rechtsauschusses (Drucksache 7/1049) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — Thürk (CDU/CSU) 3261 C Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung vorgeprüfter Apothekeranwärter (Drucksache 7/907) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/1050) Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 3262 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 7/1056) Erste Beratung —Frau Meermann (SPD) 3262 D Wurbs (FDP) 3264 B Nordlohne (CDU/CSU) 3264 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Abg. Mick, Dr. Schneider, Nordlohne, Orgaß, Dr. Jahn [Münster] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/1083) — Erste Beratung — Mick (CDU/CSU) 3267 D Batz (SPD) 3268 B Wurbs (FDP) 3269 B Dr. Vogel, Bundesminister (BMBau) 3269 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (Bundesrat) (Drucksache 7/1058) — Erste Beratung — Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 3270 B Jahn, Bundesminister (BMJ) . . . . 3271 C Ubersicht 4 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 7/1060) 3272 D Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Aufhebung der Immunität der Abgeordneten (Drucksache 7/1028) 3272 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 11/73 Besondere Zollsätze gegenüber Norwegen — EGKS) zu der Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 14/73 — Waren der EGKS — 2. Halbjahr 1973) (Drucksachen 7/987, 7/999, 7/1061) . . . 3273 A Bericht des Auschusses für Wirtschaft zu der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung zu der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung zu der Achtundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung zu der Vierundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz zu der Fünfundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz zu der Sechsundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz (Drucksachen 7/657, 7/852, 7/984, 7/875, 7/920, 7/983, 7/1022) 3273 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG- Kommission für Verordnungen des Rates zur Durchführung des Beschlusses Nr. 46/73 des Assoziationsrates, der im Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar vorgesehen ist über den Abschluß eines Abkommens zur Änderung von Artikel 7 des Anhangs 6 des Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EWG und der Türkei über die Einführung eines Genehmigungsverfahrens für die Einfuhr von Jute- und Baumwollgarnen aus dritten Ländern in das Vereinigte Königreich und zur Verlängerung der Genehmigung für die Einfuhr von Jute- und Baumwollgarnen mit Ursprung in und Herkunft aus dritten Ländern in das Vereinigte Königreich (Drucksachen 7/950, 7/951, 7/973, 7/1023) 3273 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 III Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG- Kommission für Verordnungen des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte in Ägypten raffinierte Erdölerzeugnisse und andere Gewebe aus Baumwolle zur Änderung der Verordnung Nr. 2733/72 vom 19. Dezember 1972, damit das für bestimmte handgearbeitete Waren eröffnete Gemeinschaftszollkontingent auch auf solche in Uruguay hergestellten Waren Anwendung findet über die zeitweilige und teilweise Aussetzung des autonomen Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs für Mandeln der Tarifstelle 08.05 A II zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Veredelungsarbeiten an bestimmten Spinnstoffen im passiven Veredelungsverkehr der Gemeinschaft zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Zeitungsdruckpapier und Ferrosiliziummangan für 1973 zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten betr. bestimmte Textilwaren aus Entwicklungsländern zur Aufnahme der Philippinen in die Liste der Entwicklungsländer nach den Verordnungen Nr. 2763/72 und 2746/72 (Drucksachen 7/387, 7/932, 7/961, 7/959, 7/958, 7/96.5, 7/751, 7/1024) 3273 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG-Kommission für Richtlinien des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Elektrizitätszähler, über Kaltwasserzähler, über stetig arbeitende Wägeeinrichtungen mit Summier-werk (Drucksachen 7/379, 7/814, 7/624, 7/1025) 3273 D Fragestunde (Drucksache 7/1086) Fragen A 111 und 112 des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Meldungen über eine Intervention eines Vertreters der sowjetischen Botschaft in Bonn bei Bundesminister Bahr gegen die geplante Errichtung des Bundesamtes für Umweltschutz in Berlin Grabert, Staatssekretär (BK) 3274 B, C, D, 3275 A, B Wohlrabe (CDU/CSU) . . . 3274 B, C, D, 3275 A Frage A 113 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Meldung über Bemühungen der Bundesregierung um eine Aktion gegen Fluchthilfeorganisationen Grabert, Staatssekretär (BK) 3275 B, C, D Dr. Kunz (Weiden) ((CDU/CSU) 3275 B, C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 3275 C Frage A 114 des Abg. Reddemann (CDU/ CSU) : Erklärungen des Bundesministers Dr. Ehmke betr. Nichteinflußnahme auf staatsanwaltliche Verfahren gegen Journalisten nach § 353 c StGB Grabert, Staatssekretär (BK) . . . 3275 D, 3276 B, C, D, 3277 A Reddemann (CDU/CSU) . . . . 3276 B, C Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CDU) 3276 C Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . 3276 D Wohlrabe (CDU/CSU) 3277 A Fragen A 115 bis 117 der Abg. Reddemann (CDU/CSU) und Dr. Marx (CDU/ CSU) : Weitergabe von Informationen aus der Berliner Zentralredaktion des AxelSpringer-Dienstes an Bundesminister Dr. Ehmke durch den jetzigen Mitarbeiter im Presseamt des Berliner Senats Wolfgang Eberhard Göbel Grabert, Staatssekretär (BK) 3277 B, C, D, 3278 A, B, C, D, 3279 A, B, C, D Reddemann (CDU/CSU) . 3277 C, 3279 B Sieglerschmidt (SPD) . . . . . . 3277 D Dr. Marx (CDU/CSU) . 3278 C, D, 3279 A Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CDU) . . . . . . . . . 3279 C Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . .3279 D Fragen A 118 und 119 des Abg. Dr. Jenninger (CDU/ /CSU) : Auftreten des Wolfgang Eberhard Göbel als Zeuge in einem Strafverfahren gegen Unbekannt und Honorierung seiner Dienste Grabert, Staatssekretär (BK) . . . 3280 A, B, C, D 3281 A, B, C, D Dr. Jenninger (CDU/CSU) 3280 A, B, C, D Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 3280 D Wohlrabe (CDU/CSU) 3281 A Mattick (SPD) 3281 B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 Reddemann (CDU/CSU) 3281 B Frau Funcke, Vizepräsident . . . 3281 C, D Dr. Marx (CDU/CSU) 3281 C Seiters (CDU/CSU) . . . . . . 3281 D Frage A 120 des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Kosten der am 1. September 1973 angelaufenen Anzeigenkampagne des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Freiherr von Wechmar, Staatssekretär (BPA) , . . . 3282 A, C, 3283 A, B, D, 3284 A, C, D, 3285 A, B, C, D Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 3282 C, 3283 A Wohlrabe (CDU/CSU) 3283 A Schröder (Luneburg) (CDU/CSU) . 3283 B Friedrich (SPD) . . . . . . . 3283 D Biehle (CDU/CSU) . . . . . . 3284 A Sieglerschmidt (SPD) 3284 B Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . 3284 C Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) . 3284 D Pfeffermann (CDU/CSU) 3284 D Conradi (SPD) . . . . . . , 3285 A, B Hansen (SPD) . . . . . . . . . 3285 B Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . . 3285 C Frage A 121 des Abg. Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) : Abdruck der Bundestagsrede des Bundeskanzlers vom 3. Oktober 1973 im Bulletin Freiherr von Wechmar, Staatssekretär (BPA) . 3285 D, 3286 B, C, D, 3287 A, B Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) . . 3286 B Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) . . 3286 C Gansel (SPD) . . . . . . . . . 3286 D Wehner (SPD) . . . . . . . . 3287 A Pfeffermann (CDU/CSU) . . . . . 3287 B Frage A 31 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Lage der Textilwirtschaft, insbesondere in Nordbayern, und Sicherung der Arbeitsplätze Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 3287 D, 3288 A, B, C, 3289 A Niegel (CDU/CSU) 3288 A, B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 3288 C Biehle (CDU/CSU) 3288 D Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 Nr. 25 — Naturschutz und Landschaftspflege) (Drucksache 7/885) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Drucksache 7/886) — Erste Beratung — Ertl, Bundesminister (BML) 3289 B, 3301 A Susset (CDU/CSU) . . . . . . 3291 D Vit (SPD) 3295 B Gallus (FDP) . . . . . . . . 3298 A Dr. Schneider (CDU/CSU) . . . 3300 B Genscher, Bundesminister (BMI) . 3311 B Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) (Drucksache 7/889) — Erste Beratung — Ertl, Bundesminister (BML) . . . . 3301 D Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . 3304 B Lemp (SPD) 3306 C Gallus (FDP) . . . . . . . . 3309 B Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 Nr. 24 — Wasserhaushalt) (Drucksache 7/887) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache 7 /888) — Erste Beratung —und mit Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 7/1088) — Erste Beratung — Genscher, Bundesminister (BMI) . . 3311 B Biechele (CDU/CSU) . . . . . . 3317 C Dr. Merk, Minister des Landes Bayern 3319 D Wittmann (Straubing) (SPD) . . 3323 A Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . 3325 D Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . 3327 B Konrad (SPD) . . . . . . . . 3331 B Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . . . . 3334 A Nächste Sitzung 3335 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 V Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3337* A Anlage 2 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 9 und 10 Drucksache 7/1044 — des Abg. Pensky (SPD) : Maßnahmen der Bundesregierung auf Grund der Entschließung des Deutschen Bundestages zur Verabschiedung des Bundesgrenzschutzgesetzes — Einleitung notwendiger gesetzgeberischer Maßnahmen und Frage des Kombattantenstatus 3337* D Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 19 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) : Besteuerung der Überstundenentgelte der Assistenzärzte in den Krankenhäusern . . . . . . . . . 3342* B Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Grabert (BK) auf die Frage A 109 — Drucksache 7/1086 des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Spende des Bundeskanzlers für den Wiederaufbau des Lübecker Doms 3342* D Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar (BPA) auf die Frage A 122 —Drucksache 7/1086 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Großanzeigen der Bundesregierung in Zeitungen und Illustrierten unter der Überschrift „Die Bundesregierung informiert" . . . . . . . . . 3342* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 3245 57. Sitzung Bonn, den 18. Oktober 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 20. 10. Adams * 20. 10. Dr. Aigner* 20. 10. Amrehn *** 19. 10. Dr. Apel 18. 10. Dr. Arndt (Berlin) * 20. 10. Dr. Artzinger* 20. 10. Dr. Bangemann * 20. 10. Dr. Barzel 18. 10. Dr. Bayerl 18. 10. Dr. Beermann 19. 10. Behrendt * 20. 10. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 18. 10. Blumenfeld * 18. 10. Böhm (Melsungen) 19. 10. Brandt (Grolsheim) 27. 10. Bredl 27. 10. Dr. Burgbacher * 20. 10. Dr. Corterier * 20. 10. Dr. Enders * 18. 10. Entrup 26. 10. Fellermaier * 20. 10. Flämig * 20. 10. Frehsee * 20. 10. Dr. Früh * 20. 10. Gerlach (Emsland) * 20. 10. Graaff 26. 10. Haehser 19. 10. Härzschel * 20. 10. Dr. Hauff 19. 10. Heyen 18. 10. Hofmann 23. 10. Frau Huber 23. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 10. Jaunich 19. 10. Kahn-Ackermann * 19. 10. Kater * 20. 10. Dr. Klepsch * 20. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 26. 10. Krall * 20. 10. Krampe 30. 10. Lange * 20. 10. Lautenschlager * 20. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlic. Lücker * 20. 10. Dr. Martin 27. 10. Memmel * 20. 10. Dr. Müller-Hermann 19. 10. Müller (Mülheim) * 20. 10. Dr. Müller (München) *** 19. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 20. 10. Frau Dr. Orth 27. 10. Peiter 23. 10. Porzner 19. 10. Ravens 19. 10. Schmidt (München) * 20. 10. Schmidt (Wattenscheid) 18. 10. Schmöle 26. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 20. 10. Schwabe a 20. 10. Dr. Schwörer * 20. 10. Seefeld* 20. 10. Sieglerschmidt *** 19. 10. Dr. Slotta 26. 10. Springorum * 20. 10. Staak (Hamburg) 19. 10. Dr. Starke (Franken) * 20. 10. Graf Stauffenberg 19. 10. Strauß 19. 10. Vehar 19. 10. Dr. Vohrer * 19. 10. Walkhoff * 20. 10. Frau Dr. Walz * 20. 10. Dr. Wulff 23. 10. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen ,des Abgeordneten Pensky (SPD) (Drucksache 7/1004 Fragen A 9 und 10) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf Grund der Entschließung des Deutschen Bundestags zur Verabschiedung des Bundesgrenzschutzgesetzes - Drucksache VI/3569 - vom 20. Juni 1972 bisher veranlaßt oder in Aussicht genommen? Ist die Bundesregierung entsprechend der Zielsetzung, „den Bundesgrenzschutz zu einer leistungsfähigen und stets einsatzbereiten Polizei auszugestalten", bereit, notwendig werdende gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten und hierbei auch die Heranziehung von Grenzschutzdienstpflichtigen und die Frage des Kombattantenstatus erneut zur Disposition zu stellen? Zu Frage A 9 Die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 22. 6. 1972 - Drucksache VI/3569 - lautet wie folgt: 3338* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 „Der Deutsche Bundestag ist der Auffassung, daß über die Verabschiedung des Bundesgrenzschutzgesetzes hinaus weitere Maßnahmen erforderlich sind, um den Bundesgrenzschutz auch zu einer leistungsfähigen und stets einsatzbereiten Polizei auszugestalten. Deshalb wird die Bundesregierung ersucht: 1. die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um a) die Rechtsstellung der Beamten des Bundesgrenzschutzes einschließlich des Laufbahnrechts, b) ihre Ausbildung und c) die Ausrüstung des Bundesgrenzschutzes folgerichtig so fortzuentwickeln, wie es die gesetzlichen Aufgaben des Bundesgrenzschutzes erfordern; 2. mit allen Kräften darauf hinzuwirken, daß die Heranziehung von Grenzschutzdienstpflichtigen zum Grenzschutzgrunddienst möglichst bald entbehrlich wird; 3. die Bemühungen um das Zustandekommen einer internationalen Polizeikonvention auch weiterhin zu fördern; 4. dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 1974 zu berichten über a) die gemäß Nummer 1 getroffenen Maßnahmen, b) die Frage, ob die Heranziehung von Grenzschutzdienstpflichtigen zum Grenzschutzgrunddienst noch weiter erforderlich ist, c) das Ergebnis der Bemühungen um das Zustandekommen einer internationalen Polizeikonvention und d) die Frage, ob danach der Kombattantenstatus für die Verbände des Bundesgrenzschutzes noch weiter erforderlich ist." Vorbemerkung Die Bundesregierung hat seit der Verabschiedung des neuen Bundesgrenzschutzgesetzes ihre schon vor diesem Zeitpunkt angelaufenen Bemühungen in verstärktem Maße fortgesetzt, den Bundesgrenzschutz entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 22. 6. 1972 zu einer leistungsfähigen und stets einsatzbereiten Polizei auszugestalten. Sie hat dabei auch das Ziel verfolgt, den Forderungen zu entsprechen, die das gemeinsam von den Innenministern des Bundes und der Länder ausgearbeitete Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland vom Juni 1972 an den BGS stellt. In diesem Programm heißt es u. a.: „Eine Unterstützung der Länderpolizeien durch den Bundesgrenzschutz muß ständig gewährleistet sein ... Der Bundesgrenzschutz muß noch mehr als bisher personell, materiell und organisatorisch in die Lage einer Eingreifreserve versetzt werden. Um die Länderpolizeien jederzeit unterstützen zu können, muß er zudem polizeilich umfassender ausgebildet werden." Die Bundesregierung hat bei ihren Maßnahmen eng mit den Innenministern der Länder zusammengearbeitet. Sie hat sich an den für die Polizeien der Länder geltenden Regelungen orientiert und wird dies auch weiter tun. Bei ihren Bemühungen, den BGS noch leistungsfähiger zu machen, hat die Bundesregierung auch Maßnahmen getroffen und eingeleitet, um die zur Zeit unbefriedigende Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes zu verbessern, insbesondere den hohen Anteil an kurzdienenden Polizeivollzugsbeamten wesentlich herabzusetzen und auf die Heranziehung von Dienstleistenden verzichten zu können. Die teils durchgeführten, teils eingeleiteten Maßnahmen dienen auch dazu, die Attraktivität des Dienstes im BGS zu erhöhen. Entscheidende Maßnahmen zur Verbesserung der Personalstruktur sind allerdings nur mit zusätzlichen finanziellen Aufwendungen möglich. Es ist notwendig, die Belange der inneren Sicherheit mit den Erfordernissen des Bundeshaushalts und der Stabilitätspolitik der Bundesregierung in Einklang zu bringen. Dies erklärt, warum noch nicht alle Maßnahmen, die zur Verbesserung der Personalstruktur des BGS notwendig sind, Eingang in feste Pläne der Bundesregierung gefunden haben. Zu den Maßnahmen. im einzelnen: Maßnahmen der Bundesregierung im Sinne der Entschließung des Deutschen Bundestages, die bereits durchgeführt, angeordnet oder fest geplant sind, sind insbesondere: Zu 1. a) der Entschließung (Rechtsstellung der Beamten des BGS) 1. Das Zweite Besoldungserhöhungsgesetz sieht vor, daß Polizeivollzugsbeamte im BGS mit mindestens 2jähriger Dienstzeit ab 1. Januar 1974 eine Polizeizulage erhalten. 2. Zur Verbesserung der Personalstruktur des BGS sind in dem neuen Organisations- und Stellenplan des BGS zusätzlich 131 weitere Funktionen für die Besetzung mit Beamten auf Lebenszeit freigegeben worden. 3. Mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamten im BGS vom 28. 2. 1973 (BGBl. I S. 197) ist bestimmt worden, daß geeignete Unterführer zur Offiziersausbildung nicht nur zugelassen werden können, wenn sie den Aufbaulehrgang an der Grenzschutzfachschule erfolgreich abgeschlossen haben, sondern auch dann, wenn sie eine entsprechende Schulbildung anderweitig erworben haben. 4. Zur Vereinheitlichung des Laufbahnrechts von Bundesgrenzschutz und Länderpolizeien ist inzwischen die im Programm für die innere Sicher- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 3339* heit in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehene Expertenkommission zusammengetreten. Sie hat nach einer gemeinsamen Bestandsaufnahme erste Empfehlungen ausgearbeitet, über die die Innenminister noch zu beschließen haben. Die Ergebnisse dieser Expertenkommission werden auch für die künftige Gestaltung des Laufbahnrechts der Polizeivollzugsbeamten des BGS bedeutsam sein. Der Entwurf einer Änderungsverordnung zur Verordnung über die Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamten im BGS sieht in Übereinstimmung mit dem Konzept der Länder vor, daß zur verstärkten Gewinnung von Bewerbern mit Real-schulabschluß das Mindesteinstellungsalter von bisher 17 auf 16 Jahre herabgesetzt und die Fachhochschulreife als Bildungsvoraussetzung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst eingeführt werden soll. Außerdem ist beabsichtigt, den Aufstieg von Unterführern in die Offizierlaufbahn weiter zu erleichtern. u 1. b) der Entschließung (Ausbildung) . Um die Ausbildung im BGS den Erfordernissen noch besser als bisher anpassen zu können, ist ein Beirat „Ausbildung beim BGS" gebildet worden, dessen Aufgabe es ist, Ausbildungskonzeption, Ausbildungspläne und Ausbildungsmethoden des BGS besonders im Hinblick darauf zu prüfen, daß der BGS im zunehmenden Maße zu polizeilichen Aufgaben im Innern der Bundesrepublik Deutschland herangezogen wird. Dem Beirat gehören an: Ltd. Schutzpolizeidirektor Amft, Polizeiführungsakademie Hiltrup, Inpekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Boysen, Bundesministerium des Innern, Oberstleutnant i. BGS Kapeller, Leiter der Offizierschule in der Grenzschutzschule, Ltd. Schutzpolizeidirektor Lux, Polizeipräsidium Hamburg, Oberstleutnant i. BGS Mally, Abteilungskommandeur im BGS, Oberpolizeidirektor Mauch, Leiter der Landespolizeischule Baden-Württemberg, Major i. BGS Oelschläger, Grenzschutzkommando Nord in Hannover, Oberstleutnant i. BGS Schulze, Abteilungskommandeur im. BGS, Oberst i. BGS Dr. Teichmann, Gruppenkommandeur im BGS, Ltd. Polizeidirektor Vorbeck, Leiter der Landespolizeischule Hessen. Um den im BGS vertretenen Gewerkschaften Gelegenheit zu geben, ihre Auffassungen zu den wichtigen Fragen der Ausbildung darzulegen, habe ich mehrere der erwähnten Mitglieder des Beirates auf Vorschlag dieser Gewerkschaften berufen. Es ist zu erwarten, daß die Vorschläge ,des Beirates weitere wesentliche Hilfen bei der schrittweisen Überprüfung und Reform des Ausbildungswesens im BGS bieten werden. 2. Die Richtlinien für den ersten Abschnitt der Grundausbildung im BGS sind in Anpassung an die entsprechenden Vorschriften der Polizeien der Länder neu gefaßt worden. Sie sehen vor allem eine Erweiterung des Rechtskundeunterrichts vor und stimmen mit den entsprechenden Regelungen für die Polizeien der Länder praktisch überein. Neue Vorschriften für die weiteren Abschnitte der Ausbildung sind in Arbeit. Auch dabei wird das Ziel verfolgt werden, eine Anpassung an die entsprechenden Regelungen der Länderpolizeien zu erreichen. 3. Die Zahl der Polizeidienstvorschriften, die sowohl für die Polizeien der Länder als auch für den BGS gelten, hat sich in den letzten Jahren wesentlich erhöht. Zur Zeit sind 50 Polizeidienstvorschriften, die auch bei den Polizeien der Länder gelten, unverändert im Bundesgrenzschutz eingeführt. In Kürze sollen drei weitere hinzukommen. Sechs weitere Polizeidienstvorschriften werden zur Zeit gemeinsam mit den Ländern ausgearbeitet; weitere fünf gemeinsame Vorschriften sind für 1974 fest geplant. 4. Der Bundesgrenzschutz arbeitet intensiv in den Gremien mit, die die Polizeidienstvorschriften vorbereiten. Er ist z. B. vertreten in — der Vorschriftenkommision des AK II der Innenministerkonferenz — dem Vorschriftenausschuß für die Bearbeitung der Polizeidienstvorschrift 100 — der Arbeitsgruppe Polizeidienstvorschrift 171 — der Arbeitsgruppe Polizeidienstvorschrift 450/B — der Technischen Kommission des AK II der Innenministerkonferenz. 5. Aufgrund des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie Hiltrup, das auch der Bund mitunterzeichnet hat, hat die Bundesregierung die Anforderungen für Plätze bei Fortbildungsveranstaltungen an der Polizei-Führungsakademie erhöht. So sind für das Jahr 1973 insgesamt 74 Lehrgangsplätze für Beamte des BGS angefordert worden, die an diesen Veranstaltungen gemeinsam mit Polizeibeamten der Länder teilnehmen. 6. Polizeivollzugsbeamte der Länder werden zunehmend bei der Ausbildung des BGS mit herangezogen. Einige Beispiele mögen dies verdeutlichen: a) Ein Diplompsychologe der Polizei-Führungsakademie Hiltrup hat im Jahre 1973 an der Schule des Grenzschutzeinzeldienstes 40 Stunden unterrichtet. 3340* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 b) In etwa 50 Unterrichtsstunden haben Polizeibeamte der Länder Angehörige des Grenzschutzeinzeldienstes insbesondere in die Bekämpfung von Rauschgiftdelikten eingewiesen. c) Die auf dem Flughafen Hamburg eingesetzten Polizeivollzugsbeamten des BGS erhalten wöchentlich 2 Stunden Unterricht durch Polizeibeamte des Landes Hamburg über das in Hamburg geltende Polizeirecht. d) Polizeibeamte der Länder wurden verschiedentlich zur Unterrichtung von BGS-Beamten in Fragen des polizeilichen Erkennungsdienstes, der Polizeidienstkunde und zur Information über Aufgaben und Befugnisse der Länderpolizeien eingesetzt. 7. Der BGS unterstützt umgekehrt die Polizeien der Länder bei der Ausbildung ihrer Beamten insbesondere im technischen Bereich. So hat die Grenzschutzschule im Jahr 1973 insgesamt 598 Lehrgangsplätze für Polizeivollzugsbeamte der Länder zur Verfügung gestellt. Zu 1. c) der Entschließung (Ausstattung) Auch im Bereich der Ausstattung des BGS haben sich Änderungen ergeben. Weitere Maßnahmen sind ins Auge gefaßt: 1. Die Granatwerfer sind aus der Ausstattung des BGS im Februar 1973 ausgeschieden worden. Ihre Verwendung wurde bereits im Jahre 1972 eingestellt. Die Sonderwagen III sind zur Aussonderung bestimmt, die Ausbildung an ihnen ist bereits eingestellt. Die Bewaffnung des BGS entspricht im übrigen dem Programm für die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland. Es wird laufend geprüft, ob Änderungen in der Bewaffnung des BGS angebracht erscheinen. 2. Bei der Ausstattung mit Kraftfahrzeugen wurde eine Abkehr von geländefähigen Kraftfahrzeugen eingeleitet. In Zukunft soll der BGS ebenso wie die Polizeien der Länder vorwiegend mit nicht geländefähigen Kraftfahrzeugen ausgestattet werden. Geländefähige Kraftfahrzeuge werden, wie bei den Polizeien der Länder, nur noch insoweit zur Austattung des BGS gehören, als ihr Einsatzzweck dies zwingend erfordert, z. B. geschützte Sonderwagen, Fernmelde-Kraftfahrzeuge. 3. Die Beschaffung von Wasserwerfer-Kraftwagen, die denen der Polizeien der Länder entsprechen, ist eingeleitet und wird mit Vorrang betrieben. Desgleichen wird die Ausstattung mit Lichtmast-Kraftwagen sowie Sperrgerät aller Art weiter fortgeführt. Der Grad der Ausstattung der Bereitschaftspolizeien der Länder mit diesem Gerät dient dabei als Richtschnur und wird in absehbarer Zeit erreicht werden. 4. Der Bundesgrenzschutz wird ebenso wie die Polizeien der Länder mit Polizeischutzhelmen ausgestattet. Bereits jetzt befinden sich bei den Verbänden 4 000 Schutzhelme. Ende 1973 werden weitere 6 000 ausgeliefert sein. In den Jahren 1974 und 1975 wird die Ausstattung mit Schutzhelmen abgeschlossen. Die Ausstattung des BGS mit Schutzschilden ist eingeleitet. Bis Ende des Jahres 1973 wird jede Einsatzabteilung und jede Technische Abteilung über 120 Schutzschilde verfügen. 5. Die Fernmeldeausstattung des BGS wurde verbessert. Die neue Betriebszentrale der Polizeihauptfunkstelle (Fernschreibfunknetz) der oberen Netzebene wurde in Betrieb genommen. Außerdem wurden Kleinst-Sprechfunkgeräte beschafft sowie Tonbandgeräte, Kassettenrecorder, elektronische Notizbücher und neue Lautsprechersätze eingeführt. Die Modernisierung der Fernmeldeausstattung wird fortgesetzt. 6. 16 Grenzschutzstellen sind bereits an das EDV-Datennetz des Bundeskriminalamtes angeschlossen. Hierdurch und durch eine Erweiterung der Ausstattung mit Film- und Fotogeräten sind die Möglichkeiten des Grenzschutzeinzeldienstes in der Grenzfahndung verbessert worden. Der Anschluß weiterer Grenzschutzstellen an das EDV-Datennetz ist vorgesehen. Zu. 2. der Entschließung (Heranziehung von Grenzschutzdienstpflichtigen zum. Grenzschutzgrunddienst) 1. Die Erhöhung der Mittel für ,die Nachwuchswerbung (von 850 000,— DM im Jahre 1972 auf 1,4 Mio DM im Jahre 1973) hat eine Intensivierung dér Nachwuchswerbung für den BGS ermöglicht. Das hat dazu geführt, daß die Ist-Stärke ,des BGS erhöht werden konnte. Sie hat im Jahre 1973 erstmals in der Geschichte des BGS die Zahl von 20 000 Mann überschritten. 2. Die weitere Intensivierung der Werbung von Polizeivollzugsbeamten wird die Heranziehung von Dienstleistenden zum Grenzschutzgrunddienst ab 1. 1. 1974 entbehrlich machen. Danach werden die letzten — vor dem genannten Zeitpunkt im BGS eingestellten — Dienstleistenden den BGS am 31. 12. 1974 verlassen. Dadurch werden auch die besonderen Ausbildungsprobleme, die die Heranziehung von Dienstleistenden zum Grenzschutzgrunddienst wegen ihrer kurzen Dienstzeit und der dadurch bedingten hohen Quote von Neueinstellungen bisher mit sich gebracht hat, entfallen. Zu 3. der Entschließung (internationale Polizeikonvention) Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht vom 1. Juni 1971 (Bundestags-Drucksache VI/2258) über die Initiative berichtet, die die Beratende Versamm- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 3341* lung des Europarates in ihrer Empfehlung 601 mit dem Ziel ergriffen hatte, eine Verdeutlichung des völkerrechtlichen Schutzes der Polizeibeamten im Kriegsfall zu erreichen. Zur Förderung dieser Initiative hatte die Bundesregierung veranlaßt, daß die in diesem Bericht im Wortlaut wiedergegebene Erklärung den Vertretern aller Mitgliedstaaten bekanntgegeben wurde. Sie hat gleichzeitig das Gutachten von Prof. Dr. Scheuher zur Frage einer Internationalen Polizeikonvention den Ministerbeauftragten. des Europrates verfügbar gemacht. Zu den von der Beratenden Versammlung des Europarates gewünschten Aktivitäten des Ministerkomitees ist es jedoch nicht gekommen. Die Ministerbeauftragten des Europarates waren nach eingehender Würdigung der Empfehlung 601 der Auffassung, daß nicht der Europarat, sondern das Internationale Komitee vom Roten Kreuz den geeigneten Rahmen für die Lösung des Problems biete, und haben dieser Organisation den Text der Empfehlung übermittelt. Beim Internationalen Komitee vom Roten Kreuz sind inzwischen Anzeichen für eine Fortentwicklung des völkerrechtlichen Schutzgedankens für die Polizei erkennbar geworden. Die Sache wurde bereits auf einer Konferenz von Regierungssachverständigen in Genf mit Unterstützung der Vertreter der Bundesregierung angesprochen, vorerst jedoch noch nicht vertieft. Die Bundesregierung wird auch weiterhin alle Bemühungen um das Zustandekommen der angestrebten Übereinkunft mit Nachdruck fördern. Zu 2 Die Bundesregierung ist bereit, auch neue gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten, falls sich solche als erforderlich erweisen, um den BGS entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 22. 6. 1973 auszugestalten. 1. Es läßt sich bereits jetzt absehen, daß die weitere Angleichung der Rechtsstellung der Polizeivollzugsbeamten des BGS an 'die der Länderpolizeien ein besonderes Gesetz erfordert, daß in meinem Hause ausgearbeitet worden ist und nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden wird. 2. Was die Heranziehung von Grenzschutzdienstpflichtigen anlangt, hat die Bundesregierung stets betont, daß sie eine Einberufung von Grenzschutzdienstpflichtigen zum Grenzschutzgrunddienst als einen Notbehelf ansieht, auf den nicht länger als unbedingt erforderlich zurückgegriffen werden sollte. Deshalb ist bereits, wie bereits oben erwähnt, angeordnet worden, daß ab 1. Januar 1974 keine Dienstleistenden mehr zum Grenzschutzgrunddienst herangezogen werden. 3. Unabhängig von dieser bereits getroffenen Entscheidung über die Aussetzung der praktischen Anwendung der Grenzschutzdienstpflicht habe ich vor kurzem eine Kommission eingesetzt, der sowohl Angehörige des Bundesministeriums des Innern als auch von den im BGS vertretenen Gewerkschaften benannte Mitglieder angehören. Aufgabe dieser Kommission ist es, die mit der Grenzschutzdienstpflicht. aber auch die mit dem Kombattantenstatus für die Verbände des BGS zusammenhängenden Fragen noch einmal zu prüfen. Nach Vorlage der Arbeitsergebnisse dieser Kommission wird zu entscheiden sein, ob und ggf. welche gesetzgeberischen Maßnahmen angebracht erscheinen. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Durchführung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 22. 6. 1972 und zur Eingliederung des BGS in das Programm für die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland haben zu einer Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesgrenzschutz und den Polizeien der Länder geführt. Zahlreiche Einsätze des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung der Länderpolizeien besonders auf Flugplätzen und im Raum Bonn (z. B. Schutz von Botschaften, Sicherung von Staatsbesuchen) konnten reibungslos und im vollen Einvernehmen mit den Polizeibehörden der Länder und ihren obersten Landesbehörden durchgeführt werden. Der Bundesgrenzschutz hat damit die Polizeien der Länder erheblich entlastet. In vielen Fällen hätte ohne seine Mitwirkung die öffentliche Sicherheit nicht im gleichen Maße gewährleistet werden können. Die Bundesregierung hat die Fähigkeit des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung der Länderpolizeien nicht nur durch Maßnahmen auf den in der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 22. Juni 1972 ausdrücklich angesprochenen Gebieten, sondern auch durch Erhöhung seiner Stärke und Verbesserung seiner Organisation gesteigert. Hier sind insbesondere zu erwähnen: 1. Im Haushalt 1973 konnten 502 neue Stellen für den BGS ausgebracht werden, davon 440 Planstellen für Polizeivollzugsbeamte. Der Entwurf des Haushalts 1974 sieht weitere 113 Stellen für ,den BGS vor. 2. Veranlaßt durch einen Beschluß der Innenminister der Länder ist die Grenzschutzgruppe 9 als Spezialeinheit des Bundesgrenzschutzes zur Bekämpfung von Straftaten im Bereich der Gewaltkriminalität aufgestellt worden. Die Einheit ist seit dem 1. 9. 1973 einsatzbereit und kann von den Innenministern der Länder zur Unterstützung ihrer Polizei angefordert werden. 3. Die immer größer werdenden Anforderungen an den BGS im Raum Bonn, die sich insbesondere aus den Anforderungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung seiner Polizei ergeben, haben mich veranlaßt, eine Umgliederung der Technischen Grenzschutzabteilung Mitte in St. Augustin bei Bonn anzuordnen. Durch diese Maßnahmen werden die bisherigen Pionierhundertschaften dieser Abteilung in Sicherungshundertschaften umgewandelt, die für die Er- 3342* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 füllung der im Raum Bonn anfallenden Aufgaben besser geeignet sein werden. 4. Der Entwurf des Haushalts 1974 sieht vor, daß in diesem Jahr eine Transporthubschrauberstaffel des BGS aufgestellt wird. Damit soll der Bundesgrenzschutz noch beweglicher gemacht werden. Die Effektivität des BGS als Eingreifreserve zur Unterstützung der Länderpolizeien wird dadurch in Übereinstimmung mit dem Programm für die Innere Sicherheit weiter erhöht werden. 5. Ich habe eine Arbeitsgruppe eingesetzt, der Organisationsfachleute des Bundesministeriums des Innern, in Organisationsfragen erfahrene Beamte des Bundesgrenzschutzes sowie ein vom Grenzschutz-Hauptpersonalrat benannter Beamter des BGS angehören. Aufgabe dieser Arbeitsgruppe ist es, die Gesamtorganisation des BGS zu überprüfen. Wichtigstes Ziel ist dabei die Ausarbeitung von Vorschlägen, wie die Organisation des BGS in Zukunft gestaltet werden soll, damit der Bundesgrenzschutz die ihm nach dem Bundesgrenzschutzgesetz, dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 22. 6. 1972 und dem Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland zugedachte Funktion möglichst gut erfüllen kann. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 17. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage A 19) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Assistenzärzte in den Krankenhäusern regelmäßig zwischen 110 und 150 Überstunden monatlich leisten, die als sogenannter Bereitschaftsdienst deklariert werden, und ist die Bundesregierung bereit, die Vergütung für den Bereitschaftsdienst wie Überstundenentgelte steuerlich zu behandeln? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Assistenzärzte in den Krankenhäusern auf Grund des Bereitschaftsdienstes in erheblichem Maße Überstunden leisten müssen. Die hierfür nach dem Bundesangestelltentarif gezahlten Bereitschaftsvergütungen stellen steuerlich seit jeher Überstundenentgelte dar und sind demnach in voller Höhe steuerpflichtig. Zu der Frage, ob die Bundesregierung Steuervergünstigungen für in sozialen Bereichen Beschäftigte schaffen will, habe ich bereits in der Fragestunde vom 19. September dieses Jahres auf eine Anfrage von Frau Kollegin Neumeister umfassend Stellung genommen. Ich kann hier nur noch einmal wiederholen, daß die Bundesregierung eine einseitige steuerliche Begünstigung der Überstundenvergütungen nur für Assistenzärzte oder nur für Arbeitnehmer in sozialen Bereichen für bedenklich hält. Überstundenvergütungen können nicht anders behandelt werden als laufender Arbeitslohn. Wenn hier eine Ausnahme gemacht werden sollte, würde das unabsehbare Konsequenzen nach sich ziehen. Die Schaffung von steuerlichen Erleichterungen nur zugunsten der Assistenzärzte würde dem Gebot der steuerlichen Gleichbehandlung widersprechen. Eine solche Regelung könnte auch nicht auf das Krankenhauspersonal oder auf Arbeitnehmer sozialer Bereiche beschränkt bleiben. Im lebenswichtigen Interesse der Allgemeinheit arbeiten sehr viele Personengruppen, die auf keinen Fall ausgeschlossen werden könnten. Eine solche Entwicklung würde dem Grundprinzip der Einkommensbesteuerung widersprechen, wonach sich Einkommen- und Lohnsteuer nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richten. Sie würden auch zu erheblichen Steuerausfällen führen, wodurch die im Rahmen der Steuerreform geplanten Steuerentlastungen für alle unteren und mittleren Einkommensgruppen gefährdet werden würden. Schließlich darf ich noch darauf hinweisen, daß Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit im Rahmen des § 34 a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind und daß diese Vorschrift selbstverständlich auch für Assistenzärzte gilt, soweit in ihren Vergütungen solche Zuschläge enthalten sind. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Grabert vom 18. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 109) : Wurde die Spende des Herrn Bundeskanzlers für den Wiederaufbau des Lübecker Doms in Höhe von 25 000 DM entsprechend der Aussage des Herrn Bundesminister Ehmke vor dem 1. Untersuchungsausschuß tatsächlich aus dem Verfügungsfonds des Herrn Bundeskanzler entnommen, oder sind die vom Bundeskanzleramt niemals dementierten Meldungen des „Stern" vom 27. Februar 1972 und 5. März 1972. der „Süddeutschen Zeitung", der „Welt", des „Hamburger Abendblattes" vom 29. Februar 1972, der „Stuttgarter Zeitung" vom 1. März 1972 und der „Le Monde" vom 3. März 1972 zutreffend, daß der Herr Bundeskanzler diesen Betrag vom materiellen Teil des ihm verliehenen Friedensnobelpreises abgezweigt habe? Die Äußerung des ehemaligen Chefs des Bundeskanzleramtes, Bundesminister Professor Ehmke, trifft zu. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar vom 18. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 122) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die mit erheblichen Mitteln der Steuerzahler in der Zeit vom 1. August 1973 bis 15. Oktober 1973 finanzierten Großanzeigen in Zeitungen und Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 3343* Illustrierten unter der Überschrift „Die Bundesregierung informiert" angesichts der umfassenden politischen Unterrichtung der Bürger durch alle Massenmedien nicht sinnvoller, zum Beispiel zur Intensivierung des Straßenbaus, des Krankenhausbaus oder des Umweltschutzes hätten eingesetzt werden können? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung keineswegs. Sie hält Anzeigen in der Presse nach den gemachten Erfahrungen für ein wirksames Informationsmittel, und sie nutzt, ebenso wie frühere Bundesregierungen, die Möglichkeiten der Anzeige als wichtiges Medium für die politische Information des Bürgers. Die Richtigkeit dieser Auffassung wird durch die allgemein positive Reaktion, insbesondere zu der Anzeigenserie Preis- und Verbraucherpolitik bestätigt, die den Verbraucher auf seine Möglichkeiten bei der Wiedergewinnung größerer Preisstabilität hingewiesen und ihm Mittel und Wege aufgezeigt hat, wie man sich marktgerecht verhält. Auch die Opposition hat hierzu durch den Generalsekretär der CDU, Prof. Dr. K. Biedenkopf, erklären lassen, daß „ohne eine Aufklärung der Bevölkerung über die Ursachen der Preissteigerungen ihre Mitwirkung bei der Bekämpfung der Inflation nicht zu erwarten" sei (DUD Nr. 143, 31. 7. 1973). Im übrigen hat u. a. die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels „den sachlichen und informativen Stil" der Anzeigen der Bundesregierung durch eine Erklärung (PdH vom 24. 9. 1973) hervorgehoben. Die Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände bescheinigt der Bundesregierung in Anzeigen „sachliche" Aufklärung. Ein Eingehen auf den 2. Teil Ihrer Frage erübrigt sich somit.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Josef Ertl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

    (Zuruf von der CDU/CSU: Er ist schon wieder da!)

    — Es tut mir leid — dafür ist dann eine zeitlang
    wieder Ruhe —, wenn Sie mich so ertragen müssen.
    Ich bitte um Ihr Verständnis, wenn ich erneut Ihre Aufmerksamkeit in Anspruch nehme und diese auf den zur ersten Lesung anstehenden Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft lenke, das kurz „Bundeswaldgesetz" genannt wird.
    Zusammen mit dem soeben behandelten Entwurf eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege ist das Vorhaben eines Bundeswaldgesetzes als einer der Schwerpunkte des Umweltprogramms der Bundesregierung angekündigt worden. Zugleich entspricht die Bundesregierung mit diesem Beitrag auch den Forderungen der vom Europarat 1970 beschlossenen Europäischen Naturschutz-Deklaration.



    Bundesminister Ertl
    Die Notwendigkeit des Gesetzesvorhabens hat die Bundesregierung in der Entwurfsbegründung, wie ich meine, ausführlich dargelegt. Ich möchte mich daher auf einige mir besonders wichtig erscheinende Aspekte beschränken und dabei auch auf einige Reaktionen in der öffentlichen Diskussion bei einzelnen Gruppen der Bevölkerung eingehen.
    Laut § 1 ist der Zweck dieses Gesetzes insbesondere,
    1. den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für den Naturhaushalt, die Nutzungsfähigkeit von Naturgütern, die Agrar-
    und Infrastruktur sowie die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine geordnete Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern,
    2. die Forstwirtschaft zu fördern und
    3. einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeizuführen.
    Um Mißverständnissen in der Offentlichkeit zu begegnen, möchte ich hier gern betonen, daß die Aufzählung der Waldfunktionen keine Rang- und Wertfolge darstellt. Die Aufzählung geht schlicht und einfach davon aus, daß der Wald, der 29 % der Fläche dès Bundesgebiets einnimmt, überwiegend wirtschaftlich genutzt wird und wohl auch in Zukunft so genutzt werden wird und auch der Pflege, des Schutzes und der Nutzung bedarf, wenn er seine Schutz- und Sozialfunktion erfüllen soll.
    Meine Damen und Herren, natürlich erschöpfen sich Wert und Bedeutung des Waldes nicht darin, daß durch ihn wirtschaftliche Leistungen für die Waldbesitzer, für die Holzwirtschaft sowie für die Volkswirtschaft erbracht werden. Die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes gewinnen vielmehr bei wachsender Bevölkerungszahl und -dichte, bei Zunahme der Industrialisierung, der Dienstleistungen und der Realeinkommen sowie bei weiterer Verkürzung der Arbeitszeit erheblich an Gewicht und überlagern zunehmend die wirtschaftlichen Funktionen.
    Die unausweichliche Konsequenz, die sich angesichts der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie unter Berücksichtigung der Lehren der Waldgeschichte Europas ergibt, besteht darin, daß der Wald als ein wichtiges Element des Landschaftsgefüges und der Infrastruktur des Lebensraumes bewertet, erhalten und nachhaltig bewirtschaftet werden muß. Dabei kommt natürlich dem Verfassungsgebot des Art. 14 Abs. 2 des Grundgesetzes besonderes Gewicht zu, denn bezüglich des Waldes haben wir es von Natur aus mit einer gesteigerten Sozialpflichtigkeit zu tun; privater Nutzen und Bedeutung für das Gemeinwohl sind bei ihm eng verknüpft.
    Aus letzterem folgt, daß der Wald auch des besonderen Schutzes durch die Allgemeinheit bedarf, zumal er vielfachen schädlichen Einwirkungen ausgesetzt ist, wie sie z. B. Flächenverluste, Immissionen, Waldbrände, Grundwasserabsenkungen, Durchschneidung von Verkehrseinrichtungen darstellen. Ich muß aber betonen, daß den Waldbesitzern daraus und aus der steigenden Inanspruchnahme für Zwecke des Umweltschutzes und der Erholung beträchtliche Belastungen und Nachteile entstehen, und zwar zu einer Zeit, in der sich die ökonomischen Bedingungen für eine rentable Waldbewirtschaftung erheblich verschlechtert haben. Infolge dieser Situation sind für die forstwirtschaftliche Erzeugung, die nur knapp die Hälfte des inländischen Holzbedarfs deckt, für den Bestand, für die Beschaffenheit und die Funktionsfähigkeit des Waldes zum Nutzen der Allgemeinheit Gefahren gegeben, die in ihren möglichen Auswirkungen nicht unterschätzt werden dürfen.
    Ein zunehmendes Mißverhältnis zwischen wirtschaftlichen Ertragsmöglichkeiten und Inanspruchnahme des Waldes durch die Allgemeinheit führt möglicherweise zu wirtschaftlichem Desinteresse am Waldbesitz, zur Vernachlässigung der Waldpflege, zu Substanzeinbußen und im Extremfall unter Umständen auch zur Aufgabe der Waldbewirtschaftung,

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    wenn Hilfen ausbleiben. In diesem Falle, meine Damen und Herren, würden die übergebietlichen Funktionen des Waldes für Umweltschutz, Umweltgestaltung und Erholung ebenso schwer beeinträchtigt werden wie die forstwirtschaftliche Erzeugung, denn es wäre ein Irrtum, zu glauben, daß ungepflegte und unerschlossene Wälder diese Funktionen genauso gut erfüllen könnten. In unserem dicht besiedelten Industriestaat kann man den Forstwirtschaftsbetrieb — und natürlich auch den Landwirtschaftsbetrieb — nicht einfach stillegen oder umstellen, wie es vielleicht noch im industriell-gewerblichen Bereich möglich ist.
    Man kann unter diesen Gegebenheiten und Erfordernissen den Wald nicht sich selbst überlassen. Die Sturmschadensflächen von 1972 in fast allen Teilen des Bundesgebietes mit Schwergewicht in Niedersachsen, die zum Teil auch mit Laubwald bestanden waren, sind, meine ich, Beispiel genug. Abgesehen davon möchte ich deutlich sagen, daß die Volkswirtschaft und jeder von uns nach wie vor den — im übrigen umweltfreundlichen — Rohstoff Holz braucht, den wir infolge der weltweiten Holzverknappung nicht unbegrenzt importieren können.
    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hält es für dringend erforderlich, daß für die Erhaltung des Waldes und für die Förderung der Vielfalt und Einheit seiner Funktionen sowie zum Ausgleich der privaten und öffentlichen Belange auf Bundesebene eine gesetzliche Regelung getroffen werden muß. Dies um so mehr, als das vorhandene Forstrecht lückenhaft, zersplittert und zum Teil auch sehr veraltet ist.
    Die Bundesregierung hat sich mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Länder darauf beschränkt, Mindestnormen in Form einer Teilregelung vorzuschlagen, die den Landesgesetzgebern Raum für eigene Vorschriften beläßt. Zur Verwirklichung des schon kurz umrissenen Gesetzeszwecks sieht der Entwurf insbesondere folgendes vor:



    Bundesminister Ertl
    1. Die Einführung einer forstlichen Rahmenplanung, die sich an den Zielen der Raumordnung und Landesplanung orientiert und darauf gerichtet ist, die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes zu sichern.
    2. Bestimmungen über die Erhaltung, die Neuanlage und den Schutz von Wald sowie über die Waldbewirtschaftung.
    3. Die grundsätzliche Öffnung des Waldes zum Zwecke der Erholung und die Regelung notwendiger Ausnahmen, wobei ich betonen muß — es tut mir furchtbar leid, daß auch Sie mit Briefen sehr belästigt wurden —, daß hinsichtlich des Reitens in Unkenntnis der in einzelnen Bundesländern geltenden Vorschriften von den Betroffenen mehr in den Entwurf hineingelesen worden ist, als darin steht. Ich habe inzwischen für jedermann — ich möchte Ihnen das hier gern anbieten — eine Aufstellung der bestehenden Landesvorschriften anfertigen lassen. Man wird beim Studium dieser Aufstellung feststellen, daß im Vergleich dazu der Entwurf meines Hauses für die Reiterei günstiger ist.

    (Zuruf des Abg. Dr. Jenninger.)

    Ein generelles Reitverbot enthält der Entwurf nicht, und ein solches wird es auch unter meiner Federführung nicht geben;

    (Sehr gut! bei der FDP)

    das möchte ich mit allem Nachdruck sagen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Er stellt auf ein geregeltes Nebeneinander der verschiedenen Benutzungsarten ab. Die Regelung — das ist meine Überzeugung; in einem Hearing, in dem das vorgetragen wird, wird sich das ergeben —wird aber nur befriedigen, wenn für die sicherlich und auch wünschenswerterweise wachsende Zahl von Reitern zusätzliche Reitwege bereitgestellt werden. Allerdings muß man sich dann auch über eine angemessene Beteiligung der Reiter unterhalten können. Hinzu kommt, daß in dieser Frage, insbesondere im stadtnahen Wald, eine befriedigende Regelung für die Fußgänger wie auch für die Reiter gefunden werden muß.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Sie werden das im Verlaufe des Hearings hören. Denn ich sage Ihnen: Nachdem die Welle der Reiter-Briefe bei mir abgeflaut ist, ist die Welle der Fußgänger-Briefe im Ansteigen begriffen.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Daraus, so glaube ich, ergibt sich für den Gesetzgeber nur eine Pflicht: die Interessen gleichberechtigt miteinander in Einklang zubringen.

    (Abg. Dr. Schneider: Sehr richtig! Und das kann man auch!)

    Und das kann man auch, und so ist es auch im Gesetz vorgesehen. Aber offensichtlich haben manche in Unkenntnis bestehender Länder Bestimmungen aus diesem Gesetzentwurf mehr herausgelesen, als darin steht.

    (Zuruf des Abg. Dr. Ritz.)

    Aber ich darf zu meiner Freude bei dieser Gelegenheit feststellen, daß in meinem Hause eine Besprechung mit Vertretern der Deutschen Reiter-lichen Vereinigung stattgefunden hat. Dabei wurde Übereinstimmung darüber erzielt, daß das Reiten dem Betreten des Waldes im Sinne des § 12 Abs. 1 rechtlich nicht gleichgesetzt werden kann und die Reiter ein Benutzungsentgelt zahlen und für den Ersatz erstandener Schäden aufkommen. Ich freue mich sehr, daß diese Übereinstimmung erzielt worden ist.
    Im übrigen bin ich überzeugt, daß sich im Verlaufe ides Hearings in dieser Frage noch sehr interessante Aspekte ergeben werden. Von mir aus kann nur noch einmal festgestellt werden: Ich habe ein Interesse daran, daß die Interessen die im Zusammenhang mit dem Betreten ides Waldes stehen und die alle sehr berechtigt sind, so gelöst werden, daß es zu einem fruchtbaren und für alle Seiten tragbaren Nebeneinander kommt. Es kommt eben letztlich auf eine allseits befriedigende, sachliche und rechtliche Güter- und Interessenabwägung an. Um dies zu erreichen, bedarf es bei der Beratung des Gesetzes noch einer sehr genauen Prüfung.
    4. Schließlich sind Vorschriften über die Förderung der Forstwirtschaft, über Entschädigungen von Maßnahmen, die insbesondere die bisherige zulässige Nutzung eines Waldgrundstückes beschränken und über Aufwendungen für den Schutz des Waldes und für Zwecke der Erholung, die vom Waldbesitzer freiwillig übernommen werden, vorgesehen.
    Weiterhin möchte ich hervorheben, daß die Einbeziehung des Gesetzes über die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse vom 1. September 1969 zusammen mit der in diesem Gesetz erfolgenden Rechtsbereinigung der Neuordnung des Forstrechts im engeren Sinne dient. Entgegen der Meinung des Bundesrates halte ich die Einfügung des Gesetzes über die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse mit den vorgesehenen Änderungen auch deshalb für erforderlich, um die Förderung zusammenfassend regeln zu können. Alle Kapitel des Gesetzentwurfs bilden ein Ganzes. Wenn im Jahre 1969 getrennte Gesetzentwürfe vorgelegt worden sind, so geschah dies angesichts der wenigen Monate, die damals noch für die parlamentarische Behandlung zur Verfügung standen, nur aus der Erwägung, daß notfalls im Vorgriff auf eine Gesamtregelung wenigstens für einen Teil eine gesetzliche Regelung gefunden werden sollte.
    Meine Damen und Herren, zu dem Komplex der Gesetzgebungskompetenz möchte ich es bei einer Anmerkung bewenden lassen: Die Bundesregierung hat sich davon leiten lassen, daß die verschiedenen Funktionen des Waldes eine Einheit bilden und daß jede forstliche Maßnahme und jeder außerforstliche Eingriff diese Einheit und ihre Vielfalt beeinflussen. Der Gesetzentwurf dient nach Auffassung der Bundesregierung nicht nur der Förderung der forstwirtschaftlichen Erzeugung im Sinne des Art. 74 Nr. 17 GG, sondern auch der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung, darüber hinaus mit der Betretensregelung der Inhaltsbestimmung des Eigentums am Wald, ferner der Luftreinhaltung, dem



    Bundesminister Ertl
    Wasserhaushalt sowie den Erfordernissen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Zwischen diesen Bereichen bestehen zahlreiche Abhängigkeiten und Wechselwirkungen, die es verbieten, die einzelne Vorschrift nur dem einen oder anderen Bereich zuzuordnen. Ihre Bedeutung ist komplex. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie darauf bei den Beratungen Ihr Augenmerk richten würden.
    Ich möchte zusammenfassend feststellen:
    Die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes bilden eine untrennbare Einheit; diese Funktionen sind in dem vorliegenden Gesetzentwurf in einem harmonischen Verhältnis berücksichtigt.
    Voraussetzung für die Gewährleistung dieser Funktionen ist, daß der Wald in seinem Bestand mindestens erhalten, aber auch regional vergrößert und verbessert wird. Walderhaltung ist aber nur möglich, wenn ordnungsgemäße Pflege und Bewirtschaftung des Waldes sichergestellt sind. Diese Bedingung kann aber nur dann als gesichert gelten, wenn das privat- und volkswirtschaftliche Interesse angemessen befriedigt wird.
    Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn der Deutsche Bundestag dem Entwurf eines Bundeswaldgesetzes durch sein Votum bald Gesetzeskraft verleihen würde. Soweit sich bei der vorgesehenen Anhörung und im Verlauf der Beratungen echte Verbesserungen ergeben, kann man dies nur begrüßen. Insoweit würde es mich freuen, wenn es in dieser Legislaturperiode möglich wäre, durch ein solches Gesetz ein neues Kapitel deutscher Forstgeschichte aufzuschlagen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Damit ist die Vorlage begründet. Wir treten in die Aussprache ein. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kiechle.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ignaz Kiechle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahre 1967 hat der Deutsche Bundestag in einem einstimmigen Beschluß die Bundesregierung ersucht, baldmöglichst ein Bundesforstgesetz vorzulegen. Die Bundesregierung ist diesem Ersuchen mit der Vorlage eines Regierungsentwurfs für ein Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft, kurz Bundeswaldgesetz genannt, nachgekommen. Über die grundsätzliche Notwendigkeit für ein solches Gesetz brauchen wir uns daher nicht lange zu unterhalten. Die CDU/CSU hat diese Notwendigkeit damals betont, und sie steht auch heute noch zu dieser Entscheidung.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Es gibt einige Fragen in diesem Zusammenhang, z. B. ob der Entwurf nicht bereits früher hätte vorgelegt werden können oder wo die Ursache für eine unerwünschte Verzögerung liegt und insbesondere, ob der Entwurf nun den Bedürfnissen einerseits der Waldbesitzer und andererseits der Gesellschaft hinreichend Rechnung trägt, ob also insbesondere der notwendigen Interessenabwägung zum Schutz des Waldeigentums und der Ansprüche der Allgemeinheit an den Wald ausreichend Rechnung getragen ist oder ob nicht vielmehr auch hier zu befürchten ist, daß infolge offengebliebener Fragen einschließlich gewisser Uberschneidungen in Kompetenzfragen zwischen Bund und Ländern im Entwurf unter Umständen mit einer weiteren Verzögerung gerechnet werden muß.
    Die Tatsache, meine Damen und Herren, daß der Wald rund 30 % der Gesamtfläche der Bundesrepublik umfaßt, daß weit über 700 000 meist bäuerliche Forstbetriebe vom Gesetz unmittelbar betroffen sein werden und daß praktisch jedermann in irgendeiner Weise davon berührt wird, sei es, daß er auf den Rohstoff aus dem Wald angewiesen ist, sei es daß er im Wald seinen Arbeitsplatz hat, daß er auf den Schutz des Waldes vertrauen muß oder daß er den Wald zum Zweck der Erholung aufsucht — um nur einige Dinge zu nennen —, zwingt zu einer besonders kritischen Würdigung dieses Entwurfs insgesamt und auch jeder einzelnen Vorschrift.
    Welche Forderungen sind nun an ein Bundeswaldgesetz zu stellen? Ausgehend von der gegenwärtigen Rechtslage in den einzelnen Bundesländern ist festzustellen, daß das Waldeigentum heute schon mehr als jedes andere Eigentum vielfältigen Beschränkungen unterworfen ist. Ich denke dabei vor allem an Dinge wie die Bewirtschaftungs-, Walderhaltungs- und Schutzwaldvorschriften, die sich aus den Länderforstgesetzen selbst ergeben. Ich denke auch an die Vorschriften über das Recht zum Betreten des Waldes, an die Vorschriften des Waldverwüstungsgesetzes, aber auch des Naturschutzrechts, des Wasserrechts z. B. § 19 Wasserhaushaltsgesetz —, die den Waldbesitz deswegen besonders hart treffen, weil der Wald z. B. nun einmal besonders bevorzugtes Objekt des Naturschutzes oder Wasserschutzes darstellt. Die meisten dieser Bindungen in der Verfügungsfreiheit sind dem Waldbesitzer auferlegt worden unter Hinweis auf die Sozialbindung des Eigentums. Die Frage muß deswegen jetzt wieder gestellt werden, ob den Waldbesitzern auf die Dauer unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes ein Mehr an Sozialbindung im Vergleich zum sonstigen Eigentum abverlangt werden kann.
    Eines ist jedenfalls sicher: das Bundeswaldgesetz wird neue Einschränkungen der Verfügungsfreiheit der Besitzer schaffen, und zwar im Interesse der Allgemeinheit. Die Notwendigkeit möchte ich — damit das hier ganz klar ist — ausdrücklich anerkennen. Vom Waldbesitzer allein können aber billigerweise weitere Sonderopfer für die Allgemeinheit nicht mehr verlangt werden, zumal die Ertragssituation des Waldes ohnehin unbefriedigend ist.
    Hierzu nur zwei Zahlen. Im Jahre 1955 lag der Durchschnittserlös für Rohholz in den Staatsforsten bei 82 DM je Festmeter, die Kosten bei rund 40 DM. Im Jahre 1971 lag der Erlös — wiederum in den Staatsforsten — bei 72 DM, die Kosten mittlerweile bei 76 DM. Das sind amtliche Zahlen. Die Kosten sind also trotz Rationalisierung in den letzten 20 Jahren um rund das Doppelte gestiegen.
    Angesichts dieser Tatsache, meine Damen und Herren, und unter diesen Aspekten gibt es nur eine



    Kiechle
    Konsequenz: Die Leistungen, die der Waldbesitzer für die Allgemeinheit erbringt, müssen auch anerkannt, d. h. sie müssen finanziell honoriert werden.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Das Bundeswaldgesetz muß daher in erster Linie ein Waldförderungsgesetz sein.
    Da die Waldverhältnisse in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sind, z. B. in der Waldzusammensetzung, in der Flächenausdehnung des Waldes, in seiner unterschiedlichen Wertigkeit hinsichtlich der Nutz-, Schutz- oder Erholungsfunktion, in der Besitzstruktur und in vielen anderen Belangen, muß den Ländern die Möglichkeit offengehalten werden, auf ihre speziellen Bedürfnisse ausgerichtete Regelungen zu treffen. Der Entwurf wird daher auch dahin gehend zu überprüfen sein, ob diese Forderung erfüllt ist oder nicht. In diesem Zusammenhang stellen wir fest, daß den Einlassungen und Vorschlägen des Bundesrates besondere Bedeutung zukommt.
    Des weiteren ist zu fragen, ob der Entwurf der inzwischen gewandelten Auffassung von den Funktionen des Waldes Rechnung trägt. Mit anderen Worten: berücksichtigt der Entwurf die von der Gesellschaft an ein Waldgesetz zu stellenden Forderungen? — An diesen drei Kernfragen ist der Entwurf zu messen.
    Die erste Frage ist daher: handelt es sich bei dem vorgesehenen Entwurf tatsächlich um ein Waldförderungsgesetz? Die Frage ist leider zu verneinen. Die Förderung ist in § 39 des Entwurfs angesprochen. Bei der Förderung nach § 39 handelt es sich doch um nichts anderes als die schon bisher gewährte finanzielle Förderung der Forstwirtschaft nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Das heißt, der Gesetzentwurf täuscht insoweit nur eine neue Förderung vor. In Wirklich-knit handelt es sich aber nur um die Feststellung eines ohnehin bestehenden Zustandes. In Teil A Ziffer 5 der Begründung wird dies auch unumwunden zugegeben. Dort heißt es:
    Soweit sich aus § 39 (...) haushaltsmäßige Auswirkungen ergeben, sind diese durch die Ansätze der mehrjährigen Finanzplanung berücksichtigt und begrenzt.
    Fazit also ganz einfach: nichts Neues, keine zusätzliche Förderung.
    Die Hereinnahme des Gesetzes über die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse in dieses Bundeswaldgesetz beurteilen wir — um es mit einem Satz zu sagen — so, daß gegen die Hereinnahme des Gesetzes und seiner Ergänzungen, die vorgesehen sind, bei uns keine grundsätzliche Ablehnung besteht. Man wird in den Beratungen darüber im einzelnen zu reden haben.
    Zu fordern wäre die Schaffung wirklich neuer Förderungsgrundlagen, und zwar als Anerkennung der Leistungen, die der Waldbesitz schon bisher und in Zukunft für die Allgemeinheit kostenlos erbringt. Andernfalls stehen wir eines Tages vor der Situation, daß die Waldbesitzer auf die Bewirtschaftung
    des Waldes verzichten müssen, weil der Ertrag den Aufwand nicht mehr rechtfertigt. In Schutz- und Erholungswäldern wäre dies eine besonders verhängnisvolle Wirkung und würde alle, also nicht nur die unmittelbar Beteiligten, treffen. Vergessen wir doch nicht, daß infolge der Langfristigkeit des forstwirtschaftlichen Wirtschaftens Entscheidungen, die man heute trifft oder vielleicht nicht trifft, ihre volle Auswirkung erst in 50 oder vielleicht 100 Jahren offenbaren. Wir wollen und können den Eigentümern nicht erlauben — das ist ganz klar —, allein nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung zu arbeiten. Also müssen wir ihnen auch echte Bewirtschaftungshilfen gewähren, und zwar vor allem in Katastrophenfällen zur Behebung entstandener Schäden, für die Beeinträchtigung der Bewirtschaftung des Waldes, namentlich in Schutz- und Erholungswäldern — soweit sie nicht enteignungsgleichen Charakter annehmen und ,der Entschädigungspflicht nach § 40 unterliegen —, und zur Durchführung nicht kostendeckender betrieblicher Maßnahmen, z. B. zur Pflege von Jungbeständen, zur Verjüngung von Beständen in Hochlagen der Alpen und der Mittelgebirge oder zum Windschutz an der Küste.
    Im übrigen beweisen die Vorlage und die darin enthaltene Begründung dieses Gesetzes, daß die Bundesregierung der Auffassung ist, daß das Forstrecht auf Bundesebene neu geregelt werden muß, um die unterschiedlichen Waldfunktionen sichern zu können. Ich verweise dabei auf die Zielsetzung unter A, wo dies sinngemäß ausgeführt ist. Dann muß die Bundesregierung allerdings auch anerkennen, daß die Förderung nicht weiterhin überwiegend Ländersache bleiben kann. Der Bund muß sich mehr als bisher an der Förderung der Forstwirtschaft beteiligen. Er kann dies z. B. besonders im Zusammenhang mit den Sozialfunktionen des Waldes. Hierfür läßt Art. 104 a Abs. 3 und 4 des Grundgesetzes eine Möglichkeit.
    Großzügige Regelungen sieht der Entwurf leider nur dort vor, wo der Bundeshaushalt nicht betroffen ist, nämlich in den §§ 40 und 41 des Entwurfs, die sich mit der Entschädigung im Falle enteignungsgleicher Eingriffe und dem Aufwendungsersatz für den Schutz des Waldes befaßt. Auch da bin ich der Meinung, daß dann, wenn man in diesem Punkt bundeseinheitliche Regelungen für notwendig hält, der Bund sich an den finanziellen Belastungen, meinetwegen im Verhältnis 50 : 50, beteiligen muß, weil sonst die Gefahr besteht, daß diejenigen Länder, die finanziell schwächer sind, einfach — schon zur Vermeidung größerer finanzieller Belastungen — die notwendigen Entscheidungen nicht treffen können.
    Ich will nur einmal zwei oder drei Zahlen nennen. Im Bundesdurchschnitt entfallen auf 100 Einwohner 12 ha Wald, in Nordrhein-Westfalen nur 5, im Ruhrgebiet nur 1,5. Hier sehen Sie in Relation gesetzt - die Möglichkeiten der einzelnen Länder vom finanziellen Standpunkt aus, andererseits aber auch ihre Bedeutung angesichts ihres Waldbestandes.
    Die zweite Frage lautet: Läßt der Entwurf den Ländern den notwendigen Spielraum für die Regelung ihrer speziellen Bedürfnisse? Diese Frage beinhaltet auch die Frage nach der Gesetzgebungskom-



    Kiechle
    petenz des Bundes in verschiedenen Teilbereichen. Die Bundesregierung versucht leider, wie es ähnlich auf dem Gebiet des Rechts bezüglich des Naturschutzes der Fall ist, gleichzeitig mit der Vorlage des Gesetzentwurfs vollendete Tatsachen in einem langjährigen Streit um die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern zu schaffen. Dieses Problem muß im Einvernehmen mit den Ländern geregelt werden, um ein sinnvolles Ergebnis zu erzielen und Verzögerungen zu vermeiden. Anstatt die in diesem Gesetz durchaus vorhandene Kompetenz im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung dort voll auszuschöpfen, wo sie besteht, z. B. auf dem Gebiet der Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung — Art. 74 Nr. 17 des Grundgesetzes —, nimmt die Bundesregierung sie dort in Anspruch, wo sie zumindest zweifelhaft ist, nämlich in der Frage der Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, ohne daß in diesem Punkt eine zwingende Notwendigkeit für eine über die rahmenrechtliche Regelung und Förderungsmöglichkeit hinausgehende Regelung erkennbar wäre. Insofern teilen meine Fraktion und ich die Bedenken, die der Bundesrat unter Nr. 1 seiner Stellungnahme vorgetragen hat. Ich warne im Interesse einer raschen Verabschiedung des Gesetzes die Bundesregierung davor, einen Verfassungskonflikt mit den Ländern heraufzubeschwören. Im übrigen läßt sich die Zielsetzung des Bundeswaldgesetzes innerhalb der Rahmengesetzgebung des Bundes — in einem großen Teilbereich hat er ohnehin die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz — sachlich einwandfrei lösen.
    Die dritte Frage von grundsätzlicher Bedeutung ist, ob der Gesetzentwurf den Anforderungen entspricht, die die Gesellschaft heutzutage an den Wald zu stellen hat. Auch diese Frage kann man nicht ganz vorbehaltslos bejahen, obwohl die Bundesregierung im Hinblick auf Erholungswaldungen den Vorschlägen des Bundesrates erfreulicherweise bereits gefolgt ist.
    Die Frage der Neuaufforstung, ein gerade in den landwirtschaftlichen Problemgebieten bestehendes aktuelles und brennendes Thema, ist noch unzureichend geregelt. Unter Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung im Sinne des § 9 des Entwurfs können zu leicht nur die in bestimmten Raumordnungs- oder anderen Plänen konkretisierten Ziele verstanden werden.
    Meine Damen und Herren, es gilt, im weiteren Beratungsverfahren allgemein anwendbare und flexible Regelungen ausreichender Verbindlichkeit zu finden. Die Priorität des Gesetzesinhalts muß eindeutig auch seiner Zielsetzung entsprechen, nämlich ein Bundeswaldgesetz mit Förderungs- und Steuerungscharakter zu sein. Unter diesen Aspekten wird 'das Bundeswaldgesetz auch zur Sicherung einer gesunden Umwelt und dem Naturschutz dienen.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich wenige Worte zu dem berühmten § 12 des Gesetzes sagen. Im Zusammenhang mit diesem Paragraphen hat der vorliegende Entwurf besondere Aufmerksamkeit bei Teilen der Öffentlichkeit gefunden. Die reitenden Mitbürger glauben sich benachteiligt und haben unter diesem einen Aspekt Kritik geübt. Wir haben
    uns dafür eingesetzt, daß zu diesem Gesetz ein Anhörverfahren durchgeführt wird, bei dem auch diese Interessengruppe ihre Einwendungen und Vorschläge unterbreiten kann. Unsere Fraktion wird unter Berücksichtigung aller im Zusammenhang mit diesem Gesetz zu sehenden Fakten und Zielsetzungen nach bestmöglichen Regelungen zum Wohl der ganzen Gemeinschaft suchen.
    Auf Einzelheiten des Gesetzentwurfs möchte ich in 'diesem Zusammenhang nicht näher eingehen, möchte aber schon hier feststellen, daß sich die Ansicht der CDU/CSU relativ weitgehend mit der Stellungnahme 'des Bundesrates deckt. Abschließend bleibt festzustellen, daß der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung in einer Reihe von Punkten noch verbesserungsbedürftig ist.
    Unter den genannten Vorbehalten erkläre ich für die CDU/CSU die Bereitschaft, an der Verbesserung dieses Entwurfs und auch an seiner Verabschiedung nach Kräften mitzuarbeiten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD.)