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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 57. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 3245 A Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . 3245 B Begrüßung des Präsidenten und einer Delegation der Bulgarischen Volksversammlung 3245 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte (Drucksache 7/660); Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/1092) Zweite Beratung und Schlußabstimmung — Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 3245 D, 3253 A Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . . 3248 C Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 3250 B Ronneburger (FDP) 3252 A Dr. Schweitzer (SPD) 3254 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Drucksache 7/658); Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 7/1093) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 3257 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1973 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 1973) (Drucksache 7/479) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/1070) Zweite und dritte Beratung — Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . . 3258 A Suck (SPD) . . . . . . . . . . 3258 C Zywietz (FDP) . . . . . . . . 3259 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. Dezember 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Auswirkungen der Anlage und des Betriebes des Flughafens Salzburg auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 7/908) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/1032) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 3260 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Drucksache 7/978) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/1033) — Zweite und dritte Beratung — 3260 D Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (Drucksache 7/426) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/1034) — Zweite und dritte Beratung — 3261 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. Juli 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Guatemala über den internationalen Fluglinienverkehr (Drucksache 7,849); Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/1035) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 3261 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Oktober 1971 zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger (Drucksache 7/121) ; Bericht und Antrag des Rechtsauschusses (Drucksache 7/1049) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — Thürk (CDU/CSU) 3261 C Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung vorgeprüfter Apothekeranwärter (Drucksache 7/907) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/1050) Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 3262 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 7/1056) Erste Beratung —Frau Meermann (SPD) 3262 D Wurbs (FDP) 3264 B Nordlohne (CDU/CSU) 3264 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Abg. Mick, Dr. Schneider, Nordlohne, Orgaß, Dr. Jahn [Münster] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/1083) — Erste Beratung — Mick (CDU/CSU) 3267 D Batz (SPD) 3268 B Wurbs (FDP) 3269 B Dr. Vogel, Bundesminister (BMBau) 3269 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (Bundesrat) (Drucksache 7/1058) — Erste Beratung — Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 3270 B Jahn, Bundesminister (BMJ) . . . . 3271 C Ubersicht 4 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 7/1060) 3272 D Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Aufhebung der Immunität der Abgeordneten (Drucksache 7/1028) 3272 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 11/73 Besondere Zollsätze gegenüber Norwegen — EGKS) zu der Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 14/73 — Waren der EGKS — 2. Halbjahr 1973) (Drucksachen 7/987, 7/999, 7/1061) . . . 3273 A Bericht des Auschusses für Wirtschaft zu der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung zu der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung zu der Achtundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung zu der Vierundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz zu der Fünfundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz zu der Sechsundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz (Drucksachen 7/657, 7/852, 7/984, 7/875, 7/920, 7/983, 7/1022) 3273 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG- Kommission für Verordnungen des Rates zur Durchführung des Beschlusses Nr. 46/73 des Assoziationsrates, der im Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar vorgesehen ist über den Abschluß eines Abkommens zur Änderung von Artikel 7 des Anhangs 6 des Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EWG und der Türkei über die Einführung eines Genehmigungsverfahrens für die Einfuhr von Jute- und Baumwollgarnen aus dritten Ländern in das Vereinigte Königreich und zur Verlängerung der Genehmigung für die Einfuhr von Jute- und Baumwollgarnen mit Ursprung in und Herkunft aus dritten Ländern in das Vereinigte Königreich (Drucksachen 7/950, 7/951, 7/973, 7/1023) 3273 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 III Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG- Kommission für Verordnungen des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte in Ägypten raffinierte Erdölerzeugnisse und andere Gewebe aus Baumwolle zur Änderung der Verordnung Nr. 2733/72 vom 19. Dezember 1972, damit das für bestimmte handgearbeitete Waren eröffnete Gemeinschaftszollkontingent auch auf solche in Uruguay hergestellten Waren Anwendung findet über die zeitweilige und teilweise Aussetzung des autonomen Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs für Mandeln der Tarifstelle 08.05 A II zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Veredelungsarbeiten an bestimmten Spinnstoffen im passiven Veredelungsverkehr der Gemeinschaft zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Zeitungsdruckpapier und Ferrosiliziummangan für 1973 zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten betr. bestimmte Textilwaren aus Entwicklungsländern zur Aufnahme der Philippinen in die Liste der Entwicklungsländer nach den Verordnungen Nr. 2763/72 und 2746/72 (Drucksachen 7/387, 7/932, 7/961, 7/959, 7/958, 7/96.5, 7/751, 7/1024) 3273 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG-Kommission für Richtlinien des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Elektrizitätszähler, über Kaltwasserzähler, über stetig arbeitende Wägeeinrichtungen mit Summier-werk (Drucksachen 7/379, 7/814, 7/624, 7/1025) 3273 D Fragestunde (Drucksache 7/1086) Fragen A 111 und 112 des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Meldungen über eine Intervention eines Vertreters der sowjetischen Botschaft in Bonn bei Bundesminister Bahr gegen die geplante Errichtung des Bundesamtes für Umweltschutz in Berlin Grabert, Staatssekretär (BK) 3274 B, C, D, 3275 A, B Wohlrabe (CDU/CSU) . . . 3274 B, C, D, 3275 A Frage A 113 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Meldung über Bemühungen der Bundesregierung um eine Aktion gegen Fluchthilfeorganisationen Grabert, Staatssekretär (BK) 3275 B, C, D Dr. Kunz (Weiden) ((CDU/CSU) 3275 B, C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 3275 C Frage A 114 des Abg. Reddemann (CDU/ CSU) : Erklärungen des Bundesministers Dr. Ehmke betr. Nichteinflußnahme auf staatsanwaltliche Verfahren gegen Journalisten nach § 353 c StGB Grabert, Staatssekretär (BK) . . . 3275 D, 3276 B, C, D, 3277 A Reddemann (CDU/CSU) . . . . 3276 B, C Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CDU) 3276 C Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . 3276 D Wohlrabe (CDU/CSU) 3277 A Fragen A 115 bis 117 der Abg. Reddemann (CDU/CSU) und Dr. Marx (CDU/ CSU) : Weitergabe von Informationen aus der Berliner Zentralredaktion des AxelSpringer-Dienstes an Bundesminister Dr. Ehmke durch den jetzigen Mitarbeiter im Presseamt des Berliner Senats Wolfgang Eberhard Göbel Grabert, Staatssekretär (BK) 3277 B, C, D, 3278 A, B, C, D, 3279 A, B, C, D Reddemann (CDU/CSU) . 3277 C, 3279 B Sieglerschmidt (SPD) . . . . . . 3277 D Dr. Marx (CDU/CSU) . 3278 C, D, 3279 A Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CDU) . . . . . . . . . 3279 C Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . .3279 D Fragen A 118 und 119 des Abg. Dr. Jenninger (CDU/ /CSU) : Auftreten des Wolfgang Eberhard Göbel als Zeuge in einem Strafverfahren gegen Unbekannt und Honorierung seiner Dienste Grabert, Staatssekretär (BK) . . . 3280 A, B, C, D 3281 A, B, C, D Dr. Jenninger (CDU/CSU) 3280 A, B, C, D Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 3280 D Wohlrabe (CDU/CSU) 3281 A Mattick (SPD) 3281 B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 Reddemann (CDU/CSU) 3281 B Frau Funcke, Vizepräsident . . . 3281 C, D Dr. Marx (CDU/CSU) 3281 C Seiters (CDU/CSU) . . . . . . 3281 D Frage A 120 des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Kosten der am 1. September 1973 angelaufenen Anzeigenkampagne des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Freiherr von Wechmar, Staatssekretär (BPA) , . . . 3282 A, C, 3283 A, B, D, 3284 A, C, D, 3285 A, B, C, D Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 3282 C, 3283 A Wohlrabe (CDU/CSU) 3283 A Schröder (Luneburg) (CDU/CSU) . 3283 B Friedrich (SPD) . . . . . . . 3283 D Biehle (CDU/CSU) . . . . . . 3284 A Sieglerschmidt (SPD) 3284 B Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . 3284 C Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) . 3284 D Pfeffermann (CDU/CSU) 3284 D Conradi (SPD) . . . . . . , 3285 A, B Hansen (SPD) . . . . . . . . . 3285 B Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . . 3285 C Frage A 121 des Abg. Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) : Abdruck der Bundestagsrede des Bundeskanzlers vom 3. Oktober 1973 im Bulletin Freiherr von Wechmar, Staatssekretär (BPA) . 3285 D, 3286 B, C, D, 3287 A, B Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) . . 3286 B Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) . . 3286 C Gansel (SPD) . . . . . . . . . 3286 D Wehner (SPD) . . . . . . . . 3287 A Pfeffermann (CDU/CSU) . . . . . 3287 B Frage A 31 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Lage der Textilwirtschaft, insbesondere in Nordbayern, und Sicherung der Arbeitsplätze Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 3287 D, 3288 A, B, C, 3289 A Niegel (CDU/CSU) 3288 A, B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 3288 C Biehle (CDU/CSU) 3288 D Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 Nr. 25 — Naturschutz und Landschaftspflege) (Drucksache 7/885) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Drucksache 7/886) — Erste Beratung — Ertl, Bundesminister (BML) 3289 B, 3301 A Susset (CDU/CSU) . . . . . . 3291 D Vit (SPD) 3295 B Gallus (FDP) . . . . . . . . 3298 A Dr. Schneider (CDU/CSU) . . . 3300 B Genscher, Bundesminister (BMI) . 3311 B Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) (Drucksache 7/889) — Erste Beratung — Ertl, Bundesminister (BML) . . . . 3301 D Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . 3304 B Lemp (SPD) 3306 C Gallus (FDP) . . . . . . . . 3309 B Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 Nr. 24 — Wasserhaushalt) (Drucksache 7/887) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache 7 /888) — Erste Beratung —und mit Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 7/1088) — Erste Beratung — Genscher, Bundesminister (BMI) . . 3311 B Biechele (CDU/CSU) . . . . . . 3317 C Dr. Merk, Minister des Landes Bayern 3319 D Wittmann (Straubing) (SPD) . . 3323 A Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . 3325 D Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . 3327 B Konrad (SPD) . . . . . . . . 3331 B Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . . . . 3334 A Nächste Sitzung 3335 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 V Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3337* A Anlage 2 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 9 und 10 Drucksache 7/1044 — des Abg. Pensky (SPD) : Maßnahmen der Bundesregierung auf Grund der Entschließung des Deutschen Bundestages zur Verabschiedung des Bundesgrenzschutzgesetzes — Einleitung notwendiger gesetzgeberischer Maßnahmen und Frage des Kombattantenstatus 3337* D Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 19 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) : Besteuerung der Überstundenentgelte der Assistenzärzte in den Krankenhäusern . . . . . . . . . 3342* B Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Grabert (BK) auf die Frage A 109 — Drucksache 7/1086 des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Spende des Bundeskanzlers für den Wiederaufbau des Lübecker Doms 3342* D Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar (BPA) auf die Frage A 122 —Drucksache 7/1086 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Großanzeigen der Bundesregierung in Zeitungen und Illustrierten unter der Überschrift „Die Bundesregierung informiert" . . . . . . . . . 3342* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 3245 57. Sitzung Bonn, den 18. Oktober 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 20. 10. Adams * 20. 10. Dr. Aigner* 20. 10. Amrehn *** 19. 10. Dr. Apel 18. 10. Dr. Arndt (Berlin) * 20. 10. Dr. Artzinger* 20. 10. Dr. Bangemann * 20. 10. Dr. Barzel 18. 10. Dr. Bayerl 18. 10. Dr. Beermann 19. 10. Behrendt * 20. 10. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 18. 10. Blumenfeld * 18. 10. Böhm (Melsungen) 19. 10. Brandt (Grolsheim) 27. 10. Bredl 27. 10. Dr. Burgbacher * 20. 10. Dr. Corterier * 20. 10. Dr. Enders * 18. 10. Entrup 26. 10. Fellermaier * 20. 10. Flämig * 20. 10. Frehsee * 20. 10. Dr. Früh * 20. 10. Gerlach (Emsland) * 20. 10. Graaff 26. 10. Haehser 19. 10. Härzschel * 20. 10. Dr. Hauff 19. 10. Heyen 18. 10. Hofmann 23. 10. Frau Huber 23. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 10. Jaunich 19. 10. Kahn-Ackermann * 19. 10. Kater * 20. 10. Dr. Klepsch * 20. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 26. 10. Krall * 20. 10. Krampe 30. 10. Lange * 20. 10. Lautenschlager * 20. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlic. Lücker * 20. 10. Dr. Martin 27. 10. Memmel * 20. 10. Dr. Müller-Hermann 19. 10. Müller (Mülheim) * 20. 10. Dr. Müller (München) *** 19. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 20. 10. Frau Dr. Orth 27. 10. Peiter 23. 10. Porzner 19. 10. Ravens 19. 10. Schmidt (München) * 20. 10. Schmidt (Wattenscheid) 18. 10. Schmöle 26. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 20. 10. Schwabe a 20. 10. Dr. Schwörer * 20. 10. Seefeld* 20. 10. Sieglerschmidt *** 19. 10. Dr. Slotta 26. 10. Springorum * 20. 10. Staak (Hamburg) 19. 10. Dr. Starke (Franken) * 20. 10. Graf Stauffenberg 19. 10. Strauß 19. 10. Vehar 19. 10. Dr. Vohrer * 19. 10. Walkhoff * 20. 10. Frau Dr. Walz * 20. 10. Dr. Wulff 23. 10. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen ,des Abgeordneten Pensky (SPD) (Drucksache 7/1004 Fragen A 9 und 10) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf Grund der Entschließung des Deutschen Bundestags zur Verabschiedung des Bundesgrenzschutzgesetzes - Drucksache VI/3569 - vom 20. Juni 1972 bisher veranlaßt oder in Aussicht genommen? Ist die Bundesregierung entsprechend der Zielsetzung, „den Bundesgrenzschutz zu einer leistungsfähigen und stets einsatzbereiten Polizei auszugestalten", bereit, notwendig werdende gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten und hierbei auch die Heranziehung von Grenzschutzdienstpflichtigen und die Frage des Kombattantenstatus erneut zur Disposition zu stellen? Zu Frage A 9 Die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 22. 6. 1972 - Drucksache VI/3569 - lautet wie folgt: 3338* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 „Der Deutsche Bundestag ist der Auffassung, daß über die Verabschiedung des Bundesgrenzschutzgesetzes hinaus weitere Maßnahmen erforderlich sind, um den Bundesgrenzschutz auch zu einer leistungsfähigen und stets einsatzbereiten Polizei auszugestalten. Deshalb wird die Bundesregierung ersucht: 1. die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um a) die Rechtsstellung der Beamten des Bundesgrenzschutzes einschließlich des Laufbahnrechts, b) ihre Ausbildung und c) die Ausrüstung des Bundesgrenzschutzes folgerichtig so fortzuentwickeln, wie es die gesetzlichen Aufgaben des Bundesgrenzschutzes erfordern; 2. mit allen Kräften darauf hinzuwirken, daß die Heranziehung von Grenzschutzdienstpflichtigen zum Grenzschutzgrunddienst möglichst bald entbehrlich wird; 3. die Bemühungen um das Zustandekommen einer internationalen Polizeikonvention auch weiterhin zu fördern; 4. dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 1974 zu berichten über a) die gemäß Nummer 1 getroffenen Maßnahmen, b) die Frage, ob die Heranziehung von Grenzschutzdienstpflichtigen zum Grenzschutzgrunddienst noch weiter erforderlich ist, c) das Ergebnis der Bemühungen um das Zustandekommen einer internationalen Polizeikonvention und d) die Frage, ob danach der Kombattantenstatus für die Verbände des Bundesgrenzschutzes noch weiter erforderlich ist." Vorbemerkung Die Bundesregierung hat seit der Verabschiedung des neuen Bundesgrenzschutzgesetzes ihre schon vor diesem Zeitpunkt angelaufenen Bemühungen in verstärktem Maße fortgesetzt, den Bundesgrenzschutz entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 22. 6. 1972 zu einer leistungsfähigen und stets einsatzbereiten Polizei auszugestalten. Sie hat dabei auch das Ziel verfolgt, den Forderungen zu entsprechen, die das gemeinsam von den Innenministern des Bundes und der Länder ausgearbeitete Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland vom Juni 1972 an den BGS stellt. In diesem Programm heißt es u. a.: „Eine Unterstützung der Länderpolizeien durch den Bundesgrenzschutz muß ständig gewährleistet sein ... Der Bundesgrenzschutz muß noch mehr als bisher personell, materiell und organisatorisch in die Lage einer Eingreifreserve versetzt werden. Um die Länderpolizeien jederzeit unterstützen zu können, muß er zudem polizeilich umfassender ausgebildet werden." Die Bundesregierung hat bei ihren Maßnahmen eng mit den Innenministern der Länder zusammengearbeitet. Sie hat sich an den für die Polizeien der Länder geltenden Regelungen orientiert und wird dies auch weiter tun. Bei ihren Bemühungen, den BGS noch leistungsfähiger zu machen, hat die Bundesregierung auch Maßnahmen getroffen und eingeleitet, um die zur Zeit unbefriedigende Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes zu verbessern, insbesondere den hohen Anteil an kurzdienenden Polizeivollzugsbeamten wesentlich herabzusetzen und auf die Heranziehung von Dienstleistenden verzichten zu können. Die teils durchgeführten, teils eingeleiteten Maßnahmen dienen auch dazu, die Attraktivität des Dienstes im BGS zu erhöhen. Entscheidende Maßnahmen zur Verbesserung der Personalstruktur sind allerdings nur mit zusätzlichen finanziellen Aufwendungen möglich. Es ist notwendig, die Belange der inneren Sicherheit mit den Erfordernissen des Bundeshaushalts und der Stabilitätspolitik der Bundesregierung in Einklang zu bringen. Dies erklärt, warum noch nicht alle Maßnahmen, die zur Verbesserung der Personalstruktur des BGS notwendig sind, Eingang in feste Pläne der Bundesregierung gefunden haben. Zu den Maßnahmen. im einzelnen: Maßnahmen der Bundesregierung im Sinne der Entschließung des Deutschen Bundestages, die bereits durchgeführt, angeordnet oder fest geplant sind, sind insbesondere: Zu 1. a) der Entschließung (Rechtsstellung der Beamten des BGS) 1. Das Zweite Besoldungserhöhungsgesetz sieht vor, daß Polizeivollzugsbeamte im BGS mit mindestens 2jähriger Dienstzeit ab 1. Januar 1974 eine Polizeizulage erhalten. 2. Zur Verbesserung der Personalstruktur des BGS sind in dem neuen Organisations- und Stellenplan des BGS zusätzlich 131 weitere Funktionen für die Besetzung mit Beamten auf Lebenszeit freigegeben worden. 3. Mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamten im BGS vom 28. 2. 1973 (BGBl. I S. 197) ist bestimmt worden, daß geeignete Unterführer zur Offiziersausbildung nicht nur zugelassen werden können, wenn sie den Aufbaulehrgang an der Grenzschutzfachschule erfolgreich abgeschlossen haben, sondern auch dann, wenn sie eine entsprechende Schulbildung anderweitig erworben haben. 4. Zur Vereinheitlichung des Laufbahnrechts von Bundesgrenzschutz und Länderpolizeien ist inzwischen die im Programm für die innere Sicher- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 3339* heit in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehene Expertenkommission zusammengetreten. Sie hat nach einer gemeinsamen Bestandsaufnahme erste Empfehlungen ausgearbeitet, über die die Innenminister noch zu beschließen haben. Die Ergebnisse dieser Expertenkommission werden auch für die künftige Gestaltung des Laufbahnrechts der Polizeivollzugsbeamten des BGS bedeutsam sein. Der Entwurf einer Änderungsverordnung zur Verordnung über die Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamten im BGS sieht in Übereinstimmung mit dem Konzept der Länder vor, daß zur verstärkten Gewinnung von Bewerbern mit Real-schulabschluß das Mindesteinstellungsalter von bisher 17 auf 16 Jahre herabgesetzt und die Fachhochschulreife als Bildungsvoraussetzung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst eingeführt werden soll. Außerdem ist beabsichtigt, den Aufstieg von Unterführern in die Offizierlaufbahn weiter zu erleichtern. u 1. b) der Entschließung (Ausbildung) . Um die Ausbildung im BGS den Erfordernissen noch besser als bisher anpassen zu können, ist ein Beirat „Ausbildung beim BGS" gebildet worden, dessen Aufgabe es ist, Ausbildungskonzeption, Ausbildungspläne und Ausbildungsmethoden des BGS besonders im Hinblick darauf zu prüfen, daß der BGS im zunehmenden Maße zu polizeilichen Aufgaben im Innern der Bundesrepublik Deutschland herangezogen wird. Dem Beirat gehören an: Ltd. Schutzpolizeidirektor Amft, Polizeiführungsakademie Hiltrup, Inpekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Boysen, Bundesministerium des Innern, Oberstleutnant i. BGS Kapeller, Leiter der Offizierschule in der Grenzschutzschule, Ltd. Schutzpolizeidirektor Lux, Polizeipräsidium Hamburg, Oberstleutnant i. BGS Mally, Abteilungskommandeur im BGS, Oberpolizeidirektor Mauch, Leiter der Landespolizeischule Baden-Württemberg, Major i. BGS Oelschläger, Grenzschutzkommando Nord in Hannover, Oberstleutnant i. BGS Schulze, Abteilungskommandeur im. BGS, Oberst i. BGS Dr. Teichmann, Gruppenkommandeur im BGS, Ltd. Polizeidirektor Vorbeck, Leiter der Landespolizeischule Hessen. Um den im BGS vertretenen Gewerkschaften Gelegenheit zu geben, ihre Auffassungen zu den wichtigen Fragen der Ausbildung darzulegen, habe ich mehrere der erwähnten Mitglieder des Beirates auf Vorschlag dieser Gewerkschaften berufen. Es ist zu erwarten, daß die Vorschläge ,des Beirates weitere wesentliche Hilfen bei der schrittweisen Überprüfung und Reform des Ausbildungswesens im BGS bieten werden. 2. Die Richtlinien für den ersten Abschnitt der Grundausbildung im BGS sind in Anpassung an die entsprechenden Vorschriften der Polizeien der Länder neu gefaßt worden. Sie sehen vor allem eine Erweiterung des Rechtskundeunterrichts vor und stimmen mit den entsprechenden Regelungen für die Polizeien der Länder praktisch überein. Neue Vorschriften für die weiteren Abschnitte der Ausbildung sind in Arbeit. Auch dabei wird das Ziel verfolgt werden, eine Anpassung an die entsprechenden Regelungen der Länderpolizeien zu erreichen. 3. Die Zahl der Polizeidienstvorschriften, die sowohl für die Polizeien der Länder als auch für den BGS gelten, hat sich in den letzten Jahren wesentlich erhöht. Zur Zeit sind 50 Polizeidienstvorschriften, die auch bei den Polizeien der Länder gelten, unverändert im Bundesgrenzschutz eingeführt. In Kürze sollen drei weitere hinzukommen. Sechs weitere Polizeidienstvorschriften werden zur Zeit gemeinsam mit den Ländern ausgearbeitet; weitere fünf gemeinsame Vorschriften sind für 1974 fest geplant. 4. Der Bundesgrenzschutz arbeitet intensiv in den Gremien mit, die die Polizeidienstvorschriften vorbereiten. Er ist z. B. vertreten in — der Vorschriftenkommision des AK II der Innenministerkonferenz — dem Vorschriftenausschuß für die Bearbeitung der Polizeidienstvorschrift 100 — der Arbeitsgruppe Polizeidienstvorschrift 171 — der Arbeitsgruppe Polizeidienstvorschrift 450/B — der Technischen Kommission des AK II der Innenministerkonferenz. 5. Aufgrund des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie Hiltrup, das auch der Bund mitunterzeichnet hat, hat die Bundesregierung die Anforderungen für Plätze bei Fortbildungsveranstaltungen an der Polizei-Führungsakademie erhöht. So sind für das Jahr 1973 insgesamt 74 Lehrgangsplätze für Beamte des BGS angefordert worden, die an diesen Veranstaltungen gemeinsam mit Polizeibeamten der Länder teilnehmen. 6. Polizeivollzugsbeamte der Länder werden zunehmend bei der Ausbildung des BGS mit herangezogen. Einige Beispiele mögen dies verdeutlichen: a) Ein Diplompsychologe der Polizei-Führungsakademie Hiltrup hat im Jahre 1973 an der Schule des Grenzschutzeinzeldienstes 40 Stunden unterrichtet. 3340* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 b) In etwa 50 Unterrichtsstunden haben Polizeibeamte der Länder Angehörige des Grenzschutzeinzeldienstes insbesondere in die Bekämpfung von Rauschgiftdelikten eingewiesen. c) Die auf dem Flughafen Hamburg eingesetzten Polizeivollzugsbeamten des BGS erhalten wöchentlich 2 Stunden Unterricht durch Polizeibeamte des Landes Hamburg über das in Hamburg geltende Polizeirecht. d) Polizeibeamte der Länder wurden verschiedentlich zur Unterrichtung von BGS-Beamten in Fragen des polizeilichen Erkennungsdienstes, der Polizeidienstkunde und zur Information über Aufgaben und Befugnisse der Länderpolizeien eingesetzt. 7. Der BGS unterstützt umgekehrt die Polizeien der Länder bei der Ausbildung ihrer Beamten insbesondere im technischen Bereich. So hat die Grenzschutzschule im Jahr 1973 insgesamt 598 Lehrgangsplätze für Polizeivollzugsbeamte der Länder zur Verfügung gestellt. Zu 1. c) der Entschließung (Ausstattung) Auch im Bereich der Ausstattung des BGS haben sich Änderungen ergeben. Weitere Maßnahmen sind ins Auge gefaßt: 1. Die Granatwerfer sind aus der Ausstattung des BGS im Februar 1973 ausgeschieden worden. Ihre Verwendung wurde bereits im Jahre 1972 eingestellt. Die Sonderwagen III sind zur Aussonderung bestimmt, die Ausbildung an ihnen ist bereits eingestellt. Die Bewaffnung des BGS entspricht im übrigen dem Programm für die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland. Es wird laufend geprüft, ob Änderungen in der Bewaffnung des BGS angebracht erscheinen. 2. Bei der Ausstattung mit Kraftfahrzeugen wurde eine Abkehr von geländefähigen Kraftfahrzeugen eingeleitet. In Zukunft soll der BGS ebenso wie die Polizeien der Länder vorwiegend mit nicht geländefähigen Kraftfahrzeugen ausgestattet werden. Geländefähige Kraftfahrzeuge werden, wie bei den Polizeien der Länder, nur noch insoweit zur Austattung des BGS gehören, als ihr Einsatzzweck dies zwingend erfordert, z. B. geschützte Sonderwagen, Fernmelde-Kraftfahrzeuge. 3. Die Beschaffung von Wasserwerfer-Kraftwagen, die denen der Polizeien der Länder entsprechen, ist eingeleitet und wird mit Vorrang betrieben. Desgleichen wird die Ausstattung mit Lichtmast-Kraftwagen sowie Sperrgerät aller Art weiter fortgeführt. Der Grad der Ausstattung der Bereitschaftspolizeien der Länder mit diesem Gerät dient dabei als Richtschnur und wird in absehbarer Zeit erreicht werden. 4. Der Bundesgrenzschutz wird ebenso wie die Polizeien der Länder mit Polizeischutzhelmen ausgestattet. Bereits jetzt befinden sich bei den Verbänden 4 000 Schutzhelme. Ende 1973 werden weitere 6 000 ausgeliefert sein. In den Jahren 1974 und 1975 wird die Ausstattung mit Schutzhelmen abgeschlossen. Die Ausstattung des BGS mit Schutzschilden ist eingeleitet. Bis Ende des Jahres 1973 wird jede Einsatzabteilung und jede Technische Abteilung über 120 Schutzschilde verfügen. 5. Die Fernmeldeausstattung des BGS wurde verbessert. Die neue Betriebszentrale der Polizeihauptfunkstelle (Fernschreibfunknetz) der oberen Netzebene wurde in Betrieb genommen. Außerdem wurden Kleinst-Sprechfunkgeräte beschafft sowie Tonbandgeräte, Kassettenrecorder, elektronische Notizbücher und neue Lautsprechersätze eingeführt. Die Modernisierung der Fernmeldeausstattung wird fortgesetzt. 6. 16 Grenzschutzstellen sind bereits an das EDV-Datennetz des Bundeskriminalamtes angeschlossen. Hierdurch und durch eine Erweiterung der Ausstattung mit Film- und Fotogeräten sind die Möglichkeiten des Grenzschutzeinzeldienstes in der Grenzfahndung verbessert worden. Der Anschluß weiterer Grenzschutzstellen an das EDV-Datennetz ist vorgesehen. Zu. 2. der Entschließung (Heranziehung von Grenzschutzdienstpflichtigen zum. Grenzschutzgrunddienst) 1. Die Erhöhung der Mittel für ,die Nachwuchswerbung (von 850 000,— DM im Jahre 1972 auf 1,4 Mio DM im Jahre 1973) hat eine Intensivierung dér Nachwuchswerbung für den BGS ermöglicht. Das hat dazu geführt, daß die Ist-Stärke ,des BGS erhöht werden konnte. Sie hat im Jahre 1973 erstmals in der Geschichte des BGS die Zahl von 20 000 Mann überschritten. 2. Die weitere Intensivierung der Werbung von Polizeivollzugsbeamten wird die Heranziehung von Dienstleistenden zum Grenzschutzgrunddienst ab 1. 1. 1974 entbehrlich machen. Danach werden die letzten — vor dem genannten Zeitpunkt im BGS eingestellten — Dienstleistenden den BGS am 31. 12. 1974 verlassen. Dadurch werden auch die besonderen Ausbildungsprobleme, die die Heranziehung von Dienstleistenden zum Grenzschutzgrunddienst wegen ihrer kurzen Dienstzeit und der dadurch bedingten hohen Quote von Neueinstellungen bisher mit sich gebracht hat, entfallen. Zu 3. der Entschließung (internationale Polizeikonvention) Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht vom 1. Juni 1971 (Bundestags-Drucksache VI/2258) über die Initiative berichtet, die die Beratende Versamm- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 3341* lung des Europarates in ihrer Empfehlung 601 mit dem Ziel ergriffen hatte, eine Verdeutlichung des völkerrechtlichen Schutzes der Polizeibeamten im Kriegsfall zu erreichen. Zur Förderung dieser Initiative hatte die Bundesregierung veranlaßt, daß die in diesem Bericht im Wortlaut wiedergegebene Erklärung den Vertretern aller Mitgliedstaaten bekanntgegeben wurde. Sie hat gleichzeitig das Gutachten von Prof. Dr. Scheuher zur Frage einer Internationalen Polizeikonvention den Ministerbeauftragten. des Europrates verfügbar gemacht. Zu den von der Beratenden Versammlung des Europarates gewünschten Aktivitäten des Ministerkomitees ist es jedoch nicht gekommen. Die Ministerbeauftragten des Europarates waren nach eingehender Würdigung der Empfehlung 601 der Auffassung, daß nicht der Europarat, sondern das Internationale Komitee vom Roten Kreuz den geeigneten Rahmen für die Lösung des Problems biete, und haben dieser Organisation den Text der Empfehlung übermittelt. Beim Internationalen Komitee vom Roten Kreuz sind inzwischen Anzeichen für eine Fortentwicklung des völkerrechtlichen Schutzgedankens für die Polizei erkennbar geworden. Die Sache wurde bereits auf einer Konferenz von Regierungssachverständigen in Genf mit Unterstützung der Vertreter der Bundesregierung angesprochen, vorerst jedoch noch nicht vertieft. Die Bundesregierung wird auch weiterhin alle Bemühungen um das Zustandekommen der angestrebten Übereinkunft mit Nachdruck fördern. Zu 2 Die Bundesregierung ist bereit, auch neue gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten, falls sich solche als erforderlich erweisen, um den BGS entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 22. 6. 1973 auszugestalten. 1. Es läßt sich bereits jetzt absehen, daß die weitere Angleichung der Rechtsstellung der Polizeivollzugsbeamten des BGS an 'die der Länderpolizeien ein besonderes Gesetz erfordert, daß in meinem Hause ausgearbeitet worden ist und nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden wird. 2. Was die Heranziehung von Grenzschutzdienstpflichtigen anlangt, hat die Bundesregierung stets betont, daß sie eine Einberufung von Grenzschutzdienstpflichtigen zum Grenzschutzgrunddienst als einen Notbehelf ansieht, auf den nicht länger als unbedingt erforderlich zurückgegriffen werden sollte. Deshalb ist bereits, wie bereits oben erwähnt, angeordnet worden, daß ab 1. Januar 1974 keine Dienstleistenden mehr zum Grenzschutzgrunddienst herangezogen werden. 3. Unabhängig von dieser bereits getroffenen Entscheidung über die Aussetzung der praktischen Anwendung der Grenzschutzdienstpflicht habe ich vor kurzem eine Kommission eingesetzt, der sowohl Angehörige des Bundesministeriums des Innern als auch von den im BGS vertretenen Gewerkschaften benannte Mitglieder angehören. Aufgabe dieser Kommission ist es, die mit der Grenzschutzdienstpflicht. aber auch die mit dem Kombattantenstatus für die Verbände des BGS zusammenhängenden Fragen noch einmal zu prüfen. Nach Vorlage der Arbeitsergebnisse dieser Kommission wird zu entscheiden sein, ob und ggf. welche gesetzgeberischen Maßnahmen angebracht erscheinen. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Durchführung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 22. 6. 1972 und zur Eingliederung des BGS in das Programm für die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland haben zu einer Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesgrenzschutz und den Polizeien der Länder geführt. Zahlreiche Einsätze des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung der Länderpolizeien besonders auf Flugplätzen und im Raum Bonn (z. B. Schutz von Botschaften, Sicherung von Staatsbesuchen) konnten reibungslos und im vollen Einvernehmen mit den Polizeibehörden der Länder und ihren obersten Landesbehörden durchgeführt werden. Der Bundesgrenzschutz hat damit die Polizeien der Länder erheblich entlastet. In vielen Fällen hätte ohne seine Mitwirkung die öffentliche Sicherheit nicht im gleichen Maße gewährleistet werden können. Die Bundesregierung hat die Fähigkeit des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung der Länderpolizeien nicht nur durch Maßnahmen auf den in der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 22. Juni 1972 ausdrücklich angesprochenen Gebieten, sondern auch durch Erhöhung seiner Stärke und Verbesserung seiner Organisation gesteigert. Hier sind insbesondere zu erwähnen: 1. Im Haushalt 1973 konnten 502 neue Stellen für den BGS ausgebracht werden, davon 440 Planstellen für Polizeivollzugsbeamte. Der Entwurf des Haushalts 1974 sieht weitere 113 Stellen für ,den BGS vor. 2. Veranlaßt durch einen Beschluß der Innenminister der Länder ist die Grenzschutzgruppe 9 als Spezialeinheit des Bundesgrenzschutzes zur Bekämpfung von Straftaten im Bereich der Gewaltkriminalität aufgestellt worden. Die Einheit ist seit dem 1. 9. 1973 einsatzbereit und kann von den Innenministern der Länder zur Unterstützung ihrer Polizei angefordert werden. 3. Die immer größer werdenden Anforderungen an den BGS im Raum Bonn, die sich insbesondere aus den Anforderungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung seiner Polizei ergeben, haben mich veranlaßt, eine Umgliederung der Technischen Grenzschutzabteilung Mitte in St. Augustin bei Bonn anzuordnen. Durch diese Maßnahmen werden die bisherigen Pionierhundertschaften dieser Abteilung in Sicherungshundertschaften umgewandelt, die für die Er- 3342* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 füllung der im Raum Bonn anfallenden Aufgaben besser geeignet sein werden. 4. Der Entwurf des Haushalts 1974 sieht vor, daß in diesem Jahr eine Transporthubschrauberstaffel des BGS aufgestellt wird. Damit soll der Bundesgrenzschutz noch beweglicher gemacht werden. Die Effektivität des BGS als Eingreifreserve zur Unterstützung der Länderpolizeien wird dadurch in Übereinstimmung mit dem Programm für die Innere Sicherheit weiter erhöht werden. 5. Ich habe eine Arbeitsgruppe eingesetzt, der Organisationsfachleute des Bundesministeriums des Innern, in Organisationsfragen erfahrene Beamte des Bundesgrenzschutzes sowie ein vom Grenzschutz-Hauptpersonalrat benannter Beamter des BGS angehören. Aufgabe dieser Arbeitsgruppe ist es, die Gesamtorganisation des BGS zu überprüfen. Wichtigstes Ziel ist dabei die Ausarbeitung von Vorschlägen, wie die Organisation des BGS in Zukunft gestaltet werden soll, damit der Bundesgrenzschutz die ihm nach dem Bundesgrenzschutzgesetz, dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 22. 6. 1972 und dem Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland zugedachte Funktion möglichst gut erfüllen kann. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 17. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage A 19) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Assistenzärzte in den Krankenhäusern regelmäßig zwischen 110 und 150 Überstunden monatlich leisten, die als sogenannter Bereitschaftsdienst deklariert werden, und ist die Bundesregierung bereit, die Vergütung für den Bereitschaftsdienst wie Überstundenentgelte steuerlich zu behandeln? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Assistenzärzte in den Krankenhäusern auf Grund des Bereitschaftsdienstes in erheblichem Maße Überstunden leisten müssen. Die hierfür nach dem Bundesangestelltentarif gezahlten Bereitschaftsvergütungen stellen steuerlich seit jeher Überstundenentgelte dar und sind demnach in voller Höhe steuerpflichtig. Zu der Frage, ob die Bundesregierung Steuervergünstigungen für in sozialen Bereichen Beschäftigte schaffen will, habe ich bereits in der Fragestunde vom 19. September dieses Jahres auf eine Anfrage von Frau Kollegin Neumeister umfassend Stellung genommen. Ich kann hier nur noch einmal wiederholen, daß die Bundesregierung eine einseitige steuerliche Begünstigung der Überstundenvergütungen nur für Assistenzärzte oder nur für Arbeitnehmer in sozialen Bereichen für bedenklich hält. Überstundenvergütungen können nicht anders behandelt werden als laufender Arbeitslohn. Wenn hier eine Ausnahme gemacht werden sollte, würde das unabsehbare Konsequenzen nach sich ziehen. Die Schaffung von steuerlichen Erleichterungen nur zugunsten der Assistenzärzte würde dem Gebot der steuerlichen Gleichbehandlung widersprechen. Eine solche Regelung könnte auch nicht auf das Krankenhauspersonal oder auf Arbeitnehmer sozialer Bereiche beschränkt bleiben. Im lebenswichtigen Interesse der Allgemeinheit arbeiten sehr viele Personengruppen, die auf keinen Fall ausgeschlossen werden könnten. Eine solche Entwicklung würde dem Grundprinzip der Einkommensbesteuerung widersprechen, wonach sich Einkommen- und Lohnsteuer nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richten. Sie würden auch zu erheblichen Steuerausfällen führen, wodurch die im Rahmen der Steuerreform geplanten Steuerentlastungen für alle unteren und mittleren Einkommensgruppen gefährdet werden würden. Schließlich darf ich noch darauf hinweisen, daß Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit im Rahmen des § 34 a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind und daß diese Vorschrift selbstverständlich auch für Assistenzärzte gilt, soweit in ihren Vergütungen solche Zuschläge enthalten sind. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Grabert vom 18. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 109) : Wurde die Spende des Herrn Bundeskanzlers für den Wiederaufbau des Lübecker Doms in Höhe von 25 000 DM entsprechend der Aussage des Herrn Bundesminister Ehmke vor dem 1. Untersuchungsausschuß tatsächlich aus dem Verfügungsfonds des Herrn Bundeskanzler entnommen, oder sind die vom Bundeskanzleramt niemals dementierten Meldungen des „Stern" vom 27. Februar 1972 und 5. März 1972. der „Süddeutschen Zeitung", der „Welt", des „Hamburger Abendblattes" vom 29. Februar 1972, der „Stuttgarter Zeitung" vom 1. März 1972 und der „Le Monde" vom 3. März 1972 zutreffend, daß der Herr Bundeskanzler diesen Betrag vom materiellen Teil des ihm verliehenen Friedensnobelpreises abgezweigt habe? Die Äußerung des ehemaligen Chefs des Bundeskanzleramtes, Bundesminister Professor Ehmke, trifft zu. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar vom 18. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 122) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die mit erheblichen Mitteln der Steuerzahler in der Zeit vom 1. August 1973 bis 15. Oktober 1973 finanzierten Großanzeigen in Zeitungen und Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 3343* Illustrierten unter der Überschrift „Die Bundesregierung informiert" angesichts der umfassenden politischen Unterrichtung der Bürger durch alle Massenmedien nicht sinnvoller, zum Beispiel zur Intensivierung des Straßenbaus, des Krankenhausbaus oder des Umweltschutzes hätten eingesetzt werden können? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung keineswegs. Sie hält Anzeigen in der Presse nach den gemachten Erfahrungen für ein wirksames Informationsmittel, und sie nutzt, ebenso wie frühere Bundesregierungen, die Möglichkeiten der Anzeige als wichtiges Medium für die politische Information des Bürgers. Die Richtigkeit dieser Auffassung wird durch die allgemein positive Reaktion, insbesondere zu der Anzeigenserie Preis- und Verbraucherpolitik bestätigt, die den Verbraucher auf seine Möglichkeiten bei der Wiedergewinnung größerer Preisstabilität hingewiesen und ihm Mittel und Wege aufgezeigt hat, wie man sich marktgerecht verhält. Auch die Opposition hat hierzu durch den Generalsekretär der CDU, Prof. Dr. K. Biedenkopf, erklären lassen, daß „ohne eine Aufklärung der Bevölkerung über die Ursachen der Preissteigerungen ihre Mitwirkung bei der Bekämpfung der Inflation nicht zu erwarten" sei (DUD Nr. 143, 31. 7. 1973). Im übrigen hat u. a. die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels „den sachlichen und informativen Stil" der Anzeigen der Bundesregierung durch eine Erklärung (PdH vom 24. 9. 1973) hervorgehoben. Die Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände bescheinigt der Bundesregierung in Anzeigen „sachliche" Aufklärung. Ein Eingehen auf den 2. Teil Ihrer Frage erübrigt sich somit.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Vit.


Rede von Franz Vit
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Susset, ich stimme mit Ihnen überein, daß die Fragen und Probleme der Umwelt rasch und selbstverständlich auch umfassend einer Lösung zugeführt werden müssen. Aus diesem Grunde ist eine einheitliche Regelung erforderlich. Dies bedeutet, daß dem Bund — und darauf kommt es an, Herr Susset — die konkurrierende Gesetzgebung zugestanden werden muß. Leider wird das von Ihnen und Ihrer Partei nicht mehr unterstützt, wie ich jetzt gehört habe bzw. wie man vernehmen konnte, obwohl Sie es in Ihr Berliner Programm und in das Wahlprogramm für die Bundestagswahl 1972 aufgenommen hatten.

(Abg. Vogel [Ennepetal] : Das stimmt doch gar nicht!)

— Ich habe etwas vorliegen.

(Abg. Vogel: Lesen Sie doch aus dem Wahlprogramm einmal vor!)

— Ich kann Ihnen das einmal vorlesen, Herr Vogel. Berliner Programm der CDU von 1968:
Der Umweltschutz ist in Bund und Ländern einheitlich zu regeln.

(Zurufe von der CDU/CSU: Jawohl! Sehr gut!)

Wahlprogramm der CDU! Gut, Sie sprechen dann vom Wasserhaushalt,

(Lachen bei der CDU/CSU)

aber Umweltschutz gehört letztlich auch zu diesem großen Problem.

(Beifall bei der SPD.)

Meine Damen, meine Herren! Die Bundesregierung hat in der Regierungserklärung von 1969 den Umweltschutz zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit erklärt. In ihrem Umweltprogramm vom 14. Oktober 1971, also vor fast genau zwei Jahren, hat sie die Eckwerte für ihre Umweltpolitik festgelegt. In dem darin enthaltenen Aktionsprogramm haben Natur und Landschaft einen besonders hohen Stellenwert, da die Landschaft als natürliche Umwelt die Lebens- und Wirtschaftsgrundlage des Menschen bildet.
Mehr denn je mußten wir in den vergangenen Jahren erkennen — erfreulicherweise ist das nunmehr auch in das Bewußtsein unserer Mitbürger eingedrungen —, daß die Landschaft und damit der Naturhaushalt durch zunehmende Industrialisierung und Besiedlung einem tiefgreifenden Wandel unterworfen ist. Ein Blick zurück in die Geschichte beweist, daß die Mannschaft von ihren frühen Anfängen bis zur totalen Industrialisierung ihre Daseinsgrundlagen selbstzerstörerisch gefährdet. Die Eingriffe des Menschen in den Naturhaushalt sind zu einer nicht mehr zu übersehenden Gefahr für ihn selbst geworden. Die Landschaft wird durch technische Vorgänge der Industriegesellschaft, ihrer Abwässer, Abgase und Abfälle mit nachteiligen Folgen für Menschen, Pflanzen- und Tierwelt zunehmend belastet.
Durch Zerschneidung von zusammenhängenden Landschaftsräumen und eine planlos anmutende Besiedlung nehmen Umweltschäden auch in den Gebieten zu, die bislang gering oder kaum belastet waren. Dies gilt in zunehmendem Maße auch für den ländlichen Siedlungsraum, in dem die agrarische Bewirtschaftung weiterhin vorherrschend ist.
Ökonomische Zwänge haben in der Landwirtschaft einen umfassenden Rationalisierungsprozeß in Gang gesetzt, der unter anderem bisher nicht gekannte Belastungen des Naturhaushaltes zur Folge hatte. Diese bestehen vor allem in der zunehmenden Anwendung von Düngemitteln, Unkrautbekämpfungs-
und Wuchsstoffpräparaten. Die natürliche Reinigungskraft des Bodens reicht in vielen Fällen leider Gottes nicht mehr aus, um die Absorption der chemischen Abbauprodukte zu gewährleisten.
Schließlich stellen wir eine intensivere Nutzung der Landschaft durch zunehmende Freizeitgestaltung der Bevölkerung fest. Ein Ausgleich der daraus resultierenden Umweltbelastungen wird immer schwieriger. Der in diesem Zusammenhang in anderen Gesetzen vorgesehene Schutz der Landschaft, z. B. im Bundesbaugesetz oder in den Planungsgesetzen der Länder, ist nicht mehr ausreichend.
Darum gilt es — mit Genehmigung der Frau Präsidentin darf ich aus dem Umweltprogramm der Bundesregierung zitieren —:
1. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes wiederherzustellen, weiterzuentwickeln und die biologische Vielfalt der Landschaft zu erhalten;
2. regenerationsfähige Güter nachhaltig, nicht vermehrbare sparsam zu nutzen;



Vit
3. die Natur zu schonen, wo Eingriffe in den Naturhaushalt notwendig sind, und schädliche Folgen möglichst auszugleichen.
Viele Beispiele der jüngsten Vergangenheit machen deutlich, daß diese Ansprüche in Zielkonflikt mit cien Interessen eines optimalen Wirtschaftswachstums stehen. Dieser Widerspruch muß im Sinne eines vertretbaren Ausgleichs gelöst werden, wenn wir die Qualität des Lebens positiv verändern wollen. Die Qualität des Lebens verbessern — ein wahrhaft großes Ziel — zwingt zur Entwicklung konkreter Maßnahmen, die darin bestehen müssen, daß der Umweltschutz so entwickelt und verbessert wird, daß er den Konflikt zwischen den wachsenden Bedürfnissen der Bevölkerung und dem begrenzten Naturpotential zu lösen in der Lage ist.
Folgerichtig hat Bundeskanzler Brandt in seiner Regierungserklärung vom 18. Januar dieses Jahres angekündigt, daß das zweite Kabinett Brandt/Scheel alles daransetzen werde, sein Umweltprogramm zu verwirklichen und weiterzuentwickeln. Mit Recht hat es der Bundeskanzler als eine an uns alle gerichtete Herausforderung bezeichnet, mit den erkannten Gefahren fertig zu werden und unsere Aufmerksamkeit immer stärker darauf zu lenken, eine Schädigung der Umwelt, wo immer es geht, zu vermeiden.
Die Weiterentwicklung des Umweltprogramms sollte sich zunächst auf die Gesetze erstrecken, die wegen der Verkürzung der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden konnten. Die zeitliche Verzögerung hat nicht nur der Sache unmittelbar geschadet, indem die vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft mit mindestens zweijähriger Verspätung in Kraft treten werden; sie hatte auch eine vermehrte gesetzgeberische Eigeninitiative der Länder zur Folge. Die wünschenswerte bundeseinheitliche Regelung dieser Materie das wissen wir — wurde damit erschwert.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege der Bundesregierung kann ein umfassendes rechtliches Instrumentarium geschaffen werden, das die natürliche Umwelt durch Naturschutz und Pflege der Landschaft sichern hilft. Der Entwurf geht von der Erkenntnis aus — dem können wir sicher auf allen Seiten des Hauses uneingeschränkt zustimmen —, daß das geltende Naturschutzrecht den Anforderungen der modernen Industriegesellschaft nicht mehr standhält. Der herkömmliche Naturschutz war auf den Schutz der Tier- und Pflanzenarten unserer Landschaft beschränkt. Mittel zur Durchsetzung des Artenschutzes waren im wesentlichen Verbote und Gebote, deren Wirksamkeit durch Geldbußen erreicht werden sollte. Unsere Aufgabe ist es heute, mit den gesetzlichen Bestimmungen aktive Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu sichern und damit die Voraussetzungen optimaler, nachhaltiger Leistungsfähigkeit der Landschaft für den Menschen zu schaffen.
Unsere guten Absichten werden nicht von Erfolg gekrönt sein und unsere Bemühungen werden fehlschlagen, wenn nicht alle Beteiligten und besonders die betroffenen Grundstückseigentümer bereit sind,
lie geplanten gesetzlichen Maßnahmen zu unterstützen und ihnen auch zum Durchbruch zu verhelen
Wir als Gesetzgeber können unseren Beitrag lei-ten, indem wir das Verursacherprinzip durchsetzen und die Sozialpflichtigkeit des Eigentums konkretisieren. Der Regierungsentwurf hat das Verursacherprinzip in den Vorschriften über Eingriffe in Natur und Landschaft festgeschrieben. In den Vorschriften über die Pflegepflicht und das Betretungsrecht von Wald und Flur sowie über die Enteignung und den Kostenersatz soll der Verfassungsgrundsatz der Sozialpflichtigkeit des Eigentums Eingang finden. Diese Vorschriften sind von besonderer Bedeutung und werden eine tiefgreifende gesellschaftspolitische Wirkung hinterlassen. Sie sind die Voraussetzung für eine Verwirklichung der Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege im praktischen Alltag, gerichtet an die Behördn und jedermann.
Es darf nicht übersehen werden, daß dem Entwurf auch im Zusammenhang mit der Neuordnung des Bodenrechts Bedeutung zukommt. In einer Industriegesellschaft, in der sich immer mehr Menschen und Investitionen auf engem Raum zusammendrängen und in der immer mehr großstädtische Bürger auf freien Zugang zur Natur angewiesen sind, kann die Verfügung über Grundstücke nicht ausschließlich der vorn Eigennutz geprägten Entscheidung bestimmter Eigentümergruppen überlassen bleiben. Was wir brauchen, ist ein Ausgleich zwischen den Ansprüchen der Gemeinschaft und den Interessen des einzelnen Eigentümers. Hier zeigt sich die enge Verbindung zwischen der zu erwartenden Neuordnung des Bodenrechts, besonders im Hinblick auf eventuell notwendig werdende Einschränkungen, die sich aus der Sozialpflichtigkeit des Grundeigentums ergeben.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auf einige Einzelheiten hinweisen. Entscheidenden Anteil an der Sicherung der gesteckten Ziele soll eine bundeseinheitliche Landschaftsplanung in Form eines Landschaftsprogramms des Bundes, Landschaftsprogrammen der Länder, Landschaftsrahmenplänen für besondere Länderregionen und Landschaftsplänen für den örtlichen Bereich haben. Der Raumordnungsplan der Regierung, die Landes- und Gebietsentwicklungspläne und die Bauleitplanungen finden durch die Landschaftsplanung eine notwendige und bisher fehlende Ergänzung.
In § 9 des Entwurfs sind die Eingriffe in Natur und Landschaft beschrieben und geregelt. Die Vorschriften sollen die Verträglichkeit unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft gewährleisten und für die Instandsetzung des Landschaftshaushaltes bei Eingriffen Sorge tragen. Der Bund soll im Zusammenhang mit den in § 42 aufgestellten „Allgemeinen Verwaltungsvorschriften" ermächtigt werden, im einzelnen zu regeln, wann eine wesentliche oder eine nachhaltige Beeinträchtigung des Landschaftshaushaltes geplant ist oder bereits vollzogen worden ist
Im Falle der Beschränkung des Bundes auf eine Rahmenkompetenz — die Probleme sind bereits erörtert und werden noch lange umstritten blei-



Vit
ben — müßte § 42 gestrichen werden. Für den Fall der Streichung ergibt sich die Notwendigkeit, Vorschriften für Einzelfälle zu beschließen. Die vollziehende Verwaltung verliert dadurch jede Beweglichkeit und Anpassungsfähigkeit an Situationen, die zum Eingriff zwingen. Dies ist einer objektiven Sachentscheidung, so meine ich jedenfalls, abträglich. Gerade im Bereich des Landschafts- und Naturschutzes würde der Bürger einfach kein Verständnis mehr haben für ein unterschiedliches Neben- oder oft auch — aus seiner Sicht — Gegeneinander der Planungen in benachbarten Regionen, die landschaftlich zusammengehören.
Zur Pflegepflicht, meine Damen und Herren, wie sie in § 12 bestimmt ist, muß folgendes gesagt werden. Das Grundgesetz Art. 14 Abs. 2 Satz 1 — stellt in schlichten, aber treffenden Worten fest: „Eigentum verpflichtet". Diese Sozialpflichtigkeit soll in § 12 eine Konkretisierung für den Bereich der Pflege der Grundstücke durch den Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten erfahren. Danach soll der Eigentümer grundsätzlich die Pflegekosten tragen, auch dann, wenn die Behörde im Falle der Unterlassung der notwendigen Pflege diese auf seine Kosten durchführen läßt.
Dies ist, wie Sie wissen, meine Damen und Herren, keine sensationelle Neuerung. Wir haben in den polizeirechtlichen Bestimmungen aller Länder den Eingriff der Ersatzvornahme, der nun auch in diesen Entwurf Eingang finden soll. Von der Heranziehung zu den Kosten soll abgesehen werden, wenn diese eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Etwas anderes sieht allerdings der Oppositionsentwurf vor: Er begründet lediglich eine Duldungspflicht, wobei die Kosten der Pflege von der öffentlichen Hand getragen werden müssen. Das ist zwar in Ihrem Gesetzentwurf nicht ausdrücklich erwähnt, ergibt sich aber eindeutig aus dem Zusammenhang.
Für Wald und Flur soll in Zukunft ein Betretungsrecht gesetzmäßig verankert werden. Ich hoffe, daß wir uns hier in der politischen Zielsetzung alle einig sind. Es ist nicht auszuschließen, daß die Gegner dieser Auffassung verfassungsrechtliche Bedenken in Verbindung mit Art. 14 des Grundgesetzes geltend machen werden. Wenn auch der Gesetzentwurf die Duldung der Bindung des Eigentums im Sinne von Art. 14 des Grundgesetzes nicht ausdrücklich erwähnt, so ergibt sich dies aber unmittelbar aus § 30 über die sonstigen enteignenden Maßnahmen, da die Duldungspflicht dort nicht erwähnt worden ist.
Die Länder haben sehr unterschiedliche Enteignungsvorschriften erlassen. Nach Art. 74 Nr. 14 des Grundgesetzes stehen dein Bund jedoch die Gesetzgebungsbefugnisse für das Recht der Enteignung nur im Bereich der ausschließlichen und der konkurrierenden Gesetzgebung zu. Ohne die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz ist der Bund nicht berechtigt, Vorschriften über Enteignung für den Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erlassen. Dies ist ein Argument, das wir bei der weiteren Diskussion über das Problem der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz oder Rahmengesetzgebungskompetenz nicht außer acht lassen dürfen. Eine zufriedenstellende Ordnung der natürlichen Umwelt kann ohne die Zulässigkeit der Einschränkung von Rechten, insbesondere des Eigentums, nicht verwirklicht werden.
Bereits das geltende Naturschutzrecht hat zu Enteignungen geführt. So sind z. B. die Nutzungsbeschränkungen, die dem Eigentümer durch die Unterstellung seines Grundstücks unter Naturschutz auferlegt werden, bei entsprechender Intensität des Eingriffs als Enteignung angesehen worden. Enteignungsregelungen müssen unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten getroffen werden; insbesondere müssen die Vorschriften eine angemessene Entschädigung gewährleisten.
Für die spätere praktische Wirksamkeit des Gesetzes sind die vom Bund in Aussicht genommenen erheblichen Finanzhilfen von besonderer Bedeutung. Der Bund verpflichtet sich in den §§ 32 ff., für Investionen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung auf dem Gebiete des Naturschutzes und der Landschaftspflege Finanzhilfen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten zu leisten. Außerdem sind Kosten- und Steuerbefreiungen zur Förderung der Ziele des Gesetzes vorgesehen.
Ich möchte in meiner Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf nicht den weiteren verfassungsrechtlichen Diskussionen vorgreifen. Mir geht es darum, für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion zu erklären, daß wir der Bundesregierung für ihre Initiative dankbar sind, weiterhin eine aktive und konkrete Umweltschutzpolitik voranzutreiben. Die Bundesregierung hat mit dem vorgelegten Entwurf einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung dieses Zieles geleistet. Die Bundesregierung versichern wir unserer vollen Unterstützung im Fortgang der Verhandlungen und Diskussionen, denn Bekenntnisse zum Umwelt- und Naturschutz dürfen nicht Lippenbekenntnisse bleiben. Wer es mit dem Umwelt- und Naturschutz ernst meint, muß dem Bund auch die Kompetenzen an die Hand geben, die ihm ein wirksames Tätigwerden ermöglichen.
Deshalb unterstreichen wir all das, was Herr Minister Genscher im Zusammenhang mit dem Umweltprogramm der Bundesregierung immer wieder betont hat: Umweltschutz darf nicht zersplittert in der Hand der Länder liegen; Umweltschutz gehört, soll er wirksam sein, in die volle Kompetenz, in die Zuständigkeit des Bundes. Wollen wir Nägel mit Köpfen machen, müssen wir uns in diesem Hohen Hause selbst in den Stand versetzen, umfassende Gesetze zu verabschieden. Voraussetzung dafür ist, daß das Grundgesetz dort geändert wird, wo es uns an dieser zukünftigen wichtigen Arbeit hindert. Eine solche Lösung wäre auch die beste Regelung für notwendig werdende Abstimmungen im supranationalen Bereich, beispielsweise im EG-Bereich. Glückauf und Dankeschön für das Zuhören!

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Gallus.