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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 57. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 3245 A Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . 3245 B Begrüßung des Präsidenten und einer Delegation der Bulgarischen Volksversammlung 3245 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte (Drucksache 7/660); Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/1092) Zweite Beratung und Schlußabstimmung — Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 3245 D, 3253 A Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . . 3248 C Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 3250 B Ronneburger (FDP) 3252 A Dr. Schweitzer (SPD) 3254 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Drucksache 7/658); Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 7/1093) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 3257 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1973 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 1973) (Drucksache 7/479) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/1070) Zweite und dritte Beratung — Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . . 3258 A Suck (SPD) . . . . . . . . . . 3258 C Zywietz (FDP) . . . . . . . . 3259 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. Dezember 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Auswirkungen der Anlage und des Betriebes des Flughafens Salzburg auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 7/908) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/1032) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 3260 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Drucksache 7/978) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/1033) — Zweite und dritte Beratung — 3260 D Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (Drucksache 7/426) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/1034) — Zweite und dritte Beratung — 3261 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. Juli 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Guatemala über den internationalen Fluglinienverkehr (Drucksache 7,849); Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/1035) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 3261 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Oktober 1971 zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger (Drucksache 7/121) ; Bericht und Antrag des Rechtsauschusses (Drucksache 7/1049) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — Thürk (CDU/CSU) 3261 C Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung vorgeprüfter Apothekeranwärter (Drucksache 7/907) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/1050) Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 3262 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 7/1056) Erste Beratung —Frau Meermann (SPD) 3262 D Wurbs (FDP) 3264 B Nordlohne (CDU/CSU) 3264 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Abg. Mick, Dr. Schneider, Nordlohne, Orgaß, Dr. Jahn [Münster] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/1083) — Erste Beratung — Mick (CDU/CSU) 3267 D Batz (SPD) 3268 B Wurbs (FDP) 3269 B Dr. Vogel, Bundesminister (BMBau) 3269 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (Bundesrat) (Drucksache 7/1058) — Erste Beratung — Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 3270 B Jahn, Bundesminister (BMJ) . . . . 3271 C Ubersicht 4 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 7/1060) 3272 D Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Aufhebung der Immunität der Abgeordneten (Drucksache 7/1028) 3272 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 11/73 Besondere Zollsätze gegenüber Norwegen — EGKS) zu der Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 14/73 — Waren der EGKS — 2. Halbjahr 1973) (Drucksachen 7/987, 7/999, 7/1061) . . . 3273 A Bericht des Auschusses für Wirtschaft zu der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung zu der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung zu der Achtundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung zu der Vierundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz zu der Fünfundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz zu der Sechsundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz (Drucksachen 7/657, 7/852, 7/984, 7/875, 7/920, 7/983, 7/1022) 3273 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG- Kommission für Verordnungen des Rates zur Durchführung des Beschlusses Nr. 46/73 des Assoziationsrates, der im Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar vorgesehen ist über den Abschluß eines Abkommens zur Änderung von Artikel 7 des Anhangs 6 des Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EWG und der Türkei über die Einführung eines Genehmigungsverfahrens für die Einfuhr von Jute- und Baumwollgarnen aus dritten Ländern in das Vereinigte Königreich und zur Verlängerung der Genehmigung für die Einfuhr von Jute- und Baumwollgarnen mit Ursprung in und Herkunft aus dritten Ländern in das Vereinigte Königreich (Drucksachen 7/950, 7/951, 7/973, 7/1023) 3273 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 III Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG- Kommission für Verordnungen des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte in Ägypten raffinierte Erdölerzeugnisse und andere Gewebe aus Baumwolle zur Änderung der Verordnung Nr. 2733/72 vom 19. Dezember 1972, damit das für bestimmte handgearbeitete Waren eröffnete Gemeinschaftszollkontingent auch auf solche in Uruguay hergestellten Waren Anwendung findet über die zeitweilige und teilweise Aussetzung des autonomen Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs für Mandeln der Tarifstelle 08.05 A II zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Veredelungsarbeiten an bestimmten Spinnstoffen im passiven Veredelungsverkehr der Gemeinschaft zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Zeitungsdruckpapier und Ferrosiliziummangan für 1973 zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten betr. bestimmte Textilwaren aus Entwicklungsländern zur Aufnahme der Philippinen in die Liste der Entwicklungsländer nach den Verordnungen Nr. 2763/72 und 2746/72 (Drucksachen 7/387, 7/932, 7/961, 7/959, 7/958, 7/96.5, 7/751, 7/1024) 3273 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG-Kommission für Richtlinien des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Elektrizitätszähler, über Kaltwasserzähler, über stetig arbeitende Wägeeinrichtungen mit Summier-werk (Drucksachen 7/379, 7/814, 7/624, 7/1025) 3273 D Fragestunde (Drucksache 7/1086) Fragen A 111 und 112 des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Meldungen über eine Intervention eines Vertreters der sowjetischen Botschaft in Bonn bei Bundesminister Bahr gegen die geplante Errichtung des Bundesamtes für Umweltschutz in Berlin Grabert, Staatssekretär (BK) 3274 B, C, D, 3275 A, B Wohlrabe (CDU/CSU) . . . 3274 B, C, D, 3275 A Frage A 113 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Meldung über Bemühungen der Bundesregierung um eine Aktion gegen Fluchthilfeorganisationen Grabert, Staatssekretär (BK) 3275 B, C, D Dr. Kunz (Weiden) ((CDU/CSU) 3275 B, C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 3275 C Frage A 114 des Abg. Reddemann (CDU/ CSU) : Erklärungen des Bundesministers Dr. Ehmke betr. Nichteinflußnahme auf staatsanwaltliche Verfahren gegen Journalisten nach § 353 c StGB Grabert, Staatssekretär (BK) . . . 3275 D, 3276 B, C, D, 3277 A Reddemann (CDU/CSU) . . . . 3276 B, C Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CDU) 3276 C Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . 3276 D Wohlrabe (CDU/CSU) 3277 A Fragen A 115 bis 117 der Abg. Reddemann (CDU/CSU) und Dr. Marx (CDU/ CSU) : Weitergabe von Informationen aus der Berliner Zentralredaktion des AxelSpringer-Dienstes an Bundesminister Dr. Ehmke durch den jetzigen Mitarbeiter im Presseamt des Berliner Senats Wolfgang Eberhard Göbel Grabert, Staatssekretär (BK) 3277 B, C, D, 3278 A, B, C, D, 3279 A, B, C, D Reddemann (CDU/CSU) . 3277 C, 3279 B Sieglerschmidt (SPD) . . . . . . 3277 D Dr. Marx (CDU/CSU) . 3278 C, D, 3279 A Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CDU) . . . . . . . . . 3279 C Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . .3279 D Fragen A 118 und 119 des Abg. Dr. Jenninger (CDU/ /CSU) : Auftreten des Wolfgang Eberhard Göbel als Zeuge in einem Strafverfahren gegen Unbekannt und Honorierung seiner Dienste Grabert, Staatssekretär (BK) . . . 3280 A, B, C, D 3281 A, B, C, D Dr. Jenninger (CDU/CSU) 3280 A, B, C, D Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 3280 D Wohlrabe (CDU/CSU) 3281 A Mattick (SPD) 3281 B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 Reddemann (CDU/CSU) 3281 B Frau Funcke, Vizepräsident . . . 3281 C, D Dr. Marx (CDU/CSU) 3281 C Seiters (CDU/CSU) . . . . . . 3281 D Frage A 120 des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Kosten der am 1. September 1973 angelaufenen Anzeigenkampagne des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Freiherr von Wechmar, Staatssekretär (BPA) , . . . 3282 A, C, 3283 A, B, D, 3284 A, C, D, 3285 A, B, C, D Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 3282 C, 3283 A Wohlrabe (CDU/CSU) 3283 A Schröder (Luneburg) (CDU/CSU) . 3283 B Friedrich (SPD) . . . . . . . 3283 D Biehle (CDU/CSU) . . . . . . 3284 A Sieglerschmidt (SPD) 3284 B Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . 3284 C Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) . 3284 D Pfeffermann (CDU/CSU) 3284 D Conradi (SPD) . . . . . . , 3285 A, B Hansen (SPD) . . . . . . . . . 3285 B Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . . 3285 C Frage A 121 des Abg. Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) : Abdruck der Bundestagsrede des Bundeskanzlers vom 3. Oktober 1973 im Bulletin Freiherr von Wechmar, Staatssekretär (BPA) . 3285 D, 3286 B, C, D, 3287 A, B Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) . . 3286 B Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) . . 3286 C Gansel (SPD) . . . . . . . . . 3286 D Wehner (SPD) . . . . . . . . 3287 A Pfeffermann (CDU/CSU) . . . . . 3287 B Frage A 31 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Lage der Textilwirtschaft, insbesondere in Nordbayern, und Sicherung der Arbeitsplätze Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 3287 D, 3288 A, B, C, 3289 A Niegel (CDU/CSU) 3288 A, B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 3288 C Biehle (CDU/CSU) 3288 D Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 Nr. 25 — Naturschutz und Landschaftspflege) (Drucksache 7/885) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Drucksache 7/886) — Erste Beratung — Ertl, Bundesminister (BML) 3289 B, 3301 A Susset (CDU/CSU) . . . . . . 3291 D Vit (SPD) 3295 B Gallus (FDP) . . . . . . . . 3298 A Dr. Schneider (CDU/CSU) . . . 3300 B Genscher, Bundesminister (BMI) . 3311 B Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) (Drucksache 7/889) — Erste Beratung — Ertl, Bundesminister (BML) . . . . 3301 D Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . 3304 B Lemp (SPD) 3306 C Gallus (FDP) . . . . . . . . 3309 B Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 Nr. 24 — Wasserhaushalt) (Drucksache 7/887) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache 7 /888) — Erste Beratung —und mit Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 7/1088) — Erste Beratung — Genscher, Bundesminister (BMI) . . 3311 B Biechele (CDU/CSU) . . . . . . 3317 C Dr. Merk, Minister des Landes Bayern 3319 D Wittmann (Straubing) (SPD) . . 3323 A Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . 3325 D Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . 3327 B Konrad (SPD) . . . . . . . . 3331 B Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . . . . 3334 A Nächste Sitzung 3335 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 V Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3337* A Anlage 2 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 9 und 10 Drucksache 7/1044 — des Abg. Pensky (SPD) : Maßnahmen der Bundesregierung auf Grund der Entschließung des Deutschen Bundestages zur Verabschiedung des Bundesgrenzschutzgesetzes — Einleitung notwendiger gesetzgeberischer Maßnahmen und Frage des Kombattantenstatus 3337* D Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 19 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) : Besteuerung der Überstundenentgelte der Assistenzärzte in den Krankenhäusern . . . . . . . . . 3342* B Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Grabert (BK) auf die Frage A 109 — Drucksache 7/1086 des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Spende des Bundeskanzlers für den Wiederaufbau des Lübecker Doms 3342* D Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar (BPA) auf die Frage A 122 —Drucksache 7/1086 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Großanzeigen der Bundesregierung in Zeitungen und Illustrierten unter der Überschrift „Die Bundesregierung informiert" . . . . . . . . . 3342* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 3245 57. Sitzung Bonn, den 18. Oktober 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 20. 10. Adams * 20. 10. Dr. Aigner* 20. 10. Amrehn *** 19. 10. Dr. Apel 18. 10. Dr. Arndt (Berlin) * 20. 10. Dr. Artzinger* 20. 10. Dr. Bangemann * 20. 10. Dr. Barzel 18. 10. Dr. Bayerl 18. 10. Dr. Beermann 19. 10. Behrendt * 20. 10. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 18. 10. Blumenfeld * 18. 10. Böhm (Melsungen) 19. 10. Brandt (Grolsheim) 27. 10. Bredl 27. 10. Dr. Burgbacher * 20. 10. Dr. Corterier * 20. 10. Dr. Enders * 18. 10. Entrup 26. 10. Fellermaier * 20. 10. Flämig * 20. 10. Frehsee * 20. 10. Dr. Früh * 20. 10. Gerlach (Emsland) * 20. 10. Graaff 26. 10. Haehser 19. 10. Härzschel * 20. 10. Dr. Hauff 19. 10. Heyen 18. 10. Hofmann 23. 10. Frau Huber 23. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 10. Jaunich 19. 10. Kahn-Ackermann * 19. 10. Kater * 20. 10. Dr. Klepsch * 20. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 26. 10. Krall * 20. 10. Krampe 30. 10. Lange * 20. 10. Lautenschlager * 20. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlic. Lücker * 20. 10. Dr. Martin 27. 10. Memmel * 20. 10. Dr. Müller-Hermann 19. 10. Müller (Mülheim) * 20. 10. Dr. Müller (München) *** 19. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 20. 10. Frau Dr. Orth 27. 10. Peiter 23. 10. Porzner 19. 10. Ravens 19. 10. Schmidt (München) * 20. 10. Schmidt (Wattenscheid) 18. 10. Schmöle 26. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 20. 10. Schwabe a 20. 10. Dr. Schwörer * 20. 10. Seefeld* 20. 10. Sieglerschmidt *** 19. 10. Dr. Slotta 26. 10. Springorum * 20. 10. Staak (Hamburg) 19. 10. Dr. Starke (Franken) * 20. 10. Graf Stauffenberg 19. 10. Strauß 19. 10. Vehar 19. 10. Dr. Vohrer * 19. 10. Walkhoff * 20. 10. Frau Dr. Walz * 20. 10. Dr. Wulff 23. 10. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen ,des Abgeordneten Pensky (SPD) (Drucksache 7/1004 Fragen A 9 und 10) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf Grund der Entschließung des Deutschen Bundestags zur Verabschiedung des Bundesgrenzschutzgesetzes - Drucksache VI/3569 - vom 20. Juni 1972 bisher veranlaßt oder in Aussicht genommen? Ist die Bundesregierung entsprechend der Zielsetzung, „den Bundesgrenzschutz zu einer leistungsfähigen und stets einsatzbereiten Polizei auszugestalten", bereit, notwendig werdende gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten und hierbei auch die Heranziehung von Grenzschutzdienstpflichtigen und die Frage des Kombattantenstatus erneut zur Disposition zu stellen? Zu Frage A 9 Die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 22. 6. 1972 - Drucksache VI/3569 - lautet wie folgt: 3338* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 „Der Deutsche Bundestag ist der Auffassung, daß über die Verabschiedung des Bundesgrenzschutzgesetzes hinaus weitere Maßnahmen erforderlich sind, um den Bundesgrenzschutz auch zu einer leistungsfähigen und stets einsatzbereiten Polizei auszugestalten. Deshalb wird die Bundesregierung ersucht: 1. die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um a) die Rechtsstellung der Beamten des Bundesgrenzschutzes einschließlich des Laufbahnrechts, b) ihre Ausbildung und c) die Ausrüstung des Bundesgrenzschutzes folgerichtig so fortzuentwickeln, wie es die gesetzlichen Aufgaben des Bundesgrenzschutzes erfordern; 2. mit allen Kräften darauf hinzuwirken, daß die Heranziehung von Grenzschutzdienstpflichtigen zum Grenzschutzgrunddienst möglichst bald entbehrlich wird; 3. die Bemühungen um das Zustandekommen einer internationalen Polizeikonvention auch weiterhin zu fördern; 4. dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 1974 zu berichten über a) die gemäß Nummer 1 getroffenen Maßnahmen, b) die Frage, ob die Heranziehung von Grenzschutzdienstpflichtigen zum Grenzschutzgrunddienst noch weiter erforderlich ist, c) das Ergebnis der Bemühungen um das Zustandekommen einer internationalen Polizeikonvention und d) die Frage, ob danach der Kombattantenstatus für die Verbände des Bundesgrenzschutzes noch weiter erforderlich ist." Vorbemerkung Die Bundesregierung hat seit der Verabschiedung des neuen Bundesgrenzschutzgesetzes ihre schon vor diesem Zeitpunkt angelaufenen Bemühungen in verstärktem Maße fortgesetzt, den Bundesgrenzschutz entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 22. 6. 1972 zu einer leistungsfähigen und stets einsatzbereiten Polizei auszugestalten. Sie hat dabei auch das Ziel verfolgt, den Forderungen zu entsprechen, die das gemeinsam von den Innenministern des Bundes und der Länder ausgearbeitete Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland vom Juni 1972 an den BGS stellt. In diesem Programm heißt es u. a.: „Eine Unterstützung der Länderpolizeien durch den Bundesgrenzschutz muß ständig gewährleistet sein ... Der Bundesgrenzschutz muß noch mehr als bisher personell, materiell und organisatorisch in die Lage einer Eingreifreserve versetzt werden. Um die Länderpolizeien jederzeit unterstützen zu können, muß er zudem polizeilich umfassender ausgebildet werden." Die Bundesregierung hat bei ihren Maßnahmen eng mit den Innenministern der Länder zusammengearbeitet. Sie hat sich an den für die Polizeien der Länder geltenden Regelungen orientiert und wird dies auch weiter tun. Bei ihren Bemühungen, den BGS noch leistungsfähiger zu machen, hat die Bundesregierung auch Maßnahmen getroffen und eingeleitet, um die zur Zeit unbefriedigende Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes zu verbessern, insbesondere den hohen Anteil an kurzdienenden Polizeivollzugsbeamten wesentlich herabzusetzen und auf die Heranziehung von Dienstleistenden verzichten zu können. Die teils durchgeführten, teils eingeleiteten Maßnahmen dienen auch dazu, die Attraktivität des Dienstes im BGS zu erhöhen. Entscheidende Maßnahmen zur Verbesserung der Personalstruktur sind allerdings nur mit zusätzlichen finanziellen Aufwendungen möglich. Es ist notwendig, die Belange der inneren Sicherheit mit den Erfordernissen des Bundeshaushalts und der Stabilitätspolitik der Bundesregierung in Einklang zu bringen. Dies erklärt, warum noch nicht alle Maßnahmen, die zur Verbesserung der Personalstruktur des BGS notwendig sind, Eingang in feste Pläne der Bundesregierung gefunden haben. Zu den Maßnahmen. im einzelnen: Maßnahmen der Bundesregierung im Sinne der Entschließung des Deutschen Bundestages, die bereits durchgeführt, angeordnet oder fest geplant sind, sind insbesondere: Zu 1. a) der Entschließung (Rechtsstellung der Beamten des BGS) 1. Das Zweite Besoldungserhöhungsgesetz sieht vor, daß Polizeivollzugsbeamte im BGS mit mindestens 2jähriger Dienstzeit ab 1. Januar 1974 eine Polizeizulage erhalten. 2. Zur Verbesserung der Personalstruktur des BGS sind in dem neuen Organisations- und Stellenplan des BGS zusätzlich 131 weitere Funktionen für die Besetzung mit Beamten auf Lebenszeit freigegeben worden. 3. Mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamten im BGS vom 28. 2. 1973 (BGBl. I S. 197) ist bestimmt worden, daß geeignete Unterführer zur Offiziersausbildung nicht nur zugelassen werden können, wenn sie den Aufbaulehrgang an der Grenzschutzfachschule erfolgreich abgeschlossen haben, sondern auch dann, wenn sie eine entsprechende Schulbildung anderweitig erworben haben. 4. Zur Vereinheitlichung des Laufbahnrechts von Bundesgrenzschutz und Länderpolizeien ist inzwischen die im Programm für die innere Sicher- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 3339* heit in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehene Expertenkommission zusammengetreten. Sie hat nach einer gemeinsamen Bestandsaufnahme erste Empfehlungen ausgearbeitet, über die die Innenminister noch zu beschließen haben. Die Ergebnisse dieser Expertenkommission werden auch für die künftige Gestaltung des Laufbahnrechts der Polizeivollzugsbeamten des BGS bedeutsam sein. Der Entwurf einer Änderungsverordnung zur Verordnung über die Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamten im BGS sieht in Übereinstimmung mit dem Konzept der Länder vor, daß zur verstärkten Gewinnung von Bewerbern mit Real-schulabschluß das Mindesteinstellungsalter von bisher 17 auf 16 Jahre herabgesetzt und die Fachhochschulreife als Bildungsvoraussetzung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst eingeführt werden soll. Außerdem ist beabsichtigt, den Aufstieg von Unterführern in die Offizierlaufbahn weiter zu erleichtern. u 1. b) der Entschließung (Ausbildung) . Um die Ausbildung im BGS den Erfordernissen noch besser als bisher anpassen zu können, ist ein Beirat „Ausbildung beim BGS" gebildet worden, dessen Aufgabe es ist, Ausbildungskonzeption, Ausbildungspläne und Ausbildungsmethoden des BGS besonders im Hinblick darauf zu prüfen, daß der BGS im zunehmenden Maße zu polizeilichen Aufgaben im Innern der Bundesrepublik Deutschland herangezogen wird. Dem Beirat gehören an: Ltd. Schutzpolizeidirektor Amft, Polizeiführungsakademie Hiltrup, Inpekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Boysen, Bundesministerium des Innern, Oberstleutnant i. BGS Kapeller, Leiter der Offizierschule in der Grenzschutzschule, Ltd. Schutzpolizeidirektor Lux, Polizeipräsidium Hamburg, Oberstleutnant i. BGS Mally, Abteilungskommandeur im BGS, Oberpolizeidirektor Mauch, Leiter der Landespolizeischule Baden-Württemberg, Major i. BGS Oelschläger, Grenzschutzkommando Nord in Hannover, Oberstleutnant i. BGS Schulze, Abteilungskommandeur im. BGS, Oberst i. BGS Dr. Teichmann, Gruppenkommandeur im BGS, Ltd. Polizeidirektor Vorbeck, Leiter der Landespolizeischule Hessen. Um den im BGS vertretenen Gewerkschaften Gelegenheit zu geben, ihre Auffassungen zu den wichtigen Fragen der Ausbildung darzulegen, habe ich mehrere der erwähnten Mitglieder des Beirates auf Vorschlag dieser Gewerkschaften berufen. Es ist zu erwarten, daß die Vorschläge ,des Beirates weitere wesentliche Hilfen bei der schrittweisen Überprüfung und Reform des Ausbildungswesens im BGS bieten werden. 2. Die Richtlinien für den ersten Abschnitt der Grundausbildung im BGS sind in Anpassung an die entsprechenden Vorschriften der Polizeien der Länder neu gefaßt worden. Sie sehen vor allem eine Erweiterung des Rechtskundeunterrichts vor und stimmen mit den entsprechenden Regelungen für die Polizeien der Länder praktisch überein. Neue Vorschriften für die weiteren Abschnitte der Ausbildung sind in Arbeit. Auch dabei wird das Ziel verfolgt werden, eine Anpassung an die entsprechenden Regelungen der Länderpolizeien zu erreichen. 3. Die Zahl der Polizeidienstvorschriften, die sowohl für die Polizeien der Länder als auch für den BGS gelten, hat sich in den letzten Jahren wesentlich erhöht. Zur Zeit sind 50 Polizeidienstvorschriften, die auch bei den Polizeien der Länder gelten, unverändert im Bundesgrenzschutz eingeführt. In Kürze sollen drei weitere hinzukommen. Sechs weitere Polizeidienstvorschriften werden zur Zeit gemeinsam mit den Ländern ausgearbeitet; weitere fünf gemeinsame Vorschriften sind für 1974 fest geplant. 4. Der Bundesgrenzschutz arbeitet intensiv in den Gremien mit, die die Polizeidienstvorschriften vorbereiten. Er ist z. B. vertreten in — der Vorschriftenkommision des AK II der Innenministerkonferenz — dem Vorschriftenausschuß für die Bearbeitung der Polizeidienstvorschrift 100 — der Arbeitsgruppe Polizeidienstvorschrift 171 — der Arbeitsgruppe Polizeidienstvorschrift 450/B — der Technischen Kommission des AK II der Innenministerkonferenz. 5. Aufgrund des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie Hiltrup, das auch der Bund mitunterzeichnet hat, hat die Bundesregierung die Anforderungen für Plätze bei Fortbildungsveranstaltungen an der Polizei-Führungsakademie erhöht. So sind für das Jahr 1973 insgesamt 74 Lehrgangsplätze für Beamte des BGS angefordert worden, die an diesen Veranstaltungen gemeinsam mit Polizeibeamten der Länder teilnehmen. 6. Polizeivollzugsbeamte der Länder werden zunehmend bei der Ausbildung des BGS mit herangezogen. Einige Beispiele mögen dies verdeutlichen: a) Ein Diplompsychologe der Polizei-Führungsakademie Hiltrup hat im Jahre 1973 an der Schule des Grenzschutzeinzeldienstes 40 Stunden unterrichtet. 3340* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 b) In etwa 50 Unterrichtsstunden haben Polizeibeamte der Länder Angehörige des Grenzschutzeinzeldienstes insbesondere in die Bekämpfung von Rauschgiftdelikten eingewiesen. c) Die auf dem Flughafen Hamburg eingesetzten Polizeivollzugsbeamten des BGS erhalten wöchentlich 2 Stunden Unterricht durch Polizeibeamte des Landes Hamburg über das in Hamburg geltende Polizeirecht. d) Polizeibeamte der Länder wurden verschiedentlich zur Unterrichtung von BGS-Beamten in Fragen des polizeilichen Erkennungsdienstes, der Polizeidienstkunde und zur Information über Aufgaben und Befugnisse der Länderpolizeien eingesetzt. 7. Der BGS unterstützt umgekehrt die Polizeien der Länder bei der Ausbildung ihrer Beamten insbesondere im technischen Bereich. So hat die Grenzschutzschule im Jahr 1973 insgesamt 598 Lehrgangsplätze für Polizeivollzugsbeamte der Länder zur Verfügung gestellt. Zu 1. c) der Entschließung (Ausstattung) Auch im Bereich der Ausstattung des BGS haben sich Änderungen ergeben. Weitere Maßnahmen sind ins Auge gefaßt: 1. Die Granatwerfer sind aus der Ausstattung des BGS im Februar 1973 ausgeschieden worden. Ihre Verwendung wurde bereits im Jahre 1972 eingestellt. Die Sonderwagen III sind zur Aussonderung bestimmt, die Ausbildung an ihnen ist bereits eingestellt. Die Bewaffnung des BGS entspricht im übrigen dem Programm für die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland. Es wird laufend geprüft, ob Änderungen in der Bewaffnung des BGS angebracht erscheinen. 2. Bei der Ausstattung mit Kraftfahrzeugen wurde eine Abkehr von geländefähigen Kraftfahrzeugen eingeleitet. In Zukunft soll der BGS ebenso wie die Polizeien der Länder vorwiegend mit nicht geländefähigen Kraftfahrzeugen ausgestattet werden. Geländefähige Kraftfahrzeuge werden, wie bei den Polizeien der Länder, nur noch insoweit zur Austattung des BGS gehören, als ihr Einsatzzweck dies zwingend erfordert, z. B. geschützte Sonderwagen, Fernmelde-Kraftfahrzeuge. 3. Die Beschaffung von Wasserwerfer-Kraftwagen, die denen der Polizeien der Länder entsprechen, ist eingeleitet und wird mit Vorrang betrieben. Desgleichen wird die Ausstattung mit Lichtmast-Kraftwagen sowie Sperrgerät aller Art weiter fortgeführt. Der Grad der Ausstattung der Bereitschaftspolizeien der Länder mit diesem Gerät dient dabei als Richtschnur und wird in absehbarer Zeit erreicht werden. 4. Der Bundesgrenzschutz wird ebenso wie die Polizeien der Länder mit Polizeischutzhelmen ausgestattet. Bereits jetzt befinden sich bei den Verbänden 4 000 Schutzhelme. Ende 1973 werden weitere 6 000 ausgeliefert sein. In den Jahren 1974 und 1975 wird die Ausstattung mit Schutzhelmen abgeschlossen. Die Ausstattung des BGS mit Schutzschilden ist eingeleitet. Bis Ende des Jahres 1973 wird jede Einsatzabteilung und jede Technische Abteilung über 120 Schutzschilde verfügen. 5. Die Fernmeldeausstattung des BGS wurde verbessert. Die neue Betriebszentrale der Polizeihauptfunkstelle (Fernschreibfunknetz) der oberen Netzebene wurde in Betrieb genommen. Außerdem wurden Kleinst-Sprechfunkgeräte beschafft sowie Tonbandgeräte, Kassettenrecorder, elektronische Notizbücher und neue Lautsprechersätze eingeführt. Die Modernisierung der Fernmeldeausstattung wird fortgesetzt. 6. 16 Grenzschutzstellen sind bereits an das EDV-Datennetz des Bundeskriminalamtes angeschlossen. Hierdurch und durch eine Erweiterung der Ausstattung mit Film- und Fotogeräten sind die Möglichkeiten des Grenzschutzeinzeldienstes in der Grenzfahndung verbessert worden. Der Anschluß weiterer Grenzschutzstellen an das EDV-Datennetz ist vorgesehen. Zu. 2. der Entschließung (Heranziehung von Grenzschutzdienstpflichtigen zum. Grenzschutzgrunddienst) 1. Die Erhöhung der Mittel für ,die Nachwuchswerbung (von 850 000,— DM im Jahre 1972 auf 1,4 Mio DM im Jahre 1973) hat eine Intensivierung dér Nachwuchswerbung für den BGS ermöglicht. Das hat dazu geführt, daß die Ist-Stärke ,des BGS erhöht werden konnte. Sie hat im Jahre 1973 erstmals in der Geschichte des BGS die Zahl von 20 000 Mann überschritten. 2. Die weitere Intensivierung der Werbung von Polizeivollzugsbeamten wird die Heranziehung von Dienstleistenden zum Grenzschutzgrunddienst ab 1. 1. 1974 entbehrlich machen. Danach werden die letzten — vor dem genannten Zeitpunkt im BGS eingestellten — Dienstleistenden den BGS am 31. 12. 1974 verlassen. Dadurch werden auch die besonderen Ausbildungsprobleme, die die Heranziehung von Dienstleistenden zum Grenzschutzgrunddienst wegen ihrer kurzen Dienstzeit und der dadurch bedingten hohen Quote von Neueinstellungen bisher mit sich gebracht hat, entfallen. Zu 3. der Entschließung (internationale Polizeikonvention) Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht vom 1. Juni 1971 (Bundestags-Drucksache VI/2258) über die Initiative berichtet, die die Beratende Versamm- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 3341* lung des Europarates in ihrer Empfehlung 601 mit dem Ziel ergriffen hatte, eine Verdeutlichung des völkerrechtlichen Schutzes der Polizeibeamten im Kriegsfall zu erreichen. Zur Förderung dieser Initiative hatte die Bundesregierung veranlaßt, daß die in diesem Bericht im Wortlaut wiedergegebene Erklärung den Vertretern aller Mitgliedstaaten bekanntgegeben wurde. Sie hat gleichzeitig das Gutachten von Prof. Dr. Scheuher zur Frage einer Internationalen Polizeikonvention den Ministerbeauftragten. des Europrates verfügbar gemacht. Zu den von der Beratenden Versammlung des Europarates gewünschten Aktivitäten des Ministerkomitees ist es jedoch nicht gekommen. Die Ministerbeauftragten des Europarates waren nach eingehender Würdigung der Empfehlung 601 der Auffassung, daß nicht der Europarat, sondern das Internationale Komitee vom Roten Kreuz den geeigneten Rahmen für die Lösung des Problems biete, und haben dieser Organisation den Text der Empfehlung übermittelt. Beim Internationalen Komitee vom Roten Kreuz sind inzwischen Anzeichen für eine Fortentwicklung des völkerrechtlichen Schutzgedankens für die Polizei erkennbar geworden. Die Sache wurde bereits auf einer Konferenz von Regierungssachverständigen in Genf mit Unterstützung der Vertreter der Bundesregierung angesprochen, vorerst jedoch noch nicht vertieft. Die Bundesregierung wird auch weiterhin alle Bemühungen um das Zustandekommen der angestrebten Übereinkunft mit Nachdruck fördern. Zu 2 Die Bundesregierung ist bereit, auch neue gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten, falls sich solche als erforderlich erweisen, um den BGS entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 22. 6. 1973 auszugestalten. 1. Es läßt sich bereits jetzt absehen, daß die weitere Angleichung der Rechtsstellung der Polizeivollzugsbeamten des BGS an 'die der Länderpolizeien ein besonderes Gesetz erfordert, daß in meinem Hause ausgearbeitet worden ist und nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden wird. 2. Was die Heranziehung von Grenzschutzdienstpflichtigen anlangt, hat die Bundesregierung stets betont, daß sie eine Einberufung von Grenzschutzdienstpflichtigen zum Grenzschutzgrunddienst als einen Notbehelf ansieht, auf den nicht länger als unbedingt erforderlich zurückgegriffen werden sollte. Deshalb ist bereits, wie bereits oben erwähnt, angeordnet worden, daß ab 1. Januar 1974 keine Dienstleistenden mehr zum Grenzschutzgrunddienst herangezogen werden. 3. Unabhängig von dieser bereits getroffenen Entscheidung über die Aussetzung der praktischen Anwendung der Grenzschutzdienstpflicht habe ich vor kurzem eine Kommission eingesetzt, der sowohl Angehörige des Bundesministeriums des Innern als auch von den im BGS vertretenen Gewerkschaften benannte Mitglieder angehören. Aufgabe dieser Kommission ist es, die mit der Grenzschutzdienstpflicht. aber auch die mit dem Kombattantenstatus für die Verbände des BGS zusammenhängenden Fragen noch einmal zu prüfen. Nach Vorlage der Arbeitsergebnisse dieser Kommission wird zu entscheiden sein, ob und ggf. welche gesetzgeberischen Maßnahmen angebracht erscheinen. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Durchführung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 22. 6. 1972 und zur Eingliederung des BGS in das Programm für die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland haben zu einer Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesgrenzschutz und den Polizeien der Länder geführt. Zahlreiche Einsätze des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung der Länderpolizeien besonders auf Flugplätzen und im Raum Bonn (z. B. Schutz von Botschaften, Sicherung von Staatsbesuchen) konnten reibungslos und im vollen Einvernehmen mit den Polizeibehörden der Länder und ihren obersten Landesbehörden durchgeführt werden. Der Bundesgrenzschutz hat damit die Polizeien der Länder erheblich entlastet. In vielen Fällen hätte ohne seine Mitwirkung die öffentliche Sicherheit nicht im gleichen Maße gewährleistet werden können. Die Bundesregierung hat die Fähigkeit des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung der Länderpolizeien nicht nur durch Maßnahmen auf den in der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 22. Juni 1972 ausdrücklich angesprochenen Gebieten, sondern auch durch Erhöhung seiner Stärke und Verbesserung seiner Organisation gesteigert. Hier sind insbesondere zu erwähnen: 1. Im Haushalt 1973 konnten 502 neue Stellen für den BGS ausgebracht werden, davon 440 Planstellen für Polizeivollzugsbeamte. Der Entwurf des Haushalts 1974 sieht weitere 113 Stellen für ,den BGS vor. 2. Veranlaßt durch einen Beschluß der Innenminister der Länder ist die Grenzschutzgruppe 9 als Spezialeinheit des Bundesgrenzschutzes zur Bekämpfung von Straftaten im Bereich der Gewaltkriminalität aufgestellt worden. Die Einheit ist seit dem 1. 9. 1973 einsatzbereit und kann von den Innenministern der Länder zur Unterstützung ihrer Polizei angefordert werden. 3. Die immer größer werdenden Anforderungen an den BGS im Raum Bonn, die sich insbesondere aus den Anforderungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung seiner Polizei ergeben, haben mich veranlaßt, eine Umgliederung der Technischen Grenzschutzabteilung Mitte in St. Augustin bei Bonn anzuordnen. Durch diese Maßnahmen werden die bisherigen Pionierhundertschaften dieser Abteilung in Sicherungshundertschaften umgewandelt, die für die Er- 3342* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 füllung der im Raum Bonn anfallenden Aufgaben besser geeignet sein werden. 4. Der Entwurf des Haushalts 1974 sieht vor, daß in diesem Jahr eine Transporthubschrauberstaffel des BGS aufgestellt wird. Damit soll der Bundesgrenzschutz noch beweglicher gemacht werden. Die Effektivität des BGS als Eingreifreserve zur Unterstützung der Länderpolizeien wird dadurch in Übereinstimmung mit dem Programm für die Innere Sicherheit weiter erhöht werden. 5. Ich habe eine Arbeitsgruppe eingesetzt, der Organisationsfachleute des Bundesministeriums des Innern, in Organisationsfragen erfahrene Beamte des Bundesgrenzschutzes sowie ein vom Grenzschutz-Hauptpersonalrat benannter Beamter des BGS angehören. Aufgabe dieser Arbeitsgruppe ist es, die Gesamtorganisation des BGS zu überprüfen. Wichtigstes Ziel ist dabei die Ausarbeitung von Vorschlägen, wie die Organisation des BGS in Zukunft gestaltet werden soll, damit der Bundesgrenzschutz die ihm nach dem Bundesgrenzschutzgesetz, dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 22. 6. 1972 und dem Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland zugedachte Funktion möglichst gut erfüllen kann. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 17. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage A 19) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Assistenzärzte in den Krankenhäusern regelmäßig zwischen 110 und 150 Überstunden monatlich leisten, die als sogenannter Bereitschaftsdienst deklariert werden, und ist die Bundesregierung bereit, die Vergütung für den Bereitschaftsdienst wie Überstundenentgelte steuerlich zu behandeln? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Assistenzärzte in den Krankenhäusern auf Grund des Bereitschaftsdienstes in erheblichem Maße Überstunden leisten müssen. Die hierfür nach dem Bundesangestelltentarif gezahlten Bereitschaftsvergütungen stellen steuerlich seit jeher Überstundenentgelte dar und sind demnach in voller Höhe steuerpflichtig. Zu der Frage, ob die Bundesregierung Steuervergünstigungen für in sozialen Bereichen Beschäftigte schaffen will, habe ich bereits in der Fragestunde vom 19. September dieses Jahres auf eine Anfrage von Frau Kollegin Neumeister umfassend Stellung genommen. Ich kann hier nur noch einmal wiederholen, daß die Bundesregierung eine einseitige steuerliche Begünstigung der Überstundenvergütungen nur für Assistenzärzte oder nur für Arbeitnehmer in sozialen Bereichen für bedenklich hält. Überstundenvergütungen können nicht anders behandelt werden als laufender Arbeitslohn. Wenn hier eine Ausnahme gemacht werden sollte, würde das unabsehbare Konsequenzen nach sich ziehen. Die Schaffung von steuerlichen Erleichterungen nur zugunsten der Assistenzärzte würde dem Gebot der steuerlichen Gleichbehandlung widersprechen. Eine solche Regelung könnte auch nicht auf das Krankenhauspersonal oder auf Arbeitnehmer sozialer Bereiche beschränkt bleiben. Im lebenswichtigen Interesse der Allgemeinheit arbeiten sehr viele Personengruppen, die auf keinen Fall ausgeschlossen werden könnten. Eine solche Entwicklung würde dem Grundprinzip der Einkommensbesteuerung widersprechen, wonach sich Einkommen- und Lohnsteuer nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richten. Sie würden auch zu erheblichen Steuerausfällen führen, wodurch die im Rahmen der Steuerreform geplanten Steuerentlastungen für alle unteren und mittleren Einkommensgruppen gefährdet werden würden. Schließlich darf ich noch darauf hinweisen, daß Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit im Rahmen des § 34 a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind und daß diese Vorschrift selbstverständlich auch für Assistenzärzte gilt, soweit in ihren Vergütungen solche Zuschläge enthalten sind. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Grabert vom 18. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 109) : Wurde die Spende des Herrn Bundeskanzlers für den Wiederaufbau des Lübecker Doms in Höhe von 25 000 DM entsprechend der Aussage des Herrn Bundesminister Ehmke vor dem 1. Untersuchungsausschuß tatsächlich aus dem Verfügungsfonds des Herrn Bundeskanzler entnommen, oder sind die vom Bundeskanzleramt niemals dementierten Meldungen des „Stern" vom 27. Februar 1972 und 5. März 1972. der „Süddeutschen Zeitung", der „Welt", des „Hamburger Abendblattes" vom 29. Februar 1972, der „Stuttgarter Zeitung" vom 1. März 1972 und der „Le Monde" vom 3. März 1972 zutreffend, daß der Herr Bundeskanzler diesen Betrag vom materiellen Teil des ihm verliehenen Friedensnobelpreises abgezweigt habe? Die Äußerung des ehemaligen Chefs des Bundeskanzleramtes, Bundesminister Professor Ehmke, trifft zu. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar vom 18. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 122) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die mit erheblichen Mitteln der Steuerzahler in der Zeit vom 1. August 1973 bis 15. Oktober 1973 finanzierten Großanzeigen in Zeitungen und Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1973 3343* Illustrierten unter der Überschrift „Die Bundesregierung informiert" angesichts der umfassenden politischen Unterrichtung der Bürger durch alle Massenmedien nicht sinnvoller, zum Beispiel zur Intensivierung des Straßenbaus, des Krankenhausbaus oder des Umweltschutzes hätten eingesetzt werden können? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung keineswegs. Sie hält Anzeigen in der Presse nach den gemachten Erfahrungen für ein wirksames Informationsmittel, und sie nutzt, ebenso wie frühere Bundesregierungen, die Möglichkeiten der Anzeige als wichtiges Medium für die politische Information des Bürgers. Die Richtigkeit dieser Auffassung wird durch die allgemein positive Reaktion, insbesondere zu der Anzeigenserie Preis- und Verbraucherpolitik bestätigt, die den Verbraucher auf seine Möglichkeiten bei der Wiedergewinnung größerer Preisstabilität hingewiesen und ihm Mittel und Wege aufgezeigt hat, wie man sich marktgerecht verhält. Auch die Opposition hat hierzu durch den Generalsekretär der CDU, Prof. Dr. K. Biedenkopf, erklären lassen, daß „ohne eine Aufklärung der Bevölkerung über die Ursachen der Preissteigerungen ihre Mitwirkung bei der Bekämpfung der Inflation nicht zu erwarten" sei (DUD Nr. 143, 31. 7. 1973). Im übrigen hat u. a. die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels „den sachlichen und informativen Stil" der Anzeigen der Bundesregierung durch eine Erklärung (PdH vom 24. 9. 1973) hervorgehoben. Die Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände bescheinigt der Bundesregierung in Anzeigen „sachliche" Aufklärung. Ein Eingehen auf den 2. Teil Ihrer Frage erübrigt sich somit.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Nordlohne.


Rede von Franz-Josef Nordlohne
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Hinblick auf die besondere gesellschafts- und wohnungspolitische Bedeutung, die dem Wohngeld zukommt, und unter Beachtung der Aussage des früheren Bundesministers für Wohnungswesen, Herrn Lauritzen, wonach die Bundesregierung in ihrem Programm der inneren Reformen dem Wohngeldwesen eine zentrale Bedeutung beimesse, kann angesichts der Tatsache, daß diesem Hohen Hause zur Beratung der Verbesserung der Situation der Wohngeldempfänger heute lediglich ein Initiativgesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD und FDP zur Erhöhung der Bruttoeinkommensgrenzen vorliegt, durchaus von einem einmaligen Vorgang bezüglich der Gesetzesinitiative im Wohngeldwesen durch eine Bundesregierung gesprochen werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die seit dem 1. Januar 1971 aufgetretenen Härten für unzählige Mieter, Wohnungs- und Hauseigentümer in unserem Lande in bezug auf das Aufbringen der stark angestiegenen Mieten und Belastungen zu einem großen Teil beseitigen würde und der eine Lösung bezüglich der Anhebung der Einkommensgrenze in einem größeren Zusammenhang enthielte, liegt diesem Hause, wie Kollegin Meermann zu Recht schon gesagt hat, heute nicht vor, obwohl er bereits im Frühjahr dieses Jahres auf eine von Unionsabgeordneten erhobene Forderung hin durch die Bundesregierung im zuständigen Fachausschuß zum 1. Januar 1974 angekündigt worden ist. Obwohl die Bundesregierung nicht erst seit der Erstellung des Mietenberichts 1972 — das war im Mai dieses Jahres — wußte, in welch starkem Maße ein Anstieg der Wohnungskosten seit dem Inkrafttreten des Zweiten Wohngeldgesetzes am 1. Januar 1971 zu verzeichnen war, haben die Beratungen zwischen dem Bundesministerium



Nordlohne
für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau und dem Finanzministerium sowie die Beratungen im Bundeskabinett über die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln zu keiner Einigung geführt, so daß es den Fraktionen der SPD und FDP überlassen blieb, einen Initiativgesetzentwurf zur Änderung der Einkommensgrenzen einzubringen.
Dieser Entwurf löst das Problem jedoch nicht voll. Dafür, daß die Fraktionen der SPD und FDP sich — im Unterschied zum Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — gegenüber der Bundesregierung hinsichtlich der Erhöhung der Einkommensgrenzen durchgesetzt haben, gebührt ihnen unser Dank. Gerade den sozial schwachen Bürgern — Frau Kollegin Meermann, Sie haben dies zu Recht ausgeführt angemessenen, familiengerechten Wohnraum wirtschaftlich zu sichern ist die Aufgabe unseres Wohngeldgesetzes. Das Wohngeldrecht — das Zweite Wohngeldgesetz ist, wie gesagt, seit dem 1. Januar 1971 in Kraft — wird ständig daraufhin überprüft, ob es seiner Zielsetzung noch gerecht wird. Der Herr Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat in den vergangenen Wochen und Monaten bei jeder sich ergebenden Gelegenheit betont, daß der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes vom 7. September 1973 dieser Zielsetzung Rechnung tragen werde. Es bleibt den bevorstehenden Beratungen im zuständigen Ausschuß des Deutschen Bundestages vorbehalten, dieser Feststellung näher nachzugehen und dabei diesen Gesetzentwurf sowie den Initiativgesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP auf ihre Mängel zu untersuchen.
Für die Fraktion der CDU/CSU will ich mich deshalb an dieser Stelle auf einige grundsätzliche Feststellungen beschränken.
1. Wir sind der Auffassung, daß die in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes vorgesehenen Verbesserungen wegen der Steigerung der Lebenshaltungskosten und der Mieten nicht ausreichen, weiterhin die wirtschaftliche Sicherung angemessener und familiengerechter Wohnungen zu gewährleisten.
2. Wir sind der Auffassung, daß das Gesetz im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens sowohl hinsichtlich der Einkommensgrenzen als auch hinsichtlich der Höhe der Wohngeldbeträge noch verbessert werden muß, wenn die dem Zweiten Wohngeldgesetz zugrunde liegende Belastungsquote für die Mietkosten wieder erreicht werden soll. Im Laufe meiner Ausführungen komme ich gleich noch auf den Entwurf der Koalitionsfraktionen zu sprechen. Er trägt, so meinen wir, dieser Notwendigkeit nicht Rechnung.
3. Die bisher eingetretenen und die für 1974 zu erwartenden Mietsteigerungen — insbesondere im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau — haben die geltenden Höchstbeträge für Mieten und Belastungen wesentlich überschritten. Darin sind sich alle Parteien einig. Auch die im Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes vorgesehene Anhebung der Höchstbeträge
für Mieten und Belastungen deckt nicht vollständig den gestiegenen Mietaufwand ab.
4. Die vorgesehene Fortschreibung der Anlagen 1 bis 8 des Zweiten Wohngeldgesetzes bedeutet nur eine Erweiterung um die für die neuen Höchstbeträge erforderlichen Spalten auf der Basis der bestehenden Berechnungsformel. Das hat zur Folge, daß sich das Wohngeld um einen wesentlich geringeren Prozentsatz erhöht, als die Mieten und die zu berücksichtigenden Höchstbeträge gestiegen sind.
5. Bei einer Gesamtausgabe von 1,2 Milliarden DM Wohngeld im Jahre 1972, d. h. einer Steigerung von 43,9 % gegenüber der Gesamtausgabe von 835 Millionen DM im Jahre 1971, sowie geschätzten Gesamtkosten von mindestens 1,4 Milliarden DM in diesem Jahr, kann von einer wesentlichen Verbesserung des Wohngeldrechts nicht gesprochen werden. Die zu erwartenden Mehrkosten — über die Beträge, Ausgaben und Aufwendungen, die sich aus dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP ergeben, spreche ich noch gesondert — aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung belaufen sich auf 55 bis 60 Millionen DM. Das sind weniger als 4 % der für 1974 zu erwartenden Ausgaben. Dies ist nach unserer Auffassung zu wenig.
6. Wir begrüßen die Tatsache, daß im Regierungsentwurf bei der Festsetzung von Höchstbeträgen für Miete und Belastung — nach § 8 — eine weitere
Wohnraumunterteilung bei Bezugsfertigkeit nach dem 31. Dezember 1971 erfolgt. Wir begrüßen weiter die Tatsache, daß die Ortsklasseneinteilung bei den Großstädten jetzt eine stärkere Differenzierung erfährt: 100 000 bis unter 500 000 Einwohner und ab 500 000 Einwohner. Wir begrüßen ferner, daß die Bewertung von Sachbezügen auf andere als nicht selbständige Einkunftsarten ausgedehnt wird und die Absetzbarkeit der Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen vorgesehen ist.
7. Für den Fall, daß verschiedene Anträge des Bundesrats, aber auch Ergänzungsanträge der CDU/CSU-Fraktion im Laufe dieses Gesetzgebungsverfahrens aus Zeitgründen keine Berücksichtigung mehr finden können, trägt die Bundesregierung wegen der nicht zeitgerechten und nur unvollständigen Einbringung des Gesetzentwurfs die alleinige Verantwortung dafür, wenn zum 1. Januar 1974 eine völlig unbefriedigende Novellierung des Zweiten Wohngeldgesetzes erfolgt und damit die wirklichen Unzulänglichkeiten unserer heutigen Wohngeldgesetzgebung nicht behoben werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der diesem Hause heute morgen vorliegende Initiativgesetzentwurf der Fraktionen der SPD und der FDP beinhaltet auf Seite 1 die Feststellung, daß eine Erhöhung der Einkommensgrenzen mit der gleichzeitig erforderlichen völligen Erneuerung des Tabellenwerks kurzfristig nicht realisierbar sei. Sie haben vorhin darüber gesprochen. Aus diesem Grunde ist eine Erhöhung der Bruttoeinkommensgrenzen durch die Heraufsetzung des allgemeinen Freibetrags gemäß § 17 des Zweiten Wohngeldgesetzes von 20 auf 30 % vorgesehen.



Nordlohne
Der Freibetrag nach § 17 des Zweiten Wohngeldgesetzes stellt einen Pauschbetrag für Steuern, Versicherungen und sonstige nicht der Deckung des Lebensunterhalts dienende Aufwendungen dar. Aus Gründen der Rechtsklärung steht dieser allgemeine Freibetrag als besondere Regelung am Schluß der Vorschriften über die Einkommensermittlung. Dieser Freibetrag dient wie die anderen Freibeträge der Bereinigung des Bruttoeinkommens, um das Familieneinkommen nach § 9 zu errechnen.
Ganz abgesehen davon, daß gegen das Verfahren, über die Anhebung dieses Freibetrags von 20 auf 30 % eine faktische Erhöhung der Bruttoeinkommensgrenze vorzunehmen, rechtliche Bedenken anzumelden sind, die sich u. a. aus dem bereits bestehenden Zweiten Wohngeldgesetz selbst ergeben, wird das Problem, den insgesamt nunmehr über 1 Million zählenden Wohngeldempfängern zu helfen und dadurch dem Wohngeld seine besondere gesellschafts- und wohnungspolitische Bedeutung weiterhin einzuräumen, nicht gelöst.
Erlauben Sie mir, dies an Hand der eigenen Begründung dieses Gesetzentwurfs mit einem Beispiel zu erläutern. Frau Kollegin Meermann, Sie haben vorhin Beispiele genannt; ich möchte es an Hand Ihres eigenen Gesetzentwurfs tun.
Der Gesetzentwurf geht davon aus, daß seit dem Inkrafttreten des Zweiten Wohngeldgesetzes am 1. Januar 1971 bis zum Ende des Jahres 1973 die Bruttowochenverdienste der Industriearbeiter eine Steigerung von rund 25 % erfahren haben. Das bedeutet, daß das Bruttoeinkommen eines Industriearbeiters, welches am 1. Januar 1971 1 500 DM monatlich betrug, am Ende dieses Jahres 1 875 DM brutto ausmachen wird. Bei einer Familiengröße von vier Personen und einer angenommenen Mietzahlung von 300 DM am 1. Januar 1971 erhielt dieser Arbeiter nach dem jetzt geltenden Recht ein monatliches Wohngeld von 57 DM. Dieselbe Miete soll im frei finanzierten Wohnungsbau nach dem Mietenbericht der Bundesregierung für 1972 in derselben Zeit um 18,9 % gestiegen sein.
Mancher Mieter in unserem Lande wäre froh, wenn sich seine Mieterhöhung in diesen drei Jahren nur in diesem Rahmen bewegt hätte, ganz zu schweigen von der Steigerung der Belastung beim Wohnungseigentümer oder Einfamilienhausbesitzer, wenn man nicht nur die hohen Baukostensteigerungen, sondern auch die Entwicklung am Kapitalmarkt seit 1971 betrachtet.
Die 1971 noch monatlich 300 DM ausmachende Miete ist bei Zugrundelegung der im Mietenbericht 1972 ausgewiesenen Mietpreissteigerung von 18,9 % damit auf 356,70 DM angestiegen. Trotzdem erhält der Arbeiter, dessen Bruttoeinkommen nunmehr 1 875 DM beträgt, im Falle des Inkrafttretens dieses Gesetzentwurfs lediglich 45 DM Wohngeld monatlich, d. h., er erhält 12 DM monatlich weniger. Er hat nicht nur die volle Mieterhöhung von 56,70 DM, sondern obendrein seine Wohngeldverringerung von 12 DM selbst zu tragen, so daß sein effektiver Mehraufwand für die Unterkunft 68,70 DM monatlich beträgt. Dieser Arbeiter erhält durch die Wohngeldgesetzänderung keine Verbesserung. Er erfährt
nicht einmal den Gleichstand bei seinem Wohngeldbezug, wie es der Gesetzentwurf bewirken soll, sondern setzt bei voller Übernahme der Mietpreissteigerung aus seiner Tasche noch zu, und das bei weiterhin anhaltender inflationärer Tendenz in allen Bereichen seines täglichen Lebens.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe dieses Beispiel gebracht, weil Sie vorhin ebenfalls zwei Beispiele vorgetragen haben. Nur sind Sie vermutlich nicht von den inzwischen eingetretenen Steigerungen der Mieten und Belastungen ausgegangen.
Ich könnte Ihnen unter Beachtung der beabsichtigten Gesetzesneuregelung noch mehrere Berechnungsbeispiele aufzeigen, so für Rentner, Ehepaare, kinderreiche Familien und sonstige Bevölkerungsschichten, die bei der Entwicklung der Mieterhöhungen der letzten Jahre und der kaum noch vorhandenen nominalen Lohn- und Einkommensteigerung die Leidtragenden auch auf dem Gebiete des Wohngelds gewesen sind und es nach unserer Auffassung auch bleiben werden. Ich möchte davon an dieser Stelle Abstand nehmen und bei den Ausschußberatungen näher darauf zurückkommen.
Lassen Sie mich aber noch eines in bezug auf die Haushaltsentwicklungen sagen; denn dort ist sichtbar, welchen Verlauf die gesamte Inanspruchnahme des Wohngelds in den letzten Jahren genommen hat. Wer sich einmal die Mühe macht, die Entwicklung der Soll- und der Ist-Ausgaben des Bundes, der neben den Ländern die Hälfte der gesamten Wohngeldausgaben zu tragen hat, an Hand der Haushaltspläne seit dem Jahre 1965 Jahr für Jahr bis einschließlich 1973 zu untersuchen, kommt insbesondere für die Zeit ab 1970 zu bedrückenden Feststellungen. Ich darf mir erhauben, an dieser Stelle kurz -darauf einzugehen, um deutlich zu machen, wie sich die finanzielle Wohngeldentwicklung vollzieht, an der die Inanspruchnahme des Wohngeldes klar sichtbar wird.
In einer millionenfachen Auflage der sogenannten Wohngeldfibel schrieb im Dezember 1970 der damalige Bundeswohnungsbauminister Lauritzen — ich darf mit freundlicher Genehmigung des Herrn Präsidenten zittieren —:
Das Zweite Wohngeldgesetz, das am 1. Januar 1971 in Kraft tritt und dem die Bundesregierung im Programm der inneren Reformen eine ganz zentrale Bedeutung beimißt, bringt wesentliche Verbesserungen der materiellen Leistungen und erweitert den Kreis der Wohngeldberechtigten.
Der entscheidende Satz lautete:
Im Jahre 1971 werden mehr als 1 Million Haus-
halte rd. 1,3 Milliarden DM Wohngeld erhalten.
Tatsächlich sind jedoch 1971 von den veranschlagten 1,3 Milliarden DM Wohngeldaufwendungen des Bundes und der Länder zusammen nur 835 Millionen DM als Ist-Ausgabe zu verzeichnen gewesen, also rund 0,5 Milliarden DM weniger als veranschlagt. Die vorhergesagte Steigerung der Wohngeldausgaben von dem Ist-Betrag des Jahres 1970 auf den Soll-Betrag des Jahres 1971 betrug 116 %. Tatsächlich belief sich die Steigerung der IstAusgaben des



Nordlohne
Jahres 1971 gegenüber den Ist-Ausgaben des Jahres . 1970 nur auf 39 %.
Die Tatsache, daß die IstAusgaben des Bundes sowohl 1970 als auch 1971 um rund 200 Millionen DM, d. h. um ein Drittel der veranschlagten Summe, hinter dem Jahressoll zurückblieben, die Ansätze der Jahre 1971 bis 1973 in etwa stagnieren und daß der für das Jahr 1973 veranschlagte 50%ige Wohngeldanteil des Bundes mit dem Haushaltstitelvermerk "Weniger in Anpassung an die Aufgabenentwicklung" versehen wurde, beweist deutlich, in welchem Umfang die Wohngeldempfänger durch das Überschreiten der Einkommensgrenze nach § 19, deren Anhebung in beiden Gesetzentwürfen nicht vorgesehen ist, durch die Jahr für Jahr eingetretenen und sich bis zum völligen Anspruchswegfall fortsetzenden Wohngeldkürzungen sowie durch das Überschreiten der Mietobergrenzen aus dem Wohngeldbezug herausgefallen sind.
Für die Fraktion der CDU/CSU stelle ich fest, daß im Zusammenhang mit dieser bevorstehenden Wohngeldgesetzänderung nicht davon die Rede ist, daß die Bundesregierung nunmehr bereit ist, die bestehende Wohngeldverordnung zum Wohngeldgesetz hinsichtlich der bereits seit dem Jahre 1956 in unveränderter Form bestehenden Vorschrift zu ändern, wonach bei Erstellung der Lastenberechnung zwecks Ermittlung von Lastenzuschüssen für Eigentumswohnungen und Eigenheime die Belastung aus dem Kapitaldienst für Zinsen und für die Tilgung nur in Höhe von 8 % angerechnet werden darf. Was 1965 und noch in einigen Jahren danach bei einem Zinssatz von 6,5 % und einem Tilgungssatz von 1 bis 1,5 % angemessen und richtig war, hat in einer Zeit, in der am allgemeinen Kapitalmarkt bereits Zinssätze von 10 % und mehr gelten, keine Gültigkeit mehr und muß, falls nicht ungleiches Recht zwischen Mietzuschußempfängern und Lastenzuschußempfängern weiterhin bestehen bzw. sich noch verschärfen soll, eine Änderung erfahren.
Die Bundesregierung hat bereits erstmalig vor rund drei Jahren und in den Jahren danach auch in dieser Legislaturperiode — bei mündlichen Anfragen von Unionsabgeordneten in der Fragestunde dieses Hauses wiederholt versichert, daß sie die Überprüfung und Rücksprache mit den Ländern und gegebenenfalls eine Änderung vornehmen wolle. Bis zum heutigen Tage ist in diesem Punkt leider nichts Entscheidendes geschehen. Ich hoffe sehr, daß das — auch im Hinblick auf den 1. Januar 1974 —noch erfolgen wird.
Lassen Sie mich meine Ausführungen zu diesen beiden Gesetzentwürfen zum Zweiten Wohngeldgesetz mit folgender Feststellung schließen. Hohe Erwartungen sind sowohl von regierungsamtlicher Seite als auch von seiten der Koalitionsparteien in der Offentlichkeit an diese Wohngeldgesetzänderung geweckt worden. Nicht nur Herr Dr. Vohrer von der FDP hat im Zusammenhang mit der ersten Beratung des Inflationsentlastungsgesetzes der CDU/CSU am 4. Oktober 1973 in diesem Hause die Wohngeldanhebungen und die Erweiterung des Bezieherkreises — irrsinnigerweise, wie ich finde — eine Alternative zum Inflationsentlastungsgesetz genannt. Wer für
beide Gesetzentwürfe zum Zweiten Wohngeldgesetz bereits vor jeglicher Beratung in den entsprechen- den Gremien solch hohe Wertung vergibt, sollte sich schnell darum bemühen, entsprechend positive Argumente hierfür zu sammeln; denn er wird sie in den nächsten Tagen und Wochen bei den weiteren Beratungen benötigen.
Die Mitglieder der CDU/CSU im Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau werden, wie es bisher in diesem Ausschuß stets der Fall war, auch bei den anstehenden Beratungen zu diesen beiden Gesetzentwürfen konstruktiv mitarbeiten mit dem sicherlich gemeinsamen Ziel aller Fraktionen: erstens daß das Zweite Wohngeldgesetz eine wirkliche Verbesserung erfährt und zweitens daß die Gesetzesänderungen fristgerecht in Kraft treten können, um eine schnelle Verbesserung der Situation der vielen Wohngeldempfänger zu ermöglichen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Wird .das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
    Der Ältestenrat schlägt Überweisung der Vorlage an den Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vor, außerdem an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 12 b der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von den Abgeordneten Mick, Dr. Schneider, Nordlohne, Orgaß, Dr. Jahn (Münster) und der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes
    — Drucksache 7/1083 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
    Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Mick.