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ID0705201100

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 7052

  • date_rangeDatum: 21. September 1973

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    Deutscher Bundestag 52. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. September 1973 Inhalt: Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 2943 A Fragestunde (Drucksache 7/1004) Frage A 77 des Abg. Höcherl (CDU/CSU): Auftreten einer Westberliner Firma auf der Internationalen Ausstellung für Holzverarbeitungsmaschinen in Moskau Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 2944 B Frage A 78 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU): Benachteiligung von Aussiedlungswilligen in Polen wegen der Abgabe eines Aussiedlungsantrags Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 2944 D, 2945 A, B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . . 2945 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . . 2945 B Pfeffermann (CDU/CSU) . . . 2945 B, C Frage A 54 des Abg. Lenders (SPD) : Wirkung sportlicher Aufmachung von Kraftfahrzeugen auf das Fahrverhalten Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 2945 D, 2946 A, B Lenders (SPD) 2946 A Frage A 63 des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Verfahren bei der Förderung von Forschungsprogrammen Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) . . . 2946 C, D 2947 A Höcherl (CDU/CSU) . . 2946 D, 2947 A Nächste Sitzung 2947 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2949* A Anlage 2 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel (BMBau) auf die Frage A 24 Drucksache 7/990 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Überprüfung des Entwurfs der neuen Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) durch das Bundeskartellamt 2949*C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 49 und 50 — [I Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1973 Drucksache 7/1004 — des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU): Prüfung der künftigen Entwicklung des Verkehrsaufkommens und Ausbau des Straßennetzes bei Stilllegung von Bahnstrecken 2949* D Anlage 4 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 51 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Befristete Gültigkeit des Internationalen Führerscheins 2950* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 52 und 53 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Eggert (SPD) : Auswirkungen der Werbung der Kfz-Hersteller auf den Fahrstil . . . . 2950* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 55 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) : Anwendung der TUV-Bestimmungen auf Privatfahrzeuge von Angehörigen der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Streitkräfte 2950* D Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Abreß (BMBau) auf die Frage A 56 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber . . . . . . . . . . 2951* B Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Abreß (BMBau) auf die Fragen A 57 und 58 —Drucksache 7/1004 — des Abg. Dr. Geßner (SPD) : Berücksichtigung des Nettoeinkommens bei der Vergabe öffentlich geförderter Wohnungen 2951* B Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 59 und 60 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Lenders (CDU/CSU) : Förderung der Telefunken-Computer-GmbH und Einflußnahme der Bundesregierung auf den Zusammenschluß europäischer Computerfirmen 2951* D Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 61 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Benz (CDU/CSU) : Reduzierung von Planstellen bei den vom Bund geförderten Kernforschungszentren . . . . . . . . . . 2952* B Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 62 — Drucksache 7/1004 - des Abg. Benz (CDU/CSU) : Ausbau der Fraunhofer-Gesellschaft und Neubau von Forschungsinstituten in Karlsruhe . . . . . . . 2952* B Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 71 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Möllemann (FDP) : Schritte der Bundesregierung angesichts der Berichte über portugiesische Massaker in Afrika . . . . . . . . . . 2952* D Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 72 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Gierenstein (CDU/ CSU) : Unterdrückung einer vertraglich vereinbarten, einen Hinweis auf eine Westberliner Niederlassung enthaltenen Anzeige einer westdeutschen Firma in einem tschechoslowakischen Ausstellungskatalog 2953* B Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Gierenstein (CDU/ CSU) : Auftreten einer Westberliner Firma auf der Internationalen Ausstellung für Holzverarbeitungsmaschinen in Moskau . . . . . . . . . . . . 2953* B Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 74 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Hösl (CDU/CSU) : Flüge für türkische Arbeitnehmer in West-Berlin über den Ostberliner Flughafen Schönefeld 2953* D Anlage 16 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 1 und 2 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Milz (CDU/ CSU) : Besoldung der graduierten Ingenieure im öffentlichen Dienst und Überleitmaßnahmen für Absolventen der ehemaligen Ingenieurschulen und -akademien 2954* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1973 III Anlage 17 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 3 und 4 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Biechele (CDU/ CSU) : Versuche von Professor Dr. Ruge über die Auswirkungen des Bleigehalts im Benzin 2954* D Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 5 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Dr. Schäuble (CDU/CSU): Gründe für das Fehlen des Namens Konrad Adenauer auf den 2-DMMünzen 2955* B Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 6 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Wuwer (SPD) : Methoden der Ermittlung des Preisindex durch das Statistische Bundesamt . . . 2955* C Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Dr. Haenschke (SPD) : Bundeseinheitliche Verwaltungsvorschriften zum Gaststättengesetz 2955* D Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen B 8 und 9 — Drucksache 7/1004 des Abg. Hansen (SPD) : Mangel deutscher Sprachkenntnisse als Unfallursache von Gastarbeitern und Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen ausländischer Arbeitnehmer 2958* B Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen B 10 und 11 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Ausnutzung ausländischer Leiharbeitnehmer . . . . . 2959* A Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 12 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Zebisch (SPD) : Mutterschutz am Ende der Ausbildungszeit 2959* C Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen B 13 und 14 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Durchführung des Dritten Rentenversicherungs - Änderungsgesetzes hinsichtlich der Hausgewerbetreibenden und Schaffung einer Beitragsklassenregelung 2959* D Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 15 — Drucksache 7/1004 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Studienabschlüsse an der Fachhochschule des Heeres in Darmstadt und an den Bundeswehrhochschulen Hamburg und München . . . . . . . . 2960* B Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 16 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) : Olympia-Möbel für die Bundeswehr . . . . . . . . . . . . 2960* D Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 17 — Drucksache 7 1004 — des Abg. Lenzer (CDU/ CSU) : Sicherung der Arbeitsplätze für Zivilbedienstete im Falle einer Verlegung des Sanitätsdepots in Brandoberndorf 2961* C Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen B 18 und 19 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Änderung der Fleischbeschaubestimmungen und Bekämpfung tuberkulöser und mikrobakteriöser Erkrankungen bei Schweinen . . 2961* C Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 20 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Dr. Beermann (SPD) : Veröffentlichungen der „Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte" 2962* B Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 21 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Verwaltungsbereich der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Mainz 2962* C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1973 Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 22 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Stillegung der Bundesbahnstrecke 556 Aschaffenburg—Höchst . . 2963* A Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 23 und 24 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) : Baumaßnahmen an der B 40 im Streckenabschnitt MainzMarienborn—Nieder-Olm im Jahre 1974 und Ausbau der B 40 bis Kaiserslautern 2963* B Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 25 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Wuwer (SPD) : Unfallquote bei Charterfluggesellschaften . . 2963* C Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 26 und 27 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) : Starterlaubnis für den Flug PA 640 von Köln/Bonn nach Berlin am 12. September 1973 2963* D Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 28 und 29 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Lenders SPD) : Trendanalyse von Pfafferrott und Betonung der „Sportlichkeit" in der Automobilwerbung 2964* B Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 31 — Drucksache 7/1004 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Errichtung eines Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage und Sprachenkompromiß in dem Übereinkommen 2965* A Anlage 37 Antwort des Bundesministers Dr. Eppler (BMZ) auf die Fragen B 32 und 33 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) : Tourismus in der Entwicklungspolitik 2965* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1973 2943 52. Sitzung Bonn, den 21. September 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 12.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 21. 9. Adams * 21. 9. Dr. Aigner * 21. 9. Dr. Arndt (Berlin) 21. 9. Dr. Artzinger * 21. 9. Dr. Bangemann * 21. 9. Dr. Becher (Pullach) 21. 9. Blumenfeld * 21. 9. Brandt (Grolsheim) 21. 9. Dr. von Bülow 21. 9. Dr. Burgbacher * 21. 9. Dr. Corterier * 21. 9. Damm 22. 9. Dr. Dollinger 21. 9. Engholm 21. 9. Entrup 21. 9. Dr. Evers 21. 9. Dr. Eyrich 21. 9. Fellermaier * 21. 9. Flämig * 21. 9. Franke (Osnabrück) 21. 9. Frehsee 21. 9. Dr. Freiwald 21. 9. Gerlach (Emsland) * 21. 9. Gerster (Mainz) 21. 9. Dr. Glotz 21. 9. Dr. Gölter 21. 9. Härzschel * 21. 9. Handlos 21. 9. Dr. Hauser (Sasbach) 21. 9. Dr. Jahn (Braunschweig) * 21. 9. Jaunich 21. 9. Kater * 21. 9. Kern 30. 9. Dr. Klepsch * 21. 9. Dr. Kliesing 12. 10. Dr. Köhler (Wolfsburg) 21. 9. Krall * 21. 9. Dr. Kreile 21. 9. Lagershausen 21. 9. Lange * 21. 9. Lautenschlager * 21. 9. Frau Dr. Lepsius 21. 9. Lücker * 21. 9. Memmel * 21. 9. Mischnick 21. 9. Möller (Lübeck) 21. 9. Mursch (Soltau-Harburg) * 21. 9. Frau Dr. Orth 21. 9. Peiter 21. 9. Schäfer (Appenweier) 21. 9. Schmidt (München) * 21. 9. Schröder (Wilhelminenhof) 21. 9. Dr. Schulz (Berlin) * 21. 9. Schwabe * 21. 9. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht I Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Schwörer * 21. 9. Seefeld * 21. 9. Sick 21. 9. Spranger 21. 9. Springorum * 21. 9. Dr. Starke (Franken) * 21. 9. Graf Stauffenberg 5. 10. Strauß 21. 9. Tübler 21. 9. Wagner (Günzburg) 21. 9. Walkhoff * 21. 9. Frau Dr. Walz * 21. 9. Dr. Wendig 21. 9. Wilhelm 21. 9. Dr. Zeitel 21. 9. Zink 21. 9. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel vom 21. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/990 Frage A 24) : Ist die Budesregierung bereit, den Entwurf der neuen Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten vom Bundeskartellamt überprüfen zu lassen? Der Entwurf der Neufassung der VOB ist auch unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten erarbeitet und geprüft worden. Der Bundesminister für Wirtschaft, als Aufsichtsbehörde des Bundeskartellamtes, hat als Mitglied der für die Teile A und B zuständigen Arbeitsausschüsse im Deutschen Verdingungsausschuß für Bauleistungen mitgewirkt und den Arbeitsergebnissen zugestimmt. Außerdem wurde das Bundeskartellamt unmittelbar angesprochen, insbesondere wurde das für die kartellrechtliche Beurteilung der VOB wesentliche Vorwort (Anlage) mit dem Bundeskartellamt abgestimmt. Neuere Vorkommnisse auf dem Gebiet des Kartellwesens machen auch nach Auffassung des Bundeskartellamtes eine Veränderung der vorliegenden Fassung der VOB nicht erforderlich. Es wurde nach Überprüfung daher davon abgesehen, in das vor dem Abschluß stehende Verabschiedungsverfahren des Deutschen Verdingungsausschusses von hier aus einzugreifen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 21. September 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kempfler (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Fragen A 49 und 50) : 2950* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1973 Wird die Bundesregierung bei der Genehmigung von Bahnstreckenstillegungen durch die Deutsche Bundesbahn u. a. prüfen, ob für die Zukunft infolge von Neuansiedlung von Betrieben im Einzugsgebiet ein besseres Verkehrsaufkommen zu erwarten und deshalb ein Weiterbetrieb der Strecke durch die Bundesbahn zu rechtfertigen ist? Wird die Bundesregierung, insbesondere in den Bundesfördergebieten, durch entspechende Maßnahmen sicherstellen, daß bei erfolgten Bahnstreckenstillegungen der Ausbau des Straßennetzes bevorzugt erfolgt? Zu Frage A 49: Streckenstillegungen sind eine Folge erheblichen Verkehrsrückgangs auf der Schiene. Die zusätzliche Straßenbelastung aus der Verlagerung des restlichen Schienenverkehrs ist deshalb relativ gering und nur ein Bruchteil der übrigen täglichen Verkehrsmengen auf der Straße. Aus diesem Grunde sind die Bundesstraßen in einem solchen Zustand, daß sie den ausStillegungen aufkommenden Verkehr ohne weiteres aufnehmen können. Sollte im Einzelfall ein Ausbau notwendig sein, werden Ausbau und Stillegungstermine aufeinander abgestimmt. Im übrigen hat der Gesetzgeber im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ausdrücklich die Möglichkeit von Zuschüssen zum Ausbau von Gemeinde-und Kreisstraßen anläßlich von Streckenstillegungsmaßnahmen vorgesehen. Eine Förderung solcher Vorhaben ist bis zu 60 %, im Zonenrandgebiet sogar bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten möglich. Zu Frage A 50: Ich kann Ihnen versichern, daß bei jedem Stilllegungsantrag die Frage eingehend geprüft wird, ob durch Neuansiedlung von Betrieben ein Mehrverkehr für die Schiene zu erwarten ist und damit ein weiterer Betrieb der Strecke möglich wird. In einzelnen Fällen ist der Stillegungsantrag zunächst zurückgestellt worden, um die Entwicklung abzuwarten. Ein Beispiel hierfür ist die Ihnen bekannte Nebenbahnstrecke Landau–Arnstorf. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 21. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/1004 Frage A 51): Womit begründet die Bundesregierung, daß Antragsteller für einen internationalen Führerschein diesen nur befristet für ein Jahr ausgestellt bekommen, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um den Antragstellern nach Ablauf der befristeten Gültigkeit des internationalen Führersdeins erneute Gebühren, Kosten für Lichtbilder und Lauferei und den zuständigen Verwaltungsstellen unnötige Arbeiten zu ersparen? Der nach der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr vom 12. November 1934 ausgestellte Internationale Führerschein beruht auf dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926. In diesem Abkommen ist die einjährige Gültigkeit festgelegt. Am 8. November 1968 ist ein neues internationales Übereinkommen über den Straßenverkehr geschlossen worden, das eine dreijährige Geltungsdauer des Internationalen Führerscheins vorsieht. Die Bundesregierung hat das Übereinkommen mitgezeichnet. Es soll im nächsten Jahr ratifiziert werden. Im übrigen ist die Bedeutung des Internationalen Führerscheins weitgehend zurückgegangen, da im westlichen Ausland nur noch von Spanien der Internationale Führerschein oder eine Übersetzung des nationalen Führerscheins verlangt wird. Die übrigen Staaten verzichten aufgrund von zweiseitigen Vereinbarungen auf die Übersetzung des deutschen nationalen Führerscheins. Für den Verkehr in die Ostblockstaaten ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins ausreichend. Diese braucht nicht jedes Jahr neu angefertigt zu werden, so daß die beklagten jährlichen Laufereien zu den Verkehrsämtern durchaus nicht notwendig sind. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 21. September 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Eggert (SPD) (Drucksache 7/1004 Fragen A 52 und 53) : Beabsichtigt die Bundesregierung im Zusammenhang mit ihrem Programm zur Hebung der Sicherheit auf den Straßen, die ersten Teilergebnisse eines im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrats vom TÜV Rheinland durchgeführten Forschungsauftrags zum Thema „Untersuchungen über die Auswirkungen von Werbung der Kfz-Hersteller auf die allgemeine Sicherheitseinstellung" zu berücksichtigen? Denkt die Bundesregierung insbesondere daran, die agressiven Werbeaussagen für Automobile, die zu einem rücksichtslosen und gefährlichen Fahrstil führen sollen, zu untersagen, oder hält die Bundesregierung die vom Verband der Automobilindustrie im Jahr 1972 eingerichtete „Freiwillige Selbstkontrolle der Automobilwerbung" für ausreichend? Zu Frage A 52: Ja, die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden im Programm der Bundesregierung zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr berücksichtigt. Zu Frage A 53: Die Bundesregierung hält diese freiwillige Selbst' kontrolle der Automobilhersteller bisher für ausreichend. In Ausnahmefällen hat die Bundesregierung bereits mit Erfolg eine Einstellung einer solchen — zu Mißdeutungen führenden — Werbung erreichen können. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 21. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/1004 Frage A 55) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Privatfahrzeuge von Angehörigen der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Streitkräfte vielfach in einem den TÜV-Bestimmungen nicht entsprechenden Zustand am Straßenverkehr teilnehmen, und wie Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1973 2951* kann die Bundesregierung sicherstellen, daß die bei uns geforderten Sicherheitsbestimmungen auch auf diese Fahrzeuge Anwendung finden? Nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut obliegt den Behörden der Truppe die Verantwortung dafür, daß die Privatfahrzeuge von-Mitgliedern der Streitkräfte und ihren Angehörigen den für diese Fahrzeuge geltenden Bau- und Betriebsvorschriften entsprechen. Dies schließt insbesondere ein, daß die Fahrzeuge verkehrssicher sind. Die Stationierungsstreitkräfte haben hierfür ein eigenes System der technischen Inspektionen eingeführt. In meinem Hause ist nicht bekannt, daß vielfach Privatfahrzeuge dieses Personenkreises in einem Zustand angetroffen werden, die den für sie geltenden technischen Zulassungsbestimmungen nicht entsprechen. Wenn jedoch hin und wieder solche Fälle aufgetreten sind, hat sich die Bundesregierung an die zuständigen Behörden der Streitkräfte mit dem Verlangen nach Abhilfe gewandt. Bislang wurde den berechtigten Wünschen der deutschen Seite nach einem verkehrssicheren Zustand der Privatfahrzeuge entsprochen. Eine Änderung des derzeitigen Rechtszustandes mit dem Ziel, diese Fahrzeuge völlig den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu unterwerfen, würde eine Änderung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut voraussetzen. Dies wird aber nach den bisherigen Erfahrungen nicht für erforderlich gehalten, da — wie bereits erwähnt — Streitpunkte von Fall zu Fall mit den Stationierungsstreitkräften zur Zufriedenheit beider Seiten bereinigt werden können. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Abreß vom 21. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Frage A 56) : Treffen Pressemeldungen, wonach die Zahlungsmoral vieler öffentlicher Auftraggeber sich sehr verschlechtert hat, für den Bund zu? Eine Nachfrage bei den die Baumaßnahmen des Bundes durchführenden Finanzbauverwaltungen der Länder hat ergeben, daß die Zahlungen in diesem Bereich nach wie vor entsprechend den vertraglichen Bedingungen ohne Verzögerung erfolgen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, daß in Einzelfällen Verzögerungen bei der rechnungsmäßigen Abwicklung eingetreten sind; dies läßt sich jedoch in keiner Weise verallgemeinern. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Abreß vom 21. September 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Geßner (SPD) (Drucksache 7/1004 Fragen A 57 und 58) : Warum werden bei der Vergabe öffentlich geförderter Wohnungen dadurch zweierlei Maßstäbe angelegt, daß bei den Arbeitnehmern die Bruttoeinkünfte zugrunde gelegt werden, obwohl bei den Rentnern notwendigerweise nach dem Nettoeinkommen gewertet wird? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es sozial gerechter wäre, vor allem gegenüber jungverheirateten kinderlosen Ehepaaren, wenn öffentlich geförderte Wohnungen unter Berücksichtigung des Nettoeinkommens vergeben würden? Zu Frage A 57: Die Einkommensgrenze für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau ist in § 25 des II. Wohnungsbaugesetzes nach dem zu versteuernden Einkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes bemessen, da dieses im allgemeinen am einfachsten festzustellen ist. Damit wird in der Regel ein vermindertes Bruttoeinkommen zugrunde gelegt. Die gesetzlichen Einkommensgrenzen sind deshalb auch anders festgesetzt, als sie bei Zugrundelegung des Nettoeinkommens festgesetzt worden wären. Es trifft nicht zu, daß bei Zugrundelegung der steuerpflichtigen Einkünfte für den sozialen Wohnungsbau zweierlei Maßstäbe angewendet würden. Die Renteneinkünfte werden nach § 25 des II. Wohnungsbaugesetzes ebenfalls abzüglich der Werbungskosten zugrunde gelegt. Im übrigen soll den Rentnern der Vorteil, daß bei ihnen in der Regel weder Einkommensteuer noch Sozialabgaben anfallen, und damit das Bruttoeinkommen weitgehend dem Nettoeinkommen entspricht, nicht entzogen werden. Zu Frage A 58: Nein; denn würden die Einkommensgrenzen nach dem Nettoeinkommen festgelegt, so wirkte sich das auf alle Personengruppen in gleicher Weise aus; eine Bevorzugung jungverheirateter kinderloser Ehepaare ergäbe sich dadurch nicht. Eine bevorzugte Behandlung bestimmter Personengruppen aus sozialen Gründen läßt sich bei der Bemessung der Höhe der Einkommensgrenze auch bei Zugrundelegung des bereinigten Bruttoeinkommens ermöglichen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 21. September 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Fragen A 59 und 60) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung liber die künftige Förderung der Telefunken-Computer-GmbH, Konstanz? Wie gedenkt die Bundesregierung, den Zusammenschluß europäischer Computer-Firmen durch ihre Förderungspolitik zu beeinflussen? Zu Frage A 59: Die Bundesregierung hält es in Übereinstimmung mit den Regierungen Frankreichs und Großbritanniens für notwendig, .daß sich die europäischen Hersteller mittlerer und großer DV-Systeme zu einer einzigen Gruppe zusammenschließen. Nur so läßt 2952* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1973 sich ein Umsatzvolumen erreichen, bei dem die Firmen auf weitere Sicht den für ihre Konkurrenzfähigkeit erforderlichen Forschungs- und Entwicklungsaufwand aus Umsatzerlösen finanzieren können. Die Förderung von Telefunken-Computern ist längerfristig unter diesem Aspekt zu sehen. Ein wesentliches Auswahlkriterium für neue Projekte und ein Bewertungskriterium für bereits laufende Projekte bei Telefunken-Computern ist ihre Eignung und Bedeutung für ein späteres gemeinsames Projektspektrum der DV-Hersteller mit europäischer Basis im oben genannten Leitungsbereich. Zu Frage A 60: Der Zusammenschluß von privaten Firmen zu Gruppen kann nur durch die Firmen selbst erfolgen. Die Bundesregierung hat hierzu im Falle der europäischen DV-Hersteller ihren mittelbaren Einfluß geltend gemacht. Sie wird dies weiter tun, bis das in Beantwortung Ihrer ersten Frage genannte Ziel erreicht ist. Die Bundesregierung hat durch Kontaktaufnahme mit anderen Regierungen die Kooperationsbemühungen der europäischen DV-Hersteller unterstützt und außerdem durch ihre Einflußnahme auf die Förderungsvorhaben auch in technischer 'Hinsicht die Grundlagen für einen Zusammenschluß geschaffen. Sie wertet den am 4. Juli 1973 geschlossenen UNIDATA-Vertrag als den ersten Schritt in die für notwendig erkannte Richtung. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 21. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Frage A 61): In welchem Umfang werden bei der geplanten Reduzierung von Planstellen bei den vom Bund geförderten Kernforschungszentren Stellen der Verwaltung gekürzt? Als Folge der stabilitätspolitischen Beschlüsse der Bundesregierung zu Beginn d. J. mußten die Planstellen bei den vom Bund und den jeweiligen Sitzländern getragenen Kernforschungszentren um durchschnittlich je 3 O/o für die Jahre 1974 und 1975 reduziert werden. Die Aufteilung dieser Reduktion auf die einzelnen Bereiche in den Zentren ist Aufgabe der Gesellschaften selbst. Selbstverständlich wird die Aufteilung so vorgenommen, daß sie nicht einseitig zu Lasten des eigentlichen Forschungs- und Entwicklungsbereichs geht, sondern gleichzeitig auch den Bereich der Infrastruktur, zu dem auch die Verwaltung gehört, einschließt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 21. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Frage A 62): Weltire Vorstellung hat die Bundesregierung über die Aufgaben und den eventuellen Ausbau der Fraunhofer-Gesellschaft, und wie beurteilt sie insbesondere den geplanten Neubau von Forschungsinstituten in Karlsruhe im Zusammenhang mit den schon vorhandenen Kapazitäten im Kernforschungszentrum Karlsruhe? 1. Der Ausbau der Fraunhofer-Gesellschaft Die Bundesregierung beabsichtigt, die FraunhoferGesellschaft zu einer leistungsfähigen Trägerorganisation für Institute der angewandten Forschung auszubauen. Sie verfolgt dabei folgende Ziele: — Sie will der Wirtschaft und dem Staat zur Sicherung der technologischen Entwicklung und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben eine vielseitige Forschungseinrichtung mit qualifizierten Instituten für die Vertragsforschung zur Verfügung stellen; — sie will die Eigeninitiative und Selbstverantwortung der Fraunhofer-Gesellschaft und ihrer Institute stärken und durch geeignete Maßnahmen die Anwendungsorientierung der Eigenforschung (Auftragsvorbereitungs- und Auftragsfolgeforschung) sicherstellen; — sie will hierdurch zusätzlich die wissenschaftliche und technische Innovation fördern und neue Formen der Forschungsförderung erproben. 2. Institutsneubau Karlsruhe Der geplante Neubau betrifft ein Institutszentrum in dem drei Institute der Fraunhofer-Gesellschaft (Institut für Informationsverarbeitung in Technik und Biologie [IITB], Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung [ISI], Institut für angewandte Mikroskopie, Photographie und Kinematographie [IMKP]) in Karlsruhe-Waldstadt räumlich zusammengefaßt werden sollen. Neue Kapazitäten werden hierdurch nicht aufgebaut. Die Arbeiten dieser Institute der Fraunhofer-Gesellschaft haben mit den Arbeiten im Kernforschungszentrum Karlsruhe kaum Berührungspunkte. Insbesondere bestehen zwischen dem Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung der Fraunhofer-Gesellschaft und dem Institut für angewandte Systemtechnik und Reaktorphysik (IASR) des Kernforschungszentrums — trotz der teilweisen Namensgleichung — arbeitsmäßig keine Überschneidungen. Bei einer Angleichung der Arbeitsgebiete wird der BMFT für eine Koordinierung sorgen. Lediglich die Arbeiten des Instituts für Informationsverarbeitung in Technik und Biologie der Fraunhofer-Gesellschaft und die Arbeiten im Institut für Datenverarbeitung in der Technik (IDT) des Kernforschungszentrums haben einige Berührungspunkte. Diese Arbeiten werden koordiniert. Der Institutsleiter des Instituts für Datenverarbeitung in der Technik ist Mitglied im Kuratorium des Instituts für Informationsverarbeitung in Technik und Biologie der Fraunhofer-Gesellschaft. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 21. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 7/1004 Frage A 71): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1973 2953* Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der zahlreichen Berichte über portugiesische Massaker in Afrika, den NATO-Partner Portugal zur Aufgabe seiner Kolonialpolitik zu bewegen, und erwägt die Bundesregierung für den Fall, daß Portugal seine Kolonialpolitik weiter fortführt, wirksame Konsequenzen wie z. B. eine völlige Einstellung aller Waffenlieferungen an Portugal oder — ähnlich den Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland - eine materielle Unterstützung der Befreiungsbewegung „Frelimo"? Die Bundesregierung hat auch schon vor den erwähnten Berichten der portugiesischen Regierung ihre Auffassung bezüglich der Überseepolitik dargelegt. Sie wird dies auch weiterhin mit Nachdruck tun. Sie geht dabei von der Überzeugung aus, daß die im übrigen guten Beziehungen zu Portugal durch einen solchen offenen Dialog nicht beeinträchtigt werden. Die Bundesregierung kann andere Staaten nicht zu einem bestimmten Verhalten zwingen. Es ist sehr fraglich, ob die von Ihnen angeführten Konsequenzen die erhofften Wirkungen entfalten würden. Die Bundesregierung wird alles vermeiden, was zu einer Verhärtung der Haltung der Regierung von Portugal führen könnte. Eine materielle Unterstützung der FRELIMO durch die Bundesregierung wird nicht erwogen. Wohl aber wird die Bundesregierung auch weiterhin über die dafür in Frage kommenden Organisationen humanitäre Hilfe leisten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 21. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Frage A 72): Was hat die deutsche Handelsvertretung in der Tschechoslowakei gegen die Unterdrückung der vertraglich vereinbarten Anzeige einer westdeutschen Firma in einem Ausstellungskatalog unternommen, die den Hinweis auf ihre Westberliner Niederlassung enthielt, und ist die Bundesregierung bereit, gegen solche Schikanen nicht nur zu protestieren, sondern sie mit Gegenmaßnahmen zu beantworten? Dem Auswärtigen Amt ist von der Unterdrückung einer vertraglich vereinbarten Anzeige einer westdeutschen Firma in einem Ausstellungskatalog einer tschechoslowakischen Ausstellung nichts bekannt. Auf Rückfrage teilte der Leiter der Handelsvertretung der Bundesrepublik Deutschland in Prag telefonisch mit, auch dort sei ein solcher Vorgang nicht bekannt. Ohne Angabe des Firmennamens und der tschechoslowakischen Messe oder Ausstellung sind auch weitere Nachforschungen nicht möglich. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 21. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Frage A 73): Treffen Pressemeldungen zu, die Separierung einer Westberliner Firma von den Ausstellern aus dem übrigen Bundesgebiet auf der Internationalen Holzverarbeitungsmaschinenausslellung in Moskau durch Anbringung der Berliner Flagge sei von der deutschen Botschaft gebilligt worden, und wie vereinbart die Bundesregierung dies — bejahendenfalls — mit ihren Pflichten, wie sie sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundvertrag ergeben, und mit dem Vier-MächteAbkommen, worin Berlin Lediglich abgesprochen wird, konstitutiver Teil der Bundesrepublik Deutschland zu sein? Unter den deutschen Firmen, die an der Internationalen Ausstellung für Holzverarbeitungsmaschinen in Moskau teilnahmen, befand sich auch die Firma Roller aus Berlin (West). Sie war dabei nicht von den Ausstellern aus der Bundesrepublik separiert, sondern trat als eine Firma unter zahlreichen anderen Firmen im Pavillion der Bundesrepublik Deutschland auf. Die sowjetische Seite erhebt keine Einwände dagegen, daß Firmen aus Berlin (West) bei internationalen Messen und Ausstellungen zusammen mit Firmen aus dem Bundesgebiet auftreten. Sie hat uns aber bereits anläßlich der Buchausstellung in der Sowjetunion im vergangenen Jahr wissen lassen, daß sie Wert darauf legt, in geeigneter Weise zum Ausdruck zu bringen, daß das Viermächte-Abkommen den Weg dafür frei gemacht hat. Die Bundesregierung hatte keine Bedenken, daß ein Hinweisschild an den Ständen der Berliner Firmen die einschlägigen Passagen des Berlinabkommens — insbesondere des Abkommens im vollen Wortlaut — wiedergibt und durch ein Berliner Standfähnchen der jeweilige Stand als der einer Berliner Firma kenntlich gemacht wird. So wurde auch im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt im Falle der Firma Roller in Moskau verfahren. Eine Separierung der betreffenden Firma ist hierin schon deshalb nicht zu sehen, weil die Ausstellungsbezeichnung lediglich die Bundesrepublik Deutschland aufführt und auch sonstige Hinweise auf Berlin — etwa eine Berliner Fahne vor dem Messe- oder Ausstellungsgelände — fehlen. Die Fragen einer Vereinbarung des Vorgehens der Bundesregierung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Grundvertrag stellt sich infolgedessen nicht. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 21. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Frage A 74) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die in der Presse angekündigten Flüge für türkische Arbeitnehmer in West- Berlin über den Ostberliner Flughafen Schönefeld eine Folge des Ausbleibens von Gegenmaßnahmen auf das bulgarische Verbot von Feriensonderflügen zwischen West-Berlin und Bulgarien sind und die Bindungen zwischen Berlin und dem Bund schindlern, die nach dem Vier-Mächte-Abkommen entwickelt werden sollen, und wie will die Bundesregierung nunmehr die mit ihr im Nordatlantik-Pakt verbundene Türkei zu einem bündnisfreundlicheren Verhalten zur Bundesrepublik Deutschland bewegen? Ihre Frage geht von einer irrigen Voraussetzung aus, denn ein Zusammenhang mit dem Fall Bulgariens besteht hier nicht. 2954* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1973 Seit Jahren benutzt ein Teil der in Berlin (West) beschäftigten rund 80 000 türkischen Gastarbeiter osteuropäische Chartergesellschaften zwischen Schönefeld und Sofia und reist zwischen diesem Ort und Istanbul mit dem Bus. Diesen Verkehr möchte die türkische Luftfahrtgesellschaft (Turkish Airways) im Direktverkehr zwischen Schönefeld und Istanbul selber übernehmen. Während es im Fall Bulgariens ausschließlich um Westberliner Touristen ging, würde es sich hier also um einen völlig andersgearteten Verkehr handeln. Hinzu kommt, daß die Türkei bisher den alliierten Chartergesellschaften, welche Gastarbeiter zwischen Berlin (West) und der Türkei direkt befördern, stets die erforderlichen Verkehrsrechte erteilt hat. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, daß die türkische Regierung in Zukunft anders verfahren wird. Die Bundesregierung glaubt, bei der türkischen Regierung nach wie vor auf Verständnis für ihr Ersuchen zu stoßen, einen Direktverkehr zwischen Istanbul und Schönefeld nicht aufzunehmen und gegenwärtig die noch immer andauernden Verhandlungen der türkischen Regierung mit der DDR über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu nutzen, um sich Überflugrechte über die DDR auch für Landungen in Berlin (West) zu sichern. Bindungen zwischen Berlin und dem Bund — um den zweiten Teil Ihrer Frage zu beantworten — würden somit nicht geschmälert. Sollte allerdings das bisherige türkische Verkehrsaufkommen, das von alliierten Bedarfsfluggesellschaften durch die Luftkorridore befördert wird, von Tegel nach Schönefeld abgezogen werden, so wird die Bundesregierung selbstverständlich auf ein bündnisfreundliches Verhalten der Türkei hinwirken; beide Regierungen sind jedoch darum bemüht, die traditionell guten deutsch-türkischen Beziehungen unbeeinträchtigt zu lassen. Anlage 16 Antwort des Bundesministers Genscher vom 20. September 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Fragen B 1 und 2) : Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Gründung der Fachhochschulen für die Einstufung der graduierten Ingenieure im öffentlichen Dienst, und welche Überleitmaßnahmen sind gleichzeitig für die Absolventen der ehemaligen Ingenieurschulen und Ingenieurakademien geplant? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die zunehmende Unruhe im technischen Dienst unbedingt baldige ausreichende Maßnahmen erfordert, bevor sie sich durch Protestaktionen und unter legalem oder schließlich illegalem Druck einer Situation wie derjenigen des Fluglotsen-Bummelstreiks gegenübersieht, wenn ja, nach welchem Zeitplan will die Bundesregierung demgemäß das seit Jahren schwebende Problem der Ingenieurbesoldung losen, und welche langfristigen Folgen für die Versorgung der Offentlichkeit mit Dienstleistungen des technischen Bereichs würde ein weiteres Anwachsen des Ingenieurfehlbestandes haben, bzw. welche kurzfristigen Auswirkungen hätte eine eventuelle Bummelaktion der graduierten Ingenieure? Außer den Fachhochschulen für Ingenieure werden laufend Fachhochschulen für weitere Berufe errichtet. Hierbei wird davon ausgegangen, daß an Fachhochschulabsolventen nach Abschluß der Ausbildung höhere Anforderungen als im Anschluß an die herkömmliche Ausbildung gestellt werden können. Die hiernach erforderliche Neuordnung des gehobenen Dienstes soll im Rahmen eines Gesamtkonzepts verwirklicht werden. Besoldungsrechtliche Regelungen sollen in das Zweite Besoldungsvereinheitlichungs- und -neuregelungsgesetz aufgenommen werden, dessen Referentenentwurf inzwischen fertiggestellt ist. Der von Ihnen angeschnittene Fragenkomplex steht im übrigen derzeit bei den parlamentarischen Gremien zu einer Entscheidung an: Der Bundesrat hat zu dem vom Deutschen Bundestag am 24. Mai 1973 verabschiedeten Zweiten Bundesbesoldungserhöhungsgesetz (Drucksache 7/601) den Vermittlungsausschuß mit dem Ziel angerufen, in das Gesetz strukturelle Verbesserungen insbesondere zugunsten des gehobenen technischen Dienstes aufzunehmen. Der Vermittlungsausschuß hat in seiner Sitzung vom 20. Juni 1973 die Beschlußfassung zurückgestellt und wird sich nunmehr in seiner Sitzung vom 21. September 1973 mit dem Gegenstand befassen. Der Bundesminister des Innern hat in seinem Schreiben vom 7. September 1973 an den Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses namens der Bundesregierung das beabsichtigte Besoldungskonzept dargestellt. Angesichts dieses Sachstandes kann die Bundesregierung im gegenwärtigen Zeitpunkt auf weitere Einzelheiten nicht eingehen. Sie weist aber wiederholt darauf hin, daß alle streikähnlichen Aktionen von Beamten mit dem Beamtenrecht nicht vereinbar sind. Anlage 17 Antwort des Bundesministers Genscher vom 20. September 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Fragen B 3 und 4) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der bisherigen Forschungen des Hamburger Botanikers Professor Dr. Ruge, die in einem Beitrag der „Stuttgarter Zeitung" Nr. 137 vom 16. Juni 1973, S. 24, unter der Überschrift „Das bleifreie Benzin ist genauso gefährlich" so zusammengefaßt werden: „Nach neuen Versuchen des bekannten Hamburger Botanikers Professor Dr. Ruge schädigt das Blei in den Auspuffgasen der Kraftfahrzeuge die Pflanzen keineswegs in dem Umfang, der bisher angenommen worden ist. Noch unbekannte chemische Abläufe beim Verbrennungsvorgang des Benzins scheinen die Pflanzen sogar vor den Schäden durch Autoabgase zu schützen. Daraus läßt sich ableiten, daß die Bemühungen der Gesetzgeber um bleifreies Benzin möglicherweise zu früh begonnen worden sind. Offenbar fehlt noch eine ausgedehnte Grundlagenforschung, ehe man abschätzen kann, wie groß die Gefahr durch das Blei im Benzin tatsächlich ist. Bisher sind dem Hamburger UniversitätsInstitut diese Mitteil leider noch nicht bewilligt worden."? Sieht die Bundesregierung Veranlassung, für den Bereich der Gesetzgebung aus diesen Forschungsergebnissen Konsequenzen zu ziehen? Aus mehreren Presseveröffentlichungen, die mit dem Inhalt des in der Stuttgarter Zeitung erschienenen und von Ihnen angesprochenen Artikels über- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1973 2955* einstimmen, ist der Bundesregierung bekannt, daß Herr Prof. Ruge Untersuchungen mit Kfz-Abgasen durchgeführt hat. Diese Arbeiten haben jedoch lediglich die Wirkung der genannten Abgase, und insbesondere des darin enthaltenen Bleis, auf verschiedene Pflanzenarten zum Inhalt. Für die Vorlage des Benzin-Blei-Gesetzes waren dagegen Untersuchungen ausschlaggebend, die sich auf die schädliche Wirkung von Blei auf den menschlichen Organismus im Zusammenhang mit der zunehmenden Konzentration an Blei in der Luft, sowie die zunehmende Auffüllung der Ökosysteme durch die Bleiabgabe in die Umwelt bezogen. Die Richtigkeit dieser Bewertung ist durch das Ende Februar 1973 von der VDI-Kommission Reinhaltung der Luft veranstaltete internationale Symposium über Schwermetalle bestätigt worden. Direkte Wirkungen von Blei auf Pflanzen haben in die Begründung für die Vorlage des Benzin-Blei-Gesetzes keinen Eingang gefunden. Allerdings ist eine sekundäre Wirkung auf den menschlichen Organismus durch vermehrte Bleiaufnahme auch aus pflanzlichen Produkten (durch Ablagerung oder Anreicherung bei Pflanzen) als zusätzliches Gefährdungsmoment berücksichtigt worden. Die Bundesregierung hält daher mit gutem Grund die Vorschriften des vom Deutschen Bundestag einstimmig verabschiedeten Benzin-BleiGesetzes für richtig und notwendig. Die wissenschaftlichen Untersuchungen von Herrn Prof. Ruge, die Sie angesprochen haben, sind bisher nicht veröffentlicht worden. Mit der Publikation in einer Fachzeitschrift ist — nach Mitteilung von Herrn Prof. Ruge — nicht vor Jahresende zu rechnen. Die Bundesregierung wird selbstverständlich Sorge dafür tragen, daß nach Vorliegen dieser Veröffentlichung diese Frage weiterverfolgt wird. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 18. September 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Frage B 5) : Warum enthalten die neuen 2-DM-Stücke mit dem Kopf Konrad Adenauers keinen Hinweis auf den Namen Konrad Adenauers? Auf Vorschlag des damaligen Bundesfinanzministers Dr. Strauß hatte das Bundeskabinett in seiner Sitzung vom 30. Mai 1969 entschieden, keine Konrad-Adenauer-Gedenkmünzen, sondern an Stelle der 2 DM-Planck-Münze eine neue Umlaufmünze prägen zu lassen. Nach dem Beschluß des Kabinetts sollte diese Münze aus Anlaß des 20. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes herausgegeben werden. Aus diesem Grunde sollte auf der Bildseite das Kopfbild des ersten Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland gezeigt und durch den Text auf dieses Ereignis hingewiesen werden. Die Ausprägung der neuen 2-DM-Bundesmünze, die am 10. Dezember 1970 im Bundesgesetzblatt (Teil I, S. 1632) bekanntgemacht wurde, entspricht im vollem Umfang dem damaligen Kabinettsbeschluß, denn mit der Umschrift: BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 1949 1969 wird auf den 20. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes hingewiesen. Auch die im Preisgericht vertretenen Mitglieder der Familie Adenauer haben sich am 4./5. Dezember 1969 mit der Prägung dieses Entwurfs einverstanden erklärt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 19. September 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache 7/1004 Frage B 6) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Methoden zu verbessern, aufgrund derer das Statistische Bundesamt die Ermittlung des Preisindex vornimmt, nachdem nachgewiesen wurde, daß auch die für die Zukunft als Bewertungsgrundlage vorgesehenen Verbrauchergewohnheiten von 1970 noch viele Verzerrungen gegenüber den tatsächlichen Konsumkosten enthalten? Die Erfahrungen zeigen in der Tat, daß ein zu langes Festhalten an den Verbrauchergewohnheiten eines bestimmten Jahres, wie bei der letzten Erstellung des Index, zu Mängeln hinsichtlich des Aussagewertes führen kann. Bei der Neuberechnung mit dem Basisjahr 1970 ist jedoch keine erhebliche Differenz gegenüber den gegenwärtigen Verbrauchergewohnheiten zu erwarten, die den Wert des Index beeinträchtigen könnten. Das Statistische Bundesamt führt regelmäßig Kontrollrechnungen durch, um zu prüfen, ob die Indices noch genügend wirklichkeitsnah sind oder ob sich die Konsumgewohnheiten so geändert haben, daß auf ein neues Basisjahr übergegangen werden muß. Die Bundesregierung hält deshalb den Aussagewert aufgrund der angewandten Methoden bei der Berechnung des Preisindex für die Lebenshaltung für ausreichend gesichert. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 19. September 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Haenschke (SPD) (Drucksache 7/1004 Frage B 7): Denkt die Bundesregierung an bundeseinheitliche Verwaltungsvorschriften zum Gaststättengesetz, nachdem sich bei der Durchführung des Gesetzes in den verschiedenen Bundesländern erhebliche Unterschiede ergeben haben? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß sich bei der Durchführung des Gaststättengesetzes (GastG) in den Bundesländern erhebliche oder nennenswerte Unterschiede ergeben haben. Das für das GastG federführend zuständige Bundesministerium für Wirtschaft steht in Fragen des Vollzugs dieses Gesetzes, wofür bekanntlich die Länder zuständig sind, in regelmäßigem Kontakt mit den Wirtschaftsressorts der Länder. Auch hierbei sind ihm Mitteilungen, die den in Ihrer Frage angesprochenen Tatbestand bestätigen könnten, nicht zugegangen. 2956* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1973 Im Gewerberecht werden allgemeine Verwaltungsvorschriften zu Bundesgesetzen in der Regel von den Ländern erlassen, die wegen ihrer engen Verbindung zur Praxis mit den Bedürfnissen der Vollzugsbehörden besser vertraut sind. Um jedoch eine bundeseinheitliche Durchführung zu gewährleisten, arbeiten die Vertreter der Wirtschaftsressorts der Länder und des Bundes gemeinsam einen Mustervollzugserlaß aus, der auf Empfehlung des Bundesministers für Wirtschaft, von den einzelnen Ländern übernommen und als allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen wird. Abweichungen vom Mustererlaß ergeben sich im allgemeinen nur, soweit unterschiedlicher Verwaltungsaufbau und Zuständigkeiten dies bedingen; hierdurch wird aber der Vollzug der materiell-rechtlichen Vorschriften nicht berührt. Dieses Verfahren hat sich in der Vergangenheit in zahlreichen Fällen bewährt und eine weitgehend bundeseinheitliche Durchführung der Bundesgesetze sichergestellt. In dieser Weise ist auch beim GastG verfahren worden. Sollten vereinzelt dennoch Unterschiede beim Vollzug bestehen, könnte dies darauf zurückzuführen sein, daß vier Länder die allgemeinen Verwaltungsvorschriften noch nicht erlassen haben. Rückfragen haben aber ergeben, daß auch dort in Kürze mit dem Erlaß der Vorschriften zu rechnen ist, so daß eine bundeseinheitliche Durchführung des GastG sichergestellt sein dürfte, zumal bereits in allen Bundesländern weitgehend übereinstimmende Durchführungsverordnungen zum GastG ergangen sind. Es besteht daher nach meiner Auffassung keine ) Notwendigkeit, daß der Bundesminister für Wirtschaft in diesem Bereich von seiner in § 29 GastG gegebenen Ermächtigung Gebrauch macht. Der Vollständigkeit halber möchte ich noch darauf hinweisen, daß der Bundesminister für Wirtschaft — abweichend von der oben geschilderten Praxis — beim GastG in einem besonders gelagerten Fall eine allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen hat, und zwar für die Durchführung des Unterrichtungsverfahrens durch die Industrie- und Handelskammern gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG. Der Erlaß durch den Bundesminister für Wirtschaft erschien geboten, um den 73 Kammern wörtlich übereinstimmende Richtlinien für die Durchführung dieses förmlichen Verfahrens an die Hand zu geben und hierbei insbesondere im einzelnen die Bereiche festzulegen, auf die sich die Unterrichtung zu erstrecken hat. Eine Fotokopie dieser allgemeinen „Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe" vom 22. April 1971 ist zu Ihrer Information beigefügt. Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (Vwv Unterrichtungsnachweis) Vom 22. 4. 1971 Nach § 29 des Gaststättengesetzes vom 5. Mai 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 465, 1298) wird mit Zustimmung des Bundesrats folgende allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen: 1. Personenkreis 1.1. Den Unterrichtungsnachweis nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes (GastG) muß erbringen, wer die Erlaubnis (§ 2 Abs. 1 GastG) zum Betrieb einer Schank- oder Speisewirtschaft (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 GastG) beantragt. Es kommt nicht darauf an, ob die Erlaubnis eine erstmalige, eine Zusatzerlaubnis für bisher nicht von der Erlaubnis umfaßte Speisen oder Getränke oder eine Erlaubnis für die Änderung der Betriebsart sein soll. Dagegen ist der Unterrichtungsnachweis nicht erforderlich, wenn eine Zusatzerlaubnis für bisher nicht von der Erlaubnis umfaßte Räume ohne Änderung der Betriebsart beantragt wird. Betrifft der Antrag lediglich einen Beherbergungsbetrieb (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GastG), bedarf es ebenfalls keines Unterrichtungsnachweises. 1.2. Der Unterrichtungsnachweis ist ferner erforderlich, wenn eine Stellvertretungserlaubnis beantragt wird (§ 9 Satz 2 GastG). 1.3. Wer den Betrieb einer Schank- oder Speise- wirtschaft auf Grund des § 10 GastG weiterführen will, hat innerhalb von 6 Monaten nach der Weiterführung den Unterrichtungsnachweis zu erbringen (vgl. § 15 Abs. 3 Nr. 7 GastG). 1.4. Für die Erteilung der vorläufigen Erlaubnis und der vorläufigen Stellvertretungserlaubnis (§ 11 GastG) wird der Unterrichtungsnachweis nicht vorausgesetzt. 1.5. Bei Anträgen auf Gestattung nach § 12 GastG ist der Unterrichtungsnachweis nur zu verlangen, wenn der Gewerbetreibende, sei es auch in gewissen Abständen, einen gleichartigen Betrieb derart ausüben will, daß sein Gewerbe insgesamt gesehen mit einem Gaststättenbetrieb vergleichbar ist, für den eine Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 GastG zu erteilen wäre. 1.6. Der Nachweis bezieht sich 1.6.1. bei Anträgen auf Erteilung der Erlaubnis (1.1) auf die Unterrichtung des Antragstellers oder seines Stellvertreters; 1.6.1.1. wird die Erlaubnis für eine juristische Person oder einen nicht rechtsfähigen Verein beantragt, so ist Antragsteller die juristische Person bzw. der nicht rechtsfähige Verein; in diesen Fällen wird der Nachweis, soweit es auf die Unterrichtung des Antragstellers ankommt, für die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen geführt; werden nach Erteilung der Erlaubnis andere Personen zur Vertretung nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag berufen, so ist der Unterrichtungsnachweis innerhalb von 6 Monaten nach der Berufung zu führen (vgl. § 15 Abs. 3 Nr. 5 GastG); Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1973 2957* 1.6.1.2. ist der Unterrichtungsnachweis lediglich für den Stellvertreter erbracht und scheidet dieser aus, so ist der Nachweis innerhalb von 6 Monaten nach dem Ausscheiden für den Gewerbetreibenden oder für einen anderen Stellvertreter zu erbringen (vgl. § 15 Abs. 3 Nr. 6 GastG) ; 1.6.2. bei Anträgen auf Erteilung der Stellvertretungserlaubnis (1.2) auf die Unterrichtung des Stellvertreters; 1.6.3. bei der Weiterführung nach § 10 GastG (1.3) auf die Unterrichtung der weiterführungsberechtigten Personen oder eines Stellvertreters; 1.6.4. bei Anträgen auf Gestattung (1.5) auf die Unterrichtung des Antragstellers oder eines Stellvertreters. 2. Zuständigkeit Zuständig für die Unterrichtung und die Ausstellung der Bescheinigung hierüber ist die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk der Antragsteller im Zeitpunkt der Unterrichtung seine Niederlassung im Gaststättengewerbe hat oder begründen will. Hat der Antragsteller keine solche Niederlassung, ist die Industrie- und Handelskammer zuständig, in deren Bezirk das Gewerbe erstmals betrieben werden soll. 3. Unterrichtung 3.1. Die Unterrichtung soll die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebenmittelrechtlichen Kenntnisse vermitteln. Der in Aussicht genommene Betrieb ist der Gewerbebetrieb, den die beantragte Erlaubnis, Stellvertretungserlaubnis, Gestattung oder das Weiterführungsrecht zum Gegenstand hat. Da jedoch bei den meisten Betrieben ungeachtet ihrer Betriebsart die gleichen lebensmittelrechtlichen Vorschriften in Betracht kommen, erfolgt die Unterrichtung in der Regel für das Verabreichen von 3.1.1. Getränken und zubereiteten Speisen, 3.1.2. Getränken, 3.1.3. zubereiteten Speisen. 3.2. Die Unterrichtung soll sich erstrecken auf die jeweils einschlägigen Grundzüge 3.2.1. der Hygienevorschriften einschließlich des Bundes-Seuchengesetzes, 3.2.2. des Lebensmittelgesetzes und der darauf gestützten Verordnungen, 3.2.3. des Fleischbeschaugesetzes und der darauf gestützten Verordnungen, 3.2.4. des Milchrechts, 3.2.5. des Getränkerechts, insbesondere des Weinrechts und des Bierrechts, 3.2.6. des Getränkeschankanlagenrechts. Bei der Unterrichtung soll auf die jeweils einschlägigen Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches hingewiesen werden. 3.3. Zweck des Unterrichtungsnachweises ist der Schutz der Gäste vor den Gefahren für die Gesundheit, die aus der Verletzung lebensmittelrechtlicher Vorschriften im Gaststättengewerbe erwachsen können, sowie der Schutz vor Täuschung und Irreführung. Dies geschieht durch Unterrichtung über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb erforderlichen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse in der Weise, daß die zu unterrichtende Person mit ihnen als vertraut angesehen werden kann. Der Gesetzgeber hat einen Sachkundenachweis oder eine sonstige wie auch immer geartete Prüfung über die Kenntnisse im Lebensmittelrecht als Voraussetzung für die selbständige Tätigkeit im Gaststättengewerbe ausgeschlossen. Die Formulierung „und mit ihnen als vertraut gelten kann" soll sicherstellen, daß die zu unterrichtende Person bei der Unterrichtung ein gebotenes Interesse an den Tag gelegt hat. 3.3.1. Die Unterrichtung erfolgt mündlich. Mehrere Personen können gemeinsam unterrichtet werden. Die Unterrichtung darf nicht lediglich in der Übergabe eines Merkblattes bestehen. Es empfiehlt sich aber, Merkblätter als Unterlage für die mündliche Unterrichtung zu verwenden und sie den zu unterrichtenden Personen zu belassen. 3.3.2. Die Unterrichtung darf die Dauer von sechs Stunden nicht überschreiten. In besonderen Fällen, z. B. wenn die Zuziehung eines Dolmetschers erforderlich ist, kann die Unterrichtung bis zu acht Stunden dauern. Sie muß innerhalb eines Tages erfolgen. 4. Bescheinigung Nach Abschluß der Unterrichtung stellt die Industrie- und Handelskammer der unterrichteten Person eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage aus. Die Bescheinigung gilt auch in weiteren Fällen, in denen für die unterrichtete Person ein Unterrichtungsnachweis gleicher Art zu erbringen ist. 5. Widerruf der Erlaubnis Von der Befugnis, die Gaststättenerlaubnis zu widerrufen, ist in der Regel Gebrauch zu machen, wenn die Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 Nr. 5, 6 oder 7 GastG vorliegen. Von dem Widerruf ist abzusehen, wenn der zum Nachweis Verpflichtete die Überschreitung der Frist nicht zu vertreten hat und ange- 2958* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1973 nommen werden kann, daß der Nachweis innerhalb einer angemessenen Nachfrist erbracht wird. Bonn, den 1971 Der Bundesminister für Wirtschaft Anlage Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes Herr Frau Fräulein (Name und Vorname) geboren am in wohnhaft in ist am von der Industrie- und Handelskammer über die Grundzüge der für den Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft *) Schankwirtschaft *) Speisewirtschaft *) Schank-(Speise-)wirtschaft mit folgenden besonderen Merkmalen *) notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden und kann mit ihnen als vertraut gelten. (Stempel / Siegel) (Ort und Datum) (Unterschrift) *) Nichtzutreffendes streichen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 18. September 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/1004 Fragen B 8 und 9) : Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Arbeitsunfälle darauf zurückzuführen sind, daß ausländische Arbeitnehmer Unfallverhütungsvorschriften und -hinweisschilder in deutscher Sprache nicht oder nur unvollständig verstehen? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Zahl solcher Unfälle zu vermindern, z. B. durch Verpflichtung der Betriebe, einheitliche Piktogramme zu verwenden? Die bisher vorhandenen Unfallstatistiken lassen keine Aussage zu, in welchem Umfang mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache zu Arbeitsunfällen der ausländischen Arbeitnehmer geführt haben. Die Bundesregierung hat zwar in ihrem dem Deutschen Bundestag vorgelegten Unfallverhütungsbericht (Drucks. 7/189) ausführlich über Unfallgeschehen und Unfallverhütung bei den ausländischen Arbeitnehmern berichten können, aber gleichzeitig darauf hinweisen müssen, daß die Nationalität des Unfallverletzten in der allgemeinen Unfallstatistik der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung noch nicht erfaßt wird. Bisher war es nur über Sondererhebungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften möglich, die Zahl der Unfälle und Berufskrankheiten der ausländischen Arbeitnehmer festzusteleln. Einziges Unterscheidungsmerkmal war dabei die Nationalität der Unfallverletzten und die Unfallart. Eine weitere Aufschlüsselung der Unfälle, z. B. nach dem Einfluß mangelhafter Kenntnis der deutschen Sprache, die ich für wichtig halte, konnte nicht vorgenommen werden, da die Erhebungsgrundlage dafür, die Unfallanzeige der Unfallversicherungsträger, nicht ausreichte. Der unzureichende Informationswert der Unfallanzeige für die Zwecke der Unfallverhütung hat die Bundesregierung veranlaßt, ein neues Anzeigenformular zu entwickeln. Das Formular wird am 1. Januar 1974 bei allen Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung verbindlich eingeführt werden. Aufgrund dieser neuen Erhebungsgrundlage wird es in Zukunft möglich sein, nähere Informationen über die Ursachen bei Unfällen zu erhalten. Es kann dann auch geprüft weren, inwieweit die mangelhaften deutschen Sprachkenntnisse die im Durchschnitt höhere Unfallhäufigkeit der ausländischen Arbeitnehmer beeinflussen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Einheitliche Piktogramme in den Betrieben als Unfallverhütungsmaßnahme, insbesondere zur Bekämpfung der Unfälle ausländischer Arbeitnehmer, werden sich sicherlich nützlich auswirken. Im nationalen Bereich haben das die Erfahrungen mit den 1966 erlassenen DIN 4818 (Sicherheitsfarben) und DIN 4819 (Sicherheitszeichen und Sicherheitsschilder) bestätigt. Textlose Warnschilder werden heute in zahlreichen Unternehmen mit gutem Erfolg zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen verwendet. Alle für die ausländischen Arbeitnehmer wichtigen Unfallverhütungsmaßnahmen werden von der Arbeitsgruppe „Ausländische Mitarbeiter" der Bundesarbeitsgemeinschaft für Arbeitssicherheit, einem koordinierenden Gremium, in dem neben dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung die Tarifparteien, die Unfallversicherungsträger, die obersten Arbeitsbehörden der Länder und weitere mit Fragen des Arbeitsschutzes befaßte Institutionen und Organisationen zusammenarbeiten, unterstützt. Die Arbeitsgruppe fördert mit Nachdruck die Einführung einheitlicher Sicherheits- und Hinweiszeichen in den Betrieben. Außerdem arbeitet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung aktiv in der Arbeitsgruppe „Harmonisierung der Warnzeichen und -schilder in Betrieben" bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (EG) mit. Die Arbeitsgruppe entwickelt und formuliert Vorschläge über die einheitliche Gestalt sowie einheitliche Symbole und Kennfarben von textlosen Verbots-, Warn-, Hinweis- und Gebotsschildern für den inner- und außerbetrieblichen Bereich in den Ländern der Ge- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1973 2959* meinschaft. Die EG-Arbeitsgruppe stimmt sich dabei mit der ISO (International Standard Organisation) — Normenorganisation ab, damit weltweit einheitliche textlose Zeichen eingeführt werden können. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 18. September 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Fragen B 10 und 11) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß über die Forstverbände in Niedersachsen den Land- und Forstwirten zur Aufbereitung des schadhaften Sturmholzes Leiharbeiterunternehmen angedient wurden, die ausländische Arbeitskräfte einsetzen, und daß die Vergütung durch die betreffenden Land- und Forstwirte zwar an die entsprechenden Unternehmer bezahlt worden ist, diese aber die Leiharbeiter nicht entschädigt haben? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zukünftig zu verhindern, daß ausländische Gastarbeiter durch Leiharbeiterunternehmen schamlos ausgenutzt werden? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß zur Aufarbeitung der Sturmschäden in Niedersachsen „Leiharbeiterunternehmen" tätig geworden sind. Feststellungen meines Ministeriums haben vielmehr ergeben, daß Forstverbände mit ausländischen Forstunternehmen Werkverträge zur Aufbereitung des schadhaften Sturmholzes abgeschlossen haben. Auf Anraten der Landwirtschaftskammer sollen die Forstverbände diese Verträge inzwischen insoweit gekündigt haben, als Beschwerden der bei diesen Unternehmen tätigen ausländischen Arbeitnehmer laut geworden sind. Im Rahmen des Arbeitserlaubnisverfahrens gehen die Arbeitsämter den Beschwerden nach. Die Feststellungen erweisen sich jedoch als sehr schwierig. Wenn Ihnen Einzelfälle bekannt sind, in denen ausländische Arbeitnehmer nicht oder geringer als vereinbart entlohnt wurden, bitte ich, sie mir zur Überprüfung mitzuteilen. Sofern sich im Einzelfall herausstellt, daß es sich um die Tätigkeit von Verleihunternehmen handelt, wird die Bundesanstalt für Arbeit im Rahmen des am 12. Oktober 1972 in Kraft getretenen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes diesen Fällen nachgehen. Je nach Sachlage käme dann — unabhängig von der Verhängung von Strafen und Geldbußen — eine Haftung des Entleihers für den Lohn und die Sozialversicherungsbeiträge des ausländischen Arbeitnehmers in Betracht. Die Bundesregierung tritt für eine strenge Handhabung des Arbeitserlaubnisverfahrens ein und bereitet zur Zeit eine Änderung der Arbeitserlaubnis-Verordnung zur grundsätzlichen Versagung der Arbeitserlaubnis für eine Tätigkeit von ausländischen Arbeitnehmern als Leiharbeitnehmer vor. Mit Schreiben vom 3. Juli 1973 habe ich jedoch im Hinblick auf § 19 des Arbeitsförderungsgesetzes die Bundesanstalt für Arbeit bereits angewiesen, schon jetzt entsprechend zu verfahren. Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis durch Arbeitgeber, Verleiher und Entleiher ist nach dem Arbeitsförderungsgesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AUG) mit Geldbußen in der Regel bis zu 10 000 DM, jedoch nicht unter 1 000 DM bedroht. Für das Vermitteln und Verleihen von ausländischen Arbeitnehmern ohne Arbeitserlaubnis sehen die genannten Gesetze Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen nicht unter 1 000 DM vor. Ich prüfe zur Zeit mit den beteiligten Ressorts eine allgemeine strafrechtliche Verschärfung dieser Tatbestände. Nach Abschluß der Vorarbeiten werde ich Sie gern ergänzend unterrichten. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung verfolgt gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeit sorgfältig die Auswirkungen des AUG in der Praxis. Entsprechend dem Auftrag des Deutschen Bundestages wird die Bundesregierung zum 30. Juni 1974 einen Erfahrungsbericht erstatten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 18. September 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1004 Frage B 12): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in steigendem Maße junge Frauen kurz vor oder nach einer Entbindung ihren Arbeitsplatz verlieren, weil ihr Ausbildungsverhältnis zu diesem Zeitpunkt endet und ihnen die Arbeitgeber die Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis verweigern, und beabsichtigt die Bundesregierung zur Klärung dieser Problematik, dem Deutschen Bundestag eine Novellierung des Mutterschutzgesetzes vorzuschlagen? Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung versucht zur Zeit festzustellen, ob und in welchem Umfang weiblichen Auszubildenden die Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis wegen Schwangerschaft verweigert wird. Eine entsprechende Umfrage führt auf meine Bitte hin die Bundesanstalt für Arbeit durch. Ich bitte um Verständnis, wenn ich daher auf Ihre Frage erst nach Abschluß der Umfrage zurückkomme. Ich werde aber die Bundesanstalt von dem Interesse, das Sie dieser Frage entgegenbringen, unterrichten. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 18. September 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Fragen B 13 und 14) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Durchführung der Bestimmungen des 3. Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes über die Sozialversicherung für Hausgewerbetreibende in der Praxis mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist und sich verschiedentlich örtliche Vereinbarungen durchgesetzt haben, die zwar die Interessen der Betroffenen berücksichtigen, aber contra legem sind? Wie weit sind die Bemühungen der Bundesregierung hinsichtlich der Lösung dieses Problems fortgeschritten, in Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungsträgern die vor zwei Jahren geplante Beitragsklassenregelung zu schaffen? 2960* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1973 Unserem Hause sind bisher keine örtlichen Vereinbarungen bekanntgeworden, die gegen das geltende Recht verstoßen. Soweit Ihnen jedoch Einzelfälle bekannt sind, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir diese zur Prüfung mitteilen könnten. Ihre Fragen kann ich daher allgemein nur wie folgt beantworten: Die ursprüngliche Sonderregelung für Hausgewerbetreibende, wonach diese ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung selbst zu entrichten hatten, wurde durch das 3. Rentenversicherungs-Änderungsgesetz aufgehoben. Damit gilt ab 1. Januar 1970 auch für Hausgewerbetreibende das Lohnabzugsverfahren: Der Arbeitgeber (Auftraggeber) ist Beitragsschuldner, und die Beiträge werden über die gesetzlichen Krankenkassen eingezogen. So soll sichergestellt werden, daß der Hausgewerbetreibende den Anteil des Arbeitgebers zum Rentenversicherungsbeitrag auch tatsächlich erhält. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ist nach dem Gesetz ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Beitragsentrichtung durch den Versicherten selbst vorzuschreiben. Der Erlaß einer solchen Rechtsverordnung würde die Rückkehr zum früheren Verfahren bedeuten und deshalb für die Hausgewerbetreibenden keinen Fortschritt bringen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung ein durchschnittliches Arbeitseinkommen für die Beitragsentrichtung durch den Hausgewerbetreibenden zu bestimmen. Besprechungen mit den zuständigen Verbänden haben allerdings ergeben, daß die Festsetzung eines solchen Durchschnittseinkommens den sehr unterschiedlichen Verhältnissen und Interessen der einzelnen Gruppen von Hausgewerbetreibenden schwerlich gerecht werden würde. Ich werde Ihre Frage zum Anlaß nehmen, mich nochmals mit den Beteiligten in dieser Angelegenheit in Verbindung zu setzen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 20. September 1973 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Frage B 15) : Gibt es Überlegungen im Bundesverteidigungsministerium, das Studium an der bisher einzigen Fachhochschule des Heeres in Darmstadt, das mit der Graduierung abschließt, dem Studium an den Bundeswehrhochschulen in Hamburg und Munchen, das mit dem Diplom abschließen soll, anzugleichen, und sind irgendwelche Ausgleichsregelungen für die zur Zeit an der Bundeswehrfachhochschule in Darmstadt Studierenden beabsichtigt, da sich auf Grund der unterschiedlichen Abschlüsse auch unterschiedliche Chancen und berufliche Nachteile für die Absolventen der Bundeswehrfachhochschule in Darmstadt gegenüber den Absolventen der Bundeswehrhochschulen in Hamburg und München ergeben werden? Mit dem Beginn der Überlegungen zur Neuordnung von Ausbildung und Bildung in der Bundeswehr erhob sich die Frage nach der Zukunft der bei den Teilstreitkräften Heer und Luftwaffe bestehenden Fachhochschulen. Die Einrichtungen sind nach hessischem (Fachhochschule des Heeres 1, Darmstadt) bzw. nach bayerischem (Fachhochschule des Heeres 2, München, und Fachhochschule der Luftwaffe, Neubiberg) Landesrecht anerkannt; sie bilden seit Jahren Offiziere auf Zeit und Berufsoffiziere mit großem Erfolg zu graduierten Ingenieuren und zu graduierten Betriebswirten aus. Das Studienangebot war in der Vergangenheit allerdings vorwiegend für Offiziere vorgesehen, die eine Verwendung im technischen oder logistischen Bereich erhalten sollten. In Zukunft wird das Studium Teil der allgemeinen Offizierausbildung sein. Nach der Soldatenlaufbahnverordnung ist Eingangsvoraussetzung für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes entweder das Abitur, die Fachhochschulreife oder die Mittlere Reife und eine abgeschlossene Berufsausbildung. Entsprechend der jeweiligen Bildungsvoraussetzung des einzelnen Offizieranwärters wird er sein Studium in einem wissenschaftlichen oder einem Fachhochschulstudiengang durchlaufen. Soweit Offizieranwärter über die mittlere Reife und nicht über die Fachhochschulreife verfügen, erhalten sie die Gelegenheit, auf einer Bundeswehrfachschule die entsprechende Qualifikation zu erwerben. Um eine möglichst große Durchlässigkeit zwischen den wissenschaftlichen und den Fachhochschulstudiengängen herzustellen, wird die Hochschule der Bundeswehr München als Gesamthochschule gegründet. Die dortigen Fachhochschulen der Teilstreitkräfte werden nach Art, 55 a des Bayerischen Fachhochschulgesetzes als Fachhochschulstudiengänge der HSBw München angegliedert. Für die Studenten der Fachhochschule des Heeres 1 in Darmstadt wird das Prinzip der Durchlässigkeit auch voll gelten. Berufliche Nachteile haben die Absolventen der Fachhochschule nicht zu erwarten. Weder die Graduierung noch die Diplomprüfung haben laufbahnrechtlich Folgen. Die beruflichen Aussichten der Absolventen aller Studiengänge dagegen hängen von Bewährung des einzelnen im Berufsfeld ab. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 20. September 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Frage B 16): Da vor den olympischen Spielen der Truppe versichert wurde, die olympischen Möbel würden im Anschluß an die Spiele an die Truppe ausgeliefert, bis heute aber kaum Möblierungsgerät die Soldaten vor Ort erreichte, frage ich die Bundesregierung, welche Einheiten haben welche und wie viele Olympia-Möbel erhalten. Die Bundesregierung hatte in den Weißbüchern von 1970 und 1971/72 ihren Willen bekundet, die Unterkünfte der längerdienenden Mannschaften, Unteroffiziere und Offiziere wohnlicher zu gestalten und dafür u. a. das leihweise für die Olympiade zur Verfügung gestellte Möblierungsgerät zu verwenden. Das sogenannte Olympia-Gerät ist aufgrund seiner Beschaffenheit überwiegend nur für die Wohnunter- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1973 2961* künfte des genannten Personenkreises sowie für die Ausstattung von Fachschulen, Akademien und Geschäftszimmern geeignet. Unabhängig hiervon läuft die Ausstattung der Mannschaftsunterkünfte mit erstmals anläßlich der Olympiade beschafftem, farbigem Standardgerät, das der Truppe im Wege der Erst- (Neubau von Truppenunterkünften) oder Ersatzbeschaffung (für ausgesondertes Gerät) zuläuft. Das Olympia-Gerät wurde, abgestimmt auf den Bedarf anläßlich der Olympiade, in sehr unterschiedlichen Stückzahlen beschafft (z. B. ca. 25 000 Betten, ca. 6 000 Kommoden) und nach Beendigung der Olympiade mit Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung nach folgendem Schema verteilt: Zwischen 30 und 40 Prozent des für München benötigten Mobiliars verblieben zur Vermeidung von Transportkosten und Schäden im Wehrbereich VI, die Kieler Ausrüstung verblieb im Wehrbereich I; der Rest der Olympiamöbel wurde nach Bedarfsermittlung den Wehrbereichen II bis V zu etwa gleichen Anteilen zur Verfügung gestellt. Die Wehrbereichsverwaltungen verteilten das Gerät nach eigenem Ermessen mit der Maßgabe, nach Dringlichkeit Wohnräume in Truppenunterkünften und Schulen, Betreuungseinrichtungen (Spiel- und Lesezimmern) und Geschäftszimmer auszustatten. Wenn je nach Geräteart auf jeden Wehrbereich (ausgenommen Wehrbereichsverwaltung VI) ca. 500 bis 4 000 Einzel-Geräte gerechnet werden können, wird deutlich, daß allein aus dem Kontingent der sogenannten Olympiamöbel eine wesentliche Verbesserung für die Truppe nicht eintreten konnte. Ich darf Ihnen als Sie sicherlich interessierendes Beispiel den Wehrbereich IV nennen, in dem mit Olympia-Möbeln ausgestattet wurden: — Die Unterkünfte der Bw-Fachschule Mainz (144 Plätze), der Bw-Fachschule Koblenz (25 Plätze) und der Bw-Fachschule Kassel (34 Plätze), — das Musterungszentrum Frankfurt-Eschborn, — zwei Kompaniegebäude in der Truppenunterkunft Andernach, — ein Kompaniegebäude in der Alsberg-Kaserne in Rennerod. Im gesamten Wehrbereich IV ferner: — 253 Wohnräume für Offiziere, — 104 Wohnräume für 1 Feldwebel, — 7 Wohnräume für 2 Feldwebel — 24 Wohnräume für 1 Unteroffizier, — 67 Wohnräume für 2 Unteroffiziere, — 14 Geschäftszimmer. Zu dieser Aufstellung ist noch zu bemerken, daß die Wehrbereichsverwaltungen nur ganze Räume oder Raumeinheiten geschlossen mit diesem Gerät möbliert haben, da eine Mischung von altem und neuem Gerät — auch von der Truppe — zu Recht abgelehnt wurde. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 20. September 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Frage B 17) : Welche Pläne hat die Bundesregierung hinsichtlich einer Verlegung des Sanitätsdepots in Brandoberndorf, und kann sie sicherstellen, daß, wenn eine Verlegung beabsichtigt ist, eine ähnlich geartete Bundeswehreinheit dorthin übersiedelt, die im gleichen Maße Arbeitsplätze für Zivilbedienstete zur Verfügung stellen kann? Das Objekt Brandoberndorf wird weiterhin für einen heute noch nicht absehbaren Zeitraum als Sanitätsdepot betrieben werden. Ich darf jedoch darauf hinweisen, daß durch Rationalisierungsmaßnahmen ab 1. 10. 1973 der Stellenplan für Zivilpersonal um 11 Dienstposten gekürzt werden mußte. Eine Entlassung der Dienstposteninhaber ist nicht vorgesehen. Die Kürzung wird erst wirksam, wenn diese Dienstposteninhaber ausscheiden oder anderweitig untergebracht werden können. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 20. September 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Fragen B 18 und 19) : Entspricht es den Tatsachen, daß die Bundesregierung eine Änderung der Fleischbeschaubestimmungen dahin gehend beabsichtigt, daß für die Zukunft das Fleisch tuberkulös oder mikrobakteriös erkrankter Schweine unbeschränkt ohne Kennzeichnung für den Verbrauch freigegeben wird, und wenn diese Absicht besteht, befürchtet die Bundesregierung dann nicht eine negative Auswirkung auf die notwendigen Bestrebungen zur Bekämpfung der obengenannten Krankheiten bei Schweinen, und sind ihr die erheblichen Bedenken namhafter Veterinärmediziner gegen die beabsichtigte Regelung bekannt? Wird die Bundesregierung beachten, daß die geplante Änderung im Gegensatz zu den Bestimmungen des EWG-Fleischgesetzes steht und daß sich daraus für Erzeuger und Verarbeiter negative Auswirkungen im grenzüberschreitenden Verkehr ergeben müssen? Zu Frage B 18: Bestimmte pathologisch-anatomische Veränderungen in den Kehlgangs- und Gekröslymphknoten von Schweinen werden von Mykobakterium avium oder sogenannten atypischen Mykobakterien verursacht. Diese Veränderungen wurden bisher zur Tuberkulose im Sinne des Fleischbeschaurechts gerechnet, weil in der Vergangenheit aufgrund der Seuchenlage in den Rinderbeständen das Mykobakterium bovis, das für den Menschen pathogen ist, auch beim Schwein als Erreger angetroffen wurde und eine Typendifferenzierung unter praktischen Verhältnissen nicht möglich ist. Mit der Tilgung der Rindertuberkulose wurde auch bei Schlachtschweinen das Vorkommen von Mykobakterium bovis praktisch ausgerottet. Hinsichtlich der anderen Erreger haben Sachverständige dargelegt, daß bisher niemals eine Ansteckung des Menschen mit Mykobaterium avium oder mit den atypischen Mykobakterien über die Nahrungsaufnahme erfolgt ist, obwohl hierzu ausreichend Gelegenheit besteht, da die 2962* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1973 Bakterien häufig im Gemüse und in Feldfrüchten aber auch im Fleisch von Schlachtschweinen, die keine Veränderungen aufweisen, vorkommen können. Der Bundesgesundheitsrat, der sich mit der Frage der fleischbeschaurechtlichen Beurteilung für die Gesundheit des Menschen befaßt hat, kam zu dem Ergebnis, daß der Genuß des Fleisches von Schweinen, bei denen die durch Mykobakterium avium oder atypische Mykobakterien verursachten Veränderungen festgestellt wurden, kein gesundheitliches Risiko für den Menschen darstellt. Ich habe mich dem Votum des Bundesgesundheitsrates vom 11. 3. 1971 angeschlossen und beabsichtige, die Durchführungsvorschriften zum Fleischbeschaugesetz entsprechend zu ändern. Fleisch von Schlachtschweinen, bei denen Tuberkulose festgestellt wurde, wird wie bisher nur als bedingt tauglich beurteilt. Die Bekämpfung der Tuberkulose bei Schweinen steht mit der fleischbeschaurechtlichen Beurteilung in keinem Zusammenhang. Bedenken namhafter Veterinärmediziner gegen die beabsichtigte Regelung sind nicht bekanntgeworden. Zu Frage B 19: Da es sich bei den hier angesprochenen Veränderungen in den Hals- und Mesenteriallymphknoten der Schweine nicht um Tuberkulose im Sinne der EWG-Richtlinie zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch und des Durchführungsgesetzes EWG-Richtlinie Frisches Fleisch handelt, steht die geplante Änderung nicht im Gegensatz zu den EWG-Vorschriften. Negative Folgen für Erzeuger und Verarbeiter können sich daraus nicht ergeben. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 20. September 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache 7/1004 Frage B 20) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Bericht der Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte, wonach in psychiatrischen Krankenhäusern der Bundesrepublik Deutschland Patienten gegen ihren Willen und ohne Beratung über die Nebenwirkungen mit Drogen behandelt werden, die schwere gesundheitliche Schäden herbeiführen und disziplinar schwierige Patienten mit Elektroschocks bestraft werden? Die Bundesregierung verfolgt die Veröffentlichungen der „Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte". Dies gilt u. a. auch für die Anzeige in der Süddeutschen Zeitung vom 9./10.9. 1972, in der die Kommission um Informationen über unfreiwillige Behandlung, Auswirkungen von Behandlungen und Verletzung der Menschenrechte auf dem Gebiete der Psychiatrie bittet. Die Kommission hat in einem „Zwischenbericht Mai-Juni 1973" ein Interview mit einer Krankenschwester veröffentlicht, in dem auf die in der Anfrage genannten Therapien eingegangen wird. In einer vom Präsidenten des Oberbayerischen Bezirkstages veranlaßten Einstweiligen Verfügung ist die Verbreitung entsprechender Behauptungen untersagt worden. Unbeschadet der Auseinandersetzungen über den Wahrheitsgehalt und die Beweisbarkeit der Behauptungen, die in dem „Zwischenbericht Mai-Juni 1973" der Kommission zu finden sind, hält die Bundesregierung diese schon wegen der Verallgemeinerung für höchst bedauerlich. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß durch unqualifiziert anzusehende Veröffentlichungen psychisch Kranke in nicht vertretbarer Weise verunsichert werden und ihnen sogar geschadet werden kann. Im übrigen erwartet die Bundesregierung, daß die Sachverständigenkommission zur Erarbeitung einer Enquete über die Lage der Psychiatrie sich auch mit dem Problem der auf dem Gebiet der Psychiatrie und Psychohygiene tätigen Gremien beschäftigen und zu ihnen Stellung nehmen wird. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. September 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Frage B 21) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Wasser-und Schiffahrtsdirektion Mainz zumindest mit ihrem derzeitigen Verwaltungsbereich im berechtigten Interesse der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen erhalten bleiben muß? Das Gutachten über die Organisation und Wirtschaftlichkeit der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist vom Präsidenten des Bundesrechnungshofes als Beauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung erstattet worden. Die Bundesregierung hat die Pflicht, sich eingehend mit den darin enthaltenen Anregungen und Empfehlungen für organisatorische Änderungen der Verwaltung zu befassen. Welche Konsequenzen zu ziehen sind, bedarf in jedem einzelnen Fall einer sorgfältigen Prüfung. Bei den Wasser- und Schiffahrtsdirektionen hat der Bundesbeauftragte deren Reduzierung auf die Hälfte empfohlen und Modellvorstellungen für eine regionale Neugliederung entwickelt. Inzwischen sind jedoch auch von anderer Seite Gesichtspunkte zur Neugliederung der WSD-Bezirke vorgetragen worden. Um alle Belange in die Überlegungen einbeziehen und möglichst weitgehendes Einvernehmen erzielen zu können, ist ein Arbeitskreis aus Personalrats- und Verwaltungsvertretern gegründet worden, der verschiedene Alternativlösungen diskutieren und deren Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen soll. Eine Entscheidung über die künftige Gliederung der WSV im Rheinstromgebiet kann nur im Zusammenhang mit der Gliederung der Mittelbehörden der gesamten WSV gesehen werden, da die wechselseitige Abhängigkeit der in verschiedenen Regionen zu berücksichtigenden Belange sehr groß ist. Neben den Gesprächen mit der Personalvertretung sind die Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1973 2963* anstehenden Fragen auch noch mit den betroffenen Bundesländern zu erörtern. Ich bitte deshalb um Verständnis, daß ich den internen Beratungen jetzt nicht vorgreifen kann. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. September 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Frage B 22) : Läßt die Feststellung des 1. Präsidenten der Deutschen Bundesbahn, Vaerst, in einem Interview vom 14. September 1973 in „Die Zeit": „Unser Streckenstillegungsprogramm läuft in der Tat weiter, und ich betone, daß wir den Prozeß der Schließung unrentabler Strecken fortsetzen." nach den bisherigen Äußerungen der Deutschen Bundesbahn über die Unrentabilität der Strecke 556 Aschaffenburg—Höchst darauf schließen, daß auch für diese Strecke demnächst mit der Stillegung gerechnet werden muß und die Bundesregierung ihre Zustimmung hierzu gibt? Es trifft zu, daß der Vorstand der Deutschen Bundesbahn einen Antrag auf Einstellung des Reisezugbetriebes für die Gesamtstrecke Aschaffenburg Süd—Höchst/Ow. und zusätzlich des Güterzugbetriebes der Teilstrecke Groß-Ostheim—Neustadt/Ow. gestellt hat. Die Prüfung dieses Antrages ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. September 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 7/1004 Frage B 23 und 24) : In welcher Weise will die Bundesregierung die im Jahr 1973 angelaufenen Baumaßnahmen — durch Zuteilung eines Haushaltsrestes 1972 — der B 40 im Streckenabschnitt Mainz-Marienborn—Nieder-Olm 1974 fördern? In welcher Weise wird die Bundesregierung auf das Angebot der rheinland-pfälzischen Regierung (Pressemeldung in der Allgemeinen Zeitung Mainz vom 6. September 1973, S. 7) eingehen, 75 Millionen DM für den Ausbau der B 40 bis Kaiserslautern mittelfristig zur Verfügung zu stellen? Zu Frage B 23: Die Arbeiten für den vierspurigen Neubau der B 40 auf dem Abschnitt Mainz-Marienborn werden auch im Jahre 1974 im entsprechenden Umfang weitergeführt. Es ist beabsichtigt, mit dem Neubau auf der anschließenden Strecke von Marienborn bis südlich Nieder-Olm in diesem Jahr zu beginnen. Bei den 1973 zur Verfügung gestellten Mitteln handelt es sich um einen ersten Anlaufbetrag, der 1974 soweit wie möglich erhöht werden soll. Die Finanzierung hängt davon ab, welche Mittel in den kommenden Jahren für den Bundesfernstraßenbau zur Verfügung stehen werden. Zu Frage B 24: Dem Bundesminister für Verkehr sind Pressemeldungen bekannt, nach denen der rheinland-pfälzische Ministerpräsident eine Mithilfe des Landes beim Ausbau der B 40 zwischen Kaiserslautern und Mainz angeboten habe; ein offizielles und konkretes Angebot liegt hier jedoch noch nicht vor. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. September 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache 7/1004 Frage B 25) : Bestehen bei der Bundesregierung konkrete Vorstellungen, um auf Charterfluggesellschaften stärker einzuwirken, nachdem verschiedene (voneinander unabhängige) Gutachten den Nachweis erbracht haben, daß die finanziell vergleichsweise schlecht ausgestatteten Charterfluggesellschaften eine auffällig hohe Unfallquote haben? Die Aufsicht über die deutschen Luftfahrtunternehmen ist in den letzten zwei Jahren erheblich verstärkt worden. Das für diese Aufgaben zuständige Luftfahrt-Bundesamt ist hierfür mit zusätzlichem Personal ausgestattet worden. Weitere Maßnahmen wie Intensivierung der Überwachung der Schulung des Luftfahrtpersonals der Luftfahrtunternehmen und der Durchführung des Betriebes im Ausland sind in Vorbereitung. Im übrigen sind die von Ihnen genannten Gutachten, wonach finanziell vergleichsweise schlecht ausgestattete Charterfluggesellschaften eine auffällig hohe Unfallquote haben soll, hier nicht bekannt. Im Gegenteil: Ein Vergleich der Unfallquoten des deutschen Charterflugverkehrs mit denen des internationalen Linienflugverkehrs zeigt eindeutig, daß sich der deutsche Charterflugverkehr auf einem Bleichhohen bzw. höheren Sicherheitsniveau befindet. Auf den Artikel des Leiters des Luftfahrt-Bundesamtes „Wie sicher ist der deutsche Luftverkehr", der in Fachzeitschriften veröffentlicht wurde, wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Zudem wurden bei den Unternehmen, die im Jahre 1972 ihren Betrieb wegen finanzieller Schwierigkeiten einstellen mußten, bei der Überwachung Anhaltspunkte für Versäumnisse in flugbetrieblicher oder technischer Hinsicht nicht gefunden. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatsekretärs Haar vom 19. September 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Fragen B 26 und 27): Welche konkrete Begründung hatte die Nichterteilung der Starterlaubnis für den Flug PA 640 nach Berlin am 12. September 1973 in der Zeit von 8.30 Uhr bis 9.45 Uhr im Flughafen Köln/Bonn, und welche anderen Flugzeuge erhielten in dieser Zeit Start- und Landeerlaubnisse? Was im einzelnen gedenkt die Bundesregierung im Falle einet nicht ausreichenden Begründung gegen die verantwortlichen Beamten zu unternehmen? Zu Frage B 26: Bei dem geschilderten Vorfall am 12. September 1973 kann es sich nur um den Flug Pan American PA 670 handeln, da der Flug PA 640 nicht von Köln/ Bonn aus durchgeführt wird. Die Bundesanstalt für Flugsicherung hat den Auftrag, diesen Vorfall zu untersuchen. Ich weise darauf hin, daß dort gegenwärtig ca. 200 derartige Vorfälle in Bearbeitung sind. 2964* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1973 Vorab kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Bei der flugsicherungsbetrieblichen Abwicklung des vorliegenden Fluges mußte die Koordinationskette Kontrollturm/Köln — Anflugkontrolle Köln Bereichskontrolle/Düsseldorf - Bereichskontrolle/Hannover - und zurück durchlaufen werden. Nach den bisherigen Ermittlungen ergab sich folgender zeitlicher Ablauf der Koordinationsgespräche: 08.27 Uhr: Anforderung der Anlaßfreigabe (bei Kontrollturm/Köln durch den Piloten) 08.28 Uhr: Weitergabe dieser Anforderung von Kontrollturm/Köln an Anflugkontrolle/ Köln 08.28 Uhr: Kordinationsgespräche Anflugkontrolle/ Köln — Bereichszentrale/Düsseldorf 09.23 Uhr: Anflugkontrolle/Köln erinnert Bereichskontrolle/Düsseldorf an die ausstehende Freigabe 09.48 Uhr: Bereichskontrolle/Düsseldorf übermittelt Streckenfreigabe an Anflugkontrolle/ Köln Im Zeitraum 08.27 Uhr bis 09.48 Uhr hatte die Flugsicherungsstelle Köln Bonn neben Anflügen noch 23 Abflüge abzuwickeln, davon 14 nach Instrumentenflugregeln und 9 nach Sichtflugregeln. Keiner dieser Abflüge erfolgte in Richtung Berlin. Die genaue quantitative Auswertung sowie die qualitative Bewertung dieses Vorfalls kann Ihnen erst nach Abschluß der Untersuchung der Bundesanstalt für Flugsicherung übermittelt werden. Die objektive Bewertung macht es erforderlich, die gesamte Luftlage zu diesem Zeitraum mittels Tonbandaufzeichnungen zu rekonstruieren und die Arbeitsweise der beteiligten Fluglotsen zu analysieren. Dies ist allerdings nur mit erheblichem Zeitaufwand durchzuführen. Zu Frage B 27: Sollte die Untersuchung der Bundesanstalt für Flugsicherung ein Verschulden des beteiligten Betriebspersonals aufzeigen, werden selbstverständlich disziplinarrechtliche Schritte gegen die beteiligten Fluglotsen eingeleitet. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. September 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenders (SPD) (Drucksache 7/1004 Frage B 28 und 29) : Wie beurteilt die Bundesregierung Ergebnisse einer Trendanalyse von Pfafferott — dargestellt unter dem Titel „Deutsche Automobilwerbung 1954 bis 1970" in der „Zeitschrift für Verkehrssicherheit", Jahrgang 17, 1971, Seite 180 ff. —, nach der bei der Werbeargumentation die Sportlichkeit des Fahrzeuges, also die Aussagen, „die zu tun haben mit Überlegenheit (durch die Kraft des Motors), mit sportlichem Fahrstil sowie der Möglichkeit, durch das Fahrzeug Spaß sin (forschen, sportlichen) Fahren zu gewinnen", als Werbeinhalt besonders hervorgehoben wird und dies einhergeht mit einer verstärkten Angabe der IS-Zahl, der Höchstgeschwindigkeitswerte und der Beschleunigungsdaten? Sieht die Bundesregierung eine Verschlimmerung in der Wirkung des obengenannten Trends dadurch, daß einerseits gleichzeitig die rational-sachliche Anspracheform in der Werbung abgebaut wurde, während die unterschwellig-auffordernde Anspracheform in der Automobilwerbung stark zunahm, und andererseits gerade für solche Fahrzeuge, die von ihrer technischen Konzeption her am ehesten „sportliche" Eigenschaften besitzen, eine entsprechende Werbung betrieben wird, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen wissenschalilichen Erkenntnissen? Die Bundesregierung erblickt in den Ergebnissen der Trendanalyse von Pfafferott einen aufschlußreichen Beitrag zum Problem der deutschen Automobilwerbung. Die Bundesregierung hat bereits mehrfach — z. B. im Unfallverhütungsbericht 1971, Drucksache V1/3318 und innerhalb der Fragestunde des Bundestages — darauf hingewiesen, daß die auch heute noch von einzelnen Automobilherstellern betriebene „sportliche" Werbung nicht vereinbar ist mit dem Leitbild des erfahrenen Kraftfahrers, der sich im Straßenverkehr partnerschaftlich gelassen und rücksichtsvoll verhält und unnötige Risiken meidet. Für ihre Aufgabe hält es die Bundesregierung, eine solche vom Standpunkt der Verkehrssicherheit zu beanstandende Werbung durch gemeinschaftliche Bemühungen aller Beteiligten (Bund, Länder, Gemeinden, private Verkehrssicherheitsorganisationen) zurückzudrängen und in richtige Bahnen zu lenken. Hierbei wird die Bundesregierung bereits jetzt durch eine Selbstkontrolle der Automobilindustrie unterstützt. Darüber hinaus verleiht das Verkehrsparlament der Süddeutschen Zeitung Preise für gute Werbung auf dem Gebiet „Sicherheit der Kraftfahrzeuge". Schließlich trägt die Verkehrsaufklärungsaktion des Deutschen Verkehrssicherheitsrats „Klimawechsel im Straßenverkehr" auch wesentlich dazu bei, die innere Einstellung der Fahrer zu beeinflussen und sie zu einem partnerschaftlichen Verhalten hinzuführen, das einen unerwünschten Wettbewerb im Straßenverkehr ausschließt. In ihrem Programm zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr wird die Bundesregierung eindeutige Leitlinien zu diesem Fragenkomplex festlegen und sich bei der Verwirklichung des Programms dieser Frage besonders annehmen. Dabei wird auch geprüft werden, ob durch den Wechsel von einer rationalen sachlichen zu einer unterschwellig auffordernden Anspracheform in der Werbung insgesamt eine als kritisch zu bewertende Entwicklung sich abzuzeichnen beginnt. Um der- Verkehrserziehung und -aufklärung im Sinne des Leitbildes des sich partnerschaftlich verhaltenden Kraftfahrers zum Durchbruch zu verhelfen, hält es die Bundesregierung für unerläßlich, auf diesem Gebiet höhere Mittel einzusetzen. Damit sollen insbesondere „Gegen-Leitbilder" einer Werbung abgebaut werden, deren Aussagen mit den Zielen der Verkehrserziehung und -aufklärung nicht in Einklang stehen. Falls die bisherigen Mittel der Einflußnahme auf diese Art von Werbung einzelner Automobilhersteller nicht ausreichen, ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob eine gesetzliche Einschränkung dieser zu beanstandenden Werbeaussagen anzustreben ist. Dabei ist allerdings zu bedenken, daß die Automobilhersteller auch dann noch mit den Leistungsdaten ihrer Produkte (Beschleunigungsvermögen, PS-Zahl, Höchstgeschwindigkeit) Werbung zu treiben vermögen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. September 1973 2965* Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 20. September 1973 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Frage B31): Wie gedenkt die Bundesregierung, die Errichtung eines europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage, das ein Musterbeispiel gemeinsamer Entwicklung ist und nicht nur auf wissenschaftlichem, sondern auch auf wirtschaftlichem Gebiet für die Zukunft große Vorteile verspricht, zu beschleunigen, nachdem einige Länder, insbesondere Italien, aus dem vorher einstimmig gebilligten Sprachenkompromiß ausgeschert sind und damit die Unterzeichnung des Vertragswerks verhindern? Bei den Verhandlungen über den Entwurf eines Übereinkommens über die Schaffung eines Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage waren ursprünglich drei Amtssprachen (Deutsch, Englisch und Französisch) vorgesehen worden. Da die italienische Delegation gegen diese Regelung Bedenken erhob, wurde ein Kompromiß in Aussicht genommen, wonach fünf Amtssprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Niederländisch) und drei Arbeitssprachen (Deutsch, Englisch und Französisch) festgelegt werden sollten. Diese Lösung konnte jedoch nicht von allen Delegationen akzepttiert werden. Die Bundesregierung hat von Anfang an gegenüber den betreffenden Delegationen ihren Standpunkt vertreten, daß die deutsche Sprache zugelassen werden müsse. Es erschien ihr auch wesentlich, daß die Sprachen des Zentrums im Übereinkommen festgelegt werden, denn die Anwendung der deutschen Sprache neben Englisch und Französisch wird den Bedürfnissen des Zentrums am besten gerecht, da diese Sprachen in der Bevölkerung und der wissenschaftlichen Welt der beteiligten Staaten am meisten gesprochen und in den Schulen dieser Staaten am häufigsten als Fremdsprachen gelehrt werden. Am 17. September 1973 haben nunmehr die betreffenden Delegationen ihre Bedenken fallengelassen und der Festlegung von fünf Amts- und drei Arbeitssprachen zugestimmt. Das Übereinkommen soll Anfang Oktober unterzeichnet werden. Ich freue mich, Ihnen diesen Erfolg unserer Bemühungen mitteilen zu können, zumal auch der Bundestag mehrfach die politische Bedeutung einer gleichberechtigten Anwendung der deutschen Sprache im europäischen Rahmen betont hat. Anlage 37 Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 20. September 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Frage B 32 und 33) : Teilt die Bundesregierung in vollem Umfang die von Staatssekretär Professor Sohn in seinem Buch „Entwicklungspolitik" auf Seite 32 vertretene Auffassung: „Auch deshalb erscheint es überzeugend, daß die entwicklungspolitische Konzeption der Bundesregierung die Förderung des Tourismus als eines ihrer wichtigsten Ziele nennt."? Auf welche Instrumente kann die Bundesregierung zurückgreifen, um die Förderungswürdigkeit von Tourismusinvestitionen entsprechend den von der Bundesstelle für Entwicklungshilfe aufgeführten Bedingungen festzustellen, wonach zu prüfen sei, ob „eventuelle negative Aspekte die positiven Auswirkungen auf die Entwicklung des jeweiligen Landes überwiegen"? Zu Frage B 32: Staatssekretär Prof. Sohn hat in seinem Buch „Entwicklungspolitik — Theorie und Praxis der deutschen Entwicklungshilfe", Seite 32, geschrieben: „ ... Auch deshalb erscheint es überzeugend, daß die entwicklungspolitische Konzeption der Bundesregierung die Förderung des Tourismus als eines ihrer wichtigen (nicht „wichtigsten" — wie in der Fragestellung falsch zitiert) Ziele nennt." Trotz inzwischen grundsätzlich erkannter negativer Nebenwirkungen vor allem auf sozialem, sozialpsychologischem und sozio-kulturellem Gebiet, erscheint die Auffassung gesichert, daß die Entwicklung des Fremdtourismus, vor allem in solche Länder, die über geringe oder keine zusätzlichen Exportmöglichkeiten verfügen, fühlbar zu einer Entlastung der Zahlungsbilanz und damit zu einer Verkleinerung der Importlücken beitragen kann, obwohl die Netto-Einnahmen aus dem Tourismus in verschiedenen Fällen offenbar nicht so hoch sind, wie ursprünglich erwartet werden konnte. Zu Frage B 33: Die Frage bezieht sich offensichtlich auf Punkt 1.3 der Vorbemerkungen zu dem vom BMZ zum Entwicklungshilfe-Steuergesetz herausgegebenen „Vorläufigen Merkblatt für Anträge auf Bestätigung der entwicklungspolitischen Förderungswürdigkeit von Kapitalanlagen, die dem Fremdenverkehr dienen" vom 10. April 1973, wo darauf hingewiesen wird, „daß Tourismusinvestitionen auch in weniger entwickelten Ländern nicht schon allein von ihrer Natur her entwicklungspolitisch förderungswürdig sind. Bei der Prüfung einzelner Investitionsvorhaben wird festzustellen sein, inwieweit die voraussichtlichen positiven Auswirkungen auf die Entwicklung des jeweiligen Landes eventuelle negative Aspekte überwiegen". Instrument für die Bewertung der entwicklungspolitischen Förderungswürdigkeit von Tourismusinvestitionen ist zunächst der detaillierte, alle Aspekte der geplanten Investitionen umfassende Fragenkatalog, der in dem oben genannten „Vorläufigen Merkblatt" enthalten und vom Antragsteller zu beantworten ist. Zur Beurteilung werden vom BMZ außerdem Untersuchungen, Studien und Ergebnisse von Forschungsvorhaben herangezogen (z. B. TourismusMaster-Pläne, Vorstudien für Hotel- und Ferienzentren usw.). Ferner wird auf entsprechende Unterlagen aus der Arbeit internationaler Institutionen zurückgegriffen. Soweit diese Instrumente zur Bewertung der entwicklungspolitischen Förderungswürdigkeit einer Tourismusinvestition nicht ausreichen, können unabhängige Fachgutachter eingeschaltet werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herbert Hupka


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, hatte die Bundesregierung die Möglichkeit, bei dem kürzlichen Aufenthalt des Vizeaußenministers auch über diese unterschiedliche Behandlung von Besuchserlaubnissen zu sprechen?


Rede von Karl Moersch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Abgeordneter, ohne daß ich Einzelheiten dieser Gespräche mitteilen kann, darf ich Ihnen sagen, daß wir kein Problem ausgelassen haben.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).