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    Deutscher Bundestag 50. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. September 1973 Inhalt: Anteilnahme am Tode des Königs Gustaf VI. Adolf von Schweden 2843 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 2843 B Fragestunde (Drucksache 7/1004) Frage A 2 des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Meldungen über die Einstellung der finanziellen Unterstützung für wissenschaftliche Institute, die Arbeiten betr. Ostdeutschland durchführen Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 2843 D Frage A 6 des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Erklärungen des Bundesministers Dr. Eppler über eine Aufnahme Portugals in die Europäische Gemeinschaft Dr. Eppler, Bundesminister (BMZ) . 2844 A, B, D Spranger (CDU/CSU) 2844 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 2844 B, C, D, 2845 A Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) 2844 C Dr. Kempfler (CDU/CSU) 2844 D Möllemann (FDP) 2845 A Frage A 9 der Abg. Frau Eilers (Bielefeld ) (SPD) : Verpflichtung der deutschen Ehefrau eines ausländischen Mannes, diesem in seine Heimat zu folgen Genscher, Bundesminister (BMI) 2845 B, C Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) 2845 B, C Frage A 10 der Abg. Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) : Ausweisung von mit Deutschen verheirateten Ausländerinnen aus der Bundesrepublik Deutschland Genscher, Bundesminister (BMI) 2845 D, 2846 A Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) 2846 A Frage A 11 des Abg. Zebisch (SPD) : Vorschlag des Bayerischen Städteverbands betr. Einführung einer Abwrackgebühr für alle Autohersteller Genscher, Bundesminister (BMI) . 2846 A, B, C Zebisch (SPD) 2846 B Frage A 13 des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Verhältnisse im Ausländerlager Zirndorf infolge des Zustroms asylsuchender Araber und Maßnahmen der Bundesregierung gegen die unkontrollierte Einreise aus Ost-Berlin Genscher, Bundesminister (BMI) 2846 C, 2847 A Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) 2847 A Frage A 14 des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Errichtung eines zweiten Ausländerlagers und Zeitpunkt einer Dauerlösung Genscher, Bundesminister (BMI) 2847 C, D, 2848 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 2847 C, 2848 A Dr. Dollinger (CDU/CSU) 2847 D Haase (Fürth) (SPD) 2848 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. September 1973 Fragen A 15 und 16 des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Konstituierung des von der Bundesregierung geplanten Forums für Umweltschutz Genscher, Bundesminister (BMI) . . 2848 B, C, D Dr. Gruhl (CDU/CSU) 2848 B, C, D Frage A 17 des Abg. Dr. Haenschke (SPD) : Neueinteilung der Bundestagswahlkreise unter Zugrundelegung der tatsächlichen Einwohnerzahl Genscher, Bundesminister (BMI) 2849 A Frage A 18 des Abg. Dr. Hirsch (FDP) : Maßnahmen der Mineralölwirtschaft zur Schaffung der für die zweite Stufe des Benzinbleigesetzes notwendigen Raffineriekapazitäten Genscher, Bundesminister (BMI) . . 2849 B, C, D Dr. Hirsch (FDP) 2849 C Frage A 19 des Abg. Dr. Hirsch (FDP) : Einwandfreier Betrieb zum Verkehr bereits zugelassener Kraftfahrzeuge bei Verminderung des Bleigehalts des Benzins Genscher, Bundesminister (BMI) 2849 D, 2850 A, B Dr. Hirsch (FDP) 2850 A Dr. Gruhl (CDU/CSU) 2850 B Dr. Haenschke (SPD) 2850 B Frage A 20 des Abg. Dr. Vohrer (FDP) : Marktwirtschaftliche Anreize zur Erleichterung der Einführung der zweiten Stufe des Benzinbleigesetzes Genscher, Bundesminister (BMI) 2850 C Frage A 21 des Abg. Dr. Vohrer (FDP) : Auswirkungen einer Neuordnung der Kraftfahrzeugbesteuerung auf die Umweltfreundlichkeit des Automobilverkehrs Genscher, Bundesminister (BMI) 2850 C, 2851 A Dr. Vohrer (FDP) 2850 D Dr. Gruhl (CDU/CSU) 2851 A Frage A 22 des Abg. Groß (FDP) : Maßnahmen der Mineralölwirtschaft zur Gewährleistung ausreichender Oktanzahlen bei Verminderung des Benzin-Blei-Gehalts Genscher, Bundesminister (BMI) . . 2851 A, B, C Groß (FDP) 2851 B, C Frage A 23 des Abg. Groß (FDP) : Auszeichnungspflicht der Tankstellen bezüglich der Oktanzahlen der Normal- und Superkraftstoffe Genscher, Bundesminister (BMI) 2851 C Frage A 24 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Schwierigkeiten der Aussiedler bezüglich ihrer Zeugnisse und beruflichen Qualifikationen infolge Fehlens einheitlicher Maßstäbe zur Prüfung Genscher, Bundesminister (BMI) 2851 D, 2852 A, B, C, D Dr. Hupka (CDU/CSU) 2852 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 2852 B Dr. Kempfler (CDU/CSU) 2852 C Pfeffermann (CDU/CSU) 2852 C Frage A 28 des Abg. Fiebig (SPD) : Ausweisung von Fleisch im Einzelhandel nach Güteklassen Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 2853 A, B Fiebig (SPD) 2853 B Frage A 29 des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Bereitstellung von 30 Millionen Rechnungseinheiten im Haushalt der Europäischen Gemeinschaften für die Finanzierung des Aufwertungsausgleichs 1973 Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 2853 B, C, D Eigen (CDU/CSU) 2853 C, D Fragen A 25 und 26 der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Schutz der Arbeitnehmer in sozialen Bereichen vor der Einkommensteuerprogression bezüglich der Mehrarbeitsvergütungen und Einführung von Steuererleichterungen Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 2854 A, D Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) 2854 C, D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. September 1973 III Frage A 31 des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) : Inanspruchnahmequote bei der flexiblen Altersgrenze und hierfür anzusetzende Ausgabenentwicklung der Rentenversicherungsträger bis zum Jahre 1986 Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2855 A, C Nordlohne (CDU/CSU) 2855 B, C Frage A 33 des Abg. Sund (SPD) : Ablehnung der Förderungswürdigkeit des Grundlehrgangs „Arbeitssicherheit" des DGB-Berufsfortbildungswerks Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2855 D Frage A 34 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Beteiligung des Bundes an den Leistungen der Mutterschaftshilfe Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2856 B, C, D Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) 2856 C Frage A 35 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Änderung des § 385 Abs. 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2856 D, 2857 B Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) 2857 A, B Frage A 36 des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) : Befreiung ausländischer Praktikanten von der Beitragsleistung zur gesetzlichen Rentenversicherung Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2857 C, D Büchner (Speyer) (SPD) 2857 D Frage A 37 des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Feststellung des Bundesrechnungshofes über die künftige Unmöglichkeit der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen durch die Bundesanstalt für Arbeit Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2858 A, C Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) 2858 C Nächste Sitzung 2858 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 2859* A Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Grabert (BK) auf die Frage A 19 — Drucksache 7/990 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Geheimfonds des Bundeskanzlers 2859* C Anlage 3 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 7 und 8 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Auslandsumzugskostenverordnung 2859* D Anlage 4 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 12 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Hansen (SPD) : Erweiterung der Ausführungsbestimmungen zum Ausländergesetz hinsichtlich der Erteilung von Rechtsmittelbelehrungen an ausländische Arbeitnehmer in ihrer Landessprache 2860* A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 27 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Erhöhung des Kilometersatzes von 25 Pf für die Benutzung eines eigenen Pkw für dienstliche Fahrten 2860* B Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 30 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Schedl (CDU/ CSU) : Zeitungsmeldungen über Fälle infektiöser Anämie bei Pferden und Maßnahmen der Bundesregierung gegen das Einschleppen dieser Seuche 2860* D Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 32 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) : Zahlung von Arbeitslosengeld durch die Bundesanstalt für Arbeit im Falle von Arbeitskämpfen 2861 * B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. September 1973 2843 50. Sitzung Bonn, den 19. September 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigungen 49. Sitzung, Seite II, rechte Spalte, Anlage 5, ist statt „Frage A 19" zu lesen: „Frage A 66"; statt „Geheimfonds des Bundeskanzlers" ist zu lesen: „Kosten von Zeitungsanzeigen mit Sparappellen der Bundesregierung". Seite 2832e B, 18. Zeile, ist statt „Frage A 19" zu lesen: „Frage A 66"; in der 19. bis 24. Zeile ist zu lesen: Wie hoch belaufen sich die Kosten der Anzeigen, die in diesen Tagen in den deutschen Zeitungen die Taten der Bundesregierung anpreisen, und können nach den Sparappellen der Bundesregierung diese hohen Ausgaben als konjunkturgerecht und stabilitätsbewußt bezeichnet werden? Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 19. 9. Dr. Achenbach * 21. 9. Adams* 21. 9. Dr. Aigner * 20. 9. Dr. Arndt (Berlin) * 21. 9. Dr. Artzinger * 21. 9. Dr. Bangemann * 21. 9. Behrendt* 20. 9. Biechele 19. 9. Blumenfeld* 21. 9. Brandt (Grolsheim) 21. 9. Büchner (Speyer) ** 19. 9. Dr. von Bülow 21. 9. Dr. Burgbacher * 21. 9. Dr. Corterier * 21. 9. Damm 22. 9. Fellermaier * 21. 9. Flämig * 21. 9. Franke (Osnabrück) 21. 9. Frehsee 21. 9. Dr. Früh * 20. 9. Gerlach (Emsland) * 21. 9. Dr. Gölter *** 19. 9. Härzschel* 21. 9. Dr. Jahn (Braunschweig) * 21. 9. ) Kater* 21. 9. Dr. Klepsch* 21. 9. Dr. Kliesing 12. 10. Dr. Köhler (Wolfsburg) 21. 9. Krall * 21. 9. Lange* 21. 9. Lautenschlager * 21. 9. Lenzer*** 19. 9. Lücker* 21. 9. Memmel* 21. 9. Müller (Mülheim) * 20. 9. Mursch (Soltau-Harburg) * 21. 9. Frau Dr. Orth 21. 9. Richter ** 20. 9. Schäfer (Appenweier) 21. 9. Schmidt (Kempten) ** 19. 9. Schmidt (München) * 21. 9. Schröder (Wilhelminenhof) 21. 9. Dr. Schulz (Berlin) * 21. 9. Schwabe* 21. 9. Dr. Schwencke *** 19. 9. Dr. Schwörer * 21. 9. Seefeld* 21. 9. Springorum* 21. 9. Dr. Starke (Franken) * 21. 9. Graf Stauffenberg 5. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Walkhoff * 21. 9. Frau Dr. Walz * 21. 9. Wende 19. 9. Dr. Wendig 21. 9. Wilhelm 21. 9. Frau Dr. Wolf ** 19. 9. Würtz 19. 9. Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Grabert vom 14. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage A 19) : Hält die Bundesregierung den Geheimfonds des Bundeskanzlers, der nicht der Kontrolle des Bundestags und des Haushaltsausschusses unterliegt, mit ihren wiederholten Versprechungen, mehr Transparenz und Demokratie zu wahren, für vereinbar, und teilt sie meine Auffassung, daß diese Zusagen nur eine Streichung oder Offenlegung dieses Fonds zulassen? Ihre Frage beantworte ich dahin, daß die Bundesregierung Ihre Auffassung nicht teilt. Der Titel 52 904 entspricht vielmehr den Erfordernissen praktischer Politik; dies ist von früheren Bundesregierungen unter den Bundeskanzlern Adenauer, Erhard und Kiesinger ebenso gesehen worden. Anlage 3 Antwort des Bundesministers Genscher vom 19. September 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1004 Fragen A 7 und 8) : Hat die Bundesregierung alle Vorbereitungen getroffen, daß nach Verabschiedung des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Reisekosten- und Umzugsrechts die Novellierung der Auslandsumzugskostenverordnung erfolgen kann, und wann ist zeitlich mit dieser Novellierung, die sehr dringlich ist, zu rechnen, zumal die Anträge auf Zuschüsse zu den völlig unzureichend gewordenen Umzugskostenpauschalen überhand nehmen und andere obsolete Einzelbestimmungen einen unerträglichen Verwaltungsaufwand erfordern? Wann ist mit einer Neuregelung für Reisen zwischen dem Ausland und dem Inland aus besonderem Anlaß (z. B. Tod oder schwere Erkrankung naher Angehöriger) zu rechnen? Zu Frage A 7: Der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Auslandsumzugskostenverordnung, der eine Anpassung der umzugskostenrechtlichen Entschädigungsbeträge für Auslandsumzüge (z. B. Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen, Beitrag zum Beschaffen von Sonderbekleidung, Ausstattungsbeitrag und Einrichtungsbeitrag) an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse vorsieht und der außerdem die im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesreisekostengesetzes und des Bundesumzugs- 2860* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. September 1933 kostengesetzes (Bundestagsdrucksache 7/283) vorgesehenen gesetzlichen Änderungen berücksichtigt, wird in den nächsten Tagen den obersten Bundesbehörden zur Stellungnahme zugeleitet. Die Neuregelung soll gleichzeitig mit der Änderung des Bundesumzugskostengesetzes in Kraft treten. Zu Frage A 8: Der Richtlinienentwurf ist am 30. August 1973 den obersten Bundesbehörden zur Stellungnahme übersandt worden. Als Tag des Inkrafttretens ist der 1. Januar 1974 vorgesehen. Anlage 4 Antwort des Bundesministers Genscher vom 19. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/1004 Frage A 12) : Wird die Bundesregierung — u. a. wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes — die Ausführungsbestimmungen zum Ausländergesetz dahin gehend erweitern, daß Rechtsmittelbelehrungen an ausländische Arbeitnehmer nicht nur in der Amtssprache Deutsch erteilt werden, sondern auch in der jeweiligen Landessprache der betroffenen Ausländer, um auf diese Weise das Verständnis der Belehrung zu gewährleisten? Die 'Bundesregierung beabsichtigt, dem Anliegen, Ausländer besser über die ihnen zustehenden Rechtsbehelfe zu informieren, auf dem Wege über die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz Rechnung zu tragen. Diese Vorschrift sieht schon jetzt vor, daß Ausländern bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ein Merkblatt in einer der vorwiegend in Betracht kommenden Fremdsprachen und in deutsch ausgehändigt wird. Dementsprechend werden schon jetzt zweisprachige Merkblätter herausgegeben, die über die wesentlichen ausländerrechtlichen Regelungen informieren. Dieses Merkblatt für Ausländer sollte nach meiner Auffassung um einen Abschnitt mit Hinweisen auf Rechtsbehelfe ergänzt werden. Ich habe deshalb bereits mit Schreiben vom 29. August 1973 den für die Ausführung des Ausländergesetzes zuständigen Ländern einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Auf diese Weise würde sichergestellt, daß die ausländischen Arbeitnehmer über die ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe auf dem Gebiete des Ausländerwesens auch in ihrer Heimatsprache unterrichtet werden, ohne daß das Prinzip, daß die Gerichts- und die Amtssprache deutsch sind, durchbrochen werden müßte. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 19. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Frage A 27) : Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um angesichts der jüngsten Benzinpreiserhöhungen, teurer gewordener Versicherungsprämien und der allgemeinen Unkostenerhöhung auf dem Automobilsektor eine schnelle Änderung jener steuerlichen Vorschriften, die für die Benutzung von Privatwagen für geschäftliche Zwecke nur ein Kilometergeld von höchstens 0,25 DM zulassen, herbeizuführen? Die Bundesregierung beabsichtigt, den z. Z. geltenden Kilometersatz von 25 Pf für die Benutzung eines eigenen PKW für dienstliche Fahrten zu erhöhen. Die Erhöhung soll nicht isoliert, sondern in Verbindung mit weiteren Verbesserungen, insbesondere mit einer Erhöhung der steuerfreien Pauschbeträge für Verpflegungs- und Übernachtungskosten bei Dienstreisen vorgenommen werden. Einzelheiten der vorgesehenen Neuregelungen sind bereits Ende März 1973 mit den Finanzministerien der Länder erörtert worden. Dabei bestand jedoch Einvernehmen darüber, daß die steuerlichen Neuregelungen erst von dem Zeitpunkt an wirksam werden sollen, zu dem auch das dem Deutschen Bundestag vorliegende Gesetz zur Änderung des für den öffentlichen Dienst maßgebenden Bundesreisekostengesetzes in Kraft tritt; denn die für den öffentlichen Dienst maßgebenden Vorschriften über den Ersatz von Reisekosten einschließlich des Kostenersatzes für die Benutzung eines eigenen Kraftwagens bilden seit jeher einen Anhaltspunkt für entsprechende steuerliche Regelungen. Das Gesetz zur Änderung des Bundesreisekostengesetzes ist indessen bisher vom Bundestag noch. nicht beschlossen worden; der federführende Innenausschuß wird seine Beratungen erst jetzt wieder aufnehmen. Solange aber das Gesetz nicht beschlossen ist, kann auch eine steuerliche Neuregelung, die im Verwaltungswege zu treffen wäre, nicht eingeführt werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 19. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Frage A 30) : Entsprechen kürzliche Zeitungsmeldungen über in letzter Zeit häufig aufgetretene Fälle infektiöser Anämie bei Pferden und das Einschleppen dieser gefährlichen Seuche aus Ländern des Ostblocks den Tatsachen, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Die in letzter Zeit veröffentlichten Zeitungsmeldungen über häufiger auftretende Fälle infektiöser Anämie (ansteckende Blutarmut) der Pferde in der BRD und die Einschleppung dieser Krankheit aus Ländern des Ostblocks entsprechen in diesem Umfang nicht den Tatsachen. Tatsache ist, daß die Krankheit wie in den vergangenen Jahren auch in diesem Jahr im Bundesgebiet nur vereinzelt und regional begrenzt aufgetreten ist; bisher ist die infektiöse Anämie in insgesamt 6 Beständen festgestellt worden. Gemessen Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. September 1973 2861* an dem Vorkommen der Seuche in den vergangenen Jahren kann von einem häufigeren Auftreten im Jahr 1973 nicht gesprochen werden. Im übrigen ist die infektiöse Anämie der Einhufer auf Grund der Vorschriften des Viehseuchengesetzes „anzeigepflichtig" und wird in jedem Fall nach den dazu erlassenen tierseuchenrechtlichen Vorschriften mit staatlichen Maßnahmen — dies sind insbesondere Absonderung, ggf. aber auch Tötung erkrankter und verdächtiger Tiere — bekämpft. Die in Zeitungsmeldungen ausgesprochene Vermutung, daß die Seuche aus Ländern des Ostblocks, insbesondere aus Polen und Ungarn, eingeschleppt worden sei, ist außerordentlich unwahrscheinlich. Auch in diesen Ländern unterliegt die infektiöse Anämie der Anzeigepflicht und der staatlichen Bekämpfung; die letzten Fälle dieser Krankheit sind z. B. in Ungarn im Jahre 1965 und in Polen im Jahre 1960 festgestellt worden. Darüber hinaus werden Pferde aus diesen Ländern nur dann zur Einfuhr zugelassen, wenn durch amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung nachgewiesen wird, daß die Tiere am Tage der Verladung klinisch gesund sind und daß sie aus Beständen kommen, in denen mindestens während der letzten sechs Monate infektiöse Anämie nicht festgestellt worden ist. Eine Änderung der geltenden tierseuchenrechtlichen Einfuhrvorschriften ist daher nicht erforderlich. Anlage 7 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Frage A 32): Hält die Bundesregierung die augenblickliche Lage für sachgerecht, daß die Bundesanstalt für Arbeit Arbeitslosengeld zahlt, wenn Arbeitnehmer mittelbar von Streiks betroffen sind, nachdem in den einzelnen Tarifbereichen unterschiedliche Forderungen gestellt worden waren, dagegen nicht zahlt, wenn es nach zentralen Verhandlungen zu Arbeitskämpfen kommt, was die Industriegewerkschaft Metall jetzt davon abhält, die anstehenden bundesweiten Probleme durch zentrale Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite zu lösen? Ich gehe davon aus, daß Sie mit Ihrer Frage auf die Auswirkungen für die von einem Arbeitskampf mittelbar Betroffenen hinzielen. Diese Arbeitslosen erhalten grundsätzlich Arbeitslosengeld. Ihnen wird diese Leistung nach geltendem Recht nur dann nicht gewährt, wenn der Arbeitskampf nach Lage der Dinge auch um ihre Arbeitsbedingungen geführt wird. Wann diese Voraussetzung als erfüllt anzusehen ist, hat der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit im Wege autonomer Rechtsetzung am 22. März 1973 bestimmt. Danach ist dies der Fall, wenn — die Gewerkschaft für den Tarifvertragsbereich des arbeitslosen nichtbeteiligten Arbeitnehmers nach Art und Umfang gleiche Forderungen wie für die am Arbeitskampf beteiligten Arbeitnehmer erhoben hat und außerdem — mit dem Arbeitskampf nach Art und Umfang gleiche Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden sollen. Dabei ist nicht entscheidend, ob der Arbeitskampf nach dem Scheitern zentraler oder regionaler Verhandlungen geführt wird. In beiden Fällen kann die dargestellte Übereinstimmung der Interessen gegeben sein oder fehlen. Es hängt also von dem Umfang und den Zielen der Verhandlungen und des Arbeitskampfes ab. Ich darf darauf hinweisen, daß der Verwaltungsrat der Bundesanstalt die genannte Anordnung beschlossen hat, um einen entsprechenden Gesetzesauftrag im Arbeitsförderungsgesetz auszuführen und um damit die Rechtslage bei der Gewährung von Leistungen in den von Ihnen genannten Fällen zu klären.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Logemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Diese Untersuchungen laufen; ein genaues Datum ihres Abschlusses kann ich Ihnen allerdings noch nicht nennen.


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Danke. — Ich rufe die Frage 29 des Herrn Abgeordneten Eigen auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Haushalt der Europäischen Gemeinschaften für das Jahr 1973 30 Millionen RE bereitgestellt sind, und welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, die Kommission zu veranlassen, daß diese Mittel nur für den Flächenausgleich der Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland ausgegeben werden?
Bitte, Herr Staatssekretär!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Logemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Eigen, die 30 Millionen Rechnungseinheiten, mit denen sich der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds nach der Verordnung (EWG) Nr. 2464/69 des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 9. Dezember 1969 gegebenenfalls an der Finanzierung des Aufwertungsausgleichs 1973 beteiligen kann, sind im Haushalt der Europäischen Gemeinschaft lediglich als Reserve ausgewiesen.
    Mit Vorbescheid vom 14. Juni 1973 hat das für Agrarfragen zuständige Kommissionsmitglied die Bundesregierung wissen lassen, daß nach Prüfung der Finanzlage des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds, Abteilung „Garantie", keine Aussicht dafür besteht, daß die Kommission dem Rat eine Mitfinanzierung vorschlägt.
    Die ablehnende Haltung der Kommission vermochten auch die von der Bundesregierung unternommenen Bemühungen, eine Mitfinanzierung der Gemeinschaft am Aufwertungsausgleich 1973 zu erreichen, nicht zu ändern.