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    Deutscher Bundestag 49. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. September 1973 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 2821 A Fragestunde (Drucksache 7/990) Fragen A 62 und 63 des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Pressemeldungen über Ermittlungsverfahren wegen illegaler Waffengeschäfte unter Beteiligung von Angehörigen des Bundesnachrichtendienstes Grabert, Staatssekretär (BK) 2821 B, C, 2822 A, B, C Dr. Schmude (SPD) 2821 D, 2822 A Metzger (SPD) 2822 B, C Frage A 68 des Abg. Schinzel (SPD) : Waffenlieferungen deutscher Firmen nach Bolivien Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 2822 D Frage A 69 des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Beurteilung der Politik Portugals durch die Bundesregierung Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 2823 A, B Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) 2823 A, B Frau von Bothmer (SPD) 2823 B Frau Renger, Präsident 2823 B Frage A 72 des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Konsequenzen der Beschlüsse der SPD betr. Unterstützung der Frelimo-Bewegung für die Außen-, Bündnis- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 2823 C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 2823 C, D Frage A 73 des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) : Auffassung der Bundesregierung bezüglich der von der außenpolitischen Kommission der SPD geforderten Unterstützung der Frelimo-Bewegung Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 2824 A, B, C, D Baron von Wrangel (CDU/CSU) 2824 B Hansen (SPD) 2824 C Frau Renger, Präsident 2824 C Frau von Bothmer (SPD) 2824 D Frage A 74 des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) : Informierung des Bundesaußenministers und des Auswärtigen Amtes durch den Bundeskanzler über Gespräche von Organen der SPD mit Vertretern der Frelimo-Bewegung Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 2825 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1973 Frage A 75 des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Pressemeldung über eine Einflußnahme auf die Bundesregierung im Sinne einer internationalen Anerkennung der Frelimo-Bewegung Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 2825 A, B, C, D Höcherl (CDU/CSU) 2825 B Frau von Bothmer (SPD) 2825 C Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) 2825 D Frage A 76 des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Inhaftierung tschechischer Bürger in der CSSR wegen öffentlicher Äußerungen zugunsten einer Verbesserung der Beziehungen ihres Landes zur Bundesrepublik Deutschland Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 2826 A Rollmann (CDU/CSU) 2826 A Fragen A 78, 80 und 81 der Abg. Dr. Schwencke (SPD) und Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Empfehlung des Botschafters der Bundesrepublik Deutschland in Moskau gegenüber dem Schriftsteller Günter Graß, auf eine Vortragsreise in die UdSSR zu verzichten Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 2826 B, 2827 A, B, C Dr. Schwencke (SPD) 2827 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 2827 C Frage A 82 des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Bedeutung und Herkunft des französischen Ausdrucks „querelles allemandes" und dessen Verwendung durch den Bundeskanzler und andere Mitglieder der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Deutschlandfrage Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 2827 D, 2828 B, C, D, 2829 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 2828 B, C Dr. Bangemann (FDP) 2828 D Hansen (FDP) 2828 D Nächste Sitzung 2829 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 2831* A Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 75 — Drucksache 7/690 — des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Gemeinden und Ortsteile in der DDR, die nicht besucht werden können 2831* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 2 — Drucksache 7/990 — des Abg. Dr. Geßner (SPD) : Leistungen des sozialen Wohnungsbaus im Jahre 1975 2831* D Anlage 4 Antwort des Bundesministers Dr. Eppler (BMZ) auf die Fragen A 5 und 6 — Drucksache 7/990 — des Abg. Gewandt (CDU/ CSU) : Pressemeldungen betr. Kapitalhilfezusagen des Bundeskanzlers gegenüber Jugoslawien — Offenlegung der Konditionen der Kapitalhilfe für Jugoslawien und Gewährung von Zinssubventionen für Ostkredite aus Steuergeldern 2832* A Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar (BPA) auf die Frage A 19 — Drucksache 7/990 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Geheimfonds des Bundeskanzlers 2832* B Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder (BMWi) auf die Frage A 29 — Drucksache 7/990 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Ausbau des Anlagegeschäfts mit den Comecon-Ländern durch staatliche Kredithilfen 2832* C Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 35 — Drucksache 7/990 — des Abg. Glombig (SPD) : Bau von Rehabilitationsstätten 2833* B Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 67 — Drucksache 7/990 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Äußerungen in der „CSU-Correspondenz" betr. Ausgestaltung der Eurogroup der NATO zu einer europäischen nuklearen Streitmacht und Ausrüstung der Bundeswehr mit Kernwaffen 2833* D Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 77 — Drucksache 7/990 — des Abg. Gierenstein (CDU/ Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1973 III CSU) : Auffassung der Bundesregierung betr. die Verfolgung der Bürgerrechtler in der Sowjetunion 2834* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 79 — Drucksache 7/990 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Empfehlung des Botschafters der Bundesrepublik Deutschland in Moskau gegenüber dem Schriftsteller Günter Graß, auf eine Vortragsreise in die UdSSR zu verzichten 2834* D Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 1 — Drucksache 7/990 — des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Ursache der Kampagne des Ostblocks gegen die Bindungen Berlins an den Bund 2835* A Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 2 — Drucksache 7/990 — des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Formel von der „strikten Einhaltung" und „vollen Anwendung" des Viermächteabkommens in der Alltagspraxis der sowjetischen Politik 2835* B Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/990 - des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Vereinbarungen mit der Volksrepublik Polen hinsichtlich der konsularischen Vertretung West-Berlins, insbesondere bei Rechtshilfeersuchen Westberliner Gerichte 2835* C Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 4 — Drucksache 7/990 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Gründe der polnischen Regierung für die Nichtanerkennung der Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit auf Grund der Verordnung vom 4. März 1941 durch Eintragung in die Volksliste 2836* A Anlage 15 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/990 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Erhöhung der jährlichen Sonderzuwendung als „Weihnachtsgeld" für Zeit- und Berufssoldaten und der besonderen Zuwendung für Wehrpflichtige 2836* A Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMI) auf die Frage B 8 — Drucksache 7/990 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Anlaß, Art und Dauer der Verhöre des ehemaligen Abgeordneten Steiner durch den Bundesanwalt Buback 2836* B Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMI) auf die Frage B 9 — Drucksache 7/990 — des Abg. Biehle (CDU/ CSU) : Maßnahmen zur Beschleunigung der Strafverfolgung 2837* A Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 10 und 11 — Drucksache 7/990 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Steigende Defizite beim Deutschen Normenausschuß DNA und Förderungsmittel für Normungsarbeiten auf deutscher und internationaler Ebene 2837* B Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 12 und 13 — Drucksache 7/990 — des Abg. Blank (SPD) : Standort für die Hochschule der Bundeswehr 2838* A Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 14 und 15 — Drucksache 7/990 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Umgehungsstraße zwischen Münster und Hiltrup sowie Lärmschutzmaßnahmen 2838* B Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 16 — Drucksache 7/990 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Stand der Verkehrsuntersuchung Rhein-Main und Auswirkungen auf die Planung von Bundesfernstraßen im Rhein-Main-Gebiet 2838* D Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 17 — Drucksache 7/990 — des Abg. Dr. Kliesing (CDU/ CSU) : Minderung der von der Autobahn A 14 ausgehenden Lärmbelästigung im Ortsteil Swisttal–Miel 2839* A Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 18 — Drucksache 7/990 — des Abg. Dr. Wichert (SPD) : IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1973 Linienführung der Neubaustrecke Hannover–Gemünden 2839* A Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 19 und 20 — Drucksache 7/990 — des Abg. Immer (SPD) : Bau der 6-spurigen Rheinbrücke von Neuwied nach Weißenthurm und Anbindung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen 2839* B Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 21 — Drucksache 7/990 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Anbringung von Dach- und Heckgepäckträgern oder Skihaltern an Kraftfahrzeugen 2839* D Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 23 — Drucksache 7/990 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) : Verkehrsbedienung in Traunreut und Wiedereröffnung des Bahnübergangs Munastraße 2840* A Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 22 — Drucksache 7/990 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) : Dringlichkeit der Teilstrecke der B 229 — neu von Garching nach Grabenstätt 2840* B Anlage 28 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel (BMBau) auf die Frage B 24 — Drucksache 7/990 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Einraumwohnung für alleinstehende Bundesbedienstete 2840* D Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage B 25 — Drucksache 7/990 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Organisatorische Einheit zwischen dem Westberliner Sport und dem Sport der Bundesrepublik Deutschland 2840* D Anlage 30 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 26 —— Drucksache 7/990 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Verhandlungen zwischen ESRO und den USA über AEROSAT 2841* B Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/990 — des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Werbung von Geldversandfirmen 2841* D Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1973 2821 49. Sitzung Bonn, den 14. September 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 12.00 Uhr
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    Anlasen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 14. 9. Ahlers 14. 9. Dr. Ahrens ** 15. 9. Dr. Aigner 15. 9. Dr. Arndt (Berlin) * 14. 9. Dr. Artzinger * 14. 9. Dr. Barzel 14. 9. Behrendt * 14. 9. Biermann 14. 9. Blumenfeld * 14. 9. Dr. Böger 14. 9. Brandt (Grolsheim) 21. 9. Dr. von Bülow 21. 9. Dr. Burgbacher * 14. 9. Dr. Corterier 14. 9. Frau Däubler-Gmelin 14. 9. van Delden 14. 9. Dr. Dregger 14. 9. Eckerland 17. 9. Ey 14. 9. Flämig * 14. 9. Frehsee 21. 9. Gerstl (Passau) 15. 9. Gölter ** 14. 9. Graaff 14. 9. Grüner 14. 9. Haase (Fürth) 14. 9. Härzschel 14. 9. Dr. Jaeger 14. 9. Jäger (Wangen) 14. 9. Dr. Jahn (Braunschweig) * 14. 9. Kahn-Ackermann 14. 9. Kater * 14. 9. Krall * 14. 9. Dr. Kreile 14. 9. Kroll-Schlüter 14. 9. Freiherr von Kühlmann-Stumm 14. 9. Lagershausen ** 15. 9. Lange * 14. 9. Lemmrich ** 14. 9. Lenzer ** 16. 9. Lücker * 14. 9. Frau Lüdemann 14. 9. Marquardt ** 15. 9. Möhring 15. 9. Dr. Müller (München) ** 15. 9. 011esch 15. 9. Frau Dr. Orth 21. 9. Schäfer (Appenweier) 14. 9. Schmidhuber 14. 9. Schmidt (München) * 14. 9. von Schoeler 14. 9. Schonhofen 14. 9. *) Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Schulz (Berlin) 14. 9. Dr. Schwörer * 14. 9. Dr.. Starke (Franken) * 14. 9. Dr. Stavenhagen 14. 9. Frau Tübler 15. 9. Dr. Waigel 14. 9. Frau Dr. Walz 14. 9. Dr. Zimmermann 14. 9. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 25. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (42. Sitzung, Anlage 13) : In der von der DDR übergebenen Liste über Gemeinden und Ortsteile in der DDR, die nicht besucht werden können, sind nach dem von dem FDGB herausgegebenen „Ferien- und Bäderbuch" folgende Gemeinden und Ortsteile als Kur- bzw. Erholungsorte aufgeführt: - im Bezirk Magdeburg, Kreis Wernigerode die Gemeinden Elend, Schierke und Sorge, - im Bezirk Erfurt, Kreis Mühlhausen die Gemeinde Lengenfeld unterm Stein und der Ortsteil Schönberg und - im Bezirk Gera, Kreis Saalfeld die Gemeinde Probstzella. Der von mir genannte und als Kur- und Badeort bekannte Ort Bad Colberg ist in dem genannten Buch des FDGB nicht enthalten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 14. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Geßner (SPD) (Drucksache 7/990 Frage A 2): Treffen die in einer Illustrierten geäußerten Befürchtungen zu, 1975 würden nur noch 100 000 Wohnungen im sozialen Wohnungsbau gebaut? Es kann heute noch nicht abgesehen werden, wie viele Wohnungen im Jahre 1975 fertiggestellt werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, daß durch Streckung der Wohnungsbauprogramme durch die Länder infolge der Stabilitätsmaßnahmen der Bundesregierung die Fertigstellung im Jahre 1975 hinter den Fertigstellungen der Jahre zuvor zurückbleiben werden, die Schätzungen von 100 000 Wohnungen erscheint jedoch zu pessimistisch. 2832* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1973 Anlage 4 Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 13. September 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gewandt (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Fragen A 5 und 6) : Sind Pressemeldungen zutreffend, denen zufolge Bundeskanzler Brandt neben den im Jahr 1973 an Jugoslawien gezahlten 300 Millionen DM Kapitalhilfe weitere Kapitalhilfe-Zusagen in Höhe von 700 Millionen DM gemacht und im Bundeskabinett darum gebeten haben soll, den Betrag von 700 Millionen DM bereits im Herbst bei den Haushaltsberatungen für 1974 zu berücksichtigen? Ist die Bundesregierung bereit, die Konditionen (Zinssatz, Laufzeit, Tilgungsmodalitäten) ihrer Kapitalhilfe für Jugoslawien offenzulegen und Pressemeldungen zu bestätigen, denen zufolge die Bundesregierung die Frage prüft, ob und in welchem Umfang künftig Zinssubventionen für Ostkredite aus Steuergeldern gewährt werden sollen? Zu Frage A 5: Bundeskanzler Brandt hat keine Zusage gegeben, Jugoslawien weitere Kapitalhilfe zu gewähren. Pressemeldungen dieses Inhalts sind nicht zutreffend. Beim Besuch des Herrn Bundeskanzlers in Jugoslawien wurde eine Übereinkunft erzielt, die eine Lösung der noch offenen Fragen aus der Vergangenheit durch eine zukunftsorientierte langfristige Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und anderen Gebieten vorsieht, über deren Formen mit der jugoslawischen Seite gesprochen wird. Es entspricht nicht den Tatsachen, daß Bundeskanzler Brandt darum gebeten haben soll, den Betrag von 700 Mio. DM bei den Hauhaltsberatungen für 1974 zu berücksichtigen. Zu Frage A 6: Hinsichtlich der Beanwortung der Frage nach Zinssubventionen für Ostkredite möchte ich auf die Beantwortung der inhaltlich gleichgelagerten Frage des Herrn Abgeordneten Höcherl durch den Vertreter des Bundesministers für Wirtschaft hinweisen. Die Konditionen des Jugoslawien gewährten Kapitalhilfekredits (Protokoll vom 20. Dezember 1972) entsprachen den damaligen allgemeinen Richtlinien und betrugen: Laufzeit 30 Jahre, davon 8 Freijahre. Der Zinssatz belief sich auf 2,5 % p. a. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar vom 14. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage A 19) : Hält die Bundesregierung den Geheimfonds des Bundeskanzlers, der nicht der Kontrolle des Bundestags und des Haushaltsausschusses unterliegt, mit ihren wiederholten Versprechungen, mehr Transparenz und Demokratie zu wahren, für vereinbar, und teilt sie meine Auffassung, daß diese Zusagen nur eine Streichung oder Offenlegung dieses Fonds zulassen? Am 3. bis 8. September 1973 sind in der Boulevard-Presse (8 Blätter) insgesamt sechs Anzeigen mit den Themen „Mehr Sicherheit im Alter", „Mehr für die Gesundheit", „Besserer Jugendarbeitsschutz", „Mehr Arbeitsschutz", „Bessere Chancen für Behinderte" und „Mitbestimmung" erschienen, mit denen die Bundesregierung die Bevölkerung über die wichtigen Schwerpunkte auf dem Gebiet der Sozial- und Gesellschaftspolitik unterrichtet hat. Hierbei wurden vor allem die Arbeitnehmer auf eingeleitete und beabsichtigte Gesetzesvorhaben der Bundesregierung hingewiesen. Die Kosten dieser Aktion belaufen sich auf ca. 590 000,— DM. Eine Endabrechnung ist noch nicht erfolgt. Wie bekannt, sind die Aufgaben des Presse- und Informationsamtes in der Vorbemerkung zu Kapitel 04 03 des Bundeshaushaltsplans dargestellt. Danach hat das Amt unter anderem die Bevölkerung über die politischen Ziele und die Arbeit der Bundesregierung zu unterrichten. Die Anzeigen dienten der Unterrichtung der deutschen Offentlichkeit über die Arbeit der Bundesregierung auf dem so wichtigen Gebiet der Sozial- und Gesellschaftspolitik. Ich vermag daher nicht zu erkennen, inwieweit konjunktur- oder stabilitätspolitische Gesichtspunkte bei der Durchführung der Aufgaben des Amtes nicht beachtet worden sind. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage A 29) : Zieht die Bundesregierung ernsthaft in Erwägung, „das Anlagegeschäft mit den Comecon-Ländern schon bald durch staatliche langfristige Kredithilfen auszubauen", d. h. Exportlieferungen an die Staaten des Ostblocks durch langfristige Bundeskredite oder durch Zinsverbilligungen zu Lasten des deutschen Steuerzahlers zu subventionieren, wie der außenpolitische Sprecher der SPD bei seinem Besuch in Polen angekündigt hat? Die Bundesregierung prüft z. Z. die auch schon in der Vergangenheit wiederholt an sie herangetragenen Wünsche osteuropäischer Länder nach deutschen Krediten, deren Zins niedriger als der z. Z. besonders hohe Marktzins liegt. Eine Entscheidung ist bisher nicht getroffen worden. Im übrigen nehme ich auf die Pressekonferenz des Herrn Bundeskanzlers am 12. 9. 1973 Bezug. Der entsprechende Auszug ist zu Ihrer Unterrichtung beigefügt. BK Brandt: Die Kennzeichnung dieses Vorgangs wird dem nicht ganz gerecht, womit wir uns befassen. Wir sind nicht ein Land, das zu seinen Hauptsorgen zählt — jedenfalls nicht auf kürzere Sicht —, wie wir zu mehr Export kommen. Wir haben zwar eine Menge Sorgen, aber zu unseren Sorgen gehört nicht, daß wir zu wenig Waren exportieren. Man könnte eher sagen, gewisse Ungleichgewichte ergeben sich daraus, daß wir sehr viel exportieren, und daß sich an dieser starken Tendenz auch durch die Veränderung der Währungsrelationen noch nichts geändert hat, was nun trotzdem nichts daran ändert, daß wir — da wir über den Tag hinausblicken, über den Boom hinausblicken, auch über den inter- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1973 2833* nationalen Boom — schon interessiert sind, auf einem Gebiet mehr als auf dem anderen. Wir sind interessiert an Dingen, die direkt oder gekoppelt mit anderen unsere Energiebasis verstärken, wir sind interessiert an Vorhaben, die von besonderem technologischen Interesse sind, wir sind vermutlich auch an Entwicklungen interessiert, die dazu führen, daß weniger ausländische Arbeitnehmer kommen oder jedenfalls nicht wesentlich mehr als hier vorhanden sind, daß also manches in Zukunft mehr dort produziert wird, wo die Arbeitskräfte sind, als das man diese über eine bestimmte Anzahl hinaus nach hier holt. Das sind einige Orientierungspunkte. Aber was ich noch hinzufügen will: Wir sind nicht, wie manche andere Länder, nun darauf aus, unseren Export zu steigern. Wir sind auch nicht darauf aus, mit anderen westlichen Ländern zu konkurrieren, was die Konditionen angeht. Wir können dies gar nicht, weil es unseren Export zu stark weiterhin anreizen würde, wenn wir etwa auf die Konditionen eingingen, die unsere französischen Nachbarn oder unsere amerikanischen Verbündeten anbieten. Es kann sich also nur um sehr ausgewählte und unsere eigenen Interessen stark berücksichtigende, sektorale mehr als globale Regelungen handeln, nicht der allgemeinen Exportsubventionierung, sondern der Förderung von Vorhaben, die unseren Interessen — ich habe es eben angedeutet — im besonderen Maße gerecht werden. Wir sind mitten in der Erörterung dieses schwierigen Themas, und wenn ich auch nicht ausschließe, daß wir in einigen Wochen eine Lösung haben, so bin ich doch nicht sicher, denn dies will sehr sorgfältig geprüft und überlegt sein. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Glombig (SPD) (Drucksache 7/990 Frage A 35) : Wieviel Rehabilitationsstätten sind nach Verkündung des Aktionsprogramms zur Rehabilitation Behinderter geschaffen worden bzw. im Bau? Das Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Förderung der Rehabilitation der Behinderten vom 14. April 1970 fordert unter anderem die Schaffung eines möglichst geschlossenen Systems von Einrichtungen für alle Teilbereiche der Rehabilitation. Genannt sind die Zentren der medizinischen Rehabilitation, der Sondereinrichtung für behinderte Kinder und Jugendliche, Einrichtungen der beruflichen Ausbildung und Umschulung und schließlich Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Behinderte. Die Zuständigkeit für diese Einrichtungen ist nicht in einer Hand. Sie liegt teils bei den Ländern und den Sozialversicherungsträgern; bei überregionalen oder Einrichtungen mit Modellcharakter sind auf Bundesseite die Ministerien für Bildung und Wissenschaft, Jugend, Familie und Gesundheit, Raumordnung, Bauwesen und Städtebau sowie das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung jeweils innerhalb ihres Aufgabenbereichs zuständig. Angesichts der vielfältigen Zuständigkeiten ist es zur Zeit nicht möglich, ein vollständiges Bild aller Arten von Rehabilitationseinrichtungen seit Verkündung des Aktionsprogramms Rehabilitation zu geben. Ich bitte Sie daher um Ihr Verständnis, daß ich mich hier auf die Entwicklung bei den Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation beschränke, für die das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zuständig ist. Hier ist folgendes festzustellen: Von den insgesamt geplanten 21 Berufsförderungswerken zur beruflichen Eingliederung der behinderten Erwachsenen sind nach Verkündung des Aktionsprogramms 8 Einrichtungen fertiggestellt und in Betrieb genommen worden, 4 weitere Einrichtungen befinden sich im Bau. Sechs Berufsförderungswerke sind noch in der Planung. Bei den Berufsbildungswerken zur Eingliederung der behinderten Jugendlichen konnte 1 Werk fertiggestellt werden, zwei weitere Einrichtungen sind im Bau, 13 sind noch geplant. Unter den Einrichtungen für medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen (II. Phase) konnten fünf Modellprojekte fertiggestellt werden, ein weiteres ist noch im Bau. Schließlich möchte ich noch auf die Werkstätten für Behinderte hinweisen, die vom Bund nach dem Zonenrandförderungsgesetz gefördert werden können. Im Zonenrandgebiet sind inzwischen 24 Werkstätten begonnen worden. Mit finanzieller Hilfe der Bundesanstalt für Arbeit werden darüber hinaus im übrigen Bundesgebiet zur Zeit weitere 72 Werkstätten für Behinderte gebaut. Vor allem bei den überregionalen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation erstrecken sich Planung und Bau meist über mehrere Jahre. Einige der von mir genannten Einrichtungen sind deshalb bereits vor Beginn des Aktionsprogramms geplant bzw. finanziell gefördert worden. Das Aktionsprogramm der Bundesregierung hat jedoch ganz entscheidende Impulse bei der Beschleunigung und finanziellen Sicherstellung der Projekte gebracht. In den Jahren 1962 bis 1969 hat der Bund etwa 30 Millionen DM für die beruflichen Rehabilitationseinrichtungen ausgegeben. Allein in den folgenden 3 Jahren, also von 1970 bis 1972, ist etwa das dreifache für diese Zwecke bereitgestellt und investiert worden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 14. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/990 Frage A 67) : Welche politischen Konsequenzen für die Entspannungspolitik in Europa hätte nach Auffassung der Bundesregierung der von dem Abgeordneten Alfred Seidl in der „CSU-Correspondenz" gemachte Vorschlag, die Unionsparteien sollten über das Verifikationsabkommen den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NV-Vertrag) vom 1. Juli 1968 zu Fall bringen, die Eurogroup der NATO müsse eine europäische nukleare Streitmacht mit ausreichender Abschreckungskapazität werden, „an der natürlich auch die Bundeswehr angemessen beteiligt werden muß", und sollten sich die Staaten Westeuropas darauf nicht einigen können, sei jede Bundesregierung gezwungen, „ihrerseits die 2834* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1973 Ausrüstung der Bundeswehr mit Kernwaffen in Erwägung zu ziehen"? Der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum NV-Vertrag und die Ratifizierung des Verifikationsabkommens sind eine logische Konsequenz der Friedens- und Entspannungspolitik der Bundesregierung. Elementarer Bestandteil dieser Politik bleibt unser ernsthaftes Bemühen, zu weltweiten Rüstungskontrollmaßnahmen beizutragen. Dem dient der NV-Vertrag in besonderem Maße. Die Nicht-Ratifizierung der beiden Übereinkommen würde die Glaubwürdigkeit der deutschen Außen- und Rüstungskontrollpolitik in Frage stellen. Darüber hinaus wäre folgendes zu befürchten: 1. Andere Staaten in vergleichbarer Lage könnten sich ähnlich verhalten. Damit wäre das primäre Ziel des NV-Vertrages, die Verbreitung von Kernwaffen und sonstigen Kernsprengkörpern zu verhindern, gefährdet; 2. Unsere Beziehungen zu den Bündnispartnern und zur UdSSR könnten ernstlich belastet werden. Insbesondere könnte das uns international entgegengebrachte Vertrauen darunter leiden; 3. Das gemeinsam von der Europäischen Gemeinschaft und ihren Nichtkernwaffen-Mitgliedstaaten geschlossene Verifikationsabkommen könnte nicht wirksam werden; damit wäre eine Beeinträchtigung des Gemeinsamen Marktes auf dem Gebiet der Kernenergie zu erwarten; 4. Es bestünde die Gefahr, daß die Lieferungen spaltbaren Materials an uns eingestellt und die Wettbewerbschancen der deutschen Kernindustrie zumindest in den Staaten, die ,den NV-Vertrag unterzeichnet haben, vermindert würden; 5 Schließlich wäre einer Aufforderung unsererseits an die Kernwaffenmächte, das nukleare Wettrüsten zu beenden, die vertragliche Grundlage (Art. VI des NV-Vertrages) entzogen. Was die von Herrn Abgeordneten Seidl angeschnittene Frage der nuklearen Abschreckung angeht, so möchte sich die Bundesregierung auf die Erörterung des hypothetischen Problems nicht einlassen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 14. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage A 77) : Teilt die Bundesregierung die in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 1. September 1973 zur Verfolgung der Bürgerrechtler in der Sowjetunion vertretene Auffassung: „Die westlichen Staaten aber lassen Breschnew in dem Glauben, die Zustände in seinem Reich seien ihnen gleichgültig", und was hat sie — verneinendenfalls — unternommen bzw. was wird sie unternehmen, urn zu verhindern, daß der Eindruck entsteht, der Bundesregierung bzw. ihren Mitgliedern sei die Verfolgung der Bürgerrechtler in der Sowjetunion gleichgültig? Die Bundesregierung könnte es sich bei der Antwort auf Ihre Frage an und für sich leicht machen, da es nach der Geschäftsordnung nicht zu ihren Obliegenheiten gehört, Kommentatoren zu kommentieren, doch möchte ich zur Sache folgendes ausführen: Die Äußerungen westlicher Staatsmänner zum angesprochenen Fragenkomplex dürften Ihnen, Herr Kollege, ebenso wie dem von Ihnen zitierten Kommentator inzwischen bekannt sein. Insofern kann die Bundesregierung das von Ihnen angeführte Pauschalurteil keineswegs teilen. Sie haben in Ihrer Frage den Unterschied zwischen regierungsamtlichen Stellungnahmen und der Ansicht von Personen, die der Regierung angehören, besonders hervorgehoben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Aspektes möchte ich dazu einige Erläuterungen anfügen. In einer solchen Unterscheidung liegt in der Tat ein wesentliches Moment der Beurteilung des gesamten Vorgangs. Die Bundesregierung, repräsentiert durch ihre Botschafter im Ausland, muß sich bei der Pflege und Förderung der auswärtigen Beziehungen strikt und eindeutig von internationalen Gepflogenheiten leiten lassen. Sie erwartet dies ebenso auch von anderen Regierungen, mit denen sie Beziehungen unterhält. Die Nicht-Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Länder ist ein Prinzip dieser Gepflogenheiten. Sie kann also als Regierung, wollte sie sich nicht der Verletzung dieser internationalen Verhaltensnorm schuldig machen, nicht in innere politisch-geistige Auseinandersetzungen anderer Länder eingreifen. Dieses Problem beschäftigt die Öffentlichkeit und die Parlamente anderer Länder immer wieder. Der neue amerikanische Außenminister Henry Kissinger erklärte am 9. September 1973 vor dem Senat der Vereinigten Staaten, Amerika könne sich nicht in die Innenpolitik anderer Länder, vornehmlich nicht der Sowjetunion, einmischen. Wenn er auch als Individuum volles Verständnis für das Schicksal des geistigen Protestes in der Sowjetunion habe, so habe er als Außenminister die Gewährung der Meistbegünstigungsklausel an die Sowjetunion als Teil erfolgreicher Entspannungspolitik zu fördern. Die strikte Beachtung des Grundsatzes der Nichteinmischung hat selbstverständlich nichts — und damit komme ich auf die bereits in der Frage dankenswerterweise gemachte Unterscheidung zurück — mit der persönlichen Einstellung der einzelnen Regierungsmitglieder, politischer Parteien, Gruppierungen oder von Einzelpersönlichkeiten aus dem kulturellen, dem wirtschaftlichen oder anderen Lebensbereichen zu tun. Jeder von uns hat in den letzten Tagen reichlich Gelegenheit gehabt, die Ansicht von Regierungsmitgliedern hierzu kennenzulernen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 14. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1973 2835* Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage A 79) : Hat der deutsche Botschafter in Moskau auf Weisung oder mit Billigung der Bundesregierung einen deutschen Schriftsteller vom Besuch der Sowjetunion abgehalten, da er dessen Eintreten für die sowjetischen Bürgerrechtler befürchtete, und welche Gründe waren für die Haltung des Botschafters und der Bundesregierung maßgebend? Ich darf auf meine Ausführungen in der Antwort auf die Frage des Kollegen Dr. Schwencke in der heutigen Fragestunde verweisen, aus der sowohl der Ablauf des in Frage stehenden Vorgangs als auch die Einstellung der Bundesregierung hierzu, wie mir scheint, hinreichend deutlich hervorgeht. Welche Gründe für Botschafter Sahm maßgebend waren, sein Fernschreiben an Herrn Grass zu senden, hat er in diesem vom Empfänger veröffentlichten Fernschreiben im einzelnen dargelegt. Dem ist nichts hinzuzufügen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 12. September 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage B 1): Teilt die Bundesregierung die am 4. September 1973 von Bundesminister Egon Bahr in Berlin geäußerte Meinung, daß die anhaltende Kampagne des Ostblocks gegen die Bindungen Berlins an den Bund eine Folge der Urlaubszeit in Moskau sei? Herr Bundesminister Bahr hat sich nicht in dem von Ihnen angeführten Sinn geäußert. Er hat lediglich darauf hingewiesen, daß als Folge der Inanspruchnahme der sowjetischen Führung durch die Amerikareise von Generalsekretär Breschnjew und der danach auch auf unserer Seite einsetzenden Urlaubszeit eine Klärung der noch bestehenden Schwierigkeiten bei der Anwendung des Viermächte-Abkommens entsprechend der Verständigung, wie sie in der gemeinsamen Erklärung zum Abschluß des Breschnjew-Besuches niedergelegt ist, nicht vor Herbst erwartet werden konnte. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 12. September 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage B 2) : Welche Tatsachen kann die Bundesregierung bekanntgeben, aus denen hervorgeht, daß die seinerzeit zwischen Bundeskanzler Brandt und Breschnew ausgehandelte Formel von der „strikten Einhaltung" und „vollen Anwendung" des Vier-Mächte-Abkommens über Berlin nunmehr zur Alltagspraxis der sowjetischen Politik gehört? Die sowjetische Haltung bietet insgesamt noch kein klares Bild. Es gibt einige Fälle, die zu der Hoffnung berechtigten, daß die Praxis der sowjetischen Seite der strikten Einhaltung und vollen Anwendung des Viermächte-Abkommens Rechnung tragen wird. Hier ist insbesondere darauf hinzuweisen, daß die Bundesrepublik Deutschland die Interessen von Berlin (West) — außer in Angelegenheiten der Sicherheit und des Status — in den Vereinten Nationen vertreten wird. Die Bundesregierung ist sich allerdings bewußt, daß noch Schwierigkeiten bestehen, die unter Nutzung der im Viermächte-Abkommen gegebenen Möglichkeiten gelöst werden müssen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 12. September ,1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage B 3) : Welche Regelungen hinsichtlich der konsularischen Vertretung Westberlins durch die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Warschau und umgekehrt, insbesondere im Zusammenhang mit Rechtshilfeersuchen West-Berliner Gerichte wurden mit der Volksrepublik Polen aus Anlaß der Aufnahme diplomatischer und konsularischer Beziehungen getroffen? Aus Anlaß der Aufnahme diplomatischer und konsularischer Beziehungen wurde mit der Volksrepublik Polen Einvernehmen darüber erzielt, daß die konsularische Betreuung für Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) durch die Bundesrepublik Deutschland im Einklang mit dem Viermächteabkommen vom 3. September 1971 Anlage IV A und B und unter der dort erwähnten Voraussetzung, daß Angelegenheiten der Sicherheit und des Status nicht berührt werden, stattfinden kann. Die Bundesregierung ging und geht davon aus, daß in Übereinstimmung mit den allgemeinen Regeln des Völkerrechts der im Viermächteabkommen gebrauchte Begriff „consular services" die Bearbeitung von Rechtshilfeersuchen einschließt. Für den Bereich des Zivilrechts besteht im übrigen bereits eine vertragliche Grundlage zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen, weil beide Staaten dem Haager Übereinkommen über den Zivilprozeß vom 1. März 1954 angehören, welches weite Teile des Rechtsverkehrs in Zivilsachen umfaßt. Die Bundesrepublik Deutschland hatte bei ,der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde über den Beitritt zu diesem Abkommen am 2. November 1959 dessen Geltungsbereich durch schriftliche Erklärung auf Berlin (West) erstreckt. Polen seinerseits ist ihm am 13. März 1963, also später als die Bundesrepublik Deutschland, beigetreten. Es hat bei dieser Gelegenheit keine Vorbehalte bezüglich der Erstreckung auf Berlin (West) ausgesprochen. Das Übereinkommen gilt daher unter Einbeziehung von Berlin (West) im Verhältnis der beiden Staaten zueinander. 2836* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1973 Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 14. September 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage B 4): Aus welchen Gründen erkennt die polnische Regierung die Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit auf Grund der Verordnung vom 4. März 1941 durch Eintragung in die Volksliste nicht an? Die Bundesregierung fühlt sich nicht dazu berufen, sich zu einer polnischen Rechtsauffassung in staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen zu äußern, die sie nicht teilt. Das Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 22. Februar 1955 hat vorbehaltlich etwaiger Ausschlagungserklärungen — die deutsche Staatsangehörigkeit u. a. derjenigen deutschen Volkszugehörigen bestätigt, denen die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund der Verordnung vom 4. März 1941 verliehen worden war. Anlage 15 Antwort des Bundesministers Genscher vom 12. September 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage B 7) : Ist die Bundesregierung bereit, in Angleichung an die Gehälter in der freien Wirtschaft den Zeit- und Berufssoldaten als Weihnachtsgeld ein 13. Monatsgehalt auszuzahlen (bisher nur 662/3%) und damit gleichlaufend den Wehrpflichtigen ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Wehrsoldes (bisher 125 DM) zu zahlen, wenn nicht, mit welcher Begründung? Die Zahlung einer jährlichen Sonderzuwendung an die im Bundesdienst stehenden Beamten, Richter sowie Zeit- und Berufssoldaten ist einheitlich in dem „Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung" geregelt. Über die Möglichkeiten einer Erhöhung der Sonderzuwendung werden in diesen Tagen Gespräche mit den Spitzenorganisationen der Beamten- und Richterverbände geführt. Das gleiche gilt für den Tarifbereich, in dem Verhandlungen zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und den Gewerkschaften stattfinden. Ich bitte daher um Verständnis dafür, daß die Ergebnisse dieser Gespräche und Verhandlungen abgewartet werden müssen. Wehrdienstleistende erhalten gemäß § 7 des Wehrsoldgesetzes jeweils am 1. Dezember eine besondere Zuwendung von 125 DM. Im Falle einer Erhöhung der jährlichen Sonderzuwendung wird sicher zu prüfen sein, ob und welche Auswirkungen dies auf die „besondere Zuwendung" für Wehrdienstleistende haben soll. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 12. September 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage B 8) : Hat die Bundesregierung, der zuständige Minister oder ein von diesem Beauftragter dem Bundesanwalt Siegfried Buback Weisung erteilt, noch während der Zeit, in der der parlamentarische Untersuchungsausschuß (Steiner-Wienand) tätig war, den ehemaligen Abgeordneten Steiner zweitägigen Verhören zu unterziehen, und in welcher Art und mit welcher Dauer haben diese Verhöre stattgefunden? Herr Steiner ist im Rahmen der vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof wegen des Verdachts geheimdienstlicher Tätigkeit betriebenen Ermittlungen bisher zweimal vernommen worden. Darüber hinaus haben zu Vernehmungszwecken zweimal Kontaktgespräche mit Herrn Steiner stattgefunden. In ihrer zeitlichen Folge hat es sich um folgende Vernehmungen und Kontaktgespräche gehandelt: 1. Vom 16.-19. Juni 1973 Vernehmung des Herrn Steiner als Zeuge durch Beamte der Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamtes. 2. Am 23. Juli 1973 Kontaktgespräch von Bundesanwalt Buback mit Herrn Steiner zur Vorbereitung der für den 24. Juli 1973 vorgesehenen Vernehmung von Herrn Steiner als Beschuldigten; bei dieser Vernehmung verweigerte Herr Steiner unter Hinweis auf seine bevorstehende Anhörung durch den 1. Untersuchungsausschuß des 7. Deutschen Bundestages die Aussage. 3. Am 16. August 1973 Kontaktgespräch von Beamten der Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamtes mit Herrn Steiner zur Feststellung, ob Herr Steiner nunmehr aussagebereit sei. Herr Steiner erklärte, nur vor dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes aussagen zu wollen. 4, Vom 30. August bis 1. September 1973 Vernehmung des Herrn Steiner als Beschuldigten durch den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes. Keine der Vernehmungen und keines der Kontaktgespräche ist durch eine Weisung der Bundesregierung, des zuständigen Ministers oder eines von ihm Beauftragten veranlaßt worden. Ich gehe davon aus, daß Ihre Frage insbesondere auf die Gespräche abzielt, die Bundesanwalt Buback am 23. und 24. Juli 1973 mit Herrn Steiner geführt hat. Dazu hat der Bundesminister der Justiz dem Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses des 7. Deutschen Bundestages bereits am 2. August 1973 auf seine Anfrage folgendes geantwortet: „Auf Wunsch des Untersuchungsausschusses und mit Rücksicht auf die beschränkte Vernehmungsfähigkeit von Herrn Steiner hatte der Generalbundesanwalt in dem von ihm wegen Verdachts geheimdienstlicher Tätigkeit Anfang Juni eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt die Vernehmung von Herrn Steiner als Zeugen im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz vorübergehend unterbrochen. Während dieser Zeit hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen im übrigen kontinuierlich weitergeführt. Nachdem der Untersuchungsausschuß die Anhörung von Herrn Steiner vorläufig abgeschlossen hatte, bestand keine Veranlassung mehr, die Vernehmung von Herrn Steiner durch den General- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1973 2837* bundesanwalt weiter zurückzustellen. Die Vernehmung war nach dem Ermittlungsstand dringend geboten und deshalb, unter Beachtung der einzuholenden ärztlichen Empfehlungen, dem Legalitätsprinzip (§ 152 StPO) entsprechend fortzusetzen. Diese Fortsetzung der Vernehmung beruhte somit auf der gesetzlichen Pflicht des Generalbundesanwalts. Sie bedurfte keiner Weisung des Bundesministers der Justiz, sondern entsprach der Absicht des Generalbundesanwalts, die ich durch meine Bitte an ihn, im Interesse einer ordnungsgemäßen Fortführung der Ermittlungen seine unterbrochene Tätigkeit unverzüglich wieder aufzunehmen, gebilligt habe." Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 12. September 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage B 9) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß noch von einer wirksamen Strafverfolgung gesprochen werden kann, wenn ein Demonstrationsdelikt aus dem Mai 1971 erst am 5. September 1973 zur Verhandlung kommt und eine Aufklärung nicht möglich ist, weil sich Zeugen nach so langer Zeit an Einzelheiten nicht mehr erinnern konnten, und welche Folgerung wird sie daraus ziehen? Zu dem in der Frage angesprochenen Einzelfall kann die Bundesregierung nicht Stellung nehmen, zumal ihr die Einzelheiten nicht bekannt sind. Die Bundesregierung hat aus der Tatsache, daß Strafverfahren vielfach zu lange dauern, bereits Folgerungen gezogen. Das Hauptanliegen des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts — BT-Drucksache 7/551 — ist es, durch ein Bündel verschiedener Maßnahmen, insbesondere für das Ermittlungsverfahren, das Strafverfahren zu straffen und zu beschleunigen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 13. September 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Fragen B 10 und 11) : in weicher Weise gedenkt die Bundesregierung die Zusage des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 10. März 1971 im Deutschen Bundestag zu verwirklichen, nachdem nunmehr auch durch die Presse (vgl. FAZ und „Blick durch die Wirtschaft" vom 9. August 1973 Nr. 183) darauf hingewiesen worden ist, daß die Tätigkeit des Deutschen Normenausschusses DNA durch steigende Defizite in Gefahr zu geraten droht? Welche fach- und projektbezogenen Etatmittel können darüber hinaus für Normungsarbeiten auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene von den Bundesministerien, insbesondere auch auf den Gebieten des Verbraucherschutzes, des Handwerks, der Mittel- und Kleinbetriebe, des Umweltschutzes, der Einführung der DIN-Normen in den Unterricht und im Verkehrsministerium für die Bundesbahn, im Postministerium für das posttechnische und fernmeldetechnische Zentralamt sowie für die Mitgliedsbeiträge an CEN und ISO und zur Finanzierung der Übernahme allgemeiner, für die Bundesrepublik Deutschland wichtiger ISO-Sekretariate bereitgestellt werden? Zu Frage B 10: Wie bereits in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 10. März 1971 auf Ihre diesbezügliche Anfrage erklärt, ist die Bundesregierung bemüht, die Ausgaben zur Förderung des Normenwesens und der Gütekennzeichnung weiterhin zu erhöhen. Für das Haushaltsjahr 1974 ist hierfür im Einzelplan des Bundesministers für Wirtschaft (Kap. 09 02, Titel 685 19) ein Betrag in Höhe von 1,35 Millionen DM gegenüber 1,05 Millionen DM im Haushaltsjahr 1973 vorgesehen. Entsprechend dem Finanzplan 1973-1977 soll dieser Betrag wie folgt gesteigert werden: 1975 1,45 Millionen DM 1976 1,60 Millionen DM 1977 1,75 Millionen DM. Hiervon sind für die institutionelle Förderung des Deutschen Normenausschusses e. V. vorgesehen: 1974 1,00 Millionen DM 1975 1,15 Millionen DM 1976 1,25 Millionen DM 1977 1,37 Millionen DM. Höhere Steigerungsbeträge konnten aus den Ihnen bekannten Haushaltsgründen nicht in Betracht gezogen werden. Mit diesen Zuwendungen kann das angestrebte Ziel, den Etat des Deutschen Normenausschusses bis zu 15 % aus öffentlichen Mitteln zu bezuschussen, noch nicht verwirklicht werden. Hierbei muß allerdings auch berücksichtigt werden, 'daß die Überlegungen hinsichtlich des maximalen Anteils der öffentlichen Mittel zu einem Zeitpunkt angestellt wurden, als der Haushalt des DNA noch wesentlich unter der jetzt erreichten Höhe lag. Gleichwohl wird dieses längerfristige Ziel weiterverfolgt. Allerdings würde auch eine wesentliche Steigerung der öffentlichen Mittel kaum ausreichen, die zu erwartenden Defizite des DNA zu decken. Der DNA muß 'daher auch von sich aus alle Möglichkeiten ausschöpfen, durch Erhöhung seiner Einnahmen und wirtschaftlichsten Einsatz der Mittel sich um die Deckung der zu erwartenden Defizite zu bemühen. Zu Frage B 11: Die Normungsarbeit wird grundsätzlich institutionell gefördert. Hierbei steht es dem DNA bzw. den bezuschußten Fachnormenausschüssen frei, ob sie die Förderungsmittel für nationale oder internationale Normungsarbeiten, also auch für ISO-Sekretariate, verwenden. Neben der institutionellen Förderung, für ,die das Bundesministerium für Wirtschaft zuständig ist, können unter bestimmten Voraussetzungen und im Rahmen noch verfügbarer Haushaltsmittel auch Einzelprojekte des Normenbereichs gefördert werden. Dies setzt jedoch voraus, daß diese Projekte die hierfür erforderlichen Kriterien aufweisen, den haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten Rechnung tragen und zu keiner Doppelfinanzierung führen. 2838* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1973 Inwieweit Mittel der von Ihnen genannten anderen Ressorts für die Förderung von Normungsarbeiten eingesetzt werden können, hängt von ihrer Zweckbestimmung und den Vorstellungen dieser Ressorts über die Verwendung dieser Mittel ab. Die darin liegenden Möglichkeiten sollten allerdings nicht überschätzt werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 13. September 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Blank (SPD) (Drucksache 7/990 Fragen B 12 und 13) : Trifft es zu, daß sich der Bezirksausschuß von München-Neuhausen gegen den Standort Neuhausen für die geplante Bundeswehr-Hochschule ausgesprochen hat und aufgrund dieser Entscheidung vom Verteidigungsministerium ein anderer Standort ausgewählt worden ist? Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Gründungsausschusses, daß mit der Verlegung der Bundeswehr-Hochschule nach Neubiberg die Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen behindert und damit die Konzeption einer offenen Hochschule gefährdet ist? Es trifft zu, daß sich der Bezirksausschuß von München-Neuhausen gegen die Errichtung der Hochschule der Bundeswehr im Bezirk Neuhausen ausgesprochen hat. Die Entscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung, die Hochschule der Bundeswehr nach Neubiberg zu verlegen, ist aber von anderen wichtigen Komponenten mitbestimmt worden; nicht zuletzt durch die Tatsache, daß die technische Ausstattung der Fachhochschule der Luftwaffe in Neubiberg die Aufnahme des Studiums am 01. 10. 1973 erleichtert. Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Gründungsausschusses, daß mit der Verlegung der Hochschule nach Neubiberg die Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen behindert und damit die Konzeption einer offenen Hochschule gefährdet ist, nur teilweise. Die Kooperation und Kommunikation mit der Universität München und der Technischen Universität München wäre zweifelsohne durch die Standortwahl im Stadtbereich Münchens erleichtert worden. Die Verhandlungen mit dem Bayerischen Staatminister für Unterricht und Kultus und den beiden Münchener Hochschulen haben aber gezeigt, daß eine Zusammenarbeit auf zahlreichen Gebieten möglich ist, so daß das Konzept der Hochschule der Bundeswehr durch die Standortwahl Neubiberg nicht als gefährdet angesehen werden kann. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. September 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache 7/990 Fragen B 14 und 15) : Sind der Bundesregierung Pläne bekannt, nach denen zwischen Münster und Hiltrup eine autobahnähnliche Umgehungsstraße errichtet werden soll? Wenn ja, trifft es zu, daß die Realisierung solcher Pläne zu einer starken Lärmbelästigung des münsterschen Stadtteils Berg Fidel, der Gemeinden Angelmodde und Wolbeck und mehrerer Wohngebiete Hiltrups führen würde, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zur Vermeidung einer Lärmbelästigung zu tun? Dem Bundesminister für Verkehr liegen keine Planunterlagen über eine autobahnähnliche Umgehungsstraße zwischen Münster und Hiltrup vor. Bei der Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen werden Überlegungen für eine Fernstraßenverbindung Münster—Gütersloh angestellt, die vom BAB-Kreuz Münster-Süd ausgehend in Richtung Osten verlaufen soll. Diese Straßenverbindung ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen bisher nicht enthalten. Sie wird jedoch vom Land Nordrhein-Westfalen als Ersatz für die im Bedarfsplan ausgewiesene Verbindung TelgteWarendorf—Gütersloh vorgeschlagen. Inwieweit diese Planungskonzeption bei der 1975 anstehenden Überprüfung des Bedarfsplanes gem. § 4 des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971-1985 bestätigt wird, läßt sich gegenwärtig noch nicht übersehen. Bereits im Stadium der Vorüberlegungen wird darauf geachtet, daß neue Straßen die Umwelt so gering wie möglich beeinträchtigen. Solange die Grundsatzentscheidung über die Netzgestaltung im betroffenen Raum noch nicht gefallen ist, kann über Lärmbelästigungen in den angesprochenen Wohngebieten und über gegebenenfalls erforderliche Lärmschutzmaßnahmen nichts ausgesagt werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. September 1973 auf ,die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/990 Frage B 16) : Wie ist der Stand der integrierten, d. h. alle Verkehrsträger umfassenden Verkehrsuntersuchung im Rhein-Main-Gebiet, und wann läßt sich übersehen, welche Auswirkungen sie für den Ausbau der Bundesstraßen der zukünftigen Verkehrsentwicklung im Rhein-Main-Gebiet haben wird? Bei der Verkehrsuntersuchung Rhein-Main, die federführend vom Hessischen Minister für Wirtschaft und Technik mit finanzieller Beteiligung des Bundesministers für Verkehr durchgeführt wird, ist inzwischen die Analyse der Verkehrs- und Siedlungsstruktur weitgehend abgeschlossen. Einzelne Vorarbeiten für die Prognose sind eingeleitet. Das Gesamtergebnis der umfangreichen Untersuchungen wird in etwa 2 Jahren vorliegen. Es werden sich jedoch bereits vor Abschluß der gesamten Untersuchungen anhand von Zwischenergebnissen eventuelle Auswirkungen auf die Planung von Bundesfernstraßen im Rhein-Main-Gebiet übersehen lassen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1973 2839* Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. September 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kliesing (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage B 17): Ist der Bundesminister für Verkehr bereit, zur Minderung der von der Autobahn A 14 ausgehenden Lärmbelästigung, welche die Toleranzgrenzen erheblich überschreitet, im Bereich des Ortsteils Swisttal-Miel beschleunigt eine ausreichende Bepflanzung mit schnell wachsenden Bäumen durchzuführen und einen einseitigen Lärmschutzzaun zu errichten? Der Bundesminister für Verkehr ist grundsätzlich bereit, zur Minderung der von der Autobahn A 14 ausgehenden Lärmbelästigung im Ortsteil SwisttalMiel Schutzmaßnahmen zu finanzieren, sofern die Belästigungen besonders schwer sind und die Bebauung nicht in Kenntnis der Autobahnplanung erfolgte. Die Bundesregierung ist bereit, Lärmmessungen durchführen zu lassen. Sie wird Sie über das Ergebnis der Überprüfung unterrichten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. September 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten ' Dr. Wichert (SPD) (Drucksache 7/990 Frage B 18) : Hat die von der Deutschen Bundesbahn herausgegebene Pressemitteilung vom 30. August 1973 mit der anhängenden Karte über den Verlauf der Neubaustrecke Hannover—Gemünden zu bedeuten, daß eine Entscheidung der Deutschen Bundesbahn zugunsten der Weserstraße bereits gefallen ist? Aus Anlaß des ersten Rammschlags zum Beginn der Bauarbeiten an der Neubaustrecke HannoverGemünden am 10. August 1973 durch Herrn Minister Dr. Lauritzen hat die Deutsche Bundesbahn (DB) in ihren DB-Informationen generelle Aussagen zu den Neu- und Ausbaustrecken veröffentlicht. Die in der der Information beigelegten Karte dargestellten Strecken konnten in ihrer Linienführung nur vereinfacht wiedergegeben werden, da sie im Detail noch nicht festliegen. In einzelnen Abschnitten stehen noch grundsätzliche Entscheidungen zur Linienführung aus. Die Frage, ob die Trasse über Holzminden oder Göttingen geführt wird, ist noch offen. Sie ist z. Z. Gegenstand des landesrechtlichen Raumordnungsverfahrens. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. September 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/990 Fragen B 19 und 20) : Treffen Aussagen des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr (I von Rheinland-Pfalz zu, wonach mit dem Bau der 6spurigen Rheinbrücke von Neuwied nach Weißenthurm im Jahre 1974 begonnen wird, oder welche Hindernisse stehen dem Baubeginn gegebenenfalls im Wege? Wie ist im Zusammenhang mit dem Bau der Rheinbrücke Neuwied/Weißenthurm die Anbindung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Raum Neuwied gewährleistet, und welche Termine sind für Baubeginn und Fertigstellung dieser Bauvorhaben festgesetzt? Zu Frage B 19: Die Arbeiten für den 6spurigen Neubau der Rheinbrücke Neuwied—Weißenthurm vom Anschluß an die Umgehungsstraße Andernach—Weißenthurm im Zuge der B 9 bis zum Anschluß an die B 256 in Neuwied sind ausgeschrieben. Die Vergabeunterlagen werden zur Zeit von der Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz geprüft. Für den Grunderwerb sind bereits rd. 3 Millionen DM verausgabt. Im Entwurf zum Bundeshaushalt (Straßenbauplan) 1974 sind Mittel für den Beginn der Baumaßnahme vorgesehen. Zu Frage B 20: Die Anbindung des örtlichen Straßennetzes ist mit den Städten Neuwied und Weißenthurm abgestimmt. Es werden folgende Straßen angeschlossen: Die B 256 über die Umgehungsstraße Andernach—Weißenthurm, wobei ein neuer Anschluß an die B 9 gebaut werden muß. Weißenthurm über den sog. Stierweg. Die B 256 am rechtsrheinischen Brückenkopf in Neuwied mit Abfahrten zur Langendorfer Str. und zum Sandkauler Weg. Die Engerser Landstraße in Neuwied (B 42 alt). Die Industrie Straße in Neuwied. Die B 42 neu (Umgehungsstraße Neuwied—Bendorf. Die Möglichkeit für einen Anschluß der in der III. Dringlichkeit geplanten Südbrücke Neuwied wird vorgesehen werden. Der Zeitpunkt der Weiterführung des Neubaus der Umgehungsstraße Neuwied im Zuge der B 256 vom rechtsrheinischen Brückenkopf Neuwied bis zur B 42 (Umgehungsstraße Neuwied-Bendorf) ist eine Frage der Finanzierung und hängt davon ab, welche Mittel in den kommenden Jahren für den Bundesfernstraßenbau zur Verfügung stehen werden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. September 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage B 21) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach das Bundesverkehrsministerium beabsichtigt, in absehbarer Zeit auch das Anbringen von Dach- und Heckgepäckträgern oder Skihaltern an einem PKW als unzulässige Veränderungen eines Kraftfahrzeuges zu verbieten? Nein. — Der Bundesminister für Verkehr hat im Gegenteil in einem Katalog von Beispielfällen, bei 2840* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1973 denen wegen Veränderungen am Fahrzeug das Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) in Betracht kommen kann, dies für den nachträglichen Anbau eines Dach- oder Heckgepäckträgers (auch Skihalters) verneint. Der Beispielkatalog ist im Verkehrsblatt 1973, Heft 16, Seite 662 veröffentlicht worden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vorn 13. September 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage B 22) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, zur Behebung der schwierigen Verkehrssituation in Traunreut besonders während des Berufsverkehrs sowohl die Personenbeförderung auf der Schiene wieder aufzunehmen als auch den gesperrten Bahnübergang in der Munastraße wieder zu öffnen? Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn — sie hat dies auch in Verhandlungen dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr dargelegt — ist die derzeitige Verkehrsbedienung mit Straßenbussen einer Bedienung auf der Schiene vorzuziehen. Neben wirtschaftlichen Überlegungen, die gegen eine gleichzeitige Bedienung auf Schiene und Straße sprechen, sind es vor allem Gründe der damit erreichten besseren Verkehrsbedienung. Die Bahnbuslinie erlaubt das Anfahren der Ortszentren, hat mehr Halte in den einzelnen Orten und ist insbesondere in der Relation Traunreut — Traunstein kürzer. Außerdem läßt sich gerade im Berufs- und Schülerverkehr leichter eine Anpassung der Verkehrszeiten an die Nachfrage erreichen. Erst in diesem Jahr wurde der Fahrplan für den Busverkehr weiter verbessert. Hinsichtlich des Bahnübergangs Munastraße wurde in einer Besprechung am 16. Dezember 1971 zwischen dem Bundesminister für Verkehr, der Regierung von Oberbayern und der Stadt Traunreut Einvernehmen darüber erzielt, daß eine Wiedereröffnung des Bahnübergangs von der Stadt Traunreut nicht weiter verfolgt wird. Es wurde vielmehr in Aussicht genommen, die Ringstraße westlich des Bahnübergangs Munastraße nicht höhengleich über die Bahnlinien und die Kreisstraße zu führen, die dort sehr günstig im Einschnitt liegen. Neue Gesichtspunkte könnten durchaus geeignet sein, Verhandlungen zwischen der Stadt Traunreut und der Deutschen Bundesbahn wieder aufzunehmen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. September 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage B 23) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, aufgrund der prekären Verkehrsverhältnisse im Raum Trostberg den Ausbau des Teilstücks der B 299 neu von Garching nach Grabenstätt, das in die 1. Dringlichkeitsstufe eingereiht ist, auch in den 1. Fünf-Jahres-Plan aufzunehmen und mit dem Ausbau umgehend zu beginnen? Die angesprochene Teilstrecke der B 299 — neu von Garching über Trostberg zur BAB München—Salzburg ist wegen ihrer anerkannten Dringlichkeit mit zwei Fahrspuren in die 1. Dringlichkeitsstufe des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen aufgenommen worden. Eine Berücksichtigung im 1. Fünfjahresplan (1971-1975) ließ sich wegen der Vielzahl dringlicherer Projekte und der begrenzten Finanzierungsmöglichkeiten nicht erreichen. Die Entwicklung des Straßenbauhaushaltes und die Preissteigerungen im Straßenbau zwingen zu einer zeitlichen Streckung der Maßnahme des 1. Fünfjahresplanes und lassen die nachträgliche Aufnahme zusätzlicher Projekte nicht zu. Die Arbeiten zur Aufstellung des 2. Fünfjahresplanes (1976-4980) sind gerade erst angelaufen. Es läßt sich daher zur Zeit noch nicht übersehen, ob der Neubau der B 299 im Raume Trostberg in den 2. Fünfjahresplan aufgenommen werden kann. Anlage 28 Antwort des Bundesminister Dr. Vogel vom 13. September 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/990 Frage B 24) : Hält die Bundesregierung die Regelung der Wohnungsfürsorgerichtlinien des Bundes nodi für zeitgemäß, nach welchen für einen alleinstehenden Bundesbediensteten als angemessener Wohnraum grundsätzlich nur ein Zimmer anerkannt werden kann? Die Wohnungsfürsorge dient vor allem der Unterbringung der Familien. Da jedem Familienangehörigen grundsätzlich nur ein Zimmer überlassen wird, kann auch der Alleinstehende nicht mehr als eine Einraumwohnung beanspruchen. Diese umfaßt jedoch nicht nur ein Zimmer, sondern enthält daneben eine Kochnische sowie Bad oder Dusche (sog. Appartement). Nur wenn sich abzeichnet, daß der Bedienstete aus gesundheitlichen Gründen einer dauernden Hilfe bedarf, kann ihm der dann notwendige Mehrraum zugewiesen werden. Eine großzügigere Handhabung ist im Interesse der Unterbringung der Familien und wegen der zur Verfügung stehenden Mittelleider nicht möglich. Anlage 29 Antwort des Pari. Staatssekretärs Herold vom 11. September 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage B 25) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1973 2841* Betrachtet die Bundesregierung die Berlin-Bindung an die Bundesrepublik Deutschland immer noch als ausreichend gesichert, wie sie während der Beratungen über die Ostverträge immer wieder zugesichert wurde, nachdem insbesondere hei den Verhandlungen über den beiderseitigen Sport mit der DDR diese sich weigert, den Westberliner Sport dem Zuständigkeitsbereich des Deutschen Sportbundes zuzurechnen? Die Bundesregierung hegt keinen begründeten Zweifel daran, daß die Bindungen Berlins an die Bundesrepublik in Form, wie sie das ViermächteAbkommen vom 3. September 1971 fixiert hat, als ausreichend gesichert angesehen werden können. Die Bundesregierung beharrt nach wie vor darauf, die Einbeziehung des Landes Berlin in alle Verträge und Vereinbarungen der Bundesrepublik zu gewährleisten. Dies ist auch für alle bisherigen Verträge und Abkommen der Bundesrepublik Deutschland durchgesetzt worden. Über den Stand laufender Verhandlungen kann und will die Bundesregierung — im Interesse der Sache — keine Auskünfte erteilen. Das gilt auch für die Verhandlungen zwischen dem DSB und dem DTSB, in denen, wie Ihnen bekannt ist, die Bundesregierung übrigens keine unmittelbare staatliche Zuständigkeit und damit auch keine unmittelbaren staatlichen Einwirkungsmöglichkeiten besitzt. Die Bundesregierung steht auf dem Standpunkt, daß die organisatorische Einheit zwischen dem Westberliner Sport und dem Sport der Bundesrepublik Deutschland nicht angetastet werden darf und daß dies in den Vereinbarungen zwischen den Sportorganisationen seinen Ausdruck finden muß. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 11. September 1973 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage B 26) : Welche Ergebnisse haben die Verhandlungen im Juli 1973 zwischen ESRO und der amerikanischen Delegation betr. AEROSAT erbracht, und wie sehen die Alternativvorschläge für Luftverkehrssatelliten der ESRO aus? Anfang Juli 1973 forderte der AEROSAT-Programmrat der ESRO die USA auf, sich bis zum 31. Juli 1973 über die Unterzeichnung des Memorandum of Understanding zur Durchführung des AEROSAT-Programms zu äußern. Die USA übersandten daraufhin eine Reihe von Änderungsvorschlägen. Für den Fall ihrer Billigung durch die ESRO-Mitgliedstaaten erklärten sich die USA zur sofortigen Unterzeichnung des Memorandums bereit. Wesentlicher Punkt der amerikanischen Änderungsvorschläge ist, daß die USA nunmehr nicht nur UHF-, sondern auch VHF-Experimente mit Hilfe des zu entwickelnden AEROSAT-Systems durchführen wollen. Die amerikanische Bundes-Luftfahrtbehörde (FAA) glaubt auf einer solchen Änderung bestehen zu müssen, weil anderenfalls keine Einigung mit den amerikanischen Luftfahrtgesellschaften über eine amerikanische Beteiligung am AEROSAT-Projekt zu erzielen sei. Eine solche Einigung sieht der Kongreß jedoch als Voraussetzung für die Bereitstellung finanzieller Mittel für eine amerikanische Teilnahme an. Bei den ESRO-Mitgliedstaaten stießen die amerikanischen Änderungswünsche, vor allem die Einführung von VHF-Experimenten, auf Bedenken, so daß eine sofortige Annahme der amerikanischen Vorschläge sich als unmöglich erwies. Der AEROSAT-Programmrat faßte deshalb in seiner Sitzung am 31. Juli 1973 einen Beschluß, in dem auf die Schwierigkeiten hingewiesen wird, die die europäischen Staaten im Zusammenhang mit der Durchführung von VHF-Experimenten sehen. Nach europäischer Auffassung komme aus technischen Gründen der VHF-Bereich für ein zukünftiges operatives System nicht in Frage, so daß auch Experimente in diesem Bereich wenig Sinn hätten. Dessen ungeachtet wurde der Wunsch nach einer Zusammenarbeit mit den USA erneut bekräftigt. Der AEROSAT-Programmrat kam überein, die amerikanischen Änderungsvorschläge noch einmal eingehend zu prüfen. Dabei soll berücksichtigt werden, daß die USA bereit sind, alle zusätzlich entstehenden Kosten, die durch VHF-Experimente entstehen, zu tragen, und daß die übrigen Unterzeichner des Memorandums eingeladen sind, sich auch an diesen Experimenten zu beteiligen. Am 19. September 1973 werden die amerikanischen Vorschläge im Programmrat erneut diskutiert und auch die Möglichkeit des weiteren Vorgehens erörtert. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 11. September 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr.-Ing. Oetting (SPD) (Drucksache 7/990 Frage B 27) : Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß es unzulässig ist, wenn Geldversandfirmen in Bild und Text damit werben, daß das Geld durch die Bundespost ausgezahlt wird, da so der fälschliche Eindruck der Zusammenarbeit mit der Bundespost und der der Seriosität der Geldversandfirmen beim Leser entstehen könnte, und was gedenkt die Bundesregierung oder die Bundespost gegen derartige Praktiken zu unternehmen? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß in der Öffentlichkeit bei der Werbung von Geldversandfirmen der irreführende Eindruck erweckt wird, die Deutsche Bundespost würde mit diesen Geldversandfirmen zusammenarbeiten oder die Seriosität solcher Firmen bestätigen. Aus der Aufmachung der Werbetexte geht hinreichend deutlich hervor, daß die betreffenden Firmen Barkredite anbieten, die durch die jedermann zugänglichen Gelddienste der Deutschen Bundespost übermittelt werden. In der breiten Öffentlichkeit ist allgemein bekannt, daß die Geldübermittlung zu den klassischen Dienstleistungen der Deutschen Bundespost gehört.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Schröder, bitte!


Rede von Dr. Horst Schröder
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatssekretär, unter Bezugnahme auf Ihre Beantwortung der Frage von Herrn Höcherl, wo Sie über die wechselseitige Einflußnahme von Staaten auf die auswärtige Politik sprachen, darf ich fragen: Welcher Staat hat in diesem Fall Einfluß genommen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Moersch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Alle interessierten Staaten haben seit Jahren versucht, Einfluß in ihrem Sinne zu nehmen. Das ist das Wesen der Vereinten Nationen. Dort findet überhaupt nichts anderes statt als dieser Versuch der gegenseitigen Einflußnahme zur Wahrung der eigenen Interessen.