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    Deutscher Bundestag 48. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Flach . . . . . . 2735 A Eintritt der Abg. Frau Lüdemann in den Deutschen Bundestag . . . . . . . . 2735 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Martin, Mattick, Barche, Frau Meermann, Dr. Böger, Zoglmann, Dr. von Bismarck und Dr. Burgbacher . . . . . 2735 C Zurückziehung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. März 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Krankenversicherung für alte Rentner (Drucksache 7/110) 2735 D Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 2736 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 2736 C Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Scheel, Bundesminister (AA) . . . 2741 C, 2759 D Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) . 2745 A Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 2750 D Dr. Achenbach (FDP) 2753 D Brandt, Bundeskanzler 2755 C Blumenfeld (CDU/CSU) 2757 B Antrag betr. Bundessportplan (Abg. Dr Evers, Dr. Kraske, Dr. Schäuble, Frau Hürland, Dr. Müller [München], Spilker, Tillmann, Weber [Heidelberg] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/622) Dr. Evers (CDU/CSU) 2765 C Wrede (SPD) 2770 A Mischnick (FDP) 2786 B Jung, Parl. Staatssekretär (BMI) . 2789 D Fragestunde (Drucksache 7/990) Frage A 3 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Aussagen der Bundesregierung und des Chefideologen der DDR, Hager, betr. kulturelle und andere Gemeinsamkeiten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 2772 D, 2773 A, B Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . 2773 A, B Frage A 4 des Abg. Immer (SPD) : Verursachung sozialer Härten durch die Bewilligungsrichtlinien zum Bundesausbildungsförderungsgesetz Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 2773 C Frage A 7 des Abg. Augstein (SPD) : Anrechnung des Grundwehrdienstes bei der Gewährung von Kindergeld nach dem 27. Lebensjahr Genscher, Bundesminister (BMI) . . 2774 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 Fragen A 15 und 16 des Abg. Milz (CDU/CSU) : Gewährung einer Zulage an militärische und zivile Flugzeugprüfer und Einweisung in die Besoldungsgruppen A 9 bzw. die Vergütungsgruppe V b Genscher, Bundesminister (BMI) . 2774 C, D Milz (CDU/CSU) 2774 D Fragen A 25 und 26 des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Konjunkturelle Entwicklung in den wirtschaftsschwachen Räumen, insbesondere im Zonenrandgebiet, und Auswirkungen im Hoch- und Tiefbau — Maßnahmen der Bundesregierung zur Verminderung eines Konjunkturrückschlags in diesen Gebieten Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2775 A, B, C, D, 2776 A, B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 2775 B, C, 2776 A, B Milz (CDU/CSU) . . . . . . . . 2775 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 2775 D Fragen A 27 und 28 des Abg. Jaunich (SPD) : Unterstützung von Forschungsvorhaben betr. Gebirgsschlagverhütung im Kohlenbergbau unter Tage durch die Bundesregierung und weitere Maßnahmen zur Verhinderung der von Gebirgsschäden ausgehenden Gefahren für Bergbauangehörige unter Tage Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2776 C, 2777 A Jaunich (SPD) 2777 A Stahl (Kempen) (SPD) 2777 A Frage A 20 des Abg. Reiser (SPD) : Hilfeleistung deutscher Polizei und deutscher Rettungsdienste bei Unglücksfällen im Bereich amerikanischer Militäranlagen auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 2777 C, D Reiser (SPD) . . . . . . . . 2777 D Fragen A 30 und 31 des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) : Aufwertungsausgleich für die deutsche Landwirtschaft Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 2778 A, B, C, D, 2779 A Dr. Ritz (CDU/CSU) 2778 B, C, D Frage A 39 des Abg. Dr. Schwencke (SPD) : Studie über die Produktionsstätten von Materialien für die Bundeswehr Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2779 B, D Dr. Schwencke (SPD) 2779 D Frage A 40 des Abg. Reiser (SPD) : Nutzung nichtgeheimer Forschungsergebnisse der wehrtechnischen Erprobungsstellen für den zivilen Bereich Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2780 A, B Reiser (SPD) . . . . . . . . 2780 A, B Fragen A 41 und 42 des Abg. Walther (SPD) : Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch Einsatz eines chemischen Vernebelungsmittels bei einem Bundeswehrmanöver Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2780 C, 2781 A Walther (SPD) 2781 A Fragen A 46 und 47 des Abg. Baier (CDU/CSU) : Einstellung der von der Deutschen Bundesbahn eingeführten Fahrten für Rentner zum halben Fahrpreis Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 2781 C, D, 2782 A Baier (CDU/CSU) . . 2781 C, D, 2782 A Fragen A 48 und 49 des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Kraftfahrzeugkontrollen auf den Zufahrtswegen von und nach Berlin durch DDR-Behörden Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 2782 A, B, C, D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 2782 C, D Frage A 50 des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Konsequenzen aus der Resolution der Deutschen Verkehrswacht zur Fahrschulausbildung Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 2783 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 III Fragen A 51 und 52 des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) : Umfang der durch den Fluglotsenstreik verursachten Verluste Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 2783 B, C, D, 2784 A Nordlohne (CDU/CSU) . . . 2783 B, C, D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 2784 A Fragen A 54 und 55 der Abg. Dr. Kunz (Weiden) und Schedl (CDU/CSU) : Entfernung von Hinweisschildern im Zonenrandgebiet Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 2784 B, D Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 2784 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . 2784 D Fragen A 56 und 57 der Abg. Frau Funcke (FDP) : Unterschiedliche Behandlung männlicher und weiblicher Bediensteter in den Wohnungsfürsorgerichtlinien der Deutschen Bundespost Gscheidle, Staatssekretär (BMP) . . 2785 A, B, C Frau Funcke (FDP) 2785 B, C Frage A 58 des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Internationale Vereinbarung über das System des Verkehrsrundfunks Gscheidle, Staatssekretär (BMP) . . 2785 D, 2786 A Dr.-Ing. Oetting (SPD) . . . . . . 2786 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Wertgrenzen in der Gerichtsbarkeit (Bundesrat) (Drucksache 7/853) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister (BMJ) . . . . 2793 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 2794 C Dr. Emmerlich (SPD) . . . . . . 2796 A Engelhard (FDP) . . . . . . . . 2796 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Mindestvorräte an Erdölerzeugnissen (Drucksache 7/956) — Erste Beratung — Wolfram (SPD) . . . . . . . . 2797 C Schmidhuber (CDU/CSU) . . . . . 2799 A Zywietz (FDP) . . . . . . . . 2799 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hochschulbauförderungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache 7/904) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hochschulbauförderungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 7/912) — Erste Beratung — Dr. Hornhues (CDU/CSU) . . . . 2801 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 2803 A Möllemann (FDP) . . . . . . . 2804 C Entwurf eines Gesetzes über die Belegung der Sozialwohnungen (Abg. Mick, Dr. Schneider und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/843) — Erste Beratung — Mick (CDU/CSU) . . . . . . 2805 C Henke (SPD) 2806 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz 1965) (Bundesrat) (Drucksache 7/855) — Erste Beratung — . . . 2807 D Entwurf eines Gesetzes über Ernährungs- und Entwicklungsgemeinschaften (Drucksache 7/764) — Erste Beratung — . . . 2807 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamten- und richterrechtlicher Vorschriften (Drucksache 7,821) — Erste Beratung — 2807 D Entwurf eines Verwaltungsverfahrensgesetzes (Drucksache 7/910) — Erste Beratung — 2808 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz (Drucksache 7/866) — Erste Beratung — 2808 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. Mai 1969 zum Schutz archäologischen Kulturguts (Drucksache 7/896) — Erste Beratung — 2808 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Margarinegesetzes (Drucksache 7/877) — Erste Beratung — 2808 A Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung vorgeprüfter Apothekeranwärter (Drucksache 7/907) — Erste Beratung — 2808 B Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Rettungssanitäters (Rettungssanitätergesetz) (Drucksache 7/822) — Erste Beratung — 2808 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. Dezember 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Auswirkungen der Anlage und des Betriebes des Flughafens IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 Salzburg auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 7/908) — Erste Beratung — 2808 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Juni 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über das Einlaufen von Reaktorschiffen in brasilianische Gewässer und ihren Aufenthalt in brasilianischen Häfen (Drucksache 7/903) — Erste Beratung — 2808 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP) (Drucksache 7/876) — Erste Beratung — 2808 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. Juli 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Guatemala über den internationalen Fluglinienverkehr (Drucksache 7/849) — Erste Beratung — 2808 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Haftpflicht für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Drucksache 7/978) — Erste Beratung — 2808 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Agrarbericht 1973 (Drucksachen 7/146, 7/147, 7/ 148, 7/936) . . . . . . . . 2808 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1973 bis 1976 und der von der Bundesregierung hierzu vorgelegten Ergänzung (Drucksachen 7/61, 7/480, 7/949) 2809 A Nächste Sitzung 2809 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2811* A Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen 2811* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 1 — Drucksache 7/990 — des Abg. Lenzer (CDU/ CSU) : Überwachung der Tätigkeit von Bauunternehmern, die ohne ausreichendes Eigenkapital mit Hilfe von Steuererleichterungen finanziell nicht ausreichend abgesicherte Projekte erstellen, und Änderung des § 61 der Konkursordnung 2811* D Anlage 4 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 8 — Drucksache 7/990 — des Abg. Hansen (SPD) : Zahl der noch nicht entschiedenen Asylanträge . . 2812* C Anlage 5 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 9 — Drucksache 7/990 — des Abg. Hansen (SPD) : Personelle Verstärkung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge 2812* D Anlage 6 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 10 — Drucksache 7/990 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Urteil des Zweiten Senats des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz über die Verfassungsfeindlichkeit der DKP . . . 2813* A Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 11 — Drucksache 7/990 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Auflösung der DKP als Ersatzorganisation der verbotenen KPD — Antrag der Bundesregierung betr. Verbot der DKP durch das Bundesverfassungsgericht — Verbot der Einstellung von DKP-Mitgliedern in den öffentlichen Dienst des Bundes . . . 2813* B Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 12 — Drucksache 7/990 — des Abg. Gierenstein (CDU/ CSU) : Pressemeldungen betr. die Aufenthaltserlaubnis des an dem Streik in den Kölner Ford-Werken maßgeblich beteiligten türkischen Staatsangehörigen Baha Targun 2813* D Anlage 9 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 13 — Drucksache 7/990 — des Abg. Blumenfeld (CDU/ CSU) : Illegale Einreise von Palästinensern in die Bundesrepublik Deutschland . 2814* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 V Anlage 10 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 14 — Drucksache 7/990 — des Abg. Blumenfeld (CDU/ CSU) : Abschiebung von Mitgliedern der Terroristenorganisation El Fatah aus der Bundesrepublik Deutschland 2814* C Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 17 — Drucksache 7/990 — der Abg. Frau Däubler-Gmelin (SPD) : Anwendung des Tarifvertrags zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auf Entlassungen aus militärisch bedingten Gründen und Abschluß eines Rationalisierungsschutztarifvertrags 2814* D Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 21 und 22 — Drucksache 7/990 — des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Vermeidung von Eingriffen in die Vermögenssubstanz des einzelnen bei der Besteuerung der Einkünfte aus Zinsen und Dividenden — Vereinbarkeit der Besteuerung von Zinseinkünften bei Zugrundelegung der derzeitigen Inflationsrate mit dem Grundgesetz . . . . 2815* B Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 23 — Drucksache 7/990 — des Abg. Berger (CDU/ CSU) : Brief des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf an den Deutschen Soldatenbund Kyffhäuser betr. Beratung der mit der Abschlußgesetzgebung zum Gesetz 131 zusammenhängenden Probleme im Innenausschuß des Deutschen Bundestages 2815* D Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 32 und 33 — Drucksache 7/990 — des Abg. Löffler (SPD) : Vorbereitung des Aufwertungsausgleichs für die deutsche Landwirtschaft bei den Gremien der EG 2816* A Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 34 — Drucksache 7/990 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Beteiligung von Ökologen an den Beratungen über gesetzliche Maßnahmen auf dem Gebiet der Landwirtschaft, der Fischerei und des Jagd- und Forstwesens 2816* C Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 36 und 37 — Drucksache 7/990 — der Abg. Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) : Sterblichkeit beruf s-tätiger Männer und Frauen sowie nicht berufstätiger Frauen 2817* B Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 38 — Drucksache 7/990 — des Abg. Immer (SPD) : Härten bei der Anrechnung des Altersgeldes für Landwirte auf die Versorgungsrentenbezüge 2817* D Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 43 und 44 — Drucksache 7/990 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Förderung der Aktion „Aktiver Sporturlaub" . . . . . . . 2818* A Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 45 — Drucksache 7/990 — der Abg. Frau Schleicher (CDU/CSU) : Auswertung japanischer Erfahrungen auf dem Gebiet der Früherkennung des Magenkrebses 2818* C Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 53 — Drucksache 7/990 — der Abg. Frau Schleicher (CDU/ CSU) : Gesundheitliche Belastung der Reisenden durch die Dienstpflichtverletzungen der Fluglotsen . . . . . . .. . . 2818* D Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 55 — Drucksache 7/990 — des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Entfernung von Hinweisschildern im Zonenrandgebiet . . . . . . . . . . . 2819* A Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Gscheidle (BMP) auf die Frage A 59 — Drucksache 7/990 — des Abg. Dr. Geßner (SPD) : Rundfunk- und Fernsehstörungen durch Amateursender 2819* B Anlage 23 Antwort des Staatssekretärs Gscheidle (BMP) auf die Fragen A 60 und 61 — Drucksache 7/990 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) : Fortbestand des Postreisedienstes und Maßnahmen im Falle seiner Einstellung 2819* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 2735 48. Sitzung Bonn, den 13. September 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigungen 29. Sitzung, Seite 1498* A, Zeile 3: Zwischen den Worten „Personalkosten unerheblich" ist einzufügen: „nicht". 31. Sitzung, Seite 1691* C, Zeile 22, ist statt „SED-Vorsitzenden" zu lesen: „SEW-Vorsitzenden". 39. Sitzung, Seite 2177 C, ist statt „Dr. Martin" zu lesen: „Dr. Marx". 44. Sitzung, Seite 2557 A, ist statt „Amrehn" zu lesen: „Frau Berger (Berlin)". Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 2811* Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Ahlers 14. 9. Dr. Ahrens ** 15. 9. Dr. Aigner 15.9. Dr. Arndt (Berlin) * 14.9. Dr. Artzinger * 14.9. Baum 13.9. Behrendt * 14.9. Brandt (Grolsheim) 21.9. Dr. von Bülow 21.9. Dr. Burgbacher * 14.9. Dr. Corterier 14.9. Frau Däubler-Gmelin 14.9. Eckerland 17.9. Flämig * 14.9. Frehsee 21.9. Gerstl (Passau) 15.9. Graaff 14.9. Härzschel * 13.9. Dr. Jaeger 14.9. Dr. Jahn (Braunschweig) * 14.9. Kater * 14.9. Krall * 14.9. Freiherr von Kühlmann-Stumm 14.9. Lagershausen ** 15.9. Lange * 14.9. Lemmrich ** 14.9. Lenzer ** 16.9. Lücker * 14.9. Frau Lüdemann 14.9. Marquardt ** 15.9. Memmel * 13.9. Möhring 15.9. Müller (Mülheim) * 13.9. Dr. Müller (München) ** 15.9. Ollesch 15.9. Frau Dr. Orth 21.9. Schäfer (Appenweier) 14.9. von Schoeler 14.9. Schonhofen 14.9. Dr. Schulz (Berlin) 14.9. Schwabe * 12.9. Dr. Schwörer * 14.9. Dr. Starke (Franken) * 14.9. Frau Tübler 15.9. Dr. Waigel 14.9. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Der Bundesrat hat in seiner 396. Sitzung am 6. Juli 1973 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 14. Juni 1973 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefaßt: Zur Erhaltung der sozialen Marktwirtschaft erachtet es der Bundesrat in Übereinstimmung mit Bundestag und Bundesregierung als notwendig, das wettbewerbsrechtliche Instrumentarium zu verbessern und der veränderten wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen. Er hält es daher vor allem für erforderlich, durch gesetzgeberische Maßnahmen Möglichkeiten zur Verhinderung übermäßiger Konzentration und zur wirksamen Kontrolle marktbeherrschender Macht zu schaffen. Bei seiner Zustimmung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen geht er davon aus, daß die durch dieses Gesetz verschärften und erweiterten Eingriffsbefugnisse insbesondere in den Bereichen der Mißbrauchsaufsicht und der Zusammenschlußkontrolle nicht zu vermeidbaren Eingriffen in den Wirtschaftsablauf führen oder zur Erreichung marktwirtschaftsfremder Ziele eingesetzt werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, nach dem 31. Dezember 1976 über die Erfahrungen zu berichten, welche seit dem Inkrafttreten des § 5 b mit Kooperationserleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere unter Berücksichtigung von Preisabreden, gemacht worden sind. Der Bericht soll gegebenenfalls auch Vorschläge für notwendige Änderungen des Gesetzes enthalten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage A 1) : Welche Möglichkeiten sicht die Bundesregierung, die Tätigkeit der sogenannten Baulöwen besser zu überwachen, die ohne ausreichendes Eigenkapital mit Hilfe von Steuererleichterungen finanziell nicht ausreichend abgesicherte Projekte erstellen, und wie beurteilt sie eine Änderung des § 61 der Konkursordnung dergestalt, daß Forderungen aus Löhnen und Gehältern von Mitarbeitern eines Unternehmens erstrangig abgesichert werden? Die Grundlage für eine bessere Überwachung der Tätigkeit von Bauträgern und Baubetreuern ist bereits durch das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung vom 16. August 1972 geschaffen worden. 2812* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 Der durch dieses Gesetz in die Gewerbeordnung neu eingefügte § 34 c unterwirft die gewerbliche Tätigkeit der Bauträger der Erlaubnispflicht. Hierdurch soll unzuverlässigen und in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebenden Personen der Zugang zu diesem Gewerbe versperrt werden. Darüber hinaus ermächtigt die neue Vorschrift den Bundesminister für Wirtschaft, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum Schutz der Allgemeinheit und der Auftraggeber Vorschriften zu erlassen über den Umfang der Verpflichtungen des Gewerbetreibenden bei der Ausübung des Gewerbes. Vorgesehen sind insbesondere Vorschriften, die Kaufinteressenten besser als bisher vor einem Verlust der von ihnen geleisteten Anzahlungen im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Gewerbetreibenden schützen sollen. So soll der Gewerbetreibende verpflichtet werden, in Höhe der geleisteten Anzahlungen eine Bürgschaft zu stellen oder eine geeignete Versicherung abzuschließen, um die Erfüllung von Schadensersatzansprüchen der Kaufbewerber wegen unerlaubter Handlungen des Gewerbetreibenden oder seiner Hilfspersonen sicherzustellen. Darüber hinaus soll der Gewerbetreibende die geleisteten Anzahlungen nur objektgebunden verwenden dürfen. Dadurch soll der im Bausektor weit verbreitete Mißstand, gerade anstehende Bauvorhaben mit Vorschüssen für andere Bauvorhaben zu finanzieren, unterbunden und die Gefahr beseitigt werden, daß der letzte Bewerber im Rahmen dieses „Schneeballsystems" leer ausgeht. Ferner soll der Gewerbetreibende verpflichtet werden, die ihm anvertrauten Gelder getrennt von seinem Vermögen zu verwalten, d. h. auf Sonderkonten bei einem Kreditinstitut einzuzahlen. Weiter sind vorgesehen Bestimmungen über die Verpflichtungen des Gewerbetreibenden, Bücher zu führen, den zuständigen Überwachungsbehörden die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die behördliche Nachschau zu dulden. Die Verordnung wird zur Zeit im Bundesministerium für Wirtschaft vorbereitet und soll im Spätherbst dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden. Wegen der Frage der besseren Sicherung der rückständigen Lohn- und Gehaltsforderungen der Arbeitnehmer im Konkurs des Arbeitgebers nehme ich zunächst auf meine Antwort, die ich am 14. Februar 1973 vor dem Hohen Hause auf eine Anfrage ähnlichen Inhalts des Herrn Kollegen Dr. Jobst gegeben habe, und auf meine schriftliche Antwort vom 23. Juli 1973 auf eine einschlägige Anfrage des Herrn Kollegen Dr. Kunz Bezug, wonach nicht nur eine konkursrechtliche Lösung des Problems gesucht wird. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bereitet einen Gesetzentwurf mit dem Ziel vor, den Arbeitnehmer im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers dadurch besserzustellen, daß eine Sozialleistung geschaffen wird, die dann an den Arbeitnehmer gezahlt werden soll, wenn er wegen des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers rückständiges Gehalt oder rückständigen Lohn nicht erhält. Die Verbesserung der konkursrechtlichen Stellung des Arbeitnehmers wird noch in diesem Monat von meinem Haus mit den beteiligten Bundesressorts, den Landesjustizverwaltungen und den interessierten Verbänden, insbesondere den Sozialpartnern, mündlich erörtert werden. Ich möchte im übrigen ausdrücklich betonen, daß die Bundesregierung die Besserstellung des Arbeitnehmers im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers als vordringlich ansieht. Das Gesetzgebungsvorhaben wird bevorzugt bearbeitet. Den genauen Termin für die Einbringung einer Vorlage kann ich allerdings noch nicht nennen. Anlage 4 Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/990 Frage A 8) : Wie groß ist die Zahl der noch nicht entschiedenen Asylanträge? Am 1. August 1973 waren beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge 5988 Asylverfahren anhängig, und zwar 2890 in der Vorprüfung 1726 in den Anerkennungsausschüssen und 1372 in den Widerspruchsausschüssen. Hinzu kommen etwa 560 bei den Verwaltungsgerichten anhängige Asylverfahren. Seit 1. Januar 1971 konnte somit trotz eines Zugangs von 11 220 neuen Asylanträgen die Zahl der beim Bundesamt anhängigen Asylverfahren von 7512 um 1724 verringert werden. Anlage 5 Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/990 Frage A 9) : Hält die Bundesregierung eine personelle Verstärkung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge für erforderlich, um die Rückstände möglichst bald aufarbeiten zu können? Die Bundesregierung hat der personellen Ausstattung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und dem Asylverfahren auch bisher schon ihre besondere Aufmerksamkeit gewidmet. So sind in den Haushaltsjahren 1971 und 1972 insgesamt 23 Stellen durch den Haushalt neu bewilligt bzw. durch Umsetzungen aus anderen Behörden des Geschäftsbereichs zur Verfügung gestellt wor- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 28l3* den. Dadurch war es möglich, die Zahl der Ausschüsse zu verdoppeln. Über Verbesserungsmöglichkeiten der Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ist dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages auf dessen Anforderung durch den Bundesminister der Finanzen mit Schreiben vom 30. März 1971 berichtet worden. Zusätzliche Stellenanforderungen konnten wegen der notwendigen allgemeinen Begrenzung der Personalvermehrung im Entwurf des Bundeshaushaltsplanes für das Jahr 1974 nicht berücksichtigt werden. Bei einer Besichtigung des Bundesamtes am 4. September 1973 haben die Berichterstatter des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages für den Haushalt des Bundesministers des Innern — die Kollegen Dr. Riedl und Walther — zu erkennen gegeben, daß von ihnen eine Vertärkung des Amtes um 5 Stellen bei der Beratung des Haushaltsentwurfs 1974 erwogen werde. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage A 10) : Teilt die Bundesregierung alle im Tenor und in den Gründen des Urteils des Zweiten Senats des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz über die Verfassungsfeindlichkeit der DKP niedergelegten Auffassungen des Gerichts, insbesondere über die Bedeutung und Verpflichtung einer Mitgliedschaft in der DKP und über die in aller Regel unzulässige Einstellung von DKP-Mitgliedern als Beamte in den öffentlichen Dienst, oder ist die Bundesregierung — in welchem Umfang und aus welchen Gründen — anderer Ansicht als das Gericht? Das von Ihnen angesprochene Urteil des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz ist mir erst kurz vor der Fragestunde mit seinen Gründen zur Kenntnis gekommen. Ich bitte um Verständnis dafür, wenn ich mich heute nicht in der Lage sehe, eine umfassende Stellungnahme zu dem Tenor und den Gründen des Urteils abzugeben. Ich bin gerne bereit, das, falls Sie Ihre Frage wiederholen, in einer der kommenden Fragestunde zu tun. Unabhängig davon darf ich daran erinnern, Herr Abgeordneter, daß die Bundesregierung nie einen Zweifel an ihrer Auffassung gelassen hat, daß die DKP verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage A 11) : Aus welchen Gründen unterläßt es die Bundesregierung, die DKP als Ersatzorganisation der verbotenen KPD durch den Bundesinnenminister aufzulösen, ihr Verbot als selbständige Partei beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen und das Verbot der Einstellung von DKP-Mitgliedern in den öffentlichen Dienst des Bundes zu beschließen? Die Bundesregierung sieht, wie ich wiederholt betont habe, in dem Parteienverbot nur ein äußerstes und letztes Mittel. Für sie steht im Vordergrund die politische Auseinandersetzung auch mit den Parteien, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Die Bundesregierung befindet sich in ihrer Haltung zu Verbotsmaßnahmen gegenüber der DKP in voller Übereinstimmung mit den Regierungen aller Bundesländer. Die Bundesregierung mißt dieser Übereinstimmung zwischen Bund und Ländern, die unabhängig von der parteipolitischen Zusammensetzung der jeweiligen Regierungen besteht, eine hohe staatspolitische Bedeutung bei. Sie wird bemüht sein, diesen Konsens auch in Zukunft zu wahren. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß der Antrag auf Verbot einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht nicht nur von der Bundesregierung, sondern auch vom Bundesrat und Bundestag gestellt werden kann. Die Bundesregierung begrüßt es, daß auch zwischen diesen Verfassungsorganen bisher in dieser wichtigen Frage ein offenkundiger Konsens vorhanden ist. Im übrigen darf ich bemerken, daß sich die Ziele der DKP und die Zusammensetzung der Führungsgremien — von hier nicht zu beachtenden Ausnahmen abgesehen — seit ihrer Gründung im Jahre 1968 nicht geändert haben. Die Gründe, die für die damalige Bundesregierung maßgebend waren, gegen die DKP keine rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, bestehen fort. Was schließlich Ihre Frage angeht, warum die Bundesregierung das Verbot der Einstellung von DKP-Mitgliedern in den öffentlichen Dienst des Bundes nicht beschließe, darf ich bemerken, daß es für einen Rechtsstaat selbstverständlich ist, daß die Entscheidung für die Nichteinstellung nicht durch Beschluß der Regierung, sondern nur auf Grund des geltenden Rechts getroffen werden kann. Ich habe das vor dem Deutschen Bundestag wiederholt und — wie ich meine — mit der Zustimmung aller Fraktionen zum Ausdruck gebracht. Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage A 12) : 2814* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 Treffen Pressemeldungen zu, der kommunistische türkische Staatsangehörige Baha Targyn, der bei den Ford-Werken in Köln zu den Einpeitschern gegen zur Arbeitsaufnahme bereite Beschäftigte gehörte, habe überhaupt keine Arbeitserlaubnis und nur eine bis zum 5. September 1973 befristete Aufenthaltserlaubnis, und wird er — bejahendenfalls — sich nach Ablauf des 5. September 1973 noch innerhalb des Bundesgebietes befinden? Nach Mitteilung des zuständigen nordrhein-westfälischen Innenministeriums besaß der türkische Staatsangehörige Baha Targün eine bis zum 6. August 1973 befristete Aufenthaltserlaubnis. Bei Ablauf der Aufenthaltserlaubnis, durch den zugleich die Arbeitserlaubnis erlosch, befand er sich in der Türkei. Er reiste sodann illegal zu Erwerbszwecken wieder in die Bundesrepublik Deutschland ein und sprach am 20. August 1973 bei der Ausländerbehörde in Köln vor. Dort wurde er aufgefordert, das Bundesgebiet wegen der illegalen Einreise bis zum 5. September 1973 zu verlassen. Dabei wurde er darauf hingewiesen, daß er für eine legale Einreise eine Legitimationskarte der in der Türkei tätigen Anwerbekommission der Bundesanstalt für Arbeit benötige. Mit Schreiben vom 4. September 1973 hat der Ausländer einen Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gestellt. Die Ausländerbehörde hat über diesen Antrag noch nicht entschieden. Der Ausländer hält sich noch in der Bundesrepublik auf. Anlage 9 Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Blumenfeld (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage A 13) : Trifft es zu, daß über 60 Palästinenser illegal über Ost-Berlin in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind und sich in Offenbach (Hessen) aufhalten und um Asyl nachgesucht haben, da sie wegen ihrer El-Fatah-Zugehörigkeit in Jordanien angeblich verfolgt würden? Dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf sind im Monat August 1973 insgesamt 41 Asylanträge jordanischer Staatsangehöriger palästinensischer Herkunft von der Stadt Offenbach und dem Landkreis Offenbach zugeleitet worden. Diese Ausländer sind teils über Ostberlin, teils aber auch über Frankreich und Osterreich in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Von ihnen befinden sich inzwischen 15 im bayerischen Sammellager für Ausländer in Zirndorf. Ihre Asylanträge haben sie gegenüber der Stadt und dem Landkreis Offenbach im allgemeinen damit begründet, daß sie als frühere Angehörige palästinensischer Organisationen bei ihrer Rückkehr nach Jordanien Verfolgungsmaßnahmen befürchteten. Da die im Rahmen des Asylverfahrens erforderliche Vorprüfung zur Aufklärung des Sachverhalts durch das Bundesamt in Zirndorf noch nicht abgeschlossen ist, kann zu den Asylgründen jedoch noch nicht abschließend Stellung genommen werden. Anlage 10 Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Blumenfeld (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage A 14) : Wird die Bundesregierung angesichts ihrer öffentlichen Erklärung vor einem Jahr im Zusammenhang mit dem Attentat während der Olympischen Spiele diese Mitglieder einer Terroristenorganisation umgehend abschieben, tunlichst über den selben Weg wie diese Palästinenser illegal eingereist sind? Die Durchführung der ausländerrechtlichen Vorschriften obliegt den Ländern. Die Frage einer etwaigen Abschiebung eines Ausländers kann deshalb nur von dem Land, in dem sich der Ausländer aufhält, in eigener Zuständigkeit entschieden werden. Während eines schwebenden Asylverfahrens darf ein Ausländer nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 grundsätzlich nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem er nach seinen Behauptungen eine Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung zu befürchten hat. Diese Einschränkung gilt nach Artikel 33 Abs. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention und der dementsprechenden Regelung im Ausländergesetz nicht für einen Ausländer, der aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines besonders schweren Verbrechens rechtskräftig verurteilt wurde. Die Entscheidung darüber, ob in einem Einzelfalle diese Voraussetzungen erfüllt sind, obliegt den zuständigen Landesbehörden der inneren Verwaltung. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 7/990 Frage A 17) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob der Tarifvertrag vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht anzuwenden ist auf Entlassungen, die aus Gründen der von der jeweiligen ausländischen Streitmacht selbst zu definierenden militärisch bedingten Umorganisierung erfolgen, obwohl im übrigen die Voraussetzungen hinsichtlich Alter, Beschäftigungsdauer und Schutzbedürftigkeit der einzelnen Arbeitnehmer vorliegen, und welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, zur Ausfüllung dieser Lücke den Abschluß eines Rationalisierungsschutztarifvertrages anzuregen und zu unterstützen, wie er im Bereich der Industriegewerkschaft Metall und im Bereich des öffentlichen Dienstes bereits besteht? Der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Gewerkschaften abgeschlossene Tarifvertrag vom 31. August 1971 befaßt sich ausschließlich mit der sozialen Sicherung der bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten Arbeitnehmer für den Fall ihrer Entlassung infolge einer Truppen- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 2815* reduzierung oder einer aus militärischen Gründen von der obersten Dienstbehörde angeordneten Auflösung oder Verlegung von Dienststellen oder Einheiten. Er erfaßt somit nur die Entlassungstatbestände, die für die Arbeitnehmer ein besonderes, bei anderen Arbeitsverhältnissen nicht vorhandenes Risiko bezüglich der Sicherheit des Arbeitsplatzes bedeuten und die in der Tatsache begründet sind, daß der Arbeitgeber sich als ausländische militärische Truppe darstellt. Der Vertrag trägt damit der berechtigten Forderung der Arbeitnehmer Rechnung, für diesen Fall der Entlassung eine soziale Sicherung durch den Bund zu erfahren. Die mit dem Vertrag übernommenen Verpflichtungen des Bundes lassen sich nur unter diesem Gesichtspunkt rechtfertigen. Sie schließen die Einbeziehung allgemeiner oder in Rationalisierungsmaßnahmen begründeter Entlassungen aus, die für diese Arbeitnehmer nicht anders zu beurteilen sind wie für sonstige Arbeitnehmer. Vereinbarungen zur Erleichterung der bei Rationalisierungsmaßnahmen möglicherweise auftretenden Härten müssen daher für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften ebenso wie in anderen Tarifbereichen vertraglichen Absprachen zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften vorbehalten bleiben. Die Stationierungsstreitkräfte haben die Forderung der Gewerkschaften zur Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluß eines Rationalisierungsschutzvertrages bisher jedoch abgelehnt. Sie machen ihre Bereitschaft zur Aufnahme dahin gehender Verhandlungen unter anderem davon abhängig, daß entsprechende Leistungen in den korrespondierenden Tarifbereichen der gewerblichen Wirtschaft gewährt werden. Tatsächlich ist der Tarifvertrag für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften [— TV AL II —] in seiner gesamten Anlage und Struktur weitgehend an der gewerblichen Wirtschaft orientiert. Unabhängig davon behalten sich die Streitkräfte jede den Rationalisierungsschutz ihrer Arbeitnehmer betreffende Entscheidung vor, da diese Frage schon mit Rücksicht auf den mobilen militärischen Charakter ihrer Einrichtungen grundsätzliche Probleme aufwirft. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 13. September 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Fragen A 21 und 22) : Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um Eingriffe in die Vermögenssubstanz des einzelnen zu vermeiden, die bei der Besteuerung der Einkünfte aus Zinsen und Dividenden in Verbindung mit der derzeitigen Inflationsrate vorkommen? Hält die Bundesregierung die Besteuerung von Zinseinkünften bei Zugrundelegen der augenblicklichen Inflationsrate für verfassungskonform? Zu Frage A 21: Die Bundesregierung hat mit den beiden Stabilitätsprogrammen die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um die Preissteigerungen zu bekämpfen. Erste Auswirkungen dieser Stabilitätspolitik lassen sich bereits feststellen. Die Ergebnisse dieser Politik werden nicht zuletzt den Sparern zugute kommen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung in der Kabinettsitzung dieser Woche beschlossen, im Rahmen der Steuerreform vom 1. Januar 1975 an einen besonderen Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen von 300 DM jährlich für Ledige bzw. 600 DM für Verheiratete einzuführen. Daneben wird der Werbungskostenpauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 100 bzw. 200 DM gewährt werden. Die Sparer werden also künftig erheblich besser gestellt sein als bisher. Zu Frage A 22: Der Bundesfinanzhof hat in seinem Grundsatzurteil vom 27. Juni 1967 ausgesprochen, daß die Geldentwertung bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften nach geltendem Recht nur dann berücksichtigt werden kann, wenn die jährliche Geldentwertungsrate mindestens den Zinssatz für langfristiges Sparkapital übersteigt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in seinem Beschluß vom 21. Januar 1969 bestätigt. Der Zinssatz für langfristiges Sparkapital, insbesondere die Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere, lag in den beiden letzten Jahren über der Steigerungsrate der Lebenshaltungskosten, und zwar im Jahr 1971 mit 2,9 Prozent-Punkten und im Jahr 1972 mit 2,4 Prozent-Punkten. Auch in diesem Jahr liegen die Zinssätze für langfristiges Sparkapital über der Steigerungsrate der Lebenshaltungskosten. [Die Umlaufrendite für festverzinsliche Wertpapiere beträgt z. Z. etwa 10 %.] Die Zinsbesteuerung ist deshalb entsprechend der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nach wie vor verfassungskonform. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage A 23) : Wie erklärt die Bundesregierung, daß der Herr Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium der Finanzen, Hermsdorf, in einem Brief an den Deutschen Soldatenbund Kyffhäuser — Verband Deutscher Soldaten — vom 8. August 1973 schreibt: „Wie Ihnen bekannt ist, werden die mit der Abschlußgesetzgebung zum G 131 zusammenhängenden Probleme zur Zeit im Innenausschuß des Deutschen Bundestages eingehend beraten", obwohl der Ausschuß mit der Beratung noch nicht begonnen hat? Der Bundesminister des Innern hat dem Innenausschuß des Bundestags auf dessen Ersuchen am 10. Februar und am 19. Mai 1971 je einen Bericht zum Gesetz 131 und zum Wiedergutmachungsgesetz 2816* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 für den öffentlichen Dienst erstattet. In seiner Sitzung am 4. März 1971 setzte der Innenausschuß eine Arbeitsgruppe für das Gesetz 131 und das Wiedergutmachungsgesetz für den öffentlichen Dienst ein, um die Beratungen im Ausschuß vorzubereiten und zu beschleunigen. In 8 Sitzungen erörterte der Innenausschuß die Angelegenheit. In einer weiteren Sitzung am 6. Juni 1973 beschloß er, die zuständigen Bundesminister um einen Bericht über die Novellierungswünsche der Verbände zu allen Kriegsfolgengesetzen zu ersuchen, um festzustellen, welche Konzeption die Bundesregierung hierzu hat. Daraus ergibt sich, daß sich der Innenausschuß mit den Problemen befaßt hat, die mit der Abschlußgesetzgebung zum Gesetz 131 zusammenhängen. Mein Hinweis im Schreiben an den Soldatenbund vom 8. August 1973, die Angelegenheit werde im Innenausschuß beraten, ist deshalb zutreffend. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 13. September 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 7/990 Fragen A 32 und 33) : Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die noch in diesem Jahr anstehende Beratung und Beschlußfassung über den Aufwertungsausgleich für die deutsche Landwirtschaft bei den Gremien der EG politisch und sachlich vorzubereiten? Welche Stellungnahme nimmt die Bundesregierung zum Aufwertungsausgleich ein, und auf welche Daten bezieht sie sich dabei? Nach Art. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2464/69 vom 9. Dezember 1969 hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften einen Bericht über die Frage der Fortführung des Aufwertungsausgleichs nach 1973 dem Rat vorzulegen. Um diesen vor Ablauf des Jahres 1973 vorzulegenden Bericht politisch und sachlich vorzubereiten, hat .die Bundesregierung durch Kabinettbeschluß vom 5. September 1973 beschlossen: 1. Vorsorgliche Einstellung von 400 Millionen DM in den Entwurf des Bundeshaushalts 1974. 2. Einstellung von 300 Millionen DM in den Finanzplan 1975. 3. Die Bundesregierung hat sich ferner im Grundsatz auch für eine Weiterführung im Jahre 1976 ausgesprochen. Die Bundesregierung hält einen Wegfall des Aufwertungsausgleichs mit Ablauf des Jahres 1973 aufgrund der ihr vorliegenden Daten über die Entwicklung der Erzeugerpreise und der Betriebsmittelkosten in den EWG-Ländern für sachlich nicht vertretbar und tritt daher für eine Verlängerung ein. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 11. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/990 Frage A 34) : Ist es richtig, daß zu Beratungen über gesetzliche Maßnahmen auf dem Gebiet der Landwirtschaft, der Fischerei und des Jagd- und Forstwesens die entsprechenden Interessenverbände, nicht aber Ökologen, die auf einen gesunden Naturhaushalt achten, gehört werden? Fachleute für Fragen des Naturhaushaltes werden bei gesetzlichen Vorhaben in den genannten Fachgebieten ausreichend beteiligt. Auf die Mitwirkung wird nur dann verzichtet, wenn die Materie es eindeutig als entbehrlich erscheinen läßt. Zu Vorhaben, die ökologische Fragen berühren, werden vor allem Naturwissenschaftler aus den dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nachgeordneten Forschungsanstalten herangezogen, z. B. der Biologischen Bundesanstalt, der Bundesanstalt für Vegetationskunde, Naturschutz und Landschaftspflege und der Bundesforschungsanstalt für Fischerei. Die Mitwirkung erfolgt bereits sehr frühzeitig bei der Entwurfserstellung. Damit ist der Sache weitaus besser gedient, als wenn Ökologen erst im Stadium der Anhörung der Verbände zu Wort kämen. Aber auch in diesem Stadium werden zunehmend Vereinigungen vor allem des Naturschutzes und der Landschaftspflege hinzugezogen. Auch innerhalb des Ministeriums sowie in den am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Ressorts wirken kompetente Fachleute für Fragen des Naturhaushalts mit. Ferner garantieren zwei Einrichtungen am Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Beteiligung geeigneter fachkundiger Persönlichkeiten: 1. Am 9. Juli 1973 wurde der Beirat für Naturschutz und Landschaftspflege gegründet, ein Gremium aus unabhängigen, fachkundigen Persönlichkeiten, in dem auch mehrere anerkannte Ökologen mitwirken. Der Beirat soll das Ministerium in allen Fragen, die Naturschutz und Landschaftspflege berühren, beraten. Er hat dabei die Möglichkeit, sich die Beratungsthemen auch selbst zu stellen. 2. In der Gesprächsrunde für Agrarwirtschaft ist der Präsident des Deutschen Naturschutzringes, Herr Professor Engelhardt, vertreten, als Wissenschaftler und Hochschullehrer ein bekannter Fachmann für Fragen der Ökologie. (Abgeschlossene oder in Bearbeitung befindliche Vorhaben im Bereich des BML: s. Anlage.) Anlage Abgeschlossene oder in Bearbeitung befindliche Gesetzesvorhaben im Bereich des BML, die ökologische Fragen berühren Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 2817* Das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege ist durch die Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen nicht angesprochen. Die Mitwirkung von Ökologen ist hier ohnehin selbstverständlich. Bereich Landwirtschaft: Bei kommenden Änderungen des ländlichen Bodenrechts, z. B. des Flurbereinigungsgesetzes, ist eine ausreichende Berücksichtigung ökologischer Fragen, u. a. auch durch Beteiligung von Verbänden des Naturschutzes und der Landschaftspflege, sichergestellt. Das Dritte Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes enthält vor allem schärfere Bestimmungen für die Anwendung von Wachstumsreglern. Bei der Entwurfserstellung sind u. a. die Biologische Bundesanstalt und das Bundesgesundheitsamt beteiligt worden (Gesetz liegt im Entwurf vor). Bereich Fischerei: Die gültigen bzw. in Bearbeitung befindlichen Gesetze regeln den Beitritt der Bundesrepublik zu internationalen Konventionen, die in erster Linie die Sicherung des Fischbestandes in bestimmten Meeresräumen beinhalten, z. B. in den einzelnen Teilen des Atlantiks oder — z. Z. in Danzig verhandelt — in der Ostsee. Bei der Erarbeitung der Konventionen arbeiten seitens der Bundesrepublik mit Fragen des Naturhaushalts vertraute Fischereibiologen mit, vor allem aus der Bundesforschungsanstalt für Fischerei. Bereich Forstwirtschaft und Jagdwesen: In der vorparlamentarischen Beratung wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) außer den interessierten Verbänden auf Bundesebene auch dem damaligen Bundesbeauftragten für Naturschutz, der Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft und der Bundesanstalt für Vegetationskunde, Naturschutz und Landschaftspflege zur Stellungnahme zugeleitet. Im Rahmen der vorparlamentarischen Beratung des vorgesehenen Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes werden außer den interessierten Verbänden auch die Stellen gehört werden, die u. a. für Naturschutz und Landschaftspflege zuständig sind. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 13. September 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) (Drucksache 7/990 Fragen A 36 und 37): Gibt es statistische Angaben über die Sterblichkeit berufstätiger Männer, berufstätiger Frauen sowie nicht berufstätiger Frauen, und worauf sind etwaige Unterschiede zurückzuführen? Liegen der Bundesregierung solche Angaben getrennt nach Angestellten- und Arbeiterrentenversicherung vor? Der Bundesregierung liegen z. Z. keine amtlichen Statistiken über die Sterblichkeit berufstätiger bzw. nichtberufstätiger Männer und Frauen vor, da eine Untergliederung der Sterbetafelberechnungen nach Berufstätigen und Nichtberufstätigen gegenwärtig nicht möglich ist. Die Aussagefähigkeit einer solchen Differenzierung wäre zudem dadurch eingeschränkt, daß die über eine längere Zeit erkrankten Personen, die zuvor erwerbstätig waren, statistisch als Nichtberufstätige gezählt werden. Die sich hierdurch ergebende Verfälschung müßte bei einer Interpretation der Ergebnisse beachtet werden. Die Bundesregierung sieht z. Z. auch keine Möglichkeit, die gewünschten Daten im Rahmen der amtlichen Statistik zu ermitteln. Das wird selbst dann nicht möglich sein, wenn die Einwohnermeldekarteien auf EDV umgestellt sind. Die von den Einwohnermeldeämtern registrierten Berufsangaben werden lediglich einmal aufgenommen und nicht aktualisiert, so daß keine zutreffenden Rückschlüsse auf Berufstätigkeit oder Nichtberufstätigkeit gezogen werden können. Die Bundesregierung verfügt ebenso nicht über entsprechende Daten auf der Grundlage der von den Rentenversicherungsträgern publizierten statistischen Materialien. Ob überhaupt allgemeine Anhaltspunkte aus den vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger veröffentlichten Statistiken über den Rentenzugang und den Rentenwegfall — vor allem hinsichtlich des Einflusses der Erwerbstätigkeit auf die Sterblichkeit von Männern und Frauen — gewonnen werden können, bedarf einer eingehenden Prüfung des vorliegenden Materials. Ich werde mich um eine Klärung bemühen und mich mit den Rentenversicherungsträgern wegen dieser Frage in Verbindung setzen. Über die Ergebnisse meiner Bemühungen werde ich Sie unterrichten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 12. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/990 Frage A 38) : Welche gesetzlichen Regelungen gedenkt die Bundesregierung einzuführen, um Härtefälle auszuschalten, die bei der Anrechnung des Altersgeldes für Landwirte auf die Versorgungsrentenbezüge — insbesondere bei Kleinrenten — entstehen? Ich gehe davon aus, daß Sie mit Ihrer Frage den Sachverhalt ansprechen, wonach bestimmte Rentenleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz gemindert werden, wenn der Versorgungsberechtigte einen Anspruch auf Altersgeld nach dem Gesetz über die Altershilfe für Landwirte erwirbt. 2818* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 Die Ausgleichs- und Elternrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz sind für Versorgungsberechtigte gedacht, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können. Daher wird nach Sinn und Zweck dieser Leistungen grundsätzlich jedes zur Bestreitung des Lebensunterhalts verfügbare Einkommen auf die Rentenleistung angerechnet. Dabei sind jedoch Freibeträge zu berücksichtigen, so daß sich dieses Einkommen nicht in vollem Umfang rentenmindernd auswirkt. Mit diesen Freibeträgen wollte der Gesetzgeber gerade kleine Einkommen, also auch Kleinrenten, begünstigen. Bei der Festsetzung des Berufsschadens- und Schadensausgleichs ist das Altersgeld für die Landwirte als Bruttoeinkommen aus früherer Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen. Der Anspruch auf ein Altersgeld verringert den schädigungsbedingten Einkommensverlust und führt daher auch zu einer entsprechenden Ausgleichsleistung. Sollte sich Ihre Frage auf einen anderen Sachverhalt oder auf einen besonders gelagerten Einzelfall beziehen, bin ich gerne zu einer weitergehenden Prüfung bereit, wenn Sie mir entsprechende Einzelheiten mitteilen. Anlage 18 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 13. September 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Fragen A 43 und 44) : Wie beurteilt die Bundesregierung die von dem Sportmediziner Prof. Dr. Kock (Universität Hamburg) ins Leben gerufene Aktion „Aktiver Sporturlaub", die die Aufstellung einer Gesundheitsdiagnose und Bewegungstherapie beinhaltet, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, diese Aktion aus Bundesmitteln zu fördern? Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die Kosten für die Untersuchungen und die Therapie im Rahmen der Aktion „Aktiver Sporturlaub" von den Krankenkassen getragen werden? Zu Frage A 43: Die Bundesregierung steht der Aktion „Aktiver Sporturlaub" positiv gegenüber. Sie hat durch das Bundesinstitut für Sportwissenschaften eine Vorstudie der Aktion finanziell gefördert, deren Ergebnis zur Zeit ausgewertet wird. Die Bundesregierung ist bereit, die Aktion im Rahmen der ihr gegebenen Möglichkeiten auch weiterhin zu unterstützen, wenn die Auswertung zufriedenstellend ausfällt. Zu Frage A 44: Nach § 187 der Reichsversicherungsordnung können die Satzungen der Krankenversicherungsträger Bestimmungen darüber enthalten, daß Maßnahmen zur Verhütung von Erkrankungen der einzelnen Mitglieder vorgenommen werden können. Die Fassung der Satzung ist Angelegenheit der jeweiligen Selbstverwaltungsorgane, insbesondere der Vertreterversammlung, in der die Versicherten angemessen vertreten sind. Es könnten also durch den Beschluß dieser Organe auch Maßnahmen im Rahmen der Aktion „Aktiver Sporturlaub" in den Leistungskatalog der einzelnen Kassen eingeführt werden. Auf die Entscheidung der Selbstverwaltungsorgane kann die Bundesregierung aber keinen Einfluß nehmen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage A 45) : Wird die Bundesregierung prüfen, ob die scheinbar erfolgreichen japanischen Vorkehrungen methodischer und organisatorischer Art zur Früherkennung des Magenkrebses Anregungen für die Gesundheitsvorsorge in Deutschland bieten, und welche Erkenntnisse liegen gegebenenfalls bereits vor? Über japanische Untersuchungen zur Früherkennung des Magenkrebses ist der Bundesregierung bisher nur bekannt geworden, daß hierbei die Gastrokamera angewendet wird. Ob diese aufwendige und den Untersuchten belastende Methode sich zur Einführung für Massenuntersuchungen eignet, muß sehr sorgfältig geprüft werden. Ich habe deshalb vorerst das Deutsche Krebsforschungsinstitut in Heidelberg gebeten, mir über diese Frage Auskunft zu geben, ebenso habe ich das Auswärtige Amt gebeten, mir aus Japan entsprechende Informationen zu übermitteln. Von dem Ergebnis dieser Ermittlungen werde ich Sie unterrichten. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage A 53) : Auf welche Weise wird die Bundesregierung in ihrem Verhalten gegenüber den Dienstpflichtverletzungen der Fluglotsen die gesundheitlichen Folgen für die zum Warten gezwungenen Urlaubs- und Geschäftsreisenden berücksichtigen, vor denen der Verband der Ärzte Deutschlands gewarnt hat, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Erkenntnis, daß die Woche um Woche andauernden Ungewißheiten die Reisenden in nicht mehr zumutbarer Weise belasten? Die Bundesregierung hat die Möglichkeit gesundheitlicher Schäden, die neben den materiellen Verlusten aus dem rechtswidrigen Verhalten der Fluglotsen bei den betroffenen Flugreisenden erwachsen können, stets als besonders schwerwiegend und bedauerlich erachtet, zumal hier unbeteiligte Dritte betroffen sind. Die Bundesregierung wird weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, wenigstens die tatsächlichen Auswirkungen auf die Flugreisenden so gering wie möglich zu halten. Hierzu gehören u. a. Maßnahmen zur Ent- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 2819* lastung bestimmter Flughäfen und Streckenführungen durch Flugplankoordinierung und Umleitung des Luftverkehrs, die Einrichtung von Ersatzverkehren, eine vorübergehende flexible Handhabung der für bestimmte Flughäfen bestehenden Start- und Landeverbote, sowie zahlreiche Maßnahmen im dienstrechtlichen Bereich. Daneben wird sich die Bundesregierung selbstverständlich weiterhin intensiv bemühen, zu einer Lösung des Gesamtproblems zu kommen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage A 55) : Welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Grundvertrag im Hinblick auf die notwendig gewordene neue Regelung über die Wegeweisung im Zonenrandgebiet zu ziehen, nachdem die Hinweisschilder „Zonenrandgebiet" und auch die Hinweisschilder auf die in der „DDR" liegenden Zielorte auf Weisung des Bundesministers für Verkehr abmontiert werden sollen? Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen beantworte ich die Fragen wie folgt: Der Weisung des Bundesministers für Verkehr an die obersten Straßenbaubehörden der Länder über die Gestaltung der wegweisenden Beschilderung an Straßen im Bereich der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR liegen allgemein für die Wegweisung gültige pragmatische Regeln zugrunde. Die entscheidende Regel besagt, daß nur solche Ziele angezeigt werden dürfen, die über den betreffenden Straßenzug auch erreichbar sind. Die Anwendung dieser Regel führt dazu, daß Schilder im grenznahen Bereich mit Hinweisen auf Orte in der DDR, die über den betreffenden Straßenzug nicht erreichbar sind, beseitigt bzw. geändert werden müssen. Entsprechendes gilt für den Hinweis „Zonengrenze", wenn in dem betreffenden Straßenzug kein Grenzübergang vorhanden ist. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 31. Juli 1973 festgestellt, daß die DDR im Sinne des Völkerrechts ein Staat ist. Insofern sollte in Übereinstimmung gerade auch mit dem Verkehrsvertrag nicht mehr von der „Zonengrenze" gesprochen werden. Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung, aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundvertrag Folgerungen hinsichtlich der Wegweisung im Grenzbereich zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR zu ziehen. Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Gscheidle vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Geßner (SPD) (Drucksache 7/990 Frage A 59) : Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen zu ergreifen, durch die sichergestellt wird, daß die Hersteller von Rundfunk- und Fernsehgeräten 'veranlaßt werden, die Empfangsgeräte so zu konstruieren, daß Störungen durch Amateursender vermieden werden? Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, über die von der Deutschen Bundespost herausgegebenen „Technischen Vorschriften für Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger" hinaus weitere allgemeine Maßnahmen zu treffen. Diese „Technischen Vorschriften" sind so gehalten, daß für die Herstellung von Ton- und FernsehRundfunkempfängern ein Optimum zwischen der Wirtschaftlichkeit und der technischen Möglichkeiten zur Vermeidung von Störungen gegeben ist. Störungen durch Amateursender treten nur in sehr geringem Umfang auf. In solchen Fällen müssen dann Einzellösungen gefunden werden. Die Herstellerfirmen haben sich bisher bereit erklärt, bei der Störbeseitigung zu helfen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gscheidle vom 13. September 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Fragen A 60 und 61): Welche „neue Lage" für den Fortbestand des Postreisedienstes ist durch die Erörterung der finanziellen Gesamtsituation der Deutschen Bundespost im Kabinett entstanden gegenüber der Zusage des Bundesministers Prof. Dr. Ehmke vom 30. April 1973, den Postreisedienst trotz des Defizits in diesem Bereich zu erhalten, und insbesondere liegen bereits Ergebnisse der kürzlich eingesetzten Arbeitsgruppe vor, die auf der Grundlage unter anderem des „Münchener Modells" Lösungsvorschläge für den Postreisedienst erarbeiten soll? Falls die Bundesregierung die Lösung in einer Einstellung des Postreisedienstes sieht: Wie stellt sich die Bundesregierung künftig die Flächenbedienung im Personennahverkehr vor, und insbesondere wie gedenkt sie, früheren Zusagen nachzukommen, mit Nachdruck zu verhindern, daß die geplanten Maßnahmen zu Lasten der rund 7000 Beschäftigten im Postreisedienst gehen, die seit Anfang der sechziger Jahre laufend Rationalisierungsmaßnahmen in Kauf nahmen, um so ihre Arbeitsplätze zu erhalten? Die interministerielle Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen, so daß ich auch noch keine Ergebnisse bekanntgeben kann. Von der Abgabe des Postreisedienstes würden rd. 7 000 Kräfte betroffen. Diese Kräfte genießen bei der Deutschen Bundespost einen umfassenden Rationalisierungsschutz. Für die Kunden würde eine Abgabe des Postreisedienstes keine fühlbaren negativen Auswirkungen haben. Das nachweisbare Verkehrsbedürfnis muß von jedem Verkehrsnachfolger der Deutschen Bundespost genauso bedient werden wie bisher von der Post. Hierauf würden schon die Genehmigungsbehörden, die für einen reibungslosen Verkehr verantwortlich sind, drängen. Zu ersatzlosen Einstellungen von notwendigen Verkehrsverbindungen würde es demnach nicht kommen.
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    Rede von Dr. Hugo Hauser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit ganz nüchternen und eindrucksvollen Zahlen hat das Land Baden-Württemberg diesen heute zur ersten Lesung anstehenden Gesetzentwurf über den Bundesrat initiiert und damit die dringende Notwendigkeit einer Änderung der Streitwertgrenzen in zivilrechtlichen Verfahren offengelegt. Denn wenn hier, Herr Minister, unbestreitbar dargetan wird — um nur ganz wenige Zahlen zu nennen —, daß sich das Verhältnis zwischen landgerichtlichen Streitverfahren und beim Amtsgericht anhängigen Streitsachen allein zwischen 1965 und 1971 zu Lasten der Landgerichte von 1 zu 6,2 auf 1 zu 3,7 verlagert hat und daß dadurch die Belastung der Landgerichte um 58,7 % zugenommen hat, ist der Gesetzgeber aufgerufen, die Dinge wieder zurechtzurücken.
    Diese immer stärkere Belastung in den landgerichtlichen Instanzen ist auch nicht auf ein Bundesland beschränkt, sondern eine allgemeine Beobachtung in allen unseren Bundesländern. Die „Mondscheinkammern", wie es in Hannover mit begütigendem und den Ernst der Situation überspielendem Humor heißt, weil bei langwierigen Prozessen dort oft bis in die Nacht hinein verhandelt wird, sind nicht auf diese Stadt beschränkt; wir finden sie überall. Und daß der Einzelrichter, um mit seinem Verfahren voranzukommen, in Zivilsachen mit dem Diktiergerät, soweit ihm das gestattet ist, die Protokollführung übernimmt, die normalerweise dem mittleren Dienst zukommt, ist ebenfalls keine Einzelerscheinung, und trotzdem ist hier das Anschwellen der Prozeßflut nicht zu bewältigen. Kein Wunder, daß gerade viele Landgerichtsprozesse sich allzu lange hinziehen, und die überlange Dauer der Prozesse ist ja auch immer der entscheidendste Anlaß zur Klage, wenn über Mißstände in der Rechtspflege gesprochen wird, die Abhilfe erheischen.
    In der Tat, Herr Minister, kommt der Verlust in der Zeit oft einem Verlust im Recht gleich, was schließlich dazu führen muß, die Rechtsschutzgarantie unseres Grundgesetzes zu mindern. Nicht zuletzt sind davon die Richter selbst bedrückt, wenn sie dazu verurteilt sind, Rechtsuchenden Unrecht zu tun, weil sie ihnen nicht rasch genug zu ihrem Rechte verhelfen können, wie es vor kurzem in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" hieß.



    Dr. Hauser (Sasbach)

    Diese Misere auf dem Rechtsgebiet mit der beklagten Überbelastung unserer Landgerichte hat — auch dies muß gesagt werden — ihre Ursache nicht im Justizbereich; vielmehr sind es die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse und in den letzten Jahren insbesondere die inflationären Tendenzen, die daran schuld sind. Die Diskrepanz in der amtsgerichtlichen Zuständigkeit zwischen Straf- und Zivilsachen — die Bundesrechtsanwaltskammer hat bereits vor drei Jahren bei den sehr häufigen Straßenverkehrssachen darauf hingewiesen — ist noch viel größer geworden. Während der Amtsrichter, so wurde damals gesagt, zwar fast stets für die strafrechtliche Bereinigung zuständig ist, die die Betroffenen ungleich härter trifft ,als die zivilrechtliche, ist er dies schon bei größeren Blechschäden nicht mehr für die schadensersatzrechtliche Regelung. Heute muß man sagen, daß bereits mittlere Blechschäden seine Kompetenz übersteigen. Dieses offenkundige Mißverhältnis hätte sich ohne große Schwierigkeiten und Anstrengungen mit einer Erweiterung der Wertgrenzen, wie sie der Deutsche Anwaltverein schon 1968 gefordert hat, längst in Ordnung bringen lassen.
    Daß eine gesetzliche Lösung in der Frage drängt, und zwar immer mehr drängt, war auch dem hohen Ministerium nicht verborgen geblieben. Denn anders läßt es sich nicht deuten, wenn die Spitze des Ministeriums in der letzten Zeit bei grundsätzlichen Auslassungen keine Gelegenheit vorbeigehen ließ, ohne sich gerade dazu zu äußern. Nur: Statt den Ball aufzunehmen und damit vernunftorientiertes Denken, kritische Rationalität, Augenmaß und differenzierte Lösungen zu zeigen — was Sie, Herr Minister, auf dem letzten Juristentag als Ihr Leitbild in der Justizpolitik herausgestellt haben —, legte man bei dieser Frage in Ihrem Hause schlicht und einfach die Hände in den Schoß. Man hatte nur abfällige Bemerkungen zu diesem nunmehr fünf Jahre alten Vorschlag.
    Das fallweise Hin- und Herschieben von Streitwertgrenzen, so sagten Sie auf dem rechtspolitischen Kongreß Ihrer Partei im vergangenen Jahr, schaffe keine leistungsfähigere Rechtspflege. Oder: Ihr Schildknappe, der Herr Staatssekretär, hat noch jüngst auf dem Hamburger Anwaltstag erklärt, er halte diese Bundesratsvorlage nicht für eine überzeugende Lösung.
    So reizte man auch in Ihrem Hause, Herr Minister, die dreimonatige Vorlagefrist aus, die das Grundgesetz in Art. 76 Abs. 3 zuläßt, obwohl sich neun der elf Bundesländer diese baden-württembergische Initiative zu eigen gemacht und damit nicht nur den Ernst der Situation an den Landgerichten, sondern auch die zumindest für den gegen artigen Zeitpunkt einzig praktikable Lösung dieses Problems unterstrichen haben.
    Dabei ist die Stellungnahme Ihrer Regierung zu dieser Vorlage auf knapp vier Spalten wahrhaftig keine so gewaltige geistige Leistung gewesen, daß man dazu ein volles Vierteljahr hätte brauchen müssen, ganz abgesehen von den widersprüchlichen Feststellungen darin, wenn einerseits gesagt wird, die Anhebung der Streitwertgrenzen bringe kaum
    eine ins Gewicht fallende Entlastung der Landgerichte, andererseits aber von einer erheblichen Bedrohung im Fortbestand kleiner Landgerichte gesprochen wird, falls diese Novelle Gesetz werden sollte. In diesem Punkt ist Ihre Rechtspolitik, Herr Minister, auf alle Fälle falsch programmiert.
    Ich teile uneingeschränkt das, was Herr Kollege Kleinert am 26. November 1972 im ZDF hierzu gesagt hat. Er meinte, es dürfte bei der Aufstellung von Schwerpunkten für das Programm dieser Legislaturperiode gewisse Schwierigkeiten zwischen den Koalitionspartnern geben.
    Denn wenn schon klar ist,
    — so fuhr Kleinert damals fort —
    daß wir umfangreiche Vorhaben nicht werden schaffen können, dann meine ich,
    — so Kleinert —
    kommt den sachlichen Regelungen
    — und dabei bezog er die materielle Verfahrensänderung mit ein —
    größere Bedeutung zu als dem übergreifenden Gebiet der Gerichtsverfassung, für das unserer Meinung nach noch nicht genügend Tatsachen vorliegen, um es jetzt schon vorrangig behandeln zu können.
    Soweit Kollege Kleinert.
    Wohl unter dem Druck der heutigen Beratung erschien vorgestern in der Presse die kurze Notiz, daß im Justizministerium jetzt ein Referentenentwurf zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren fertiggestellt worden sei. Selbstverständlich werden wir diesen Entwurf — es wird ja sicherlich noch geraume Zeit vergehen, bis er vorlagereif ist — eingehend beraten und prüfen. Dabei wollen wir wirklich Ihren weiteren Rat, Herr Minister, auf dem Juristentag des letzten Jahres beherzigen, wo Sie sagten:
    Reformen können nicht abgekapselt hinter ministeriellen Schreibtischen dem Sachverstand der Fachleute allein überlassen bleiben. Sie bedürfen vielmehr der kritischen Auseinandersetzung und der Bereitschaft der Verantwortlichen, Einsichten aus den öffentlichen Diskussionen auch anzunehmen.
    Handeln wir aber bereits bei dieser Vorlage, Herr Minister, die heute ansteht, nach diesem Grundsatz! Sie sagten damals zum Schluß:
    Niemand will hier mit dem Kopf durch die Wand.
    Ich hoffe, daß diese weise Erkenntnis auch für das Justizministerium gilt und nicht allein für die Teilnehmer an der Diskussion, um wirklich eine nicht wohlfeil zu habende leistungsfähige Gerichtsorganisation am Ende zu haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Emmerlich.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alfred Emmerlich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesjustizminister hat Ihnen bereits vorgetragen, wie die Bundesregierung zu dem vom Bundesrat mit Mehrheit verabschiedeten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Wertgrenzen in der Gerichtsbarkeit steht. Meine Fraktion teilt die vom Herrn Bundesjustizminister vorgetragenen Bedenken. Wir verkennen nicht, daß der Geschäftsanfall in vermögensrechtlichen Streitigkeiten bei den Landgerichten überproportional gestiegen ist und daß sich daraus für die Länderjustizverwaltungen Probleme ergeben, die im personellen Bereich liegen, die aber auch den Raumbedarf der Gerichte tangieren. Wir teilen die Auffassung, daß sich der Gesetzgeber dieser Problematik stellen muß, wir sind jedoch nicht der Meinung, daß der vorliegende Gesetzentwurf geeignet ist, die aufgezeigten Schwierigkeiten zu beheben. Der Bundesjustizminister hat zu Recht darauf hingewiesen, daß die Ursachen für den unverhältnismäßig hohen Geschäftsanfall bei den Landgerichten in vermögensrechtlichen Streitigkeiten von den Initiatoren des vorliegenden Entwurfs nicht ausreichend erforscht sind, und zwar insofern, als keine Differenzierung des Anstiegs der Geschäftszahlen der Landgerichte für die Streitwerte bis zu 3000 DM und über 3000 DM vorgenommen wurde. Wenn es richtig ist, daß die Zuwachsrate im Streitwertbereich über 3000 DM besonders hoch ist, so kann eine Entlastung der Landgerichte durch die Anhebung der Zuständigkeit der Amtsgerichte von 1500 auf 3000 DM nicht in dem gebotenen Maße erreicht werden. Unberücksichtigt geblieben ist auch, daß durch die vorgeschlagene Erhöhung der Streitwertgrenze für die Amtsgerichte bei den Landgerichten zwar eine gewisse Entlastung eintreten wird, eine Herabsetzung der Zahl der an den Landgerichten tätigen Richter jedoch nicht erwartet werden kann, während andererseits durch den Anstieg der Geschäftszahlen bei den Landgerichten dort nicht nur eine Personalaufstockung notwendig sein wird, sondern — jedenfalls in weiten Bereichen auch ein räumlicher Ausbau.
    Ein besonders schwerwiegender Mangel des vor uns liegenden Gesetzentwurfs liegt nach unserer Auffassung darin, daß er ohne Rücksicht auf den zukünftigen Aufbau und die zukünftige Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit konzipiert wurde. Wir halten es für einen grundlegenden Irrtum, zu glauben, Sofortmaßnahmen könnten der Rechtspflege dienen, wenn sie nicht daran ausgerichtet sind, wie die Justiz einmal gestaltet sein soll, und wenn sie nicht schon Schritte in Richtung auf das zukünftige Gerichtswesen sind.
    Der vorliegende Gesetzentwurf verzichtet bewußt auf eine derartige Zukunftsorientierung. Er geht von Konzeptionen der Vergangenheit aus. Indem er sich mit einer Verschiebung der Wertgrenzen begnügt, läßt er diese überholten Ordnungsprinzipien nicht nur unberührt, sondern bewirkt durch oberflächliche Anpassung ihre Verfestigung.
    Darüber hinaus steht dieser Gesetzentwurf — entgegen der Versicherung seiner Initiatoren — der beabsichtigten Neugliederung der ordentlichen Gerichtsbarkeit insofern entgegen, als er personelle
    Aufstockungen auch an solchen Amtsgerichten zur Folge haben wird, die bei der angestrebten .Einführung des dreistufigen Aufbaues der ordentlichen Gerichtsbarkeit aufgehoben werden müssen.
    Der Herr Bundesjustizminister hat deutlich gemacht, durch welche Maßnahmen die Entlastung der Landgerichte erreicht werden kann, ohne daß einerseits bei den Amtsgerichten ein von ihnen nicht zu verkraftender Geschäftsanfall entsteht und ohne daß dadurch die beabsichtigte Neugliederung der ordentlichen Gerichtsbarkeit erschwert wird. Im Gegenteil, mit der Übertragung der Ehesachen und weiterer Familiensachen von den Landgerichten auf die Amtsgerichte und mit einer Erweiterung der Entscheidungsbefugnisse des Einzelrichters bei den Landgerichten würde die von der Bundesregierung schon in der letzten Legislaturperiode eingeleitete Justizreform fortgeführt und die Grundlage für weitere Reformfortschritte gelegt.

    (Beifall bei der SPD.)