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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 48. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Flach . . . . . . 2735 A Eintritt der Abg. Frau Lüdemann in den Deutschen Bundestag . . . . . . . . 2735 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Martin, Mattick, Barche, Frau Meermann, Dr. Böger, Zoglmann, Dr. von Bismarck und Dr. Burgbacher . . . . . 2735 C Zurückziehung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. März 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Krankenversicherung für alte Rentner (Drucksache 7/110) 2735 D Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 2736 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 2736 C Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Scheel, Bundesminister (AA) . . . 2741 C, 2759 D Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) . 2745 A Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 2750 D Dr. Achenbach (FDP) 2753 D Brandt, Bundeskanzler 2755 C Blumenfeld (CDU/CSU) 2757 B Antrag betr. Bundessportplan (Abg. Dr Evers, Dr. Kraske, Dr. Schäuble, Frau Hürland, Dr. Müller [München], Spilker, Tillmann, Weber [Heidelberg] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/622) Dr. Evers (CDU/CSU) 2765 C Wrede (SPD) 2770 A Mischnick (FDP) 2786 B Jung, Parl. Staatssekretär (BMI) . 2789 D Fragestunde (Drucksache 7/990) Frage A 3 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Aussagen der Bundesregierung und des Chefideologen der DDR, Hager, betr. kulturelle und andere Gemeinsamkeiten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 2772 D, 2773 A, B Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . 2773 A, B Frage A 4 des Abg. Immer (SPD) : Verursachung sozialer Härten durch die Bewilligungsrichtlinien zum Bundesausbildungsförderungsgesetz Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 2773 C Frage A 7 des Abg. Augstein (SPD) : Anrechnung des Grundwehrdienstes bei der Gewährung von Kindergeld nach dem 27. Lebensjahr Genscher, Bundesminister (BMI) . . 2774 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 Fragen A 15 und 16 des Abg. Milz (CDU/CSU) : Gewährung einer Zulage an militärische und zivile Flugzeugprüfer und Einweisung in die Besoldungsgruppen A 9 bzw. die Vergütungsgruppe V b Genscher, Bundesminister (BMI) . 2774 C, D Milz (CDU/CSU) 2774 D Fragen A 25 und 26 des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Konjunkturelle Entwicklung in den wirtschaftsschwachen Räumen, insbesondere im Zonenrandgebiet, und Auswirkungen im Hoch- und Tiefbau — Maßnahmen der Bundesregierung zur Verminderung eines Konjunkturrückschlags in diesen Gebieten Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2775 A, B, C, D, 2776 A, B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 2775 B, C, 2776 A, B Milz (CDU/CSU) . . . . . . . . 2775 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 2775 D Fragen A 27 und 28 des Abg. Jaunich (SPD) : Unterstützung von Forschungsvorhaben betr. Gebirgsschlagverhütung im Kohlenbergbau unter Tage durch die Bundesregierung und weitere Maßnahmen zur Verhinderung der von Gebirgsschäden ausgehenden Gefahren für Bergbauangehörige unter Tage Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2776 C, 2777 A Jaunich (SPD) 2777 A Stahl (Kempen) (SPD) 2777 A Frage A 20 des Abg. Reiser (SPD) : Hilfeleistung deutscher Polizei und deutscher Rettungsdienste bei Unglücksfällen im Bereich amerikanischer Militäranlagen auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 2777 C, D Reiser (SPD) . . . . . . . . 2777 D Fragen A 30 und 31 des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) : Aufwertungsausgleich für die deutsche Landwirtschaft Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 2778 A, B, C, D, 2779 A Dr. Ritz (CDU/CSU) 2778 B, C, D Frage A 39 des Abg. Dr. Schwencke (SPD) : Studie über die Produktionsstätten von Materialien für die Bundeswehr Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2779 B, D Dr. Schwencke (SPD) 2779 D Frage A 40 des Abg. Reiser (SPD) : Nutzung nichtgeheimer Forschungsergebnisse der wehrtechnischen Erprobungsstellen für den zivilen Bereich Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2780 A, B Reiser (SPD) . . . . . . . . 2780 A, B Fragen A 41 und 42 des Abg. Walther (SPD) : Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch Einsatz eines chemischen Vernebelungsmittels bei einem Bundeswehrmanöver Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2780 C, 2781 A Walther (SPD) 2781 A Fragen A 46 und 47 des Abg. Baier (CDU/CSU) : Einstellung der von der Deutschen Bundesbahn eingeführten Fahrten für Rentner zum halben Fahrpreis Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 2781 C, D, 2782 A Baier (CDU/CSU) . . 2781 C, D, 2782 A Fragen A 48 und 49 des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Kraftfahrzeugkontrollen auf den Zufahrtswegen von und nach Berlin durch DDR-Behörden Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 2782 A, B, C, D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 2782 C, D Frage A 50 des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Konsequenzen aus der Resolution der Deutschen Verkehrswacht zur Fahrschulausbildung Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 2783 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 III Fragen A 51 und 52 des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) : Umfang der durch den Fluglotsenstreik verursachten Verluste Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 2783 B, C, D, 2784 A Nordlohne (CDU/CSU) . . . 2783 B, C, D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 2784 A Fragen A 54 und 55 der Abg. Dr. Kunz (Weiden) und Schedl (CDU/CSU) : Entfernung von Hinweisschildern im Zonenrandgebiet Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 2784 B, D Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 2784 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . 2784 D Fragen A 56 und 57 der Abg. Frau Funcke (FDP) : Unterschiedliche Behandlung männlicher und weiblicher Bediensteter in den Wohnungsfürsorgerichtlinien der Deutschen Bundespost Gscheidle, Staatssekretär (BMP) . . 2785 A, B, C Frau Funcke (FDP) 2785 B, C Frage A 58 des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Internationale Vereinbarung über das System des Verkehrsrundfunks Gscheidle, Staatssekretär (BMP) . . 2785 D, 2786 A Dr.-Ing. Oetting (SPD) . . . . . . 2786 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Wertgrenzen in der Gerichtsbarkeit (Bundesrat) (Drucksache 7/853) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister (BMJ) . . . . 2793 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 2794 C Dr. Emmerlich (SPD) . . . . . . 2796 A Engelhard (FDP) . . . . . . . . 2796 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Mindestvorräte an Erdölerzeugnissen (Drucksache 7/956) — Erste Beratung — Wolfram (SPD) . . . . . . . . 2797 C Schmidhuber (CDU/CSU) . . . . . 2799 A Zywietz (FDP) . . . . . . . . 2799 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hochschulbauförderungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache 7/904) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hochschulbauförderungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 7/912) — Erste Beratung — Dr. Hornhues (CDU/CSU) . . . . 2801 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 2803 A Möllemann (FDP) . . . . . . . 2804 C Entwurf eines Gesetzes über die Belegung der Sozialwohnungen (Abg. Mick, Dr. Schneider und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/843) — Erste Beratung — Mick (CDU/CSU) . . . . . . 2805 C Henke (SPD) 2806 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz 1965) (Bundesrat) (Drucksache 7/855) — Erste Beratung — . . . 2807 D Entwurf eines Gesetzes über Ernährungs- und Entwicklungsgemeinschaften (Drucksache 7/764) — Erste Beratung — . . . 2807 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamten- und richterrechtlicher Vorschriften (Drucksache 7,821) — Erste Beratung — 2807 D Entwurf eines Verwaltungsverfahrensgesetzes (Drucksache 7/910) — Erste Beratung — 2808 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz (Drucksache 7/866) — Erste Beratung — 2808 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. Mai 1969 zum Schutz archäologischen Kulturguts (Drucksache 7/896) — Erste Beratung — 2808 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Margarinegesetzes (Drucksache 7/877) — Erste Beratung — 2808 A Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung vorgeprüfter Apothekeranwärter (Drucksache 7/907) — Erste Beratung — 2808 B Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Rettungssanitäters (Rettungssanitätergesetz) (Drucksache 7/822) — Erste Beratung — 2808 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. Dezember 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Auswirkungen der Anlage und des Betriebes des Flughafens IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 Salzburg auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 7/908) — Erste Beratung — 2808 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Juni 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über das Einlaufen von Reaktorschiffen in brasilianische Gewässer und ihren Aufenthalt in brasilianischen Häfen (Drucksache 7/903) — Erste Beratung — 2808 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP) (Drucksache 7/876) — Erste Beratung — 2808 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. Juli 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Guatemala über den internationalen Fluglinienverkehr (Drucksache 7/849) — Erste Beratung — 2808 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Haftpflicht für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Drucksache 7/978) — Erste Beratung — 2808 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Agrarbericht 1973 (Drucksachen 7/146, 7/147, 7/ 148, 7/936) . . . . . . . . 2808 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1973 bis 1976 und der von der Bundesregierung hierzu vorgelegten Ergänzung (Drucksachen 7/61, 7/480, 7/949) 2809 A Nächste Sitzung 2809 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2811* A Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen 2811* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 1 — Drucksache 7/990 — des Abg. Lenzer (CDU/ CSU) : Überwachung der Tätigkeit von Bauunternehmern, die ohne ausreichendes Eigenkapital mit Hilfe von Steuererleichterungen finanziell nicht ausreichend abgesicherte Projekte erstellen, und Änderung des § 61 der Konkursordnung 2811* D Anlage 4 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 8 — Drucksache 7/990 — des Abg. Hansen (SPD) : Zahl der noch nicht entschiedenen Asylanträge . . 2812* C Anlage 5 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 9 — Drucksache 7/990 — des Abg. Hansen (SPD) : Personelle Verstärkung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge 2812* D Anlage 6 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 10 — Drucksache 7/990 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Urteil des Zweiten Senats des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz über die Verfassungsfeindlichkeit der DKP . . . 2813* A Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 11 — Drucksache 7/990 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Auflösung der DKP als Ersatzorganisation der verbotenen KPD — Antrag der Bundesregierung betr. Verbot der DKP durch das Bundesverfassungsgericht — Verbot der Einstellung von DKP-Mitgliedern in den öffentlichen Dienst des Bundes . . . 2813* B Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 12 — Drucksache 7/990 — des Abg. Gierenstein (CDU/ CSU) : Pressemeldungen betr. die Aufenthaltserlaubnis des an dem Streik in den Kölner Ford-Werken maßgeblich beteiligten türkischen Staatsangehörigen Baha Targun 2813* D Anlage 9 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 13 — Drucksache 7/990 — des Abg. Blumenfeld (CDU/ CSU) : Illegale Einreise von Palästinensern in die Bundesrepublik Deutschland . 2814* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 V Anlage 10 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 14 — Drucksache 7/990 — des Abg. Blumenfeld (CDU/ CSU) : Abschiebung von Mitgliedern der Terroristenorganisation El Fatah aus der Bundesrepublik Deutschland 2814* C Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 17 — Drucksache 7/990 — der Abg. Frau Däubler-Gmelin (SPD) : Anwendung des Tarifvertrags zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auf Entlassungen aus militärisch bedingten Gründen und Abschluß eines Rationalisierungsschutztarifvertrags 2814* D Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 21 und 22 — Drucksache 7/990 — des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Vermeidung von Eingriffen in die Vermögenssubstanz des einzelnen bei der Besteuerung der Einkünfte aus Zinsen und Dividenden — Vereinbarkeit der Besteuerung von Zinseinkünften bei Zugrundelegung der derzeitigen Inflationsrate mit dem Grundgesetz . . . . 2815* B Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 23 — Drucksache 7/990 — des Abg. Berger (CDU/ CSU) : Brief des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf an den Deutschen Soldatenbund Kyffhäuser betr. Beratung der mit der Abschlußgesetzgebung zum Gesetz 131 zusammenhängenden Probleme im Innenausschuß des Deutschen Bundestages 2815* D Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 32 und 33 — Drucksache 7/990 — des Abg. Löffler (SPD) : Vorbereitung des Aufwertungsausgleichs für die deutsche Landwirtschaft bei den Gremien der EG 2816* A Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 34 — Drucksache 7/990 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Beteiligung von Ökologen an den Beratungen über gesetzliche Maßnahmen auf dem Gebiet der Landwirtschaft, der Fischerei und des Jagd- und Forstwesens 2816* C Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 36 und 37 — Drucksache 7/990 — der Abg. Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) : Sterblichkeit beruf s-tätiger Männer und Frauen sowie nicht berufstätiger Frauen 2817* B Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 38 — Drucksache 7/990 — des Abg. Immer (SPD) : Härten bei der Anrechnung des Altersgeldes für Landwirte auf die Versorgungsrentenbezüge 2817* D Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 43 und 44 — Drucksache 7/990 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Förderung der Aktion „Aktiver Sporturlaub" . . . . . . . 2818* A Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 45 — Drucksache 7/990 — der Abg. Frau Schleicher (CDU/CSU) : Auswertung japanischer Erfahrungen auf dem Gebiet der Früherkennung des Magenkrebses 2818* C Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 53 — Drucksache 7/990 — der Abg. Frau Schleicher (CDU/ CSU) : Gesundheitliche Belastung der Reisenden durch die Dienstpflichtverletzungen der Fluglotsen . . . . . . .. . . 2818* D Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 55 — Drucksache 7/990 — des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Entfernung von Hinweisschildern im Zonenrandgebiet . . . . . . . . . . . 2819* A Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Gscheidle (BMP) auf die Frage A 59 — Drucksache 7/990 — des Abg. Dr. Geßner (SPD) : Rundfunk- und Fernsehstörungen durch Amateursender 2819* B Anlage 23 Antwort des Staatssekretärs Gscheidle (BMP) auf die Fragen A 60 und 61 — Drucksache 7/990 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) : Fortbestand des Postreisedienstes und Maßnahmen im Falle seiner Einstellung 2819* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 2735 48. Sitzung Bonn, den 13. September 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigungen 29. Sitzung, Seite 1498* A, Zeile 3: Zwischen den Worten „Personalkosten unerheblich" ist einzufügen: „nicht". 31. Sitzung, Seite 1691* C, Zeile 22, ist statt „SED-Vorsitzenden" zu lesen: „SEW-Vorsitzenden". 39. Sitzung, Seite 2177 C, ist statt „Dr. Martin" zu lesen: „Dr. Marx". 44. Sitzung, Seite 2557 A, ist statt „Amrehn" zu lesen: „Frau Berger (Berlin)". Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 2811* Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Ahlers 14. 9. Dr. Ahrens ** 15. 9. Dr. Aigner 15.9. Dr. Arndt (Berlin) * 14.9. Dr. Artzinger * 14.9. Baum 13.9. Behrendt * 14.9. Brandt (Grolsheim) 21.9. Dr. von Bülow 21.9. Dr. Burgbacher * 14.9. Dr. Corterier 14.9. Frau Däubler-Gmelin 14.9. Eckerland 17.9. Flämig * 14.9. Frehsee 21.9. Gerstl (Passau) 15.9. Graaff 14.9. Härzschel * 13.9. Dr. Jaeger 14.9. Dr. Jahn (Braunschweig) * 14.9. Kater * 14.9. Krall * 14.9. Freiherr von Kühlmann-Stumm 14.9. Lagershausen ** 15.9. Lange * 14.9. Lemmrich ** 14.9. Lenzer ** 16.9. Lücker * 14.9. Frau Lüdemann 14.9. Marquardt ** 15.9. Memmel * 13.9. Möhring 15.9. Müller (Mülheim) * 13.9. Dr. Müller (München) ** 15.9. Ollesch 15.9. Frau Dr. Orth 21.9. Schäfer (Appenweier) 14.9. von Schoeler 14.9. Schonhofen 14.9. Dr. Schulz (Berlin) 14.9. Schwabe * 12.9. Dr. Schwörer * 14.9. Dr. Starke (Franken) * 14.9. Frau Tübler 15.9. Dr. Waigel 14.9. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Der Bundesrat hat in seiner 396. Sitzung am 6. Juli 1973 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 14. Juni 1973 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefaßt: Zur Erhaltung der sozialen Marktwirtschaft erachtet es der Bundesrat in Übereinstimmung mit Bundestag und Bundesregierung als notwendig, das wettbewerbsrechtliche Instrumentarium zu verbessern und der veränderten wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen. Er hält es daher vor allem für erforderlich, durch gesetzgeberische Maßnahmen Möglichkeiten zur Verhinderung übermäßiger Konzentration und zur wirksamen Kontrolle marktbeherrschender Macht zu schaffen. Bei seiner Zustimmung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen geht er davon aus, daß die durch dieses Gesetz verschärften und erweiterten Eingriffsbefugnisse insbesondere in den Bereichen der Mißbrauchsaufsicht und der Zusammenschlußkontrolle nicht zu vermeidbaren Eingriffen in den Wirtschaftsablauf führen oder zur Erreichung marktwirtschaftsfremder Ziele eingesetzt werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, nach dem 31. Dezember 1976 über die Erfahrungen zu berichten, welche seit dem Inkrafttreten des § 5 b mit Kooperationserleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere unter Berücksichtigung von Preisabreden, gemacht worden sind. Der Bericht soll gegebenenfalls auch Vorschläge für notwendige Änderungen des Gesetzes enthalten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage A 1) : Welche Möglichkeiten sicht die Bundesregierung, die Tätigkeit der sogenannten Baulöwen besser zu überwachen, die ohne ausreichendes Eigenkapital mit Hilfe von Steuererleichterungen finanziell nicht ausreichend abgesicherte Projekte erstellen, und wie beurteilt sie eine Änderung des § 61 der Konkursordnung dergestalt, daß Forderungen aus Löhnen und Gehältern von Mitarbeitern eines Unternehmens erstrangig abgesichert werden? Die Grundlage für eine bessere Überwachung der Tätigkeit von Bauträgern und Baubetreuern ist bereits durch das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung vom 16. August 1972 geschaffen worden. 2812* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 Der durch dieses Gesetz in die Gewerbeordnung neu eingefügte § 34 c unterwirft die gewerbliche Tätigkeit der Bauträger der Erlaubnispflicht. Hierdurch soll unzuverlässigen und in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebenden Personen der Zugang zu diesem Gewerbe versperrt werden. Darüber hinaus ermächtigt die neue Vorschrift den Bundesminister für Wirtschaft, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum Schutz der Allgemeinheit und der Auftraggeber Vorschriften zu erlassen über den Umfang der Verpflichtungen des Gewerbetreibenden bei der Ausübung des Gewerbes. Vorgesehen sind insbesondere Vorschriften, die Kaufinteressenten besser als bisher vor einem Verlust der von ihnen geleisteten Anzahlungen im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Gewerbetreibenden schützen sollen. So soll der Gewerbetreibende verpflichtet werden, in Höhe der geleisteten Anzahlungen eine Bürgschaft zu stellen oder eine geeignete Versicherung abzuschließen, um die Erfüllung von Schadensersatzansprüchen der Kaufbewerber wegen unerlaubter Handlungen des Gewerbetreibenden oder seiner Hilfspersonen sicherzustellen. Darüber hinaus soll der Gewerbetreibende die geleisteten Anzahlungen nur objektgebunden verwenden dürfen. Dadurch soll der im Bausektor weit verbreitete Mißstand, gerade anstehende Bauvorhaben mit Vorschüssen für andere Bauvorhaben zu finanzieren, unterbunden und die Gefahr beseitigt werden, daß der letzte Bewerber im Rahmen dieses „Schneeballsystems" leer ausgeht. Ferner soll der Gewerbetreibende verpflichtet werden, die ihm anvertrauten Gelder getrennt von seinem Vermögen zu verwalten, d. h. auf Sonderkonten bei einem Kreditinstitut einzuzahlen. Weiter sind vorgesehen Bestimmungen über die Verpflichtungen des Gewerbetreibenden, Bücher zu führen, den zuständigen Überwachungsbehörden die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die behördliche Nachschau zu dulden. Die Verordnung wird zur Zeit im Bundesministerium für Wirtschaft vorbereitet und soll im Spätherbst dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden. Wegen der Frage der besseren Sicherung der rückständigen Lohn- und Gehaltsforderungen der Arbeitnehmer im Konkurs des Arbeitgebers nehme ich zunächst auf meine Antwort, die ich am 14. Februar 1973 vor dem Hohen Hause auf eine Anfrage ähnlichen Inhalts des Herrn Kollegen Dr. Jobst gegeben habe, und auf meine schriftliche Antwort vom 23. Juli 1973 auf eine einschlägige Anfrage des Herrn Kollegen Dr. Kunz Bezug, wonach nicht nur eine konkursrechtliche Lösung des Problems gesucht wird. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bereitet einen Gesetzentwurf mit dem Ziel vor, den Arbeitnehmer im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers dadurch besserzustellen, daß eine Sozialleistung geschaffen wird, die dann an den Arbeitnehmer gezahlt werden soll, wenn er wegen des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers rückständiges Gehalt oder rückständigen Lohn nicht erhält. Die Verbesserung der konkursrechtlichen Stellung des Arbeitnehmers wird noch in diesem Monat von meinem Haus mit den beteiligten Bundesressorts, den Landesjustizverwaltungen und den interessierten Verbänden, insbesondere den Sozialpartnern, mündlich erörtert werden. Ich möchte im übrigen ausdrücklich betonen, daß die Bundesregierung die Besserstellung des Arbeitnehmers im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers als vordringlich ansieht. Das Gesetzgebungsvorhaben wird bevorzugt bearbeitet. Den genauen Termin für die Einbringung einer Vorlage kann ich allerdings noch nicht nennen. Anlage 4 Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/990 Frage A 8) : Wie groß ist die Zahl der noch nicht entschiedenen Asylanträge? Am 1. August 1973 waren beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge 5988 Asylverfahren anhängig, und zwar 2890 in der Vorprüfung 1726 in den Anerkennungsausschüssen und 1372 in den Widerspruchsausschüssen. Hinzu kommen etwa 560 bei den Verwaltungsgerichten anhängige Asylverfahren. Seit 1. Januar 1971 konnte somit trotz eines Zugangs von 11 220 neuen Asylanträgen die Zahl der beim Bundesamt anhängigen Asylverfahren von 7512 um 1724 verringert werden. Anlage 5 Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/990 Frage A 9) : Hält die Bundesregierung eine personelle Verstärkung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge für erforderlich, um die Rückstände möglichst bald aufarbeiten zu können? Die Bundesregierung hat der personellen Ausstattung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und dem Asylverfahren auch bisher schon ihre besondere Aufmerksamkeit gewidmet. So sind in den Haushaltsjahren 1971 und 1972 insgesamt 23 Stellen durch den Haushalt neu bewilligt bzw. durch Umsetzungen aus anderen Behörden des Geschäftsbereichs zur Verfügung gestellt wor- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 28l3* den. Dadurch war es möglich, die Zahl der Ausschüsse zu verdoppeln. Über Verbesserungsmöglichkeiten der Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ist dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages auf dessen Anforderung durch den Bundesminister der Finanzen mit Schreiben vom 30. März 1971 berichtet worden. Zusätzliche Stellenanforderungen konnten wegen der notwendigen allgemeinen Begrenzung der Personalvermehrung im Entwurf des Bundeshaushaltsplanes für das Jahr 1974 nicht berücksichtigt werden. Bei einer Besichtigung des Bundesamtes am 4. September 1973 haben die Berichterstatter des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages für den Haushalt des Bundesministers des Innern — die Kollegen Dr. Riedl und Walther — zu erkennen gegeben, daß von ihnen eine Vertärkung des Amtes um 5 Stellen bei der Beratung des Haushaltsentwurfs 1974 erwogen werde. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage A 10) : Teilt die Bundesregierung alle im Tenor und in den Gründen des Urteils des Zweiten Senats des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz über die Verfassungsfeindlichkeit der DKP niedergelegten Auffassungen des Gerichts, insbesondere über die Bedeutung und Verpflichtung einer Mitgliedschaft in der DKP und über die in aller Regel unzulässige Einstellung von DKP-Mitgliedern als Beamte in den öffentlichen Dienst, oder ist die Bundesregierung — in welchem Umfang und aus welchen Gründen — anderer Ansicht als das Gericht? Das von Ihnen angesprochene Urteil des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz ist mir erst kurz vor der Fragestunde mit seinen Gründen zur Kenntnis gekommen. Ich bitte um Verständnis dafür, wenn ich mich heute nicht in der Lage sehe, eine umfassende Stellungnahme zu dem Tenor und den Gründen des Urteils abzugeben. Ich bin gerne bereit, das, falls Sie Ihre Frage wiederholen, in einer der kommenden Fragestunde zu tun. Unabhängig davon darf ich daran erinnern, Herr Abgeordneter, daß die Bundesregierung nie einen Zweifel an ihrer Auffassung gelassen hat, daß die DKP verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage A 11) : Aus welchen Gründen unterläßt es die Bundesregierung, die DKP als Ersatzorganisation der verbotenen KPD durch den Bundesinnenminister aufzulösen, ihr Verbot als selbständige Partei beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen und das Verbot der Einstellung von DKP-Mitgliedern in den öffentlichen Dienst des Bundes zu beschließen? Die Bundesregierung sieht, wie ich wiederholt betont habe, in dem Parteienverbot nur ein äußerstes und letztes Mittel. Für sie steht im Vordergrund die politische Auseinandersetzung auch mit den Parteien, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Die Bundesregierung befindet sich in ihrer Haltung zu Verbotsmaßnahmen gegenüber der DKP in voller Übereinstimmung mit den Regierungen aller Bundesländer. Die Bundesregierung mißt dieser Übereinstimmung zwischen Bund und Ländern, die unabhängig von der parteipolitischen Zusammensetzung der jeweiligen Regierungen besteht, eine hohe staatspolitische Bedeutung bei. Sie wird bemüht sein, diesen Konsens auch in Zukunft zu wahren. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß der Antrag auf Verbot einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht nicht nur von der Bundesregierung, sondern auch vom Bundesrat und Bundestag gestellt werden kann. Die Bundesregierung begrüßt es, daß auch zwischen diesen Verfassungsorganen bisher in dieser wichtigen Frage ein offenkundiger Konsens vorhanden ist. Im übrigen darf ich bemerken, daß sich die Ziele der DKP und die Zusammensetzung der Führungsgremien — von hier nicht zu beachtenden Ausnahmen abgesehen — seit ihrer Gründung im Jahre 1968 nicht geändert haben. Die Gründe, die für die damalige Bundesregierung maßgebend waren, gegen die DKP keine rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, bestehen fort. Was schließlich Ihre Frage angeht, warum die Bundesregierung das Verbot der Einstellung von DKP-Mitgliedern in den öffentlichen Dienst des Bundes nicht beschließe, darf ich bemerken, daß es für einen Rechtsstaat selbstverständlich ist, daß die Entscheidung für die Nichteinstellung nicht durch Beschluß der Regierung, sondern nur auf Grund des geltenden Rechts getroffen werden kann. Ich habe das vor dem Deutschen Bundestag wiederholt und — wie ich meine — mit der Zustimmung aller Fraktionen zum Ausdruck gebracht. Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage A 12) : 2814* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 Treffen Pressemeldungen zu, der kommunistische türkische Staatsangehörige Baha Targyn, der bei den Ford-Werken in Köln zu den Einpeitschern gegen zur Arbeitsaufnahme bereite Beschäftigte gehörte, habe überhaupt keine Arbeitserlaubnis und nur eine bis zum 5. September 1973 befristete Aufenthaltserlaubnis, und wird er — bejahendenfalls — sich nach Ablauf des 5. September 1973 noch innerhalb des Bundesgebietes befinden? Nach Mitteilung des zuständigen nordrhein-westfälischen Innenministeriums besaß der türkische Staatsangehörige Baha Targün eine bis zum 6. August 1973 befristete Aufenthaltserlaubnis. Bei Ablauf der Aufenthaltserlaubnis, durch den zugleich die Arbeitserlaubnis erlosch, befand er sich in der Türkei. Er reiste sodann illegal zu Erwerbszwecken wieder in die Bundesrepublik Deutschland ein und sprach am 20. August 1973 bei der Ausländerbehörde in Köln vor. Dort wurde er aufgefordert, das Bundesgebiet wegen der illegalen Einreise bis zum 5. September 1973 zu verlassen. Dabei wurde er darauf hingewiesen, daß er für eine legale Einreise eine Legitimationskarte der in der Türkei tätigen Anwerbekommission der Bundesanstalt für Arbeit benötige. Mit Schreiben vom 4. September 1973 hat der Ausländer einen Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gestellt. Die Ausländerbehörde hat über diesen Antrag noch nicht entschieden. Der Ausländer hält sich noch in der Bundesrepublik auf. Anlage 9 Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Blumenfeld (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage A 13) : Trifft es zu, daß über 60 Palästinenser illegal über Ost-Berlin in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind und sich in Offenbach (Hessen) aufhalten und um Asyl nachgesucht haben, da sie wegen ihrer El-Fatah-Zugehörigkeit in Jordanien angeblich verfolgt würden? Dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf sind im Monat August 1973 insgesamt 41 Asylanträge jordanischer Staatsangehöriger palästinensischer Herkunft von der Stadt Offenbach und dem Landkreis Offenbach zugeleitet worden. Diese Ausländer sind teils über Ostberlin, teils aber auch über Frankreich und Osterreich in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Von ihnen befinden sich inzwischen 15 im bayerischen Sammellager für Ausländer in Zirndorf. Ihre Asylanträge haben sie gegenüber der Stadt und dem Landkreis Offenbach im allgemeinen damit begründet, daß sie als frühere Angehörige palästinensischer Organisationen bei ihrer Rückkehr nach Jordanien Verfolgungsmaßnahmen befürchteten. Da die im Rahmen des Asylverfahrens erforderliche Vorprüfung zur Aufklärung des Sachverhalts durch das Bundesamt in Zirndorf noch nicht abgeschlossen ist, kann zu den Asylgründen jedoch noch nicht abschließend Stellung genommen werden. Anlage 10 Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Blumenfeld (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage A 14) : Wird die Bundesregierung angesichts ihrer öffentlichen Erklärung vor einem Jahr im Zusammenhang mit dem Attentat während der Olympischen Spiele diese Mitglieder einer Terroristenorganisation umgehend abschieben, tunlichst über den selben Weg wie diese Palästinenser illegal eingereist sind? Die Durchführung der ausländerrechtlichen Vorschriften obliegt den Ländern. Die Frage einer etwaigen Abschiebung eines Ausländers kann deshalb nur von dem Land, in dem sich der Ausländer aufhält, in eigener Zuständigkeit entschieden werden. Während eines schwebenden Asylverfahrens darf ein Ausländer nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 grundsätzlich nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem er nach seinen Behauptungen eine Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung zu befürchten hat. Diese Einschränkung gilt nach Artikel 33 Abs. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention und der dementsprechenden Regelung im Ausländergesetz nicht für einen Ausländer, der aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines besonders schweren Verbrechens rechtskräftig verurteilt wurde. Die Entscheidung darüber, ob in einem Einzelfalle diese Voraussetzungen erfüllt sind, obliegt den zuständigen Landesbehörden der inneren Verwaltung. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 7/990 Frage A 17) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob der Tarifvertrag vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht anzuwenden ist auf Entlassungen, die aus Gründen der von der jeweiligen ausländischen Streitmacht selbst zu definierenden militärisch bedingten Umorganisierung erfolgen, obwohl im übrigen die Voraussetzungen hinsichtlich Alter, Beschäftigungsdauer und Schutzbedürftigkeit der einzelnen Arbeitnehmer vorliegen, und welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, zur Ausfüllung dieser Lücke den Abschluß eines Rationalisierungsschutztarifvertrages anzuregen und zu unterstützen, wie er im Bereich der Industriegewerkschaft Metall und im Bereich des öffentlichen Dienstes bereits besteht? Der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Gewerkschaften abgeschlossene Tarifvertrag vom 31. August 1971 befaßt sich ausschließlich mit der sozialen Sicherung der bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten Arbeitnehmer für den Fall ihrer Entlassung infolge einer Truppen- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 2815* reduzierung oder einer aus militärischen Gründen von der obersten Dienstbehörde angeordneten Auflösung oder Verlegung von Dienststellen oder Einheiten. Er erfaßt somit nur die Entlassungstatbestände, die für die Arbeitnehmer ein besonderes, bei anderen Arbeitsverhältnissen nicht vorhandenes Risiko bezüglich der Sicherheit des Arbeitsplatzes bedeuten und die in der Tatsache begründet sind, daß der Arbeitgeber sich als ausländische militärische Truppe darstellt. Der Vertrag trägt damit der berechtigten Forderung der Arbeitnehmer Rechnung, für diesen Fall der Entlassung eine soziale Sicherung durch den Bund zu erfahren. Die mit dem Vertrag übernommenen Verpflichtungen des Bundes lassen sich nur unter diesem Gesichtspunkt rechtfertigen. Sie schließen die Einbeziehung allgemeiner oder in Rationalisierungsmaßnahmen begründeter Entlassungen aus, die für diese Arbeitnehmer nicht anders zu beurteilen sind wie für sonstige Arbeitnehmer. Vereinbarungen zur Erleichterung der bei Rationalisierungsmaßnahmen möglicherweise auftretenden Härten müssen daher für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften ebenso wie in anderen Tarifbereichen vertraglichen Absprachen zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften vorbehalten bleiben. Die Stationierungsstreitkräfte haben die Forderung der Gewerkschaften zur Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluß eines Rationalisierungsschutzvertrages bisher jedoch abgelehnt. Sie machen ihre Bereitschaft zur Aufnahme dahin gehender Verhandlungen unter anderem davon abhängig, daß entsprechende Leistungen in den korrespondierenden Tarifbereichen der gewerblichen Wirtschaft gewährt werden. Tatsächlich ist der Tarifvertrag für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften [— TV AL II —] in seiner gesamten Anlage und Struktur weitgehend an der gewerblichen Wirtschaft orientiert. Unabhängig davon behalten sich die Streitkräfte jede den Rationalisierungsschutz ihrer Arbeitnehmer betreffende Entscheidung vor, da diese Frage schon mit Rücksicht auf den mobilen militärischen Charakter ihrer Einrichtungen grundsätzliche Probleme aufwirft. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 13. September 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Fragen A 21 und 22) : Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um Eingriffe in die Vermögenssubstanz des einzelnen zu vermeiden, die bei der Besteuerung der Einkünfte aus Zinsen und Dividenden in Verbindung mit der derzeitigen Inflationsrate vorkommen? Hält die Bundesregierung die Besteuerung von Zinseinkünften bei Zugrundelegen der augenblicklichen Inflationsrate für verfassungskonform? Zu Frage A 21: Die Bundesregierung hat mit den beiden Stabilitätsprogrammen die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um die Preissteigerungen zu bekämpfen. Erste Auswirkungen dieser Stabilitätspolitik lassen sich bereits feststellen. Die Ergebnisse dieser Politik werden nicht zuletzt den Sparern zugute kommen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung in der Kabinettsitzung dieser Woche beschlossen, im Rahmen der Steuerreform vom 1. Januar 1975 an einen besonderen Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen von 300 DM jährlich für Ledige bzw. 600 DM für Verheiratete einzuführen. Daneben wird der Werbungskostenpauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 100 bzw. 200 DM gewährt werden. Die Sparer werden also künftig erheblich besser gestellt sein als bisher. Zu Frage A 22: Der Bundesfinanzhof hat in seinem Grundsatzurteil vom 27. Juni 1967 ausgesprochen, daß die Geldentwertung bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften nach geltendem Recht nur dann berücksichtigt werden kann, wenn die jährliche Geldentwertungsrate mindestens den Zinssatz für langfristiges Sparkapital übersteigt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in seinem Beschluß vom 21. Januar 1969 bestätigt. Der Zinssatz für langfristiges Sparkapital, insbesondere die Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere, lag in den beiden letzten Jahren über der Steigerungsrate der Lebenshaltungskosten, und zwar im Jahr 1971 mit 2,9 Prozent-Punkten und im Jahr 1972 mit 2,4 Prozent-Punkten. Auch in diesem Jahr liegen die Zinssätze für langfristiges Sparkapital über der Steigerungsrate der Lebenshaltungskosten. [Die Umlaufrendite für festverzinsliche Wertpapiere beträgt z. Z. etwa 10 %.] Die Zinsbesteuerung ist deshalb entsprechend der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nach wie vor verfassungskonform. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage A 23) : Wie erklärt die Bundesregierung, daß der Herr Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium der Finanzen, Hermsdorf, in einem Brief an den Deutschen Soldatenbund Kyffhäuser — Verband Deutscher Soldaten — vom 8. August 1973 schreibt: „Wie Ihnen bekannt ist, werden die mit der Abschlußgesetzgebung zum G 131 zusammenhängenden Probleme zur Zeit im Innenausschuß des Deutschen Bundestages eingehend beraten", obwohl der Ausschuß mit der Beratung noch nicht begonnen hat? Der Bundesminister des Innern hat dem Innenausschuß des Bundestags auf dessen Ersuchen am 10. Februar und am 19. Mai 1971 je einen Bericht zum Gesetz 131 und zum Wiedergutmachungsgesetz 2816* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 für den öffentlichen Dienst erstattet. In seiner Sitzung am 4. März 1971 setzte der Innenausschuß eine Arbeitsgruppe für das Gesetz 131 und das Wiedergutmachungsgesetz für den öffentlichen Dienst ein, um die Beratungen im Ausschuß vorzubereiten und zu beschleunigen. In 8 Sitzungen erörterte der Innenausschuß die Angelegenheit. In einer weiteren Sitzung am 6. Juni 1973 beschloß er, die zuständigen Bundesminister um einen Bericht über die Novellierungswünsche der Verbände zu allen Kriegsfolgengesetzen zu ersuchen, um festzustellen, welche Konzeption die Bundesregierung hierzu hat. Daraus ergibt sich, daß sich der Innenausschuß mit den Problemen befaßt hat, die mit der Abschlußgesetzgebung zum Gesetz 131 zusammenhängen. Mein Hinweis im Schreiben an den Soldatenbund vom 8. August 1973, die Angelegenheit werde im Innenausschuß beraten, ist deshalb zutreffend. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 13. September 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 7/990 Fragen A 32 und 33) : Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die noch in diesem Jahr anstehende Beratung und Beschlußfassung über den Aufwertungsausgleich für die deutsche Landwirtschaft bei den Gremien der EG politisch und sachlich vorzubereiten? Welche Stellungnahme nimmt die Bundesregierung zum Aufwertungsausgleich ein, und auf welche Daten bezieht sie sich dabei? Nach Art. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2464/69 vom 9. Dezember 1969 hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften einen Bericht über die Frage der Fortführung des Aufwertungsausgleichs nach 1973 dem Rat vorzulegen. Um diesen vor Ablauf des Jahres 1973 vorzulegenden Bericht politisch und sachlich vorzubereiten, hat .die Bundesregierung durch Kabinettbeschluß vom 5. September 1973 beschlossen: 1. Vorsorgliche Einstellung von 400 Millionen DM in den Entwurf des Bundeshaushalts 1974. 2. Einstellung von 300 Millionen DM in den Finanzplan 1975. 3. Die Bundesregierung hat sich ferner im Grundsatz auch für eine Weiterführung im Jahre 1976 ausgesprochen. Die Bundesregierung hält einen Wegfall des Aufwertungsausgleichs mit Ablauf des Jahres 1973 aufgrund der ihr vorliegenden Daten über die Entwicklung der Erzeugerpreise und der Betriebsmittelkosten in den EWG-Ländern für sachlich nicht vertretbar und tritt daher für eine Verlängerung ein. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 11. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/990 Frage A 34) : Ist es richtig, daß zu Beratungen über gesetzliche Maßnahmen auf dem Gebiet der Landwirtschaft, der Fischerei und des Jagd- und Forstwesens die entsprechenden Interessenverbände, nicht aber Ökologen, die auf einen gesunden Naturhaushalt achten, gehört werden? Fachleute für Fragen des Naturhaushaltes werden bei gesetzlichen Vorhaben in den genannten Fachgebieten ausreichend beteiligt. Auf die Mitwirkung wird nur dann verzichtet, wenn die Materie es eindeutig als entbehrlich erscheinen läßt. Zu Vorhaben, die ökologische Fragen berühren, werden vor allem Naturwissenschaftler aus den dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nachgeordneten Forschungsanstalten herangezogen, z. B. der Biologischen Bundesanstalt, der Bundesanstalt für Vegetationskunde, Naturschutz und Landschaftspflege und der Bundesforschungsanstalt für Fischerei. Die Mitwirkung erfolgt bereits sehr frühzeitig bei der Entwurfserstellung. Damit ist der Sache weitaus besser gedient, als wenn Ökologen erst im Stadium der Anhörung der Verbände zu Wort kämen. Aber auch in diesem Stadium werden zunehmend Vereinigungen vor allem des Naturschutzes und der Landschaftspflege hinzugezogen. Auch innerhalb des Ministeriums sowie in den am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Ressorts wirken kompetente Fachleute für Fragen des Naturhaushalts mit. Ferner garantieren zwei Einrichtungen am Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Beteiligung geeigneter fachkundiger Persönlichkeiten: 1. Am 9. Juli 1973 wurde der Beirat für Naturschutz und Landschaftspflege gegründet, ein Gremium aus unabhängigen, fachkundigen Persönlichkeiten, in dem auch mehrere anerkannte Ökologen mitwirken. Der Beirat soll das Ministerium in allen Fragen, die Naturschutz und Landschaftspflege berühren, beraten. Er hat dabei die Möglichkeit, sich die Beratungsthemen auch selbst zu stellen. 2. In der Gesprächsrunde für Agrarwirtschaft ist der Präsident des Deutschen Naturschutzringes, Herr Professor Engelhardt, vertreten, als Wissenschaftler und Hochschullehrer ein bekannter Fachmann für Fragen der Ökologie. (Abgeschlossene oder in Bearbeitung befindliche Vorhaben im Bereich des BML: s. Anlage.) Anlage Abgeschlossene oder in Bearbeitung befindliche Gesetzesvorhaben im Bereich des BML, die ökologische Fragen berühren Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 2817* Das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege ist durch die Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen nicht angesprochen. Die Mitwirkung von Ökologen ist hier ohnehin selbstverständlich. Bereich Landwirtschaft: Bei kommenden Änderungen des ländlichen Bodenrechts, z. B. des Flurbereinigungsgesetzes, ist eine ausreichende Berücksichtigung ökologischer Fragen, u. a. auch durch Beteiligung von Verbänden des Naturschutzes und der Landschaftspflege, sichergestellt. Das Dritte Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes enthält vor allem schärfere Bestimmungen für die Anwendung von Wachstumsreglern. Bei der Entwurfserstellung sind u. a. die Biologische Bundesanstalt und das Bundesgesundheitsamt beteiligt worden (Gesetz liegt im Entwurf vor). Bereich Fischerei: Die gültigen bzw. in Bearbeitung befindlichen Gesetze regeln den Beitritt der Bundesrepublik zu internationalen Konventionen, die in erster Linie die Sicherung des Fischbestandes in bestimmten Meeresräumen beinhalten, z. B. in den einzelnen Teilen des Atlantiks oder — z. Z. in Danzig verhandelt — in der Ostsee. Bei der Erarbeitung der Konventionen arbeiten seitens der Bundesrepublik mit Fragen des Naturhaushalts vertraute Fischereibiologen mit, vor allem aus der Bundesforschungsanstalt für Fischerei. Bereich Forstwirtschaft und Jagdwesen: In der vorparlamentarischen Beratung wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) außer den interessierten Verbänden auf Bundesebene auch dem damaligen Bundesbeauftragten für Naturschutz, der Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft und der Bundesanstalt für Vegetationskunde, Naturschutz und Landschaftspflege zur Stellungnahme zugeleitet. Im Rahmen der vorparlamentarischen Beratung des vorgesehenen Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes werden außer den interessierten Verbänden auch die Stellen gehört werden, die u. a. für Naturschutz und Landschaftspflege zuständig sind. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 13. September 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) (Drucksache 7/990 Fragen A 36 und 37): Gibt es statistische Angaben über die Sterblichkeit berufstätiger Männer, berufstätiger Frauen sowie nicht berufstätiger Frauen, und worauf sind etwaige Unterschiede zurückzuführen? Liegen der Bundesregierung solche Angaben getrennt nach Angestellten- und Arbeiterrentenversicherung vor? Der Bundesregierung liegen z. Z. keine amtlichen Statistiken über die Sterblichkeit berufstätiger bzw. nichtberufstätiger Männer und Frauen vor, da eine Untergliederung der Sterbetafelberechnungen nach Berufstätigen und Nichtberufstätigen gegenwärtig nicht möglich ist. Die Aussagefähigkeit einer solchen Differenzierung wäre zudem dadurch eingeschränkt, daß die über eine längere Zeit erkrankten Personen, die zuvor erwerbstätig waren, statistisch als Nichtberufstätige gezählt werden. Die sich hierdurch ergebende Verfälschung müßte bei einer Interpretation der Ergebnisse beachtet werden. Die Bundesregierung sieht z. Z. auch keine Möglichkeit, die gewünschten Daten im Rahmen der amtlichen Statistik zu ermitteln. Das wird selbst dann nicht möglich sein, wenn die Einwohnermeldekarteien auf EDV umgestellt sind. Die von den Einwohnermeldeämtern registrierten Berufsangaben werden lediglich einmal aufgenommen und nicht aktualisiert, so daß keine zutreffenden Rückschlüsse auf Berufstätigkeit oder Nichtberufstätigkeit gezogen werden können. Die Bundesregierung verfügt ebenso nicht über entsprechende Daten auf der Grundlage der von den Rentenversicherungsträgern publizierten statistischen Materialien. Ob überhaupt allgemeine Anhaltspunkte aus den vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger veröffentlichten Statistiken über den Rentenzugang und den Rentenwegfall — vor allem hinsichtlich des Einflusses der Erwerbstätigkeit auf die Sterblichkeit von Männern und Frauen — gewonnen werden können, bedarf einer eingehenden Prüfung des vorliegenden Materials. Ich werde mich um eine Klärung bemühen und mich mit den Rentenversicherungsträgern wegen dieser Frage in Verbindung setzen. Über die Ergebnisse meiner Bemühungen werde ich Sie unterrichten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 12. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/990 Frage A 38) : Welche gesetzlichen Regelungen gedenkt die Bundesregierung einzuführen, um Härtefälle auszuschalten, die bei der Anrechnung des Altersgeldes für Landwirte auf die Versorgungsrentenbezüge — insbesondere bei Kleinrenten — entstehen? Ich gehe davon aus, daß Sie mit Ihrer Frage den Sachverhalt ansprechen, wonach bestimmte Rentenleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz gemindert werden, wenn der Versorgungsberechtigte einen Anspruch auf Altersgeld nach dem Gesetz über die Altershilfe für Landwirte erwirbt. 2818* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 Die Ausgleichs- und Elternrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz sind für Versorgungsberechtigte gedacht, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können. Daher wird nach Sinn und Zweck dieser Leistungen grundsätzlich jedes zur Bestreitung des Lebensunterhalts verfügbare Einkommen auf die Rentenleistung angerechnet. Dabei sind jedoch Freibeträge zu berücksichtigen, so daß sich dieses Einkommen nicht in vollem Umfang rentenmindernd auswirkt. Mit diesen Freibeträgen wollte der Gesetzgeber gerade kleine Einkommen, also auch Kleinrenten, begünstigen. Bei der Festsetzung des Berufsschadens- und Schadensausgleichs ist das Altersgeld für die Landwirte als Bruttoeinkommen aus früherer Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen. Der Anspruch auf ein Altersgeld verringert den schädigungsbedingten Einkommensverlust und führt daher auch zu einer entsprechenden Ausgleichsleistung. Sollte sich Ihre Frage auf einen anderen Sachverhalt oder auf einen besonders gelagerten Einzelfall beziehen, bin ich gerne zu einer weitergehenden Prüfung bereit, wenn Sie mir entsprechende Einzelheiten mitteilen. Anlage 18 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 13. September 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Fragen A 43 und 44) : Wie beurteilt die Bundesregierung die von dem Sportmediziner Prof. Dr. Kock (Universität Hamburg) ins Leben gerufene Aktion „Aktiver Sporturlaub", die die Aufstellung einer Gesundheitsdiagnose und Bewegungstherapie beinhaltet, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, diese Aktion aus Bundesmitteln zu fördern? Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die Kosten für die Untersuchungen und die Therapie im Rahmen der Aktion „Aktiver Sporturlaub" von den Krankenkassen getragen werden? Zu Frage A 43: Die Bundesregierung steht der Aktion „Aktiver Sporturlaub" positiv gegenüber. Sie hat durch das Bundesinstitut für Sportwissenschaften eine Vorstudie der Aktion finanziell gefördert, deren Ergebnis zur Zeit ausgewertet wird. Die Bundesregierung ist bereit, die Aktion im Rahmen der ihr gegebenen Möglichkeiten auch weiterhin zu unterstützen, wenn die Auswertung zufriedenstellend ausfällt. Zu Frage A 44: Nach § 187 der Reichsversicherungsordnung können die Satzungen der Krankenversicherungsträger Bestimmungen darüber enthalten, daß Maßnahmen zur Verhütung von Erkrankungen der einzelnen Mitglieder vorgenommen werden können. Die Fassung der Satzung ist Angelegenheit der jeweiligen Selbstverwaltungsorgane, insbesondere der Vertreterversammlung, in der die Versicherten angemessen vertreten sind. Es könnten also durch den Beschluß dieser Organe auch Maßnahmen im Rahmen der Aktion „Aktiver Sporturlaub" in den Leistungskatalog der einzelnen Kassen eingeführt werden. Auf die Entscheidung der Selbstverwaltungsorgane kann die Bundesregierung aber keinen Einfluß nehmen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage A 45) : Wird die Bundesregierung prüfen, ob die scheinbar erfolgreichen japanischen Vorkehrungen methodischer und organisatorischer Art zur Früherkennung des Magenkrebses Anregungen für die Gesundheitsvorsorge in Deutschland bieten, und welche Erkenntnisse liegen gegebenenfalls bereits vor? Über japanische Untersuchungen zur Früherkennung des Magenkrebses ist der Bundesregierung bisher nur bekannt geworden, daß hierbei die Gastrokamera angewendet wird. Ob diese aufwendige und den Untersuchten belastende Methode sich zur Einführung für Massenuntersuchungen eignet, muß sehr sorgfältig geprüft werden. Ich habe deshalb vorerst das Deutsche Krebsforschungsinstitut in Heidelberg gebeten, mir über diese Frage Auskunft zu geben, ebenso habe ich das Auswärtige Amt gebeten, mir aus Japan entsprechende Informationen zu übermitteln. Von dem Ergebnis dieser Ermittlungen werde ich Sie unterrichten. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage A 53) : Auf welche Weise wird die Bundesregierung in ihrem Verhalten gegenüber den Dienstpflichtverletzungen der Fluglotsen die gesundheitlichen Folgen für die zum Warten gezwungenen Urlaubs- und Geschäftsreisenden berücksichtigen, vor denen der Verband der Ärzte Deutschlands gewarnt hat, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Erkenntnis, daß die Woche um Woche andauernden Ungewißheiten die Reisenden in nicht mehr zumutbarer Weise belasten? Die Bundesregierung hat die Möglichkeit gesundheitlicher Schäden, die neben den materiellen Verlusten aus dem rechtswidrigen Verhalten der Fluglotsen bei den betroffenen Flugreisenden erwachsen können, stets als besonders schwerwiegend und bedauerlich erachtet, zumal hier unbeteiligte Dritte betroffen sind. Die Bundesregierung wird weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, wenigstens die tatsächlichen Auswirkungen auf die Flugreisenden so gering wie möglich zu halten. Hierzu gehören u. a. Maßnahmen zur Ent- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. September 1973 2819* lastung bestimmter Flughäfen und Streckenführungen durch Flugplankoordinierung und Umleitung des Luftverkehrs, die Einrichtung von Ersatzverkehren, eine vorübergehende flexible Handhabung der für bestimmte Flughäfen bestehenden Start- und Landeverbote, sowie zahlreiche Maßnahmen im dienstrechtlichen Bereich. Daneben wird sich die Bundesregierung selbstverständlich weiterhin intensiv bemühen, zu einer Lösung des Gesamtproblems zu kommen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Frage A 55) : Welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Grundvertrag im Hinblick auf die notwendig gewordene neue Regelung über die Wegeweisung im Zonenrandgebiet zu ziehen, nachdem die Hinweisschilder „Zonenrandgebiet" und auch die Hinweisschilder auf die in der „DDR" liegenden Zielorte auf Weisung des Bundesministers für Verkehr abmontiert werden sollen? Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen beantworte ich die Fragen wie folgt: Der Weisung des Bundesministers für Verkehr an die obersten Straßenbaubehörden der Länder über die Gestaltung der wegweisenden Beschilderung an Straßen im Bereich der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR liegen allgemein für die Wegweisung gültige pragmatische Regeln zugrunde. Die entscheidende Regel besagt, daß nur solche Ziele angezeigt werden dürfen, die über den betreffenden Straßenzug auch erreichbar sind. Die Anwendung dieser Regel führt dazu, daß Schilder im grenznahen Bereich mit Hinweisen auf Orte in der DDR, die über den betreffenden Straßenzug nicht erreichbar sind, beseitigt bzw. geändert werden müssen. Entsprechendes gilt für den Hinweis „Zonengrenze", wenn in dem betreffenden Straßenzug kein Grenzübergang vorhanden ist. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 31. Juli 1973 festgestellt, daß die DDR im Sinne des Völkerrechts ein Staat ist. Insofern sollte in Übereinstimmung gerade auch mit dem Verkehrsvertrag nicht mehr von der „Zonengrenze" gesprochen werden. Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung, aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundvertrag Folgerungen hinsichtlich der Wegweisung im Grenzbereich zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR zu ziehen. Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Gscheidle vom 13. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Geßner (SPD) (Drucksache 7/990 Frage A 59) : Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen zu ergreifen, durch die sichergestellt wird, daß die Hersteller von Rundfunk- und Fernsehgeräten 'veranlaßt werden, die Empfangsgeräte so zu konstruieren, daß Störungen durch Amateursender vermieden werden? Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, über die von der Deutschen Bundespost herausgegebenen „Technischen Vorschriften für Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger" hinaus weitere allgemeine Maßnahmen zu treffen. Diese „Technischen Vorschriften" sind so gehalten, daß für die Herstellung von Ton- und FernsehRundfunkempfängern ein Optimum zwischen der Wirtschaftlichkeit und der technischen Möglichkeiten zur Vermeidung von Störungen gegeben ist. Störungen durch Amateursender treten nur in sehr geringem Umfang auf. In solchen Fällen müssen dann Einzellösungen gefunden werden. Die Herstellerfirmen haben sich bisher bereit erklärt, bei der Störbeseitigung zu helfen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gscheidle vom 13. September 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Fragen A 60 und 61): Welche „neue Lage" für den Fortbestand des Postreisedienstes ist durch die Erörterung der finanziellen Gesamtsituation der Deutschen Bundespost im Kabinett entstanden gegenüber der Zusage des Bundesministers Prof. Dr. Ehmke vom 30. April 1973, den Postreisedienst trotz des Defizits in diesem Bereich zu erhalten, und insbesondere liegen bereits Ergebnisse der kürzlich eingesetzten Arbeitsgruppe vor, die auf der Grundlage unter anderem des „Münchener Modells" Lösungsvorschläge für den Postreisedienst erarbeiten soll? Falls die Bundesregierung die Lösung in einer Einstellung des Postreisedienstes sieht: Wie stellt sich die Bundesregierung künftig die Flächenbedienung im Personennahverkehr vor, und insbesondere wie gedenkt sie, früheren Zusagen nachzukommen, mit Nachdruck zu verhindern, daß die geplanten Maßnahmen zu Lasten der rund 7000 Beschäftigten im Postreisedienst gehen, die seit Anfang der sechziger Jahre laufend Rationalisierungsmaßnahmen in Kauf nahmen, um so ihre Arbeitsplätze zu erhalten? Die interministerielle Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen, so daß ich auch noch keine Ergebnisse bekanntgeben kann. Von der Abgabe des Postreisedienstes würden rd. 7 000 Kräfte betroffen. Diese Kräfte genießen bei der Deutschen Bundespost einen umfassenden Rationalisierungsschutz. Für die Kunden würde eine Abgabe des Postreisedienstes keine fühlbaren negativen Auswirkungen haben. Das nachweisbare Verkehrsbedürfnis muß von jedem Verkehrsnachfolger der Deutschen Bundespost genauso bedient werden wie bisher von der Post. Hierauf würden schon die Genehmigungsbehörden, die für einen reibungslosen Verkehr verantwortlich sind, drängen. Zu ersatzlosen Einstellungen von notwendigen Verkehrsverbindungen würde es demnach nicht kommen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Sitzung ist eröffnet.

    (Die Abgeordneten erheben sich.)

    Am 30. August habe ich am Sarg von Karl-Hermann Flach in der Paulskirche zu Frankfurt die große Bestürzung über das Hinscheiden unseres Kollegen im Alter von nur 43 Jahren zum Ausdruck gebracht. Lassen Sie mich wiederholen, was ich damals gesagt habe:
    Für einen Augenblick angesichts dieses Todes sind wir bereit, in unserer politischen Hektik einzuhalten, und wir fragen nach dem Sinn unseres Tuns. Aber schnell flüchten wir uns in die Antwort, daß das Schicksal eben besonders hart mit Karl-Hermann Flach umgesprungen ist, ein von der eigenen gesundheitlichen Gefährdung vorgezeichnetes Schicksal, das in ständiger Sorge um seine Frau noch eine tragische Verknüpfung fand. Und doch ist der Tod dieses Mannes, der zu den herausragenden Politikern unseres Landes gehörte, kein Einzelschicksal mehr. Wie bei Wolfgang Döring, mit dem ihn so viel verband, hat auch die Überforderung durch den gnadenlosen Streß, die ständige physische und psychische Spannung, die Unbarmherzigkeit der politischen Auseinandersetzung zu seinem frühen Tod beigetragen.
    Karl-Hermann Flach hat unermüdlich für seine politische Überzeugung gestritten. Mit 17 Jahren trat er in Rostock der Liberal-Demokratischen Partei bei und übte bereits als 19jähriger von 1948 bis 1949 das Amt eines Mitgliedes des geschäftsführenden Landesvorstandes der LDP Mecklenburg aus. In den Monaten, in denen er als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP dem Deutschen Bundestag angehörte, hat er mit kritischem und wachem Geist die deutsche Politik begleitet und dazu beigetragen, die Probleme unserer Zeit erkennen und die Notwendigkeiten erfüllen zu helfen. Karl-Hermann Flach ist für uns das Vorbild eines überzeugten und militanten Demokraten, der seinem Land gedient hat.
    Ich spreche den Hinterbliebenen des Verstorbenen und der Fraktion der FDP im Namen des Hauses unsere tiefe Anteilnahme aus.
    Ich danke Ihnen.
    Meine Damen, meine Herren, als Nachfolgerin für den verstorbenen Abgeordneten Flach hat am 4. September 1973 die Abgeordnete Frau Lüdemann die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben. Frau Lüdemann ist leider noch nicht anwesend.
    Ich darf Glückwünsche zu Geburtstagen aussprechen:
    am 23. Juni hat der Herr Abgeordnete Dr. Martin seinen 60. Geburtstag gefeiert,

    (Beifall)

    am 27. Juni der Herr Abgeordnete Mattick — er ist 65 Jahre alt geworden —,

    (Beifall)

    am 29. Juli wurde der Herr Abgeordnete Barche 60 Jahre alt,

    (Beifall)

    am 7. August hat die Abgeordnete Frau Meermann ihren Geburtstag gefeiert,

    (Beifall und Heiterkeit)

    am 9. August ist der Abgeordnete Dr. Böger 65 Jahre alt geworden,

    (Beifall)

    am 17. August ist der Herr Abgeordnete Zoglmann 60 Jahre alt geworden,

    (Beifall)

    am 19. August wurden der Herr Abgeordnete Dr. von Bismarck 60 Jahre alt

    (Beifall)

    und am 1. September der Herr Abgeordnete Dr. Burgbacher 73 Jahre alt.

    (Beifall.)

    Herzlichen Glückwunsch des Hauses!
    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat beschlossen, den von ihr am 5. Februar 1973 beim Deutschen Bundestag eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. März 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Krankenversicherung für alte Rentner — Drucksache 7/110



    Präsident Frau Renger
    — zurückzuziehen, und gebeten, von weiterer Beratung und Beschlußfassung über den Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag abzusehen.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen hat gemäß § 64 Abs. 2 BHO dem Bundestag nachträglich über die Veräußerung des 4,3 ha großen Restgeländes der ehemaligen Königin-Olga-Kaserne in Ludwigsburg an die Stadt Ludwigsburg — Drucksache 7/948 — unterrichtet. Ist das Haus mit einer Überweisung dieser Vorlage an den Haushaltsausschuß einverstanden? — Das ist der Fall.
    Ihnen liegt eine Liste von Vorlagen vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
    Betr.: Erster Bericht der Bundesregierung über die Durchführung und den Erfolg der Maßnahmen auf Grund der Bestimmungen des Abschnitts 12 BSHG
    Bezug: § 126 c des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) in der Fassung vom 18. September 1969
    — Drucksache 7/654 — zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
    Betr.: Jährlicher Bericht über den Fortgang des Bundesfernstraßenbaues
    hier: Straßenbaubericht für das Jahr 1972
    Bezug: § 7 des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985
    — Drucksache 7/782 —
    zuständig: Ausschuß für Verkehr
    Betr.: Bericht über die Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates vom 14. bis 18. Mai 1973 in Straßburg
    — Drucksache 7/842 —zuständig: Auswärtiger Ausschuß
    Betr.: Bericht über die Durchführung des Benzinbleigesetzes
    Bezug: Beschluß des Deutschen Bundestages vom 24. Juni 1971
    Drucksache 7/854 —
    zuständig: Innenausschuß (federführend), Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit, Ausschuß für Verkehr
    Betr.: Bundestagswahlrecht
    Bezug: Beschluß des Deutschen Bundestages vom 9. Juni 1972
    — Drucksache 7/867 —
    zuständig: Innenausschuß
    Betr.: Investitionsprogramm des Bundes 1972 bis 1976 Bezug: § 1 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967
    — Drucksache 7/891 --
    zuständig: Haushaltsausschuß (federführend), Ausschuß für Wirtschaft
    Betr.: Bericht des Bundesrechnungshofes zum Arbeitsförderungsbericht der Bundesregierung
    Bezug: § 99 BHO
    — Drucksache 7/911 —
    zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend), Ausschuß für Bildung und Wissenschaft, Haushaltsausschuß
    Betr.: Umweltradioaktivität
    Bezug: Beschluß des Deutschen Bundestages vom 22. Mai 1962
    — Drucksache 7/929 —
    zuständig: Innenausschuß (federführend), Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit, Ausschuß für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen, Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
    Betr.: Entschließung des Europäischen Parlaments über die vom Gemischten Ausschuß für die Assoziation mit der Türkei am 14. März 1973 in Luxemburg angenommenen Empfehlungen zum Achten Jährlichen Tätigkeitsbericht des Assoziationsrats EWG-Türkei
    — Drucksache 7/942 —
    zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
    Betr.: Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über die Fortschritte, die während der ersten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion erzielt worden sind, über die Aufteilung der Befugnisse und der Verantwortlichkeiten zwischen den Organen der Gemeinschaften und den Mitgliedstaaten, die für das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion notwendig ist, und über die Maßnahmen, die während der zweiten Stufe dieser Union zu treffen sind
    — Drucksache 7/943 —
    zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Finanzausschuß, Haushaltsausschuß
    Betr.: Entschließung des Europäischen Parlaments über die Reform des Weltwährungssystems
    — Drucksache 7,944 —
    zuständig: Finanzausschuß (federführend), Ausschuß für Wirtschaft
    Betr.: Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit im Jahre 1972 sowie über Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet
    Bezug: § 50 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
    — Drucksache 7'986 —zuständig: Ausschuß für Wirtschaft
    Erhebt sich gegen die beabsichtigte Überweisung der Vorlagen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall; es ist so beschlossen.
    Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. Juli 1973 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
    Gesetz zu dem Übereinkommen vom 15. Februar 1966 über die Eichung von Binnenschiffen
    Gesetz zu den am 24. Juli 1971 in Paris unterzeichneten Übereinkünften auf dem Gebiet des Urheberrechts
    Gesetz zu dem internationalen Einheits-Übereinkommen vom 30. März 1961 über Suchtstoffe
    Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 120 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Juli 1964 über den Gesundheitsschutz im Handel und in Büros
    Gesetz zu dem Internationalen Olivenöl-Übereinkommen von 1963
    Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Juni 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
    Gesetz zu dem Abkommen vom 25. November 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Liberia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
    Gesetz zu dem Abkommen vom 11. Oktober 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über die Umsatzbesteuerung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs zwischen den österreichischen Gemeinden Mittelberg und Jungholz und der Bundesrepublik Deutschland
    Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Dezember 1972 zwischen
    der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten
    Gesetz zur Änderung des Gesetzes vom 14. Januar 1969 zu dem Übereinkommen vom 7. September 1967 zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen und zu dem Protokoll über den Beitritt Griechenlands zu diesem Übereinkommen
    Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes
    Gesetz zur Weiterentwicklung des Selbstverwaltungsrechts und zur Vereinfachung des Wahlverfahrens (Achtes Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes)

    Gesetz zur Änderung der Kostenermächtigungsvorschriften des Seemannnsgesetzes
    Gesetz zur Abwicklung der Reichsärztekammer (Reichsärztekammer-Abwicklungsgesetz)

    Gesetz über die Gewährung von Erleichterungen, Vorrechten und Befreiungen an die ständige Vertretung der Deutschen Demokratischen Republik
    Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und der Verordnung über das Erbbaurecht
    Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften



    Präsident Frau Renger
    Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Adoptionsrechts
    Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1973 (Haushaltsgesetz 1973)

    Gesetz über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts
    Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
    Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
    Zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bundesrat ferner eine Entschließung gefaßt, die als Anlage 2 diesem Protokoll beigefügt ist.
    Der Bundesrat hat in der gleichen Sitzung beschlossen, hinsichtlich der folgenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird:
    Viertes Gesetz zur Reform des Strafrechts
    Viertes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
    Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Arbeitsförderungsgesetzes
    Seine Schreiben sind als Drucksachen 7/979, 71980, 7/981 verteilt.
    Der Bundesminister für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen hat mit Schreiben vom 17. Juni 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Dollinger und der Fraktion der CDU/CSU betr. Gebührenerhöhung bei der Deutschen Bundespost — Drucksache 7/686 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/851 verteilt.
    Der Bundesminister für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen hat mit Schreiben vom 20. Juni 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Hösl, Pfeffermann, Dr. Probst, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Weber (Heidelberg) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Zukunft der Forschungszentren — Drucksache 7/616 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/862 verteilt.
    Der Bundesminister für Verkehr hat mit Schreiben vom 25. Juni 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr Waffenschmidt, Milz, Vehar, Tillmann, Breidbach, Dr. Unland, Braun, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Jahn (Münster), Köster, Rommerskirchen und Genossen betr. Berücksichtigung des Landes Nordrhein-Westfalen am Ausbauplan der Bundesfernstraßen — Drucksache 7/762 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/863 verteilt.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat mit Schreiben vorn 25. Juni 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bohm (Melsungen), Dr. Wallmann, Kroll-Schlüter, Dr. Marx, Frau Pieser, Dr. Klein (Göttingen) und Genossen betr. Aufnahme von ehemaligen Häftlingen aus der DDR in der Bundesrepublik Deutschland, die unter die DDR-Amnestie fielen — Drucksache 7/775 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/869 verteilt.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 2. Juli 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg), Schröder (Lüneburg), Dr. von Bismarck, Franke (Osnabrück), de Terra, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Wörner, Dr. Narjes, Pieroth und Genossen betr. Förderungsmaßnahmen für Gebiete, deren wirtschaftliche Entwicklung durch ständige Inanspruchnahme für militärische Zwecke beeinträchtigt wird — hier: Landkreis Soltau — Drucksache 7/799 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/879 verteilt.
    Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 9. Juli 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Hammans, Frau Dr. Neumeister, Frau Schleicher und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Registrierung von Arzneispezialitäten — Drucksache 7/669 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/892 verteilt.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 2. Juli 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden), Schedl, Dr. Warnke und Genossen betr. Gefährdung der Arbeitsplätze in der ostbayerischen Natursteinindustrie — Drucksache 7/798 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/880 verteilt.
    Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mit Schreiben vom 6. Juli 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Konrad, Müller (Mülheim), Dr. Haenschke, Wittmann (Straubing), Egert, Dr. Hirsch und der Fraktionen der SPD, FDP betr. Erhebung umweltrelevanter Daten bei der Wohnungszählung 1975 — Drucksache 7/840 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/882 verteilt.
    Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung hat mit Schreiben vom 11. Juli 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Klepsch, Dr. Jahn (Braunschweig) und Genossen betr, Einsatz von Steinkohle aus inländischem Aufkommen für die Wärmeversorgung der Bundeswehr-Liegenschaften — Drucksache 7/793 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/894 verteilt.
    Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 11. Juli 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerlach (Obernau), Vogel (Ennepetal), Dr. Miltner, Dr. Schneider, Handlos, Dr. Wittmann (München) und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Situation der zivilen Verteidigung in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 7/824 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/905 verteilt.
    Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 12. Juli 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Hammans, Rollmann, Frau Dr. Neumeister, Dr. Fuchs und der Fraktion der CDU/CSU betr. Durchführung der Approbationsordnung für Ärzte vom 28. Oktober 1970 — Drucksache 7/797 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/906 verteilt.
    Der Staatssekretär im Auswärtigen Amt hat mit Schreiben vom 12. Juli 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Büchner (Speyer), Brück, Collet, Kaffka, Metzger, Dr. Müller-Emmert, Peiter, Dr. Penner, Scheffler, Schinzel, Schluckebier, Stahl (Kampen), Wende, Wrede, Dr. Holtz, Opitz, Schmidt (Kempten), und der Fraktionen der SPD, FDP betr. Sportförderung in den Entwicklungsländern — Drucksache 7/823 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/909 verteilt.
    Der Bundesminister des Innern und der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit haben mit Schreiben vom 14. August 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, Dr. Probst, Dr. Gölter, Dr. Fuchs, Wohlrabe, Dr. Waigel, Dr. Hornhues, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim und der Fraktion der CDU/CSU betr. Verfassungsmäßigkeit des VDS — Drucksache 7/452 — beantwortet. Ihr Schreiben ist als Drucksache 7/953 verteilt.
    Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 15. August 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Burger, Frau Hürland, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Franke (Osnabrück), Rollmann, Nordlohne, Frau Stommel, Frau Schleicher, Braun, Kroll-Schlüter und der Fraktion der CDU/CSU betr. Aus- und Fortbildung von Fachkräften der Rehabilitation der Bundesregierung — Drucksache 7/512 —beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/968 verteilt.
    Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom
    27. August 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Höcherl, Kiechle, Bewerunge, Eigen, Dr. Ritz, Susset, Röhner und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Änderung des Umsatzsteuergesetzes zum Nachteil der deutschen Landwirtschaft — Drucksache 7/935 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/969 verteilt.
    Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom
    28. August 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schneider, Strauß, Stücklen, Kiechle, Vogel (Ennepetal), Dr. Miltner, Dr. Wörner, Dr. Kunz (Weiden) und Genossen betr. Vollzug des Bundeswaffengesetzes — Drucksache 7/930 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/970 verteilt.
    Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 30. August 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dürr, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Kirst und Genossen betr. Abwasserklärung im öffentlichen Bereich — Drucksache. 7/895 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/977 verteilt.
    Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 5. September 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kroll-Schlüter, Rollmann und der Fraktion der CDU/CSU betr. Jugendhilferecht — Drucksache 7/954 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/989 verteilt.
    Der Bundesminister der Finanzen hat am 24. August 1973 die Bekanntmachung zur Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens über gegenseitige Verwaltungshilfe vom 9. August 1973 gemäß § 46 Absatz 1 des Deutschen Auslieferungsgesetzes zur Kenntnis gebracht. Sie liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
    Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 10. Juli 1973 gemäß § 1 Abs. 3 der Reichsschuldenordnung die Anleihedenkschrift 1972 übersandt. Sie liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
    Der Bundeskanzler hat am 28. August 1973 gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 die Jahresabschlüsse der Deutschen Bundesbahn für die Geschäftsjahre 1970 und 1971 zur Kenntnis übersandt. Sie liegen im Archiv zur Einsicht aus.
    Der Bundeskanzler hat am 3. September 1973 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1973 und den Nachtrag hierzu mit zehn Anlagen sowie den Stellenplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1973 zur Kenntnisnahme übersandt. Er liegt im Archiv zur Einsicht aus.
    Der Haushaltsausschuß hat die aufhebbare Verordnung über die Begrenzung der Kreditaufnahme durch Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 1973 — Drucksache 7/682 — beraten und empfiehlt dem Bundestag, nicht von der Aufhebungsmöglichkeit nach § 20 Abs. 5 des Geetzes zur Forderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967 Gebrauch zu machen.
    Die Mündlichen Anfragen für den Monat Juli (Teile I—V) werden zusammen mit den dazu erteilten schriftlichen Antworten als Drucksachen 7/893, 7/928, 7/941, 7/952 und 7/1010 verteilt.
    Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 11. Juli 1973 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgenden, bereits verkündeten Vorlagen keine Bedenken erhoben hat:
    Entscheidung des Rates über Maßnahmen gegen die Maul-und Klauenseuche
    — Drucksache 7/238 —



    Präsident Frau Renger
    Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1569/72 über die Einführung von Sondermaßnahmen für Raps- und Rübsensamen
    — Drucksache 7239 --
    Verordnung (EWG) des Rates über die Erzeugersubventionen, deren Beibehaltung dem Vereinigten Königreich für bestimmte Erzeugnisse gestattet ist.
    — Drucksache 7/298 —
    Verordnung (EWG) des Rates über die Lieferung von Zucker an das UNRWA im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe auf Grund des Abkommens vom 18. Dezember 1972 mit diesem Hilfswerk
    — Drucksache 7/390 —
    Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 766/68 und 1052/68 des Rates über die Vorausfestsetzung der Erstattungen auf dem Zucker-, Getreide- und Reissektor
    — Drucksache 7/408 —
    Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 724/67/EWG hinsichtlich der Interventionsbedingungen für Sonnenblumenkerne in den letzten beiden Monaten des Wirtschaftsjahres
    — Drucksache 7/435 —
    Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung des Milchwirtschaftsjahres 1972/1973
    Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung des Vermarktungsjahres 1972/1973 für Rindfleisch
    — Drucksache 7/437 —
    Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EWG) Nr. 823/68 hinsichtlich der Zulassungsbedingungen für bestimmte Käsesorten
    — Drucksachen 7/491 —
    Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2511/69 über Sondermaßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Zitrusfrüchten der Gemeinschaf t
    Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2601/69 über Sondermaßnahmen zur Förderung der Verarbeitung bestimmter Apfelsinensorten
    — Drucksache 7/17 —
    Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 4. September 1973 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgende, bereits verkündete Vorlage keine Bedenken erhoben hat:
    Entschließung des Rates zu einem Aktionsprogramm der
    Europäischen Gemeinschaften für den Umweltschutz
    Beschluß des Rates zur Einführung eines Informationsverfahrens auf dem Gebiet des Umweltschutzes
    — Drucksache 7/560 —
    Überweisung von EG-Vorlagen
    Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
    Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Kaltwasserzähler
    — Drucksache 7/814 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Richtlinie des Rates zur Synchronisierung der allgemeinen Volkszählungen
    — Drucksache 7/815 —
    überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte um Vorlage des
    Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Erhöhung des Gemeinschaftszollkontingents für Rohmagnesium der Tarifstelle 77.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs
    — Drucksache 7/816 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Norwegen
    — Drucksache 7/817 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 24 Absatz, 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72
    — Drucksache 7/825 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates über die Lieferung von Magermilchpulver im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe an die Länder des Sahel-Gebietes
    Beschluß des Rates zur Eröffnung von Verhandlungen mit den Ländern des Sahelgebiets über die Lieferung von Magermilchpulver als Nahrungsmittelsoforthilfe sowie die vorzeitige Durchführung der mit diesen Ländern ausgehandelten Abkommen
    — Drucksache 7/844 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Innenausstattung von Kraftfahrzeugen (Widerstandsfähigkeit der Sitze und ihrer Verankerung)

    — Drucksache 7/856 —
    überwiesen an den Ausschuß für Verkehr mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Richtlinie des Rates zur neunten Änderung der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen
    — Drucksache 7/857 —
    überwiesen an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung der Verordnung Nr. 367/67/EWG des Rates vom 25. Juli 1967 über die Festsetzung der Erstattungen bei der Erzeugung für Grob- und Feingrieß von Mais und für Bruchreis, die in der Brauereiindustrie Verwendung finden
    — Drucksache 7/858 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1009/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker
    — Drucksache 7/859 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der abgeleiteten Interventionspreise, der Interventionspreise für Rübenrohzucker, der Zuckerrübenmindestpreise, der Schwellenpreise, der Garantiemenge, des Höchstbetrags der Produktionsabgabe und der besonderen Höchstquote für das Zuckerwirtschaftsjahr 1973/1974
    — Drucksache 7/860 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates über die Grundregeln für die Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr von reinrassigen Zuchttieren und über die Kriterien für die Festsetzung des Betrages dieser Erstattungen
    — Drucksache 7/870 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der monatlichen Zuschläge zum Richtpreis und zum Interventionspreis für Ölsaaten für das Wirtschaftsjahr 1973/1974
    — Drucksache 7/871 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 619/71 zur Festlegung der Grundregeln für die Gewährung einer Beihilfe für Flachs und Hanf
    — Drucksache 7/872 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Hauptinterventionsorte für Öllsaaten und der dort geltenden abgeleiteten Interventionspreise für das Wirtschaftsjahr 1973/1974
    — Drucksache 7/878 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat



    Präsident Frau Renger
    Richtlinie des Rates
    zur Änderung der Richtlinien vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Betarübensaatgut, über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut, über den Verkehr mit Getreidesaatgut und über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln, der Richtlinie vom 30. Juni 1969 über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen und der Richtlinie vom 29. September 1970 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut und über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten
    Richtlinie des Rates
    zur Änderung der Richtlinie vom 9. April 1968 über den
    Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben
    Zweite Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut
    — Drucksache 7/873 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der wesentlichen Handelsplätze für Getreide, der für diese Handelsplätze geltenden abgeleiteten Interventionspreise sowie der einzigen Interventionspreise für Mais, für Hartweizen und für Roggen für das Wirtschaftsjahr 1973/1974
    — Drucksache 7/897 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates über die Ausgleichsbeträge für Raps- und Rübsensamen
    — Drucksache 7/898 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung von autonomen Zollsätzen des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Waren
    — Druckwehe 7/899 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Richtlinie des Rates zur Änderung und Ergänzung bestimmter Richtlinien im Anschluß an die Erweiterung der Gemeinschaft
    — Drucksache 7/900 —
    überwiesen an den Auswärtigen Ausschuß (federführend), Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates über die zolltarifliche Behandlung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die im persönlichen Gepäck der Reisenden eingeführt werden
    — Drucksache 7/901 —
    überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Sechste Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage
    — Drucksache 7/913 —
    überwiesen an den Finanzausschuß (federführend), Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Pat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung — für das Weinwirtschaftsjahr 1973/1974 — des von den Interventionsstellen zu zahlenden Preises für den Alkohol, der ihnen im Rahmen der vorgeschriebenen Destillation der Nebenerzeugnisse der Weinbereitung geliefert wird, und des dabei vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft. Abteilung Garantie. zu übernehmenden Anteils
    — Drucksache 7/914 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in Karlsruhe (Deutschland) dienstlich verwendet werden
    — Drucksache 7/915 —
    überwiesen an den Innenausschuß (federführend), Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur sechsten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1599/71 zur Festsetzung zusätzlicher Bedingungen, denen eingeführter Wein, der zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch bestimmt ist, entsprechen muß
    — Drucksache 7/916 —
    überwiesen an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des Schwellenpreises für Getreide für das Wirtschaftsjahr 1973/1974
    — Drucksache 7/917 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2733/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 (1), damit das für bestimmte handgearbeitete Waren eröffnete Gemeinschaftszollkontingent auch auf solche in Uruguay hergestellten Waren Anwendung findet
    — Drucksache 7/932 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen
    — Drucksache 7/940 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Rechtsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Richtlinie (EWG) des Rates zur 5. Änderung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
    — Drucksache 7/945 —
    überwiesen an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend), Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung bestimmter Beschlüsse des durch das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island eingesetzten Gemischten Ausschusses, die Zollregelungen zum Gegenstand haben
    — Drucksache 7/946 —
    überwiesen en den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 134/67/EWG und 137/67/EWG über die Einschleusungspreise und über das sogenannte „System von Leit-
    und Folgeerzeugnissen" auf dem Schweinefleischsektor
    — Drucksache 7/947 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung des Beschlusses Nr. 46/73 des Assoziationsrats, der im Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar vorgesehen ist
    — Drucksache 7/950
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens zur Änderung von Artikel 7 des Anhangs 6 des Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei
    — Drucksache 7/951 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung der allgemeinen Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer für bestimmte Erzeugnisse der Kapitel 1 bis 24 des gemeinsamen Zolltarifs im Jahre 1974
    — Drucksache 7/957 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates
    zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents (für das Jahr 1973) für



    Präsident Frau Renger
    Zeitungsdruckpapier der Tarifstelle 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs
    zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents (für das Jahr 1973) für Ferrosiliziummangan der Tarifstelle 73.02 D des Gemeinsamen Zolltarifs
    — Drucksache 7/958 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Veredelungsarbeiten an bestimmten Spinnstoffen im passiven Veredelungsverkehr der Gemeinschaft
    — Drucksache 7/959 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Richtlinie des Rates über die Anwendung des Artikels 5 der Richtlinie des Rates vom 4. März 1969 zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den aktiven Veredelungsverkehr
    — Drucksache 7/960 —
    überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates über die zeitweilige und
    teilweise Aussetzung des autonomen Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs für Mandeln der Tarifstelle 08.05 A II
    —Drucksache 7/961 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 170/71 hinsichtlich der Abgrenzung des Begriffs ,,Erzeuger"
    — Drucksache 7/964 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates
    über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten betreffend bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Entwicklungsländern
    zur Eröffnung von Zollpräferenzen für bestimmte Textilerzeugnisse mit Ursprung in Entwicklungsländern
    — Drucksache 7/965 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung einer Erhebung über Struktur und Verteilung der Löhne und Gehälter im Handel, im Bank- und Versicherungsgewerbe
    — Drucksache 7/966 —
    überwiesen an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1496/68 des Rates vom 27. September 1968 über die Bestimmung des Zollgebiets der Gemeinschaft
    — Drucksache 7/967 —
    überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des
    Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates über die Durchführung einer Arbeitskostenerhebung im Handel, im Bank- und im Versicherungsgewerbe
    — Drucksache 7/971 —
    überwiesen an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Richtlinie des Rates über die Durchführung einer Zwischenerhebung im Rahmen eines Erhebungsprogramms zur Untersuchung der Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe
    — Drucksache 7/972 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates
    über die Einführung eines Genehmigungsverfahrens für die Einfuhr von Jutegarnen aus dritten Ländern in das Vereinigte Königreich
    über die Einführung eines Genehmigungsverfahrens für die Einfuhr von Baumwollgarnen aus dritten Ländern in das Vereinigte Königreich
    zur Verlängerung der Genehmigung für die Einfuhr von Jutegarnen mit Ursprung in und Herkunft aus dritten Ländern in das Vereinigte Königreich
    zur Verlängerung der Genehmigung für die Einfuhr von Baumwollgarnen mit Ursprung in und Herkunft aus dritten Ländern in das Vereinigte Königreich
    — Drucksache 7/973 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates
    über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten betreffend bestimmte Textilerzeugnisse mit Ursprung in Jugoslawien
    über die Eröffnung von Zollpräferenzen für bestimmte Textilerzeugnisse mit Ursprung in Jugoslawien

    (Verordnung Nr. 2171 u. Nr. 2172/73 vom 8. 8. 1973)

    — Drucksache 7/883 — (inzwischen bereits verkündet)

    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
    Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Beihilfe für die Erzeugung von Hartweizen für das Wirtschaftsjahr 1973/1974 (Verordnung Nr. 1965/73 vom 17. 7. 73)
    — Drucksache 7/884 — (inzwischen bereits verkündet)

    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
    Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der im Sektor
    Getreide im Falle einer Störung anzuwendenden Grundregeln

    (Verordnung Nr. 1968/73 vom 19. 7. 73)

    — Drucksache 7/922 — (inzwischen bereits verkündet)

    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
    Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 229/73 hinsichtlich der Beitrittsausgleichsbeträge und deren Koeffizienten für Getreide

    (Verordnung Nr. 1967/73 vom 17. 7. 73)

    — Drucksache 7/923 — (inzwischen bereits verkündet)

    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
    Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der monatlichen Zuschläge zu den Preisen für Getreide und Mehl, Grütze und Grieß von Weizen oder Roggen für das Wirtschaftsjahr 1973/74

    (Verordnung Nr. 1966/73 vom 17. 7. 73)

    — Drucksache 7/924 — (inzwischen bereits verkündet)

    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
    Verordnung (EWG) des Rates zur zweiten Verlängerung der Verordnungen (EWG) Nr. 2313/71 und 2823/71 über die zeitweilige teilweise Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Wein mit Ursprung in und Herkunft aus Algerien, Marokko, Tunesien und der Türkei

    (Verordnung Nr. 2012/73 vom 24. 7. 73)

    — Drucksache 7/925 — (inzwischen bereits verkündet)

    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
    Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Schwellenpreise für geschälten Reis und Bruchreis und des in den Schwellenpreis für vollständig geschliffenen Reis einzubeziehenden Schutzbetrags für das Wirtschaftsjahr 1973/1974

    (Verordnung Nr. 1962/73 vom 17. 7. 73)

    — Drucksache 7/926 — (inzwischen bereits verkündet)

    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
    Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der monatlichen Zuschläge zu den Preisen für Rohreis und geschälten Reis für das Wirtschaftsjahr 1973/1974

    (Verordnung Nr. 1963/73 vom 17. 7. 73)

    — Drucksache 7/927 — (inzwischen bereits verkündet)

    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden



    Präsident Frau Renger
    Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Ausfuhrlizenzen im Bereich der Ölsaaten und Ölkuchen

    (Verordnung Nr. 1986/73 vom 24. 7. 73)

    — Drucksache 7/933 — (inzwischen bereits verkündet)

    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
    Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Sonderbedingungen für die Abgabe von Weichweizen, der sich Im Besitz der italienischen Interventionsstelle befindet

    (Verordnung Nr. 1984/73 vom 19. 7. 73)

    — Drucksache 7/939 — (inzwischen bereits verkündet)

    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
    Verordnung des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 241/73 betreffend die Beitritts-Ausgleichsbeträge im Zuckersektor
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
    Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 239/73 betreffend den Preis für den Absatz von im Rahmen des Commonwealth-Zuckerabkommens in das Vereinigte Königreich eingeführtem Zucker
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
    Verordnung (EWG) Nr. 1695/73 des Rates vom 25. Juni 1973 zur Bestimmung, inwieweit die für Rindfleisch anzuwendenden Währungsausgleichsbeträge wegen der niedrigeren Bewertung einer Währung höher sein können als die Belastung bei der Einfuhr aus Drittländern
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
    Verordnung des Rates zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften
    überwiesen an den Innenausschuß (federführend), Haushaltsausschuß mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
    Überweisung von Zollvorlagen
    Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
    Aufhebbare Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
    — Drucksache 7/852 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig zum Plenum am 3. Oktober 1973
    Aufhebbare Vierundvierzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste
    — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz
    — Drucksache 7/875 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig zum Plenum am 17. Oktober 1973
    Aufhebbare Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste
    — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —
    — Drucksache 7/920 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig zum Plenum am 7. November 1973
    Aufhebbare Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste
    — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz
    — Drucksache F983 --
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig zum Plenum am 12. Dezember 1973
    Aufhebbare Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
    — Drucksache 7/984 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig zum Plenum am 12. Dezember 1973
    Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu Punkt 2 der Tagesordnung:
    Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung
    Das Wort hat der Herr Bundesminister des Auswärtigen.


Rede von Walter Scheel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und meine Herren! Die Konferenz der neun europäischen Außenminister, die vorgestern in Kopenhagen zu Ende ging, hat ein gutes Ergebnis gehabt. In einer undramatischen, unauffälligen Weise haben wir einen Wendepunkt in der europäischen Politik hinter uns gelassen. Wir sind jetzt, das darf man sagen, auf dem richtigen Wege.
Die Neun haben sich in Kopenhagen verpflichtet, festzulegen, was europäische Identität ist. Was bedeutet das? Das heißt, daß die beteiligten Regierungen sich gemeinsam eine Auffassung darüber bilden werden, was das politische Europa ist, was die Neun verbindet, von der Außenwelt unterscheidet, welchen Stand die Entwicklung zur europäischen Einheit erreicht hat, nach welchen Grundsätzen sie fortentwickelt werden kann, wie wir zu einer europäischen Regierung kommen können. Der Einwand: das ist nichts Neues, damit beschäftigen sich die Europäer schon lange, ist nur scheinbar berechtigt. Natürlich ist das Thema nicht neu. Der Unterschied ist: bisher war das Thema nur eine abstrakte Forderung unserer Zeit an Europa; jetzt ist es ein konkreter Gegenstand abgestimmter Politik. Diese Aufgabe wird von nun an in systematischer, für die Regierungen der Neun verbindlicher Weise in Angriff genommen werden. Was bisher größtenteils theoretische Spekulation war, wird politische Praxis. Wenn wir das Ziel erreichen wollen, das die Pariser Gipfelkonferenz im Oktober 1972 gesetzt hat, dann müssen wir jetzt diesen Weg beschreiten. Wenn wir uns bis 1975 nicht darüber klar sind, wie wir zur Europäischen Union kommen wollen, dann werden wir bis zum Ende dieses Jahrzehnts die Gesamtheit unserer Beziehungen nicht in diese Europäische Union umwandeln können. Die Konferenz in Kopenhagen hat rechtzeitig dieses Problem erkannt, sich zum Handeln entschlossen, und darin liegt ihr erster Erfolg.
Die neun Außenminister haben zur Definition der europäischen Identität drei Orientierungspunkte gewählt: die Kohäsion der Europäischen Gemeinschaft, die Stellung und die Verantwortung der Neun gegenüber der übrigen Welt und den dynamischen Charakter der westeuropäischen Entwicklung.
Zur Kohäsion der Europäischen Gemeinschaft: alle Neun sagen, wir bekennen uns zu gemeinsamen Werten der europäischen Geschichte und der europäischen Kultur, zu demokratischen und freiheitlichen Prinzipien, zum Rechtsstaat, dem Ideal der sozialen Gerechtigkeit und der Wahrung der Menschenrechte. Sie sagen zugleich, an dem, was durch die Römischen Verträge und die Folgeentscheidungen in den Europäischen Gemeinschaften zustande gebracht worden ist, darf nicht gerüttelt werden. Davon ausgehend wollen wir unsere politische Zusam-



Bundesminister Scheel
menarbeit ausdehnen, eine Politik entwickeln, die mehr und mehr Gegenstände umfaßt und uns alle bindet.
Zur Stellung und Verantwortung der Neun gegegenüber der übrigen Welt: die Neun wissen jetzt, wenn sie selber nicht bereit sind, gemeinsam Stellung zu weltpolitischen Problemen zu beziehen, werden sie durch Druck von außen dazu gezwungen werden. Das Europa der Neun ist nach Bevölkerungszahl und wirtschaftlichem Gewicht ein Machtfaktor, der sich mit den Vereinigten Staaten, der Sowjetunion, Japan und China messen kann. Dieser Machtfaktor erzeugt weitreichende, weltweite Wirkungen in jeder Hinsicht: in der Wirtschaft, in Währungsfragen, in der Politik, im Bereich der Sicherheit. Wenn die Neun nicht bereit sind, diese Wirkungen vorauszusehen, sie zu ordnen, zu lenken, d. h. die Verantwortung für die Folgen ihres eigenen Zusammenschlusses zu übernehmen, dann wird dieses Europa weltweit negativ beurteilt werden. Es darf keine Diskrepanz geben zwischen der weltweiten Bedeutung dieses Europa und seiner Bereitschaft, seiner Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen.
Drittens: zum dynamischen Charakter der westeuropäischen Entwicklung. Die Neun wollen gemeinsam die europäische Union. Sie sind aber noch keine Einheit. Sie bewegen sich auf dieses Ziel zu, gehen es von verschiedenen institutionellen Ausgangspunkten an, haben es jedoch noch nicht erreicht. Für Agrar- und Außenhandelsfragen, Zollfragen sind die Europäischen Gemeinschaften in Brüssel zuständig. Für politische Fragen haben wir die politische Zusammenarbeit der Neun. Die Sicherheit ist in der NATO begründet. In diesem Zustand des Werdens kann niemand ein endgültiges Bild „Westeuropa als Einheit" zeichnen. Die Europäer wären überfordert, wenn man dies von ihnen verlangte. Das Bild ergänzt sich von Tag zu Tag. Heißt das, daß Westeuropa politisch nicht handeln kann? Nein. Wir können gemeinsam handeln, wenn wir pragmatisch vorgehen; wir können an unserer Einheit arbeiten, uns fortschreitend gemeinsame Auffassungen bilden; wir können sie auch mit einer Stimme ausdrücken; wir können sogar einen Sprecher berufen. Wir können jedoch in dem Übergangsstadium, in dem sich Europa befindet, nicht erwarten, daß Dritte nicht auch gleichzeitig mit den einzelnen nationalen Regierungen sprechen wollen. Das eine tun und das andere nicht lassen: darin liegt das Wesen des europäischen Pragmatismus.
Der zweite Erfolg von Kopenhagen: Die Neun leiten jetzt einen umfassenden konstruktiven Dialog mit den Vereinigten Staaten ein. Der britische Außenminister Sir Douglas Home hat mit Recht gesagt, daß die europäische Politik hier einen Durchbruch erzielt hat. Sollte Präsident Nixon in nächster Zeit nach Europa kommen, so sind die Neun jetzt bereit, eine gemeinsame Erklärung mit den Amerikanern zu verabschieden. Wir werden darin den beide Seiten des Atlantik verbindenden Werten der Unabhängigkeit, der Freiheit, der Sicherheit und des Wohlergehens des einzelnen Ausdruck geben.
Die Vereinigten Staaten brauchen ein freies, wirtschaftlich florierendes, mit ihnen verbündetes Westeuropa. Westeuropa braucht die politische und militärische Verbindung zu den Vereinigten Staaten. Niemand will einen Handelskrieg riskieren. Wir wollen alle, daß die nunmehr beginnenden GATT- Verhandlungen ein Erfolg werden. Wir wollen uns in Währungsfragen einigen, die weltwirtschaftliche Stabilität wiedergewinnen. Kurz, wir wollen uns nicht auseinanderleben, sondern unser Bündnis neu beleben. Weder darf es einen westeuropäischen Chauvinismus noch einen amerikanischen Isolationismus geben.
Brauche ich Ihnen zu sagen, meine sehr verehrten Kollegen, welche Bedeutung für die politische Zukunft Europas eine gemeinsame Willenserklärung mit den Vereinigten Staaten hat, die Umwandlung von tatsächlich gewachsenen Bindungen in beide Seiten verpflichtende Texte? Wir hätten aller Welt gezeigt, daß das Wort von der Interdependenz Westeuropas und der Vereinigten Staaten politische Wirklichkeit ist. Wir hätten Impulse zur Stabilisierung des Welthandels und des Weltwährungssystems gegeben, unser Sicherheitsgefüge gefestigt. Der Sowjetunion und Osteuropa gegenüber würden wir zeigen, daß die Entspannungspolitik für die atlantischen Partner ein einheitliches Ganzes bildet. Alle Welt wüßte, wir lassen uns nicht auseinanderdividieren.
Jetzt nach Kopenhagen kann dieses Ziel erreicht werden. Die Anregung Dr. Kissingers in seiner Rede über die atlantischen Beziehungen vom April dieses Jahres ist aufgegriffen worden, die Vorbereitungen werden zügig voranschreiten. Der amtierende Präsident der Neun, der dänische Außenminister Andersen, wird die europäische Position am 24. September im Gespräch mit Dr. Kissinger in New York näher erläutern. Ich selber werde ebenfalls mit Dr. Kissinger in New York zusammentreffen. Wir wollen die Reise Präsident Nixons nach Europa nutzen. Nach unserer Vorstellung sollte er mit seinen europäischen Verbündeten sowohl in der NATO in Brüssel als auch im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft zusammentreffen. Die Vorbereitungen für eine gemeinsame Erklärung über Sicherheitsfragen sind parallel zu denen der Neun in der NATO angelaufen. Es gibt erste Textentwürfe. Wiederum brauche ich Ihnen nicht zu sagen, welche konkreten Chancen für uns Westeuropäer in einer gemeinsamen Sicherheitserklärung der NATO stecken. Eine Garantie über die amerikanische Truppenpräsenz in Europa in einer zweiseitigen Erklärung ist für uns alle von unschätzbarem Wert. Zugleich würden wir der amerikanischen öffentlichen Meinung beweisen können, daß wir Europäer uns unserer Verantwortung für die Verteidigung unseres Kontinents nicht entziehen wollen.
Die Reise des Präsidenten nach Europa soll sich aber nicht in gemeinsamen Willenserklärungen erschöpfen. Es kommt uns nicht nur auf einen belebenden psychologischen Effekt in der westlichen Welt an. Wir wollen ein kontinuierliches konstruktives Gespräch mit den Vereinigten Staaten. Hier



Bundesminister Scheel
liegt der dritte Erfolg der Tagung von Kopenhagen. Wir haben jetzt eine gemeinsam vereinbarte Traktandenliste für einen solchen Dialog. Ich kann jetzt keine Einzelheiten geben, wiewohl diese Liste in einigen Tageszeitungen nahezu vollständig veröffentlicht worden ist. Sie ist umfassend, bezieht sich auf alle wichtigen Prinzipien, Ziele und Interessen, die im Verhältnis der Vereinigten Staaten zu Westeuropa, in den Ost-West-Beziehungen, in der Zusammenarbeit zwischen Industriestaaten und diesen Staaten mit Dritten eine Rolle spielen.
Wir wollen eine gemeinsame Bilanz erstellen. Wir wollen die Schwierigkeiten rechtzeitig erkennen und Lösungsvorschläge erarbeiten. Kurz: Wir streben im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten ein Ergebnis an, das über die Tagespolitik hinausweist. Ordnen wir diese diplomatischen Vorbereitungen in das Koordinatensystem der Weltpolitik ein! Sie widerlegen das Gerede von der angeblichen Stagnation in der westeuropäischen Entwicklung, von der Krise in den transatlantischen Beziehungen. Zwischen Europa und Amerika entsteht ein gestärktes Fundament für ihre in den großen Zielen übereinstimmende Politik. Davon hat zugleich die westeuropäische Einheit profitiert.
Unsere Freundschaft mit Frankreich ist darüber nicht in die Brüche gegangen. Im Gegenteil! Das deutsch-französische Verhältnis hat sich auch in der politischen Zusammenarbeit der Neun als die stabile politische Grundlage erwiesen, die wir uns alle wünschen. Meinungsunterschiede, die es natürlich gibt, über die richtige Methode zur Fortentwicklung der Europäischen Gemeinschaft, über die Organisation des Dialogs mit den Vereinigten Staaten, haben daran nichts geändert. Frankreich und wir wollen zusammen mit den übrigen Europäern jetzt alles tun, um auch die Wirtschafts- und Währungsunion im Detail fortzuentwickeln. Sie ist ein Kernstück des europäischen Baus.
Ich möchte auch im Hinblick darauf mit besonderer Genugtuung hervorheben, daß die Finanzminister der Bundesrepublik Deutschland und Frankreichs sich auch in ihren Überlegungen zu den internationalen Währungsproblemen sehr nahegekommen sind. Die flexible Haltung Frankreichs ist gerade wegen des Zusammenhangs zwischen den Währungs- und Handelsfragen bei der nunmehr beginnenden GATT-Runde besonders zu würdigen.
Wir hoffen, daß uns in absehbarer Zeit auch der Durchbruch zu einer Reform der Agrarpolitik gelingt. Wir wollen an den Prinzipien des Agrarmarktes unverändert festhalten. Wir müssen jedoch zugleich für eine größere Flexibilität des Marktes sorgen, die es erlaubt, sich auf die Veränderungen des Weltmarktes besser einzustellen.
Wenn eines in der jüngsten Enwicklung Westeuropas wichtig ist, so dies: Es zeigt sich immer wieder, daß die europäische Politik die Dinge noch bewegen kann. Bei allen Schwierigkeiten ist es immer wieder gelungen, Impulse zu geben, die den Bau Europas vorangetrieben haben. Wir brauchen solche politischen Impulse auch in den anderen Bereichen: beim Aktionsprogramm für den Umweltschutz, bei der Fortentwicklung der europäischen
Weltraumtechnik, in der europäischen Regionalpolitik und beim sozialpolitischen Aktionsprogramm. Die Bundesregierung ist beständig bereit, ihren Beitrag dazu zu leisten, und ich glaube, da befindet sie sich in voller Übereinstimmung mit dem ganzen Hause. Wenn es darum geht, durch einen kühnen Sprung vorgesehene Etappen in Richtung auf die Europäische Union hinter sich zu lassen, dann werden wir dabei sein.
Dieses Bild wäre nicht vollständig ohne ein Wort über die Entspannungspolitik des Westens gegenüber Osteuropa. Denn auch diese Politik ist größtenteils europäische Politik. Ohne den Zusammenhalt der Westeuropäer, ohne die sorgfältige Abstimmung eines jeden Schrittes einer jeden Etappe hätte diese Politik im Bündnis keinen Erfolg gebracht.

(Abg Dr. Mertes [Gerolstein] : Sehr wichtig!)

Die Entspannungspolitik ist eine umfassende Politik. Zu ihr gehören ebenso der Dialog der beiden Großmächte wie die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und die Verhandlungen über ausgewogene Truppenreduzierungen. Zu ihr gehören auch unsere Bemühungen, mit allen osteuropäischen Ländern diplomatische Beziehungen aufzunehmen. Sie kennen die Schwierigkeiten, meine verehrten Kollegen, die sich während der Verhandlungen mit der Tschechoslowakei ergeben haben. Wir können sie nicht isoliert betrachten.
Berlin und seine Probleme werden immer im Mittelpunkt auch unserer Entspannungsbemühungen bleiben. Daran führt kein Weg vorbei. Wir müssen weiter all diese Aspekte der Vertretung Berlins mit den Beteiligten besprechen. Wir verkennen nicht die Schwierigkeiten unserer Partner. Wir bitten jedoch um Verständnis für unsere Erfordernisse.
Der Zusammenhalt der Europäer und der atlantischen Bündnispartner hat sich nirgendwo besser bewährt als bei der Vorbereitung der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit. Das ist auch von dem Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion öffentlich bestätigt worden. Die Neun sind dort zu einer homogenen Verhandlungsmannschaft zusammengewachsen. Ihre politische Zusammenarbeit wurde täglich für uns alle erlebte Wirklichkeit. Als ebenso politisch wirksam erwiesen sich die Bindungen zu den Vereinigten Staaten und der Zusammenhalt im westlichen Bündnis.
Jetzt beginnt in Genf die zweite Phase dieser Konferenz. Ihr Erfolg hängt weitgehend von dem politischen Klima in Europa ab. Entspannung kann nicht in einem Vakuum entstehen. Sie braucht ein Klima, in dem jedermann von der Ernsthaftigkeil der Entspannungsabsichten der Partner überzeugt ist. In Helsinki herrschte dieses Klima. Es ist Aufgabe aller Beteiligten, dafür zu sorgen, daß sich hieran in Genf nichts ändert.
Auf der Außenministerkonferenz in Helsinki sagte ich:
Die Verbesserung der Beziehungen zwischen
den Staaten ist sicher ein wesentliches Element
aber sie ist nur ein Teil. Wer spürt heute nicht



Bundesminister Scheel
überall in Europa den Drang nach mehr Kontakten, mehr Information, mehr Begegnung! Die Menschen wollen endlich die Früchte der Entspannung im täglichen Leben spüren,

(Beifall)

sie mit den Händen greifen. Für uns ist dies ein nicht wegzuleugnender Teil unserer Wirklichkeit von heute. Ebensowenig läßt sich wegdiskutieren: Es gibt Hindernisse, die diese von den Menschen gewünschten Entfaltungsmöglichkeiten hemmen. Eben diese Hindernisse müssen abgebaut werden.
Soweit mein Zitat von Helsinki. Das ist das Ziel auch der Genfer Verhandlungen. Wir mischen uns nicht in innere Angelegenheiten anderer Länder ein. Das war und ist nicht das Ziel der Entspannungspolitik, und wer das dennoch angenommen hat, der geht von falschen Voraussetzungen aus.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das sagen Sie mal Herrn Eppler!)

Das heißt aber nicht, daß wir die politische Wirklichkeit nicht sehen oder daß wir nicht wagen, darüber zu sprechen.
Die Entspannungspolitik soll den Menschen dienen. Sie kann sich nicht an berechtigten, tief verwurzelten Erwartungen der öffentlichen Meinung in Europa vorbeientwickeln. Die lebhafte Diskussion der jüngsten Zeit hat dies erneut bewußtgemacht. Sie hat aufgezeigt, wo für die Öffentlichkeit die Grenze liegt, jenseits derer das Verständnis für strukturelle Andersartigkeiten von Verhandlungspartnern endet. Ich habe dies für einen bedeutenden Beitrag auch für die Außenpolitik gehalten. Gerade in solchen Fragen kann nur Klarheit beim Partner zu richtigen Einsichten führen.
Es wurde gefragt: Ist es nicht ein Widerspruch, wenn der Ausbau der Außenbeziehungen in einen Gegensatz zu der Entwicklung im Innern gerät, wenn Entspannung nach außen von Verhärtung im Innern begleitet wird? Wozu soll ein Wissenschaftler in ein Land reisen, in dem seine Gesprächspartner und Kollegen gerade Zielscheibe von Angriffen sind und wenn dadurch die Kontakte mit ihm gehemmt werden? Ich wiederhole: diese öffentliche Diskussion ist nützlich, doch sie enthebt uns nicht der Aufgabe, unsere Politik der Vernunft fortzusetzen, bis ihr Erfolg für alle Menschen in Europa gesichert ist.
Unser Weg für Genf ist klar. Wir ziehen keine voreiligen negativen Schlüsse. Wir wollen weiter an der Entspannung arbeiten, und wir setzen auf die Einsicht aller beteiligten Regierungen. Es liegt im Interesse nicht nur Europas, sondern des sich anbahnenden Dialogs zwischen den Weltmächten und im Interesse der Stabilität auf der Welt, daß diese Konferenz zum Erfolg führt. Aber wir werden zugleich alle Geduld aufbringen, um zu erreichen, daß sie Türen öffnet zwischen Mensch und Mensch, zu Zusammenarbeit zwischen West und Ost und zu mehr Sicherheit für alle. Vielleicht darf ich in diesem Zusammenhang doch Metternich zitieren und mit ihm sagen: Wir müssen uns hinter der Zeit verschanzen und die Geduld zu unserer Waffe machen.
Eine weitere Bewährungsprobe für den Zusammenhalt des Westens sind die Wiener Verhandlungen über beiderseitige ausgewogene Truppenverminderungen in Mitteleuropa. Sie sind in der Allianz sorgfältig vorbereitet worden. Wir haben sie als einen graduellen, in jeder Phase kontrollierbaren langfristigen Prozeß konzipiert. Gerade jetzt, wo die Verhandlungen beginnen, ist es wichtig, daß im deutschen Parlament zumindest das gleiche Maß an Übereinstimmung erzielt wird, das im Bündnis hergestellt werden konnte. Alles andere, grobkörnige Mutmaßungen, Unterstellungen angeblich negativer Wirkungen dieser Verhandlungen auf den europäischen Einigungsprozeß, das Gespenst des Neutralismus, trägt nur zur Erschwerung der westlichen Verhandlungsposition bei.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wir wissen, Frankreich nimmt aus den besonderen Gründen, die wir alle kennen und die nicht erst jetzt eine Rolle spielen, zu diesen Verhandlungen eine andere Haltung ein. Aber dies ändert nichts an der gemeinsamen Verhandlungsführung derjenigen westlichen Länder, die in Wien beteiligt sind. Dies ändert auch nichts an dem maßgeblichen Interesse der Vereinigten Staaten an diesen Verhandlungen.
Wir Deutschen wären schlecht beraten, wenn wir diesen für unsere Sicherheit wichtigen Aspekt ignorieren wollten. Wir haben ein doppeltes Interesse an MBFR: ein allgemeines Interesse, weil MBFR Teil des Versuchs ist, Spannungen in Europa abzubauen. Wir leben im Zentrum dieses bisher spannungsgeladenen Raumes. Darüber hinaus haben wir das spezifische Interesse, daß in dem sich anbahnenden Verhandlungsvorgang, an dem wir uns beteiligen, die Sicherheit des Westens erhalten bleibt. Dazu gehört ganz wesentlich die atlantische Solidarität mit amerikanischer Präsenz in Europa als Teil des gemeinsamen Verteidigungskonzepts des Bündnisses.

(Beifall bei der FDP.)

Ich warne daher, in dieser Phase den alten Streit zwischen sogenannten Atlantikern und Europäern, der in der Vergangenheit die damaligen Regierungsparteien in diesem Bereich gelähmt hat, jetzt neu zu beleben, und sei es auch nur für einen beschränkten Sektor unserer öffentlichen Meinung. Jener Streit — eine der größten Spiegelfechtereien, meine ich, der deutschen Außenpolitik in den letzten Jahren — sollte ein für allemal begraben sein.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Meine verehrten Kollegen, als letztes Land der Europäischen Gemeinschaft wird am 18. September 1973 die Bundesrepublik Deutschland Mitglied der Vereinten Nationen. Noch stärker als zuvor wird sich in den kommenden Jahren die Politik der Gemeinschaft in den Beratungen und Beschlüssen der Weltorganisation widerspiegeln. Das zwingt zu sorgfältig abgestimmtem Vorgehen der neun Europäer in der Weltorganisation. Ich werde in New York Gelegenheit haben, darüber mit meinen Kollegen aus den acht Gemeinschaftsländern zu sprechen.



Bundesminister Scheel
Die Bundesregierung hat mit der Opposition vereinbart, daß auch diese Mitglieder dieses Hauses in die Delegation der Bundesrepublik Deutschland zur Vollversammlung der Vereinten Nationen entsendet. Ich begrüße das. Aus solcher praktischen Zusammenarbeit in Detail kann Schritt für Schritt jene Gemeinsamkeit wachsen, die uns in den vergangenen Jahren immer wieder gefehlt hat.

(Abg. van Delden: An wem lag das?)

Manche Mißdeutung wäre uns erspart geblieben,
wenn wir diesen Weg vorher beschritten hätten.

(Zurufe von der CDU/CSU.) — Das Angebot lag vor.

Lassen Sie uns darum diesen neuen Ansatz nutzen. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns alle bei der Behandlung außenpolitischer Fragen jene Nüchternheit und jene Sachlichkeit wahren, die allein unseren Interessen dienen kann.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich eröffne die Aussprache.
    Das Wort hat Herr Abgeordneter Carstens.