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    Deutscher Bundestag 41. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1973 Inhalt: Amtliche Mitteilung 2283 A Bericht der Bundesregierung aus der Kabinettsitzung Dr. von Dohnanyi, Bundesminister (BMBW) 2283 B, 2284 B, C, D, 2285 A, B, C, D, 2286 B, D, 2287 A, B, D Rappe (Hildesheim) (SPD) 2284 B Dr. Glotz (SPD) 2284 C Niegel (CDU/CSU) 2284 D, 2286 C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) 2285 A, 2285 C Frau Renger, Präsident 2285 B, 2286 A, B, C Baron von Wrangel (CDU/CSU) 2285 B Wüster (SPD) 2285 B Pfeffermann (CDU/CSU) 2286 A Frau von Bothmer (SPD) 2286 B Pfeifer (CDU/CSU) 2286 C Engholm (SPD) 2287 A Frau Dr. Wex (CDU/CSU) 2287 B Frau Schuchardt (FDP) 2287 D Fragestunde (Drucksache 7/690) Frage A 1 des Abg. Reiser (SPD) : Wehrdienst von Wehrpflichtigen, die während des Dienstes in der Bundeswehr einen Antrag auf Anerkennung als Wehrdienstverweigerer stellen Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2288 A, B, C Reiser (SPD) 2288 B, C Frage A 2 des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Gestaltung der dienstfreien Zeit in den Kasernen Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2288 D, 2289 A, B Dr.-Ing. Oetting (SPD) 2289 A Büchner (Speyer) (SPD) 2289 A Frage A 4 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Haltung der Bundesregierung gegenüber den sog. afrikanischen Befreiungsbewegungen Dr. Eppler, Bundesminister (BMZ) 2289 C, D, 2290 A, B, C, D, 2291 A Niegel (CDU/CSU) 2289 D, 2290 A Wischnewski (SPD) 2290 B Reiser (SPD) 2290 C Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) 2290 C Stahl (Kempen) (SPD) 2290 D Pfeffermann (CDU/CSU) 2290 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1973 Fragen A 83 und 84 des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Bedeutung der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Gebührenpolitik der Deutschen Bundespost Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) 2291 B, C, D 2292 B Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) 2291 C, D, 2292 B Frage A 85 des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Umstellung des Fernsprechbetriebs entsprechend der kommunalen Neugliederung Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) 2292 B, D Stahl (Kempen) (SPD) 2292 C, D Frage A 79 des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) : Organisation des Beratungswesens des Bundesministeriums für Forschung und Technologie Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) 2293 A, B Pfeffermann (CDU/CSU) 2293 B Frage A 80 des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) : Einstellung von Angehörigen des Instituts für Kommunikationsforschung durch die Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) 2293 B, C Pfeffermann (CDU/CSU) 2293 C Fragen A 81 und 82 des Abg. Dr. Haenschke (SPD) : Kapazitätsauslastung vom Bund geförderter Großgeräte für die Forschung Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) . 2293 D, 2294 A, B, C, D Dr. Haenschke (SPD) . 2293 D, 2294 A, C Frage A 68 des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Finanzielle Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an Weltraumprojekten Dr. Hauff, Parl, Staatssekretär (BMFT/BMP) 2294 D, 2295 A, B Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) 2295 A Fragen A 7 und 8 des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Zahlenmaterial über Ausbildungsgänge der jugendlichen Aussiedler in der Bundesrepublik Deutschland, Gründe für die Nichterreichung des Ausbildungsziels und Mangel an Information über Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten Jung, Parl. Staatssekretär (BMI) 2295 C, 2296 A, B, C, D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 2296 A, C, D Frage A 28 des Abg. Ey (CDU/CSU) : „Bergbauernprogramm" — Kriterienkatalog für von der Natur benachteiligte Gebiete Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 2297 A, B, C Ey (CDU/CSU) 2297 B Eigen (CDU/CSU) 2297 C Dr. Früh (CDU/CSU) 2297 C Fragen A 29 und 30 des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Mißhandlung wildlebender Tierarten bei Fang, Unterbringung und Transport in die Bundesrepublik Deutschland — Beschränkung der Einfuhr und des Verkaufs exotischer Tierarten und Verwendung bestimmter Tierprodukte Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 2297 D, 2298 B, C, D Dr. Evers (CDU/CSU) 2298 B, C, D Fragen A 32 und 33 des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Bereitstellung ausreichender Erntefinanzierungskontingente und zusätzlicher Mittel für die Gewährung von Zinszuschüssen Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 2299 A, B, C, D Eigen (CDU/CSU) 2299 A, B, C Dr. Früh (CDU/CSU) 2299 D Fragen A 47 und 48 des Abg. Müller (Schweinfurt) (CDU/CSU) : Irreführung der Verbraucher durch Lieferung portugiesischen Weins in Bocksbeutelflaschen Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 2300 A, B, C, D Müller (Schweinfurt) (SPD) 2300 B Dr. Evers (CDU/CSU) 2300 C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1973 III Frage A 69 der Abg. Frau Benedix (CDU/CSU) : Anweisungen an Lehrerkollegien in den für den kleinen Grenzverkehr vorgesehenen Gebieten der DDR Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 2295 B, 2301 A, B, C, D Frau Benedix (CDU/CSU) 2301 B, C Gerster (Mainz) (CDU/CSU) 2301 C Nächste Sitzung 2301 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 2303* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 5 — Drucksache 7/690 — des Abg. Gallus (FDP) betr. steuerliche Vorteile für Elektroheizungen bei Neubauten 2303* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 6 — Drucksache 7/690 — des Abg. Gallus (FDP) betr. Konstruktion eines gasgetriebenen Autos 2303* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen A 9 und 10 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Enders (SPD) betr. Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Angehörige von Entwicklungsländern 2304* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 31 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. SchmittVockenhausen (SPD) betr. Ratifizierung der internationalen Handelskonvention zum Schutz gefährdeter Pflanzen und Tiere — Novellierung des Jagdgesetzes 2304* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 34 und 35 — Drucksache 7/690 — des Abg. Lemp (SPD) betr. Trend von der bäuerlichen Tierhaltung zu Massentierhaltungen und Verhinderung von Umweltschädigungen durch Großtierhaltungen 2304* D Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 45 und 46 — Drucksache 7/690 — der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) betr. durch Bluttransfusionen verursachte Hepatitiserkrankungen 2305* C Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 49 — Drucksache 7/690 — des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) betr. Austauschprogramme im Rahmen des Deutsch-Französischen Jugendwerks 2306* A Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 50 — Drucksache 7/690 — des Abg. Milz (CDU/ CSU) betr. Ausbildung von Unfallrettern 2306* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1973 2283 41. Sitzung Bonn, den 13. Juni 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Berichtigung 37. Sitzung, Seite 2082* A, Zeile 7, ist statt „an Privathaushalte" zu lesen: „durch private Verteiler". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Coppik 20. 6. van Delden 13. 6. Engelsberger 15. 6. Entrup 15. 6. Frau Hürland 13. 6. Dr. Kempfler 15. 6. Koblitz 20. 6. Krampe 16. 6. Dr. Kreile 13. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 15. 6. Leicht 20. 6. Liedtke 20. 6. Dr. Martin 20. 6. Frau Dr. Orth 20. 6. Sieglerschmidt ** 17. 6. Spilker 15. 6. Dr. Starke (Franken) * 15. 6. Strauß 20. 6. Wende 20. 6. Dr. Wendig 14. 6. Wiefel 20. 6. *Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 13. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache 7/690 Frage A 5) : Wie weit sind die Überlegungen bei der Bundesregierung fortgeschritten, bei Neubauten für elektrische Heizungen steuerlichen Vorteil einzuräumen, um dadurch die Reinhaltung der Luft zu fördern? Wie der damalige Staatssekretär des Bundesministers der Finanzen in seiner schriftlichen Antwort auf Ihre Frage von Anfang 1971 mitgeteilt hat, können Elektroheizungen nach Auffassung der Finanzverwaltungsbehörden schon nach geltendem Recht als wesentliche Bestandteile eines Gebäudes angesehen werden, wenn sie die einzige Heizungsanlage des Gebäudes bilden. Die Aufwendungen für solche Elektroheizungen rechnen daher zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Sinne des § 7 bzw. 7 b des Einkommensteuergesetzes. Derartige Elektroheizungen in Neubauten nehmen somit an der Steuervergünstigung des § 7 b, mindestens aber an der steuerlichen Absetzungsmöglichkeit des § 7 des Einkommensteuergesetzes teil. Dies gilt vorbehaltlich der sich aus dem Stabilitätsprogramm der Bundesregierung ggf. ergebenden Einschränkungen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Was die Frage weiterer steuerlicher Förderungsmöglichkeiten für Elektroheizungen anlangt, darf nicht übersehen werden, daß die Beheizung von Wohnungen mit Elektroheizungsanlagen zwar an Ort und Stelle einen umweltfreundlichen Energieverbrauch garantiert, daß aber die Erzeugung der notwendigen Elektrizität zu erheblichen Belastungen der Kraftwerksumgebung durch SO 2-Abgase und durch Abwärme führt. Solange Kraftwerke ohne Rauchgasentschwefelung betrieben werden, erscheint es der Bundesregierung daher umweltpolitisch bis auf weiteres nicht ratsam, eine bevorzugte steuerliche Begünstigung für Elektroheizungen einzuräumen. Dazu kommt, daß die Elektrizitätswirtschaft nach eigenen Aussagen sich schon jetzt nicht mehr in der Lage sieht, den bei einer uneingeschränkten Förderung von Elektroheizungen zu erwartenden erheblichen zusätzlichen Strombedarf zu decken. Sie hat dementsprechend seit etwa 2 Jahren von einer Werbung für die Benutzung solcher Heizungsanlagen abgesehen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 13. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache 7/690 Frage A 6) : Wie weit ist die deutsche Forschung in der Hinsicht gediehen, ein umweltfreundliches Auto zu schaffen, und könnte als Übergangslösung ein gasgetriebenes Auto Abhilfe schaffen in bezug auf Schädigung der Umwelt durch Abgase? Die Bundesregierung hat sich im Umweltprogramm das Ziel gesetzt, die Schadstoffe in den Abgasen von Kraftfahrzeugen bis 1980 stufenweise auf ein Zehntel der Durchschnittswerte von 1969 zu vermindern. Der Schwerpunkt des vom Bund geförderten Forschungsprogramms „Entgiftung der Kraftfahrzeugabgase" und der Forschung der Automobilindustrie liegt dementsprechend in der Verbesserung des herkömmlichen Benzinmotors. Im Rahmen ihres Forschungsprogramms prüft die Bundesregierung auch neuartige Antriebssysteme auf ihre Einsatzmöglichkeit in Serienfahrzeugen und fördert erfolgversprechende Projekte. Die Automobilindustrie arbeitet ebenfalls an der Entwicklung neuartiger Antriebssysteme wie z. B. Elektroantrieb, Gasturbine, Hybridantriebe, Stirlingmotor. Die Bundesregierung und die Automobilindustrie stehen hierbei im Erfahrungsaustausch mit anderen Staaten. Am 14. November 1972 hat die Bundesregierung mit vier weiteren europäischen Staaten und den USA eine Vereinbarung über die Entwicklung schadgasarmer Antriebssysteme geschlossen. Bisher hat jedoch noch kein neuartiges Antriebssystem einen Entwicklungsstand erreicht, der einen verkehrssicheren und wirtschaftlichen Betrieb in Serienfahrzeugen gewährleistet. 2304* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1973 Die Umrüstung von Personenkraftfahrzeugen auf Flüssiggasantrieb ist grundsätzlich möglich. Die Kosten für eine entsprechende Einrichtung betragen etwa 1000,— DM je Kraftfahrzeug. Hinzu kommen ganz erhebliche Kosten für eine Umstellung der Mineralölproduktion auf eine vermehrte Erzeugung von Flüssiggas und für den Aufbau eines Verteilernetzes für Flüssiggas. Die hohen Kosten, die mit der Umstellung von 16 Millionen Personenkraftfahrzeugen auf Flüssiggasantrieb entstehen würden, haben die Bundesregierung veranlaßt, den Flüssiggasantrieb auf seine Umweltfreundlichkeit hin eingehend zu prüfen. Die Kohlenmonoxid-Emissionen eines Flüssiggasantriebes betragen weniger als 1/25 der Emissionen eines heute üblichen Benzinmotors. Bleiemissionen entfallen völlig. Allerdings sind die Kohlenwasserstoff- und Stickoxidemissionen nur unerheblich geringer. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß ähnlich gute und hinsichtlich der Kohlenwasserstoff- und Stickoxidemissionen bessere Ergebnisse durch Verbesserung des herkömmlichen Benzinmotors bei weit geringeren Kosten erzielt werden können. Jedoch wird z. Z. noch geprüft, welche Vorteile sich aus der Umrüstung bestimmter Fahrzeuggruppen wie z. B. Taxis und Lieferfahrzeuge auf Flüssiggasantrieb für die Umwelt ergeben könnten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 13. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 7/690 Fragen A 9 und 10) : Besteht die Bundesregierung uneingeschränkt auf den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Einbürgerungsgrundsätzen, wonach Angehörige von Entwicklungsländern nach Abschluß ihrer fachlichen Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erwerben können, sondern in ihre Heimatländer zurückkehren sollen? Könnten dennoch Einbürgerungswillige, die sich auf die allgemeinen Grundsätze der Menschenrechte berufen, im Einzelfall mit der Berücksichtigung ihres Antrags rechnen? Die Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer dient dem Zweck, den Heimatstaaten zu qualifizierten Fach- und Führungskräften zu verhelfen, ohne die sie einen sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt nicht erreichen können. Es entspricht dem erklärten Ziel der deutschen Entwicklungspolitik, daß diese Fachleute alsbald nach Beendigung ihrer Ausbildung in ihre Heimatstaaten zurückkehren, um ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für den Aufbau ihrer Länder dort nutzbar zu machen. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß die Ablehnung einer Einbürgerung solcher Fachleute unter Hinweis auf die Rückkehrerwartung des Heimatstaates im Einzelfall zu Härten führen kann. Aus dieser Erkenntnis heraus sind in der Amtszeit von Bundesminister Genscher die Einbürgerungsgrundsätze neu gefaßt worden u. a. mit dem Ziel, im Interesse des Schutzes von Ehe und Familie die Einbürgerung auch von Angehörigen von Entwicklungsländern zu ermöglichen. Dem Gesichtspunkt des Schutzes von Ehe und Familie kann bei solchen Angehörigen der Entwicklungsländer Rechnung getragen werden, die mit einem deutschen Ehegatten verheiratet sind. Bei einem solchen Ausländer, der grundsätzlich darauf vertrauen kann, daß sein fortdauernder Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet wird und der sich mit seiner Familie entsprechend eingerichtet hat, werden Bedenken gegen eine Einbürgerung, die aus dem Bereich der Entwicklungspolitik kommen, regelmäßig zurückgestellt. Dies gilt auch, wenn der Einbürgerungsbewerber als Asylberechtigter anerkannt ist und die Gründe für die Anerkennung fortdauern. Insoweit wird bereits jetzt nach den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Einbürgerungsgrundsätzen den berechtigten Anliegen von Angehörigen aus Entwicklungsländern Rechnung getragen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 13. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/690 Frage A 31) : Wann ist mit Schritten der Bundesregierung zur Ratifizierung der internationalen Handelskonvention zum Schutz gefährdeter Pflanzen und Tiere sowie zu einer Novellierung des Jagdgesetzes zu rechnen? 1. Internationale Handelskonvention zum Schutz gefährdeter Pflanzen und Tiere Die Bundesregierung wird den Entwurf eines Ratifizierungsgesetzes so bald wie möglich einbringen. Es bedarf hierzu aber noch sorgfältiger Vorbereitungen. Insbesondere soll auf Vorschlag der Schweiz noch eine gemeinsame deutsche Übersetzung für die deutschsprachigen Länder erarbeitet werden. Dies ist für die spätere Anwendung der Konvention besonders wichtig, da die Listen mit den geschützten Arten nur die lateinischen Bezeichnungen enthalten. Einen Zeitplan für die vorgesehenen Schritte kann ich daher noch nicht angeben. 2. Jagdgesetz Der Referentenentwurf eines 2. Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes befindet sich in Vorbereitung und soll im Laufe des Sommers 1973 mit den beteiligten Ressorts, Ländern und Verbänden abgestimmt werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 13. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lemp (SPD) (Drucksache 7/690 Fragen A 34 und 35) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1973 2305* Zeigen neuere Entwicklungen einen weiteren Trend von der bäuerlichen Tierhaltung zu Massentierhaltungen? Waren die bisherigen gesetzlichen Initiativen vorn Bund, Ländern und Kreisen ausreichend, uni Umweltschädigungen durch Großtierhaltungen z. B. durch Geruchsbelästigung oder durch Gülleunterbringung zu verhindern? Zu Frage A 34: Der Konzentrationsprozeß in der tierischen Erzeugung setzt sich fort. Dies beweisen die Daten der letzten Viehzählung im Dezember 1972. Die Erhebungen der Landwirtschaftszählung 1971 offenbaren, daß der größte Teil der Großbestandsaufstokkung bei den flächenunabhängigen Tierarten (Schweine und Geflügel) insbesondere in Familienbetrieben mit 20-50 ha vonstatten ging. Die Ursachen für diese Entwicklung zur Konzentration der Produktion sind in einer zunehmenden Technisierung der angewandten Produktionsverfahren und der dadurch angestrebten Kostendegression zu sehen. Die Entwicklung wird von den Marktverhältnissen einer modernen Konsumgesellschaft gefördert. Nach wie vor bestehen aber für die bäuerliche Tierhaltung gute Möglichkeiten, da eine Vielzahl von Regelungen eine Entwicklung zur Massentierhaltung erschwert. Hierzu tragen folgende Regelungen bei: 1. das einzelbetriebliche Förderungsprogramm 2. das Marktstruktur- und Absatzfondsgesetz 3. das Genehmigungsverfahren nach § 16 der Gewerbeordnung 4. das 2. Steueränderungsgesetz 1971 5. das Bewertungsänderungsgesetz 1971 6. das DM-Aufwertungsausgleichsgesetz 7. das Abfallbeseitigungsgesetz und 8. das bevorstehende Immissionsschutzgesetz Zu Frage A 35: Gesetzliche Initiativen zur Verhinderung von Umweltschädigungen von Tieren in großen Beständen sind auf allen angesprochenen Ebenen ergriffen worden. Der Bund hat in der Erkenntnis, daß die bisherigen gesetzlichen Regelungen für eine umfassende, vorbeugende Umweltpolitik nicht ausreichten, neue den Bereich der großen Tierhaltungen berührende Gesetze entweder bereits in Kraft gesetzt oder in Vorbereitung. Im Juni 1972 ist das Abfallbeseitigungsgesetz in Kraft getreten, das Regelungen (vgl. § 15) über das Aufbringen von Abwasser und ähnlichen Stoffen auf landwirtschaftlich genutzte Böden vorsieht. In Vorbereitung ist der Entwurf eines Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der eine flexiblere unter dem Gesichtspunkt des Immissionsschutzes effektivere Ausgestaltung der bislang in § 16 der Gewerbeordnung enthaltenen Regelung über die Genehmigung bestimmter Anlagen bewirken soll. Ein vom Kabinett bereits gebilligter Entwurf eines Umweltstatistik-Gesetzes sieht zur Ermittlung von Umweltbelastungen und ihrer Folgen u. a. Erhebungen der ökologischen, wirtschaftlichen und finanziellen Daten der Abfall- und Abwasserbeseitigung in der Viehhaltung vor. Darüber hinaus ist der Entwurf einer Verordnung zum Schutz gegen die Gefährdung durch Viehseuchen bei der Haltung großer Schweinebestände erstellt worden, der zur Zeit mit den Ländern beraten wird. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 12. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen A 45 und 46) : Ist der Bundesregierung der Anteil an infektiösen Hepatitiserkrankungen bekannt, der durch Bluttransfusionen jährlich in der Bundesrepublik Deutschland verursacht wird? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um infektiöse Hepatitiserkrankungen bei Bluttransfusionen in Zukunft möglichst auszuschließen? Die Bundesregierung verfügt über keine exakten Zahlenangaben darüber, wieviel Hepatitisfälle auf Bluttransfusionen zurückzuführen sind. Zum einen werden diese Fälle nicht gesondert erfaßt, zum anderen ist die Entscheidung, ob es sich im Einzelfall um eine Transfusionshepatitis handelt, nicht immer eindeutig zu treffen. Nach Schätzungen in der Literatur sind etwa 40 bis 60 % der Hepatitiden Serumhepatitiden, von letzteren aber nur etwa ein Drittel auf Bluttransfusionen zurückzuführen. Im Jahre 1972 hätten es hiernach etwa 4000 Fälle sein können. Bei einer Novellierung des Bundesseuchengesetzes soll vorgesehen werden, entsprechend internationaler Übung die Serumhepatitis getrennt von der Hepatitis epidemica zu erfassen. Die Bundesregierung hat seit langem im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten die Hepatitisforschung gefördert und an der Aufstellung des Schwerpunktprogramms „Hepatitis" der Deutschen Forschungsgemeinschaft mitgearbeitet. Das Bundesgesundheitsamt hat zu diesem Problem Richtlinien und Merkblätter herausgegeben. Im Zusammenhang mit der Transfusionshepatitis ist insbesondere auch auf die von der Bundesärztekammer und dem Bundesgesundheitsministerium gemeinsam herausgegebenen Richtlinien zur Blutgruppenbestimmung und Bluttransfusion hinzuweisen. An erster Stelle der Bemühungen um eine Reduzierung der Hepatitis nach Bluttransfusionen steht jedoch in der wissenschaftlichen Literatur die Forderung nach einer noch strengeren Indikationsstellung für Transfusionen. Das -Bundesseuchengesetz bietet diejenigen gesetzlichen Möglichkeiten zur Verhütung und Bekämpfung der Virus-Hepatitis, die dem derzeitigen Stand der Wissenschaft entsprechen. Die Bundesregierung verfolgt die wissenschaftliche Entwicklung auf dem Gebiet sehr aufmerksam 2306* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1973 und prüft u. a., ob bestimmte Untersuchungen bei Blutspendern verbindlich gemacht werden sollten, auch wenn mit ihnen nur ein Teil der gefährlichen Spender ausgeschaltet werden kann. Nach Angabe der Deutschen Gesellschaft für Bluttransfusionen untersucht heute schon die Mehrzahl der Blutspendedienste auf Australia-Antigen und berücksichtigt die Untersuchungsergebnisse bei der Auswahl der Spender. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westpahl vom 12. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (SPD) (Drucksache 7/690 Frage A 49) : Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um der fortlaufenden Auszehrung der Austauschprogramme von Schülern und Studenten im Rahmen des deutsch-französischen Jugendwerks zu begegnen? Der Herr Bundeskanzler hat nach einem Gespräch mit den Chefs der Länderregierungen zugesagt, sich erneut bei seinem französischen Partner um eine Aufbesserung des finanziellen Beitrages für das Deutsch-Französische Jugendwerk zu bemühen. Dies geschieht allerdings nicht unter Einengung auf den Bereich des Schüler- und Studentenaustausches, da die Bundesregierung die vom Kuratorium des DFJW am 20. Februar 1973 beschlossenen Änderungen des Haushaltsplanentwurfs der Verwaltung akzeptiert, die mit der erforderlichen Mehrheit zustandegekommen sind, und sich an diese Entscheidungen gebunden fühlt. Die bedauerliche Tatsache, daß die erforderlichen Kürzungen in einem relativ höheren Maße bei den Förderungsbereichen des Schul- und Hochschulaustausches vorgenommen worden sind, findet ihre Begründung in dem Bemühen des Kuratoriums, neue Schwerpunkte zu setzen, die insbesondere auf die Förderung von kurz- und langfristigen Programmen für die jungen Berufstätigen beider Länder, aber auch für die Fortbildung von Mitarbeitern der Jugendarbeit Auswirkungen haben. Die Bundesregierung bejaht diese Schwerpunktsetzung. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 12. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 50) : Beabsichtigt die Bundesregierung, das Unfallrettungswesen derart zu gestalten, daß es möglich ist, Unfallretter so auszubilden, daß diese am Unfallort intravenöse Injektionen vornehmen und auch Infusionen anlegen dürfen, bis der Bereitschaftsarzt eintrifft, wenn nein, gibt es gesetzliche Bestimmungen, die es zwingend verbieten, daß Unfallretter, die in der Lage sind, eine Vene sachgerecht zu punktieren, eine Infusion im Notfall anlegen dürfen? Nach der Konzeption des Entwurfs der Bundesregierung für ein Gesetz über den Beruf des Rettungssanitäters (Bundesrats-Drucksache 73/73), der den Bundesrat im ersten Durchgang passiert hat, soll der Rettungssanitäter nicht zur eigenverantwortlichen Ausübung von Tätigkeiten im Bereich der medizinischen Diagnostik und Therapie befugt sein, die Ausübung der Heilkunde sind. Demnach wird er grundsätzlich nicht berechtigt sein, am Unfallort ohne ärztliche Weisung intravenöse Injektionen vorzunehmen oder Infusionen anzulegen. Die Indikation für diese Eingriffe setzt ärztliches Fachwissen voraus und ist Ausübung der Heilkunde. Es ist unter den gegebenen Umständen nicht möglich, den Rettungssanitäter so umfassend mit medizinischen Kenntnissen auszustatten, wie sie eine fachgerechte Indikationsstellung für Injektionen und Infusionen voraussetzt. Eine entsprechende Ausbildung müßte über die im Gesetz vorgesehene quantitativ und qualitativ so erheblich hinausgehen, daß sie nicht praktikabel erscheint. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäter, die aufgrund des RettungssanitäterGesetzes zu erlassen sein wird, wird sich daher auf eine Ausbildung in Injektions- und Infusionstechnik beschränken. Diese Ausbildung hat in erster Linie den Zweck, den Rettungssanitäter zu befähigen, dem Notfallarzt bei derartigen Eingriffen Hilfestellung zu geben oder sie auf seine Anweisung vorzunehmen. Ein nach der Verordnung ausgebildeter Rettungssanitäter wird, sofern er zusätzlich über eine langjährige einschlägige Erfahrung verfügt und sachgerecht punktieren kann, u. U. im äußersten Notfall eine Infusion anlegen dürfen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Klaus von Dohnanyi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    In dem Verwaltungsabkommen zwischen Ländern und Bund zur Gründung der BundLänder-Kommission für Bildungsplanung aus dem Juni 1970 ist als einer der Punkte vorgesehen, daß die Kommission Verantwortung dafür tragen würde, von den Regierungschefs einmal beschlossene langfristige Zielsetzungen zu überprüfen und fortzuschreiben. Ich will durch den Hinweis darauf, daß auch hier eine Fortschreibung natürlich erforderlich sein wird, nichts von der Bedeutung der jetzt gesetzten Ziele abstreichen.


Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Zu einer Frage Herr Abgeordneter Dr. Meinecke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rolf Meinecke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Bundesminister, da ich für die Zukunft gewisse Zielkonflikte bei der Verwirklichung Ihrer Ziele voraussehe, möchte ich Sie gerne fragen: Wie sind in dem Bildungsbericht der Bundesregierung und im Gesamtabkommen nachher die Beziehungen und die Zusammenhänge zum gesamtwirtschaftlichen Rahmen dargestellt? Liegen dem exakte Prognosen über den Bedarf in den nächsten Jahrzehnten, über hochqualifizierte Arbeitskräfte, also über Akademiker, über qualifizierte Arbeitskräfte im Berufswesen, über unqualifizierte und nicht ausreichend ausgebildete Arbeitskräfte zugrunde? Hat man berücksichtigt, daß es hier in den nächsten zehn Jahren zu ganz beträchtlichen Verschiebungen kommen wird, und sind diese Verschiebungen in ihren Auswirkungen auf die Strukturen, soweit diese zahlenmäßig erfaßt werden müssen, annähernd berücksichtigt worden?