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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 7037

  • date_rangeDatum: 25. Mai 1973

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    Deutscher Bundestag 37. Sitzung Bonn, Freitag, den 25. Mai 1973 Inhalt: Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . 2055 A Fragestunde (Drucksache 7/588) Frage A 79 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Rückgang der Zahl der Aussiedler aus den Gebieten jenseits von Oder und Görlitzer Neiße Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 2055 B, D; 2056 A Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 2055 C, D Dr. Marx (CDU/CSU) . . . . . . 2055 D Frage A 80 des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Einsetzung eines Hohen Kommissars für Menschenrechte bei den Vereinten Nationen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 2056 A, B, D, 2057 A, C Dr. Marx (CDU/CSU) 2056 B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 2056 D Wischnewski (SPD) . . . . . . 2056 D Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 2057 A Dr. Kliesing (CDU/CSU) . . . . 2057 B Fragen A 81 und 82 der Abg. Reiser und Dr. Slotta (SPD) : Berichte über die Haltung des Botschafters der Bundesrepublik Deutschland in Asunción zur Verfolgung der Urwaldindianer in Paraguay Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 2057 C, D, 2058 A, B Reiser (SPD) . . . . . . . . 2058 A, B Frage A 83 des Abg. Dr. Kliesing (CDU/CSU) : Einsatz von Lufttransportmitteln zur Hilfe in den von Dürre betroffenen Gebieten der Sahel-Zone Moersch, Parl. Staatssekretär (AA.) . 2058 B, D Dr. Kliesing (CDU/CSU) . . . . . 2058 C Frage A 84 des Abg. Dr. Kliesing (CDU/CSU) : Bitte der nigerischen Regierung um Bereitstellung von Reis und Weizenmehl Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 2058 D, 2059 A Dr. Kliesing (CDU/CSU) . . . . . 2058 D Frau von Bothmer (SPD) . . . . . 2059 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1973 Frage A 43 des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Defizit in der Krankenversicherung der Rentner Eicher, Staatssekretär (BMA) . . 2059 C, D, 2060 A Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . . 2059 D Frage A 48 der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Vermittlung deutscher Arbeitskräfte in die Republik Südafrika und nach Namibia Eicher, Staatssekretär (BMA) . 2060 B, C, D Frau von Bothmer (SPD) . . . . 2060 C Reiser (SPD) 2060 D Frage A 50 des Abg. Immer (SPD) : Abgabe von Ärztemustern an Patienten Eicher, Staatssekretär (BMA) . 2061 A, B, C Immer (SPD) . . . . . . . . 2061 B, C Frage A 55 des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Autobahnübergang Lindau—Bregenz Wittrock, Staatssekretär (BMV) . . 2061 D, 2062 A, B Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . 2062 A, B Frage A 56 des Abg. Dr. Jens (SPD) : Förderung des Straßenbaus in dem landwirtschaftlich strukturierten und dünner besiedelten Vorfeld der Ballungsräume Wittrock, Staatssekretär (BMV) . 2062 C, D, 2063 A Dr. Jens (SPD) . . . . . . . 2062 C Kiechle (CDU/CSU) 2062 D Immer (SPD) . . . . . . . . 2063 A Frage A 70 des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Ergebnisse der von der Bundesregierung eingesetzten Arbeitsgruppe „Datenbanksystem" Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) 2063 B, D Lenzer (CDU/CSU) 2063 C, D Frage A 71 des Abg. Reiser (SPD) : Störung des Fernsehempfangs durch Hochhäuser Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) 2064 A, B Reiser (SPD) . . . . . . . . 2064 A Frage A 72 des Abg. Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) : Erklärung des Bundesministers Dr. Ehmke zugunsten einer weiteren Erhöhung der Postgebühren Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) . 2064 B, D, 2065 A, B, C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 2064 C Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 2064 D Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 2064 D Wehner (SPD) . . . . . . . . 2065 A Lenzer (CDU/CSU) . . . . . . . 2065 A Pfeffermann (CDU/CSU) . . . . . 2065 B Frage A 74 des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Rücksendung von Paketen und Päckchen durch Behörden der DDR Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) . . 2065 C, D, 2066 A, C Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . . 2065 D Lenzer (CDU/CSU) . . . . . . 2066 A Pfeffermann (CDU/CSU) 2066 C Nächste Sitzung 2066 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2067* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 34 — Drucksache 7/588 — des Abg. Schmidhuber (CDU/ CSU) betr. jährliche Vorlage eines Berichts der Bundesregierung über die Lage des Mittelstandes . . . . . . . . . 2067* D Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 42 — Drucksache 7/588 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Zuschüsse der Bundesanstalt für Arbeit zur Abdeckung privater Krankenversicherungsbeiträge . . . . . . . . . . 2068* A Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 44 — Drucksache 7/588 — des Abg. Wende (SPD) betr. Beschäftigung von Ausländerinnen in Altenheimen 2068* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1973 III Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 45 — Drucksache 7/588 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. studentische Krankenversicherung 2068* D Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 46 — Drucksache 7/588 — des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) betr. Sozialbudget 1972 und voraussichtliche Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung von 1972 bis 1976 2069* A Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 47 — Drucksache 7/588 — des Abg. Simpfendörfer (SPD) betr. Sicherung von Betriebsrenten für den Fall des Konkurses des Unternehmens . . . . 2069* B Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 49 — Drucksache 7/588 — des Abg. Grobecker (SPD) betr. Vermittlung deutscher Seeleute auf Schiffe, auf denen die deutsche Sozialgesetzgebung und das Tarifrecht keine Anwendung finden 2069* D Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 57 — Drucksache 7/588 — des Abg. Vahlberg (SPD) betr. Einbau- und Betriebsvorschriften für Fernseh- und Fernsprechgeräte in Kraftfahrzeugen 2070* A Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 58 und 59 — Drucksache 7/588 — des Abg. Dr. Schäuble (CDU/CSU) betr. französische Planungsvorstellungen für den Ausbau einer linksrheinischen Eisenbahnschnellfahrtstrecke zwischen Karlsruhe und Straßburg . . . 2070* A Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 60 und 61 — Drucksache 7/588 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über die strafrechtliche Verfolgung eines Berlin-Reisenden wegen Verstoßes gegen das Transitabkommen 2070* C Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 62 und 63 — Drucksache 7/588 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) betr. Trassenführung der geplanten Schnellbahn Mannheim—Stuttgart 2070* D Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 64 und 65 — Drucksache 7/588 — des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Angaben über den Ausbau der Bundesfernstraßen in vom Bundesministerium für Verkehr ausgegebenen Prospekten . . . 2071* A Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/588 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Abgabe alter Telefonbücher zugunsten des Deutschen Roten Kreuzes 2071* C Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 85 und 86 — Drucksache 7/588 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Äußerungen aus Ost-Berlin und aus der Sowjetunion bezüglich des Verhältnisses West-Berlins zur Bundesrepublik Deutschland und betr. Vertretungsrecht für West-Berlin bei den Vereinten Nationen . . . . . . . . 2071 * D Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen B 1 und 2 — Drucksache 7/588 — des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Verschwisterungen regionaler deutscher und französischer Kommunalverbände und deren Bekanntmachung durch Tafeln an den Amtsgrenzen . . . 2072* A Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/588 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. Forderung des Abbaus der Berliner Mauer als Preis für die Meistbegünstigung für die UdSSR durch die USA . . . 2072* C Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen B 4 und 5 — Drucksache 7/588 — des Abg. Amling (SPD) betr. Beschäftigung von Behinderten entsprechend ihrer Ausbildung 2072' D Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel (AA) auf die Fragen B 6 und 7 — IV Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1973 Drucksache 7/588 - des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Kolloquium der Außenminister mit dem Politischen Ausschuß des Europäischen Parlaments und Beteiligung der EG-Kommission an den Arbeiten der Außenminister im Hinblick auf die politische Einigung Europas 2073* D Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 8 — Drucksache 7/588 — des Abg. Simpfendörfer (SPD) betr. Verfolgung der Zeugen Jehovas in Malawi 2074* B Anlage 21 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 9 — Drucksache 7/588 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Datenbanken 2074* C Anlage 22 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 10 — Drucksache 7/588 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Bereitstellung von Mitteln für den Breitensport . . . . . . . . . . . 2075* B Anlage 23 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 11 und 12 — Drucksache 7/588 — des Abg. Lenders (SPD) betr. Kontrolle von Abwassereinleitungen 2075* C Anlage 24 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schüler (BMF) auf die Fragen B 13 und 14 — Drucksache 7/588 — des Abg. Walther (SPD) betr. unzureichende Unterbringung des Bundesgrenzschutzes und des Zolls an der Grenzübergangsstelle Herleshausen 2076* B Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage B 15 — Drucksache 7/588 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Prämienvorteil für Angehörige des öffentlichen Dienstes in der Kfz-Versicherung 2076* C Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen B 16 und 17 — Drucksache 7/588 — des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. Einsatz numerisch gesteuerter Werkzeugmaschinen . . . . 2077* C Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen B 18 und 19 —Drucksache 7/588 — des Abg. Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) betr. Einbeziehung der Stadt und des ehemaligen Landkreises Osnabrück in die Förderungsmaßnahmen des Bundes 2078* B Anlage 28 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen B 20 und 21 — Drucksache 7/588 — des Abg. Wawrzik (CDU/CSU) betr. Auswirkung der Schaffung neuer Personalunterkünfte auf die Bettenzahl im Sanatorium Valbella (Schweiz) . . . 2078* D Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen B 22 und 23 — Drucksache 7/588 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. deutsch-amerikanischen Jugendaustausch . . . . . . 2079* A Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 24 — Drucksache 7/588 — des Abg. Wüster (SPD) betr. Verwendung des Farbstoffes „Violett Nr. 1" zur Kennzeichnung von Lebensmitteln . . . . . . . . . . 2079* C Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/588 — des Abg. Dr. Jens (SPD) betr. Verlängerung der Autoschnellstraße Duisburg-Walsum bis Wesel . . . . . 2079* D Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/588 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) betr. Gefährdung der Arbeitsplätze in der Natursteinindustrie des nordoberpfälzischen Raumes infolge der Stabilitätsmaßnahmen 2080* A Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 29 — Drucksache 7/588 — des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU) betr. Förderung der Regionalfluglinie Hof—Bayreuth—Frankfurt (Main) . . . 2080* B Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 30 und 31 — Drucksache 7/588 — des Abg. Milz (CDU/ CSU) betr. Trassierung der Autobahn A 203 bei Sindorf, Kreis Bergheim (Erft) 2080* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freiti g, den 25. Mai 1973 V Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 32 — Drucksache 7/588 — des Abg. Möhring (SPD) betr. Verlegung des Dezernats Oberelbe der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Hamburg nach Hitzacker . . . . . . . . 2080* D Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 33 — Drucksache 7/588 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Bau der Bundesautobahn KölnOlpe—Hattenbach 2081* A Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 34 — Drucksache 7/588 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) betr. Ausweichstraße für die B 299 am Grabenstätter Moos . . . . . . . 2081' B Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 35 und 36 — Drucksache 7/588 -- des Abg. Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) betr. Trassenführung der geplanten Autobahn Freiburg—Donaueschingen und Beginn der Bauarbeiten . 208l' C Anlage 39 Antwort des Parl, Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen B 37 und 38 — Drucksache 7/588 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Eindämmung des Versands von Massendrucksachen . 2081' D Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 39 — Drucksache 7/588 des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Modellmaßnahmen im Berufsschulbereich 2082* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1973 2055 37. Sitzung Bonn, den 25. Mai 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 35. Sitzung, Seite 1981 B, 15. und 16. Zeile, ist statt „das Aufkommen" zu lesen: „mangelndes Entgegenkommen". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 25. 5. Dr. Achenbach * 25. 5. Adams * 25. 5. Dr. Aigner * 25. 5. Dr. Arndt (Berlin) * 25. 5. Dr. Artzinger * 30. 5. Barche 26. 5. Dr. Bardens 25. 5. Dr. Bayerl 25. 5. Behrendt * 25. 5. Frau Berger (Berlin) 25. 5. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 26. 5. Blumenfeld * 25. 5. von Bockelberg 25. 5. Dr. Böger 8. 6. Braun 25. 5. Bühling 25. 5. Buschfort 25. 5. Coppik 26. 5. Dr. Corterier * 25. 5. Damm 25. 5. van Delden 25. 5. Eckerland 26. 5. Dr. Eyrich 25. 5. Fellermaier * 25. 5. Flämig * 25. 5. Dr. Franz 25. 5. Frehsee * 27. 5. Gansel 25. 5. Gerlach (Emsland) * 26. 5. Gerstl (Paussau) 25. 5. Dr. Gradl 25. 5. Haase (Kassel) 25. 5. Härzschel * 25. 5. von Hassel 25. 5. Dr. Hauser (Sasbach) 25. 5. Herold 26. 5. Jäger (Wangen) 25. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 25. 5. Kater * 25. 5. Dr. Kempfler 25. 5. Krall * 25. 5. Dr. Kreile 25. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 25. 5. Lange * 25. 5. Lautenschlager * 25. 5. Dr. Lohmar 25. 5. Lücker * 26. 5. Dr. Martin 25. 5. Memmel * 25. 5. Möhring 25. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 25. 5. Dr. Müller-Emmert 25. 5. Müller (Mülheim) * 25. 5. Mursch * 25. 5. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Nölling 25. 5. Frau Dr. Orth 26. 5. Porzner 25. 5. Rohde 26. 5. Dr. Schäuble 25. 5. Schlaga 25. 5. Schmidhuber 25. 5. Dr. Schmitt-Vockenhausen 26. 5. Schmidt (München) * 26. 5. Schmidt (Wattenscheid) 26. 5. von Schöler 25. 5. Frau Schroeder (Detmold) 25. 5. Schulte (Unna) 25. 5. Dr. Schulz (Berlin) * 25. 5. Schwabe * 25. 5. Dr. Schwörer * 25. 5. Seefeld * 25. 5. Spranger 25. 5. Springorum * 25. 5. Dr. Starke (Franken) * 25. 5. Dr. Stavenhagen 25. 5. Frau Stommel 25. 5. Frau Dr. Timm 25. 5. Vogt 25. 5. Volmer 25. 5. Walkhoff * 30. 5. Wawrzik 25. 5. Weber (Heidelberg) 25. 5. Wende 25. 5. Frau Dr. Wex 25. 5. Dr. de With 25. 5. Dr. Wörner 25. 5. Wurbs 25. 5. Zoglmann 25. 5. Zywietz 25. 5. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 23. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Frage A 34) : Ist die Bundesregierung bereit, jährlich einen Bericht über die Lage des Mittelstands vorzulegen, wie dies Bundesminister Dr. Vogel auf der 5. Landeskonferenz der Selbständigen der SPD ans 12. Mai 1973 gefordert hat? Bundesminister Dr. Vogel hat sich auf der Landeskonferenz der Selbständigen der SPD in Bayern an die bayerische Staatsregierung gewandt und „eine differenzierte Darstellung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lage der Selbständigen" gefordert. Die Bundesregierung beoachtet laufend die Situation des Mittelstandes. Im Zusammenhang mit der Verabschiedung der „Grundsätze einer Strukturpolitik für kleine und mittlere Unternehmen" (BT-Drucksache VI/1666) hat sie eine umfassende Analyse über die Lage und Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen erstellt, die 1971 auch im 2068* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1973 Deutschen Bundestag eingehend diskutiert worden ist. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Berichterstattung fortzusetzen. Sie wird dem Deutschen Bundestag voraussichtlich Anfang 1975 erneut einen Bericht über die Lage und Entwicklung des Mittelstandes vorlegen. Die Bundesregierung ist jedoch der Auffassung, daß eine jährliche Berichterstattung nicht sinnvoll ist, weil die Entwicklungstendenzen im Bereich des Mittelstandes überweigend mittelfristiger Natur sind. Hinzu kommt, daß die erforderlichen Statistiken zum größten Teil nicht in jährlichem Rhythmus erhoben werden. So werden die entsprechenden Großzählungen, die die wesentlichen Strukturdaten liefern, in der Regel alle 2 bis 5 Jahre durchgeführt. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 24. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Frage A 42) : Entspricht die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde an mich vom 9. April 1973 der Sozialverpflichtung, die gerade vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gegenüber denjenigen Rentnern gesehen werden müßte, die durch eine inflatorische Kostenentwicklung heute in eine generelle Notlage gekommen sind, und plant die Bundesregierung wenigstens, darauf hinzuwirken, daß die Zuschüsse der Bundesanstalt für Arbeit für die Abdeckung privater Krankenversicherungsbeiträge an die Beitragskostenentwicklung bei den privaten Krankenversicherungsträgern angepaßt werden? Wie Herr Parlamentarischer Staatssekretär Rohde am 9. April 1973 auf Ihre Frage mitgeteilt hat, hängt es von der freien Willensentscheidung eines Rentenempfängers ab, ob er sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen will, weil er bei einem privaten Versicherungsunternehmen gegen das wirtschaftliche Risiko der Krankheit versichert ist. Ich darf davon ausgehen, daß Sie mit mir der Meinung sind, daß ein mündiger Bürger sich über die Wirkung der Befreiung informiert und seine Entscheidung erst dann trifft, wenn er das Für und Wider sorgfältig gegeneinander abgewogen hat. Das gilt um so mehr, als die Betroffenen vorher ausdrücklich auf die Wirkung der Befreiung aufmerksam gemacht worden sind. Ihre Behauptung, daß die Rentner sich in einer generellen Notlage befinden würden, vermag ich nicht zu teilen. Es hat noch nie so hohe Anpassungssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung gegeben wie gegenwärtig. Auch in den nächsten Jahren sind hohe Anpassungssätze zu erwarten. Im einzelnen möchte ich nochmals auf folgendes hinweisen: Rentner, die sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen, erhalten von dem zuständigen Rentenversicherungsträger einen Zuschuß zu ihrem privaten Versicherungsbeitrag. Für die Höhe des Beitragszuschusses ist der Durchschnittsbetrag der von den Rentenversicherungsträgern für die pflichtversicherten Rentner gezahlten Beiträge maßgebend. Der Beitragszuschuß betrug im Jahre 1968 monatlich 39,30 DM und steigerte sich bis zum Jahre 1973 auf monatlich 79,50 DM. Er wird sich ab der zweiten Hälfte des Jahres 1973 weiter erhöhen, wurde also innerhalb von 5 Jahren mehr als verdoppelt und hat sich damit weitgehend der Kostenentwicklung in der Krankenversicherung angepaßt. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 25. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache 7/588 Frage A 44) : Ist die Bundesregierung bereit, zur Linderung der Personalnot in den Altenheimen den Ehefrauen von Ausländern, die zwar die Aufenthaltserlaubnis, nicht aber die Arbeitsgenehmigung erhalten, diese bevorzugt zu erteilen? Ehefrauen von ausländischen Arbeitnehmern, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, welche die Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nicht ausschließt, wird die Arbeitserlaubnis nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes erteilt. Bei der angespannten Personallage in den Altenheimen ist demnach die Arbeitserlaubnis in aller Regel zu erteilen. Sofern Ihnen Einzelfälle bekannt sind, in denen Ehefrauen von Ausländern die Arbeitserlaubnis für eine Tätigkeit in Altenheimen versagt worden ist, obwohl die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir diese Fälle mitteilten. Ich werde alsdann den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit bitten, den Sachverhalt zu prüfen. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 24. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7;588 Frage A 45) : Gedenkt die Bundesregierung, bis zum 1. April 1974 eine befriedigende Lösung der studentischen Krankenversicherung herbeizuführen, die gewährleistet, daß Studenten nicht schlechtergestellt sind als Arbeitnehmer mit vergleichbarem Einkommen? Die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der Krankenversicherung hat dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung eine Empfehlung zur Krankenversicherung von Personen in Ausbildung zum Beruf vorgelegt. Die Empfehlung geht davon aus, daß Studenten grundsätzlich versichert werden und Beiträge aufbringen. Es ist notwendig zu prüfen, wie die Finanzierung einer Krankenversicherung für Studenten sichergestellt werden kann. Die hierüber erforderlichen Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Daher kann noch nicht vorausgesagt werden, wann und in welcher Form eine Lösung der Krankenversicherung für Studenten möglich ist. Die Bundesregierung ist jedoch bemüht, so bald wie möglich einen befriedigenden Lösungsvorschlag zu machen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1973 2069* Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 25. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Frage A 46) : Um wieviel hat das Sozialbudget 1972 nach dem jetzigen Erkenntnisstand der Bundesregierung die voraussichtlichen Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung von 1972 bis 1976 unterschätzt, und welche Auswirkungen wird diese voraussichtliche Kostenentwicklung auf die Höhe der Beiträge haben? Zu Ihrer Frage möchte ich vorab bemerken: Das Sozialbudget ist — wie andere mittel- und langfristige Berechnungen der Bundesregierung — keine Prognose, die exakt darstellt, was eintreten wird. Es ist vielmehr eine Projektion, in der unter bestimmten wirtschaftlichen und demographischen Grundannahmen und unter der Voraussetzung einer unveränderten Gesetzgebung während eines 5jährigen Projektionszeitraumes die Daten für ein Endjahr (zuletzt also für das Jahr 1976) errechnet und auf ihre gegenseitige Konsistenz geprüft werden. Zweck dieser mittel- und langfristigen Berechnungen ist in erster Linie, eine Grundlage für die Gesetzesplanung und Gesetzgebung zu vermitteln, also eine Entscheidungshilfe zu liefern. Im Sozialbudget 1972 wurden für Sachleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung für 1972 insgesamt rd. 26,4 Mrd. DM errechnet. Aufgrund der bis zum heutigen Tage vorliegenden Rechnungsergebnisse der gesetzlichen Krankenversicherung lagen die Ausgaben für Sachleistungen im abgelaufenen Jahr um 1 Mrd. DM, also rd. 4 v. H., höher als vorausgeschätzt. Die Mehrausgaben entstanden vor allem in den Positionen Heil- und Hilfsmittel (einschließlich Zahnersatz) und Anstaltsbehandlung. Das hängt u. a. damit zusammen, daß die konjunkturelle Beschleunigung im Jahre 1972 zu einer Steigerung des Bruttosozialproduktes um mehr als 9 v. H. führte, während das Sozialbudget 1972 nur von einer Zunahme von 7,5 v. H. ausging. In der gesetzlichen Krankenversicherung wirken sich derartige Abweichungen zwischen Schätzwert und IstErgebnis auf die einzelnen Ausgabepositionen ohne zeitliche Verzögerung aus. Mit dem Wachstum der Einkommen steigen zugleich die Beitragseinnahmen, allerdings nicht im gleichen Ausmaß, u. a. weil die Beitragsbemessungsgrenze die Einnahmesteigerung bremst. In der Jahresmitte 1972 lag der durchschnittliche Beitragssatz mit rd. 8,4 % im Rahmen der Vorausberechnungen. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 25. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 7/588 Frage A 47) : Treffen Pressemeldungen zu, daß der Gesetzentwurf des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung die Sicherung von Betriebsrenten für den Fall des Konkurses des Unternehmens nicht vorsieht, und wäre die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, diesen Mangel noch zu korrigieren? Der in meinem Hause vorbereitete Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung enthält im wesentlichen drei Maßnahmen: 1. die weitgehende Beseitigung der Verfailbarkeit von Versorgungsanwartschaften beim Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen vor Eintritt des Versorgungsfalles. 2. Die Einschränkung der Anrechenbarkeit anderweitiger Versorgungsbezüge (insbesondere der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung) auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. 3. Die Angleichung der betrieblichen Altersversorgung an die flexible Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Insolvenzsicherung gehört nach Auffassung der Bundesregierung zwar gleichfalls zu den wichtigsten Zielen einer Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung; sie ist jedoch in diesem Gesetzentwurf noch nicht vorgesehen, da noch vorab eine Reihe von rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zu klären sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat zur Frage der Insolvenzsicherung einen Forschungsauftrag vergeben, dessen Ergebnisse in den nächsten Monaten vorliegen werden. Es erwartet eine umfangreiche und intensive Analyse der anstehenden Probleme sowie Anregungen zu deren Lösung. Es wird daher für zweckmäßig gehalten, die Untersuchungsergebnisse abzuwarten. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 25. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Grobecker (SPD) (Drucksache 7/588 Frage A 49) : Welche gesetzlichen Voraussetzungen oder Verordnungen sind die Grundlage dafür, daß die Arbeitsämter in den Nordseehafenstädten deutsche Seeleute auf ausgeflaggte Schiffe vermitteln, auf denen die deutsche Sozialgesetzgebung und das Tarifrecht keine Anwendung finden, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Nach Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit werden von den Arbeitsämtern Vermittlungsaufträge für Arbeitsplätze auf ausgeflaggten Schiffen nur entgegengenommen, wenn deren Arbeitsbedingungen denen auf deutschen Schiffen entsprechen. Die Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen bietet das Arbeitsförderungsgesetz. Herr Abgeordneter, wenn Ihnen aber Tatsachen bekanntgeworden sind, die den genannten Grundsätzen ziwiderlaufen, bin ich gern bereit, konkreten Einzelfällen, die Sie mir nennen, nachzugehen. 2070* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1973 Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 25. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 7/588 Frage A 57) : Welche Einbau- und Betriebsvorschriflen gibt es für Fernseh-und Fernsprechgeräte in Kraftfahrzeuge, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung im Interesse der Verkehrssicherheit zu ergreifen, um den Betrieb von Fernseh- und Fernsprechgeräten in Kraftfahrzeugen durch den Fahrer während der Fahrt zu unterbinden? Für den Einbau und den Betrieb von Fernseh-und Fernsprechgeräten in Kraftfahrzeugen gibt es keine besonderen Vorschriften. Sollte sich jedoch eine Entwicklung anbahnen, daß Fernsehgeräte verstärkt in Kraftfahrzeuge eingebaut werden, und sollte hierdurch eine spezifische Gefährdung der Verkehrssicherheit zu befürchten sein, würden gesetzgeberische Maßnahmen erwogen werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 25. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Fragen A 58 und 59) : Wie beurteilt die Bundesregierung französische Planungsvorstellungen, die den Ausbau einer linksrheinischen Eisenbahnschnellfahrtsstrecke zwischen Karlsruhe und Straßburg zum Anschluß an die Verbindung Straßburg—Lyon und Weiterführung zum Mittelmeer vorsehen? Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um durch eine frühzeitige Koordinierung der Verkehrsplanungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu verhindern, daß der rechtsrheinische Abschnitt der südlichen Oberrheinebene südlich von Karlsruhe in den Verkehrsschatten gerät? Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß ausländische Projekte, die das deutsche Eisenbahnnetz beeinflussen könnten, einer sorgfältigen Prüfung bedürfen. Dies trifft besonders auf den Vorschlag zu, der eine Verbindung Rhein—Rhone vorsieht. Es handelt sich übrigens um einen Vorschlag einer regionalen Planungsorganisation. Das Ausbauprogramm der Deutschen Bundesbahn sieht den Neubau der Strecke Mannheim—Basel vor. Diese Strecke ist Bestandteil eines sog. Infrastruktur-Leitplanes für die Hauptmagistralen der Europäischen Eisenbahnen, der z. Z. von einer Arbeitsgruppe des Ausschusses „Planung" im internationalen Eisenbahnverband (UIC) unter Beteiligung der europäischen Eisenbahnverwaltungen erarbeitet wird. Hierbei werden die Verhältnisse der Nachbarbahnen in die Überlegungen mit einbezogen. Im übrigen haben die bereits im Verkehrsbericht 1970 entwickelten Vorstellungen der Bundesregierung über die Verwirklichung einer gemeinsamen Verkehrspolitik in den Europäischen Gemeinschaften auch heute noch Gültigkeit. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 25. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Fragen A 60 und 61) : Treffen Meldungen in der Presse zu („Die Welt" vom 15. Mai 1973), wonach ein Beamter der Volkspolizei der DDR einen Berlin-Reisenden aus der Bundesrepublik Deutschland veranlaßt hat, ihn als Anhalter auf der Interzonenstrecke von Helmstedt nach Berlin ein Stück weit mitzunehmen und dann in der Raststätte Magdeburg mit ihm Bier zu trinken, worauf er sich als Volkspolizist in Zivil zu erkennen gegeben und die strafrechtliche Verfolgung des Berlin-Reisenden wegen Verstoßes gegen das Transitabkommen veranlaßt habe, daß der Reisende festgenommen worden sei und während der Zeit seiner Festnahme nichts zu essen bekommen habe? Falls diese Pressemeldung zutrifft, hält die Bundesregierung ein derartiges Vorgehen für vereinbar mit den Bestimmungen des Transitabkommens vom 17. Dezember 1971, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Wiederholung solcher Vorfälle im Transitverkehr seitens der DDR-B 'hörden zu verhindern? Der Bundesregierung sind diese Pressemeldungen, die auf Angaben des Reisenden beruhen, bekannt. Die DDR hat inzwischen zu diesen Meldungen Stellung genommen; in dieser Stellungnahme wird der Vorfall wesentlich anders dargestellt. Die Bundesregierung wird der Angelegenheit weiter nachgehen. Ich bin bereit, Sie, Herr Abgeordneter, von dem Ergebnis der Nachprüfungen zu unterrichten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 25. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Fragen A 62 und 63) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der Trassenführung der geplanten Schnellbahntrasse Mannheim—Stuttgart der Deutschen Bundesbahn? Ist die Bundesregierung bereit, zur Schonung der Landschaft Mehrkosten beim Bau dieser Strecke in Kauf zu nehmen? Die Deutsche Bundesbahn führt ihre Planungen selbständig durch. Sie will lukrative Verkehre auf ihr Netz ziehen oder auf ihren Transportwegen halten. Die Bundesregierung wird in der Regel erst dann offiziell mit der Planung befaßt, wenn die Deutsche Bundesbahn die Genehmigung zum Bau einer neuen Strecke oder den Ausbau vorhandener Strekken nach § 14 Bundesbahngesetz beantragt. Die Planungen der Deutschen Bundesbahn berücksichtigen die Grundsätze des Umweltprogramms der Bundesregierung. Schädliche Wirkungen der Lärmentwicklung werden in größtmöglichem Umfang vermieden. Durch entsprechende Gestaltung der Anlagen wird sichergestellt, daß die angrenzenden Erholungs- und Waldgebiete nicht beeinträchtigt werden. Die dafür anfallenden Kosten gehören zu den Baukosten. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1973 2071* Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 25. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Fragen A 64 und 65) : Trifft es zu, und wenn ja, hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß die Besucher des Bundesministeriums für Verkehr zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch mit Prospekten aus dem Jahr 1972 versorgt werden, in denen der Eindruck erweckt wird, als sei der angekündigte Ausbau der Bundesfernstraßen in den dafür vorgesehenen drei Fünf-Jahres-Etappen realisierbar? Ist die Bundesregierung bereit, der Öffentlichkeit in Zukunft eine realistische und wahrheitsgemäße Darstellung über die Möglichkeiten des Ausbaues des Bundesfernstraßennetzes zu geben, nachdem sie die verkehrspolitischen Prioritäten zugunsten der Ballungszentren verlagert hat? Die Besucher des Bundesministeriums für Verkehr erhalten zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Informationsmaterial, das aus dem Jahre 1972 stammt. In den ersten Monaten dieses Jahres wurden an Besuchergruppen die Restexemplare einer Broschüre verteilt, die im Herbst vorigen Jahres aufgelegt worden ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es eine Vergeudung von Steuergeldern darstellen würde, wollte man jeweils zum Jahreswechsel jedes vorhandene Informationsmaterial einstampfen und durch neues ersetzen. In der in Rede stehenden Broschüre wurde nicht nur der Straßenbau, sondern auch die anderen Bereiche der Verkehrspolitik wie Verkehrssicherheit, Luft-, Schiffs-, Eisenbahn- und Nahverkehr — behandelt. Im übrigen gehen Sie von einer unsachgemäßen Interpretation des Textes zum Straßenbau aus, denn es heißt in der Broschüre zum Ausbau des Bundesfernstraßennetzes ausdrücklich: „... weitere 28 000 km Bundesfernstraßen müßten ausgebaut oder neu angelegt werden. In drei Fünf-Jahres-Etappen soll das Wichtigste realisiert werden." Die Bundesregierung informiert nicht nur gegenwärtig die Öffentlichkeit realistisch und wahrheitsgemäß über den Bundesfernstraßenbau. Sie hat das in der Vergangenheit getan und sie wird in der Zukunft selbstverständlich dabei bleiben. Es gehört zur guten Tradition des Bundesministers für Verkehr, daß Besucher nicht nur einen allgemeinen Überblick über die Verkehrspolitik erhalten. Sie werden auch von Fachleuten der Eisenbahnabteilung und des für die Besuchergruppe zuständigen Gebietsreferates Straßenbau betreut. Auf diese Weise ist in jedem Fall gewährleistet, daß mit den Besuchergruppen die Probleme des Fernstraßenbaues in den betreffenden Regionen freimütig und sachkundig besprochen werden können. Dabei stehen selbstverständlich auch die Finanzierungsfragen des ersten Fünfjahresplanes zu Debatte. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 25. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Frage A 73) : Wieweit ist die Zusage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen vom 11, November 1971 (Stenographischer Bericht über die 151. Sitzung am il. November 1971, Seite 8738) gediehen, daß sich die Deutsche Bundespost in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz bemühen wird, die alten Telefonbücher den .Altpapiersammlungen zuzuführen, und wann kann mit der an gleicher Stelle zugesagten Information an die Postkunden gerechnet werden? Es hat sich gezeigt, daß nicht nur das Deutsche Rote Kreuz die alten. Fernsprechbücher einsammeln will, sondern auch andere Verbände der freien Wohlfahrtspflege an diesem Altstoff insteressiert sind. Deswegen ist beabsichtigt, auf den Abholkarten für amtliche Fernsprechbücher, die den Fernsprechteilnehmern vor Ausgabe der neuen amtlichen Fernsprechbücher übersandt werden, ab 1974 einen Hinweis darüber anzubringen, daß die alten Fernsprechbücher entweder bei den Ausgabestellen für neue amtliche Fernsprechbücher abgegeben oder den Altpapiersammlungen einer der Verbände der freien Wohlfahrtspflege zugeführt werden sollen. Die Entscheidung liegt dann beim einzelnen Bürger. Im übrigen möchte ich noch darauf hinweisen, daß die Sammlungen der alten Fernsprechbücher durch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege durch Hinweise in der Presse von den Dienststellen der Deutschen Bundespost unterstützt worden sind. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 25. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Fragen A 85 und 86) : Wie ist die Erklärung aus Ost-Berlin anläßlich des Besuchs des sowjetischen Parteichefs Breschnew, daß West-Berlin kein Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland sei und auch nicht von ihr regiert werden könne, vereinbar mit der Aussage des Bundeskanzlers in der Regierungserklärung vom 18. Januar 1973, „daß die Verbindungen zwischen Berlin (West) und dem Bund erhalten und entwickelt werden können", und wie beabsichtigt die Bundesregierung auf Grund der Aussage des Bundesaußenministers im Rahmen der Debatte über den Grundvertrag, „in Berlin geht es um uns und ums Ganze", gegen die gegenteiligen Aussagen des Vier-Mächte-Abkommens durch die Sowjetunion vorzugehen? Wie will auf Grund dieser Haltung der Sowjetunion und der übrigen Ostblockstaaten die Bundesregierung das Vertretungsrecht für West-Berlin bei den Vereinten Nationen durchsetzen, und warum ist dieses Vertretungsrecht, das — wie es die Bundesregierung immer wieder behauptet hat — ihr mit dem Berlin-Abkommen zugesprochen worden sei, nicht im Grundvertrag verankert worden? Zu Frage A 85: In der von Bundeskanzler Brandt und Generalsekretär Breschnew am 21. Mai 1973 unterzeichneten „Gemeinsamen Erklärung" haben sich beide Seiten für die strikte Einhaltung und volle Anwendung des Viermächte-Abkommens vom 3. September 1971 ausgesprochen. In dem Abkommen ist fest- 2072* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1973 gelegt, daß die Bindungen zwischen Berlin (West) und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei berücksichtigt wird, daß Berlin (West) wie bisher kein konstitutiver Teil der Bundesrepublik Deutschland ist und auch weiterhin nicht von ihr regiert wird. Auf die Aussage über die Bindungen — und nicht „Verbindungen", wie Sie unzutreffend zitieren — hatte der Bundeskanzler in der Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 hingewiesen. Zu Frage A 86: Die Bundesregierung geht davon aus, daß im Einklang mit dem Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971 Berlin (West) in den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Vereinten Nationen einbezogen wird. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Berlin (West) nach außen zu vertreten, kann nicht Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung mit der DDR sein. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 25. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache 7/588 Fragen B 1 und 2) . Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß Verschwisterungen auch von regionalen deutschen und französischen Kommunalverbänden — wie z. B. des Amts Trittau mit dem Kanton Le Loroux-Bottereau — gefördert werden sollten? Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, daß derartige Verschwisterungen durch entsprechende Tafeln an den Amtsgrenzen der Öffentlichkeit sichtbar bekanntgemacht werden sollten, und ist sie bereit, durch diesbezügliche Maßnahmen, gegebenenfalls durch Vorschläge zu Gesetzesänderungen, darauf hinzuwirken, daß die Aufstellung dieser Tafeln nicht durch Verwaltungsanordnungen behindert wird, wie es z. B. im Fall des Amts Trittau durch das Straßenbauamt Lübeck geschehen ist? Zu Frage B 1: Die Bundesregierung begrüßt seit jeher die Verschwisterung deutscher und ausländischer Städte, aber ebenso entsprechende Verbindungen von deutschen und ausländischen Kommunalverbänden. Durch derartige Verschwisterungen oder Partnerschaften wie auch ganz allgemein durch eine deutsch-ausländische Zusammenarbeit im kommunalen Bereich werden bedeutsame Verbindungen außerhalb der Regierungsebene geschaffen, die zur Völkerverständigung beitragen können. Die Bundesregierung ist allerdings nicht in der Lage, kommunale Partnerschaften als solche finanziell zu fördern. Die Bundesregierung und der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages betrachten vielmehr die Anknüpfung und Ausgestaltung derartiger Partnerschaften auch in finanzieller Hinsicht als Sache der Kommunen bzw. Kommunalverbände. Das Auswärtige Amt kann lediglich in beschränktem Umfang kulturelle Austauschvorhaben im kommunalen Bereich fördern. Die große Zahl bestehender deutsch-französischer Partnerschaften läßt darauf schließen, daß diese auch ohne staatliche Förderung bestehen können. In der Regel wird deshalb ein kulturelles Vorhaben im Rahmen einer deutsch-französischen Partnerschaft kaum für eine finanzielle Förderung durch den Bund in Frage kommen. Die vom Auswärtigen Amt für kulturelle Vorhaben im kommunalen Bereich zur Verfügung gestellten Mittel werden im übrigen nicht vom Auswärtigen Amt selbst, sondern von einem Vergabeausschuß unter Federführung der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände vergeben. Zu Frage B 2: Es erscheint der Bundesregierung durchaus sinnvoll, daß durch Tafeln an den kommunalen Grenzen auf kommunale Partnerschaften hingewiesen wird. Derartige Tafeln sind in der Tat an vielen Ortseingängen zu sehen. Nach Meinung der Bundesregierung sollte allerdings die Initiative den Kommunen überlassen bleiben. Dabei sollte die Gemeinde dafür Sorge tragen, daß die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Einer bundesgesetzlichen Regelung bedarf es nach Auffassung der Bundesregierung nicht. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 22. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Frage B 3) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der amerikanischen Gewerkschaften AFL/CIO anläßlich der Beratung des neuen Handelsgesetzes, die Diskussion um den Abbau der Berliner Mauer insofern zu aktualisieren, daß als Preis für die Meistbegünstigung für die UdSSR ihr Abbau gefordert wild? Wie die Bundesregierung die Berliner Mauer einschätzt, ist zur Genüge bekannt. Ihre Politik zielt darauf ab, die Mauer eines Tages zu überwinden und daraus folgt, daß die Bundesregierung jede geeignete Maßnahme unterstützt, die uns diesem Ziel näherbringen könnte. Es ist allerdings mehr als fraglich, ob eine Verknüpfung dieses Problems mit der Frage der Meistbegünstigung Erfolg verspräche. Dies muß jedoch dem Urteil des amerikanischen Senats überlassen bleiben. In diesem Zusammenhang darf nicht übersehen werden, daß die Überwindung der Berliner Mauer und überhaupt eine größere Durchlässigkeit der Grenzen nicht allein von der Entwicklung des Verhältnisses zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion abhängt, sondern ebenso von der Entwicklung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 23. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 7/588 Fragen B 4 rind 5) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1973 2073 Wie beurteilt die Bundesregierung einen am 15. Mai 1973 veröffentlichten Untersuchungsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Nürnberg), wonach rund ein Drittel der Behinderten in der Bundesrepublik Deutschland nicht entsprechend ihrer Ausbildung beschäftigt werde, der Anteil der Facharbeiter, die von 1965 bis 1970 in eine un- oder angeleinte Arbeitertätigkeit übergewechselt und damit in der Regel beruflich abgestiegen sind, bei Behinderten mit 16 Prozent doppelt so groß wie bei Nichtbehinderten sei und ein beruflicher Aufstieg in diesem Zeitraum nur halb so vielen Behinderten wie Nichtbehinderten gelungen sei? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Personenkreis der Behinderten beschleunigt und ausreichend in das Berufsleben zu integrieren? Der jüngst veröffentlichte Untersuchungsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Erlangen, bedarf einer eingehenden Analyse und Auswertung. Die Bundesregierung hat diese eingeleitet. Sie wird den Bericht gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeit und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erörtern sowie ergänzende und vertiefende Untersuchungen zur Situation der Behinderten, insbesondere über den Erfolg durchgeführter Rehabilitationsmaßnahmen veranlassen. Die im Untersuchungsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bisher enthaltenen Ergebnisse, die sich auf den Zeitraum von 1965 bis 1970 beziehen, bestätigen in vollem Umfange die Auffassung der Bundesregierung, daß die Situation der Behinderten über lange Jahre hinweg nicht genügend Beachtung gefunden hat. Erst das im Jahre 1970 verkündete „Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Förderung der Rehabilitation der Behinderten" hat umfassende Maßnahmen zur besseren Eingliederung der Behinderten in Arbeit, Beruf und Gesellschaft eingeleitet. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die zügige Verwirklichung der im Aktionsprogramm enthaltenen Maßnahmen den Behinderten bessere Chancen zur Eingliederung in das Berufsleben eröffnen wird. Eine zentrale Bedeutung wird dabei dem Ausbau eines bedarfsdeckenden Netzes überbetrieblicher beruflicher Rehabilitationseinrichtungen zukommen, in denen die Behinderten in den für sie besonders geeigneten Berufen eine qualifizierte Berufsausbildung erhalten können. Die Behinderten sollen dadurch soweit wie möglich in die Lage versetzt werden, trotz ihrer Behinderung vollwertige berufliche Leistungen zu erbringen. Auf Grund der im Aktionsprogramm Rehabilitation der Bundesregierung vorgesehenen verstärkten Förderungsmaßnahmen ist es in den letzten Jahren gelungen, die Zahl der Ausbildungsplätze in den Berufsförderungswerken zur Eingliederung der behinderten Erwachsenen erheblich zu erweitern. Die früher bestehenden Wartezeiten konnten bereits fühlbar abgebaut werden. Durch eine zügige Fortführung der Förderungsmaßnahmen wird es möglich sein, in den nächsten Jahren die Zahl der vorhandenen modernen Ausbildungsplätze für behinderte Erwachsene auf insgesamt etwa 10 000 zu erhöhen. Der zur Zeit absehbare Bedarf an Ausbildungs- und Umschulungsplätzen für behinderte Erwachsene wird dann gedeckt sein. Parallel dazu wird ein bedarfsdeckendes Netz von Berufsbildungswerken aufgebaut werden, in denen jugendliche Behinderte nach Abgang aus den allgemeinbildenden Schulen eine behindertengerechte berufliche Erstausbildung erhalten können. Die Bundesregierung rechnet damit, daß die bisher eingeleiteten Planungen und Baumaßnahmen in den nächsten Jahren weitgehend abgeschlossen werden können. Die Zahl der jugendlichen Behinderten, die heute noch ohne eine qualifizierte Berufsausbildung ins Arbeitsleben eintreten müssen, wird sich dann entscheidend vermindern. Durch die Schaffung dieser beruflichen Rehabilitationseinrichtungen wird die bisher unzulängliche Situation bei der Berufsausbildung von Behinderten auf eine neue Basis gestellt. Treten die Behinderten mit einer qualifizierten und ihren Fähigkeiten entsprechenden beruflichen Ausbildung in das Arbeitsleben ein, werden dort die Chancen auf einen der Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz und einen beruflichen Aufstieg wesentlich günstiger sein als in den vergangenen Jahren. Die genannten Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsausbildung der Behinderten bedürfen vielfacher und ergänzender Hilfen, die nicht zuletzt auch eine verstärkte Aufklärung der Öffentlichkeit und der Arbeitgeber über die berufliche Leistungsfähigkeit der Behinderten beinhalten müssen. In diesem Zusammenhang ist auch auf das von der Bundesregierung verabschiedete Gesetz zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts hinzuweisen. Es wird alle Behinderten mit einer um wenigstens 50 v. H. geminderten Erwerbstätigkeit, unabhängig von der Ursache der Behinderung, bei der Erlangung und Erhaltung eines Arbeitsplatzes besonders schützen. Das Gesetz wird damit einen wichtigen Beitrag zur Integration der Behinderten in das Arbeitsleben leisten. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel vom 23. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Fragen B 6 und 7): Stimmt die Bundesregierung mit dem Europäischen Parlament dahin gehend überein, daß im Anschluß an jede der vier jährlichen Konsultationstagungen der Außenminister der Gemeinschaft unmittelbar ein Kolloquium mit dem politischen Ausschuß des Europäischen Parlaments stattfinde? Wird die Bundesregierung dafür eintreten, daß die Kommission der Europäischen Gemeinschaft auf allen Ebenen ohne Einschränkungen an den Arbeiten der Außenminister über die politische Zusammenarbeit und die politische Einigung Europas beteiligt wird? Zu Frage B 6: Wie die Bundesregierung bereits mehrfach an dieser Stelle betont hat, strebt sie die Erweiterung und Stärkung der Befugnisse des Europa-Parlaments an. Sie setzt sich daher auch dafür ein, daß die auf der Pariser Gipfelkonferenz beschlossene Intensivierung der politischen Zusammenarbeit von einer entsprechenden Intensivierung der Kontakte zwischen den Außenministern der neun Regierungen und dem Europa-Parlament begleitet wird. Ob dies am besten 2074* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1973 in der vorgeschlagenen Form von 4 Kolloquien im Anschluß an die 4 Konsultationstreffen der Außenminister im Jahr geschieht, wird zur Zeit von den neun Regierungen geprüft, die den Bericht über die politische Zusammenarbeit vorbereiten, den die Außenminister bis zum 30. 6. 1973 vorlegen sollen. Zu Frage B 7: Die Bundesregierung tritt für eine enge Verbindung der Gemeinschaftsorgane mit den Arbeiten der politischen Zusammenarbeit ein, die auch in Ziffer 14 des Pariser Gipfelkommuniqués angesprochen wird. Sie betrachtet die politische Zusammenarbeit der neun Regierungen und die gemeinschaftliche Gestaltung der Außenbeziehungen der Gemeinschaft durch deren Organe als die beiden wesentlichen Elemente einer werdenden europäischen Außenpolitik, die sich in dem Maße entwickeln wird, wie die Gemeinschaft dem Ziel einer Europäischen Union näherrückt. Der Vorschlag, die Kommission der EG auf allen Ebenen ohne Einschränkungen an den Arbeiten der Außenminister über die politische Zusammenarbeit und die politische Einigung Europas zu beteiligen, wird zur Zeit von den neun Außenministern, die bis zum 30. 6. 1973 einen Bericht über die politische Zusammenarbeit vorlegen sollen, geprüft. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 23. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 7/588 Frage B 8) : Hat die Bundesregierung zuverlässige Informationen über die Verfolgung der Zeugen Jehovas 1972/73 in Malawi und über das Schicksal jener, die nach Sambia geflohen sind, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, sei es direkt oder über die Vereinten Nationen, zu vermitteln und zu helfen? Die Bundesregierung ist über Vorgänge in Malawi, von denen Angehörige der Zeugen Jehovas betroffen sind, durch Berichte der Botschaften und Pressemeldungen unterrichtet. Es erweist sich jedoch als schwierig, ein zuverlässiges Bild über Maßnahmen gegenüber dieser Glaubensgemeinschaft in Malawi zu gewinnen, zumal sich örtliche Stellen zu den Vorgängen nicht äußern. Soweit bekannt, waren im Herbst 1972 mehr als 10 000 Zeugen Jehovas von Malawi nach Sambia geflüchtet. Sie sind auf Initiative der sambischen Regierung um die Jahreswende 1972/73 mehrheitlich in ihre Heimat zurückgeführt worden. Viele dieser Rückkehrer sind aber inzwischen denjenigen ihrer Glaubensgenossen gefolgt, die bereits im Herbst 1972 nach Mosambik ausgewichen waren und haben ihre Heimat Malawi erneut verlassen. Die Möglichkeit ausländischer Regierungen, für die betroffenen Menschen erfolgreich zu intervenieren, sind begrenzt. Die Angelegenheit ist völkerrechtlich eine innere Angelegenheit Malawis. Einwirkungen der Bundesregierung auf die malawische Regierung zugunsten der Betroffenen würden als eine völkerrechtlich unzulässige Einmischung in die inneren Angelegenheiten Malawis zurückgewiesen werden. Der deutsche Botschafter in Malawi wird die Entwicklung weiterhin aufmerksam beobachten und bei sich bietender Gelegenheit unsere Auffassung zum Ausdruck bringen. Auch der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen ist inzwischen mit der Angelegenheit befaßt worden. Er hat sich bereits in der Vergangenheit in zahlreichen Fällen erfolgreich für die Linderung der Not der Flüchtlinge in Afrika einsetzen können. Die Bundesregierung unterstützt diese Bemühungen durch ihre materiellen Beiträge und steht überdies mit dieser VN-Sonderorganisation in einem fortlaufenden Gedankenaustausch. Anlage 21 Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Frage B 9) : Welche Datenbanken bestehen bzw. sind bei der Bundesregierung im Aufbau begriffen, und wie wird die Zugriffsmöglichkeit des Parlaments auf diese Datenbestände beurteilt? In vielen Bereichen der Bundesverwaltung laufen Versuche, Datenbanken als Grundlage von Informationssystemen für einzelne Fachbereiche aufzubauen. Im Rahmen dieser Antwort können nur einige Projekte genannt werden: — Statistische Datenbank — Verkehrsdatenbank — Informationssystem für Finanzwirtschaft, Finanzpolitik und Finanzstatistik — Informationssystem für die Aufgaben der Entwicklungshilfe — Management-Informationssystem für die Bundeswehr-Planung — Elektronisches Management-Informationssystem für die Rüstung — Juristisches Informationssystem — Datenbank des Bundespresseamtes — Integrierte Vorhaben-Planung des Bundeskanzleramtes — Sozialdatenbank — Ausländerzentralregister — Kriminalpolizeiliches Informationssystem — Bundeszentralregister, in dem alle strafgerichtlichen Verurteilungen, gerichtliche Entscheidungen über Zurechnungsunfähigkeit, Entmündigungen und Unterbringungen in geschlossenen Anstalten sowie Entscheidungen von Verwaltungsbehörden auf den Gebieten des Ausländer-, Gewerbe-, Paß- und Waffenwesens erfaßt werden. Die Projekte befinden sich überwiegend im vorbereitenden bzw. konkreten Planungsstadium. Sie Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1973 2075* werden frühzeitig aufeinander abgestimmt, um — soweit möglich und erforderlich — Mehrfacherfassung und -speicherung von gleichen Informationen zu vermeiden und die gegenseitige Verträglichkeit der Systeme sicherzustellen und damit die Voraussetzungen für einen Verbund der innerhalb des Bereichs des Bundes entstehenden Datenbanken zu schaffen. Es wird in der in meinem Hause eingerichteten Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für die elektronische Datenverarbeitung in der Bundesverwaltung z. Z. an einer Gesamtkonzeption für Planung und Aufbau eines Bundesinformationssystems, des sog. Bundesdatenbanksystems gearbeitet, die Grundlagen für die Teilvorhaben festlegen soll. Die Zielvorstellung bei der Planung des Bundesinformationssystems schließt, wie im zweiten Bericht der Bundesregierung über die Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung in der Bundesverwaltung (BT-Drucksache VI/648) bereits ausgeführt, von vornherein aus, daß die Exekutive sich etwa Informationsmonopole schaffen und so ein Übergewicht gegenüber dem Parlament erhalten könnte. Vielmehr soll das Informationssystem des Bundes offen sein und dem Parlament — den Fraktionen, wie jedem einzelnen Abgeordneten —, der Exekutive und der Rechtsprechung im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten gleichermaßen zur Verfügung stehen. Mit der Fertigstellung eines ersten Entwurfs der Gesamtkonzeption für Planung und Aufbau des Bundesinformationssystems kann im Laufe dieses Jahres gerechnet werden. Sowohl die Bundesressorts als auch der Bundestag werden an der dann beginnenden Beratung der Gesamtkonzeption beteiligt werden. Anlage 22 Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Frage B 10) : In welcher Höhe und unter welchen Bedingungen wurden Haushaltsmittel des Bundes und Finanzmittel aus Lotto und Toto für den Breitensport in den Jahren 1971 und 1972 zur Verfügung gestellt, und in welcher Höhe sind sie für das Jahr 1973 vorgesehen? Ihre Frage bezieht sich auf alle Bundesressorts, die Sparförderungsmittel bewirtschaften. Sie betrifft darüber hinaus den Förderungsbereich der Länder, in denen Finanzmittel aus Lotto und Toto zur Sportförderung herangezogen werden, und die Lotto- und Totogesellschaften, die unmittelbare Förderungsleistungen zugunsten des Sports erbringen. Das einschlägige Zahlenmaterial steht dem Bundesministerium des Innern nicht vollständig zur Verfügung. Ich habe mich deshalb umgehend um entsprechende Auskünfte bemüht. Sobald alle Einzelheiten bekannt sind, werde ich Sie über das Ergebnis schriftlich unterrichten. Anlage 23 Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenders (SPD) (Drucksache 7/588 Fragen B 11 und 12) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet, daß oberste Aufgabe der Behörde vor allem die Kontrolle der Abwassereinleitungen und nicht allein die Gewässerüberwachung sein sollte, weil wirksame und wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zur Beseitigung von Schadstoffen deren genaue Kenntnis voraussetzen und daher nur am Anfallort der wassergefährdenden Substanzen ergriffen werden könnten, und daß die Bewertong der Abwassereinleitungen nach hygienisch bedenklichen und möglicherweise toxischen Substanzen erfolgen müßte? Erwägt die Bundesregierung, die Abwassereinleiter zu einer umfassenden Selbstkontrolle unter besonderer Berücksichtigung möglicher Schadstoffe zu verpflichten und für die Beurteilung einer Abwassereinleitung die pro Zeiteinheit abgegebene Masse an Ahwasserinhaltstoffen und nicht deren Konzentration vorzuschreiben? Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und die Wassergesetze der Länder schreiben vor, daß Benutzungen der Gewässer, zu denen auch das Einbringen und Einleiten von Stoffen in die Gewässer gehört, der behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen. Diese können unter Festsetzung von Benutzungsbedingungen und Auflagen erteilt werden. Auflagen sind auch zulässig, um nachhaltige Wirkungen für andere zu verhüten oder auszugleichen. Durch Auflagen können ferner insbesondere Maßnahmen zur Beobachtung oder zur Feststellung des Zustandes vor der Benutzung und von Beeinträchtigungen und nachteiligen Wirkungen durch die Benutzung angeordnet, wie auch die Bestellung verantwortlicher Betriebsbeauftragter vorgeschrieben werden. Diese Vorschriften erlauben für die Einleitung von Abwässern im Einzelfall vorzuschreiben, wie weitgehend das Abwasser vor der Einleitung in das Gewässer zu klären oder zu behandeln ist, welche Inhaltsstoffe es noch enthalten und in welcher Menge es eingeleitet werden darf sowie welchen Ansprüchen es sonst noch genügen muß, z. B. auch hinsichtlich hygienisch bedenklicher und giftiger Substanzen. Es ist dann Aufgabe des Inhabers der Abwassereinleitung, die Behandlung der Abwässer so durchzuführen, daß die behördlichen Auflagen erfüllt und eingehalten werden. In der Praxis sieht es jedoch oft anders aus. In vielen Fällen sind für die Einleitung von Abwässern noch keine wasserbehördlichen Erlaubnisse oder Bewilligungen mit zeitgemäßen Bedingungen und Auflagen für die Reinigung der Abwässer erteilt worden. Hinzu kommt, daß die behördliche Überwachung und Kontrolle der Abwassereinleitungen, die nicht minder wichtig ist als die Gewässerüberwachung selbst, einen erheblichen Arbeits-, Mittel-und Personalaufwand erfordert. Die ordnungsmäßige Reinigung der Abwässer verursacht bei den Abwassereinleitern Kosten; es fehlt deshalb das Eigeninteresse am Bau von Kläranlagen und an der Einhaltung der gegebenenfalls gesetzten Bedingungen und Auflagen. Um diese Schwierigkeiten zu überwinden und die Reinhaltung der Gewässer in einem überschaubaren Zeitabschnitt sicherzustellen, ist es erforderlich, die Vorschriften der Wassergesetze zu präzi- 2076* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1973 sieren und ein ökonomisches Interesse der Abwassereinleiter an der Abwasserreinigung zu schaffen. Der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes sieht wichtige neue Vorschriften im Interesse eines wirksamen Gewässerschutzes vor, so insbesondere bundeseinheitliche Vorschriften über einen auf die Zwecke der Trinkwasserversorgung ausgerichteten Gewässergütestandard und über Reinhalteanforderungen an Abwasser. Hierbei ist vorgesehen, nicht nur Grenzwerte für Konzentrationen festzusetzen, sondern auch Bestimmungen über Mengenbegrenzungen für Abwasserinhaltsstoffe zu treffen. Das geplante Abwasserabgabengesetz wird darüber hinaus Bestimmungen zur Ermittlung der Schädlichkeit des Abwassers aller Abwassereinleiter enthalten und eine Abgabe vorschreiben, deren Höhe sich nach der Menge und der Schädlichkeit des Abwassers bemessen wird. Das wird auch eine eingehende Kontrolle der Abwassereinleiter bewirken. Durch diese Vorschriften wird das ökonomische Interesse der Abwassereinleiter an einer möglichst weitgehenden Reinigung der Abwässer geweckt und eine wirkungsvolle Eigeninitiative der Verursacher von Gewässerverschmutzungen zur Verringerung oder Beseitigung der Verschmutzungen erreicht werden. Im übrigen ist die Regelung der Gewässerüberwachung und die Verstärkung der Selbstkontrolle von Abwassereinleitern, u. a. auch durch die Verpflichtung zur Einsetzung von Betriebsbeauftragten, als Exekutivaufgabe Sache der Länder. Auch soweit hier weitere gesetzliche Regelungen zu schaffen wären, müßten diese in den Landeswassergesetzen getroffen werden. Anlage 24 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schüler vom 24. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 7/588 Fragen B 13 und 14) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß an der Grenzübergangsstelle Herleshausen (Landkreis Eschwege) Bundesgrenzschutz und Zoll in völlig unzureichenden Baulichkeiten untergebracht sind, und ist sie der Meinung, daß mit dem gestiegenen Transit- bzw. Ein- und Ausreiseverkehr durch und in die DDR die Notwendigkeit der Errichtung neuer Gebäude noch dringlicher geworden ist? Wie weit sind ggf. die Neubauplanungen für die Grenzübergangsstelle Herleshausen gediehen, bzw. wann ist mit dem Neubau zu rechnen? Die schwierigen Verkehrs- und Abfertigungsverhältnisse bei der Grenzkontrollstelle Herleshausen und die unbefriedigende Unterbringung der Beamten sind bekannt. Mein Haus ist deshalb schon seit längerem bemüht, die Abfertigungsanlagen und die Unterbringung der Beamten zu verbessern. Erste Planungen ließen sich jedoch aus tiefbautechnischen Gründen, insbesondere wegen der schwierigen Geländeverhältnisse (Längsgefälle im Abfertigungsbereich bis zu 5 %), nicht verwirklichen. Bei der Neuplanung wird deshalb auch geprüft, ob die Grenzkontrollstelle an das bereits vorhandene Teilstück der Autobahn von Wommen bis zum gegenwärtigen Standort der Grenzkontrollstelle — ca. 500 m westlich dieses Standorts — verlegt werden soll. Dadurch könnten auch die Ortsdurchfahrten Wommen und Herleshausen vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Um die dringendsten Unterbringungsschwierigkeiten zu beheben, wurde in diesem Monat ein zusätzliches provisorisches Abfertigungsgebäude (Feldhaus der Bundeswehr) aufgestellt. Die Planungen und ihre Durchführung werden mit Nachdruck weiter betrieben. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 23. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Frage B 15) : Unter welchen Gesichtspunkten und aus welcher Begründung erteilt das Bundesministerium für Wirtschaft die Genehmigung für eine Tarifgestaltung bei den Kfz-Versicherungsgesellschaften, die einen 20%igen Prämienvorteil für Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes gegenüber den übrigen Versicherten bedeutet? Ihre Frage, unter welchen Gesichtspunkten und aus welcher Begründung die Genehmigung für die Tarifgruppe B in der Kraftfahrtversicherung erteilt wird, beantworte ich namens der Bundesregierung wie folgt: Die Unternehmenstarife in der Kraftfahrtversicherung sind nach folgenden großen Tarifgruppen gegliedert: G - Versicherungsnehmer in Orten ab 100 000 Einwohner M = Versicherungsnehmer in Orten von 5 000 bis 100 000 Einwohner L — Versicherungsnehmer in Orten unter 5 000 Einwohner B Gebietskörperschaften usw. sowie deren Bedienstete Diese Tarifgruppen werden teilweise noch weiter untergliedert; ferner werden noch bestimmte Einzugsbereiche von Großstädten zu einer Tarifgruppe E zusammengefaßt. Diese Tarifdifferenzierung ist durch den Wettbewerb der Versicherungsunternehmen untereinander entstanden. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die nach ihrer Satzung nur Angehörige bestimmter Personenkreise versichern (z. B. landwirtschaftliche Versicherungsvereine und Beamtenversicherungsvereine) können auf Grund des günstigeren Schadenbedarfs dieser Personengruppen niedrigere Prämien anbieten. Die übrigen Versicherungsunternehmen sind dadurch gezwungen, auch ihrerseits aus den statistischen Ergebnissen entsprechende Folgerungen für die Tarifgestaltung zu ziehen, wenn sie auf diese günstigen Risiken nicht ganz verzichten wollen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1973 2077* Nach § 7 Abs. 2 der von meinem Hause erlassenen „Verordnung über die Tarife in der Kraftfahrtversicherung" können bei der Gestaltung des Unternehmenstarifs subjektive Gefahrenmerkmale berücksichtigt werden, wenn sie erstens eindeutig bestimmbar sind, zweitens die Gruppe dieser Versicherungsnehmer groß genug ist, um einen versicherungstechnischen Ausgleich zu ermöglichen und — das ist entscheidend — drittens ihr Schadenbedarf von dem entsprechenden Schadenbedarf aller Versicherungsnehmer wesentlich abweicht. Die Tarifgruppe B erfüllt diese drei rechtlichen Voraussetzungen. Zu dem Kreis von Versicherungsnehmern, der zu dieser Tarifgruppe gehört, gehören nach den Tarifbestimmungen Nr. 9 und Nr. 11 Abs. 2 der Unternehmenstarife außer den Angehörigen des öffentlichen Dienstes u. a. auch Gebietskörperschaften, juristische Personen des Privatrechts, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen. Die Tarifgruppe B ist groß genug, um einen versicherungstechnischen Ausgleich zu ermöglichen, denn nach den statistischen Ergebnissen aller in der Bundesrepublik Deutschland zum Betrieb der Kraftfahrtversicherung zugelassenen Versicherungsunternehmen entfielen im Jahre 1972 24,3 % aller versicherten Personenkraftwagen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung auf die Tarifgruppe B. Die Tarifgruppe B unterscheidet sich auch im Schadenbedarf — das ist der durchschnittliche Schadenaufwand pro Versicherungsvertrag wesentlich von dem Schadenbedarf der anderen Tarifgruppen, wie folgende Übersicht zeigt: Tarifgruppe 1969 Schadenbedarf 1971 in DM in % 1970 in DM in % von M 1, in DM in % 1 von M von M G 257 108,9 326 110,5 316 111,7 M 236 100 295 100 283 100 L 195 82,6 238 80,7 248 87,6 B 171 72,4 215 72,9 233 82,3 Pkw 215 266 268 insges. Für das Jahr 1972 liegen noch keine entsprechenden Auswertungen vor. Die Höhe der Prämie in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung wird durchschnittlich zu rd. 80 °/o durch den Schadenbedarf beeinflußt. Die Unterschiede im Schadenbedarf zwischen den einzelnen Tarifgruppen, die in den weiter zurückliegenden Jahren nicht wesentlich anders waren, sind daher der Grund dafür, daß die Versicherungsnehmer je nach ihrer Zugehörigkeit zu einer dieser Tarifgruppen unterschiedliche Beiträge zu zahlen haben. Wie sich aus der Ubersicht ergibt, liegt der Schadenbedarf für die Tarifgruppe B um rd. 20 °/o unter dem der Tarifgruppe M. Die Angehörigen des öffentlichen Dienstes erhalten also — entgegen ihrer Annahme — keinen „Prämienvorteil", sondern die niedrigeren Beiträge der Tarifgruppe B sind das Ergebnis einer schaden- und kostengerechten Kalkulation. Abschließend bemerke ich, daß es den Versicherungsunternehmen selbstverständlich unbenommen ist, für andere Gruppen von Versicherungsnehmern gleichfalls eine besondere Tarifgruppe mit eigenen Prämien zu beantragen, wenn dies durch einen statistisch nachgewiesenen Schadenbedarf gerechtfertigt ist und die Größe der Versicherungsnehmergruppen einen versicherungstechnischen Ausgleich ermöglicht. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 25. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Fragen B 16 und 17): Welches sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe für den starken Rückstand der Bundesrepublik Deutschland im Einsatz von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen gegenüber den USA und Japan? Durch welche Maßnahmen versucht die Bundesregierung, entsprechend den Empfehlungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 28. Juli 1971, den Einsatz von NC-Werkzeugmaschinen bei Klein- und Mitlelbetrieben zu fördern? Zu Frage B 16: In der Empfehlung der Kommission vom 28. Juli 1971 zur Förderung der Verwendung numerisch gesteuerter Werkzeugmaschinen in den Ländern der EWG (Dokument Kom. (71) 1079 endg.) wird „in der Gemeinschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rückstand in der Verbreitung numerisch gesteuerter Werkzeugmaschinen im Vergleich zu Drittländern" konstatiert. Für eine solche Feststellung steht kein einheitliches Zahlenmaterial der hier gemeinten Länder USA, Großbritannien, Japan und Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung, da alle Statistiken von unterschiedlichen Definitionen der numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen ausgehen. Nach den geschätzten Zahlen besteht lediglich gegenüber den USA ein Rückstand in Produktion und Einsatz numerisch gesteuerter Werkzeugmaschinen. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen vom nachkriegsbedingten Vorsprung der USA in der Entwicklung und Anwendung von EDV-Anlagen bis zur stärkeren Verbreitung des Mehrschichtbetriebes, von dem der rentierliche Einsatz von NC-Maschinen wesentlich abhängt. Der Ausfuhranteil von ca. 50 % an der Gesamtproduktion der deutschen Werkzeugmaschinenindustrie dokumentiert im Gegenteil die allgemein starke Stellung dieser Branche in der Welt. Zu Frage B 17: Im vorgenannten EG-Dokument werden die Schwerpunkte eines Aktionsprogramms zur Förderung des Einsatzes numerisch gesteuerter Werk- 2078* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1973 zeugmaschinen u. a. auch in kleinen und mittleren Unternehmen skizziert, und zwar — „eine allgemeine Informationsaktion über die numerische Maschinensteuerung; — eine spezifische Aktion zur Unterstützung von Unternehmen, die numerisch gesteuerte Maschinen verwenden; — eine allgemeine Forschungs- und Entwicklungsaktion". Es wird betont, daß es sich um Maßnahmen zugunsten der Anwender solcher Maschinen und nicht zugunsten der Hersteller handeln soll. „Im Gegenteil", heißt es wörtlich, „diese sollen sich an der Durchführung eines Aktionsprogramms, das ihnen auf dem Wege über die Förderung der Nachfrage indirekt zugute kommen wird, beteiligen". Die Empfehlungen der Kommission waren inzwischen Gegenstand mehrerer Beratungen von Regierungssachverständigen in Brüssel. Dabei hat die deutsche Delegation den Standpunkt vertreten, daß sie spezifische staatliche Maßnahmen zugunsten der Anwender von NC-Maschinen nicht für erforderlich halte. Die Probleme der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Forschung wurden in mehreren Sitzungen der EG-Arbeitsgruppe „Politik auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung" behandelt. Grundlage der Beratungen ist eine von der Generaldirektion III (gewerbliche Wirtschaft, Technologie und Wissenschaft) vorgelegte „Untersuchung über den Einsatz der numerisch gesteuerten (NC) Technologie im Rahmen der Automatisierung des Produktionsprozesses" (Dok. 1259/III/71 DRes. 1). Das darin entwickelte Gemeinschaftsforschungsprogramm umfaßt 7 Einzelprojekte, deren Überprüfung in den Mitgliedstaaten noch andauert. In einer ersten Stellungnahme hat die Arbeitsgruppe der Kommission nahegelegt, die „finanziellen, juristischen und organisatorischen Aspekte" der vorgeschlagenen Projekte zu präzisieren. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 23. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Fragen B 18 und 19) : Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, die Stadt Osnabrück und den ehemaligen Landkreis Osnabrück nicht in die Förderungsmaßnahmen des Bundes (Gemeinschaftsaufgaben) einzubeziehen? Wann ist die Bundesregierung bereit, diesen Raum in die Förderungsmaßnahmen einzubeziehen? Zu Frage B 18: Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" am 1. Januar 1971 entscheidet ein Planungsausschuß, dem Bund und Länder ange- hören, über die Abgrenzung der Fördergebiete. Dieser Ausschuß beschloß bei der Aufstellung des ersten Rahmenplans für die genannte Gemeinschaftsaufgabe, nur diejenigen Kreise als Fördergebiete aufzunehmen, die bereits im Rahmen von Regionalen Aktionsprogrammen gefördert wurden. Dazu gehörten die Stadt und der Kreis Osnabrück nicht. Zu Frage B 19: Wie schon in der Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Abgeordneten Immer in der Fragestunde vom 14./16. Februar 1973, Frage Nr. 58, und in den schriftlichen Antworten auf die Frage des Abgeordneten Dieter Schulte anläßlich der Fragestunde vom 4./6. April 1973, Frage Nr. 18, auf diejenige des Abgeordneten Franz Zebisch anläßlich der Fragestunde vom 9./11. Mai 1973, Frage Nr. 25, und auf diejenige des Abgeordneten Klaus Konrad anläßlich der Fragestunde vom 16./18. Mai 1973, darf ich erneut darauf hinweisen, daß der Planungsausschuß ein Forschungsprogramm in Auftrag gegeben hat, das die wissenschaftlichen Grundlagen für die Überprüfung der Fördergebietsabgrenzung etc. liefern soll. Dieses Programm steht vor seinem Abschluß. Praktische Ergebnisse werden im Herbst 1973 vorliegen. Zur Zeit ist es daher nicht möglich, über die Anerkennung von Städten oder Kreisen als Fördergebiete etwas auszusagen. Anlage 28 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 24. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wawrzik (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Fragen B 20 und 21) : Führen die im Einzelplan 11 des Haushaltsjahres 1973 unter dem Titel 89 201 eingesetzten Mittel in Höhe von 1,5 Millionen DM zu zusätzlichen Räumen für Personalunterkünfte, oder gehen sie zu Lasten der Bettenzahl der im gleichen Haus untergebrachten Klinik für Dermatologie und Allergie? Falls die geplanten Maßnahmen zu Lasten der angeführten Klinik gehen, ist die Bundesregierung bereit, alle Bestrebungen zu unterstützen, die zu einem Ersatz für die verlorengegangenen Betten oder zu einem eigenen Institut im Rahmen der Genossenschaft Sanatorium Valbella am gleichen Platz führen? Die im Einzelplan 11 bei Kapitel 11 10 Titel 892 01 vorgesehenen Mittel sind als Zuschuß dazu bestimmt, das bisherige Personalgebäude des Sanatoriums Valbella, die Dependance Mühlehof, in der auch 34 Patienten der Dermatologischen Klinik untergebracht sind, durch ein neues Gebäude zu ersetzen. Die Betriebserlaubnis der schweizerischen Behörden für dieses Gebäude ist wegen Baufälligkeit, großer Brandgefahr und mangelnder Fluchtmöglichkeiten bis längstens Ende 1974 beschränkt. Da nach dem vorliegenden Gutachten der Bundesbaudirektion ein Umbau des überalterten Gebäudekomplexes ungerechtfertigt hohe Investitionen erfordern würde und unwirtschaftlich erscheint, ist beabsichtigt, den Mühlehof abzureißen und an seiner Stelle einen Personalbau zur Unterbringung von 64 Sanatoriumsbediensteten zu errichten. Die Planung ist jedoch so angelegt, daß jederzeit noch ein Patientenbau davor errichtet werden kann. Ne- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1973 2079* ben den zur Zeit im Mühlehof untergebrachten Bediensteten soll der geplante Personalbau zusätzlich Bedienstete aufnehmen, die jetzt im Hauptgebäude oder außerhalb wohnen. Es ist daher auch geplant, im Hauptgebäude 9 Bedienstetenünterkünfte zur Auflockerung der Unterbringung in Patientenzimmer umzuwandeln. Das Hochgebirgssanatorium Valbella wird bemüht sein, die durch den Abriß des Mühlehofs bedingte Verminderung der Bettenzahl der Dermatologischen Klinik u. a. zunächst durch Miete geeigneter Räume nach Möglichkeit auszugleichen. Es kann noch nicht übersehen werden, ob weitergehende Pläne verwirklicht werden können. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vorn 23. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7 588 Fragen B 22 und 23) : In welchem Umfang haben im Jahr 1972 deutschamerikanische Jugendbegegnungen und ein deutschamerikanischer Jugendaustausch stattgefunden? In welchem Umfang sind diese Maßnahmen aus öffentlichen Mitteln gefördert worden? Förderungsmittel des Bundesjugendplans für deutsch-amerikanischen Jugendbegegnungen in den USA und in der Bundesrepublik Deutschland werden in der Regel im Zentralstellenverfahren über die zentralen Jugend- und Studentenverbände, im Länderverfahren über die obersten Landesjugendbehörden gegeben. Angaben über den Umfang des deutsch-amerikanischen Jugendaustauschs im Jahr 1972 und dessen Förderung aus Mitteln des Bundesjugendplanes 1972 können erst nach Vorlage der Verwendungsnachweise und der zentralen Auswertung durch das Statistische Bundesamt gemacht werden. Die Ergebnisse werden voraussichtlich gegen Ende 1973 vorliegen. Im Jahre 1971 sind mit einer Zuwendungssumme aus dem Bundesjugendplan in Höhe von 111 644 DM 20 Begegnungsveranstaltungen in den USA mit insgesamt 382 deutschen Teilnehmern gefördert worden. Dabei handelte es sich neben einigen Förderungsmaßnahmen des zentralen Schüleraustausches (American Field Service, Highschool Student Ambassador Program Inc., Europäischer Austauschdienst u. a.) um die übliche Förderung von internationalen Jugendbewegungen im Zentralstellen- und Länderverfahren. Darüber hinaus haben sich inzwischen auf gemeinsame amerikanische und deutsche Initiative in über 60 Städten der Bundesrepublik, in denen amerikanische Streitkräfte stationiert sind, deutschamerikanische Jugendgruppen gegründet, die 1972 mehr als 50 000 junge US-Soldaten und junge Deutsche in Freizeitaktivitäten, Sprachkursen und Gemeinschaftsdiensten zusammengeführt haben. Aus Bundesmitteln sind 1972 mehrere überregionale Planungs- und Auswertungsseminare dieser Gruppen gefördert worden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 23. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 7/588 Frage B 24) : Wird auch in der Bundesrepublik Deutschland der Farbstoff „Violett Nr. 1" zur Färbung und Kennzeichnung von Lebensmitteln verwendet, und wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, daß dieser Farbstoff in den USA verboten wurde, nachdem japanische Wissenschaftler bei Versuchen mit Ratten festgestellt haben, daß diese nach Einnahme des Farbstoffs Krebsanzeichen aufwiesen, und wird die Bundesregierung dem amerikanischen Beispiel folgen? Der Farbstoff Violett Nr. 1 ist in der Bundesrepublik zum Färben und zur Kennzeichnung von Lebensmitteln nicht zugelassen. Der Bundesregierung ist das Verbot dieses Farbstoffes in den USA bekannt. Die Food and Drug Administration des amerikanischen Gesundheitsministeriums hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit Anfang April darüber informiert, daß Violett Nr. 1 aufgrund von zwei noch nicht veröffentlichten japanischen Arbeiten verdächtigt wird, krebserregend zu sein, und deshalb in den USA ab 10. April 1973 für Lebensmittel, Kosmetika und Arzneimittel nicht mehr zugelassen wird. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 24. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 7/588 Frage B 27) : Wann wird die Auto-Schnellstraße von Duisburg bis Walsum über Walsum hinaus - wie vorgesehen — bis Wesel verlänpert werden? Im Bedarfsplan (Anlage zum Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971-1985 vom 30. Juni 1971) ist die neue 4spurige B 8 zwischen Düsseldorf und Dinslaken in die I. Dringlichkeitsstufe und in der anschließenden Strecke bis Wesel in die II. Dringlichkeitsstufe eingereiht. Für den Abschnitt der I. Dringlichkeitsstufe sind zwar im 1. Fünfjahresplan, der die Jahre 1971 bis 1975 umfaßt, Anlaufbeträge eingestellt. Infolge der in der Zwischenzeit eingetretenen Kostensteigerungen und wegen der Herabsetzung des für den Straßenbau zweckgebundenen Anteils an der Mineralölsteuer sind jedoch diese finanziellen Dispositionen nicht mehr zu halten. Da zunächst die bereits im Bau befindlichen und hoch anfinanzierten Maßnahmen zur Erzielung eines Verkehrswertes fertiggestellt werden müssen, kann zur Zeit ein Termin für den Bau der neuen B 8 zwischen Duisburg und Wesel noch nicht genannt werden. 2080* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1973 Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 24. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Frage B 28): Ist der Bundesregierung bekannt. daß die im nordoberpfälzischen Raum ansässige Natursteinindustrie auf Grund der eingeleiteten Stabilitätsmaßnahmen, die zu einem fast völligen Ausfall der Bundesmittel für neue Maßnahmen im Straßenbau ins Bereich der Straßenbauämter Bayreuth, Weiden und Amberg geführt haben, in nächster Zeit zur Entlassung der Arbeitskräfte und zur Stillegung der Betriebe gezwungen wird, falls nicht schnellstens neue Aufträge kommen, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um diese Krise abzuwenden? Eine möglicherweise drohende Krise der im nordoberpfälzischen Raum ansässigen Natursteinindustrie kann nicht auf die von der Bundesregierung eingeleiteten Stabilitätsmaßnahmen zurückgeführt werden. Neue Maßnahmen können im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung, d. h. bis zur Verkündung des Bundeshaushalts grundsätzlich nicht begonnen werden. Das ergibt sich vor allem aus Art. 111 und 112 Grundgesetz. Ausnahmen sind nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses mit Einwilligung des Bundesministers der Finanzen möglich. Solchen Ausnahmen wurden jüngst für folgende Maßnahmen bewilligt: B 22 Verlegung bei Schönthal B 85 Verlegung bei Untertraubenbach B 20 Umbau der Fleischtorbrücke in Cham Ob die Voraussetzungen für weitere Ausnahmegenehmigungen vorliegen, wird zur Zeit geprüft. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 24. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Frage B 29) : In welcher Form ist die Bundesregierung bereit, die Regionalfluglinie Hof—Bayreuth—Frankfurt (Main) in Anbetracht ihrer außerordentlichen Bedeutung für die Verkehrsanbindung des nordostbayerischen Raums zu fördern? Für die Einrichtung der von Ihnen genannten regionalen Luftverkehrsverbindung Hof—BayreuthFrankfurt waren vor allem die Erkenntnisse maßgebend, die innerhalb der vom Bundesminister für Verkehr eingesetzten „Kommission für den binnenländischen Luftverkehr" gewonnen wurden. Die Luftverkehrsgesellschaft „Bayerischer Flugdienst", welche die Dienste betreibt, ist inzwischen Mitglied des bei meinem Hause bestehenden „Ständigen Koordinierungsausschusses für den binnenländischen Luftverkehr" geworden. Nicht zuletzt auch dank der von uns befürworteten Hilfestellung seitens der Deutschen Lufthansa z. B. bei Buchung und Verkauf hat die im Sommer 1972 eingerichtete Verbindung eine steigende Nachfrage erfahren. Die Durchführung von Regionaldiensten in größerem Rahmen wird allerdings durch die flugplatzmäßigen Voraussetzungen in Hof und Bayreuth eingeschränkt. Ferner wirkt sich die Lage des Flugplatzes Hof in der Flugüberwachungszone sowie die Nähe zur Grenze hinsichtlich der flugbetrieblichen Möglichkeiten nachteilig aus. Um die regelmäßige Bedienung dieser Regionalflugplätze zu fördern, hat die Bundesanstalt für Flugsicherung daher in enger Zusammenarbeit mit den Luftverteidigungsstellen eine Reihe von flugsicherungsmäßigen Verbesserungen durchgeführt. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 24. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Fragen B 30 und 31) : Wie verläuft die geplante Trassierung der Autobahn A 203 östlich von Sindorf, Kreis Bergheim (Erft)? Wäre es nach Auffassung der Bundesregierung möglich, eine Trassierung der A 203 westlich von Sindorf — eventuell in Tieflage — zu realisieren, da der Straßenverkehr in diesem Bereich weniger stört und bestimmte kommunale Bauvorhaben in Sindorf nicht behindert? Über die Linienführung der A 203 im Bereich Sindorf liegen dem Bundesminister für Verkehr noch keine endgültigen Unterlagen vor. Aus einer technischen Vorinformation ist jedoch bekannt, daß die A 203 südöstlich Sindorf neu trassiert wird, während sie nördlich Sindorf die bestehende 2spurige Erfttalstraße überlagern soll. Über Variantenuntersuchungen, insbesondere über eine Trassierung westlich Sindorf, ist hier nichts bekannt. Um die Möglichkeiten einer solchen Führung beurteilen zu können, bedarf es zunächst entsprechender Untersuchungen durch das Land Nordrhein-Westfalen. Gemäß Art. 90 des Grundgesetzes werden die Bundesfernstraßen von den Ländern im Auftrage des Bundes verwaltet, wozu auch die Durchführung der Planung neuer Bundesfernstraßen gehört. Falls in der Örtlichkeit gewisse Zielsetzungen für eine solche veränderte Führung der A 203 bestehen, müßte die Gemeinde entsprechende Aktivitäten bei der Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen entwickeln. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 24. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Möhring (SPD) (Drucksache 7/588 Frage B 32) : Sieht der Bundesminister für Verkehr eine Möglichkeit, im Rahmen der zur Zeit laufenden Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen im Bereich der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Hamburg zu dem Ergebnis zu kommen, das in Hamburg befindliche, aber für den Elbabschnitt Lauenburg-Schnackenburg zuständige Dezernat Oberelbe nach Hitzacker in die unmittelbare Nähe des dortigen Wasser- und Schiffahrtsamts zu verlegen, um durch das Zusammenfassen dieser Teile einer Bundesbehörde nicht nur die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen, sondern auch die Bedeutung des Zonengrenzstädtchens Hitzacker zu vergrößern und die Attraktivität dieses Raums zu verstärken? Neben dem Dezernat Oberelbe sind für den Elbabschnitt Lauenburg-Schnackenburg verschiedene andere Dezernate der Wasser- und Schiffahrtsdirek- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1973 2081* tion Hamburg tätig. Nur das direkte Zusammenwirken aller dieser Dezernate in der WSD gewährleistet eine wirtschaftliche und befriedigende Bearbeitung der dieser Mittelbehörde obliegenden Aufgaben. Der BMV sieht deshalb keine Möglichkeit, das Dezernat Oberelbe nach Hitzacker zu verlegen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 24. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Frage B 33) : Uber welchen Sachstand kann die Bundesregierung bezüglich des Baus der Bundesautobahn Köln—Olpe—Hattenbach (A 73) berichten, und welche Möglichkeiten bestehen, eine hohe Dringlichkeitseinstufung zu erreichen? Im Zuge der Bundesautobahn-Neubaustrecke Köln—Olpe—Bad Hersfeld (A 73) sind auf dem ca. 60 km langen Teilstück zwischen dem Autobahnkreuz Köln/Merheim an der BAB-Betriebsstrecke Oberhausen—Frankfurt (A 2) und der Anschlußstelle Gerlingen — diese liegt knapp östlich der BAB-Betriebsstrecke Dortmund—Gießen (Sauerlandlinie) (A 13) — ca. 15 km dem Verkehr übergeben, 23 km in Bau und bei 22 km sind die Bauvorbereitungen soweit gediehen, daß auf diesem Teilstück eine durchgehende Fertigstellung voraussichtlich im Jahre 1976 erreicht wird. Die finanziellen Dispositionen sind hierauf abgestellt. Die geplante BAB Olpe—Hattenbach ab Kreuztal ist im Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen in der 2. Dringlichkeit enthalten. Hiernach und nach dem voraussichtlich für die nächsten Jahre zur Verfügung stehenden Finanzvolumen für den Bundesfernstraßenhaushalt kann vor 1985 nicht mit dem Bau dieses Teilbereichs begonnen werden. Eine Änderung der Dringlichkeit ist nur nach § 4 des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971--1985 möglich, d. h. nach Ablauf von jeweils 5 Jahren bei der Überprüfung des Bedarfsplanes. Die erste Überprüfung zur Aufstellung des 2. Fünfjahresplanes für die Jahre 1976-1980 läuft gegenwärtig an. Sollte sich als Ergebnis dieser Überprüfung herausstellen, daß die A 73 nach den jetzigen Verhältnissen die Kriterien für die 1. Dringlichkeit erfüllt, bliebe bei dem beschränkten Finanzvolumen für den Bundesfernstraßenbau immer noch das Problem der Finanzierung dieser Strecke zu lösen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 24. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Frage B 34) : Trifft es zu, daß auf Grund massiver Einsprüche und nicht zuletzt des Ankaufs von Sperrgründen im Grabenstätter Moos durch den Bund Naturschutz eine Ausweichstraße für die B 299 neu überprüft wird, und welche konkreten Vorstellungen sind bejahendenfalls bis jetzt bereits entwickelt worden? Für die BAB-Neubaustrecke Regensburg—Traunstein (gelegentlich auch B 299 neu genannt) wird zur Zeit das in Bayern gesetzlich vorgeschriebene Raumordnungsverfahren durchgeführt. Die Trasse soll östlich von Grabenstätt verlaufen. Vorschläge für andere Varianten der Trasse müßten im Raumordnungsverfahren, das in die Zuständigkeit des Landes Bayern fällt, untersucht und beurteilt werden. Dies ist — soweit hier bekannt ist — bislang noch nicht geschehen. Im übrigen ist eine generelle Führung der Autobahn Regensburg—Landshut—Traunstein im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthalten. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) (Drucksache 7/588 Fragen B 35 und 36) : Sind die Voruntersuchungen für die Autobahn Freiburg—Donaueschingen inzwischen abgeschlossen, und welche Trasse wird vorgeschlagen? Ist unbeschadet der derzeitigen unterschiedlichen Meinungen in der Öffentlichkeit sichergestellt, daß die Autobahn mit der sogenannten Nordumgehung Freiburg vorrangig gebaut wird (1. Dringlichkeitsstufe), und wenn ja, bis wann ist mit einem Beginn der Arbeiten zu rechnen? Die von der im Auftrage des Bundes tätigen Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg durchzuführenden Voruntersuchungen für die Autobahn Freiburg-Donaueschingen sind noch nicht abgeschlossen. Dem Bundesminister für Verkehr liegt daher noch kein Vorschlag des Landes für den Trassenverlauf dieser Autobahn vor. Der Teilabschnitt Kirchzarten-Donaueschingen ist in der 1. Dringlichkeitsstufe enthalten. Es ist auch sichergestellt, daß bei der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung des Bedarfsplanes die Einstufung der sog. Nordumgehung Freiburg in die 1. Dringlichkeit vorrangig behandelt wird. Bautermine können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht genannt werden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 23. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Fragen B 37 und 38) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Versand von Massendrucksachen einen Umfang angenommen hat, der zu erheblichen Belästigungen der Burger, zu organisatorischen Problemen der Deutschen Bundespost und zur Vergrößerung der Abfallbeseitigungsprobleme geführt hat, und beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zur Eindämmung der unerbetenen Zustellung von Massendrucksachen und zur Entlastung der aus öffentlichen Mitteln subventionierten Deutschen Bundespost? Gehört das Massendrucksachengeschäft zu den defizitären Betriebszweigen der Deutschen Bundespost, und wie hoch ist gegebenenfalls das jährliche Defizit dieses Betriebszweiges? 2082* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Mai 1973 Nur etwa jede 7. der durch die Post beförderten Briefsendungen ist eine Massendrucksache. Allein im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Massendrucksachen um rund 6 v. H. verringert. Das sind Durchschnittszahlen. Es muß hinzugefügt werden, daß offensichtlich Werbedrucksachen in zunehmendem Maße an Privathaushalte zugestellt werden. Bei der Beurteilung der Gebühren für Massendrucksachen muß berücksichtigt werden, daß die Einlieferer Vorleistungen (z. B. sortieren, stempeln, bündeln) übernehmen und daß dadurch die Sendungen weniger aufwendig bearbeitet werden können. Auch haben Massendrucksachen längere Laufzeiten. Dadurch entstehen im Gegensatz zum Brief — ebenfalls weniger Kosten. In den letzten Jahren sind die Gebühren für Massendrucksachen stärker angehoben worden als die Briefgebühren. So kostet z. B. die Standardmassendrucksache heute 114,3 v. H. mehr als 1971, wohingegen die Gebühr für den Standardbrief im selben Zeitraum nur um 33,3 v. H. erhöht wurde. Die Kosten für den gesamten Briefdienst, zu dem auch die Massendrucksachen gehören, werden 1974 höher sein als die Einnahmen, so daß im nächsten Jahr mit einer Kostenunterdeckung in diesem Dienstzweig gerechnet werden muß. Das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen beabsichtigt deswegen, dafür Sorge zu tragen, daß in diesem Bereich der volle Kostendeckungsgrad erhalten bleibt. Im Rahmen dieser Überlegungen wird auch die Frage geprüft, ob verhindert werden kann, daß durch eine Flut von Drucksachen für die Bürger eine wachsende Belästigung entsteht. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 24. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/588 Frage B 39) : Haben für das Jahr 1973 alle Bundesländer Modellmaßnahmen im Berufsschulbereich zur Förderung angemeldet? Der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung wurden für das Jahr 1973 sieben Neuanträge auf Gewährung einer Zuwendung aus Bundesmitteln zur Vorbereitung und Durchführung von Modellversuchen im Berufsschulbereich eingereicht: je ein Antrag von den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, je zwei Anträge von den Ländern Berlin, Nordrhein-Westfalen. Aus Nordrhein-Westfalen wird wahrscheinlich noch ein weiterer Neuantrag nachgereicht. Darüber hinaus gingen bei der Bund-Länder-Kommission 43 Anschlußanträge ein: 3 aus Baden-Württemberg 3 aus Bayern 2 aus Berlin 2 aus Hamburg 9 aus Hessen 8 aus Niedersachsen 7 aus Nordrhein-Westfalen 4 aus Rheinland-Pfalz 1 aus Saarland 4 aus Schleswig-Holstein Es sei darauf hingewiesen, daß die einzelnen Anträge unterschiedliches Gewicht tragen. Sie betreffen Modellversuche, die nur an einer Schule durchgeführt werden, aber auch solche, die 15-20 Schulen umfassen; inhaltlich reichen sie von einfachen Ausstattungsversuchen bis zu äußerst komplexen Modellen einer Umstrukturierung des Systems.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Werner Marx


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Kann ich dann, Herr Staatssekretär, davon ausgehen, daß die damalige Äußerung des damaligen Jusitzministers Dr. Heinemann, die er jetzt in seiner neuen Eigenschaft in der Neujahrsansprache vom 19. Januar wiederholt hat, wobei dieser Gedanke mit dem Satz abschließt — ich zitiere —: „Ich bin sicher, daß die Bundesrepublik Deutschland auch heute eine solche Bemühung fördern würde", die volle Zustimmung der Bundesregierung findet und mit dem Willen der Bundesregierung übereinstimmt?


Rede von Karl Moersch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Abgeordneter, ich glaube, es ist aus meiner Antwort bereits hervorgegangen, daß man diese Frage mit einem vollen Ja beantworten kann. Aber ich habe auf die Problema-
tik hingewiesen, und ich möchte nicht, daß in der Öffentlichkeit etwa Erwartungen geweckt werden, die sich nachher nicht leicht erfüllen können. Die Beschlußfassung über den Resolutionsentwurf 2841 der 26. UN-Generalversammlung ist damals auf die 28. Generalversammlung vertagt worden, und zwar mit der Aufforderung an den Generalsekretär, der Generalversammlung eine entsprechende Dokumentation vorzulegen. Es ist keine Frage, daß die Resolution, mit der die eigentliche Entscheidung verschoben worden ist, eine klare Mehrheit gefunden hat. Es war also keine Mehrheit — das Nichtvorhandensein der Mehrheit ist aus verschiedenen Gründen zu erklären — für das Bestreben vorhanden, das der Bundesjustizminister Dr. Heinemann damals in Teheran unterstützt hat und das er auch als Bundespräsident in seiner Neujahrsansprache hier noch einmal aufgegriffen hat.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Eine zweite Zusatzfrage.