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    Deutscher Bundestag 34. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1849 A Überweisung des Berichts der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum Oktober 1972 bis März 1973) (Drucksache 7/488) an den Auswärtigen Ausschuß und den Haushaltsausschuß . . 1849 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 1849 B Gedenkworte zum 125. Jahrestag des Zusammentritts der Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche Frau Renger, Präsident 1850 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksache 7/556) — Erste Beratung — in Verbindung mit Antrag betr. Bericht gemäß § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Abg. Dr. Fuchs, Pfeifer, Dr. Gölter, Frau Benedix, Dr. Hornhues, Dr. Althammer, Köster, Rollmann, Frau Schroeder [Detmold] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/562) Dr. von Dohnanyi, Bundesminister (BMBW) 1851 D Dr. Hornhues (CDU/CSU) . . . 1853 A Dr. Slotta (SPD) 1853 C Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . 1854 D Möllemann (FDP) . . . . . . 1857 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den Beruf des Diätassistenten (Drucksache 7/583) Dr. Heinsen, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg . . . . . 1858 B Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Behindertengesetz (Drucksache 7/553) Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 1858 D Glombig (SPD) . . . . . . . . 1859 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 1861 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Adoptionsrechts (Drucksache 7/421) — Erste Beratung — in Verbindung mit Antrag betr. Neuregelung des Adoptionsrechts (Abg. Rollmann, Dr. Stark [Nürtingen], Dr. Gölter, Dr. Wagner [Trier] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/328) Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 1862 B Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . . 1863 B Frau Schimschok (SPD) . . . . 1864 C Engelhard (FDP) 1865 D Sieglerschmidt (SPD) 1866 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 1867 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (SPD, FDP) (Drucksache 7/177) ; Bericht des Haushaltsauschusses gem. II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 § 96 GO (Drucksache 7/529), Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/404) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 1868 A Entwurf eines Gesetzes über die Mindestanforderungen an Unterkünfte für Arbeitnehmer (Drucksache 7/262) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/527) — Zweite und dritte Beratung — Zink (CDU/CSU) . . . . . . 1868 C Urbaniak (SPD) 1868 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 115 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1960 über den Schutz der Arbeitnehmer vor ionisierenden Strahlen (Drucksache 7/105); Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/526) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 1869 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache 7/400) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/575), Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 7/547) — Zweite und dritte Beratung — 1869 C Entwurf eines Gesetzes über Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Drucksache 7/260) — Erste Beratung — Arendt, Bundesminister (BMA) . 1870 A Pohlmann (CDU/CSU) 1871 D Lutz (SPD) 1873 A Hölscher (FDP) . . . . . . . 1874 C Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts (Drucksache 7/551) — Erste Beratung — in Verbindung mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Ausschlusses von Verteidigern im Strafprozeß (Drucksache 7/563) Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 1875 C Gnädinger (SPD) . . . . . . . 1876 A Kleinert (FDP) . . . . . . . . 1876 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Revision in Zivilsachen und in Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit (Drucksache 7/444) — Erste Beratung — . . . 1877 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten (Drucksache 7/517) — Erste Beratung — 1877 C Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksache 7/531) — Erste Beratung — Burger (CDU/CSU) 1877 C Hauck (SPD) . . . . . . . . 1878 A Antrag betr. Amt zur Bewertung technologischer Entwicklungen beim Deutschen Bundestag (Abg. Lenzer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Hösl, Pfeffermann, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Weber [Heidelberg] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/468) Lenzer (CDU/CSU) 1878 D Kern (SPD) 1880 B Hoffie (FDP) . . . . . . . . 1881 D Dr. Ehmke, Bundesminister (BMFT/BMP) 1883 B Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Enquete-Kommission „Frau und Gesellschaft" (Drucksache 7/367) Frau Dr. Wex (CDU/CSU) . . . . 1884 D Frau Dr. Timm (SPD) 1885 C Christ (FDP) . . . . . . . . 1886 A Fragestunde (Drucksache 7/555) Dr. Apel, Parl. Staatssekretär (AA) 1887 C Frage A 84 des Abg. Dr. Jobst (CDU/ CSU) : Kosten des Besuchs des sowjetischen Parteichefs Breschnew in der Bundesrepublik Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 1887 D, 1888 A, B, C Dr. Jobst (CDU/CSU) . . 1887 D, 1888 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 1888 B Frage A 85 des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Berichte über Mißstände bei den Hilfsmaßnahmen in Managua (Nicaragua) Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 1888 C, 1889 A, B Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 1888 D, 1889 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 III Fragen A 43 und 44 des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) : Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 1889 C, D Dr. Weber (Köln) (SPD) 1889 C Frage A 45 der Abg. Frau Dr. Lepsius (SPD) : Interessenkonflikte bei der Anzeige vermuteter Kindesmißhandlungen Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 1889 D, 1890 C, D Frau Dr. Lepsius (SPD) 1890 C Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 1890 D Frage A 46 des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Änderung des § 89 HGB zugunsten langjährig für ein Unternehmen Tätiger Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 1891 A, B Stahl (Kempen) (SPD) 1891 B Frage A 47 des Abg. Dürr (SPD) : Überhöhte Heizkostenbelastung in Mietwohnungen Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 1891 C Frage A 48 des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Rücktritt von bei Kaffeeausflugsfahrten abgeschlossenen Kaufverträgen Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 1892 A Frage A 57 des Abg. Dr. Luda (CDU/ CSU) : Stellungnahme des Bundesjustizministers zur Frage der Konkursfähigkeit der Deutschen Bundesbank Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 1892 C, D, 1893 A Dr. Luda (CDU/CSU) 1892 D Frage A 74 des Abg. Walkhoff (SPD) : Förderung des Verbandes Deutscher Studentenschaften aus Bundesmitteln Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . . . . . . , 1893 B, C, D Walkhoff (SPD) . . . . . . . 1893 C, D Antrag betr. Reform und Weiterentwicklung des Bundesjugendplanes (Abg. Rollmann, Frau Stommel, Frau Schroeder [Detmold], Kroll-Schlüter, Braun, Köster, Frau Schleicher und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache 7/487) Kroll-Schlüter (CDU/CSU) . . . . 1894 A Anbuhl (SPD) . . . . . . . . 1896 A Christ (FDP) . . . . . . . . . 1896 D Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . . . . . . . . . 1897 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates über das auf Arbeitsverhältnisse innerhalb der Gemeinschaft anzuwendende Konfliktsrecht (Drucksachen VI/3239, 7/525) . . . . . . . 1899 C Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (Drucksache 7/420) . . . . . . . . 1899 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 1899 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1901* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 49 und 50 — Drucksache 7/555 — der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) betr. Vereinbarkeit steuergesetzlicher Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern und Selbständigen mit dem Grundgesetz 1901* D Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 51 und 52 (Drucksache 7/555) des Abg. Gallus (FDP) betr. Grundbesitz des Bundes und seine Bereitstellung für soziale und bodenpolitische Zwecke . . . . . . . . . . 1902* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 53 (Drucksache 7/555) des Abg. Seefeld (SPD) betr. Sicherheitsgurte und Kopfstützen in Dienstkraftwagen des Bundes . . . . 1902* C Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 54 und 55 (Drucksache 7/555) des Abg. Braun (CDU/ CSU) betr. Zahlung von Mehrwertsteuer für Stillegungsprämien zur Verbesserung der Mühlenstruktur . . . . . . . . 1902* D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 56 (Drucksache 7/555) des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Einrichtung einer Wertpapierbehörde und strengere Prospektkontrolle 1903* A Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 58 (Drucksache 7/555) des Abg. Urbaniak (SPD) betr. Befreiung der beschützenden Werkstätten für Behinderte von der Umsatzsteuer 1903* B Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 59 (Drucksache 7/555) des Abg. Eigen (CDU/CSU) betr. Streichung der Erstattung der Lastenausgleichsabgaben für bestimmte Niederungsgebiete im Haushaltsplan 1973 1903* D Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 60 (Drucksache 7/555) des Abg. Wurche (SPD) betr. Lkw-Verplombung für den Gütertransport von und nach Berlin . . . . . . 1904* A Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 75 (Drucksache 7/555) des Abg. Dr. Althammer (CDU/CSU) betr. Förderung des Verbandes Deutscher Studentenschaften aus Bundesmitteln . . . . . . . . . . . 1904* B Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 77 (Drucksache 7/555) des Abg. Metzger (SPD) betr. Auskünfte des Deutschen Krebsforschungszentrums im Zusammenhang mit der Krebs-Mehrschritt-Therapie . . . . 1904* B Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 78 und 79 (Drucksache 7/555) des Abg. Baier (CDU/ CSU) betr. Einschränkung des deutschfranzösischen Jugendaustauschs und Erhöhung des Kindergeldes . . . . . . 1904* C Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel (AA) auf die Frage A 81 (Drucksache 7/555) des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Ausbau der außenpolitischen Konsultationen im Rahmen der EG . . . . . . . . . . . 1905* B Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 82 und 83 (Drucksache 7/555) des Abg. Höcherl (CDU/ CSU) betr. Memorandum über die menschenrechtliche Lage in Deutschland . . 1905* C Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 1 — Drucksache 7/555 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Dokumentation über die Arbeitsergebnisse der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenz . 1906* A Anlage 16 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 2 und 3 — Drucksache 7/555 — des Abg. Katzer (CDU/ CSU) betr. Befreiung der Beamten, Ruhestandsbeamten und Beamtenhinterbliebenen von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht und die mit dem geltenden Beihilfenrecht verbundenen Folgen 1906* C Anlage 17 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 4 — Drucksache 7/555 — des Abg. Wurche (SPD) betr. Umweltschutzmaßnahmen für die „Zonenrandgebiete" in Zusammenarbeit mit der DDR 1907* A Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen B 5 und 6 —Drucksache 7/555 — des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Ausgaben für „organ- und sachfremde" Aufgaben bei Bund, Ländern und Gemeinden . . . . 1907* B Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/555 — des Abg. Wuwer (SPD) betr. Sondersteuer für Zweitwohnungen 1908* A Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen B 8 und 9 — Drucksache 7/555 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. das Energieprogramm und neue Möglichkeiten der Energiegewinnung, Energiekonservierung und des Energietransports . . . . . . . 1908* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 V Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage B 10 — Drucksache 7/555 — des Abg. Konrad (SPD) betr. Aufnahme von Eutin oder Oldenburg in die Liste der Schwerpunktgemeinden 1909* B Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 11 — Drucksache 7/555 — des Abg. Immer (SPD) betr. landwirtschaftliche Berufsausbildung 1909* D Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 13 — Drucksache 7/555 — des Abg. Geldner (FDP) betr. Preis für Butter auf Grund der Luxemburger Beschlüsse 1910* A Anlage 24 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen B 14 und 15 — Drucksache 7/555 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Anwendung des § 1251 Abs. 2 RVO auf Versicherungsfälle vor dem 19. Oktober 1972 1910* B Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 18 — Drucksache 7/555 — des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Eintragung von Impfungen in das Impfbuch . . . 1910* D Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 19 — Drucksache 7/555 — des Abg. Baier (CDU/CSU) betr. Personalstellen bei Jugendorganisationen 1911* A Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 20 — Drucksache 7/555 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Notarzt-Wagen . . . . . 1911* B Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 21 und 22 — Drucksache 7/555 — des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) betr. Trassenführung der B 207 im Hinblick auf das geplante Europacenter in Schwarzenbek . . 1911* C Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 23 und 24 — Drucksache 7/555 — des Abg. Milz (CDU/ CSU) betr. Umgehungsstraße der B 55 um Bergheim/Erft — Nahverkehrsverbindungen nach Köln 1911* D Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 25 — Drucksache 7/555 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Ausbau des Zubringers Mitte/ Landesstraße von Freiburg nach Breisach und Ortsumgehung Umkirch . . . . . 1912* B Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 26 — Drucksache 7/555 — des Abg. Handlos (CDU/CSU) betr. Bundesbahnbetriebswerk Plattling 1912* C Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/555 — des Abg. Lenders (SPD) betr. Kraftfahrzeugantrieb mit Flüssiggas . . 1913* A Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 28 und 29 — Drucksache 7/555 — des Abg. Walther (SPD) betr. Bundesstraße Nr. 4 zwischen Coburg und Coburg-Eisfeld — Abwicklung des Grenzverkehrs 1913* B Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 30 — Drucksache 7/555 — des Abg. Müller (Remscheid) (CDU/CSU) betr. Elektrifizierung der Bergischen Eisenbahnstrecke . . . . . . 1913* D Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 31 und 32 — Drucksache 7/555 — des Abg. Braun (CDU/CSU) betr. Elektrifizierung der Bergischen Eisenbahnstrecke 1914* A Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 33 und 34 — Drucksache 7/555 — des Abg. Biehle (CDU/CSU) betr. Beseitigung des schienengleichen Bundesbahnüberganges im Zuge der Staatsstraße 2443 in Dettingen 1914* B Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 35 — Drucksache 7/555 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. europäischen Führerschein für Behinderte 1914* D VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage B 36 — Drucksache 7/555 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Anpassung der Einkommensgrenzen für die Gewährung von Wohngeld . . . . . . . . . . . 1915* A Anlage 39 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 37 und 38 — Drucksache 7/555 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) betr. Computer bei der Bundesregierung und bei den obersten Bundesbehörden — Berücksichtigung von Computerherstellern mit europäischem Stammsitz . . . . . . . . 1915* C Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMP) auf die Frage B 39 — Drucksache 7/555 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Vereinheitlichung aller Postgebühren in der EWG 1916* A Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Fragen B 40 und 41 — Drucksache 7/555 — des Abg. Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) betr. Arbeitsergebnisse des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung 1916* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 1849 34. Sitzung Bonn, den 18. Mai 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 18. 5. Dr. Achenbach * 18. 5. Dr. Ahrens ** 19. 5. Dr. Aigner 18. 5. Alber ** 19. 5. Amrehn ** 19. 5. Barche 26. 5. Behrendt * 18. 5. Benz 18. 5. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 26. 5. Blumenfeld *** 20. 5. Frau von Bothmer ** 19. 5. Buchstaller *** 20. 5. Büchner (Speyer) ** 19. 5. Dr. Burgbacher *** 20. 5. Dr. Carstens (Fehmarn) ** 19. 5. Dr. Corterier *** 20. 5. Coppik 26. 5. Damm *** 20. 5. van Delden *** 20. 5. Dr. Dregger ** 19. 5. Eckerland 26. 5. Eigen 18. 5. Dr. Enders ** 19. 5. Entrup 18. 5. Flämig *** 20. 5. Frehsee * 18. 5. Dr. Früh 18. 5. Dr. Geßner *** 20. 5. Dr. Glotz 18. 5. Dr. Gölter ** 19. 5. Haase (Fürth) 18. 5. Dr. Holtz ** 19. 5. Jäger (Wangen) 18. 5. Jahn (Braunschweig) * 18. 5. Kahn-Ackermann ** 19. 5. Kater * 18. 5. Dr. Kempfler 19. 5. Dr. Klepsch *** 20. 5. Dr. Kliesing ** 19. 5. Köster 18. 5. Krall *** 20. 5. Dr. Kreile 18. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 24. 5. Lagershausen ** 19. 5. Lange *" 20. 5. Lautenschlager * 18. 5. Lemmrich ** 19. 5. Lenzer ** 19. 5. Dr. Lohmar 18. 5. Lücker * 19. 5. Marquardt '* 19. 5. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Martin 26. 5. Mattick *** 20. 5. Frau Meermann 18. 5. Memmel * 18. 5. Dr. Mende ** 19. 5. Dr. Müller (München) ** 19. 5. Neumann *** 20. 5. Ollesch 18. 5. Frau Dr. Orth 26. 5. Pawelczyk ** 19. 5. Pfeifer 18. 5. Richter*** 20. 5. Rohde 25. 5. Rollmann 18. 5. Prinz zu Sayn-Wittgenstein 18. 5. Schlaga ** 19. 5. Schmidt (Kempten) ** 19. 5. Schmidt (München) * 18. 5. Schmidt (Würgendorf) *** 20. 5. Frau Schuchardt ** 19. 5. Schulte (Unna) 18. 5. Dr. Schulz (Berlin) 18. 5. Dr. Schwenke ** 19. 5. Sieglerschmidt ** 19. 5. Springorum * 18. 5. Vogel (Ennepetal) 18. 5. Dr. Vohrer ** 19. 5. Dr. Waigel 18. 5. Frau Dr. Walz * 18. 5. Dr. Warnke 18. 5. Wende 25. 5. Zoglmann 18. 5. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 18. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen A 49 und 50) : Hält es die Bundesregierung für vereinbar mit dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes, wenn nur Arbeitnehmer hinsichtlich der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit von der Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuerpflicht befreit werden und nicht im gleichen Umfang auch Selbständige, z. B. niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, die nachts oder an Sonn-und Feiertagen von Patienten in Anspruch genommen werden? Ist sich die Bundesregierung bei ihrer entsprechenden gesetzgeberischen Initiative darüber im klaren, daß die derzeitige steuergesetzliche Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern und Selbständigen, z. B. in § 34 a des Einkommensteuergesetzes, nach der einschlägigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 1969 gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstößt? Die Bundesregierung hält es mit dem Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 des Grundgesetzes für vereinbar, daß die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit auf Arbeitnehmer beschränkt ist. In dem von Ihnen genannten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 1969 ist lediglich die damalige steuerliche Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer gerügt und nur 1902* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 für diesen Personenkreis eine Gleichbehandlung gefordert worden. Der Beschluß läßt keine Gesichtspunkte erkennen, die aus verfassungsrechtlichen Gründen die Einführung entsprechender Steuervergünstigungen für selbständig Tätige notwendig machen würde. Nach Auffassung der Bundesregierung unterscheidet sich die Arbeitsleistung eines in einem Abhängigkeitsverhältnis stehenden Arbeitnehmers und die Tätigkeit eines selbständig Tätigen in wesentlichen Punkten voneinander, so daß eine einheitliche steuerliche Behandlung der außerhalb der normalen Arbeitszeit erbrachten Arbeitsleistung bei Arbeitnehmern und selbständig Tätigen nicht geboten ist. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 18. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache 7/555 Fragen A 51 und 52) : Über wieviel Grundbesitz verfügt der Bund? Wieviel Grund und Boden hat der Bund in den letzten Jahren für soziale und bodenpolitische Zwecke und zu welchen Preisen zur Verfügung gestellt? Der Bund ist nach den letzten Ergebnissen der Rechnungslegung über sein Vermögen zum 1. Januar 1972 Eigentümer von Grundstücken im Umfang von 341 000 ha. Dazu kommen die Sondervermögen von Bahn und Post mit 115 000 ha. Schließlich treten noch hinzu die Liegenschaften im Gemeingebrauch, das sind die Bundesautobahnen, die Bundesstraßen und die Binnenwasserstraßen in einer Größe von zusammen 267 000 ha. Seit 1958 hat der Bund in größerem Umfange Teile seines Grundbesitzes veräußert. Bis zum 31. Dezember 1972 sind für das Wohnungs- und Siedlungswesen 4 454 ha zu einem Kaufpreis von 304,4 Millionen DM veräußert und auf die Erwerber umgeschrieben worden. Entsprechend den haushaltsrechtlichen Bestimmungen wurden die Kaufpreise nach der Ortsüblichkeit, jedoch unter Vermeidung von Spitzenpreisen, ermittelt. Seit 1961 konnte beim sozialen Wohnungsbau auf den so ermittelten Verkehrswert ein Kaufpreisnachlaß von bis zu 30 v. H. nach Maßgabe eines Haushaltsvermerks gewährt werden. Für andere soziale Zwecke konnte ein Kaufpreisnachlaß nicht gewährt werden. Es sind auch keine Aufzeichnungen darüber vorhanden, in welchem Umfang Gelände hierfür bereitgestellt worden ist. Etwas anderes gilt für die Zeit seit Inkrafttreten des Grundstücksverbilligungsgesetzes vom 16. Juli 1971, nach dem sowohl für Zwecke des Wohnungsbaues als auch für andere soziale Zwecke eine verbilligte Veräußerung möglich ist. Über die Verkaufsergebnisse nach dem Grundstücksverbilligungsgesetz hat die Bundesregierung dem Bundestag kürzlich Bericht erstattet. Ich darf insoweit auf die Drucksache 7/282 verweisen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 18. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/555 Frage A 53) : Entspricht es den Tatsachen, daß die Dienstkraftwagen des Bundes noch immer nicht serienmäßig mit Sicherheitsgurten und Kopfstützen ausgerüstet sind? Es trifft zu, daß Dienstkraftfahrzeuge des Bundes serienmäßig noch nicht mit Sicherheitsgurten und Kopfstützen ausgerüstet sind, weil die deutschen Kraftfahrzeughersteller bisher in die Kraftfahrzeuge Sicherheitsgurte und Kopfstützen serienmäßig noch nicht einbauen. Eine Ausnahme macht seit ganz kurzer Zeit eine deutsche Herstellerfirma. Bereits seit 1961 werden jedoch bei allen Dienstkraftfahrzeugen des Bundes Sicherheitsgurte an den Vordersitzen nachträglich angebracht. Die auf Grund der haushaltstechnischen Richtlinien des Bundes festgesetzten Richtpreise für Kraftfahrzeuge enthalten einen zusätzlichen Betrag von 200,— DM zur Bestreitung der nachträglichen Einbaukosten für Sicherheitsgurte an den Vordersitzen. Sicherheitsgurte für die Rücksitze können bei Bedarf jederzeit beschafft werden. Mit Kopfstützen sind die Dienstkraftfahrzeuge des Bundes — von Ausnahmen abgesehen — bisher nicht ausgerüstet worden, weil es zweckmäßig erscheint, zunächst die weitere technische Entwicklung abzuwarten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 18. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen A 54 und 55) : Trifft es zu, daß von den im Jahr 1971 durch den Bundestag zur Verbesserung der Mühlenstruktur bereitgestellten Mitteln für die Zahlung von Stillegungsprämien Mehrwertsteuer — gegebenenfalls wieviel Prozent — gezahlt werden muß? Ist die Bundesregierung nicht der Meinung, daß der Gesetzgeber die bereitgestellten Mittel in voller Höhe dem bezugsberechtigten Empfänger zugute kommen lassen wollte, und wird die Bundesregierung — falls aus grundsätzlichen Erwägungen Mehrwertsteuer wirklich anfallen sollte — die zu zahlende Prämie entsprechend erhöhen? Es trifft zu, daß die im Jahre 1971 zur Verbesserung der Mühlenstruktur bereitgestellten Mittel, soweit sie für Stillegungen an den Mühlenbesitzer gezahlt worden sind, der Umsatzsteuer unterliegen. Der Steuersatz für die Abfindungszahlungen beträgt grundsätzlich 11 v. H. Bei Kleinunternehmern beträgt der Steuersatz 4 v. H. In der Begründung zu § 7 des Entwurfs des Mühlenstrukturgesetzes (Bundestags-Drucksache VI/2554) ist seinerzeit u. a. folgendes ausgeführt worden: „Die Abfindungen für die Mühlenbetriebe nach § 5 Abs. 1 und 2 werden im Gegensatz zu dem zur Zeit geltenden Mühlengesetz nicht mehr ausdrücklich steuerlich begünstigt. Die Abfindungen für Mühlen, die nicht in der Form einer Kapitalgesellschaft betrieben werden, sind in der Regel Veräußerungsgewinne im Sinne des § 34 des Einkommensteuergesetzes und unterliegen daher ohnehin der steuerlichen Begünstigung. Die Einführung weiterer Steuervergünstigungen, insbesondere bei der Körperschaftsteuer, begegnet erheblichen Bedenken, weil die Steuerpolitik den Abbau derartiger Vergünstigungen anstrebt und andere Wirtschaftszweige ähnliche Regelungen verlangen würden." Unter diesen Umständen geht die Bundesregierung davon aus, daß der Gesetzgeber den Bezugsberechtigten die Abfindungsbeträge unter Anwendung der steuerlichen Vorschriften, das heißt: auch mit Umsatzsteuer belastet, gewähren wollte. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine Erhöhung der Abfindungen zum Ausgleich der Umsatzsteuerbelastung vorzuschlagen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 18. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/555 Frage A 56) : Hält die Bundesregierung über die in ihrer Antwort auf meine Mündliche Anfrage vom 7. Februar 1972 angesprochenen Schutzmöglichkeiten hinaus die Einrichtung einer Wertpapierbehörde, ähnlich der amerikanischen Security and Exchange Commission (SEC), und eine strengere Prospektkontrolle für angebracht? Die Bundesregierung hat bisher stets für Schutzmaßnahmen in den Wertpapierbereichen Sorge getragen, in denen eine finanzielle Gefährdung breiter Publikumskreise zu befürchten war. Ich erwähne das Auslandsinvestmentgesetz aus dem Jahre 1969 und die Erlaubnispflicht für Immobilien- und Wertpapiermakler, die im vergangenen Jahr eingeführt wurde. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung zur Zeit, ob eine gesetzliche Regelung für das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen und Fondsanteilen angebracht ist. Mißstände im Wertpapierbereich, die den Aufbau einer besonderen Wertpapierbehörde erforderlich machen würden, bestehen in der Bundesrepublik nicht. Insbesondere gibt es bei den öffentlich angebotenen inländischen Schuldverschreibungen durch die staatliche Genehmigungspflicht und bei den öffentlich angebotenen jungen Aktien von börsennotierten Gesellschaften durch den geprüften Börsenzulassungsprospekt, das heißt in der Masse der Fälle, ausreichende Kautelen für die Anleger. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 18. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 7/555 Frage A 58) : Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der Steuerreform, die beschützenden Werkstätten für Behinderte von der Umsatzbesteuerung zu befreien? Die Frage der Umsatzsteuerbefreiung für die beschützenden Werkstätten für Behinderte ist bereits bei den Beratungen des neuen Umsatzsteuergesetzes im Finanzausschuß im Jahre 1967 geprüft worden. Hierbei ergab sich, daß die beschützenden Werkstätten ihre Umsätze in der Regel an andere Unternehmer tätigen. Bei Umsätzen in ,der Unternehmerkette wirken sich jedoch Steuerbefreiungen meistens nachteilig aus. Dies ist darauf zurückzuführen, daß mit einer Steuerbefreiung grundsätzlich das Verbot des Vorsteuerabzugs verbunden ist. Im Interesse der beschützenden Werkstätten wurde daher von einer Umsatzsteuerbefreiung für diese Einrichtungen abgesehen. Aus den gleichen Erwägungen beabsichtigt die Bundesregierung nicht, den gesetzgebenden Körperschaften vorzuschlagen, nunmehr doch eine Steuerbefreiung einzuführen. In diesem Zusammenhang möchte ich ergänzend auf den von der Bundesregierung vorgelegten und vom Bundesrat bereits behandelten Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts hinweisen. In diesem Gesetzentwurf sind weitere Förderungsmaßnahmen der Werkstätten für Behinderte vorgesehen, durch welche die von der Bundesanstalt für Arbeit zu gewährenden Investitionshilfen für derartige Werkstätten wirksam und sinnvoll ergänzt werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 18. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Frage A 59) : Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Erstattung des Lastenausgleichs für bestimmte Niederungsgebiete im Haushaltsplan 1973 gestrichen? Die Streichung der Erstattung der Lastenausgleichsabgaben der Grönlandbetriebe in bestimmten Niederungsgebieten im Bundeshaushalt 1973 beruht allein auf Gründen der verfassungsrechtlichen Aufgabenabgrenzung zwischen Bund und Ländern. Bei der Unterstützung der Grünlandbetriebe handelt es sich um eine Subventionierung, für die die allgemeine Zuständigkeitsabgrenzung des Artikels 30 in Verbindung mit Artikel 104 a Abs. 1 des Grundgesetzes gilt. Danach ist die Erfüllung und damit auch die Finanzierung der öffentlichen Aufgaben Sache der Länder, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zuläßt. Es gibt jedoch für eine Subventionierung der Grünlandbetriebe weder eine im Grundgesetz ausdrücklich geregelte Kompetenz des Bundes noch besteht eine ungeschriebene Bundeszuständigkeit. Der Bund konnte deshalb nach der Finanzreform die Maßnahme nur noch übergangsweise bis zum Inkrafttreten des Ersten Rahmenplans für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 1904* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 am 1. 1. 1973 fortführen. Da die verfassungsrechtliche Zuständigkeitsverteilung zwingend und somit ein Abweichen auch im Falle des Einverständnisses der Länder nicht zulässig ist, ist vom Bund die Erstattung der Lastenausgleichsabgaben nicht mehr möglich. Die Erstattung muß daher, wenn sie weiterhin für erforderlich gehalten wird, von den Ländern übernommen werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 18. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wurche (SPD) (Drucksache 7/555 Frage A 60) : Treffen Berichte zu, daß bis zum 1. Juli 1973, von dem an LKW beim Gütertransport von und nach Berlin verplombt sein müssen, nicht alle Fahrzeuge mit den entsprechenden Vorrichtungen ausgestattet werden können, und wird die Bundesregierung, falls dies zutrifft, Maßnahmen ergreifen, um einen späteren Zeitpunkt für die Pflicht der Verplombung anzustreben? Am 1. Juli 1973 tritt die Verplombungspflicht für im Berlin-Verkehr eingesetzte Fahrzeuge in Kraft. Dazu müssen die Fahrzeuge verschlußsicher hergerichtet werden. 'Ein großer Teil der Fahrzeuge ist bereits entsprechend umgerüstet worden. Bei voller Ausnutzung der im Bundesgebiet und in Berlin vorhandenen Kapazität der Umrüstungsbetriebe müßte es möglich sein, auch den Rest der Fahrzeuge noch rechtzeitig verschlußsicher herzurichten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 18. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Frage A 75) : Hält die Bundesregierung auch nach der Gespräch der beiden Minister Frau Dr. Focke und Dr. von Dohnanyi daran fest, daß dem VDS keine Förderung aus Bundesmitteln gewährt werden kann, und ist eine der Ursachen dafür die Erklärung der Vertreter des VDS bei diesem Gespräch, daß sie die in Berlin Studierenden in ihrem Dachverband nicht vertreten könnten? Ihre Frage betrifft im Kern den gleichen Sachverhalt wie die des Kollegen Walkhoff. Ich möchte mich deshalb auf meine Antwort hierzu beziehen und auch hier auf die bevorstehende Beantwortung zu Punkt 6 der Kleinen Anfrage verweisen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 18. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Metzger (SPD) (Drucksache 7/555 Frage A 77) : Treffen Berichte zu, nach denen das Deutsche Krebsforschulgszentrum im Zusammenhang mit einer Frage im Bundestag zu der von Professor Manfred von Ardenne entwickelten Krebs-Mehrschritt-Therapie (KMT) dem Bundesgesundheitsministerium wissentlich falsche Auskünfte gegeben hat, und welche Schlußfolgerungen wird die Bundesregierung gegebenenfalls aus diesem Verhalten des Deutschen Krebsforschungszentrums ziehen? Die Behauptung von Herrn Rudzinski in der „Frankfurter Allgemeinen" ist unrichtig. Der westdeutschen Krebsforschung wird unterstellt, daß sie sich nicht mit den Arbeiten von Professor von Ardenne auseinandergesetzt und diese nicht ernst genommen habe. Dieser Vorwurf kann meines Erachtens nicht erhoben werden. Herr von Ardenne hat zweimal im Deutschen Krebsforschungszentrum und auch mehrfach bei anderen Stellen in Westdeutschland Gelegenheit gehabt, seine Arbeiten und Ergebnisse vorzutragen. Diese wurden ernsthaft diskutiert und äußerst sorgfältig geprüft. Zu wissenschaftlichen Streitfragen kann die Bundesregierung keine Stellung nehmen. Sie ist aber davon überzeugt, daß die Forschung in der Bundesrepublik allen Möglichkeiten einer wirksamen Behandlung des Krebses nachgeht. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 18. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen A 78 und 79): Ist der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit mit mir der Meinung, daß die Entscheidung des Kuratoriums des deutsch-französischen Jugendwerks, wonach im schulischen Bereich nur noch Veranstaltungen im Rahmen offizieller Schulpartnerschaften allgemeinbildender Schulen gefördert werden sollen, dazu führt, daß viele Schülerbegegnungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich unterbleiben müssen und damit der deutsch-französische Jugendaustausch einen weiteren Rückschlag erleidet? Angesichts der Tatsache, daß die Bundesregierung eine grundsätzliche Reform des Familienlastenausgleichs frühestens 1976 vorsieht, frage ich, ob die Bundesregierung bereit ist, unverzüglich direkte finanzielle Leistungen des Familienlastenausgleichs (Kindergeld) zu erhöhen, um den seit 1964 infolge der Steigerung der Lebenshaltungskosten um mehr als ein Drittel entstandenen Nachholbedarf der Familien mit mehreren Kindern zu befriedigen. Zu Frage A 78: Die durch insbesondere französische Entscheidungen vorgegebene Haushaltsentwicklung des DeutschFranzösischen Jugendwerkes (DFJW) machte für 1973 Kürzungen gegenüber den Ansätzen des Jahres 1972 bei fast allen Förderungsaufgaben des DFJW erforderlich. Die Bundesregierung akzeptiert die vom Kuratorium des DFJW in seiner Sitzung vom 20. Februar 1973 beschlossenen Änderungen des Haushaltsplanentwurfs der Verwaltung des DFJW, die mit der erforderlichen Mehrheit zustandegekommen sind, und fühlt sich an diese Entscheidungen gebunden. Die bedauerliche Tatsache, daß die erforderlichen Kürzungen in einem relativ höheren Maße bei den Förderungsbereichen des Schul-und Hochschulaustauschs vorgenommen worden sind und deren Auswirkung die Beschränkung des Austausches auf Veranstaltungen im Rahmen offizieller Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 1905* Schulpartnerschaft ist, findet ihre Begründung in dem Bemühen des Kuratoriums, neue Schwerpunkte zu setzen, die insbesondere auf die Förderung von kurz- und langfristigen Programmen für die jungen Berufstätigen beider Länder, aber auch für die Fortbildung von Mitarbeitern der Jugendarbeit Auswirkungen haben. Die Bundesregierung bejaht diese Schwerpunktsetzung. — Im übrigen hat der Herr Bundeskanzler nach einem Gespräch mit den Chefs der Länderregierungen zugesagt, sich erneut um eine Aufbesserung des finanziellen Beitrags bei seinem französischen Partner zu bemühen. Zu Frage A 79: Die Bundesregierung ist zur Zeit nicht in der Lage, über die von ihr angestrebte Verbesserung des geltenden Kindergeldrechts durch Anhebung der Einkommensgrenze für das Zweitkindergeld hinauszugehen. Sie konzentriert ihre Anstrengungen auf die Vorbereitung des Familienlastenausgleichs. Ich verweise hierzu auf die Herrn Abgeordneten Müller (Berlin) gegebene Antwort in der Fragestunde am 10. Mai 1973. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel vom 18. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Frage A 81) : Ist die Bundesregierung bereit, im Ministerrat der EWG dafür einzutreten, daß das System der außenpolitischen Konsultationen bis zur Institutionalisierung ausgebaut wird, damit die Gemeinschaft als größte Handelsmacht dieser Erde in der Außenpolitik in Verhandlungen mit den anderen Mächten mit einer Stimme spricht? Im Pariser Gipfelkommuniqué erklären die Staats-und Regierungschefs, daß Europa imstande sein muß, „seiner Stimme in der Weltpolitik Gehör zu verschaffen" und „gemäß seiner Berufung zu Weltoffenheit, Fortschritt, Frieden und Zusammenarbeit seine eigenen Konzeptionen in den internationalen Beziehungen zu vertreten." Die Zielsetzung ergibt sich schon — wie der Abgeordnete mit Recht betont aus der Notwendigkeit sicherzustellen, daß das wachsende wirtschaftliche und politische Potential der Gemeinschaft bewußt in den Dienst der gemeinsamen außenpolititischen Orientierungen gestellt wird. Zur Zeit versuchen wir, dem Ziel einer gemeinsamen Außenpolitik der neun Staaten auf dem Wege zur Europäischen Union auf zwei parallelen Pfaden näherzukommen: — Der gemeinschaftlichen Ausgestaltung der EG-Außenbeziehungen und - der regelmäßigen politischen Zusammenarbeit (PZ) der Außenminister und der auswärtigen Dienste auf der Grundlage des sogenannten Luxemburger Berichts (1970). Diese beiden Wege sollen nach dem Gipfelkommuniqué (Artikel 14) einander angenähert werden. Die Außenminister werden den Staats- und Regierungschefs bis zum 30. Juni d. J. einen „2. Bericht über die Methoden zur Verbesserung der politischen Zusammenarbeit", wie schon im Luxemburger Bericht vorgesehen, vorlegen. Die Bundesregierung wird sich bei den Verhandlungen über die zukünftige Ausgestaltung der politischen Zusammenarbeit weiterhin dafür einsetzen, die Zusammenarbeit zu intensivieren und die PZ näher an die gemeinschaftliche Willensbildung im Ministerrat der EG heranzuführen. In welcher Weise eine Institutionalisierung möglich sein wird, hängt von der Gesamtentwicklung im europäischen Bereich (Institutionenreform Europäische Union) und von dem Verlauf der Gespräche mit unseren acht Partnern über den „2. Luxemburger Bericht" ab. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 18. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen A 82 und 83) : Glaubt die Bundesregierung, der UNO-Charta und den demokratischen Rechten der Menschen in Deutschland gerecht zu werden, wenn sie anläßlich des geplanten UNO-Beitritts kein Memorandum über die Menschenrechtslage in Deutschland einbringen will? Beabsichtigt die Bundesregierung, 1974 und 1975 ebenfalls die Memoranden zur Menschenrechtslage in Deutschland zu unterlassen? Zu Frage A 82: Wie die Bundesregierung in ihren Antworten auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Windelen und Dr. Mende am 4. April 1973 bereits mitgeteilt hat, beabsichtigt sie nicht, anläßlich der Aufnahme der beiden deutschen Staaten in die Vereinten Nationen ein Memorandum über die menschenrechtliche Lage in der DDR zu veröffentlichen. Sie befindet sich dabei in Übereinstimmung mit der Haltung, die auch seinerzeit die Regierung der Großen Koalition, der Sie, Herr Abgeordneter, als Minister angehört haben, eingenommen hat. Auch die jetzige Bundesregierung muß sich fragen, ob eine öffentliche spektakuläre Aktion wirksam sein könnte oder ob nicht eher durch geduldige Arbeit auf eine Erleichterung des Loses der Menschen hingewirkt werden soll. Die Bundesregierung hat sich für diese Alternative als die wirksamere entschieden. Zu Frage A 83: Die Bundesregierung hat noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt ein Memorandum über die menschenrechtliche Lage in Deutschland veröffentlicht. Die Bundesregierung schließt einen derartigen Schritt 1906* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 nicht aus, falls eine Unterrichtung der Weltöffentlichkeit geeignet erscheinen sollte, zu einer Verbesserung der Lage in Deutschland beizutragen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 16. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Frage B 1): Da der Bundesregierung bekannt ist, daß auf der deutschpolnischen Schulbuchkonferenz die Terminologie für geschichtliche und geographische Darstellung der deutsch-polnischen Geschichte für den Schulunterricht festgelegt wird, frage ich die Bundesregierung, ob sie bereit ist, dem Bundestag eine Dokumentation zuzuleiten über die bisherigen Arbeitsergebnisse dieser Konferenz. Die Arbeitsergebnisse der bisherigen drei deutschpolnischen Schulbuchkonferenzen (22./26. Februar 1972 in Warschau; 10./17. April 1972 in Braunschweig; 2./4. April 1973 in Braunschweig) fanden in einer allgemein zugänglichen Dokumentation ihren Niederschlag. Sowohl die Deutsche UNESCO-Kommission als auch das Internationale Schulbuchinstitut in Braunschweig haben gedruckte Fassungen der Arbeitsergebnisse in Form von Kommuniqués und Empfehlungen der beiden ersten deutsch-polnischen Begegnungen zur Behandlung der Beziehungen in den Schulbüchern der Volksrepublik Polen und der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben. Das Auswärtige Amt erlaubt sich, je 1 Exemplar dieser Dokumentation hiermit zur Verfügung zu stellen. Ihr kann auch die Zusammensetzung der Delegationen aus Fachleuten des Internationalen Schulbuchinstituts, Historikern, Geographen, Schul- und Schulbuchexperten und Autoren entnommen werden. Wesentliche Auszüge ,der Dokumentation sind zudem in verschiedenen Fachschriften, darunter in Heft 2/72 der „Beiträge zur politischen Bildung" der Friedrich-Ebert-Stiftung und der Zeitschrift „Das Parlament" erschienen. Die Dokumentation über die dritte kürzlich stattgefundene Konferenz in Braunschweig liegt in der gedruckten Fassung noch nicht vor. Jedoch hat der Leiter der deutschen Delegation, Herr Professor Dr. Georg Eckert, der Präsident der Deutschen UNESCO-Kommission und zugleich Leiter des Internationalen Schulbuchinstituts ist, über die letzte deutsch-polnische Begegnung ausführlich berichtet. Sein Bericht, dem ein Protokoll, der Wortlaut einer Resolution, eine Erklärung sowie ein Verzeichnis der polnischen Delegationsmitglieder anliegt, wird Ihnen übersandt. Die auf deutscher Seite von dem Internationalen Schulbuchinstitut/Deutschen UNESCO-Kommission geführten Verhandlungen und ihre Ergebnisse sind weder geheim noch vertraulich. Es hat die Ergebnisse an die Länder in der Bundesrepublik Deutschland als Empfehlungen weitergegeben. Die Mehrzahl der Länder hat diese Empfehlungen bereits in ihren Ministerial- und Amtsblättern veröffentlicht. Anlage 16 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Katzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen B 2 und 3) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Befreiung der Beamten, Ruhestandsbeamten und Beamtenhinterbliebenen von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht ihren Grund allein in der diesem Personenkreis durch das Beihilferecht garantierten Krankenversorgung hat, die Beihilfevorschriften deshalb ein Surrogat für die gesetzliche Krankenversicherung sind? Hält die Bundesregierung es für vertretbar, daß als Folge des geltenden Beihilferechts die Belastung mit Beiträgen für eine „freiwillige" Krankenversicherung in Prozenten des Einkommens in der Regel am kleinsten bei den Beziehern von Spitzengehältern und am größten bei den Empfängern kleiner Beamtenpensionen ist, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu unternehmen? Ihre Frage B 2 beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wie folgt: Beamte sind in ihrer Tätigkeit als Beamte von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit, weil sie, wie dem § 169 Abs. 1 RVO zu entnehmen ist, eine Anwartschaft auf Ruhegehalt haben. Die Ausnahme der Beamten von der Versicherungspflicht beruht nach der Begründung zur RVO darauf, „daß für die Betreffenden im Krankheitsfalle schon anderweit ausreichend gesorgt ist". Diese Regelung entspricht im wesentlichen der des vorherigen Krankenversicherungsgesetzes von 1883. Ein Beihilferecht gibt es seit dem Jahre 1923. Es ist kein Krankenversorgungsrecht, sondern vielmehr Krankenfürsorgerecht, das auf § 79 BBG be- ( ruht, wonach der Dienstherr im Rahmen des Dienst-und Treueverhältnisses für das Wohl des Beamten und seiner Familie, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen hat. Der Beamte braucht im Gegensatz zu den Angehörigen der gesetzlichen Krankenversicherung keine Beiträge zu entrichten, um in den Genuß von Beihilfen zu gelangen. Da der Dienstherr auch Beihilfen in bestimmten Notfällen gewährt, in denen die gesetzliche Krankenversicherung nicht leistet, ist Beihilferecht auch kein Surrogat für das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu Frage B 3: Es ist richtig, daß Empfänger niedriger Einkommen, die privat krankenversichert sind, prozentual höhere Beiträge zu entrichten haben als Empfänger höherer Einkommen. Dies gilt nicht nur für Beamte, sondern für alle Personen, die privat gegen Krankheit versichert sind. Wie der hierfür in Betracht kommende Personenkreis erkennen läßt, ist die unterschiedliche Belastung keineswegs die Folge des geltenden Beihilferechts. Die unterschiedliche Belastung beruht vielmehr darauf, daß die privaten Krankenkassen das Risiko versichern, das von der Höhe des Einkommens unabhängig ist. Eine andere Frage ist, ob das Beihilferecht, das in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen gilt, über seine eigentliche Aufgabe hinaus hier einen Ausgleich schaffen kann und soll. Die Beihilfevorschrif- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 1907* ten vom 23. August 1972 haben hier einen ersten Schritt getan, indem sie zur Entlastung der Empfänger niedriger Versorgungsbezüge einen um 10 v. H. höheren Beihilfebemessungssatz für diesen Personenkreis vorsehen. Die weitere Entwicklung in dieser Frage bleibt abzuwarten. Das Beihilferecht soll, wie das Hohe Haus in seiner Entschließung vom 3. März 1971 gefordert hat, im Benehmen mit den Ländern vereinheitlicht und angepaßt werden. Die Bemühungen um eine Vereinheitlichung dieses Rechtsgebiets werden fortgesetzt. Anlage 17 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wurche (SPD) (Drucksache 7/555 Frage B 4) : Sind auf dem Gebiet des Umweltschutzes von der Bundesregierung wirksame Maßnahmen mit den Verantwortlichen der DDR z. B. für die „Zonenrandgebiete" eingeleitet worden, und wenn ja, welche Ergebnisse liegen vor? Im Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik haben die Vertragsparteien ihre Bereitschaft erklärt, Abkommen zu schließen, um die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten, so auch auf dem Gebiet des Umweltschutzes, zu entwickeln und zu fördern. Im Zusatzprotokoll zum Grundvertrag ist näher bestimmt, daß auf dem Gebiet des Umweltschutzes zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Vereinbarungen geschlossen werden, um zur Abwendung von Schäden und Gefahren für die jeweils andere Seite beizutragen. Auf der Grundlage dieses Vertrags — der zur Zeit noch nicht in Kraft getreten ist wird die Bundesregierung in Verhandlungen mit der DDR eintreten, um u. a. zu Vereinbarungen auch über wirksame Maßnahmen auf dem Gebiete des Umweltschutzes zu gelangen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 18. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/555 Fragen B 5 und 6) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellungen des Regierungsdirektors beim Bundesrechnungshof Morell, daß bei Bund, Ländern und Gemeinden jährlich rund 30 Milliarden DM für organ- und sachfremde Aufgaben ausgegeben werden, und welche Konsequenzen gedenkt sie generell daraus zu ziehen? Ist die Bundesregierung bereit, bezüglich des von Herrn Morell für die Bundesverwaltung ohne Bundeswehr, Deutsche Bundesbahn und Deutsche Bundespost angegebenen Fehlbetrages von 3,75 Milliarden DM umgehend Überprüfungen anzustellen und Einsparungsvorstellungen zu entwickeln? Der Bundesregierung sind die Unterlagen, die den Ausführungen des Regierungsdirektors M o r e l l vom Bundesrechnungshof zugrunde liegen, nicht bekannt. Wie sich aus der beigefügten Pressemitteilung des Präsidenten des Bundesrechnungshofs vom 10. 5. 1973 ergibt, sind die Angaben in einer privaten Arbeit des Herrn Morell enthalten. Der Präsident des Bundesrechnungshofs hat darauf hingewiesen, daß die Arbeit die in der Presse wiedergebenen Meldungen nicht enthalte. Der Präsident des Bundesrechnungshofes Frankfurt/M., den 10. Mai 1973 Pressemitteilung 1. Nach verschiedenen Pressemitteilungen hat am 7. Mai 1973 Regierungsdirektor Paul M o r e 1 1, der beim Bundesrechnungshof - allerdings nicht im Prüfungsdienst — beschäftigt ist, an der Akademie für Führungskräfte der Wirtschaft in Bad Harzburg Journalisten eine Untersuchung vorgelegt, nach der bei der öffentlichen Verwaltung jährlich über 30 Mrd. DM für organ- und sachfremde Aufgaben zu viel ausgegeben werden. Nach der gleichen Untersuchung soll jeder im öffentlichen Dienst Tätige jährlich 55 Arbeitstage an unproduktiver Zeit verbringen. Aus den Presseveröffentlichungen konnte der Eindruck entstehen, daß die Untersuchung das Ergebnis der Arbeit des Bundesrechnungshofes sei. 2. Der Bundesrechnungshof stellt dazu fest: a) Bei der in Bad Harzburg vorgestellten Schrift handelt es sich um eine private Arbeit des Regierungsdirektors Morell. Sie beruht nicht auf Erkenntnissen, die aus der Rechnungsprüfung oder Gutachtertätigkeit des Bundesrechnungshofes gewonnen worden sind. b) Die von Herrn Morell in seiner Arbeit angewandten Methoden entsprechen nicht den Methoden des Bundesrechnungshofes, die dieser und der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung bei zahlreichen Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen bisher mit Erfolg angewendet haben. c) Die vorliegende Studie trägt zudem die in der Presse wiedergegebene Verschwendungsmeldungen nicht. Die vielfach genannten 55 Tage „unproduktive Zeit", die dann zu angeblichen Personalkosten von 27,35 Mrd. DM führen, enthalten auch weitgehend unvermeidbare Ausfallzeiten, so z. B. Krankheit, Kuren, Sonderurlaub und Tätigkeiten, die in der Verwaltung auf jeden Fall geleistet werden müssen, nur nach Ansicht des Verfassers der Studie von anderen Bediensteten als denen, die es jetzt tun. Insoweit kann nichts eingespart werden. Die „unproduktiven Zeiten", die dann verbleiben, haben die gleichen personal- und teilweise auch 1908* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 organisationsbedingten Gründe wie in anderen Bereichen, z. B. dem der Wirtschaft. Der Bundesrechnungshof hat bei seinen Prüfungen keine Anhaltspunkte dafür gefunden, daß insoweit zwischen Wirtschaft und Verwaltung Unterschiede bestehen. 3. Der Bundesrechnungshof bedauert, daß dadurch diese ungenauen Pressemitteilungen, die auch auf eine nicht exakte Darstellung im Pressedienst der Deutschen volkswirtschaftlichen Gesellschaft in Bad Harzburg e. V. zurückgehen, den Bemühungen in der öffentlichen Verwaltung, echte Rationalisierungserfolge zu erzielen, ein schlechter Dienst erwiesen worden ist. Dr. Schäfer Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 17. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache 7/555 Frage B 7) : Besteht nach Auffassung der Bundesregierung eine gesetzliche Grundlage für die nach Meldungen des „Spiegels" Nr. 19 vom 7. Mai 1973 von einigen Gemeinden den Besitzern von Zweitwohnungen auferlegte Sondersteuer, und, wenn nein, erwägt die Bundesregierung bei einer positiven Beurteilung dieser steuerlichen Maßnahmen eine Rechtsgrundlage zu schaffen? Zu der Frage der gesetzlichen Grundlage für die Einführung einer Zweitwohnungssteuer habe ich Ausführungen bei der Beantwortung der schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Arnold für die Fragestunde am 20./22. September 1972 gemacht. Ich verweise auf diese Ausführungen und füge einen Abdruck dieses Schreibens bei. Danach ist die Einführung einer Zweitwohnungssteuer grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Hinzufügen möchte ich, daß eine Zweitwohnungssteuer bisher nur in wenigen Gemeinden in Baden-Württemberg eingeführt worden ist. Da die Zulassung einer solchen Steuer in erster Linie Landesangelegenheit ist, besteht kein Anlaß, in dieser Angelegenheit vom Bund aus Schritte zu unternehmen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 17. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen B 8 und 9) : In welchem Umfange wird die Förderung der Kernenergie durch die Bundesregierung in das energiepolitische Programm einbezogen, und wie wird insbesondere das 4. Atomprogramm bei der Ausarbeitung des Energiekonzepts berücksichtigt? In welchem Umfange wurde vom Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit dem BMFT geprüft, welche neuen Möglichkeiten der Energiegewinnung, Energiekonservierung und des Energietransports durch die Bundesregierung gefördert werden sollen? Zu Frage B 8: Die Arbeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft am energiepolitischen Programm der Bundesregieriung befinden sich noch im Stadium der Erörterung. Ein Referentenentwurf liegt noch nicht vor. Die Kernenergie als auf lange Sicht unentbehrlicher Energieträger wird in das Energiekonzept einbezogen werden. Einzelheiten werden mit dem für die Förderung von Kernforschung und Kerntechnik zuständigen Bundesministerium für Forschung und Technologie in Kürze erörtert. Der Entwurf des 4. Atomprogramms, der am 24. Oktober 1972 vom Kabinettausschuß für Bildung und Wissenschaft gebilligt wurde, wird dabei gebührend berücksichtigt werden. Zu Frage B 9: Die Förderung der Nutzung neuer Möglichkeiten der Energiegewinnung, Energiekonservierung und des Energietransports wird vom Bundesministerium für Wirtschaft insoweit geprüft, als diese Möglichkeiten über den Bereich der reinen Technologie hinausgehen und bereits wirtschaftliche Bedeutung haben. Für die Förderung der Forschung auf dem Gebiet neuer Technologien ist das Bundesministerium für Forschung und Technologie zuständig. Im einzelnen sind folgende Möglichkeiten zu nennen: a) Kohle - Entwicklungsprojekt zur Erstellung baureifer Unterlagen für einen Hochtemperaturreaktor mit nachgeschalteter großtechnischer Anlage zur Erzeugung von Wasserstoff und synthetischem Erdgas aus Stein- und Braunkohle. (Förderung mit Mitteln des BMFT, das insoweit federführend ist und das BMWi beteiligt). Damit könnte sich langfristig u. a. die Möglichkeit bieten, Steinkohle und Braunkohle in energiereiche Gase umzuwandeln und in zahlreichen großtechnischen Verfahren oder als Wärmeenergie weiter zu verwenden. Dies hätte insbesondere für das Ruhrgebiet und das Saarland große wirtschaftliche Bedeutung. Die Arbeiten an dem Projekt sind noch nicht abgeschlossen. - Eine im Auftrag des BMFT unter Beteiligung des BMWi erstellte Studie über die „Herstellung flüssiger Kraftstoffe aus Kohle" kommt dagegen zu dem Ergebnis, daß eine ökonomische Nutzung vorhandener technischer Möglichkeiten vorerst nicht gegeben ist. — Ebenso wurde ein Entwicklungsvorhaben zur Erstellung eines „MHD-Generators für fossile Brennstoffe" eingestellt, da die in der Bundesrepublik Deutschland noch erforderlichen Forschungsaufwendungen den voraussehbaren Ergebnissen nicht entsprachen. Mit diesem Verfahren sollte die Möglichkeit der direkten Umwandlung fossiler Brennstoffe in Energie d. h. ohne den Umweg über die Erzeugung von Dampf — untersucht werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 1909' b) Mineralöl Entwicklung eisgängiger Tanker, die für den Transport von Rohöl aus arktischen Gebieten geeignet sind (Förderung mit Mitteln des BMFT, das insoweit federführend ist und das BMWi beteiligt). Die Erschließung der Ölvorkommen der Arktis und damit auch die Frage der Lösung des Transportproblems für Rohöl aus diesem Gebiet wird in Zukunft steigende Bedeutung haben. Die Entwicklungsarbeiten für den Bau eines solchen 70 000 t Erzfrachters und eines 250 000 t 01-tankers sind abgeschlossen. Es wird überlegt, die Entwicklungsarbeiten auf einen Flüssiggastanker auszudehnen. c) Elektrizität - Projekte zur Entwicklung von Verfahren zur elektrischen Hochleistungsübertragung (Förderung mit Mitteln des BMFT, das insoweit federführend ist und das BMWi beteiligt). Die zunehmende Leistungskonzentration an einzelnen Kraftwerksstandorten würde bei normaler Übertragungsleistung zu immer breiteren Trassen und damit zu Standortproblemen und finanziellen Belastungen führen. Daher wird die Forderung nach Hochleistungsübertragung gestellt, die aber Kühlvorrichtungen voraussetzt, um den elektrischen Widerstand zu senken und eine zu starke Erwärmung des Kabelmaterials der Isolation und der Umgebung zu vermeiden. Bisherige Versuche mit Wasserkühlung lassen eine Verdoppelung der Übertragungsleistung erwarten. Gasisolierte Rohrkabel sind in kurzen Längen in den USA in Betrieb (345 kV) und in Deutschland in Bau (380 kV). Probleme, die bei größeren Längen auftreten, müsen noch untersucht werden. - Beteiligung an den Untersuchungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Verwendungsmöglichkeiten der Supraleitung bei der Erzeugung und dem Transport elektrischer Energie (gemeinsam mit BMFT). Durch sogenannte Supraleitungen, die bis in die Nähe des absoluten Nullpunktes gekühlt werden, könnte bei gleicher Trassenbreite mehr als die zehnfache Übertragungsleistung als bei herkömmlichen Übertragungssystemen erreicht werden. Bei der Elektrizitätserzeugung würde die Supraleitung bei gleicher Kraftwerksgröße erheblich höhere Leistungen ermöglichen. Die Entwicklung befindet sich noch in den Anfängen. Daneben gibt es Projekte im Bereich der nichtkonventionellen Energietechnologie, die allein vom BMFT ausgewählt und gefördert werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 17. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Konrad (SPD) (Drucksache 7/555 Frage B 10) : Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß aus dem Kreis Ostholstein keine Stadt oder Gemeinde als Schwerpunkt in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" aufgenommen wurde, und kann damit gerechnet werden, daß die Stadt Eutin oder die frühere Kreisstadt Oldenburg in die Liste der Schwerpunktgemeinden aufgenommen wird? Für die Auswahl von Schwerpunktorten bei der Aufstellung des ersten Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" war maßgebendes Ziel, die vorn Gesetz über diese Gemeinschaftsaufgabe verlangte räumliche und sachliche Schwerpunktbildung zu erreichen. Aus diesem sachlichen Grunde konnte nicht jeder Kreis mit einem Schwerpunktort bedacht werden. Für die künftige Auswahl von Schwerpunktorten darf ich, wie schon in der Antwort der Bunresregierung auf die Frage des Abgeordneten Immer in der Fragestunde vom 14./16. Februar 1973, Frage Nr. 58, und in den schriftlichen Antworten auf die Frage des Abgeordneten Dieter Schulte anläßlich der Fragestunde vorn 4./6. April 1973, Frage Nr. 18, und auf diejenige des Abgeordneten Franz Zebisch anläßlich der Fragestunde vorn 9./11. Mai 1973, Frage Nr. 25, erneut darauf hinweisen, daß der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", dem Bund und Länder angehören, ein Forschungsprogramm in Auftrag gegeben hat, das die wissenschaftlichen Grundlagen für die Überprüfung der Fördergebietsabgrenzung, der Auswahl von Schwerpunktorten etc. liefern soll. Dieses Programm steht vor seinem Abschluß. Praktische Ergebnisse werden im Herbst 1973 vorliegen; sie sollen der Fortschreibung des Rahmenplans dieser Gemeinschaftsaufgabe für die Jahre 1973 bis 1977 bereits zugrunde-liegen. Zur Zeit ist es daher nicht möglich, über die Förderungspräferenzen von Schwerpunktorten mehr zu sagen, als daß Bund und Länder weiter für die Aufrechterhaltung des Schwerpunktprinzips eintreten werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vorn 14. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/555 Frage B 11): Welche Vorstellungen werden im Rahmen der landwirtschaftlichen Berufsausbildung entwickelt, die Ausbilder im Bereich der praktischen Berufsausbildung weiter zu bilden, und welche Finanzierungsmöglichkeiten sind für solche Maßnahmen v orge-sehen? Aufgrund des § 81 Abs. 4 des Berufsbildungsgesetzes kann der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rechtsverordnungen über „Anforderungen in der Meisterprüfung" erlassen. In Anbetracht der Bedeutung, die eine qualifizierte Ausbildung der Meister (Ausbilder) für die Ausbildung der Auszubildenden hat, sind entsprechende Verordnungen für die Ausbildungsberufe der Landwirtschaft erlassen worden bzw. in Vorbereitung. Die Durchführung der Meisterausbildung und die Weiterbildung der Ausbilder liegt im Kompetenzbereich der Bundesländer. Landwirt- 1910* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 schaftliche Weiterbildungslehrgänge werden in den Bundesländern von verschiedenen Institutionen veranstaltet. Zur Qualifizierung der Ausbilder wird aber auf Bundesebene seit Januar 1973 im Dritten Fernsehprogramm ein Fernkurs über „Berufs- und Arbeitspädagogik" ausgestrahlt. Ich habe mein grundsätzliches Einverständnis dafür gegeben, daß die Abschlußprüfung dieses Lehrganges auch für die Ausbilder der Landwirtschaft Gültigkeit hat. Weiterhin veranstaltete das Landes-institut für Landwirtschaftspädagogik in Bonn mit Mitteln meines Hauses eine Informationstagung für die mit der Meisterausbildung in den Ländern befaßten leitenden Fachkräfte über „Berufs- und Arbeitspädagogik". In Fortführung dieser Arbeit ist für 1973 eine weitere Informationstagung vorgesehen . Finanzierungsmöglichkeiten von Weiterbildungsveranstaltungen bietet für Arbeitnehmer bundesweit das Arbeitsförderungsgesetz. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 14. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/555 Frage B 13) : Um wieviel müßte sich der Endverkaufspreis für Butter auf Grund der Luxemburger Preisbeschlüsse ermäßigen, und wird die Bundesregierung eine zusätzliche Butterverbilligungsaktion ähnlich wie Großbritannien in die Wege leiten? Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften hat in Luxemburg beschlossen, den Interventionspreis für Butter um 10 RE = 36,60 DM/100 kg mit Wirkung vorn 14. Mai 1973 zu senken. Es ist zu erwarten, daß angesichts der Marktlage die Verbraucherpreise für Butter um diesen Betrag sinken. Darüber hinaus hat der Ministerrat beschlossen, daß die Mitgliedstaaten eine Verbrauchersubvention in Höhe von 10 RE = 36,60 DM/100 kg gewähren können. Diese ist zu 50 % aus den nationalen Haushalten zu finanzieren. Die Bundesregierung prüft zur Zeit die technischen und haushaltsmäßigen Möglichkeiten für die Durchführung einer derartigen Verbrauchersubvention. Anlage 24 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 17. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/555 Fragen B 14 und 15) : Welche Kosten würden entstehen, wenn der neugefaßte § 1251 Abs. 2 RVO, nach dein eine Ersatzzeit auch dann angerechnet werden kann, wenn der Versicherte nach Beendigung der Ersatzzeit innerhalb von 3 Jahren keine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen hat, aber die sogenannte ,Halbdeckung" erfällt, auch auf Versicherungsfälle vor dem 19. Oktober 1972 angewendet würde? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, in Fortsetzung der Rentenreform dem Bundestag vorzuschlagen, in einem Gesetzentwurf den Stichtag für den Eintritt des Versicherungsfalls wenigstens schrittweise zurückzuverlegen, um gerade auch älteren Rentnern mit entsprechend niedrigen Renten die Vergünstigung des neuen § 1251 Abs. 2 RVO zugute kommen zu lassen? Der Bundesregierung sind die finanziellen Mehraufwendungen nicht bekannt, die entstehen würden, wenn die im Rentenreformgesetz getroffene Regelung, daß in den gesetzlichen Rentenversicherungen Ersatzzeiten auch bei Erfüllung der sogenannten Halbbelegung angerechnet werden, auf vor dem 19. Oktober 1972 eingetretene Versicherungsfälle ausgedehnt würde. Die Höhe dieser Aufwendungen ließe sich nur nach einer umfangreichen statistischen Erhebung durch die Rentenversicherungsträger ermitteln. Die Aufwendungen würden jedenfalls nicht unbeträchtlich sein. Aus diesen Gründen und mit Rücksicht auf die verwaltungsmäßigen Schwierigkeiten kann einer Gesetzesänderung nicht nähergetreten werden, zumal die Frage nicht isoliert gesehen werden darf, sondern im Zusammenhang mit anderen Leistungsverbesserungen für die heutigen Rentner, zuletzt noch durch die Vorverlegung des Rentenanpassungstermins, beurteilt werden muß. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 16. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Frage B 18) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in § 16 des Bundesseuchengesetzes enthaltene zwingende Vorschrift, wonach alle Impfungen in das Impfbuch einzutragen sind, im Hinblick auf die Grippeimpfungen und Reihenimpfungen? Nach Auffassung der Bundesregierung ist es erforderlich, daß, wie in § 16 Bundesseuchengesetz (BSeuchG) vorgesehen, alle Impfungen in ein Impfbuch einzutragen sind. Die Eintragung aller Impfungen in ein Impfbuch dient dem Schutz der geimpften Person und soll diese oder ihren Sorge-berechtigten in die Lage versetzen, im Bedarfsfall die erhaltenen Impfungen jederzeit nachzuweisen. Eine vollständige Erfassung aller Impfungen ist erforderlich 1. zur Erhebung einer vollständigen Krankheitsvorgeschichte und Stellung einer zutreffenden Diagnose, 2. zur Einhaltung von Impfabständen, 3. zur Beurteilung eines Impfschadens und der sich aus § 51 BSeuchG ggfs. ergebenden Ansprüche. Die Bundesregierung erwägt daher nicht, Grippeoder Reihenimpfungen von der Pflicht zur Eintragung in das Impfbuch auszunehmen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 1911* Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 16. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Frage B 19) : Trifft es zu, wie der Bundesjugendring kürzlich mitteilte, daß die beabsichtigte Einsparung von 2000 Planstellen auch für die aus dem Bundesjugendplan geförderten Personalstellen bei Jugendorganisationen gilt? Die Mitteilung des Deutschen Bundesjugendringes trifft in dieser Form nicht zu. Die Bundesregierung hat durch Kabinettbeschluß vom 17. Februar 1973 ihre Entscheidung wegen der Nichtbesetzung freiwerdender Planstellen bei Zuwendungsempfängern dahin präzisiert, daß die Zahl der einzusparenden Stellen unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Einzelfalles zu ermitteln ist. Damit ist sichergestellt, daß unvertretbare Härten vermieden werden. Diesen Sachverhalt hat die Bundesregierung bereits am 13. März 1973 in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage verschiedener Abgeordneter betr. Bundesjugendplan 1973 — BT-Drucksache 7/313 —dargelegt. Er ist auch dem Deutschen Bundesjugendring bekannt. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 16. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/555 Frage B 20) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Einsatz von Notarzt-Wagen gesetzlich zwingend zu bestimmen? Die Bundesregierung sieht derzeit keine Möglichkeit, den Einsatz von Nortarztwagen gesetzlich zwingend zu bestimmen. Nach DIN 75 080 ist ein Notarztwagen ein Rettungswagen, der außer mit einem Fahrer und einem Rettungssanitäter auch mit einem Arzt besetzt ist. Eine gesetzliche Vorschrift, den Rettungswagen grundsätzlich auch mit einem Arzt zu besetzen, wäre sowohl durch den Bundesgesetzgeber (Gesetz über die 'Beförderung von Personen mit Krankenkraftwagen) als auch über die Rettungsgesetze der Länder möglich. Eine solche Regelung wäre an sich wünschenswert, sie wird als Fernziel letztlich von allen am Rettungswesen Beteiligten auch angestrebt. Den Einsatz von Notarztwagen derzeit zwingend vorzuschreiben, wäre in weiten Teilen der Bundesrepublik aber nicht realisierbar, weil die hierzu erforderlichen Ärzte nicht zur Verfügung stehen. Wenn die personelle Situation bei den Ärzten den Einsatz von Notarztwagen bereits jetzt gestattet, wie das z. B. in einigen großen Städten oder Ballungsräumen der Fall ist, so werden diese heute bereits eingesetzt. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 16. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen B 21 und 22) : Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß die Verlegung der Trassenführung der B 207 und die Fortführung der Bundesstraße auf einem Wall, der zum einen das geplante Europacenter im Bebauungsplangebiet 10 A durchschneidet und zum anderen die Stadt Schwarzenbek, die bereits schon durch die Bundesbahn in einen Nord- und einen Südteil geteilt ist, noch durch den Wall der B 207 in einen Ost- und Westteil, also vierfach, geteilt würde und somit aus städtebaulichen Gesichtspunkten die Dammschüttung nicht vertretbar ist? Ist die Bundesregierung bereit, die Ausführung der Bundesstraße B 207 so vorzunehmen, daß auch städtebauliche Gesichtspunkte Berücksichtigung finden? Wie Ihnen am 15. Juli 1971 durch den damaligen Bundesverkehrsminister Leber schriftlich mitgeteilt wurde, hat die Bundesregierung grundsätzlich keine Bedenken, mit Rücksicht auf die städtebauliche Gestaltung für die verlegte B 207 statt eines Dammes eine Fahrbahnaufständerung über das ohnehin vorgesehene Maß hinaus auszuführen. Indessen mußte die von der Stadt Schwarzenbek für möglich gehaltene Übernahme der für die Aufständerung benötigten Mehrkosten durch den Bund abgelehnt werden, da sich hierzu in rechtlicher Hinsicht keine Anhaltspunkte finden lassen, die eine solche Regelung rechtfertigen. In gleichem Sinne hat Herr Minister Dr. Lauritzen am 7. August 1972 einen Brief des Bürgermeisters der Stadt Schwarzenbek vom 11. Juli 1972 beantwortet. Daraufhin hat die Stadt Ende 1972 mitgeteilt, daß man auf die Verlängerung der Aufständerung verzichten werde, da eine Finanzierung der Mehrkosten durch die Stadt nicht möglich sei. Es verdient indessen hervorgehoben zu werden, daß die vom Bund verfolgte Planung zur Verlegung der B 207 in Schwarzenbek aus bautechnischen Gründen immerhin eine rd. 154 m lange Brücke enthält, die auch eine Kommunikation zwischen den neben der neuen Straße entstehenden Teilen des „Europastadt-Centers" Schwarzenbek ermöglicht. Anlage 29 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar vom 16. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen B 23 und 24) : Zu welchem Zeitpunkt erfolgt der Bau einer Umgehungsstraße der B 55 um Bergheim/Erft, und wie hoch schätzt das Bundesverkehrsministerium die Belastung der Zievericher Kreuzung durch den Straßenverkehr, wenn die B 477 und die B 55 aus Bergheim verlegt worden sind? Was unternimmt das Bundesverkehrsministerium, um Bergheim durch bessere öffentliche Nahverkehrsverbindungen — insbesondere durch die Errichtung einer S-Bahnlinie — an Köln anzubinden? Zu Frage B 23: Der Zeitpunkt für die Verwirklichung der Umgehungsstraße Bergheim im Zuge der B 477 (nicht B 55) steht noch nicht fest. 1912* Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 Die B 477 ist nach dem Ausbauplan für die Bundesfernstraßen im Raum Bergheim lediglich als sog. „Strichstraße" dargestellt, für die sich ein Ausbaubedarf vom Grundsatz nicht ergeben hat. Ob sich nach der in § 4 des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen vorgesehenen Überprüfung des Bedarfsplanes eine verkehrliche Notwendigkeit zum Bau einer Umgehungsstraße Bergheim ergibt, bleibt abzuwarten. Zunächst wird zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der Ortsdurchfahrt der B 477/55 in Bergheim die Verlegung der Bundesstraße über den Knüchelsdamm angestrebt. Über die zukünftige Belastung der Kreuzung B 55/ B477/L 116 in Zieverich lassen sich von hier keine Angaben machen, da die Anteile des nach Verwirklichung der verschiedenen Verkehrsplanungen verbleibenden Ziel-, Quell- und Binnenverkehrs bislang nicht ermittelt sind. Dies wäre ggf. Aufgabe eines gemeindlichen Generalverkehrsplanes. Zu Frage B 24: Der Umfang des Nahverkehrsnetzes Nordrhein-Westfalen wurde vom Land im Nordrhein-Westfalen-Programm unter Berücksichtigung der Dringlichkeit festgelegt. Das zwischen Land und der Deutschen Bundesbahn abgestimmte Programm sieht im Raum Köln in erster Dringlichkeit den Ausbau der S-Bahn von Chorweiler über Köln Hbf nach Bergisch Gladbach vor. In den weiteren Ausbaustufen ist u. a. der Ausbau der S-Bahn von Horrem nach Köln geplant. Die Untersuchungen zum NordrheinWestfalen-Programm haben gezeigt, daß das Verkehrsaufkommen eine Weiterführung der S-Bahn über Horrem hinaus z. Z. nicht rechtfertigt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß durch die Schaffung von „park-and-ride"-Möglichkeiten bzw. durch entsprechende öffentliche Zubringerdienste an die nächsten Nahschnellverkehrslinien auch der Bevölkerung der nicht unmittelbar an die S-Bahn angeschlossenen Gemeinden später die Möglichkeit gegeben wird, die Kölner Innenstadt mit gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehrsmitteln zu erreichen. Der Bundesminister für Verkehr ist im Einvernehmen mit dem Land und der Deutschen Bundesbahn der Auffassung, daß zunächst die laufenden Vorhaben zügig fortgeführt und zum Abschluß gebracht werden müssen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 16. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Frage B 25) : Trifft es zu, daß der für 1974 vorgesehene Ausbau des sogenannten Zubringers Mitte/Landesstraße 115 von Freiburg nach Breisach einschließlich der Ortsumgehung Umkirch aus finanziellen Gründen auf das Jahr 1984 verschoben worden ist, und wel che Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zutreffendenfalls. um diese Baumaßnahme wenigstens bezüglich der Ortsumgehungen vorzeitig durchzuführen? Es trifft nicht zu, ,daß der Bau eines Zubringers von Freiburg bzw. der Anschlußstelle Freiburg-Mitte nach Breisach aus finanziellen Gründen verschoben werden mußte. Vielmehr ist der Bau einer solchen Straßenverbindung von Anfang an in dem unter Mitwirkung der baden-württembergischen Straßenbauverwaltung und unabhängiger wissenschaftlicher Institute aufgestellten Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen erst in die 2. Dringlichkeit eingestuft worden. Bei der Vielzahl von Maßnahmen der 1. Dringlichkeit ist allerdings in der Tat mit der Verwirklichung von Bauvorhaben der 2. Dringlichkeit vor 1985 kaum zu rechnen. Auch ein Vorziehen einzelner Teilabschnitte dieser Maßnahme läßt sich aus heutiger Sicht kaum realisieren. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 16. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Frage B 26) : Trifft es zu, daß im Rahmen der Auflösung der Bundesbahndirektion Regensburg das Gebiet links der Donau bis nach Passau der Direktion Nürnberg und das rechts der Donau der Direktion München mit der Folge zugeteilt werden soll, daß dadurch das Bundesbahnbetriebswerk Plattling mit 300 bis 400 krisenfesten Dauerarbeitsplätzen aufgelöst wird, und wenn ja, ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß auch das Gebiet links der Donau ab Straubing der Direktion München einzugliedern ist, damit das Bundesbahnbetriebswerk in Platt-ling erhalten werden kann? Es trifft zu, daß nach Auflösung der Bundesbahndirektion (BD) Regensburg die Grenze zwischen den neuen BD'en Nürnberg und München entlang der Donau verlaufen wird. Die südlich der Donau liegenden Gebiete wurden bereits mit Ablauf des 31. Dezember 1972 von der BD München übernommen. Zu welchem Zeitpunkt die nördlich der Donau verbliebenen Gebietsteile der BD Regensburg auf die BD Nürnberg übergehen werden, kann die Deutsche Bundesbahn (DB) z. Z. noch nicht angeben. Die bereits vollzogene und endgültige Neuabgrenzung zwischen den BD'en München und Regensburg führt nicht zur Auflösung des Bahnbetriebswerks (Bw) Plattling. Die DB beabsichtigt allerdings, die im Streckendienst eingesetzten Dieseltriebfahrzeuge des Bw Plattling aus betriebstechnischen Gründen künftig im Bw Mühldorf unterhalten zu lassen. Beim Bw Plattling wird sich durch diese Maßnahme die Zahl der Werkstättenarbeiter nur geringfügig verändern. Voraussichtlich werden auf längere Sicht im Bw Plattling rd. 30 Bedienstete überzählig werden, deren Unterbringung auf der Grundlage eines Sozialplans und ohne notwendigen Umzug keine Schwierigkeiten ergeben wird. Das Bw Plattling wird somit erhalten bleiben. Die notwendigen Veränderungen hätten sich voraussichtlich auch ohne die von der Bundesregierung genehmigte Straffung der Mittelinstanz der DB ergeben. Für die Grenzziehung zwischen den BD'en ist allein die DB zuständig, die entsprechend ihrer Aufgabenstellung Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 1913* in erster Linie wirtschaftliche, verkehrliche und eisenbahnbetriebliche Belange zu berücksichtigen hatte. Ihr Neuordnungsvorschlag würde die Veränderung im Bw Plattling nicht verhindern, aber zu einer Überlastung der durch Übernahme des Bezirks Augsburg bereits stark vergrößerten BD München führen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 16. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenders (SPD) (Drucksache 7/555 Frage B 27): Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand bzw. die technische Entwicklung des Kraftfahrzeugantriebs mit Flüssiggas, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, die Umrüstung der kommunalen Nahverkehrs- und Versorgungsfahrzeuge von Benzin- auf Treibgasantrieb aus Gründen des Umweltschutzes in geeigneter Weise zu unterstützen? Die Verwendung verflüssigter Gase zum Betrieb von Kraftfahrzeugmotoren ist heute technisch gelöst und bei Beachtung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen ohne besondere Gefahren möglich. Als Mittel für eine merkliche Verringerung der Umweltbelastung, die von den Kraftfahrzeugen ausgeht, können diese Gase allerdings nicht in Betracht gezogen werden. Arten wie Propagan und Butan, die sich bei Raumtemperatur lagern lassen, stehen nicht in genügender Menge zur Verfügung, um die herkömmlichen Kraftstoffe zu ersetzen. Erdgas, das auf einer Temperatur von minus 160° Celsius gehalten werden muß, erfordert Anlagen, die allenfalls in Nutzfahrzeugen verwendet werden könnten. Die beim Erdgasbetrieb für Nutzfahrzeuge anfallenden Kosten stehen aber in keinem Verhältnis zum Nutzen für die Umwelt gegenüber dem Dieselantrieb, der bei uns in Nutzfahrzeugen fast ausschließlich verwendet wird. Bei dieser Sachlage wäre es wenig sinnvoll, die Umrüstung der Nahverkehrsomnibusse von Dieselantrieb auf Erdgasantrieb zu unterstützen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 16. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 7/555 Fragen B 28 und 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich die Bundesstraße Nr. 4 zwischen Coburg und der im Rahmen des Grundvertrages vorgesehenen neuen Grenzübergangsstelle Coburg-Eisfeld in einem solchen Zustand befindet, daß sie für einen größeren Besucherverkehr in die DDR kaum ausreicht, und bestehen für einen Ausbau entsprechende Planungen? Hält die Bundesregierung die bisher errichtete WellblechBaracke für die Abwicklung des Grenzverkehrs für ausreichend, oder welche anderen Planungen liegen vor? Zu Frage B 28: Die B 4 zwischen Coburg und dem neuen Grenzübergang bei Rottenbach befindet sich mit Ausnahme einiger kleinerer Ausbaulücken im Zuge von Ortsdurchfahrten in einem gut en Unterhaltungszustand. Sie kann somit den zu erwartenden Grenzverkehr aufnehmen. Mit Beseitigung dieser Ausbaulücken wird noch in diesem Jahr begonnen. In Grenznähe ist eine größere Verlegung der B 4 mit Ortsumgehung Rottenbach vorgesehen. Die Planung hierfür ist abgeschlossen; nach Klärung der rechtlichen Voraussetzungen (bes. Grunderwerb) ist auch hier noch in diesem Jahr mit dem Baubeginn zu rechnen. Zu Frage B 29: An dem genannten Grenzübergang wurde vom Bundesfinanzministerium ein winterfester Abfertigungswagen als Provisorium für die Grenzabfertigung aufgestellt, der für eine begrenzte Übergangszeit ausreichend ist. Es ist jedoch beabsichtigt, dieses Provisorium möglichst noch in diesem Jahr durch ein festes Abfertigungsgebäude mit entsprechenden Verkehrsanlagen zu ersetzen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 16. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Remscheid) (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Frage B 30) : Ist die Bundesregierung bereit, sich gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen dafür einzusetzen, daß die Elektrifizierung der Bergischen Eisenbahnstrecke im Rahmen der 5-Bahn-Finanzierung des Landes vorgezogen wird? Im Anschluß an die seit längerer Zeit abgeschlossene Elektrifizierung der Strecke Düsseldorf—Gruiten—Wuppertal ist vorgesehen, auch den ersten Abschnitt der südlichen Verbindung über HildenSohlingen-Ohligs auf elektrischen Betrieb umzustellen. Diese Arbeiten stehen im Zusammenhang mit der Einrichtung eines S-Bahn-Betriebes auf der Strecke Düsseldorf-Flughafen—Düsseldorf Hbf.- Hilden-Solingen-Ohligs. Wie die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn dazu mitteilt, sind die Verhandlungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen, das sich finanziell beteiligt, soweit fortgeschritten, daß sich der Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn auf seiner nächsten Sitzung mit der Genehmigung des Vorhabens befassen kann. Der Bundesminister für Verkehr hat diese S-Bahnbaumaßnahme und die damit verbundene Elektrifizierung der Strecke nach Solingen-Ohligs in die Liste der Vorhaben aufgenommen, die mit Bundesmitteln aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert werden. Nach Abschluß des vorgesehenen Übereinkommens mit dem Land Nord- 1914* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 rhein-Westfalen kann mit den Bauarbeiten u. U. noch in diesem Jahr begonnen werden. Herr Kollege Braun ist in gleichem Sinne unterrichtet worden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 16. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen B 31 und 32) : Was gedenkt die Bundesregierung gegenüber der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn und dem Land Nordrhein-Westfalen zu unternehmen, um die Elektrifizierung der Bergischen Eisenbahnstrecke zu beschleunigen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch Vorfinanzierung oder Bereitstellung von Bundesmitteln eine baldige Elektrifizierung der Bergischen Eisenbahnstrecke zu erreichen? Im Anschluß an die seit längerer Zeit abgeschlossene Elektrifizierung der Strecke Düsseldorf—Gruiten Wuppertal ist vorgesehen, auch den ersten Abschnitt der südlichen Verbindung über Hilden—Solingen-Ohligs auf elektrischen Betrieb umzustellen. Diese Arbeiten stehen im Zusammenhang mit der Einrichtung eines S-Bahn-Betriebes auf der Strecke Düsseldorf-Flughafen—Düsseldorf-Hbf.—Hilden — Solingen-Ohligs. Wie die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn dazu mitteilt, sind die Verhandlungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen, das sich finanziell beteiligt, soweit fortgeschritten, daß sich der Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn auf seiner nächsten Sitzung mit der Genehmigung des Vorhabens befassen kann. Der Bundesminister für Verkehr hat diese S-Bahnbaumaßnahme und die damit verbundene Elektrifizierung der Strecke nach Solingen-Ohligs in die Liste der Vorhaben aufgenommen, die mit Bundesmitteln aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert werden. Nach Abschluß des vorgesehenen Übereinkommens mit dem Land Nordrhein-Westfalen kann mit den Bauarbeiten u. Z. noch in diesem Jahr begonnen werden. Herr Kollege Müller (Remscheid) ist in gleichem Sinne unterrichtet worden. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 16. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen B 33 und 34) : Wie weit sind die Planungen zur Beseitigung des schienengleichen Bundesbahnüberganges im Zuge der Staatsstraße 2443 in Dettingen (Unterfranken) gediehen, und wann wird mit der Einleitung bzw. dem Abschluß des Planfeststellungsverfahrens gerechnet? Ist die Bundesregierung bereit, das Projekt für den Baubeginn 1974 mit einem ersten größeren Betrag zu fördern, und wie sieht die Gesamtfinanzierung aus? Zu Frage B 33: Wie mir von der Bundesbahndirektion (BD) Frankfurt und dem zuständigen Straßenbauamt auf Anfrage mitgeteilt wurde, besteht unter den Beteiligten Einigkeit über die Planungskonzeption. Die Gesamtplanung wird von der Gemeinde Dettingen durchgeführt. Nach Auffassung der Gemeinde kann das straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren im Sommer d. J. eingeleitet und durchgeführt werden. Unabhängig von der Durchführung dieses Verfahrens wird die BD Frankfurt die erforderlichen Brückenpläne mit den entsprechenden Kostenanschlägen erarbeiten, sobald ihr von der Gemeinde die dazu erforderlichen Straßenpläne übersandt worden sind. Aufgabe der Gemeinde und der BD Frankfurt wird es sodann sein, die nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) erforderliche Vereinbarung über Art, Umfang und Durchführung der Maßnahme sowie über die Verteilung der Kosten zu treffen. Ferner ist es notwendig, die Maßnahme zum Bundeshaushalt anzumelden, da sie in den Straßenbauplan (Kap. 1210, Titel 76044) aufgenommen werden muß und zwar wegen des Kostenanteils des Bundes. Zu Frage B 34: Der Bund trägt 1/3 der Kosten der Maßnahme zur Beseitigung der Bahnübergänge. Die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Maßnahme kann bejaht werden. Der Bund ist deshalb bereit, das Vorhaben zu fördern. Voraussetzung ist, daß das Vorhaben zum Bundeshaushalt angemeldet und die erforderliche Vereinbarung nach den Bestimmungen des EKrG mit einem Antrag auf Genehmigung durch den Bund vorgelegt wird. Der Zeitpunkt für den Baubeginn hängt vom Fortgang der Verhandlungen der Beteiligten ab; die Bundesregierung kann darauf keinen Einfluß nehmen. Grundlage für die Finanzierung ist das EKrG. Zu dem Kostenanteil der Gemeinde kann diese Zuschüsse nach den in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen erhalten. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 16. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Frage B 35) : Wird die Bundesregierung Bestrebungen entgegentreten, im Rahmen der Bemühungen um einen europäischen Führerschein für Behinderte einen gesonderten Führerschein einzuführen, und wird sie zur Vermeidung einer solchen Diskriminierung der Behinderten darauf bestehen, daß die diesbezügliche Regelung in unserem Land auch Grundlage der Überlegungen bei der Schaffung eines europäischen Führerscheines wird? Die Bundesregierung wird sich in den bevorstehenden Beratungen des von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vorgelegten Entwurfs eines einheitlichen Europa-Führerscheins gegen einen besonderen Versehrten-Führerschein aussprechen. Nach Auffassung der Bundesregierung könnte Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 1915* die diesbezügliche deutsche Regelung durchaus die Grundlage für eine einheitliche europäische Regelung darstellen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 17. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Frage B 36) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Erhöhung des allgemeinen Rentenniveaus von vielen Rentenempfängern auch die Grenzen für die Zahlung von Wohngeld überschritten werden und daß dadurch im Endergebnis eine tatsächliche Schlechterstellung der Rentner eintritt, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um eine Anpassung der Einkommensgrenzen für die Gewährung von Wohngeld vorzunehmen? Das Problem ist der Bundesregierung bekannt. Ebenso wie bei anderen Einkommenserhöhungen kann auch nach Rentenerhöhungen der Anspruch auf Wohngeld im Ergebnis u. U. entfallen. Eine solche Folge tritt dann ein, wenn durch die Einkommenserhöhung die maßgebende Einkommensgrenze des Zweiten Wohngeldgesetzes (2. WoGG) überschritten wird. Dabei kann es sich aber nur um Fälle verhältnismäßig hoher Rentenbeträge handeln, in denen z. B. die Rente eines Alleinstehenden den Betrag von 1 000,— DM monatlich oder bei einem Rentnerehepaar den Betrag von 1250,— DM monatlich ) übersteigt. Der Betrag des nach der Rentenerhöhung zur Verfügung stehenden Einkommens wird dabei nicht geringer sein als der Gesamtbetrag, der vor der Rentenerhöhung einschließlich des Wohngeldes zur Verfügung stand. Denn eine Überschreitung der Einkommensgrenze kann durch die Rentenerhöhung ohnehin nur in den Fällen eingetreten sein, in denen die Rente schon vor ihrer Erhöhung in der Nähe der Einkommensgrenze lag und das Wohngeld entsprechend gering war. Der Wegfall des Wohngeldes wird daher durch die Rentenerhöhung in der Regel mindestens ausgeglichen sein. Rentner werden insoweit nicht anders behandelt als andere Einkommensbezieher, die durch eine Erhöhung ihrer Einnahmen aus der Wohngeldberechtigung herauswachsen. Gegenüber diesen genießen die Rentner noch den besonderen Vorteil, daß die Rentenerhöhungsbeträge nach der geltenden gesetzlichen Anpassungsregelung für einige Monate bei der Einkommensermittlung außer Betracht bleiben, so daß sich die Rentenerhöhung nicht von Anfang an auf das Wohngeld auswirkt. Außerdem wird bei der Ermittlung des Jahreseinkommens auch bei Rentenempfängern ein allgemeiner Freibetrag von 20 v. H. für typische, nicht der Deckung des Lebensunterhalts dienende Aufwendungen abgesetzt, obwohl diesem Personenkreis insbesondere keine Aufwendungen für Steuern und Versicherungen entstehen. Eine Anpassung der Einkommensgrenze für die Gewährung von Wohngeld erscheint daher allein wegen der Rentenerhöhungen zur Zeit nicht ange- bracht. Im Interesse der Wohngeldempfanger und zur Erleichterung des Gesetzesvollzugs ist vielmehr zunächst eine Abgrenzung des Einkommensbegriffs vordringlich. Überdies besteht ein so enger Sachzusammenhang zwischen Einkommensgrenze, Einkommensbegriff und Einkommensermittlung im Bereich des Wohngeldes und in anderen Bereichen, daß eine Teillösung auf einem dieser Gebiete nicht vorgezogen werden sollte. Da bei der Kompliziertheit dieser Fragen grundlegende Vorarbeiten erforderlich sind, wird eine Lösung der damit verbundenen Probleme kurzfristig nicht möglich sein. Anlage 39 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen B 37 und 38) : Welche mittleren und großen Computer sind nach dem Stand von, 31. Dezember 1972 bei der Bundesregierung und bei den obersten Bundesbehörden installiert, und wie gliedern diese sich nach Hersteller und Mietwert? Hat die Bundesregierung die Absicht, bei der Beschaffung von Computern für staatliche Dienststellen Computerhersteller mit europäischem Stammsitz entsprechend ihren Vorstellungen im Rahmen des 2. Datenverarbeitungsprogramms stärker zu berücksichtigen? Zu Frage B 37: In der Bundesverwaltung einschließlich Bundesbahn und Bundespost sind insgesamt 226 EDV-Anlagen verschiedener Größenordnung eingesetzt. Davon entfallen auf die Hersteller ANKER 1 AEG-TELEFUNKEN 22 BULL/GE 2 CONTROL DATA 5 DIGITAL EQUIPMENT 5 HONNEYWELL 1 IBM 101 RECOGNITIONEQUIPMENT 1 RAYTHEION 703 1 SEL 2 SIEMENS 42 ZUSE 4 PHILIPS 1 UNIVAC 1 189 Wehrtechnischer Bereich 37 226 Für den Wehrtechnischen Bereich werden die Anlagen aus Sicherheitsgründen zusammengefaßt ausgewiesen. Die Aufwendungen für Kauf und 1916* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 Miete von EDV-Anlagen betrugen im Rechnungsjahr 1972 212,8Mio DM. In diesem Betrag sind die Ausgaben des Sicherheitsbereichs nicht enthalten. Die Ermittlung des Mietwertes ist nur durch eine gesonderte Erhebung in der Bundesverwaltung möglich. Zu Frage B 38: Die Schaffung ausgewogener Wettbewerbsverhältnisse auf dem DV-Markt gehört zu den übergreifenden Zielen des 2. DV-Programms. Deshalb werden bei Beschaffungen im Bereich der Bundesverwaltung EDV-Anlagen von Herstellern mit europäischer Basis immer dann bevorzugt, wenn das Preisleistungsverhältnis günstiger oder gleich günstig ist im Vergleich zu Anlagen anderer Hersteller. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 17. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Frage B 39) : Ist die Bundesregierung bereit, in der EWG dafür einzutreten, daß alle Postgebühren vereinheitlicht werden? Ihre Frage hat zwei Aspekte, nämlich gleiche Gebühren für gleiche Dienstleistungen innerhalb der EG, und gleiche Gebühren für den Verkehr zwischen der Bundesrepublik und den Ländern der EG. Zum ersten Aspekt: Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften und die Regierungen der Mitgliedstaaten haben die Frage der Vereinheitlichung der Postgebühren bereits mehrfach erörtert. Dabei hat sich gezeigt, daß eine zufriedenstellende Regelung insbesondere wegen der finanziellen Konsequenzen für die beteiligten Postverwaltungen nur sehr schwer zu erreichen ist. Die Bundesregierung und ihre europäischen Partner sehen deshalb die Vereinheitlichung ,der Postverfassungen und des Postbenutzungsrechts als Voraussetzung dafür an, anschließend zu einer Vereinheitlichung aller Postgebühren im Rahmen der angestrebten Wirtschafts-und Währungsunion zu gelangen. Zum zweiten Aspekt: Für den Verkehr aus der Bundesrepublik in die Mitgliedstaaten der EG gelten im Bereich des Post- und Fernmeldewesens grundsätzlich einheitliche Auslandsgebühren. Es gibt jedoch bilaterale Vereinbarungen mit den Gründungsstaaten der EG über die Anwendung der Inlandsgebühr für Briefe der 1. Gewichtsstufe und für Postkarten. Darüber hinaus hat die Bundesregierung allen Mitgliedern der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für das Post- und Fernmeldewesen (CEPT) Bleichlautende Regelungen angeboten. Eine entsprechende Regelung konnte bisher nur mit der Schweiz getroffen werden. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 16. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen B 40 und 41) : Welche konkreten Arbeitsergebnisse hat das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung in Berlin seit seinem Bestehen der Bundesregierung oder der Öffentlichkeit vorgelegt? Mit welchen Untersuchungen und gegebenenfalls Vorschlägen dieses Instituts kann die Öffentlichkeit in absehbarer Zukunft rechnen? Zu Frage B 40: Die Arbeitsergebnisse des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung (BBF) seit seiner Arbeitsaufnahme im Februar 1971 können nicht losgelöst von den vielfältigen Problemen gesehen werden, die naturgemäß bei der Neugründung eines solchen Forschungsinstituts auftreten und erst nach einer notwendigen Anlaufphase überwunden werden. Die bisherigen Arbeitsergebnisse des BBF werden veröffentlicht in 1. Zeitschrift für Berufsbildung: Bisher 5 Nummern erschienen 2. Schriftenreihe des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung: Bisher 7 selbständige Publikationen erschienen 3. Sonderhefte des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung: Bisher 5 Hefte erschienen (im wesentlichen über Fernkurse) (Siehe auch Anlage 1) 4. Mitteilungen des BBF: Bisher 5 Hefte erschienen 5. BBF-Informationen: Bisher 8 Nummern erschienen 6. Ausbildungsordnungen: Siehe Anlage 2 7. Ergebnisberichte im Rahmen der Fremdforschung (siehe Anlage 3). Zu Frage B 41: Die weiteren Forschungsergebnisse des BBF werden laufend in den Schriftenreihen des BBF (siehe Antwort zu Frage 40) veröffentlicht. Das verabschiedete Forschungsprogramm 1972/73, das die Ziele und Aufgaben des BBF für diesen Zeitraum ausweist, ist bereits in den „Mitteilungen des BBF" veröffentlicht (Heft 2/72). Das Forschungsprogramm 1973/74, durch das die weiteren Aufgaben des BBF festgelegt werden, steht vor der Verabschiedung und Genehmigung und wird in Kürze erscheinen. Zu den vordringlichen Arbeiten des BBF, zu denen in nächster Zeit konkrete Ergebnisse erwartet werden, gehört die Erarbeitung von Ausbildungsordnungen (siehe Anlage 4) . Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 1917* Anlage 1 Liste der vom Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung mit positivem Ergebnis überprüften Fernlehrgänge Fernlehrgang Fernlehrinstitut 1. Metall 2. Kraftfahrzeugtechnik 3. Elektrotechnik mit Elektronik 4. Bauwesen (Hochbautechnik) 5. Buchführung 6. Organisation 7. Fernkurs für Datenverarbeitung, Grundstufe: Einführung in die maschinelle Datenverarbeitung 8. Fernkurs für Datenverarbeitung, Logik der Programmierung 9. Fernkurs für Datenverarbeitung, System IBM 360-20 10. Fernkurs für Datenverarbeitung, Planung, Auswahl und Einsatzvorbereitung einer EDV-Anlage 11. Versicherungswirtschaftliches Fernstudium 12. Betriebswirt (DAA) 13. Betriebswirt (BWA) 14. Geprüfter Betriebswirt (BWA) (Kombilehrgang) 15. Akademie für Welthandel wird nicht mehr angeboten 16. Bilanzbuchhalter Grund- und Aufbaukurs 17. Kaufmännische Praxis 18. Modernes Führungswissen — Harzburger Modell (Ausbildungsgang FSQ) 19. Modernes Führungswissen — Harzburger Modell (Ausbildungsgang ABQ) 20. Fernsehkursus — TV 21. Bankakademie (Kombilehrgang) 22. Der Bankkaufmann 23. Englisch Lehrinstitut für Industrie und Handwerk, Leuchtturm-Verlag Greuter & Co. KG 7750 Konstanz, In der Gebhardsösch 2 dto. dto. dto. Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler KG, 6200 Wiesbaden, Taunusstr. 54 dto. dto. dto. dto. dto. dto. Fernstudien-Institut der Deutschen Angestellten-Akademie, e. V., 2000 Hamburg 36, Karl-Muck-Platz 1 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler KG, 6200 Wiesbaden, Taunusstr. 54 Betriebswirtschafts-Akademie e. V., 6200 Wiesbaden, Taunusstr. 54 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler KG, 6200 Wiesbaden, Taunusstr. 54 dto. dto. Akademie für Fernstudium e. V., 3388 Bad Harzburg, Postfach 243 dto. EURATELE, Radio-Fernlehrinstitut GmbH, 5000 Köln, Luxemburger Str. 12 Bankakademie e. V. 6000 Frankfurt/M., Goetheplatz 2 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler KG, 6200 Wiesbaden, Taunusstr. 54 Akademie für Fernstudium „eurosprach", Gemeinnütziges Sprachlehrinstitut 3388 Bad Harzburg-Bündheim, Huttenstr. 15 1918' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 Fernlehrgang Fernlehrinstitut 24. Französisch 25. Grundlehrgang für kaufmännische und technische Ausbilder 26. Bilanzbuchhalter 27. Englisch 28. Refa-Fernlehrgang Technisches Rechnen für das Arbeitsstudium 29. Refa-Fernlehrgang Mathematik für das Arbeitsstudium 30. Refa-Fernlehrgang Nomographie 31. Refa-Fernlehrgang Statistik 32. Refa-Fernlehrgang Kostenwesen 33. Programmiersprachen Assembler, RPG 275 C 34. Halbleiter-Elektronik 35. Datenverarbeitungskaufmann 272 C 36. Arbeitsbewertung 37. Bilanzbuchhalter 38. Betriebswirtschaftslehre 492 C 39. Programmierer 274 C 40. Buchhalter 27 C 41. Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungstechnik 713 C 42. Hochbautechnik 714 C 43. Kraftfahrzeug-Elektrik mit elektrischen und elektronischen Grundlagen 830 C 44. Tiefbautechnik-Straßenbau 712 C 45. Kostenrechner und Kalkulator 52 B 46. Kostenrechner und Kalkulator 52 C 47. Betriebswirtschaftliche Organisation und Statistik 121 B 48. Industrie-Elektronik 49. Seminar für Kreditsachbearbeiter dto. Verlag für Berufsfortbildung GmbH, 6100 Darmstadt, Donnersbergring 42 Hamburger Fern-Lehrinstitut Walter Schultz KG, 2000 Hamburg 73, Rahlstedter Str. 163 b DAZ Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung mbH, 2000 Hamburg 73, Doberaner Weg 10 REFA-Institut Darmstadt, Institut für Arbeitswissenschaft des Verbandes für Arbeitsstudien - Refa — e. V., 6100 Darmstadt, Wittichstr. 2, dto. dto. dto. dto. Hamburger Fern-Lehrinstitut Walter Schultz KG, 2000 Hamburg 73, Rahlstedter Str. 163 b ITT Schaub-Lorenz, Vertriebsgesellschaft mbH, Abteilung Fachlehrgänge, 7530 Pforzheim, Östl.-Karl-Friedrich-Str. 36 Hamburger Fern-Lehrinstitut Walter Schultz KG, 2000 Hamburg 73, Rahlstedter Str. 163 b Akademie für Fernstudium e. V., 3388 Bad Harzburg, Postfach 243 Fernstudien-Institut der Deutschen AngestelltenAkademie e. V., 2000 Hamburg 36, Karl-Muck-Platz 1 Hamburger Fern-Lehrinstitut Walter Schultz KG, 2000 Hamburg 73, Rahlstedter Str. 163 b dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. dto. EURATELE, Radio-Fernlehrinstitut GmbH, 5000 Köln, Luxemburger Str. 12 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler KG, 6200 Wiesbaden, Taunusstr. 54 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 1919* Anlage 2 Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung Der Präsident 1 Berlin 31, Fehrbelliner Platz 3 An den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Betr.: Beitrag des BBF zum geplanten Sachstandsbericht über die Durchführung des Aktionsprogramms „Berufliche Bildung" Verabredungsgemäß teile ich Ihnen Aktivitäten des BBF, im Rahmen der Durchführung des Aktionsprogramms Berufliche Bildung, nach Schwerpunktbereichen gegliedert, mit. 1. Ausbildungsordnungen (zu Ziffer 12 Ihrer Übersicht) 1.1 Unter Beteiligung des BBF wurden folgende Ausbildungsordnungen erarbeitet und den Ministerien 1972 zum Erlaß einer Rechtsverordnung eingereicht: Stufenausbildungsordnung für die Elektroberufe Ausbildungsordnung für Kürschner und Pelzwerker Ausbildungsordnung für Fleischer Stufenausbildung für die feinschlosserischen Berufe Ausbildungsordnungen für vier kaufmännische Berufe: Kaufmann im Groß- und Außenhandel Versicherungskaufmann Industriekaufmann Bankkaufmann Flexograph Parkettleger Gebäudereiniger Von diesen neu geordneten Ausbildungsberufen werden ca. 360 000 Auszubildende erfaßt. Durch die Stufenausbildungsordnungen der Elektroberufe und feinschlosserischen Berufe werden 20 bisher existierende Ausbildungsordnungen ersetzt. 1.2 Unter Beteiligung des BBF werden voraussichtlich bis zum Ende der Legislaturperiode (Dezember 1972) folgende Ausbildungsordnungen erarbeitet und den Ministerien zum Erlaß einer Rechtsverordnung eingereicht: Stufenausbildungsordnung für spanende Werkzeugmaschinenberufe Ausbildungsordnung für das Friseurhandwerk Ausbildungsordnung für Kfz.-Mechaniker Ausbildungsordnung für das Maler- und Lackiererhandwerk Stufenausbildungsordnung für das Baugewerbe Ausbildungsordnung für das Uhrmacherhandwerk Ausbildungsordnung für Ärztliche und Zahnärztliche Helfer Ausbildungsordnung für Baustoffprüfer Ausbildungsordnung für Chemielaboranten Von diesen neu geordneten Ausbildungsberufen werden ca. 250 000 Auzubildende erfaßt. 1.3 Zur Streichung industrieller Ausbildungsberufe 1. Mitwirkung bei der Streichung von 98 industriellen Ausbildungsberufen, die mit bis zu 5 Auszubildenden besetzt sind (Maßnahme erledigt — Rechtsverordnung vom 10. 8. 72) . 2. Mitwirkung bei der Streichung weiterer industrieller Ausbildungsberufe, die mit bis zu 20 Auszubildenden besetzt sind, unter Berücksichtigung bildungsorganisatorischer Gesichtspunkte und regionaler Besonderheiten. Siehe hierzu Band 1 der Schriftenreihe zur Berufsbildungsforschung: „Zur Reduzierung der Anzahl von industriellen Ausbildungsberufen Materiali en und Vorschläge". (Maßnahme voraussichtlich his zum Ende der Legislaturperiode erledigt) 1.4 Es wird gegenwärtig ein Verfahren zur Erstellung von Ausbildungsordnungen erarbeitet und diskutiert, das eine regelmäßige Überarbeitung und Anpassung der Ausbildungsordnungen in einem vertretbaren Zeitraum sicherstellen soll. (Maßnahme kann nicht bis zum Abschluß der Legislaturperiode erledigt werden) 1.5 Es werden wissenschaftliche Grundlagen für Ausbildungsordnungen erarbeitet. Als wesentlicher Teilschritt wurde ein Kriterienkatalog zur Überprüfung und Neukonzipierung von beruflichen Curricula für den Sekundarbereich II entwickelt Ausbildungsordnungen einschließlich Berufsgrundbildung. (Maßnahme kann insgesamt nicht bis zum Ende der Legislaturperiode erledigt werden) 2. Fortbildungsordnungen (zu Ziffer 34 Ihrer Übersicht) 2.1 Im BBF wurde der Entwurf einer Ausbildungsordnung für Berufskraftfahrer erstellt und eine Experten-Anhörung durchgeführt. (Maßnahme ist abgeschlossen) 2.2 Vorarbeiten für eine Ordnung des Ausbildungswesens im Bereich der Datenverarbeitung. Konstituierung eines Fachausschusses erfolgte. (Die Maßnahme insgesamt kann nicht bis zum Ende der Legislaturperiode durchgeführt werden) 2.3 Voruntersuchung über die Notwendigkeit einer speziellen Aus- und Fortbildung für den Bereich des Umweltschutzes. (Maßnahme ist abgeschlossen) 1920* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 2.4 Beteiligung des BBF an der Erarbeitung einer Prüfungsordnung für Sekretärinnen. (Die Maßnahme kann nicht bis zum Ende der Legislaturperiode durchgeführt werden) 3. Transparenz des Fortbildungsangebots (zu Ziffer 39 Ihrer Ubersicht) 3.1 Eine Analyse vorliegender Dokumentationen von Maßnahmen der beruflichen Erwachsenenbildung, ihrer Finanzierung und sonstigen Förderung liegt in Teilergebnissen vor. (Die Maßnahme insgesamt kann nicht bis zum Ende der Legislaturperiode durchgeführt werden) 3.2 Eine Analyse des außerbetrieblichen Angebots berufsbezogener Erwachsenenbildung einschließlich einer Bestandsaufnahme von Maßnahmen der beruflichen Erwachsenenbildung im Akademiebereich ist eingeleitet. (Die Maßnahme insgesamt kann nicht bis zum Ende der Legislaturperiode durchgeführt werden) 4. Einführung neuer Lehr-, Lernverfahren und moderner Prüfungsmethoden (zu Ziffer 40 Ihrer Ubersicht) Das BBF übernimmt die Begleitung von Versuchsmaßnahmen an dem Beruf sförderungszentrum in Essen. (Maßnahme kann nicht bis zum Ende der Legislaturperiode durchgeführt werden) 5. Baukastensystem (zu Ziffer 37 Ihrer Ubersicht) Das BBF übernimmt die wissenschaftliche Begleitung der Erprobung eines Baukastensystems im Rahmen einer Versuchsmaßnahme. (Die Maßnahme insgesamt kann nicht bis zum Ende der Legislaturperiode durchgeführt werden) 6. Bildungsurlaub, kurzfristig berufsbezogene Weiterbildung (zu Ziffer 39 Ihrer Ubersicht) Das BBF begleitet innerhalb dieses Themenkomplexes ein langfristiges Versuchsprogramm. 7. Ausbildung der Ausbilder (zu Ziffer 13 Ihrer Übersicht) 7.1 Erstellung eines Gutachtens zu den Basispapieren des Lehrgangs „Ausbildung der Ausbilder" im Medienverbund. (Maßnahme ist abgeschlossen) 7.2 Vorarbeiten zur Konzipierung und wissenschaftlichen Begleitung von Modell-Lehrgängen zur Vermittlung von berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen. (Die Maßnahme insgesamt — Durchführung und wissenschaftliche Begleitung — kann nicht bis zum Ende der Legislaturperiode durchgeführt werden) 8. Berufsgrundbildung (zu Ziffer 22 Ihrer Ubersicht) 8.1 Bestandsaufnahme, Ordnung und Analyse der Zielvorstellungen zur Berufsgrundbildung: Analyse des Begründungszusammenhangs der Zielvorstellungen. (Einzelne Teilergebnisse liegen vor. Die Maßnahme insgesamt kann nicht bis zum Ende der Legislaturperiode durchgeführt werden) 8.2 Wissenschaftliche Vorbereitung und wissenschaftliche Begleitung von Modellen zum Berufsgrundbildungsjahr. (Die Maßnahme insgesamt — Durchführung und wissenschaftliche Begleitung — kann nicht bis zum Ende der Legislaturperiode durchgeführt werden) 8.3 Mitwirkung bei der vorläufigen Berufsfeldbestimmung und der Zuordnung der Ausbildungsberufe zu den Berufsfeldern im Rahmen der „Berufsgrundbildungsjahr-AnrechnungsVerordnung". (Maßnahme durchgeführt) 9. Ausbildungsmittel (zu Ziffer 31 Ihrer Ubersicht) 9.1 Planung und Einrichtung einer Datenbank für programmierte Unterweisung im Bereich der beruflichen Bildung. Unter besonderer Berücksichtigung von Benutzer-Profilen wird eine Datenbank für die Dokumentation von Lehrprogramm-Merkmalen entwickelt und beim BBF implementiert. (Die Maßnahme insgesamt kann nicht bis zum Ende der Legislaturperiode durchgeführt werden) 9.2 Erstellung von Ausbildungsmitteln für den Metallbereich und den Bereich der elektrotechnischen Berufe. (Die Erarbeitung einzelner Lehrgänge ist teilweise abgeschlossen. Die Maßnahme insgesamt kann nicht bis zum Ende der Legislaturperiode durchgeführt werden) 9.3 Entwicklung eines Multimedien-Systems Elektrotechnik/Elektronik für den Einsatz in betrieblichen, überbetrieblichen und schulischen Bildungsstätten. (Einzelne Teilschritte sind bereits abgeschlossen. Insgesamt kann die Maßnahme nicht bis zum Ende der Legislaturperiode durchgeführt werden. Ein Großfeldversuch läuft im Oktober an) 9.4 Die Vorbereitung eines Mehrmediensystems Metall ist angelaufen. (Maßnahme kann nicht bis zum Ende der Legislaturperiode durchgeführt werden) 10. Berufsbildender Fernunterricht (zu Ziffern 33 und 36 Ihrer Ubersicht) 10.1 Bisher wurden vom BBF 23 Fernunterrichtslehrgänge abschließend überprüft. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 1921* 10.2 Bis zum Ende der Legislaturperiode werden voraussichtlich weitere 12 Lehrgänge überprüft. 10.3 Abschluß einer Erhebung „Fernlehrinstitute in der Bundesrepublik", die einen Überblick über Fernlehrinstitute, Lehrgangsangebote und Teilnehmerzahl gibt. 10.4 Es konnte eine bessere Information der am Fernunterricht Interessierten erreicht werden und durch Hinweise an Institute der Standard des Fernunterrichts verbessert werden. 11. Befragung aller zuständigen Stellen in der BRD (zu Ziffern 15, 16, 17, 23, 24 und 25 Ihrer Übersicht) Das BBF erstellte in Zusammenarbeit mit BMA und BMWF einen Fragenkatalog und führt eine Umfrage durch, die Basismaterial zu den in den Ziffern dargestellten Themenkomplexen liefert. (Die Maßnahme insgesamt kann nicht bis zum Ende der Legislaturperiode durchgeführt werden) Hans-J. Rosenthal Anlage 3 Liste der vom BBF übersandten Ergebnisberichte im Rahmen der Fremdforschung Titel Verfasser Arbeitswissenschaftliche Grundlagen der Berufsbildungsforschung Dr. Volpert Erarbeitung eines arbeitswissenschaftlichen Instrumentariums für Berufsanalysen Prof. Dr.-Ing. Rohmert Problemanalyse zur Entwicklung eines Instrumentariums der Berufsbildungsstatistik als Grundlage eines Informationssystems Dr. Fenger, Karr, Kühl Informationsbedürfnisse privater und öffentlicher Träger beruflicher Bildung Dipl.-Soz. Schmidt-Hackenberg Ziel, Fragestellungen und methodische Ansätze der Curriculumforschung für den Bereich kaufmännischer Berufsausbildung, Entwicklung eines Forschungsprogrammes Prof. Dr. Zabeck Entwicklung einer didaktischen Konzeption der Arbeitslehre. Ein Beitrag zur fachdidaktisch orientierten Curriculum-Forschung und zur Bestimmung von Zielen und Inhalten der Berufsgrundbildung in der Sekundarstufe II Prof. Dr. Neumann Typen und Selbstverständnis von Institutionen für die Berufsgrundbildung Prof. Dr. Müllges Entwicklung von Flächenstandards für Ausbildungswerkstätten der metallbearbeitenden Berufe AAT-Berlin Vorstellungen und Konzeptionen über die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und Fähigkeiten in kaufmännischen Betrieben Prof. Dr. Peege Anforderungen an und Organisationsmöglichkeiten für ein Informationssystem für die berufliche Bildung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung Dipl.-Ing. Schwarzbach Expertise zur vorbereitenden Bauplanung beruflicher Schul- und Ausbildungseinrichtungen Dr.-Ing. Cox Entwurf einer Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf „Friseur" Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk Köln 1922* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 Titel Verfasser Feststellung und Analyse der vorliegenden Dokumentation und Aufstellungen über Einrichtungen und Maßnahmen der beruflichen Erwachsenenbildung sowie Entwicklung eines Arbeitsmodells zur Analyse der Finanzierung und sonstiger Förderung der beruflichen Erwachsenenbildung WEMA-Institut, Dr. Schmezler Lernpsychologische Kriterien als Grundlage für die Entwicklung beruflicher Curricula: Literaturbericht Dipl.-Psychologin Brigitte Jacobi Die programmierten Prüfungen in der Bundesrepublik Die Möglichkeiten des Einsatzes von Ausbildungsmitteln in Betrieb und Schule Institut für objektivierte Leistungskontrolle e. V. Vom Auftragnehmer neu formuliert: „Variablen (Bedingungen), die Bildungsmittel für die Berufsausbildung determinieren im Hinblick auf ihre Verwendung in Schule und Betrieb" Klaus Jürgen Piesker Überarbeitung der Ausbildungsordnung für die Ausbildungsberufe Bankkaufmann, Industriekaufmann, Kaufmann im Groß- und Außenhandel, Versicherungskaufmann Dr. rer. pol. Mann Überprüfung des mengentheoretischen Ansatzes zur Bildung von Informationsbedarfsbereichen Dipl.-Soz. Schmidt-Hackenberg „Facharbeiter für berufliche Weiterbildung" Institut für sozialwissenschaftliche Forschung e. V. München „Funktion des Übungsbüros im Rahmen der kaufmännischen Grundbildung" Neu formuliert: „Bürosimulation im Rahmen der kaufmännischen Grundbildung" Ausbildungsordnungen Kfz.-Mechaniker, Kfz.-Schlosser Problemanalyse zur Entwicklung eines Instrumentariums der Berufsstatistik als Grundlage eines Informationssystems; Teil II: Die Funktion einer verbesserten Berufsbildungsstatistik in einem umfassenden Informationssystem zur Berufsbildung FP-Nr.: 1.014.01 Fenger, Karr, Kühl, Stooß — Erlangen — Analyse und Design erfahrungswissenschaftlicher Methoden für spezielle Fragen der beruflichen Curriculumentwicklung FP-Nr.: 2.008.01 Liepmann — Berlin — Konstruktion von Teilcurricula der Berufsgrundbildung im kaufmännisch-verwaltenden Sektor FP-Nr.: 2.008.01 Neumann — Berlin — Planung und Einrichtung einer Datenbank für Programmierte Unterweisung im Bereich der beruflichen Bildung FP-Nr.: 5.001.01 IABG — Ottobrunn — Die Funktion des Betriebspraktikums in der FOS Hamburg — eine empirische Untersuchung zur Reform der Sekundarstufe II Lange, Schulz — Hamburg — Neu formuliert: Die FOS in Hamburg — ein Beitrag zur Diskussion um die Reform der Sekundarstufe II FP-Nr.: 2.009.02 Die Möglichkeiten des Einsatzes von Ausbildungsmitteln in Betrieb und Schule Cramer — Berlin — Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 1923* Titel Verfasser Neu formuliert: Anforderungen an Ausbildungsmittel für Betrieb und Schule (Der Schlußbericht wurde neu gefaßt) FP-Nr.: 5.019.03 Vorstudie zur Entwicklung des Curriculums einer beruflichen Grundbilduna (in der Jugendlichenausbildung) Wiemann — Wolfenbüttel — Neu formuliert: Modelle zum Berufsgrundbildungsjahr im Sekundarbereich II FP-Nr.: 2.009.02 Facharbeiter und Weiterbildung II — Die Bedeutung des sozialen Hintergrunds ISF — München — Neu formuliert: Facharbeiter und berufliche Weiterbildung — Teil I1 FP-Nr.: 1.013.01 Eine Analyse unterrichtstechnologischer Grundmodelle auf ihre Begründung in didaktischen Theorien und ihr Verhältnis zu aktuellen Problemen der Curriculumforschung — Forschungsmethodische Probleme und mögliche Lösungswege im Rahmen eines exemplarischen Projektkatalogs —FP-Nr.: 5.016.01 Teschner - Kiel — Untersuchung zur Verbreitung, Anwendung und Effizienz der ABB-Ausbildungsmittel FP-Nr.: 5.019.03 Rothe — Stuttgart — Der Einfluß des begleitenden Direktunterrichts innerhalb des Fernlehrwesens (kombiniertes Fernstudium) auf die Lern- und Leistungsmotivation von Fernstudienteilnehmern Neu formuliert: Erfolgsbedingungen und Lernprobleme im Rahmen von Fernlehrgängen FP-Nr.: 4./5.005.04 Akademie für Fernstudium — Bad Harzburg — Anlage zum Forschungsprojekt Nr. 3.026.02 Bearbeitungsliste für Ausbildungsordnungen Ausbildungsberufe des Bereiches Metallbe- und verarbeitung: Stufenausbildungsordnung für flugtechnische Ausbildungsberufe Ausbildungsordnung für gießereitechnische Ausbildungsberufe Stufenausbildungsordnung für grobschlosserische Ausbildungsberufe Stufenausbildungsordnung für spanende Werkzeugmaschinenberufe Anlage 4 Ausbildungsberufe des Bereiches Elektrotechnik: Ausbildungsordnung für Kraftfahrzeugelektriker Ausbildungsberufe des Bereiches Chemie, Physik, Biologie: Ausbildungsordnung für Laborantenberufe Ausbildungsordnung für Baustoffprüfer Ausbildungsordnung für Werkstoffprüfer Ausbildungsordnung für kunststoffverarbeitende Berufe Ausbildungsberufe des Bereiches Körper- und Gesundheitspflege: 1924* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 Ausbildungsordnung für Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelfer Ausbildungsordnung für Friseure Ausbildungsberufe des Bereiches Ernährung und Hauswirtschaft: Stufenausbildungsordnung für gastgewerbliche Ausbildungsberufe Ausbildungsordnung für hauswirtschaftliche Ausbildungsberufe Ausbildungsordnung für Brenner und Destillateure Ausbildungsberufe des kaufmännischen Bereiches: Vorbereitungen für die Neuordnung kaufmännischer Ausbildungsberufe Ausbildungsberufe sonstiger Bereiche: Ausbildungsordnung für Augenoptiker Ausbildungsordnung für Holzmechaniker Ausbildungsordnung für Schaufenstergestalter Ausbildungsordnung für Schornsteinfeger Ausbildungsordnung für Textilveredler Fachrichtung Beschichtung Ausbildungsordnung für zeichnerische Berufe, insbesondere Bauzeichner, technische Zeichner Ausbildungsordnung für Glasberufe Vorbereitungen für die Neuordnung der Verwaltungsberufe Ausbildungsberufe des kaufmännischen Bereiches: Ausbildungsordnung für Buchhändler Ausbildungsordnung für Reiseverkehrskaufmann Ausbildungsordnung für Verlagskaufmann Ausbildungsberufe des Bereiches Druck und Papier: Ausbildungsordnung für Drucker Ausbildungsordnung für Druckformenhersteller Ausbildungsordnung für Druckvorlagenhersteller Ausbildungsordnung für Papiermacher Ausbildungsberufe des Bereiches Bau: Stufenausbildungsordnung für das Baugewerbe Ausbildungsordnung für Maler und Lackierer Auszug aus Unterlage „Zusammenfassung HA 1/73, HA 1 a/73 und Anlage zu HA 1 a/73" 1. Anlage zum Forschungsprojekt-Nr.: 3.026.02 (Fortschreibung des Projektes Nr. 3.026.02) gegenwärtiger Bearbeitungsstand: a) Eigenforschung 1. Werkzeugmaschinenberufe: Ausbildungsordnungsentwurf erstellt; zwei Beratungen im Fachausschuß erfolgt; Änderungsvorschläge der Fachausschußmitglieder nach deren Beratung mit ihren Organisationen erfordert erneute Überarbeitung; Einreichung des Ausbildungsordnungsentwurfes Ende Januar vorgesehen. 2. Feinschlosserische Berufe: Ausbildungsordnungsentwurf eingereicht; Beratungen im Fachausschuß nach zwei Sitzungen abgeschlossen. 3. Uhrmacher: Ausbildungsentwurf eingereicht. 4. Parkettleger: Ausbildungsentwurf eingereicht. 5. Gebäudereiniger: Ausbildungsordnungsentwurf eingereicht. 6. Ärztliche Helfer: Basismaterial für Ausbildungsordnungsentwurf gesammelt; Beratungen im Bundesministerium für Gesundheit, Jugend und Familie stattgefunden, weitere Beratungen vorgesehen. 7. Baustoffprüfer: Ausbildungsordnungsentwurf mit Sozialpartnern beraten, nach Überarbeitung weitere Beratungen notwendig. 8. Baugewerbe: Ausbildungsordnungsentwurf der Sozialpartner in Beratung beim BMWi in Zusammenarbeit mit BBF. 9. Maler und Lackierer: Ausbildungsordnungsentwurf der Sozialpartner in Beratung, Mitwirkung des BBF in der ersten Phase. 10. Feldbestimmung Gießerei-Industrie: Faktensammlung abgeschlossen; Fragebogen erstellt; Beratungen mit Fachverband (VDG) durchgeführt, weitere Beratungen vorgesehen. b) Fremdforschung 1. Kaufmann im Groß- und Außenhandel, Versicherungskaufmann, Bankkaufmann, Industriekaufmann: Ausbildungsordnungsentwurf eingereicht. 2. Kfz.-Mechaniker: Ausbildungsordnungsentwurf eingereicht. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 1925* 3. Friseur: Ausbildungsordnungsentwurf erstellt, Gutachten dazu eingeholt; BBF-Entwurf erstellt und mit interessierten Organisationen beraten, Stellungnahmen zu dem Entwurf stehen aus. 4. Chemielaborant: Vorstudie für neue Ausbildungskonzeption im Berufsfeld Physik, Chemie, Biologie vergeben. Auszug aus Unterlage „Zusammenfassung HA 1/73, HA 1 a/73 und Anlage zu HA 1 a/73 Schwerpunktbereich: 04 Erwachsenenbildung Hauptabteilung: F 4 Bearbeiter: Kemp (interim) Dr. Alschner, Scholz, Neuber FP-Nr.: 4.012.04 Forschungsprojekttitel : Ausbildungs- und Fortbildungsordnungen für Erwachsenenbildungsmaßnahmen Zielsetzung: — Erarbeitung von allgemeinen Kriterien und Grundsätzen für die Erstellung und Abgrenzung von Ordnungen für Erwachsenenbildungsmaßnahmen (z. B. Erstausbildungs-, Fortbildungs-, Umschulungsmaßnahmen) . — Vorlage von Gutachten oder Entwürfen zu einzelnen Ausbildungs- und Fortbildungsgängen für Erwachsene gemäß folgender Bearbeitungsliste: 1. Aus- und Fortbildung im Bereich der Datenverarbeitung 2. Aus- und Fortbildung von Berufskraftfahrern 3. Grundsatzfragen zur Ordnung der Aus- und Fortbildung für Erwachsene 4. Aus- und Fortbildung von „Umweltschützern" 5. Aus- und Fortbildung von Meistern 6. Aus- und Fortbildung von Technikern 7. Aus- und Fortbildung von Sekretärinnen 8. Aus- und Fortbildung von Betriebs- oder Fachwirten 9. Aus- und Fortbildung im Bereich der Verwaltung 10. Aus- und Fortbildung von Flughafenfacharbeitern 11. Aus- und Fortbildung von Arbeitsvorbereitern Anlage zum Forschungsprojekt — Nr. 4.012.04 Fortschreibung des Projekts „Ausbildungs- und Fortbildungsordnungen für Erwachsenenbildungsmaßnahmen" Gegenwärtiger Bearbeitungsstand nach der Bearbeitungsliste gegliedert: 1. Aus- und Fortbildung im Bereich der Datenverarbeitung: Eigenforschung: Einarbeitung in das komplizierte, bisher kaum erforschte Berufsfeld bei Beteiligung an mehreren einschlägigen Beratungsgremien verschiedener Institutionen sowie Vergabe, Begleitung und Auswertung von Forschungsaufträgen und Konstituierung eines Fachausschusses. Fremdforschung: a) Zur Entwicklung eines Informationssystems über die Aus- und Fortbildung von Datenverarbeitungspersonal (1. Oktober 1971), Dipl.-Ing. Schwarzbach, Berlin: Der erste Abschlußbericht, im Sommer 1972 vorgelegt, erfüllte nicht die vertraglichen Bedingungen und wird zur Zeit ergänzt. Z. T. liegen Nacharbeiten vor. b) Entwurf einer Gesamtkonzeption für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der DV (1. September 1972), ADV-Gemeinnützige Ausbildungsgesellschaft für DV, München: Noch kein Ergebnis vorgelegt. 2. Aus- und Fortbildung für Berufskraftfahrer: Eigenforschung: Nach der Konzipierung eines ersten Entwurfes einer Ausbildungsordnung für Berufskraftfahrer durch das BBF hat der Bundesminister für Verkehr einen geänderten eigenen Entwurf dem Bundesminister für Arbeit zum einvernehmlichen Erlaß vorgelegt. Dieser Entwurf ist z. Zt. durch Einsprüche mehrerer Ressorts aufgehalten worden. Da dieser Ausbildungsordnung keine betriebliche Ausbildungspraxis zugrunde liegt, ist es dringend erforderlich, diesbezügliche Versuchsmaßnahmen durchzuführen, mit dem Ziel der Modellentwicklung. Erste Verhandlungen hierzu wurden bereits mit dem Bundesverband des Deutschen Güterfernverkehrs, mit der ÖTV und dem Verkehrsinstitut in Bielefeld-Quelle ge- 1926* Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — :14. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 führt. Gegebenenfalls ist auch ein Modell für den berufsbegleitenden Fachunterricht zu entwickeln. 3. Grundsatzfragen zur Ordnung der Aus- und Fortbildung für Erwachsene: Eigenforschung: Wegen Personalmangels konnte keine intensive Bearbeitung erfolgen, jedoch wurden zur Erstellung von „Grundsätzen für die Erarbeitung von beruflichen Curricula" durch F 3 Beiträge geleistet. 4. Aus- und Fortbildung von „Umweltschützern" Eigenforschung: Der Auftrag des Bundesministers für Arbeit zur Erarbeitung wissenschaftlicher Unterlagen für einen „Facharbeiter für den Umweltschutz" konnte im BBF wegen Personalmangels nicht in Eigenforschung bearbeitet werden, sondern es wurde eine Vorstudie an das WEMA-Institut in Auftrag gegeben. Die Bearbeitung dieser Vorstudie durch das WEMA-Institut wurde begleitet und mehrfach besprochen. Die vorgelegte Studie wurde ausgewertet und mit einem ausführlichen Begleitschreiben in Form einer Problemanalyse den interessierten Bundesministern und den Landesregierungen zur Kenntnis gegeben. Das Projekt ist für das BBF damit vorläufig in einen Wartezustand versetzt, bis die politische Entscheidung fällt über die weitere Bearbeitung, für die ein erheblicher Aufwand erforderlich wäre. Fremdforschung: WEMA-Institut, Köln: „Bedarf an Aus- und Fortbildungsordnungen für Erwachsenenberufe im Bereich des Umweltschutzes". Abschlußbericht wurde termingerecht zum Ende Februar 1972 abgeliefert. Er entsprach zwar nicht ganz unseren Erwartungen, lieferte jedoch wesentliche Erkenntnisse, um Basis einer knappen Problemanalyse zu bieten. 5. Aus- und Fortbildung von Meistern Eigenforschung: Wegen Arbeitsüberlastung des Bearbeiters konnte das Forschungsprojekt nicht intensiv bearbeitet werden, es konnte jedoch eine Studie über den Funktionswandel des Industriemeisters als internes Material erarbeitet und ein Fremdforschungsauftrag erteilt werden. Der bereits berufene Fachausschuß konnte noch nicht konstituiert werden. Fremdforschung: Dr. Faßbender, Arbeitsgemeinschaft Weiterbildung, Rodenkirchen: „Funktions- und Bildungsanforderungen im Selbstverständnis der Meister". Der Forschungsauftrag wurde sehr verspätet abgeliefert. Eine Auswertung konnte wegen Arbeitskräftemangel bisher nicht erfolgen. 6. Aus- und Fortbildung von Technikern Die Bearbeitung des Forschungsprojektes ruhte bisher wegen Personalmangels vollständig. 7. Aus- und Fortbildung von Sekretärinnen Eine intensive Bearbeitung des Forschungsprojektes konnte wegen Personalmangels nicht erfolgen. Das BBF ist an einem Sachverständigen-Arbeitskreis des BMA beteiligt. Begründung für folgende zusätzlich erforderliche Bearbeitungen: 8. Betriebswirte und Fachwirte-Ausbildung Die nichtakademische Betriebswirte-Ausbildung ist das Pendant zur Techniker-Ausbildung. Sie liegt auf gleicher Ebene wie diese zwischen den Ausbildungsberufen und dem graduierten Betriebswirt. Die Bundesanstalt für Arbeit hat daher angeregt, diesen Bildungsgang zu untersuchen, weil immer mehr Bildungsinstitutionen diese Ausbildung durchführen. Von verschiedenen anderen Organisationen wird diese Anregung unterstützt. Daneben ist die Fachwirte-Ausbildung eine (i interessante Neuentwicklung auf dem Gebiet der beruflichen Fortbildung im betriebswirtschaftlichen Bereich. Folgende Fachwirte-Prüfungen werden bisher durchgeführt: Industriefachwirt: Würzburg Versicherungsfachwirt: Hamburg Köln München Saarbrücken Handelsfachwirt: Kassel Köln München EDV-Fachwirt: Kassel Die Fachwirte-Ausbildungen bieten eine Vertiefung des Fachwissens und damit Aufstiegsfortbildungmöglichkeit für Kaufleute. Die Fachwirte-Ausbildung ist als eine Alternative zur Betriebswirte-Ausbildung zu sehen. Die liegt die Behandlung beider Problemkreise in einem Projekt nahe. 9. Fortbildung im Verwaltungsbereich: Der öffentliche Dienst ist heute durch eine ständige Vermehrung, Erweiterung und Komplizierung seiner Aufgaben gekennzeichnet. Dies bedingt die Anwendung neuer Methoden und Arbeitstechniken, die in dem Bereich der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Mai 1973 1927* öffentlichen Verwaltung nur verzögert Eingang finden. Da diese Diskrepanz nicht durch eine Reform der Verwaltungsausbildung allein zu beseitigen ist, wird die Fortbildung im öffentlichen Dienst z. T. stark ausgebaut und weiterentwickelt. Infolge der großen Zahl rechtlich selbständiger Träger, die weitgehend isoliert voneinander vorgegangen sind, erscheint sie jedoch in Zielen, Inhalt und Organisationsformen stark differenziert. Dies macht die Bestandsaufnahme und Strukturanalyse der Fortbildung der Angestellten im öffentlichen Dienst zu einer wichtigen Aufgabe, deren Durchführung gleichzeitig von der ÖTV als im Interesse der Arbeitnehmer liegend gefordert wird. 10. Ausbildung von Flughafenfacharbeitern: Von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen ist dem Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen ein Antrag auf Anerkennung einer Ausbildungsordnung für Flughafen-Facharbeiter (Erwachsene) vorgelegt worden. Das BBF wurde mit der Vorprüfung beauftragt. Diese ist erfolgt, und eine positive Stellungnahme wird dem Bundesministerium in Kürze zugehen, die empfiehlt, daß eine weitere Bearbeitung durch das BBF erfolgt. Mit der Vorlage des Entwurfs einer Ausbildungsordnung ist Anfang bis Mitte 1974 zu rechnen. 11. Arbeitsvorbereiter Die Arbeitsvorbereitung und Fertigungssteuerung stellen wichtige Funktionsbereiche in einem heutigen Industriebetrieb dar, deren Mitarbeiter wie Meister, Techniker und Ingenieure während ihrer Ausbildung mit den hier verlangten Dispositionsaufgaben kaum vertraut gemacht werden. In einer Problemanalyse soll der Bedarf an einer Fortbildungsordnung für diese Tätigkeit geprüft werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Günter Slotta


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 26. August 1971 wurde das Bundesausbildungsförderungsgesetz — BAföG — in Kraft gesetzt. Nach § 35 ist die Bundesregierung gehalten,
    die Bedarfssätze, Freibeträge sowie die Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 4 alle zwei Jahre zu überprüfen und durch Gesetz gegebenenfalls neu festzusetzen. Dabei ist der Entwicklung der Einkommensverhältnisse und der Vermögensbildung sowie den Veränderungen der Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.
    Die Regierung wird dieser ihrer Berichtspflicht im Herbst dieses Jahres nachkommen, und wir werden dann über diese Vorlage zu diskutieren und zu entscheiden haben. Herr Kollege Hornhues, das ist eben der unterschiedliche methodische Ansatz, daß wir glauben, wegen der Schwierigkeiten in der Sache sehr genau prüfen zu müssen, wie die Entscheidungen entsprechend § 35 zu fällen sind.
    Hier und heute geht es ausschließlich um den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Arbeitsförderungsgesetzes. Und dieser Entwurf zeigt etwas sehr deutlich: Obwohl das Stabilitätsprogramm im Haushalt 1973 ganz allgemein keine Verbesserung der Geldleistungsgesetze zuläßt, wird im BAföG auf Grund der schwierigen Situation, in der sich mancher Auszubildende befindet, eine notwendige Ausnahme gemacht. Wie Sie hier dazu kommen, Herr Kollege Hornhues, von einer sozialen Demontage zu sprechen, verstehe ich in der Tat nicht.
    Wir alle brauchen nicht darüber zu streiten, daß die Novelle des BAföG für die Auszubildenden nicht das Höchstmaß an sozialer Gerechtigkeit bringt, das wir uns, wie immer das der Fall sein mag, vorstellen können. Aber sie baut doch einige soziale Ungerechtigkeiten ab, und das muß hier, meine ich, ausdrücklich festgestellt werden.
    Die Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes hat, wenn ich es recht sehe, drei Schwerpunkte: Erstens wird der Personenkreis der Förderungsberechtigten erweitert, zweitens wird eine



    Dr. Slotta
    Lücke geschlossen, und drittens werden einige, wenn auch geringfügige Korrekturen vorgenommen.
    Zu 1. Ab 1. August 1974 erhalten ausländische Auszubildende nach Maßgabe des § 8 Abs. 2 Ausbildungsförderung, ebenso alle Schüler an Berufsfachschulen ab Klasse 11 und nicht nur wie bis-. her diejenigen mit Realschulabschluß oder vergleichbarer Vorbildung, sofern sie unter die Bestimmungen dieses Gesetzes fallen.
    Kein Streit wird sicherlich über die Einbeziehung der ausländischen Auszubildenden in die Förderung bestehen. Meinungsverschiedenheiten bestehen im zweiten Punkt. Der Bundesrat will die Berufsfachschulen schon ab Klasse 10 in das BAföG einbezogen wissen und gibt dieser Maßnahme Vorrang vor einer Härteregelung. Wir meinen, daß eine solche Lösung aus zwei Gründen falsch ist: einmal werden dann Schüler an sogenannten allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10 benachteiligt. Zum andern könnte die finanzielle Bevorzugung der Berufsfachschüler ab Klasse 10, wie der Bundesrat sie wünscht, falsche Entscheidungen auf Grund allein finanzieller Erwägungen über den weiteren Bildungsweg von Schülern zur Folge haben.
    Ich halte aus diesen Gründen die Strategie der Bundesregierung für richtig, mit der stufenweisen Erweiterung des Förderungsbereiches generell auf die Berufsfachschule ab Klasse 11 zugleich für die Beseitigung schwerwiegender struktureller Mängel im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu sorgen.
    Zu 2. Das BAföG sieht in dem neu eingefügten § 14 a — der Herr Minister hat es bereits gesagt — den Erlaß einer Rechtsverordnung vor, durch die zusätzliche Förderungsbeträge geleistet werden können bei besonderen Aufwendungen für den Lebensunterhalt und nicht nur wie bisher für notwendige besondere Ausbildungsaufwendungen. Ich halte diese Regelung für eine gute und wichtige, weil sie die Lage der im weitesten Sinne des Wortes behinderten Auszubildenden verbessern wird.
    Zu 3. Das BAföG sieht einige Korrekturen vor. Es bringt zum 1. August 1973 die Fahrkostenpauschale auch für verheiratete Auszubildende mit eigener Familie, sofern sich die Wohnung nicht am Ort der Ausbildungsstätte befindet. Weiter werden die Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden für ihn und seine Kinder erhöht.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, die finanziellen Auswirkungen für die vorgesehenen Ergänzungen und Änderungen sind wie folgt geschätzt worden — es handelt sich nur um die hier dargestellten zusätzlichen Leistungen —, wovon der Bund 65 % und die Länder 35 % zu tragen haben: 1973 8,5 Millionen DM, 1974 57,7 Millionen DM, 1975 132,3 Millionen DM und 1976 144,6 Millionen DM.
    Wenn einige Kritiker dieser Novelle des BAföG den enormen finanziellen Aufwand allein für diese wenigen Erweiterungen und Verbesserungen sehen würden, müßten sie eigentlich zu der Einsicht gelangen, daß uns die eng begrenzten finanziellen Möglichkeiten zur Bedachtsamkeit gegenüber mancher Forderung zwingen.


Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Manfred Wörner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege, nicht um Sie zu ärgern und auch in Würdigung des Umstandes, daß Sie zur Beschleunigung beitragen mögen, würde ich Sie doch fragen, ob Sie nicht in Zukunft für diejenigen, die nicht so sehr Fachleute sind wie Sie „BAföG" auf Deutsch übertragen könnten.

    (Abg. Wehner: Sehr gut!)