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    Deutscher Bundestag 33. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über die Sechzehnte Rentenanpassung und zur Regelung der weiteren Anpassungen der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksache 7/427); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/567), Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/532) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Sechzehnte Rentenanpassung und zur Regelung der weiteren Anpassungen der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (CDU/CSU) (Drucksache 7/446); Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/532) — Zweite Beratung — Dr. Nölling (SPD) . . . 1745 B, 1748 B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 1745 C, 1757 C Hölscher (FDP) . . . . . . . . 1751 C Dr. Geissler, Minister des Landes Rheinland-Pfalz . . . . . . 1753 B Frau Renger, Präsident 1756 C Dr. Schellenberg (SPD) 1756 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . 1757 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 1758 B Arendt, Bundesminister (BMA) . 1758 D Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts (SPD, FDP) (Drucksache 7/375) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Abg. Dr. Müller-Emmert, Dürr, Dr. Bardens u. Gen.) (Drucksache 7/443) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts (CDU/CSU) (Drucksache 7/554) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Abg. Dr. Heck, Köster, Dr. Unland, Dr. Becker [Mönchengladbach], Dr. Blüm, Dr. Jahn [Münster], Nordlohne, Carstens [Emstek] u. Gen.) (Drucksache 7/561) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über ergänzende Maßnahmen zum Fünften Strafrechtsreformgesetz (Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz) (SPD, FDP) (Drucksache 7/376) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hauspflege und der Familienhilfe im Rahmen der Reichsversicherungsordnung (Abg. Rollmann, Frau Stommel, Frau Schroeder [Detmold], Dr. Götz, Burger, Geisenhofer und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/464) — Erste Beratung —, mit II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Leistungsverbesserungsgesetz) (SPD, FDP) (Drucksache 7/377) — Erste Beratung —, mit Antrag betr. Familienberatung und -planung (Abg. Frau Schlei, Frau Eilers [Bielefeld], Glombig, Dr. Nölling, Dr. Bardens, Spitzmüller, Christ, Frau Funcke und Fraktionen der SPD, FDP) (Drucksache 7/374), mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Familienberatung und -planung (Drucksache 7/549), mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Sammlung und Auswertung der Erfahrungen über die Folgen ärztlich vorgenommener Schwangerschaftsabbrüche (Drucksache 7/552) und mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Enquete-Kommission (Drucksache 7/548) Dr. de With (SPD) . . . . . . . 1761 A Dr. Eyrich (CDU/CSU) 1765 A von Schoeler (FDP) 1772 C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 1778 D Dr. Heck (CDU/CSU) 1796 D Jahn, Bundesminister (BMJ) . . 1798 B Frau Funcke (FDP) 1801 C Spranger (CDU/CSU) 1807 C Frau Dr. Timm (SPD) 1811 D Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) . 1815 D Frau Schlei (SPD) 1822 C Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 1825 A Frau Stommel (CDU/CSU) . . . . 1830 D Dr. Hirsch (FDP) 1832 B Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 1832 B Dr. Wallmann (CDU/CSU) . . . . 1834 A Dürr (SPD) 1836 B Frau Dr. Wex (CDU/CSU) . . . . 1837 B Krockert (SPD) 1838 D Fragestunde (Drucksache 7/555) Fragen A 68 und 69 des Abg. Immer (SPD) : Finanz- und wirtschaftsrechtliche Situation der überbetrieblichen Zusammenschlüsse landwirtschaftlicher Betriebe auf der Produktionsstufe Ertl, Bundesminister (BML) . . . . 1783 D, 1384 A, B, D, 1785 A Immer (SPD) . . . . . 1784 A, B, C, D Eigen (CDU/CSU) 1785 A Frage A 70 des Abg. Geldner (FDP) : Von der FAO für 1975 vorhergesagte weltweite Hungersnot Ertl, Bundesminister (BML) . . . . 1785 B Frage A 71 des Abg. Carstens (Emstek) (CDU/CSU) : Preisentwicklung auf dem Futtormittelsektor Ertl, Bundesminister (BML) 1785 C, 1786 A Carstens (Emstek) (CDU/CSU) . . . 1786 A Frage A 72 des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Anzahl der zur Förderung zugelassenen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe Ertl, Bundesminister (BML) . . . 1786 B, D, 1787 B Eigen (CDU/CSU) . . 1786 D, 1787 A Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . . 1787 B Frage A 25 des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Kompetenz der Europäischen Gemeinschaften für Umweltsicherung und Umweltschutz Genscher, Bundesminister (BMI) . 1788 A, B Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 1788 B Frage A 31 des Abg. Walther (SPD) : Stopp der Herstellung von Kopien des Films „Rote Fahnen sieht man besser" und Verbot ihrer Verwendung als Schulungsmaterial Genscher, Bundesminister (BMI) . 1788 D, 1789 B, C Walther (SPD) 1789 B Heyen (SPD) 1789 C Frage A 32 des Abg. Reiser (SPD) : Nutzung der Fernsehdokumentation „Rote Fahnen sieht man besser" für die staatsbürgerliche Schulung Genscher, Bundesminister (BMI) . 1789 C, D, 1790 A Reiser (SPD) 1789 D Hansen (SPD) 1790 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 III Fragen A 33 und 34 der Abg. Pensky und Reiser (SPD) : Einsatz der Bundeswehr bei Auseinandersetzungen mit Terroristen Genscher, Bundesminister (BMI) . 1790 B Pensky (SPD) 1790 D Fragen A 35 und 36 des Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) : Erfüllung von Ansprüchen auf Grund des Häftlingshilfegesetzes Genscher, Bundesminister (BMI) . . 1791 A, B, C, D Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) 1791 C, D Fragen A 37 bis 40 der Abg. Kiechle, Milz und Dr. Schulz (Berlin) (CDU/CSU) : Verhinderung von Interviews mit dem südvietnamesischen Staatspräsidenten Genscher, Bundesminister (BMI) . . 1792 B, 1794 C, D, 1795 A, B, C, D, 1396 A, B Kiechle (CDU/CSU) 1794 C, D Milz (CDU/CSU) 1795 A, B Dr. Schulz (Berlin) (CDU/CSU) . 1795 C, D Hansen (SPD) 1796 B Dr. Hupka (CDU/CSU) 1796 D Nächste Sitzung 1840 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1841* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 4 und 5 — Drucksache 7/555 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) betr. Fluchtversuche von Bürgern der DDR und Verhandlungen der Bundesregierung mit der DDR-Regierung über die Aufhebung des Schießbefehls 1841* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage A 6 — Drucksache 7/555 — des Abg. Glotz (SPD) betr. Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Rückzahlung von Studiendarlehen des Deutschen Studentenwerks . . . . 1842* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 7 und 8 — Drucksache 7/555 — des Abg. Groß (FDP) betr. Verkehr von Güter- und Personenzügen auf der geplanten Nord-SüdSchnellstrecke Hannover—Gemünden und Verbesserung der Infrastruktur bei Einrichtung eines Schnellverkehrs . . . . 1842* C Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 11 und 12 — Drucksache 7/555 — der Abg. Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) betr. Abstimmung der Planung der Interkontinentalflughäfen mit den Planungen neuer schienengebundener Verkehrssysteme und Übernahme neuer Verpflichtungen der Bundesregierung für den Ausbau des Großflughafens München II . . . . . . . 1842* D Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 20 und 21 — Drucksache 7/555 — des Abg. Benz (CDU/CSU) betr. Ausbau der wissenschaftlich-technischen Beziehungen mit den osteuropäischen Staaten und der Volksrepublik China . . . . . . . . 1843* B Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 23 und 24 — Drucksache 7/555 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) betr. Regelung des Sockelzuschlags und Abbau der Ausgleichszulagen im Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1844* B Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/555 — des Abg. Berger (CDU/CSU) betr. Regelung der Frühpensionierung in der Beamtenversorgung gegenüber der vergleichbaren Versorgung ehemaliger Behördenangestellten und -arbeiter . . . 1845* A Anlage 9 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 27 — Drucksache 7/555 — des Abg. Volmer (CDU/CSU) betr. Neuregelung der Versorgung bei Frühpensionierung . . . . . . . . 1845* B Anlage 10 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 28 und 29 — Drucksache 7/555 — des Abg. Wrede (SPD) betr. Maßnahmen der Bundesregierung auf Grund des Prüfungsberichts des Bundesrechnungshofs zum Bundeshaus- IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 halt 1971 im Bereich der Sportförderung und zweckbestimmte Verwendung der Sportförderungsmittel durch die Sportorganisationen 1845* C Anlage 11 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 30 — Drucksache 7/555 — des Abg. Reuschenbach (SPD) betr. einheitliche Führung von Schutz-und Kriminalpolizei auf der unteren Integrationsebene . . . . . . . . . 1846* B Anlage 12 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 41 und 42 — Drucksache 7/555 — des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Kläranlagen am Boden- see und Studie über die Phosphoreliminierung aus Abwässern 1846* D Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/555 — des Abg. Wurche (SPD) betr. Berichte über zu erwartende Versorgungsschwierigkeiten auf dem Heizölbzw. Kraftstoffmarkt . . . . . . . 1847* C Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens (BK) auf die Frage A 80 — Drucksache 7/555 — des Abg. Breidbach (CDU/CSU) betr. Aussagen des Bonner WAZ-Korrespondenten Zirngibl über Äußerungen des Bundeskanzlers zu den Preissteigerungen 1847* D 33. Sitzung Bonn, den 17. Mai 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 29. Sitzung, Seite 1498* A, Zeile 3, ist vor „unerheblich" das Wort „nicht" einzufügen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach* 18. 5. Dr. Ahrens ** 19. 5. Dr. Aigner 18. 5. Alber ** 19. 5. Amrehn ** 19. 5. Barche 26. 5. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 26. 5. Blumenfeld *** 20. 5. Frau von Bothmer ** 19. 5. Buchstaller *** 20. 5. Büchner (Speyer) ** 19. 5. Dr. Burgbacher *** 20. 5. Dr. Carstens (Fehmarn) ** 19. 5. Dr. Corterier *** 20. 5. Coppik 26. 5. Damm *** 20. 5. van Delden *** 20.5. Dr. Dregger ** 19. 5. Eckerland 26. 5. Dr. Enders ** 19. 5. Entrup 18. 5. Flämig *** 20. 5. Frehsee * 18. 5. Dr. Geßner *** 20. 5. Dr. Gölter ** 19. 5. Dr. Holtz ** 19. 5. Kahn-Ackermann ** 19. 5. Kater * 18. 5. Dr. Kempfler ** 19. 5. Dr. Klepsch *** 20. 5. Dr. Kliesing ** 19. 5. Krall *** 20. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 24. 5. Lagershausen ** 19. 5. Dr. Graf Lambsdorff 17. 5. Lange *** 20. 5 Lautenschlager * 18. 5. Lemmrich ** 19. 5. Lenzer ** 19. 5. Lücker * 19. 5. Marquardt ** 19. 5. Dr. Martin 26. 5. Mattick *** 20. 5. Memmel * 18. 5. Dr. Mende ** 19. 5. Dr. Müller (München) ** 19. 5. Neumann *** 20. 5. Frau Dr. Orth 26. 5. Pawelczyk ** 19. 5. Richter *** 20. 5. Rohde 25. 5. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Rollmann 18. 5. Schlaga ** 19. 5. Schmidt (Kempten) ** 19. 5. Schmidt (München) * 18. 5. Schmidt (Würgendorf) *** 20. 5. Frau Schuchardt ** 19. 5. Schulte (Unna) 18. 5. Dr. Schwencke ** 19. 5. Sieglerschmidt ** 19. 5. Springorum * 18. 5. Dr. Vohrer ** 19. 5. Frau Dr. Walz * 18. 5. Wende 25. 5. Zoglmann 18. 5. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 16. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen A 4 und 5) : Wieviel versuchte und wieviel tödlich geendete Fluchtversuche von Bürgern der DDR sind der Bundesregierung seit Beginn der Verhandlungen über den Grundvertrag bekanntgeworden? Wann und in welcher Form gedenkt die Bundesregierung mit der DDR-Regierung über eine Aufhebung des Schießbefehls an der Mauer zu verhandeln? Zu Frage 4: Seit dem 9. August 1972, dem Tag, da das Kabinett der Aufnahme von Verhandlungen mit der DDR über den Grundvertrag zustimmte, sind insgesamt 6 Fälle mit Sicherheit bekannt, in denen Personen bei Fluchtversuchen aus der DDR ums Leben gekommen sind. Die Anzahl der versuchten Fluchtversuche ist im Bundesgebiet nicht zu ermitteln, da vermutlich ein Teil der gescheiterten Versuche nicht erst unmittelbar an der Grenze zum Bundesgebiet, sondern im Vorfeld der Grenze innerhalb der DDR aufgrund des Sperrsystems endete. Zu Frage 5: Zu Ihrer zweiten Frage darf ich auf das verweisen, was der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen am 10. Mai in der Debatte über den Grundvertrag hier vor dem Plenum gesagt hat. Ich darf zitieren: Wenn dieser Vertrag nun geschlossen ist und beide deutschen Staaten ihren Willen zur friedlichen Verständigung mit dem Antrag auf Beitritt zu den Vereinten Nationen bekräftigen, muß sich das auch auf diese Grenze auswirken - und zwar nicht nur so, daß sie für nachbarschaftliche Besuche durchlässiger wird, sondern vor allem auch dadurch, daß an dieser Grenze das Schießen aufhört. 1842* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 Die Bundesregierung wird sich, wie Herr Bundesminister Franke betont hat, nicht damit abfinden, daß an dieser Grenze auf Menschen geschossen wird. Sie sieht aber nur einen Weg, auf dem es zu einer allmählichen Veränderung auch des Zustandes an der Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten kommen kann: Durch die eingeleitete Vertragspolitik müssen Verhältnisse geschaffen werden, in denen für Schießbefehl und Tötungsanlagen kein Platz mehr ist. Anlage 3 Antwort Parl. Staatssekretär Zander vom 16. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Glotz (SPD) (Drucksache 7/555 Frage A 6) : Ist der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft bereit, darauf hinzuwirken, daß bei der Rückzahlung von Studiendarlehen des Deutschen Studentenwerks die betreffenden Verwaltungsvorschriften so geändert werden, daß der Darlehnsnehmer vom Tilgungsbeginn nochmals verständigt wird, ehe -- als Konsequenz des Zahlungsversäumnisses — das gesamte Darlehen fällig wird? Die von Ihnen angesprochene Änderung der Verwaltungsvorschriften ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht erforderlich, und zwar aus folgenden Gründen: Bei den Studiendarlehen, die bis zum Wintersemester 1963/64 vergeben wurden, sahen die Honnef-Richtlinien keine besondere Zahlungsaufforderung vor dem von vornherein auf einen bestimmten Termin gestellten Tilgungsbeginn vor. Dennoch hat das Deutsche Studentenwerk — im Hinblick auf die sofortige Fälligkeit des gesamten Darlehens bei über vierwöchigem Rückstand mit einer Tilgungsrate — seit Ende 1970/Anfang 1971 jeweils Fälligkeitsbenachrichtigungen verschickt, ohne daß dies in den Richtlinien vorgeschrieben war. Im Zuge einer grundlegenden Umstellung der Darlehensvergabe ab Sommersemester 1964 wurde in den Honnef-Richtlinien vorgesehen, daß bei Darlehen, die von diesem Zeitpunkt an vergeben worden sind, der Fälligkeitstermin für die erste Tilgungsrate erst nach Studienabschluß bzw. -abbruch vom Deutschen Studentenwerk festgesetzt wird. Dem Darlehensnehmer wird dies jeweils rechtzeitig vor der Fälligkeit der ersten Tilgungsrate mitgeteilt. Nunmehr ist also in jedem Falle sichergestellt, daß der Darlehensnehmer nicht vom Fälligkeitstermin für die erste Tilgungsrate überrascht wird. Eine wichtige Ausnahme bilden jedoch die Fälle, in denen der Darlehensnehmer nicht benachrichtigt werden kann, weil er der Verpflichtung, dem Deutschen Studentenwerk jede Adressenänderung mitzuteilen, nicht nachgekommen ist, und daher die Ermittlung der neuen Adresse nicht rechtzeitig möglich ist. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Groß (FDP) (Drucksache 7/555 Fragen A 7 und 8) : Treffen Berichte zu, wonach die Deutsche Bundesbahn auf der geplanten Nord-Süd-Schnellstrecke zwischen Hannover und Gemünden außer dem Schnellverkehr auch andere Züge, Güterund Personenzüge, in kurzen Zeitabständen verkehren lassen will? Welchen Wert für die Verbesserung der Infrastruktur in der von dieser Strecke berührten Region mißt die Bundesregierung ihr bei, wenn die Deutsche Bundesbahn lediglich einen Schnellverkehr mit den Haltepunkten Hannover und Kassel einrichten will? Bei dem derzeitigen Stand der Planungen beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn, folgende Zuggattungen auf den Neubaustrecken zu fahren: Trans-Europ-Expreß-, Intercity-Züge Höchstgeschwindigkeit 200 km/h D-Züge Höchstgeschwindigkeit 160 km/h Trans-Europ-Expreß-Güterzüge — TEEM —, Schnellgüterzüge Höchstgeschwindigkeit 120 km/h Es handelt sich also durchweg um Schnellverkehr. Ein Personennahverkehr ist auf den Neubaustrekken nicht vorgesehen. Die Neubaustrecke der Deutschen Bundesbahn Hannover–Gemünden liegt in ihrer Linienführung nicht endgültig fest. Insbesondere im Abschnitt Hannover–Kassel ist über ,die Anbindung der Städte Hildesheim und Göttingen noch nicht entschieden. Zur Zeit läuft das landesrechtliche Raumordnungsverfahren für diesen Abschnitt. Jedenfalls wird jedoch die Neubaustrecke die bessere Anbindung des Zonenrandgebietes erheblich fördern und weit ausstrahlende Auswirkungen auslösen. Wegen des beabsichtigten schnellen Verkehrs dient sie im Gegensatz zu den bisherigen Eisenbahnstrecken im wesentlichen nicht einer örtlichen Erschließung. Durch die Entflechtung des schnellen und langsamen Schienenverkehrs wird eine erhebliche Steigerung der Leistungsfähigkeit erreicht. Auf der bestehenden Strecke können Fahrplantrassen frei gemacht werden, die durch neue Züge belegt werden können. So wird indirekt zusätzlich mit der Neubaustrecke auf der vorhandenen Nord-Süd-Strecke die Möglichkeit für Verbesserungen geschaffen, die der Region zugute kommen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) (Drucksache 7/555 Fragen A 11 und 12) : Inwieweit ist die Planung der Interkontinentalflughäfen, insbesondere die von München II, im Hinblick auf die voraussicht- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 1843* liche Abnahme des innerdeutschen Flugverkehrs infolge der wachsenden Leistungsfähigkeit der Deutschen Bundesbahn mit den Planungen jetzt in Vorbereitung befindlicher neuer schienengebundener Verkehrssysteme und der anzustrebenden Raumund Siedlungsstruktur abgestimmt? Ist die Bundesregierung bereit, vor Übernahme neuer finanzieller Verpflichtungen für die Planung und den Ausbau des Großflughafens München II die Fertigstellung des Bundesraumordnungsprogramms und des Gesamtverkehrswegeplans abzuwarten? Zu Frage A 11: Soweit der Bund sich an dem Bau und an dem Betrieb interkontinentaler Flughäfen beteiligt, ist deren genereller Standort durch das Verkehrspolitische Programm der Bundesregierung bezeichnet worden. Die generelle Festlegung dieser Standorte beruht auf der Überlegung, daß im Süden, im Norden und in der Mitte des Bundesgebietes sowie im Bereich der Bundeshauptstadt je ein interkontinentaler Flughafen durch das heutige und künftige Verkehrsaufkommen erforderlich ist. Bisher sind keine Gesichtspunkte erkennbar, welche zu einer Korrektur dieser Überlegungen führen könnten. Dies bezieht sich übrigens nur auf das finanzielle Engagement des Bundes. Zu Frage A 12: Die Bundesregierung kann das Eingehen finanzieller Verpflichtungen, die sich aus dem vorgesehenen Beteiligungsverhältnis an der Flughafen München GmbH ergeben werden, nicht von der Fertigstellung des Bundesraumordnungsprogrammes und des Bundesverkehrsprogrammes abhängig machen. Hierzu bestünde auch kein Anlaß, da die beiden Programme von der Aufgabenstellung her nur einen diesbezüglichen Rahmen abstecken sollen und nicht auf Einzelheiten abzielen können, die sich auf Beteiligungsverpflichtungen des Bundes auswirken würden. Das Abwarten der beiden Bundesprogramme erübrigt sich auch deshalb, weil der geplante Flughafen München II den bisherigen Flughafen München-Riem ersetzen wird und in den Vorarbeiten für beide Programme bereits von der Notwendigkeit eines Verkehrsflughafens im Raume München ausgegangen worden ist. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 16. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen A 20 und 21): Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung aber den Ausbau der wissenschaftlich-technischen Beziehungen mit den osteuropäischen Staaten, insbesondere der Sowjetunion, und welche Verträge sind bisher zur Koordinierung dieser Beziehungen abgeschlossen worden? Was hat die Bundesregierung unternommen, um die wissenschaftlich-technischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zu verstärken, und wie hat sich insbesondere der Wissenschaftleraustausch und die wissenschaftlich-technische Kooperation im Jahr 1972 zwischen diesen beiden Staaten entwickelt? Zu Frage A 20: Seit Abschluß des deutsch-sowjetischen Vertrages und einsetzend mit der Reise von Bundesminister Leussink bemüht sich die Bundesregierung um eine wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit der Sowjetunion. Dies kam bereits in dem gemeinsamen Abschlußkommuniqué über die Reise von Bundesminister Leussink zum Ausdruck, das etwa 20 Gebiete bezeichnete, die für eine beiderseits interessierende Kooperation in Betracht kommen. Anknüpfend an diesen Aufenthalt hat mit der Sowjetunion ein Austausch von Fachdelegationen auf den Gebieten der Plasmaphysik, Hochenergiephysik, Schwerionenforschung, Biochemie, Dokumentation und Information, der neuen Verkehrstechnologie und Schnellen Brutreaktoren stattgefunden, um sich gegenseitig über Forschung und Entwicklung in den genannten Bereichen zu unterrichten und gemeinsam interessierende Themen für eine Zusammenarbeit festzustellen. Bei der Durchführung des Delegationsaustausches hat sich herausgestellt, daß folgende Gebiete, für die bereits konkrete und teilweise abgestimmte Vorschläge erarbeitet wurden, in naher Zukunft bei der Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung sein können: Dokumentation, neue Verkehrstechnologien, Molekularbiologie, Hochenergiephysik und Schnelle Brutreaktoren. Voraussetzung für eine projektbezogene Kooperation in einzelnen Bereichen von Wissenschaft und Technik ist jedoch der Abschluß des Regierungsabkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, mit dessen Unterzeichnung zu rechnen ist, sobald eine befriedigende Regelung über die Einbeziehung Berlins in die Zusammenarbeit vorliegen wird. Aber auch mit anderen osteuropäischen Ländern finden Gespräche über den Ausbau der wissenschaftlich-technischen Beziehungen statt. Mit Rumänien besteht in einigen Teilbereichen der Kernenergie eine intensive Zusammenarbeit, die nach der für Sommer dieses Jahres vorgesehenen Unterzeichnung des Rahmenabkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auch auf andere Gebiete ausgedehnt werden soll. Die Kontakte zu Polen und zur CSSR haben sich bisher im Rahmen der 1970 abgeschlossenen langfristigen Handelsabkommen abgespielt, die, wenn auch nicht schwerpunktmäßig, eine Zusammenarbeit auch auf wissenschaftlich-technischem Gebiet vorsehen. Noch in diesem Monat wird eine polnische Expertendelegation die Bundesrepublik Deutschland besuchen, um mit der Bundesregierung und verschiedenen Forschungseinrichtungen die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit auf einigen ausgewählten Gebieten zu erörtern. Zur Frage der Koordinierung der wissenschaftlichtechnischen Beziehungen mit Osteuropa durch Verträge ist zu sagen, daß die Bundesregierung bisher mit osteuropäischen Staaten noch keine Abkommen geschlossen hat, die sich ausschließlich mit Fragen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit befassen. Folgende Abkommen beschäftigen sich jedoch u. a. auch mit einer wissenschaftlich-technischen Kooperation: 1. Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik 1844' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien vom 28. Juli 1969 (Schwerpunkt: Kulturelle Zusammenarbeit). 2. Langfristiges Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Warenverkehr und die Kooperation auf wirtschaftlichem und wissenschaftlichtechnischem Gebiet vom 17. Dezember 1970 (Schwerpunkt: wirtschaftliche Zusammenarbeit). 3. Langfristiges Abkommen zwischen der Regierung der BRD und der Regierung der Volksrepublik Polen über den Warenverkehr und die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und wissenschaftlich-technischem Gebiet vom 15. Oktober 1970 (Schwerpunkt: wirtschaftliche Zusammenarbeit). Darüber hinaus sind, wie ich bereits erwähnte, wissenschaftlich-technische Regierungsabkommen mit der UdSSR und Rumänien vorgesehen. Auf nichtstaatlicher Ebene ist vor allem die Vereinbarung über einen Wissenschaftleraustausch und über eine wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Akademie der Wissenschaften der UdSSR vorn 28. September 1970 hervorzuheben. Zu Frage A 21: Nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der Volksrepublik China und nach dem Abschluß eines deutsch-chinesischen Handelsabkommens haben Ende 1972 auch im wissenschaftlich-technischen Bereich erste Kontakte stattgefunden. Im Dezember 1972 unterrichtete sich eine Fachdelegation für Kernenergie aus Professoren der Tsing-Hua-Universität in Peking über Kernforschung und Kerntechnik in der Bundesrepublik. Über dasselbe Gebiet führte im Januar dieses Jahres eine Delegation des Chinesischen Ministeriums für Energie und Gewässerschutz u. a. Informationsgespräche in Bonn. Abgesehen von diesen beiden Besuchen gibt es bisher weder auf Regierungsebene noch im außerstaatlichen Bereich einen Wissenschaftleraustausch oder eine wissenschaftlich-technische Kooperation mit China. Die Bundesregierung ist ebenso wie die Volksrepublik China an dem Ausbau der wissenschaftlich-technischen Beziehungen zwischen beiden Ländern interessiert. Es besteht jedoch auf deutscher Seite bisher nur wenig Überblick über den Stand und die Entwicklung von Wissenschaft und Technik in China. Die Deutsche Botschaft in Peking wurde deshalb beauftragt, sich hierüber umfassend zu informieren und zu berichten. Erst danach wird es möglich sein, entsprechend dem beiderseitigen Kooperationsinteresse auch im wissenschaftlich-technischen Bereich mit einer Zusammenarbeit zu beginnen. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen A 23 und 24) : Ist die Bundesregierung bereit, entgegen der im bisherigen Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst-und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern vorgesehenen Regelung des Sockelzuschlags diesen um mindestens 10 DM je kinderzuschlagsberechtigtes Kind zu erhöhen? Wird die Bundesregierung die in Artikel TT § 2 Abs. 2 und 3 des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern getroffene Regelung über die Aufzehrung der Ausgleichszulagen ersatzlos streichen, um nicht einer großen Zahl bayerischer Landes- und Kommunalbeamter gesetzlich gesicherte Rechtspositionen zu nehmen? Zu Frage A 23: Im Zusammenhang mit der Reform des Familienlastenausgleichs ist beabsichtigt, die Gewährung des Kinderzuschlags neu zu regeln, indem auch der öffentliche Dienst in eine allgemein gültige Regelung einbezogen werden soll. Das hat zur Frage, daß auch die kinderbezogenen Bestandteile im Ortszuschlag überprüft und neu geregelt werden müssen. Die von Ihnen vorgeschlagene Verbesserung des Ortszuschlags durch eine Erhöhung des Sockelbetrages würde eine solche Neuregelung erheblich erschweren. Darüber hinaus darf ich auch auf die beträchtlichen Kosten hinweisen, die durch die Realisierung Ihres Vorschlags entstehen würden. Sie belaufen sich auf jährliche Mehrausgaben bei Bund, Bahn und Post (einschließlich Soldaten und Tarifbereich) in Höhe von rund 235 Mio DM. Die Bundesregierung hält es aus diesen Gründen nicht für vertretbar, in den Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen eine entsprechende Regelung aufzunehmen. Zu Frage A 24: Durch das Erste Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (1. BesVNG) vom 18. März 1971 ist nach der Übertragung der konkurrierenden Besoldungsgesetzgebungskompetenz auf den Bund ein erster Schritt zur Vereinheitlichung der Besoldung in Bund und Ländern getan worden. Ein Hauptanliegen des Gesetzes war die Vereinheitlichung der allgemeinen Zulagen in Bund und Ländern. Durch diese Harmonisierung ist in wenigen Fällen in einzelnen Ländern eine Verringerung der Bezüge eingetreten. Das 1. BesVNG sah ursprünglich eine Ausgleichsregelung für diese Fälle nicht vor. Im Interesse der betroffenen Beamten ist aber nunmehr in Artikel II § 2 Abs. 1 des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern die Zahlung einer Ausgleichszulage vorgesehen. In Anlehnung an die im 1. BesVNG bereits für andere Ausgleichszulagen getroffene Regelung verringert sich die Ausgleichszulage vom 1. Januar 1973 an jeweils um 1/3 des Betrages, um den sich die Dienstbezüge auf Grund von allgemeinen Besoldungsverbesserungen erhöhen. Der Abbau der Ausgleichszulage ist geboten, um eine möglichst schnelle Vereinheitlichung des Zulagenwesens herbeizuführen. Die Abbauregelung in Artikel II § 2 Abs. 2 und 3 des Entwurfs des Zweiten Bundesbesoldungserhö- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 1845* hungsgesetzes stellt keine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Bayerischen Regelung dar, denn die durch § 7 Abs. 5 des Dritten Bayerischen Besoldungsänderungsgesetzes vom 13. März 1972 getroffene Ausgleichsregelung sah für diese Fälle einen Abbau in der gleichen Höhe vor. Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Frage A 26) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Regelung der Frühpensionierung in der Beamtenversorgung gegenüber der vergleichbaren Versorgung ehemaliger Behördenangestellten und -arbeiler in einem besonderen Maße einen Rückstand aufweist, und welche gesetzgeberischen Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung aus dem Bericht, den der Bundesminister des Innern zu diesem Problem erstellt hat, zu ziehen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Regelung für die sogenannte „Frühpensionierung" in der Beamtenversorgung gegenüber der vergleichbaren Versorgung ehemaliger Behördenangestellter und -arbeiter ungünstiger ist. Die Bundesregierung beabsichtigt, in den Entwurf eines Zweiten Besoldungsvereinheitlichungsgesetzes eine Regelung über die Verbesserung des Ruhegehaltes der wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getretenen Beamten und Berufssoldaten entsprechend dem von mir vorgelegten Bericht aufzunehmen. Anlage 9 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Volmer (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Frage A 27): Trifft es zu, daß die Länder einer Neuregelung der Versorgung bei Frühpensionierung im Prinzip zugestimmt haben, und bis wann darf dann mit einer Gesetzesvorlage der Bundesregierung gerechnet werden, für die der Bundesminister des Innern auf Formulierungshilfen für eine in der vergangenen Legislaturperiode in Erwägung gezogene Initiative zurückgreifen kann? Die zuständigen Landesressorts haben einer Neuregelung der Versorgung bei sogenannter „Frühpensionierung" von Beamten und Berufssoldaten im Grundsatz zugestimmt. Wie ich in der Antwort auf die Frage des Herrn Kollegen Berger ausgeführt habe, gehe ich davon aus, daß eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung in den Entwurf eines Zweiten Besoldungsvereinheitlichungsgesetzes aufgenommen wird. Dabei kann auf den meinem bereits vorgelegten Bericht beigegebenen Formulierungsvorschlag zurückgegriffen werden. Anlage 10 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wrede (SPD) (Drucksache 7/555 Fragen A 28 und 29) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf Grund des Prüfungsberichts des Bundesrechnungshofs zum Bundeshaushalt 1971 im Bereich der Sportförderung ergriffen? Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, daß die Sportfürderungsmittel von den Sportorganisationen zweckbestimmt und nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen verwendet werden, wie dies der Bundesrechnungshof in seinen Beanstandungen zum Bundeshaushalt 1971 gefordert hat? Zu Frage A 28: Dem Deutschen Bundestag liegen die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu der Bundeshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 1970 vom 31. August 1972 (Bundestagsdrucksache 7/8 Sachgebiet 63) vor. Mit Beschluß vom 1. Februar 1973 hat der Deutsche Bundestag die Bemerkungen an den Haushaltsausschuß überwiesen. Nach einem Generalbeschluß des Haushaltsausschusses sollen die vom Bundesrechnungshof gezogenen Bemerkungen im Rechnungsprüfungsausschuß unter Beteiligung der betroffenen Ressorts eingehend beraten werden. Für das Haushaltsjahr 1971 liegen dem Deutschen Bundestag aus dem Bereich der Sportförderung Bemerkungen des Bundesrechnungshofes noch nicht vor. Der Bundesrechnungshof hat seine Prüfungsergebnisse für das Jahr 1971 aus dem Bereich der Sportförderung lediglich gemäß § 96 BHO meinem Hause zur Stellungnahme zugeleitet. Erst aufgrund der Stellungnahme meines Hauses wird der Bundesrechnungshof endgültig darüber befinden, welche Bemerkungen er gemäß § 97 BHO dem Deutschen Bundestag zuleiten wird. Die mit der Vergabe von Bundesmitteln an rund 50 Bundessportfachverbände verbundenen Probleme sind dem Bundesministerium des Innern bekannt. Sie beruhen im wesentlichen darauf, daß den Verbänden bis zum Jahre 1970 weitgehend nur ehrenamtliche Kräfte zur verwaltungsmäßigen Abwicklung der Förderungsmaßnahmen zur Verfügung standen. Die Bundesregierung hat wegen sämtlicher Prüfungsbemerkungen des Bundesrechnungshofes, die sich auf das Haushaltsjahr 1970 beziehen, unverzüglich eingehende Besprechungen mit den betroffenen Bundessportfachverbänden geführt. Sie ist bemüht, die Beanstandungen bis zur Erörterung im Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages auszuräumen. Hinsichtlich der generellen Maßnahmen, die das Bundesministerium des Innern zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Mittelverwendung getrofen hat, wird auf die Antwort zu Ihrer nachfolgenden Frage verwiesen. Zu Frage A 29: Die Bundesregierung macht bei der Bewilligung der Zuwendungen zur Auflage, daß bei der Verwendung der Mittel die Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung zur Bewirtschaftung von Zuwendun- 1846* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 gen (Bewirtschaftungsgrundsätze) ausnahmslos und zwingend beachtet werden. Bei der Anwendung dieser Vorschriften ergeben sich allerdings immer wieder Schwierigkeiten, weil die bei den Verbänden mit der Abrechnung der Mittel beauftragten Personen nicht in jedem Fall über die nötige Sachkenntnis verfügen. Um dem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung folgendes veranlaßt: — Erleichterung der Anstellung hauptamtlicher Führungskräfte für die Bundessportfachverbände (insbesondere Geschäftsführer) durch Übernahme der Vergütung dieser Führungskräfte seit dem Jahre 1970. Zur Zeit werden 34 Kräfte vom Bund bezahlt. — Erklärung der Bereitschaft des Bundesministeriums des Innern, Bundesmittel zur zentralen Schulung des Verwaltungspersonals der Bundessportfachverbände zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung knüpft hieran die Erwartung, auch durch diese Maßnahme auf die ordnungsgemäße Verwendung der Bundesmittel hinzuwirken. — Abstimmung aller mit Bundesmitteln zu finanzierenden Einzelmaßnahmen mit den Bundessportfachverbänden unter Beteiligung des Bundesausschusses zur Förderung des Leistungssports des Deutschen Sportbundes in sog. Jahresplanungs- und Realisierungsgesprächen. Die Absprachen werden für verbindlich erklärt. — Vermehrung der Zahl der im Rahmen der verwaltungsmäßigen Prüfung einzusetzenden Prüfer — ggf. durch Mitwirkung des Bundesverwaltungsamts. — Intensivierung der Prüfung der Verwendungsnachweise auch durch Einschaltung von Stellen außerhalb der Bundesverwaltung, die aufgrund. besonderer Sachkenntnis und Verantwortlichkeit treuhänderisch für bestimmte Bundessportfachverbände tätig werden sollen. Hierauf wurde bereits im Bericht vor dem Sportausschuß des Deutschen Bundestages am 14. März 1973 hingewiesen. Anlage 11 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 7/555 Frage A 30) : Hält die Bundesregierung an der auch von ihr im Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland vo Juni 1972 zum Ausdruck gebrachten Absicht fest, auf eine einheitliche Führung von Schutz- und Kriminalpolizei auf der unteren Integrationsebene (Polizeidirektion/Polizeipräsidium) hinzuwirken, und wird sie dies insbesondere bei solchen Ländern tun, die diese einheitliche Führung noch nicht verwirklicht haben? Bei der Verabschiedung des Programms für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland bestand Einigkeit zwischen den Innenministern/ Innensenatoren der Länder und dem Bundesminister des Innern, einheitliche und leistungsfähige Organisationseinheiten der Polizei in allen Bundesländern zu haben. Ich habe mich hierfür verwendet und werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, daß diese Konzeption beibehalten wird. Auf die Verwirklichung des Sicherheitsprogramms in den einzelnen Bundesländern kann die Bundesregierung in dem von Ihnen angesprochenen Bereich der polizeilichen Organisation auf unterer Ebene keinen unmittelbaren Einfluß nehmen, weil es sich hier um Fragen der inneren Organisation der Länder handelt. Nach den mir zugegangenen Auskünften ist die Forderung nach einer einheitlichen Führung von Schutz- und Kriminalpolizei in den meisten Ländern bereits verwirklicht, in Hamburg sind die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, in Hessen wird die dazu bestehende gesetzliche Regelung spätestens bis zum 1. Januar 1977 auf allen Ebenen verwirklicht sein. In Nordrhein-Westfalen ist die Forderung nach einheitlicher Führung von Schutz- und Kriminalpolizei bereits seit 1953 auf allen Ebenen verwirklicht; auf unterer Ebene in den Kreispolizeibehörden (Polizeipräsident, Polizeidirektor, Oberkreisdirektor), auf mittlerer Ebene bei den Regierungspräsidenten (Landespolizeibehörden). Im Saarland kann das Organisationsschema des Sicherheitsprogramms wegen der geringen Ausdehnung des Landes und seinem dadurch bedingten Verwaltungsaufbau nur modifiziert zur Anwendung I kommen. Eine einheitliche Führung besteht hier nur auf der oberen Ebene beim Innenminister. Bei der Verbrechensbekämpfung hat das Kriminalpolizeiamt Leitungsbefugnis auch gegenüber der Schutzpolizei. In Schleswig-Holstein wird die im Sicherheitsprogramm geforderte Integration von Schutz- und Kriminalpolizei dadurch erfüllt, daß einerseits die Leiter der Polizeidirektionen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in ihrem Bezirk verantwortlich sind und im Zusammenwirken mit den Leitern der anderen für ihren Bezirk zuständigen Polizeibehörden für die hierfür erforderlichen Maßnahmen zu sorgen haben, andererseits die Kriminalpolizeidirektionen allen Polizeidienststellen für die kriminalpolizeiliche Tätigkeit Weisungen erteilen können. Anlage 12 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen A 41 und 42) : Sind nach Überzeugung der Bundesregierung die Voraussetzungen dafür gegeben — auch durch die Bundesmittel des 5-JahresLeitprogramms zur Sanierung des Bodensees —, daß bis 1975/76 die Kläranlagen am Bodensee und alle wichtigen Anlagen im Einzugsgebiet des Bodensees mit biologischen und chemischen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 1847* Stufen in Betrieb sind, um damit die Reinhaltung des Bodensees sicherzustellen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Studie „Phosphoreliminierung aus Abwässern --- nur ein Finanzierungsproblem?" des Arbeitskreises für Umweltschutz an der Universität Konstanz, in der er eine zweckgebundene Phosphatsteuer fordert, um den Phosphatverbrauch im Zusammenhang mit einer Deklarierungspflicht auf ein Mindestmaß zu reduzieren und um dadurch zusätzliche Finanzierungsmittel für den beschleunigten Bau der unentbehrlichen Kläranlagen mit chemischer Fällung für Abwasserphosphat zu erhalten? Zu Frage A 41: Das in der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee zwischen den BodenseeAnliegerstaaten abgestimmte Reinhaltungsprogramm ist so konzipiert, daß bis zum Jahre 1975 alle Kläranlagen am See und auch alle wesentlichen Anlagen im Hinterland mit dreistufiger, d. h. mechanischer, biologischer und chemischer Reinigung in Betrieb genommen werden. Dadurch wird die Belastung des Bodensees durch Abwässer und auch die mit den Abwässern in den See gelangende Phosphorzufuhr ganz wesentlich verringert werden. Der weitere Ausbau der Kanalisationen und die Errichtung der restlichen Kläranlagen wird allerdings noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Die Durchführung des Reinhaltungsprogramms ist im wesentlichen eine Frage der Finanzierung. Es wird also davon abhängen, daß überall im Einzugsgebiet des Bodensees die erforderlichen Geldmittel von den Verursachern aufgebracht werden und daneben staatliche Hilfen zur Verfügung stehen. Die deutsche Investitionsplanung geht davon aus, daß die von den Ländern Baden-Württemberg und Bayern vorgesehenen Beihilfen samt den von der Bundesregierung aus dem Programm zur Sanierung von Rhein und Bodensee zur Verfügung zu stellenden Mittel ausreichen, um das z. Z. in Ausführung begriffene Schwerpunktprogramm in der vorgesehenen Zeit zu verwirklichen. Die Bundesregierung ist außerdem nach wie vor bereit, den Bau von Kläranlagen im Bodenseegebiet nach Kräften mit ERP-Krediten zu fördern. Zu Frage A 42: Die Bundesregierung hat die Studie „Phosphoreliminierung aus Abwässern — nur ein Finanzierungsproblem?" zur Kenntnis genommen. Der Vorschlag einer Phosphatsteuer, wie er auch in der Anhörung des Bundesministeriums des Innern am 26. und 27. Februar 1973 gemacht wurde, wird z. Z. im Rahmen der Überlegungen zur Änderung des Detergentiengesetzes überprüft. Ohne dem Ergebnis dieser Überprüfung vorgreifen zu wollen, sei jedoch schon jetzt auf einen Nachteil der zweckgebundenen Phosphat-Abgabe hingewiesen, der darin liegt, daß auch die Verbraucher belastet würden, die in Gegenden wohnen, in denen Phosphateinleitungen in Gewässer nicht schädlich sind. Ein großer Teil der Bevölkerung der Bundesrepublik lebt im Einzugsbereich von Gewässern, in denen das Phosphat sich nicht schädlich auswirkt. Insofern wäre eine solche Abgabe nicht ohne weiteres mit dem Verursacherprinzip zu vereinbaren. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 17. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wurche (SPD) (Drucksache 7/555 Frage A 64) : Treffen Berichte zu, daß es mittel- bis langfristig zu Versorgungsschwierigkeiten auf dem Heizöl- bzw. Kraftstoffmarkt (Benzin u. a.) kommen könnte, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um die Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin auf diesem Gebiet sicherzustellen? Gegenwärtig sind Versorgungsschwierigkeiten auf dem Heizöl- und Benzinmarkt der Bundesrepublik und West-Berlins nicht aufgetreten. Die weltweit anhaltende angespannte Versorgungslage kommt jedoch in dem beträchtlichen Anstieg der Verbraucherpreise zum Ausdruck. Bei den unterschiedlichen Versorgungs- und Einkaufsquellen der auf dem deutschen Markt tätigen Unternehmen sind gewisse Engpässe bei einzelnen Gesellschaften jedoch nicht auszuschließen, vor allem bei den Gesellschaften, die ihre Versorgung auf kurzfristige Lieferverträge abgestellt haben. In diesem Zusammenhang spielt auch der zum Teil erhebliche Preisunterschied zwischen den innerdeutschen Marktpreisen und den für Importware geforderten Preisen eine Rolle. Insgesamt sind mengenmäßige Versorgungsschwierigkeiten nach allem, was bisher über die mittelfristigen Versorgungsschwierigkeiten bekanntgeworden ist, nicht zu erwarten. Die langfristige Versorgung des deutschen Marktes hängt weitgehend von dem Aufschluß neuer Erdölquellen in der Welt ab. Mit der Vorsorge hierfür beschäftigen sich z. Z. alle internationalen Gremien; im Augenblick ist noch nicht abzusehen, zu welchen Schritten der sich in gleicher Lage befindlichen Verbraucherländer diese Überlegungen führen werden. Soweit die Bundesregierung im nationalen Bereich überhaupt gegensteuern kann, können die Vorsorgemaßnahmen der Bundesregierung nur langfristiger Art sein. Diesem Aspekt hat die Bundesregierung seit jeher ihre besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Diese Bemühungen kommen vor allem in der Stärkung der Rohölbasis der deutschen Gruppe, der Verbesserung der unter deutscher Flagge fahrenden Tankerflotte sowie in einer Erhöhung der Vorratshaltung in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrohölreserve, Aufstockung der Mindestvorräte von 65 auf 90 Tage) zum Ausdruck. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens vom 17. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Frage A 80) : Treffen die Aussagen des Bonner WAZ-Korrespondenten Zirngibl (vom 5. Mai 1973) zu, nach denen der Bundeskanzler vor einem kleinen Kreis erklärt haben soll, daß die Gehaltserhöhungen über den Preissteigerungen liegen und daß „selbst dann, wenn sich dieses Verhältnis einige Jahre zuungunsten der Beschäftigten verändern sollte", dies nicht so schlimm sei, daß es möglich sein muß, mit Preissteigerungen zu leben, so wie dies in 1848* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 anderen Ländern schon lange der Fall ist, und wenn ja wie vereinbart der Bundeskanzler diese seine Auffassung mit der gleichfalls von ihm erhobenen Forderung nach mehr sozialer Gerechtigkeit? Die von Ihnen zitierten Aussagen hat der Herr Bundeskanzler weder wörtlich noch sinngemäß -auch nicht im kleinen Kreis getan. Jedoch hat der Bundeskanzler im großen Kreis, nämlich hier vor dem Deutschen Bundestag am 10. Mai 1973 erklärt: Unsere Wirtschafts- und Finanzpolitik ist und bleibt auf Stabilität ausgerichtet. Und das heißt gegenwärtig: Preisdämpfung. An anderer Stelle hat der Bundeskanzler in derselben Rede gesagt: Wir werden weiterhin eine Wirtschafts- und Finanzpolitik mit Augenmaß zu betreiben haben. Das heißt auch in der gegenwärtigen Konjunkturphase, daß man die Schraube nicht überdreht. Deshalb haben wir keinen allgemeinen Konjunkturzuschlag vorgesehen. Auf das Bemühen der Gewerkschaften um ein stabilitätsorientiertes Verhalten durfte nicht falsch reagiert werden. Aus diesen, im Protokoll des Deutschen Bundestages nachzulesenden Äußerungen des Herrn Bundeskanzlers, wird wohl deutlich, daß es der Bundesregierung besonders darauf ankam, ein sozial ausgewogenes Stabilitätsprogramm in Kraft zu setzen. Die Bundesregierung hat daher auch bewußt darauf verzichtet, einen allgemeinen Konjunkturzuschlag zu erheben, der die breiten Schichten der Arbeitnehmer belastet hätte.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Katharina Focke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie es im letzten Satz des Hirtenschreibens der deutschen Bischöfe vom April dieses Jahres steht, hoffe ich für uns Abgeordnete bei der Beratung und Entscheidung über sicher eine der schwierigsten Fragen, mit denen wir als Volksvertreter zu tun haben können, auf die rechte Einsicht und den Mut zu handeln. Viel ist für unsere Beratungen bereits gewonnen, wenn die deutschen Bischöfe wie die Bürger, die wir vertreten, die Ärzte wie die Richter, die Pfarrer wie die Journalisten und vor allem wir Kollegen gegenseitig uns das Ringen um Einsicht zubilligen und die Diskussion um die Reform des Strafgesetzes wenigstens von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages unter der Voraussetzung geführt wird, daß jeder von uns werdendes Leben schützen will. Meine lieben Kollegen und Kolleginnen, im großen und ganzen bin ich dankbar dafür, daß der heutige Tag bisher eine solche Tendenz hat erkennen lassen.
    Ich glaube, es wäre auch hilfreich, wenn wir entsprechend der Feststellung des Rates der Evangelischen Kirche vom 5. April dieses Jahres als Hintergrund, vor dem unsere Beratungen stattfinden, die Tatsache anerkennen würden, daß es — ich zitiere —
    für Fragen des Schwangerschaftsabbruchs weder in sittlicher noch in rechtlicher Hinsicht eine voll befriedigende Lösung geben kann, wenn verschiedene sittliche Verpflichtungen und Rechtsgüter zueinander in Konkurrenz treten.
    Da knüpft die weitere Betrachtung an: Es wäre ein Beitrag zur Sachlichkeit, wenn wir gemeinsam davon ausgehen könnten, daß es solche Konfliktsituationen gibt, die zur Abwägung zwingen, und daß der Paragraph in seiner bisherigen Form in einer nicht genau zu schätzenden Zahl von Fällen jährlich die Abtreibung nicht verhindert hat, jedoch die Umstände solchen illegalen Abbruchs für viele Frauen medizinisch besonders gefährlich, seelisch besonders
    belastend und sozial besonders ungerecht und unwürdig gewesen sind.
    Das, was uns unterscheidet — das ist bisher wohl deutlich geworden —, ist vor allem die Schärfe, mit der unsere Augen die Konfliktsituationen und damit die Notwendigkeit der Abwägung sehen,

    (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Das ist es nicht!)

    und die Frage, wer abwägen soll, wer abwägen kann und auf wessen Gewissen es ankommt: auf das der Abgeordneten, auf das der Ärzte oder auch und nicht zuletzt auf das der jeweils betroffenen Frau.

    (Abg. Erhard [Bad Schwalbach] : Es kommt immer auf die Frau an!)

    Auf der anderen Seite würde es der Regelung der uns aufgetragenen Aufgabe ebenfalls dienen, wenn wir uns gegenseitig abnähmen, daß eine den Konfliktsituationen des menschlichen Lebens und der in ihnen notwendigen Abwägung von Normen besser Rechnung tragende Form des § 218, als wir ihn bisher haben, keine Aufforderung zum Schwangerschaftsabbruch ist. Das sittliche, ethische, moralische, religiöse Problem — wie immer Sie es wollen — in jedem einzelnen Fall wird nach der Absicht derer, die einen Entwurf zur Reform des Strafgesetzes vorgelegt haben, nicht — so hoffe ich, gilt es für uns alle — verkleinert, weggewischt oder geleugnet. Im Gegenteil: es wird durch die Reform des Strafgesetzes in seiner Auswirkung auf die persönliche Verantwortung und die Gewissensentscheidung der Frauen, der Ärzte und anderer an der Entscheidung Beteiligter größer geschrieben und stärker hervorgehoben als bisher. Das gilt ganz besonders für die Fristenregelung, für die ich mit der Mehrheit meiner Fraktion eintrete.
    Aber, meine Damen und Herren, nicht deshalb habe ich mich hier zu Wort gemeldet. Ich möchte vor allem auf den Antrag der Fraktionen der SPD und der FPD zur Familienberatung und Familienplanung zurückkommen und dazu ganz deutlich eines sagen: Schwangerschaftsabbruch ist kein und kann kein Mittel der Empfängnisregelung und Familienplanung sein; ganz gewiß liegt das nicht im allergeringsten in der Absicht derer, die hier für eine Fristenregelung eintreten. Im Gegenteil, wir hoffen, daß es umgekehrt verlaufen wird, und sind hier angetreten, die dafür notwendigen und möglichen Maßnahmen zu ergreifen.
    Die verschiedenen Kollegen der SPD-Fraktion, die vor mir schon gesprochen haben, haben sehr deutlich gemacht, daß die Reform des Strafgesetzes nur ein Teil — gewiß nicht der wichtigste Teil — der gesamten Aufgabe, die vor uns liegt, ist und daß es um die politische Frage geht, was getan werden kann, damit eine Konfliktsituation, in der als letzter Ausweg nur noch Schwangerschaftsabbruch bleibt oder zu bleiben scheint, gar nicht erst entsteht.
    Das Kernstück der Reform und zugleich eine Aufgabe, die über den § 218 hinausreicht und längst vor ihr begonnen hat — ich möchte bitte



    Bundesminister Frau Dr. Focke
    nicht, daß hier eine Legendenbildung in bezug auf die einzig fruchtbaren Jahre für Familienpolitik zwischen 1957 und 1961 entsteht —,

    (Beifall bei der SPD)

    sind sozialpolitische, sind gesellschaftspolitische Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Frau in, wie ich glaube, drei für uns relevanten Bereichen: erstens in Beratung und Hilfen, bevor eine Schwangerschaft eintritt, zweitens in Beratung und Hilfen für schwangere Frauen in Konflikt- und Notsituationen und drittens frauen- und familienpolitische Maßnahmen ganz allgemein.
    Die SPD-Fraktion und die Bundesregierung messen diesem Teil der Reform die entscheidende Bedeutung zu. Die vorliegenden Gesetzentwürfe — aber nicht nur diejenigen, die die Kollegin Schlei soeben so eindrucksvoll begründet hat, sondern auch schon früher Eingeleitetes und Durchgeführtes — zeugen davon. Hier trifft sich unsere Absicht mit der verbal ebenfalls geäußerten der Opposition. Ich nehme auch ab, daß das so ist.

    (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : War das eine Unterstellung? Warum verbal?)

    Ich glaube, daß sehr deutlich geworden ist, daß die entsprechenden ergänzenden Maßnahmen und Vorschläge hier heute konkret für unsere erste Lesung nicht von der Opposition im Deutschen Bundestag entwickelt und eingebracht worden sind.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Vogel [Ennepetal] : Die Bundesregierung? Die Koalition? — Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Dann sollten Sie lieber nicht von „verbal" sprechen!)

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gehe auch ganz unpolemisch davon aus, daß es so ist. Ich erwarte allerdings noch einen verstärkten Beweis. Ich gehe auch davon aus, daß hierbei die Kirchen, Verbände usw. auf der gleichen Ebene stehen, ungeachtet der jeweils unterschiedlichen Haltung zur Reform des Strafgesetzes.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, ich warne in diesem Zusammenhang aber vor zwei Gefahren, die deutlich geworden sind. Erstens warne ich vor der Gefahr, zu glauben, verstärkte Beratungs-, Hilfs- und Sozialmaßnahmen könnten eine Reform des Strafgesetzes entweder hinauszögern oder sogar überflüssig machen.

    (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Das sagen wir ja gar nicht!)

    Die Forderung nach einem sozialen Staat, nach einer vollkommenen Gesellschaft, in der es das Problem des Schwangerschaftsabbruchs nicht mehr gibt, darf nicht davon ablenken, den heute existierenden ungerechten, unsozialen, ja unmenschlichen § 218 so bald wie möglich durch unsere gemeinsamen Anstrengungen hier zu reformieren.

    (Beifall bei der SPD.)

    Gleichzeitig müssen wir uns selbstverständlich intensiver als bisher, kontinuierlich und verstärkt, um Annäherung an eine solche ideale Gesellschaft bemühen. Aber das ist keineswegs eine alleinige Aufgabe des Bundes, das ist auch keine alleinige
    Aufgabe der Kirchen. Das ist, wie es auch in der Stellungnahme der Vollversammlung des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken zur Überwindung von Not- und Konfliktsituationen bei Schwangerschaften heißt — ich zitiere —: eine Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden, Kirchen und freien Trägern.

    (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Da steht aber auch einiges andere!)

    — Ja, sicher, das will ich im Augenblick nicht behandeln.

    (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Das verstehe ich sehr gut!)

    Ich bin hier im Moment auf einen Punkt konzentriert, bei dem wir alle zu einer richtigen Aufgabenteilung aufgefordert sind.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Hätten wir auch getan!)

    Dies ist eine Aufgabe, die vom Abbau von Vorurteilen — ich glaube, allein dort ist noch mehr zu tun, als heute bisher ausgesprochen worden ist — über persönliche Hilfen, über Erziehung, über Aufklärung, über Beratung, über einen breit gestreuten Fächer verschiedenartigster sozialer Maßnahmen bis hin zur Gesetzgebung reicht und — ich wiederhole es — überhaupt nur arbeitsteilig und leider auch nur mittelfristig zu bewältigen ist.
    Ich warne in dem Zusammenhang vor der zweiten Gefahr, daß die Kirchen dem Staat, der Staat den Kirchen, die Länder dem Bund, der Bund den Ländern usw. vorwerfen, nicht gehandelt zu haben. Wir haben alle zusammen bisher noch nicht genug getan,

    (Abg. Vogel [Ennepetal] : Sehr richtig!)

    auch nicht frühere CDU-Regierungen, die sehr wohl über die angegebene Zeit hinaus Möglichkeiten dazu gehabt hätten.

    (Abg. Vogel [Ennepetal] : Lassen wir einmal die Jahre weg! Bekennen wir gemeinsam!)

    Wir sind alle zusammen aufgerufen, mehr zu tun und schneller zu handeln; aber es ist keine Aufgabe, die jetzt erst neu beginnt, und es ist auch nicht eine, die von heute auf morgen gelöst werden könnte. Im übrigen ist es ganz sicher auch keine Aufgabe, die sich nur im Zusammenhang mit der Reform des Strafgesetzes stellt.
    Das beste Mittel, illegale oder legale Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern, ist es, unerwünschte Schwangerschaften zu vermeiden. So muß es vor allen Dingen unser Ziel sein, den Gedanken der verantwortungsbewußten Familienplanung weit mehr, als das bisher der Fall ist, zu verbreiten und dabei mitzuhelfen, daß sie auch durchgeführt wird. Im Anschluß an etwas, was heute morgen schon einmal gesagt worden ist, ist das allerdings ein Feld, auf dem noch sehr Erhebliches auch gegen Tabus und Prüderie auszurichten ist.

    (Abg. Vogel [Ennepetal] : Sehr richtig!)

    Familienplanung wird gerade im Zusammenhang mit der Debatte, die wir heute führen, leider zu oft einseitig als Empfängnisverhütung verstanden, bes-



    Bundesminister Frau Dr. Focke
    ser gesagt: mißverstanden. Ich finde, daß dieser Blickwinkel viel zu eng und auch nicht immer zutreffend ist. Familienplanung und Empfängnisregelung bedeuten ja nicht, daß ein Trend zur Kinderlosigkeit oder zur Einkindehe gefördert werden muß; sie bedeuten, daß die Eltern ihre Entscheidung, Kinder zu haben oder nicht zu haben, bzw die Entscheidung wann sie Kinder haben wollen, verantwortungsbewußt und frei treffen sollen und daß ihnen dabei geholfen werden muß, diese Entscheidung zu treffen und entsprechend zu handeln.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Der oft erhobene Vorwurf, Familienplanung sei kinderfeindlich, ist in keiner Weise berechtigt. Das Gegenteil scheint mir richtig. Wir sollten uns das Problem der Muß-Ehen gerade Minderjähriger, die hohe Scheidungsanfälligkeit dieser Ehen und all die Erschwernisse vor Augen halten, die sich für das „ehestiftende" Kind ergeben. Dabei sollten wir auch an die schlechten Startchancen ungewollter Kinder und an das ganze Elend ungeliebter Kinder erinnern. So betrachtet ist verantwortungsbewußte Familienplanung die entscheidende Voraussetzung, um eine kinderfreundliche Gesellschaft zu schaffen. Leider sind wir davon heute noch ein gutes Stück entfernt.
    Schließlich möchte ich gern noch mit einem Halbsatz anfügen: Familienplanung und -beratung haben natürlich auch damit zu tun, bei Kinderlosigkeit die entsprechenden Ratschläge für ein Kind bekommen zu können.
    Ich bin selbstverständlich jedem dankbar, der bisher auf den Gebieten der Familienplanung und -beratung Verantwortung erkannt hat und tätig war. Ich denke dabei an Ärzte, an die Deutsche Gesellschaft für Familienplanung Pro Familia in ganz besonderer Weise, aber auch an kommunale, konfessionelle, paritätische und andere Ehe- und Familienberatungsstellen. Es ist keine Geringschätzung dieser Tätigkeit, wenn ich hier sagen muß, daß in diesem Bereich in der Vergangenheit natürlich noch nicht genug geschehen ist. Der Bund hat bisher zu dieser Tätigkeit im Rahmen seiner Mitwirkungs-und Finanzierungskompetenzen bereits beigetragen. Aber auch für die Bundesregierung gilt natürlich wie für andere, daß dies noch ausgeweitet und intensiviert werden kann und muß.
    Den entscheidenden Beitrag auf diesem Weg stellt in meinen Augen die soeben begründete Regelung in dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz dar, wonach der Anspruch auf ärztliche Beratung hinsichtlich Fragen der Empfängnisregelung und auch die Rezeptausschreibung endlich zur Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialhilfe werden sollen und wonach darüber hinaus von der Sozialhilfe auch die Kosten für Verhütungsmittel übernommen werden sollen. So soll erreicht werden, daß in den sozial schwachen Schichten die Familienplanung nicht an finanziellen und materiellen Schwierigkeiten scheitert. Ich halte jene kommunalen Behörden wie die von Frau Schlei schon genannten, die diese Möglichkeiten bereits früher von sich aus ergriffen hatten, für außerordentlich beispielhaft auf dem Wege, den wir jetzt zu gehen haben.
    Aber, meine Damen und Herren, so wichtig und unerläßlich solche materiellen Hilfen im Rahmen der Familienplanung auch sind: es ist nicht damit getan, daß der Staat Ansprüche auf bestimmte Leistungen einräumt und im übrigen wartet, ob sie auch in Anspruch genommen werden. Unerläßlicher Bestandteil der Familienplanung ist die Beratung, die kollektive wie die individuelle.
    Zur kollektiven Beratung rechne ich die im letzten Jahr vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit erfolgreich durchgeführte Aktion „Unsere Kinder sollen Wunschkinder sein — Was können wir tun?". Sie wird in veränderter Form in diesem Jahr fortgeführt, wobei insbesondere noch jüngere Menschen angesprochen werden sollen. Zu einer solchen Beratung rechne ich auch — selbstverständlich — die Sexualerziehung in der Familie, in der Schule vor allen Dingen. Das Frau Strobel gerade auf diesem Gebiet einen entscheidenden Durchbruch erzielt hat — und unter welchen kontroversen Bedingungen hat sie das, vor einigen Jahren erst, noch tun müssen! —,

    (Zustimung bei der SPD)

    ist ein Phänomen, das ich uns gerade im Zusammenhang mit dieser Debatte noch einmal in Erinnerung rufen möchte.
    Familienplanung kann aber nur dann erfolgreich sein, wenn eine ständige persönliche und örtliche Betreuung auch ermöglicht wird. Das setzt voraus, daß die Zahl der Beratungsstellen — das ist hier richtig gesagt worden -- wesentlich vergrößert wird, daß die Zusammenarbeit der verschiedenen Träger — das scheint mir eine sehr wichtige Voraussetzung zu sein — optimal gestaltet wird und daß auch die Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung der beratenden Fachärzte verbessert und erweitert werden.
    In dieser Frage steht der Bund keineswegs allein in der Verantwortung; er kann es schon aus Gründen der Kompetenz und auch wegen seiner finanziellen Möglichkeiten nicht. Hier geht es ganz besonders um das Zusammenwirken mit Ländern und Kommunen, mit Jugend-, Sozial- und Gesundheitsämtern, mit den Kirchen und den freien Trägern.
    Ein Beitrag des Bundes wird es sein, die Entwicklung verschiedener Modelle von integrierten Beratungsstellen voranzutreiben, in denen mit wissenschaftlicher Begleitung weitere Erfahrungen darüber gewonnen werden, wie man es am besten so gestaltet, daß der einzelne Mensch wirklich die Beratung und den Zugang findet. Mit diesen Modellen müssen wir klären, wie die Beratungsstellen organisiert werden sollen, welche Fachkräfte dort arbeiten und welche Ausbildung diese Kräfte haben müssen.
    Ich bin sicher, daß die Modelle nicht nur wertvolle Erkenntnisse bringen, sondern darüber hinaus einen Anstoß dafür geben werden, daß eben andere — Länder, Gemeinden, freie Träger, Kirchen —



    Bundesminister Frau Dr. Focke
    auch mehr als bisher solche Beratungsstellen einrichten. Nur durch diese gemeinsame Anstrengung wird ein bundesweites Netz von Beratungsstellen geschaffen werden können, und das, meine Damen und Herren, ist ja letztlich das, worauf es uns in den allernächsten Jahren ankommt.
    Ich begrüße ausdrücklich den entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen und kann meinerseits auch nur noch einmal meiner Verwunderung darüber Ausdruck geben, daß ein ähnlicher Antrag, der allerdings entscheidende Punkte nicht enthält, dann einige Wochen später — fast wortwörtlich gleich — auch von der Opposition vorgelegt worden ist.

    (Abg. Gerster [Mainz] : Das müssen Sie doch dankbar entgegennehmen! — Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Eine Anerkennung! — Weitere Zurufe.)

    — Natürlich, aber ich wundere mich eigentlich darüber, daß es nicht gelungen ist, wenigstens in der Formulierung zu versuchen, zu zeigen, danß man im Zusammenhang mit dieser Debatte eine eigene Leistung zu erbringen vermag.

    (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU.)

    Zusammenarbeit aber ist nun in solchen Beratungsstellen in Zusammenhang mit der Familienplanung nicht nur vor dem Eintritt einer Schwangerschaft notwendig; das gleiche gilt auch für die Beratung während einer Schwangerschaft. Ein entscheidender Vorteil der sogenannten Fristenregelung ist für meine Freunde und mich eben der, daß nur durch sie der schwangeren Frau, die vor der schweren Gewissensentscheidung steht, ob sie ihr Kind austragen soll oder nicht, der Weg zum Arzt, damit aber auch zu anderer weiterer Beratung wirklich geöffnet wird. Solange Frauen — dieses Argument möchte ich hier nachträglich noch einmal vortragen — befürchten müssen, daß der Arzt oder eine Kornmission oder eine Gutachterstelle darüber entscheidet, ob ein Schwangerschaftsabbruch rechtlich überhaupt möglich ist, solange sie befürchten müssen, daß ihre — meistens in großer Gewissensnot getroffene — Entscheidung vom Arzt als erlaubtes Ansinnen gewertet wird, solange sie befürchten müssen, daß ihr Wunsch einfach abgelehnt wird: so lange wird die Scheu der Frauen, sich in dieser Frage überhaupt an einen Arzt oder an Dritte zu wenden, nicht ab-, sondern zunehmen.

    (Zustimmung bei Abgeordneten der SPD.)

    Sie werden dann wie bisher ihre Entscheidung ohne Beratung und ohne Hilfe — oder von falschen Beratern beeinflußt —, ganz auf sich allein gestellt, treffen wollen.
    Wenn man aber den Frauen den Weg zur Beratung in dieser schwierigen Situation verbaut, verzichtet man auf eine der in meinen Augen wirkungsvollsten Möglichkeiten, nicht nur die Zahl der illegalen Schwangerschaftsabbrüche, sondern die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche insgesamt zu verkleinern.
    Auch die ärztliche Beratung nach dem Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen für die Fristenregelung vorgelegt haben, soll ja nicht nur die im engen Sinne medizinische Beratung über die gesundheitlichen Risiken des Abbruchs oder über die möglichen negativen Folgen, die später einmal auftreten können, zum Inhalt haben. Teil der Beratung ist nach unserer Vorstellung — und nicht zuletzt deshalb geht es darum, ein breites Netz zusätzlicher Beratungsstellen aufzubauen —, daß der Arzt die Frau auch über diesen Bereich hinaus beraten kann, daß er sie hinweisen kann auf andere Möglichkeiten, auf soziale Hilfen aller Art, die es ihr ermöglichen könnten, das Kind doch zu bekommen.
    Allerdings fürchte ich, daß sich unsere Ärzte zunächst in sehr vielen Fällen überfordert fühlen werden, diese Art der Beratung zu geben, weil sie einfach in ihrer bisherigen Erfahrung und Praxis mit Kenntnissen über solche sozialen Hilfen und über die Anlaufstellen, auf die sie hinweisen könnten, damit solche soziale Hilfen in Anspruch genommen werden, nicht ausreichend bekanntgemacht worden sind. Ich glaube also, daß eine der notwendigen Maßnahmen — sie wird im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit vorbereitet -darin bestehen muß, den Ärzten neue Hinweise, neue Informationen über die bestehenden Möglichkeiten zu geben und auch vielleicht Fortbildungsmöglichkeiten in diesem Sinne entwickeln zu helfen, selbstverständlich sie auch mit entsprechendem Material zu versorgen, das sie den Frauen, die sie in der Praxis aufsuchen, in die Hand geben können. Ich hoffe, daß es allmählich gelingt, je mehr diese Form der sozialen Wirklichkeit auch in der Praxis des Arztes Eingang findet, die Ärzte bis in ihr Studium hinein auf solche Notwendigkeiten hin auszubilden. Kurz gesagt, das Beratungsangebot muß erheblich vergrößert werden. Damit von ihm aber Gebrauch gemacht wird, darf die Frau nicht unter den Zwang gestellt werden, durch irgendeine Beratung, abgesehen von der des Arztes, von der in der Fristenregelung die Rede ist, hindurchgehen zu müssen.
    In dem anfangs von mir zitierten Hirtenbrief heißt es: „Jede gesetzliche Regelung muß die Gewissensfreiheit aller Betroffenen unbedingt garantieren, vor allem der Ärzte, Schwestern und Pfleger, Hilfspersonen und auch der Träger von Krankenanstalten." Dem ist zuzustimmen; nur gehört in diese Aufzählung auch die Hauptbetroffene, die Frau. Nur ihr Gewissen ist in der Lage, individuell genug, differenziert genug abzuwägen und damit sittlich verantwortlich zu entscheiden. Diese Einsicht motiviert die Befürworter der Fristenregelung, nicht, wie uns manchmal unterstellt wird, eine schrankenlose, überbordende Emanzipationslust im Sinne einer Selbstbestimmung, die nicht mehr mit anderen Schranken abwägt.

    (Dr. Mertes [Gerolstein] : Das ist doch eine Überforderung!)

    Ich weiß, daß mit einer Beratungslösung auf die Ärzte eine sehr schwierige Aufagbe zukommt, eine Aufgabe, die eine zusätzliche Belastung bedeutet. Aber ich möchte hier ernsthaft an die Ärzte appellieren, doch auch zu sehen, daß damit ein größerer Verantwortungsspielraum auf sie zukommt. Der



    Bundesminister Frau Dr. Focke
    Staat und alle gesellschaftlichen Kräfte — ich sagte es schon — müssen versuchen, ihnen bei der Wahrnehmung dieser wachsenden Verantwortung zu helfen. Mir ist natürlich bekannt, daß zur Zeit viele Ärzte, vor allen Dingen auch Frauenärzte, der Fristenregelung äußerst skeptisch bis ablehnend gegenüberstehen. Ich hoffe aus zwei Gründen, daß unsere Beratungen und die Entscheidung, zu der wir schließlich kommen werden, bei möglichst vielen Ärzten die Bereitschaft erhöhen wird, neben ihrem ärztlichen Gewissen, das selbstverständlich respektiert wird, auch auf ihre soziale Verantwortung zu hören. Ich hoffe das aus zwei Gründen: Einmal wissen wir alle, daß eine Reform des Strafgesetzes zum Schwangerschaftsabbruch ohne eine Mitwirkung der Ärzte nicht realisierbar ist, zum anderen — ich habe das bereits ausführlich begründet – köntnen sich sonst viele Ärzte einer Möglichkeit begeben, Frauen durch Beratung zu helfen, eine abgewogene Entscheidung zu treffen.
    Ich bin sicher, daß die ständige Konfrontation mit der individuellen sozialen Wirklichkeit, die dann entstehen wird, bei vielen Ärzten zu einem Meinungswandel führen wird. Die Erfahrungen in Staaten mit einer liberaleren Regelung der Strafrechtsbestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch haben die Gefahr gezeigt, daß diese zu einem Geschäft mit der Abtreibung führen kann. Dieser Gefahr soll bei uns unter anderem auch dadurch begegnet werden, daß die ärztliche Hilfe bei Schwangerschaftsabbruch eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beziehungsweise der Sozialhilfe wird, ein weiterer Baustein in dem Paket, das die Koalitionsfraktionen vorgelegt haben.
    Bei der Beratung des in der letzten Legislaturperiode von der Regierung vorgelegten Entwurfs hat der Bundesrat eine Entschließung verabschiedet, in der es unter anderem heißt:
    Je mehr Hilfe Staat und Gesellschaft einer Mutter im persönlichen, beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich angedeihen lassen, desto eher werden Schwangere bereit sein, eine Schwangerschaft nicht abzubrechen.
    Die Gesundheitsminister-Konferenz, die zur Zeit in Saarbrücken tagt und zu der ich gleich nach dieser Debatte fahren werde, wird sich im Verfolg dieser damals schon gefaßten Entschließung eben mit genau den Problemen ergänzender Maßnahmen zur Reform des Strafrechts-Paragraphen beschäftigen. Diese gesellschaftspolitischen Maßnahmen aber zu verwirklichen ist natürlich eine Aufgabe, die sich auch unabhängig von der Reform des § 218 stellt.
    Wie schwer es dennoch ist, auch dann, wenn man längst erkannt hat, daß gewisse Maßnahmen im familien- und gesellschaftspolitischen Bereich notwendig sind, läßt sich hier vielleicht am schlagendsten noch einmal an einem Beispiel in Erinnerung rufen: das ist das Problem der ledigen Mütter. Dieses Problem ist vielen von uns in seiner ganzen Tragweite, so glaube ich, leider erst im Zusammenhang mit der Diskussion des § 218 deutlich geworden.
    Die Statistiken in den USA zeigen, daß der Prozentsatz der Ledigen, die sich zu einem Schwangerschaftsabbruch entschließen, mit mehr als 50 % unverhältnismäßig hoch ist. Für die Bundesrepublik haben wir aus naheliegendem Grunde keine zuverlässigen Zahlenangaben. Doch befürchte ich, daß man auch bei uns davon ausgehen muß, daß es gerade ledige Frauen sind, bei denen die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche hoch ist.
    Ich verkenne nicht, daß die Gründe, die jeweiligen Umstände oft sehr verschieden sind und daß es bestimmt kein Patentrezept zur Lösung dieses Problems gibt. Aber ich muß daran erinnern, daß das Gesetz über die rechtliche Situaion der nichtehelichen Kinder erst am 1. Juli 1970, also während der ersten Amtszeit der Regierung Brandt/Scheel, endlich in Kraft getreten ist und daß wir erst damit eine ganz entscheidende Voraussetzung für die rechtliche und soziale Gleichstellung des nichtehelichen Kindes und seiner Mutter geschaffen haben.

    (Beifal bei der SPD.)

    Und dieses, meine Damen und Herren, war auch nur ein Schritt auf dem Wege zum Abbau der gesellschaftlichen Diskriminierung der ledigen Mutter, wobei es unter anderem ja darum geht, nun auch noch die weiteren nachzuholen und auch finanzielle Überlegungen anzustellen, um die natürlich weiterhin außerordentlich schwierige Situation der ledigen Mütter zu verbessern.
    In diesem Zusammenhang möchte ich auch ganz besonders an die Kirchen appellieren. Ich bin dankbar dafür, daß die Diskussion der letzten Monate offenbar auch hier auf eine Nachlässigkeit bis Gleichgültigkeit, die in der Vergangenheit an den Tag gelegt worden ist, aufmerksam gemacht hat. So begrüße ich es, daß in der Stellungnahme der Vollversammlung des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken ausdrücklich gefordert wird, daß der Diskriminierung lediger Mütter auch im Raum der Kirche entgegengetreten wird.
    Oft sind es natürlich auch finanzielle und wirtschaftliche Nöte, die bei einer schwangeren Frau dazu führen, daß sie in einem Schwangerschaftsabbruch die einzig mögliche Lösung sieht. In diesem Zusammenhang wird derzeit auch eine Erhöhung des Kindergeldes als notwendige Maßnahme des Staates gefordert. Ich möchte davor warnen, darin ein Allheilmittel, ein Patentrezept zu sehen.

    (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein]: Das sagt ja auch niemand!)

    Sie wissen, daß die Bundesregierung wegen der augenblicklichen Haushaltssituation nicht die Möglichkeit sieht, diese vorzunehmen. Sie wissen auch, daß wir in einer ganz grundsätzlichen Form eine Reform des Familienlastenausgleichs eingeleitet haben, die gerade für die sozial schwächeren, kinderreichen Familien eine gerechtere Situation als bisher schaffen soll.
    Zusätzlich möchte ich daran erinnern — wir haben schon mehrfach in Fragestunden und in anderem Zusammenhang in den letzten Wochen darauf aufmerksam gemacht —, daß es ja nicht nur um das



    Bundesminister Frau Dr. Focke
    Kindergeld geht, sondern um eine ganze Palette weiterer finanzieller Hilfen, die in diesem Zusammenhang mit zu sehen sind:

    (Abg. Dr Mertes [Gerolstein] : Das ist nicht strittig!)

    das reicht vom Wohngeld bis hin zur Ausbildungsförderung und anderem mehr.
    Schließlich möchte ich daran erinnern, daß es über diese allgemeinen Hilfen hinaus ganz sicher auch auf gezielte Hilfen in besonderen Notlagen ankommt.

    (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Auch das ist richtig!)

    Ich erinnere an die Novelle zum Bundessozialhilfegesetz, die hierzu eingeleitet worden ist.
    Ganz besonders möchte ich auch noch einmal auf den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurf eines Leistungsverbesserungsgesetzes eingehen, das Frau Schlei soeben hier begründet hat. Durch die Einführung eines Rechtsanspruches auf zeitlich unbegrenzte Krankenhauspflege, die Gewährung von Haushaltshilfe, die Zahlung von Krankengeld bei Verdienstausfall wegen der Betreuung erkrankter Kinder und den Anspruch auf Freistellung von der Arbeit soll gezielt geholfen und wiederum ein Beitrag geleistet werden, die Doppelbelastung der Frau durch Beruf und Familie zu erleichtern.
    Eine sehr wichtige Entlastung der Frauen könnte auch dadurch erreicht werden, daß die Ausübung von Teilzeitarbeit, zu der der Staat auf Initiative der Koalitionsfraktionen einen sehr großen ersten Schritt eingeleitet hat, mehr als bisher auch in der privaten Wirtschaft eingeleitet und forciert wird.
    Meine Damen und Herren, die Zeit ist zu weit fortgeschritten, als daß ich hier im einzelnen auf all die vielen schon eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen eingehen könnte, die Sie bitte im Frauenbericht 1972 nachlesen wollen. Ich weiß, daß das Erreichte uns nicht der Verpflichtung enthebt, nach weiteren Möglichkeiten zu suchen, weitere darüber hinausgehende Hilfen anzubieten. Ich bin für jeden Vorschlag offen. Von den Maßnahmen, um die es im Augenblick geht, vielleicht zwei Beispiele: die Tagesmutter und die Unterhaltsvorschußkassen, Maßnahmen, die im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit zur Zeit geprüft bzw. durch Modelle besonders empirisch untersucht werden sollen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich weiß nicht, ob solche Modelle oder andere, die wir in den nächsten Monaten diskutieren werden, richtungweisend sind. Ich weiß nur, daß wir uns mit Vorschlägen vom Schreibtisch aus allein nicht begnügen können und daß wir Erfahrungen aus der Praxis und der Wirkung, die einzelne Modelle haben, gewinnen müssen, um sie zu erproben. Wie gesagt, es würde die Debatte sprengen, wenn ich auf all diese Dinge, die mir in der Aussprache etwas zu sehr weggedrängt worden sind, die hier aber mit zur Diskussion stehen, im einzelnen eingehen würde. Natürlich gehören dazu kinderfreundliche Wohnungen, Ausweitung des Angebots von Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhorten. Das alles, meine Damen und Herren, also die Priorität des Elementarbereichs in unserer Bildungsreform, ist ja auch eine Sache, die in den Jahren 1969 bis 1972 vorangetrieben worden ist. Um all dies, wie gesagt, bemühen wir uns weiter im Anschluß an das, was wir schon eingeleitet haben.

    (Abg. Gerster [Mainz] : Warum dann noch Fristenlösung?)

    - Das ist doch kein Gegensatz. Ich verstehe nicht, wieso Sie gerade den sich ergänzenden Zusammenhang zwischen diesen Bemühungen, die aber nicht morgen eine vollkommene Gesellschaft schaffen, und der Notwendigkeit, die heute bestehenden Konfliktsituationen im Sinne der Fristenregelung zu lösen, nicht sehen.
    Dennoch -- ich sagte es einleitend und möchte es noch einmal nachdrücklich betonen — enthebt uns all dies nicht der Reform des § 218. Die überfällige Reform darf nicht hinausgezögert werden.
    Meine Damen und Herren von der Opposition, es mag nützlich sein — ich will deshalb hier auch nichts Näheres zu der von Ihnen geforderten Enquete-Kommission und der anderen Kommission sagen --, noch mehr Tatsachen zusammenzutragen und Erfahrungen, die anderswo gemacht worden sind, auszuwerten. Aber eines weiß ich ganz sicher: Keine Erfahrung wird sich einfach übertragen lassen, und kein Vergleich wird wirklich zutreffen.

    (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Deshalb ist die vollkommene Gesellschaft nicht möglich!)

    Jeder wird hinken, denn die Bedingungen sind überall anders als die, unter denen wir heute an die Reform des Strafgesetzes herangehen. Ich meine, daß die uns heute schon bekannten Tatsachen vollauf ausreichen, um endlich zu handeln und an die Reform heranzugehen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf von der CDU/CSU: Ich weiß immer noch nicht, warum dann die Fristenlösung!)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Stommel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Maria Stommel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz eingehen auf verschiedene Darlegungen, die hier vorgetragen worden sind, vor allen Dingen auch auf das, was Frau Minister Focke eben gesagt hat.
    Frau Minister, wir sind sicher mit vielen Dingen einverstanden, die Sie uns zur Lösung der Probleme, die mit dem § 218 in Verbindung gebracht werden müssen, vorgeschlagen haben.

    (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Sehr richtig!)

    Wir sind aber nicht damit einverstanden, daß Sie die Folgerung nur darin sehen, daß wir zur Fristenlösung kommen müssen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)




    Frau Stommel

    (kill Gesellschaft und Staat durch zentrale Maßnahmen Hilfen geben, damit es für eine Frau nicht mehr notwendig ist, eine Abtreibung vornehmen zu lassen. Wir müssen Hilfen geben, um ungeborenes Leben zu erhalten und ihm das Leben lebenswert zu machen. Darum geht es in der heutigen Diskussion, und darum geht es uns ganz besonders. Frau Schlei hat gesagt, wir hätten keine Anträge gestellt, und sie hat mit einer etwas mitleidsvollen Miene erklärt, wir hätten Frau Verhülsdonk keine Chance gegeben, darüber zu sprechen, weil keine Anträge vorlägen. Ich wollte heute eigentlich zu Punkt 5 der Tagesordnung — Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hauspflege und der Familienhilfe — sprechen. Der Antrag, den der Kollege Rollmann zusammen mit Freunden aus unserer Fraktion schon in der vorigen Legislaturperiode gestellt hat, war eine Basis, auf der er ein Programm für die unvollständige Familie entwickelt hat. Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, es ist Ihnen peinlich, daß wir Ihnen diesen Schritt voraus sind. Hier haben wir nämlich Möglichkeiten geschaffen, um das zu verhindern, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf anstreben und was wir nicht wollen. Wir wollen zentrale Maßnahmen und zentrale Hilfen. Sie wollen die Fristenlösung und die Abtreibung. Haben Sie sich schon einmal überlegt, daß es für die Abtreibung verschiedene Motivationen gibt? (Abg. Wehner: Sie sind in Ihren Aussagen sehr undifferenziert: „wollen die Abtreibung" !!)


    (Beifall bei der CDU/CSU.)


    (Zurufe von der SPD.)

    Herr Kollege Wehner, ich weiß, daß Ihnen meine
    Art zu reden nicht so ganz zusagt. Das bringt mich aber nicht davon ab, hier das zu sagen, was ich für richtig halte.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU.)

    Zu den von Ihnen vorgeschlagenen begleitenden Maßnahmen gehört, daß die Kosten für eine Abtreibung von der Krankenkasse getragen werden sollen. Lassen Sie mich einmal ein Beispiel nennen. Ein gutsituierter Fabrikant verunglückt mit seinem Wagen tödlich. Seine junge Frau ist in anderen Umständen. Wäre jetzt nicht der Fall denkbar, daß diese Frau wegen der Erbfolge eine Abtreibung vornehmen läßt? Wenn sie in der Krankenkasse ist, bezahlt diese auch noch die Abtreibung.

    (Zurufe von der SPD.)

    Das alles muß durchdacht werden. So geht es jedenfalls nicht.
    Frau Minister Focke sprach soeben von der nichtehelichen Mutter. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang einiges zur Begründung unseres Gesetzentwurfs — Punkt 5 der Tagesordnung — sagen. Mit diesem Entwurf zur Verbesserung der Hauspflege und der Familienhilfe im Rahmen der Reichsversicherungsordnung — ich will ihn nicht ausführIich begründen, sondern nur auf einige prägnante Punkte verweisen — legt die CDU/CSU-Fraktion ein Teilstück des Gesamtprogramms für die unvollständige Familie vor, das auf der Grundlage, die der Kollege Rollmann in der vorigen Legislaturperiode vorgeschlagen hat und auf der wir aufbauen, weiterzuentwickeln ist.
    Die soziale Benachteiligung der unvollständigen Familie ist für uns ein wichtiges sozial- und familienpolitisches Anlegen, das zu einem Teil durch den vorliegenden Gesetzentwurf gelöst werden soll. Es ist problematisch und führt immer wieder zu Konflikten, wenn ein berufstätiger Versicherter, der gleichzeitig für die Führung des Haushalts und die Erziehung der Kinder verantwortlich ist, neben seinem Beruf zu Hause ein krankes Kind pflegen muß. Diese Doppelbelastung hat vorhin auch schon Frau Schlei angesprochen. Insofern besteht in vielen Punkten eine Gemeinsamkeit mit Ihrem Entwurf unter Punkt 6 der Tagesordnung. Wir können allerdings auf einem früheren Antrag aufbauen.
    Hier geht es um die Doppelbelastung der Frau. Nach dem überkommenen Leitbild ist es auch heute meistens noch die Frau, die für Beruf und Krankenpflege in Frage kommt. Betroffen sind vor allem die alleinstehenden berufstätigen Mütter, deren soziale Benachteiligung als Mütter zweiter Klasse das Hauptanliegen unseres Aktionsprogramms für die unvollständige Familie ist. Die Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen zeigt die Beobachtung, daß einem alleinstehenden Vater mit Kindern in der Regel mehr Verständnis für seine Schwierigkeiten i entgegengebracht und damit auch mehr Hilfe von außen gewährt wird als der alleinstehenden Mutter. Die alleinstehende Mutter muß dagegen Zeit und Kraft für beide Seiten des Lebensunterhalts aufwenden. Die berufstätige Mutter ist immer wieder dem Konflikt ausgesetzt, entweder die Pflege des kranken Familienmitgliedes zu vernachlässigen oder auf ihr Arbeitseinkommen oder ihren regulären Urlaub zu verzichten, um das kranke Familienmitglied im Haushalt zu pflegen. Ich will gar nicht mehr auf die nähere Begründung eingehen, denn sie fällt in diesen beiden Punkten mit der Begründung des Antrags der Regierungskoalition zusammen.
    Wir wissen, daß ein Mißbrauch ausgeschlossen ist, wenn die Krankenkassen für die Pflege des kranken Kindes in Form eines Pflegegeldes ihren Beitrag zu leisten haben. Mißbrauch ist ausgeschlossen und nicht zu befürchten, weil die Notwendigkeit der Hauspflege durch einen Familienangehörigen vom Arzt festgestellt werden muß und weil das Pflegegeld gemäß § 182 der Reichsversicherungsordnung nur Teil eines Regellohnes ist.
    Darüber hinaus wird es aber auch erforderlich sein — so sieht es unser Gesetzentwurf vor —, dem haushaltführenden Familienmitglied, im Regelfall also wieder der Mutter, im Falle der Erkrankung eine Haushaltshilfe oder Familienpflegerin zu stellen. Wir sind der Aufffassung, daß hier eine Möglichkeit geschaffen werden muß, der alleinstehenden Frau zu helfen. Dabei geht es nicht nur um die Mutter mit dem nichtehelichen Kind, sondern auch um die vielen geschiedenen Frauen, deren es in Zukunft



    Frau Stommel
    sicher noch mehr geben wird durch das neue Scheidungsrecht, aber auch um Witwen. Hier müssen wir eine Möglichkeit schaffen, daß geholfen werden kann.
    Noch kurz zu unseren sozialen Maßnahmen. Sie behaupten, wir hätten keine sozialen Maßnahmen vorgesehen; ich darf Sie auf unsere Anträge unter Tagesordnungspunkt 7 b und 8 hinweisen. Zu Familienberatung und -planung liegt auch von uns ein Antrag vor. Frau Minister sprach das Thema eben auch als Anliegen ihres Hauses an. Zu unseren Anträgen gehört aber auch der Antrag auf Sammlung und Auswertung der Erfahrungen über die Folgen ärztlich vorgenommener Schwangerschaftsabbrüche. Es ist ein ganz wichtiger Punkt, daß wir hierzu Erfahrungsmaterial sammeln. Ein weiterer Antrag von uns ist der auf Einsetzung einer Enquete-Kommission. Zu den Anliegen der CDU/CSU wie auch der SPD und FDP gehört die Änderung der Vorschriften des Adoptionsrechts. Sie können sicher nicht sagen, daß wir keine Anträge gestellt haben. Wir werden Ihnen in Zukunft ganz konkrete Maßnahmen vorschlagen, damit in diesem Hause einmal mit aller Deutlichkeit entschieden wird, wie die einzelnen Punkte gewertet werden. Ich meine, uns sollte kein Mittel zu schade sein, um ungeborenem Leben zum Leben zu verhelfen, ihm Möglichkeiten in einer kinderfreundlichen Gesellschaft zu eröffnen.
    Ich möchte noch ein Letztes sagen: Wir sollten nicht den Eindruck aufkommen lassen, als sei jedes Kind ein ungewolltes Kind. Die Diskussionen in den letzten Jahren sind fast darauf hinausgelaufen. Ich wage zu behaupten, daß die meisten Kinder gewollte Kinder sind, die viel Freude in die Familie hineinbringen und die zu echten und lebenstüchtigen Menschen werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)