Rede:
ID0703316200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 624
    1. der: 34
    2. und: 26
    3. die: 26
    4. in: 22
    5. zu: 21
    6. den: 20
    7. daß: 18
    8. es: 18
    9. wir: 17
    10. das: 17
    11. mit: 16
    12. —: 15
    13. nicht: 14
    14. für: 14
    15. auch: 14
    16. dem: 12
    17. uns: 11
    18. um: 10
    19. oder: 10
    20. von: 10
    21. Wir: 10
    22. hier: 9
    23. Leben: 9
    24. dieser: 9
    25. als: 9
    26. was: 9
    27. haben: 8
    28. eine: 8
    29. ist: 7
    30. sich: 7
    31. Herr: 6
    32. Damen: 6
    33. im: 6
    34. ich: 6
    35. des: 6
    36. sind: 6
    37. hat: 5
    38. ja: 5
    39. Herren,: 5
    40. werden: 5
    41. Fraktion: 5
    42. Sie: 5
    43. wenn: 5
    44. zur: 5
    45. nur: 5
    46. meine: 4
    47. müssen: 4
    48. Not: 4
    49. unter: 4
    50. Frage: 4
    51. gilt: 4
    52. so: 4
    53. diesem: 4
    54. auf: 4
    55. zum: 4
    56. ungeborenen: 4
    57. menschlichen: 4
    58. doch: 4
    59. durch: 4
    60. Gefahr: 4
    61. Vorschlag: 4
    62. vor: 4
    63. Kollege: 3
    64. schon: 3
    65. tun,: 3
    66. geht,: 3
    67. —,: 3
    68. Fragen: 3
    69. Ihnen: 3
    70. meiner: 3
    71. eigentlich: 3
    72. kann,: 3
    73. Lebens: 3
    74. darüber: 3
    75. Entscheidung: 3
    76. Regelung: 3
    77. menschliche: 3
    78. Staat: 3
    79. diese: 3
    80. eines: 3
    81. stimmen: 3
    82. davon: 3
    83. Es: 2
    84. darauf: 2
    85. Aber: 2
    86. einem: 2
    87. Problem: 2
    88. man: 2
    89. grundsätzliche: 2
    90. sind,: 2
    91. schreckliche: 2
    92. Frauen: 2
    93. können,: 2
    94. schrecklichen: 2
    95. Umständen: 2
    96. geworden: 2
    97. sind.: 2
    98. diesen: 2
    99. gesprochen.: 2
    100. Tat: 2
    101. darum: 2
    102. vom: 2
    103. Grundsätzlichen: 2
    104. Bundestag: 2
    105. Wahlperiode: 2
    106. 33.: 2
    107. Sitzung.: 2
    108. Bonn,: 2
    109. Donnerstag,: 2
    110. 17.: 2
    111. Mai: 2
    112. müssen.: 2
    113. Vorschlag,: 2
    114. begründen: 2
    115. etwas: 2
    116. das,: 2
    117. gehen: 2
    118. kein: 2
    119. Das: 2
    120. geht: 2
    121. welchen: 2
    122. Voraussetzungen: 2
    123. Abtreibung: 2
    124. strafrechtlich: 2
    125. da: 2
    126. ein: 2
    127. aber: 2
    128. Frage:: 2
    129. können: 2
    130. wie: 2
    131. werdenden: 2
    132. Müttern: 2
    133. Gewissenskonflikte: 2
    134. getan: 2
    135. strafrechtlichen: 2
    136. muß: 2
    137. folgendes: 2
    138. gesagt: 2
    139. Weise: 2
    140. hinter: 2
    141. Entwurf: 2
    142. Mehrheit: 2
    143. Überzeugung: 2
    144. Ausdruck: 2
    145. gebracht: 2
    146. ungeborene: 2
    147. Recht: 2
    148. Pflicht: 2
    149. §: 2
    150. 218: 2
    151. unserer: 2
    152. dann: 2
    153. noch: 2
    154. Bereich: 2
    155. denen: 2
    156. schweren: 2
    157. Umstände: 2
    158. sondern: 2
    159. Schwangere: 2
    160. Müller-Emmert,: 2
    161. überhaupt: 2
    162. befassen: 2
    163. jede: 2
    164. anderen: 2
    165. Respekt: 2
    166. jeden: 2
    167. einer: 2
    168. mehr: 2
    169. dessen: 2
    170. mir: 2
    171. Argument: 2
    172. Ich: 2
    173. an: 2
    174. sozialen: 2
    175. gesundheitspolitischen: 2
    176. alle: 2
    177. Fraktionsvorsitzende: 2
    178. wiederhole: 2
    179. allen: 2
    180. Präsident!: 1
    181. Meine: 1
    182. Herren!: 1
    183. sicher: 1
    184. Regel: 1
    185. Müller-Emmert: 1
    186. hingewiesen: 1
    187. ,: 1
    188. Regierungsparteien: 1
    189. Opposition: 1
    190. Parlament: 1
    191. einander: 1
    192. je: 1
    193. zwei: 1
    194. Gesetzentwürfen: 1
    195. gegenüberstehen.: 1
    196. dadurch: 1
    197. lösen: 1
    198. könnte,: 1
    199. pragmatisch: 1
    200. vorgeht: 1
    201. zweckmäßigsten: 1
    202. Weg: 1
    203. sucht.Wo: 1
    204. Tod: 1
    205. ungeborenem: 1
    206. letzte: 1
    207. Überlegungen: 1
    208. zwangsläufig: 1
    209. Erwägungen: 1
    210. kreuzen,: 1
    211. stärker: 1
    212. abgestellt: 1
    213. sehen: 1
    214. zugegebenermaßen: 1
    215. geraten: 1
    216. besonderen: 1
    217. Verhältnissen: 1
    218. schwanger: 1
    219. Und: 1
    220. Fällen: 1
    221. tun.Der: 1
    222. Bundeskanzler: 1
    223. seiner: 1
    224. Regierungserklärung: 1
    225. neuen: 1
    226. Schnittlinien: 1
    227. progressiver: 1
    228. bewahrender: 1
    229. Interessen: 1
    230. Mir: 1
    231. scheint,: 1
    232. Schnittpunkt: 1
    233. Linien: 1
    234. richtig: 1
    235. auszumachen,: 1
    236. -: 1
    237. bewahren: 1
    238. vomDeutscher: 1
    239. 7.: 1
    240. 1973: 1
    241. 1797Dr.: 1
    242. HeckNotwendigen: 1
    243. her: 1
    244. reformieren: 1
    245. gilttreffen: 1
    246. Eine: 1
    247. glatte: 1
    248. Lösung,: 1
    249. wird: 1
    250. geben.: 1
    251. bedrückende: 1
    252. zurückbleiben.Dast: 1
    253. Drucksache: 1
    254. 7/561: 1
    255. vorliegt,: 1
    256. Gruppe: 1
    257. habe.Ein: 1
    258. meinte: 1
    259. neulich,: 1
    260. wir,: 1
    261. Antragsteller,: 1
    262. seien: 1
    263. Grunde: 1
    264. medizinische: 1
    265. Indikation: 1
    266. beschränkt,: 1
    267. päpstlicher: 1
    268. Papst.Nun,: 1
    269. einfach: 1
    270. nicht.: 1
    271. anderes: 1
    272. entscheiden: 1
    273. Heiligen: 1
    274. Vater: 1
    275. katholische: 1
    276. Kirche: 1
    277. muß.: 1
    278. keine: 1
    279. moralische: 1
    280. Leitlinie: 1
    281. Gewissen: 1
    282. Gläubigen: 1
    283. verbindlich: 1
    284. verkünden.: 1
    285. „Ja": 1
    286. „Nein": 1
    287. sprechen.: 1
    288. selbstverständlich.: 1
    289. Schoeler,: 1
    290. getan,: 1
    291. ob: 1
    292. wüßten.Für: 1
    293. einen: 1
    294. Punkt: 1
    295. darum,: 1
    296. ob,: 1
    297. wann,: 1
    298. dann,: 1
    299. wen: 1
    300. ungeborenes: 1
    301. menschliches: 1
    302. getötet: 1
    303. ohne: 1
    304. Beteiligten: 1
    305. verfolgt: 1
    306. werden.: 1
    307. Oder: 1
    308. anders: 1
    309. gesagt:: 1
    310. welche: 1
    311. Frist: 1
    312. künftighin: 1
    313. strafrechtliche: 1
    314. Schutz: 1
    315. entfallen: 1
    316. soll.Meine: 1
    317. Töten,: 1
    318. ungeborenen,: 1
    319. handelt,: 1
    320. Grundsätzliches: 1
    321. allerhöchstem: 1
    322. Rang.: 1
    323. Da: 1
    324. zugleich: 1
    325. Nöte: 1
    326. handelt: 1
    327. auch,: 1
    328. sogar: 1
    329. vorrangig: 1
    330. helfen,: 1
    331. schwere: 1
    332. ersparen?: 1
    333. Doch: 1
    334. einig: 1
    335. Menschenmögliche: 1
    336. muß,: 1
    337. jener: 1
    338. ire: 1
    339. Sinne: 1
    340. gar: 1
    341. kommen: 1
    342. lassen,: 1
    343. „Tötenlassen: 1
    344. nein?",: 1
    345. bleibt: 1
    346. Seite: 1
    347. erspart.Zu: 1
    348. Entwurf,: 1
    349. habe,: 1
    350. ergänzend: 1
    351. werden;: 1
    352. denn: 1
    353. weithin: 1
    354. mein: 1
    355. Eyrich: 1
    356. dazu: 1
    357. klarer: 1
    358. sachlicher: 1
    359. Kolleginnen: 1
    360. Kollegen,: 1
    361. stehen,: 1
    362. dies: 1
    363. heute: 1
    364. allgemeine: 1
    365. worden: 1
    366. grundsätzlich: 1
    367. ebenso: 1
    368. seinen: 1
    369. Anspruch: 1
    370. leben: 1
    371. geborene: 1
    372. Leben.: 1
    373. weiter: 1
    374. Überzeugung,: 1
    375. hat,: 1
    376. jeder: 1
    377. Weise,: 1
    378. strafrechtlich,: 1
    379. schützen.: 1
    380. Dieses: 1
    381. Entwurfs: 1
    382. Fraktionsmehrheit: 1
    383. anerkannt.Wir: 1
    384. meinen: 1
    385. nun: 1
    386. allerdings,: 1
    387. Konsequenz: 1
    388. hat:: 1
    389. Ausnahmen: 1
    390. Bestimmungen: 1
    391. sindnach: 1
    392. grundsätzlichen: 1
    393. Güterabwägung: 1
    394. möglich,: 1
    395. d.: 1
    396. h.: 1
    397. Fällen,: 1
    398. Schwangeren: 1
    399. körperlichen: 1
    400. psychischen: 1
    401. Schadens: 1
    402. abzuwenden,: 1
    403. sofern: 1
    404. andere,: 1
    405. sie: 1
    406. zumutbare: 1
    407. abgewendet: 1
    408. kann.: 1
    409. Die: 1
    410. Entstehung: 1
    411. Schwangerschaft,: 1
    412. Erwartung: 1
    413. Gesundheitsschadens: 1
    414. Kindes,: 1
    415. körperliche,: 1
    416. psychische: 1
    417. soziale: 1
    418. sollen: 1
    419. allein,: 1
    420. Freiheit: 1
    421. Strafverfolgung: 1
    422. begründen,: 1
    423. solche: 1
    424. Lebensrecht: 1
    425. Kindes: 1
    426. Gesundheit: 1
    427. Mutter: 1
    428. gegenübersteht.: 1
    429. Darüber: 1
    430. hinaus: 1
    431. soll: 1
    432. Richter: 1
    433. wieder: 1
    434. überein: 1
    435. sowohl: 1
    436. Arzt: 1
    437. straffrei: 1
    438. stellen: 1
    439. außerordentlicher: 1
    440. Bedrängnis: 1
    441. gehandelt: 1
    442. hat.Herr: 1
    443. bedauert,: 1
    444. Wo: 1
    445. kämen: 1
    446. hin,: 1
    447. vier: 1
    448. Gruppen: 1
    449. sagen: 1
    450. würde,: 1
    451. bedauern,: 1
    452. beispielsweise: 1
    453. Ihrem: 1
    454. Gesetzentwurf\n: 1
    455. Fristenregelung: 1
    456. müssen?!\n: 1
    457. Läßt: 1
    458. vermissen,: 1
    459. sonst: 1
    460. Debatte: 1
    461. bisher: 1
    462. wurde,: 1
    463. nämlich: 1
    464. redlichen: 1
    465. Bemühen: 1
    466. einzelnen: 1
    467. hier,: 1
    468. Gruppe,: 1
    469. steht,: 1
    470. schwierige: 1
    471. Frage,: 1
    472. schwieriges: 1
    473. Übereinstimmung: 1
    474. dessen,: 1
    475. zweckmäßig,: 1
    476. notwendig: 1
    477. erscheint,: 1
    478. Lösung: 1
    479. entgegenzuführen?: 1
    480. Begründung: 1
    481. dieses: 1
    482. Ihres: 1
    483. Bedauerns: 1
    484. lediglich: 1
    485. erklärt,: 1
    486. Kodifizierung: 1
    487. bringe,: 1
    488. Zeit: 1
    489. praktiziert: 1
    490. werde.: 1
    491. mag: 1
    492. sein;: 1
    493. Argument.Ich: 1
    494. wünsche: 1
    495. dafür: 1
    496. jetzt: 1
    497. allerdings: 1
    498. Raum: 1
    499. --,: 1
    500. Ausschuß: 1
    501. ausgetauscht: 1
    502. wird.: 1
    503. werde: 1
    504. erlauben,: 1
    505. dort: 1
    506. Ihren: 1
    507. Entwürfen: 1
    508. stellen,: 1
    509. bislang: 1
    510. fertiggeworden: 1
    511. bin,: 1
    512. bitte: 1
    513. Sie,: 1
    514. Ihre: 1
    515. richten.: 1
    516. setzt: 1
    517. natürlich: 1
    518. voraus,: 1
    519. zunächst: 1
    520. gegenseitig: 1
    521. notwendigen: 1
    522. Ernst: 1
    523. unseren: 1
    524. Auffassungen: 1
    525. notwendige: 1
    526. Verantwortungsbewußtsein: 1
    527. konzedieren.Meine: 1
    528. klaren,: 1
    529. unser: 1
    530. Gesellschaft: 1
    531. eher: 1
    532. weniger: 1
    533. Übernahme: 1
    534. Verantwortung: 1
    535. herausfordert: 1
    536. drei: 1
    537. Entwürfe,: 1
    538. er: 1
    539. geratenen: 1
    540. schwangeren: 1
    541. gegenüber: 1
    542. Achtung: 1
    543. willen: 1
    544. bis: 1
    545. Grenze: 1
    546. Zumutbaren: 1
    547. geht.: 1
    548. Glauben: 1
    549. uns,: 1
    550. voll: 1
    551. ganz: 1
    552. bewußt: 1
    553. überzeugt,: 1
    554. das1798: 1
    555. Deutscher: 1
    556. \'7.: 1
    557. 1973Dr.: 1
    558. HeckTöten: 1
    559. Ausweg: 1
    560. aus: 1
    561. freigegeben: 1
    562. sollte.Unabhängig: 1
    563. hoffe: 1
    564. wenigstens: 1
    565. SPD: 1
    566. wenigen: 1
    567. Tagen: 1
    568. hat.: 1
    569. Hier: 1
    570. ihm: 1
    571. überein:: 1
    572. Gebiet: 1
    573. alles: 1
    574. werden,: 1
    575. geeignet: 1
    576. mithelfen: 1
    577. ersparen.: 1
    578. einig,: 1
    579. Teil: 1
    580. Reform: 1
    581. wichtigere: 1
    582. ist.Ein: 1
    583. Letztes.: 1
    584. sollten: 1
    585. ausgehen: 1
    586. bestmögliche: 1
    587. bemühen,: 1
    588. zwar: 1
    589. dort,: 1
    590. wo: 1
    591. unsere: 1
    592. Vorstellungen: 1
    593. derzeit: 1
    594. stark: 1
    595. auseinandergehen.: 1
    596. Dingen: 1
    597. Arbeit: 1
    598. Ausschüssen,: 1
    599. SPD,: 1
    600. Wehner,: 1
    601. gefordert: 1
    602. Diskussion: 1
    603. Kirchen,: 1
    604. zwischen: 1
    605. Fraktionen: 1
    606. Hause: 1
    607. offen: 1
    608. sein.\n: 1
    609. es,: 1
    610. Wehner:: 1
    611. Haltung: 1
    612. sicherlich: 1
    613. Ihrer: 1
    614. überein.: 1
    615. zumindest: 1
    616. Kräften: 1
    617. ringen,: 1
    618. Riß: 1
    619. überbrücken: 1
    620. versucht,: 1
    621. unserem: 1
    622. Volk: 1
    623. sichtbar: 1
    624. ist.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 33. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über die Sechzehnte Rentenanpassung und zur Regelung der weiteren Anpassungen der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksache 7/427); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/567), Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/532) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Sechzehnte Rentenanpassung und zur Regelung der weiteren Anpassungen der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (CDU/CSU) (Drucksache 7/446); Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/532) — Zweite Beratung — Dr. Nölling (SPD) . . . 1745 B, 1748 B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 1745 C, 1757 C Hölscher (FDP) . . . . . . . . 1751 C Dr. Geissler, Minister des Landes Rheinland-Pfalz . . . . . . 1753 B Frau Renger, Präsident 1756 C Dr. Schellenberg (SPD) 1756 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . 1757 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 1758 B Arendt, Bundesminister (BMA) . 1758 D Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts (SPD, FDP) (Drucksache 7/375) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Abg. Dr. Müller-Emmert, Dürr, Dr. Bardens u. Gen.) (Drucksache 7/443) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts (CDU/CSU) (Drucksache 7/554) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Abg. Dr. Heck, Köster, Dr. Unland, Dr. Becker [Mönchengladbach], Dr. Blüm, Dr. Jahn [Münster], Nordlohne, Carstens [Emstek] u. Gen.) (Drucksache 7/561) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über ergänzende Maßnahmen zum Fünften Strafrechtsreformgesetz (Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz) (SPD, FDP) (Drucksache 7/376) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hauspflege und der Familienhilfe im Rahmen der Reichsversicherungsordnung (Abg. Rollmann, Frau Stommel, Frau Schroeder [Detmold], Dr. Götz, Burger, Geisenhofer und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/464) — Erste Beratung —, mit II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Leistungsverbesserungsgesetz) (SPD, FDP) (Drucksache 7/377) — Erste Beratung —, mit Antrag betr. Familienberatung und -planung (Abg. Frau Schlei, Frau Eilers [Bielefeld], Glombig, Dr. Nölling, Dr. Bardens, Spitzmüller, Christ, Frau Funcke und Fraktionen der SPD, FDP) (Drucksache 7/374), mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Familienberatung und -planung (Drucksache 7/549), mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Sammlung und Auswertung der Erfahrungen über die Folgen ärztlich vorgenommener Schwangerschaftsabbrüche (Drucksache 7/552) und mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Enquete-Kommission (Drucksache 7/548) Dr. de With (SPD) . . . . . . . 1761 A Dr. Eyrich (CDU/CSU) 1765 A von Schoeler (FDP) 1772 C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 1778 D Dr. Heck (CDU/CSU) 1796 D Jahn, Bundesminister (BMJ) . . 1798 B Frau Funcke (FDP) 1801 C Spranger (CDU/CSU) 1807 C Frau Dr. Timm (SPD) 1811 D Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) . 1815 D Frau Schlei (SPD) 1822 C Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 1825 A Frau Stommel (CDU/CSU) . . . . 1830 D Dr. Hirsch (FDP) 1832 B Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 1832 B Dr. Wallmann (CDU/CSU) . . . . 1834 A Dürr (SPD) 1836 B Frau Dr. Wex (CDU/CSU) . . . . 1837 B Krockert (SPD) 1838 D Fragestunde (Drucksache 7/555) Fragen A 68 und 69 des Abg. Immer (SPD) : Finanz- und wirtschaftsrechtliche Situation der überbetrieblichen Zusammenschlüsse landwirtschaftlicher Betriebe auf der Produktionsstufe Ertl, Bundesminister (BML) . . . . 1783 D, 1384 A, B, D, 1785 A Immer (SPD) . . . . . 1784 A, B, C, D Eigen (CDU/CSU) 1785 A Frage A 70 des Abg. Geldner (FDP) : Von der FAO für 1975 vorhergesagte weltweite Hungersnot Ertl, Bundesminister (BML) . . . . 1785 B Frage A 71 des Abg. Carstens (Emstek) (CDU/CSU) : Preisentwicklung auf dem Futtormittelsektor Ertl, Bundesminister (BML) 1785 C, 1786 A Carstens (Emstek) (CDU/CSU) . . . 1786 A Frage A 72 des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Anzahl der zur Förderung zugelassenen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe Ertl, Bundesminister (BML) . . . 1786 B, D, 1787 B Eigen (CDU/CSU) . . 1786 D, 1787 A Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . . 1787 B Frage A 25 des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Kompetenz der Europäischen Gemeinschaften für Umweltsicherung und Umweltschutz Genscher, Bundesminister (BMI) . 1788 A, B Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 1788 B Frage A 31 des Abg. Walther (SPD) : Stopp der Herstellung von Kopien des Films „Rote Fahnen sieht man besser" und Verbot ihrer Verwendung als Schulungsmaterial Genscher, Bundesminister (BMI) . 1788 D, 1789 B, C Walther (SPD) 1789 B Heyen (SPD) 1789 C Frage A 32 des Abg. Reiser (SPD) : Nutzung der Fernsehdokumentation „Rote Fahnen sieht man besser" für die staatsbürgerliche Schulung Genscher, Bundesminister (BMI) . 1789 C, D, 1790 A Reiser (SPD) 1789 D Hansen (SPD) 1790 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 III Fragen A 33 und 34 der Abg. Pensky und Reiser (SPD) : Einsatz der Bundeswehr bei Auseinandersetzungen mit Terroristen Genscher, Bundesminister (BMI) . 1790 B Pensky (SPD) 1790 D Fragen A 35 und 36 des Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) : Erfüllung von Ansprüchen auf Grund des Häftlingshilfegesetzes Genscher, Bundesminister (BMI) . . 1791 A, B, C, D Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) 1791 C, D Fragen A 37 bis 40 der Abg. Kiechle, Milz und Dr. Schulz (Berlin) (CDU/CSU) : Verhinderung von Interviews mit dem südvietnamesischen Staatspräsidenten Genscher, Bundesminister (BMI) . . 1792 B, 1794 C, D, 1795 A, B, C, D, 1396 A, B Kiechle (CDU/CSU) 1794 C, D Milz (CDU/CSU) 1795 A, B Dr. Schulz (Berlin) (CDU/CSU) . 1795 C, D Hansen (SPD) 1796 B Dr. Hupka (CDU/CSU) 1796 D Nächste Sitzung 1840 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1841* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 4 und 5 — Drucksache 7/555 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) betr. Fluchtversuche von Bürgern der DDR und Verhandlungen der Bundesregierung mit der DDR-Regierung über die Aufhebung des Schießbefehls 1841* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage A 6 — Drucksache 7/555 — des Abg. Glotz (SPD) betr. Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Rückzahlung von Studiendarlehen des Deutschen Studentenwerks . . . . 1842* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 7 und 8 — Drucksache 7/555 — des Abg. Groß (FDP) betr. Verkehr von Güter- und Personenzügen auf der geplanten Nord-SüdSchnellstrecke Hannover—Gemünden und Verbesserung der Infrastruktur bei Einrichtung eines Schnellverkehrs . . . . 1842* C Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 11 und 12 — Drucksache 7/555 — der Abg. Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) betr. Abstimmung der Planung der Interkontinentalflughäfen mit den Planungen neuer schienengebundener Verkehrssysteme und Übernahme neuer Verpflichtungen der Bundesregierung für den Ausbau des Großflughafens München II . . . . . . . 1842* D Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 20 und 21 — Drucksache 7/555 — des Abg. Benz (CDU/CSU) betr. Ausbau der wissenschaftlich-technischen Beziehungen mit den osteuropäischen Staaten und der Volksrepublik China . . . . . . . . 1843* B Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 23 und 24 — Drucksache 7/555 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) betr. Regelung des Sockelzuschlags und Abbau der Ausgleichszulagen im Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1844* B Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/555 — des Abg. Berger (CDU/CSU) betr. Regelung der Frühpensionierung in der Beamtenversorgung gegenüber der vergleichbaren Versorgung ehemaliger Behördenangestellten und -arbeiter . . . 1845* A Anlage 9 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 27 — Drucksache 7/555 — des Abg. Volmer (CDU/CSU) betr. Neuregelung der Versorgung bei Frühpensionierung . . . . . . . . 1845* B Anlage 10 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 28 und 29 — Drucksache 7/555 — des Abg. Wrede (SPD) betr. Maßnahmen der Bundesregierung auf Grund des Prüfungsberichts des Bundesrechnungshofs zum Bundeshaus- IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 halt 1971 im Bereich der Sportförderung und zweckbestimmte Verwendung der Sportförderungsmittel durch die Sportorganisationen 1845* C Anlage 11 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 30 — Drucksache 7/555 — des Abg. Reuschenbach (SPD) betr. einheitliche Führung von Schutz-und Kriminalpolizei auf der unteren Integrationsebene . . . . . . . . . 1846* B Anlage 12 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 41 und 42 — Drucksache 7/555 — des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Kläranlagen am Boden- see und Studie über die Phosphoreliminierung aus Abwässern 1846* D Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/555 — des Abg. Wurche (SPD) betr. Berichte über zu erwartende Versorgungsschwierigkeiten auf dem Heizölbzw. Kraftstoffmarkt . . . . . . . 1847* C Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens (BK) auf die Frage A 80 — Drucksache 7/555 — des Abg. Breidbach (CDU/CSU) betr. Aussagen des Bonner WAZ-Korrespondenten Zirngibl über Äußerungen des Bundeskanzlers zu den Preissteigerungen 1847* D 33. Sitzung Bonn, den 17. Mai 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 29. Sitzung, Seite 1498* A, Zeile 3, ist vor „unerheblich" das Wort „nicht" einzufügen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach* 18. 5. Dr. Ahrens ** 19. 5. Dr. Aigner 18. 5. Alber ** 19. 5. Amrehn ** 19. 5. Barche 26. 5. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 26. 5. Blumenfeld *** 20. 5. Frau von Bothmer ** 19. 5. Buchstaller *** 20. 5. Büchner (Speyer) ** 19. 5. Dr. Burgbacher *** 20. 5. Dr. Carstens (Fehmarn) ** 19. 5. Dr. Corterier *** 20. 5. Coppik 26. 5. Damm *** 20. 5. van Delden *** 20.5. Dr. Dregger ** 19. 5. Eckerland 26. 5. Dr. Enders ** 19. 5. Entrup 18. 5. Flämig *** 20. 5. Frehsee * 18. 5. Dr. Geßner *** 20. 5. Dr. Gölter ** 19. 5. Dr. Holtz ** 19. 5. Kahn-Ackermann ** 19. 5. Kater * 18. 5. Dr. Kempfler ** 19. 5. Dr. Klepsch *** 20. 5. Dr. Kliesing ** 19. 5. Krall *** 20. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 24. 5. Lagershausen ** 19. 5. Dr. Graf Lambsdorff 17. 5. Lange *** 20. 5 Lautenschlager * 18. 5. Lemmrich ** 19. 5. Lenzer ** 19. 5. Lücker * 19. 5. Marquardt ** 19. 5. Dr. Martin 26. 5. Mattick *** 20. 5. Memmel * 18. 5. Dr. Mende ** 19. 5. Dr. Müller (München) ** 19. 5. Neumann *** 20. 5. Frau Dr. Orth 26. 5. Pawelczyk ** 19. 5. Richter *** 20. 5. Rohde 25. 5. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Rollmann 18. 5. Schlaga ** 19. 5. Schmidt (Kempten) ** 19. 5. Schmidt (München) * 18. 5. Schmidt (Würgendorf) *** 20. 5. Frau Schuchardt ** 19. 5. Schulte (Unna) 18. 5. Dr. Schwencke ** 19. 5. Sieglerschmidt ** 19. 5. Springorum * 18. 5. Dr. Vohrer ** 19. 5. Frau Dr. Walz * 18. 5. Wende 25. 5. Zoglmann 18. 5. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 16. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen A 4 und 5) : Wieviel versuchte und wieviel tödlich geendete Fluchtversuche von Bürgern der DDR sind der Bundesregierung seit Beginn der Verhandlungen über den Grundvertrag bekanntgeworden? Wann und in welcher Form gedenkt die Bundesregierung mit der DDR-Regierung über eine Aufhebung des Schießbefehls an der Mauer zu verhandeln? Zu Frage 4: Seit dem 9. August 1972, dem Tag, da das Kabinett der Aufnahme von Verhandlungen mit der DDR über den Grundvertrag zustimmte, sind insgesamt 6 Fälle mit Sicherheit bekannt, in denen Personen bei Fluchtversuchen aus der DDR ums Leben gekommen sind. Die Anzahl der versuchten Fluchtversuche ist im Bundesgebiet nicht zu ermitteln, da vermutlich ein Teil der gescheiterten Versuche nicht erst unmittelbar an der Grenze zum Bundesgebiet, sondern im Vorfeld der Grenze innerhalb der DDR aufgrund des Sperrsystems endete. Zu Frage 5: Zu Ihrer zweiten Frage darf ich auf das verweisen, was der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen am 10. Mai in der Debatte über den Grundvertrag hier vor dem Plenum gesagt hat. Ich darf zitieren: Wenn dieser Vertrag nun geschlossen ist und beide deutschen Staaten ihren Willen zur friedlichen Verständigung mit dem Antrag auf Beitritt zu den Vereinten Nationen bekräftigen, muß sich das auch auf diese Grenze auswirken - und zwar nicht nur so, daß sie für nachbarschaftliche Besuche durchlässiger wird, sondern vor allem auch dadurch, daß an dieser Grenze das Schießen aufhört. 1842* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 Die Bundesregierung wird sich, wie Herr Bundesminister Franke betont hat, nicht damit abfinden, daß an dieser Grenze auf Menschen geschossen wird. Sie sieht aber nur einen Weg, auf dem es zu einer allmählichen Veränderung auch des Zustandes an der Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten kommen kann: Durch die eingeleitete Vertragspolitik müssen Verhältnisse geschaffen werden, in denen für Schießbefehl und Tötungsanlagen kein Platz mehr ist. Anlage 3 Antwort Parl. Staatssekretär Zander vom 16. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Glotz (SPD) (Drucksache 7/555 Frage A 6) : Ist der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft bereit, darauf hinzuwirken, daß bei der Rückzahlung von Studiendarlehen des Deutschen Studentenwerks die betreffenden Verwaltungsvorschriften so geändert werden, daß der Darlehnsnehmer vom Tilgungsbeginn nochmals verständigt wird, ehe -- als Konsequenz des Zahlungsversäumnisses — das gesamte Darlehen fällig wird? Die von Ihnen angesprochene Änderung der Verwaltungsvorschriften ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht erforderlich, und zwar aus folgenden Gründen: Bei den Studiendarlehen, die bis zum Wintersemester 1963/64 vergeben wurden, sahen die Honnef-Richtlinien keine besondere Zahlungsaufforderung vor dem von vornherein auf einen bestimmten Termin gestellten Tilgungsbeginn vor. Dennoch hat das Deutsche Studentenwerk — im Hinblick auf die sofortige Fälligkeit des gesamten Darlehens bei über vierwöchigem Rückstand mit einer Tilgungsrate — seit Ende 1970/Anfang 1971 jeweils Fälligkeitsbenachrichtigungen verschickt, ohne daß dies in den Richtlinien vorgeschrieben war. Im Zuge einer grundlegenden Umstellung der Darlehensvergabe ab Sommersemester 1964 wurde in den Honnef-Richtlinien vorgesehen, daß bei Darlehen, die von diesem Zeitpunkt an vergeben worden sind, der Fälligkeitstermin für die erste Tilgungsrate erst nach Studienabschluß bzw. -abbruch vom Deutschen Studentenwerk festgesetzt wird. Dem Darlehensnehmer wird dies jeweils rechtzeitig vor der Fälligkeit der ersten Tilgungsrate mitgeteilt. Nunmehr ist also in jedem Falle sichergestellt, daß der Darlehensnehmer nicht vom Fälligkeitstermin für die erste Tilgungsrate überrascht wird. Eine wichtige Ausnahme bilden jedoch die Fälle, in denen der Darlehensnehmer nicht benachrichtigt werden kann, weil er der Verpflichtung, dem Deutschen Studentenwerk jede Adressenänderung mitzuteilen, nicht nachgekommen ist, und daher die Ermittlung der neuen Adresse nicht rechtzeitig möglich ist. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Groß (FDP) (Drucksache 7/555 Fragen A 7 und 8) : Treffen Berichte zu, wonach die Deutsche Bundesbahn auf der geplanten Nord-Süd-Schnellstrecke zwischen Hannover und Gemünden außer dem Schnellverkehr auch andere Züge, Güterund Personenzüge, in kurzen Zeitabständen verkehren lassen will? Welchen Wert für die Verbesserung der Infrastruktur in der von dieser Strecke berührten Region mißt die Bundesregierung ihr bei, wenn die Deutsche Bundesbahn lediglich einen Schnellverkehr mit den Haltepunkten Hannover und Kassel einrichten will? Bei dem derzeitigen Stand der Planungen beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn, folgende Zuggattungen auf den Neubaustrecken zu fahren: Trans-Europ-Expreß-, Intercity-Züge Höchstgeschwindigkeit 200 km/h D-Züge Höchstgeschwindigkeit 160 km/h Trans-Europ-Expreß-Güterzüge — TEEM —, Schnellgüterzüge Höchstgeschwindigkeit 120 km/h Es handelt sich also durchweg um Schnellverkehr. Ein Personennahverkehr ist auf den Neubaustrekken nicht vorgesehen. Die Neubaustrecke der Deutschen Bundesbahn Hannover–Gemünden liegt in ihrer Linienführung nicht endgültig fest. Insbesondere im Abschnitt Hannover–Kassel ist über ,die Anbindung der Städte Hildesheim und Göttingen noch nicht entschieden. Zur Zeit läuft das landesrechtliche Raumordnungsverfahren für diesen Abschnitt. Jedenfalls wird jedoch die Neubaustrecke die bessere Anbindung des Zonenrandgebietes erheblich fördern und weit ausstrahlende Auswirkungen auslösen. Wegen des beabsichtigten schnellen Verkehrs dient sie im Gegensatz zu den bisherigen Eisenbahnstrecken im wesentlichen nicht einer örtlichen Erschließung. Durch die Entflechtung des schnellen und langsamen Schienenverkehrs wird eine erhebliche Steigerung der Leistungsfähigkeit erreicht. Auf der bestehenden Strecke können Fahrplantrassen frei gemacht werden, die durch neue Züge belegt werden können. So wird indirekt zusätzlich mit der Neubaustrecke auf der vorhandenen Nord-Süd-Strecke die Möglichkeit für Verbesserungen geschaffen, die der Region zugute kommen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) (Drucksache 7/555 Fragen A 11 und 12) : Inwieweit ist die Planung der Interkontinentalflughäfen, insbesondere die von München II, im Hinblick auf die voraussicht- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 1843* liche Abnahme des innerdeutschen Flugverkehrs infolge der wachsenden Leistungsfähigkeit der Deutschen Bundesbahn mit den Planungen jetzt in Vorbereitung befindlicher neuer schienengebundener Verkehrssysteme und der anzustrebenden Raumund Siedlungsstruktur abgestimmt? Ist die Bundesregierung bereit, vor Übernahme neuer finanzieller Verpflichtungen für die Planung und den Ausbau des Großflughafens München II die Fertigstellung des Bundesraumordnungsprogramms und des Gesamtverkehrswegeplans abzuwarten? Zu Frage A 11: Soweit der Bund sich an dem Bau und an dem Betrieb interkontinentaler Flughäfen beteiligt, ist deren genereller Standort durch das Verkehrspolitische Programm der Bundesregierung bezeichnet worden. Die generelle Festlegung dieser Standorte beruht auf der Überlegung, daß im Süden, im Norden und in der Mitte des Bundesgebietes sowie im Bereich der Bundeshauptstadt je ein interkontinentaler Flughafen durch das heutige und künftige Verkehrsaufkommen erforderlich ist. Bisher sind keine Gesichtspunkte erkennbar, welche zu einer Korrektur dieser Überlegungen führen könnten. Dies bezieht sich übrigens nur auf das finanzielle Engagement des Bundes. Zu Frage A 12: Die Bundesregierung kann das Eingehen finanzieller Verpflichtungen, die sich aus dem vorgesehenen Beteiligungsverhältnis an der Flughafen München GmbH ergeben werden, nicht von der Fertigstellung des Bundesraumordnungsprogrammes und des Bundesverkehrsprogrammes abhängig machen. Hierzu bestünde auch kein Anlaß, da die beiden Programme von der Aufgabenstellung her nur einen diesbezüglichen Rahmen abstecken sollen und nicht auf Einzelheiten abzielen können, die sich auf Beteiligungsverpflichtungen des Bundes auswirken würden. Das Abwarten der beiden Bundesprogramme erübrigt sich auch deshalb, weil der geplante Flughafen München II den bisherigen Flughafen München-Riem ersetzen wird und in den Vorarbeiten für beide Programme bereits von der Notwendigkeit eines Verkehrsflughafens im Raume München ausgegangen worden ist. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 16. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen A 20 und 21): Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung aber den Ausbau der wissenschaftlich-technischen Beziehungen mit den osteuropäischen Staaten, insbesondere der Sowjetunion, und welche Verträge sind bisher zur Koordinierung dieser Beziehungen abgeschlossen worden? Was hat die Bundesregierung unternommen, um die wissenschaftlich-technischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zu verstärken, und wie hat sich insbesondere der Wissenschaftleraustausch und die wissenschaftlich-technische Kooperation im Jahr 1972 zwischen diesen beiden Staaten entwickelt? Zu Frage A 20: Seit Abschluß des deutsch-sowjetischen Vertrages und einsetzend mit der Reise von Bundesminister Leussink bemüht sich die Bundesregierung um eine wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit der Sowjetunion. Dies kam bereits in dem gemeinsamen Abschlußkommuniqué über die Reise von Bundesminister Leussink zum Ausdruck, das etwa 20 Gebiete bezeichnete, die für eine beiderseits interessierende Kooperation in Betracht kommen. Anknüpfend an diesen Aufenthalt hat mit der Sowjetunion ein Austausch von Fachdelegationen auf den Gebieten der Plasmaphysik, Hochenergiephysik, Schwerionenforschung, Biochemie, Dokumentation und Information, der neuen Verkehrstechnologie und Schnellen Brutreaktoren stattgefunden, um sich gegenseitig über Forschung und Entwicklung in den genannten Bereichen zu unterrichten und gemeinsam interessierende Themen für eine Zusammenarbeit festzustellen. Bei der Durchführung des Delegationsaustausches hat sich herausgestellt, daß folgende Gebiete, für die bereits konkrete und teilweise abgestimmte Vorschläge erarbeitet wurden, in naher Zukunft bei der Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung sein können: Dokumentation, neue Verkehrstechnologien, Molekularbiologie, Hochenergiephysik und Schnelle Brutreaktoren. Voraussetzung für eine projektbezogene Kooperation in einzelnen Bereichen von Wissenschaft und Technik ist jedoch der Abschluß des Regierungsabkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, mit dessen Unterzeichnung zu rechnen ist, sobald eine befriedigende Regelung über die Einbeziehung Berlins in die Zusammenarbeit vorliegen wird. Aber auch mit anderen osteuropäischen Ländern finden Gespräche über den Ausbau der wissenschaftlich-technischen Beziehungen statt. Mit Rumänien besteht in einigen Teilbereichen der Kernenergie eine intensive Zusammenarbeit, die nach der für Sommer dieses Jahres vorgesehenen Unterzeichnung des Rahmenabkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auch auf andere Gebiete ausgedehnt werden soll. Die Kontakte zu Polen und zur CSSR haben sich bisher im Rahmen der 1970 abgeschlossenen langfristigen Handelsabkommen abgespielt, die, wenn auch nicht schwerpunktmäßig, eine Zusammenarbeit auch auf wissenschaftlich-technischem Gebiet vorsehen. Noch in diesem Monat wird eine polnische Expertendelegation die Bundesrepublik Deutschland besuchen, um mit der Bundesregierung und verschiedenen Forschungseinrichtungen die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit auf einigen ausgewählten Gebieten zu erörtern. Zur Frage der Koordinierung der wissenschaftlichtechnischen Beziehungen mit Osteuropa durch Verträge ist zu sagen, daß die Bundesregierung bisher mit osteuropäischen Staaten noch keine Abkommen geschlossen hat, die sich ausschließlich mit Fragen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit befassen. Folgende Abkommen beschäftigen sich jedoch u. a. auch mit einer wissenschaftlich-technischen Kooperation: 1. Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik 1844' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien vom 28. Juli 1969 (Schwerpunkt: Kulturelle Zusammenarbeit). 2. Langfristiges Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Warenverkehr und die Kooperation auf wirtschaftlichem und wissenschaftlichtechnischem Gebiet vom 17. Dezember 1970 (Schwerpunkt: wirtschaftliche Zusammenarbeit). 3. Langfristiges Abkommen zwischen der Regierung der BRD und der Regierung der Volksrepublik Polen über den Warenverkehr und die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und wissenschaftlich-technischem Gebiet vom 15. Oktober 1970 (Schwerpunkt: wirtschaftliche Zusammenarbeit). Darüber hinaus sind, wie ich bereits erwähnte, wissenschaftlich-technische Regierungsabkommen mit der UdSSR und Rumänien vorgesehen. Auf nichtstaatlicher Ebene ist vor allem die Vereinbarung über einen Wissenschaftleraustausch und über eine wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Akademie der Wissenschaften der UdSSR vorn 28. September 1970 hervorzuheben. Zu Frage A 21: Nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der Volksrepublik China und nach dem Abschluß eines deutsch-chinesischen Handelsabkommens haben Ende 1972 auch im wissenschaftlich-technischen Bereich erste Kontakte stattgefunden. Im Dezember 1972 unterrichtete sich eine Fachdelegation für Kernenergie aus Professoren der Tsing-Hua-Universität in Peking über Kernforschung und Kerntechnik in der Bundesrepublik. Über dasselbe Gebiet führte im Januar dieses Jahres eine Delegation des Chinesischen Ministeriums für Energie und Gewässerschutz u. a. Informationsgespräche in Bonn. Abgesehen von diesen beiden Besuchen gibt es bisher weder auf Regierungsebene noch im außerstaatlichen Bereich einen Wissenschaftleraustausch oder eine wissenschaftlich-technische Kooperation mit China. Die Bundesregierung ist ebenso wie die Volksrepublik China an dem Ausbau der wissenschaftlich-technischen Beziehungen zwischen beiden Ländern interessiert. Es besteht jedoch auf deutscher Seite bisher nur wenig Überblick über den Stand und die Entwicklung von Wissenschaft und Technik in China. Die Deutsche Botschaft in Peking wurde deshalb beauftragt, sich hierüber umfassend zu informieren und zu berichten. Erst danach wird es möglich sein, entsprechend dem beiderseitigen Kooperationsinteresse auch im wissenschaftlich-technischen Bereich mit einer Zusammenarbeit zu beginnen. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen A 23 und 24) : Ist die Bundesregierung bereit, entgegen der im bisherigen Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst-und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern vorgesehenen Regelung des Sockelzuschlags diesen um mindestens 10 DM je kinderzuschlagsberechtigtes Kind zu erhöhen? Wird die Bundesregierung die in Artikel TT § 2 Abs. 2 und 3 des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern getroffene Regelung über die Aufzehrung der Ausgleichszulagen ersatzlos streichen, um nicht einer großen Zahl bayerischer Landes- und Kommunalbeamter gesetzlich gesicherte Rechtspositionen zu nehmen? Zu Frage A 23: Im Zusammenhang mit der Reform des Familienlastenausgleichs ist beabsichtigt, die Gewährung des Kinderzuschlags neu zu regeln, indem auch der öffentliche Dienst in eine allgemein gültige Regelung einbezogen werden soll. Das hat zur Frage, daß auch die kinderbezogenen Bestandteile im Ortszuschlag überprüft und neu geregelt werden müssen. Die von Ihnen vorgeschlagene Verbesserung des Ortszuschlags durch eine Erhöhung des Sockelbetrages würde eine solche Neuregelung erheblich erschweren. Darüber hinaus darf ich auch auf die beträchtlichen Kosten hinweisen, die durch die Realisierung Ihres Vorschlags entstehen würden. Sie belaufen sich auf jährliche Mehrausgaben bei Bund, Bahn und Post (einschließlich Soldaten und Tarifbereich) in Höhe von rund 235 Mio DM. Die Bundesregierung hält es aus diesen Gründen nicht für vertretbar, in den Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen eine entsprechende Regelung aufzunehmen. Zu Frage A 24: Durch das Erste Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (1. BesVNG) vom 18. März 1971 ist nach der Übertragung der konkurrierenden Besoldungsgesetzgebungskompetenz auf den Bund ein erster Schritt zur Vereinheitlichung der Besoldung in Bund und Ländern getan worden. Ein Hauptanliegen des Gesetzes war die Vereinheitlichung der allgemeinen Zulagen in Bund und Ländern. Durch diese Harmonisierung ist in wenigen Fällen in einzelnen Ländern eine Verringerung der Bezüge eingetreten. Das 1. BesVNG sah ursprünglich eine Ausgleichsregelung für diese Fälle nicht vor. Im Interesse der betroffenen Beamten ist aber nunmehr in Artikel II § 2 Abs. 1 des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern die Zahlung einer Ausgleichszulage vorgesehen. In Anlehnung an die im 1. BesVNG bereits für andere Ausgleichszulagen getroffene Regelung verringert sich die Ausgleichszulage vom 1. Januar 1973 an jeweils um 1/3 des Betrages, um den sich die Dienstbezüge auf Grund von allgemeinen Besoldungsverbesserungen erhöhen. Der Abbau der Ausgleichszulage ist geboten, um eine möglichst schnelle Vereinheitlichung des Zulagenwesens herbeizuführen. Die Abbauregelung in Artikel II § 2 Abs. 2 und 3 des Entwurfs des Zweiten Bundesbesoldungserhö- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 1845* hungsgesetzes stellt keine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Bayerischen Regelung dar, denn die durch § 7 Abs. 5 des Dritten Bayerischen Besoldungsänderungsgesetzes vom 13. März 1972 getroffene Ausgleichsregelung sah für diese Fälle einen Abbau in der gleichen Höhe vor. Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Frage A 26) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Regelung der Frühpensionierung in der Beamtenversorgung gegenüber der vergleichbaren Versorgung ehemaliger Behördenangestellten und -arbeiler in einem besonderen Maße einen Rückstand aufweist, und welche gesetzgeberischen Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung aus dem Bericht, den der Bundesminister des Innern zu diesem Problem erstellt hat, zu ziehen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Regelung für die sogenannte „Frühpensionierung" in der Beamtenversorgung gegenüber der vergleichbaren Versorgung ehemaliger Behördenangestellter und -arbeiter ungünstiger ist. Die Bundesregierung beabsichtigt, in den Entwurf eines Zweiten Besoldungsvereinheitlichungsgesetzes eine Regelung über die Verbesserung des Ruhegehaltes der wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getretenen Beamten und Berufssoldaten entsprechend dem von mir vorgelegten Bericht aufzunehmen. Anlage 9 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Volmer (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Frage A 27): Trifft es zu, daß die Länder einer Neuregelung der Versorgung bei Frühpensionierung im Prinzip zugestimmt haben, und bis wann darf dann mit einer Gesetzesvorlage der Bundesregierung gerechnet werden, für die der Bundesminister des Innern auf Formulierungshilfen für eine in der vergangenen Legislaturperiode in Erwägung gezogene Initiative zurückgreifen kann? Die zuständigen Landesressorts haben einer Neuregelung der Versorgung bei sogenannter „Frühpensionierung" von Beamten und Berufssoldaten im Grundsatz zugestimmt. Wie ich in der Antwort auf die Frage des Herrn Kollegen Berger ausgeführt habe, gehe ich davon aus, daß eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung in den Entwurf eines Zweiten Besoldungsvereinheitlichungsgesetzes aufgenommen wird. Dabei kann auf den meinem bereits vorgelegten Bericht beigegebenen Formulierungsvorschlag zurückgegriffen werden. Anlage 10 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wrede (SPD) (Drucksache 7/555 Fragen A 28 und 29) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf Grund des Prüfungsberichts des Bundesrechnungshofs zum Bundeshaushalt 1971 im Bereich der Sportförderung ergriffen? Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, daß die Sportfürderungsmittel von den Sportorganisationen zweckbestimmt und nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen verwendet werden, wie dies der Bundesrechnungshof in seinen Beanstandungen zum Bundeshaushalt 1971 gefordert hat? Zu Frage A 28: Dem Deutschen Bundestag liegen die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu der Bundeshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 1970 vom 31. August 1972 (Bundestagsdrucksache 7/8 Sachgebiet 63) vor. Mit Beschluß vom 1. Februar 1973 hat der Deutsche Bundestag die Bemerkungen an den Haushaltsausschuß überwiesen. Nach einem Generalbeschluß des Haushaltsausschusses sollen die vom Bundesrechnungshof gezogenen Bemerkungen im Rechnungsprüfungsausschuß unter Beteiligung der betroffenen Ressorts eingehend beraten werden. Für das Haushaltsjahr 1971 liegen dem Deutschen Bundestag aus dem Bereich der Sportförderung Bemerkungen des Bundesrechnungshofes noch nicht vor. Der Bundesrechnungshof hat seine Prüfungsergebnisse für das Jahr 1971 aus dem Bereich der Sportförderung lediglich gemäß § 96 BHO meinem Hause zur Stellungnahme zugeleitet. Erst aufgrund der Stellungnahme meines Hauses wird der Bundesrechnungshof endgültig darüber befinden, welche Bemerkungen er gemäß § 97 BHO dem Deutschen Bundestag zuleiten wird. Die mit der Vergabe von Bundesmitteln an rund 50 Bundessportfachverbände verbundenen Probleme sind dem Bundesministerium des Innern bekannt. Sie beruhen im wesentlichen darauf, daß den Verbänden bis zum Jahre 1970 weitgehend nur ehrenamtliche Kräfte zur verwaltungsmäßigen Abwicklung der Förderungsmaßnahmen zur Verfügung standen. Die Bundesregierung hat wegen sämtlicher Prüfungsbemerkungen des Bundesrechnungshofes, die sich auf das Haushaltsjahr 1970 beziehen, unverzüglich eingehende Besprechungen mit den betroffenen Bundessportfachverbänden geführt. Sie ist bemüht, die Beanstandungen bis zur Erörterung im Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages auszuräumen. Hinsichtlich der generellen Maßnahmen, die das Bundesministerium des Innern zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Mittelverwendung getrofen hat, wird auf die Antwort zu Ihrer nachfolgenden Frage verwiesen. Zu Frage A 29: Die Bundesregierung macht bei der Bewilligung der Zuwendungen zur Auflage, daß bei der Verwendung der Mittel die Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung zur Bewirtschaftung von Zuwendun- 1846* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 gen (Bewirtschaftungsgrundsätze) ausnahmslos und zwingend beachtet werden. Bei der Anwendung dieser Vorschriften ergeben sich allerdings immer wieder Schwierigkeiten, weil die bei den Verbänden mit der Abrechnung der Mittel beauftragten Personen nicht in jedem Fall über die nötige Sachkenntnis verfügen. Um dem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung folgendes veranlaßt: — Erleichterung der Anstellung hauptamtlicher Führungskräfte für die Bundessportfachverbände (insbesondere Geschäftsführer) durch Übernahme der Vergütung dieser Führungskräfte seit dem Jahre 1970. Zur Zeit werden 34 Kräfte vom Bund bezahlt. — Erklärung der Bereitschaft des Bundesministeriums des Innern, Bundesmittel zur zentralen Schulung des Verwaltungspersonals der Bundessportfachverbände zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung knüpft hieran die Erwartung, auch durch diese Maßnahme auf die ordnungsgemäße Verwendung der Bundesmittel hinzuwirken. — Abstimmung aller mit Bundesmitteln zu finanzierenden Einzelmaßnahmen mit den Bundessportfachverbänden unter Beteiligung des Bundesausschusses zur Förderung des Leistungssports des Deutschen Sportbundes in sog. Jahresplanungs- und Realisierungsgesprächen. Die Absprachen werden für verbindlich erklärt. — Vermehrung der Zahl der im Rahmen der verwaltungsmäßigen Prüfung einzusetzenden Prüfer — ggf. durch Mitwirkung des Bundesverwaltungsamts. — Intensivierung der Prüfung der Verwendungsnachweise auch durch Einschaltung von Stellen außerhalb der Bundesverwaltung, die aufgrund. besonderer Sachkenntnis und Verantwortlichkeit treuhänderisch für bestimmte Bundessportfachverbände tätig werden sollen. Hierauf wurde bereits im Bericht vor dem Sportausschuß des Deutschen Bundestages am 14. März 1973 hingewiesen. Anlage 11 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 7/555 Frage A 30) : Hält die Bundesregierung an der auch von ihr im Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland vo Juni 1972 zum Ausdruck gebrachten Absicht fest, auf eine einheitliche Führung von Schutz- und Kriminalpolizei auf der unteren Integrationsebene (Polizeidirektion/Polizeipräsidium) hinzuwirken, und wird sie dies insbesondere bei solchen Ländern tun, die diese einheitliche Führung noch nicht verwirklicht haben? Bei der Verabschiedung des Programms für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland bestand Einigkeit zwischen den Innenministern/ Innensenatoren der Länder und dem Bundesminister des Innern, einheitliche und leistungsfähige Organisationseinheiten der Polizei in allen Bundesländern zu haben. Ich habe mich hierfür verwendet und werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, daß diese Konzeption beibehalten wird. Auf die Verwirklichung des Sicherheitsprogramms in den einzelnen Bundesländern kann die Bundesregierung in dem von Ihnen angesprochenen Bereich der polizeilichen Organisation auf unterer Ebene keinen unmittelbaren Einfluß nehmen, weil es sich hier um Fragen der inneren Organisation der Länder handelt. Nach den mir zugegangenen Auskünften ist die Forderung nach einer einheitlichen Führung von Schutz- und Kriminalpolizei in den meisten Ländern bereits verwirklicht, in Hamburg sind die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, in Hessen wird die dazu bestehende gesetzliche Regelung spätestens bis zum 1. Januar 1977 auf allen Ebenen verwirklicht sein. In Nordrhein-Westfalen ist die Forderung nach einheitlicher Führung von Schutz- und Kriminalpolizei bereits seit 1953 auf allen Ebenen verwirklicht; auf unterer Ebene in den Kreispolizeibehörden (Polizeipräsident, Polizeidirektor, Oberkreisdirektor), auf mittlerer Ebene bei den Regierungspräsidenten (Landespolizeibehörden). Im Saarland kann das Organisationsschema des Sicherheitsprogramms wegen der geringen Ausdehnung des Landes und seinem dadurch bedingten Verwaltungsaufbau nur modifiziert zur Anwendung I kommen. Eine einheitliche Führung besteht hier nur auf der oberen Ebene beim Innenminister. Bei der Verbrechensbekämpfung hat das Kriminalpolizeiamt Leitungsbefugnis auch gegenüber der Schutzpolizei. In Schleswig-Holstein wird die im Sicherheitsprogramm geforderte Integration von Schutz- und Kriminalpolizei dadurch erfüllt, daß einerseits die Leiter der Polizeidirektionen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in ihrem Bezirk verantwortlich sind und im Zusammenwirken mit den Leitern der anderen für ihren Bezirk zuständigen Polizeibehörden für die hierfür erforderlichen Maßnahmen zu sorgen haben, andererseits die Kriminalpolizeidirektionen allen Polizeidienststellen für die kriminalpolizeiliche Tätigkeit Weisungen erteilen können. Anlage 12 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen A 41 und 42) : Sind nach Überzeugung der Bundesregierung die Voraussetzungen dafür gegeben — auch durch die Bundesmittel des 5-JahresLeitprogramms zur Sanierung des Bodensees —, daß bis 1975/76 die Kläranlagen am Bodensee und alle wichtigen Anlagen im Einzugsgebiet des Bodensees mit biologischen und chemischen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 1847* Stufen in Betrieb sind, um damit die Reinhaltung des Bodensees sicherzustellen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Studie „Phosphoreliminierung aus Abwässern --- nur ein Finanzierungsproblem?" des Arbeitskreises für Umweltschutz an der Universität Konstanz, in der er eine zweckgebundene Phosphatsteuer fordert, um den Phosphatverbrauch im Zusammenhang mit einer Deklarierungspflicht auf ein Mindestmaß zu reduzieren und um dadurch zusätzliche Finanzierungsmittel für den beschleunigten Bau der unentbehrlichen Kläranlagen mit chemischer Fällung für Abwasserphosphat zu erhalten? Zu Frage A 41: Das in der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee zwischen den BodenseeAnliegerstaaten abgestimmte Reinhaltungsprogramm ist so konzipiert, daß bis zum Jahre 1975 alle Kläranlagen am See und auch alle wesentlichen Anlagen im Hinterland mit dreistufiger, d. h. mechanischer, biologischer und chemischer Reinigung in Betrieb genommen werden. Dadurch wird die Belastung des Bodensees durch Abwässer und auch die mit den Abwässern in den See gelangende Phosphorzufuhr ganz wesentlich verringert werden. Der weitere Ausbau der Kanalisationen und die Errichtung der restlichen Kläranlagen wird allerdings noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Die Durchführung des Reinhaltungsprogramms ist im wesentlichen eine Frage der Finanzierung. Es wird also davon abhängen, daß überall im Einzugsgebiet des Bodensees die erforderlichen Geldmittel von den Verursachern aufgebracht werden und daneben staatliche Hilfen zur Verfügung stehen. Die deutsche Investitionsplanung geht davon aus, daß die von den Ländern Baden-Württemberg und Bayern vorgesehenen Beihilfen samt den von der Bundesregierung aus dem Programm zur Sanierung von Rhein und Bodensee zur Verfügung zu stellenden Mittel ausreichen, um das z. Z. in Ausführung begriffene Schwerpunktprogramm in der vorgesehenen Zeit zu verwirklichen. Die Bundesregierung ist außerdem nach wie vor bereit, den Bau von Kläranlagen im Bodenseegebiet nach Kräften mit ERP-Krediten zu fördern. Zu Frage A 42: Die Bundesregierung hat die Studie „Phosphoreliminierung aus Abwässern — nur ein Finanzierungsproblem?" zur Kenntnis genommen. Der Vorschlag einer Phosphatsteuer, wie er auch in der Anhörung des Bundesministeriums des Innern am 26. und 27. Februar 1973 gemacht wurde, wird z. Z. im Rahmen der Überlegungen zur Änderung des Detergentiengesetzes überprüft. Ohne dem Ergebnis dieser Überprüfung vorgreifen zu wollen, sei jedoch schon jetzt auf einen Nachteil der zweckgebundenen Phosphat-Abgabe hingewiesen, der darin liegt, daß auch die Verbraucher belastet würden, die in Gegenden wohnen, in denen Phosphateinleitungen in Gewässer nicht schädlich sind. Ein großer Teil der Bevölkerung der Bundesrepublik lebt im Einzugsbereich von Gewässern, in denen das Phosphat sich nicht schädlich auswirkt. Insofern wäre eine solche Abgabe nicht ohne weiteres mit dem Verursacherprinzip zu vereinbaren. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 17. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wurche (SPD) (Drucksache 7/555 Frage A 64) : Treffen Berichte zu, daß es mittel- bis langfristig zu Versorgungsschwierigkeiten auf dem Heizöl- bzw. Kraftstoffmarkt (Benzin u. a.) kommen könnte, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um die Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin auf diesem Gebiet sicherzustellen? Gegenwärtig sind Versorgungsschwierigkeiten auf dem Heizöl- und Benzinmarkt der Bundesrepublik und West-Berlins nicht aufgetreten. Die weltweit anhaltende angespannte Versorgungslage kommt jedoch in dem beträchtlichen Anstieg der Verbraucherpreise zum Ausdruck. Bei den unterschiedlichen Versorgungs- und Einkaufsquellen der auf dem deutschen Markt tätigen Unternehmen sind gewisse Engpässe bei einzelnen Gesellschaften jedoch nicht auszuschließen, vor allem bei den Gesellschaften, die ihre Versorgung auf kurzfristige Lieferverträge abgestellt haben. In diesem Zusammenhang spielt auch der zum Teil erhebliche Preisunterschied zwischen den innerdeutschen Marktpreisen und den für Importware geforderten Preisen eine Rolle. Insgesamt sind mengenmäßige Versorgungsschwierigkeiten nach allem, was bisher über die mittelfristigen Versorgungsschwierigkeiten bekanntgeworden ist, nicht zu erwarten. Die langfristige Versorgung des deutschen Marktes hängt weitgehend von dem Aufschluß neuer Erdölquellen in der Welt ab. Mit der Vorsorge hierfür beschäftigen sich z. Z. alle internationalen Gremien; im Augenblick ist noch nicht abzusehen, zu welchen Schritten der sich in gleicher Lage befindlichen Verbraucherländer diese Überlegungen führen werden. Soweit die Bundesregierung im nationalen Bereich überhaupt gegensteuern kann, können die Vorsorgemaßnahmen der Bundesregierung nur langfristiger Art sein. Diesem Aspekt hat die Bundesregierung seit jeher ihre besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Diese Bemühungen kommen vor allem in der Stärkung der Rohölbasis der deutschen Gruppe, der Verbesserung der unter deutscher Flagge fahrenden Tankerflotte sowie in einer Erhöhung der Vorratshaltung in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrohölreserve, Aufstockung der Mindestvorräte von 65 auf 90 Tage) zum Ausdruck. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens vom 17. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Frage A 80) : Treffen die Aussagen des Bonner WAZ-Korrespondenten Zirngibl (vom 5. Mai 1973) zu, nach denen der Bundeskanzler vor einem kleinen Kreis erklärt haben soll, daß die Gehaltserhöhungen über den Preissteigerungen liegen und daß „selbst dann, wenn sich dieses Verhältnis einige Jahre zuungunsten der Beschäftigten verändern sollte", dies nicht so schlimm sei, daß es möglich sein muß, mit Preissteigerungen zu leben, so wie dies in 1848* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 anderen Ländern schon lange der Fall ist, und wenn ja wie vereinbart der Bundeskanzler diese seine Auffassung mit der gleichfalls von ihm erhobenen Forderung nach mehr sozialer Gerechtigkeit? Die von Ihnen zitierten Aussagen hat der Herr Bundeskanzler weder wörtlich noch sinngemäß -auch nicht im kleinen Kreis getan. Jedoch hat der Bundeskanzler im großen Kreis, nämlich hier vor dem Deutschen Bundestag am 10. Mai 1973 erklärt: Unsere Wirtschafts- und Finanzpolitik ist und bleibt auf Stabilität ausgerichtet. Und das heißt gegenwärtig: Preisdämpfung. An anderer Stelle hat der Bundeskanzler in derselben Rede gesagt: Wir werden weiterhin eine Wirtschafts- und Finanzpolitik mit Augenmaß zu betreiben haben. Das heißt auch in der gegenwärtigen Konjunkturphase, daß man die Schraube nicht überdreht. Deshalb haben wir keinen allgemeinen Konjunkturzuschlag vorgesehen. Auf das Bemühen der Gewerkschaften um ein stabilitätsorientiertes Verhalten durfte nicht falsch reagiert werden. Aus diesen, im Protokoll des Deutschen Bundestages nachzulesenden Äußerungen des Herrn Bundeskanzlers, wird wohl deutlich, daß es der Bundesregierung besonders darauf ankam, ein sozial ausgewogenes Stabilitätsprogramm in Kraft zu setzen. Die Bundesregierung hat daher auch bewußt darauf verzichtet, einen allgemeinen Konjunkturzuschlag zu erheben, der die breiten Schichten der Arbeitnehmer belastet hätte.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Dietrich Genscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich kann mir das eigentlich schon deshalb nicht vorstellen, Herr Abgeordneter, weil z. B. Herr Löwenthal aus den Bemühungen des Leiters meines Ministerbüros entnommen hat, daß die Bundesregierung mit außerordentlicher Intensität darum bemüht war, ihm ein solches interview zu ermöglichen. Dasselbe gilt bekanntlich für die Bemühungen des Chefs des Presse- und Informationsamtes und des von ihm dafür eigens dorthin entsandten Beamten und schließlich auch hinsichtlich der verständnisvollen Haltung des örtlichen Einsatzleiters, der in vielfältiger Weise versucht hat, doch noch eine andere
    Entscheidung zu ermöglichen. Ich habe bereits auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Erlahrungsbericht hingewiesen. Ich muß noch einmal sagen, Herr Abgeordneter-, daß die Bundesregierung hier mit allem Nachdruck feststellt, daß sie für die Garantie der Pressefreiheit allerorts eintritt. Sie befindet sich hier in voller Übereinstimmung mit der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
    Außerdem muß ich aber auch sagen, daß die Sicherheitsmaßnahmen für im höchsten Grade gefährdete Staatsgäste sehr häufig eine Einschränkung der Zugangsmöglichkeiten erforderlich machen, dies insbesondere dann, wenn eine Änderung der ursprünglich vorgesehenen Planungen erforderlich ist.
    Ich glaube, man sollte die Redlichkeit der Motive, die die zuständigen Sicherheitsbehörden veranlaßt haben, sich so und nicht anders zu verhalten, nicht durch eine vordergründige Kritik in Zweifel ziehen. Wir würden sonst unsere Polizeibeamten in ihrer vertrauenswürdigen Haltung verunsichern.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    . Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Ich rufe die Fragen 41 und 42 des Herrn Abgeordneten Biechele auf. Der Fragesteller bittet um schriftliche Beantwortung. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
    Damit ist die Zeit für die Fragestunde abgelaufen.
    Wir nehmen die unterbrochene Beratung des Punktes 3 a, b, c, d in Verbindung mit den Punkten 4 bis 9 wieder auf.
    Das Wort zur Begründung des Antrags auf Drucksache 7/561 erteile ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Heck.


Rede von Dr. Bruno Heck
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Es ist sicher nicht die Regel — der Kollege Müller-Emmert hat schon darauf hingewiesen , daß Regierungsparteien und Opposition im Parlament einander mit je zwei Gesetzentwürfen gegenüberstehen. Aber wir haben es hier ja nicht mit einem Problem zu tun, das man dadurch lösen könnte, daß man pragmatisch vorgeht und den zweckmäßigsten Weg sucht.
Wo es um Leben oder Tod von ungeborenem Leben geht, meine Damen und Herren, müssen sich letzte grundsätzliche Überlegungen zwangsläufig mit den Erwägungen kreuzen, die stärker darauf abgestellt sind, die Not zu sehen — zugegebenermaßen die schreckliche Not —, in die Frauen geraten können, die in besonderen Verhältnissen oder unter schrecklichen Umständen schwanger geworden sind. Und mit diesen Fällen haben wir es hier zu tun.
Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung von den neuen Schnittlinien progressiver und bewahrender Interessen gesprochen. Mir scheint, meine Damen und Herren, daß es in dieser Frage in der Tat darum geht, den Schnittpunkt der Linien richtig auszumachen, die sich vom Grundsätzlichen - das es zu bewahren gilt — und vom
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 1797
Dr. Heck
Notwendigen her für das es zu reformieren gilt
treffen müssen. Eine glatte Lösung, meine Damen und Herren, wird es nicht geben. Es werden so oder so bedrückende Fragen zurückbleiben.
Dast gilt auch für den Vorschlag, der Ihnen unter der Drucksache 7/561 vorliegt, den ich hier für eine Gruppe meiner Fraktion zu begründen habe.
Ein Kollege meiner Fraktion meinte neulich, wir, die Antragsteller, seien mit diesem Vorschlag, der sich im Grunde auf die medizinische Indikation beschränkt, päpstlicher als der Papst.
Nun, so einfach ist es nicht. Wir haben hier etwas anderes zu entscheiden als das, um was es dem Heiligen Vater für die katholische Kirche gehen muß. Wir haben keine moralische Leitlinie für das Gewissen von Gläubigen verbindlich zu verkünden. Wir haben kein „Ja" oder „Nein" zum ungeborenen menschlichen Leben zu sprechen. Das ist doch eigentlich selbstverständlich. Herr von Schoeler, Sie haben so getan, als ob wir das nicht wüßten.
Für uns geht es zum einen und in diesem Punkt darum, ob, wann, unter welchen Umständen oder Voraussetzungen und dann, durch wen ungeborenes menschliches Leben durch Abtreibung getötet werden kann, ohne daß die Beteiligten strafrechtlich verfolgt werden. Oder anders gesagt: für welche Frist oder unter welchen Voraussetzungen künftighin der strafrechtliche Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens entfallen soll.
Meine Damen und Herren, da es sich hier um ein Töten, wenn auch ungeborenen, aber doch menschlichen Lebens handelt, geht es um Grundsätzliches von allerhöchstem Rang. Da es zugleich um schreckliche Nöte gehen kann, handelt es sich auch, ja sogar vorrangig um die Frage: was können wir tun, was müssen wir tun, wie können wir helfen, diesen werdenden Müttern schwere Gewissenskonflikte zu ersparen? Doch auch wenn wir uns darüber einig sind, daß das Menschenmögliche getan werden muß, um es zu jener ire strafrechtlichen Sinne schrecklichen Frage gar nicht kommen zu lassen, zu der Frage: „Tötenlassen — ja oder nein?", bleibt uns eine Entscheidung zur strafrechtlichen Seite der Regelung dieser Frage nicht erspart.
Zu dem Entwurf, den ich zu begründen habe, muß nur folgendes ergänzend gesagt werden; denn weithin hat hier mein Kollege Eyrich dazu in klarer und sachlicher Weise schon gesprochen. Wir sind mit den Kolleginnen und Kollegen, die hinter dem Entwurf der Mehrheit meiner Fraktion stehen, der Überzeugung dies ist hier heute ja auch als allgemeine Überzeugung zum Ausdruck gebracht worden —, daß das ungeborene menschliche Leben grundsätzlich ebenso seinen Anspruch auf das Recht zu leben hat wie das geborene menschliche Leben. Wir sind weiter der Überzeugung, daß der Staat die Pflicht hat, auch das ungeborene menschliche Leben in jeder Weise, auch strafrechtlich, zu schützen. Dieses Recht und diese Pflicht sind auch in dem § 218 des Entwurfs unserer Fraktionsmehrheit anerkannt.
Wir meinen nun allerdings, daß diese grundsätzliche Entscheidung folgendes zur Konsequenz hat: Ausnahmen von den Bestimmungen des § 218 sind
nach dieser grundsätzlichen Entscheidung dann nur noch im Bereich der Güterabwägung möglich, d. h. nur in den Fällen, in denen es darum geht, eine Gefahr für das Leben der Schwangeren oder die Gefahr eines schweren körperlichen oder psychischen Schadens abzuwenden, sofern diese Gefahr nicht auf eine andere, für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann. Die Entstehung der Schwangerschaft, die Erwartung des Gesundheitsschadens eines Kindes, körperliche, psychische und soziale Umstände sollen nicht schon für sich allein, sondern nur dann Freiheit von Strafverfolgung begründen, wenn durch solche Umstände dem Lebensrecht des ungeborenen Kindes eine Gefahr für Leben oder Gesundheit der Mutter gegenübersteht. Darüber hinaus soll der Richter — hier stimmen wir wieder mit dem Vorschlag der Mehrheit unserer Fraktion überein — sowohl die Schwangere als auch den Arzt straffrei stellen können, wenn die Schwangere in außerordentlicher Bedrängnis gehandelt hat.
Herr Müller-Emmert, Sie haben bedauert, daß Sie sich mit diesem Entwurf überhaupt befassen müssen. Wo kämen wir eigentlich hin, wenn jede dieser vier Gruppen der anderen sagen würde, wir bedauern, daß wir uns beispielsweise mit Ihrem Gesetzentwurf

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

der Fristenregelung überhaupt befassen müssen?!

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Läßt das nicht etwas von dem Respekt vermissen, der doch sonst eigentlich in dieser Debatte bisher zum Ausdruck gebracht wurde, nämlich von dem Respekt vor dem redlichen Bemühen eines jeden einzelnen hier, einer jeden Gruppe, die hinter einem Vorschlag steht, eine schwierige Frage, ein schwieriges Problem in Übereinstimmung dessen, was zweckmäßig, was notwendig erscheint, mit dem Grundsätzlichen einer Lösung entgegenzuführen? Herr Müller-Emmert, Sie haben zur Begründung dieses Ihres Bedauerns lediglich erklärt, daß dieser Vorschlag ja nicht mehr als eine Kodifizierung dessen bringe, was zur Zeit strafrechtlich praktiziert werde. Das mag sein; aber das ist doch noch kein Argument.
Ich wünsche mir — dafür ist hier jetzt allerdings nicht der Raum --, daß im Ausschuß Argument für Argument ausgetauscht wird. Ich werde mir erlauben, Ihnen dort zu Ihren Entwürfen die Fragen zu stellen, mit denen ich bislang nicht fertiggeworden bin, und ich bitte Sie, Ihre Fragen auch an uns zu richten. Aber das setzt natürlich voraus, daß wir uns zunächst gegenseitig den notwendigen Ernst in unseren Auffassungen und das notwendige Verantwortungsbewußtsein konzedieren.
Meine Damen und Herren, wir sind uns darüber im klaren, daß unser Vorschlag Staat und Gesellschaft im sozialen und gesundheitspolitischen Bereich eher mehr als weniger zur Übernahme von Verantwortung herausfordert als die anderen drei Entwürfe, da er den in Not geratenen schwangeren Frauen gegenüber um der Achtung vor dem Leben willen bis an die Grenze des Zumutbaren geht. Glauben Sie uns, daß wir uns dessen voll und ganz bewußt sind. Wir sind davon überzeugt, daß das
1798 Deutscher Bundestag — '7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973
Dr. Heck
Töten ungeborenen menschlichen Lebens durch Abtreibung als Ausweg aus der Not vom Staat nicht freigegeben werden sollte.
Unabhängig davon gilt — ich hoffe es wenigstens — für uns alle das, was der Fraktionsvorsitzende der SPD vor wenigen Tagen gesagt hat. Hier stimmen wir mit ihm überein: auf dem sozialen und gesundheitspolitischen Gebiet muß in der Tat alles getan werden, was geeignet ist und was mithelfen kann, den werdenden Müttern die schweren Gewissenskonflikte zu ersparen. Wir sind uns auch darüber einig, daß dieser Teil der Reform der wichtigere ist.
Ein Letztes. Wir sollten davon ausgehen — ich wiederhole es —, daß wir uns alle um die bestmögliche Regelung bemühen, und zwar auch dort, wo unsere Vorstellungen derzeit stark auseinandergehen. Wir müssen — das gilt vor allen Dingen für die Arbeit in den Ausschüssen, und das hat auch der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Wehner, gefordert — für jede Diskussion nicht nur mit den Kirchen, sondern auch zwischen den Fraktionen in diesem Hause offen sein.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich wiederhole es, Herr Wehner: in dieser Haltung stimmen wir mit Ihnen und sicherlich auch mit Ihrer Fraktion überein. Wir müssen zumindest mit allen Kräften um eine Regelung ringen, die den Riß zu überbrücken versucht, der in dieser Frage in unserem Volk sichtbar geworden ist.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Herr Bundesminister Jahn.