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    Deutscher Bundestag 33. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über die Sechzehnte Rentenanpassung und zur Regelung der weiteren Anpassungen der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksache 7/427); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/567), Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/532) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Sechzehnte Rentenanpassung und zur Regelung der weiteren Anpassungen der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (CDU/CSU) (Drucksache 7/446); Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/532) — Zweite Beratung — Dr. Nölling (SPD) . . . 1745 B, 1748 B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 1745 C, 1757 C Hölscher (FDP) . . . . . . . . 1751 C Dr. Geissler, Minister des Landes Rheinland-Pfalz . . . . . . 1753 B Frau Renger, Präsident 1756 C Dr. Schellenberg (SPD) 1756 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . 1757 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 1758 B Arendt, Bundesminister (BMA) . 1758 D Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts (SPD, FDP) (Drucksache 7/375) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Abg. Dr. Müller-Emmert, Dürr, Dr. Bardens u. Gen.) (Drucksache 7/443) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts (CDU/CSU) (Drucksache 7/554) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Abg. Dr. Heck, Köster, Dr. Unland, Dr. Becker [Mönchengladbach], Dr. Blüm, Dr. Jahn [Münster], Nordlohne, Carstens [Emstek] u. Gen.) (Drucksache 7/561) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über ergänzende Maßnahmen zum Fünften Strafrechtsreformgesetz (Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz) (SPD, FDP) (Drucksache 7/376) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hauspflege und der Familienhilfe im Rahmen der Reichsversicherungsordnung (Abg. Rollmann, Frau Stommel, Frau Schroeder [Detmold], Dr. Götz, Burger, Geisenhofer und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/464) — Erste Beratung —, mit II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Leistungsverbesserungsgesetz) (SPD, FDP) (Drucksache 7/377) — Erste Beratung —, mit Antrag betr. Familienberatung und -planung (Abg. Frau Schlei, Frau Eilers [Bielefeld], Glombig, Dr. Nölling, Dr. Bardens, Spitzmüller, Christ, Frau Funcke und Fraktionen der SPD, FDP) (Drucksache 7/374), mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Familienberatung und -planung (Drucksache 7/549), mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Sammlung und Auswertung der Erfahrungen über die Folgen ärztlich vorgenommener Schwangerschaftsabbrüche (Drucksache 7/552) und mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Enquete-Kommission (Drucksache 7/548) Dr. de With (SPD) . . . . . . . 1761 A Dr. Eyrich (CDU/CSU) 1765 A von Schoeler (FDP) 1772 C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 1778 D Dr. Heck (CDU/CSU) 1796 D Jahn, Bundesminister (BMJ) . . 1798 B Frau Funcke (FDP) 1801 C Spranger (CDU/CSU) 1807 C Frau Dr. Timm (SPD) 1811 D Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) . 1815 D Frau Schlei (SPD) 1822 C Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 1825 A Frau Stommel (CDU/CSU) . . . . 1830 D Dr. Hirsch (FDP) 1832 B Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 1832 B Dr. Wallmann (CDU/CSU) . . . . 1834 A Dürr (SPD) 1836 B Frau Dr. Wex (CDU/CSU) . . . . 1837 B Krockert (SPD) 1838 D Fragestunde (Drucksache 7/555) Fragen A 68 und 69 des Abg. Immer (SPD) : Finanz- und wirtschaftsrechtliche Situation der überbetrieblichen Zusammenschlüsse landwirtschaftlicher Betriebe auf der Produktionsstufe Ertl, Bundesminister (BML) . . . . 1783 D, 1384 A, B, D, 1785 A Immer (SPD) . . . . . 1784 A, B, C, D Eigen (CDU/CSU) 1785 A Frage A 70 des Abg. Geldner (FDP) : Von der FAO für 1975 vorhergesagte weltweite Hungersnot Ertl, Bundesminister (BML) . . . . 1785 B Frage A 71 des Abg. Carstens (Emstek) (CDU/CSU) : Preisentwicklung auf dem Futtormittelsektor Ertl, Bundesminister (BML) 1785 C, 1786 A Carstens (Emstek) (CDU/CSU) . . . 1786 A Frage A 72 des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Anzahl der zur Förderung zugelassenen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe Ertl, Bundesminister (BML) . . . 1786 B, D, 1787 B Eigen (CDU/CSU) . . 1786 D, 1787 A Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . . 1787 B Frage A 25 des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Kompetenz der Europäischen Gemeinschaften für Umweltsicherung und Umweltschutz Genscher, Bundesminister (BMI) . 1788 A, B Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 1788 B Frage A 31 des Abg. Walther (SPD) : Stopp der Herstellung von Kopien des Films „Rote Fahnen sieht man besser" und Verbot ihrer Verwendung als Schulungsmaterial Genscher, Bundesminister (BMI) . 1788 D, 1789 B, C Walther (SPD) 1789 B Heyen (SPD) 1789 C Frage A 32 des Abg. Reiser (SPD) : Nutzung der Fernsehdokumentation „Rote Fahnen sieht man besser" für die staatsbürgerliche Schulung Genscher, Bundesminister (BMI) . 1789 C, D, 1790 A Reiser (SPD) 1789 D Hansen (SPD) 1790 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 III Fragen A 33 und 34 der Abg. Pensky und Reiser (SPD) : Einsatz der Bundeswehr bei Auseinandersetzungen mit Terroristen Genscher, Bundesminister (BMI) . 1790 B Pensky (SPD) 1790 D Fragen A 35 und 36 des Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) : Erfüllung von Ansprüchen auf Grund des Häftlingshilfegesetzes Genscher, Bundesminister (BMI) . . 1791 A, B, C, D Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) 1791 C, D Fragen A 37 bis 40 der Abg. Kiechle, Milz und Dr. Schulz (Berlin) (CDU/CSU) : Verhinderung von Interviews mit dem südvietnamesischen Staatspräsidenten Genscher, Bundesminister (BMI) . . 1792 B, 1794 C, D, 1795 A, B, C, D, 1396 A, B Kiechle (CDU/CSU) 1794 C, D Milz (CDU/CSU) 1795 A, B Dr. Schulz (Berlin) (CDU/CSU) . 1795 C, D Hansen (SPD) 1796 B Dr. Hupka (CDU/CSU) 1796 D Nächste Sitzung 1840 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1841* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 4 und 5 — Drucksache 7/555 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) betr. Fluchtversuche von Bürgern der DDR und Verhandlungen der Bundesregierung mit der DDR-Regierung über die Aufhebung des Schießbefehls 1841* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage A 6 — Drucksache 7/555 — des Abg. Glotz (SPD) betr. Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Rückzahlung von Studiendarlehen des Deutschen Studentenwerks . . . . 1842* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 7 und 8 — Drucksache 7/555 — des Abg. Groß (FDP) betr. Verkehr von Güter- und Personenzügen auf der geplanten Nord-SüdSchnellstrecke Hannover—Gemünden und Verbesserung der Infrastruktur bei Einrichtung eines Schnellverkehrs . . . . 1842* C Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 11 und 12 — Drucksache 7/555 — der Abg. Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) betr. Abstimmung der Planung der Interkontinentalflughäfen mit den Planungen neuer schienengebundener Verkehrssysteme und Übernahme neuer Verpflichtungen der Bundesregierung für den Ausbau des Großflughafens München II . . . . . . . 1842* D Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 20 und 21 — Drucksache 7/555 — des Abg. Benz (CDU/CSU) betr. Ausbau der wissenschaftlich-technischen Beziehungen mit den osteuropäischen Staaten und der Volksrepublik China . . . . . . . . 1843* B Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 23 und 24 — Drucksache 7/555 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) betr. Regelung des Sockelzuschlags und Abbau der Ausgleichszulagen im Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1844* B Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/555 — des Abg. Berger (CDU/CSU) betr. Regelung der Frühpensionierung in der Beamtenversorgung gegenüber der vergleichbaren Versorgung ehemaliger Behördenangestellten und -arbeiter . . . 1845* A Anlage 9 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 27 — Drucksache 7/555 — des Abg. Volmer (CDU/CSU) betr. Neuregelung der Versorgung bei Frühpensionierung . . . . . . . . 1845* B Anlage 10 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 28 und 29 — Drucksache 7/555 — des Abg. Wrede (SPD) betr. Maßnahmen der Bundesregierung auf Grund des Prüfungsberichts des Bundesrechnungshofs zum Bundeshaus- IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 halt 1971 im Bereich der Sportförderung und zweckbestimmte Verwendung der Sportförderungsmittel durch die Sportorganisationen 1845* C Anlage 11 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 30 — Drucksache 7/555 — des Abg. Reuschenbach (SPD) betr. einheitliche Führung von Schutz-und Kriminalpolizei auf der unteren Integrationsebene . . . . . . . . . 1846* B Anlage 12 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 41 und 42 — Drucksache 7/555 — des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Kläranlagen am Boden- see und Studie über die Phosphoreliminierung aus Abwässern 1846* D Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/555 — des Abg. Wurche (SPD) betr. Berichte über zu erwartende Versorgungsschwierigkeiten auf dem Heizölbzw. Kraftstoffmarkt . . . . . . . 1847* C Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens (BK) auf die Frage A 80 — Drucksache 7/555 — des Abg. Breidbach (CDU/CSU) betr. Aussagen des Bonner WAZ-Korrespondenten Zirngibl über Äußerungen des Bundeskanzlers zu den Preissteigerungen 1847* D 33. Sitzung Bonn, den 17. Mai 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 29. Sitzung, Seite 1498* A, Zeile 3, ist vor „unerheblich" das Wort „nicht" einzufügen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach* 18. 5. Dr. Ahrens ** 19. 5. Dr. Aigner 18. 5. Alber ** 19. 5. Amrehn ** 19. 5. Barche 26. 5. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 26. 5. Blumenfeld *** 20. 5. Frau von Bothmer ** 19. 5. Buchstaller *** 20. 5. Büchner (Speyer) ** 19. 5. Dr. Burgbacher *** 20. 5. Dr. Carstens (Fehmarn) ** 19. 5. Dr. Corterier *** 20. 5. Coppik 26. 5. Damm *** 20. 5. van Delden *** 20.5. Dr. Dregger ** 19. 5. Eckerland 26. 5. Dr. Enders ** 19. 5. Entrup 18. 5. Flämig *** 20. 5. Frehsee * 18. 5. Dr. Geßner *** 20. 5. Dr. Gölter ** 19. 5. Dr. Holtz ** 19. 5. Kahn-Ackermann ** 19. 5. Kater * 18. 5. Dr. Kempfler ** 19. 5. Dr. Klepsch *** 20. 5. Dr. Kliesing ** 19. 5. Krall *** 20. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 24. 5. Lagershausen ** 19. 5. Dr. Graf Lambsdorff 17. 5. Lange *** 20. 5 Lautenschlager * 18. 5. Lemmrich ** 19. 5. Lenzer ** 19. 5. Lücker * 19. 5. Marquardt ** 19. 5. Dr. Martin 26. 5. Mattick *** 20. 5. Memmel * 18. 5. Dr. Mende ** 19. 5. Dr. Müller (München) ** 19. 5. Neumann *** 20. 5. Frau Dr. Orth 26. 5. Pawelczyk ** 19. 5. Richter *** 20. 5. Rohde 25. 5. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Rollmann 18. 5. Schlaga ** 19. 5. Schmidt (Kempten) ** 19. 5. Schmidt (München) * 18. 5. Schmidt (Würgendorf) *** 20. 5. Frau Schuchardt ** 19. 5. Schulte (Unna) 18. 5. Dr. Schwencke ** 19. 5. Sieglerschmidt ** 19. 5. Springorum * 18. 5. Dr. Vohrer ** 19. 5. Frau Dr. Walz * 18. 5. Wende 25. 5. Zoglmann 18. 5. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 16. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen A 4 und 5) : Wieviel versuchte und wieviel tödlich geendete Fluchtversuche von Bürgern der DDR sind der Bundesregierung seit Beginn der Verhandlungen über den Grundvertrag bekanntgeworden? Wann und in welcher Form gedenkt die Bundesregierung mit der DDR-Regierung über eine Aufhebung des Schießbefehls an der Mauer zu verhandeln? Zu Frage 4: Seit dem 9. August 1972, dem Tag, da das Kabinett der Aufnahme von Verhandlungen mit der DDR über den Grundvertrag zustimmte, sind insgesamt 6 Fälle mit Sicherheit bekannt, in denen Personen bei Fluchtversuchen aus der DDR ums Leben gekommen sind. Die Anzahl der versuchten Fluchtversuche ist im Bundesgebiet nicht zu ermitteln, da vermutlich ein Teil der gescheiterten Versuche nicht erst unmittelbar an der Grenze zum Bundesgebiet, sondern im Vorfeld der Grenze innerhalb der DDR aufgrund des Sperrsystems endete. Zu Frage 5: Zu Ihrer zweiten Frage darf ich auf das verweisen, was der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen am 10. Mai in der Debatte über den Grundvertrag hier vor dem Plenum gesagt hat. Ich darf zitieren: Wenn dieser Vertrag nun geschlossen ist und beide deutschen Staaten ihren Willen zur friedlichen Verständigung mit dem Antrag auf Beitritt zu den Vereinten Nationen bekräftigen, muß sich das auch auf diese Grenze auswirken - und zwar nicht nur so, daß sie für nachbarschaftliche Besuche durchlässiger wird, sondern vor allem auch dadurch, daß an dieser Grenze das Schießen aufhört. 1842* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 Die Bundesregierung wird sich, wie Herr Bundesminister Franke betont hat, nicht damit abfinden, daß an dieser Grenze auf Menschen geschossen wird. Sie sieht aber nur einen Weg, auf dem es zu einer allmählichen Veränderung auch des Zustandes an der Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten kommen kann: Durch die eingeleitete Vertragspolitik müssen Verhältnisse geschaffen werden, in denen für Schießbefehl und Tötungsanlagen kein Platz mehr ist. Anlage 3 Antwort Parl. Staatssekretär Zander vom 16. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Glotz (SPD) (Drucksache 7/555 Frage A 6) : Ist der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft bereit, darauf hinzuwirken, daß bei der Rückzahlung von Studiendarlehen des Deutschen Studentenwerks die betreffenden Verwaltungsvorschriften so geändert werden, daß der Darlehnsnehmer vom Tilgungsbeginn nochmals verständigt wird, ehe -- als Konsequenz des Zahlungsversäumnisses — das gesamte Darlehen fällig wird? Die von Ihnen angesprochene Änderung der Verwaltungsvorschriften ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht erforderlich, und zwar aus folgenden Gründen: Bei den Studiendarlehen, die bis zum Wintersemester 1963/64 vergeben wurden, sahen die Honnef-Richtlinien keine besondere Zahlungsaufforderung vor dem von vornherein auf einen bestimmten Termin gestellten Tilgungsbeginn vor. Dennoch hat das Deutsche Studentenwerk — im Hinblick auf die sofortige Fälligkeit des gesamten Darlehens bei über vierwöchigem Rückstand mit einer Tilgungsrate — seit Ende 1970/Anfang 1971 jeweils Fälligkeitsbenachrichtigungen verschickt, ohne daß dies in den Richtlinien vorgeschrieben war. Im Zuge einer grundlegenden Umstellung der Darlehensvergabe ab Sommersemester 1964 wurde in den Honnef-Richtlinien vorgesehen, daß bei Darlehen, die von diesem Zeitpunkt an vergeben worden sind, der Fälligkeitstermin für die erste Tilgungsrate erst nach Studienabschluß bzw. -abbruch vom Deutschen Studentenwerk festgesetzt wird. Dem Darlehensnehmer wird dies jeweils rechtzeitig vor der Fälligkeit der ersten Tilgungsrate mitgeteilt. Nunmehr ist also in jedem Falle sichergestellt, daß der Darlehensnehmer nicht vom Fälligkeitstermin für die erste Tilgungsrate überrascht wird. Eine wichtige Ausnahme bilden jedoch die Fälle, in denen der Darlehensnehmer nicht benachrichtigt werden kann, weil er der Verpflichtung, dem Deutschen Studentenwerk jede Adressenänderung mitzuteilen, nicht nachgekommen ist, und daher die Ermittlung der neuen Adresse nicht rechtzeitig möglich ist. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Groß (FDP) (Drucksache 7/555 Fragen A 7 und 8) : Treffen Berichte zu, wonach die Deutsche Bundesbahn auf der geplanten Nord-Süd-Schnellstrecke zwischen Hannover und Gemünden außer dem Schnellverkehr auch andere Züge, Güterund Personenzüge, in kurzen Zeitabständen verkehren lassen will? Welchen Wert für die Verbesserung der Infrastruktur in der von dieser Strecke berührten Region mißt die Bundesregierung ihr bei, wenn die Deutsche Bundesbahn lediglich einen Schnellverkehr mit den Haltepunkten Hannover und Kassel einrichten will? Bei dem derzeitigen Stand der Planungen beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn, folgende Zuggattungen auf den Neubaustrecken zu fahren: Trans-Europ-Expreß-, Intercity-Züge Höchstgeschwindigkeit 200 km/h D-Züge Höchstgeschwindigkeit 160 km/h Trans-Europ-Expreß-Güterzüge — TEEM —, Schnellgüterzüge Höchstgeschwindigkeit 120 km/h Es handelt sich also durchweg um Schnellverkehr. Ein Personennahverkehr ist auf den Neubaustrekken nicht vorgesehen. Die Neubaustrecke der Deutschen Bundesbahn Hannover–Gemünden liegt in ihrer Linienführung nicht endgültig fest. Insbesondere im Abschnitt Hannover–Kassel ist über ,die Anbindung der Städte Hildesheim und Göttingen noch nicht entschieden. Zur Zeit läuft das landesrechtliche Raumordnungsverfahren für diesen Abschnitt. Jedenfalls wird jedoch die Neubaustrecke die bessere Anbindung des Zonenrandgebietes erheblich fördern und weit ausstrahlende Auswirkungen auslösen. Wegen des beabsichtigten schnellen Verkehrs dient sie im Gegensatz zu den bisherigen Eisenbahnstrecken im wesentlichen nicht einer örtlichen Erschließung. Durch die Entflechtung des schnellen und langsamen Schienenverkehrs wird eine erhebliche Steigerung der Leistungsfähigkeit erreicht. Auf der bestehenden Strecke können Fahrplantrassen frei gemacht werden, die durch neue Züge belegt werden können. So wird indirekt zusätzlich mit der Neubaustrecke auf der vorhandenen Nord-Süd-Strecke die Möglichkeit für Verbesserungen geschaffen, die der Region zugute kommen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) (Drucksache 7/555 Fragen A 11 und 12) : Inwieweit ist die Planung der Interkontinentalflughäfen, insbesondere die von München II, im Hinblick auf die voraussicht- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 1843* liche Abnahme des innerdeutschen Flugverkehrs infolge der wachsenden Leistungsfähigkeit der Deutschen Bundesbahn mit den Planungen jetzt in Vorbereitung befindlicher neuer schienengebundener Verkehrssysteme und der anzustrebenden Raumund Siedlungsstruktur abgestimmt? Ist die Bundesregierung bereit, vor Übernahme neuer finanzieller Verpflichtungen für die Planung und den Ausbau des Großflughafens München II die Fertigstellung des Bundesraumordnungsprogramms und des Gesamtverkehrswegeplans abzuwarten? Zu Frage A 11: Soweit der Bund sich an dem Bau und an dem Betrieb interkontinentaler Flughäfen beteiligt, ist deren genereller Standort durch das Verkehrspolitische Programm der Bundesregierung bezeichnet worden. Die generelle Festlegung dieser Standorte beruht auf der Überlegung, daß im Süden, im Norden und in der Mitte des Bundesgebietes sowie im Bereich der Bundeshauptstadt je ein interkontinentaler Flughafen durch das heutige und künftige Verkehrsaufkommen erforderlich ist. Bisher sind keine Gesichtspunkte erkennbar, welche zu einer Korrektur dieser Überlegungen führen könnten. Dies bezieht sich übrigens nur auf das finanzielle Engagement des Bundes. Zu Frage A 12: Die Bundesregierung kann das Eingehen finanzieller Verpflichtungen, die sich aus dem vorgesehenen Beteiligungsverhältnis an der Flughafen München GmbH ergeben werden, nicht von der Fertigstellung des Bundesraumordnungsprogrammes und des Bundesverkehrsprogrammes abhängig machen. Hierzu bestünde auch kein Anlaß, da die beiden Programme von der Aufgabenstellung her nur einen diesbezüglichen Rahmen abstecken sollen und nicht auf Einzelheiten abzielen können, die sich auf Beteiligungsverpflichtungen des Bundes auswirken würden. Das Abwarten der beiden Bundesprogramme erübrigt sich auch deshalb, weil der geplante Flughafen München II den bisherigen Flughafen München-Riem ersetzen wird und in den Vorarbeiten für beide Programme bereits von der Notwendigkeit eines Verkehrsflughafens im Raume München ausgegangen worden ist. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 16. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen A 20 und 21): Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung aber den Ausbau der wissenschaftlich-technischen Beziehungen mit den osteuropäischen Staaten, insbesondere der Sowjetunion, und welche Verträge sind bisher zur Koordinierung dieser Beziehungen abgeschlossen worden? Was hat die Bundesregierung unternommen, um die wissenschaftlich-technischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zu verstärken, und wie hat sich insbesondere der Wissenschaftleraustausch und die wissenschaftlich-technische Kooperation im Jahr 1972 zwischen diesen beiden Staaten entwickelt? Zu Frage A 20: Seit Abschluß des deutsch-sowjetischen Vertrages und einsetzend mit der Reise von Bundesminister Leussink bemüht sich die Bundesregierung um eine wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit der Sowjetunion. Dies kam bereits in dem gemeinsamen Abschlußkommuniqué über die Reise von Bundesminister Leussink zum Ausdruck, das etwa 20 Gebiete bezeichnete, die für eine beiderseits interessierende Kooperation in Betracht kommen. Anknüpfend an diesen Aufenthalt hat mit der Sowjetunion ein Austausch von Fachdelegationen auf den Gebieten der Plasmaphysik, Hochenergiephysik, Schwerionenforschung, Biochemie, Dokumentation und Information, der neuen Verkehrstechnologie und Schnellen Brutreaktoren stattgefunden, um sich gegenseitig über Forschung und Entwicklung in den genannten Bereichen zu unterrichten und gemeinsam interessierende Themen für eine Zusammenarbeit festzustellen. Bei der Durchführung des Delegationsaustausches hat sich herausgestellt, daß folgende Gebiete, für die bereits konkrete und teilweise abgestimmte Vorschläge erarbeitet wurden, in naher Zukunft bei der Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung sein können: Dokumentation, neue Verkehrstechnologien, Molekularbiologie, Hochenergiephysik und Schnelle Brutreaktoren. Voraussetzung für eine projektbezogene Kooperation in einzelnen Bereichen von Wissenschaft und Technik ist jedoch der Abschluß des Regierungsabkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, mit dessen Unterzeichnung zu rechnen ist, sobald eine befriedigende Regelung über die Einbeziehung Berlins in die Zusammenarbeit vorliegen wird. Aber auch mit anderen osteuropäischen Ländern finden Gespräche über den Ausbau der wissenschaftlich-technischen Beziehungen statt. Mit Rumänien besteht in einigen Teilbereichen der Kernenergie eine intensive Zusammenarbeit, die nach der für Sommer dieses Jahres vorgesehenen Unterzeichnung des Rahmenabkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auch auf andere Gebiete ausgedehnt werden soll. Die Kontakte zu Polen und zur CSSR haben sich bisher im Rahmen der 1970 abgeschlossenen langfristigen Handelsabkommen abgespielt, die, wenn auch nicht schwerpunktmäßig, eine Zusammenarbeit auch auf wissenschaftlich-technischem Gebiet vorsehen. Noch in diesem Monat wird eine polnische Expertendelegation die Bundesrepublik Deutschland besuchen, um mit der Bundesregierung und verschiedenen Forschungseinrichtungen die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit auf einigen ausgewählten Gebieten zu erörtern. Zur Frage der Koordinierung der wissenschaftlichtechnischen Beziehungen mit Osteuropa durch Verträge ist zu sagen, daß die Bundesregierung bisher mit osteuropäischen Staaten noch keine Abkommen geschlossen hat, die sich ausschließlich mit Fragen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit befassen. Folgende Abkommen beschäftigen sich jedoch u. a. auch mit einer wissenschaftlich-technischen Kooperation: 1. Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik 1844' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien vom 28. Juli 1969 (Schwerpunkt: Kulturelle Zusammenarbeit). 2. Langfristiges Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Warenverkehr und die Kooperation auf wirtschaftlichem und wissenschaftlichtechnischem Gebiet vom 17. Dezember 1970 (Schwerpunkt: wirtschaftliche Zusammenarbeit). 3. Langfristiges Abkommen zwischen der Regierung der BRD und der Regierung der Volksrepublik Polen über den Warenverkehr und die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und wissenschaftlich-technischem Gebiet vom 15. Oktober 1970 (Schwerpunkt: wirtschaftliche Zusammenarbeit). Darüber hinaus sind, wie ich bereits erwähnte, wissenschaftlich-technische Regierungsabkommen mit der UdSSR und Rumänien vorgesehen. Auf nichtstaatlicher Ebene ist vor allem die Vereinbarung über einen Wissenschaftleraustausch und über eine wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Akademie der Wissenschaften der UdSSR vorn 28. September 1970 hervorzuheben. Zu Frage A 21: Nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der Volksrepublik China und nach dem Abschluß eines deutsch-chinesischen Handelsabkommens haben Ende 1972 auch im wissenschaftlich-technischen Bereich erste Kontakte stattgefunden. Im Dezember 1972 unterrichtete sich eine Fachdelegation für Kernenergie aus Professoren der Tsing-Hua-Universität in Peking über Kernforschung und Kerntechnik in der Bundesrepublik. Über dasselbe Gebiet führte im Januar dieses Jahres eine Delegation des Chinesischen Ministeriums für Energie und Gewässerschutz u. a. Informationsgespräche in Bonn. Abgesehen von diesen beiden Besuchen gibt es bisher weder auf Regierungsebene noch im außerstaatlichen Bereich einen Wissenschaftleraustausch oder eine wissenschaftlich-technische Kooperation mit China. Die Bundesregierung ist ebenso wie die Volksrepublik China an dem Ausbau der wissenschaftlich-technischen Beziehungen zwischen beiden Ländern interessiert. Es besteht jedoch auf deutscher Seite bisher nur wenig Überblick über den Stand und die Entwicklung von Wissenschaft und Technik in China. Die Deutsche Botschaft in Peking wurde deshalb beauftragt, sich hierüber umfassend zu informieren und zu berichten. Erst danach wird es möglich sein, entsprechend dem beiderseitigen Kooperationsinteresse auch im wissenschaftlich-technischen Bereich mit einer Zusammenarbeit zu beginnen. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen A 23 und 24) : Ist die Bundesregierung bereit, entgegen der im bisherigen Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst-und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern vorgesehenen Regelung des Sockelzuschlags diesen um mindestens 10 DM je kinderzuschlagsberechtigtes Kind zu erhöhen? Wird die Bundesregierung die in Artikel TT § 2 Abs. 2 und 3 des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern getroffene Regelung über die Aufzehrung der Ausgleichszulagen ersatzlos streichen, um nicht einer großen Zahl bayerischer Landes- und Kommunalbeamter gesetzlich gesicherte Rechtspositionen zu nehmen? Zu Frage A 23: Im Zusammenhang mit der Reform des Familienlastenausgleichs ist beabsichtigt, die Gewährung des Kinderzuschlags neu zu regeln, indem auch der öffentliche Dienst in eine allgemein gültige Regelung einbezogen werden soll. Das hat zur Frage, daß auch die kinderbezogenen Bestandteile im Ortszuschlag überprüft und neu geregelt werden müssen. Die von Ihnen vorgeschlagene Verbesserung des Ortszuschlags durch eine Erhöhung des Sockelbetrages würde eine solche Neuregelung erheblich erschweren. Darüber hinaus darf ich auch auf die beträchtlichen Kosten hinweisen, die durch die Realisierung Ihres Vorschlags entstehen würden. Sie belaufen sich auf jährliche Mehrausgaben bei Bund, Bahn und Post (einschließlich Soldaten und Tarifbereich) in Höhe von rund 235 Mio DM. Die Bundesregierung hält es aus diesen Gründen nicht für vertretbar, in den Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen eine entsprechende Regelung aufzunehmen. Zu Frage A 24: Durch das Erste Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (1. BesVNG) vom 18. März 1971 ist nach der Übertragung der konkurrierenden Besoldungsgesetzgebungskompetenz auf den Bund ein erster Schritt zur Vereinheitlichung der Besoldung in Bund und Ländern getan worden. Ein Hauptanliegen des Gesetzes war die Vereinheitlichung der allgemeinen Zulagen in Bund und Ländern. Durch diese Harmonisierung ist in wenigen Fällen in einzelnen Ländern eine Verringerung der Bezüge eingetreten. Das 1. BesVNG sah ursprünglich eine Ausgleichsregelung für diese Fälle nicht vor. Im Interesse der betroffenen Beamten ist aber nunmehr in Artikel II § 2 Abs. 1 des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern die Zahlung einer Ausgleichszulage vorgesehen. In Anlehnung an die im 1. BesVNG bereits für andere Ausgleichszulagen getroffene Regelung verringert sich die Ausgleichszulage vom 1. Januar 1973 an jeweils um 1/3 des Betrages, um den sich die Dienstbezüge auf Grund von allgemeinen Besoldungsverbesserungen erhöhen. Der Abbau der Ausgleichszulage ist geboten, um eine möglichst schnelle Vereinheitlichung des Zulagenwesens herbeizuführen. Die Abbauregelung in Artikel II § 2 Abs. 2 und 3 des Entwurfs des Zweiten Bundesbesoldungserhö- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 1845* hungsgesetzes stellt keine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Bayerischen Regelung dar, denn die durch § 7 Abs. 5 des Dritten Bayerischen Besoldungsänderungsgesetzes vom 13. März 1972 getroffene Ausgleichsregelung sah für diese Fälle einen Abbau in der gleichen Höhe vor. Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Frage A 26) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Regelung der Frühpensionierung in der Beamtenversorgung gegenüber der vergleichbaren Versorgung ehemaliger Behördenangestellten und -arbeiler in einem besonderen Maße einen Rückstand aufweist, und welche gesetzgeberischen Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung aus dem Bericht, den der Bundesminister des Innern zu diesem Problem erstellt hat, zu ziehen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Regelung für die sogenannte „Frühpensionierung" in der Beamtenversorgung gegenüber der vergleichbaren Versorgung ehemaliger Behördenangestellter und -arbeiter ungünstiger ist. Die Bundesregierung beabsichtigt, in den Entwurf eines Zweiten Besoldungsvereinheitlichungsgesetzes eine Regelung über die Verbesserung des Ruhegehaltes der wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getretenen Beamten und Berufssoldaten entsprechend dem von mir vorgelegten Bericht aufzunehmen. Anlage 9 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Volmer (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Frage A 27): Trifft es zu, daß die Länder einer Neuregelung der Versorgung bei Frühpensionierung im Prinzip zugestimmt haben, und bis wann darf dann mit einer Gesetzesvorlage der Bundesregierung gerechnet werden, für die der Bundesminister des Innern auf Formulierungshilfen für eine in der vergangenen Legislaturperiode in Erwägung gezogene Initiative zurückgreifen kann? Die zuständigen Landesressorts haben einer Neuregelung der Versorgung bei sogenannter „Frühpensionierung" von Beamten und Berufssoldaten im Grundsatz zugestimmt. Wie ich in der Antwort auf die Frage des Herrn Kollegen Berger ausgeführt habe, gehe ich davon aus, daß eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung in den Entwurf eines Zweiten Besoldungsvereinheitlichungsgesetzes aufgenommen wird. Dabei kann auf den meinem bereits vorgelegten Bericht beigegebenen Formulierungsvorschlag zurückgegriffen werden. Anlage 10 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wrede (SPD) (Drucksache 7/555 Fragen A 28 und 29) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf Grund des Prüfungsberichts des Bundesrechnungshofs zum Bundeshaushalt 1971 im Bereich der Sportförderung ergriffen? Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, daß die Sportfürderungsmittel von den Sportorganisationen zweckbestimmt und nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen verwendet werden, wie dies der Bundesrechnungshof in seinen Beanstandungen zum Bundeshaushalt 1971 gefordert hat? Zu Frage A 28: Dem Deutschen Bundestag liegen die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu der Bundeshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 1970 vom 31. August 1972 (Bundestagsdrucksache 7/8 Sachgebiet 63) vor. Mit Beschluß vom 1. Februar 1973 hat der Deutsche Bundestag die Bemerkungen an den Haushaltsausschuß überwiesen. Nach einem Generalbeschluß des Haushaltsausschusses sollen die vom Bundesrechnungshof gezogenen Bemerkungen im Rechnungsprüfungsausschuß unter Beteiligung der betroffenen Ressorts eingehend beraten werden. Für das Haushaltsjahr 1971 liegen dem Deutschen Bundestag aus dem Bereich der Sportförderung Bemerkungen des Bundesrechnungshofes noch nicht vor. Der Bundesrechnungshof hat seine Prüfungsergebnisse für das Jahr 1971 aus dem Bereich der Sportförderung lediglich gemäß § 96 BHO meinem Hause zur Stellungnahme zugeleitet. Erst aufgrund der Stellungnahme meines Hauses wird der Bundesrechnungshof endgültig darüber befinden, welche Bemerkungen er gemäß § 97 BHO dem Deutschen Bundestag zuleiten wird. Die mit der Vergabe von Bundesmitteln an rund 50 Bundessportfachverbände verbundenen Probleme sind dem Bundesministerium des Innern bekannt. Sie beruhen im wesentlichen darauf, daß den Verbänden bis zum Jahre 1970 weitgehend nur ehrenamtliche Kräfte zur verwaltungsmäßigen Abwicklung der Förderungsmaßnahmen zur Verfügung standen. Die Bundesregierung hat wegen sämtlicher Prüfungsbemerkungen des Bundesrechnungshofes, die sich auf das Haushaltsjahr 1970 beziehen, unverzüglich eingehende Besprechungen mit den betroffenen Bundessportfachverbänden geführt. Sie ist bemüht, die Beanstandungen bis zur Erörterung im Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages auszuräumen. Hinsichtlich der generellen Maßnahmen, die das Bundesministerium des Innern zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Mittelverwendung getrofen hat, wird auf die Antwort zu Ihrer nachfolgenden Frage verwiesen. Zu Frage A 29: Die Bundesregierung macht bei der Bewilligung der Zuwendungen zur Auflage, daß bei der Verwendung der Mittel die Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung zur Bewirtschaftung von Zuwendun- 1846* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 gen (Bewirtschaftungsgrundsätze) ausnahmslos und zwingend beachtet werden. Bei der Anwendung dieser Vorschriften ergeben sich allerdings immer wieder Schwierigkeiten, weil die bei den Verbänden mit der Abrechnung der Mittel beauftragten Personen nicht in jedem Fall über die nötige Sachkenntnis verfügen. Um dem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung folgendes veranlaßt: — Erleichterung der Anstellung hauptamtlicher Führungskräfte für die Bundessportfachverbände (insbesondere Geschäftsführer) durch Übernahme der Vergütung dieser Führungskräfte seit dem Jahre 1970. Zur Zeit werden 34 Kräfte vom Bund bezahlt. — Erklärung der Bereitschaft des Bundesministeriums des Innern, Bundesmittel zur zentralen Schulung des Verwaltungspersonals der Bundessportfachverbände zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung knüpft hieran die Erwartung, auch durch diese Maßnahme auf die ordnungsgemäße Verwendung der Bundesmittel hinzuwirken. — Abstimmung aller mit Bundesmitteln zu finanzierenden Einzelmaßnahmen mit den Bundessportfachverbänden unter Beteiligung des Bundesausschusses zur Förderung des Leistungssports des Deutschen Sportbundes in sog. Jahresplanungs- und Realisierungsgesprächen. Die Absprachen werden für verbindlich erklärt. — Vermehrung der Zahl der im Rahmen der verwaltungsmäßigen Prüfung einzusetzenden Prüfer — ggf. durch Mitwirkung des Bundesverwaltungsamts. — Intensivierung der Prüfung der Verwendungsnachweise auch durch Einschaltung von Stellen außerhalb der Bundesverwaltung, die aufgrund. besonderer Sachkenntnis und Verantwortlichkeit treuhänderisch für bestimmte Bundessportfachverbände tätig werden sollen. Hierauf wurde bereits im Bericht vor dem Sportausschuß des Deutschen Bundestages am 14. März 1973 hingewiesen. Anlage 11 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 7/555 Frage A 30) : Hält die Bundesregierung an der auch von ihr im Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland vo Juni 1972 zum Ausdruck gebrachten Absicht fest, auf eine einheitliche Führung von Schutz- und Kriminalpolizei auf der unteren Integrationsebene (Polizeidirektion/Polizeipräsidium) hinzuwirken, und wird sie dies insbesondere bei solchen Ländern tun, die diese einheitliche Führung noch nicht verwirklicht haben? Bei der Verabschiedung des Programms für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland bestand Einigkeit zwischen den Innenministern/ Innensenatoren der Länder und dem Bundesminister des Innern, einheitliche und leistungsfähige Organisationseinheiten der Polizei in allen Bundesländern zu haben. Ich habe mich hierfür verwendet und werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, daß diese Konzeption beibehalten wird. Auf die Verwirklichung des Sicherheitsprogramms in den einzelnen Bundesländern kann die Bundesregierung in dem von Ihnen angesprochenen Bereich der polizeilichen Organisation auf unterer Ebene keinen unmittelbaren Einfluß nehmen, weil es sich hier um Fragen der inneren Organisation der Länder handelt. Nach den mir zugegangenen Auskünften ist die Forderung nach einer einheitlichen Führung von Schutz- und Kriminalpolizei in den meisten Ländern bereits verwirklicht, in Hamburg sind die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, in Hessen wird die dazu bestehende gesetzliche Regelung spätestens bis zum 1. Januar 1977 auf allen Ebenen verwirklicht sein. In Nordrhein-Westfalen ist die Forderung nach einheitlicher Führung von Schutz- und Kriminalpolizei bereits seit 1953 auf allen Ebenen verwirklicht; auf unterer Ebene in den Kreispolizeibehörden (Polizeipräsident, Polizeidirektor, Oberkreisdirektor), auf mittlerer Ebene bei den Regierungspräsidenten (Landespolizeibehörden). Im Saarland kann das Organisationsschema des Sicherheitsprogramms wegen der geringen Ausdehnung des Landes und seinem dadurch bedingten Verwaltungsaufbau nur modifiziert zur Anwendung I kommen. Eine einheitliche Führung besteht hier nur auf der oberen Ebene beim Innenminister. Bei der Verbrechensbekämpfung hat das Kriminalpolizeiamt Leitungsbefugnis auch gegenüber der Schutzpolizei. In Schleswig-Holstein wird die im Sicherheitsprogramm geforderte Integration von Schutz- und Kriminalpolizei dadurch erfüllt, daß einerseits die Leiter der Polizeidirektionen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in ihrem Bezirk verantwortlich sind und im Zusammenwirken mit den Leitern der anderen für ihren Bezirk zuständigen Polizeibehörden für die hierfür erforderlichen Maßnahmen zu sorgen haben, andererseits die Kriminalpolizeidirektionen allen Polizeidienststellen für die kriminalpolizeiliche Tätigkeit Weisungen erteilen können. Anlage 12 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen A 41 und 42) : Sind nach Überzeugung der Bundesregierung die Voraussetzungen dafür gegeben — auch durch die Bundesmittel des 5-JahresLeitprogramms zur Sanierung des Bodensees —, daß bis 1975/76 die Kläranlagen am Bodensee und alle wichtigen Anlagen im Einzugsgebiet des Bodensees mit biologischen und chemischen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 1847* Stufen in Betrieb sind, um damit die Reinhaltung des Bodensees sicherzustellen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Studie „Phosphoreliminierung aus Abwässern --- nur ein Finanzierungsproblem?" des Arbeitskreises für Umweltschutz an der Universität Konstanz, in der er eine zweckgebundene Phosphatsteuer fordert, um den Phosphatverbrauch im Zusammenhang mit einer Deklarierungspflicht auf ein Mindestmaß zu reduzieren und um dadurch zusätzliche Finanzierungsmittel für den beschleunigten Bau der unentbehrlichen Kläranlagen mit chemischer Fällung für Abwasserphosphat zu erhalten? Zu Frage A 41: Das in der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee zwischen den BodenseeAnliegerstaaten abgestimmte Reinhaltungsprogramm ist so konzipiert, daß bis zum Jahre 1975 alle Kläranlagen am See und auch alle wesentlichen Anlagen im Hinterland mit dreistufiger, d. h. mechanischer, biologischer und chemischer Reinigung in Betrieb genommen werden. Dadurch wird die Belastung des Bodensees durch Abwässer und auch die mit den Abwässern in den See gelangende Phosphorzufuhr ganz wesentlich verringert werden. Der weitere Ausbau der Kanalisationen und die Errichtung der restlichen Kläranlagen wird allerdings noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Die Durchführung des Reinhaltungsprogramms ist im wesentlichen eine Frage der Finanzierung. Es wird also davon abhängen, daß überall im Einzugsgebiet des Bodensees die erforderlichen Geldmittel von den Verursachern aufgebracht werden und daneben staatliche Hilfen zur Verfügung stehen. Die deutsche Investitionsplanung geht davon aus, daß die von den Ländern Baden-Württemberg und Bayern vorgesehenen Beihilfen samt den von der Bundesregierung aus dem Programm zur Sanierung von Rhein und Bodensee zur Verfügung zu stellenden Mittel ausreichen, um das z. Z. in Ausführung begriffene Schwerpunktprogramm in der vorgesehenen Zeit zu verwirklichen. Die Bundesregierung ist außerdem nach wie vor bereit, den Bau von Kläranlagen im Bodenseegebiet nach Kräften mit ERP-Krediten zu fördern. Zu Frage A 42: Die Bundesregierung hat die Studie „Phosphoreliminierung aus Abwässern — nur ein Finanzierungsproblem?" zur Kenntnis genommen. Der Vorschlag einer Phosphatsteuer, wie er auch in der Anhörung des Bundesministeriums des Innern am 26. und 27. Februar 1973 gemacht wurde, wird z. Z. im Rahmen der Überlegungen zur Änderung des Detergentiengesetzes überprüft. Ohne dem Ergebnis dieser Überprüfung vorgreifen zu wollen, sei jedoch schon jetzt auf einen Nachteil der zweckgebundenen Phosphat-Abgabe hingewiesen, der darin liegt, daß auch die Verbraucher belastet würden, die in Gegenden wohnen, in denen Phosphateinleitungen in Gewässer nicht schädlich sind. Ein großer Teil der Bevölkerung der Bundesrepublik lebt im Einzugsbereich von Gewässern, in denen das Phosphat sich nicht schädlich auswirkt. Insofern wäre eine solche Abgabe nicht ohne weiteres mit dem Verursacherprinzip zu vereinbaren. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 17. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wurche (SPD) (Drucksache 7/555 Frage A 64) : Treffen Berichte zu, daß es mittel- bis langfristig zu Versorgungsschwierigkeiten auf dem Heizöl- bzw. Kraftstoffmarkt (Benzin u. a.) kommen könnte, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um die Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin auf diesem Gebiet sicherzustellen? Gegenwärtig sind Versorgungsschwierigkeiten auf dem Heizöl- und Benzinmarkt der Bundesrepublik und West-Berlins nicht aufgetreten. Die weltweit anhaltende angespannte Versorgungslage kommt jedoch in dem beträchtlichen Anstieg der Verbraucherpreise zum Ausdruck. Bei den unterschiedlichen Versorgungs- und Einkaufsquellen der auf dem deutschen Markt tätigen Unternehmen sind gewisse Engpässe bei einzelnen Gesellschaften jedoch nicht auszuschließen, vor allem bei den Gesellschaften, die ihre Versorgung auf kurzfristige Lieferverträge abgestellt haben. In diesem Zusammenhang spielt auch der zum Teil erhebliche Preisunterschied zwischen den innerdeutschen Marktpreisen und den für Importware geforderten Preisen eine Rolle. Insgesamt sind mengenmäßige Versorgungsschwierigkeiten nach allem, was bisher über die mittelfristigen Versorgungsschwierigkeiten bekanntgeworden ist, nicht zu erwarten. Die langfristige Versorgung des deutschen Marktes hängt weitgehend von dem Aufschluß neuer Erdölquellen in der Welt ab. Mit der Vorsorge hierfür beschäftigen sich z. Z. alle internationalen Gremien; im Augenblick ist noch nicht abzusehen, zu welchen Schritten der sich in gleicher Lage befindlichen Verbraucherländer diese Überlegungen führen werden. Soweit die Bundesregierung im nationalen Bereich überhaupt gegensteuern kann, können die Vorsorgemaßnahmen der Bundesregierung nur langfristiger Art sein. Diesem Aspekt hat die Bundesregierung seit jeher ihre besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Diese Bemühungen kommen vor allem in der Stärkung der Rohölbasis der deutschen Gruppe, der Verbesserung der unter deutscher Flagge fahrenden Tankerflotte sowie in einer Erhöhung der Vorratshaltung in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrohölreserve, Aufstockung der Mindestvorräte von 65 auf 90 Tage) zum Ausdruck. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens vom 17. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Frage A 80) : Treffen die Aussagen des Bonner WAZ-Korrespondenten Zirngibl (vom 5. Mai 1973) zu, nach denen der Bundeskanzler vor einem kleinen Kreis erklärt haben soll, daß die Gehaltserhöhungen über den Preissteigerungen liegen und daß „selbst dann, wenn sich dieses Verhältnis einige Jahre zuungunsten der Beschäftigten verändern sollte", dies nicht so schlimm sei, daß es möglich sein muß, mit Preissteigerungen zu leben, so wie dies in 1848* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 anderen Ländern schon lange der Fall ist, und wenn ja wie vereinbart der Bundeskanzler diese seine Auffassung mit der gleichfalls von ihm erhobenen Forderung nach mehr sozialer Gerechtigkeit? Die von Ihnen zitierten Aussagen hat der Herr Bundeskanzler weder wörtlich noch sinngemäß -auch nicht im kleinen Kreis getan. Jedoch hat der Bundeskanzler im großen Kreis, nämlich hier vor dem Deutschen Bundestag am 10. Mai 1973 erklärt: Unsere Wirtschafts- und Finanzpolitik ist und bleibt auf Stabilität ausgerichtet. Und das heißt gegenwärtig: Preisdämpfung. An anderer Stelle hat der Bundeskanzler in derselben Rede gesagt: Wir werden weiterhin eine Wirtschafts- und Finanzpolitik mit Augenmaß zu betreiben haben. Das heißt auch in der gegenwärtigen Konjunkturphase, daß man die Schraube nicht überdreht. Deshalb haben wir keinen allgemeinen Konjunkturzuschlag vorgesehen. Auf das Bemühen der Gewerkschaften um ein stabilitätsorientiertes Verhalten durfte nicht falsch reagiert werden. Aus diesen, im Protokoll des Deutschen Bundestages nachzulesenden Äußerungen des Herrn Bundeskanzlers, wird wohl deutlich, daß es der Bundesregierung besonders darauf ankam, ein sozial ausgewogenes Stabilitätsprogramm in Kraft zu setzen. Die Bundesregierung hat daher auch bewußt darauf verzichtet, einen allgemeinen Konjunkturzuschlag zu erheben, der die breiten Schichten der Arbeitnehmer belastet hätte.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinz Eyrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion, die wir heute führen, ist in großen Teilen unseres Landes mit einer Heftigkeit geführt worden, die wir kaum in einer anderen Frage kennengelernt haben. Sie ist allerdings auch mehr unter dem Gesichtspunkt von Emotionen als unter dem Gesichtspunkt der sachlichen Erörterung des Für und Wider geführt worden.
    Es ist darüber hinaus festzustellen, daß in der Öffentlichkeit bei dieser Diskussion die unglaublichsten Dunkelziffern über Engelmacherinnen, über Todesfälle und über alle anderen Dinge verbreitet wurden, die — das muß man doch, glaube ich, sagen — einer unvoreingenommenen Nachprüfung nicht standhalten können.
    Es ist, meine Damen und Herren, draußen in der Öffentlichkeit ein Klima entstanden, das einer guten Beratung auch in diesem Hause offenbar nicht förderlich sein kann, ein Klima, das sicherlich auch dadurch erzeugt worden ist, daß, wie wir eben in diesem Vortrag wieder hörten, eine Begründung des Gesetzentwurfes der Koalitionsparteien gegeben wurde, von der der unbefangene Zuhörer wird sagen müssen: diese Argumentation kann einfach nicht überzeugen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Und natürlich fehlten bei der Diskussion draußen nicht die Hinweise wen würde es auch verwundern? --, daß es sich bei den einen um die fortschrittliche Gruppe handele, die mit beinahe mittelalterlichen Zuständen endlich einmal Schluß machen wolle, während die ewig Gestrigen noch immer nicht einsehen wollten, wie notwendig es sei, der Frau endlich jenes Selbstbestimmungsrecht zu
    geben, ohne das sie nicht glücklich werden könne,
    auch dann, wenn dieses Selbstbestimmungsrecht auf
    Kosten des ungeborenen Lebens durchgesetzt wird.
    Mit dieser Feststellung aber ist die Polarität der Meinungen und das Dilemma angesprochen, in das jeder kommt, der eine gerechte Lösung auf diesem Gebiet sucht. Wir alle aber sollten wissen, daß es eine jedermann gegenüber gerechte und seine Interessen berücksichtigende Lösung nicht geben kann.
    Wir wissen auch, daß niemand diese Probleme wird lösen können, indem er allein die Frage der Veränderung des Strafrechts zur Diskussion stellt. Das Strafrecht ist in dieser Sache nicht die zentrale Frage, sondern es bedeutet nur eine von vielen Maßnahmen, die zum Schutze des ungeborenen Lebens ergriffen werden müssen,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    wenn wir uns nicht länger dem Vorwurf aussetzen wollen, wir hätten uns allein mit dem befaßt, was niemandem in diesem Lande ein Opfer abverlangt. Das Bemühen des Strafgesetzgebers ist von Anfang an zum Scheitern verurteilt, wenn nicht alle Möglichkeiten der Hilfe für die schwangere Frau, für ihre Familie und für das Kind geboten werden.
    Wir haben dazu Anträge formuliert, um deutlich zu machen, wo die Möglichkeit besteht, zu helfen. Frau Kollegin Verhülsdonk wird zu diesen Dingen noch sprechen.
    Ganz vorn aber muß doch die Beratung mit dem Ziel stehen — und ich sage das, weil hier so viel von der Verantwortung der Frau gesprochen worden ist —, vorher und nicht nachher die Verantwortung gegenüber dem Partner aufzuzeigen.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Kindergärten, Spielplätze, Teilzeitarbeitsplätze, familiengerechte Wohnungen — damit sind nur einige der Punkte angesprochen, die befriedigend gelöst werden müssen. Niemand — auch in diesem Hause — vergißt das zu sagen; kaum jemand wagt an die Kosten zu denken; und kaum jemand kann sagen, wie sie gedeckt werden sollen. Zugegeben, es ist fast unmöglich, all das zu schaffen. Wenn wir aber nicht in der Gemeinsamkeit, die dafür erforderlich und angemessen ist, sofort an die Verwirklichung herangehen — und das kann nur dadurch geschehen, daß wir Mittel in den Haushalt einstellen, und zwar sofort —,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    dann wird dieses Haus zu Recht der Unglaubwürdigkeit geziehen werden können, und wir werden uns dann den Vorwurf gefallen lassen müssen, daß das alles nur ein Vorwand dafür gewesen sei, bestimmten Lösungen zum Erfolg zu verhelfen.

    (Ein Abgeordneter meldet sich zu einer Zwischenfrage.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Einen Augenblick, Herr Abgeordneter. — Ich möchte bemerken: Bei einer Antragsbegründung kann keine Zwischenfrage gestellt werden.
Bitte sehr, fahren Sie fort.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinz Eyrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Danke schön, Herr Präsident.
    Das wollen wir alle verhindern. In diesen Rahmen allein müssen die Erörterungen über die Ausgestaltung der Gesetzesbestimmungen gestellt werden, die die Tötung ungeborenen Lebens und deren Ahndung zum Inhalt haben, als ein Teil eines umfassenden Ganzen, das uns allerdings zwingen wird, ganz klar und unmißverständlich zu sagen, wo unser Standpunkt ist und wie wir diese Gesellschaftsordnung wahren wollen, in der wir heute leben.
    Wir müssen klare Antworten auf die Fragen geben, wann etwa Leben beginnt, ob wir dem ungeborenen Leben denselben Schutz und denselben Stellenwert wie dem geborenen Leben selbst einräumen wollen und müssen.
    Wir müssen auch die Frage stellen, ob uns das Grundgesetz nicht dazu zwingt, den Schutz des werdenden Lebens als das richtige Mittel in den Vordergrund zu stellen. Die Beantwortung dieser Fragen, meine Damen und Herren, muß sich an den Bedürfnissen des einzelnen — wer wollte das bestreiten —, an seinem Freiheitsraum orientieren, aber auch an den Anforderungen der Gesellschaft gegenüber dem einzelnen und nicht zuletzt auch daran, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um ein erträgliches Zusammenleben zu gewährleisten.
    Ist nicht dieses Zusammenleben in einer Gemeinschaft einer nahezu unerträglichen Belastung ausgesetzt — so muß ich Herrn Kollegen de With und alle diejenigen fragen, die diesen Gesetzentwurf unterschrieben haben —, wenn das Rechtsgut Leben zur Diskussion gestellt wird?

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Keiner der zur Debatte stehenden Entwürfe versäumt es natürlich, darauf hinzuweisen, daß es sich beim ungeborenen Leben um ein hochwertiges Rechtsgut handelt. Auch die Kollegen, die die Fristenlösung bejahen, stellen allen Überlegungen den Satz voran: Werdendes Leben ist grundsätzlich geborenem gleichzusetzen.
    Herr Kollege de With, ich habe es vorhin schon gesagt: Das kann einfach nicht der Grundsatz derer sein, die diese Fristenlösung dem Parlament zur Beschlußfassung vorgelegt haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Natürlich weiß ich, daß Satz 2 eine Einschränkung macht: daß nämlich mit anderen Mitteln ungeborenes Leben geschützt werden soll. Aber können Sie mir, meine Damen und Herren von der Koalition, einmal sagen, wie es möglich sein soll, ungeborenes Leben wirksam zu schützen, indem man dieses ungeborene Leben in den ersten drei Monaten zur freien Disposition der Frau stellt?

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf der Abg. Frau Dr. Timm.)

    — Das ist, Frau Kollegin Timm, mit Verlaub gesagt ein Widerspruch in sich selbst.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Sehr richtig! — Genau, wo ist die soziale Verantwortung?)

    Sie müssen sich doch sagen lassen, daß Sie in den ersten drei Monaten dem ungeborenen Leben schlicht und einfach den strafrechtlichen Schutz versagen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir müssen uns natürlich auch fragen — das klingt hier immer wieder an —: Wann beginnt dieses Leben? Wir haben gehört, daß es nach dem dritten Monat wohl ein anderes als vor dem Ende des dritten Monats sein soll.

    (Zuruf von der SPD: Das haben Sie nicht verstanden!)

    Ich kann ganz offen gestanden — ich werde nachher noch darauf zurückkommen — diesen Unterschied beim besten Willen, Herr Kollege de With, nicht nachvollziehen.

    (Abg. Vogel [Ennepetal] : Das kann nicht einmal Herr ,de With! — Zurufe von der CDU/CSU: Niemand kann das!)

    Was den Beginn des menschlichen Lebens betrifft, so sind wir uns doch einig darin, daß es kaum eine Stellungnahme in der Wissenschaft gibt, die nicht davon ausgeht, daß dies mit der Befruchtung der Fall ist.
    An Stelle vieler anderer lassen Sie mich einen Satz aus einer Abhandlung von Professor Blechschmidt, die er in der „Zeitschrift für Familienrecht" im Jahr 1973, Seite 116, gemacht hat, zitieren. Es heißt dort:
    Was sich in der Entwicklung des menschlichen Eis zum Embryo und dann zum Fötus ändert, ist immer nur sein Erscheinungsbild. Aber dieser Prozeß von Änderungen betrifft nicht das Wesentliche; denn das Wesentliche ist schon mit der Befruchtung gegeben und bleibt im Verlauf der Individualentwicklung bestehen: der Mensch.
    Die Stellungnahme, die Professor Blechschmidt abgegeben hat, deckt sich doch im wesentlichen mit all den Stellungnahmen, die wir im Anhörungsverfahren vor dem Deutschen Bundestag gehört haben.
    Damit ist freilich — man muß diese Frage erörtern — nichts darüber ausgesagt, wann der strafrechtliche Schutz eingreifen soll und aus welchen Gründen er — später — auch in unseren Gesetzesentwurf aufgenommen worden ist. Davon soll später die Rede sein.
    Schützt unsere Verfassung das ungeborene Leben? Die Staatsrechtler — auch Sie, Herr Kollege de With, haben die Frage der Verfassungsmäßigkeit aufgeworfen — sind sich überwiegend einig darin, daß in den Schutz des Art. 2 unseres Grundgesetzes, in dem vom Schutz des Lebens die Rede ist, das ungeborene Leben mit einbezogen ist.
    Es ist immer wieder darauf hingewiesen worden, daß im Parlamentarischen Rat ein Antrag nicht durchgekommen sei, in Art. 2 Abs. 2 auch das keimende Leben aufzunehmen. Man hat dann immer hinzuzufügen vergessen, daß dieser Antrag nur deswegen nicht aufgenommen worden ist, weil es



    Dr. Eyrich
    von der Mehrzahl als selbstverständlich erachtet worden ist,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    daß auch das keimende Leben dem Schutz des Grundgesetzes unterliegt.

    (Abg. Frau Dr. Lepsius: Das ist unzutreffend!)

    Anders, meine Damen und Herren, wird man die Frage der Wertigkeit des ungeborenen Lebens in bezug auf Art. 2 unseres Grundgesetzes auch nicht sehen können, wenn man mit den Aussagen von Professor Blechschmidt über die Individualentwicklung in der Frage des Schutzes des ungeborenen Lebens Ernst machen will.
    Schutz und Förderung jeglichen Lebens, meine Damen und Herren, so meine ich, sei ein menschliches Grundgebot. Dieser Satz muß der Ausgangspunkt aller Überlegungen sein, auch der Überlegung, wie dieser Grundsatz am wirksamsten verwirklicht werden kann.
    Ich habe von den Maßnahmen gesprochen, die außerhalb strafrechtlicher Erwägungen stehen. Daß sie verwirklicht werden müssen, darüber kann kein Zweifel bestehen. Daß wir aber nicht darauf verzichten können, dem ungeborenen Leben auch strafrechtlichen Schutz zu gewähren, ist, meine Damen und Herren von der Koalition, nicht allein eine Frage einer sittlichen Wertentscheidung, sondern auch das Gebot, sozialschädliches Verhalten mit den Mitteln des Strafrechts zu verhindern versuchen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Den Staat trifft nicht nur die Pflicht, sich eigener Eingriffe in das ungeborene Leben zu enthalten, sondern auch die Pflicht, Angriffe auf das ungeborene Leben zu verhindern, von wem immer diese Angriffe auf das ungeborene Leben auch ausgehen mögen.
    Es ist von allen Seiten viel über die Frage gesprochen worden, was denn nun Aufgabe und Funktion des Strafrechts sei. Ich kann mich noch daran erinnern, daß in der ersten Lesung zum 4. Strafrechtsreformgesetz sehr heftig über diese Frage diskutiert worden ist.
    Lassen Sie mich sagen: Wie immer man die Aufgabe und die Funktion des Strafrechts werten wolle, über eine Erkenntnis kommen wir nicht hinweg: auch wenn wir sagen wollten, daß staatliches Strafrecht nicht sittlich zu mißbilligendes Verhalten erfassen soll, so werden wir uns doch zum Ausgangspunkt bekennen müssen, daß wir um eine Wertentscheidung, die unsere Verfassung einmal getroffen hat, auch bei der Frage des strafrechtlichen Schutzes nicht herumkommen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich selbst habe einen von einem Bundesrichter verfaßten Aufsatz gelesen, in dem es darum geht, wann Strafrecht einsetzen soll. Er hat wieder einmal jenen Punkt in die Debatte hineingebracht, daß das Strafrecht im Grunde genommen keinen anderen Sinn und Zweck und auch keine andere Aufgabe habe, als das ethische Minimum zu gewährleisten. Dies ist offenbar die Meinung sehr vieler in diesem Hause.
    Ich warne ganz nachdrücklich davor, meine Damen und Herren, dem Strafrecht diese Aufgabe und Funktion zuteil werden zu lassen,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    weil es unerträglich ist, von einem ethischen Minimum zu sprechen. Aber selbst dann, meine Damen und Herren von der Koalition, müssen wir doch fragen: Gehört es vielleicht nicht zum ethischen Minimum, die Frage der Tötung ungeborenen Lebens zu behandeln? Ich meine, wenn wir auf dieses ethische Minimum verzichten wollten, wäre es um die Ordnung in unserem Lande schlecht bestellt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Man muß es, ausgehend von der Frage der Sozialschädlichkeit — ich komme Ihnen einmal in der Argumentation entgegen —, nicht als unvereinbar mit den Regeln eines geordneten Zusammenlebens ansehen, wenn ohne Angabe von Gründen allein unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau ungeborenes Leben getötet wird. Kommen wir, meine Damen und Herren von der Koalition, nicht in Gefahr, daß mit einer Entscheidung, wie Sie sie mehrheitlich getroffen haben, die Achtung vor dem Wert des Lebens herabgemindert wird? Würde es für viele Menschen nicht bedeuten, daß mit der Aufgabe des strafrechtlichen Schutzes zugleich auch die dahinterstehende ethische Norm aufgegeben worden sei?

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das Schlimmste allerdings, was uns geschehen könnte, wäre doch wohl, wenn man der Meinung jenes Autors sein würde — es ist Werner Hill —, der sie im „Vorwärts" am 29. März 1973 zum Ausdruck gebracht hat.

    (Abg. Vogel: Aber es ist eine parteiamtliche Zeitung!)

    Ich unterstelle nicht, daß Sie mit dieser Aussage übereinstimmen; aber es wäre doch immerhin schlimm, wenn wir so argumentieren wollten, wie dort argumentiert worden ist, nämlich daß es sich bei der Frage, ob ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt oder verboten sein soll, in Wirklichkeit — nun kommt das Entscheidende — um eine neue Moral und ein neues Selbstverständnis des Menschen handle. Meine Damen und Herren, ich unterstelle nicht, daß dieses Motiv für jemanden in diesem Hause dazu führen könnte, die Notwendigkeit des Strafrechts unter diesem Aspekt noch einmal überdenken zu wollen. Nur sollte man sich, wenn man schon den anderen vorwirft, sie sähen die Dinge unter dem Gesichtspunkt der Moral, natürlich auch dies hier vorhalten lassen, wenn man von einer neuen Moral spricht.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Wer ist „man"!)

    Natürlich — ich gebe das zu, Herr Kollege Wehner — ist das eine Frage, die uns alle hier beschäftigt: Ist es richtig, wenn wir sagen, das Strafrecht sei das Mittel, den Schutz des unge-



    Dr. Eyrich
    borenen Lebens wirksam zu garantieren? Niemand wird die Augen davor verschließen wollen, daß gegen die derzeitige Bestimmung des § 218 oft verstoßen wird. Aber niemand sollte sich auch, wie Sie es offenbar getan haben, Herr Kollege de With, der Hoffnung hingeben, daß mit der Aufgabe des strafrechtlichen Schutzes etwa eine Minderung der Zahl der Abtreibungen erreicht werden könnte. Die Erfahrungen in allen Ländern, in denen eine ähnliche oder vergleichbare Regelung besteht, sprechen gegen diesen Satz.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Auch das Anhörungsverfahren, meine ich — wir waren ja zugegen —, hat das bestätigt.
    Wir haben die Begründung, Herr Kollege de With, die Sie gegeben haben, sehr wohl gehört. Sie haben immer wieder den Schutz des ungeborenen Lebens hervorgehoben. Es ist aber — ich möchte Ihnen das in aller Offenheit sagen — eine Illusion, mit der Freigabe der Abtreibung in den ersten drei Monaten eine Senkung der Zahl der Aborte zu erreichen und einen erhöhten Schutz des ungeborenen Lebens zu gewährleisten. Die Zahlen werden, wenn Ihr Entwurf Gesetz werden sollte, sprunghaft steigen. Es ist nicht möglich, den Schutz des ungeborenen Lebens mit einer teilweisen Freigabe zu erhöhen. Die einzige Veränderung wird die sein, daß von der illegalen Abtreibung der Weg zur legalen Abtreibung gegangen wird und wir an Stelle der bisher illegalen Abtreibungen, die im wesentlichen --- das wissen wir alle — schon heute
    ) nicht mehr von Kurpfuschern durchgeführt werden, zur legalen Abtreibung kommen werden. Das kann doch nicht unter der Überschrift „Schutz des ungeborenen Lebens" laufen. Das ist für mich undenkbar.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ein Kernpunkt Ihrer Lösung, meine Damen und Herren von der Koalition, ist die Abwägung des Selbstbestimmungsrechts der Frau gegenüber dem ungeborenen Leben. Wenn die Frau auf Grund dieses Selbstbestimmungsrechts ohne jede Rechtfertigung in der Lage wäre --

    (Abg. Frau Dr. Timm: Warum lesen Sie unsere Begründung nicht? Das ist falsch! Das steht nicht in der Begründung!)

    - Das können Sie nicht bestreiten, Frau Kollegin Timm. Entscheidend ist nicht das, was Sie in den Entwurf hineinschreiben, sondern entscheidend ist, wie es draußen aufgenommen wird, und draußen wird es als Möglichkeit aufgenommen, in den ersten drei Monaten, ohne mit Strafe rechnen zu müssen, nach Absolvierung der Formalie einer Beratung abtreiben zu können. So wird es draußen aufgenommen.

    (Abg. Erhard [Bad Schwalbachl: Aber so ist es doch auch! — Abg. Frau Dr. Lepsius: Sie bauen doch einen Popanz auf! Weitere Zurufe von der SPD und Gegenrufe von der CDU/CSU.)

    --- Meine Damen und Herren, Frau Kollegin, ich baue keinen --

    (Abg. Friedrich: Wann kommt denn Ihr Entwurf?)

    — Ich werde dazu sprechen; Sie können sich darauf verlassen, Herr Kollege. Ich bitte Sie noch um ein kleines bißchen Geduld. Es ist in diesem Hause üblich, daß man nicht nur über den eigenen Entwurf spricht, sondern sich auch kritisch mit dem Entwurf anderer auseinandersetzt.

    (Beifall bei der CDU/CSU. Zuruf des Abg. Wehner.)

    Wir sind davon ausgegangen, daß Sie davon ausgehen, daß das Selbstbestimmungsrecht der Frau an erster Stelle stehe. Dabei ist noch nicht einmal berücksichtigt, daß das Selbstbestimmungsrecht der Frau dadurch erheblich eingeschränkt werden kann, daß sie allen möglichen Beeinflussungen ausgesetzt ist.
    Herr Kollege de With, Sie haben vorhin Herrn Professor Radbruch als Kronzeugen dafür zitiert, welche Maßnahmen man ergreifen könne. Ich möchte Ihnen eine Stelle aus einem Aufsatz vorlesen, den er geschrieben hat.

    (Abg. Dr. de With: Genannt habe ich ihn! Zitiert habe ich ihn nicht!)

    Ja, Sie haben ihn genannt und haben gesagt,
    er habe der Gruppe angehört, die im damaligen Reichstag die Fristenlösung zur Debatte gestellt habe. Ich nehme an, ich habe Ihren Hinweis damit korrekt wiedergegeben.
    Professor Radbruch hat nach einem Auszug aus dem 6. Band der Mitteilungen der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung auf einer Tagung der deutschen Landesgruppe im Jahre 1932 ausgeführt — ich darf das mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren, damit die Problematik wieder etwas zurechtgerückt wird --:
    Ich kenne nur ein Bedenken gegen die Einschränkung der Abtreibungsstrafe, ein allerdings sehr schweres Bedenken, mit dem ich lange gerungen habe: daß die Beseitigung der Abtreibungsstrafe die Frau dem Einfluß des Mannes wehrlos unterwerfen könnte, daß, wenn der Frau die Abtreibung freigegeben würde, sie nicht sowohl aus eigenem freien Willen als vielmehr unter dem Druck des Mannes oder Liebhabers die Abtreibung vielfach vornehmen würde.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wenn wir das gesagt hätten, meine Damen und Herren, hätten Sie es uns wahrscheinlich in dieser Form nicht abgenommen. Möglicherweise ist derjenige, der das gesagt hat, Ihnen ein genügender Garant dafür, daß wir über dieses Bedenken miteinander sprechen müssen.
    Wir sollten aber auch einen weiteren Aspekt nicht übersehen. Durch Ihre Regelung wird doch der Eindruck erweckt, daß das Leben zu einer bestimmten Zeit weniger schutzwürdig sei als in der Zeit danach. Wir müssen Sie fragen, ob Sie nicht die Inkonsequenz sehen, ich möchte fast sagen, ob Sie nicht spüren, daß wir hier an der Grenze der willkürlichen Auslegung einer Bestimmung stehen, die in der Bestimmung einer Frist liegt. Ist der ungebo-



    Dr. Eyrich
    rene Mensch nach drei Monaten und einem Tag ein anderer als zuvor?
    Eines Ihrer Argumente ist, daß in den ersten drei Monaten der Schwangerschaftsabbruch relativ ungefährlich sei. Mit Verlaub gesagt, meine Damen und Herren: das ist keine Begründung für einen unterschiedlichen Schutz.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich müßte Sie dann darauf hinweisen, daß die Berichte aus Großbritannien und aus anderen Ländern, daß z. B. der Wynn-Bericht und die Anhörung im Deutschen Bundestag eindeutig gezeigt haben, welche Schäden auch bei legalen Abtreibungen nicht nur die Mutter, sondern auch das Kind davontragen können, so daß der Ansatzpunkt auch in dieser Hinsicht nicht richtig gesetzt ist.

    (Zuruf von der SPD: Italien!)

    Das andere Argument, etwa von vier Monaten an wachse im allgemeinen bei der Schwangeren das Gefühl für das Kind, ist zu sehr und so sehr auf subjektive Empfindungen abgestellt, daß es meines Erachtens nicht zur Rechtfertigung eines objektiven Tatbestandes herangezogen werden kann. Wir laufen hier doch Gefahr, daß wir unter Angabe dieses Grundes eine Schablonisierung von bestimmten Motiven herbeiführen und bestimmte Situationen der Frau in eine Schablone hineindrängen wollen, die sich nicht in diese Schablone hineindrängen lassen.
    Ein anderer Gesichtspunkt ist doch folgender —Sie haben ihn nicht angeschnitten, aber wir alle mils-sen uns damit auseinandersetzen —: Sie müssen sich doch darüber im klaren sein, daß kriminalpolitisch das Ergebnis Ihrer Lösung im Grunde genommen die totale Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs sein wird. Meine Damen und Herren, das ist kein Vorwurf, aber das ist die sichere Folge des Gesetzentwurfes, den Sie diesem Hause vorgelegt haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU. -Zuruf des Abg. Wehner.)

    — Herr Kollege Wehner, natürlich, ich muß Ihnen sagen: Wer will, wenn das Gesetz wird, eigentlich beweisen, daß es innerhalb der ersten drei Monate gewesen ist? Wer würde sich anheischig machen zu sagen, es war später? Der Arzt darf nichts sagen,

    (Abg. Memmel: Der Arzt kann's gar nicht sagen!)

    die Frau braucht nichts zu sagen, der Ehemann und auch der Dritte wird es nicht sagen können. Die Frau wird es auch nicht sagen können, Herr Kollege Memmel. Im Ergebnis müßten wir Sie fragen, ob Sie nicht die ehrlichere Lösung propagieren müßten, nämlich die totale Freigabe des Schwangerschaftsabbruches.

    (Abg. Dr. de With: Sie haben doch auch Fristen in Ihrem Modell! — Abg. Frau Dr. Lepsius: Jedes Modell hat die Dreimonatsfrist!)

    – Sie übersehen einen ganz eklatanten Unterschied, Herr Kollege de With, nämlich den, daß wir zwar Fristen haben, daß wir aber auch noch meinen, daß es für jeden Schwangerschaftsabbruch einer Rechtfertigung
    bedarf.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das ist doch der Kernsatz, den wir in unserem Gesetzentwurf haben.
    Haben Sie sich auch einmal Gedanken darüber gemacht, daß die überwiegende Zahl aller Ärzte die Fristenlösung ablehnt? Von den Schwestern in den Kliniken können wir in der Mehrzahl dasselbe sagen. Das ist doch der Personenkreis, der nachher vor der Frage stehen wird, ob er dieses Gesetz vollziehen will oder nicht. Natürlich werden Sie sagen: Wir zwingen ja keinen Arzt dazu. Natürlich werden Sie sagen: Das ist in das freie Ermessen eines Arztes gestellt. Und ich werde Ihnen nicht widersprechen können. Nur denken Sie bitte auch noch einen Schritt weiter, nämlich an die Konsequenz, die wir in anderen Ländern mit Indikationsmodellen und einer Beratungsstelle haben, die nichts wert ist. Bedenken Sie, daß sich dann Leute für diese Aufgabe zur Verfügung stellen, die nichts mehr von einem ethischen Minimum verspüren lassen, von dem hin und wieder einmal die Rede ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, unser Entwurf, den wir dem Hohen Hause vorgelegt haben, ist das Ergebnis einer lang andauernden Diskussion, bei der sich am Ende die Überzeugung durchgesetzt hat, daß wir mit ihm sowohl dem Rang des Rechtsgutes des ungeborenen Lebens als auch der Konfliktsituation der Frau gerecht werden. Ich möchte nicht leugnen, daß sehr vielen Kollegen die Zustimmung dazu nicht leichtgefallen ist. Wenn wir uns dazu durchgerungen haben, dann war es letztlich das Wissen um die Situationen, in die eine Frau kommen kann, in denen wir von ihr normgerechtes Verhalten nicht verlangen können. Die Frage ist doch die: Soll in einer Konfliktsituation der Staat seinen Strafanspruch aufrechterhalten, oder soll er dann sagen: In dieser Situation konnte ich der Frau ein anderes Verhalten nicht zumuten?
    Noch etwas Allgemeines. Wenn Sie so wollen, ist dieser Entwurf die Bezeugung unseres Willens, diesem Hause die Möglichkeit zu eröffnen, gemeinsam mit uns einen Weg zu gehen, der im Interesse des Rechtsgutes des Lebens vertretbar ist; denn wir glauben, daß in einer so wichtigen Entscheidung eine breite Mehrheit allein glaubwürdig nach draußen dartun kann, was wir an Schutz des ungeborenen Lebens leisten wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, unser Entwurf bedarf in verschiedener Richtung der Erläuterung. Es bedarf vielleicht zunächst einmal der Erläuterung einer gewissen vermeintlichen Inkonsequenz. Wenn man dazu steht, daß ungeborenes Leben vom Augenblick der Zeugung an besteht, werden Sie und viele andere zu Recht fragen: Warum gibt man diesem ungeborenen Leben dann nicht von diesem Augenblick an den strafrechtlichen Schutz? Wir haben den Zeitpunkt weiter zurückgesetzt, weil wir wissen, daß bei der Wanderung der Samenzellen in den Ei-



    Dr. Eyrich
    leiter der Untergang dieser Samenzellen eintreten kann und daß es — dies sind kriminalpolitische Erwägungen — einfach nicht möglich ist, den Nachweis zu führen, ob jemand in dieser Zeit ungeborenes Leben getötet hat oder nicht. Deshalb haben wir den strafrechtlichen Schutz auf den Zeitpunkt der Nidation festgelegt, auch unter dem Gesichtspunkt, daß eine solche Regelung eine Mehrheitsbildung in diesem Hause möglicherweise erleichtert. Mit der Hereinnahme der medizinischen Indikation haben wir der lange geübten Rechtsprechung des Reichsgerichts und auch des Bundesgerichtshofs Rechnung getragen, daß nämlich bei Gefahr für das Leben der Frau oder bei Gefahr eines schweren körperlichen Schadens der Abbruch der Schwangerschaft nicht strafbar sein soll, wenn die Gefahr auf eine andere Weise nicht beseitigt werden kann.
    Eine schwierige Entscheidung war auch, ob im Falle einer aufgezwungenen Schwangerschaft, etwa einer Vergewaltigung, der Abbruch einer Schwangerschaft zulässig sein soll. Diese Entscheidung war u. a. einmal deshalb so schwierig, weil wir uns bewußt waren, wie schwer der Nachweis zu führen ist, daß es sich um eine Vergewaltigung gehandelt hat. Man darf hier die Augen nicht vor der Tatsache verschließen, daß die Behauptung einer Vergewaltigung oftmals als letzter Ausweg angesehen werden wird, um den Abbruch der Schwangerschaft zu erreichen. Dennoch glaubten wir, diese Schwierigkeiten in Kauf nehmen zu können und zu müssen, um der Frau gerecht werden zu können, die durch eine Vergewaltigung in eine echte Konfliktsituation geraten ist. Meine Damen und Herren, wer wollte sich zum Richter über eine Frau machen, der eine Schwangerschaft aufgezwungen worden ist und die damit nicht fertig werden kann? Wie immer man es sittlich beurteilen mag — eine strafrechtliche Sanktion erscheint uns nicht gerechtfertigt. Denen, die zweifeln und die verlangen wollen — meine Damen und Herren, es gibt sehr viele Leute, die das tun —, daß die Frau ein solches Schicksal tragen müßte — ich möchte diesen Kollegen auch nicht das Recht absprechen, diese Erwägung anzustellen —, möchte ich entgegenhalten, daß wir diese Frage auch einmal unter dem Aspekt sehen sollten, daß es sich um unsere eigenen Angehörigen handeln könnte.

    (Abg. Frau Dr. Timm: Aha!)

    — Nicht aha, sondern ja, sehr verehrte Frau Kollegin.
    Meine Damen und Herren, uns fehlt, glaube ich, die Bemühung um die Differenzierung der Probleme, um die es hier geht.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Frau Dr. Timm: Das war nicht gut!)

    Wenn wir in dieser Weise, Frau Kollegin, weitermachen, dann werden wir, so glaube ich, in den Ausschußberatungen zwei Blöcke gegeneinander sitzen haben,

    (Abg. Frau Dr. Timm: Genau!)

    und ein Ergebnis wird unbefriedigend sein. Ich
    glaube, es sind doch genügend Ansatzpunkte da,
    die Ihnen eigentlich zeigen sollten, wie ernst es
    meine Fraktion mit diesem Problem meint und wie sie sich auch in dieser Frage überwunden hat, um einen Weg zu einer Gemeinsamkeit zu finden. Das sollte, wie ich glaube, doch auch von Ihnen anerkannt werden.
    Nun komme ich auf den Punkt, der es uns sehr schwer gemacht hat, dem Hohen Hause einen Entwurf dieser Art vorzulegen. Die Entscheidung, daß der Abbruch der Schwangerschaft im Rahmen der medizinischen Indikation auch dann möglich sein soll, wenn das Kind infolge einer Erbanlage oder infolge schädlicher Einflüsse vor der Geburt mit hoher Wahrscheinlichkeit an unheilbarem Siechtum leiden würde, ist uns wahrhaftig nicht leichtgefallen. Wer könnte sich der Überlegung entziehen, meine Damen und Herren, daß die sogenannte eugenische Indikation die schlimmsten Assoziationen in unserem Land hervorrufen wird! Es fehlt in unserem Land nicht an Stimmen, die es als untragbar erachten, daß wir uns anmaßen, über Wert oder Unwert künftigen Lebens zu befinden. Sie mahnen uns, daran zu denken, daß auch ein geistig gestörter Mensch das Recht auf Leben hat. Sie bitten uns, zu bedenken, daß in unserem Land angesichts unserer Vergangenheit die Gefahr besonders groß ist, daß bald möglicherweise nicht nur ungeborenes, sondern auch jenes Leben zur Disposition gestellt werden könnte — —

    (Abg. Wehner: Das ist ungeheuerlich, daß Sie das ausgerechnet uns sagen! Das ist ungeheuerlich, sage ich Ihnen!)

    — Herr Kollege Wehner, jetzt muß ich Ihnen etwas sagen: Es ist ebenso ungeheuerlich, daß Sie offenbar nicht bereit sind, meinen Worten zu folgen; sonst hätten Sie gewußt und hätten Sie hier mitvollziehen können, daß es sich hierbei um unsere eigenen Überlegungen handelt und ich das nicht an Ihre Adresse gesagt habe. Ich muß Ihnen offen gestehen: In unserer Fraktion ist um diese Frage wahrhaftig gerungen worden, und es sind Leute aufgestanden, die gesagt haben, sie könnten von ihrem Selbstverständnis her diese Frage ganz einfach nicht in dem Sinne entscheiden, wie wir sie dann doch entschieden haben. Das habe ich nicht in bezug auf Ihren Entwurf gesagt, Herr Kollege Wehner. Das soll nicht der Stil der Auseinandersetzung sein. Die Maßstäbe, die wir bei unseren eigenen Überlegungen anlegen wollten, waren entscheidend für das, was ich soeben ausgeführt habe.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Natürlich verkennt niemand von uns diese Gefahr. Ich unterstelle auch Ihnen nicht, daß Sie sie nicht sehen. Ich unterstelle Ihnen nicht, daß Sie das wollen.

    (Zuruf der Abg. Frau Dr. Timm.)

    — Nein, ich unterstelle es Ihnen nicht, Frau Kollegin Timm. Aber angesichts einer anlaufenden Diskussion, auch schon im Fernsehen, wo über die Frage des Pro und Kontra der Sterbehilfe in aller Öffentlichkeit gesprochen wird, wird man doch noch sagen dürfen, daß man diese Sorge hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)




    Dr. Eyrich
    Aber ebenso wird niemand die Situation unterschätzen dürfen, in der sich eine Frau befindet, die erfährt, daß ihr Kind ein geistiger oder körperlicher Krüppel werden könnte. Niemand wird daran zweifeld wollen, daß die Frau alles tun wird, diesem Kind besondere Fürsorge zuteil werden zu lassen. Aber wir dürfen auch nicht übersehen, daß das Wissen, daß solche Kinder nicht gerade in eine Umwelt hineingeboren werden, die ihnen freundlich gesonnen ist, die Frau sehr stark belasten wird. Diese Frau wird auch daran denken, daß das Kind eines Tages nicht mehr ihrer Fürsorge teilhaftig werden kann, sondern der Fürsorge von Menschen anvertraut sein wird, die für solche Kinder auch heute noch mit beschränkten Mitteln zu sorgen haben. Diese Frau wird halt auch bedenken, daß in unserer hochindustrialisierten Gesellschaft heute noch durch Fernsehsendungen die Hilfe für diese Kinder hereingeholt werden muß, in einem Land, in dem wir längst dafür hätten sorgen müssen, daß das nicht geschehen darf.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es geht — lassen Sie mich das sagen — nicht darum, dem ungeborenen Kind das Recht auf Leben abzusprechen, über Wert oder Unwert seines Lebens zu befinden, sondern einzig und allein darum, ob eine Frau, die eine solche Situation nicht zu meistern vermag, mit Strafe bedroht werden sollte. Wir meinen, wir sollten hier die Strafe nicht als das Mittel betrachten, das normgerechte Verhalten ,der Frau zu erzwingen.
    Die Aufnahme der sogenannten sozialen Indikation in den Katalog erscheint uns nicht vertretbar. Gewiß werden auch wir uns fragen lassen müssen, ob wir denn nicht bereit seien, die vielen schwerwiegenden Situationen zu sehen, in die eine Frau kommen kann. Die Vielfalt des Lebens bietet Beispiele genug, wo jedermann den Eindruck hat, daß eine Frau nicht bestraft werden sollte, die in einer solchen Situation die Schwangerschaft hat abbrechen lassen. Denken wir nur an viele Familien, in denen es der Ehemann an der nötigen Rücksichtnahme fehlen läßt, die Kinder mißhandelt und die Frau zur Hingabe und Empfängnis veranlaßt ohne Rücksicht auf die bisherige Kinderzahl, die Wohnverhältnisse und die finanziellen Möglichkeiten.
    Sicher, meine Damen und Herren, werden Sie uns unter Hinweis auf unseren Namen fragen, ob wir das geschehen lassen wollen und das Strafrecht als Mittel einer Lösung sehen wollen. Niemand von uns wird behaupten wollen, daß eine Frau, die unter den soeben genannten Umständen einen Schwangerschaftsabbruch vornimmt, mit Strafe bedacht werden sollte.
    Was würde sich mehr anbieten, als hier beispielhaft für jede anderen gleich oder ähnlich gelagerten Fälle eine Vorschrift zu schaffen, die unter der Bezeichnung „soziale Indikation" die Frau von Strafe freistellt? Wenn es allein um diese Frage ginge, meine Damen und Herren, wäre die Entscheidung nicht so schwierig, wie sie in Wirklichkeit ist. Angesichts der Darlegungen insbesondere von Frau Professor Helge Pross im Anhörungsverfahren des
    Deutschen Bundestages, die auch dann das Vorliegen einer sozialen Indikation für gegeben erachtet, wenn jemand durch eine Schwangerschaft gehindert wird, sich einen Wagen anzuschaffen — dieser Wagen, so sagte sie, sei immerhin ein Statussymbol geworden —, wird man die am vorigen Fall orientierte Zustimmung zur sozialen Indikation aber revidieren müssen. Was alles, meine verehrten Da- men und Herren, würde nicht unter diese Vorschrift eingestuft werden können!

    (Abg. Friedrich: Das ist unseriös!)

    — Nein! Sehen Sie: da unterscheiden wir uns. Das ist zwar ein beliebter Ausdruck, den ich schon des öfteren von Ihrer Seite gehört habe. Offenbar muß jeder, der nicht Ihrer Meinung ist, eine unseriöse Meinung haben.

    (Widerspruch bei der SPD. — Abg. Wehner: Tödlich ernst ist diese Meinung! — Abg. Frau Dr. Timm: Das läßt sich nachlesen!)

    — Das hat sie doch wohl gesagt! Frau Kollegin Timm, Sie waren ja dabei, und Sie werden doch nicht glauben, daß ich hier über die Aussage von Frau Helge Pross Dinge sage, die ich nicht verantworten kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das müssen Sie sich sagen lassen.
    An der Unmöglichkeit, einen für die Praxis praktikablen Tatbestand zu schaffen, scheitert unsere Zustimmung zu einer Regelung, wie sie von dem Kollegen Müller-Emmert und anderen vorgeschlagen wird; ganz abgesehen davon, daß die Freistellung der Frau von Strafe, und zwar die Freistellung in jedem Fall, im Grunde genommen, Herr Kollege Müller-Emmert, nichts anderes ist als eine halbe Fristenlösung, wenn ich so sagen darf, wobei noch die Gefahr besteht, daß diese Fristenlösung nicht an eine Frist gebunden ist, sordern bis in den neunten Monat hinein vorgenommen werden kann, wenn Sie für alle Fälle die Frau von Strafe freistellen wollen. Sie wissen, daß diese Bedenken auch in Ihrer eigenen Fraktion zum Ausdruck gekommen sind.
    Um aber doch dem berechtigten Interesse der Frau entgegenzukommen, haben wir uns entschlossen, in den Fällen, in denen es ähnliche oder gleiche Verhältnisse sind wie die, die ich geschildert habe, wo also eine echte Notlage vorliegt, die auf andere Weise nicht zu beseitigen ist, dem Richter die Möglichkeit zu eröffnen, von Strafe abzusehen. Auch wir wissen — ich kenne den Einwand, der kommen wird, sehr genau, weil wir ja schon sehr lange darüber diskutieren —, daß es für viele Frauen allein schon eine Strafe darstellt, wenn sie sich einem Verfahren unterziehen müssen. Das leugnen wir alle nicht. Aber — und das sollten wir, glaube ich, auch sagen — nur darin sehen wir gewährleistet, daß der Einzelfall genügend gewürdigt wird.
    Die Lösung, die Kollege Müller-Emmert anbietet, können wir aber auch aus folgenden Gründen nicht übernehmen. Dieser Entwurf geht davon aus und sieht vor, daß zwei Ärzte an dem Verfahren der Beratung teilnehmen, und zwar in der Weise, daß



    Dr. Eyrich
    der ärztliche Berater den Arzt darüber beraten hat, ob die Voraussetzungen eines Schwangerschaftsabbruchs vorliegen. Herr Kollege Müller-Emmert, ich kenne Sie zu gut, um Ihnen unterstellen zu wollen, daß Sie damit englische Verhältnisse in Kauf nehmen wollten. Aber es sei doch erlaubt, auf diese Gefahr hinzuweisen. Es liegt uns ein Bericht — wir alle haben ihn bekommen — des Auswärtigen Amts vor, der für sich spricht. Er hat den sprunghaften Anstieg der Zahl der Abtreibungen in Großbritannien zum Gegenstand. Einige Zahlen: von April 1968 bis März 1969 waren es noch 33 000, von April 1971 bis März 1972 noch 141 000, und im ganzen Jahr 1972 waren es 156 000 Abtreibungen, von denen allein zwei Drittel — ich komme darauf zurück, Herr Kollege Brandt; ich kenne das Argument! — in Privatkliniken vorgenommen worden sind.
    Sie werden mir entgegenhalten: Das ist doch unter der Herrschaft einer Indikationenlösung möglich. — Jawohl, das gestehe ich zu. Es ist aber unter der Herrschaft einer Indikationenlösung möglich, die dasselbe Verfahren kennt, wie Sie es vorschlagen. Wir müsen doch die Gefahr sehen — lassen Sie es mich einmal überspitzt ausdrücken! , daß unten der Arzt sitzt, der begutachtet, und oben der Arzt, der darauf wartet, bis unten das Gutachten fertig ist, damit man diese Abtreibung sehr schnell vornehmen könne. Das müssen wir sehen! Daher müssen wir uns fragen, ob nicht der von uns vorgeschlagene Weg, nämlich der einer Gutachter-Kommission, der bei weitem bessere Weg ist.
    Auch wir übersehen nicht, daß natürlich der Weg
    zur Gutachter-Kommission für manche Frau sicherlich nicht sehr angenehm ist. Wir wissen ebenso, daß diese Gutachter-Kommission in der Vergangenheit auch darunter gelitten hat, daß sie nicht immer so schnell arbeitete, wie wir es wünschen. Wir müssen aber mit diesem Gesetz den Willen verbinden, zu sagen: Wir können dieser Gutachter-Kommission dann guten Gewissens zustimmen, wenn wir ihr zur Auflage machen, daß sie sehr schnell und sehr gründlich arbeitet, um der Frau Peinlichkeiten zu ersparen, die wir ihr im Interesse ihrer Würde ersparen müssen. Darum und um nichts anderes, meine Damen und Herren von der Koalition, kann es gehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Lassen Sie mich zum Schluß zusammenfassen. Es ist für uns nicht möglich, einer Reform des § 218 zuzustimmen, die die Fristenlösung zum Inhalt hat oder die im Effekt einer solchen Regelung gleichzusetzen ist, weil für uns unerträglich sein sollte, daß ohne Rechtfertigung, in vielen Fällen sogar nur der eigenen Bequemlichkeit wegen, menschliches Leben getötet wird. Eine Rechtsordnung, die es hinnimmt, daß mit dem Hinweis auf die angebliche Selbstbestimmung der Frau in das Leben eingegriffen werden kann, stellt ihre Grundwertentscheidung in Frage. Sie wird mit unabsehbaren Folgen rechnen müssen. Wir hoffen, sie können verhindert werden.
    Mit unserem Entwurf haben wir den Versuch unternommen, bei grundsätzlicher Bejahung des Schutzes ungeborenen Lebens der Konfliktsituation der
    Frau gerecht zu werden. Wir haben nicht leichthin eine Entscheidung getroffen, sondern gleichzeitig die Grenzen aufzeigen wollen, über die hinweg wir nicht gehen können. Ein weiterer Schritt ist angesichts unseres Selbstverständnisses, aber auch angesichts der Verantwortung unserer Gesellschaftsordnung gegenüber nicht möglich. Er ist ebenso deswegen nicht möglich, weil wir meinen und fest davon überzeugt sind, daß die von uns vorgeschlagene Lösung, verbunden mit den positiven Maßnahmen, die wir vorgeschlagen haben und die unter uns unstrittig sind, der Forderung nach einer humanen Lösung am ehesten entspricht.
    In diesem Sinne wollen wir die Beratungen im Sonderausschuß aufnehmen.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)