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    Deutscher Bundestag 33. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über die Sechzehnte Rentenanpassung und zur Regelung der weiteren Anpassungen der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksache 7/427); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/567), Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/532) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Sechzehnte Rentenanpassung und zur Regelung der weiteren Anpassungen der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (CDU/CSU) (Drucksache 7/446); Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/532) — Zweite Beratung — Dr. Nölling (SPD) . . . 1745 B, 1748 B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 1745 C, 1757 C Hölscher (FDP) . . . . . . . . 1751 C Dr. Geissler, Minister des Landes Rheinland-Pfalz . . . . . . 1753 B Frau Renger, Präsident 1756 C Dr. Schellenberg (SPD) 1756 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . 1757 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 1758 B Arendt, Bundesminister (BMA) . 1758 D Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts (SPD, FDP) (Drucksache 7/375) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Abg. Dr. Müller-Emmert, Dürr, Dr. Bardens u. Gen.) (Drucksache 7/443) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts (CDU/CSU) (Drucksache 7/554) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Abg. Dr. Heck, Köster, Dr. Unland, Dr. Becker [Mönchengladbach], Dr. Blüm, Dr. Jahn [Münster], Nordlohne, Carstens [Emstek] u. Gen.) (Drucksache 7/561) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über ergänzende Maßnahmen zum Fünften Strafrechtsreformgesetz (Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz) (SPD, FDP) (Drucksache 7/376) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hauspflege und der Familienhilfe im Rahmen der Reichsversicherungsordnung (Abg. Rollmann, Frau Stommel, Frau Schroeder [Detmold], Dr. Götz, Burger, Geisenhofer und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/464) — Erste Beratung —, mit II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Leistungsverbesserungsgesetz) (SPD, FDP) (Drucksache 7/377) — Erste Beratung —, mit Antrag betr. Familienberatung und -planung (Abg. Frau Schlei, Frau Eilers [Bielefeld], Glombig, Dr. Nölling, Dr. Bardens, Spitzmüller, Christ, Frau Funcke und Fraktionen der SPD, FDP) (Drucksache 7/374), mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Familienberatung und -planung (Drucksache 7/549), mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Sammlung und Auswertung der Erfahrungen über die Folgen ärztlich vorgenommener Schwangerschaftsabbrüche (Drucksache 7/552) und mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Enquete-Kommission (Drucksache 7/548) Dr. de With (SPD) . . . . . . . 1761 A Dr. Eyrich (CDU/CSU) 1765 A von Schoeler (FDP) 1772 C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 1778 D Dr. Heck (CDU/CSU) 1796 D Jahn, Bundesminister (BMJ) . . 1798 B Frau Funcke (FDP) 1801 C Spranger (CDU/CSU) 1807 C Frau Dr. Timm (SPD) 1811 D Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) . 1815 D Frau Schlei (SPD) 1822 C Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 1825 A Frau Stommel (CDU/CSU) . . . . 1830 D Dr. Hirsch (FDP) 1832 B Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 1832 B Dr. Wallmann (CDU/CSU) . . . . 1834 A Dürr (SPD) 1836 B Frau Dr. Wex (CDU/CSU) . . . . 1837 B Krockert (SPD) 1838 D Fragestunde (Drucksache 7/555) Fragen A 68 und 69 des Abg. Immer (SPD) : Finanz- und wirtschaftsrechtliche Situation der überbetrieblichen Zusammenschlüsse landwirtschaftlicher Betriebe auf der Produktionsstufe Ertl, Bundesminister (BML) . . . . 1783 D, 1384 A, B, D, 1785 A Immer (SPD) . . . . . 1784 A, B, C, D Eigen (CDU/CSU) 1785 A Frage A 70 des Abg. Geldner (FDP) : Von der FAO für 1975 vorhergesagte weltweite Hungersnot Ertl, Bundesminister (BML) . . . . 1785 B Frage A 71 des Abg. Carstens (Emstek) (CDU/CSU) : Preisentwicklung auf dem Futtormittelsektor Ertl, Bundesminister (BML) 1785 C, 1786 A Carstens (Emstek) (CDU/CSU) . . . 1786 A Frage A 72 des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Anzahl der zur Förderung zugelassenen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe Ertl, Bundesminister (BML) . . . 1786 B, D, 1787 B Eigen (CDU/CSU) . . 1786 D, 1787 A Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . . 1787 B Frage A 25 des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Kompetenz der Europäischen Gemeinschaften für Umweltsicherung und Umweltschutz Genscher, Bundesminister (BMI) . 1788 A, B Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 1788 B Frage A 31 des Abg. Walther (SPD) : Stopp der Herstellung von Kopien des Films „Rote Fahnen sieht man besser" und Verbot ihrer Verwendung als Schulungsmaterial Genscher, Bundesminister (BMI) . 1788 D, 1789 B, C Walther (SPD) 1789 B Heyen (SPD) 1789 C Frage A 32 des Abg. Reiser (SPD) : Nutzung der Fernsehdokumentation „Rote Fahnen sieht man besser" für die staatsbürgerliche Schulung Genscher, Bundesminister (BMI) . 1789 C, D, 1790 A Reiser (SPD) 1789 D Hansen (SPD) 1790 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 III Fragen A 33 und 34 der Abg. Pensky und Reiser (SPD) : Einsatz der Bundeswehr bei Auseinandersetzungen mit Terroristen Genscher, Bundesminister (BMI) . 1790 B Pensky (SPD) 1790 D Fragen A 35 und 36 des Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) : Erfüllung von Ansprüchen auf Grund des Häftlingshilfegesetzes Genscher, Bundesminister (BMI) . . 1791 A, B, C, D Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) 1791 C, D Fragen A 37 bis 40 der Abg. Kiechle, Milz und Dr. Schulz (Berlin) (CDU/CSU) : Verhinderung von Interviews mit dem südvietnamesischen Staatspräsidenten Genscher, Bundesminister (BMI) . . 1792 B, 1794 C, D, 1795 A, B, C, D, 1396 A, B Kiechle (CDU/CSU) 1794 C, D Milz (CDU/CSU) 1795 A, B Dr. Schulz (Berlin) (CDU/CSU) . 1795 C, D Hansen (SPD) 1796 B Dr. Hupka (CDU/CSU) 1796 D Nächste Sitzung 1840 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1841* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 4 und 5 — Drucksache 7/555 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) betr. Fluchtversuche von Bürgern der DDR und Verhandlungen der Bundesregierung mit der DDR-Regierung über die Aufhebung des Schießbefehls 1841* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage A 6 — Drucksache 7/555 — des Abg. Glotz (SPD) betr. Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Rückzahlung von Studiendarlehen des Deutschen Studentenwerks . . . . 1842* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 7 und 8 — Drucksache 7/555 — des Abg. Groß (FDP) betr. Verkehr von Güter- und Personenzügen auf der geplanten Nord-SüdSchnellstrecke Hannover—Gemünden und Verbesserung der Infrastruktur bei Einrichtung eines Schnellverkehrs . . . . 1842* C Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 11 und 12 — Drucksache 7/555 — der Abg. Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) betr. Abstimmung der Planung der Interkontinentalflughäfen mit den Planungen neuer schienengebundener Verkehrssysteme und Übernahme neuer Verpflichtungen der Bundesregierung für den Ausbau des Großflughafens München II . . . . . . . 1842* D Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 20 und 21 — Drucksache 7/555 — des Abg. Benz (CDU/CSU) betr. Ausbau der wissenschaftlich-technischen Beziehungen mit den osteuropäischen Staaten und der Volksrepublik China . . . . . . . . 1843* B Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 23 und 24 — Drucksache 7/555 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) betr. Regelung des Sockelzuschlags und Abbau der Ausgleichszulagen im Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1844* B Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/555 — des Abg. Berger (CDU/CSU) betr. Regelung der Frühpensionierung in der Beamtenversorgung gegenüber der vergleichbaren Versorgung ehemaliger Behördenangestellten und -arbeiter . . . 1845* A Anlage 9 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 27 — Drucksache 7/555 — des Abg. Volmer (CDU/CSU) betr. Neuregelung der Versorgung bei Frühpensionierung . . . . . . . . 1845* B Anlage 10 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 28 und 29 — Drucksache 7/555 — des Abg. Wrede (SPD) betr. Maßnahmen der Bundesregierung auf Grund des Prüfungsberichts des Bundesrechnungshofs zum Bundeshaus- IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 halt 1971 im Bereich der Sportförderung und zweckbestimmte Verwendung der Sportförderungsmittel durch die Sportorganisationen 1845* C Anlage 11 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 30 — Drucksache 7/555 — des Abg. Reuschenbach (SPD) betr. einheitliche Führung von Schutz-und Kriminalpolizei auf der unteren Integrationsebene . . . . . . . . . 1846* B Anlage 12 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 41 und 42 — Drucksache 7/555 — des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Kläranlagen am Boden- see und Studie über die Phosphoreliminierung aus Abwässern 1846* D Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/555 — des Abg. Wurche (SPD) betr. Berichte über zu erwartende Versorgungsschwierigkeiten auf dem Heizölbzw. Kraftstoffmarkt . . . . . . . 1847* C Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens (BK) auf die Frage A 80 — Drucksache 7/555 — des Abg. Breidbach (CDU/CSU) betr. Aussagen des Bonner WAZ-Korrespondenten Zirngibl über Äußerungen des Bundeskanzlers zu den Preissteigerungen 1847* D 33. Sitzung Bonn, den 17. Mai 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 29. Sitzung, Seite 1498* A, Zeile 3, ist vor „unerheblich" das Wort „nicht" einzufügen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach* 18. 5. Dr. Ahrens ** 19. 5. Dr. Aigner 18. 5. Alber ** 19. 5. Amrehn ** 19. 5. Barche 26. 5. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 26. 5. Blumenfeld *** 20. 5. Frau von Bothmer ** 19. 5. Buchstaller *** 20. 5. Büchner (Speyer) ** 19. 5. Dr. Burgbacher *** 20. 5. Dr. Carstens (Fehmarn) ** 19. 5. Dr. Corterier *** 20. 5. Coppik 26. 5. Damm *** 20. 5. van Delden *** 20.5. Dr. Dregger ** 19. 5. Eckerland 26. 5. Dr. Enders ** 19. 5. Entrup 18. 5. Flämig *** 20. 5. Frehsee * 18. 5. Dr. Geßner *** 20. 5. Dr. Gölter ** 19. 5. Dr. Holtz ** 19. 5. Kahn-Ackermann ** 19. 5. Kater * 18. 5. Dr. Kempfler ** 19. 5. Dr. Klepsch *** 20. 5. Dr. Kliesing ** 19. 5. Krall *** 20. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 24. 5. Lagershausen ** 19. 5. Dr. Graf Lambsdorff 17. 5. Lange *** 20. 5 Lautenschlager * 18. 5. Lemmrich ** 19. 5. Lenzer ** 19. 5. Lücker * 19. 5. Marquardt ** 19. 5. Dr. Martin 26. 5. Mattick *** 20. 5. Memmel * 18. 5. Dr. Mende ** 19. 5. Dr. Müller (München) ** 19. 5. Neumann *** 20. 5. Frau Dr. Orth 26. 5. Pawelczyk ** 19. 5. Richter *** 20. 5. Rohde 25. 5. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Rollmann 18. 5. Schlaga ** 19. 5. Schmidt (Kempten) ** 19. 5. Schmidt (München) * 18. 5. Schmidt (Würgendorf) *** 20. 5. Frau Schuchardt ** 19. 5. Schulte (Unna) 18. 5. Dr. Schwencke ** 19. 5. Sieglerschmidt ** 19. 5. Springorum * 18. 5. Dr. Vohrer ** 19. 5. Frau Dr. Walz * 18. 5. Wende 25. 5. Zoglmann 18. 5. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 16. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen A 4 und 5) : Wieviel versuchte und wieviel tödlich geendete Fluchtversuche von Bürgern der DDR sind der Bundesregierung seit Beginn der Verhandlungen über den Grundvertrag bekanntgeworden? Wann und in welcher Form gedenkt die Bundesregierung mit der DDR-Regierung über eine Aufhebung des Schießbefehls an der Mauer zu verhandeln? Zu Frage 4: Seit dem 9. August 1972, dem Tag, da das Kabinett der Aufnahme von Verhandlungen mit der DDR über den Grundvertrag zustimmte, sind insgesamt 6 Fälle mit Sicherheit bekannt, in denen Personen bei Fluchtversuchen aus der DDR ums Leben gekommen sind. Die Anzahl der versuchten Fluchtversuche ist im Bundesgebiet nicht zu ermitteln, da vermutlich ein Teil der gescheiterten Versuche nicht erst unmittelbar an der Grenze zum Bundesgebiet, sondern im Vorfeld der Grenze innerhalb der DDR aufgrund des Sperrsystems endete. Zu Frage 5: Zu Ihrer zweiten Frage darf ich auf das verweisen, was der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen am 10. Mai in der Debatte über den Grundvertrag hier vor dem Plenum gesagt hat. Ich darf zitieren: Wenn dieser Vertrag nun geschlossen ist und beide deutschen Staaten ihren Willen zur friedlichen Verständigung mit dem Antrag auf Beitritt zu den Vereinten Nationen bekräftigen, muß sich das auch auf diese Grenze auswirken - und zwar nicht nur so, daß sie für nachbarschaftliche Besuche durchlässiger wird, sondern vor allem auch dadurch, daß an dieser Grenze das Schießen aufhört. 1842* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 Die Bundesregierung wird sich, wie Herr Bundesminister Franke betont hat, nicht damit abfinden, daß an dieser Grenze auf Menschen geschossen wird. Sie sieht aber nur einen Weg, auf dem es zu einer allmählichen Veränderung auch des Zustandes an der Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten kommen kann: Durch die eingeleitete Vertragspolitik müssen Verhältnisse geschaffen werden, in denen für Schießbefehl und Tötungsanlagen kein Platz mehr ist. Anlage 3 Antwort Parl. Staatssekretär Zander vom 16. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Glotz (SPD) (Drucksache 7/555 Frage A 6) : Ist der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft bereit, darauf hinzuwirken, daß bei der Rückzahlung von Studiendarlehen des Deutschen Studentenwerks die betreffenden Verwaltungsvorschriften so geändert werden, daß der Darlehnsnehmer vom Tilgungsbeginn nochmals verständigt wird, ehe -- als Konsequenz des Zahlungsversäumnisses — das gesamte Darlehen fällig wird? Die von Ihnen angesprochene Änderung der Verwaltungsvorschriften ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht erforderlich, und zwar aus folgenden Gründen: Bei den Studiendarlehen, die bis zum Wintersemester 1963/64 vergeben wurden, sahen die Honnef-Richtlinien keine besondere Zahlungsaufforderung vor dem von vornherein auf einen bestimmten Termin gestellten Tilgungsbeginn vor. Dennoch hat das Deutsche Studentenwerk — im Hinblick auf die sofortige Fälligkeit des gesamten Darlehens bei über vierwöchigem Rückstand mit einer Tilgungsrate — seit Ende 1970/Anfang 1971 jeweils Fälligkeitsbenachrichtigungen verschickt, ohne daß dies in den Richtlinien vorgeschrieben war. Im Zuge einer grundlegenden Umstellung der Darlehensvergabe ab Sommersemester 1964 wurde in den Honnef-Richtlinien vorgesehen, daß bei Darlehen, die von diesem Zeitpunkt an vergeben worden sind, der Fälligkeitstermin für die erste Tilgungsrate erst nach Studienabschluß bzw. -abbruch vom Deutschen Studentenwerk festgesetzt wird. Dem Darlehensnehmer wird dies jeweils rechtzeitig vor der Fälligkeit der ersten Tilgungsrate mitgeteilt. Nunmehr ist also in jedem Falle sichergestellt, daß der Darlehensnehmer nicht vom Fälligkeitstermin für die erste Tilgungsrate überrascht wird. Eine wichtige Ausnahme bilden jedoch die Fälle, in denen der Darlehensnehmer nicht benachrichtigt werden kann, weil er der Verpflichtung, dem Deutschen Studentenwerk jede Adressenänderung mitzuteilen, nicht nachgekommen ist, und daher die Ermittlung der neuen Adresse nicht rechtzeitig möglich ist. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Groß (FDP) (Drucksache 7/555 Fragen A 7 und 8) : Treffen Berichte zu, wonach die Deutsche Bundesbahn auf der geplanten Nord-Süd-Schnellstrecke zwischen Hannover und Gemünden außer dem Schnellverkehr auch andere Züge, Güterund Personenzüge, in kurzen Zeitabständen verkehren lassen will? Welchen Wert für die Verbesserung der Infrastruktur in der von dieser Strecke berührten Region mißt die Bundesregierung ihr bei, wenn die Deutsche Bundesbahn lediglich einen Schnellverkehr mit den Haltepunkten Hannover und Kassel einrichten will? Bei dem derzeitigen Stand der Planungen beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn, folgende Zuggattungen auf den Neubaustrecken zu fahren: Trans-Europ-Expreß-, Intercity-Züge Höchstgeschwindigkeit 200 km/h D-Züge Höchstgeschwindigkeit 160 km/h Trans-Europ-Expreß-Güterzüge — TEEM —, Schnellgüterzüge Höchstgeschwindigkeit 120 km/h Es handelt sich also durchweg um Schnellverkehr. Ein Personennahverkehr ist auf den Neubaustrekken nicht vorgesehen. Die Neubaustrecke der Deutschen Bundesbahn Hannover–Gemünden liegt in ihrer Linienführung nicht endgültig fest. Insbesondere im Abschnitt Hannover–Kassel ist über ,die Anbindung der Städte Hildesheim und Göttingen noch nicht entschieden. Zur Zeit läuft das landesrechtliche Raumordnungsverfahren für diesen Abschnitt. Jedenfalls wird jedoch die Neubaustrecke die bessere Anbindung des Zonenrandgebietes erheblich fördern und weit ausstrahlende Auswirkungen auslösen. Wegen des beabsichtigten schnellen Verkehrs dient sie im Gegensatz zu den bisherigen Eisenbahnstrecken im wesentlichen nicht einer örtlichen Erschließung. Durch die Entflechtung des schnellen und langsamen Schienenverkehrs wird eine erhebliche Steigerung der Leistungsfähigkeit erreicht. Auf der bestehenden Strecke können Fahrplantrassen frei gemacht werden, die durch neue Züge belegt werden können. So wird indirekt zusätzlich mit der Neubaustrecke auf der vorhandenen Nord-Süd-Strecke die Möglichkeit für Verbesserungen geschaffen, die der Region zugute kommen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) (Drucksache 7/555 Fragen A 11 und 12) : Inwieweit ist die Planung der Interkontinentalflughäfen, insbesondere die von München II, im Hinblick auf die voraussicht- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 1843* liche Abnahme des innerdeutschen Flugverkehrs infolge der wachsenden Leistungsfähigkeit der Deutschen Bundesbahn mit den Planungen jetzt in Vorbereitung befindlicher neuer schienengebundener Verkehrssysteme und der anzustrebenden Raumund Siedlungsstruktur abgestimmt? Ist die Bundesregierung bereit, vor Übernahme neuer finanzieller Verpflichtungen für die Planung und den Ausbau des Großflughafens München II die Fertigstellung des Bundesraumordnungsprogramms und des Gesamtverkehrswegeplans abzuwarten? Zu Frage A 11: Soweit der Bund sich an dem Bau und an dem Betrieb interkontinentaler Flughäfen beteiligt, ist deren genereller Standort durch das Verkehrspolitische Programm der Bundesregierung bezeichnet worden. Die generelle Festlegung dieser Standorte beruht auf der Überlegung, daß im Süden, im Norden und in der Mitte des Bundesgebietes sowie im Bereich der Bundeshauptstadt je ein interkontinentaler Flughafen durch das heutige und künftige Verkehrsaufkommen erforderlich ist. Bisher sind keine Gesichtspunkte erkennbar, welche zu einer Korrektur dieser Überlegungen führen könnten. Dies bezieht sich übrigens nur auf das finanzielle Engagement des Bundes. Zu Frage A 12: Die Bundesregierung kann das Eingehen finanzieller Verpflichtungen, die sich aus dem vorgesehenen Beteiligungsverhältnis an der Flughafen München GmbH ergeben werden, nicht von der Fertigstellung des Bundesraumordnungsprogrammes und des Bundesverkehrsprogrammes abhängig machen. Hierzu bestünde auch kein Anlaß, da die beiden Programme von der Aufgabenstellung her nur einen diesbezüglichen Rahmen abstecken sollen und nicht auf Einzelheiten abzielen können, die sich auf Beteiligungsverpflichtungen des Bundes auswirken würden. Das Abwarten der beiden Bundesprogramme erübrigt sich auch deshalb, weil der geplante Flughafen München II den bisherigen Flughafen München-Riem ersetzen wird und in den Vorarbeiten für beide Programme bereits von der Notwendigkeit eines Verkehrsflughafens im Raume München ausgegangen worden ist. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 16. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen A 20 und 21): Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung aber den Ausbau der wissenschaftlich-technischen Beziehungen mit den osteuropäischen Staaten, insbesondere der Sowjetunion, und welche Verträge sind bisher zur Koordinierung dieser Beziehungen abgeschlossen worden? Was hat die Bundesregierung unternommen, um die wissenschaftlich-technischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zu verstärken, und wie hat sich insbesondere der Wissenschaftleraustausch und die wissenschaftlich-technische Kooperation im Jahr 1972 zwischen diesen beiden Staaten entwickelt? Zu Frage A 20: Seit Abschluß des deutsch-sowjetischen Vertrages und einsetzend mit der Reise von Bundesminister Leussink bemüht sich die Bundesregierung um eine wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit der Sowjetunion. Dies kam bereits in dem gemeinsamen Abschlußkommuniqué über die Reise von Bundesminister Leussink zum Ausdruck, das etwa 20 Gebiete bezeichnete, die für eine beiderseits interessierende Kooperation in Betracht kommen. Anknüpfend an diesen Aufenthalt hat mit der Sowjetunion ein Austausch von Fachdelegationen auf den Gebieten der Plasmaphysik, Hochenergiephysik, Schwerionenforschung, Biochemie, Dokumentation und Information, der neuen Verkehrstechnologie und Schnellen Brutreaktoren stattgefunden, um sich gegenseitig über Forschung und Entwicklung in den genannten Bereichen zu unterrichten und gemeinsam interessierende Themen für eine Zusammenarbeit festzustellen. Bei der Durchführung des Delegationsaustausches hat sich herausgestellt, daß folgende Gebiete, für die bereits konkrete und teilweise abgestimmte Vorschläge erarbeitet wurden, in naher Zukunft bei der Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung sein können: Dokumentation, neue Verkehrstechnologien, Molekularbiologie, Hochenergiephysik und Schnelle Brutreaktoren. Voraussetzung für eine projektbezogene Kooperation in einzelnen Bereichen von Wissenschaft und Technik ist jedoch der Abschluß des Regierungsabkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, mit dessen Unterzeichnung zu rechnen ist, sobald eine befriedigende Regelung über die Einbeziehung Berlins in die Zusammenarbeit vorliegen wird. Aber auch mit anderen osteuropäischen Ländern finden Gespräche über den Ausbau der wissenschaftlich-technischen Beziehungen statt. Mit Rumänien besteht in einigen Teilbereichen der Kernenergie eine intensive Zusammenarbeit, die nach der für Sommer dieses Jahres vorgesehenen Unterzeichnung des Rahmenabkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auch auf andere Gebiete ausgedehnt werden soll. Die Kontakte zu Polen und zur CSSR haben sich bisher im Rahmen der 1970 abgeschlossenen langfristigen Handelsabkommen abgespielt, die, wenn auch nicht schwerpunktmäßig, eine Zusammenarbeit auch auf wissenschaftlich-technischem Gebiet vorsehen. Noch in diesem Monat wird eine polnische Expertendelegation die Bundesrepublik Deutschland besuchen, um mit der Bundesregierung und verschiedenen Forschungseinrichtungen die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit auf einigen ausgewählten Gebieten zu erörtern. Zur Frage der Koordinierung der wissenschaftlichtechnischen Beziehungen mit Osteuropa durch Verträge ist zu sagen, daß die Bundesregierung bisher mit osteuropäischen Staaten noch keine Abkommen geschlossen hat, die sich ausschließlich mit Fragen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit befassen. Folgende Abkommen beschäftigen sich jedoch u. a. auch mit einer wissenschaftlich-technischen Kooperation: 1. Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik 1844' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien vom 28. Juli 1969 (Schwerpunkt: Kulturelle Zusammenarbeit). 2. Langfristiges Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Warenverkehr und die Kooperation auf wirtschaftlichem und wissenschaftlichtechnischem Gebiet vom 17. Dezember 1970 (Schwerpunkt: wirtschaftliche Zusammenarbeit). 3. Langfristiges Abkommen zwischen der Regierung der BRD und der Regierung der Volksrepublik Polen über den Warenverkehr und die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und wissenschaftlich-technischem Gebiet vom 15. Oktober 1970 (Schwerpunkt: wirtschaftliche Zusammenarbeit). Darüber hinaus sind, wie ich bereits erwähnte, wissenschaftlich-technische Regierungsabkommen mit der UdSSR und Rumänien vorgesehen. Auf nichtstaatlicher Ebene ist vor allem die Vereinbarung über einen Wissenschaftleraustausch und über eine wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Akademie der Wissenschaften der UdSSR vorn 28. September 1970 hervorzuheben. Zu Frage A 21: Nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der Volksrepublik China und nach dem Abschluß eines deutsch-chinesischen Handelsabkommens haben Ende 1972 auch im wissenschaftlich-technischen Bereich erste Kontakte stattgefunden. Im Dezember 1972 unterrichtete sich eine Fachdelegation für Kernenergie aus Professoren der Tsing-Hua-Universität in Peking über Kernforschung und Kerntechnik in der Bundesrepublik. Über dasselbe Gebiet führte im Januar dieses Jahres eine Delegation des Chinesischen Ministeriums für Energie und Gewässerschutz u. a. Informationsgespräche in Bonn. Abgesehen von diesen beiden Besuchen gibt es bisher weder auf Regierungsebene noch im außerstaatlichen Bereich einen Wissenschaftleraustausch oder eine wissenschaftlich-technische Kooperation mit China. Die Bundesregierung ist ebenso wie die Volksrepublik China an dem Ausbau der wissenschaftlich-technischen Beziehungen zwischen beiden Ländern interessiert. Es besteht jedoch auf deutscher Seite bisher nur wenig Überblick über den Stand und die Entwicklung von Wissenschaft und Technik in China. Die Deutsche Botschaft in Peking wurde deshalb beauftragt, sich hierüber umfassend zu informieren und zu berichten. Erst danach wird es möglich sein, entsprechend dem beiderseitigen Kooperationsinteresse auch im wissenschaftlich-technischen Bereich mit einer Zusammenarbeit zu beginnen. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen A 23 und 24) : Ist die Bundesregierung bereit, entgegen der im bisherigen Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst-und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern vorgesehenen Regelung des Sockelzuschlags diesen um mindestens 10 DM je kinderzuschlagsberechtigtes Kind zu erhöhen? Wird die Bundesregierung die in Artikel TT § 2 Abs. 2 und 3 des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern getroffene Regelung über die Aufzehrung der Ausgleichszulagen ersatzlos streichen, um nicht einer großen Zahl bayerischer Landes- und Kommunalbeamter gesetzlich gesicherte Rechtspositionen zu nehmen? Zu Frage A 23: Im Zusammenhang mit der Reform des Familienlastenausgleichs ist beabsichtigt, die Gewährung des Kinderzuschlags neu zu regeln, indem auch der öffentliche Dienst in eine allgemein gültige Regelung einbezogen werden soll. Das hat zur Frage, daß auch die kinderbezogenen Bestandteile im Ortszuschlag überprüft und neu geregelt werden müssen. Die von Ihnen vorgeschlagene Verbesserung des Ortszuschlags durch eine Erhöhung des Sockelbetrages würde eine solche Neuregelung erheblich erschweren. Darüber hinaus darf ich auch auf die beträchtlichen Kosten hinweisen, die durch die Realisierung Ihres Vorschlags entstehen würden. Sie belaufen sich auf jährliche Mehrausgaben bei Bund, Bahn und Post (einschließlich Soldaten und Tarifbereich) in Höhe von rund 235 Mio DM. Die Bundesregierung hält es aus diesen Gründen nicht für vertretbar, in den Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen eine entsprechende Regelung aufzunehmen. Zu Frage A 24: Durch das Erste Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (1. BesVNG) vom 18. März 1971 ist nach der Übertragung der konkurrierenden Besoldungsgesetzgebungskompetenz auf den Bund ein erster Schritt zur Vereinheitlichung der Besoldung in Bund und Ländern getan worden. Ein Hauptanliegen des Gesetzes war die Vereinheitlichung der allgemeinen Zulagen in Bund und Ländern. Durch diese Harmonisierung ist in wenigen Fällen in einzelnen Ländern eine Verringerung der Bezüge eingetreten. Das 1. BesVNG sah ursprünglich eine Ausgleichsregelung für diese Fälle nicht vor. Im Interesse der betroffenen Beamten ist aber nunmehr in Artikel II § 2 Abs. 1 des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern die Zahlung einer Ausgleichszulage vorgesehen. In Anlehnung an die im 1. BesVNG bereits für andere Ausgleichszulagen getroffene Regelung verringert sich die Ausgleichszulage vom 1. Januar 1973 an jeweils um 1/3 des Betrages, um den sich die Dienstbezüge auf Grund von allgemeinen Besoldungsverbesserungen erhöhen. Der Abbau der Ausgleichszulage ist geboten, um eine möglichst schnelle Vereinheitlichung des Zulagenwesens herbeizuführen. Die Abbauregelung in Artikel II § 2 Abs. 2 und 3 des Entwurfs des Zweiten Bundesbesoldungserhö- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 1845* hungsgesetzes stellt keine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Bayerischen Regelung dar, denn die durch § 7 Abs. 5 des Dritten Bayerischen Besoldungsänderungsgesetzes vom 13. März 1972 getroffene Ausgleichsregelung sah für diese Fälle einen Abbau in der gleichen Höhe vor. Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Frage A 26) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Regelung der Frühpensionierung in der Beamtenversorgung gegenüber der vergleichbaren Versorgung ehemaliger Behördenangestellten und -arbeiler in einem besonderen Maße einen Rückstand aufweist, und welche gesetzgeberischen Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung aus dem Bericht, den der Bundesminister des Innern zu diesem Problem erstellt hat, zu ziehen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Regelung für die sogenannte „Frühpensionierung" in der Beamtenversorgung gegenüber der vergleichbaren Versorgung ehemaliger Behördenangestellter und -arbeiter ungünstiger ist. Die Bundesregierung beabsichtigt, in den Entwurf eines Zweiten Besoldungsvereinheitlichungsgesetzes eine Regelung über die Verbesserung des Ruhegehaltes der wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getretenen Beamten und Berufssoldaten entsprechend dem von mir vorgelegten Bericht aufzunehmen. Anlage 9 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Volmer (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Frage A 27): Trifft es zu, daß die Länder einer Neuregelung der Versorgung bei Frühpensionierung im Prinzip zugestimmt haben, und bis wann darf dann mit einer Gesetzesvorlage der Bundesregierung gerechnet werden, für die der Bundesminister des Innern auf Formulierungshilfen für eine in der vergangenen Legislaturperiode in Erwägung gezogene Initiative zurückgreifen kann? Die zuständigen Landesressorts haben einer Neuregelung der Versorgung bei sogenannter „Frühpensionierung" von Beamten und Berufssoldaten im Grundsatz zugestimmt. Wie ich in der Antwort auf die Frage des Herrn Kollegen Berger ausgeführt habe, gehe ich davon aus, daß eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung in den Entwurf eines Zweiten Besoldungsvereinheitlichungsgesetzes aufgenommen wird. Dabei kann auf den meinem bereits vorgelegten Bericht beigegebenen Formulierungsvorschlag zurückgegriffen werden. Anlage 10 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wrede (SPD) (Drucksache 7/555 Fragen A 28 und 29) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf Grund des Prüfungsberichts des Bundesrechnungshofs zum Bundeshaushalt 1971 im Bereich der Sportförderung ergriffen? Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, daß die Sportfürderungsmittel von den Sportorganisationen zweckbestimmt und nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen verwendet werden, wie dies der Bundesrechnungshof in seinen Beanstandungen zum Bundeshaushalt 1971 gefordert hat? Zu Frage A 28: Dem Deutschen Bundestag liegen die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu der Bundeshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 1970 vom 31. August 1972 (Bundestagsdrucksache 7/8 Sachgebiet 63) vor. Mit Beschluß vom 1. Februar 1973 hat der Deutsche Bundestag die Bemerkungen an den Haushaltsausschuß überwiesen. Nach einem Generalbeschluß des Haushaltsausschusses sollen die vom Bundesrechnungshof gezogenen Bemerkungen im Rechnungsprüfungsausschuß unter Beteiligung der betroffenen Ressorts eingehend beraten werden. Für das Haushaltsjahr 1971 liegen dem Deutschen Bundestag aus dem Bereich der Sportförderung Bemerkungen des Bundesrechnungshofes noch nicht vor. Der Bundesrechnungshof hat seine Prüfungsergebnisse für das Jahr 1971 aus dem Bereich der Sportförderung lediglich gemäß § 96 BHO meinem Hause zur Stellungnahme zugeleitet. Erst aufgrund der Stellungnahme meines Hauses wird der Bundesrechnungshof endgültig darüber befinden, welche Bemerkungen er gemäß § 97 BHO dem Deutschen Bundestag zuleiten wird. Die mit der Vergabe von Bundesmitteln an rund 50 Bundessportfachverbände verbundenen Probleme sind dem Bundesministerium des Innern bekannt. Sie beruhen im wesentlichen darauf, daß den Verbänden bis zum Jahre 1970 weitgehend nur ehrenamtliche Kräfte zur verwaltungsmäßigen Abwicklung der Förderungsmaßnahmen zur Verfügung standen. Die Bundesregierung hat wegen sämtlicher Prüfungsbemerkungen des Bundesrechnungshofes, die sich auf das Haushaltsjahr 1970 beziehen, unverzüglich eingehende Besprechungen mit den betroffenen Bundessportfachverbänden geführt. Sie ist bemüht, die Beanstandungen bis zur Erörterung im Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages auszuräumen. Hinsichtlich der generellen Maßnahmen, die das Bundesministerium des Innern zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Mittelverwendung getrofen hat, wird auf die Antwort zu Ihrer nachfolgenden Frage verwiesen. Zu Frage A 29: Die Bundesregierung macht bei der Bewilligung der Zuwendungen zur Auflage, daß bei der Verwendung der Mittel die Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung zur Bewirtschaftung von Zuwendun- 1846* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 gen (Bewirtschaftungsgrundsätze) ausnahmslos und zwingend beachtet werden. Bei der Anwendung dieser Vorschriften ergeben sich allerdings immer wieder Schwierigkeiten, weil die bei den Verbänden mit der Abrechnung der Mittel beauftragten Personen nicht in jedem Fall über die nötige Sachkenntnis verfügen. Um dem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung folgendes veranlaßt: — Erleichterung der Anstellung hauptamtlicher Führungskräfte für die Bundessportfachverbände (insbesondere Geschäftsführer) durch Übernahme der Vergütung dieser Führungskräfte seit dem Jahre 1970. Zur Zeit werden 34 Kräfte vom Bund bezahlt. — Erklärung der Bereitschaft des Bundesministeriums des Innern, Bundesmittel zur zentralen Schulung des Verwaltungspersonals der Bundessportfachverbände zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung knüpft hieran die Erwartung, auch durch diese Maßnahme auf die ordnungsgemäße Verwendung der Bundesmittel hinzuwirken. — Abstimmung aller mit Bundesmitteln zu finanzierenden Einzelmaßnahmen mit den Bundessportfachverbänden unter Beteiligung des Bundesausschusses zur Förderung des Leistungssports des Deutschen Sportbundes in sog. Jahresplanungs- und Realisierungsgesprächen. Die Absprachen werden für verbindlich erklärt. — Vermehrung der Zahl der im Rahmen der verwaltungsmäßigen Prüfung einzusetzenden Prüfer — ggf. durch Mitwirkung des Bundesverwaltungsamts. — Intensivierung der Prüfung der Verwendungsnachweise auch durch Einschaltung von Stellen außerhalb der Bundesverwaltung, die aufgrund. besonderer Sachkenntnis und Verantwortlichkeit treuhänderisch für bestimmte Bundessportfachverbände tätig werden sollen. Hierauf wurde bereits im Bericht vor dem Sportausschuß des Deutschen Bundestages am 14. März 1973 hingewiesen. Anlage 11 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 7/555 Frage A 30) : Hält die Bundesregierung an der auch von ihr im Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland vo Juni 1972 zum Ausdruck gebrachten Absicht fest, auf eine einheitliche Führung von Schutz- und Kriminalpolizei auf der unteren Integrationsebene (Polizeidirektion/Polizeipräsidium) hinzuwirken, und wird sie dies insbesondere bei solchen Ländern tun, die diese einheitliche Führung noch nicht verwirklicht haben? Bei der Verabschiedung des Programms für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland bestand Einigkeit zwischen den Innenministern/ Innensenatoren der Länder und dem Bundesminister des Innern, einheitliche und leistungsfähige Organisationseinheiten der Polizei in allen Bundesländern zu haben. Ich habe mich hierfür verwendet und werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, daß diese Konzeption beibehalten wird. Auf die Verwirklichung des Sicherheitsprogramms in den einzelnen Bundesländern kann die Bundesregierung in dem von Ihnen angesprochenen Bereich der polizeilichen Organisation auf unterer Ebene keinen unmittelbaren Einfluß nehmen, weil es sich hier um Fragen der inneren Organisation der Länder handelt. Nach den mir zugegangenen Auskünften ist die Forderung nach einer einheitlichen Führung von Schutz- und Kriminalpolizei in den meisten Ländern bereits verwirklicht, in Hamburg sind die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, in Hessen wird die dazu bestehende gesetzliche Regelung spätestens bis zum 1. Januar 1977 auf allen Ebenen verwirklicht sein. In Nordrhein-Westfalen ist die Forderung nach einheitlicher Führung von Schutz- und Kriminalpolizei bereits seit 1953 auf allen Ebenen verwirklicht; auf unterer Ebene in den Kreispolizeibehörden (Polizeipräsident, Polizeidirektor, Oberkreisdirektor), auf mittlerer Ebene bei den Regierungspräsidenten (Landespolizeibehörden). Im Saarland kann das Organisationsschema des Sicherheitsprogramms wegen der geringen Ausdehnung des Landes und seinem dadurch bedingten Verwaltungsaufbau nur modifiziert zur Anwendung I kommen. Eine einheitliche Führung besteht hier nur auf der oberen Ebene beim Innenminister. Bei der Verbrechensbekämpfung hat das Kriminalpolizeiamt Leitungsbefugnis auch gegenüber der Schutzpolizei. In Schleswig-Holstein wird die im Sicherheitsprogramm geforderte Integration von Schutz- und Kriminalpolizei dadurch erfüllt, daß einerseits die Leiter der Polizeidirektionen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in ihrem Bezirk verantwortlich sind und im Zusammenwirken mit den Leitern der anderen für ihren Bezirk zuständigen Polizeibehörden für die hierfür erforderlichen Maßnahmen zu sorgen haben, andererseits die Kriminalpolizeidirektionen allen Polizeidienststellen für die kriminalpolizeiliche Tätigkeit Weisungen erteilen können. Anlage 12 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen A 41 und 42) : Sind nach Überzeugung der Bundesregierung die Voraussetzungen dafür gegeben — auch durch die Bundesmittel des 5-JahresLeitprogramms zur Sanierung des Bodensees —, daß bis 1975/76 die Kläranlagen am Bodensee und alle wichtigen Anlagen im Einzugsgebiet des Bodensees mit biologischen und chemischen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 1847* Stufen in Betrieb sind, um damit die Reinhaltung des Bodensees sicherzustellen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Studie „Phosphoreliminierung aus Abwässern --- nur ein Finanzierungsproblem?" des Arbeitskreises für Umweltschutz an der Universität Konstanz, in der er eine zweckgebundene Phosphatsteuer fordert, um den Phosphatverbrauch im Zusammenhang mit einer Deklarierungspflicht auf ein Mindestmaß zu reduzieren und um dadurch zusätzliche Finanzierungsmittel für den beschleunigten Bau der unentbehrlichen Kläranlagen mit chemischer Fällung für Abwasserphosphat zu erhalten? Zu Frage A 41: Das in der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee zwischen den BodenseeAnliegerstaaten abgestimmte Reinhaltungsprogramm ist so konzipiert, daß bis zum Jahre 1975 alle Kläranlagen am See und auch alle wesentlichen Anlagen im Hinterland mit dreistufiger, d. h. mechanischer, biologischer und chemischer Reinigung in Betrieb genommen werden. Dadurch wird die Belastung des Bodensees durch Abwässer und auch die mit den Abwässern in den See gelangende Phosphorzufuhr ganz wesentlich verringert werden. Der weitere Ausbau der Kanalisationen und die Errichtung der restlichen Kläranlagen wird allerdings noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Die Durchführung des Reinhaltungsprogramms ist im wesentlichen eine Frage der Finanzierung. Es wird also davon abhängen, daß überall im Einzugsgebiet des Bodensees die erforderlichen Geldmittel von den Verursachern aufgebracht werden und daneben staatliche Hilfen zur Verfügung stehen. Die deutsche Investitionsplanung geht davon aus, daß die von den Ländern Baden-Württemberg und Bayern vorgesehenen Beihilfen samt den von der Bundesregierung aus dem Programm zur Sanierung von Rhein und Bodensee zur Verfügung zu stellenden Mittel ausreichen, um das z. Z. in Ausführung begriffene Schwerpunktprogramm in der vorgesehenen Zeit zu verwirklichen. Die Bundesregierung ist außerdem nach wie vor bereit, den Bau von Kläranlagen im Bodenseegebiet nach Kräften mit ERP-Krediten zu fördern. Zu Frage A 42: Die Bundesregierung hat die Studie „Phosphoreliminierung aus Abwässern — nur ein Finanzierungsproblem?" zur Kenntnis genommen. Der Vorschlag einer Phosphatsteuer, wie er auch in der Anhörung des Bundesministeriums des Innern am 26. und 27. Februar 1973 gemacht wurde, wird z. Z. im Rahmen der Überlegungen zur Änderung des Detergentiengesetzes überprüft. Ohne dem Ergebnis dieser Überprüfung vorgreifen zu wollen, sei jedoch schon jetzt auf einen Nachteil der zweckgebundenen Phosphat-Abgabe hingewiesen, der darin liegt, daß auch die Verbraucher belastet würden, die in Gegenden wohnen, in denen Phosphateinleitungen in Gewässer nicht schädlich sind. Ein großer Teil der Bevölkerung der Bundesrepublik lebt im Einzugsbereich von Gewässern, in denen das Phosphat sich nicht schädlich auswirkt. Insofern wäre eine solche Abgabe nicht ohne weiteres mit dem Verursacherprinzip zu vereinbaren. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 17. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wurche (SPD) (Drucksache 7/555 Frage A 64) : Treffen Berichte zu, daß es mittel- bis langfristig zu Versorgungsschwierigkeiten auf dem Heizöl- bzw. Kraftstoffmarkt (Benzin u. a.) kommen könnte, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um die Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin auf diesem Gebiet sicherzustellen? Gegenwärtig sind Versorgungsschwierigkeiten auf dem Heizöl- und Benzinmarkt der Bundesrepublik und West-Berlins nicht aufgetreten. Die weltweit anhaltende angespannte Versorgungslage kommt jedoch in dem beträchtlichen Anstieg der Verbraucherpreise zum Ausdruck. Bei den unterschiedlichen Versorgungs- und Einkaufsquellen der auf dem deutschen Markt tätigen Unternehmen sind gewisse Engpässe bei einzelnen Gesellschaften jedoch nicht auszuschließen, vor allem bei den Gesellschaften, die ihre Versorgung auf kurzfristige Lieferverträge abgestellt haben. In diesem Zusammenhang spielt auch der zum Teil erhebliche Preisunterschied zwischen den innerdeutschen Marktpreisen und den für Importware geforderten Preisen eine Rolle. Insgesamt sind mengenmäßige Versorgungsschwierigkeiten nach allem, was bisher über die mittelfristigen Versorgungsschwierigkeiten bekanntgeworden ist, nicht zu erwarten. Die langfristige Versorgung des deutschen Marktes hängt weitgehend von dem Aufschluß neuer Erdölquellen in der Welt ab. Mit der Vorsorge hierfür beschäftigen sich z. Z. alle internationalen Gremien; im Augenblick ist noch nicht abzusehen, zu welchen Schritten der sich in gleicher Lage befindlichen Verbraucherländer diese Überlegungen führen werden. Soweit die Bundesregierung im nationalen Bereich überhaupt gegensteuern kann, können die Vorsorgemaßnahmen der Bundesregierung nur langfristiger Art sein. Diesem Aspekt hat die Bundesregierung seit jeher ihre besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Diese Bemühungen kommen vor allem in der Stärkung der Rohölbasis der deutschen Gruppe, der Verbesserung der unter deutscher Flagge fahrenden Tankerflotte sowie in einer Erhöhung der Vorratshaltung in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrohölreserve, Aufstockung der Mindestvorräte von 65 auf 90 Tage) zum Ausdruck. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens vom 17. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Frage A 80) : Treffen die Aussagen des Bonner WAZ-Korrespondenten Zirngibl (vom 5. Mai 1973) zu, nach denen der Bundeskanzler vor einem kleinen Kreis erklärt haben soll, daß die Gehaltserhöhungen über den Preissteigerungen liegen und daß „selbst dann, wenn sich dieses Verhältnis einige Jahre zuungunsten der Beschäftigten verändern sollte", dies nicht so schlimm sei, daß es möglich sein muß, mit Preissteigerungen zu leben, so wie dies in 1848* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 anderen Ländern schon lange der Fall ist, und wenn ja wie vereinbart der Bundeskanzler diese seine Auffassung mit der gleichfalls von ihm erhobenen Forderung nach mehr sozialer Gerechtigkeit? Die von Ihnen zitierten Aussagen hat der Herr Bundeskanzler weder wörtlich noch sinngemäß -auch nicht im kleinen Kreis getan. Jedoch hat der Bundeskanzler im großen Kreis, nämlich hier vor dem Deutschen Bundestag am 10. Mai 1973 erklärt: Unsere Wirtschafts- und Finanzpolitik ist und bleibt auf Stabilität ausgerichtet. Und das heißt gegenwärtig: Preisdämpfung. An anderer Stelle hat der Bundeskanzler in derselben Rede gesagt: Wir werden weiterhin eine Wirtschafts- und Finanzpolitik mit Augenmaß zu betreiben haben. Das heißt auch in der gegenwärtigen Konjunkturphase, daß man die Schraube nicht überdreht. Deshalb haben wir keinen allgemeinen Konjunkturzuschlag vorgesehen. Auf das Bemühen der Gewerkschaften um ein stabilitätsorientiertes Verhalten durfte nicht falsch reagiert werden. Aus diesen, im Protokoll des Deutschen Bundestages nachzulesenden Äußerungen des Herrn Bundeskanzlers, wird wohl deutlich, daß es der Bundesregierung besonders darauf ankam, ein sozial ausgewogenes Stabilitätsprogramm in Kraft zu setzen. Die Bundesregierung hat daher auch bewußt darauf verzichtet, einen allgemeinen Konjunkturzuschlag zu erheben, der die breiten Schichten der Arbeitnehmer belastet hätte.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans de With


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 31. Juli 1920 brachten 55 Abgeordnete der SPD-Fraktion im Deutschen Reichstag einen Antrag zur Reform des § 218 im Sinne der Fristenregelung ein. Einer der Wortführer dieser Abgeordneten war kein geringerer als der nunmehr in die Rechtsgeschichte eingegangene Rechtsgelehrte Gustav Radbruch. Hauptgrund waren damals die hohe Dunkelziffer der illegalen Schwangerschaftsabbrüche und die hohe Todesrate der unglücklichen Frauen, die sich in ihrer Not Kurpfuschern anvertraut hatten.
    Seitdem sind fast 53 Jahre verflossen. Noch immer gilt das totale strafrechtliche Verbot der Abtreibung. Seit den zwanziger Jahren hat lediglich die Rechtsprechung gegen das Gesetz eine einzige Ausnahme zugelassen, und zwar die im Fall der medizinischen Indikation.
    Die Todesrate auf Grund illegaler Abbrüche ist sicher erheblich zurückgegangen. Noch immer schätzt man jedoch, daß pro Jahr knapp 100 Frauen -- so jedenfalls der Frauenarzt Professor Heinz Kirchhoff — Opfer illegaler Schwangerschaftsabbrüche werden. Andere sprechen von „weniger als 500", so Friedrich Graf von Westphalen im „Rheinischen Merkur". Noch immer ist die Zahl der illegalen Schwangerschaftsabbrüche sehr hoch. Derselbe Friedrich Graf von Westphalen spricht in einem Sonderdruck des „Rheinischen Merkur" von 260 000, andere nehmen eine Mindestzahl von 85 000 pro Jahr an, und die deutschen Bischöfe schätzen die Zahl der kriminellen Aborte pro Jahr auf 75 000. Wenn man dabei bedenkt, daß es im Schnitt der letzten Jahre lediglich zu Verurteilungen von 300 Personen im Jahr kam, so sollte, meine ich — mag das auch ein wenig pathetisch klingen —, eigentlich keiner mehr ruhig schlafen dürfen.
    Knapp 100 Tote im Jahr, 75 000 illegale Schwangerschaftsabbrüche, dabei nur 300 Verurteilungen und dazu das von keiner Statistik erfaßte ungezählte Leid der Frauen in diesem Lande — allzulange wurden diese Umstände verdrängt. Deshalb,
    so meinen wir, muß reformiert werden. Niemand sollte sich damit zufrieden geben, daß ruhig zugewartet werden könne; die Zeit werde es schon regeln. Die Vergangenheit beweist uns das Gegenteil.
    Die Frage kann unserer Auffassung nach nur sein, wie reformiert werden muß. Dabei kann es sicherlich — das sei am Anfang gesagt — keine befriedigende Lösung geben. Es kann nur zu einer Suche nach der gemäßeren Regelung kommen, denn die Problematik ist wie in kaum einem anderen Fall schwierig und kompliziert. Der Eingriff beendet werdendes Leben, berührt in hohem Maße die körperliche und seelische Integrität der Frau und stellt den Arzt vor eine schwerwiegende Entscheidung.
    Deswegen muß es oberstes Prinzip sein — das sagt der Entwurf der Fraktionen der SPD und FDP zur Reform des § 218 eingangs , daß „Staat und Gesellschaft darauf hinzuwirken haben, daß Schwangerschaftsabbrüche möglichst unterbleiben". Aus diesem Grunde haben die Koalitionsfraktionen nicht nur einen Entwurf zur Reform des § 218 im Sinne der Fristenregelung eingebracht — der übrigens in seinem zweiten Teil Regelungen zur freiwilligen Sterilisation, im weiteren Sinne ergänzende Maßnahmen enthält —, sondern dieses 5. Strafrechtsreformgesetz zusammen mit einem Bündel sozialpolitischer Ergänzungsmaßnahmen im Bundestag eingebracht. Wir betrachten alle diese Maßnahmen zusammen mit dem Strafgesetzentwurf als eine Einheit. Diese sogenannten Ergänzungsmaßnahmen, die in der öffentlichen Diskussion zur Reform des § 218 leider allzu häufig in den Hintergrund gedrängt worden sind, bilden für die SPD-Bundestagsfraktion — das ist unsere einmütige Auffassung — die gewichtigeren Maßnahmen bei der Reform. Denn der Fall, um den es oft sehr vordergründig geht, sollte möglichst gar nicht erst eintreten.
    Der Entwurf eines Gesetzes über ergänzende Maßnahmen zum 5. Strafrechtsreformgesetz, kurz: das Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz, gewährt über die Kassen Versicherten „Anspruch auf ärztliche Beratung in Fragen der Empfängnisregelung". Das bezieht sich — ich darf das so formulieren —auf die negative und positive Schwangerschaftsregelung, also auf die Empfängnisverhütung wie auch auf die Ermöglichung der Empfängnis. Im Klartext heißt das im Hinblick auf einen Punkt: Übernahme der Kosten für die Untersuchung und die Rezeptur der Pille durch die Kasse. Weiterhin sollen der Frau nach diesem Gesetzentwurf die Kosten für die Pille von der Sozialhilfe ersetzt werden, falls sie sich diese nicht leisten kann. Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, daß die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs von den Kassen übernommen werden.
    Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, das Leistungsverbesserungsgesetz, sieht unter anderem vor, daß Frauen Krankengeld zu zahlen ist, die ihr krankes Kind zu Hause zu versorgen haben, und daß kranke Matter durch Haushaltshilfen zu unterstützen sind.



    Dr. de With
    In dem Antrag betreffend die Familienberatung und -planung wird der Bund aufgefordert, mit den Ländern und ,den jeweils zuständigen Gremien Verbindung aufzunehmen, um mehr Möglichkeiten zur Verbesserung der Sexualberatung und der Familienplanung zu eröffnen sowie das Netz der Beratungsstellen vergrößern zu können.
    Wir gehen nicht davon aus, daß diese Maßnahmen abschließenden Charakter haben. Die Adoptionsreform z. B. stellt wiederum in weiterem Sinne eine ergänzende Maßnahme dar. Wir glauben jedoch, daß damit erstmals ein wirklicher Schritt getan ist, der eigentlich schon lange hätte erfolgen können.
    Dabei sollten wir einmal überlegen, warum unsere Gesellschaft die eigentlich allseits bekannten Züge eine gewissen Intoleranz gegen Mehrkinderfamilien, gegen das nichteheliche Kind kennt und warum die Kindergartenplätze so rar, großfamiliengerechte Wohnungen doch verhältnismäßig selten und teuer sind. Sicher scheint mir, daß dies nicht das Ergebnis einer kurzfristigen Entwicklung ist. Es scheint, daß hier in unserer Gesellschaft ein Stück soziale Infrastruktur fehlt, die zu schaffen nicht rechtzeitig genug angefangen worden ist.
    Die von uns vorgeschlagenen Bestimmungen zur Reform des § 218 StGB im Sinne des Fristenmodells unterstehen denselben Grundsätzen wie die ergänzenden Maßnahmen. Konkretisiert auf das Reformmodell zu § 218 StGB lauten sie:
    1. Werdendes Leben ist grundsätzlich geborenem gleichzuachten; das ist wesentlich und wichtig.
    2. Wegen des untrennbaren Zusammenhangs des werdenden Lebens mit dem der Mutter ist es jedoch gerechtfertigt und notwendig, die Verantwortung der Mutter mehr als bisher einzubeziehen und deshalb den strafrechtlichen Schutz für das werdende Leben anders zu gestalten als für das geborene.
    3. Die Rate der kriminellen Aborte ist zu senken und auf die Dauer die Rate der Aborte überhaupt.
    4. Es sollte die Möglichkeit einer ärztlichen Beratung geschaffen werden, die die Schwangere auch anzunehmen bereit ist.
    5. Alle Frauen sollen den gleichen Zugang zum legalen und damit vom fachlich vorgebildeten Arzt vorgenommenen Schwangerschaftsabbruch haben.
    6. Kein Arzt und kein ärztliches Pflegepersonal darf zu einem Schwangerschaftsabbruch gezwungen werden.

    ( erste These würde implizieren — ich denke, das muß gesagt werden —, daß auch eine Tötung im neunten Monat erlaubt würde, was zu dem unhaltbaren Ergebnis führen würde, daß im neunten Monat die Tötung im Mutterleib straflos wäre, außerhalb des Mutterleibs jedoch als Verbrechen behandelt werden müßte, und die zuletzt erwähnten beiden Forderungen führen unserer Auffassung nach zu dem Ergebnis, daß entweder lediglich der derzeit bestehende Rechtszustand versteinert werden würde oder aber nur eine gewisse Aufweichung, und zwar eine ungenügende, erführe. Letzteres bedeutet zugleich die Ablehnung der beiden entsprechenden Entwürfe der Unionsfraktion. Wir verkennen nicht, daß der Vorschlag des Gruppenantrags aus der Mitte der SPD-Bundestagsfraktion, der sogenannte erweiterte Indikationenantrag — erweitert um die Notstandsindikation und eine Beratungsregelung, die die Frau formal an die Beratungsentscheidung nicht bindet —, nicht nur in den Zielen mit der Fristenregelung in etwa übereinstimmt, sondern auch in der Auswirkung von dieser nicht allzuweit entfernt ist, ja, mit der durchgängigen Strafbefreiung der Mutter über das Fristenmodell hinausgeht. Es gilt ja hier Strafbefreiung für die Mutter sogar im Falle des Eingriffs im neunten Monat. Es gibt unserer Auffassung nach jedoch folgende Gründe, die den Ausschlag für die Fristenregelung geben sollten. Erstens — und das scheint uns das Wesentliche des Fristenmodells überhaupt zu sein —: Den besten Schutz für das werdende Leben kann stets die Mutter leisten, an die es gekettet ist. Sie, die Mutter muß letztlich immer entscheiden, auch nach geltendem Recht, wo sie vor der Frage steht: austragen oder illegaler Abbruch? Daß die bloße Strafdrohung nicht ausreicht, nicht genügenden Schutz für das werdende Leben vor seiner Mutter gewährleistet, beweisen Vergangenheit und Gegenwart. Alle Indikationenregelungen — alle! — leben in erster Linie von der Strafdrohung. Eine bloße Erweiterung der Indikationenregelung beließe es deshalb grundsätzlich bei dem alten System, das versagt hat. Deshalb erscheint es uns wirksamer — und hier kommen wir zum entscheidenden Punkt —, die bloße Strafdrohung durch eine Teilrücknahme der Strafdrohung zu ersetzen — nur wenn die Frau auch zur Beratung geht, ist sie straffrei — und durch eine damit eröffnete, nur bei der Fristenlösung in so hohem Maße zugängliche Beratung die Eigenverantwortung der Frau für das werdende Leben zu stärken zu suchen. Zweitens. Nur bei der Fristenregelung hat die Schwangere drei Monate Zeit zur Überlegung. Die Gefahr der unbedachten Spontanhandlung ist deswegen notwendigerweise hier geringer. Allein die Fristenregelung gibt der Frau die Möglichkeit, den Gang zur Beratung frei anzutreten, frei etwa von dem kriminellen Begehren, möglicherweise eine nicht zugelassene Abtreibung zu wollen. Bei jeder anderen Regelung, d. h. bei allen Indikationenregelungen, kann über dem Gang zur Beratung das Odium kriminellen Wollens liegen, was sicher viele Nun wird eingewandt, warum ausgerechnet die Bundesrepublik im westlichen Europa Vorreiter bei der Reform des § 218 im Sinne des Fristenmodells sein soll, wodurch möglicherweise im Rechtsbewußtsein des Volkes die Bewertung menschlichen Lebens durch Rücknahme der Strafdrohung vermindert werde. — Einmal existieren ähnliche Bestrebungen in Österreich und — wie Sie in der letzten Woche gelesen haben — auch im gaullistischen Frankreich. Im übrigen hat der Supreme Court in den Vereinigten Staaten — das Verfassungsgericht der USA — am 22. Januar 1973 erklärt, daß alle Abtreibungsstrafbestimmungen — ich sage das in vereinfachter Form — verfassungswidrig sind, so nicht ein SechsMonate-Fristenmodell besteht. Darüber hinaus — das muß unterstrichen werden — befindet sich unserer Auffassung nach das Rechtsbewußtsein unseres Volkes in Teilen schon dort, wohin es angeblich gleitet; denn 75 000 Frauen und eine ganze Reihe Dritter als deren Helfer halten sich einfach nicht an das Gebot. Die Fristenregelung will ja gerade das Bewußtsein vom Wert menschlichen Lebens steigern. Überdies nehmen alle im Bundestag eingebrachten Vorschläge — alle Vorschläge! — gegenüber werdendem Leben die Strafdrohung zurück, nämlich in den ersten 14 Tagen nach der Empfängnis, um die „Pille danach" und die Spirale gestatten zu können. Danach lassen also alle im Bundestag eingebrachten Vorschläge in einer gewissen Frist — ich gebrauche hier diesen Terminus — das Leben schutzlos. Es sind gerade die Gegner der Fristenregelung, die darauf verweisen, daß Leben schon mit der Verschmelzung der Samenzelle mit dem Ei entsteht und nicht erst mit dessen Einnistung. Wenn schon — das gebe ich zu bedenken — die Frage aufgeworfen wird, welche Auswirkungen das Gesetz auf die Verhaltensmaximen unserer Gesellschaft haben kann, dann ist beim Indikationenmodell — und zwar wiederum bei allen hier vorgelegten Indikationenmodellen — zu prüfen, welche Wirkung es haben kann, wenn im Gesetz in ganz konkreten Fällen werdendes menschliches Leben gegen drohende Krankheit im Fall der Unzumutbarkeit, im Fall einer ungewollten Handlung oder gegen eine hohe Not aufgewogen wird — ich sage es einmal ganz unjuristisch —, welche Wirkung dies haben kann als Prinzip und zum Teil sogar ohne Befristung, wo unser Recht sonst grundsätzlich nur ein Aufwiegen von Leben gegen Leben oder von Leben gegen Leibesgefahr ganz allgemeiner Art, nicht in einem spezifischen Fall, kennt. Wie gesagt, ich gebe das nur zu bedenken. Weiter wird eingewandt, daß derjenige, der von der Schwangeren die Abtreibung wünscht, von dieser beim Fristenmodell nicht mehr mit dem Hinweis auf die Strafbarkeit seines Wollens abgewiesen werden könne. Einmal hat dieser Hinweis offenbar bisher nicht genügend gefruchtet, zum anderen hat die Schwangere nach unserer Auffassung jetzt eine weitaus bessere Möglichkeit, nämlich den Schutz Dr. de With )


    (V o r s i tz : Vizepräsident Dr. Jaeger.)

    Unser Modell eröffnet des weiteren die Möglichkeit, nicht nur den Hausarzt als den Arzt des Vertrauens aufzusuchen, was wiederum nicht unter dem Zischeln der Nachbarinnen geschehen muß, weil der Gang zum Hausarzt auch ein Gang wegen einer ganz normalen Krankheit sein kann, wohingegen der Gang zu einer Beratungsstelle sehr leicht den Verdacht aufkommen läßt: „Die will ja wohl sicher abtreiben!" Gleichwohl eröffnet unser Modell die Möglichkeit für die Frau, auch diese Beratungsstelle aufzusuchen, wenn sie will, falls dieser ein Arzt angehört. Das heißt, das Fristenmodell der SPD- und FDP-Fraktion eröffnet ein breites Spektrum an Beratungsangeboten.
    Die Beratung soll sich nach unseren Vorstellungen nicht in der bloßen Untersuchung und medizinischen Hinweisen erschöpfen. Wir gehen davon aus, daß die Schwangere neben der Untersuchung Beratungen in physischer, psychischer, und ich darf sagen: allgemein in umfassend sozialer Hinsicht erfährt, damit sie wirklich abwägen kann. Wir gehen davon aus, daß die Beratung eine der zentralen Fragen der Reform des § 218 überhaupt sein wird.
    Wir sind, das sagen wir ganz frank und frei, für jeden Verbesserungsvorschlag offen.
    Wir dürfen auch sagen — und ich darf das betonen —, daß unserer Auffassung nach hier eine der großen Aufgaben der Ärzte liegen wird.
    Drittens. Allein die Fristenregelung ist eher geeignet, den Unterschied zwischen arm und reich, zwischen der Frau, die sich gut, und der Frau, die sich nur mangelhaft artikulieren kann, auszugleichen. Bei der Indikationenregelung wird die sich gut artikulierende Frau eher die Möglichkeit haben — ich darf das einmal so formulieren —, unter irgendeine Indikation zu schlüpfen; zumindest wird sie eher in der Lage sein, ins Ausland zu gehen und dort den Eingriff vornehmen zu lassen, als das „kleine Lieschen vom Dorf".
    Viertens. Wie kann schließlich der Arzt bei den Indikationenmodellen das Vorliegen einer Vergewaltigung oder aber einer Notstands- oder einer sozialen Indikation feststellen? Wir glauben, daß all diese sicher sehr peinlichen Fragen naturgemäß bei der Fristenregelung dieses Gewicht nicht haben können.
    Damit ersetzt die Fristenregelung die mit Ausnahme versehene totale Strafdrohung in den ersten drei Monaten durch eine Teilrücknahme der Strafdrohung und einen damit gekoppelten Beratungsmechanismus, der wie bei keinem anderen Modell leichte Zugänglichkeit zur Beratung vermittelt und damit unserer Auffassung nach am ehesten geeignet ist, über die Mutter den Schutz des werdenden Lebens zu gewährleisten.
    Das Fristenmodell gibt sich nicht mit dem bloß Gedruckten, der durchgängigen Strafdrohung auf dem Papier, zufrieden; es geht von der praktischen Auswirkung im Leben aus.



    Dr. de With
    durch die Offenheit der Beratung, die es bei Indikationenmodellen, wie ich ausführte, in dieser Form nicht gibt. Außerdem kann die Schwangere, den, der sie bedrängt — es muß ja nicht der Ehemann sein — kostenlos mit zum Arzt oder zur Beratung nehmen, um sich bei diesem Rückenstärkung zu holen.
    Viele wenden ein, sie könnten nicht verstehen, wieso das menschliche Leben plötzlich von einem Tag auf den anderen schutzwürdig sei und warum es ausgerechnet die Dreimonatsfrist sein müsse. Hierzu ist zu sagen, daß das Einsetzen des vollen „Strafschutzes", der vollen Strafdrohung — ich meine, das ist der Angelpunkt für die, die sich gegen das Fristenmodell wenden —, nicht Schutzlosigkeit in den ersten drei Monaten bedeutet. Es bedeutet lediglich die Ablösung eines Mechanismus, der versagt hat, durch einen besseren.

    (Abg. Vogel [Ennepetal] : Welcher Optimismus!)

    Wir glauben, daß — das entspricht wohl auch dem Rechtsbewußtsein der Bevölkerung —

    (Abg. Dr. Eyrich: Damit würde ich vorsichtig sein!)

    die Strafdrohung zum Schutz des werdenden Lebens erst nach drei Monaten wirklich greift.

    (Anhaltende Zurufe von der CDU/CSU.)

    Es geht nach unserer Auffassung deshalb auch darum, Gesetzesrecht, Rechtsbewußtsein und Rechtswirklichkeit in größere Übereinstimmung zu bringen.
    Die Vornahme des Einschnittes nach drei Monaten hat allein pragmatischen Charakter. In den ersten drei Monaten ist der Eingriff verhältnismäßig einfacher, wobei ich Wert darauf lege, daß wir den Eingriff keineswegs — auch nicht in den ersten drei Monaten — bagatellisieren; er ist immer noch schwer genug. Außerdem lehrt die Erfahrung, daß die Frau — hat sie einmal die ersten drei Monate überwunden — viel weniger geneigt ist, noch einen Eingriff vornehmen zu lassen. Dann hat sie nämlich in aller Regel das Verhältnis zum Kind.

    (Aha-Rufe und weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    Es wird ferner auf die gesundheitlichen Gefahren hingewiesen. Hier ist einmal zu sagen, daß die Rate der Aborte durch unseren Vorschlag geringer werden soll. Zum anderen weist die Statistik in New York aus, daß die Rate der Todesfälle bei Eingriffen nach der Sechsmonatsregelung geringer ist als die Rate der Todesfälle bei der normalen Geburt. Es geht auch darum — das soll nicht vergessen werden —, bei Eingriffen, wenn deren Vorhandensein schon nicht geändert werden kann, möglichst Schaden von der Gesundheit unserer Frauen abzuwenden.
    Schließlich wird oft erhobenen Zeigefingers gemeint, daß bei der Fristenregelung ungehindert — ich sage es etwas flapsig — drauflos abgetrieben werden könne. Wer dies sagt, übergeht, daß sicher keine Frau — ich glaube, man sollte es so hart sagen, wie es ist — sich gern ausschaben läßt. Wer dies sagt, drückt damit nur ein Mißtrauen gegenüber unseren Frauen aus, für das unseres Erachtens die Rechtfertigung fehlt.
    Abschließend muß zu diesem Punkt bemerkt werden, daß in unserer Zeit ein Gesetz wohl eher die Chance hat angenommen zu werden, das der Betroffenen, wenn auch eingeschränkt, einen Spielraum in eigener freier Entscheidung gewährt, als ein Gesetz, das die Betroffene mehr oder weniger zum Objekt einer fremden Entscheidung macht. Die Fristenregelung freilich bürdet der Frau mehr Verantwortung auf als jedes andere hier eingebrachte Modell.

    (Abg. Dr. Eyrich: Das ist ganz einfach nicht wahr!)

    Das vorliegende Fristenregelungsmodell erfordert die Mitarbeit der Ärzte in unserem Lande. Unsere Frauenärzte haben sich nun mit überwältigender Mehrheit für die erweiterte Indikationenregelung und gegen die Fristenregelung ausgesprochen. Ich habe bereits ausgeführt, daß die Ziele bei beiden Modellen im Grunde identisch sind, daß lediglich die Methoden unterschiedlicher Natur sind. Beide Modelle werden zudem, glaube ich, beinahe zu denselben Folgen führen. Schließlich vertreten die Ärzte in den Vereinigten Staaten — das sage ich an die Adresse unserer Ärzte — ausweislich des zitierten Urteils des Supreme Court Auffassungen, die sich nicht gegen die dort praktizierte Sechsmonatsregelung wenden. Es sei verwiesen auf den Beschluß des amerikanischen Bundesverbandes der Ärzte vom 25. Juni 1970 und auf den Beschluß der Amerikanischen Vereinigung für das öffentliche Gesundheitswesen vom Oktober 1970.

    (Abg. Niegel: Und was sagen die englischen Ärzte?)

    — Dort gilt ja eine Indikationenregelung und nicht eine Fristenregelung. Das bitte ich zu beachten.
    Das zitierte Hirtenschreiben der Deutschen Bischofskonferenz vom 6. Mai 1973, das an diesem Tag in allen katholischen Kirchen in Deutschland verlesen wurde, wendet sich sowohl gegen die erweiterte Indikationenregelung als auch gegen die Fristenregelung. Gleichwohl — das sollte beachtet werden — bietet dieses Schreiben Ansatzpunkte für die Aufnahme eines Dialogs. Die katholische Kirche erkennt mit diesem Schreiben die Reformbedürftigkeit des derzeitigen Zustandes an.

    (Abg. Vogel [Ennepetal] : Das ist doch wohl rabulistisch!)

    Die Bischöfe erkennen — auch das sollte hier gesagt sein — einmal die positiven Absichten der Reformer und zum anderen die Tatsache an — ich zitiere —, „daß man sittliches Bewußtsein und moralische Verantwortung nicht allein mit Strafgesetzen schaffen kann".

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Damit ist eine Brücke zu einem neuen Dialog, wie ich schon sagte, gebildet.
    Gleichwohl — auch das darf ich bemerken — hat sich dieses Hirtenschreiben nicht gegen frühere



    Dr. de With
    Äußerungen mancher Angehöriger aus dem katholischen Raum gewandt, deren Vokabular gegenüber den Reformern nicht nur verletzend war, sondern deren Äußerungen auch nicht als hilfreich für die Reform angesehen werden konnten. Die undifferenzierte Klassifizierung des Fristenmodells als „Freigabe von Mord an ungeborenen Kindern" und der Hinweis, daß der Liberalisierung im Sinne des Fristenmodells die „Sterbehilfe" entspreche, sind der Sache nicht dienlich. Emotionale Töne helfen weder dem werdenden Leben noch den vielen Tausenden Frauen noch, meine ich, dem Gesetzgeber bei seiner notwendigen Arbeit.
    Es wäre deshalb gut, wenn von der heutigen ersten Lesung der Grundton an Sachlichkeit ausginge, der es, ungeachtet aller Auffassungsunterschiede im Modell, ermöglichen würde, Beratungen zu führen, an deren Ende ein Gesetz steht, das die derzeitigen inhumanen, ungerechten und ungeeigneten Bestimmungen durch Vorschriften ersetzt, die werdendes Leben besser schützen und eher geeignet sind, das Leid unserer Frauen zu mindern.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort zur Begründung eines weiteren Antrags hat der Abgeordnete Dr. Eyrich.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinz Eyrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion, die wir heute führen, ist in großen Teilen unseres Landes mit einer Heftigkeit geführt worden, die wir kaum in einer anderen Frage kennengelernt haben. Sie ist allerdings auch mehr unter dem Gesichtspunkt von Emotionen als unter dem Gesichtspunkt der sachlichen Erörterung des Für und Wider geführt worden.
    Es ist darüber hinaus festzustellen, daß in der Öffentlichkeit bei dieser Diskussion die unglaublichsten Dunkelziffern über Engelmacherinnen, über Todesfälle und über alle anderen Dinge verbreitet wurden, die — das muß man doch, glaube ich, sagen — einer unvoreingenommenen Nachprüfung nicht standhalten können.
    Es ist, meine Damen und Herren, draußen in der Öffentlichkeit ein Klima entstanden, das einer guten Beratung auch in diesem Hause offenbar nicht förderlich sein kann, ein Klima, das sicherlich auch dadurch erzeugt worden ist, daß, wie wir eben in diesem Vortrag wieder hörten, eine Begründung des Gesetzentwurfes der Koalitionsparteien gegeben wurde, von der der unbefangene Zuhörer wird sagen müssen: diese Argumentation kann einfach nicht überzeugen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Und natürlich fehlten bei der Diskussion draußen nicht die Hinweise wen würde es auch verwundern? --, daß es sich bei den einen um die fortschrittliche Gruppe handele, die mit beinahe mittelalterlichen Zuständen endlich einmal Schluß machen wolle, während die ewig Gestrigen noch immer nicht einsehen wollten, wie notwendig es sei, der Frau endlich jenes Selbstbestimmungsrecht zu
    geben, ohne das sie nicht glücklich werden könne,
    auch dann, wenn dieses Selbstbestimmungsrecht auf
    Kosten des ungeborenen Lebens durchgesetzt wird.
    Mit dieser Feststellung aber ist die Polarität der Meinungen und das Dilemma angesprochen, in das jeder kommt, der eine gerechte Lösung auf diesem Gebiet sucht. Wir alle aber sollten wissen, daß es eine jedermann gegenüber gerechte und seine Interessen berücksichtigende Lösung nicht geben kann.
    Wir wissen auch, daß niemand diese Probleme wird lösen können, indem er allein die Frage der Veränderung des Strafrechts zur Diskussion stellt. Das Strafrecht ist in dieser Sache nicht die zentrale Frage, sondern es bedeutet nur eine von vielen Maßnahmen, die zum Schutze des ungeborenen Lebens ergriffen werden müssen,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    wenn wir uns nicht länger dem Vorwurf aussetzen wollen, wir hätten uns allein mit dem befaßt, was niemandem in diesem Lande ein Opfer abverlangt. Das Bemühen des Strafgesetzgebers ist von Anfang an zum Scheitern verurteilt, wenn nicht alle Möglichkeiten der Hilfe für die schwangere Frau, für ihre Familie und für das Kind geboten werden.
    Wir haben dazu Anträge formuliert, um deutlich zu machen, wo die Möglichkeit besteht, zu helfen. Frau Kollegin Verhülsdonk wird zu diesen Dingen noch sprechen.
    Ganz vorn aber muß doch die Beratung mit dem Ziel stehen — und ich sage das, weil hier so viel von der Verantwortung der Frau gesprochen worden ist —, vorher und nicht nachher die Verantwortung gegenüber dem Partner aufzuzeigen.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Kindergärten, Spielplätze, Teilzeitarbeitsplätze, familiengerechte Wohnungen — damit sind nur einige der Punkte angesprochen, die befriedigend gelöst werden müssen. Niemand — auch in diesem Hause — vergißt das zu sagen; kaum jemand wagt an die Kosten zu denken; und kaum jemand kann sagen, wie sie gedeckt werden sollen. Zugegeben, es ist fast unmöglich, all das zu schaffen. Wenn wir aber nicht in der Gemeinsamkeit, die dafür erforderlich und angemessen ist, sofort an die Verwirklichung herangehen — und das kann nur dadurch geschehen, daß wir Mittel in den Haushalt einstellen, und zwar sofort —,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    dann wird dieses Haus zu Recht der Unglaubwürdigkeit geziehen werden können, und wir werden uns dann den Vorwurf gefallen lassen müssen, daß das alles nur ein Vorwand dafür gewesen sei, bestimmten Lösungen zum Erfolg zu verhelfen.

    (Ein Abgeordneter meldet sich zu einer Zwischenfrage.)