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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 33. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über die Sechzehnte Rentenanpassung und zur Regelung der weiteren Anpassungen der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksache 7/427); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/567), Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/532) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Sechzehnte Rentenanpassung und zur Regelung der weiteren Anpassungen der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (CDU/CSU) (Drucksache 7/446); Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/532) — Zweite Beratung — Dr. Nölling (SPD) . . . 1745 B, 1748 B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 1745 C, 1757 C Hölscher (FDP) . . . . . . . . 1751 C Dr. Geissler, Minister des Landes Rheinland-Pfalz . . . . . . 1753 B Frau Renger, Präsident 1756 C Dr. Schellenberg (SPD) 1756 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . 1757 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 1758 B Arendt, Bundesminister (BMA) . 1758 D Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts (SPD, FDP) (Drucksache 7/375) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Abg. Dr. Müller-Emmert, Dürr, Dr. Bardens u. Gen.) (Drucksache 7/443) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts (CDU/CSU) (Drucksache 7/554) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Abg. Dr. Heck, Köster, Dr. Unland, Dr. Becker [Mönchengladbach], Dr. Blüm, Dr. Jahn [Münster], Nordlohne, Carstens [Emstek] u. Gen.) (Drucksache 7/561) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über ergänzende Maßnahmen zum Fünften Strafrechtsreformgesetz (Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz) (SPD, FDP) (Drucksache 7/376) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hauspflege und der Familienhilfe im Rahmen der Reichsversicherungsordnung (Abg. Rollmann, Frau Stommel, Frau Schroeder [Detmold], Dr. Götz, Burger, Geisenhofer und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/464) — Erste Beratung —, mit II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Leistungsverbesserungsgesetz) (SPD, FDP) (Drucksache 7/377) — Erste Beratung —, mit Antrag betr. Familienberatung und -planung (Abg. Frau Schlei, Frau Eilers [Bielefeld], Glombig, Dr. Nölling, Dr. Bardens, Spitzmüller, Christ, Frau Funcke und Fraktionen der SPD, FDP) (Drucksache 7/374), mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Familienberatung und -planung (Drucksache 7/549), mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Sammlung und Auswertung der Erfahrungen über die Folgen ärztlich vorgenommener Schwangerschaftsabbrüche (Drucksache 7/552) und mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Enquete-Kommission (Drucksache 7/548) Dr. de With (SPD) . . . . . . . 1761 A Dr. Eyrich (CDU/CSU) 1765 A von Schoeler (FDP) 1772 C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 1778 D Dr. Heck (CDU/CSU) 1796 D Jahn, Bundesminister (BMJ) . . 1798 B Frau Funcke (FDP) 1801 C Spranger (CDU/CSU) 1807 C Frau Dr. Timm (SPD) 1811 D Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) . 1815 D Frau Schlei (SPD) 1822 C Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 1825 A Frau Stommel (CDU/CSU) . . . . 1830 D Dr. Hirsch (FDP) 1832 B Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 1832 B Dr. Wallmann (CDU/CSU) . . . . 1834 A Dürr (SPD) 1836 B Frau Dr. Wex (CDU/CSU) . . . . 1837 B Krockert (SPD) 1838 D Fragestunde (Drucksache 7/555) Fragen A 68 und 69 des Abg. Immer (SPD) : Finanz- und wirtschaftsrechtliche Situation der überbetrieblichen Zusammenschlüsse landwirtschaftlicher Betriebe auf der Produktionsstufe Ertl, Bundesminister (BML) . . . . 1783 D, 1384 A, B, D, 1785 A Immer (SPD) . . . . . 1784 A, B, C, D Eigen (CDU/CSU) 1785 A Frage A 70 des Abg. Geldner (FDP) : Von der FAO für 1975 vorhergesagte weltweite Hungersnot Ertl, Bundesminister (BML) . . . . 1785 B Frage A 71 des Abg. Carstens (Emstek) (CDU/CSU) : Preisentwicklung auf dem Futtormittelsektor Ertl, Bundesminister (BML) 1785 C, 1786 A Carstens (Emstek) (CDU/CSU) . . . 1786 A Frage A 72 des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Anzahl der zur Förderung zugelassenen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe Ertl, Bundesminister (BML) . . . 1786 B, D, 1787 B Eigen (CDU/CSU) . . 1786 D, 1787 A Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . . 1787 B Frage A 25 des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Kompetenz der Europäischen Gemeinschaften für Umweltsicherung und Umweltschutz Genscher, Bundesminister (BMI) . 1788 A, B Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 1788 B Frage A 31 des Abg. Walther (SPD) : Stopp der Herstellung von Kopien des Films „Rote Fahnen sieht man besser" und Verbot ihrer Verwendung als Schulungsmaterial Genscher, Bundesminister (BMI) . 1788 D, 1789 B, C Walther (SPD) 1789 B Heyen (SPD) 1789 C Frage A 32 des Abg. Reiser (SPD) : Nutzung der Fernsehdokumentation „Rote Fahnen sieht man besser" für die staatsbürgerliche Schulung Genscher, Bundesminister (BMI) . 1789 C, D, 1790 A Reiser (SPD) 1789 D Hansen (SPD) 1790 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 III Fragen A 33 und 34 der Abg. Pensky und Reiser (SPD) : Einsatz der Bundeswehr bei Auseinandersetzungen mit Terroristen Genscher, Bundesminister (BMI) . 1790 B Pensky (SPD) 1790 D Fragen A 35 und 36 des Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) : Erfüllung von Ansprüchen auf Grund des Häftlingshilfegesetzes Genscher, Bundesminister (BMI) . . 1791 A, B, C, D Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) 1791 C, D Fragen A 37 bis 40 der Abg. Kiechle, Milz und Dr. Schulz (Berlin) (CDU/CSU) : Verhinderung von Interviews mit dem südvietnamesischen Staatspräsidenten Genscher, Bundesminister (BMI) . . 1792 B, 1794 C, D, 1795 A, B, C, D, 1396 A, B Kiechle (CDU/CSU) 1794 C, D Milz (CDU/CSU) 1795 A, B Dr. Schulz (Berlin) (CDU/CSU) . 1795 C, D Hansen (SPD) 1796 B Dr. Hupka (CDU/CSU) 1796 D Nächste Sitzung 1840 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1841* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 4 und 5 — Drucksache 7/555 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) betr. Fluchtversuche von Bürgern der DDR und Verhandlungen der Bundesregierung mit der DDR-Regierung über die Aufhebung des Schießbefehls 1841* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage A 6 — Drucksache 7/555 — des Abg. Glotz (SPD) betr. Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Rückzahlung von Studiendarlehen des Deutschen Studentenwerks . . . . 1842* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 7 und 8 — Drucksache 7/555 — des Abg. Groß (FDP) betr. Verkehr von Güter- und Personenzügen auf der geplanten Nord-SüdSchnellstrecke Hannover—Gemünden und Verbesserung der Infrastruktur bei Einrichtung eines Schnellverkehrs . . . . 1842* C Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 11 und 12 — Drucksache 7/555 — der Abg. Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) betr. Abstimmung der Planung der Interkontinentalflughäfen mit den Planungen neuer schienengebundener Verkehrssysteme und Übernahme neuer Verpflichtungen der Bundesregierung für den Ausbau des Großflughafens München II . . . . . . . 1842* D Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 20 und 21 — Drucksache 7/555 — des Abg. Benz (CDU/CSU) betr. Ausbau der wissenschaftlich-technischen Beziehungen mit den osteuropäischen Staaten und der Volksrepublik China . . . . . . . . 1843* B Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 23 und 24 — Drucksache 7/555 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) betr. Regelung des Sockelzuschlags und Abbau der Ausgleichszulagen im Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1844* B Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/555 — des Abg. Berger (CDU/CSU) betr. Regelung der Frühpensionierung in der Beamtenversorgung gegenüber der vergleichbaren Versorgung ehemaliger Behördenangestellten und -arbeiter . . . 1845* A Anlage 9 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 27 — Drucksache 7/555 — des Abg. Volmer (CDU/CSU) betr. Neuregelung der Versorgung bei Frühpensionierung . . . . . . . . 1845* B Anlage 10 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 28 und 29 — Drucksache 7/555 — des Abg. Wrede (SPD) betr. Maßnahmen der Bundesregierung auf Grund des Prüfungsberichts des Bundesrechnungshofs zum Bundeshaus- IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 halt 1971 im Bereich der Sportförderung und zweckbestimmte Verwendung der Sportförderungsmittel durch die Sportorganisationen 1845* C Anlage 11 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 30 — Drucksache 7/555 — des Abg. Reuschenbach (SPD) betr. einheitliche Führung von Schutz-und Kriminalpolizei auf der unteren Integrationsebene . . . . . . . . . 1846* B Anlage 12 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 41 und 42 — Drucksache 7/555 — des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Kläranlagen am Boden- see und Studie über die Phosphoreliminierung aus Abwässern 1846* D Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/555 — des Abg. Wurche (SPD) betr. Berichte über zu erwartende Versorgungsschwierigkeiten auf dem Heizölbzw. Kraftstoffmarkt . . . . . . . 1847* C Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens (BK) auf die Frage A 80 — Drucksache 7/555 — des Abg. Breidbach (CDU/CSU) betr. Aussagen des Bonner WAZ-Korrespondenten Zirngibl über Äußerungen des Bundeskanzlers zu den Preissteigerungen 1847* D 33. Sitzung Bonn, den 17. Mai 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 29. Sitzung, Seite 1498* A, Zeile 3, ist vor „unerheblich" das Wort „nicht" einzufügen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach* 18. 5. Dr. Ahrens ** 19. 5. Dr. Aigner 18. 5. Alber ** 19. 5. Amrehn ** 19. 5. Barche 26. 5. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 26. 5. Blumenfeld *** 20. 5. Frau von Bothmer ** 19. 5. Buchstaller *** 20. 5. Büchner (Speyer) ** 19. 5. Dr. Burgbacher *** 20. 5. Dr. Carstens (Fehmarn) ** 19. 5. Dr. Corterier *** 20. 5. Coppik 26. 5. Damm *** 20. 5. van Delden *** 20.5. Dr. Dregger ** 19. 5. Eckerland 26. 5. Dr. Enders ** 19. 5. Entrup 18. 5. Flämig *** 20. 5. Frehsee * 18. 5. Dr. Geßner *** 20. 5. Dr. Gölter ** 19. 5. Dr. Holtz ** 19. 5. Kahn-Ackermann ** 19. 5. Kater * 18. 5. Dr. Kempfler ** 19. 5. Dr. Klepsch *** 20. 5. Dr. Kliesing ** 19. 5. Krall *** 20. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 24. 5. Lagershausen ** 19. 5. Dr. Graf Lambsdorff 17. 5. Lange *** 20. 5 Lautenschlager * 18. 5. Lemmrich ** 19. 5. Lenzer ** 19. 5. Lücker * 19. 5. Marquardt ** 19. 5. Dr. Martin 26. 5. Mattick *** 20. 5. Memmel * 18. 5. Dr. Mende ** 19. 5. Dr. Müller (München) ** 19. 5. Neumann *** 20. 5. Frau Dr. Orth 26. 5. Pawelczyk ** 19. 5. Richter *** 20. 5. Rohde 25. 5. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Rollmann 18. 5. Schlaga ** 19. 5. Schmidt (Kempten) ** 19. 5. Schmidt (München) * 18. 5. Schmidt (Würgendorf) *** 20. 5. Frau Schuchardt ** 19. 5. Schulte (Unna) 18. 5. Dr. Schwencke ** 19. 5. Sieglerschmidt ** 19. 5. Springorum * 18. 5. Dr. Vohrer ** 19. 5. Frau Dr. Walz * 18. 5. Wende 25. 5. Zoglmann 18. 5. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 16. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen A 4 und 5) : Wieviel versuchte und wieviel tödlich geendete Fluchtversuche von Bürgern der DDR sind der Bundesregierung seit Beginn der Verhandlungen über den Grundvertrag bekanntgeworden? Wann und in welcher Form gedenkt die Bundesregierung mit der DDR-Regierung über eine Aufhebung des Schießbefehls an der Mauer zu verhandeln? Zu Frage 4: Seit dem 9. August 1972, dem Tag, da das Kabinett der Aufnahme von Verhandlungen mit der DDR über den Grundvertrag zustimmte, sind insgesamt 6 Fälle mit Sicherheit bekannt, in denen Personen bei Fluchtversuchen aus der DDR ums Leben gekommen sind. Die Anzahl der versuchten Fluchtversuche ist im Bundesgebiet nicht zu ermitteln, da vermutlich ein Teil der gescheiterten Versuche nicht erst unmittelbar an der Grenze zum Bundesgebiet, sondern im Vorfeld der Grenze innerhalb der DDR aufgrund des Sperrsystems endete. Zu Frage 5: Zu Ihrer zweiten Frage darf ich auf das verweisen, was der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen am 10. Mai in der Debatte über den Grundvertrag hier vor dem Plenum gesagt hat. Ich darf zitieren: Wenn dieser Vertrag nun geschlossen ist und beide deutschen Staaten ihren Willen zur friedlichen Verständigung mit dem Antrag auf Beitritt zu den Vereinten Nationen bekräftigen, muß sich das auch auf diese Grenze auswirken - und zwar nicht nur so, daß sie für nachbarschaftliche Besuche durchlässiger wird, sondern vor allem auch dadurch, daß an dieser Grenze das Schießen aufhört. 1842* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 Die Bundesregierung wird sich, wie Herr Bundesminister Franke betont hat, nicht damit abfinden, daß an dieser Grenze auf Menschen geschossen wird. Sie sieht aber nur einen Weg, auf dem es zu einer allmählichen Veränderung auch des Zustandes an der Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten kommen kann: Durch die eingeleitete Vertragspolitik müssen Verhältnisse geschaffen werden, in denen für Schießbefehl und Tötungsanlagen kein Platz mehr ist. Anlage 3 Antwort Parl. Staatssekretär Zander vom 16. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Glotz (SPD) (Drucksache 7/555 Frage A 6) : Ist der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft bereit, darauf hinzuwirken, daß bei der Rückzahlung von Studiendarlehen des Deutschen Studentenwerks die betreffenden Verwaltungsvorschriften so geändert werden, daß der Darlehnsnehmer vom Tilgungsbeginn nochmals verständigt wird, ehe -- als Konsequenz des Zahlungsversäumnisses — das gesamte Darlehen fällig wird? Die von Ihnen angesprochene Änderung der Verwaltungsvorschriften ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht erforderlich, und zwar aus folgenden Gründen: Bei den Studiendarlehen, die bis zum Wintersemester 1963/64 vergeben wurden, sahen die Honnef-Richtlinien keine besondere Zahlungsaufforderung vor dem von vornherein auf einen bestimmten Termin gestellten Tilgungsbeginn vor. Dennoch hat das Deutsche Studentenwerk — im Hinblick auf die sofortige Fälligkeit des gesamten Darlehens bei über vierwöchigem Rückstand mit einer Tilgungsrate — seit Ende 1970/Anfang 1971 jeweils Fälligkeitsbenachrichtigungen verschickt, ohne daß dies in den Richtlinien vorgeschrieben war. Im Zuge einer grundlegenden Umstellung der Darlehensvergabe ab Sommersemester 1964 wurde in den Honnef-Richtlinien vorgesehen, daß bei Darlehen, die von diesem Zeitpunkt an vergeben worden sind, der Fälligkeitstermin für die erste Tilgungsrate erst nach Studienabschluß bzw. -abbruch vom Deutschen Studentenwerk festgesetzt wird. Dem Darlehensnehmer wird dies jeweils rechtzeitig vor der Fälligkeit der ersten Tilgungsrate mitgeteilt. Nunmehr ist also in jedem Falle sichergestellt, daß der Darlehensnehmer nicht vom Fälligkeitstermin für die erste Tilgungsrate überrascht wird. Eine wichtige Ausnahme bilden jedoch die Fälle, in denen der Darlehensnehmer nicht benachrichtigt werden kann, weil er der Verpflichtung, dem Deutschen Studentenwerk jede Adressenänderung mitzuteilen, nicht nachgekommen ist, und daher die Ermittlung der neuen Adresse nicht rechtzeitig möglich ist. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Groß (FDP) (Drucksache 7/555 Fragen A 7 und 8) : Treffen Berichte zu, wonach die Deutsche Bundesbahn auf der geplanten Nord-Süd-Schnellstrecke zwischen Hannover und Gemünden außer dem Schnellverkehr auch andere Züge, Güterund Personenzüge, in kurzen Zeitabständen verkehren lassen will? Welchen Wert für die Verbesserung der Infrastruktur in der von dieser Strecke berührten Region mißt die Bundesregierung ihr bei, wenn die Deutsche Bundesbahn lediglich einen Schnellverkehr mit den Haltepunkten Hannover und Kassel einrichten will? Bei dem derzeitigen Stand der Planungen beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn, folgende Zuggattungen auf den Neubaustrecken zu fahren: Trans-Europ-Expreß-, Intercity-Züge Höchstgeschwindigkeit 200 km/h D-Züge Höchstgeschwindigkeit 160 km/h Trans-Europ-Expreß-Güterzüge — TEEM —, Schnellgüterzüge Höchstgeschwindigkeit 120 km/h Es handelt sich also durchweg um Schnellverkehr. Ein Personennahverkehr ist auf den Neubaustrekken nicht vorgesehen. Die Neubaustrecke der Deutschen Bundesbahn Hannover–Gemünden liegt in ihrer Linienführung nicht endgültig fest. Insbesondere im Abschnitt Hannover–Kassel ist über ,die Anbindung der Städte Hildesheim und Göttingen noch nicht entschieden. Zur Zeit läuft das landesrechtliche Raumordnungsverfahren für diesen Abschnitt. Jedenfalls wird jedoch die Neubaustrecke die bessere Anbindung des Zonenrandgebietes erheblich fördern und weit ausstrahlende Auswirkungen auslösen. Wegen des beabsichtigten schnellen Verkehrs dient sie im Gegensatz zu den bisherigen Eisenbahnstrecken im wesentlichen nicht einer örtlichen Erschließung. Durch die Entflechtung des schnellen und langsamen Schienenverkehrs wird eine erhebliche Steigerung der Leistungsfähigkeit erreicht. Auf der bestehenden Strecke können Fahrplantrassen frei gemacht werden, die durch neue Züge belegt werden können. So wird indirekt zusätzlich mit der Neubaustrecke auf der vorhandenen Nord-Süd-Strecke die Möglichkeit für Verbesserungen geschaffen, die der Region zugute kommen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) (Drucksache 7/555 Fragen A 11 und 12) : Inwieweit ist die Planung der Interkontinentalflughäfen, insbesondere die von München II, im Hinblick auf die voraussicht- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 1843* liche Abnahme des innerdeutschen Flugverkehrs infolge der wachsenden Leistungsfähigkeit der Deutschen Bundesbahn mit den Planungen jetzt in Vorbereitung befindlicher neuer schienengebundener Verkehrssysteme und der anzustrebenden Raumund Siedlungsstruktur abgestimmt? Ist die Bundesregierung bereit, vor Übernahme neuer finanzieller Verpflichtungen für die Planung und den Ausbau des Großflughafens München II die Fertigstellung des Bundesraumordnungsprogramms und des Gesamtverkehrswegeplans abzuwarten? Zu Frage A 11: Soweit der Bund sich an dem Bau und an dem Betrieb interkontinentaler Flughäfen beteiligt, ist deren genereller Standort durch das Verkehrspolitische Programm der Bundesregierung bezeichnet worden. Die generelle Festlegung dieser Standorte beruht auf der Überlegung, daß im Süden, im Norden und in der Mitte des Bundesgebietes sowie im Bereich der Bundeshauptstadt je ein interkontinentaler Flughafen durch das heutige und künftige Verkehrsaufkommen erforderlich ist. Bisher sind keine Gesichtspunkte erkennbar, welche zu einer Korrektur dieser Überlegungen führen könnten. Dies bezieht sich übrigens nur auf das finanzielle Engagement des Bundes. Zu Frage A 12: Die Bundesregierung kann das Eingehen finanzieller Verpflichtungen, die sich aus dem vorgesehenen Beteiligungsverhältnis an der Flughafen München GmbH ergeben werden, nicht von der Fertigstellung des Bundesraumordnungsprogrammes und des Bundesverkehrsprogrammes abhängig machen. Hierzu bestünde auch kein Anlaß, da die beiden Programme von der Aufgabenstellung her nur einen diesbezüglichen Rahmen abstecken sollen und nicht auf Einzelheiten abzielen können, die sich auf Beteiligungsverpflichtungen des Bundes auswirken würden. Das Abwarten der beiden Bundesprogramme erübrigt sich auch deshalb, weil der geplante Flughafen München II den bisherigen Flughafen München-Riem ersetzen wird und in den Vorarbeiten für beide Programme bereits von der Notwendigkeit eines Verkehrsflughafens im Raume München ausgegangen worden ist. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 16. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen A 20 und 21): Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung aber den Ausbau der wissenschaftlich-technischen Beziehungen mit den osteuropäischen Staaten, insbesondere der Sowjetunion, und welche Verträge sind bisher zur Koordinierung dieser Beziehungen abgeschlossen worden? Was hat die Bundesregierung unternommen, um die wissenschaftlich-technischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zu verstärken, und wie hat sich insbesondere der Wissenschaftleraustausch und die wissenschaftlich-technische Kooperation im Jahr 1972 zwischen diesen beiden Staaten entwickelt? Zu Frage A 20: Seit Abschluß des deutsch-sowjetischen Vertrages und einsetzend mit der Reise von Bundesminister Leussink bemüht sich die Bundesregierung um eine wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit der Sowjetunion. Dies kam bereits in dem gemeinsamen Abschlußkommuniqué über die Reise von Bundesminister Leussink zum Ausdruck, das etwa 20 Gebiete bezeichnete, die für eine beiderseits interessierende Kooperation in Betracht kommen. Anknüpfend an diesen Aufenthalt hat mit der Sowjetunion ein Austausch von Fachdelegationen auf den Gebieten der Plasmaphysik, Hochenergiephysik, Schwerionenforschung, Biochemie, Dokumentation und Information, der neuen Verkehrstechnologie und Schnellen Brutreaktoren stattgefunden, um sich gegenseitig über Forschung und Entwicklung in den genannten Bereichen zu unterrichten und gemeinsam interessierende Themen für eine Zusammenarbeit festzustellen. Bei der Durchführung des Delegationsaustausches hat sich herausgestellt, daß folgende Gebiete, für die bereits konkrete und teilweise abgestimmte Vorschläge erarbeitet wurden, in naher Zukunft bei der Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung sein können: Dokumentation, neue Verkehrstechnologien, Molekularbiologie, Hochenergiephysik und Schnelle Brutreaktoren. Voraussetzung für eine projektbezogene Kooperation in einzelnen Bereichen von Wissenschaft und Technik ist jedoch der Abschluß des Regierungsabkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, mit dessen Unterzeichnung zu rechnen ist, sobald eine befriedigende Regelung über die Einbeziehung Berlins in die Zusammenarbeit vorliegen wird. Aber auch mit anderen osteuropäischen Ländern finden Gespräche über den Ausbau der wissenschaftlich-technischen Beziehungen statt. Mit Rumänien besteht in einigen Teilbereichen der Kernenergie eine intensive Zusammenarbeit, die nach der für Sommer dieses Jahres vorgesehenen Unterzeichnung des Rahmenabkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auch auf andere Gebiete ausgedehnt werden soll. Die Kontakte zu Polen und zur CSSR haben sich bisher im Rahmen der 1970 abgeschlossenen langfristigen Handelsabkommen abgespielt, die, wenn auch nicht schwerpunktmäßig, eine Zusammenarbeit auch auf wissenschaftlich-technischem Gebiet vorsehen. Noch in diesem Monat wird eine polnische Expertendelegation die Bundesrepublik Deutschland besuchen, um mit der Bundesregierung und verschiedenen Forschungseinrichtungen die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit auf einigen ausgewählten Gebieten zu erörtern. Zur Frage der Koordinierung der wissenschaftlichtechnischen Beziehungen mit Osteuropa durch Verträge ist zu sagen, daß die Bundesregierung bisher mit osteuropäischen Staaten noch keine Abkommen geschlossen hat, die sich ausschließlich mit Fragen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit befassen. Folgende Abkommen beschäftigen sich jedoch u. a. auch mit einer wissenschaftlich-technischen Kooperation: 1. Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik 1844' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien vom 28. Juli 1969 (Schwerpunkt: Kulturelle Zusammenarbeit). 2. Langfristiges Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Warenverkehr und die Kooperation auf wirtschaftlichem und wissenschaftlichtechnischem Gebiet vom 17. Dezember 1970 (Schwerpunkt: wirtschaftliche Zusammenarbeit). 3. Langfristiges Abkommen zwischen der Regierung der BRD und der Regierung der Volksrepublik Polen über den Warenverkehr und die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und wissenschaftlich-technischem Gebiet vom 15. Oktober 1970 (Schwerpunkt: wirtschaftliche Zusammenarbeit). Darüber hinaus sind, wie ich bereits erwähnte, wissenschaftlich-technische Regierungsabkommen mit der UdSSR und Rumänien vorgesehen. Auf nichtstaatlicher Ebene ist vor allem die Vereinbarung über einen Wissenschaftleraustausch und über eine wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Akademie der Wissenschaften der UdSSR vorn 28. September 1970 hervorzuheben. Zu Frage A 21: Nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der Volksrepublik China und nach dem Abschluß eines deutsch-chinesischen Handelsabkommens haben Ende 1972 auch im wissenschaftlich-technischen Bereich erste Kontakte stattgefunden. Im Dezember 1972 unterrichtete sich eine Fachdelegation für Kernenergie aus Professoren der Tsing-Hua-Universität in Peking über Kernforschung und Kerntechnik in der Bundesrepublik. Über dasselbe Gebiet führte im Januar dieses Jahres eine Delegation des Chinesischen Ministeriums für Energie und Gewässerschutz u. a. Informationsgespräche in Bonn. Abgesehen von diesen beiden Besuchen gibt es bisher weder auf Regierungsebene noch im außerstaatlichen Bereich einen Wissenschaftleraustausch oder eine wissenschaftlich-technische Kooperation mit China. Die Bundesregierung ist ebenso wie die Volksrepublik China an dem Ausbau der wissenschaftlich-technischen Beziehungen zwischen beiden Ländern interessiert. Es besteht jedoch auf deutscher Seite bisher nur wenig Überblick über den Stand und die Entwicklung von Wissenschaft und Technik in China. Die Deutsche Botschaft in Peking wurde deshalb beauftragt, sich hierüber umfassend zu informieren und zu berichten. Erst danach wird es möglich sein, entsprechend dem beiderseitigen Kooperationsinteresse auch im wissenschaftlich-technischen Bereich mit einer Zusammenarbeit zu beginnen. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen A 23 und 24) : Ist die Bundesregierung bereit, entgegen der im bisherigen Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst-und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern vorgesehenen Regelung des Sockelzuschlags diesen um mindestens 10 DM je kinderzuschlagsberechtigtes Kind zu erhöhen? Wird die Bundesregierung die in Artikel TT § 2 Abs. 2 und 3 des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern getroffene Regelung über die Aufzehrung der Ausgleichszulagen ersatzlos streichen, um nicht einer großen Zahl bayerischer Landes- und Kommunalbeamter gesetzlich gesicherte Rechtspositionen zu nehmen? Zu Frage A 23: Im Zusammenhang mit der Reform des Familienlastenausgleichs ist beabsichtigt, die Gewährung des Kinderzuschlags neu zu regeln, indem auch der öffentliche Dienst in eine allgemein gültige Regelung einbezogen werden soll. Das hat zur Frage, daß auch die kinderbezogenen Bestandteile im Ortszuschlag überprüft und neu geregelt werden müssen. Die von Ihnen vorgeschlagene Verbesserung des Ortszuschlags durch eine Erhöhung des Sockelbetrages würde eine solche Neuregelung erheblich erschweren. Darüber hinaus darf ich auch auf die beträchtlichen Kosten hinweisen, die durch die Realisierung Ihres Vorschlags entstehen würden. Sie belaufen sich auf jährliche Mehrausgaben bei Bund, Bahn und Post (einschließlich Soldaten und Tarifbereich) in Höhe von rund 235 Mio DM. Die Bundesregierung hält es aus diesen Gründen nicht für vertretbar, in den Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen eine entsprechende Regelung aufzunehmen. Zu Frage A 24: Durch das Erste Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (1. BesVNG) vom 18. März 1971 ist nach der Übertragung der konkurrierenden Besoldungsgesetzgebungskompetenz auf den Bund ein erster Schritt zur Vereinheitlichung der Besoldung in Bund und Ländern getan worden. Ein Hauptanliegen des Gesetzes war die Vereinheitlichung der allgemeinen Zulagen in Bund und Ländern. Durch diese Harmonisierung ist in wenigen Fällen in einzelnen Ländern eine Verringerung der Bezüge eingetreten. Das 1. BesVNG sah ursprünglich eine Ausgleichsregelung für diese Fälle nicht vor. Im Interesse der betroffenen Beamten ist aber nunmehr in Artikel II § 2 Abs. 1 des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern die Zahlung einer Ausgleichszulage vorgesehen. In Anlehnung an die im 1. BesVNG bereits für andere Ausgleichszulagen getroffene Regelung verringert sich die Ausgleichszulage vom 1. Januar 1973 an jeweils um 1/3 des Betrages, um den sich die Dienstbezüge auf Grund von allgemeinen Besoldungsverbesserungen erhöhen. Der Abbau der Ausgleichszulage ist geboten, um eine möglichst schnelle Vereinheitlichung des Zulagenwesens herbeizuführen. Die Abbauregelung in Artikel II § 2 Abs. 2 und 3 des Entwurfs des Zweiten Bundesbesoldungserhö- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 1845* hungsgesetzes stellt keine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Bayerischen Regelung dar, denn die durch § 7 Abs. 5 des Dritten Bayerischen Besoldungsänderungsgesetzes vom 13. März 1972 getroffene Ausgleichsregelung sah für diese Fälle einen Abbau in der gleichen Höhe vor. Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Frage A 26) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Regelung der Frühpensionierung in der Beamtenversorgung gegenüber der vergleichbaren Versorgung ehemaliger Behördenangestellten und -arbeiler in einem besonderen Maße einen Rückstand aufweist, und welche gesetzgeberischen Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung aus dem Bericht, den der Bundesminister des Innern zu diesem Problem erstellt hat, zu ziehen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Regelung für die sogenannte „Frühpensionierung" in der Beamtenversorgung gegenüber der vergleichbaren Versorgung ehemaliger Behördenangestellter und -arbeiter ungünstiger ist. Die Bundesregierung beabsichtigt, in den Entwurf eines Zweiten Besoldungsvereinheitlichungsgesetzes eine Regelung über die Verbesserung des Ruhegehaltes der wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getretenen Beamten und Berufssoldaten entsprechend dem von mir vorgelegten Bericht aufzunehmen. Anlage 9 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Volmer (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Frage A 27): Trifft es zu, daß die Länder einer Neuregelung der Versorgung bei Frühpensionierung im Prinzip zugestimmt haben, und bis wann darf dann mit einer Gesetzesvorlage der Bundesregierung gerechnet werden, für die der Bundesminister des Innern auf Formulierungshilfen für eine in der vergangenen Legislaturperiode in Erwägung gezogene Initiative zurückgreifen kann? Die zuständigen Landesressorts haben einer Neuregelung der Versorgung bei sogenannter „Frühpensionierung" von Beamten und Berufssoldaten im Grundsatz zugestimmt. Wie ich in der Antwort auf die Frage des Herrn Kollegen Berger ausgeführt habe, gehe ich davon aus, daß eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung in den Entwurf eines Zweiten Besoldungsvereinheitlichungsgesetzes aufgenommen wird. Dabei kann auf den meinem bereits vorgelegten Bericht beigegebenen Formulierungsvorschlag zurückgegriffen werden. Anlage 10 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wrede (SPD) (Drucksache 7/555 Fragen A 28 und 29) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf Grund des Prüfungsberichts des Bundesrechnungshofs zum Bundeshaushalt 1971 im Bereich der Sportförderung ergriffen? Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, daß die Sportfürderungsmittel von den Sportorganisationen zweckbestimmt und nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen verwendet werden, wie dies der Bundesrechnungshof in seinen Beanstandungen zum Bundeshaushalt 1971 gefordert hat? Zu Frage A 28: Dem Deutschen Bundestag liegen die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu der Bundeshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 1970 vom 31. August 1972 (Bundestagsdrucksache 7/8 Sachgebiet 63) vor. Mit Beschluß vom 1. Februar 1973 hat der Deutsche Bundestag die Bemerkungen an den Haushaltsausschuß überwiesen. Nach einem Generalbeschluß des Haushaltsausschusses sollen die vom Bundesrechnungshof gezogenen Bemerkungen im Rechnungsprüfungsausschuß unter Beteiligung der betroffenen Ressorts eingehend beraten werden. Für das Haushaltsjahr 1971 liegen dem Deutschen Bundestag aus dem Bereich der Sportförderung Bemerkungen des Bundesrechnungshofes noch nicht vor. Der Bundesrechnungshof hat seine Prüfungsergebnisse für das Jahr 1971 aus dem Bereich der Sportförderung lediglich gemäß § 96 BHO meinem Hause zur Stellungnahme zugeleitet. Erst aufgrund der Stellungnahme meines Hauses wird der Bundesrechnungshof endgültig darüber befinden, welche Bemerkungen er gemäß § 97 BHO dem Deutschen Bundestag zuleiten wird. Die mit der Vergabe von Bundesmitteln an rund 50 Bundessportfachverbände verbundenen Probleme sind dem Bundesministerium des Innern bekannt. Sie beruhen im wesentlichen darauf, daß den Verbänden bis zum Jahre 1970 weitgehend nur ehrenamtliche Kräfte zur verwaltungsmäßigen Abwicklung der Förderungsmaßnahmen zur Verfügung standen. Die Bundesregierung hat wegen sämtlicher Prüfungsbemerkungen des Bundesrechnungshofes, die sich auf das Haushaltsjahr 1970 beziehen, unverzüglich eingehende Besprechungen mit den betroffenen Bundessportfachverbänden geführt. Sie ist bemüht, die Beanstandungen bis zur Erörterung im Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages auszuräumen. Hinsichtlich der generellen Maßnahmen, die das Bundesministerium des Innern zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Mittelverwendung getrofen hat, wird auf die Antwort zu Ihrer nachfolgenden Frage verwiesen. Zu Frage A 29: Die Bundesregierung macht bei der Bewilligung der Zuwendungen zur Auflage, daß bei der Verwendung der Mittel die Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung zur Bewirtschaftung von Zuwendun- 1846* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 gen (Bewirtschaftungsgrundsätze) ausnahmslos und zwingend beachtet werden. Bei der Anwendung dieser Vorschriften ergeben sich allerdings immer wieder Schwierigkeiten, weil die bei den Verbänden mit der Abrechnung der Mittel beauftragten Personen nicht in jedem Fall über die nötige Sachkenntnis verfügen. Um dem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung folgendes veranlaßt: — Erleichterung der Anstellung hauptamtlicher Führungskräfte für die Bundessportfachverbände (insbesondere Geschäftsführer) durch Übernahme der Vergütung dieser Führungskräfte seit dem Jahre 1970. Zur Zeit werden 34 Kräfte vom Bund bezahlt. — Erklärung der Bereitschaft des Bundesministeriums des Innern, Bundesmittel zur zentralen Schulung des Verwaltungspersonals der Bundessportfachverbände zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung knüpft hieran die Erwartung, auch durch diese Maßnahme auf die ordnungsgemäße Verwendung der Bundesmittel hinzuwirken. — Abstimmung aller mit Bundesmitteln zu finanzierenden Einzelmaßnahmen mit den Bundessportfachverbänden unter Beteiligung des Bundesausschusses zur Förderung des Leistungssports des Deutschen Sportbundes in sog. Jahresplanungs- und Realisierungsgesprächen. Die Absprachen werden für verbindlich erklärt. — Vermehrung der Zahl der im Rahmen der verwaltungsmäßigen Prüfung einzusetzenden Prüfer — ggf. durch Mitwirkung des Bundesverwaltungsamts. — Intensivierung der Prüfung der Verwendungsnachweise auch durch Einschaltung von Stellen außerhalb der Bundesverwaltung, die aufgrund. besonderer Sachkenntnis und Verantwortlichkeit treuhänderisch für bestimmte Bundessportfachverbände tätig werden sollen. Hierauf wurde bereits im Bericht vor dem Sportausschuß des Deutschen Bundestages am 14. März 1973 hingewiesen. Anlage 11 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 7/555 Frage A 30) : Hält die Bundesregierung an der auch von ihr im Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland vo Juni 1972 zum Ausdruck gebrachten Absicht fest, auf eine einheitliche Führung von Schutz- und Kriminalpolizei auf der unteren Integrationsebene (Polizeidirektion/Polizeipräsidium) hinzuwirken, und wird sie dies insbesondere bei solchen Ländern tun, die diese einheitliche Führung noch nicht verwirklicht haben? Bei der Verabschiedung des Programms für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland bestand Einigkeit zwischen den Innenministern/ Innensenatoren der Länder und dem Bundesminister des Innern, einheitliche und leistungsfähige Organisationseinheiten der Polizei in allen Bundesländern zu haben. Ich habe mich hierfür verwendet und werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, daß diese Konzeption beibehalten wird. Auf die Verwirklichung des Sicherheitsprogramms in den einzelnen Bundesländern kann die Bundesregierung in dem von Ihnen angesprochenen Bereich der polizeilichen Organisation auf unterer Ebene keinen unmittelbaren Einfluß nehmen, weil es sich hier um Fragen der inneren Organisation der Länder handelt. Nach den mir zugegangenen Auskünften ist die Forderung nach einer einheitlichen Führung von Schutz- und Kriminalpolizei in den meisten Ländern bereits verwirklicht, in Hamburg sind die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, in Hessen wird die dazu bestehende gesetzliche Regelung spätestens bis zum 1. Januar 1977 auf allen Ebenen verwirklicht sein. In Nordrhein-Westfalen ist die Forderung nach einheitlicher Führung von Schutz- und Kriminalpolizei bereits seit 1953 auf allen Ebenen verwirklicht; auf unterer Ebene in den Kreispolizeibehörden (Polizeipräsident, Polizeidirektor, Oberkreisdirektor), auf mittlerer Ebene bei den Regierungspräsidenten (Landespolizeibehörden). Im Saarland kann das Organisationsschema des Sicherheitsprogramms wegen der geringen Ausdehnung des Landes und seinem dadurch bedingten Verwaltungsaufbau nur modifiziert zur Anwendung I kommen. Eine einheitliche Führung besteht hier nur auf der oberen Ebene beim Innenminister. Bei der Verbrechensbekämpfung hat das Kriminalpolizeiamt Leitungsbefugnis auch gegenüber der Schutzpolizei. In Schleswig-Holstein wird die im Sicherheitsprogramm geforderte Integration von Schutz- und Kriminalpolizei dadurch erfüllt, daß einerseits die Leiter der Polizeidirektionen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in ihrem Bezirk verantwortlich sind und im Zusammenwirken mit den Leitern der anderen für ihren Bezirk zuständigen Polizeibehörden für die hierfür erforderlichen Maßnahmen zu sorgen haben, andererseits die Kriminalpolizeidirektionen allen Polizeidienststellen für die kriminalpolizeiliche Tätigkeit Weisungen erteilen können. Anlage 12 Antwort des Bundesministers Genscher vom 17. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen A 41 und 42) : Sind nach Überzeugung der Bundesregierung die Voraussetzungen dafür gegeben — auch durch die Bundesmittel des 5-JahresLeitprogramms zur Sanierung des Bodensees —, daß bis 1975/76 die Kläranlagen am Bodensee und alle wichtigen Anlagen im Einzugsgebiet des Bodensees mit biologischen und chemischen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 1847* Stufen in Betrieb sind, um damit die Reinhaltung des Bodensees sicherzustellen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Studie „Phosphoreliminierung aus Abwässern --- nur ein Finanzierungsproblem?" des Arbeitskreises für Umweltschutz an der Universität Konstanz, in der er eine zweckgebundene Phosphatsteuer fordert, um den Phosphatverbrauch im Zusammenhang mit einer Deklarierungspflicht auf ein Mindestmaß zu reduzieren und um dadurch zusätzliche Finanzierungsmittel für den beschleunigten Bau der unentbehrlichen Kläranlagen mit chemischer Fällung für Abwasserphosphat zu erhalten? Zu Frage A 41: Das in der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee zwischen den BodenseeAnliegerstaaten abgestimmte Reinhaltungsprogramm ist so konzipiert, daß bis zum Jahre 1975 alle Kläranlagen am See und auch alle wesentlichen Anlagen im Hinterland mit dreistufiger, d. h. mechanischer, biologischer und chemischer Reinigung in Betrieb genommen werden. Dadurch wird die Belastung des Bodensees durch Abwässer und auch die mit den Abwässern in den See gelangende Phosphorzufuhr ganz wesentlich verringert werden. Der weitere Ausbau der Kanalisationen und die Errichtung der restlichen Kläranlagen wird allerdings noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Die Durchführung des Reinhaltungsprogramms ist im wesentlichen eine Frage der Finanzierung. Es wird also davon abhängen, daß überall im Einzugsgebiet des Bodensees die erforderlichen Geldmittel von den Verursachern aufgebracht werden und daneben staatliche Hilfen zur Verfügung stehen. Die deutsche Investitionsplanung geht davon aus, daß die von den Ländern Baden-Württemberg und Bayern vorgesehenen Beihilfen samt den von der Bundesregierung aus dem Programm zur Sanierung von Rhein und Bodensee zur Verfügung zu stellenden Mittel ausreichen, um das z. Z. in Ausführung begriffene Schwerpunktprogramm in der vorgesehenen Zeit zu verwirklichen. Die Bundesregierung ist außerdem nach wie vor bereit, den Bau von Kläranlagen im Bodenseegebiet nach Kräften mit ERP-Krediten zu fördern. Zu Frage A 42: Die Bundesregierung hat die Studie „Phosphoreliminierung aus Abwässern — nur ein Finanzierungsproblem?" zur Kenntnis genommen. Der Vorschlag einer Phosphatsteuer, wie er auch in der Anhörung des Bundesministeriums des Innern am 26. und 27. Februar 1973 gemacht wurde, wird z. Z. im Rahmen der Überlegungen zur Änderung des Detergentiengesetzes überprüft. Ohne dem Ergebnis dieser Überprüfung vorgreifen zu wollen, sei jedoch schon jetzt auf einen Nachteil der zweckgebundenen Phosphat-Abgabe hingewiesen, der darin liegt, daß auch die Verbraucher belastet würden, die in Gegenden wohnen, in denen Phosphateinleitungen in Gewässer nicht schädlich sind. Ein großer Teil der Bevölkerung der Bundesrepublik lebt im Einzugsbereich von Gewässern, in denen das Phosphat sich nicht schädlich auswirkt. Insofern wäre eine solche Abgabe nicht ohne weiteres mit dem Verursacherprinzip zu vereinbaren. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 17. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wurche (SPD) (Drucksache 7/555 Frage A 64) : Treffen Berichte zu, daß es mittel- bis langfristig zu Versorgungsschwierigkeiten auf dem Heizöl- bzw. Kraftstoffmarkt (Benzin u. a.) kommen könnte, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um die Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin auf diesem Gebiet sicherzustellen? Gegenwärtig sind Versorgungsschwierigkeiten auf dem Heizöl- und Benzinmarkt der Bundesrepublik und West-Berlins nicht aufgetreten. Die weltweit anhaltende angespannte Versorgungslage kommt jedoch in dem beträchtlichen Anstieg der Verbraucherpreise zum Ausdruck. Bei den unterschiedlichen Versorgungs- und Einkaufsquellen der auf dem deutschen Markt tätigen Unternehmen sind gewisse Engpässe bei einzelnen Gesellschaften jedoch nicht auszuschließen, vor allem bei den Gesellschaften, die ihre Versorgung auf kurzfristige Lieferverträge abgestellt haben. In diesem Zusammenhang spielt auch der zum Teil erhebliche Preisunterschied zwischen den innerdeutschen Marktpreisen und den für Importware geforderten Preisen eine Rolle. Insgesamt sind mengenmäßige Versorgungsschwierigkeiten nach allem, was bisher über die mittelfristigen Versorgungsschwierigkeiten bekanntgeworden ist, nicht zu erwarten. Die langfristige Versorgung des deutschen Marktes hängt weitgehend von dem Aufschluß neuer Erdölquellen in der Welt ab. Mit der Vorsorge hierfür beschäftigen sich z. Z. alle internationalen Gremien; im Augenblick ist noch nicht abzusehen, zu welchen Schritten der sich in gleicher Lage befindlichen Verbraucherländer diese Überlegungen führen werden. Soweit die Bundesregierung im nationalen Bereich überhaupt gegensteuern kann, können die Vorsorgemaßnahmen der Bundesregierung nur langfristiger Art sein. Diesem Aspekt hat die Bundesregierung seit jeher ihre besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Diese Bemühungen kommen vor allem in der Stärkung der Rohölbasis der deutschen Gruppe, der Verbesserung der unter deutscher Flagge fahrenden Tankerflotte sowie in einer Erhöhung der Vorratshaltung in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrohölreserve, Aufstockung der Mindestvorräte von 65 auf 90 Tage) zum Ausdruck. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens vom 17. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Frage A 80) : Treffen die Aussagen des Bonner WAZ-Korrespondenten Zirngibl (vom 5. Mai 1973) zu, nach denen der Bundeskanzler vor einem kleinen Kreis erklärt haben soll, daß die Gehaltserhöhungen über den Preissteigerungen liegen und daß „selbst dann, wenn sich dieses Verhältnis einige Jahre zuungunsten der Beschäftigten verändern sollte", dies nicht so schlimm sei, daß es möglich sein muß, mit Preissteigerungen zu leben, so wie dies in 1848* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 33. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Mai 1973 anderen Ländern schon lange der Fall ist, und wenn ja wie vereinbart der Bundeskanzler diese seine Auffassung mit der gleichfalls von ihm erhobenen Forderung nach mehr sozialer Gerechtigkeit? Die von Ihnen zitierten Aussagen hat der Herr Bundeskanzler weder wörtlich noch sinngemäß -auch nicht im kleinen Kreis getan. Jedoch hat der Bundeskanzler im großen Kreis, nämlich hier vor dem Deutschen Bundestag am 10. Mai 1973 erklärt: Unsere Wirtschafts- und Finanzpolitik ist und bleibt auf Stabilität ausgerichtet. Und das heißt gegenwärtig: Preisdämpfung. An anderer Stelle hat der Bundeskanzler in derselben Rede gesagt: Wir werden weiterhin eine Wirtschafts- und Finanzpolitik mit Augenmaß zu betreiben haben. Das heißt auch in der gegenwärtigen Konjunkturphase, daß man die Schraube nicht überdreht. Deshalb haben wir keinen allgemeinen Konjunkturzuschlag vorgesehen. Auf das Bemühen der Gewerkschaften um ein stabilitätsorientiertes Verhalten durfte nicht falsch reagiert werden. Aus diesen, im Protokoll des Deutschen Bundestages nachzulesenden Äußerungen des Herrn Bundeskanzlers, wird wohl deutlich, daß es der Bundesregierung besonders darauf ankam, ein sozial ausgewogenes Stabilitätsprogramm in Kraft zu setzen. Die Bundesregierung hat daher auch bewußt darauf verzichtet, einen allgemeinen Konjunkturzuschlag zu erheben, der die breiten Schichten der Arbeitnehmer belastet hätte.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das steht vollkommen in Ihrem Belieben, Herr Abgeordneter, ob Sie eine Frage zulassen.


Rede von Friedrich Hölscher
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Wir haben mit der Erhöhung um 11,35 % den höchsten Anhebungssatz überhaupt erreicht. Damit erhalten die Rentner einen Ausgleich für die Preissteigerungen und nehmen an der Lohnentwicklung teil. Trotz dieses hohen Anpassungssatzes haben wir nicht daran gedacht und werden auch nicht daran denken, etwa aus stabilitätspolitischen Gründen Abstriche vorzunehmen. Stabilitätspolitik auf dem Rücken der Rentner wird es nicht geben. Das sei allen denen gesagt, die uns derartige



Hölscher
Absichten unterstellen, z. B. gerade auch im Zusammenhang mit unserer kritischen Haltung zur Einführung der jährlichen Automatik der Rentenanpassung, womit ich beim ersten Stichwort dieser Debatte wäre.
Gestatten Sie mir eine Zischenbemerkung: Es überrascht uns nicht, daß wir heute morgen auf unseren Plätzen einen Änderungsantrag der CDU/ CSU-Fraktion zu unseren Vorlagen finden. Wir hatten das nach den Ausführungen des Landesministers Geißler im Ausschuß auch erwartet. Wir müssen aber hier feststellen, und ich möchte darin meinem Kollegen Dr. Nölling beipflichten, daß es erst der Richtlinienkompetenz oder, sollte ich sagen, der Lebenshilfe des Arbeitsministers von Rheinland-Pfalz bedurfte, die Opposition des Deutschen Bundestages auf Bundesratsrichtung zu bringen.
Meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen sind keine Erfüllungsgehilfen, sie werden auf der Grundlage der ihnen am 19. November gegebenen breiten Legitimation in eigener Verantwortung auch in dieser Sache entscheiden. Tatsächlich besteht eine unterschiedliche Auffassung zwischen Regierung und Koalitionsfraktionen wegen der Einführung einer jährlichen automatischen Rentenanpasung durch clie Regierung ohne Einschaltung des Parlaments. Dies sind aber nicht etwa unterschiedliche Auffassungen über die Ziele der Rentenpolitik. Selbstverständlich gibt es gute Gründe für die Automatik. Selbstverständlich wollen wir, Regierung und Koalitionsfraktionen, gemeinsam eine Rentengesetzgebung und eine Rententechnik, die den berechtigten Interessen der Rentner auf zügige jährliche Anpassung und schnelle Durchführung gerecht wird.
Wenn wir aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine automatische Anpassung vornehmen wollen, so erhalten das soll hier auch noch einmal mit
aller Deutlichkeit gesagt werden unsere Rentner dadurch nicht eine Mark weniger. Im Gegenteil! Man kann auf Grund der Erfahrung der Vergangenheit auch die Meinung vertreten, daß gerade die jährlichen Rentenanpassungsgesetze die Möglichkeit geboten haben, aus aktuellen Situationen heraus z. B. strukturelle Verbesserungen vorzunehmen und Härten zu beseitigen.
Wir Freien Demokraten sind aber auch der Meinung, daß ein so schwerwiegender Schritt, nämlich der Verzicht des Parlaments auf die Verantwortung für ein Gesetz, das jetzt immerhin ein Finanzvolumen von 7 Milliarden DM hat und 10 Millionen Menschen betrifft, noch eingehender Überlegung bedarf. Dies um so mehr, weil eben — das ist nicht auszuschließen — unter Umständen auch Wirkungen auf andere Bereiche, wo dann eine Automatik konsequent erscheint, erfolgen.
Außerdem wäre, wenn die automatische Rentenanpassung jetzt eingeführt würde, eine wesentliche Aufgabe des Sozialbeirats nicht mehr gegeben. Hierauf hat der Sozialbeirat in seiner Stellungnahme ausdrücklich hingewiesen. Ich glaube, es wäre nicht zu vertreten, eine Entscheidung zu treffen, ohne die Problematik mit dem Beirat besprochen zu haben. Im übrigen haben auch die Vertreter der Opposition
im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung der Notwendigkeit dieser Gespräche zugestimmt.
Gestatten Sie mir bei dieser Gelegenheit auch eine persönliche Anmerkung. Es gehört für mich als Parlamentsneuling eigentlich zu den guten Erfahrungen, die ich bisher machen konnte, daß — freilich bei gleicher Zielsetzung von Regierung und Koalitionsfraktionen — aus einem ernsthaften parlamentarischen Selbstverständnis heraus auch seitens der Koalitionsfraktionen einmal eine abweichende Haltung gegenüber einem Regierungsvorschlag eingenommen wird. Wir sind also keine Abstimmungsmaschine. Insofern wundert mich die Aufregung der Opposition doch sehr für die eine eigenständige Parlamentarierhaltung doch noch selbstverständlicher sein sollte als für Mitglieder der Koalitionsfraktionen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Jedenfalls werden die Rentner das ist das Ent-
scheidende — auch ohne Automatik zum 1. Juli ihre Rentenerhöhung bekommen, wenn es nach der Mehrheit in diesem Hause geht. Das ist das Wesentliche. Das ist auch das Entscheidende für unsere Haltung.
Was die Rentenniveausicherungsklausel anlangt, so ist zunächst einmal festzustellen, daß sie weder nach dem geltenden Recht noch nach der von der Bundesregierung und von uns unterstützten Regelung die Höhe der Rentenanpassung per 1. Juli 1973 mit 11,35% tangiert. Dennoch aber ist sie vom Sechzehnten Rentenanpassungsgesetz nicht zu trennen, weil hier schnellstens eine machtpolitische Entscheidung der letzten Legislaturperiode korrigiert werden muß,

(Abg. Franke [Osnabrück]: Dem habt ihr doch alle zugestimmt!)

die, wenn sie fortbesteht, auch wegen ihrer gesamtwirtschaftlichen Tragweite gerade zu Lasten der Rentner gehen kann. Eine Ninveausicherungsklausel, die sich aus einem vorauszuschätzenden Arbeitnehmerentgelt ergibt, ist nicht praktikabel. Danach müßte im Sommer eines jeden Jahres vorausgeschätzt werden, wie die Einkommensverteilung des nächsten Jahres ist. Gerade die Lohnperspektiven der letzten Zeit haben doch gezeigt, wie problematisch solche Voraussagen sind. Selbst für das laufende Jahr erscheint die Lohnentwicklung ja noch unsicher.
Natürlich hat das Stabilitätsprogramm auch Auswirkungen auf die Löhne, aber die Regierung macht ja nicht die Preise, sie macht nicht die Löhne. Sie hat keine direkten Einwirkungsmöglichkeiten. Ganz realistische Voraussagen, geschweige denn exakte Vorausberechnungen sind unmöglich.
Auf die grundsätzliche Problematik bei Vorausberechnungen -- gestatten Sie mir diesen Hinweis — hat auch wieder der Sozialbeirat selbst in seinem Gutachten vom 12. Januar 1973 hingewiesen. Wie problematisch ist es dann erst, wenn aus solchen Schätzungen, für deren Richtigkeit niemand die Garantie übernehmen kann, unmittelbare gesetzgeberische Konsequenzen gezogen werden müs-



Hölscher
sen! Hier werden dann Orientierungsdaten gesetzt, die z. B. prozyklische Wirkungen haben und möglicherweise aus der praktischen Anwendung heraus sogar die Tarifautonomie berühren können.
Außerdem ist aber auch nicht von der Hand zu weisen darauf weist der Sozialbeirat hin , daß schwerwiegende Finanzierungsprobleme bei den Versicherungen auftreten, es sei denn, die Beitragssätze würden weiter erhöht. Aber schon heute zahlen 23 Millionen aktive Arbeitnehmer für 10 Millionen Rentner bei einem Beitragssatz von, wie wir wissen, zur Zeit 18 O/0. Irgendwo ist eine Grenze erreicht, von der an eine weitere Belastung der Aktiven nicht mehr zumutbar ist. Wir dürfen hierbei nicht vergessen, daß ein wesentlicher Bestandteil unseres Systems der sozialen Sicherung die Solidarität zwischen Erwerbstätigen und Ruheständlern ist.
Wir stellen daher mit Genugtuung fest, daß der Sozialbeirat in seiner Stellungnahme vom 3. März den Vorschlag der Bundesregierung begrüßt, für die Niveausicherungsklausel den letzten Verdienst zugrunde zu legen. Der Beirat begrüßt — ich zitiere mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin —, „daß damit der Notwendigkeit Rechnung getragen wird, den Inhalt der Rentenniveausicherungsklausel so zu bestimmen, daß sie sowohl statistisch wie auch im Hinblick auf die daraus zu folgernden Maßnahmen praktikabel ist".
Im übrigen ist es einmal ganz interessant, die Entwicklung des Rentenniveaus nach geltendem Recht, bezogen auf die Nettoarbeitsentgelte, zu vergleichen. Wir bekennen uns zwar zum System der Bruttoentgeltbewertung, doch muß man auch einmal die Mittel, über die der Arbeitnehmer tatsächlich verfügt, mit den Mitteln vergleichen, die der Rentner hat. Bei einem Vergleich der Lebenssituation vom verfügbaren Einkommen her waren die Rentner zu Zeiten von CDU-Arbeitsministern schlechter dran. In der Amtszeit des Arbeitsministers Katzer war das Rentenniveau im Jahre 1966, gemessen am Nettoarbeitsentgelt, 53,9 %. 1973 ist es 60,5 %. In früheren Zeiten hat sich die CDU gehütet, eine Diskussion über das Rentenniveau zu führen. Dabei will ich Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, gar nicht einmal das böse Schlagwort von der sozialen Demontage zurückgeben. Ich stelle einfach fest: Unseren Rentnern geht es heute besser.
Es kommt auch gar nicht so sehr darauf an, sich über formale, mathematische, fiktive Größen und Kriterien zu streiten. Wir wollen nicht, wie man bei der Opposition manchmal den Eindruck haben muß, Mogelpackungen produzieren, sondern eine seriöse Sozialpolitik machen. Dazu aber brauchen wir praktikable Gesetze.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Herr Minister Dr. Geissler für den Bundesrat.
    Dr. Geissler, Minister des Landes Rheinland-Pfalz: Frau Präsident! Meine Damen und Herren!
    Ich darf zunächst der Frage, die heute morgen bei den Diskussionsrednern der Koalitionsparteien auch schon eine Rolle gespielt hat, inwieweit der Bundesrat in der Frage der Sozial- und der Rentenpolitik ein Wort mitzureden habe, einer Frage, die hier kritisch beleuchtet worden ist, folgendes hinzufügen.
    Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan des Bundes und hat die Aufgabe, selbständig an der Staatstätigkeit des Bundes mitzuwirken.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es würde sicher der Machtkontrolle des föderativen Systems zuwiderlaufen, wenn jede abweichende Meinung eines Verfassungsorgans von der jeweiligen Regierungsmehrheit als mißbräuchliche Obstruktion denunziert werden könnte.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Aus diesem Grunde wird der Bundesrat auch in Zukunft zu den wichtigen gesellschaftspolitischen Fragen seine Meinung sagen. Gerade in der Frage der Rentenpolitik — um jetzt dieses Beispiel einmal aufzugreifen — sind ja nicht nur die Interessen des Bundesorgans Bundesrat unmittelbar angesprochen, sondern auch die Interessen der Länder selber. Denn alles, was an Zahlen heute vormittag auch von Ihrer Seite, von der SPD und der FDP, vorgelegt worden ist, kann ja nicht darüber hinwegtäuschen, daß in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund der ständig steigenden Lebenshaltungskosten immer mehr Rentner unter das Sozialhilfeniveau absinken

    (Beifall bei der CDU/CSU Widerspruch bei ,der SPD)

    und die Bundesländer und die Gemeinden ständig mehr dazu gezwungen werden, die Rentenversicherung über die Sozialhilfe zu subventionieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich darf Sie einmal fragen, wie Sie die Situation eines Rentners beurteilen, der heute, weil er zur eigenen Haushaltsführung nicht mehr in der Lage ist, in ein Altersheim gehen muß bei einem Pflegesatz pro Tag von 20 bis 25 DM — das bedeutet im Monat 600 bis 700 DM — und einem durchschnittlichen Rentnereinkommen von 500 bis 600 DM. Ich frage Sie, wie der über die Runden kommen soll. Halten Sie es für richtig, daß ein solcher Rentner nach einem erfüllten Arbeitsleben für sein Taschengeld zum Sozialamt gehen muß?

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das muß in diesem Zusammenhang, was das Sechzehnte Rentenanpassungsgesetz betrifft, und insbesondere auch, was die Rentenniveausicherung anbelangt, hier einmal deutlich zur Debatte gestellt werden.
    Ich habe hier das Wort ergriffen, um das Hohe Haus auf die Situation des Bundesrates auch in diesem Gesetzgebungsverfahren aufmerksam zu machen. Der Bundesrat hat den Bundestag gebeten, im Zusammenhang mit dem Sechzehnten Rentenanpassungsgesetz die Rentenanpassung von der Frage der Rentenniveausicherung und der Anpassungsautomatik zu trennen, und zwar deswegen, weil der Bun-



    Staatsminister Dr. Geissler
    desrat entsprechend seiner in den vergangenen Debatten um die Rentenreform vertretenen sozialpolitischen Überzeugung auch heute der Auffassung ist, daß die Rentenniveausicherung, die in diesem akuten Stadium ja einen Inflationsschutz für die Rentner bedeutet, nicht beseitigt werden sollte, worauf aber der Vorschlag der Bundesregierung in der Praxis hinausläuft. Hier wird ja nichts modifiziert oder besser gemacht, sondern die Rentenniveausicherung wird schlicht und einfach ausgehöhlt. Sie würde nicht mehr greifen. Das, was alle Fraktionen in diesem Hause und auch — einstimmig — der Bundesrat zur Rentenniveausicherung bei der Verabschiedung der Rentenreform im letzten Jahr beschlossen haben, würde hier wieder zunichte gemacht werden.
    Nun soll offenbar der Versuch unternommen werden — und das ist eine Frage, die jetzt einmal zur Diskussion gestellt werden soll —, zu erreichen, daß ausgerechnet der Bundesrat, auf dessen Initiative es mit zurückzuführen ist, daß die Rentner am 1. Juli eine vorgezogene Rentenerhöhung bekommen — eine vorgezogene Rentenerhöhung, gegen die diese Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen bis zur letzten Minute Widerstand geleistet haben —, dies verhindern soll.

    (Zuruf von der SPD: Das stimmt doch gar nicht! — Zurufe von der CDU/CSU: Doch!)

    Ich erinnere an die leidvollen und bitteren Erfahrungen aus den letzten Jahren. Wir wissen, welches Schicksal das Vierzehnte und das Fünfzehnte Rentenanpassungsgesetz in diesem Hause erlitten haben

    (Beifall bei der CDU/CSU — Abg. Wehner: Sie sagen nur die halbe Wahrheit! Die Grundbetragsregelung haben Sie erpresserisch abgelehnt! — Abg. Franke [Osnabrück] : Herr Wehner hat davon keine Ahnung und redet immer mit! Sie haben keine Ahnung, Herr Wehner! — Abg. Wehner: Natürlich!)

    und welche Stellungnahmen die Bundesregierung zu jedem Gesetz, zum Vierzehnten und Fünfzehnten Rentenanpassungsgesetz, abgegeben hat. Bundesarbeitsminister Arendt, die Bundesregierung und alle Vertreter der Koalitionsfraktionen haben bis zum Herbst des vergangenen Jahres stereotyp erklärt, daß es für eine vorgezogene Rentenanpassung keinen, aber auch gar keinen sozialen Grund gäbe.

    (Abg. Seiters: Genauso war es!)

    Meine Damen und Herren, so ist die Situation. Heute haben wir bei einer Rentenanpassung von 11,35% ab 1. Juli 1973 bereits im April dieses Jahres, verglichen mit dem April des Vorjahres — diese Zahl ist schon genannt worden —, eine Steigerung der Lebenshaltungskosten für die Rentner von 8,7 %.
    Hier ist tätsächlich die Frage der sozialen Absicherung des Existenzminimums der großen Masse der Rentner angesprochen. Ich möchte hier einmal klarmachen, daß es jetzt darum gehen soll — weil wir aus sozialpolitisch klaren Gründen einem weiteren Absinken des Rentenniveaus unsere Zustimmung nicht geben können und die Bundesregierung die Beseitigung der Rentenniveausicherung in das
    Sechzehnte Anpassungsgesetz hineingepackt hat —, den Bundesrat zu zwingen, da er der Beseitigung der Rentenniveausicherung nicht zustimmen kann, zugleich sein eigenes Gesetz, seine eigene Idee, nämlich die Rentenanpassung vorzuziehen, abzulehnen. Das ist ein einmaliger Vorgang auch im Zusammenspiel der beiden Verfassungsorgane Bundestag und Bundesrat, ein Vorgang, der fast schon moralische Probleme aufwirft:

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Darin sind Sie Fachmann!)

    Wir haben uns im übrigen, was die Rentenniveausicherung betrifft, ganz klar an die gemeinsam geäußerte Überzeugung des gesamten Hauses gehalten. Ich darf darauf hinweisen, was bei der Beratung des Rentenreformgesetzes im Zusammenhang mit der Rentenniveausicherung der Bundestagsabgeordnete Glombig als Sprecher der SPD-Fraktion zur Rentenniveausicherung am 20. September 1972 von diesem Platz aus ausgeführt hat. Es ging um die Rentenniveausicherung, die die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingebracht hatte; dazu nahm Herr Glombig wie folgt Stellung:
    Das Vertrauen der Rentner zu meiner Fraktion, die sich in ihrer sozialen Einstellung nicht übertreffen läßt, ist ein sichererer Garant für die Rentenanpassung als diese Gesetzesvorschrift, die eine Mehrheit der CDU/CSU-Fraktion in einer der künftigen Legislaturperioden ändern könnte. Wenn Herr Kollege Katzer eine solche Sicherung gegenüber seinen eigenen Parteifreunden braucht, so wollen wir
    — die SPD —
    ihm durch unsere Stimmenthaltung sogar noch dazu verhelfen.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, ich frage mich, wie man angesichts dieser Sprache der SPD vor der Bundestagswahl die heutigen Ausführungen des Herrn Dr. Nölling qualifizieren soll!

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Ritz: Und der wirft uns Polemik vor. — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Der hat es gerade nötig!)

    Der Vorschlag des Bundesrates, die Rentenniveausicherung von der Rentenanpassung zu trennen, ist, wie ich schon ausgeführt habe, aus sozialen Gründen notwendig. Wenn wir dem Vorschlag der Bundesregierung folgen würden, die praktische Beseitigung der Rentenniveausicherung durchzuführen, hätte das zur Folge, daß die Renten des Jahres 1974 mit den Bruttoarbeitsverdiensten des Jahres 1972 und nicht mehr mit den aktuellen Bruttoarbeitsverdiensten des Jahres 1974 verglichen werden würden,

    (Abg. Dr. Nölling: Stimmt gar nicht!)

    also mit Arbeitsdiensten, die um knapp 20% unter denen liegen würden, die 1974 erzielt werden.
    Bei einer solchen Vergleichsmethode würde man ganz eindeutig den Rentnern Geld ins Portemonnaie lügen, das sie nicht haben, vor allem deswegen,



    Staatsminister Dr. Geissler
    weil diese Vergleichsbasis für sie wesentlich ungünstiger ist. Die Rente für einen Durchschnittsverdiener nach erfülltem Arbeitsleben beträgt 1974 voraussichtlich höchstens 44 °/o der aktuellen Bruttoarbeitsverdienste seiner früheren Kollegen im gleichen Jahr. Vergleicht man sie aber nach der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Formel mit den Löhnen des Jahres 1972, so kommt — obwohl die Rentner keine Mark mehr haben — ein Rentenniveau von 54,7 °/o heraus. Mit der Methode kann man natürlich weitermachen. Wenn Sie noch ein paar Jahre weiter zurückgehen, kommen Sie sogar zu einem Rentenniveau von 100 °/o, ohne daß der Rentner auch nur eine Mark mehr hat.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU.)

    Das kann wohl nicht der Sinn der Rentennniveausicherung sein, sondern wenn wir Rentenniveausicherung betreiben, müssen wir selbstverständlich aktualisiert vergleichen und können nicht willkürlich das time-lag, das wir in der Rentenversicherung ohnehin schon haben, bei der Rentenniveausicherung noch einmal verdoppeln.
    Meine Damen und Herren, mir liegen Berechnungen vor, nach denen die von der Bundesregierung konzipierte Niveausicherungsklausel nur dann greifen würde — ich muß das noch einmal vortragen —, wenn wir Lohnsteigerungen von über 20 % hätten und wenn das Rentenniveau dadurch unter 30 % der Bruttoarbeitsentgelte des gleichen Jahres absinken würde. Ich glaube, wir sind uns sicher alle darüber einig, daß mit dem Eintreten dieser Voraussetzungen nicht gerechnet werden kann. Das bedeutet aber, daß die Bundesregierung die Niveausicherung mit ihrem Vorschlag praktisch beseitigen will. Es kommt hinzu, daß die Bundesregierung gar nicht mehr verpflichtet werden soll, einen Gesetzentwurf vorzulegen, sondern auch diese Pflicht ist auf eine Berichtspflicht reduziert worden.
    Zum gleichen Ergebnis kommt im übrigen der Sozialbeirat, der in seiner Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf am 3. März sagte:
    Bei der jetzt vorgesehenen Bemessung des Rentenniveaus ist es allerdings unwahrscheinlich, daß die Rentenniveausicherungsklausel im Sinne der Bundesregierung praktisch zum Tragen kommt. Die vorgesehenen 50 % würden nur bei außergewöhnlichen Lohnsteigerungsraten, wie sie auch in den letztvergangenen Jahren nicht gegeben waren, unterschritten werden.
    Ähnlich hat sich auch der heute schon apostrophierte und von der SPD abqualifizierte DGB in seinem Telegramm geäußert.
    Es kann von niemandem bestritten werden — das gilt es hier festzuhalten —, daß das, was die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung heute vorschlagen, eine klare Verschlechterung der Rechtsposition und der Sozialposition der Rentner gegenüber dem jetzigen Recht bedeutet. Daran führt kein Weg vorbei, und daran ändern auch alle wortreichen Ausführungen, die wir heute vormittag gehört haben, gar nichts. Wenn dieser Vorschlag Gesetzeskraft erhalten würde, würden die Rentner
    dies voraussichtlich schon im nächsten Jahr in Mark und Pfennig an ihrem Geldbeutel unangenehm zu spüren bekommen.

    (Abg. Franke [Osnabrück] : Sehr richtig!)

    Es sind eine ganze Reihe von Bedenken vorgetragen worden. Herr Nölling hat gesagt: Ruhe für ein, zwei Jahre an der Rentenfront, bevor neue Verbesserungen für die Rentner kommen! Von Verbesserungen reden wir heute vormittag gar nicht, sondern wir bemühen uns, daß der Rechtsstatus erhalten wird, den die Rentner heute haben und den Sie abbauen wollen. Darum geht es.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der Haupteinwand der Bundesregierung und auch der SPD-Fraktion gegen das geltende Recht besteht darin, daß das Rentenniveau an einem vorauszuschätzenden Wert zu messen ist, der statistisch nicht eindeutig sei. An anderen Stellen in der Reichsversicherungsordnung, wie z. B. im § 1383, werden heute schon an solche Vorausschätzungen ganz konkrete Folgerungen geknüpft. Es handelt sich insoweit innerhalb der Rentenversicherung um überhaupt keinen ungewöhnlichen Tatbestand. Die Gefahr, die in diesem Zusammenhang immer an die Wand gemalt wird, daß nämlich eine unter Umständen zu hoch geschätzte Lohnsteigerungsrate zu unliebsamen Konsequenzen führen könnte, vermag ich nicht zu erkennen. Es hat in den vergangenen Jahren keinen Zeitpunkt gegeben, obwohl diese Vorausschätzungen auch von seiten der Bundesregierung immer publiziert worden sind, daß ein Tarifpartner auf die Idee gekommen wäre, diese Vorausschätzungen der Bundesregierung im Rahmen der Rentenanpassung als Lohnleitlinie zu verstehen. Das ist eine ganz neue Erkenntnis, die wir im Zusammenhang mit der Rentenniveausicherung von der Bundesregierung hier erfahren. Die einzige Unsicherheit, die ich in diesem Zusammenhang sehe, ist, daß die Löhne stärker steigen könnten, als das vorausgeschätzt wurde. In diesem Falle wäre den Rentnern zwar vom Gesetzgeber weniger zugestanden worden, als sie bekommen müßten, aber die getroffene Entscheidung des Gesetzgebers brauchte deswegen nicht revidiert zu werden.
    Die Konjunkturpolitik hat bei der Bewertung dieser Rentenniveausicherungsklausel ebenfalls eine Rolle gespielt. Meine Damen und Herren, wenn die Bundesregierung hinsichtlich der Stabilitätsmaßnahmen und der konjunkturpolitisch richtigen Maßnahmen davon ausgeht, daß verheiratete Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von weniger als 48 000 DM keinen Stabilitätsbeitrag leisten sollten, dann kann es doch wohl nicht richtig sein, Leute, die ein Monatseinkommen von 500 bis 600 DM haben, im Rahmen der Rentenreform zum Gegenstand konjunkturpolitischer Erwägungen zu machen. Das kann doch sozialpolitisch nicht vertreten werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Nachdem also keines der technischen Argumente verfängt — über Technik kann man jederzeit reden, das ist gar keine Frage —, muß es andere politische Gründe geben, die die Bundesregierung und die SPD-Fraktion zu ihrem Verschlechterungsvorschlag



    Staatsminister Dr. Geissler
    bewogen haben. Wir haben diese Gründe bisher noch nicht zu hören bekommen, auch heute morgen nicht. Es ist die Frage zu stellen: Sind der Bundesregierung 50 % Rentenniveau nach einem erfüllten Arbeitsleben tatsächlich zuviel? Dazu muß Stellung bezogen werden. Wer der Auffassung ist, daß 50% Rentenniveau nicht zuviel, sondern gerade ausreichend ist, kann nicht seine Hand dazu reichen, die Rentenniveausicherung, die wir alle gemeinsam beschlossen haben, jetzt wieder zu beseitigen.
    Meine Damen und Herren! Der Bundesrat möchte in erster Linie die Anpassung der Renten zum 1. Juli 1973 gesichert wissen und diesem Teil des Gesetzes in seiner nächsten Sitzung am 25. Mai 1973 zustimmen, um die rechtzeitige Auszahlung der Renten zu gewährleisten. Diese Zustimmung wäre dem Bundesrat aber nicht möglich — darauf möchte ich das Hohe Haus noch einmal aufmerksam machen , sollten Sie heute beschließen, daß mit dem eigentlichen Anpassungsgesetz eine Verschlechterung der geltenden Niveausicherungsklausel verbunden werden soll. Gegen die Einführung einer Automatik hat der Bundesrat ohnehin keine Bedenken erhoben.
    Wir haben eine Reihe von technischen Verbesserungen zur Rentenniveausicherungsklausel beschlossen, die sich im einzelnen aus der Stellungnahme ergeben und die auch von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihren vorliegenden Antrag aufgenommen worden sind. Wenn dieser Antrag vom Deutschen Bundestag angenommen würde diese Möglichkeit besteht heute morgen —, könnte daher mit der Zustimmung des Bundesrates zu dem gesamten Gesetz gerechnet werden. Für den Fall, daß dieser Antrag trotz der inzwischen bekanntgewordenen Wünsche auch des Deutschen Gewerkschaftsbundes abgelehnt werden sollte, muß ich im Namen des Bundesrates noch einmal nachdrücklich darum bitten, die Vorschriften über die Verschlechterung der Sicherung des Rentenniveaus aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen.
    Rentenanpassung einerseits und Niveausicherung andererseits — ich glaube, das ist doch klar und kann nicht bestritten werden — haben nichts miteinander zu tun

    (Abg. Dr. Dregger: Sehr richtig!)

    und sind zwei völlig verschiedene Komplexe, zwischen denen im Augenblick kein sachlicher innerer Zusammenhang besteht. Es ist bisher kein einziger Grund genannt worden, weshalb über die Änderung der Niveauklausel gleichzeitig mit der 16. Rentenanpassung beschlossen werden müßte.
    Meine Damen und Herren, bei dieser Situation, angesichts der Tatsache, daß keine sachliche Notwendigkeit besteht, müßte der Bundesrat eine Ablehnung seiner Bitte so verstehen, daß er unter zeitlichen und politischen Druck gesetzt werden soll.

    (Abg. Dr. Nölling: Umgekehrt ist es richtig! — Das ist eine doppelte Moral!)

    Es ist ganz klar, daß dem von seiten des Bundesrates nicht gefolgt werden kann. Es besteht keine Notwendigkeit, Herr Nölling, anders zu verfahren. Sie können ohne weiteres trennen. Dann ist den
    Rentnern die Anpassung sicher. Wenn die Rentner zum 1. Juli nicht rechtzeitig die Rente erhöht bekommen, liegt es daran, daß Sie diesem vernünftigen und sozialpolitisch gerechten Vorschlag des Bundesrates nicht folgen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)