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ID0702806800

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 28. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. April 1973 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. h. c. Kiesinger und Dr. Schäfer (Tübingen) 1373 A, 1383 C Erweiterung der Tagesordnung 1373 A Überweisung einer Vorlage an einen Ausschuß 1373 B Aussprache über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1973 (Haushaltsgesetz 1973) (Drucksache 7/250) in Verbindung mit Beratung des Finanzplans des Bundes 1972 bis 1976 (Drucksache 7/370), mit Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 1973 (Drucksache 7/419) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 und des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksache 7/422) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Zweites Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen 7/411, 7/442) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über die Sechzehnte Rentenanpassung und zur Regelung der weiteren Anpassungen der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksache 7/427) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Fünften Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Fünftes Anpassungsgesetz — KOV) (Abg. Geisenhofer, Dr. Althammer, Ziegler, Dr. Schulze-Vorberg, Dr. Riedl [München], Dr. Waigel, Maucher, Burger, Dr. Götz, Müller [Remscheid], Dr. Blüm und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache 7/315) — Erste Beratung — und mit II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. April 1973 Entwurf eines Gesetzes über die Sechzehnte Rentenanpassung und zur Regelung der weiteren Anpassungen der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (CDU/CSU) (Drucksache 7/446) — Erste Beratung — Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 1374 B Dr. Schellenberg (SPD) 1378 C von Hassel, Vizepräsident . . . 1379 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 1383 C Arendt, Bundesminister (BMA) . 1387 C Katzer (CDU/CSU) 1390 B Dr. Nölling (SPD) 1393 D Brandt, Bundeskanzler . . . . 1398 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 1399 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 1405 B Wehner (SPD) 1410 A Anträge des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Aufhebung der Immunität der Abgeordneten (Drucksachen 7/429, 7/430, 7/431, 7/432) 1410 C Sammelübersichten 3 und 4 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 7/402, 7/410) 1410 D Nächste Sitzung 1410 D Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1411* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. April 1973 1373 28. Sitzung Bonn, den 6. April 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. April 1973 1411* Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 6. 4. Dr. Achenbach * 7. 4. Adams * 7.4. Ahlers 6. 4. Dr. Aigner * 7. 4. Dr. Artzinger * 7.4. Dr. Bangemann * 7.4. Dr. Becher (Pullach) 6. 4. Behrendt * 7. 4. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 6. 4. Blumenfeld 7. 4. Böhm 6.4. Bremer 6.4. Buchstaller 6.4. Dr. Burgbacher 6.4. Buschfort 6. 4. Dr. Corterier * 7. 4. Frau Däubler-Gmelin 6.4. Dr. Dregger ** 16.4. Dr. Evers 6. 4. Fellermaier * 8.4. Flämig * 7. 4. Frehsee * 7.4. Dr. Früh * 7.4. Gerlach (Emsland) * 7.4. Gewandt 7.4. Dr. Haack 6.4. Haar 6. 4. Härzschel * 7. 4. Hofmann 6.4. Dr. Jaeger 6.4. Jäger (Wangen) 6. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 7. 4. Kahn-Ackermann ** 7.4. Kater 30.4. Kirst 6. 4. Dr. Klepsch * 7. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Krall * 6. 4. Lange * 7. 4. Lautenschlager * 6. 4. Frau. Dr. Lepsius 7. 4. Löffler 6. 4. Lücker * 7. 4. Dr. Martin 7.4. Frau Meermann 6. 4. Memmel * 7. 4. Mertes 6.4. Mikat 6.4. Müller (Mülheim) * 6.4. Mursch (Soltau-Harburg) * 6.4. Dr. Oldenstädt 6.4. Ollesch 6. 4. Frau Dr. Orth * 7. 4. Picard 7.4. Richter ** 7.4. Dr. Riedl (München) 18.4. Dr. Ritgen 6.4. Rollmann 6.4. Frau Schleicher 6. 4. Schmidt (München) * 7. 4. Schmidt (Wattenscheid) 7.4. Frau Schroeder (Detmold) 6.4. Frau Schuchardt 8.4. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 6. 4. Dr. Schulz (Berlin) * 7. 4. Schwabe * 7.4. Dr. Schwenke ** 7.4. Dr. Schwörer * 7.4. Seefeld * 8.4. Dr. Slotta 6.4. Spillecke 6.4. Spilker 6. 4. Springorum * 7. 4. Dr. Starke (Franken) * 7.4. Tönjes 6. 4. Walkhoff * 7. 4. Dr. Wallmann 6.4. Frau Dr. Walz * 6.4. Frau Dr. Wex 6.4. Wienand 6.4. Frau Dr. Wolf ** 6. 4. Wrede 7. 4. Wurbs 6.4.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Franke (Osnabrück)?


Rede von Heinrich Franke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Glauben Sie, Herr Kollege Arendt, diese Ihre Auffassung aus dem Wahlergebnis von Bielefeld herleiten zu müssen?

(Lachen bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Arendt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich leite diese Auffassung in erster Linie aus dem Wahlergebnis von Herne/Castrop-Rauxel ab, Herr Franke; und da kandidiere ich.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, wenn Sie mich fragen, warum dieses Wahlergebnis so ist: Die Menschen in unserem Lande haben gespürt, daß die Zeit einer konzeptionslosen, die wirklichen sozialen Probleme ausklammernden Sozialpolitik seit 1969 vorbei ist.
    Ein Blick auf die sozialpolitischen Leistungen der vergangenen Legislaturperiode bestätigt doch auch für diesen Bereich die Reformkraft der Bundesregierung und der Koalition. Betriebsverfassungsgesetz, Krankenversicherungsreform, Ausbau der Unfallversicherung, Verbesserung und Dynamisierung der Kriegsopferleistungen, das 624-DM-Gesetz, die Rentenreform, das alles sind doch wichtige Beispiele dafür, daß die Menschen in unserem Lande die Situation am Arbeitsplatz demokratischer erleben und daß die soziale Sicherung leistungsfähiger und umfassender geworden ist.
    Ich habe bereits in der Debatte zur Regierungserklärung und auch vor dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung dargelegt, wo ich die Schwerpunkte unserer Arbeit in dieser Legislaturperiode sehe. Ich habe gesagt, wir werden uns nachdrücklich um eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsbeziehungen bemühen. Das Verhältnis am Arbeitsplatz, die Chancen zur persönlichen Entfaltung in der Arbeitswelt bestimmen für Millionen Menschen und Familien ganz erheblich die Qualität ihres Lebens. Wir halten die Forderungen der Arbeitnehmer nach Mitbestimmung, nach Vermögensbildung, nach menschenwürdiger Arbeitsumwelt und nach umfassendem sozialem Schutz für berechtigt. Es geht in dieser Legislaturperiode darum,
    diese Ansprüche der arbeitenden Menschen in soziale Wirklichkeit umzusetzen.
    Ich weiß, meine Damen und Herren, daß wir uns ein großes soziales Programm vorgenommen haben. Dazu verpflichtet uns die Zustimmung — ich wiederhole es — der Menschen in unserem Lande, die zu unserer bisherigen Politik am 19. November ein eindeutiges Ja gesagt haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich sage Ihnen: Wir werden diese Menschen nicht enttäuschen, sondern die 1969 eingeleitete Politik des sozialen Fortschrittes konsequent fortsetzen und zielstrebig unsere Wegmarken erreichen.
    Die Bundesregierung hat eben aus diesem Grunde dem Hohen Hause den Entwurf eines Gesetzes über die Sechzehnte Rentenanpassung und zur Regelung der weiteren Anpassungen der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung vorgelegt. Dieses Sechzehnte Rentenanpassungsgesetz, meine Damen und Herren, hat Reformcharakter. Denn worum geht es in diesem Gesetz?
    Erstens sollen die über 10 Millionen Bestandsrenten vom 1. Juli dieses Jahres an um 11,35 °/o erhöht werden.

    (Abg. Geisenhofer: Dank CDU/CSU!)

    Das ist der höchste Anpassungssatz seit der Einführung der dynamischen Rente. Er beruht auf den kräftigen Lohnsteigerungsraten von 1969 bis 1971. Die Situation der Rentner ist unter dieser Regierung erheblich besser geworden. Zusammen mit der bisherigen Rentenanpassung ist das Einkommen der Rentner seit 1969 um mehr als 52 % gestiegen. Und auch in den nächsten Jahren wird es bei den Renten deutliche Erhöhungen geben, 1974 voraussichtlich um 11,2 %, 1975 jedenfalls um über 10 %.
    Diese Zahlen beweisen zweierlei. Zum einen sind jetzt auch bei den Renten die Folgen der Rezession von 1966/67 endgültig überwunden. Zum anderen hat sich das System der Rentenanpassungen wiederum bewährt. Die Rentner haben einen gerechten Anteil am allgemeinen Einkommenszuwachs. Das muß auch so bleiben, und wir lehnen jede Manipulation mit den Anpassungssätzen ab. Deshalb haben wir uns auch gegen die Vorschläge jener gewandt, die wegen der konjunkturellen Lage in diesem Jahr eine geringere Erhöhung der Renten wollten.
    In diesem Zusammenhang muß ein Wort zu den Finanzen gesagt werden. Durch die sechzehnte Rentenanpassung ergeben sich vom 1. Juli 1973 bis zum 30. Juni 1974 insgesamt Mehraufwendungen von nahezu 7 Milliarden DM. Davon gehen 552 Millionen für die knappschaftliche Rentenversicherung zu Lasten des Bundes. Diese Mehraufwendungen einschließlich der Belastungen durch das Rentenreformgesetz wirken sich auf die Versicherungsbeiträge nicht aus.

    (Abg. Nordlohne: Die sind ja gerade erst erhöht worden!)

    Auch die von der Bundesregierung vorgesehene Streckung eines Teilbetrages von 2,5 Milliarden DM



    Bundesminister Arendt
    der Bundeszuschüsse — ich sage Streckung und nicht Kürzung, meine Damen und Herren — wird die Finanzierung der Renten in keiner Weise gefährden. Den Rentnern in Deutschland wird dadurch nichts vorenthalten. Die Beitragszahler werden nicht zusätzlich zur Kasse gebeten. Sie wissen selbst, das war nicht immer so.
    In die Entwicklung nach diesem Gesetzentwurf sollen auch die Bestandsrenten und das Pflegegeld aus der Unfallversicherung und zwar mit einer Erhöhung um 9,1 % vom 1. Januar 1974 an — eintreten. Diese Erhöhung kostet 1974 272 Millionen DM; davon gehen 15 Millionen zu Lasten des Bundes.
    Meine Damen und Herren, wir wollen weiter die Rentenanpassung automatisieren. Wir wollen, daß die Anpassungen in der Renten- und in der Unfallversicherung der Entwicklung der Löhne und Gehälter künftig automatisch folgen. Die Vorteile liegen, glaube ich, auf der Hand. Die Rentner können sich mehr noch als bisher darauf verlassen, daß sie am Einkommenszuwachs der Erwerbstätigen voll teilnehmen. Ihre Stellung im Einkommensgefüge wird gestärkt. Die jährlichen Anpassungen werden voll vorausberechenbar. Der einzelne Rentner oder z. B. auch der freiwillig Versicherte — kann die zu erwartenden Rentenerhöhungen seiner individuellen Disposition zugrunde legen. Außerdem wird die Automatisierung die Verwaltungsarbeiten erheblich vereinfachen.
    Mit dem Sechzehnten Rentenanpassungsgesetz soll auch die Rentenniveausicherungsklausel praktikabel gestaltet werden. Die Klausel führt in der heutigen Form zu einem Rentenwirrwarr. Sie ist — das ist ein Haupteinwand — unpraktikabel, weil sie sich an einem lediglich vorausgeschätzten Maßstab orientiert. Maßstab ist die voraussichtliche Höhe des Durchschnittsentgelts aller Versicherten im jeweiligen Anpassungsjahr. Wie hoch dieses Durchschnittsentgelt tatsächlich sein wird, kann niemand voraussagen. Jahr für Jahr, meine Damen und Herren, würde also ein politischer Streit darüber entbrennen, welcher Lohnanstieg geschätzt werden soll.
    Wir glauben auch, daß durch diese Vorausschätzungen die Tarifgestaltungsfähigkeit der autonomen Gruppen in unzulässiger Weise beeinflußt wird. Die geltende Klausel bringt niemandem Vorteile; sie bringt nur Nachteile.
    Wir wollen als Maßstab für die Rentenniveausicherungsklausel die Höhe des Durchschnittsentgelts aller Versicherten im vorausgegangenen Jahr einführen. Damit haben wir einen verläßlichen Maßstab. Unsere Konzeption, Herr Franke, wird auch vom Sozialbeirat für die Rentenversicherung voll unterstützt. Da Sie aus diesem Gutachten zitiert haben, erlaube ich mir — mit Zustimmung des Präsidenten —, auch ein Zitat aus dem Gutachten des Sozialbeirates vorzutragen. Es heißt da:
    Der Gesetzentwurf enthält ferner eine veränderte Regelung der Rentenniveausicherungsklausel. Der Beirat begrüßt es, daß damit der Notwendigkeit Rechnung getragen wird, den Inhalt der Rentenniveausicherungsklausel so
    zu bestimmen, daß sie sowohl statistisch wie auch im Hinblick auf die daraus zu folgernden Maßnahmen praktikabel ist.
    Soweit die Stellungnahme des Sozialbeirats.

    (Beifall bei der SPD.)