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ID0702800200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 28. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. April 1973 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. h. c. Kiesinger und Dr. Schäfer (Tübingen) 1373 A, 1383 C Erweiterung der Tagesordnung 1373 A Überweisung einer Vorlage an einen Ausschuß 1373 B Aussprache über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1973 (Haushaltsgesetz 1973) (Drucksache 7/250) in Verbindung mit Beratung des Finanzplans des Bundes 1972 bis 1976 (Drucksache 7/370), mit Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 1973 (Drucksache 7/419) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 und des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksache 7/422) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Zweites Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen 7/411, 7/442) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über die Sechzehnte Rentenanpassung und zur Regelung der weiteren Anpassungen der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksache 7/427) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Fünften Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Fünftes Anpassungsgesetz — KOV) (Abg. Geisenhofer, Dr. Althammer, Ziegler, Dr. Schulze-Vorberg, Dr. Riedl [München], Dr. Waigel, Maucher, Burger, Dr. Götz, Müller [Remscheid], Dr. Blüm und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache 7/315) — Erste Beratung — und mit II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. April 1973 Entwurf eines Gesetzes über die Sechzehnte Rentenanpassung und zur Regelung der weiteren Anpassungen der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (CDU/CSU) (Drucksache 7/446) — Erste Beratung — Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 1374 B Dr. Schellenberg (SPD) 1378 C von Hassel, Vizepräsident . . . 1379 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 1383 C Arendt, Bundesminister (BMA) . 1387 C Katzer (CDU/CSU) 1390 B Dr. Nölling (SPD) 1393 D Brandt, Bundeskanzler . . . . 1398 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 1399 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 1405 B Wehner (SPD) 1410 A Anträge des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Aufhebung der Immunität der Abgeordneten (Drucksachen 7/429, 7/430, 7/431, 7/432) 1410 C Sammelübersichten 3 und 4 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 7/402, 7/410) 1410 D Nächste Sitzung 1410 D Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1411* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. April 1973 1373 28. Sitzung Bonn, den 6. April 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. April 1973 1411* Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 6. 4. Dr. Achenbach * 7. 4. Adams * 7.4. Ahlers 6. 4. Dr. Aigner * 7. 4. Dr. Artzinger * 7.4. Dr. Bangemann * 7.4. Dr. Becher (Pullach) 6. 4. Behrendt * 7. 4. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 6. 4. Blumenfeld 7. 4. Böhm 6.4. Bremer 6.4. Buchstaller 6.4. Dr. Burgbacher 6.4. Buschfort 6. 4. Dr. Corterier * 7. 4. Frau Däubler-Gmelin 6.4. Dr. Dregger ** 16.4. Dr. Evers 6. 4. Fellermaier * 8.4. Flämig * 7. 4. Frehsee * 7.4. Dr. Früh * 7.4. Gerlach (Emsland) * 7.4. Gewandt 7.4. Dr. Haack 6.4. Haar 6. 4. Härzschel * 7. 4. Hofmann 6.4. Dr. Jaeger 6.4. Jäger (Wangen) 6. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 7. 4. Kahn-Ackermann ** 7.4. Kater 30.4. Kirst 6. 4. Dr. Klepsch * 7. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Krall * 6. 4. Lange * 7. 4. Lautenschlager * 6. 4. Frau. Dr. Lepsius 7. 4. Löffler 6. 4. Lücker * 7. 4. Dr. Martin 7.4. Frau Meermann 6. 4. Memmel * 7. 4. Mertes 6.4. Mikat 6.4. Müller (Mülheim) * 6.4. Mursch (Soltau-Harburg) * 6.4. Dr. Oldenstädt 6.4. Ollesch 6. 4. Frau Dr. Orth * 7. 4. Picard 7.4. Richter ** 7.4. Dr. Riedl (München) 18.4. Dr. Ritgen 6.4. Rollmann 6.4. Frau Schleicher 6. 4. Schmidt (München) * 7. 4. Schmidt (Wattenscheid) 7.4. Frau Schroeder (Detmold) 6.4. Frau Schuchardt 8.4. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 6. 4. Dr. Schulz (Berlin) * 7. 4. Schwabe * 7.4. Dr. Schwenke ** 7.4. Dr. Schwörer * 7.4. Seefeld * 8.4. Dr. Slotta 6.4. Spillecke 6.4. Spilker 6. 4. Springorum * 7. 4. Dr. Starke (Franken) * 7.4. Tönjes 6. 4. Walkhoff * 7. 4. Dr. Wallmann 6.4. Frau Dr. Walz * 6.4. Frau Dr. Wex 6.4. Wienand 6.4. Frau Dr. Wolf ** 6. 4. Wrede 7. 4. Wurbs 6.4.
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    Rede von Heinrich Franke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten in dieser Woche neben dem Haushalt den Entwurf eines Gesetzes über ,die Sechzehnte Rentenanpassung. Durch eine Entscheidung der CDU/CSU am 20. und 21. September 1972 hier in diesem Hause, die wir seinerzeit gegen Ihren Willen erzwungen haben, werden die Rentner die Segnungen dieser Anpassung in Höhe von 11,35 v. H. schon ab 1. Juli 1973 erhalten. Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, wollten 1971/72 den Rentnern bei einer Preissteigerungsrate von 6 % — im letzten Jahr - die Rentenanpassung zum 1. Juli 1972 vorenthalten. Wir haben diesen Beschluß, wie ich schon sagte, im letzten Jahr erzwungen, und die Rentner konnten schon damals eine vorgezogene Rentenanpassung erhalten.
    Wenn Sie, Herr Schmidt — er ist noch nicht da —, als Bundesfinanzminister so tun, als sei das Ihre Leistung — so jedenfalls kann man es aus Ihrer Haushaltsrede herauslesen —, so muß ich klarstellen: Zweimal in diesem Hause und einmal im zuständigen Ausschuß haben Sie eine Entscheidung zugunsten der Rentner im letzten und im vorletzten Jahr verhindert. Dank unserer Entscheidung erhalten die Rentner die Erhöhung ihrer Rente nun zum 1. Juli 1973 und haben dadurch einen, allerdings nur kleinen, Ausgleich für die enormen Preissteigerungen, die in diesem Jahr für die Rentnerhaushalte bei 7,5 % gegenüber dem Vorjahr liegen. Der Preisanstieg ist ja nicht unterbrochen. Wir sehen die Zahlen schon auf 8 % zugehen.
    In Ihrem Gesetzentwurf steht ,allerdings nicht nur die Erhöhung der Bestandsrenten, sondern Sie verändern auch eine Leistung, die wir ebenfalls im letzten Jahr, und zwar gegen Ihren erheblichen Widerstand, durchgesetzt haben: die Rentenniveausicherung. Was haben wir 1972 durchgesetzt? Infolge der inflationären Entwicklung steigen die Einnahmen der Rentenversicherung explosionsartig. Wir haben eine Niveausicherungsklausel durchgesetzt, damit ein Absinken unter ein gewisses Rentenniveau verhindert wird. Wir wollten damit erzwingen, daß 45% des jeweiligen durchschnittlichen Bruttojahresarbeitsentgelts bei 40 Jahren Versicherungszeit und einer entsprechenden Rentenbemessungsgrundlage von 100 % nicht unterschritten werden. Die von uns anvisierte mittelfristig zu erreichende Zielgrenze des Rentenniveaus lag bei 50% des durchschnittlichen Arbeitsentgelts. In der Begründung zu unserem Gesetzentwurf vom letzten Jahr hieß es — ich zitiere —:
    Durch diese Art Regelbindung soll erreicht werden, daß den Rentnern auf Dauer eine angemessene Stellung im Einkommensgefüge garantiert werden kann. Die Gefahr, daß Überschüsse infolge inflationärer Entwicklung zu Lasten der Rentner für andere Zwecke verplant werden, wird gebannt.
    Meine Damen und Herren, wie recht wir mit dieser unserer Begründung hatten, ergibt sich schon daraus, daß Sie jetzt in Ihrem Gesetzentwurf eine Verschlechterung des Rentenniveaus durch eine Änderung der Niveausicherungsklausel festgesetzt haben. Die Regierung sammelt hier eine Entscheidung des Bundestages vom September 1972 wieder ein. Neben dem Einsammeln ,der von Ihnen offenbar als Wahlgeschenk gemeinten Maßnahme im Bereich der flexiblen Altersgrenze ist dies ein zweiter erheblicher Eingriff zuungunsten der Einkommenslage der Rentner, und zwar sowohl bei den Bestandsrenten als auch bei den künftigen Renten.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Die Bundesregierung begründet ihre Änderung der Niveausicherungsklausel mit einem technischen Argument: Man solle eine Änderung der sogenannten Rentenniveausicherungsklausel durchsetzen, um zu vermeiden, daß sich aus einem vorauszuschätzenden Durchschnittsentgelt der Versicherten künftig unmittelbar gesetzgeberische Konsequenzen in Richtung auf eine Rentenerhöhung ergeben. Hier wird Ihre Absicht, meine Damen und Herren von der Koalition und der Regierungsbank, eindeutig klar. Sie wollen die Rentenniveausicherung mit anderen Mitteln und anderen Multiplikatoren er-



    Franke (Osnabrück)

    reichen, allerdings auf einem Niveau, welches für die jetzt schon betroffenen und für die künftigen Rentner schlechter ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Barzel: Das schlechte Niveau ist ja typisch!)

    Neben der Verschlechterung im Zusammenhang mit der flexiblen Altersgrenze kommt hier nun eine weitere Verschlechterung der Bestandsrenten und der zukünftigen Renten auf die Rentner zu. Ich wiederhole noch einmal, damit es ganz deutlich wird: Sie sammeln eine offenbar von Ihnen als Wahlgeschenk gemeinte Maßnahme wieder ein.
    Meine Damen und Herren, um das zu verhindern, legen wir hier einen Entwurf vor, der haargenau dem entspricht, was der Regierungsentwurf hinsichtlich der Erhöhung der Renten und der Gestaltung der Anpassungsautomatik — das begrüßen wir selbstverständlich auch — enthält. Nur was die Änderung der Niveausicherungsklausel angeht, halten wir am geltenden Recht fest. So sehen Sie heute morgen auf Ihren Tischen einen Gesetzentwurf, der unseren Namen trägt, der sich allerdings lediglich hinsichtlich der Änderung der Rentenniveausicherungsklausel von Ihrem Gesetzentwurf unterscheidet und das alte Recht, das Sie ändern wollen, zugunsten der Rentner aufrechterhalten will.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der Sozialbeirat sagt zu den von Ihnen jetzt vorgeschlagenen Änderungen des Rentenniveausicherungsgesetzes — ich zitiere —:
    Bei der jetzt vorgesehenen Bemessung des Rentenniveaus ist es allerdings unwahrscheinlich, daß die Rentenniveausicherung praktisch zum Tragen kommt. Die vorgesehenen 50 v. H. würden nur bei außergewöhnlich hohen Lohnsteigerungsraten, wie sie auch in den letztvergangenen Jahren nicht gegeben waren, unterschritten werden.
    Meine Damen und Herren, wir bleiben bei dem, was Hans Katzer in einer Presseerklärung gesagt hat: Es müßten Lohnsteigerungen bis zu 22 °/o entstehen, ehe sich der Verteilungseffekt zugunsten der Rentner auswirkt. Man kann nicht einmal bei Ihrer Inflationspolitik glauben, daß die Gewerkschaften, die Tarifpartner gezwungen werden, zum Kaufkraftverlustausgleich für die betroffenen Arbeitnehmer Lohnsteigerungen in Höhe von 22 °/o pro Jahr auszuhandeln. Wir hoffen, daß Sie es mit Ihrer Inflationspolitik nicht so weit treiben, daß dann letztlich dabei 22 °/o Lohn- und Gehaltserhöhungen herausgeholt werden müssen.

    (Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

    Durch diese Ihre neue Formel geraten die Rentner beim allgemeinen Verteilungskampf weiter und wiederum unter den Schlitten. Sie von der Koalition erhalten dann allerdings durch die Änderung der Niveausicherungsklausel Mittel, die Sie den Rentnern künftig vorenthalten, die Sie dann aber wahrscheinlich wahlkampftaktisch günstig in den Jahren 1975/76 plazieren können, aber auch hier, meine Damen und Herren, eindeutig auf Kosten der dadurch benachteiligten Rentner.
    Lassen Sie mich einmal den Sozialbeirat zitieren, der zur allgemeinen Einkommenssituation der Rentner folgendes sagt — ich kann Ihnen ein längeres Zitat nicht ersparen :
    Der Beirat betont, daß bei den Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen nach wie vor ein Nachholbedarf besteht. Er weist insbesondere darauf hin, daß die laufenden Renten, auch wenn sie Mitte 1973 um 11,35 v. H. heraufgesetzt werden, immer noch deutlich unter dem im Rentenreformgesetz vom 16. Oktober 1972 als Richtsatz genannten Rentenniveau von 50 v. H. bleiben. Nach Ansicht der Beiratsmehrheit können daher unabhängig davon, inwieweit und mit welcher Aussicht auf Erfolg Dämpfungsmaßnahmen in anderen Sektoren ergriffen werden, den Rentnern aus sozialen Gründen keine Abstriche am Anpassungsgesetz zugemutet werden. Wenn im Zuge von Stabilisierungsmaßnahmen die Löhne nur schwächer steigen als vorausgesehen, mache sich dies der Rentensystematik entsprechend später auch bei den Rentenanpassungen bemerkbar. Ein doppelter Stabilitätsbeitrag könne von den Rentnern nicht verlangt werden.
    Meine Damen und Herren, eine größere Autorität in der Auseinandersetzung um diese Fragen kann man gar nicht zitieren als den Sozialbeirat, der eindeutig sagt, daß die Rentner ohnehin einen Nachholbedarf haben. Ich füge hinzu: Durch die Änderung der Niveausicherungsklausel, die Sie jetzt in Ihrem Gesetzentwurf beantragt haben, geraten die Rentner, ich wiederhole es, noch einmal und weiter unter den Schlitten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich zitiere hier jetzt eine etwas längere Passage des Sachverständigenrats. Meine Damen und Herren, auch das kann ich Ihnen nicht ersparen; es ist wichtig, daß wir das für die Auseinandersetzung, die wir in den nächsten Wochen draußen zu führen haben, in den Protokollen wiederfinden. Ich zitiere also mit Genehmigung des Herrn Präsidenten:
    Dagegen wird 1973
    — so erwartet es z. B. der Sachverständigenrat —unter wirtschaftspolitischen Status-quo-Bedingungen um 12 v. H. steigen, so daß also der Rentenanpassungssatz geringfügig unter dem Zuwachs des Volkseinkommens läge, allerdings dem etwas niedriger veranschlagten Anstieg der Bruttolöhne und -gehälter je Beschäftigten ungefähr entspräche, womit sich die Renten und Bruttoarbeitsentgelte praktisch parallel entwickeln würden. Dies würde zugleich bedeuten, daß die Relation zwischen Renten und Aktivbezügen auf dem für die Rentner immer noch relativ ungünstigen Stand von 1972 verharren würden.
    Das, meine Damen und Herren, sagt der Sachverständigenrat. Ich habe dem nichts hinzuzufügen.
    Ich wiederhole: Wir legen einen Gesetzentwurf vor. Er ist, um mit dem Herrn Bundesarbeitsminister zu sprechen, fotokopiert einschließlich möglicher



    Franke (Osnabrück)

    Fehler, die sich dort eingeschlichen haben. Aber in der Frage der Rentenniveausicherungsklausel beziehen wir uns auf ,das, was wir hier im September 1972 zum Schutze und zur Verbesserung der Einkommenssituation der Rentner durchgesetzt haben.
    Nun zu einem anderen Thema. Ich habe hier die Rede des Herrn Bundesfinanzministers. Darin sagt er u. a.:
    Dazu ein Wort über die Zuschüsse des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten. 1973 wird ein kleiner Anteil des Bundeszuschusses zinslos gestundet. Um es gleich vorwegzunehmen: Keine Rente — keine einzige! —— so Helmut Schmidt —wird durch diese Regelung um einen einzigen Pfenning geschmälert. Den Versicherungsträgern bleiben allein im Jahre 1973 Überschüsse von voraussichtlich 6 Milliarden DM, die nicht für Rentenzahlungen benötigt, sondern in Vermögenswerten angelegt werden. Bei dieser Finanzsituation der Rentenversicherungsträger ist die zeitliche Streckung eines Teils der Bundeszuschüsse vertretbar.
    Dann kommt ein Zwischenruf von Katzer — so steht es hier —: „Unglaublich!"
    Meine Damen und Herren, ich erinnere mich an eine Situation im Jahre 1965 oder 1966. Der Kollege Katzer war damals Bundesarbeitsminister. Ich verrate hier sicherlich kein großes Geheimnis, wenn ich sage, ,daß auch damals die Frage der Zuschüsse an die Rentenversicherungsträger ein Thema bei den Etatberatungen war. Es war die Absicht, eventuell 1,5 Milliarden DM Zuschüsse an die Rentenversicherungsträger zu stunden. Herr Kollege Katzer, ich glaube, ich muß und darf einmal sagen: Sie haben damals, glaube ich, sogar mit Ihrem Rücktritt für den Fall gedroht, daß den Rentenversicherungsträgern eine solche Last zugemutet wird. Dabei hatten Sie durchgesetzt, daß ,dieser gestundete Betrag, der nachher 750 Millionen DM ausmachte, den Rentenversicherungsträgern verzinst wird. Jetzt wird den Rentenversicherungsträgern zugemutet, einen Betrag von 2,5 Milliarden DM, und zwar zinslos, bis zum Jahre 1981 zu finanzieren, meine Damen und Herren.

    (Abg. Katzer: Hört! Hört!)

    Was sind die Konsequenzen? Ich sage Ihnen die Konsequenzen, und ich beziehe mich hier unter anderem auch auf das, was ich am 21. März anläßlich Ihres Vortrages, Herr Bundesarbeitsminister, im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung gesagt habe. Wenn Sie diese 2,5 Milliarden DM bis zum Jahre 1981 aus dem Zuschußtopf herausnehmen, bedeutet das einen Zinsverlust von 3 Milliarden DM bis 1987, bis 1981 entsprechend weniger.

    (Abg. Katzer: Sehr wahr!)

    Sie können nicht, wie Helmut Schmidt und Sie argumentiert haben, sagen, im Augenblick sei ohnehin eine Liquiditätsschwemme, ohne die langfristigen Annahmen dabei zu berücksichtigen. Die langfristigen Annahmen sind ganz eindeutig, daß Sie ab
    I einem gewissen Zeitpunkt — ich komme noch darauf, ab wann — entweder die Leistungen in der Rentenversicherung schmälern müssen oder die Beiträge erhöhen müssen. Hier sage ich eindeutig: Mit der Erhöhung auf 18 °/o ist die Leistungsgrenze, bis zu der wir unsere Kollegen, die Arbeiter und Angestellten draußen, zur Sicherung ihres eigenen Alters heranziehen können, erreicht. Wir können die Arbeiter und Angestellten draußen nicht noch einmal mehr belasten, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das aber wäre die Konsequenz, wenn Sie 2,5 Milliarden DM aus diesem Topf herausnehmen.
    Lassen Sie mich hier den Nachrichtendienst einer Institution zitieren, die nicht zu denen gehört, die unserer Partei bei sozialpolitischen Vorhaben normalerweise besonders freundlich gegenüberstehen, und zwar den Deutschen Gewerkschaftsbund. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sagte am 6. März 1973 zu diesem Ihrem Vorhaben:
    Der Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes hat sich in seiner Sitzung am Dienstag mit der von der Bundesregierung vorgeschlagenen zinslosen Stundung von Bundesleistungen zur Rentenversicherung befaßt. Er hält den Beschluß des Bundeskabinetts, die Bundesleistungen zur sozialen Rentenversicherung für 1973 in Höhe von 2,5 Milliarden bis 1981 zinslos zu stunden, für nicht vertretbar. Damit würde für die Rentenversicherung bis zum Ablauf des derzeitigen Vorausrechnungszeitraums ein Einnahmeausfall von rund 3 Milliarden DM entstehen.
    Meine Damen und Herren, hier ist die Bestätigung durch dieses in dieser Frage doch immerhin sachverständige Gremium.


Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
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    Rede von Heinrich Franke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sofort, wenn ich zu Ende zitiert habe; Herr Kollege Nölling, Sie haben Verständnis dafür.
    Der Deutsche Gewerkschaftsbund bezieht sich unter anderem noch darauf, daß der prozentuale Anteil des Bundeszuschusses an den gesamten Leistungen in den letzten Jahren ohnehin von 30 auf 15 °/o gesunken ist. Hier sieht man eindeutig die Tendenz einer Schmälerung der sozialen Leistungen bei steigendem sozialem Bedarf.
    Bitte schön, Herr Kollege Nölling.