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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 23. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. März 1973 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 1093 A Entwurf eines Gesetzes zu den Haager Kaufrechtsübereinkommen vom 1. Juli 1964 (Drucksache 7/115); Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/317) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 1093 B Entwurf eines Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (Drucksache 7/123); Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/318) — Zweite und dritte Beratung — 1093 C Entwurf eines Einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (Drucksache 7/124); Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/319) — Zweite und dritte Beratung — 1093 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bergmannsprämien (SPD, FDP) (Drucksache 7/212); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/332), Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/327) — Zweite und dritte Beratung — 1094 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Oktober 1971 zur Änderung des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen (Drucksache 7/119); Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 7/361) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 1094 C Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Diätassistenten (Drucksache 7/116); Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/362) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Hammans (CDU/CSU) 1095 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 22. Juli 1964 über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches (Drucksache 7/125); Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/336) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 1095 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes und des Arbeitsplatzschutzgesetzes (Drucksache 7/129); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/373), Bericht und Antrag des Verteidigungsausschusses (Drucksache 7/364) — Zweite und dritte Beratung — 1095 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. März 1973 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze (Bundesrat) (Drucksache 7/63); Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/359) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmude (SPD) 1096 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) 1096 C Engelhard (FDP) 1098 B Entwurf eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (CDU/CSU) (Drucksache 7/324) — Erste Beratung — Dr. Schneider (CDU/CSU) 1099 B, 1103 B Gallus (FDP) 1101 C Lemp (SPD) 1102 B Wienand (SPD) 1103 C Ertl, Bundesminister (BML) 1104 A Absetzung des Punktes 9 von der Tagesordnung 1105 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (Abg. Hauser [Bonn-Bad Godesberg], Vogel [Ennepetal], Dr. Lenz [Bergstraße], Dr. Kliesing, Dr. Waffenschmidt, Dr. Frerichs, Kunz [Berlin], Dr. Hammans, Köster u. Gen.) (Drucksache 7/226) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (Abg. Freiherr Ostman von der Leye, Kleinert und Fraktionen der SPD, FDP) (Drucksache 7/365) — Erste Beratung — Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) 1106 A Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 1107 A Kleinert (FDP) 1107 C Entwürfe eines Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung und eines Einführungsgesetzes zum Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Drucksache 7/253) — Erste Beratung — 1108 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Gesetz zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts) (Drucksache 7/255) — Erste Beratung — 1108 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache 7/256) — Erste Beratung — 1108 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache 7/308) — Erste Beratung — Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 1108 C Burger (CDU/CSU) 1109 D Glombig (SPD) 1111 D Spitzmüller (FDP) 1114 D, 1116 D Geisenhofer (CDU/CSU) 1115 D Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1972, hier: Haushaltsgesetz 1972 (Drucksachen 7/35, 7/306) Dr. Jenninger (CDU/CSU) 1117 A Haehser (SPD) 1118 B Kirst (FDP) 1119A, 1120 D Dr. Althammer (CDU/CSU) 1120 B Antrag betr. Einführung von Krankenscheinheften für die versorgungsberechtigten Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen (Zugeteilte) (Abg. Burger, Maucher, Härzschel, Frau Schroeder [Detmold] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/230) Burger (CDU/CSU) 1121 B Hölscher (FDP) 1121 C Antrag betr. Berufs-/Laufbahnreform (Abg. Frau Dr. Walz, Pfeifer, Dr. Gölter und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/330) Frau Dr. Walz (CDU/CSU) 1121 D Engholm (SPD) 1124 C Groß (FDP) 1125 C Anträge des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über die Wahleinsprüche des Karl Ilg, Bellenberg, des Otto Wannenmacher, Frankfurt a. M., des Dietmar Fehr, Elmshorn, der Waltraud Straubinger, Marburg/Lahn, der Renate Pietschmann, München, des Alois Bude, 1. Vorsitzender der Ostdeutschen Volkspartei (OVP), Westheim/ Speyer, des Karl Rietfort, Berlin, des Karlheinz Otte, Büsingen, des Manfred Arndt, Diez/Lahn, des Karl-Heinz Dieditz, Dortmund, des Ignaz Lutz, Stuttgart, des Aurei Buhmann, Freiburg, des Horst Jaeger, Wuppertal, des Herbert Ruff, Stade, des Wilhelm Stöcke, Dorstadt, der Elfriede Martens-Schüller, München, der Gertrud Vulhop, Osnabrück, des Josef Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. März 1973 III Wenger, Saarbrücken, der H. Knüttenberg, Liederbach, des Bernhard Oelerink, Langenhagen, der Annegret Braumiller, Leonberg, und des Alfons Dörner, MainzLaubenheim, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972 (Drucksachen 7/337 bis 7/358) Dr. de With (SPD) 1128 A Antrag des Haushaltsausschusses zu der Veräußerung der ehemaligen DragonerKaserne in Karlsruhe an die Stadt Karlsruhe für Einrichtungen des Gemeinbedarfs (Drucksachen 7/45, 7/314) 1128 C Ubersicht 1 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 7/316) 1128 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie Nr. 65/269/EWG zur Vereinheitlichung gewisser Regeln betr. die Genehmigung für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten (Drucksachen 7/87, 7/322) 1128 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über verstärkte Kunststofftanks für die Beförderung gefährlicher Stoffe auf der Straße (Drucksachen VI/3036, 7/323) 1128 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft über einen Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten (Drucksachen 7/18, 7/335) 1129 A Fragestunde (Drucksache 7/360) Frage A 54 des Abg. Dr. Hammans (CDU/ CSU) : Verwertung landwirtschaftlicher Gebäude ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebe Ertl, Bundesminister (BML) 1129 B, D, 1130 A, B, C, D Dr. Hammans (CDU/CSU) 1129 D, 1130 A Dr. Ritz (CDU/CSU) 1130 A Horstmeier (CDU/CSU) 1130 B Braun (CDU/CSU) 1130 C Milz (CDU/CSU) 1130 C Fragen A 55 und 56 des Abg. von AltenNordheim (CDU/CSU) : Hilfen für die Sturmschäden vom November 1972 Ertl, Bundesminister (BML) 1131 A, B, C, 1132 A, B, C von Alten-Nordheim (CDU/CSU) 1131 A, B, 1132 A, B Dr. Ritz (CDU/CSU) 1131 C Kiechle (CDU/CSU) 1131 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 1131 D Frage A 57 des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Agrarpreisverhandlung im EG-Ministerrat im April 1973 Ertl, Bundesminister (BML) 1132 C, D, 1133 A Eigen (CDU/CSU) 1132 D Horstmeier (CDU/CSU) 1133 A Frage A 58 des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Vorschlag der EG-Kommission betr. ein Mindestpreissystem für Be- und Verarbeitungserzeugnisse Ertl, Bundesminister (BML) 1133 B, C Eigen (CDU/CSU) 1133 C Frage A 59 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Einfluß der Währungsmaßnahmen der einzelnen Mitgliedsländer der EG auf die Festsetzung der neuen Agrarpreise Ertl, Bundesminister (BML) 1133 D, 1134 A Niegel (CDU/CSU) 1133 D, 1134 A Frage A 113 des Abg. Reddemann (CDU/ CSU) : Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten in den Sperrzonen der DDR Ravens. Parl. Staatssekretär (BK) 1134 B, C Reddemann (CDU/CSU) 1134 B, C Frage A 114 des Abg. Reddemann (CDU/ CSU) : Beeinträchtigung der Arbeit des Redaktionsteams einer ARD-Sendereihe auf der Leipziger Buchmesse Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) 1134 D, 1135 A Reddemann (CDU/CSU) 1134 D, 1135 A IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. März 1973 Frage A 115 des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) Beschränkung der Tätigkeit in OstBerlin akkreditierter Journalisten Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) 1135 B, C Kunz (Berlin) (CDU/CSU) 1135 B, C Frage A 116 des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) : Anwendung der in dem Briefwechsel über die Arbeitsmöglichkeiten von Journalisten in West-Berlin festgelegten Bestimmungen Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) 1135 C Frage A 117 des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Interviews mit führenden Persönlichkeiten der DDR Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) 1135 D, 1136A,B Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) 1135 D, 1136 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) 1136 A Frage A 118 des Abg. Wohlrabe (CDU/ CSU) : Hilfsorgane für in der DDR tätige westdeutsche Journalisten Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) 1136 B, C, D Wohlrabe (CDU/CSU) 1136 C, D Frage A 119 des Abg. Wohlrabe (CDU/ CSU) : Durchführungsbestimmungen zur Tätigkeit von Publikationsorganen in der DDR Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) 1136 D, 1137 A, B Wohlrabe (CDU/CSU) 1137 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 1137 B Fragen A 92 und 93 des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Verwandtenbesuche aus der „DDR" Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 1137 C, 1138 A, B, C, D, 1139 A, B, C Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 1138 A, B, C Zebisch (SPD) 1138 D Wienand (SPD) 1139 A Reddemann (CDU/CSU) 1139 B Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) 1139 B Sieglerschmidt (SPD) 1139 C Frage A 94 des Abg. Dr. Marx (CDU/ CSU) : Brief des Bundeskanzlers an die Eltern aus der DDR ausgereister Kinder Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 1139 D, 1140 B, C Dr. Marx (CDU/CSU) 1139 D, 1140 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) 1140 B Graf Stauffenberg (CDU/CSU) 1140 C Frau Funcke, Vizepräsident 1140 D Frage A 95 des Abg. Dr. Marx (CDU/ CSU) Entscheidung über das Schicksal der in der DDR festgehaltenen Kinder Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 1140 D, 1141 A, B Dr. Marx (CDU/CSU) 1141 A, B Frage A 96 des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Zusagen in bezug auf dauerhafte Minderung von Unmenschlichkeit durch Vertreter der DDR Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 1141 C, 1142 A, B, C, D, 1143 A, B, D Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) 1141 D, 1142 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) 1142 C Dr. Kreutzmann (SPD) 1142 D Dr. Marx (CDU/CSU) 1143 A Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) 1143 B Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 1143 C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) 1143 D Nächste Sitzung 1144 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 1145* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 44 — Drucksache 7/360 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) betr. Niederschlag einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Polen im Bundeshaushalt 1145* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 49 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Überprüfung der Kostenentwicklung des Airbus und seiner Absatzchancen 1145* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. März 1973 1093 23. Sitzung Bonn, den 22. März 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 21. Sitzung, Seite IX, rechte Spalte, Anlage 48, Zeile 1, statt „Hermsdorf (BMF) " : „Grüner (BMW) " ; 21. Sitzung, Anlage 48, statt „Antwort des Parl. Staatssekretär Hermsdorf vom 16. März 1973" : „Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 15. März 1973". 20. Sitzung, Seite I, linke Spalte, Zeile 7, ist hinter „903 B" einzufügen: „999 B". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 23. 3. Dr. Aigner * 23. 3. Alber ** 23. 3. Amrehn ** 23. 3. Dr. Arndt (Berlin) * 23. 3. Dr. Artzinger * 23. 3. Dr. Barzel 23. 3. Behrendt * 23. 3. Blumenfeld ** 24. 3. Dr. Burgbacher * 23. 3. Dr. Corterier * 22. 3. Frau Eilers 23. 3. Fellermaier 23. 3. Flämig * 23. 3. Frehsee * 23. 3. Dr. Früh * 23. 3. Höhmann 23. 3. Kater * 23. 3. Dr. Kempfler 23. 3. Dr. h. c. Kiesinger 23. 3. Dr. Klepsch * 22. 3. Krall 22. 3. Lange * 23. 3. Frau Dr. Lepsius 7. 4. Lücker * 23. 3. Dr. Martin 23. 3. Frau Dr. Orth * 23. 3. Dr. Riedl (München) 18. 4. Rollmann 23. 3. Schirmer 23. 3. Sieglerschmidt ** 22. 3. Spilker 23. 3. Dr. Starke (Franken) * 23. 3. Dr. Waigel 23. 3. Frau Dr. Wex 22. 3. Frau Will-Feld 31. 3. Wrede 24. 3. Dr. Zimmermann 23. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 21. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Frage A 44) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, eine wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Polen müsse auch im Bundeshaushalt ihren Niederschlag finden, und welche Beträge für welche Zwecke gedenkt - bejahendenfalls - die Bundesregierung vorzuschlagen? Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß eine gedeihliche Entwicklung unserer wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Polen und mit anderen Staatshandelsländern Beiträge aus dem Bundeshaushalt voraussetze. Ich verstehe die Frage so, daß sie auf die Exportfinanzierung abzielt. Es ist richtig, daß andere Industrieländer den Zins ihrer Exportkredite generell und damit auch für Staatshandelsländer mit unterschiedlichen Techniken auf 6 bis 61/2 % herabsubventionieren, während wir das nicht tun. Bei uns gibt es nur für langfristige Ausfuhrkredite an Entwicklungsländer eine im übrigen sehr begrenzte Zinsverbilligung. So bedauerlich dieser Wettbewerbsnachteil aus der Sicht unserer Industrie ist, so gewichtig ist aber auch die Tatsache, daß unser Export generell, insbesondere aber auch in die Staatshandelsländer floriert. 1972 sind unsere Ostexporte gegenüber 1971 um ein ganzes Drittel gestiegen und im Durchschnitt der letzten beiden Jahre immerhin um jeweils über 20 %. Anlage 3 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Grüner vom 21. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 7/360 Frage A 49) : Hält die Bundesregierung angesichts der Veränderung der Währungsparitäten und des traditionellen Scheiterns fast aller vom Bund bisher unterstützten Flugzeugbauprojekte eine gründliche Überprüfung der Kostenentwicklung des Air-Bus und seiner Absatzchancen unter Vergleich mit ausländischen Konkurrenzprojekten für dringlich, um mögliche Fehlausgaben für die Zukunft zu vermeiden? Das Kabinett hat am 14. März 1973 beschlossen, sich noch in der ersten Hälfte 1973 mit dem Problem des Airbus-Absatzes zu befassen. Wie schon bei früheren Gelegenheiten, wird sich das Kabinett hierbei über den Stand des Airbus-Projektes, seine Kosten, Risiken und Marktaussichten informieren lassen. Diese Kabinettsdiskussion wird notwendig, weil die Entwicklungsphase des Airbus zu Ende geht und er in die „Vermarktungsphase" eintritt. Der Airbus erfüllt technisch alle Erwartungen; er hat bis heute keinen direkten Konkurrenten. Trotzdem wird er am Markt mit zwei Schwierigkeiten kämpfen müssen: - die Finanzierungskonditionen der US-Industrie sind bis zu 3,5 % günstiger. - Paritätsänderungen und allgemeine Kostensteigerungen in Europa lassen den Airbus-Preis schneller steigen als den Preis für US-Flugzeuge. Längerfristig wird das Schicksal des Airbus davon abhängen, ob Industrie und beteiligte Regierungen einen Weg finden, diese Handikaps zu überwinden.
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    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Burger?


Rede von Albert Burger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Glombig, sind Sie mit mir der Meinung, daß wir vom Kausalitätsprinzip zum Finalitätsprinzip kommen müssen, und sind Sie, wenn Sie diese Frage mit Ja beantworten können, nicht auch mit mir der Meinung, daß wir diese neue Entwicklung wieder in eine neue Konzeption kleiden müssen und daß wir nach vorn und nicht rückwärts schauen müssen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eugen Glombig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Aber Herr Kollege Burger, die Überwindung des Kausalitätsprinzips „predige" ich seit 20 Jahren. Ich bin sehr froh, daß auch andere inzwischen begriffen haben, daß das notwendig ist. Die sozialliberale Bundesregierung hat daraus bereits in der vorigen Legislaturperiode die Konsequenzen gezogen und wird es auch in dieser Legislaturperiode tun. Wenn Sie uns bei der Verwirklichung dieses Gedankens unterstützen, dann sind wir Ihnen dafür sehr dankbar, Herr Kollege Burger. Aber die Frage der Kausalität oder der Finalität hat hier mit Fragen der Subsidiarität und der Individualisierung im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes unmittelbar nichts zu tun.
    Meine Damen und Herren, die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes und das von ihr damit zum Ausdruck gebrachte Bestreben, auch im Bereich der Sozialhilfe der allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Rechnung zu tragen. Wir sind uns voll dessen bewußt, daß es in der Bundesrepublik Deutschland noch eine große Zahl von Menschen gibt, die abseits vom Wohlstand leben und sich aus ihrer sozialen Notlage aus eigener Kraft nicht befreien können. Wir wissen, daß diese Menschen der Hilfe der Allgemeinheit bedürfen, und wir sind entschlossen, meine Damen und Herren, ihnen diese Hilfe zu geben. Es ist daher für uns selbstverständlich, daß daraus die notwendigen gesetzgeberischen Konsequenzen gezogen werden müssen.
    Mit besonderer Genugtuung stelle ich fest, daß im Vordergrund der im Gesetzentwurf vorgesehenen Leistungsverbesserungen die Hilfen für Behinderte stehen. Das gilt sowohl für die Bestimmungen über
    die Eingliederungshilfe als auch für die Bestimmungen über das Pflegegeld und schließlich für die Bestimmungen über die Erhöhung der Einkommensgrenzen als Voraussetzung für die Erlangung dieser Hilfen.
    Aus dem Gesamtbereich der in dem Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen zugunsten der Behinderten möchte ich insbesondere eine herausgreifen, und zwar deshalb, weil sie auf den Widerspruch des Bundesrates gestoßen ist. Ich meine den Vorschlag der Bundesregierung, allen Personen, die körperlich, geistig oder seelisch — Herr Kollege Burger, hier können wir nun beweisen, daß wir es mit der Überwindung des Kausalitätsprinzips ernst meinen — behindert sind, einen Rechtsanspruch auf die Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz zuzubilligen. Zwar haben — wie Frau Minister Focke bereits sagte — nach dem geltenden Recht mehrere Behindertengruppen diesen Rechtsanspruch, es ist aber nach meiner Überzeugung jetzt wirklich an der Zeit, die noch bestehenden Unterschiede in der Rechtsstellung der Behinderten innerhalb des Bundessozialhilfegesetzes erst einmal endgültig zu beseitigen und allen Behinderten diesen Rechtsanspruch zu geben.
    Es muß nicht nur der hiergegen erhobene Widerspruch des Bundesrates, sondern viel mehr noch die hierzu gegebene Begründung verwundern. Sie beruht vor allein auf der Erwägung, der Vorschlag der Bundesregierung zur Erweiterung des Rechtsanspruches führe sowohl zu erheblichen Mehraufwendungen als auch zu einer Lastenverschiebung zwischen örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgern, was nichts anderes heißt und nichts anderes heißen kann, meine Damen und Herren, als daß sich der Bundesrat dagegen ausgesprochen hat, daß die Kommunen zu Lasten der Länder entlastet werden. Ich bin der Überzeugung, daß man so eine sozial zwingend gebotene Regelung, nämlich die Gleichstellung aller Behinderten, nicht ablehnen darf und nicht ablehnen kann. Ich werde aber auf diese Frage noch im Zusammenhang mit der Finanzierung der Leistungen der Sozialhilfe besonders zurückkommen. Das hat ja hier bereits eine Rolle gespielt, und dazu möchte ich im Namen meiner Fraktion auch noch ein paar Worte sagen.
    Auf der anderen Seite möchte ich allerdings den Vorschlag des Bundesrates mit Genugtuung erwähnen, auch denjenigen, die wegen der Schwere ihrer Behinderung der Heimpflege bedürfen, den Vorteil der höheren Einkommensgrenze zugute kommen zu lassen. Dieser Vorschlag, dem auch die Bundesregierung zugestimmt hat, wird von meiner Fraktion begrüßt. Er wird sich vor allem zugunsten der Eltern derjenigen behinderten Kinder auswirken, die wegen der Schwere ihrer Leiden an Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation nicht teilnehmen können. Wir alle wissen oder sollten wissen, daß es leider auch solche jungen Menschen in unserer Gesellschaft gibt, denen wir unsere Hilfe nicht versagen dürfen. Denn auch die Maßnahmen der sozialen und gesellschaftlichen Rehabilitation haben ihren Wert und ihre Bedeutung an sich, ohne daß man darauf „schielt": was bringt es denn eigentlich für die Volkswirtschaft?



    Glombig
    In der allgemeinen Begründung des Gesetzentwurfs sind einige Schwerpunkte besonders hervorgehoben. Erlauben Sie mir, auf zwei dieser Schwerpunkte einzugehen.
    Die Gefährdetenhilfe soll erheblich erweitert werden. Sie soll künftig allen Personen zugute kommen, die wegen besonderer, bei ihnen bestehender sozialer Schwierigkeiten am Leben in der Gemeinschaft nicht oder nicht voll teilnehmen können. Frau Minister Focke hat den hier vor allem in Betracht kommenden Kreis der Randgruppen unserer Gesellschaft, die ohne die Hilfe der Allgemeinheit mit dem Leben nicht fertig werden, schon kurz angesprochen. Für diese Menschen muß in der Tat ein erweitertes Angebot an Hilfen zur Verfügung stehen. Es besteht aller Anlaß, sich bei den kommenden Beratungen mit diesem Problem und den Lösungsvorschlägen im Gesetzentwurf sehr intensiv zu befassen.
    Keinesfalls aber kann auch an dieser Stelle dem restriktiven Vorschlag des Bundesrats gefolgt werden, die vorgesehenen Bestimmungen zu streichen, weil der Kreis der Anspruchsberechtigten nicht abzusehen sei; so wird das von seiten des Bundesrates begründet.
    Alle, die mit der Materie des Bundessozialhilfegesetzes vertraut sind, wissen, daß die Sozialhilfe in vielen Fällen mit Leistungen eingreifen muß, weil diejenigen, die nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts dem Hilfesuchenden zum Unterhalt verpflichtet sind, dieser Pflicht nicht oder nur unzureichend nachkommen. In diesen Fällen entsteht dann die leidige Frage, ob die Sozialhilfeträger sich ihrerseits wegen des Ersatzes ihrer Aufwendungen an die Unterhaltsverpflichteten halten sollen. Hier sieht der Gesetzentwurf begrüßenswerterweise vor, daß insbesondere im Verhältnis Großeltern — Enkel keine Heranziehung zum Ersatz der Kosten durch die Sozialhilfeträger mehr erfolgen darf und daß auch in sonstigen Härtefällen von einer Inanspruchnahme Unterhaltspflichtiger abgesehen werden soll. Es handelt sich hierbei ganz gewiß um einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung und Festigung des Zusammenhalts der Familie.
    Lassen Sie mich folgendes ganz allgemein hervorheben. Bei Durchsicht der zahlreichen Änderungs- und Ergänzungsvorschläge festigt sich der Eindruck, daß der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Geiste des sozialen Fortschritts und von einer aufrichtigen Sorge für diejenigen Menschen getragen ist, die wegen ihrer besonderen sozialen Lage auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Dies kommt nicht nur in den sogenannten Schwerpunkten des Regierungsentwurfs zum Ausdruck, auf die Frau Minister Focke bereits hingewiesen hat, sondern auch in Bestimmungen von weniger herausragender Bedeutung. Ich darf als Beispiele hierfür nur die Verpflichtung erwähnen, das sogenannte „Schmerzensgeld" auf Leistungen des Bundessozialhilfegesetzes anrechnungsfrei zu lassen und dies ist wichtig genug — den Wegfall der Kostenersatzverpflichtung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt.
    Insgesamt gesehen betrachtet die SPD-Bundestagsfraktion den Regierungsentwurf als eine wertvolle und brauchbare Grundlage für die Beratungen im zuständigen Bundestagsausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit. Gestatten Sie mir aber, daß ich für diese Beratungen noch auf folgende Schwerpunkte hinweise.
    Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hatte im September vorigen Jahres darum gebeten, den Termin für die Vorlage des Berichts der Bundesregierung nach § 126 c des Bundessozialhilfegesetzes, der bereits im Oktober vorigen Jahres fällig war, auf den 1. Februar 1973 hinauszuschieben. Hierbei handelt es sich um einen Bericht über die Eingliederungshilfen für Behinderte, insbesondere über die Meldung von Behinderungen . — Das ist damit begründet worden, daß die erbetenen Stellungnahmen der Länder und der Verbände nun doch erheblich später als angenommen eingegangen sind. Die Mehrzahl dieser Stellungnahmen ist Ende des Jahres 1972 eingegangen; zum Teil stehen sie immer noch aus. Der Grund für diese Verzögerung ist ohne Zweifel darin zu sehen, daß die am 1. Oktober 1969 eingeführten Bestimmungen des 2. Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes erst kurze Zeit praktiziert werden. Aus diesen Gründen war der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit — wie wir uns haben darstellen lassen — leider nicht in der Lage, bis zum 1. Februar 1973 einen Bericht zu erstellen, der Anspruch auf Vollständigkeit hätte erheben können.
    Wir sind überzeugt, daß der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit weiterhin bemüht sein wird, diesen Bericht so schnell wie möglich vorzulegen. Wir bitten ihn aber gleichzeitig mit Nachdruck, die Fristverlängerung für diesen Bericht bis zum 1. Juni 1973 nicht zu überschreiten, damit seine Ergebnisse bei der Beratung des Gesetzentwurfs mit berücksichtigt werden können. Es muß nach Vorlage des Berichts im Zusammenhang mit der Beratung dieses Gesetzentwurfes geprüft werden, ob die Früherfassung aller Behinderten nicht doch durch die Einführung einer gesetzlichen Meldepflicht sichergestellt werden sollte, um die rechtzeitige Einleitung der notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen zu gewährleisten und um Grundlagen für die Planung und Finanzierung von Einrichtungen der Rehabilitation zu schaffen. Hier ist in der Vergangenheit viel versäumt und noch mehr verhindert worden. Der von der Bundesregierung dem Parlament vorzulegende Bericht zum Bundessozialhilfegesetz — das ist schon jetzt erkennbar — wird bestätigen, daß wir auf diesem Gebiet bisher keinen Schritt vorangekommen sind. Wir können es aber auf die Dauer nicht zulassen, daß, aus welchen Gründen auch immer, die Lösung dieses Problems weiter behindert wird. Ärzte und Krankenkassen haben hier eine besondere Verantwortung, der sie sich nicht länger entziehen können und nicht länger entziehen dürfen.
    Das Pflegegeld für hilflose Personen soll von 150 auf 180 DM und für Schwerstbehinderte von 225 auf 360 DM monatlich erhöht werden. Die Altersgrenze für die Gewährung des Pflegegeldes soll vom 3. auf das 1. Lebensjahr herabgesetzt werden. Auch die Be-



    Glombig
    Stimmungen über die besondere Einkommensfreigrenze sollen verbessert werden. Es ist eine Erhöhung des Grundbetrages von 600 auf 700 DM und beim Pflegegeld für Schwerstbehinderte auf 1400 DM vorgesehen. Außerdem ist die Einbeziehung von Hilfeempfängern, die längere Zeit schwer krank sind, in die Bestimmungen über die besondere Einkommensfreigrenze vorgesehen. Das ist ein außerordentlicher sozialer Fortschritt. Wir möchten der Bundesregierung für diese Weiterentwicklung des Bundessozialhilfegesetzes besonderen Dank sagen.
    Trotzdem, meine Damen und Herren, dieser begrüßenswerte Fortschritt wird uns nicht von der Verpflichtung entbinden, bei der weiteren Gesetzesberatung zu prüfen, ob das Pflegegeld für Schwerstbehinderte nicht höher festgesetzt werden muß im Hinblick auf die hohen Kosten, die mit der Pflege eines Schwerstbehinderten verbunden sind. Außerdem muß geprüft werden, ob nicht auch wie bei einigen anderen Hilfearten und den Einkommensgrenzen statt des vorgesehenen Festbetrages das Pflegegeld künftig nach einem bestimmten Modus dynamisiert werden sollte, weil wir sonst jedes Mal für die notwendige Erhöhung des Pflegegeldes auf eine Novellierung des Bundessozialhilfegesetzes angewiesen wären.
    Lassen Sie mich zum Schluß, wie angekündigt, noch einmal kurz auf die Finanzierungsfragen der Sozialhilfe zurückkommen. In Übereinstimmung mit dem Grundgesetz sind die Aufwendungen für die Sozialhilfe von den zuständigen Stellen in den Ländern zu tragen. Auf den Bund entfällt nur ein geringer Prozentsatz der Kosten. Der Bundesrat hat die im Regierungsentwurf vorgesehenen materiellen Verbesserungen ausdrücklich begrüßt, zugleich aber seine Zustimmung zu diesem Gesetz nur für den Fall in Aussicht gestellt, daß im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens eine Übernahme von Kosten auf den Bund oder eine Verbesserung der Finanzausstattung der Länder sichergestellt wird.
    Nun ist ganz gewiß nicht zu verkennen, daß die Aufwendungen der Sozialhilfe in den letzten Jahren vor allem wegen des Steigens der Lebenshaltungskosten und der großen Erhöhungen der Pflegesätze in den Heimen erheblich gestiegen sind. Diese Entwicklung kann aber nicht als Begründung dafür anerkannt werden, nunmehr vom Bund die zusätzliche Übernahme von Kosten der Sozialhilfe zu verlangen. Die Bundesregierung hat zu Recht auf die wesentliche Verbesserung der Finanzausstattung der Länder und Gemeinden im vorigen Jahr hingewiesen und die Meinung vertreten, daß die durch diese Novelle entstehenden Mehrkosten für die Länder und Gemeinden finanzwirtschaftlich tragbar sind. Überdies hat die Rücksicht auf die Finanzlage in den Haushalten der Länder und Gemeinden, wie in der Begründung zum Gesetzentwurf hervorgehoben wird, die Bundesregierung bereits veranlaßt, die Leistungsverbesserungen auf das sozialpolitisch unbedingt Notwendige zu beschränken. Ich meine, daß das ein bedenklicher Vorgang ist, wenn sich der Finanzstreit zwischen Bund und Ländern auf dem Rücken der unmittelbar Betroffenen abspielt.
    Ich habe nichts dagegen, daß Leistungen der Sozialhilfe seitens des Bundes übernommen werden, aber dann durch vernünftige und eindeutige Regelungen, die nicht von heute auf morgen beschlossen werden können.
    Schließlich sollten die Länder nicht vergessen, daß in Auswirkung von Sozialleistungsgesetzen des Bundes, wie gesagt, nicht unerhebliche Einsparungen bei den Sozialhilfeträgern eingetreten sind und noch eintreten werden. Ich erinnere zusätzlich hierbei an das Arbeitsförderungsgesetz, das den Sozialhilfeträgern die Kosten für die berufliche Rehabilitation der Behinderten abgenommen hat, ich erinnere weiter daran, daß die Einführung der Mindestrente durch die zweite Rentenreform erhebliche Einsparungen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt für Rentner bringen wird, und ich erinnere nicht zuletzt daran, daß die Einbeziehung — —