Rede:
ID0702302700

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 15
    1. Das: 2
    2. hat: 2
    3. die: 2
    4. Haus: 1
    5. Begründung: 1
    6. des: 1
    7. Gesetzentwurfs: 1
    8. entgegengenommen.: 1
    9. Ich: 1
    10. eröffne: 1
    11. Aussprache.: 1
    12. Wort: 1
    13. der: 1
    14. Abgeordnete: 1
    15. Burger.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 23. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. März 1973 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 1093 A Entwurf eines Gesetzes zu den Haager Kaufrechtsübereinkommen vom 1. Juli 1964 (Drucksache 7/115); Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/317) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 1093 B Entwurf eines Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (Drucksache 7/123); Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/318) — Zweite und dritte Beratung — 1093 C Entwurf eines Einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (Drucksache 7/124); Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/319) — Zweite und dritte Beratung — 1093 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bergmannsprämien (SPD, FDP) (Drucksache 7/212); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/332), Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/327) — Zweite und dritte Beratung — 1094 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Oktober 1971 zur Änderung des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen (Drucksache 7/119); Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 7/361) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 1094 C Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Diätassistenten (Drucksache 7/116); Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/362) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Hammans (CDU/CSU) 1095 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 22. Juli 1964 über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches (Drucksache 7/125); Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/336) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 1095 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes und des Arbeitsplatzschutzgesetzes (Drucksache 7/129); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/373), Bericht und Antrag des Verteidigungsausschusses (Drucksache 7/364) — Zweite und dritte Beratung — 1095 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. März 1973 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze (Bundesrat) (Drucksache 7/63); Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/359) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmude (SPD) 1096 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) 1096 C Engelhard (FDP) 1098 B Entwurf eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (CDU/CSU) (Drucksache 7/324) — Erste Beratung — Dr. Schneider (CDU/CSU) 1099 B, 1103 B Gallus (FDP) 1101 C Lemp (SPD) 1102 B Wienand (SPD) 1103 C Ertl, Bundesminister (BML) 1104 A Absetzung des Punktes 9 von der Tagesordnung 1105 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (Abg. Hauser [Bonn-Bad Godesberg], Vogel [Ennepetal], Dr. Lenz [Bergstraße], Dr. Kliesing, Dr. Waffenschmidt, Dr. Frerichs, Kunz [Berlin], Dr. Hammans, Köster u. Gen.) (Drucksache 7/226) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (Abg. Freiherr Ostman von der Leye, Kleinert und Fraktionen der SPD, FDP) (Drucksache 7/365) — Erste Beratung — Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) 1106 A Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 1107 A Kleinert (FDP) 1107 C Entwürfe eines Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung und eines Einführungsgesetzes zum Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Drucksache 7/253) — Erste Beratung — 1108 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Gesetz zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts) (Drucksache 7/255) — Erste Beratung — 1108 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache 7/256) — Erste Beratung — 1108 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache 7/308) — Erste Beratung — Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 1108 C Burger (CDU/CSU) 1109 D Glombig (SPD) 1111 D Spitzmüller (FDP) 1114 D, 1116 D Geisenhofer (CDU/CSU) 1115 D Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1972, hier: Haushaltsgesetz 1972 (Drucksachen 7/35, 7/306) Dr. Jenninger (CDU/CSU) 1117 A Haehser (SPD) 1118 B Kirst (FDP) 1119A, 1120 D Dr. Althammer (CDU/CSU) 1120 B Antrag betr. Einführung von Krankenscheinheften für die versorgungsberechtigten Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen (Zugeteilte) (Abg. Burger, Maucher, Härzschel, Frau Schroeder [Detmold] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/230) Burger (CDU/CSU) 1121 B Hölscher (FDP) 1121 C Antrag betr. Berufs-/Laufbahnreform (Abg. Frau Dr. Walz, Pfeifer, Dr. Gölter und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/330) Frau Dr. Walz (CDU/CSU) 1121 D Engholm (SPD) 1124 C Groß (FDP) 1125 C Anträge des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über die Wahleinsprüche des Karl Ilg, Bellenberg, des Otto Wannenmacher, Frankfurt a. M., des Dietmar Fehr, Elmshorn, der Waltraud Straubinger, Marburg/Lahn, der Renate Pietschmann, München, des Alois Bude, 1. Vorsitzender der Ostdeutschen Volkspartei (OVP), Westheim/ Speyer, des Karl Rietfort, Berlin, des Karlheinz Otte, Büsingen, des Manfred Arndt, Diez/Lahn, des Karl-Heinz Dieditz, Dortmund, des Ignaz Lutz, Stuttgart, des Aurei Buhmann, Freiburg, des Horst Jaeger, Wuppertal, des Herbert Ruff, Stade, des Wilhelm Stöcke, Dorstadt, der Elfriede Martens-Schüller, München, der Gertrud Vulhop, Osnabrück, des Josef Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. März 1973 III Wenger, Saarbrücken, der H. Knüttenberg, Liederbach, des Bernhard Oelerink, Langenhagen, der Annegret Braumiller, Leonberg, und des Alfons Dörner, MainzLaubenheim, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972 (Drucksachen 7/337 bis 7/358) Dr. de With (SPD) 1128 A Antrag des Haushaltsausschusses zu der Veräußerung der ehemaligen DragonerKaserne in Karlsruhe an die Stadt Karlsruhe für Einrichtungen des Gemeinbedarfs (Drucksachen 7/45, 7/314) 1128 C Ubersicht 1 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 7/316) 1128 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie Nr. 65/269/EWG zur Vereinheitlichung gewisser Regeln betr. die Genehmigung für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten (Drucksachen 7/87, 7/322) 1128 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über verstärkte Kunststofftanks für die Beförderung gefährlicher Stoffe auf der Straße (Drucksachen VI/3036, 7/323) 1128 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft über einen Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten (Drucksachen 7/18, 7/335) 1129 A Fragestunde (Drucksache 7/360) Frage A 54 des Abg. Dr. Hammans (CDU/ CSU) : Verwertung landwirtschaftlicher Gebäude ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebe Ertl, Bundesminister (BML) 1129 B, D, 1130 A, B, C, D Dr. Hammans (CDU/CSU) 1129 D, 1130 A Dr. Ritz (CDU/CSU) 1130 A Horstmeier (CDU/CSU) 1130 B Braun (CDU/CSU) 1130 C Milz (CDU/CSU) 1130 C Fragen A 55 und 56 des Abg. von AltenNordheim (CDU/CSU) : Hilfen für die Sturmschäden vom November 1972 Ertl, Bundesminister (BML) 1131 A, B, C, 1132 A, B, C von Alten-Nordheim (CDU/CSU) 1131 A, B, 1132 A, B Dr. Ritz (CDU/CSU) 1131 C Kiechle (CDU/CSU) 1131 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 1131 D Frage A 57 des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Agrarpreisverhandlung im EG-Ministerrat im April 1973 Ertl, Bundesminister (BML) 1132 C, D, 1133 A Eigen (CDU/CSU) 1132 D Horstmeier (CDU/CSU) 1133 A Frage A 58 des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Vorschlag der EG-Kommission betr. ein Mindestpreissystem für Be- und Verarbeitungserzeugnisse Ertl, Bundesminister (BML) 1133 B, C Eigen (CDU/CSU) 1133 C Frage A 59 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Einfluß der Währungsmaßnahmen der einzelnen Mitgliedsländer der EG auf die Festsetzung der neuen Agrarpreise Ertl, Bundesminister (BML) 1133 D, 1134 A Niegel (CDU/CSU) 1133 D, 1134 A Frage A 113 des Abg. Reddemann (CDU/ CSU) : Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten in den Sperrzonen der DDR Ravens. Parl. Staatssekretär (BK) 1134 B, C Reddemann (CDU/CSU) 1134 B, C Frage A 114 des Abg. Reddemann (CDU/ CSU) : Beeinträchtigung der Arbeit des Redaktionsteams einer ARD-Sendereihe auf der Leipziger Buchmesse Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) 1134 D, 1135 A Reddemann (CDU/CSU) 1134 D, 1135 A IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. März 1973 Frage A 115 des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) Beschränkung der Tätigkeit in OstBerlin akkreditierter Journalisten Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) 1135 B, C Kunz (Berlin) (CDU/CSU) 1135 B, C Frage A 116 des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) : Anwendung der in dem Briefwechsel über die Arbeitsmöglichkeiten von Journalisten in West-Berlin festgelegten Bestimmungen Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) 1135 C Frage A 117 des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Interviews mit führenden Persönlichkeiten der DDR Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) 1135 D, 1136A,B Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) 1135 D, 1136 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) 1136 A Frage A 118 des Abg. Wohlrabe (CDU/ CSU) : Hilfsorgane für in der DDR tätige westdeutsche Journalisten Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) 1136 B, C, D Wohlrabe (CDU/CSU) 1136 C, D Frage A 119 des Abg. Wohlrabe (CDU/ CSU) : Durchführungsbestimmungen zur Tätigkeit von Publikationsorganen in der DDR Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) 1136 D, 1137 A, B Wohlrabe (CDU/CSU) 1137 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 1137 B Fragen A 92 und 93 des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Verwandtenbesuche aus der „DDR" Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 1137 C, 1138 A, B, C, D, 1139 A, B, C Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 1138 A, B, C Zebisch (SPD) 1138 D Wienand (SPD) 1139 A Reddemann (CDU/CSU) 1139 B Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) 1139 B Sieglerschmidt (SPD) 1139 C Frage A 94 des Abg. Dr. Marx (CDU/ CSU) : Brief des Bundeskanzlers an die Eltern aus der DDR ausgereister Kinder Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 1139 D, 1140 B, C Dr. Marx (CDU/CSU) 1139 D, 1140 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) 1140 B Graf Stauffenberg (CDU/CSU) 1140 C Frau Funcke, Vizepräsident 1140 D Frage A 95 des Abg. Dr. Marx (CDU/ CSU) Entscheidung über das Schicksal der in der DDR festgehaltenen Kinder Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 1140 D, 1141 A, B Dr. Marx (CDU/CSU) 1141 A, B Frage A 96 des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Zusagen in bezug auf dauerhafte Minderung von Unmenschlichkeit durch Vertreter der DDR Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 1141 C, 1142 A, B, C, D, 1143 A, B, D Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) 1141 D, 1142 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) 1142 C Dr. Kreutzmann (SPD) 1142 D Dr. Marx (CDU/CSU) 1143 A Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) 1143 B Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 1143 C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) 1143 D Nächste Sitzung 1144 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 1145* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 44 — Drucksache 7/360 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) betr. Niederschlag einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Polen im Bundeshaushalt 1145* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 49 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Überprüfung der Kostenentwicklung des Airbus und seiner Absatzchancen 1145* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. März 1973 1093 23. Sitzung Bonn, den 22. März 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung Es ist zu lesen: 21. Sitzung, Seite IX, rechte Spalte, Anlage 48, Zeile 1, statt „Hermsdorf (BMF) " : „Grüner (BMW) " ; 21. Sitzung, Anlage 48, statt „Antwort des Parl. Staatssekretär Hermsdorf vom 16. März 1973" : „Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 15. März 1973". 20. Sitzung, Seite I, linke Spalte, Zeile 7, ist hinter „903 B" einzufügen: „999 B". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 23. 3. Dr. Aigner * 23. 3. Alber ** 23. 3. Amrehn ** 23. 3. Dr. Arndt (Berlin) * 23. 3. Dr. Artzinger * 23. 3. Dr. Barzel 23. 3. Behrendt * 23. 3. Blumenfeld ** 24. 3. Dr. Burgbacher * 23. 3. Dr. Corterier * 22. 3. Frau Eilers 23. 3. Fellermaier 23. 3. Flämig * 23. 3. Frehsee * 23. 3. Dr. Früh * 23. 3. Höhmann 23. 3. Kater * 23. 3. Dr. Kempfler 23. 3. Dr. h. c. Kiesinger 23. 3. Dr. Klepsch * 22. 3. Krall 22. 3. Lange * 23. 3. Frau Dr. Lepsius 7. 4. Lücker * 23. 3. Dr. Martin 23. 3. Frau Dr. Orth * 23. 3. Dr. Riedl (München) 18. 4. Rollmann 23. 3. Schirmer 23. 3. Sieglerschmidt ** 22. 3. Spilker 23. 3. Dr. Starke (Franken) * 23. 3. Dr. Waigel 23. 3. Frau Dr. Wex 22. 3. Frau Will-Feld 31. 3. Wrede 24. 3. Dr. Zimmermann 23. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 21. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Frage A 44) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, eine wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Polen müsse auch im Bundeshaushalt ihren Niederschlag finden, und welche Beträge für welche Zwecke gedenkt - bejahendenfalls - die Bundesregierung vorzuschlagen? Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß eine gedeihliche Entwicklung unserer wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Polen und mit anderen Staatshandelsländern Beiträge aus dem Bundeshaushalt voraussetze. Ich verstehe die Frage so, daß sie auf die Exportfinanzierung abzielt. Es ist richtig, daß andere Industrieländer den Zins ihrer Exportkredite generell und damit auch für Staatshandelsländer mit unterschiedlichen Techniken auf 6 bis 61/2 % herabsubventionieren, während wir das nicht tun. Bei uns gibt es nur für langfristige Ausfuhrkredite an Entwicklungsländer eine im übrigen sehr begrenzte Zinsverbilligung. So bedauerlich dieser Wettbewerbsnachteil aus der Sicht unserer Industrie ist, so gewichtig ist aber auch die Tatsache, daß unser Export generell, insbesondere aber auch in die Staatshandelsländer floriert. 1972 sind unsere Ostexporte gegenüber 1971 um ein ganzes Drittel gestiegen und im Durchschnitt der letzten beiden Jahre immerhin um jeweils über 20 %. Anlage 3 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Grüner vom 21. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 7/360 Frage A 49) : Hält die Bundesregierung angesichts der Veränderung der Währungsparitäten und des traditionellen Scheiterns fast aller vom Bund bisher unterstützten Flugzeugbauprojekte eine gründliche Überprüfung der Kostenentwicklung des Air-Bus und seiner Absatzchancen unter Vergleich mit ausländischen Konkurrenzprojekten für dringlich, um mögliche Fehlausgaben für die Zukunft zu vermeiden? Das Kabinett hat am 14. März 1973 beschlossen, sich noch in der ersten Hälfte 1973 mit dem Problem des Airbus-Absatzes zu befassen. Wie schon bei früheren Gelegenheiten, wird sich das Kabinett hierbei über den Stand des Airbus-Projektes, seine Kosten, Risiken und Marktaussichten informieren lassen. Diese Kabinettsdiskussion wird notwendig, weil die Entwicklungsphase des Airbus zu Ende geht und er in die „Vermarktungsphase" eintritt. Der Airbus erfüllt technisch alle Erwartungen; er hat bis heute keinen direkten Konkurrenten. Trotzdem wird er am Markt mit zwei Schwierigkeiten kämpfen müssen: - die Finanzierungskonditionen der US-Industrie sind bis zu 3,5 % günstiger. - Paritätsänderungen und allgemeine Kostensteigerungen in Europa lassen den Airbus-Preis schneller steigen als den Preis für US-Flugzeuge. Längerfristig wird das Schicksal des Airbus davon abhängen, ob Industrie und beteiligte Regierungen einen Weg finden, diese Handikaps zu überwinden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Katharina Focke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung legt Ihnen heute den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialhilfegesetzes vor. Das Bundessozialhilfegesetz, das nunmehr seit über zehn Jahren in Kraft ist, hat sich nicht nur in der Praxis bewährt, sondern ist in den letzten Jahren in ihr auch ständig weiterentwickelt worden. Es gilt heute mit als das modernste Sozialhilfegesetz weit über die Grenzen Europas hinaus.
    Die Bedeutung dieses Dritten Änderungsgesetzes ist nicht etwa nur mit einem Hinweis auf die Notwendigkeit einer weiteren Anpassung auch des Sozialhilfebereichs an die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung zu erledigen. Es geht hier um mehr, es geht darum, die Sozialhilfe als einen eigenständigen Bereich in unserem gegliederten Sozialleistungssystem im Blick auf das sozialstaatliche Verfassungsgebot und auf Grund von Notwendigkeiten, die in der Praxis der Sozialhilfe neu oder schärfer erkannt wurden, auszubauen und ausauszugestalten. Die Statistiken der letzten Jahre zeigen uns deutlich eine immer stärkere Verschiebung der Hilfen von der Hilfe zum Lebensunterhalt hin zu den Hilfen in besonderen Lebenslagen. Dieser Bereich wird in Zukunft den Schwerpunkt der gesamten Sozialhilfe ausmachen.
    Einer dieser Bereiche ist die Hilfe für Behinderte. Mit diesem Änderungsgesetz werden gesetzliche Konsequenzen aus getroffenen politischen Entscheidungen gezogen. So hat der Bundestag bei der Verabschiedung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" klar zum Ausdruck gebracht, daß er weitere gesetzliche Initiativen zur Verbesserung der Leistungen an Behinderte für erforderlich hält. Auf diesem Wege sind Gesetze vorbereitet oder bereits von der Bundesregierung beschlossen worden.
    In diesem Zusammenhang ist auch der vorliegende Gesetzentwurf zu sehen. Er sieht eine wesentliche Erweiterung des Personenkreises vor, dem das Gesetz einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe einräumt. Bisher waren noch einzelne Gruppen, vor allem die Organgeschädigten, ausgenommen, und das halten wir sachlich nicht für gerechtfertigt.
    Eine weitere Frage ist natürlich die Entlastung der Eltern von den Kosten bestimmter Eingliederungsmaßnahmen. Nach geltendem Recht werden nur die Eltern behinderter Kinder, die im schulpflich-



    Bundesminister Frau Dr. Focke
    tigen Alter stehen, von den Kosten bestimmter Eingliederungsmaßnahmen freigestellt. Diese Regelung soll nun auf die Eltern aller Behinderten ausgedehnt werden, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Damit wird vor allem auch der vorschulische Bereich abgedeckt.
    Wir halten es ferner für dringend geboten, das Pflegegeld für Pflegebedürftige, insbesondere für Schwerstbehinderte, zu erhöhen und eine gewisse Gleichstellung mit den Blinden zu erreichen. Die Altersgrenze für die Gewährung von Pflegegeld, die zur Zeit beim dritten Lebensjahr liegt, soll auf das erste Lebensjahr herabgesetzt werden. Diesen Vorschlägen liegt vor allem die Erwartung zugrunde, daß die Pflege und die Betreuung in stärkerem Umfang als bisher durch Angehörige übernommen wird und Heimpflege im Interesse der Pflegebedürftigen so weit wie möglich umgangen werden kann.
    Ein anderer Schwerpunkt dieses Gesetzentwurfs betrifft die sozialen Randgruppen. Wir wollen im Gesetz die Voraussetzungen für eine optimale Koordinierung und Verstärkung insbesondere der Hilfen für die Personen schaffen, bei denen besondere soziale Schwierigkeiten der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft entgegenstehen. Wir denken dabei vor allem an die nicht Seßhaften, an die Obdachlosen, an die Strafentlassenen, aber zunehmend auch an die Drogen- und Rauschmittelabhängigen.
    Die Bestimmungen über die Altenhilfe sollen den in den letzten Jahren gewonnenen neuen Erkenntnissen über Hilfen und notwendige Hilfen für die älteren Mitbürger Rechnung tragen. Dabei geht es insbesondere darum, solche Hilfen zu gewähren, die es den älteren Menschen erleichtern, so lange wie möglich ihre Selbständigkeit aufrechtzuerhalten, und ihnen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft so aktiv und ebenfalls so lange wie möglich erleichtern helfen.
    Wir wollen - das ist ein weiterer Punkt — einem
    dringenden Bedürfnis aus der fürsorgerischen Praxis Rechnung tragen und den Kreis der Verwandten, die zum Ersatz von Aufwendungen der Sozialhilfe herangezogen werden können, auf die engsten Angehörigen beschränken helfen, nachdem deutlich geworden ist, daß hier eine gewisse Hemmschwelle in der Inanspruchnahme von Sozialhilfe liegt.
    Schließlich wollen wir bei einigen Hilfearten und bei den Einkommensfreigrenzen eine gewisse Dynamisierung der im Gesetz genannten Festbeträge erreichen, indem wir ihre laufende Anpassung an die Entwicklung der Regelsätze oder der Arbeitnehmereinkommen vorsehen.
    Das sachliche Erfordernis dieser Leistungsverbesserungen ist allseits anerkannt. Auch der Bundesrat hat die vorgesehenen materiellen und personalen Verbesserungen für den Hilfesuchenden grundsätzlich begrüßt. Dabei enthält diese dritte Novelle sicher nicht alles, was wünschenswert wäre. Aber sie will wenigstens das regeln, was sozialpolitisch dringend notwendig ist.
    Die Mehrkosten, die durch die vorgeschlagenen Leistungsverbesserungen entstehen werden, belasten auf Grund der bestehenden Aufgabenverteilung gewiß vor allem Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger der Sozialhilfe. Ich darf in diesem Zusammenhang aber daran erinnern, daß das Bundeskabinett diesen Gesetzentwurf bereits 1972 in zeitlichem Zusammenhang mit Beschlüssen, die eine wesentliche Verbesserung der Finanzausstattung der Länder und der Gemeinden in den Jahren 1972 und 1973 zur Folge hatten, verabschiedete. Der Gesamtzusammenhang von Belastung und Entlastung muß also auch heute noch beim gesetzlichen Nachvollzug dieses Teilstücks gesehen werden.
    Im übrigen möchte ich auch darauf aufmerksam machen, daß auf Grund einiger bundesgesetzlicher Regelungen Sozialleistungen gewährt werden, die zu einer Entlastung der Sozialhilfe führen oder geführt haben. Ich beschränke mich darauf, als Beispiele das Bundesausbildungsförderungsgesetz oder im Rahmen der Rentenreform die Berechnung der Renten nach Mindesteinkommen oder auch das Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte zu nennen. Auch von dem in Aussicht genommenen Gesetz über die Angleichung von Leistungen auf dem Gebiet der Rehabilitation wird Gleiches erwartet werden können.
    Meine Damen und Herren, ich wäre dankbar, wenn dieser Gesetzentwurf, der schon dem 6. Deutschen Bundestag zugeleitet worden war, zügig beraten und verabschiedet werden könnte, damit die Menschen, die auf die vorgesehene Hilfe warten und unserer Solidarität in besonderem Maße bedürfen, nicht mehr allzu lange warten müssen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Haus hat die Begründung des Gesetzentwurfs entgegengenommen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Burger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Albert Burger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen, Frau Minister Focke, versichern, daß wir von der Opposition den Gesetzentwurf zügig beraten werden; denn auch wir halten das Bundessozialhilfegesetz für einen wichtigen Teil im System unserer sozialen Sicherheit. Es gibt Hilfen zum Lebensunterhalt, es gibt Hilfen in besonderen Lebenslagen mit dem Ziel, allen ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen. Die Besonderheit dieses Gesetzes liegt in seiner Nachrangigkeit. Das heißt, nur wer sich nicht selber helfen kann und von dritter Seite keine Hilfe erhält, wird Ansprüche nach dem Bundessozialhilfegesetz haben können. Es handelt sich hier also um das letzte Netz im System unserer sozialen Sicherheit.
    Auch diese Leistungen müssen natürlich weiterentwickelt und den veränderten Verhältnissen angepaßt werden. Wir begrüßen besonders die Schwerpunkte dieser Vorlage. Wir halten es für richtig, daß nun auch die Vorsorgeuntersuchungen für diesen Personenkreis möglich sind. Auch die sogenannte Generalklausel, also eine allgemeine Formulierung anstatt einer Aufzählung von Behindertengruppen, halten wir für eine gute Lösung, da sonst



    Burger
    immer wieder neue Gruppen von Behinderten nicht unter das Gesetz fallen würden. Das wäre sozial ungerecht.
    Den Schwerpunkt dieser Novelle, weitere Hilfen für die Behinderten, begrüßen wir. Die Regelungen des § 40 und des § 43 Abs. 2, wonach auch Kinder im vorschulpflichtigen Alter Ansprüche haben können, sind folgerichtig; denn wir wollen mit Eingliederungshilfen so früh wie möglich beginnen.
    Auch die Verbesserungen im Pflegegeld sind zu begrüßen. Wir sind der Meinung, daß Pflegebedürftige tunlichst in der Familie verbleiben sollten, soweit das möglich ist. Wir sind dafür, eher das Pflegegeld zu erhöhen, als nachher die hohen Heimkosten bezahlen zu müssen.
    Schließlich sind noch Verbesserungen der Altenhilfe zu begrüßen, ebenso die Tendenz, Anregungen aus der Praxis zu übernehmen, um das Gesetz flexibler zu machen.
    Die Betroffenen werden diese Leistungsverbesserungen begrüßen. Aber ich darf auch, wie Frau Minister Focke das soeben getan hat, sagen, daß viele Probleme noch ungelöst sind. Deshalb möchte ich auch noch kurz einiges zum Finanzierungsproblem sagen. Es gibt noch ernste Probleme, die im Rahmen des Bundessozialhilferechts gelöst oder grundsätzlich angegangen werden müssen.
    Ich denke da z. B. an die Bemühungen der Blinden für ein einheitliches Blindengeld. Die Länder haben Spezialgesetze erlassen, die unterschiedlich sind. Wir haben also unterschiedliche Rechtslagen. Das sollten wir vom Bund aus regeln.
    Aber nicht nur die Blinden sind betroffen. Es gibt ähnliche Schwerstbehindertengruppen, die keine Leistungen erhalten, wie sie die Blinden seit Jahren erhalten können, z. B. die Querschnittgelähmten, zivilgeschädigte Ohnhänder oder Doppelbeinamputierte. Sie können diese Hilfen nicht erhalten, weil hier die Verhältnisse von der Tradition, von der geschichtlichen Entwicklung her eben so sind, wie sie sich uns heute darstellen.
    Wir lösen uns nun in diesen Jahren vom Begriff der Kausalität und wenden uns der Finalität zu. Die Bundesregierung hat in ihrem Regierungsprogramm aufgenommen, daß alle Behinderten gleiche Startchancen erhalten sollen. Das bedeutet langfristig eine Umstellung unseres klassischen Systems der sozialen Sicherheit. Wir haben das Behindertenproblem in das allgemeine Sozialsystem eingebettet. Aber wenn wir von dem Kausalitätsprinzip loskommen wollen — das ist der Wille aller im Bundestag vertretenen Fraktionen —, müssen wir konsequenterweise einige Korrekturen anbringen.
    Durch dieses Gesetz entstehen Kosten von 160 Millionen D-Mark. Weil wir auf diesem Sektor auch weiterkommen wollen, wollen wir dazu jetzt grundsätzlich noch einiges sagen. Die Städte und Gemeinden beklagen sich, daß wir jetzt wieder ein Gesetz beschließen, dessen Durchführung sie bezahlen müssen. Auch der Bundesrat hat trotz grundsätzlicher Anerkennung der Notwendigkeit dieser Vorschläge einige Kürzungsvorschläge gemacht.
    Aber die Argumente insbesondere der Gemeinden, die das Gesetz nun realisieren müssen, sind es, die wir zu bedenken geben. Von daher gesehen könnten unter Umständen bestimmte Entwicklungen verhindert werden. So hat der Landkreistag in Baden-Württemberg schon vor zwei Jahren, als wir damals den Gesetzentwurf diskutiert haben, folgendes erklärt. Während die baden-württembergischen Landkreise 1963 im ersten vollen Jahr der Geltung des Bundessozialhilfegesetzes noch 50 Millionen DM Umlage an die Wohlfahrtsverbände hätten abführen müssen, seien es im Jahre 1971 bereits 206 Millionen DM gewesen. Das sei eine Steigerung von 254 %, während die Deckungsmittel nur um 80 % zugenommen hätten. Das bedeute, daß in den Haushalten der Landkreise der Zuschußbedarf für das Sozialwesen einen immer breiteren Raum einnehme und die übrigen Aufgaben der Kreise — das Krankenhaus- und Schulwesen, den Straßenbau, die Erwachsenenbildung und den Umweltschutz — zur Stagnation oder gar zum Rückgang verdamme.
    1971 würden, so wird weiter ausgeführt, von 100 DM im Haushaltsplan 43,93 DM für das Sozialwesen ausgegeben; für die Krankenhäuser könnten nur noch 15 statt früher 20 DM, für den Straßenbau nur noch 11 statt früher 18 DM etatisiert werden. Man fürchtet nun Zahlungsunfähigkeit, und das wäre gerade für die Personen bitter, die von diesem Gesetz tangiert worden sind.
    Auch von der Bundeskonferenz der Arbeiterwohlfahrt, eines freien Trägers, wird auf diese finanzielle Ausstattung hingewiesen. Dort wird ausgeführt, ohne eine ausreichende breite Finanzierungsgrundlage könnten die Aufgaben der Sozialhilfe nicht so erfüllt werden, wie dies vom Gesetzgeber gefordert und vom Hilfesuchenden erwartet werde. Insbesondere bleibe kein Geld mehr für die Erstellung von Einrichtungen, in denen diese Hilfen gegeben werden sollten.
    Meine Damen und Herren, man muß fragen: Was ist hier geschehen, was ist in diesem Bereich los? Man muß die kritische Frage stellen, warum trotz steigender Einkommen, trotz Vollbeschäftigung, trotz Rentendynamisierung besonders in den letzten drei Jahren ein solches explosionsartiges Ansteigen der Aufwendungen im Sozialhilfebereich festzustellen ist.