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ID0702302000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 23. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. März 1973 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 1093 A Entwurf eines Gesetzes zu den Haager Kaufrechtsübereinkommen vom 1. Juli 1964 (Drucksache 7/115); Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/317) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 1093 B Entwurf eines Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (Drucksache 7/123); Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/318) — Zweite und dritte Beratung — 1093 C Entwurf eines Einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (Drucksache 7/124); Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/319) — Zweite und dritte Beratung — 1093 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bergmannsprämien (SPD, FDP) (Drucksache 7/212); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/332), Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/327) — Zweite und dritte Beratung — 1094 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Oktober 1971 zur Änderung des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen (Drucksache 7/119); Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 7/361) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 1094 C Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Diätassistenten (Drucksache 7/116); Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/362) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Hammans (CDU/CSU) 1095 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 22. Juli 1964 über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches (Drucksache 7/125); Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/336) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 1095 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes und des Arbeitsplatzschutzgesetzes (Drucksache 7/129); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/373), Bericht und Antrag des Verteidigungsausschusses (Drucksache 7/364) — Zweite und dritte Beratung — 1095 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. März 1973 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze (Bundesrat) (Drucksache 7/63); Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/359) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmude (SPD) 1096 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) 1096 C Engelhard (FDP) 1098 B Entwurf eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (CDU/CSU) (Drucksache 7/324) — Erste Beratung — Dr. Schneider (CDU/CSU) 1099 B, 1103 B Gallus (FDP) 1101 C Lemp (SPD) 1102 B Wienand (SPD) 1103 C Ertl, Bundesminister (BML) 1104 A Absetzung des Punktes 9 von der Tagesordnung 1105 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (Abg. Hauser [Bonn-Bad Godesberg], Vogel [Ennepetal], Dr. Lenz [Bergstraße], Dr. Kliesing, Dr. Waffenschmidt, Dr. Frerichs, Kunz [Berlin], Dr. Hammans, Köster u. Gen.) (Drucksache 7/226) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (Abg. Freiherr Ostman von der Leye, Kleinert und Fraktionen der SPD, FDP) (Drucksache 7/365) — Erste Beratung — Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) 1106 A Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 1107 A Kleinert (FDP) 1107 C Entwürfe eines Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung und eines Einführungsgesetzes zum Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Drucksache 7/253) — Erste Beratung — 1108 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Gesetz zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts) (Drucksache 7/255) — Erste Beratung — 1108 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache 7/256) — Erste Beratung — 1108 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache 7/308) — Erste Beratung — Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 1108 C Burger (CDU/CSU) 1109 D Glombig (SPD) 1111 D Spitzmüller (FDP) 1114 D, 1116 D Geisenhofer (CDU/CSU) 1115 D Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1972, hier: Haushaltsgesetz 1972 (Drucksachen 7/35, 7/306) Dr. Jenninger (CDU/CSU) 1117 A Haehser (SPD) 1118 B Kirst (FDP) 1119A, 1120 D Dr. Althammer (CDU/CSU) 1120 B Antrag betr. Einführung von Krankenscheinheften für die versorgungsberechtigten Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen (Zugeteilte) (Abg. Burger, Maucher, Härzschel, Frau Schroeder [Detmold] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/230) Burger (CDU/CSU) 1121 B Hölscher (FDP) 1121 C Antrag betr. Berufs-/Laufbahnreform (Abg. Frau Dr. Walz, Pfeifer, Dr. Gölter und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/330) Frau Dr. Walz (CDU/CSU) 1121 D Engholm (SPD) 1124 C Groß (FDP) 1125 C Anträge des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über die Wahleinsprüche des Karl Ilg, Bellenberg, des Otto Wannenmacher, Frankfurt a. M., des Dietmar Fehr, Elmshorn, der Waltraud Straubinger, Marburg/Lahn, der Renate Pietschmann, München, des Alois Bude, 1. Vorsitzender der Ostdeutschen Volkspartei (OVP), Westheim/ Speyer, des Karl Rietfort, Berlin, des Karlheinz Otte, Büsingen, des Manfred Arndt, Diez/Lahn, des Karl-Heinz Dieditz, Dortmund, des Ignaz Lutz, Stuttgart, des Aurei Buhmann, Freiburg, des Horst Jaeger, Wuppertal, des Herbert Ruff, Stade, des Wilhelm Stöcke, Dorstadt, der Elfriede Martens-Schüller, München, der Gertrud Vulhop, Osnabrück, des Josef Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. März 1973 III Wenger, Saarbrücken, der H. Knüttenberg, Liederbach, des Bernhard Oelerink, Langenhagen, der Annegret Braumiller, Leonberg, und des Alfons Dörner, MainzLaubenheim, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972 (Drucksachen 7/337 bis 7/358) Dr. de With (SPD) 1128 A Antrag des Haushaltsausschusses zu der Veräußerung der ehemaligen DragonerKaserne in Karlsruhe an die Stadt Karlsruhe für Einrichtungen des Gemeinbedarfs (Drucksachen 7/45, 7/314) 1128 C Ubersicht 1 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 7/316) 1128 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie Nr. 65/269/EWG zur Vereinheitlichung gewisser Regeln betr. die Genehmigung für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten (Drucksachen 7/87, 7/322) 1128 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über verstärkte Kunststofftanks für die Beförderung gefährlicher Stoffe auf der Straße (Drucksachen VI/3036, 7/323) 1128 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft über einen Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten (Drucksachen 7/18, 7/335) 1129 A Fragestunde (Drucksache 7/360) Frage A 54 des Abg. Dr. Hammans (CDU/ CSU) : Verwertung landwirtschaftlicher Gebäude ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebe Ertl, Bundesminister (BML) 1129 B, D, 1130 A, B, C, D Dr. Hammans (CDU/CSU) 1129 D, 1130 A Dr. Ritz (CDU/CSU) 1130 A Horstmeier (CDU/CSU) 1130 B Braun (CDU/CSU) 1130 C Milz (CDU/CSU) 1130 C Fragen A 55 und 56 des Abg. von AltenNordheim (CDU/CSU) : Hilfen für die Sturmschäden vom November 1972 Ertl, Bundesminister (BML) 1131 A, B, C, 1132 A, B, C von Alten-Nordheim (CDU/CSU) 1131 A, B, 1132 A, B Dr. Ritz (CDU/CSU) 1131 C Kiechle (CDU/CSU) 1131 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 1131 D Frage A 57 des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Agrarpreisverhandlung im EG-Ministerrat im April 1973 Ertl, Bundesminister (BML) 1132 C, D, 1133 A Eigen (CDU/CSU) 1132 D Horstmeier (CDU/CSU) 1133 A Frage A 58 des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Vorschlag der EG-Kommission betr. ein Mindestpreissystem für Be- und Verarbeitungserzeugnisse Ertl, Bundesminister (BML) 1133 B, C Eigen (CDU/CSU) 1133 C Frage A 59 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Einfluß der Währungsmaßnahmen der einzelnen Mitgliedsländer der EG auf die Festsetzung der neuen Agrarpreise Ertl, Bundesminister (BML) 1133 D, 1134 A Niegel (CDU/CSU) 1133 D, 1134 A Frage A 113 des Abg. Reddemann (CDU/ CSU) : Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten in den Sperrzonen der DDR Ravens. Parl. Staatssekretär (BK) 1134 B, C Reddemann (CDU/CSU) 1134 B, C Frage A 114 des Abg. Reddemann (CDU/ CSU) : Beeinträchtigung der Arbeit des Redaktionsteams einer ARD-Sendereihe auf der Leipziger Buchmesse Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) 1134 D, 1135 A Reddemann (CDU/CSU) 1134 D, 1135 A IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. März 1973 Frage A 115 des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) Beschränkung der Tätigkeit in OstBerlin akkreditierter Journalisten Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) 1135 B, C Kunz (Berlin) (CDU/CSU) 1135 B, C Frage A 116 des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) : Anwendung der in dem Briefwechsel über die Arbeitsmöglichkeiten von Journalisten in West-Berlin festgelegten Bestimmungen Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) 1135 C Frage A 117 des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Interviews mit führenden Persönlichkeiten der DDR Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) 1135 D, 1136A,B Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) 1135 D, 1136 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) 1136 A Frage A 118 des Abg. Wohlrabe (CDU/ CSU) : Hilfsorgane für in der DDR tätige westdeutsche Journalisten Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) 1136 B, C, D Wohlrabe (CDU/CSU) 1136 C, D Frage A 119 des Abg. Wohlrabe (CDU/ CSU) : Durchführungsbestimmungen zur Tätigkeit von Publikationsorganen in der DDR Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) 1136 D, 1137 A, B Wohlrabe (CDU/CSU) 1137 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 1137 B Fragen A 92 und 93 des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Verwandtenbesuche aus der „DDR" Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 1137 C, 1138 A, B, C, D, 1139 A, B, C Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 1138 A, B, C Zebisch (SPD) 1138 D Wienand (SPD) 1139 A Reddemann (CDU/CSU) 1139 B Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) 1139 B Sieglerschmidt (SPD) 1139 C Frage A 94 des Abg. Dr. Marx (CDU/ CSU) : Brief des Bundeskanzlers an die Eltern aus der DDR ausgereister Kinder Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 1139 D, 1140 B, C Dr. Marx (CDU/CSU) 1139 D, 1140 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) 1140 B Graf Stauffenberg (CDU/CSU) 1140 C Frau Funcke, Vizepräsident 1140 D Frage A 95 des Abg. Dr. Marx (CDU/ CSU) Entscheidung über das Schicksal der in der DDR festgehaltenen Kinder Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 1140 D, 1141 A, B Dr. Marx (CDU/CSU) 1141 A, B Frage A 96 des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Zusagen in bezug auf dauerhafte Minderung von Unmenschlichkeit durch Vertreter der DDR Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 1141 C, 1142 A, B, C, D, 1143 A, B, D Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) 1141 D, 1142 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) 1142 C Dr. Kreutzmann (SPD) 1142 D Dr. Marx (CDU/CSU) 1143 A Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) 1143 B Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 1143 C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) 1143 D Nächste Sitzung 1144 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 1145* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 44 — Drucksache 7/360 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) betr. Niederschlag einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Polen im Bundeshaushalt 1145* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 49 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Überprüfung der Kostenentwicklung des Airbus und seiner Absatzchancen 1145* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. März 1973 1093 23. Sitzung Bonn, den 22. März 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 21. Sitzung, Seite IX, rechte Spalte, Anlage 48, Zeile 1, statt „Hermsdorf (BMF) " : „Grüner (BMW) " ; 21. Sitzung, Anlage 48, statt „Antwort des Parl. Staatssekretär Hermsdorf vom 16. März 1973" : „Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 15. März 1973". 20. Sitzung, Seite I, linke Spalte, Zeile 7, ist hinter „903 B" einzufügen: „999 B". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 23. 3. Dr. Aigner * 23. 3. Alber ** 23. 3. Amrehn ** 23. 3. Dr. Arndt (Berlin) * 23. 3. Dr. Artzinger * 23. 3. Dr. Barzel 23. 3. Behrendt * 23. 3. Blumenfeld ** 24. 3. Dr. Burgbacher * 23. 3. Dr. Corterier * 22. 3. Frau Eilers 23. 3. Fellermaier 23. 3. Flämig * 23. 3. Frehsee * 23. 3. Dr. Früh * 23. 3. Höhmann 23. 3. Kater * 23. 3. Dr. Kempfler 23. 3. Dr. h. c. Kiesinger 23. 3. Dr. Klepsch * 22. 3. Krall 22. 3. Lange * 23. 3. Frau Dr. Lepsius 7. 4. Lücker * 23. 3. Dr. Martin 23. 3. Frau Dr. Orth * 23. 3. Dr. Riedl (München) 18. 4. Rollmann 23. 3. Schirmer 23. 3. Sieglerschmidt ** 22. 3. Spilker 23. 3. Dr. Starke (Franken) * 23. 3. Dr. Waigel 23. 3. Frau Dr. Wex 22. 3. Frau Will-Feld 31. 3. Wrede 24. 3. Dr. Zimmermann 23. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 21. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Frage A 44) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, eine wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Polen müsse auch im Bundeshaushalt ihren Niederschlag finden, und welche Beträge für welche Zwecke gedenkt - bejahendenfalls - die Bundesregierung vorzuschlagen? Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß eine gedeihliche Entwicklung unserer wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Polen und mit anderen Staatshandelsländern Beiträge aus dem Bundeshaushalt voraussetze. Ich verstehe die Frage so, daß sie auf die Exportfinanzierung abzielt. Es ist richtig, daß andere Industrieländer den Zins ihrer Exportkredite generell und damit auch für Staatshandelsländer mit unterschiedlichen Techniken auf 6 bis 61/2 % herabsubventionieren, während wir das nicht tun. Bei uns gibt es nur für langfristige Ausfuhrkredite an Entwicklungsländer eine im übrigen sehr begrenzte Zinsverbilligung. So bedauerlich dieser Wettbewerbsnachteil aus der Sicht unserer Industrie ist, so gewichtig ist aber auch die Tatsache, daß unser Export generell, insbesondere aber auch in die Staatshandelsländer floriert. 1972 sind unsere Ostexporte gegenüber 1971 um ein ganzes Drittel gestiegen und im Durchschnitt der letzten beiden Jahre immerhin um jeweils über 20 %. Anlage 3 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Grüner vom 21. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 7/360 Frage A 49) : Hält die Bundesregierung angesichts der Veränderung der Währungsparitäten und des traditionellen Scheiterns fast aller vom Bund bisher unterstützten Flugzeugbauprojekte eine gründliche Überprüfung der Kostenentwicklung des Air-Bus und seiner Absatzchancen unter Vergleich mit ausländischen Konkurrenzprojekten für dringlich, um mögliche Fehlausgaben für die Zukunft zu vermeiden? Das Kabinett hat am 14. März 1973 beschlossen, sich noch in der ersten Hälfte 1973 mit dem Problem des Airbus-Absatzes zu befassen. Wie schon bei früheren Gelegenheiten, wird sich das Kabinett hierbei über den Stand des Airbus-Projektes, seine Kosten, Risiken und Marktaussichten informieren lassen. Diese Kabinettsdiskussion wird notwendig, weil die Entwicklungsphase des Airbus zu Ende geht und er in die „Vermarktungsphase" eintritt. Der Airbus erfüllt technisch alle Erwartungen; er hat bis heute keinen direkten Konkurrenten. Trotzdem wird er am Markt mit zwei Schwierigkeiten kämpfen müssen: - die Finanzierungskonditionen der US-Industrie sind bis zu 3,5 % günstiger. - Paritätsänderungen und allgemeine Kostensteigerungen in Europa lassen den Airbus-Preis schneller steigen als den Preis für US-Flugzeuge. Längerfristig wird das Schicksal des Airbus davon abhängen, ob Industrie und beteiligte Regierungen einen Weg finden, diese Handikaps zu überwinden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Josef Ertl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst feststellen: Wenn es nach dem Willen der Bundesregierung gegangen wäre und wenn dieser Wille im Parlament tatkräftig unterstützt worden wäre, hätten wir auf Grund der Vorlage des Gesetzentwurfs in der letzten Legislaturperiode das Gesetz bereits verabschieden können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Schneider: Das stimmt nicht! Wann habt ihr es denn eingebracht?!)

    Aber Mehrheiten waren damals eben wichtiger. — Der Spielraum betrug knapp ein Jahr, Herr Kollege Schneider, und die Sachmaterie war längst ausdiskutiert. Die Möglichkeit, das Gesetz zu verabschieden, war gegeben, aber man hat nicht gewollt.

    (Abg. Dr. Schneider: Wann habt ihr euer Gesetz eingebracht?!)

    Diese Regierung hat als erste Regierung überhaupt den Versuch gemacht, zu einem modernen Gesetz zu kommen. Sie ist aber an den Mehrheitsverhältnissen der letzten Legislaturperiode und an der geringen Kooperationsbereitschaft gescheitert.

    (Abg. Dr. Schneider: Das stimmt nicht!)

    — Doch, das stimmt. Die Bundesregierung ist sich ihrer hohen Verantwortung gegenüber dem Verfassungsauftrag bewußt und möchte die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse, insbesondere die Rechts- und Wirtschaftseinheit, im ganzen Bundesgebiet gewährleisten. Sie strebt daher mit ihrem dem Bundesrat vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für den Bereich Naturschutz und Landschaftspflege an, um wirksame und von der Sache her gebotene einheitliche bundesrechtliche Regelungen für diesen Bereich schaffen zu können. Denn die gegenwärtige Gesetzgebungskompetenz des Bundes gemäß Art. 75 Nr. 3 des Grundgesetzes läßt eine solche Regelung nicht zu. In diesem Punkte, meine sehr verehrten Damen und Herren — wir werden uns darüber in der Sache in den Ausschußberatungen noch lange unterhalten können —, befindet sich die Bundesregierung in Übereinstimmung mit allen Fachexperten, einschließlich der zuständigen öffentlichen Einrichtungen.
    Erst jüngst fand eine Tagung aller Naturschutzbeauftragten der Länder statt. Sie haben sich einstimmig zur Bundeskompetenz bekannt. Das erwähne ich nur deshalb, weil dies für mich als den verantwortlichen Minister keine Kompetenz-, sondern eine Sachfrage ist. Ich handelte unverantwortlich, wenn ich nicht mit allem Nachdruck auf dieses sachliche Problem hinweise. Denn es handelt sich hier wirklich um ein zentrales Anliegen der Lebensverhältnisse in der Industriegesellschaft für das letzte Viertel dieses Jahrhunderts.

    (Abg. Dr. Schneider: Darüber streiten wir uns auch nicht!)

    - Herr Kollege Schneider, ich kann nur noch einmal
    sagen, daß ich in der Sache mit allen zuständigen
    Verbänden und Fachleuten übereinstimme; das müßte doch auch der Opposition zu denken geben.

    (Zuruf des Abg. Dr. Schneider.)

    Ich verhehle nicht, daß ich dem Föderalismus einen hohen Rang und eine hohe Rechtsqualität einräume. Ich bestreite nicht, daß von den Ländern schon Erhebliches geleistet und auch mit einem Rahmengesetz geleistet werden könnte. Nur, die Rechtsgleichheit im Verhältnis zu allen übrigen Umweltfunktionen stellen Sie mit einem Rahmengesetz nicht her. Für einige Bereiche, ,die ich hier nennen will und die Sie in Ihrem Beitrag selbst angeführt haben, z. B. Luftreinhaltung, Lärmbekämpfung, Abfallbeseitigung, außerdem für die Gebiete, die mit dem Umweltschutz eng verbunden sind, z. B. Luftverkehr, Fernstraßenbau, Energiewirtschaft, land- und forstwirtschaftliche Erzeugung, Wohnungs- und Siedlungswesen, für alle diese Bereiche steht dem Bund die Vollkompetenz zu. Nur in der Landschaftsplanung, wo es gerade darauf ankommt, für die Zukunft eine humane Umwelt zu gestalten, indem die Anforderungen an Nutzungen der Leistungsfähigkeit der Landschaft angepaßt werden, glauben Sie, könne man sich länderweise unterschiedlich verhalten. Sie wollen keine rechtsgleiche Situation für diese wichtige Frage der Landschaftspflege und der Landschaftsplanung beispielsweise im Verhältnis zum Bundesbaurecht und allen anderen bundesrechtlichen Normen herstellen.

    (Abg. Dr. Schneider: Sollen die Länder die Planungshoheit erhalten?)

    Ich verstehe Sie wirklich nicht. Ich bin kein kompetenzhungriger Mensch. Hier geht es vielmehr darum, für dieses Jahrhundert und für kommende Zeiten eine von der Besiedlung und fortschreitenden Nutzung der Naturgüter her geradezu notwendige weitschauende legislative Lösung zu finden. Hierzu bietet ein Rahmengesetz natürlich nur beschränkte Möglichkeiten. Auch wenn hier mit Recht auf Leistungen der Vergangenheit, bestehende Naturparks und ähnliches mehr hingewiesen wurde, — --

    (Abg. Dr. Schneider: Stimmt das alles?)

    — Doch, das stimmt alles, nur hat davon der Bund sehr viel finanziert.

    (Abg. Dr. Schneider: Wieviel denn?)

    — Das kann ich Ihnen in Heller und Pfennig sagen.

    (Abg. Dr. Schneider: Der muß in Zukunft noch mehr zahlen als bisher!)

    — Ja, beim Zahlen ist der Bund immer dran, nur nicht beim Mitreden, da soll er nicht dabei sein.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das aber, verehrter Kollege Schneider — jetzt sprechen wir von Landsmann zu Landsmann —, ist gar nicht bayerische Manier. In Bayern sagt man: Wer zahlt, schafft an.

    (Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsparteien.)




    Bundesminister Ertl
    Das ist bayerische Manier, nicht aber: Wer zahlt, darf nur noch höflich bitten. Ich gebe aber zu, es gibt auch noch andere, die das so machen.
    Der zulässige Inhalt eines Rahmengesetzes ist begrenzt, verehrter Kollege Schneider. Das wissen Sie als Jurist viel besser als ich.

    (Abg. Dr. Schneider: Was können wir denn nicht regeln?)

    Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen Rahmenvorschriften als Ganzes durch den Landesgesetzgeber ausfüllungsfähig und ausfüllungsbedürftig sein. Selbst bei einer weiten Auslegung dieser Grundsätze hält es die Bundesregierung nicht für möglich, alle von ihr für erforderlich gehaltenen bundesgesetzlichen Regelungen wie z. B. die Ausnahmen zum allgemeinen Betretungsrecht von Wald und Flur zu treffen. Hier bedarf es eines Vollgesetzes.
    Lassen Sie mich zum Schluß noch auf einen Punkt hinweisen, der vom Kollegen Gallus erwähnt wurde, wofür ich ihm sehr dankbar bin. Die Regelung internationaler Fragen ist doch ein zentrales Anliegen der gesamten Industriegesellschaft der westlichen und der östlichen Welt,

    (Abg. Dr. Schneider: Hat der Bund eine Kompetenz?)

    d. h. die internationale Zusammenarbeit ist einfach ein Gebot der Stunde. Wir haben z. B. die ersten grenzüberschreitenden Naturparke geschaffen,

    (Abg. Dr. Schneider: Daran hindert Sie niemand!)

    den deutsch-belgischen Naturpark, den deutschluxemburgischen Naturpark.

    (Abg. Dr. Schneider: Daran hindert Sie niemand!)

    Ende dieses Monats findet in Wien eine internationale Konferenz statt. Wir brauchen einfach eine gemeinsame Rechtsbasis, wenn wir Europa fortentwickeln wollen.

    (Abg. Dr. Schneider: Die haben wir, international haben wir das doch!)

    — Herr Kollege Schneider, Sie dürfen Ihre persönliche Interpretation nicht immer zur einzigen sachlichen Norm machen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das ist Ihre persönliche Auffassung, darüber kann man sehr wohl geteilter Meinung sein. Es gibt da nicht nur eine Rechtsauffassung. Es gibt z. B. die Rechtsauffassung von sehr kompetenten Verfassungsrechtlern, z. B. von Professor Stein. Der hat juristisch eine andere Meinung als Sie, auch bezüglich der internationalen Zusammenarbeit. Ich kann auf diesen Punkt nur noch einmal hinweisen. Auch die notwendige Zusammenarbeit in Europa und die Rechtsangleichung in der Welt erzwingen die Vollkompetenz des Bundes.
    Mir geht es nicht um Emotionen, mir geht es auch nicht darum, daß der Bund über alles bestimmen müßte. Ich bin im Gegenteil sogar ein sehr großer Befürworter unseres föderativen Staates und einer
    dezentralisierten Verwaltung. Aber es wäre unverantwortlich, wenn nicht auf diesen Sachzusammenhang hingewiesen würde. Ich sage Ihnen, selbst wenn es zum Rahmengesetz käme, Sie würden zwangsläufig im Laufe der nächsten zehn Jahre bei der Vollkompetenz landen, weil Sie diesem zentralen Anliegen einer humanen Umwelt im Rahmen der Siedlungsgestaltung mit einem Rahmengesetz nicht Rechnung tragen könnten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Wird noch das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Ausschußüberweisung. Es ist sicherlich unbestritten, daß der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten federführend ist. Es ist auch unbestritten, daß der Innenausschuß mitberatend und der Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO befaßt wird. Insoweit ist also ein einstimmiger Beschluß gegeben.
Dann kommt der Zusatzantrag des Abgeordneten Dr. Schneider, den Gesetzentwurf auch dem Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu überweisen. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Meine Damen und Herren, der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Herr Abgeordneter Leicht, hat mir brieflich mitgeteilt, daß der Entwurf eines Geflügelfleischhygienegesetzes, Punkt 9 der heutigen Tagesordnung, erst gestern abend in die Hände des Haushaltsausschusses gelangt ist, so daß er noch nicht die Möglichkeit hatte, die Beschlüsse des federführenden Ausschusses in einer heutigen Sitzung auf ihre Kostenwirksamkeit zu prüfen. Er bittet daher, diesen Punkt von der heutigen Tagesordnung abzusetzen. Unter diesen Umständen werden wir nicht anders können, als davon abzusehen, den Gesetzentwurf heute zu beraten.
Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:
a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Hauser (Bonn-Bad Godesberg), Vogel (Ennepetal), Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Kliesing, Dr. Waffenschmidt, Dr. Frerichs, Kunz (Berlin), Dr. Hammans, Köster und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
— Drucksache 7/226 —Überweisungsvorschlag des Altestenrates: Rechtsausschuß (federführend)

Auswärtiger Ausschuß
b) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
— Drucksache 7/365 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß (federführend)

Auswärtiger Ausschuß
Das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs unter a) hat der Abgeordnete Hauser (Bonn-Bad Godesberg).



Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf Drucksache 7/226, den zu begründen ich die Ehre habe, soll ein Problem lösen helfen, das sich aus der erfreulichen Vielfalt der diplomatischen Beziehungen, die die Bundesrepublik unterhält, ergibt und gewissermaßen als unerfreuliches Nebenprodukt resultiert. Die Bundesrepublik und vornehmlich die Bundeshauptstadt Bonn erfreuen sich der Anwesenheit einiger Tausend Diplomaten, deren Angehörigen, Botschaftsangestellten und ihres Hauspersonals. Diese Diplomaten sind bei uns gern gesehen. Ihre Turbane und Saris geben bunte Farbtupfer ins Bild der Bundeshauptstadt. Sie verleihen ihr ein wenig weltstädtischen Charakter, und die Diplomaten sind unverzichtbarer Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens.
Aber auch Diplomaten sind Menschen, und Menschen unterhalten Rechtsbeziehungen, und Menschen unterläuft in diesen Rechtsbeziehungen mitunter auch ein Fehlverhalten. So kommt es denn, daß wie bei anderen Leuten auch zwischen Diplomaten und der Bevölkerung, insbesondere der Bundeshauptstadt, mitunter Schwierigkeiten und Streitigkeiten entstehen. Noblesse oblige, so heißt es, und für die große Mehrzahl der Diplomaten und ihrer Angehörigen gilt, daß sie sich im Rechtsverkehr absolut korrekt verhalten.
Die internationalen Gepflogenheiten verleihen dem Diplomaten einen besonderen Schutz sowohl strafrechtlicher als auch zivilrechtlicher Art. Im Jahre 1961 ist im Wiener Ubereinkommen der Umfang dieses Schutzes festgelegt und insbesondere der Personenkreis fixiert worden, der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz genießt. Mit typisch deutscher Gründlichkeit sind wir nicht nur dem Wiener Übereinkommen beigetreten, sondern wir haben daneben auch noch das Gerichtsverfassungsgesetz. Darin haben wir den geschützten Personenkreis wesentlich weiter gezogen, als es unseren internationalen Verpflichtungen entsprach. Nach Ratifizierung des Wiener Übereinkommens ist bis heute auch die Regelung im Gerichtsverfassungsgesetz mit dem weiter gezogenen Personenkreis in Kraft geblieben.
Ich sprach davon, daß es Rechtsschwierigkeiten und Fehlverhalten auch bei Diplomaten gibt. Da gibt es Lebensmittelhändler, Schneider, Bäcker, Tankstellen und Autoreparaturwerkstätten, die auf ihr Geld für gelieferte Ware warten, da gibt es Mietstreitigkeiten, da gibt es bei freien Berufen, insbesondere bei Ärzten, Außenstände. Es ist durchaus nicht alles Gold, das in Diplomatenmund glänzt, bezahlt.
Es gibt aber auch Schwierigkeiten im Straßenverkehr, insbesondere im Bereich der Haftpflichtversicherung. Allein im Jahre 1972 hat es in der Bundeshauptstadt Bonn etwa 1000 Fälle gegeben, in denen Haftpflichtversicherungen von Diplomatenfahrzeugen nicht bezahlt waren. Bei der Zulassung der Kraftfahrzeuge der Diplomaten und des vorgenannten Personenkreises müssen zwar auch diese eine Deckungskarte vorlegen, daß das Fahrzeug ausreichend haftpflichtversichert ist. Wird jedoch die
Versicherungsprämie nicht bezahlt, kann die Behörde in diesen Fällen anders als beim normalen Bürger das Fahrzeug nicht einfach zwangsweise aus dem Verkehr ziehen, sondern sie muß über das Auswärtige Amt an die Botschaft mit der Bitte um Erledigung herantreten. Diese Bitte wird häufig genug vergeblich geäußert. Das führt dazu, daß in einer großen Anzahl von Fällen die einmonatige Nachfrist zur Deckung der Haftpflicht schließlich abgelaufen ist und daß sich Fahrzeuge, ohne haftpflichtversichert zu sein, im Verkehr befinden. Die Folge davon waren in zahlreichen Fällen nicht einbringbare Schadensersatzforderungen.
Die Empfehlung des Auswärtigen Amts in der Antwort 'auf eine Anfrage aus dem Jahre 1971, man möge im Rechtsverkehr mit Diplomaten Vorsicht walten lassen und sich eines Dolmetschers bedienen, gibt der Bevölkerung Steine für Brot, und auch die Möglichkeit, im Heimatland eines Diplomaten Klage zu erheben, hilft in der Praxis nicht weiter. Versuchen Sie doch einmal, in Timbuktu zu klagen! Sie werden sehen, was dabei herauskommt.
Es ist kein gewolltes und kein schutzwürdiges Vorrecht von Diplomaten und ihren Angehörigen, Schulden zu machen. Es ist daher auch keine Einschränkung der diplomatischen Bewegungsfreiheit, wenn wir nicht mehr in dieser Hinsicht tun, als zu tun wir international auf Grund des Wiener Übereinkommens verpflichtet sind.
Der Gesetzentwurf soll den geschützten Personenkreis auf das Maß zurückschrauben, das einzuhalten wir uns verpflichtet haben. In dieser Zielsetzung scheint erfreulicherweise Übereinstimmung zwischen den Fraktionen zu bestehen. Das ergibt sich aus dem von den Fraktionen der SPD und FDP mit gleicher Zielrichtung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 7/365.
In den Ausschußberatungen werden wir uns natürlich darüber zu unterhalten haben, welche Lösung die technisch beste ist. Das ist keine Frage des Glaubensbekenntnisses oder der Partei, sondern eine Frage der gemeinsamen Zielsetzung. Selbst wenn 'das Gesetz verabschiedet sein wird, werden etwa 50 % aller Fälle ungelöst bleiben. Ich möchte schon jetzt ankündigen, daß auch für diese Fälle eine Lösung gefunden werden muß. Wir können die diplomatische Immunität nicht abschaffen. Ich meine aber, daß, wenn die Förderung unserer internationalen Beziehungen materielle Opfer erfordert, diese Opfer nicht auf die Schultern des einzelnen Staatsbürgers abgewälzt werden dürfen. Das kann und darf nicht zu seinen Lasten gehen, sondern das muß dann zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Wir werden uns also nach Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs darüber zu unterhalten haben, wie wir auch hier eine Lösung finden können, unter Umständen durch Einrichtung eines Fonds beim Auswärtigen Amt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort zur Begründung von Punkt b hat der Abgeordnete Freiherr Ostman von der Leye.