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ID0702301000

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    Deutscher Bundestag 23. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. März 1973 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 1093 A Entwurf eines Gesetzes zu den Haager Kaufrechtsübereinkommen vom 1. Juli 1964 (Drucksache 7/115); Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/317) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 1093 B Entwurf eines Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (Drucksache 7/123); Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/318) — Zweite und dritte Beratung — 1093 C Entwurf eines Einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (Drucksache 7/124); Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/319) — Zweite und dritte Beratung — 1093 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bergmannsprämien (SPD, FDP) (Drucksache 7/212); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/332), Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/327) — Zweite und dritte Beratung — 1094 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Oktober 1971 zur Änderung des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen (Drucksache 7/119); Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 7/361) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 1094 C Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Diätassistenten (Drucksache 7/116); Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/362) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Hammans (CDU/CSU) 1095 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 22. Juli 1964 über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches (Drucksache 7/125); Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/336) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 1095 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes und des Arbeitsplatzschutzgesetzes (Drucksache 7/129); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/373), Bericht und Antrag des Verteidigungsausschusses (Drucksache 7/364) — Zweite und dritte Beratung — 1095 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. März 1973 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze (Bundesrat) (Drucksache 7/63); Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/359) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmude (SPD) 1096 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) 1096 C Engelhard (FDP) 1098 B Entwurf eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (CDU/CSU) (Drucksache 7/324) — Erste Beratung — Dr. Schneider (CDU/CSU) 1099 B, 1103 B Gallus (FDP) 1101 C Lemp (SPD) 1102 B Wienand (SPD) 1103 C Ertl, Bundesminister (BML) 1104 A Absetzung des Punktes 9 von der Tagesordnung 1105 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (Abg. Hauser [Bonn-Bad Godesberg], Vogel [Ennepetal], Dr. Lenz [Bergstraße], Dr. Kliesing, Dr. Waffenschmidt, Dr. Frerichs, Kunz [Berlin], Dr. Hammans, Köster u. Gen.) (Drucksache 7/226) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (Abg. Freiherr Ostman von der Leye, Kleinert und Fraktionen der SPD, FDP) (Drucksache 7/365) — Erste Beratung — Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) 1106 A Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 1107 A Kleinert (FDP) 1107 C Entwürfe eines Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung und eines Einführungsgesetzes zum Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Drucksache 7/253) — Erste Beratung — 1108 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Gesetz zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts) (Drucksache 7/255) — Erste Beratung — 1108 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache 7/256) — Erste Beratung — 1108 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache 7/308) — Erste Beratung — Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 1108 C Burger (CDU/CSU) 1109 D Glombig (SPD) 1111 D Spitzmüller (FDP) 1114 D, 1116 D Geisenhofer (CDU/CSU) 1115 D Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1972, hier: Haushaltsgesetz 1972 (Drucksachen 7/35, 7/306) Dr. Jenninger (CDU/CSU) 1117 A Haehser (SPD) 1118 B Kirst (FDP) 1119A, 1120 D Dr. Althammer (CDU/CSU) 1120 B Antrag betr. Einführung von Krankenscheinheften für die versorgungsberechtigten Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen (Zugeteilte) (Abg. Burger, Maucher, Härzschel, Frau Schroeder [Detmold] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/230) Burger (CDU/CSU) 1121 B Hölscher (FDP) 1121 C Antrag betr. Berufs-/Laufbahnreform (Abg. Frau Dr. Walz, Pfeifer, Dr. Gölter und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/330) Frau Dr. Walz (CDU/CSU) 1121 D Engholm (SPD) 1124 C Groß (FDP) 1125 C Anträge des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über die Wahleinsprüche des Karl Ilg, Bellenberg, des Otto Wannenmacher, Frankfurt a. M., des Dietmar Fehr, Elmshorn, der Waltraud Straubinger, Marburg/Lahn, der Renate Pietschmann, München, des Alois Bude, 1. Vorsitzender der Ostdeutschen Volkspartei (OVP), Westheim/ Speyer, des Karl Rietfort, Berlin, des Karlheinz Otte, Büsingen, des Manfred Arndt, Diez/Lahn, des Karl-Heinz Dieditz, Dortmund, des Ignaz Lutz, Stuttgart, des Aurei Buhmann, Freiburg, des Horst Jaeger, Wuppertal, des Herbert Ruff, Stade, des Wilhelm Stöcke, Dorstadt, der Elfriede Martens-Schüller, München, der Gertrud Vulhop, Osnabrück, des Josef Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. März 1973 III Wenger, Saarbrücken, der H. Knüttenberg, Liederbach, des Bernhard Oelerink, Langenhagen, der Annegret Braumiller, Leonberg, und des Alfons Dörner, MainzLaubenheim, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972 (Drucksachen 7/337 bis 7/358) Dr. de With (SPD) 1128 A Antrag des Haushaltsausschusses zu der Veräußerung der ehemaligen DragonerKaserne in Karlsruhe an die Stadt Karlsruhe für Einrichtungen des Gemeinbedarfs (Drucksachen 7/45, 7/314) 1128 C Ubersicht 1 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 7/316) 1128 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie Nr. 65/269/EWG zur Vereinheitlichung gewisser Regeln betr. die Genehmigung für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten (Drucksachen 7/87, 7/322) 1128 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über verstärkte Kunststofftanks für die Beförderung gefährlicher Stoffe auf der Straße (Drucksachen VI/3036, 7/323) 1128 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft über einen Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten (Drucksachen 7/18, 7/335) 1129 A Fragestunde (Drucksache 7/360) Frage A 54 des Abg. Dr. Hammans (CDU/ CSU) : Verwertung landwirtschaftlicher Gebäude ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebe Ertl, Bundesminister (BML) 1129 B, D, 1130 A, B, C, D Dr. Hammans (CDU/CSU) 1129 D, 1130 A Dr. Ritz (CDU/CSU) 1130 A Horstmeier (CDU/CSU) 1130 B Braun (CDU/CSU) 1130 C Milz (CDU/CSU) 1130 C Fragen A 55 und 56 des Abg. von AltenNordheim (CDU/CSU) : Hilfen für die Sturmschäden vom November 1972 Ertl, Bundesminister (BML) 1131 A, B, C, 1132 A, B, C von Alten-Nordheim (CDU/CSU) 1131 A, B, 1132 A, B Dr. Ritz (CDU/CSU) 1131 C Kiechle (CDU/CSU) 1131 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 1131 D Frage A 57 des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Agrarpreisverhandlung im EG-Ministerrat im April 1973 Ertl, Bundesminister (BML) 1132 C, D, 1133 A Eigen (CDU/CSU) 1132 D Horstmeier (CDU/CSU) 1133 A Frage A 58 des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Vorschlag der EG-Kommission betr. ein Mindestpreissystem für Be- und Verarbeitungserzeugnisse Ertl, Bundesminister (BML) 1133 B, C Eigen (CDU/CSU) 1133 C Frage A 59 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Einfluß der Währungsmaßnahmen der einzelnen Mitgliedsländer der EG auf die Festsetzung der neuen Agrarpreise Ertl, Bundesminister (BML) 1133 D, 1134 A Niegel (CDU/CSU) 1133 D, 1134 A Frage A 113 des Abg. Reddemann (CDU/ CSU) : Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten in den Sperrzonen der DDR Ravens. Parl. Staatssekretär (BK) 1134 B, C Reddemann (CDU/CSU) 1134 B, C Frage A 114 des Abg. Reddemann (CDU/ CSU) : Beeinträchtigung der Arbeit des Redaktionsteams einer ARD-Sendereihe auf der Leipziger Buchmesse Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) 1134 D, 1135 A Reddemann (CDU/CSU) 1134 D, 1135 A IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. März 1973 Frage A 115 des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) Beschränkung der Tätigkeit in OstBerlin akkreditierter Journalisten Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) 1135 B, C Kunz (Berlin) (CDU/CSU) 1135 B, C Frage A 116 des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) : Anwendung der in dem Briefwechsel über die Arbeitsmöglichkeiten von Journalisten in West-Berlin festgelegten Bestimmungen Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) 1135 C Frage A 117 des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Interviews mit führenden Persönlichkeiten der DDR Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) 1135 D, 1136A,B Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) 1135 D, 1136 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) 1136 A Frage A 118 des Abg. Wohlrabe (CDU/ CSU) : Hilfsorgane für in der DDR tätige westdeutsche Journalisten Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) 1136 B, C, D Wohlrabe (CDU/CSU) 1136 C, D Frage A 119 des Abg. Wohlrabe (CDU/ CSU) : Durchführungsbestimmungen zur Tätigkeit von Publikationsorganen in der DDR Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) 1136 D, 1137 A, B Wohlrabe (CDU/CSU) 1137 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 1137 B Fragen A 92 und 93 des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Verwandtenbesuche aus der „DDR" Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 1137 C, 1138 A, B, C, D, 1139 A, B, C Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 1138 A, B, C Zebisch (SPD) 1138 D Wienand (SPD) 1139 A Reddemann (CDU/CSU) 1139 B Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) 1139 B Sieglerschmidt (SPD) 1139 C Frage A 94 des Abg. Dr. Marx (CDU/ CSU) : Brief des Bundeskanzlers an die Eltern aus der DDR ausgereister Kinder Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 1139 D, 1140 B, C Dr. Marx (CDU/CSU) 1139 D, 1140 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) 1140 B Graf Stauffenberg (CDU/CSU) 1140 C Frau Funcke, Vizepräsident 1140 D Frage A 95 des Abg. Dr. Marx (CDU/ CSU) Entscheidung über das Schicksal der in der DDR festgehaltenen Kinder Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 1140 D, 1141 A, B Dr. Marx (CDU/CSU) 1141 A, B Frage A 96 des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Zusagen in bezug auf dauerhafte Minderung von Unmenschlichkeit durch Vertreter der DDR Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 1141 C, 1142 A, B, C, D, 1143 A, B, D Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) 1141 D, 1142 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) 1142 C Dr. Kreutzmann (SPD) 1142 D Dr. Marx (CDU/CSU) 1143 A Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) 1143 B Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 1143 C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) 1143 D Nächste Sitzung 1144 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 1145* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 44 — Drucksache 7/360 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) betr. Niederschlag einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Polen im Bundeshaushalt 1145* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 49 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Überprüfung der Kostenentwicklung des Airbus und seiner Absatzchancen 1145* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. März 1973 1093 23. Sitzung Bonn, den 22. März 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 21. Sitzung, Seite IX, rechte Spalte, Anlage 48, Zeile 1, statt „Hermsdorf (BMF) " : „Grüner (BMW) " ; 21. Sitzung, Anlage 48, statt „Antwort des Parl. Staatssekretär Hermsdorf vom 16. März 1973" : „Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 15. März 1973". 20. Sitzung, Seite I, linke Spalte, Zeile 7, ist hinter „903 B" einzufügen: „999 B". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 23. 3. Dr. Aigner * 23. 3. Alber ** 23. 3. Amrehn ** 23. 3. Dr. Arndt (Berlin) * 23. 3. Dr. Artzinger * 23. 3. Dr. Barzel 23. 3. Behrendt * 23. 3. Blumenfeld ** 24. 3. Dr. Burgbacher * 23. 3. Dr. Corterier * 22. 3. Frau Eilers 23. 3. Fellermaier 23. 3. Flämig * 23. 3. Frehsee * 23. 3. Dr. Früh * 23. 3. Höhmann 23. 3. Kater * 23. 3. Dr. Kempfler 23. 3. Dr. h. c. Kiesinger 23. 3. Dr. Klepsch * 22. 3. Krall 22. 3. Lange * 23. 3. Frau Dr. Lepsius 7. 4. Lücker * 23. 3. Dr. Martin 23. 3. Frau Dr. Orth * 23. 3. Dr. Riedl (München) 18. 4. Rollmann 23. 3. Schirmer 23. 3. Sieglerschmidt ** 22. 3. Spilker 23. 3. Dr. Starke (Franken) * 23. 3. Dr. Waigel 23. 3. Frau Dr. Wex 22. 3. Frau Will-Feld 31. 3. Wrede 24. 3. Dr. Zimmermann 23. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 21. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Frage A 44) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, eine wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Polen müsse auch im Bundeshaushalt ihren Niederschlag finden, und welche Beträge für welche Zwecke gedenkt - bejahendenfalls - die Bundesregierung vorzuschlagen? Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß eine gedeihliche Entwicklung unserer wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Polen und mit anderen Staatshandelsländern Beiträge aus dem Bundeshaushalt voraussetze. Ich verstehe die Frage so, daß sie auf die Exportfinanzierung abzielt. Es ist richtig, daß andere Industrieländer den Zins ihrer Exportkredite generell und damit auch für Staatshandelsländer mit unterschiedlichen Techniken auf 6 bis 61/2 % herabsubventionieren, während wir das nicht tun. Bei uns gibt es nur für langfristige Ausfuhrkredite an Entwicklungsländer eine im übrigen sehr begrenzte Zinsverbilligung. So bedauerlich dieser Wettbewerbsnachteil aus der Sicht unserer Industrie ist, so gewichtig ist aber auch die Tatsache, daß unser Export generell, insbesondere aber auch in die Staatshandelsländer floriert. 1972 sind unsere Ostexporte gegenüber 1971 um ein ganzes Drittel gestiegen und im Durchschnitt der letzten beiden Jahre immerhin um jeweils über 20 %. Anlage 3 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Grüner vom 21. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 7/360 Frage A 49) : Hält die Bundesregierung angesichts der Veränderung der Währungsparitäten und des traditionellen Scheiterns fast aller vom Bund bisher unterstützten Flugzeugbauprojekte eine gründliche Überprüfung der Kostenentwicklung des Air-Bus und seiner Absatzchancen unter Vergleich mit ausländischen Konkurrenzprojekten für dringlich, um mögliche Fehlausgaben für die Zukunft zu vermeiden? Das Kabinett hat am 14. März 1973 beschlossen, sich noch in der ersten Hälfte 1973 mit dem Problem des Airbus-Absatzes zu befassen. Wie schon bei früheren Gelegenheiten, wird sich das Kabinett hierbei über den Stand des Airbus-Projektes, seine Kosten, Risiken und Marktaussichten informieren lassen. Diese Kabinettsdiskussion wird notwendig, weil die Entwicklungsphase des Airbus zu Ende geht und er in die „Vermarktungsphase" eintritt. Der Airbus erfüllt technisch alle Erwartungen; er hat bis heute keinen direkten Konkurrenten. Trotzdem wird er am Markt mit zwei Schwierigkeiten kämpfen müssen: - die Finanzierungskonditionen der US-Industrie sind bis zu 3,5 % günstiger. - Paritätsänderungen und allgemeine Kostensteigerungen in Europa lassen den Airbus-Preis schneller steigen als den Preis für US-Flugzeuge. Längerfristig wird das Schicksal des Airbus davon abhängen, ob Industrie und beteiligte Regierungen einen Weg finden, diese Handikaps zu überwinden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Oscar Schneider


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der Fraktion der CDU/CSU gebe ich zum Entwurf eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege — Drucksache 7/324 — folgende Erklärung ab.
    Die Fraktion der CDU/CSU hat ihren Entwurf eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege, den sie schon im 6. Bundestag eingebracht hatte, erneut vorgelegt. Sie ließ sich dabei von der Überzeugung leiten, daß jetzt schnell und entschieden gehandelt werden muß. Tagtäglich werden neue raumwirksame Entscheidungen getroffen, die auch für den Naturschutz und für die Landschaftspflege von weitgehender Bedeutung sind. Es ist eine unbestreitbare und immer weniger bestrittene Tatsache: Naturschutz und Landschaftspflege sind Umweltschutzmaßnahmen eigener Art, denen wegen ihres augenfälligen Zusammenhangs mit dem Baugeschehen eine integrale Bedeutung für unser gesamtes Leben zukommt. Sie berühren das Lebensrecht und den Lebensraum jedes einzelnen Bürgers unmittelbar.
    Wenn die Vitalsituation unserer bebauten und unbebauten Umwelt erhalten bleiben soll, muß den fortschreitenden Belastungen des Naturhaushalts sachgerecht und angemessen entgegengewirkt werden. Dabei muß zwischen den ökonomischen und ökologischen Interessen der Gesellschaft ein Ausgleich gefunden werden, der den biologischen Gütern unserer Umwelt, unserer Lebensgrundlage, einen tatsächlichen und rechtlichen Vorrang einräumt und
    sie nachhaltig gegen alle Bedrohungen verteidigt. Das Recht auf eine gesunde Umwelt ist ein originäres Daseinsrecht eines jeden Menschen. Dieses Recht ist unverzichtbar und hat den Rang eines Naturrechts in der ursprünglichsten Bedeutung des Wortes.
    In der Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 wird hervorgehoben, daß „Lärm, Luft- und Wasserverschmutzung und Störungen des Naturhaushalts ... die Vorteile des wirtschaftlichen Wachstums in Frage" stellen. Niemand wird diese Erkenntnis bestreiten. Es kommt nur darauf an, auf diese Entwicklung nicht falsch zu reagieren. Zögerten wir und zögen wir falsche Schlüsse, verwandelten wir unsere Erde in einen Müllplaneten und wären für uns Naturschutz und Landschaftspflege nachrangige öffentliche, staatliche und auch gemeindliche, Aufgaben, dann erfüllte sich an uns im Hinblick auf den technischen Fortschritt das bekannte Wort Goethes: „Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage", und dann träfe Mephistos Anklage zu: „Weh dir, daß du ein Enkel bist! Vom Rechte, das mit uns geboren ist, von dem ist leider nie die Frage."
    Wir brauchen nicht nur umweltfreundliche Produkte und neue Technologien, wir brauchen zunächst und zumeist das notwendige Gleichgewicht des Naturhaushalts. Dies kann nur hergestellt werden, wenn Maßnahmen der Raumordnung, der Landesentwicklung, der gemeindlichen Bauleitplanung sowie der örtlichen und überörtlichen Sonderinfrastrukturen aufeinander abgestimmt und mit dem Ziel, den Naturhaushalt so wenig wie unvermeidbar zu belasten, verwirklicht werden.
    Wenn schon über diese Grunderkenntnisse sowohl politisch wie sachlich Übereinstimmung erzielt werden konnte, kann nicht hingenommen werden, daß wegen verfassungsrechtlicher Deuteleien — anders kann ich den Streit um die Rahmenkompetenz oder die konkurrierende Kompetenz des Bundes nicht nennen — eine moderne Gesetzgebung auch nur einen Tag länger hinausgezögert wird. Eine Verfassungsänderung, also die Übertragung der bisher bestehenden Rahmenkompetenz auf die konkurrierende Kompetenz des Bundes für Naturschutz und Landschaftspflege, erweist sich bei sorgfältiger Überprüfung und Unvoreingenommenheit als überflüssig und, wie zu beweisen wäre, sogar als schädlich. Gerade auf diesem Gebiet würde eine Verfassungsänderung vor allem wegen des engen Zusammenhangs mit der Landesentwicklung, aber auch mit anderen ursprünglichen Landesaufgaben die Verfassungsstruktur in einem Maße verändern, bei dem die Bestandsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG verletzt würde. Es wäre auch eine grobe Verketzerung, wollte man den Gegnern einer konkurrierenden Kompetenz für den Bund unterstellen, für sie sei das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege gegenüber dem sonstigen den Umweltschutz betreffenden Bundesrecht zweitrangig. Entsprechend dem föderalistischen Staatsaufbau bindet nämlich das Landesrecht mit der gleichen Wirkung wie Bundesrecht.
    Es trifft auch nicht zu, daß dann, wenn der technische Umweltschutz bundesrechtlich geregelt ist, wegen des Sachzusammenhangs unbedingt auch die



    Dr. Schneider
    Umweltgestaltung bundeseinheitlich geregelt werden müßte; denn bei letzterer kommt es viel stärker auf die besonderen landschaftlichen Eigenheiten an, die von Bundesland zu Bundesland erhebliche Unterschiede aufweisen. Die Auffassung etwa, daß der biologisch orientierte Umweltschutz und der technische Umweltschutz unbedingt eine einheitliche Organisation erfordern, scheint auch die Bundesregierung zu vertreten; sonst hätte sie nicht in ihrer eigenen Organisation beide Sachbereiche in drei verschiedenen Häusern ressortiert.
    Die Bundesregierung will das Bund-Länder-Verhältnis im Rahmen unseres Grundgesetzes und an der Praxis orientiert weiterentwickeln. Diese Bestrebungen sollten gerade am Beispiel von Naturschutz und Landschaftspflege nicht zu einer weiteren Kompetenzverlagerung von den Ländern auf den Bund führen. Im Gegenteil! Hier läßt sich einmal exemplarisch nachweisen, daß eine verfassungsrechtliche Zentralisierung in der Sache, um die allein es gehen kann, noch lange keinen Fortschritt und vielfach sogar einen Rückschritt bedeuten kann. Im einzelnen ist auf folgendes hinzuweisen.
    Der Bundesrat hat parallel zu den Beratungen im 6. Deutschen Bundestag zu Recht eine Vollkompetenz des Bundes abgelehnt, weil sich eine schematisierende, einheitliche Regelung durch den Bund im Vollzug als sachfremd erweisen müßte. Wer eine einheitliche Regelung fordert, die in gleicher Weise für die Nordseeküste wie für die Lüneburger Heide und die Bayerischen Alpen gelten soll, der setzt sich in Widerspruch zu den natürlichen Gegebenheiten und hemmt damit zwangsläufig alle Bemühungen, die Aufgaben der Landschaftspflege und des Naturschutzes entsprechend den regionalen und lokalen Verhältnissen zu lösen. Auch der Hinweis, daß einige Bundesgesetze im Interesse eines wirksameren Naturschutzes geändert werden müssen, ist kein Argument für eine Bundesvollkompetenz. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann der Bund bei der Regelung eines Sachbereichs, für den er die Vollkompetenz besitzt, auch Gesichtspunkte des Naturschutzes mit berücksichtigen, wenn dies im Interesse des Sachzusammenhangs erforderlich ist. Daher können die vom Bund erwünschten Änderungen durch eine Verbesserung der bestehenden Vorschriften geschehen, ohne daß deshalb eine Kompetenzverlagerung veranlaßt wäre.
    Da heute im Naturschutz planerische und gestaltende Maßnahmen notwendig sind, diese Planung jedoch den Ländern gemäß den Richtlinien des Raumordnungsgesetzes, das ebenfalls ein Rahmengesetz ist, obliegt, sollte es auch beim Naturschutz bei der bisherigen Kompetenzverteilung bleiben, da der Bund sonst in Bälde auch die Vollkompetenz für die Planung beanspruchen würde und damit den Ländern kein eigener Gestaltungsraum mehr übrigbliebe.
    Die immer wieder angesprochene Befürchtung mangelnder Zusammenarbeit erscheint hier wie auch bei anderen Gebieten nicht gerechtfertigt, zumal auf Anregung des Freistaates Bayern nunmehr auch eine Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz gegründet wurde, die sich bereits mit der Ausarbeitung eines einheitlichen Länderentwurfs befaßt. Nimmt man den Ländern die Möglichkeit, in der Rechtsetzung Eigenes zu gestalten, und macht sie zu reinen Vollzugsorganen des Bundes, so geht damit auch der Ansporn für solche wertvollen Initiativen verloren. Gerade der Umweltschutz sucht jedoch dringend neue Wege. Ein Naturschutzrahmengesetz ist durchaus in der Lage, die erwünschte Einheitlichkeit im Bundesgebiet zu gewährleisten. Ich darf dafür elf Begründungen geben.
    1. Es kann einmal in verbindlicher Weise die Behörden des Bundes sowie die unter Aufsicht des Bundes stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen zur Beachtung der Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege verpflichten.
    2. Ein solches Gesetz kann parallel zum Raumordnungsgesetz Grundsätze für die Landschaftsplanung festlegen und solche insbesondere auch bei bundesrechtlich geregelten Fachplanungen, z. B. nach dem Bundesbaugesetz, dem Flurbereinigungsgesetz usw., vorsehen.
    3. Es kann die Sicherung bestimmter Teile und Bestandteile der Natur dadurch einheitlich gewährleisten, daß die in Frage kommenden Schutzbegriffe genau definiert werden und damit für eine gleiche Handhabung gesorgt wird.
    4. Es kann den Artenschutz dadurch verbessern, daß ein sogenannter Minimumstandard auf Bundesebene bestimmt und unter Schutz gestellt wird, ohne dabei besondere landesrechtliche Schutzmaßnahmen auszuschließen.
    5. Es kann insbesondere landschaftspflegerische Maßnahmen auch dort vorsehen, wo solche Anordnungen im bundesrechtlich geregelten Verfahren ergehen sollen.
    6. Es kann Grundsätze für das freie Zugangsrecht zur Natur aussprechen und dabei besonders die Sozialbindung des Eigentums betonen, auch wenn die einzelne Ausgestaltung des Zugangs dann den Ländern überlassen bleiben muß.
    7. Es kann auf organisatorischem Gebiet die Beteiligung der Naturschutzbehörden durch Bundesbehörden verankern und die Gründung erwünschter Einrichtungen auf Bundesebene wie Forschungsanstalten, Beiräte gesetzlich fixieren.
    8. Es kann aber auch den Bund zu Finanzhilfen oder sonstigen, vor allem steuerlichen Erleichterungen verpflichten.
    9. Es kann schließlich für bestimmte schwerwiegende Verstöße gegen das Gesetz deren Ahndung als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ausgestalten.
    10. Es kann darüber hinaus in einer Zusammenfassung die Änderungen von bundesrechtlichen Vorschriften vornehmen, die im Interesse des Naturschutzes und der Landschaftspflege geboten sind und zu deren Änderungen der Bundesgesetzgeber kraft seiner jeweiligen Kompetenz ohnehin befugt wäre.
    11. Unberührt bleibt in jedem Fall die Zuständigkeit des Bundes, auf internationaler Ebene auf dem



    Dr. Schneider
    Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege tätig zu werden.
    Ich fasse zusammen: Der in Drucksache 7/324 vorgelegte Gesetzentwurf der Opposition gewährleistet die angestrebten Ziele. Die Länder haben entweder schon Naturschutz- und Landschaftspflegegesetze erlassen oder sind eben dabei, das zu tun. Im übrigen sollte nicht vergessen werden, daß die Länder auch schon bisher, also nach dem Reichsnaturschutzgesetz vom 26. Juni 1935, das nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1958 als Landesrecht fortgilt, Beachtliches und vielfach Vorbildliches auf diesem Felde geleistet haben.
    Ich darf Herrn Bundesminister Ertl in landsmannschaftlicher Verbundenheit darauf hinweisen, daß im Freistaat Bayern beispielsweise nahezu 20 % des Staatsgebietes mehr oder weniger streng der Obhut des Naturschutzes unterstellt sind. Bayern hat derzeit 162 Naturschutzgebiete, 694 Landschaftsschutzgebiete, 11 Naturparke und einen Nationalpark. In Kürze sollen 127 Quadratkilometer Stadtwald als Naturwaldreservate ausgeschieden werden.
    Heute geht es darum, modern gefaßte Vorschriften über die Erhaltung, Herstellung oder Entwicklung der dauerhaften Nutzungsfähigkeit der Naturgüter und über das Wirkungsgefüge eines leistungsfähigen Naturhaushalts gesetzlich neu zu schaffen. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft Regelungen, die es ermöglichen, gefährliche Belastungen des Naturhaushalts aufzufangen. Er sieht Beschränkungen in den Fällen vor, in denen die Grenze der Belastbarkeit überschritten zu werden droht.
    Mit dem Gesetz werden ausreichende Möglichkeiten zur Erholung in der freien Natur geschaffen. Die Vielfalt, Eigenheit und Schönheit der Natur und des Landschaftsbildes werden gewahrt. Es handelt sich um ein in jeder Hinsicht modernes und fortschrittliches Gesetz, was auch darin zum Ausdruck kommt, daß den Grundeigentümern neue Bindungen im Sinne der Sozialpflichtigkeit auferlegt werden.
    Landschaftspflege heißt auch Landschaftsplanung und steht in enger Verbindung zur Raumordnung, Landesplanung und gemeindlichen Bauleitplanung. Schon aus diesem unbestreitbaren Zusammenhang bedarf der vorgelegte Gesetzentwurf wie auch der dem Bundesrat zugeleitete Regierungsentwurf der Mitberatung durch den Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. Ich gehe davon aus, daß einer entsprechenden Ausschußüberweisung nichts mehr im Wege steht, zumal sich dieser Ausschuß gestern einstimmig für eine Mitberatung ausgesprochen hat.
    Ich beantrage daher, den Entwurf eines Gesetzes über Naturschutz- und Landschaftspflege — Drucksache 7/324 — auch dem Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zur Mitberatung zu überweisen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Der Antrag ist begründet.
Wir treten in die Aussprache ein. Das Wort hat der Abgeordnete Gallus.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Gallus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege ist in der Sache zu begrüßen. Allerdings steht in der Einleitung der Satz, daß dieses Gesetz auf dem derzeitigen rechtlichen Verhältnis von Bund und Ländern basiere. Und Sie wissen alle, meine Damen und Herren, daß die Bundesregierung gleichzeitig ein Gesetz für Landschaftsschutz und Landschaftspflege sowie das Bundeswaldgesetz vorgelegt hat und daß sie damit die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes anstrebt. Ich glaube, auch die Worte des Herrn Kollegen Schneider dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, daß all die, die direkt mit diesen Fragen zu tun haben, insbesondere die Sachverständigen, aber auch alle Naturschutzverbände, heute den Standpunkt der Bundesregierung vertreten, daß in diesem Bereich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes einzuführen sei.
    Ich glaube, hier könnte die Opposition einmal den Beweis dafür erbringen, daß sie dem Fortschritt gegenüber ein Ja sagt. Denn wohin kämen wir eigentlich, Herr Kollege Schneider, wenn wir den Unzulänglichkeiten im Bildungsbereich durch das vor einigen Jahren neugeschaffene Gesetz für die Gemeinschaftsaufgaben, die meines Erachtens zusätzlich Schwierigkeiten gebracht haben, jetzt noch in dem großen Bereich des Umweltschutzes die Unzulänglichkeit hinzugesellten, in zwölf verschiedene Länder auseinanderzufallen, wobei ich keineswegs das, was die Länder auf diesem Sektor bisher geleistet haben, in Frage stellen möchte. Aber andererseits verlieren ja die Länder durch die Bundeskompetenz nun keineswegs ihre Aufgaben im Bereich des Naturschutzes. Sie haben jedenfalls bei all den großen Maßnahmen, die hier anstehen, die Ausführung zu übernehmen.
    Allerdings warne ich davor, hier den Weg zu gehen, den die CDU/CSU aufgezeigt hat, denn was soll es, wenn hier nun auf diesem Sektor, wo wir, was allein den Landschaftsschutz anbetrifft, Naturschutzgebiete und ähnliches anstreben, die Länder wiederum untereinander, miteinander verhandeln müßten? Angesichts der großen Mobilität der Menschen, die wir im Bundesgebiet haben, angesichts der Raumordnung und all dieser Dinge kann man doch eben, Herr Schneider, nicht davon sprechen, daß sich eine konkurrierende Gesetzgebung als schädlich erweisen müßte.
    Sie wissen doch selbst, daß eine Lösung des Konflikts zwischen Beanspruchung und Erhaltung des Naturpotentials nur nach bundeseinheitlichen Kriterien erreicht werden kann. Bei unterschiedlichen Landesbestimmungen besteht die Gefahr, daß nicht standortgebundene Unternehmen ihren Standort in das Land verlagern, in dem der Gesetzgeber die geringsten Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege stellt, und daß standortgebundene Unternehmen Wettbewerbsnachteile erleiden würden.
    Schließlich — und ich glaube, das ist besonders zu beachten — ist eine bundesgesetzliche Regelung im Hinblick auf die notwendige Koordinierung des europäischen Naturschutzrechts und die Vertretung



    Gallus
    der deutschen Naturschutzinteressen gegenüber den anderen Staaten erforderlich.
    Und nun schauen wir doch einmal in die übrigen Bereiche hinein. Die gegenwärtige Gesetzgebungskompetenz des Bundes gemäß Art. 75 Nr. 3 des Grundgesetzes läßt wirksame und von der Sache her gebotene einheitliche bundesrechtliche Regelungen für Naturschutz- und Landschaftspflege nicht zu. Das gilt gleichermaßen für unmittelbar dem Umweltschutz zuzurechnende Gebiete — z. B. Luftreinhaltung, Lärmbekämpfung, Abfallbeseitigung — wie für Gebiete, die mit dem Umweltschutz eng verbunden sind; denken wir z. B. an Verteidigung, Schutz der Zivilbevölkerung, Bundesbahn, Luftverkehr, Bau und Unterhaltung von Landesstraßen für den Fernverkehr, Bergbau, Industrie, Energiewirtschaft, Kernenergie; ich gehe weiter zur Hochsee- und Küstenfischerei, zum Küstenschutz, zum Grundstücksverkehr, zum Bodenrecht, Wohnungswesen, Siedlungs-
    und Heimstättenrecht. Wenn Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, das alles im Zusammenhang sehen, dann kann die Logik in dieser Gesetzgebung nur die sein, dem Bund das zu geben, was des Bundes ist. Dies möchte ich in diesem Zusammenhang meinen; denn Naturschutz und Landschaftspflege, die nach der heutigen Auffassung die Ordnung der natürlichen Umwelt zum Gegenstand haben, sind von den übrigen den Umweltschutz unmittelbar und mittelbar berührenden Sachgebieten nicht zu trennen. Die erforderliche umfassende Regelung des Umweltschutzes wäre somit erschwert, wenn der Bund für Naturschutz und Landschaftspflege lediglich Rahmenvorschriften, für die übrigen, den Umweltschutz unmittelbar oder mittelbar berührende Bereiche dagegen Vollregelungen erlassen könnte.
    Weil wir als Freie Demokraten das alles so ernst nehmen, lehnen wir den Gesetzentwurf der CDU/ CSU ab und stehen zu dem, was die Bundesregierung vorgelegt hat.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)