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    Deutscher Bundestag 20. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 Inhalt: Beratung des Jahresgutachtens 1972 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache 7/2) in Verbindung mit Beratung des Jahreswirtschaftsberichts 1973 der Bundesregierung (Drucksache 7/225) Dr. Friderichs, Bundesminister (BMW) 903 B Dr. Narjes (CDU/CSU) 909 D Brandt, Bundeskanzler 917 D Strauß (CDU/CSU) 920 A Dr. Ehrenberg (SPD) 924 B Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . 929 D Dr. Zeitel (CDU/CSU) 936 A Dr. Schachtschabel (SPD) . . . . 969 B Kirst (FDP) 973 B Schmidt, Bundesminister (BMF) . 977 A Pieroth (CDU/CSU) 980 A Rapp (Göppingen) (SPD) . . . . 984 D Dr. Warnke (CDU/CSU) 987 C Dr. Lauritzen, Bundesminister (BMV) 990 D Dr. Wendig (FDP) 992 B Höcherl (CDU/CSU) 994 A Vogt (CDU/CSU) 995 D Gewandt (CDU/CSU) 996 B Wurbs (FDP) . . . . . . . . 998 B Fragestunde (Drucksache 7/296) Frage A 1 des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Antwort des Bundesministers Eppler auf die Aufforderung, Demonstrationen gegen den Extremistenerlaß zu organisieren Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . 941 D, 942 A, B, C Pfeifer (CDU/CSU) 942 A Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . 942 B Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . 942 B von Hassel, Vizepräsident . . . 942 C Reddemann (CDU/CSU) 942 C Fragen A 2 und 3 des Abg. Seiters (CDU/ CSU) : Erklärung des Bundesministers Bahr im Deutschlandfunk am 25. Februar 1973 und Abdruck im Bulletin Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . 942 D, 943 B, C Seiters (CDU/CSU) 943 A Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 943 B Mick (CDU/CSU) 943 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 Frage A 4 des Abg. Reddemann (CDU/ CSU) : Vereinbarkeit des „Journalistenerlasses" der DDR-Regierung mit den zwischen dieser und der Bundesregierung abgeschlossenen Abmachungen Freiherr von Wechmar, Staatssekretär (BPA) . 943 C, 944 B, D, 945 A, C, D, 946 A, B, C, D, 947 A, B, C Reddemann (CDU/CSU) 944 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 944 C von Hassel, Vizepräsident . . . 944 D Dr. Marx (CDU/CSU) 945 A Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 945 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . 945 B Wohlrabe (CDU/CSU) 945 B Dr. Abelein (CDU/CSU) 945 D Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 945 D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 946 A Dr. Kreutzmann (SPD) 946 B Dr. Slotta (SPD) . . . . . . . 946 C Pfeffermann (CDU/CSU) 946 D Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) 947 A Baier (CDU/CSU) 947 A Seiters (CDU/CSU) 947 B Dr. Schmude (SPD) 947 C Frage A 119 des Abg. Saxowski (SPD) : Einfuhr von Düngemitteln aus den drei neuen EWG-Mitgliedsländern Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 947 D Frage A 121 des Abg. Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) : Vereinbarkeit der letzten steuer- und finanzpolitischen Beschlüsse der Bundesregierung mit den Erklärungen der Bundesregierung zur Chancengleichheit in den einzelnen Bereichen der Bundesrepublik Deutschland Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 948 A, C, D, 949 A, B, C Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) . 948 B, D Dr. Jobst (CDU/CSU) 948 D Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) 949 A Dr. Warnke (CDU/CSU) 949 B Milz (CDU/CSU) 949 C Frage A 122 des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Kürzung der Investitionszulage und Aufstockung der Investitionszuschüsse aus Mitteln des regionalen Aktionsprogramms Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 949 C, D, 950 A, B Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 949 D, 950 A Dr. Warnke (CDU/CSU) 950 A Fragen A 123 und 124 des Abg. Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. Verteuerung des Haushaltsstromes und des leichten Heizöls Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 950 B, C, D, 951 A, B, C, D, 952 A Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) 950 C, D, 951 B, C Wolfram (SPD) . . . . . 950 D, 951 D Brück (SPD) 951 D Dr. Warnke (CDU/CSU) 952 A Frage A 130 der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Ausschluß der über 60jährigen Selbständigen von der Sondervorschrift des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes zur Anrechnung von beitragslosen Zeiten Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 952 C Frage A 133 des Abg. Rawe (CDU/CSU) : Änderungsbedürftigkeit der rentenversicherungsrechtlichen Regelung betr. Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwen- oder Witwerrente Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 952 D, 953 B Rawe (CDU/CSU) 953 B Fragen A 134 und 135 der Abg. Frau Däubler-Gmelin (SPD) : Sachverständigenkommission zur Erstellung eines Arbeitsgesetzbuchs Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 953 C Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . . 954 B Fragen A 136 und 139 der Abg. Maucher und Dr. Jenninger (CDU/CSU) : Nachteile für Kriegerwitwen durch das Absinken oder Fortfallen des Schadensausgleichsbetrages Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 954 B, C, D Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . . 954 D Weitere Abwicklung der Tagesordnung . 952 B, 954 D, 955 A Baron von Wrangel (CDU/CSU) (zur GO) 955 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 III Wahl der Mitglieder kraft Wahl des Richterwahlausschusses (Drucksache 7/202 [neu]) in Verbindung mit Wahl der Wahlmänner (Drucksache 7/203 [neu]) von Hassel, Vizepräsident . . . 955 A Ergebnis 968 C Aktuelle Stunde „Journalistenerlaß" der DDR Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . . 956 A Dr. Kreutzmann (SPD) 957 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 958 A Franke, Bundesminister (BMB) 959 A, 961 A Frau Funcke, Vizepräsident . . . 961 A Hoppe (FDP) 961 B Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . 962 A Dr. Geßner (SPD) . . . . . . 963 A Flach (FDP) 9G4 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . 964 D Mattick (SPD) 965 C Dr. Gradl (CDU/CSU) 966 B Wehner (SPD) . . . . . . . 967 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 1001 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1003* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 89 und 90 — Drucksache 7/296 — des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Einrichtung kostenfreier Notrufstellen an öffentlichen Münzfernsprechern . . . . . . . . 1003* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen A 93 und 94 — Drucksache 7/296 — des Abg. Dr. Eyrich (CDU/CSU) betr. Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte — Erhöhung der Gebühren . . . 1003* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 137 und 138 — Drucksache 7/296 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) betr. Zahl der Anträge auf vorgezogenes Altersruhegeld in den Monaten Januar und Februar 1973 — Inanspruchnahmequote 1004* A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 140 — Drucksache 7/296 — des Abg. Dr. Jenninger (CDU/ CSU) betr. vorgezogene Erhöhung der Kriegsopferrenten . . . . . . . . . 1004 * C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (EMA) auf die Frage A 141 — Drucksache 7/296 — des Abg. Immer (SPD) betr. fachärztliche Versorgung der ländlichen Bevölkerung . . . . . . . . . . . . 1005* A Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 152 — Drucksache 7/296 — des Abg. Immer (SPD) betr. Belastung der Gemeinden durch die Auflagen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes . . . . . . . 1005* C Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 153 und 154 — Drucksache 7/296 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Angaben im „Spiegel" über Kindesmißhandlungen 1005* D Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 166 — Drucksache 7/296 — des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. Teilnahme von Ärzten aus der DDR an der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie 1006* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 903 20. Sitzung Bonn, den 15. März 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 17. 3. Adams * 17. 3. Dr. Aigner * 17. 3. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 3. Dr. Artzinger * 17. 3. Dr. Bangemann * 17. 3. Behrendt * 16. 3. Blumenfeld * 17. 3. Dr. Burgbacher * 17. 3. Dr. Corterier * 17. 3. Dr. Dollinger * 17. 3. Dr. Erhard 16. 3. Fellermaier * 16. 3. Flämig * 17. 3. Frehsee * 16. 3. Dr. Früh * 17. 3. Gerlach (Emsland) * 17. 3. Härzschel 17. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) 17. 3. Kater * 17. 3. Dr. Klepsch * 17. 3. Krall * 17. 3. Lange * 17. 3. Lautenschlager * 17. 3. Frau Dr. Lepsius 7. 4. Dr. Lohmar 16. 3. Lücker * 17. 3. Dr. Martin 23. 3. Memmel * 17. 3. Mertes (Stuttgart) 17. 3. Müller (Mülheim) * 17. 3. Mursch (Soltau-Harburg) * 17. 3. Frau Dr. Orth * 17. 3. Rosenthal 17. 3. Schmidt (München) * 17. 3. Dr. Schulz (Berlin) * 17. 3. Schwabe * 17. 3. Dr. Schwörer * 17. 3. Seefeld* 16. 3. Springorum * 17. 3. Dr. Starke (Franken) * 17. 3. Walkhoff * 17. 3. Frau Dr. Walz * 16. 3. Frau Will-Feld 31. 3. Dr, Wittmann 16. 3. Wrede 24. 3. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 15. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Fragen A 89 und 90) : Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht An wie vielen öffentlichen Münzfernsprechern, deren es rund 80 000 in Bundesgebiet geben soll, sind inzwischen kostenfreie Notrufstellen eingerichtet worden? Auf welche Weise will die Bundesregierung dafür sorgen, daß die Einrichtung kostenfreier Notrufstellen beschleunigt wird? Mit Notrufmeldern für den münzfreien Notruf sind inzwischen 524 öffentliche Münzfernsprecher ausgerüstet worden. Die Einrichtungen, die den münzfreien Notruf von öffentlichen Münzfernsprechern ermöglichen, sind Bestandteil des von der Deutschen Bundespost entwickelten neuen Notrufsystems. Um den Ländern die Einführung dieses Systems zu erleichtern, hat die Deutsche Bundespost im vorigen Jahr angeboten, die ihr dabei entstehenden Investitionskosten vorzufinanzieren und sie dann über laufende Gebühren zu amortisieren. Außerdem steht die Deutsche Bundespost in enger Verbindung mit dem Vorsitzenden der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder, die für Maßnahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, denen auch die Bereithaltung von Notrufanlagen zugeordnet werden muß, zuständig sind. Wegen der Bedeutung des Notrufs für eine Verbesserung des Rettungswesens hat auch der Herr Bundeskanzler bei seinem Gespräch am 23.2. 1973 mit den Herren Ministerpräsidenten der Länder dieses Problem erörtert und sich dabei für eine schnelle Einführung des neuen Notrufsystems eingesetzt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 14. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Fragen A 93 und 94) : Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte in der Weise, daß eine Erhöhung der Gebühren vorgesehen wird? Ist die Bundesregierung in der Lage, bereits konkrete Angaben über eine evtl. derartige Änderung zu machen? Die Bundesregierung prüft zur Zeit noch, ob es geboten ist, die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung in der Weise zu ändern, daß eine Erhöhung der Gebühren vorgenommen wird. An dieser Untersuchung sind der Deutsche Anwaltsverein, andere Ressorts, das Statistische Bundesamt sowie die Landesjustizverwaltungen beteiligt. Da diese Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, kann ich Ihnen auch noch keine konkrete Angabe darüber machen, ob und in welcher Weise eine Gebührenerhöhung vorgenommen werden wird. Eine Gebührenerhöhung beabsichtigen wir mit dem Ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts, das demnächst den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden wird, vorzunehmen. Es ist vorgesehen, den Betrag von 3 000 DM in § 8 der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, § 14 des Gerichtskostengesetzes und § 30 der Kostenordnung, der vor allem für die nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten Bedeutung hat, auf 4 000 DM zu erhöhen. Hieraus ergeben sich auch höhere Anwaltsgebühren. 1004* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 15. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Fragen A 137 und 138) : Wie hoch ist die Zahl der Anträge auf vorgezogenes Altersruhegeld nach dem derzeit geltenden Recht bei voller Weiterbeschäftigung in den Monaten Januar und Februar 1973 gewesen, und zwar bei sämtlichen Landesversicherungsanstalten und bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte? Hält die Bundesregierung ihre im Zusammenhang mit der Beratung des Vierten Rentenversicherungsänderungsgesetzes im Bundestag am 19. Dezember 1972 gemachten Aussagen aufrecht, wonach die Inanspruchnahmequote statt 70 % bis zu 90 % aller anspruchsberechtigten Arbeitnehmer betragen werde und die gegenwärtige Regelung damit die langfristige finanzielle Solidität der Rentenversicherung gefährde? Nach Mitteilung des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger ist für den Bereich der Arbeiterrentenversicherung noch nicht bekannt, wie hoch die Zahl der Anträge auf — wie Sie formulieren — vorgezogenes Altersruhegeld in den Monaten Januar und Februar 1973 gewesen ist. Ich gehe davon aus, daß Sie Ihre Frage auf Altersruhegelder beziehen, die nach dem Rentenreformgesetz im Rahmen der flexiblen Altersgrenze beantragt werden. Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger hat die ihm angeschlossenen 20 Landesversicherungs- und Sonderanstalten um Auskunft bis zum 16. März 1973 ersucht. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, daß ich vor Eingang der Stellungnahme des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger den ersten Teil Ihrer Frage nicht beantworten kann. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte hat folgende Zahlen mitgeteilt: 1. Im Monat Februar 1973 sind bei der BfA insgesamt 6 519 Anträge im Sinne Ihrer Fragestellung eingegangen, davon 275 Anträge von Bewerbern im Alter von 62 Jahren und 6 244 Anträge von Bewerbern im Alter von 63 bzw. 64 Jahren. 2. Die Antragseingänge des Monats Januar 1973 sind nicht gesondert erfaßt worden. Insgesamt sind im möglichen Antragszeitraum, also von Ende 1972 bis einschließlich Februar 1973, 23 466 Rentenanträge eingegangen, die unter Ihre Fragestellung fallen. Davon wurden 894 Anträge von Bewerbern im Alter von 62 Jahren gestellt — also Schwerbeschädigten und 22 572 Anträge von Versicherten im Alter von 63 und 64 Jahren. Im Hinblick auf die Kürze des Zeitraumes, der seit dem Inkrafttreten der flexiblen Altersgrenze verstrichen ist, kann eine auch nur einigermaßen zuverlässige Schätzung über den tatsächlichen Grad der Inanspruchnahme nicht vorgenommen werden. Dies um so weniger, als noch nicht die Angaben aller Träger der Rentenversicherung vorliegen. Ferner hat die Ablehnung des von der Regierungskoalition eingebrachten Entwurfs eines 4. Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes durch die Mehrheit im Bundesrat verhindert, die für die Beantwortung Ihrer Frage notwendige Stetigkeit des statistischen Bildes zu begünstigen. Deshalb kann der Vergleich der von Ihnen genannten Annahmen und tatsächlichem Verlauf zur Zeit noch nicht vorgenommen werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 15. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Frage A 140) : Warum beabsichtigt die Bundesregierung, die Kriegsopferrenten nicht wie die Sozialrenten schon zum 1. Juli 1973 um 11,35 % zu erhöhen? Die Bundesregierung hat Verständnis dafür, daß der Termin der Dynamisierung in der Kriegsopferversorgung die sozialpolitische Diskussion beschäftigt, und ist sich der damit verbundenen gesellschaftspolitischen Problematik bewußt. Die Frage einer vorgezogenen Anpassung in der Kriegsopferversorgung hat bereits bei der Rentenreform im Jahre 1972 eine Rolle im Hinblick auf die haushaltspolitischen Auswirkungen gespielt. Diese haushaltspolitischen Erwägungen haben auch heute ihr besonderes Gewicht. Ich darf dies anhand einiger Zahlen verdeutlichen: 1. Durch die Einführung der jährlichen Dynamisierung in der Kriegsopferversorgung haben sich gegenüber 1969 die Beschädigtenrenten bis heute um insgesamt 42 % und die Witwenrenten um insgesamt 53 % erhöht. Darüber hinausgehende Erhöhungen ergaben sich für eine Reihe von Fällen noch aus strukturellen Verbesserungen des Leistungsrechts. Das erforderte für den Bund Mehraufwendungen von 1970 bis 1973 von insgesamt 5,8 Milliarden DM. In der Geschichte der Kriegsopferversorgung hat es für die Kriegsbeschädigten und ihre Hinterbliebenen Leistungsverbesserungen in diesem Ausmaß in einem vergleichbaren früheren Zeitraum nicht gegeben. 2. In der laufenden Legislaturperiode ist eine noch stärkere Leistungsentwicklung zu erwarten, weil die Kriegsopferrenten sich im Durchschnitt jährlich um über 10 % erhöhen werden. Das erfordert allein für das Haushaltsjahr 1974 Mehraufwendungen für den Bund von rund 780 Millionen DM, im Laufe der mittelfristigen Finanzplanung für 1974 bis 1977 insgesamt rund 7 Milliarden DM. Der Kriegsopferhaushalt, der 1969 noch 5,9 Milliarden DM umfaßte, wird in diesem Jahre 8,3 Milliarden betragen und bis zum Jahre 1976 auf insgesamt 11,1 Milliarden DM angestiegen sein. 3. Eine auf den 1. Juli vorgezogene Anpassung in der Kriegsopferversorgung würde allein für das Jahr 1973 Mehraufwendungen des Bundes in Höhe von rund 350 Millionen DM erfordern. Für den gesamten Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahre 1976 wären es insgesamt 1,5 Milliarden DM. Ihre Frage kann also von mir nicht isoliert behandelt werden. Sie gehört in den Zusammenhang der Haushaltsberatungen und der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung. Die Bundesregierung wird ihre Verantwortung gegenüber den Kriegsopfern auch in Zukunft beweisen. Sie wird auch weiterhin für eine sozial ge- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 1005* rechte Entwicklung des Kriegsopferrechts Sorge tragen und um eine ausgewogene Gestaltung des Leistungsrechts innerhalb unseres gesamten sozialen Sicherungssystems bemüht sein. Als ersten Schritt in diese Richtung hat die Bundesregierung in dem von ihr beschlossenen Entwurf eines 16. Rentenanpassungsgesetzes vorgesehen, ,daß die Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung jeweils für den Zeitraum von Juli bis Dezember anrechnungsfrei bleiben, so daß diese Rentenerhöhungen den Kriegsopfern voll zugute kommen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 14. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/296 Frage A 141): Welche Maßnahmen sind geplant, damit die fachärztliche Unterversorgung der ländlichen Bevölkerung auf Dauer beseitigt wird? Die von Ihnen angesprochene fachärztliche Versorgung der ländlichen Bevölkerung ist ein Teilaspekt des umfassenderen Problems der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Gebieten und Stadtrandgebieten. Für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung der versicherten Bevölkerung — darauf möchte ich zunächst hinweisen — tragen die Kassenärztlichen Vereinigungen in den einzelnen Ländern die Verantwortung. Die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung hat eine allgemeine Analyse über die ärztliche Versorgung in ländlichen Bereichen und in Stadtrandgebieten in der Bundesrepublik vorgenommen und zugleich auf die Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigungen (z. B. Umsatzgarantien, Darlehen, gezielte Niederlassungsberatung) zum Abbau von Schwierigkeiten hingewiesen. Zusätzlich unterstützen auch die Länder auf verschiedene Weise diese Bemühungen. Darüber hinaus ist die Bundesregierung bestrebt, durch finanzielle Maßnahmen die Niederlassung von Kassenärzten zu begünstigen. Wegen der Einzelheiten darf ich Sie, Herr Kollege, auf die ausführliche schriftliche Antwort der Bundesregierung vom 12. September 1972 auf eine Kleine Anfrage, die sich insbesondere mit der ärztlichen Versorgung in den Zonenrandgebieten befaßt hat, hinweisen (Drucksache VI/ 3787). Die Sachverständigenkommission hat inzwischen in einer Empfehlung Vorschläge zur Verbesserung der Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung in ländlichen Gebieten und in Stadtrandgebieten unterbreitet. Diese Empfehlung ist auch veröffentlicht worden, um den für die Durchführung der kassenärztlichen Versorgung Verantwortlichen Anregungen zu intensiver Ausschöpfung des geltenden Rechts zu geben. Die Bundesregierung wird im übrigen in Zusammenarbeit mit den Ländern erörtern, welche weiteren Schritte unternommen werden können, um die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung auch langfristig zu gewährleisten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 14. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/296 Frage A 152) : Welche Ursachen führen dazu, daß die Gemeinden durch die Auflagen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes stärker belastet werden als vor Inkrafttreten dieses Gesetzes, und wie sollen in Zukunft die Gemeinden davon entlastet werden? Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz haben der Bund ein Drittel, die Länder zwei Drittel des Gesamtaufwands zu tragen. Es obliegt den Ländern zu entscheiden, ob und in welcher Höhe sie die Gemeinden zur Finanzierung mit heranziehen. In den Bundesländern werden hierzu unterschiedliche gesetzliche Regelungen vorbereitet. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen werden die Gemeinden danach insgesamt jedoch nicht stärker belastet als bisher, sondern im Gegenteil entlastet. Dies schließt jedoch nicht aus, daß einzelne Gemeinden, die bisher gemessen am Landesdurchschnitt zu geringe oder keine Beträge für die Krankenhausversorgung ihrer Einwohner aufgebracht haben, in Zukunft zu höheren Zahlungen herangezogen werden. Eine solche Regelung führt zu einer gleichmäßigen Verteilung der Lasten und kann daher nicht als unzumutbare Härte angesehen werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 14. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/296 Fragen A 153 und 154) : Ist nach Auffassung der Bundesregierung die in einem Beitrag im Magazin „Der Spiegel" vom 5. März 1973 dargestellte Einschätzung von Experten, „daß alljährlich mindestens 30 000 Kinder schwer mißhandelt werden", zutreffend? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um Kindesmißhandlungen wirksam entgegenzutreten? Zu Frage A 153: Ich beantworte Ihre Fragen im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz. Nach den Aburteilungsstatistiken des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden sind in den Jahren 1954 bis 1971 jährlich durchschnittlich zwischen 300 und 400 Kindesmißhandlunqen nach § 223 b StGB abgeurteilt worden; davon haben jährlich zwischen 200 und 300 Verfahren zu Verurteilungen geführt. § ist StGB b 223 der Haupttatbestand gegen 223 b StGB t schwerwiegende Kindesmißhandlungen. Nach diesem Tatbestand werden die Obhutspflichtigen bestraft, die Kinder oder Jugendlichen quälen oder roh mißhandeln oder sonst an der Gesundheit schädigen. Daneben gibt es eine Reihe von Tatbeständen, die direkt oder indirekt auch dem Schutz von Kindern oder Jugendlichen dienen. Hervorzuheben ist hier neben den anderen Körperverletzungsdelikten der Tatbestand des § 170 d StGB, der Kinder gegen Gefährdung durch Vernachlässigung von Fürsorge- oder Erziehungspflichtigen schützt. 1006* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 Für 1967 und 1970 sind besondere Statistiken herausgegeben worden, die in umfassender Weise die Taten gegen Kinder ausweisen. Nach diesen Statistiken sind 1 084 (1967) bzw. 1 087 (1970) Männer und Frauen wegen Straftaten, bei denen Kinder Opfer waren, verurteilt worden (Sittlichkeitsdelikte sind ausgenommen). Die Frage, wie hoch die Dunkelziffer ist, ist in der kriminologischen Literatur vielfach erörtert worden. Eine Reihe von Autoren nennen im Zusammenhang mit § 223 b StGB, aber auch mit anderen dem Schutz des Kindes dienenden Tatbeständen, eine „Dunkelziffer" von 95 %. Ob diese in der Literatur bereits vor 10 Jahren genannte Zahl den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, ist schwer nachzuprüfen. Bei den angegebenen Zahlen handelt es sich um grobe Schätzungen, was sich schon daraus ergibt, daß die genannten Zahlen in der Literatur auf unterschiedliche Bezugspunkte zurückgreifen. Als Bezugspunkte werden genannt: Aburteilungen vor Gericht, strafrechtliche Verfolgung; zur Kenntnis der Behörden gelangte Fälle. Die vom „Spiegel" in der Ausgabe vom 5. März genannte Zahl von 30 000 Fällen hat als Bezugspunkt, von dem aus die theoretische Ziffer errechnet wurde, offensichtlich die Polizeiliche Kriminalstatistik von 1971, welche die zur Kenntnisnahme der Polizeibehörden gelangten Fälle nennt. Zu Frage A 154: Bereits in ihrer Antwort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Haack in der Sitzung am 22. April 1970 hat die Bundesregierung ausgeführt, daß Kindesmißhandlungen in vielen Fällen nicht in der Persönlichkeitsstruktur des Elternteils, sondern in sozialen Notständen verschiedener Art begründet sind: Unzureichende Wohnverhältnisse, Doppelbelastung der Mutter durch Beruf und Kindererziehung und Störungen des Ehelebens. Ziel aller Maßnahmen muß dann die Behebung der sozialen Notlage oder die Wiederherstellung der gestörten Familienbeziehungen sein. Da unerwünschte Kinder die Hauptleittragenden unter den Opfern sind, ist eine vernünftige Familienplanung durch die Elternbildung zu unterstützen. Die Einrichtung von Kindertagesstätten muß in Fortsetzung der bisherigen Bemühungen noch stärker gefördert werden. Bei der Überwindung von Aggressionshaltungen kommt der Erziehungs- und Eheberatung eine bedeutende Rolle zu. Über den Stand der Erziehungsberatung hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage betr. die Situation der Jugendhilfe in der Bundesrepublik Deutschland eingehend am 22.2. 1972 — Drucksache VI/3175 — berichtet. Zahl und Leistungsfähigkeit der Erziehungsberatungsstellen sollten gesteigert und eine bessere regionale Streuung erreicht werden. Die obersten Landesjugendbehörden haben inzwischen Richtlinien für eine Neuordnung der Erziehungsberatung erarbeitet, die in Kürze verabschiedet werden soll. Im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen kommt es vor allem darauf an, das Verantwortungsbewußtsein der Öffentlichkeit wachzurufen. Hier liegen wichtige Aufgaben der Jugendämter und der Kinderschutzorganisationen, aber auch der Massenmedien. Wird das Wohl des Kindes durch die Eltern gefährdet, so kann das Vormundschaftsgericht nach § 1666 BGB eingreifen und erforderlichenfalls das Kind von den Eltern trennen. Eltern, die in dieser Hinsicht auffällig geworden sind, unterliegen der Kontrolle des Jugendamts und des Vormundschaftsgerichts. Der Bundesminister der Justiz hat entsprechend den Forderungen der Jugendhilfe in einem Entwurf zur Neuregelung des elterlichen Sorgerechts vorgesehen, das Eingreifen des Gerichts nicht mehr von der Feststellung eines schuldhaften Versagens der Eltern abhängig zu machen, wenn eine objektive Beeinträchtigung des Kindeswohls vorliegt. Die Möglichkeit des beschuldigten Elternteils und seines Ehegatten, die Wahrheitsfindung im Strafprozeß durch Verweigerung der Aussagegenehmigung für das Kind oder seiner körperlichen Untersuchung zu erschweren, soll nach den Vorschlägen des dem Parlament vorliegenden Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts — es handelt sich um die Bundesrats-Drucksache 117/73 — künftig beseitigt werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 14. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Frage A 166) : Treffen Meldungen zu, wonach bei der Zweiten Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie in Bad Nauheim vom 15. bis 17. Februar 1973 die Teilnehmer der DDR geschlossen kurzfristig absagten, und ist die Bundesregierung bereit, bei der DDR vorstellig zu werden und den Grund für die geschlossene Absage zu erfragen? Laut Telegramm des 1. Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie, Prof. Rodewald, wurde den Ärzten aus der DDR keine Möglichkeit zur Teilnahme an der diesjährigen Jahrestagung in Bad Nauheim vom 15. bis 17. 2. 1973 gegeben. Die Absage erfolgte ohne Angabe von Gründen. Die Bundesregierung ist bereit, alle ihr gebotenen Möglichkeiten zu nutzen, um auch im Einzelfalle wie diesem zu der vereinbarten praktischen Zusammenarbeit zu gelangen und unerwartete Absagen für die Zukunft auszuschließen. Sie wird im Rahmen der nach Art. 7 des Grundvertrages vorgesehenen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und der Gesundheit bestrebt sein, auch die Frage der Teilnahme von Wissenschaftlern an Veranstaltungen im jeweiligen anderen deutschen Staat grundsätzlich zu regeln. Ich darf hierzu auf das Zusatzprotokoll zum Grundvertrag verweisen, in dem es unter Nr. 2 heißt: „Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik bekunden ihren Willen, zum beiderseitigen Nutzen die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik zu entwikkeln und die hierzu erforderlichen Verträge abzuschließen."
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Jürgen Warnke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Städten und ländlichen Gebieten gleiche Lebenschancen für alle Bürger zu schaffen, ist eines der Ziele der CDU/CSU. Seine Aufnahme in die Regierungserklärung haben wir begrüßt.
    Der Jahreswirtschaftsbericht nunmehr kündigt Maßnahmen an, die die Chancen für die Menschen im ländlichen Raum und in den Randgebieten nicht angleichen, sondern im Gegenteil verschlechtern. Der Finanzminister kürzt die Investitionszulage um 25 %, der Wohnungsbau wird eingeschränkt, die Mineralölsteuer wird um 5 Pf pro Liter erhöht. Schlimmer noch: der Verkehrsminister will jährlich 800 Millionen DM dem Straßenbau entziehen, der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau will die Förderung auf Ober- und Mittelzentren konzentrieren, d. h. er will den kleineren Städten die Mittel entziehen, die sie bis jetzt gehabt haben.
    Dieses Maßnahmenbündel leitet eine radikale Weichenstellung zuungunsten der ländlichen Räume und der Randgebiete in der regionalen Strukturpolitik ein. Es ist schon bemerkenswert genug, daß die Strukturpolitik konjunkturellen Kürzungen unterworfen werden soll. Wir wissen alle: Wenn man nicht im Aufschwung neue Arbeitsplätze schafft, kann man es nie tun. Es ist geradezu einmalig, daß die konjunkturellen Kürzungen allein auf dem Rükken der Förderungsgebiete durchgeführt werden sollen. Denn sonst gibt es keine Haushaltskürzungen im Haushalt dieser Bundesregierung. Das schlimmste aber, meine Damen und Herren: Die konjunkturpolitischen Begründungen sind ein dürftiges Feigenblatt. Sie sind ein Vorwand Denn es handelt sich im Gegensatz zur Konjunkturabgabe, im Gegensatz zur Stabilitätsanleihe nicht um zeitlich begrenzte, einmalige Eingriffe, sondern um einschneidende Änderungen von Dauerwirkung.
    Nun kann man darüber streiten, ob man den Akzent in der Förderung mehr auf die Schaffung von Arbeitsplätzen oder mehr auf den Ausbau von Infrastruktur setzen sollte. Man kann aber schon nicht mehr darüber streiten, daß man auf jeden Fall beides gleichzeitig tun muß.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Eines aber ist ganz klar: Wer beides kürzt, die Arbeitsplatzförderung und den Straßenbau, der ver-



    Dr. Warnke
    ringert die ohnehin nicht gleichwertigen Chancen für die 20 Millionen Menschen, die in den Fördergebieten der Bundesrepublik leben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Darum, meine Damen und Herren, ist es auch verständlich, daß diese Weichenstellung auf eine raffinierte Weise verschleiert wird. In der Begründung zum Steueränderungsgesetz wird die Endstufe der Ausfälle durch die verringerte Arbeitsplatzförderung nicht angegeben. Sie liegt mit 420 Millionen Mark jährlich im Jahre 1977 nahe der halben Milliarde und erheblich höher als die 250 Millionen, die in der Begründung zum Investitionszulagengesetz aufgeführt sind. Darum wird vom Verkehrsminister die Vorlage einer Liste verweigert, in der niedergelegt ist, wo welche Straßen infolge der jährlichen Einschränkung der Straßenbaumittel um 800 Millionen Mark nicht gebaut werden können. Und diese 800 Millionen Mark würden doch mit Mühe und Not knapp ausreichen, die Leistungsverluste wieder auszugleichen, die durch die inflatorische Entwicklung der Straßenbaukosten in der mittelfristigen Finanzplanung eingetreten ist.

    (Abg. Dr. Jenninger: Alle werden gekürzt außer denen in Schleswig-Holstein!)

    Darum hat sich die Bundesregierung Mittel aus der Mineralölsteuererhöhung und aus den bisherigen Straßenbaumitteln in Höhe von mehr als anderthalb Milliarden Mark jährlich ab 1974 für unbekannte „andere verkehrspolitische Zwecke" reserviert. Was, meine Damen und Herren, verbirgt sich hinter diesen „anderen verkehrspolitischen Zwecken"? Die Menschen in den Fördergebieten haben ein Anrecht darauf, es zu erfahren.
    Schon jetzt fließen nahezu 90 % der Mittel, die die Kraftfahrer im Emsland und im Bayrischen Wald, in der Eifel und im Sauerland durch den Benzinpreis für den kommunalen Verkehrsausbau aufbringen, in die Verdichtungsräume, in denen nur 35 % der Menschen wohnen.

    (Abg. Pieroth: 90 %?)

    — 90 % der Mittel, die über die Benzinsteuer für den kommunalen Verkehrsausbau aufgebracht werden — das sind die Gemeindepfennige —, fließen heute schon in die Verdichtungsräume, in denen nur 35 °/o der Menschen wohnen. Und der deutsche Landkreistag hat mit Recht darauf hingewiesen, daß dies schon heute dem verfassungsrechtlichen Gebot widerspricht, nach dem die Bundesfinanzhilfen in erster Linie zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft oder zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums gewährt werden müssen.

    (Abg. Dr. Wagner [Trier] : Die machen das Umgekehrte!)

    Die Bevölkerung in den Klein- und Mittelstädten hat jahrelang mit den Menschen in den Ballungsräumen Solidarität geübt und hat ihnen einen erheblichen Teil der Mittel zum Ausbau ihrer Untergrundbahnsysteme zur Verfügung gestellt, und dies über Benzinpreise, die ohnehin erheblich höher sind als die, die in den Ballungsräumen zu zahlen sind.

    (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Die Entfernungen sind bei uns größer!)

    Wir haben auch heute Verständnis für die Notwendigkeit, den Nahverkehr in den Verdichtungsräumen weiter auszubauen. Aber daß Mittel, die nach der bisherigen Gesetzeslage für den dringend notwendigen Verkehrsausbau in den Randgebieten zur Verfügung gestanden hätten, nun — ohne Information, worum es sich handelt — für andere verkehrspolitische Zwecke verwendet werden, das ist unerhört.
    Es gehört zum kleinen Einmaleins jeglicher Strukturpolitik, daß, wenn aus einem revierfernen Gebiet überhaupt etwas werden soll, erst einmal die Zufahrtsstraßen in Ordnung gebracht werden müssen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Deshalb kommt die Bundesregierung, Herr Bundesverkehrsminister, auch nicht darum herum, uns klipp und klar zu sagen, wie sie z. B. den § 4 des Zonenrandförderungsgesetzs, der den bevorzugten Verkehrsausbau für das Zonenrandgebiet vorschreibt, endlich in einer nachprüfbaren Form der Begünstigung und nicht durch unkontrollierte und unkontrollierbare technische Mätzchen erfüllen will.
    Aber die Undurchsichtigkeit dieser Weichenstellung in der regionalen Strukturpolitik ist keineswegs auf die Straßenbaumittel begrenzt. In der regionalen Strukturpolitik fehlt es bis heute an der einfachsten Eröffnungsbilanz. Die CDU/CSU-Fraktion hat im vergangenen Jahr von der Bundesregierung die Vorlage der regionalen Aufgliederung der raumwirksamen Ausgaben des Bundes, zusammengefaßt nach Verdichtungsräumen und nach Fördergebieten, verlangt. Die Bundesregierung hat darauf geantwortet, daß sie im Rahmen des Bundesraumordnungsprogrammes diese Zahlen Ende 1972 veröffentlichen werde. Seit Ende vergangenen Jahres liegen diese Zahlen dem Bundesminister für Raumordnung, aufgegliedert nach 38 Gebietseinheiten, vor. Warum hält er sie im Geheimfach verschlossen?
    Wie glaubt die Bundesregierung, daß ein Parlament über einschneidende strukturpolitische Kürzungen, die ein Drittel der Bevölkerung der gesamten Bundesrepublik betreffen, beraten und beschließen soll, wenn ihm die Grundinformation über die bisherige Aufteilung der raumwirksamen Mittel vorenthalten wird? Wann wird die Bundesregierung dem Parlament die ihm zustehende Unterrichtung über diese Eröffnungsbilanz, die seit Monaten vorliegt und geheimgehalten wird, zukommen lassen? Es kommt überhaupt nicht in Frage — ich hoffe hier für alle Fraktionen zu sprechen, Herr Kollege Ehrenberg; ich hoffe hier auch die Zustimmung von Strukturpolitikern der sozialdemokratischen Partei zu finden , daß wir die einschneidenden Verschlechterungen, die das Steueränderungsgesetz für die Fördergebiete bringt, vor dieser Unterrichtung und vor ihrer Auswertung in diesem Hause auch nur beraten.
    Aber dies alles betrifft nur die Rückschau. Viel wichtiger: Welches sind denn die wahren Ziele, die



    Dr. Warnke
    mit der Kürzung der Infrastruktur- und Arbeitsplatzförderungsmittel für die Klein- und Mittelstädte, für die Randgebiete und für die ländlichen Räume verfolgt werden? Will die Bundesregierung die radikale Einschränkung der Kraftfahrzeugbenutzung? Außerungen von Bundesminister Dr. Vogel in der mit Recht so beliebten Zeitschrift „Konkret"

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU) gehen in jüngster Zeit in diese Richtung.


    (Zuruf von der CDU/CSU.)

    Wenn dem so ist, dann müssen wir der Bundesregierung eines sagen: Zur Qualität des Lebens im ländlichen Raum gehört das Kraftfahrzeug, ganz gleich, ob es für die Fahrt zum Arbeitsplatz, für den Schulbesuch der Kinder, für die Fahrt zur Berufsausbildung, für den Besuch beim Arzt oder für irgendeine Freizeittätigkeit benutzt wird.

    (Zuruf von der SPD: Wer hat das bestritten?!)

    Qualität des Lebens heißt dann in diesem Zusammenhang, daß genügend Straßen, auch hin zu den großen Verkehrsachsen, vorhanden sein müssen.
    Qualität des Lebens, Herr Kollege, heißt aber auch, daß der Benzinpreis so sein muß, daß der kleine Mann ihn noch bezahlen kann. Ich habe stark den Eindruck, daß sich die Bundesregierung über die unzumutbare Höhe der Benzinpreise in den Randgebieten bei ihren Steuerentscheidungen keine Gedanken gemacht hat. Sonst hätte der Bundeskanzler heute vormittag wohl nicht versucht, die Mineralölsteuererhöhungen als Angleichung der Benzinpreise an den europäischen Standard hinzustellen. Es ist das Glück des Herrn Bundeskanzlers, daß die Menschen draußen es gar nicht glauben werden, daß er das hier im Plenum gesagt hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Herr Kollege Ehrenberg, Sie haben heute früh stolz eine Ausarbeitung über die Stimmengewinne, die Sozialdemokraten in den Fördergebieten erzielen konnten, zitiert. Mir ist bekannt, daß ein Konzept für Öffentlichkeitsarbeit existiert, in dem diese Ausarbeitung in den kommenden Monaten mit dem Ziel des Stimmenfangs für die SPD bei den bevorstehenden Landtagswahlen verwendet werden soll.

    (Abg. Dr. Ehrenberg: Diese Ausarbeitung dient für meinen Wahlkreis!)

    In Zukunft, Herr Kollege Ehrenberg, wird es nötig sein, die Zeit weniger auf derartige Wahlmanipulationen als vielmehr auf die sachliche Arbeit für die Verbesserung der Lebensverhältnisse der Menschen zu verwenden, die uns ihr Vertrauen gegeben haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wollen Sie, Herr Kollege Ehrenberg, uns vielleicht einmal dazu etwas sagen, ob die Bundesregierung in Abkehr von ihrer bisherigen Politik jetzt die Entvölkerung des ländlichen Raumes und insbesondere der Randgebiete betreibt? Es mutet merkwürdig an, wenn wir im Entwurf des Langzeitprogramms der SPD dem Drittel der Bevölkerung, das in den Fördergebieten lebt, eine ganze halbe Seite unter der Überschrift „Regionale Strukturpolitik" gewidmet finden. Für die Städtebaupolitik hat man es auf über fünf Seiten gebracht. Die Feststellung im Programmentwurf — ich zitiere mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten —, die „Schaffung ... ,städtischer' Lebensverhältnise möglichst für alle Bürger würde auch der überwiegenden Mehrzahl der Arbeitskräfte genügend Wahl- und Wechselmöglichkeiten bieten", weist in die gleiche Richtung wie die Ankündigung von Minister Vogel am Sonnabend der vergangenen Woche, daß er die Beförderungsmittel auf Ober- und Mittelzentren zu konzentrieren beabsichtige.

    (Abg. Dr. Wagner [Trier] : Ganz typisch!)

    Der sozialdemokratische Landesvorsitzende von Schleswig-Holstein, Jochen Steffen, hat, wie wir heute Vormittag schon hörten, am 4. März im Süddeutschen Rundfunk erklärt, daß die Sozialdemokratische Partei die Schwierigkeiten der ländlichen Räume sehe, sich aber nicht um diese Gebiete kümmere, weil die Masse der Wähler in den Städten wohne.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU. — Zuruf von der CDU/CSU: Der hat die Wahrheit gesagt! — Abg. Haase [Furth] : Dann ware es doch genau richtig, die Oberund Mittelzentren sind doch die Städte!)

    — Herr Kollege Haase, daß Sie es mehr mit den Verdichtungsgebieten halten, bedarf keiner weiteren Erläuterung.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Was schadet es schon dem bayerischen Wald bei Grafenau, wenn es dort etwas mehr Wald gibt! Er sprach in Bayern. Er hätte sonst genauso gut sagen können: Was schadet es der Eifel, wenn es bei Prüm wieder etwas mehr Urwald mit einigen Eingeborenen zur Ergötzung der städtischen Bevölkerung und der Besucher gibt.

(Abg. Dr. Wagner [Trier] : Das ist die Einstellung !)

Meine Damen und Herren, will die Bundesregierung mit der Arbeitsplatzförderung Schluß machen? Derselbe Mann, Direktor der Bundesforschungsanstalt für Raumordnung und ein einflußreicher
Ghostwriter der sozialdemokratischen Polit-,, papers"
hat am vergangenen Sonntag die Forderung aufgestellt, die Bundesrepublik müsse aus dem Wachstum heraus, kein Arbeitsplatz solle mehr hinzukommen. Auch in den Fördergebieten sind nach der Auffassung von Direktor Ganser die Probleme nicht mit Wachstumspolitik und nicht mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze zu lösen. Priorität hat nach dieser Auffassung — —

(Abg. Dr. Wagner [Trier] : Den lade ich mal nach Trier ein, der soll das da erzählen!)

— Er wird Ihnen eines sagen, Herr Kollege Wagner,
nämlich was er uns am Sonntag gesagt hat: Priorität hat die Verlagerung von Arbeitsplätzen aus der



Dr. Warnke
Bundesrepublik ins Ausland. Das ist die neue Linie, wonach der Grundsatz, daß die Arbeit zum Menschen und nicht der Mensch zur Arbeit gebracht werden soll, anscheinend wohl in den Beziehungen Deutschlands zum Ausland, aber nicht für die revierfernen Gebiete innerhalb des Bundesgebietes gelten soll.

(Abg. Dr. Ehrenberg: Das glauben Sie doch selbst nicht!)

— Sie müssen sich mit Ihren sozialdemokratischen Genossen auseinandersetzen.

(Abg. Dr. Ehrenberg: Wer hat die Strukturpolitik angefangen? Ihr vielleicht?!)

— Herr Ehrenberg, daß Sie in der Strukturpolitik genauso einen Zielkonflikt und erbitterten Streit zwischen links und rechts wie in allen anderen wichtigen politischen Fragen haben, ist für uns nachgerade eine Selbstverständlichkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir wollen wissen, wohin die Reise geht! Herr Kollege Ehrenberg, wenn Sie fragen, wer die Strukturpolitik angefangen hat, dann kann ich nur sagen: Hochmut kommt vor dem Fall. Daß im Haushalt des Bundes seit 1953 stetig wachsende Mittel eingesetzt waren, das sollte auch Ihnen bekannt sein, auch wenn Sie damals, wie so viele andere, noch nicht dabei waren. Aber daß seit 1967 die Mittel für das Zonenrandgebiet im Haushalt des Bundeswirtschaftsministeriums nicht mehr gewachsen sind, das ist die Wahrheit, und das ist der Klartext. Wer sich hier zum Erfinder der regionalen Strukturpolitik hochstilisieren will, der sollte lieber einmal die Fakten studieren.
Eins allerdings, Herr Kollege Ehrenberg, möchte ich noch sagen, und jetzt verstehe ich Ihren Trugschluß! Auch Minister Vogel hat mir nämlich mit entwaffnendem Irrtum gesagt: „Herr Warnke, was wollen Sie denn? Wir sind uns doch einig, daß es vor 1968 überhaupt keine Mittel für Strukturpolitik im Haushalt gab."

(Abg. Dr. Ehrenberg: Gab es auch nicht!)

— Herr Ehrenberg, Herr Ehrenberg! Wissen Sie, was los ist? Sie verwechseln die Erfindung der Investitionszulage durch Minister Schiller mit den Haushaltsmitteln für regionale Strukturpolitik.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Für uns ist die Investitionszulage in ihrer gegenwärtigen konkreten Festlegung kein Dogma. Der Satz im Jahreswirtschaftsbericht, wonach beabsichtigt ist, der Infrastruktur im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung künftig größeres Gewicht zuzumessen, entspricht auch unseren Vorstellungen und ist eine Diskussionsgrundlage. Freilich hatten wir uns vorgestellt, daß das in der Form geschehen soll, daß man mehr Mittel bereitstellt für die Infrastrukturförderung und daß man die Zuschüsse erhöht, so wie Sie ja auch anderswo im Haushalt 1973 die Zuschüsse erhöht haben. Mit der ersatzlosen Streichung von 420 Millionen kommen Sie bestimmt nicht davon, sondern wenn Sie streichen wollen, müssen Sie uns sagen, wo Sie erhöhen wollen und wo Sie für den Menschen mehr Arbeitsplätze und höheres Einkommen in den Fördergebieten erzielen wollen und konkret auf welchem Wege.
Denn mit diesen Wechselbädern der Zielsetzung
in einem Jahr alles für das Wachstum, im nächsten Jahr Wachstum Null, in einem Jahr alles für Erleichterung der Motorisierung des Arbeitnehmers, im nächsten Jahr prohibitive Steuern, damit der Arbeitnehmer sich sein Auto nicht leisten kann —, mit diesen Wechselbädern der Zielsetzung kommen Sie in der regionalen Strukturpolitik genausowenig weiter wie in der allgemeinen Wirtschaftspolitik und richten Sie dort genausoviel Verheerungen an wie in der Wirtschaftspolitik im allgemeinen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die CDU/CSU-Fraktion damit komme ich zum
Schluß — sieht ihrerseits neue Horizonte für die Entwicklung des ländlichen Raumes und der Randgebiete in den 70er und 80er Jahren. Steigende Mobilität, wachsender Wohlstand immer größerer Bevölkerungskreise, erhöhte Freizeit und das Verlangen einer stetig größer werdenden Zahl von Menschen, ohne Umweltbeeinträchtigung leben zu können, schaffen die Voraussetzungen für eine neue Partnerschaft zwischen Ballungsräumen und Randgebieten, die die Wanderungsbewegung von der bisherigen Einbahnstraße in ihr Gegenteil verkehren kann.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Mehr und bessere Arbeitsplätze in der Industrie in unmittelbarer Zukunft, ein steigendes Angebot von qualifizierten Arbeitsmöglichkeiten im modernen Dienstleistungsgewerbe, damit wir unsere Kinder nicht nach der Schule in die Fremde schicken müssen, mehr Straßen, damit man uns schnell findet, und eine soziale Infrastruktur, die auch die Erwachsenenbildung nicht vernachlässigt, dies sind Elemente eines Zielkatalogs, der Notwendigkeiten technischen und gesellschaftlichen Wandels human gestalten und nicht durch Zielschwenkungen um 180 Grad die Anpassungsfähigkeit unserer Menschen in diesen Gebieten überfordert.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, es stehen noch neun Redner auf der Rednerliste. Wenn jeder von ihnen 20 Minuten spricht
    — das war der Durchschnitt der letzten Redner — haben wir noch eine dreistündige Diskussion. Wir müssen aber im Hinblick auf die morgige Tagesordnung heute fertig werden. Ich darf deshalb die Redner bitten, sich noch kürzer zu fassen, als es sowieso
    — hoffentlich — schon vorhaben.
    Das Wort hat der Herr Bundesminister für Verkehr.
    Dr. Lauritzen, Bundesminister für Verkehr Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wil mich gern an diese Ermahnung halten. Ich habe mid nur zu Wort gemeldet, weil die Äußerungen vor Herrn Kollegen Warnke doch in einigen Punkter der Richtigstellung bedürfen. Ich nehme an, er ha



    Bundesminister Dr. Lauritzen
    in einigen Punkten das mißverstanden, was bisher von uns zur Verkehrspolitik gesagt worden ist.
    Der Bundeskanzler hat bei der Regierungserklärung von diesem Platz aus gesagt: Der öffentliche Personennahverkehr hat Vorrang. Ich glaube, daß wir uns darauf verständigen können, ohne damit das Auto verdammen oder den Straßenbau einstellen zu wollen. Aber wir werden mit den Verkehrsproblemen in den Innenstädten und in den Ballungsräumen nicht dadurch fertig, daß wir noch mehr Straßen, noch mehr Parkhäuser, noch mehr Parkplätze bauen. Dadurch lösen wir das Problem dort nicht.
    Nun ist es doch eine grobe Verkennung, wenn man aus dieser Vorrangeinräumung den Schluß ziehen will, damit sollten die Randgebiete und die verkehrlich unterstrukturierten Gebiete vernachlässigt werden. Daran denkt niemand.

    (Zuruf von der CDU/CSU: De facto werden sie es!)

    — Nein. Sie werden gleich sehen! Wir stehen mit den Ländern in Verhandlungen darüber, daß wir mit der globalen Kontingentierung, wie sie im Augenblick besteht — Gemeindeverkehrsfinanzgesetz: 50 % öffentlicher Personennahverkehr, 50 % Straßenbau — dem tatsächlichen Bedarf nicht gerecht werden. Denn wir haben nun einmal in der Bundesrepublik — Herr Warnke, das verkenne auch ich doch nicht! — weite Gebiete, in denen das Problem des öffentlichen Personennahverkehrs gar nicht besteht. Dort ist die Aufgabe: Straßenbau. — Wenn Herr Warnke zuhörte, würde er jetzt von mir hören, daß ich die Absicht habe, dort den Straßenbau ganz konsequent weiterzuführen.

    (Beifall. — Zuruf von der CDU/CSU: Die Eifel wird Ihnen danken!)

    Das kann doch bedeuten — und das ist meine Schlußfolgerung —, daß in solchen Gebieten der Straßenbau sogar über 60 % liegen kann, vielleicht sogar bei 70%, weil der ÖPNV — öffentlicher Personennahverkehr — Gemeindeverkehrsfinanzmittel in diesen Gebieten gar nicht braucht. Deswegen wäre die schematische Kontingentierung — für alle Gebiete 50:50 — falsch. Dann müssen wir aber bereit sein — und dazu wäre ich auch bereit —, in den Ballungsräumen, wo der öffentliche Personennahverkehr Vorrang hat, im Straßenbau zurückzufahren.

    (Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/ CSU.)

    Das setzt entsprechende Konsequenzen voraus.

    (Zuruf von der CDU/CSU.)

    — Ja bitte, ich muß das hier sagen, weil Sie anscheinend den Obersatz „ÖPNV hat Vorrang" so mißverstanden haben.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Nein; es war natürlich auch die Rede von einer Veränderung des Mineralölsteueraufkommens!)

    — Ich komme gleich dazu.
    Das bedeutet, daß wir zu einer entsprechenden Regionalisierung im Einsatz der Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzgesetz kommen müssen: in
    Ballungsgebieten mehr für OPNV; in anderen Randzonen, in unterstrukturierten Gebieten mehr für den Straßenbau. Ich glaube, diese flexible Handhabung ist richtig. Sie bedeutet doch keineswegs etwa, das Automobil — des Bundesbürgers liebstes Kind — verdammen zu wollen. Aber, meine Damen und Herren, die ständige Autolawine morgens in die Städte hinein und abend aus den Städten heraus ist doch keine Naturnotwendigkeit. Das muß doch auch einmal entscheidend geändert werden.
    Wie wir also das Verhältnis ÖPNV/Straßenbau durchaus differenziert sehen, gilt das auch im Straßenbau selbst. Die Kürzung der Straßenbaumittel im Haushaltsjahr 1973, Herr Warnke, wird etwa 400 Millionen DM ausmachen; denn es stehen aus dem Haushaltsjahr 1972 noch 300 Millionen DM Haushaltsreste zur Verfügung. Deswegen ist eine Kürzung, die etwa bei 7 Oh liegt, eine Maßnahme, die wir durch gezielten Einsatz der Mittel richtig handhaben können.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Vergessen Sie bitte die Baupreissteigerungen nicht!)

    — Gerade im Tiefbau ist die Preisentwicklung wesentlich anders verlaufen als im Hochbau. Das muß man doch sehen.

    (Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: 10 Prozent!)

    — Nein. Sie haben doch in diesen Tagen gehört, daß der Hochbau in diesem Jahr mit Preissteigerungen von etwa 6 % rechnet.

    (Zuruf.)

    — Das sind die Äußerungen der Bauindustrie in München gewesen. Im Tiefbau liegen sie wesentlich darunter. Ich meine, bei einem Gesamtvolumen von 6 Milliarden DM ist eine Kürzung um 400 Millionen DM zu rechtfertigen, wenn wir folgendes tun: auf der einen Seite Straßenbaumaßnahmen, die einen besonderen Vorrang haben, konsequent weiterführen — Beispiel linksrheinische Autobahn —, aber dann genauso, Herr Warnke und meine Damen und Herren, wie beim ÖPNV die Randgebiete und die verkehrlich unterstrukturierten Gebiete sehr schonend behandeln. Das muß auch hier unsere Zielsetzung sein, und das möchte ich erreichen.

    (Abg. Dr. Warnke: Strukturelle Änderungen, Herr Minister, sind nur langfristig und nicht unter dem Gesichtspunkt eines konkreten Jahresberichts zu rechtfertigen!)

    — Nein, ich sage nur: das, was in diesem Jahr aus hauswirtschaftlichen Gründen notwendig ist, muß im Hinblick auf die Randzonen und die verkehrlich unterstrukturierten Gebiete so schonend behandelt werden, daß es dort nicht zu Störungen kommt. Ich glaube, hier liegen wir beide auf derselben Linie. Sie können also nicht in der Kumulierung dessen, was Sie soeben aufgezählt haben, sagen, in der Verkehrspolitik sei eine Wendung um 180 Grad vorgenommen worden.
    Was die Mineralölsteuer angeht, soll sie, soweit sie für den Verkehrshaushalt zur Verfügung steht, für verkehrspolitische Ziele eingesetzt werden.

    (Abg. Dr. Warnke: Für welche?)




    Bundesminister Dr. Lauritzen
    — Ich komme gleich darauf. Neben dem Straßenbau denke ich an den großen Investitionsbedarf der Bundesbahn, die ja auch Nahverkehr in großem Umfang betreibt und neue Strecken bauen muß. Wir wollen versuchen, mit dem Bau einer neuen Strecke schon in diesem Jahr anzufangen. Aber ich denke auch daran, daß wir mehr tun müssen, um eine größere Sicherheit im Verkehr zu erreichen. Das erfordert immer wieder Aufklärungsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit. Auch dafür sollten wir mehr Mittel einsetzen.
    Um alle diese Ziele zu erreichen, so hat der Herr Bundeskanzler hier in seiner Regierungserklärung gesagt, brauchen wir auch für den Verkehr mehr Geld. Deshalb hat die Regierung den Vorschlag gemacht, die Mineralölsteuer zu erhöhen.
    Wenn wir über einen internationalen Vergleich insbesondere in Europa sprechen, müssen wir feststellen, daß wir hinter Italien und hinter Belgien immer noch in einer guten Mittelposition liegen. Aber, meine Damen und Herren, wenn man die verkehrspolitischen Ziele, von denen ich heute nur ein paar genannt habe — wir werden wahrscheinlich bei der Beratung des Haushalts Gelegenheit haben, das noch zu intensivieren —, erreichen will, muß man allerdings auch den Mut haben, Entscheidungen zu treffen, die nicht allen gefallen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)