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ID0702032000

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    Deutscher Bundestag 20. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 Inhalt: Beratung des Jahresgutachtens 1972 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache 7/2) in Verbindung mit Beratung des Jahreswirtschaftsberichts 1973 der Bundesregierung (Drucksache 7/225) Dr. Friderichs, Bundesminister (BMW) 903 B Dr. Narjes (CDU/CSU) 909 D Brandt, Bundeskanzler 917 D Strauß (CDU/CSU) 920 A Dr. Ehrenberg (SPD) 924 B Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . 929 D Dr. Zeitel (CDU/CSU) 936 A Dr. Schachtschabel (SPD) . . . . 969 B Kirst (FDP) 973 B Schmidt, Bundesminister (BMF) . 977 A Pieroth (CDU/CSU) 980 A Rapp (Göppingen) (SPD) . . . . 984 D Dr. Warnke (CDU/CSU) 987 C Dr. Lauritzen, Bundesminister (BMV) 990 D Dr. Wendig (FDP) 992 B Höcherl (CDU/CSU) 994 A Vogt (CDU/CSU) 995 D Gewandt (CDU/CSU) 996 B Wurbs (FDP) . . . . . . . . 998 B Fragestunde (Drucksache 7/296) Frage A 1 des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Antwort des Bundesministers Eppler auf die Aufforderung, Demonstrationen gegen den Extremistenerlaß zu organisieren Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . 941 D, 942 A, B, C Pfeifer (CDU/CSU) 942 A Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . 942 B Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . 942 B von Hassel, Vizepräsident . . . 942 C Reddemann (CDU/CSU) 942 C Fragen A 2 und 3 des Abg. Seiters (CDU/ CSU) : Erklärung des Bundesministers Bahr im Deutschlandfunk am 25. Februar 1973 und Abdruck im Bulletin Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . 942 D, 943 B, C Seiters (CDU/CSU) 943 A Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 943 B Mick (CDU/CSU) 943 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 Frage A 4 des Abg. Reddemann (CDU/ CSU) : Vereinbarkeit des „Journalistenerlasses" der DDR-Regierung mit den zwischen dieser und der Bundesregierung abgeschlossenen Abmachungen Freiherr von Wechmar, Staatssekretär (BPA) . 943 C, 944 B, D, 945 A, C, D, 946 A, B, C, D, 947 A, B, C Reddemann (CDU/CSU) 944 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 944 C von Hassel, Vizepräsident . . . 944 D Dr. Marx (CDU/CSU) 945 A Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 945 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . 945 B Wohlrabe (CDU/CSU) 945 B Dr. Abelein (CDU/CSU) 945 D Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 945 D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 946 A Dr. Kreutzmann (SPD) 946 B Dr. Slotta (SPD) . . . . . . . 946 C Pfeffermann (CDU/CSU) 946 D Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) 947 A Baier (CDU/CSU) 947 A Seiters (CDU/CSU) 947 B Dr. Schmude (SPD) 947 C Frage A 119 des Abg. Saxowski (SPD) : Einfuhr von Düngemitteln aus den drei neuen EWG-Mitgliedsländern Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 947 D Frage A 121 des Abg. Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) : Vereinbarkeit der letzten steuer- und finanzpolitischen Beschlüsse der Bundesregierung mit den Erklärungen der Bundesregierung zur Chancengleichheit in den einzelnen Bereichen der Bundesrepublik Deutschland Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 948 A, C, D, 949 A, B, C Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) . 948 B, D Dr. Jobst (CDU/CSU) 948 D Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) 949 A Dr. Warnke (CDU/CSU) 949 B Milz (CDU/CSU) 949 C Frage A 122 des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Kürzung der Investitionszulage und Aufstockung der Investitionszuschüsse aus Mitteln des regionalen Aktionsprogramms Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 949 C, D, 950 A, B Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 949 D, 950 A Dr. Warnke (CDU/CSU) 950 A Fragen A 123 und 124 des Abg. Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. Verteuerung des Haushaltsstromes und des leichten Heizöls Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 950 B, C, D, 951 A, B, C, D, 952 A Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) 950 C, D, 951 B, C Wolfram (SPD) . . . . . 950 D, 951 D Brück (SPD) 951 D Dr. Warnke (CDU/CSU) 952 A Frage A 130 der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Ausschluß der über 60jährigen Selbständigen von der Sondervorschrift des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes zur Anrechnung von beitragslosen Zeiten Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 952 C Frage A 133 des Abg. Rawe (CDU/CSU) : Änderungsbedürftigkeit der rentenversicherungsrechtlichen Regelung betr. Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwen- oder Witwerrente Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 952 D, 953 B Rawe (CDU/CSU) 953 B Fragen A 134 und 135 der Abg. Frau Däubler-Gmelin (SPD) : Sachverständigenkommission zur Erstellung eines Arbeitsgesetzbuchs Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 953 C Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . . 954 B Fragen A 136 und 139 der Abg. Maucher und Dr. Jenninger (CDU/CSU) : Nachteile für Kriegerwitwen durch das Absinken oder Fortfallen des Schadensausgleichsbetrages Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 954 B, C, D Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . . 954 D Weitere Abwicklung der Tagesordnung . 952 B, 954 D, 955 A Baron von Wrangel (CDU/CSU) (zur GO) 955 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 III Wahl der Mitglieder kraft Wahl des Richterwahlausschusses (Drucksache 7/202 [neu]) in Verbindung mit Wahl der Wahlmänner (Drucksache 7/203 [neu]) von Hassel, Vizepräsident . . . 955 A Ergebnis 968 C Aktuelle Stunde „Journalistenerlaß" der DDR Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . . 956 A Dr. Kreutzmann (SPD) 957 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 958 A Franke, Bundesminister (BMB) 959 A, 961 A Frau Funcke, Vizepräsident . . . 961 A Hoppe (FDP) 961 B Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . 962 A Dr. Geßner (SPD) . . . . . . 963 A Flach (FDP) 9G4 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . 964 D Mattick (SPD) 965 C Dr. Gradl (CDU/CSU) 966 B Wehner (SPD) . . . . . . . 967 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 1001 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1003* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 89 und 90 — Drucksache 7/296 — des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Einrichtung kostenfreier Notrufstellen an öffentlichen Münzfernsprechern . . . . . . . . 1003* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen A 93 und 94 — Drucksache 7/296 — des Abg. Dr. Eyrich (CDU/CSU) betr. Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte — Erhöhung der Gebühren . . . 1003* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 137 und 138 — Drucksache 7/296 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) betr. Zahl der Anträge auf vorgezogenes Altersruhegeld in den Monaten Januar und Februar 1973 — Inanspruchnahmequote 1004* A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 140 — Drucksache 7/296 — des Abg. Dr. Jenninger (CDU/ CSU) betr. vorgezogene Erhöhung der Kriegsopferrenten . . . . . . . . . 1004 * C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (EMA) auf die Frage A 141 — Drucksache 7/296 — des Abg. Immer (SPD) betr. fachärztliche Versorgung der ländlichen Bevölkerung . . . . . . . . . . . . 1005* A Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 152 — Drucksache 7/296 — des Abg. Immer (SPD) betr. Belastung der Gemeinden durch die Auflagen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes . . . . . . . 1005* C Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 153 und 154 — Drucksache 7/296 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Angaben im „Spiegel" über Kindesmißhandlungen 1005* D Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 166 — Drucksache 7/296 — des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. Teilnahme von Ärzten aus der DDR an der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie 1006* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 903 20. Sitzung Bonn, den 15. März 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 17. 3. Adams * 17. 3. Dr. Aigner * 17. 3. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 3. Dr. Artzinger * 17. 3. Dr. Bangemann * 17. 3. Behrendt * 16. 3. Blumenfeld * 17. 3. Dr. Burgbacher * 17. 3. Dr. Corterier * 17. 3. Dr. Dollinger * 17. 3. Dr. Erhard 16. 3. Fellermaier * 16. 3. Flämig * 17. 3. Frehsee * 16. 3. Dr. Früh * 17. 3. Gerlach (Emsland) * 17. 3. Härzschel 17. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) 17. 3. Kater * 17. 3. Dr. Klepsch * 17. 3. Krall * 17. 3. Lange * 17. 3. Lautenschlager * 17. 3. Frau Dr. Lepsius 7. 4. Dr. Lohmar 16. 3. Lücker * 17. 3. Dr. Martin 23. 3. Memmel * 17. 3. Mertes (Stuttgart) 17. 3. Müller (Mülheim) * 17. 3. Mursch (Soltau-Harburg) * 17. 3. Frau Dr. Orth * 17. 3. Rosenthal 17. 3. Schmidt (München) * 17. 3. Dr. Schulz (Berlin) * 17. 3. Schwabe * 17. 3. Dr. Schwörer * 17. 3. Seefeld* 16. 3. Springorum * 17. 3. Dr. Starke (Franken) * 17. 3. Walkhoff * 17. 3. Frau Dr. Walz * 16. 3. Frau Will-Feld 31. 3. Dr, Wittmann 16. 3. Wrede 24. 3. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 15. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Fragen A 89 und 90) : Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht An wie vielen öffentlichen Münzfernsprechern, deren es rund 80 000 in Bundesgebiet geben soll, sind inzwischen kostenfreie Notrufstellen eingerichtet worden? Auf welche Weise will die Bundesregierung dafür sorgen, daß die Einrichtung kostenfreier Notrufstellen beschleunigt wird? Mit Notrufmeldern für den münzfreien Notruf sind inzwischen 524 öffentliche Münzfernsprecher ausgerüstet worden. Die Einrichtungen, die den münzfreien Notruf von öffentlichen Münzfernsprechern ermöglichen, sind Bestandteil des von der Deutschen Bundespost entwickelten neuen Notrufsystems. Um den Ländern die Einführung dieses Systems zu erleichtern, hat die Deutsche Bundespost im vorigen Jahr angeboten, die ihr dabei entstehenden Investitionskosten vorzufinanzieren und sie dann über laufende Gebühren zu amortisieren. Außerdem steht die Deutsche Bundespost in enger Verbindung mit dem Vorsitzenden der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder, die für Maßnahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, denen auch die Bereithaltung von Notrufanlagen zugeordnet werden muß, zuständig sind. Wegen der Bedeutung des Notrufs für eine Verbesserung des Rettungswesens hat auch der Herr Bundeskanzler bei seinem Gespräch am 23.2. 1973 mit den Herren Ministerpräsidenten der Länder dieses Problem erörtert und sich dabei für eine schnelle Einführung des neuen Notrufsystems eingesetzt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 14. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Fragen A 93 und 94) : Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte in der Weise, daß eine Erhöhung der Gebühren vorgesehen wird? Ist die Bundesregierung in der Lage, bereits konkrete Angaben über eine evtl. derartige Änderung zu machen? Die Bundesregierung prüft zur Zeit noch, ob es geboten ist, die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung in der Weise zu ändern, daß eine Erhöhung der Gebühren vorgenommen wird. An dieser Untersuchung sind der Deutsche Anwaltsverein, andere Ressorts, das Statistische Bundesamt sowie die Landesjustizverwaltungen beteiligt. Da diese Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, kann ich Ihnen auch noch keine konkrete Angabe darüber machen, ob und in welcher Weise eine Gebührenerhöhung vorgenommen werden wird. Eine Gebührenerhöhung beabsichtigen wir mit dem Ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts, das demnächst den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden wird, vorzunehmen. Es ist vorgesehen, den Betrag von 3 000 DM in § 8 der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, § 14 des Gerichtskostengesetzes und § 30 der Kostenordnung, der vor allem für die nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten Bedeutung hat, auf 4 000 DM zu erhöhen. Hieraus ergeben sich auch höhere Anwaltsgebühren. 1004* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 15. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Fragen A 137 und 138) : Wie hoch ist die Zahl der Anträge auf vorgezogenes Altersruhegeld nach dem derzeit geltenden Recht bei voller Weiterbeschäftigung in den Monaten Januar und Februar 1973 gewesen, und zwar bei sämtlichen Landesversicherungsanstalten und bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte? Hält die Bundesregierung ihre im Zusammenhang mit der Beratung des Vierten Rentenversicherungsänderungsgesetzes im Bundestag am 19. Dezember 1972 gemachten Aussagen aufrecht, wonach die Inanspruchnahmequote statt 70 % bis zu 90 % aller anspruchsberechtigten Arbeitnehmer betragen werde und die gegenwärtige Regelung damit die langfristige finanzielle Solidität der Rentenversicherung gefährde? Nach Mitteilung des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger ist für den Bereich der Arbeiterrentenversicherung noch nicht bekannt, wie hoch die Zahl der Anträge auf — wie Sie formulieren — vorgezogenes Altersruhegeld in den Monaten Januar und Februar 1973 gewesen ist. Ich gehe davon aus, daß Sie Ihre Frage auf Altersruhegelder beziehen, die nach dem Rentenreformgesetz im Rahmen der flexiblen Altersgrenze beantragt werden. Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger hat die ihm angeschlossenen 20 Landesversicherungs- und Sonderanstalten um Auskunft bis zum 16. März 1973 ersucht. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, daß ich vor Eingang der Stellungnahme des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger den ersten Teil Ihrer Frage nicht beantworten kann. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte hat folgende Zahlen mitgeteilt: 1. Im Monat Februar 1973 sind bei der BfA insgesamt 6 519 Anträge im Sinne Ihrer Fragestellung eingegangen, davon 275 Anträge von Bewerbern im Alter von 62 Jahren und 6 244 Anträge von Bewerbern im Alter von 63 bzw. 64 Jahren. 2. Die Antragseingänge des Monats Januar 1973 sind nicht gesondert erfaßt worden. Insgesamt sind im möglichen Antragszeitraum, also von Ende 1972 bis einschließlich Februar 1973, 23 466 Rentenanträge eingegangen, die unter Ihre Fragestellung fallen. Davon wurden 894 Anträge von Bewerbern im Alter von 62 Jahren gestellt — also Schwerbeschädigten und 22 572 Anträge von Versicherten im Alter von 63 und 64 Jahren. Im Hinblick auf die Kürze des Zeitraumes, der seit dem Inkrafttreten der flexiblen Altersgrenze verstrichen ist, kann eine auch nur einigermaßen zuverlässige Schätzung über den tatsächlichen Grad der Inanspruchnahme nicht vorgenommen werden. Dies um so weniger, als noch nicht die Angaben aller Träger der Rentenversicherung vorliegen. Ferner hat die Ablehnung des von der Regierungskoalition eingebrachten Entwurfs eines 4. Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes durch die Mehrheit im Bundesrat verhindert, die für die Beantwortung Ihrer Frage notwendige Stetigkeit des statistischen Bildes zu begünstigen. Deshalb kann der Vergleich der von Ihnen genannten Annahmen und tatsächlichem Verlauf zur Zeit noch nicht vorgenommen werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 15. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Frage A 140) : Warum beabsichtigt die Bundesregierung, die Kriegsopferrenten nicht wie die Sozialrenten schon zum 1. Juli 1973 um 11,35 % zu erhöhen? Die Bundesregierung hat Verständnis dafür, daß der Termin der Dynamisierung in der Kriegsopferversorgung die sozialpolitische Diskussion beschäftigt, und ist sich der damit verbundenen gesellschaftspolitischen Problematik bewußt. Die Frage einer vorgezogenen Anpassung in der Kriegsopferversorgung hat bereits bei der Rentenreform im Jahre 1972 eine Rolle im Hinblick auf die haushaltspolitischen Auswirkungen gespielt. Diese haushaltspolitischen Erwägungen haben auch heute ihr besonderes Gewicht. Ich darf dies anhand einiger Zahlen verdeutlichen: 1. Durch die Einführung der jährlichen Dynamisierung in der Kriegsopferversorgung haben sich gegenüber 1969 die Beschädigtenrenten bis heute um insgesamt 42 % und die Witwenrenten um insgesamt 53 % erhöht. Darüber hinausgehende Erhöhungen ergaben sich für eine Reihe von Fällen noch aus strukturellen Verbesserungen des Leistungsrechts. Das erforderte für den Bund Mehraufwendungen von 1970 bis 1973 von insgesamt 5,8 Milliarden DM. In der Geschichte der Kriegsopferversorgung hat es für die Kriegsbeschädigten und ihre Hinterbliebenen Leistungsverbesserungen in diesem Ausmaß in einem vergleichbaren früheren Zeitraum nicht gegeben. 2. In der laufenden Legislaturperiode ist eine noch stärkere Leistungsentwicklung zu erwarten, weil die Kriegsopferrenten sich im Durchschnitt jährlich um über 10 % erhöhen werden. Das erfordert allein für das Haushaltsjahr 1974 Mehraufwendungen für den Bund von rund 780 Millionen DM, im Laufe der mittelfristigen Finanzplanung für 1974 bis 1977 insgesamt rund 7 Milliarden DM. Der Kriegsopferhaushalt, der 1969 noch 5,9 Milliarden DM umfaßte, wird in diesem Jahre 8,3 Milliarden betragen und bis zum Jahre 1976 auf insgesamt 11,1 Milliarden DM angestiegen sein. 3. Eine auf den 1. Juli vorgezogene Anpassung in der Kriegsopferversorgung würde allein für das Jahr 1973 Mehraufwendungen des Bundes in Höhe von rund 350 Millionen DM erfordern. Für den gesamten Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahre 1976 wären es insgesamt 1,5 Milliarden DM. Ihre Frage kann also von mir nicht isoliert behandelt werden. Sie gehört in den Zusammenhang der Haushaltsberatungen und der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung. Die Bundesregierung wird ihre Verantwortung gegenüber den Kriegsopfern auch in Zukunft beweisen. Sie wird auch weiterhin für eine sozial ge- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 1005* rechte Entwicklung des Kriegsopferrechts Sorge tragen und um eine ausgewogene Gestaltung des Leistungsrechts innerhalb unseres gesamten sozialen Sicherungssystems bemüht sein. Als ersten Schritt in diese Richtung hat die Bundesregierung in dem von ihr beschlossenen Entwurf eines 16. Rentenanpassungsgesetzes vorgesehen, ,daß die Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung jeweils für den Zeitraum von Juli bis Dezember anrechnungsfrei bleiben, so daß diese Rentenerhöhungen den Kriegsopfern voll zugute kommen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 14. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/296 Frage A 141): Welche Maßnahmen sind geplant, damit die fachärztliche Unterversorgung der ländlichen Bevölkerung auf Dauer beseitigt wird? Die von Ihnen angesprochene fachärztliche Versorgung der ländlichen Bevölkerung ist ein Teilaspekt des umfassenderen Problems der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Gebieten und Stadtrandgebieten. Für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung der versicherten Bevölkerung — darauf möchte ich zunächst hinweisen — tragen die Kassenärztlichen Vereinigungen in den einzelnen Ländern die Verantwortung. Die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung hat eine allgemeine Analyse über die ärztliche Versorgung in ländlichen Bereichen und in Stadtrandgebieten in der Bundesrepublik vorgenommen und zugleich auf die Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigungen (z. B. Umsatzgarantien, Darlehen, gezielte Niederlassungsberatung) zum Abbau von Schwierigkeiten hingewiesen. Zusätzlich unterstützen auch die Länder auf verschiedene Weise diese Bemühungen. Darüber hinaus ist die Bundesregierung bestrebt, durch finanzielle Maßnahmen die Niederlassung von Kassenärzten zu begünstigen. Wegen der Einzelheiten darf ich Sie, Herr Kollege, auf die ausführliche schriftliche Antwort der Bundesregierung vom 12. September 1972 auf eine Kleine Anfrage, die sich insbesondere mit der ärztlichen Versorgung in den Zonenrandgebieten befaßt hat, hinweisen (Drucksache VI/ 3787). Die Sachverständigenkommission hat inzwischen in einer Empfehlung Vorschläge zur Verbesserung der Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung in ländlichen Gebieten und in Stadtrandgebieten unterbreitet. Diese Empfehlung ist auch veröffentlicht worden, um den für die Durchführung der kassenärztlichen Versorgung Verantwortlichen Anregungen zu intensiver Ausschöpfung des geltenden Rechts zu geben. Die Bundesregierung wird im übrigen in Zusammenarbeit mit den Ländern erörtern, welche weiteren Schritte unternommen werden können, um die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung auch langfristig zu gewährleisten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 14. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/296 Frage A 152) : Welche Ursachen führen dazu, daß die Gemeinden durch die Auflagen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes stärker belastet werden als vor Inkrafttreten dieses Gesetzes, und wie sollen in Zukunft die Gemeinden davon entlastet werden? Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz haben der Bund ein Drittel, die Länder zwei Drittel des Gesamtaufwands zu tragen. Es obliegt den Ländern zu entscheiden, ob und in welcher Höhe sie die Gemeinden zur Finanzierung mit heranziehen. In den Bundesländern werden hierzu unterschiedliche gesetzliche Regelungen vorbereitet. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen werden die Gemeinden danach insgesamt jedoch nicht stärker belastet als bisher, sondern im Gegenteil entlastet. Dies schließt jedoch nicht aus, daß einzelne Gemeinden, die bisher gemessen am Landesdurchschnitt zu geringe oder keine Beträge für die Krankenhausversorgung ihrer Einwohner aufgebracht haben, in Zukunft zu höheren Zahlungen herangezogen werden. Eine solche Regelung führt zu einer gleichmäßigen Verteilung der Lasten und kann daher nicht als unzumutbare Härte angesehen werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 14. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/296 Fragen A 153 und 154) : Ist nach Auffassung der Bundesregierung die in einem Beitrag im Magazin „Der Spiegel" vom 5. März 1973 dargestellte Einschätzung von Experten, „daß alljährlich mindestens 30 000 Kinder schwer mißhandelt werden", zutreffend? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um Kindesmißhandlungen wirksam entgegenzutreten? Zu Frage A 153: Ich beantworte Ihre Fragen im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz. Nach den Aburteilungsstatistiken des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden sind in den Jahren 1954 bis 1971 jährlich durchschnittlich zwischen 300 und 400 Kindesmißhandlunqen nach § 223 b StGB abgeurteilt worden; davon haben jährlich zwischen 200 und 300 Verfahren zu Verurteilungen geführt. § ist StGB b 223 der Haupttatbestand gegen 223 b StGB t schwerwiegende Kindesmißhandlungen. Nach diesem Tatbestand werden die Obhutspflichtigen bestraft, die Kinder oder Jugendlichen quälen oder roh mißhandeln oder sonst an der Gesundheit schädigen. Daneben gibt es eine Reihe von Tatbeständen, die direkt oder indirekt auch dem Schutz von Kindern oder Jugendlichen dienen. Hervorzuheben ist hier neben den anderen Körperverletzungsdelikten der Tatbestand des § 170 d StGB, der Kinder gegen Gefährdung durch Vernachlässigung von Fürsorge- oder Erziehungspflichtigen schützt. 1006* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 Für 1967 und 1970 sind besondere Statistiken herausgegeben worden, die in umfassender Weise die Taten gegen Kinder ausweisen. Nach diesen Statistiken sind 1 084 (1967) bzw. 1 087 (1970) Männer und Frauen wegen Straftaten, bei denen Kinder Opfer waren, verurteilt worden (Sittlichkeitsdelikte sind ausgenommen). Die Frage, wie hoch die Dunkelziffer ist, ist in der kriminologischen Literatur vielfach erörtert worden. Eine Reihe von Autoren nennen im Zusammenhang mit § 223 b StGB, aber auch mit anderen dem Schutz des Kindes dienenden Tatbeständen, eine „Dunkelziffer" von 95 %. Ob diese in der Literatur bereits vor 10 Jahren genannte Zahl den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, ist schwer nachzuprüfen. Bei den angegebenen Zahlen handelt es sich um grobe Schätzungen, was sich schon daraus ergibt, daß die genannten Zahlen in der Literatur auf unterschiedliche Bezugspunkte zurückgreifen. Als Bezugspunkte werden genannt: Aburteilungen vor Gericht, strafrechtliche Verfolgung; zur Kenntnis der Behörden gelangte Fälle. Die vom „Spiegel" in der Ausgabe vom 5. März genannte Zahl von 30 000 Fällen hat als Bezugspunkt, von dem aus die theoretische Ziffer errechnet wurde, offensichtlich die Polizeiliche Kriminalstatistik von 1971, welche die zur Kenntnisnahme der Polizeibehörden gelangten Fälle nennt. Zu Frage A 154: Bereits in ihrer Antwort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Haack in der Sitzung am 22. April 1970 hat die Bundesregierung ausgeführt, daß Kindesmißhandlungen in vielen Fällen nicht in der Persönlichkeitsstruktur des Elternteils, sondern in sozialen Notständen verschiedener Art begründet sind: Unzureichende Wohnverhältnisse, Doppelbelastung der Mutter durch Beruf und Kindererziehung und Störungen des Ehelebens. Ziel aller Maßnahmen muß dann die Behebung der sozialen Notlage oder die Wiederherstellung der gestörten Familienbeziehungen sein. Da unerwünschte Kinder die Hauptleittragenden unter den Opfern sind, ist eine vernünftige Familienplanung durch die Elternbildung zu unterstützen. Die Einrichtung von Kindertagesstätten muß in Fortsetzung der bisherigen Bemühungen noch stärker gefördert werden. Bei der Überwindung von Aggressionshaltungen kommt der Erziehungs- und Eheberatung eine bedeutende Rolle zu. Über den Stand der Erziehungsberatung hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage betr. die Situation der Jugendhilfe in der Bundesrepublik Deutschland eingehend am 22.2. 1972 — Drucksache VI/3175 — berichtet. Zahl und Leistungsfähigkeit der Erziehungsberatungsstellen sollten gesteigert und eine bessere regionale Streuung erreicht werden. Die obersten Landesjugendbehörden haben inzwischen Richtlinien für eine Neuordnung der Erziehungsberatung erarbeitet, die in Kürze verabschiedet werden soll. Im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen kommt es vor allem darauf an, das Verantwortungsbewußtsein der Öffentlichkeit wachzurufen. Hier liegen wichtige Aufgaben der Jugendämter und der Kinderschutzorganisationen, aber auch der Massenmedien. Wird das Wohl des Kindes durch die Eltern gefährdet, so kann das Vormundschaftsgericht nach § 1666 BGB eingreifen und erforderlichenfalls das Kind von den Eltern trennen. Eltern, die in dieser Hinsicht auffällig geworden sind, unterliegen der Kontrolle des Jugendamts und des Vormundschaftsgerichts. Der Bundesminister der Justiz hat entsprechend den Forderungen der Jugendhilfe in einem Entwurf zur Neuregelung des elterlichen Sorgerechts vorgesehen, das Eingreifen des Gerichts nicht mehr von der Feststellung eines schuldhaften Versagens der Eltern abhängig zu machen, wenn eine objektive Beeinträchtigung des Kindeswohls vorliegt. Die Möglichkeit des beschuldigten Elternteils und seines Ehegatten, die Wahrheitsfindung im Strafprozeß durch Verweigerung der Aussagegenehmigung für das Kind oder seiner körperlichen Untersuchung zu erschweren, soll nach den Vorschlägen des dem Parlament vorliegenden Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts — es handelt sich um die Bundesrats-Drucksache 117/73 — künftig beseitigt werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 14. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Frage A 166) : Treffen Meldungen zu, wonach bei der Zweiten Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie in Bad Nauheim vom 15. bis 17. Februar 1973 die Teilnehmer der DDR geschlossen kurzfristig absagten, und ist die Bundesregierung bereit, bei der DDR vorstellig zu werden und den Grund für die geschlossene Absage zu erfragen? Laut Telegramm des 1. Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie, Prof. Rodewald, wurde den Ärzten aus der DDR keine Möglichkeit zur Teilnahme an der diesjährigen Jahrestagung in Bad Nauheim vom 15. bis 17. 2. 1973 gegeben. Die Absage erfolgte ohne Angabe von Gründen. Die Bundesregierung ist bereit, alle ihr gebotenen Möglichkeiten zu nutzen, um auch im Einzelfalle wie diesem zu der vereinbarten praktischen Zusammenarbeit zu gelangen und unerwartete Absagen für die Zukunft auszuschließen. Sie wird im Rahmen der nach Art. 7 des Grundvertrages vorgesehenen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und der Gesundheit bestrebt sein, auch die Frage der Teilnahme von Wissenschaftlern an Veranstaltungen im jeweiligen anderen deutschen Staat grundsätzlich zu regeln. Ich darf hierzu auf das Zusatzprotokoll zum Grundvertrag verweisen, in dem es unter Nr. 2 heißt: „Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik bekunden ihren Willen, zum beiderseitigen Nutzen die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik zu entwikkeln und die hierzu erforderlichen Verträge abzuschließen."
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Elmar Pieroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ja, das geschah in unserem Hearing zum Beteiligungslohngesetz oben im Hochhaus. Das will ich gern bestätigen, Herr von Bismarck.
    Ich darf jetzt fortfahren, meine Damen und Herren. Zu Lasten der Arbeitnehmer profitiert von dieser Entwicklung allenfalls die Staatskasse, nämlich durch schleichende Steuererhöhungen. Deshalb ist es kein Zufall, daß seit 1970, seit dem ersten Jahr der sozialliberalen Koalition, die Einnahmen aus der Lohnsteuer jedes Jahr den Betrag der veranlagten Einkommen- und Körperschaftsteuer erheblich übertreffen, und das bei einem langfristig kaum veränderten Arbeitnehmeranteil am Volkseinkommen. Hieran sieht man, daß die Arbeitnehmer die vielen Mehrleistungen, die ihnen diese Regierung immer wieder verspricht, aber nicht liefert, schon seit Jahren selber bezahlen. Mit Nominallohnpolitik ist also keine bessere Einkommensverteilung zu erreichen, wenn die anderen volkswirtschaftlichen Ziele nicht gefährdet werden sollen.
    Eine wirksame Verteilungspolitik muß den Arbeitnehmern neue Werte verschaffen, die nicht sofort als Nachfrage die Preise weiter in die Höhe treiben und die nicht von der Preissteigerung im selben Maße aufgezehrt werden wie die Nominallohnerhöhungen. Das aber ist nur möglich durch eine Verteilungspolitik, die nicht, wie die Nominallohnpolitik, auf einem Bein, sondern auf zwei Beinen steht, nämlich zusätzlich auf dem der Vermögenspolitik.
    Es war die CDU/CSU, die dieses zweite Bein mit ihrer Vermögenspolitik schon vor über 20 Jahren auf die Erde gestellt hat.

    (Zurufe von der SPD.)

    Die Folge dieser CDU/CSU-Politik war eine beachtliche Verbesserung bei der Verteilung des Gesamtvermögens, besonders des Geld- und Wohnvermögens. Nach diesem Erfolg haben wir mit dem Beteiligungslohn einen Schritt weiter getan, um auch die Verteilung des Produktivvermögens zu verbessern, die sich noch nicht so entwickelt hat wie die des übrigen Vermögens. Die Bundesregierung hat dies abgelehnt.
    Die Folge davon ist, daß sich, wie die Bundesbank letztes Jahr kritisierte, die Verteilung des Volksvermögens zum Nachteil der breiten Masse der Bevölkerung verändert. Die Größenordnung dieser Verschlechterung ist alarmierend. Der Abstand zwischen dem Vermögen der Selbständigen und dem der Arbeitnehmer vergrößerte sich in den letzten drei Jahren pro Jahr um 12,4 Milliarden DM, also in drei Jahren SPD-Regierung um mindestens 37,2 Milliarden DM. Die Kluft zwischen Armen und Rei-



    Pieroth
    chen wird durch das vermögenspolitische Versagen dieser Regierung nicht kleiner, sondern größer.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Jenninger: Sehr gut! Das ist eine richtige Aussage!)

    Nun hat der Sachverständigenrat einen sorgfältig durchdachten Vorschlag für den marktkonformen Einsatz des vermögenspolitischen Instruments in der Konjunktur- und Verteilungspolitik unterbreitet, der kurzgefaßt wie folgt lautet: Die Arbeitnehmer sollten einen Teil ihres zusätzlichen Einkommens, und zwar in der Höhe abhängig vom Jahresergebnis der Wirtschaft, zur Festlegung in Vermögenswerten verwenden. Das würde bedeuten, daß zum einen der geschilderte stabilitätspolitische Effekt einträte, nämlich keine Nachfrageverstärkung durch diesen Teil des Einkommenszuwachses. Zum anderen würde dieser Teil für diejenigen, die ihn aufbringen, auch den Charakter von festen Kosten verlieren und den von Residualeinkommen erhalten. Damit würde die Möglichkeit seiner Überwälzung auf die Preise zumindest veringert. Zum anderen träte aber auch der verteilungspolitische Effekt ein, weil dieser in Sachvermögen festgelegte Zuwachs nachträglich durch die Inflation nicht aufgezehrt wird. Soweit ich sehe, könnte dieser Vorschlag theoretisch auf alle denkbaren Vermögensbildungsmodelle angewandt werden. Praktisch ist es dieser Vorschlag des Sachverständigenrates zumindest wert, gründlich im Hinblick darauf durchdacht zu werden, ob er in Gesetzesvorhaben eingebaut werden kann.
    Die Bundesregierung sagt im Jahreswirtschaftsbericht zu diesem Vorschlag des Sachverständigenrates, er habe wichtige Kriterien geliefert. Meine Damen und Herren, nach all den vielen Ankündigungen, Absichtserklärungen und Inaussichtstellungen der Regierung zur Vermögenspolitik ist das einfach zu wenig.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich kann nur hoffen, daß die Tarifpartner eine raschere Auffassungsgabe und mehr Entscheidungskraft besitzen als diese Regierung, die sich nun schon über drei Jahre bei der Prüfung von Plänen und der Ankündigung kurz bevorstehender Maßnahmen zur Vermögensbildung aufhält.
    Die Tarifpartner sollten den Vorschlag des Sachverständigenrates bei nächster Gelegenheit in die Tat umsetzen, und sei es auch nur versuchsweise, um damit Erfahrungen zu sammeln. Schließlich hätten beide, Unternehmen und Arbeitnehmer, Vorteile davon: geringere Preisauftriebstendenzen, geringere Vermögensentwertung und größere Liquidität als Nominallohn und Steuererhöhungen. Zusätzlich würde das in unserer Gesellschaft den sozialen Frieden sicherer machen.
    Meine Damen und Herren, auch folgendes gehört noch dazu. Neben konjunktur- und verteilungspolitischen Auswirkungen hat die Vermögensbildung fundamentale und aktuelle Bedeutung für die Ordnungspolitik unserer Wirtschaft. Hier können wir die Anregung des Sachverständigenrates für eine grundsätzliche Neugestaltung sozio-ökonomischer Strukturen nutzen. Ich meine die Anregung, den
    Arbeitnehmern auch die Beteiligung am Residualeinkommen zu eröffnen, die Beteiligung am Gewinn der Unternehmen als Entgelt auch für ihre Arbeit.

    (laß die Masse der Bürger nur den Produktionsfaktor Arbeit einsetzen kann. Es ist genausowenig ein Naturgesetz, daß der Produktionsfaktor Kapital nur wenigen Bürgern zur Verfügung stehen soll und daß allein diesem Faktor das Residualeinkommen, der Gewinn zufließt. Wir wollen, daß alle Produktionsfaktoren, auch das Kapital, allen Bürgern frei zugänglich sind. Wir wollen, daß die Gewinnchance, die in dem Recht auf das Residualeinkommen liegt, auch den Arbeitnehmern für ihre Arbeit offensteht. Wir wollen, daß immer mehr Wirtschaftsbürger ihre Arbeitskraft und Kapital nach freier Entscheidung einsetzen können. Wir wollen daß sie daraus nach freier Entscheidung Einkommen beziehen können, sowohl vertraglich fixiert in Form von Kapitalzins und Lohn als auch ertragsabhängig in Form der Beteiligung am Residuum, am Gewinn. Wir wollen nicht „das Kapital" abschaffen, wie einige sozialistische Systemveränderer sich das in ihren durch die Geschichte längst widerlegten Träumen als Möglichkeit zu besserer Lebensqualität vorstellen. Wir werden im Gegenteil künftig mehr Kapital brauchen, um dadurch Arbeit zu ersetzen und mehr Freizeit für alle zu gewinnen. Was wir überhaupt nicht wollen, ist, daß der leider noch bestehende Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit institutionalisiert und vielleicht sogar noch zum Klassenkampf verschärft wird. Was wir wollen, ist, diesen Gegensatz zwischen den Menschen, die über Kapital, und denen, die nur über ihre Arbeitskraft verfügen, von der Verteilung und den Funktionen dieser beiden Produktionsfaktoren her aufzulösen. Wenn wir das Verhältnis von Kapital und Arbeit so neu gestalten, dann wird sich das z. B. auch auf die Mitbestimmungsfrage auswirken. Natürlich bleibt die Mitbestimmung für uns ein eigenständiges Ziel neben der Vermögensbildung. Aber die Mitbestimmungsfrage wird dann in einem neuen Licht erscheinen; denn es versteht sich in unserer Marktwirtschaft von selbst, daß mit der Risikoübernahme auch Entscheidungsrechte verbunden sind. Damit Sie nicht meinen, meine Kollegen von der Koalition, der Pieroth rede hier von Utopien und habe Tagträume, will ich Ihnen auch gleich sagen, was wir an konkreten politischen Maßnahmen für nötig halten und vorschlagen werden, um diese Pieroth Neugestaltung im Verhältnis von Kapital und Arbeit einzuleiten. Erstens sind vermögenspolitische Maßnahmen in einem engeren Sinne nötig, damit der Zugang zum Produktionsfaktor Kapital tatsächlich für alle Bürger offen wird. Dafür machte die CDU/CSU 20 Jahre lang Gesetze. Sie kennen auch die neuen Gesetzesvorschläge der CDU/CSU. Sie kennen den gesetzlichen Beteiligungslohn mit den für uns unverzichtbaren drei Bestandteilen: 1. persönliches Eigentum, 2. Eigentum am Produktivkapital, 3. Geltung für alle Arbeitnehmer. Sie kennen betriebliche Gewinnund Kapitalbeteiligungen für Arbeitnehmer. Sie kennen unseren Gesetzentwurf für Unternehmensbeteiligungsgesellschaften zur Beteiligung an Unternehmen, die keine börsenfähigen Beteiligungswerte ausgeben. Dann wäre hier die weitere soziale Privatisierung von Bundesbesitz an Wirtschaftsunternehmen anzuführen. Ich habe mich sehr gefreut, daß mein neuer Kollege Ahlers in heimischen Wahlkampfdiskussionen mehrmals gesagt hat: Das ist eine gute Grundlage, über die können wir in Bonn reden. Hoffentlich hat er das inzwischen nicht vergessen oder vergessen müssen. (Abg. Dr. Jenninger: Der darf doch nicht mehr!)


    (Abg. Dr. Sprung: Sehr richtig!)


    (Abg. Dr. Sprung: Sehr richtig!)


    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)


    (Beifall bei der CDU/CSU.)


    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)





    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Dazu kommen zweitens vermögenspolitische Maßnahmen in einem weiteren Sinn, damit die Arbeitnehmer, die Kapital einsetzen, steuerlich nicht so behandelt werden, als wären sie Großaktionäre. Dazu gehören Änderungen bei der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer, bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln und bei der Kapitalverkehrsteuer, ferner solche Änderungen in der Einkommensteuer, die die Gewinnabhängigkeit von Arbeitseinkommen in Rechnung stellen.
    Schließlich nenne ich drittens strukturelle Maßnahmen, die sich um die Vermögenspolitik gruppieren. Dazu gehören, wie es auch der Sachverständigenrat erwähnt hat, neue Formen im Gesellschaftsrecht; denn manches an unseren heutigen Unternehmensformen ist vorwiegend auf ein Verhältnis von Kapital und Arbeit zugeschnitten, wie wir es gerade nicht beibehalten wollen. Ich nenne hier die entsprechende Weiterentwicklung des Arbeitsrechts, des Kapitalverkehrsrechts und des Betriebsverfassungsrechts.
    Meine Damen und Herren, das alles ist nötig, wenn wir mit einer wirksamen Vermögenspolitik als Kern die Beziehungen von Kapital und Arbeit in unserer Gesellschaft neu und besser ordnen wollen.
    Was bietet demgegenüber die Regierung, wenigstens an unverbindlichen Ankündigungen? Denn sonst bietet sie vermögenspolitisch ja überhaupt nichts. Sie versucht sich seit über drei Jahren an einem komplizierten Patentmodell der Vermögenspolitik, das zwar nur einen kleinen Teil der Problematik betrifft, aber einen großen marktwirtschaftsfremden Apparat mit sich bringen würde. Dieser
    Appa rat würde wirtschaftliche Macht kumulieren, aber den Arbeitnehmern eben gerade kein echtes Eigentum verschaffen.

    (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Sehr richtig!)

    Ein wachsender Teil der SPD will inzwischen überhaupt keine private Vermögensbildung mehr. Falls Sie sich, meine Kollegen von der SPD, trotzdem jemals auf ein solches vermögenspolitisches Patentrezept einigen sollten, wird es eines garantiert nicht leisten: die große gesellschaftliche Aufgabe lösen helfen, vor der wir in den Beziehungen von Kapital und Arbeit heute stehen.
    Es ist kein Wunder, daß sich durch die andauernde Untätigkeit der Regierung in dieser Frage, die nach der Fehlanzeige in diesem Jahreswirtschaftsbericht fortdauern wird, die Beziehungen zwischen Kapital und Arbeit bei uns nicht gerade verbessern. Diese Untätigkeit der Regierung arbeitet bewußt oder unbewußt denen in die Hände, die Mängel unseres Systems gar nicht beseitigen wollen. Sie würden damit die Vorwände verlieren, unter denen sie die Abschaffung unseres Systems fordern. Einen Vorgeschmack davon, was in dieser Hinsicht die SPD auf ihrem nächsten Parteitag zu erwarten hat, haben wir ja in dem neuen Godesberg der SPD bekommen.
    Ich glaube, daß angesichts dieser fundamentalen Kontroversen und der Größe der gesellschaftspolitischen Aufgabe hier im Bundestag jeder die Alternative beantworten sollte, die so wichtig ist, daß sie auch Koalitions- und Parteiabgrenzungen relativiert, die Alternative: Wollen wir eine andere Republik, wo ein kollektives Glück vom Staat oder gigantischen Apparaten abhängt, die den größten Teil des Volkseinkommens und einen immer größeren Teil des Eigentums an sich reißen, oder wollen wir eine friedliche, evolutionäre Weiterentwicklung unserer Gesellschaft mit privater Eigentumsbildung, in der freie Bürger weitestmöglich in persönlicher Selbstverantwortung ihr Leben gestalten können?

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf von der CDU/CSU: Das ist die Frage!)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Rapp (Göppingen).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Rapp


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Opposition hat — so empfinde ich das jedenfalls — einmal mehr die Chance vertan, deutlich und glaubhaft zu machen, daß ihr ständiger Ruf nach mehr Stabilität mehr und etwas anderes ist als der Versuch, von der beklagenswerten Tatsache der Preissteigerungen politisch billig zu leben, um es einmal paradox zu sagen. Dieser Versuch ist, wie Sie wissen, bisher gescheitert. Wäre die Opposition heute besser beraten gewesen, so würde sie auf der zwar gewagten und in der Sache irreführenden Schiene gefahren sein, die verbal aber einigermaßen eingängig gewesen wäre und die geheißen hätte: Endlich handelt die Regierung. Damit hätte sie, wie gesagt, noch einiges machen oder, wenn Sie so wollen, einiges retten können. Mit Ihrer Art aber, alles, was die Regierung vorhat, aus dem Zusammenhang zu



    Rapp (Göppingen)

    pflücken und zu zerreden und dabei keinesfalls einen eigenen Wurf zu wagen — denn der könnte ja jemanden treffen —, wird sich draußen nichts Positives darstellen lassen. Denn, meine Damen und Herren, Hand aufs Herz: das mit dem Konjunkturzuschlag — Herr Professor Zeitel, hier spreche ich genau Sie an — ist Ihrerseits doch barer Verbalradikalismus. Oder sollten Sie sich von der betrieblichen Wirklichtkeit tatsächlich so weit entfernt haben, daß Sie in der gegebenen Situation nach den Tarifverhandlungen, so wie sie gelaufen sind, die Einführung des Konjunkturzuschlags für machbar gehalten hätten oder daß Sie ihn heute noch für machbar halten?

    (Abg. Dr. Jenninger: Wieso denn die Stabilitätsabgabe?)

    — Ich komme darauf zurück; das ist sozial eine ausgewogene Sache.

    (Abg. Dr. Jenninger: Das kann man beim Konjunkturzuschlag auch machen!)

    Ich komme auf den zweiten Ausweichversuch: die Vermögensbildung. Meine Damen und Herren, es ist doch merkwürdig, daß Sie Ihren Beteiligungslohnplan just zu einem Zeitpunkt in den Deutschen Bundestag eingebracht haben, zu dem Sie hier nicht mehr die Mehrheit hatten. Sie hätten doch bei Gott lange zuvor Zeit gehabt!

    (Abg. Dr. Ritz: Sie haben doch in der Regierung gar nichts gebracht! 23 Jahre nichts! Sie haben nur geschlafen! Wie kommen Sie dazu, jetzt hier so etwas zu sagen!)

    — Sie werden darauf eine Antwort bekommen. (Abg. Dr. Ritz: Ich bin sehr gespannt!)

    Sie haben diesen Plan eingebracht in der sicheren und für Sie tröstlichen Erwartung, nicht beim Wort genommen zu werden. Denn, meine Damen und Herren, dieser Plan verursacht 5 Milliarden DM Aufwand an öffentlichen Mitteln, und diese sind nicht vorhanden. Dieser Plan ist bei der gegebenen Verfassung des Kapitalmarktes nicht realisierbar. Dieser Plan hat gesellschaftspolitisch zur Folge, daß Stimmrechte überhaupt nur über das Depotstimmrecht der Banken mobilisiert ewrden können. Wenn Sie mir hier einen Exkurs erlauben: es ist doch immerhin merkwürdig, daß Sie allemal von individueller Vermögensbildung reden, wenn Stimmrechte über das Depotstimmrecht der Banken geltend zu machen sind, und wenn wir Pläne entwickeln, die die Geltendmachung der Rechte über die freie Selbstverwaltung der Arbeitnehmer ermöglichen, dann ist von kollektiver Vermögensbildung die Rede. Dies empfinden wir als sehr merkwürdig.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Im übrigen sind Investivlohnteile Lohnteile, und Lohnteile gehen in die Kalkulation ein und werden überwälzt. Ich sage noch einmal:

    (Abg. Dr. Jenninger: Dann machen Sie doch einmal einen Vorschlag!)

    — Ja, ich komme darauf zurück. — Ihr Plan war „for show" gemacht, und er war ein Alibi dafür, daß die Vermögensverteilung dank einer zwanzigjährigen Steuerpolitik ihrer Regierungen so skandalös geworden ist.