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ID0702028200

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    Deutscher Bundestag 20. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 Inhalt: Beratung des Jahresgutachtens 1972 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache 7/2) in Verbindung mit Beratung des Jahreswirtschaftsberichts 1973 der Bundesregierung (Drucksache 7/225) Dr. Friderichs, Bundesminister (BMW) 903 B Dr. Narjes (CDU/CSU) 909 D Brandt, Bundeskanzler 917 D Strauß (CDU/CSU) 920 A Dr. Ehrenberg (SPD) 924 B Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . 929 D Dr. Zeitel (CDU/CSU) 936 A Dr. Schachtschabel (SPD) . . . . 969 B Kirst (FDP) 973 B Schmidt, Bundesminister (BMF) . 977 A Pieroth (CDU/CSU) 980 A Rapp (Göppingen) (SPD) . . . . 984 D Dr. Warnke (CDU/CSU) 987 C Dr. Lauritzen, Bundesminister (BMV) 990 D Dr. Wendig (FDP) 992 B Höcherl (CDU/CSU) 994 A Vogt (CDU/CSU) 995 D Gewandt (CDU/CSU) 996 B Wurbs (FDP) . . . . . . . . 998 B Fragestunde (Drucksache 7/296) Frage A 1 des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Antwort des Bundesministers Eppler auf die Aufforderung, Demonstrationen gegen den Extremistenerlaß zu organisieren Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . 941 D, 942 A, B, C Pfeifer (CDU/CSU) 942 A Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . 942 B Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . 942 B von Hassel, Vizepräsident . . . 942 C Reddemann (CDU/CSU) 942 C Fragen A 2 und 3 des Abg. Seiters (CDU/ CSU) : Erklärung des Bundesministers Bahr im Deutschlandfunk am 25. Februar 1973 und Abdruck im Bulletin Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . 942 D, 943 B, C Seiters (CDU/CSU) 943 A Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 943 B Mick (CDU/CSU) 943 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 Frage A 4 des Abg. Reddemann (CDU/ CSU) : Vereinbarkeit des „Journalistenerlasses" der DDR-Regierung mit den zwischen dieser und der Bundesregierung abgeschlossenen Abmachungen Freiherr von Wechmar, Staatssekretär (BPA) . 943 C, 944 B, D, 945 A, C, D, 946 A, B, C, D, 947 A, B, C Reddemann (CDU/CSU) 944 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 944 C von Hassel, Vizepräsident . . . 944 D Dr. Marx (CDU/CSU) 945 A Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 945 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . 945 B Wohlrabe (CDU/CSU) 945 B Dr. Abelein (CDU/CSU) 945 D Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 945 D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 946 A Dr. Kreutzmann (SPD) 946 B Dr. Slotta (SPD) . . . . . . . 946 C Pfeffermann (CDU/CSU) 946 D Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) 947 A Baier (CDU/CSU) 947 A Seiters (CDU/CSU) 947 B Dr. Schmude (SPD) 947 C Frage A 119 des Abg. Saxowski (SPD) : Einfuhr von Düngemitteln aus den drei neuen EWG-Mitgliedsländern Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 947 D Frage A 121 des Abg. Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) : Vereinbarkeit der letzten steuer- und finanzpolitischen Beschlüsse der Bundesregierung mit den Erklärungen der Bundesregierung zur Chancengleichheit in den einzelnen Bereichen der Bundesrepublik Deutschland Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 948 A, C, D, 949 A, B, C Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) . 948 B, D Dr. Jobst (CDU/CSU) 948 D Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) 949 A Dr. Warnke (CDU/CSU) 949 B Milz (CDU/CSU) 949 C Frage A 122 des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Kürzung der Investitionszulage und Aufstockung der Investitionszuschüsse aus Mitteln des regionalen Aktionsprogramms Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 949 C, D, 950 A, B Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 949 D, 950 A Dr. Warnke (CDU/CSU) 950 A Fragen A 123 und 124 des Abg. Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. Verteuerung des Haushaltsstromes und des leichten Heizöls Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 950 B, C, D, 951 A, B, C, D, 952 A Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) 950 C, D, 951 B, C Wolfram (SPD) . . . . . 950 D, 951 D Brück (SPD) 951 D Dr. Warnke (CDU/CSU) 952 A Frage A 130 der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Ausschluß der über 60jährigen Selbständigen von der Sondervorschrift des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes zur Anrechnung von beitragslosen Zeiten Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 952 C Frage A 133 des Abg. Rawe (CDU/CSU) : Änderungsbedürftigkeit der rentenversicherungsrechtlichen Regelung betr. Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwen- oder Witwerrente Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 952 D, 953 B Rawe (CDU/CSU) 953 B Fragen A 134 und 135 der Abg. Frau Däubler-Gmelin (SPD) : Sachverständigenkommission zur Erstellung eines Arbeitsgesetzbuchs Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 953 C Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . . 954 B Fragen A 136 und 139 der Abg. Maucher und Dr. Jenninger (CDU/CSU) : Nachteile für Kriegerwitwen durch das Absinken oder Fortfallen des Schadensausgleichsbetrages Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 954 B, C, D Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . . 954 D Weitere Abwicklung der Tagesordnung . 952 B, 954 D, 955 A Baron von Wrangel (CDU/CSU) (zur GO) 955 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 III Wahl der Mitglieder kraft Wahl des Richterwahlausschusses (Drucksache 7/202 [neu]) in Verbindung mit Wahl der Wahlmänner (Drucksache 7/203 [neu]) von Hassel, Vizepräsident . . . 955 A Ergebnis 968 C Aktuelle Stunde „Journalistenerlaß" der DDR Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . . 956 A Dr. Kreutzmann (SPD) 957 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 958 A Franke, Bundesminister (BMB) 959 A, 961 A Frau Funcke, Vizepräsident . . . 961 A Hoppe (FDP) 961 B Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . 962 A Dr. Geßner (SPD) . . . . . . 963 A Flach (FDP) 9G4 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . 964 D Mattick (SPD) 965 C Dr. Gradl (CDU/CSU) 966 B Wehner (SPD) . . . . . . . 967 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 1001 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1003* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 89 und 90 — Drucksache 7/296 — des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Einrichtung kostenfreier Notrufstellen an öffentlichen Münzfernsprechern . . . . . . . . 1003* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen A 93 und 94 — Drucksache 7/296 — des Abg. Dr. Eyrich (CDU/CSU) betr. Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte — Erhöhung der Gebühren . . . 1003* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 137 und 138 — Drucksache 7/296 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) betr. Zahl der Anträge auf vorgezogenes Altersruhegeld in den Monaten Januar und Februar 1973 — Inanspruchnahmequote 1004* A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 140 — Drucksache 7/296 — des Abg. Dr. Jenninger (CDU/ CSU) betr. vorgezogene Erhöhung der Kriegsopferrenten . . . . . . . . . 1004 * C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (EMA) auf die Frage A 141 — Drucksache 7/296 — des Abg. Immer (SPD) betr. fachärztliche Versorgung der ländlichen Bevölkerung . . . . . . . . . . . . 1005* A Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 152 — Drucksache 7/296 — des Abg. Immer (SPD) betr. Belastung der Gemeinden durch die Auflagen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes . . . . . . . 1005* C Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 153 und 154 — Drucksache 7/296 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Angaben im „Spiegel" über Kindesmißhandlungen 1005* D Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 166 — Drucksache 7/296 — des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. Teilnahme von Ärzten aus der DDR an der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie 1006* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 903 20. Sitzung Bonn, den 15. März 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 17. 3. Adams * 17. 3. Dr. Aigner * 17. 3. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 3. Dr. Artzinger * 17. 3. Dr. Bangemann * 17. 3. Behrendt * 16. 3. Blumenfeld * 17. 3. Dr. Burgbacher * 17. 3. Dr. Corterier * 17. 3. Dr. Dollinger * 17. 3. Dr. Erhard 16. 3. Fellermaier * 16. 3. Flämig * 17. 3. Frehsee * 16. 3. Dr. Früh * 17. 3. Gerlach (Emsland) * 17. 3. Härzschel 17. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) 17. 3. Kater * 17. 3. Dr. Klepsch * 17. 3. Krall * 17. 3. Lange * 17. 3. Lautenschlager * 17. 3. Frau Dr. Lepsius 7. 4. Dr. Lohmar 16. 3. Lücker * 17. 3. Dr. Martin 23. 3. Memmel * 17. 3. Mertes (Stuttgart) 17. 3. Müller (Mülheim) * 17. 3. Mursch (Soltau-Harburg) * 17. 3. Frau Dr. Orth * 17. 3. Rosenthal 17. 3. Schmidt (München) * 17. 3. Dr. Schulz (Berlin) * 17. 3. Schwabe * 17. 3. Dr. Schwörer * 17. 3. Seefeld* 16. 3. Springorum * 17. 3. Dr. Starke (Franken) * 17. 3. Walkhoff * 17. 3. Frau Dr. Walz * 16. 3. Frau Will-Feld 31. 3. Dr, Wittmann 16. 3. Wrede 24. 3. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 15. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Fragen A 89 und 90) : Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht An wie vielen öffentlichen Münzfernsprechern, deren es rund 80 000 in Bundesgebiet geben soll, sind inzwischen kostenfreie Notrufstellen eingerichtet worden? Auf welche Weise will die Bundesregierung dafür sorgen, daß die Einrichtung kostenfreier Notrufstellen beschleunigt wird? Mit Notrufmeldern für den münzfreien Notruf sind inzwischen 524 öffentliche Münzfernsprecher ausgerüstet worden. Die Einrichtungen, die den münzfreien Notruf von öffentlichen Münzfernsprechern ermöglichen, sind Bestandteil des von der Deutschen Bundespost entwickelten neuen Notrufsystems. Um den Ländern die Einführung dieses Systems zu erleichtern, hat die Deutsche Bundespost im vorigen Jahr angeboten, die ihr dabei entstehenden Investitionskosten vorzufinanzieren und sie dann über laufende Gebühren zu amortisieren. Außerdem steht die Deutsche Bundespost in enger Verbindung mit dem Vorsitzenden der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder, die für Maßnahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, denen auch die Bereithaltung von Notrufanlagen zugeordnet werden muß, zuständig sind. Wegen der Bedeutung des Notrufs für eine Verbesserung des Rettungswesens hat auch der Herr Bundeskanzler bei seinem Gespräch am 23.2. 1973 mit den Herren Ministerpräsidenten der Länder dieses Problem erörtert und sich dabei für eine schnelle Einführung des neuen Notrufsystems eingesetzt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 14. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Fragen A 93 und 94) : Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte in der Weise, daß eine Erhöhung der Gebühren vorgesehen wird? Ist die Bundesregierung in der Lage, bereits konkrete Angaben über eine evtl. derartige Änderung zu machen? Die Bundesregierung prüft zur Zeit noch, ob es geboten ist, die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung in der Weise zu ändern, daß eine Erhöhung der Gebühren vorgenommen wird. An dieser Untersuchung sind der Deutsche Anwaltsverein, andere Ressorts, das Statistische Bundesamt sowie die Landesjustizverwaltungen beteiligt. Da diese Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, kann ich Ihnen auch noch keine konkrete Angabe darüber machen, ob und in welcher Weise eine Gebührenerhöhung vorgenommen werden wird. Eine Gebührenerhöhung beabsichtigen wir mit dem Ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts, das demnächst den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden wird, vorzunehmen. Es ist vorgesehen, den Betrag von 3 000 DM in § 8 der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, § 14 des Gerichtskostengesetzes und § 30 der Kostenordnung, der vor allem für die nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten Bedeutung hat, auf 4 000 DM zu erhöhen. Hieraus ergeben sich auch höhere Anwaltsgebühren. 1004* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 15. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Fragen A 137 und 138) : Wie hoch ist die Zahl der Anträge auf vorgezogenes Altersruhegeld nach dem derzeit geltenden Recht bei voller Weiterbeschäftigung in den Monaten Januar und Februar 1973 gewesen, und zwar bei sämtlichen Landesversicherungsanstalten und bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte? Hält die Bundesregierung ihre im Zusammenhang mit der Beratung des Vierten Rentenversicherungsänderungsgesetzes im Bundestag am 19. Dezember 1972 gemachten Aussagen aufrecht, wonach die Inanspruchnahmequote statt 70 % bis zu 90 % aller anspruchsberechtigten Arbeitnehmer betragen werde und die gegenwärtige Regelung damit die langfristige finanzielle Solidität der Rentenversicherung gefährde? Nach Mitteilung des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger ist für den Bereich der Arbeiterrentenversicherung noch nicht bekannt, wie hoch die Zahl der Anträge auf — wie Sie formulieren — vorgezogenes Altersruhegeld in den Monaten Januar und Februar 1973 gewesen ist. Ich gehe davon aus, daß Sie Ihre Frage auf Altersruhegelder beziehen, die nach dem Rentenreformgesetz im Rahmen der flexiblen Altersgrenze beantragt werden. Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger hat die ihm angeschlossenen 20 Landesversicherungs- und Sonderanstalten um Auskunft bis zum 16. März 1973 ersucht. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, daß ich vor Eingang der Stellungnahme des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger den ersten Teil Ihrer Frage nicht beantworten kann. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte hat folgende Zahlen mitgeteilt: 1. Im Monat Februar 1973 sind bei der BfA insgesamt 6 519 Anträge im Sinne Ihrer Fragestellung eingegangen, davon 275 Anträge von Bewerbern im Alter von 62 Jahren und 6 244 Anträge von Bewerbern im Alter von 63 bzw. 64 Jahren. 2. Die Antragseingänge des Monats Januar 1973 sind nicht gesondert erfaßt worden. Insgesamt sind im möglichen Antragszeitraum, also von Ende 1972 bis einschließlich Februar 1973, 23 466 Rentenanträge eingegangen, die unter Ihre Fragestellung fallen. Davon wurden 894 Anträge von Bewerbern im Alter von 62 Jahren gestellt — also Schwerbeschädigten und 22 572 Anträge von Versicherten im Alter von 63 und 64 Jahren. Im Hinblick auf die Kürze des Zeitraumes, der seit dem Inkrafttreten der flexiblen Altersgrenze verstrichen ist, kann eine auch nur einigermaßen zuverlässige Schätzung über den tatsächlichen Grad der Inanspruchnahme nicht vorgenommen werden. Dies um so weniger, als noch nicht die Angaben aller Träger der Rentenversicherung vorliegen. Ferner hat die Ablehnung des von der Regierungskoalition eingebrachten Entwurfs eines 4. Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes durch die Mehrheit im Bundesrat verhindert, die für die Beantwortung Ihrer Frage notwendige Stetigkeit des statistischen Bildes zu begünstigen. Deshalb kann der Vergleich der von Ihnen genannten Annahmen und tatsächlichem Verlauf zur Zeit noch nicht vorgenommen werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 15. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Frage A 140) : Warum beabsichtigt die Bundesregierung, die Kriegsopferrenten nicht wie die Sozialrenten schon zum 1. Juli 1973 um 11,35 % zu erhöhen? Die Bundesregierung hat Verständnis dafür, daß der Termin der Dynamisierung in der Kriegsopferversorgung die sozialpolitische Diskussion beschäftigt, und ist sich der damit verbundenen gesellschaftspolitischen Problematik bewußt. Die Frage einer vorgezogenen Anpassung in der Kriegsopferversorgung hat bereits bei der Rentenreform im Jahre 1972 eine Rolle im Hinblick auf die haushaltspolitischen Auswirkungen gespielt. Diese haushaltspolitischen Erwägungen haben auch heute ihr besonderes Gewicht. Ich darf dies anhand einiger Zahlen verdeutlichen: 1. Durch die Einführung der jährlichen Dynamisierung in der Kriegsopferversorgung haben sich gegenüber 1969 die Beschädigtenrenten bis heute um insgesamt 42 % und die Witwenrenten um insgesamt 53 % erhöht. Darüber hinausgehende Erhöhungen ergaben sich für eine Reihe von Fällen noch aus strukturellen Verbesserungen des Leistungsrechts. Das erforderte für den Bund Mehraufwendungen von 1970 bis 1973 von insgesamt 5,8 Milliarden DM. In der Geschichte der Kriegsopferversorgung hat es für die Kriegsbeschädigten und ihre Hinterbliebenen Leistungsverbesserungen in diesem Ausmaß in einem vergleichbaren früheren Zeitraum nicht gegeben. 2. In der laufenden Legislaturperiode ist eine noch stärkere Leistungsentwicklung zu erwarten, weil die Kriegsopferrenten sich im Durchschnitt jährlich um über 10 % erhöhen werden. Das erfordert allein für das Haushaltsjahr 1974 Mehraufwendungen für den Bund von rund 780 Millionen DM, im Laufe der mittelfristigen Finanzplanung für 1974 bis 1977 insgesamt rund 7 Milliarden DM. Der Kriegsopferhaushalt, der 1969 noch 5,9 Milliarden DM umfaßte, wird in diesem Jahre 8,3 Milliarden betragen und bis zum Jahre 1976 auf insgesamt 11,1 Milliarden DM angestiegen sein. 3. Eine auf den 1. Juli vorgezogene Anpassung in der Kriegsopferversorgung würde allein für das Jahr 1973 Mehraufwendungen des Bundes in Höhe von rund 350 Millionen DM erfordern. Für den gesamten Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahre 1976 wären es insgesamt 1,5 Milliarden DM. Ihre Frage kann also von mir nicht isoliert behandelt werden. Sie gehört in den Zusammenhang der Haushaltsberatungen und der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung. Die Bundesregierung wird ihre Verantwortung gegenüber den Kriegsopfern auch in Zukunft beweisen. Sie wird auch weiterhin für eine sozial ge- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 1005* rechte Entwicklung des Kriegsopferrechts Sorge tragen und um eine ausgewogene Gestaltung des Leistungsrechts innerhalb unseres gesamten sozialen Sicherungssystems bemüht sein. Als ersten Schritt in diese Richtung hat die Bundesregierung in dem von ihr beschlossenen Entwurf eines 16. Rentenanpassungsgesetzes vorgesehen, ,daß die Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung jeweils für den Zeitraum von Juli bis Dezember anrechnungsfrei bleiben, so daß diese Rentenerhöhungen den Kriegsopfern voll zugute kommen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 14. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/296 Frage A 141): Welche Maßnahmen sind geplant, damit die fachärztliche Unterversorgung der ländlichen Bevölkerung auf Dauer beseitigt wird? Die von Ihnen angesprochene fachärztliche Versorgung der ländlichen Bevölkerung ist ein Teilaspekt des umfassenderen Problems der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Gebieten und Stadtrandgebieten. Für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung der versicherten Bevölkerung — darauf möchte ich zunächst hinweisen — tragen die Kassenärztlichen Vereinigungen in den einzelnen Ländern die Verantwortung. Die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung hat eine allgemeine Analyse über die ärztliche Versorgung in ländlichen Bereichen und in Stadtrandgebieten in der Bundesrepublik vorgenommen und zugleich auf die Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigungen (z. B. Umsatzgarantien, Darlehen, gezielte Niederlassungsberatung) zum Abbau von Schwierigkeiten hingewiesen. Zusätzlich unterstützen auch die Länder auf verschiedene Weise diese Bemühungen. Darüber hinaus ist die Bundesregierung bestrebt, durch finanzielle Maßnahmen die Niederlassung von Kassenärzten zu begünstigen. Wegen der Einzelheiten darf ich Sie, Herr Kollege, auf die ausführliche schriftliche Antwort der Bundesregierung vom 12. September 1972 auf eine Kleine Anfrage, die sich insbesondere mit der ärztlichen Versorgung in den Zonenrandgebieten befaßt hat, hinweisen (Drucksache VI/ 3787). Die Sachverständigenkommission hat inzwischen in einer Empfehlung Vorschläge zur Verbesserung der Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung in ländlichen Gebieten und in Stadtrandgebieten unterbreitet. Diese Empfehlung ist auch veröffentlicht worden, um den für die Durchführung der kassenärztlichen Versorgung Verantwortlichen Anregungen zu intensiver Ausschöpfung des geltenden Rechts zu geben. Die Bundesregierung wird im übrigen in Zusammenarbeit mit den Ländern erörtern, welche weiteren Schritte unternommen werden können, um die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung auch langfristig zu gewährleisten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 14. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/296 Frage A 152) : Welche Ursachen führen dazu, daß die Gemeinden durch die Auflagen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes stärker belastet werden als vor Inkrafttreten dieses Gesetzes, und wie sollen in Zukunft die Gemeinden davon entlastet werden? Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz haben der Bund ein Drittel, die Länder zwei Drittel des Gesamtaufwands zu tragen. Es obliegt den Ländern zu entscheiden, ob und in welcher Höhe sie die Gemeinden zur Finanzierung mit heranziehen. In den Bundesländern werden hierzu unterschiedliche gesetzliche Regelungen vorbereitet. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen werden die Gemeinden danach insgesamt jedoch nicht stärker belastet als bisher, sondern im Gegenteil entlastet. Dies schließt jedoch nicht aus, daß einzelne Gemeinden, die bisher gemessen am Landesdurchschnitt zu geringe oder keine Beträge für die Krankenhausversorgung ihrer Einwohner aufgebracht haben, in Zukunft zu höheren Zahlungen herangezogen werden. Eine solche Regelung führt zu einer gleichmäßigen Verteilung der Lasten und kann daher nicht als unzumutbare Härte angesehen werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 14. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/296 Fragen A 153 und 154) : Ist nach Auffassung der Bundesregierung die in einem Beitrag im Magazin „Der Spiegel" vom 5. März 1973 dargestellte Einschätzung von Experten, „daß alljährlich mindestens 30 000 Kinder schwer mißhandelt werden", zutreffend? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um Kindesmißhandlungen wirksam entgegenzutreten? Zu Frage A 153: Ich beantworte Ihre Fragen im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz. Nach den Aburteilungsstatistiken des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden sind in den Jahren 1954 bis 1971 jährlich durchschnittlich zwischen 300 und 400 Kindesmißhandlunqen nach § 223 b StGB abgeurteilt worden; davon haben jährlich zwischen 200 und 300 Verfahren zu Verurteilungen geführt. § ist StGB b 223 der Haupttatbestand gegen 223 b StGB t schwerwiegende Kindesmißhandlungen. Nach diesem Tatbestand werden die Obhutspflichtigen bestraft, die Kinder oder Jugendlichen quälen oder roh mißhandeln oder sonst an der Gesundheit schädigen. Daneben gibt es eine Reihe von Tatbeständen, die direkt oder indirekt auch dem Schutz von Kindern oder Jugendlichen dienen. Hervorzuheben ist hier neben den anderen Körperverletzungsdelikten der Tatbestand des § 170 d StGB, der Kinder gegen Gefährdung durch Vernachlässigung von Fürsorge- oder Erziehungspflichtigen schützt. 1006* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 Für 1967 und 1970 sind besondere Statistiken herausgegeben worden, die in umfassender Weise die Taten gegen Kinder ausweisen. Nach diesen Statistiken sind 1 084 (1967) bzw. 1 087 (1970) Männer und Frauen wegen Straftaten, bei denen Kinder Opfer waren, verurteilt worden (Sittlichkeitsdelikte sind ausgenommen). Die Frage, wie hoch die Dunkelziffer ist, ist in der kriminologischen Literatur vielfach erörtert worden. Eine Reihe von Autoren nennen im Zusammenhang mit § 223 b StGB, aber auch mit anderen dem Schutz des Kindes dienenden Tatbeständen, eine „Dunkelziffer" von 95 %. Ob diese in der Literatur bereits vor 10 Jahren genannte Zahl den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, ist schwer nachzuprüfen. Bei den angegebenen Zahlen handelt es sich um grobe Schätzungen, was sich schon daraus ergibt, daß die genannten Zahlen in der Literatur auf unterschiedliche Bezugspunkte zurückgreifen. Als Bezugspunkte werden genannt: Aburteilungen vor Gericht, strafrechtliche Verfolgung; zur Kenntnis der Behörden gelangte Fälle. Die vom „Spiegel" in der Ausgabe vom 5. März genannte Zahl von 30 000 Fällen hat als Bezugspunkt, von dem aus die theoretische Ziffer errechnet wurde, offensichtlich die Polizeiliche Kriminalstatistik von 1971, welche die zur Kenntnisnahme der Polizeibehörden gelangten Fälle nennt. Zu Frage A 154: Bereits in ihrer Antwort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Haack in der Sitzung am 22. April 1970 hat die Bundesregierung ausgeführt, daß Kindesmißhandlungen in vielen Fällen nicht in der Persönlichkeitsstruktur des Elternteils, sondern in sozialen Notständen verschiedener Art begründet sind: Unzureichende Wohnverhältnisse, Doppelbelastung der Mutter durch Beruf und Kindererziehung und Störungen des Ehelebens. Ziel aller Maßnahmen muß dann die Behebung der sozialen Notlage oder die Wiederherstellung der gestörten Familienbeziehungen sein. Da unerwünschte Kinder die Hauptleittragenden unter den Opfern sind, ist eine vernünftige Familienplanung durch die Elternbildung zu unterstützen. Die Einrichtung von Kindertagesstätten muß in Fortsetzung der bisherigen Bemühungen noch stärker gefördert werden. Bei der Überwindung von Aggressionshaltungen kommt der Erziehungs- und Eheberatung eine bedeutende Rolle zu. Über den Stand der Erziehungsberatung hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage betr. die Situation der Jugendhilfe in der Bundesrepublik Deutschland eingehend am 22.2. 1972 — Drucksache VI/3175 — berichtet. Zahl und Leistungsfähigkeit der Erziehungsberatungsstellen sollten gesteigert und eine bessere regionale Streuung erreicht werden. Die obersten Landesjugendbehörden haben inzwischen Richtlinien für eine Neuordnung der Erziehungsberatung erarbeitet, die in Kürze verabschiedet werden soll. Im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen kommt es vor allem darauf an, das Verantwortungsbewußtsein der Öffentlichkeit wachzurufen. Hier liegen wichtige Aufgaben der Jugendämter und der Kinderschutzorganisationen, aber auch der Massenmedien. Wird das Wohl des Kindes durch die Eltern gefährdet, so kann das Vormundschaftsgericht nach § 1666 BGB eingreifen und erforderlichenfalls das Kind von den Eltern trennen. Eltern, die in dieser Hinsicht auffällig geworden sind, unterliegen der Kontrolle des Jugendamts und des Vormundschaftsgerichts. Der Bundesminister der Justiz hat entsprechend den Forderungen der Jugendhilfe in einem Entwurf zur Neuregelung des elterlichen Sorgerechts vorgesehen, das Eingreifen des Gerichts nicht mehr von der Feststellung eines schuldhaften Versagens der Eltern abhängig zu machen, wenn eine objektive Beeinträchtigung des Kindeswohls vorliegt. Die Möglichkeit des beschuldigten Elternteils und seines Ehegatten, die Wahrheitsfindung im Strafprozeß durch Verweigerung der Aussagegenehmigung für das Kind oder seiner körperlichen Untersuchung zu erschweren, soll nach den Vorschlägen des dem Parlament vorliegenden Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts — es handelt sich um die Bundesrats-Drucksache 117/73 — künftig beseitigt werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 14. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Frage A 166) : Treffen Meldungen zu, wonach bei der Zweiten Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie in Bad Nauheim vom 15. bis 17. Februar 1973 die Teilnehmer der DDR geschlossen kurzfristig absagten, und ist die Bundesregierung bereit, bei der DDR vorstellig zu werden und den Grund für die geschlossene Absage zu erfragen? Laut Telegramm des 1. Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie, Prof. Rodewald, wurde den Ärzten aus der DDR keine Möglichkeit zur Teilnahme an der diesjährigen Jahrestagung in Bad Nauheim vom 15. bis 17. 2. 1973 gegeben. Die Absage erfolgte ohne Angabe von Gründen. Die Bundesregierung ist bereit, alle ihr gebotenen Möglichkeiten zu nutzen, um auch im Einzelfalle wie diesem zu der vereinbarten praktischen Zusammenarbeit zu gelangen und unerwartete Absagen für die Zukunft auszuschließen. Sie wird im Rahmen der nach Art. 7 des Grundvertrages vorgesehenen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und der Gesundheit bestrebt sein, auch die Frage der Teilnahme von Wissenschaftlern an Veranstaltungen im jeweiligen anderen deutschen Staat grundsätzlich zu regeln. Ich darf hierzu auf das Zusatzprotokoll zum Grundvertrag verweisen, in dem es unter Nr. 2 heißt: „Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik bekunden ihren Willen, zum beiderseitigen Nutzen die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik zu entwikkeln und die hierzu erforderlichen Verträge abzuschließen."
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Georg Schachtschabel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zweitens. Jetzt kommen wir zu dem eigentlichen Punkt. Die Bundesregierung hat sich nicht nur deutlich, wie ich eben demonstriert habe, für das Ziel der Geldwertstabilität ausgesprochen, sondern — das ist heute morgen moniert worden — sie hat auch gehandelt. Es war zwar gesagt worden, wir müßten da etwas zugeben, sie habe aber nicht ausreichend gehandelt. Meine Damen und Herren, sie hat gehandelt: währungspolitisch zur Sicherung der außenwirtschaftlichen Flanke — darüber haben wir in den letzten Tagen



    Dr. Schachtschabel
    nicht nur aus der Presse erfahren, sondern auch von dieser Stelle aus sehr viel gehört —, aber auch binnenwirtschaftlich, konjunkturpolitisch mit einem Paket von wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen.
    Wir müssen Ihnen noch einmal entgegenhalten: ausschlaggebendes Ziel ist es eben gerade, eine wirksame Reduktion der monetären Nachfrage zu erreichen, und dies nicht nur dadurch, daß allein die öffentlichen Hände mit ihrem Einfluß auf die Nachfrage in die Verantwortung genommen werden. Auch der private Bereich hat dazu seinen Beitrag zu leisten. Darüber ist in den entsprechenden Unterlagen, die hier zur Diskussion anstehen, viel zu lesen.
    Ich darf interpretieren, was in diesem wirtschafts- und finanzpolitischen Paket vorgesehen ist. Es soll zweigleisig vorgegangen werden, indem einerseits die Ausgabenexpansion der öffentlichen Hand auf die voraussichtliche Zunahme des nominalen Bruttosozialprodukts beschränkt und andererseits Kaufkraft mit einem Bündel von Maßnahmen sowie durch restriktive Geld- und Kreditpolitik seitens der Deutschen Bundesbank abgeschöpft wird. Zugleich werden die Länder aufgefordert, ihre für 1973 geplanten Ausgaben wie der Bund an der erwarteten Zuwachsrate des Bruttosozialprodukts zu orientieren. Problematisch ist natürlich, daß der Spielraum für Kürzungen auf der Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte nicht sehr groß ist. Dies betrifft die Personalausgaben, die Sachausgaben und in bestimmtem Umfange auch die Investitionen. Zugleich — darüber sind wir uns hier alle im klaren — müssen die Maßnahmen der öffentlichen Hände durch eine entsprechende Preis- und Lohnpolitik unterstützt werden. Die bisherigen Tarifabschlüsse zeigen ja gerade das Bemühen der Tarifpartner, trotz aller Schwierigkeiten den stabilitätspolitischen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Es ist auch gut, daß die Bundesregierung in ihrer Jahresprojektion von einer Steigerung der Bruttoeinkommen der Unselbständigen ausgegangen ist und dabei eine Zahl fixiert hat. Im Bereich der Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen wird ein Anstieg in ähnlicher Höhe erwartet.

    (Aha! bei der CDU/CSU.)

    Als weiteres wichtiges wirtschaftspolitisches Anliegen nennt die Bundesregierung unter stabilitätspolitischen Aspekten eine baldige Verabschiedung der Kartellgesetznovelle, Wir wären auch da sehr viel weiter, wenn die Verhältnisse in der vergangenen Legislaturperiode andere gewesen wären. Auch sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft eine verstärkte wirtschaftspolitische Koordination zu erzielen. In diesem Zusammenhang weist die Regierung erneut auf den vorgesehenen Gleichschritt der Entwicklung von Wirtschafts- und Währungsunion in der Europäischen Gemeinschaft hin. Die jetzigen währungspolitischen Beschlüsse bestätigen die Richtigkeit der Konzeption der Bundesregierung.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Aber keine Parallelität!)

    Lassen Sie mich noch zu einigen wenigen Punkten Stellung nehmen, die heute morgen angeklungen sind und auf die, wie ich meine, unmittelbar eine Antwort erfolgen sollte.
    Drittens. Erinnern Sie sich — ich muß das so ausführen —, daß die Zuwachsrate des Geldvolumens im Jahre 1973, so die Bundesregierung, deutlich reduziert werden soll. Die Bundesregierung drängte aus diesem Grunde auf eine Erweiterung des Ermächtigungsrahmens für das Bardepot bis auf 100 %.
    Nun ist heute morgen so unversehens eine Zinsausgleichsteuer erwähnt worden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Unversehens?)

    Man tat so ein bißchen, als ob man das in den Raum stellen könnte, ohne das näher begründen zu müssen. Da ist es doch wohl ratsam, zu dieser Zinsausgleichsteuer ein paar Worte zu sagen. Die Vertreter der Opposition, die zu dieser Zeit im Wirtschaftsausschuß tätig gewesen sind, werden sich daran erinnern, daß wir eine ganze Klaviatur von Maßnahmen im Gespräch mit den Vertretern des Bundeswirtschafts- und Finanzministers durchgearbeitet haben, darunter auch die Zinsausgleichsteuer. Wir haben aber die Zinausgleichsteuer mit Recht verworfen.

    (Abg. Dr. Müller-Hermann: Machen Sie mal ein gemeinsames Seminar an der gemeinsamen Universität!)

    Wir haben dafür das Bardepotgesetz bevorzugt. Man kann doch nun nicht aus irgendeiner Pressemeldung erneut wieder einen Gedanken oder eine Überlegung, die dann Zinsausgleichsteuer heißt, hier einfach aufgreifen und sagen: „Das hättet ihr machen müssen."
    Ich will jetzt nicht auf diese Zinsausgleichsteuer eingehen. Aber zu überprüfen wäre zumindest, ob bei der Zinsausgleichsteuer, die sämtliche Kapitaltransaktionen erfaßt — im Gegensatz zum Bardepotgesetz, das nur die Kapitaltransaktionen der Nichtbanken erfaßt —, nicht eben doch letztlich ein verstärkter, ein größerer administrativer Apparat benötigt wird. Ich stelle das als Frage hin.
    Eine zweite Überlegung ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung. Kann denn nicht mit einer Zinsausgleichsteuer etwa die Selbstfinanzierungsquote nach oben getrieben werden? Das ist eine Frage, die ich aufgeworfen habe. Man kann nicht einfach ein Konzept andeuten und es ohne Überprüfung zur Diskussion stellen. Es ging da heute so ein bißchen hin und her, als ob man hier, ich möchte sagen, mit großen Ideen aufwarten könnte, mit Ideen, auf die offenbar, wie da gesagt worden ist, noch niemand gekommen sei. So ist es nicht. Wir haben noch sehr viel mehr durchexerziert. Wir haben noch sehr viel mehr durchgeprüft, um uns endlich dann für das Bardepotgesetz zu entscheiden, auf das ich im einzelnen jetzt nicht weiter eingehen möchte.
    Aber eines darf ich vielleicht noch sagen, weil es mir wichtig erscheint, daß man in dieser Hinsicht doch auch einmal ein Wort eines anderen Finanzpolitikers außerhalb dieses Bundestages an-



    Dr. Schachtschabel
    hört. Denn ich komme da auf die Begrenzung des Bundesetats auf 120,4 Miliarden DM, also Zuwachs 10,5 %, bei einer Nettokreditaufnahme in Höhe von 4 Milliarden DM. Sie kennen die Dinge. Auch hier hat die Bundesregierung mit dieser Maßnahme ihre ernste Bereitschaft zur Bekämpfung der Preissteigerung dokumentiert. Die Beschränkung der effektiven monetären Nachfrage erfolgt bei Ausgabenkürzung des Staates unmittelbar. Jeder weiß aber, daß die Möglichkeiten der öffentlichen Hand begrenzt sind. Denn bestehen längerfristige inflatorische Gefahren und setzt der Staat die Ausgabenpolitik zur Konjunktursteuerung ein, so entsteht ein Ungleichgewicht zwischen dem privaten und dem öffentlichen Bereich.
    Und nun zitiere ich einen Finanzwissenschaftler — wir wollen die Theoretiker nicht ganz so abfällig behandeln, wie das gelegentlich geschieht —, ich zitiere den Finanztheoretiker und meinen Kollegen W. Albers. Es heißt in einer Veröffentlichung von ihm wörtlich:
    Eine längerfristige Restriktionspolitik zu Lasten öffentlicher Ausgaben geht einseitig zu Lasten der Infrastruktur, da die Ausgaben des Staates für Konsumgüter und Dienste überwiegend gesetzlich oder rechtlich festgelegt sind, so daß sie kurzfristig nur bedingt den konjunkturellen Erfordernissen angepaßt werden können.
    Aber, meine Damen und Herren, vergessen wir dabei doch nicht, daß das Hauptgewicht auf einigen weiteren Maßnahmen liegt, die vor allen Dingen auch die private Nachfrage treffen, und daß damit eine Wirksamkeit erreicht werden kann. Ich erwähne nur die Stabilitätsanleihe, die offenbar in der ersten Tranche sehr gut angekommen ist. Das ist doch auch ein Beweis dafür, daß diese Maßnahmen der Bundesregierung in der Öffentlichkeit richtig aufgenommen werden. Natürlich — das bestreiten wir in keiner Weise —: quantitativ fällt sie am stärksten ins Gewicht. Sie ist ein, wie der Herr Bundeswirtschaftsminister gesagt hat, in hohem Maße marktkonformes Mittel. Sie sind doch von der Opposition immer gerade dafür, marktkonforme Mittel anzuwenden. Die Stabilitätsanleihe ist nun einmal so ein Mittel und dann ist heute morgen so getan worden, als ob das alles in den Mülleimer geworfen werden müßte. Nun, sicherlich wird, das geben wir zu, diese Anleihe nicht Kaufkraft in gleicher Höhe neutralisieren. Wohl aber schränkt sie — und das ist doch das Entscheidende, und darauf ist auch heute morgen aus berufenem Munde hingewiesen worden den Liquiditätsspielraum für private und öffentliche Nachfrage, also auch von Ländern und Kommunen, ein. Die Stillegung der Mittel bei der Notenbank gewährleistet ihre völlige liquiditätspolitische Neutralisierung.
    Ich könnte auch noch auf die übrigen Maßnahmen mit einigen kurzen Bemerkungen eingehen, damit erst einmal verdeutlicht wird, um was es eigentlich geht. Aber die Zeit drängt, und deswegen darf ich gleich — zum Abschluß — auf einen letzten Punkt kommen.
    Es ist — das möchte ich unter Punkt 4 meiner Darlegungen anführen in einigen Ausführungen darauf abgehoben worden, man sollte an eine Änderung des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes denken. Diese Anregung ist keineswegs neu. Ich nehme es niemandem übel, wenn er die Protokolle aus der letzten Legislaturperiode nicht nachliest, vielleicht weil er zu wenig Zeit hat. Ich kann auch nicht verlangen, daß er sie nachliest. Es ist aber an dieser Stelle schon früher sehr deutlich gesagt worden, daß man auch an eine Novellierung des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes denkt, und zwar nicht nur an eine Novellierung, eine Verbesserung, eine Ergänzung, eine Weiterführung oder Fortschreibung des Instrumentariums der Zentralnotenbank. Nein, nein, meine Damen und Herren! Wir haben hier sehr offen und sehr deutlich darüber gesprochen, und diese Anregung hat, wie ich schon sagte, dazu geführt, daß wir uns auch selber einige Gedanken darüber gemacht haben. Es liegen sogar gedruckte Äußerungen darüber vor, die man eigentlich kennen sollte. Besonders dann, wenn man sie den interessierten Politikern oder Wissenschaftlern zugeschickt hat, müßte man eigentlich erwarten können, daß sie ein paar Minuten Zeit finden, sich auch mit den Grundlagen zu befassen, die in meiner Fraktion und in unserer Koalitionsfraktion Grundlage und Unterlage dafür sein werden, diese Dinge zeitadäquat zu entwickeln und voranzutreiben. Da brauchen wir nicht erst jemand zur Belehrung hierher zu bestellen, sondern das machen wir laufend und arbeiten wir entsprechend durch.
    Aber, meine Damen und Herren — lassen Sie mich darauf noch einmal abheben —, es ist in diesen Ausführungen, die wir mit den Vertretern der zuständigen Ministerien abgestimmt haben, auch sehr deutlich geworden, inwieweit etwa — das alles steht darin — eine Einbeziehung der Gemeinden in die Konjunkturausgleichsrücklage möglich ist. Ich sage das nur als Beispiel, von anderen Vorschlägen und Überlegungen ganz zu schweigen.
    Ich darf dazu noch folgendes bemerken. Sie können sicher sein, daß diese und viele andere Ausführungen, wenn es für ratsam und richtig befunden wird, zur Grundlage eingehender Erörterungen gemacht werden, denn auch wir wollen — darüber besteht gar kein Zweifel — die Instrumente für die Konjunkturpolitik verbessern, wir wollen sie wirksamer machen, wir wollen sie so gestalten, daß sie griffig sind und dort, wo sie noch nicht ganz so gewirkt haben, wie wir es uns vorstellen, auch in entsprechender Form eingesetzt werden, damit wir Erfolge erzielen können.
    Aber, meine Damen und Herren — ich darf das ohne Polemik sagen; diejenigen, die sich getroffen fühlen, mögen mir das nicht übelnehmen —, es ist nach meiner Auffassung schlechthin billig und regelrecht primitiv, wenn gesagt wird, der Bundesregierung oder auch den Regierungsfraktionen fehle es an einem Konzept. Nun, wir tun nicht so, ich möchte fast sagen, naßforsch, als ob wir alles wüßten und könnten, und wir tun auch nicht so, als ob andere, wie es uns heute gelegentlich entgegengehalten worden ist, keine Ahnung von diesen Dingen hätten.



    Dr. Schachtschabel
    Wir haben dazu ja heute morgen einiges gehört. Wir arbeiten vielmehr sehr sorgfältig und gediegen, wir überprüfen und verbessern und vermeiden Rechthaberei. Denn wir wollen, sofern Sie dazu bereit sind, auch mit Ihnen über eine ganze Reihe von Problemen ernsthaft sprechen, aber dann auch wirklich ernsthaft und nicht mit dem Ergebnis, daß wir immer wieder in eine Konfrontation geraten. Unser Anliegen — das haben auch Sie gesagt — ist vielmehr ein gemeinsames Bemühen um eine wirkungsvolle Konjunkturpolitik mit Ausrichtung auf das Ziel, Stabilität zu erreichen. Dazu, meine Damen und Herren — das ist von Ihnen auch in einem anderen Zusammenhang deutlich gemacht worden; ich habe es zwar nicht heute morgen, aber gelegentlich doch gehört —, sind wir ganz gewiß bereit. Denn uns geht es nicht nur darum, eine Stabilitätspolitik zu konzipieren und durchzuführen — wir vertreten sie, wir sind dabei, sie wirksam einzusetzen —, sondern wir würden uns auch freuen, wenn Sie bereit wären, mit uns über die Maßnahmen, die getroffen worden sind, nicht wie heute morgen, sondern in Sachlichkeit, in Ruhe und mit Bedachtsamkeit, zu sprechen.
    Lassen Sie mich mit der Bemerkung schließen —sie richtet sich an ganz bestimmte Adressaten —: Mit uns kann man diskutieren. Es wäre schön, wenn auch die Opposition dazu einen konkreten Beitrag leistete. Davon haben wir aber, von einigen müden Ansätzen abgesehen, heute morgen, bis zur Stunde und auch in der Öffentlichkeit nichts gehört.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Kirst.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Victor Kirst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Obwohl das heute morgen von den Sprechern der Opposition kritisiert worden ist, möchte auch ich mit einem Wort des Lobes über den Jahreswirtschaftsbericht beginnen, und zwar einem Wort des Lobes über den Realismus, durch den er sich auszeichnet, und zwar insbesondere in den Punkten, auf die auch der Herr Minister heute morgen hingewiesen hat und die ich stichwortartig wiederholen möchte. Ich meine den Realismus in bezug auf die Grenzen des Machbaren, die Grenzen des Quantifizierbaren und die Grenzen des Vorhersehbaren. Das scheint mir eine ganz entscheidende und wichtige Feststellung zu sein. Gestatten Sie mir, daß ich dies auch als die Sprache der FDP ansehe, und zwar gilt dies nicht nur heute, sondern genauso gestern und morgen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, der Grund liegt letzten Endes darin, daß die FDP das historisch größte Verdienst daran gehabt hat, daß gleich nach dem Kriege und der Nachkriegszeit im Jahre 1948 der Durchbruch zur sozialen Marktwirtschaft für dieses Land, das damals noch in drei Zonen aufgeteilt war, erreicht werden konnte. Wir sind uns deshalb wahrscheinlich auch immer am besten der Möglichkeiten und der Grenzen einer solchen von uns bejahten Ordnung bewußt gewesen.
    Dieser Realismus — das hat der Vormittag bewiesen; es wäre schön, wenn uns die kommenden
    Sprecher der Opposition am späten Abend eines Besseren belehrten — fehlt der Opposition. Ich finde dafür nur die Erklärung — nach dem, was wir heute nachmittag erlebt haben, formuliere ich das jetzt so —, daß die Opposition in diesem Hohen Hause auch die Konjunkturpolitik mit Parteipolitik verwechselt.
    Ich möchte gern eine kurze Verbindung der heutigen Debatte zu der Debatte über die Regierungserklärung im Januar dieses Jahres herstellen, und zwar anknüpfend an die Auseinandersetzung zwischen dem Herrn Bundeskanzler und dem Kollegen Strauß über die Prioritäten der Instrumente, der Mittel der Konjunktur- oder — konkreter — der Stabilitätspolitik. Der Herr Bundeskanzler hatte damals in der Regierungserklärung die Geld- und Kreditpolitik an erster Stelle genannt, dann die Haushaltspolitik und dann die Wirtschaft. Herr Kollege Strauß hatte daran eine Reihe von kritischen Passagen geknüpft und für sich und seine Freunde die absolute Priorität für die Haushaltspolitik als Instrument der Stabilitätspolitik gefordert, reklamiert, oder wie immer wir es formulieren wollen. Ähnliches haben wir ja auch heute wieder von den Sprechern der Opposition gehört. Auf ihre Ausführungen, verehrter Kollege Zeitel, komme ich gleich zurück.
    Wir sind demgegenüber der Meinung, daß es absolut richtig ist, bei der Ordnung der Prioritäten dieser Instrumente die Geld- und Kreditpolitik mit weitem Abstand an die erste Stelle zu setzen. Das ist, nebenbei gesagt, marktkonform, systemimmanent oder wie immer wir es bezeichnen wollen, denn die Geld- und Kreditpolitik bestimmt ja letzten Endes die entscheidende Größe, nämlich die Größe der Nachfrage. Konjunkturpolitisch ist es doch wirklich gleich, wer die Nachfrage ausübt. Entscheidend ist immer die Größe der Nachfrage. Das war eine richtige Feststellung des Kollegen Strauß in seiner ja auch im übrigen beeindruckenden Rede im Januar 1973 bei der Debatte über die Regierungserklärung. Über diese Feststellung habe ich mich sehr gefreut. Die Hoffnungen, die sich an diese Feststellung des Kollegen Strauß damals geknüpft haben oder knüpfen konnten, haben sich natürlich nicht erfüllt. Das hat auch heute wieder die Debatte, das hat der Beitrag des Kollegen Narjes und besonders ausgeprägt natürlich der Beitrag des Kollegen Zeitel erwiesen.
    Im übrigen — ich will auf die Währungspolitik
    hier nicht weiter eingehen — hat natürlich alles das,
    was wir währungspolitisch erlebt haben, diese Priorität der Geld- und Kreditpolitik auch unterstrichen. Die Grenzen der autonomen Geld- und Kreditpolitik haben wir dabei sicherlich auch erkennen können.
    Wenn ich das, was hier heute morgen kritisch gesagt worden ist, betrachte, dann muß ich feststellen, daß das in der Sache zum Teil natürlich gar nicht falsch ist. Nur ist es eine Kritik am falschen Ort, an die falsche Adresse. Von dem, was darüber gesagt worden ist, was in Europa besser sein könnte, hätte ein Teil nicht hier gesagt werden sollen, weil das, was hier kritisch gesagt wird, natürlich als Kritik an der Regierung verstanden wird; das ist ja auch Ihr Ziel. Das kann man sagen, wo es in Europa ge-



    Kirst
    sagt werden sollte. Das gehört in die europäischen Gremien.
    Im übrigen habe ich manchmal den Eindruck, daß die CDU der Auffassung ist oder andere der Auffassung werden lassen will, wir könnten hier in Europa bestimmen, wir könnten unseren Partnern innerhalb und außerhalb der EWG irgend etwas diktieren. Das können und wollen wir auch gar nicht. Wir können immer nur auf die Überzeugungskraft unserer Argumente bauen und müssen dabei einkalkulieren, daß die anderen genauso wie wir dabei berechtigte Interessen zu vertreten haben.
    Wie gesagt, für uns steht die Kredit- und Geldpolitik in ihrer Bedeutung als konjunkturpolitisches Instrumentarium ganz klar an erster Stelle. Dann kommt natürlich erst einmal die Wirtschaft selbst. Das habe ich hier drei Jahre lang zum Ausdruck gebracht.