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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 20. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 Inhalt: Beratung des Jahresgutachtens 1972 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache 7/2) in Verbindung mit Beratung des Jahreswirtschaftsberichts 1973 der Bundesregierung (Drucksache 7/225) Dr. Friderichs, Bundesminister (BMW) 903 B Dr. Narjes (CDU/CSU) 909 D Brandt, Bundeskanzler 917 D Strauß (CDU/CSU) 920 A Dr. Ehrenberg (SPD) 924 B Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . 929 D Dr. Zeitel (CDU/CSU) 936 A Dr. Schachtschabel (SPD) . . . . 969 B Kirst (FDP) 973 B Schmidt, Bundesminister (BMF) . 977 A Pieroth (CDU/CSU) 980 A Rapp (Göppingen) (SPD) . . . . 984 D Dr. Warnke (CDU/CSU) 987 C Dr. Lauritzen, Bundesminister (BMV) 990 D Dr. Wendig (FDP) 992 B Höcherl (CDU/CSU) 994 A Vogt (CDU/CSU) 995 D Gewandt (CDU/CSU) 996 B Wurbs (FDP) . . . . . . . . 998 B Fragestunde (Drucksache 7/296) Frage A 1 des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Antwort des Bundesministers Eppler auf die Aufforderung, Demonstrationen gegen den Extremistenerlaß zu organisieren Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . 941 D, 942 A, B, C Pfeifer (CDU/CSU) 942 A Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . 942 B Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . 942 B von Hassel, Vizepräsident . . . 942 C Reddemann (CDU/CSU) 942 C Fragen A 2 und 3 des Abg. Seiters (CDU/ CSU) : Erklärung des Bundesministers Bahr im Deutschlandfunk am 25. Februar 1973 und Abdruck im Bulletin Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . 942 D, 943 B, C Seiters (CDU/CSU) 943 A Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 943 B Mick (CDU/CSU) 943 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 Frage A 4 des Abg. Reddemann (CDU/ CSU) : Vereinbarkeit des „Journalistenerlasses" der DDR-Regierung mit den zwischen dieser und der Bundesregierung abgeschlossenen Abmachungen Freiherr von Wechmar, Staatssekretär (BPA) . 943 C, 944 B, D, 945 A, C, D, 946 A, B, C, D, 947 A, B, C Reddemann (CDU/CSU) 944 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 944 C von Hassel, Vizepräsident . . . 944 D Dr. Marx (CDU/CSU) 945 A Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 945 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . 945 B Wohlrabe (CDU/CSU) 945 B Dr. Abelein (CDU/CSU) 945 D Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 945 D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 946 A Dr. Kreutzmann (SPD) 946 B Dr. Slotta (SPD) . . . . . . . 946 C Pfeffermann (CDU/CSU) 946 D Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) 947 A Baier (CDU/CSU) 947 A Seiters (CDU/CSU) 947 B Dr. Schmude (SPD) 947 C Frage A 119 des Abg. Saxowski (SPD) : Einfuhr von Düngemitteln aus den drei neuen EWG-Mitgliedsländern Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 947 D Frage A 121 des Abg. Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) : Vereinbarkeit der letzten steuer- und finanzpolitischen Beschlüsse der Bundesregierung mit den Erklärungen der Bundesregierung zur Chancengleichheit in den einzelnen Bereichen der Bundesrepublik Deutschland Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 948 A, C, D, 949 A, B, C Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) . 948 B, D Dr. Jobst (CDU/CSU) 948 D Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) 949 A Dr. Warnke (CDU/CSU) 949 B Milz (CDU/CSU) 949 C Frage A 122 des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Kürzung der Investitionszulage und Aufstockung der Investitionszuschüsse aus Mitteln des regionalen Aktionsprogramms Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 949 C, D, 950 A, B Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 949 D, 950 A Dr. Warnke (CDU/CSU) 950 A Fragen A 123 und 124 des Abg. Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. Verteuerung des Haushaltsstromes und des leichten Heizöls Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 950 B, C, D, 951 A, B, C, D, 952 A Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) 950 C, D, 951 B, C Wolfram (SPD) . . . . . 950 D, 951 D Brück (SPD) 951 D Dr. Warnke (CDU/CSU) 952 A Frage A 130 der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Ausschluß der über 60jährigen Selbständigen von der Sondervorschrift des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes zur Anrechnung von beitragslosen Zeiten Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 952 C Frage A 133 des Abg. Rawe (CDU/CSU) : Änderungsbedürftigkeit der rentenversicherungsrechtlichen Regelung betr. Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwen- oder Witwerrente Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 952 D, 953 B Rawe (CDU/CSU) 953 B Fragen A 134 und 135 der Abg. Frau Däubler-Gmelin (SPD) : Sachverständigenkommission zur Erstellung eines Arbeitsgesetzbuchs Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 953 C Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . . 954 B Fragen A 136 und 139 der Abg. Maucher und Dr. Jenninger (CDU/CSU) : Nachteile für Kriegerwitwen durch das Absinken oder Fortfallen des Schadensausgleichsbetrages Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 954 B, C, D Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . . 954 D Weitere Abwicklung der Tagesordnung . 952 B, 954 D, 955 A Baron von Wrangel (CDU/CSU) (zur GO) 955 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 III Wahl der Mitglieder kraft Wahl des Richterwahlausschusses (Drucksache 7/202 [neu]) in Verbindung mit Wahl der Wahlmänner (Drucksache 7/203 [neu]) von Hassel, Vizepräsident . . . 955 A Ergebnis 968 C Aktuelle Stunde „Journalistenerlaß" der DDR Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . . 956 A Dr. Kreutzmann (SPD) 957 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 958 A Franke, Bundesminister (BMB) 959 A, 961 A Frau Funcke, Vizepräsident . . . 961 A Hoppe (FDP) 961 B Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . 962 A Dr. Geßner (SPD) . . . . . . 963 A Flach (FDP) 9G4 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . 964 D Mattick (SPD) 965 C Dr. Gradl (CDU/CSU) 966 B Wehner (SPD) . . . . . . . 967 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 1001 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1003* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 89 und 90 — Drucksache 7/296 — des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Einrichtung kostenfreier Notrufstellen an öffentlichen Münzfernsprechern . . . . . . . . 1003* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen A 93 und 94 — Drucksache 7/296 — des Abg. Dr. Eyrich (CDU/CSU) betr. Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte — Erhöhung der Gebühren . . . 1003* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 137 und 138 — Drucksache 7/296 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) betr. Zahl der Anträge auf vorgezogenes Altersruhegeld in den Monaten Januar und Februar 1973 — Inanspruchnahmequote 1004* A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 140 — Drucksache 7/296 — des Abg. Dr. Jenninger (CDU/ CSU) betr. vorgezogene Erhöhung der Kriegsopferrenten . . . . . . . . . 1004 * C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (EMA) auf die Frage A 141 — Drucksache 7/296 — des Abg. Immer (SPD) betr. fachärztliche Versorgung der ländlichen Bevölkerung . . . . . . . . . . . . 1005* A Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 152 — Drucksache 7/296 — des Abg. Immer (SPD) betr. Belastung der Gemeinden durch die Auflagen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes . . . . . . . 1005* C Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 153 und 154 — Drucksache 7/296 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Angaben im „Spiegel" über Kindesmißhandlungen 1005* D Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 166 — Drucksache 7/296 — des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. Teilnahme von Ärzten aus der DDR an der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie 1006* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 903 20. Sitzung Bonn, den 15. März 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 17. 3. Adams * 17. 3. Dr. Aigner * 17. 3. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 3. Dr. Artzinger * 17. 3. Dr. Bangemann * 17. 3. Behrendt * 16. 3. Blumenfeld * 17. 3. Dr. Burgbacher * 17. 3. Dr. Corterier * 17. 3. Dr. Dollinger * 17. 3. Dr. Erhard 16. 3. Fellermaier * 16. 3. Flämig * 17. 3. Frehsee * 16. 3. Dr. Früh * 17. 3. Gerlach (Emsland) * 17. 3. Härzschel 17. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) 17. 3. Kater * 17. 3. Dr. Klepsch * 17. 3. Krall * 17. 3. Lange * 17. 3. Lautenschlager * 17. 3. Frau Dr. Lepsius 7. 4. Dr. Lohmar 16. 3. Lücker * 17. 3. Dr. Martin 23. 3. Memmel * 17. 3. Mertes (Stuttgart) 17. 3. Müller (Mülheim) * 17. 3. Mursch (Soltau-Harburg) * 17. 3. Frau Dr. Orth * 17. 3. Rosenthal 17. 3. Schmidt (München) * 17. 3. Dr. Schulz (Berlin) * 17. 3. Schwabe * 17. 3. Dr. Schwörer * 17. 3. Seefeld* 16. 3. Springorum * 17. 3. Dr. Starke (Franken) * 17. 3. Walkhoff * 17. 3. Frau Dr. Walz * 16. 3. Frau Will-Feld 31. 3. Dr, Wittmann 16. 3. Wrede 24. 3. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 15. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Fragen A 89 und 90) : Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht An wie vielen öffentlichen Münzfernsprechern, deren es rund 80 000 in Bundesgebiet geben soll, sind inzwischen kostenfreie Notrufstellen eingerichtet worden? Auf welche Weise will die Bundesregierung dafür sorgen, daß die Einrichtung kostenfreier Notrufstellen beschleunigt wird? Mit Notrufmeldern für den münzfreien Notruf sind inzwischen 524 öffentliche Münzfernsprecher ausgerüstet worden. Die Einrichtungen, die den münzfreien Notruf von öffentlichen Münzfernsprechern ermöglichen, sind Bestandteil des von der Deutschen Bundespost entwickelten neuen Notrufsystems. Um den Ländern die Einführung dieses Systems zu erleichtern, hat die Deutsche Bundespost im vorigen Jahr angeboten, die ihr dabei entstehenden Investitionskosten vorzufinanzieren und sie dann über laufende Gebühren zu amortisieren. Außerdem steht die Deutsche Bundespost in enger Verbindung mit dem Vorsitzenden der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder, die für Maßnahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, denen auch die Bereithaltung von Notrufanlagen zugeordnet werden muß, zuständig sind. Wegen der Bedeutung des Notrufs für eine Verbesserung des Rettungswesens hat auch der Herr Bundeskanzler bei seinem Gespräch am 23.2. 1973 mit den Herren Ministerpräsidenten der Länder dieses Problem erörtert und sich dabei für eine schnelle Einführung des neuen Notrufsystems eingesetzt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 14. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Fragen A 93 und 94) : Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte in der Weise, daß eine Erhöhung der Gebühren vorgesehen wird? Ist die Bundesregierung in der Lage, bereits konkrete Angaben über eine evtl. derartige Änderung zu machen? Die Bundesregierung prüft zur Zeit noch, ob es geboten ist, die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung in der Weise zu ändern, daß eine Erhöhung der Gebühren vorgenommen wird. An dieser Untersuchung sind der Deutsche Anwaltsverein, andere Ressorts, das Statistische Bundesamt sowie die Landesjustizverwaltungen beteiligt. Da diese Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, kann ich Ihnen auch noch keine konkrete Angabe darüber machen, ob und in welcher Weise eine Gebührenerhöhung vorgenommen werden wird. Eine Gebührenerhöhung beabsichtigen wir mit dem Ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts, das demnächst den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden wird, vorzunehmen. Es ist vorgesehen, den Betrag von 3 000 DM in § 8 der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, § 14 des Gerichtskostengesetzes und § 30 der Kostenordnung, der vor allem für die nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten Bedeutung hat, auf 4 000 DM zu erhöhen. Hieraus ergeben sich auch höhere Anwaltsgebühren. 1004* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 15. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Fragen A 137 und 138) : Wie hoch ist die Zahl der Anträge auf vorgezogenes Altersruhegeld nach dem derzeit geltenden Recht bei voller Weiterbeschäftigung in den Monaten Januar und Februar 1973 gewesen, und zwar bei sämtlichen Landesversicherungsanstalten und bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte? Hält die Bundesregierung ihre im Zusammenhang mit der Beratung des Vierten Rentenversicherungsänderungsgesetzes im Bundestag am 19. Dezember 1972 gemachten Aussagen aufrecht, wonach die Inanspruchnahmequote statt 70 % bis zu 90 % aller anspruchsberechtigten Arbeitnehmer betragen werde und die gegenwärtige Regelung damit die langfristige finanzielle Solidität der Rentenversicherung gefährde? Nach Mitteilung des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger ist für den Bereich der Arbeiterrentenversicherung noch nicht bekannt, wie hoch die Zahl der Anträge auf — wie Sie formulieren — vorgezogenes Altersruhegeld in den Monaten Januar und Februar 1973 gewesen ist. Ich gehe davon aus, daß Sie Ihre Frage auf Altersruhegelder beziehen, die nach dem Rentenreformgesetz im Rahmen der flexiblen Altersgrenze beantragt werden. Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger hat die ihm angeschlossenen 20 Landesversicherungs- und Sonderanstalten um Auskunft bis zum 16. März 1973 ersucht. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, daß ich vor Eingang der Stellungnahme des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger den ersten Teil Ihrer Frage nicht beantworten kann. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte hat folgende Zahlen mitgeteilt: 1. Im Monat Februar 1973 sind bei der BfA insgesamt 6 519 Anträge im Sinne Ihrer Fragestellung eingegangen, davon 275 Anträge von Bewerbern im Alter von 62 Jahren und 6 244 Anträge von Bewerbern im Alter von 63 bzw. 64 Jahren. 2. Die Antragseingänge des Monats Januar 1973 sind nicht gesondert erfaßt worden. Insgesamt sind im möglichen Antragszeitraum, also von Ende 1972 bis einschließlich Februar 1973, 23 466 Rentenanträge eingegangen, die unter Ihre Fragestellung fallen. Davon wurden 894 Anträge von Bewerbern im Alter von 62 Jahren gestellt — also Schwerbeschädigten und 22 572 Anträge von Versicherten im Alter von 63 und 64 Jahren. Im Hinblick auf die Kürze des Zeitraumes, der seit dem Inkrafttreten der flexiblen Altersgrenze verstrichen ist, kann eine auch nur einigermaßen zuverlässige Schätzung über den tatsächlichen Grad der Inanspruchnahme nicht vorgenommen werden. Dies um so weniger, als noch nicht die Angaben aller Träger der Rentenversicherung vorliegen. Ferner hat die Ablehnung des von der Regierungskoalition eingebrachten Entwurfs eines 4. Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes durch die Mehrheit im Bundesrat verhindert, die für die Beantwortung Ihrer Frage notwendige Stetigkeit des statistischen Bildes zu begünstigen. Deshalb kann der Vergleich der von Ihnen genannten Annahmen und tatsächlichem Verlauf zur Zeit noch nicht vorgenommen werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 15. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Frage A 140) : Warum beabsichtigt die Bundesregierung, die Kriegsopferrenten nicht wie die Sozialrenten schon zum 1. Juli 1973 um 11,35 % zu erhöhen? Die Bundesregierung hat Verständnis dafür, daß der Termin der Dynamisierung in der Kriegsopferversorgung die sozialpolitische Diskussion beschäftigt, und ist sich der damit verbundenen gesellschaftspolitischen Problematik bewußt. Die Frage einer vorgezogenen Anpassung in der Kriegsopferversorgung hat bereits bei der Rentenreform im Jahre 1972 eine Rolle im Hinblick auf die haushaltspolitischen Auswirkungen gespielt. Diese haushaltspolitischen Erwägungen haben auch heute ihr besonderes Gewicht. Ich darf dies anhand einiger Zahlen verdeutlichen: 1. Durch die Einführung der jährlichen Dynamisierung in der Kriegsopferversorgung haben sich gegenüber 1969 die Beschädigtenrenten bis heute um insgesamt 42 % und die Witwenrenten um insgesamt 53 % erhöht. Darüber hinausgehende Erhöhungen ergaben sich für eine Reihe von Fällen noch aus strukturellen Verbesserungen des Leistungsrechts. Das erforderte für den Bund Mehraufwendungen von 1970 bis 1973 von insgesamt 5,8 Milliarden DM. In der Geschichte der Kriegsopferversorgung hat es für die Kriegsbeschädigten und ihre Hinterbliebenen Leistungsverbesserungen in diesem Ausmaß in einem vergleichbaren früheren Zeitraum nicht gegeben. 2. In der laufenden Legislaturperiode ist eine noch stärkere Leistungsentwicklung zu erwarten, weil die Kriegsopferrenten sich im Durchschnitt jährlich um über 10 % erhöhen werden. Das erfordert allein für das Haushaltsjahr 1974 Mehraufwendungen für den Bund von rund 780 Millionen DM, im Laufe der mittelfristigen Finanzplanung für 1974 bis 1977 insgesamt rund 7 Milliarden DM. Der Kriegsopferhaushalt, der 1969 noch 5,9 Milliarden DM umfaßte, wird in diesem Jahre 8,3 Milliarden betragen und bis zum Jahre 1976 auf insgesamt 11,1 Milliarden DM angestiegen sein. 3. Eine auf den 1. Juli vorgezogene Anpassung in der Kriegsopferversorgung würde allein für das Jahr 1973 Mehraufwendungen des Bundes in Höhe von rund 350 Millionen DM erfordern. Für den gesamten Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahre 1976 wären es insgesamt 1,5 Milliarden DM. Ihre Frage kann also von mir nicht isoliert behandelt werden. Sie gehört in den Zusammenhang der Haushaltsberatungen und der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung. Die Bundesregierung wird ihre Verantwortung gegenüber den Kriegsopfern auch in Zukunft beweisen. Sie wird auch weiterhin für eine sozial ge- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 1005* rechte Entwicklung des Kriegsopferrechts Sorge tragen und um eine ausgewogene Gestaltung des Leistungsrechts innerhalb unseres gesamten sozialen Sicherungssystems bemüht sein. Als ersten Schritt in diese Richtung hat die Bundesregierung in dem von ihr beschlossenen Entwurf eines 16. Rentenanpassungsgesetzes vorgesehen, ,daß die Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung jeweils für den Zeitraum von Juli bis Dezember anrechnungsfrei bleiben, so daß diese Rentenerhöhungen den Kriegsopfern voll zugute kommen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 14. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/296 Frage A 141): Welche Maßnahmen sind geplant, damit die fachärztliche Unterversorgung der ländlichen Bevölkerung auf Dauer beseitigt wird? Die von Ihnen angesprochene fachärztliche Versorgung der ländlichen Bevölkerung ist ein Teilaspekt des umfassenderen Problems der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Gebieten und Stadtrandgebieten. Für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung der versicherten Bevölkerung — darauf möchte ich zunächst hinweisen — tragen die Kassenärztlichen Vereinigungen in den einzelnen Ländern die Verantwortung. Die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung hat eine allgemeine Analyse über die ärztliche Versorgung in ländlichen Bereichen und in Stadtrandgebieten in der Bundesrepublik vorgenommen und zugleich auf die Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigungen (z. B. Umsatzgarantien, Darlehen, gezielte Niederlassungsberatung) zum Abbau von Schwierigkeiten hingewiesen. Zusätzlich unterstützen auch die Länder auf verschiedene Weise diese Bemühungen. Darüber hinaus ist die Bundesregierung bestrebt, durch finanzielle Maßnahmen die Niederlassung von Kassenärzten zu begünstigen. Wegen der Einzelheiten darf ich Sie, Herr Kollege, auf die ausführliche schriftliche Antwort der Bundesregierung vom 12. September 1972 auf eine Kleine Anfrage, die sich insbesondere mit der ärztlichen Versorgung in den Zonenrandgebieten befaßt hat, hinweisen (Drucksache VI/ 3787). Die Sachverständigenkommission hat inzwischen in einer Empfehlung Vorschläge zur Verbesserung der Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung in ländlichen Gebieten und in Stadtrandgebieten unterbreitet. Diese Empfehlung ist auch veröffentlicht worden, um den für die Durchführung der kassenärztlichen Versorgung Verantwortlichen Anregungen zu intensiver Ausschöpfung des geltenden Rechts zu geben. Die Bundesregierung wird im übrigen in Zusammenarbeit mit den Ländern erörtern, welche weiteren Schritte unternommen werden können, um die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung auch langfristig zu gewährleisten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 14. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/296 Frage A 152) : Welche Ursachen führen dazu, daß die Gemeinden durch die Auflagen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes stärker belastet werden als vor Inkrafttreten dieses Gesetzes, und wie sollen in Zukunft die Gemeinden davon entlastet werden? Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz haben der Bund ein Drittel, die Länder zwei Drittel des Gesamtaufwands zu tragen. Es obliegt den Ländern zu entscheiden, ob und in welcher Höhe sie die Gemeinden zur Finanzierung mit heranziehen. In den Bundesländern werden hierzu unterschiedliche gesetzliche Regelungen vorbereitet. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen werden die Gemeinden danach insgesamt jedoch nicht stärker belastet als bisher, sondern im Gegenteil entlastet. Dies schließt jedoch nicht aus, daß einzelne Gemeinden, die bisher gemessen am Landesdurchschnitt zu geringe oder keine Beträge für die Krankenhausversorgung ihrer Einwohner aufgebracht haben, in Zukunft zu höheren Zahlungen herangezogen werden. Eine solche Regelung führt zu einer gleichmäßigen Verteilung der Lasten und kann daher nicht als unzumutbare Härte angesehen werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 14. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/296 Fragen A 153 und 154) : Ist nach Auffassung der Bundesregierung die in einem Beitrag im Magazin „Der Spiegel" vom 5. März 1973 dargestellte Einschätzung von Experten, „daß alljährlich mindestens 30 000 Kinder schwer mißhandelt werden", zutreffend? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um Kindesmißhandlungen wirksam entgegenzutreten? Zu Frage A 153: Ich beantworte Ihre Fragen im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz. Nach den Aburteilungsstatistiken des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden sind in den Jahren 1954 bis 1971 jährlich durchschnittlich zwischen 300 und 400 Kindesmißhandlunqen nach § 223 b StGB abgeurteilt worden; davon haben jährlich zwischen 200 und 300 Verfahren zu Verurteilungen geführt. § ist StGB b 223 der Haupttatbestand gegen 223 b StGB t schwerwiegende Kindesmißhandlungen. Nach diesem Tatbestand werden die Obhutspflichtigen bestraft, die Kinder oder Jugendlichen quälen oder roh mißhandeln oder sonst an der Gesundheit schädigen. Daneben gibt es eine Reihe von Tatbeständen, die direkt oder indirekt auch dem Schutz von Kindern oder Jugendlichen dienen. Hervorzuheben ist hier neben den anderen Körperverletzungsdelikten der Tatbestand des § 170 d StGB, der Kinder gegen Gefährdung durch Vernachlässigung von Fürsorge- oder Erziehungspflichtigen schützt. 1006* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 Für 1967 und 1970 sind besondere Statistiken herausgegeben worden, die in umfassender Weise die Taten gegen Kinder ausweisen. Nach diesen Statistiken sind 1 084 (1967) bzw. 1 087 (1970) Männer und Frauen wegen Straftaten, bei denen Kinder Opfer waren, verurteilt worden (Sittlichkeitsdelikte sind ausgenommen). Die Frage, wie hoch die Dunkelziffer ist, ist in der kriminologischen Literatur vielfach erörtert worden. Eine Reihe von Autoren nennen im Zusammenhang mit § 223 b StGB, aber auch mit anderen dem Schutz des Kindes dienenden Tatbeständen, eine „Dunkelziffer" von 95 %. Ob diese in der Literatur bereits vor 10 Jahren genannte Zahl den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, ist schwer nachzuprüfen. Bei den angegebenen Zahlen handelt es sich um grobe Schätzungen, was sich schon daraus ergibt, daß die genannten Zahlen in der Literatur auf unterschiedliche Bezugspunkte zurückgreifen. Als Bezugspunkte werden genannt: Aburteilungen vor Gericht, strafrechtliche Verfolgung; zur Kenntnis der Behörden gelangte Fälle. Die vom „Spiegel" in der Ausgabe vom 5. März genannte Zahl von 30 000 Fällen hat als Bezugspunkt, von dem aus die theoretische Ziffer errechnet wurde, offensichtlich die Polizeiliche Kriminalstatistik von 1971, welche die zur Kenntnisnahme der Polizeibehörden gelangten Fälle nennt. Zu Frage A 154: Bereits in ihrer Antwort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Haack in der Sitzung am 22. April 1970 hat die Bundesregierung ausgeführt, daß Kindesmißhandlungen in vielen Fällen nicht in der Persönlichkeitsstruktur des Elternteils, sondern in sozialen Notständen verschiedener Art begründet sind: Unzureichende Wohnverhältnisse, Doppelbelastung der Mutter durch Beruf und Kindererziehung und Störungen des Ehelebens. Ziel aller Maßnahmen muß dann die Behebung der sozialen Notlage oder die Wiederherstellung der gestörten Familienbeziehungen sein. Da unerwünschte Kinder die Hauptleittragenden unter den Opfern sind, ist eine vernünftige Familienplanung durch die Elternbildung zu unterstützen. Die Einrichtung von Kindertagesstätten muß in Fortsetzung der bisherigen Bemühungen noch stärker gefördert werden. Bei der Überwindung von Aggressionshaltungen kommt der Erziehungs- und Eheberatung eine bedeutende Rolle zu. Über den Stand der Erziehungsberatung hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage betr. die Situation der Jugendhilfe in der Bundesrepublik Deutschland eingehend am 22.2. 1972 — Drucksache VI/3175 — berichtet. Zahl und Leistungsfähigkeit der Erziehungsberatungsstellen sollten gesteigert und eine bessere regionale Streuung erreicht werden. Die obersten Landesjugendbehörden haben inzwischen Richtlinien für eine Neuordnung der Erziehungsberatung erarbeitet, die in Kürze verabschiedet werden soll. Im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen kommt es vor allem darauf an, das Verantwortungsbewußtsein der Öffentlichkeit wachzurufen. Hier liegen wichtige Aufgaben der Jugendämter und der Kinderschutzorganisationen, aber auch der Massenmedien. Wird das Wohl des Kindes durch die Eltern gefährdet, so kann das Vormundschaftsgericht nach § 1666 BGB eingreifen und erforderlichenfalls das Kind von den Eltern trennen. Eltern, die in dieser Hinsicht auffällig geworden sind, unterliegen der Kontrolle des Jugendamts und des Vormundschaftsgerichts. Der Bundesminister der Justiz hat entsprechend den Forderungen der Jugendhilfe in einem Entwurf zur Neuregelung des elterlichen Sorgerechts vorgesehen, das Eingreifen des Gerichts nicht mehr von der Feststellung eines schuldhaften Versagens der Eltern abhängig zu machen, wenn eine objektive Beeinträchtigung des Kindeswohls vorliegt. Die Möglichkeit des beschuldigten Elternteils und seines Ehegatten, die Wahrheitsfindung im Strafprozeß durch Verweigerung der Aussagegenehmigung für das Kind oder seiner körperlichen Untersuchung zu erschweren, soll nach den Vorschlägen des dem Parlament vorliegenden Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts — es handelt sich um die Bundesrats-Drucksache 117/73 — künftig beseitigt werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 14. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Frage A 166) : Treffen Meldungen zu, wonach bei der Zweiten Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie in Bad Nauheim vom 15. bis 17. Februar 1973 die Teilnehmer der DDR geschlossen kurzfristig absagten, und ist die Bundesregierung bereit, bei der DDR vorstellig zu werden und den Grund für die geschlossene Absage zu erfragen? Laut Telegramm des 1. Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie, Prof. Rodewald, wurde den Ärzten aus der DDR keine Möglichkeit zur Teilnahme an der diesjährigen Jahrestagung in Bad Nauheim vom 15. bis 17. 2. 1973 gegeben. Die Absage erfolgte ohne Angabe von Gründen. Die Bundesregierung ist bereit, alle ihr gebotenen Möglichkeiten zu nutzen, um auch im Einzelfalle wie diesem zu der vereinbarten praktischen Zusammenarbeit zu gelangen und unerwartete Absagen für die Zukunft auszuschließen. Sie wird im Rahmen der nach Art. 7 des Grundvertrages vorgesehenen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und der Gesundheit bestrebt sein, auch die Frage der Teilnahme von Wissenschaftlern an Veranstaltungen im jeweiligen anderen deutschen Staat grundsätzlich zu regeln. Ich darf hierzu auf das Zusatzprotokoll zum Grundvertrag verweisen, in dem es unter Nr. 2 heißt: „Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik bekunden ihren Willen, zum beiderseitigen Nutzen die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik zu entwikkeln und die hierzu erforderlichen Verträge abzuschließen."
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, das Wort hat der Herr Bundeskanzler.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich verstehe nicht recht, was in diesem Augenblick und angesichts der Probleme, die uns beschäftigen, mit überzogener Polemik eigentlich erreicht werden soll.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Vor allem ist nicht recht einzusehen, weshalb nicht auch einmal die Opposition anerkennen will, daß Gefahren, die wir miteinander auf uns zukommen sahen — ich denke an die doch nun gewiß nicht zu unterschätzenden Gefahren der europäischen und internationalen Währungskrise —, weithin abgewendet worden sind. Eigentlich sollte man sich — bei allem, was uns sonst voneinander trennt —



Bundeskanzler Brandt
darüber doch miteinander freuen. Das will ich hier einmal sagen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich äußere mich in diesem Augenblick schon nach der Rede von Herrn Kollegen Narjes, weil — wofür ich um Verständnis bitte; den vorderen Bänken ist es mitgeteilt worden — Herr Kollege Schmidt, der ja mehrfach angesprochen worden ist, in diesem Augenblick mit dem amerikanischen Finanzminister Shultz sprechen muß. Ich treffe ihn heute nachmittag und bitte deshalb jetzt schon um Nachsicht, daß ich nach der Mittagspause in den ersten Stunden nicht an der Debatte hier teilnehmen kann. Was dort gesprochen wird, hat ja einen gewissen Zusammenhang mit dem, was uns hier heute den Tag über beschäftigt.
Mein Bemühen war es, im Zusammenwirken mit dem Bundesfinanzminister und auch dem Bundeswirtschaftsminister — wir haben ja ein sehr enges Zusammenwirken in diesen Wochen nötig gehabt —, — mein Bemühen war es, ich möchte das hier mit allem Nachdruck sagen, bei den Verhandlungen um eine währungspolitische Lösung erstens, wenn irgend möglich, zu einer Stärkung der europäischen Gemeinsamkeit und zu einer Beschleunigung beim Aufbau der Währungsunion zu gelangen und zweitens auch, wenn irgend möglich, eine unnötige Belastung des Verhältnisses zu den Vereinigten Staaten zu vermeiden.
Wie verhält sich nun das dieser Tage erzielte Ergebnis — ob es ganz so erzielt werden kann, was ich unterstelle, werden wir morgen noch etwas besser wissen als heute — zu diesen beiden soeben genannten politischen Orientierungspunkten?
Ich sagte schon: über die Aspekte, die das Verhältnis zu den USA betreffen, sprechen wir heute mit Finanzminister Shultz, und morgen wird im Rahmen des erweiterten Zehnerklubs — wenn man der Form ganz gerecht werden will, muß man sagen: in der gemeinsamen Sitzung zwischen den Mitgliedstaaten der erweiterten EG und dem Zehnerklub — weiterverhandelt. Die Chancen, daß sich gemeinsame Interessen durchsetzen, sind über den morgigen Tag hinaus nicht schlecht. Auf Grund meines vertraulichen Meinungsaustausches mit Präsident Nixon kann ich sagen: die politische Führung in Washington will einen Ausgleich, bei dem man aufeinander Rücksicht nimmt. Das wollen wir auch. Da müßte das vernünftigerweise hinzukriegen sein.
Was die europäische Seite des Problems angeht, so haben sich, wie Sie wissen, zunächst nur sechs der neun Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft zur gemeinsamen Aktion, was die Wechselkurse und die gemeinsame Abwehr der Spekulation angeht, zusammenfinden können. Ich halte es für sehr bedeutsam, daß die deutsch-französische Solidarität auf diesem Gebiet bestätigt werden konnte, und ich kann in keiner Weise meinem Vorredner zustimmen, wenn er meint, es sei auf die Europapolitik dieser Bundesregierung oder ihrer Vorgängerin zurückzuführen, wenn nicht schon seit 1969 größere Fortschritte beim Ausbau der Gemeinschaft und beim Aufbau der Wirtschafts- und Währungsunion erzielt wurden. Das ist nicht so. Jeder, der die Zusammenhänge kennt — und der Vorredner kennt sie —, weiß, daß wir uns, verglichen mit anderen und mit dem früheren deutschen Record, mit unseren Bemühungen seit 1969 sehen lassen können.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Übrigens hätte sich auch der britische Premierminister mit seinem Land gern an einer gemeinsamen Aktion beteiligt. Ich weiß das auf Grund der Gespräche, die wir kürzlich hier in Bonn geführt und danach schriftlich weitergeführt haben. Die britische Regierung weiß, daß wir uns um sachliche Vorschläge bemüht haben und materiell sehr weit gegangen sind, um, wenn es irgendwie ging, zu einer Lösung zu kommen, die auch Großbritannien einbezogen hätte. Natürlich wäre es gut gewesen, wenn sich Großbritannien, Italien und Irland schon zu diesem Zeitpunkt unserer Entscheidung hätten anschließen können. Die Lage in diesen Ländern hat das nicht zugelassen. Ich darf aber daran erinnern, daß die Länder, die ich soeben nannte, vor allen Dingen Großbritannien und Italien, schon in den letzten Monaten ihre Währungen im freien Raum außerhalb des Gemeinschaftsbandes bewegen ließen. Sie sind also nicht durch die Brüsseler Beschlüsse zu einer isolierten Aktion veranlaßt oder gar gezwungen worden. Im übrigen ist es sehr zu begrüßen, daß sie die Absicht geäußert haben, sobald wie möglich in die gemeinschaftlichen Bandbreiten zurückzukehren.
Aber es ist — wir wollen uns ja nicht in die Tasche lügen —, gerade gemessen an den beiden Orientierungspunkten, von denen ich selbst ausgegangen war, in aller Offenheit festzustellen, daß sich die an sich erwünschte Beschleunigung beim Aufbau der Währungsunion in dieser Runde nicht hat erreichen lassen. Das ist eine Tatsache.
Die Entscheidung von Brüssel bedeutet nun allerdings auch nicht — das möchte ich ebenso deutlich sagen — eine Aufspaltung in zwei europäische Währungsblöcke. Die Behauptung, auf die man hier und dort in der Öffentlichkeit stieß, daß dies doch so sei, ist einfach nicht richtig. Es kann vor allem keine Rede von einer Spaltung der Europäischen Gemeinschaft sein. Die Ziele der Pariser Konferenz der Regierungschefs vom Oktober vergangenen Jahres gelten unverändert, nämlich die Schaffung der europäischen Union, nicht irgendwann, sondern in den Fristen, die wir uns gesetzt haben, d. h. — ich darf das hier noch einmal in Erinnerung rufen — die Definition der bis zum Ende des Jahrzehnts zu gestaltenden europäischen Union bis Ende des Jahres 1975, also innerhalb der Legislaturperiode, in der wir in der gegenwärtigen Zusammensetzung des Bundestages hier miteinander wirken.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die in Paris und in Brüssel gefundene Lösung unter den gegebenen Umständen auch für unsere Industrie die bestmögliche ist. Innerhalb der beteiligten Länder der Gemeinschaft und der Nichtmitgliedsländer, die sich anschließen, kann unsere Industrie auch in Zukunft mit festen Wechselkursen rechnen. Die Lage für den deutschen Export wird zweifellos nicht einfacher — das streitet niemand ab —, aber die Aus-



Bundeskanzler Brandt
landsnachfrage nach unseren Industriegütern hat sich in den letzten Monaten, wie wir alle wissen, doch recht ungewöhnlich entwickelt. Eine gewisse Normalisierung unserer Exporte ist für die Industrie, im ganzen gesprochen — ich weiß sehr wohl, welche Ausnahmen es dabei gibt —, tragbar und für die Stabilitätspolitik durchaus angebracht. Ich betone: Es ist nicht die Absicht dieser Regierung, mit häufigen Wechselkursänderungen Konjunkturpolitik zu machen; doch niemand wird leugnen, daß die gemeinsame Freigabe der Wechselkurse mit einer kleinen bundesdeutschen Zugabe, wenn ich so sagen darf, stabilitätspolitisch durchaus in die Landschaft paßt.
Nun habe ich mit Interesse gelesen — das habe ich auch aus den Ausführungen meines Vorredners heute morgen schon herausgehört —, daß einige Sprecher der Opposition auf diesem Gebiet heute für bedenklich erklären, was sie gestern für richtig gehalten haben. Meine Damen und Herren, dies halte ich nicht für überzeugend. Da gibt es bessere, d. h. sachlichere Stellungnahmen aus maßgebenden Kreisen der Wirtschaft selbst.
Lassen Sie mich eines anfügen — ich denke, das ist für die Bürger in unserem Lande nicht unwichtig —: Die Ereignisse der letzten beiden Wochen haben doch erneut gezeigt, eine wie begehrte und, verglichen mit anderen Währungen — sagen wir es ruhig —, wie harte Währung unsere Deutsche Mark heute ist. Ihr Wert ist im internationalen Vergleich weiter gestiegen. Die Brüsseler Währungsbeschlüsse, für deren Zustandekommen ich dem Bundesfinanzminister ausdrücklich danken möchte, sind ein Bestandteil der gemeinsamen europäischen Anstrengungen zur Wiedergewinnung größerer Stabilität. Wir müssen allerdings wissen, daß die Verständigung mit unseren Partnern über das stabilitätspolitisch Notwendige nicht immer einfach ist. Niemand soll sich bitte täuschen: Stabilitätspolitik ist heute nicht mehr gegen Europa, sondern in allem Wesentlichen nur noch mit Europa möglich.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Übrigens, auch der Katalog von Maßnahmen, über den Herr Kollege Friderichs heute morgen gesprochen hat, jener Katalog, den die Bundesregierung zusammen mit dem Jahreswirtschaftsbericht beschlossen hat und der hier heute morgen als Sammelsurium bezeichnet wurde, stimmt mit den europäischen Beschlüssen vom Ende vorigen Jahres zur Bekämpfung der Preissteigerungen überein.
Die Opposition stellt nun — das ist ihr gutes Recht — von neuem die Forderung an die Regierung, die insoweit für den Staat tätig zu werden hat, die Preisentwicklung bei uns eindämmen zu helfen. Ich sage Ihnen guten Gewissens: Die Bundesregierung hat nichts versäumt, was unter den schwierigen Bedingungen der vergangenen Wochen notwendig und möglich war und was vor allem jetzt — darauf kam es in diesen Wochen an — gegen den Inflationsdruck von außen notwendig war. Das kann doch nun wohl keiner bestreiten,

(Abg. Wehner: Sehr wahr!)

was immer sonst an Interpretation in der Vergangenheit uns beschäftigt hat.
Für die Einschränkung der öffentlichen Ausgaben, verehrte Kollegen von der Opposition, gibt es jedoch eine klare Grenze — das will ich hier auch noch einmal in aller Deutlichkeit sagen —, jenseits welcher die Sparsamkeit zu Lasten unserer Bevölkerung, zu Lasten der Entwicklung unseres Landes geht. Das kann niemand, das können jedenfalls nicht diejenigen wollen, die diese Regierung tragen.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. MüllerHermann: Sie machen sich das zu leicht!)

Natürlich müssen steuerliche Bürden, die von den Bürgern im Interesse des Ganzen zu tragen sind, möglichst gerecht verteilt werden. Deshalb ist gerade auch folgendes wichtig, meine Damen und Herren. Maßvolle Tarifabschlüsse Anfang des Jahres sollten bewußt durch eine Stabilitätsabgabe ergänzt, um nicht zu sagen: auch honoriert werden, die nicht die breiten Schichten trifft. Die Erhöhung der Mineralölsteuer trifft allerdings alle, und ich kann nicht erwarten, daß sie irgendwo Freude bereitet. Allerdings ist es doch auch so, meine Damen und Herren, daß sich die Benzinpreise — die von Jahr zu Jahr zunehmende Zahl von Urlaubern weiß das — nun dem europäischen Standard angleichen.

(Lachen bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Müller-Hermann: Das stimmt nicht! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

Diese Entwicklung war in Wirklichkeit unvermeidlich.

(Zurufe von der CDU/CSU: Fahren Sie mal nach Osterreich und in die Schweiz! — Fragen Sie mal Ihren Fahrer, Herr Bundeskanzler! — Abg. Seiters: Wir haben den zweithöchsten Stand in Europa! — Abg. Dr. Barzel: Wieder eine falsche Information! — Weitere Zurufe von der Mitte!)

Um auf der anderen Seite die Arbeitnehmer zu entlasten, will die Bundesregierung die Einkommensgrenzen für die steuerfreien Überstundenzuschläge abschaffen.

(Beifall bei der SPD.)

Das wird richtig verstanden werden, und das zählt mehr als manche Demagogie, der man dieser Tage begegnet.

(Beifall bei der SPD, ebenso der CDU/CSU.)

Gewiß, meine Damen und Herren, von den Tarifvertragsparteien verlangt die gegenwärtige Lage ein hohes Maß an Einsicht. Die Arbeitnehmer haben — ich ließ es eben schon anklingen — bei den Tarifabschlüssen Anfang des Jahres erhebliches Verantwortungsgefühl für die Gesamtwirtschaft gezeigt. Das sei hier ausdrücklich anerkannt. Es ist zu hoffen, daß auch die Unternehmen dort, wo Spielräume für Preiserhöhungen gegeben sind, Vernunft walten lassen. Preisdisziplin dient schließlich neben dem eigenen auch dem allgemeinen Interesse. Ich meine, unsere Wirtschaft darf nicht im eigenen Haus aufs Spiel setzen, was draußen ge-



Bundeskanzler Brandt
sichert wurde oder an Sicherheit erst noch gewonnen werden muß.
Im übrigen sage ich sinngemäß wie der Bundeswirtschaftsminister heute früh bei der Einbringung seines Berichts: Es besteht, meine Damen und Herren, kein Grund zum Pessimismus. Viele andere würden gern tauschen, wenn sie unsere Probleme mit den ihren vergleichen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Das sollten wir auch bei der Behandlung des Jahreswirtschaftsberichts nicht übersehen. Freilich werden wir auch niemanden darüber im unklaren lassen dürfen, daß es des Zusammenwirkens und der Aufgeschlossenheit aller verantwortungsbewußten Kräfte bedarf, um Gefahren für unsere Volkswirtschaft miteinander abzuwehren.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, das Wort hat der Herr Abgeordnete Strauß.

    (Zuruf von der SPD: Wir wollen den Barzel hören! — Heiterkeit!)