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    Deutscher Bundestag 20. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 Inhalt: Beratung des Jahresgutachtens 1972 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache 7/2) in Verbindung mit Beratung des Jahreswirtschaftsberichts 1973 der Bundesregierung (Drucksache 7/225) Dr. Friderichs, Bundesminister (BMW) 903 B Dr. Narjes (CDU/CSU) 909 D Brandt, Bundeskanzler 917 D Strauß (CDU/CSU) 920 A Dr. Ehrenberg (SPD) 924 B Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . 929 D Dr. Zeitel (CDU/CSU) 936 A Dr. Schachtschabel (SPD) . . . . 969 B Kirst (FDP) 973 B Schmidt, Bundesminister (BMF) . 977 A Pieroth (CDU/CSU) 980 A Rapp (Göppingen) (SPD) . . . . 984 D Dr. Warnke (CDU/CSU) 987 C Dr. Lauritzen, Bundesminister (BMV) 990 D Dr. Wendig (FDP) 992 B Höcherl (CDU/CSU) 994 A Vogt (CDU/CSU) 995 D Gewandt (CDU/CSU) 996 B Wurbs (FDP) . . . . . . . . 998 B Fragestunde (Drucksache 7/296) Frage A 1 des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Antwort des Bundesministers Eppler auf die Aufforderung, Demonstrationen gegen den Extremistenerlaß zu organisieren Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . 941 D, 942 A, B, C Pfeifer (CDU/CSU) 942 A Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . 942 B Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . 942 B von Hassel, Vizepräsident . . . 942 C Reddemann (CDU/CSU) 942 C Fragen A 2 und 3 des Abg. Seiters (CDU/ CSU) : Erklärung des Bundesministers Bahr im Deutschlandfunk am 25. Februar 1973 und Abdruck im Bulletin Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . 942 D, 943 B, C Seiters (CDU/CSU) 943 A Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 943 B Mick (CDU/CSU) 943 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 Frage A 4 des Abg. Reddemann (CDU/ CSU) : Vereinbarkeit des „Journalistenerlasses" der DDR-Regierung mit den zwischen dieser und der Bundesregierung abgeschlossenen Abmachungen Freiherr von Wechmar, Staatssekretär (BPA) . 943 C, 944 B, D, 945 A, C, D, 946 A, B, C, D, 947 A, B, C Reddemann (CDU/CSU) 944 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 944 C von Hassel, Vizepräsident . . . 944 D Dr. Marx (CDU/CSU) 945 A Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 945 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . 945 B Wohlrabe (CDU/CSU) 945 B Dr. Abelein (CDU/CSU) 945 D Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 945 D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 946 A Dr. Kreutzmann (SPD) 946 B Dr. Slotta (SPD) . . . . . . . 946 C Pfeffermann (CDU/CSU) 946 D Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) 947 A Baier (CDU/CSU) 947 A Seiters (CDU/CSU) 947 B Dr. Schmude (SPD) 947 C Frage A 119 des Abg. Saxowski (SPD) : Einfuhr von Düngemitteln aus den drei neuen EWG-Mitgliedsländern Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 947 D Frage A 121 des Abg. Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) : Vereinbarkeit der letzten steuer- und finanzpolitischen Beschlüsse der Bundesregierung mit den Erklärungen der Bundesregierung zur Chancengleichheit in den einzelnen Bereichen der Bundesrepublik Deutschland Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 948 A, C, D, 949 A, B, C Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) . 948 B, D Dr. Jobst (CDU/CSU) 948 D Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) 949 A Dr. Warnke (CDU/CSU) 949 B Milz (CDU/CSU) 949 C Frage A 122 des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Kürzung der Investitionszulage und Aufstockung der Investitionszuschüsse aus Mitteln des regionalen Aktionsprogramms Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 949 C, D, 950 A, B Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 949 D, 950 A Dr. Warnke (CDU/CSU) 950 A Fragen A 123 und 124 des Abg. Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. Verteuerung des Haushaltsstromes und des leichten Heizöls Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 950 B, C, D, 951 A, B, C, D, 952 A Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) 950 C, D, 951 B, C Wolfram (SPD) . . . . . 950 D, 951 D Brück (SPD) 951 D Dr. Warnke (CDU/CSU) 952 A Frage A 130 der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Ausschluß der über 60jährigen Selbständigen von der Sondervorschrift des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes zur Anrechnung von beitragslosen Zeiten Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 952 C Frage A 133 des Abg. Rawe (CDU/CSU) : Änderungsbedürftigkeit der rentenversicherungsrechtlichen Regelung betr. Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwen- oder Witwerrente Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 952 D, 953 B Rawe (CDU/CSU) 953 B Fragen A 134 und 135 der Abg. Frau Däubler-Gmelin (SPD) : Sachverständigenkommission zur Erstellung eines Arbeitsgesetzbuchs Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 953 C Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . . 954 B Fragen A 136 und 139 der Abg. Maucher und Dr. Jenninger (CDU/CSU) : Nachteile für Kriegerwitwen durch das Absinken oder Fortfallen des Schadensausgleichsbetrages Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 954 B, C, D Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . . 954 D Weitere Abwicklung der Tagesordnung . 952 B, 954 D, 955 A Baron von Wrangel (CDU/CSU) (zur GO) 955 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 III Wahl der Mitglieder kraft Wahl des Richterwahlausschusses (Drucksache 7/202 [neu]) in Verbindung mit Wahl der Wahlmänner (Drucksache 7/203 [neu]) von Hassel, Vizepräsident . . . 955 A Ergebnis 968 C Aktuelle Stunde „Journalistenerlaß" der DDR Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . . 956 A Dr. Kreutzmann (SPD) 957 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 958 A Franke, Bundesminister (BMB) 959 A, 961 A Frau Funcke, Vizepräsident . . . 961 A Hoppe (FDP) 961 B Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . 962 A Dr. Geßner (SPD) . . . . . . 963 A Flach (FDP) 9G4 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . 964 D Mattick (SPD) 965 C Dr. Gradl (CDU/CSU) 966 B Wehner (SPD) . . . . . . . 967 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 1001 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1003* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 89 und 90 — Drucksache 7/296 — des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Einrichtung kostenfreier Notrufstellen an öffentlichen Münzfernsprechern . . . . . . . . 1003* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen A 93 und 94 — Drucksache 7/296 — des Abg. Dr. Eyrich (CDU/CSU) betr. Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte — Erhöhung der Gebühren . . . 1003* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 137 und 138 — Drucksache 7/296 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) betr. Zahl der Anträge auf vorgezogenes Altersruhegeld in den Monaten Januar und Februar 1973 — Inanspruchnahmequote 1004* A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 140 — Drucksache 7/296 — des Abg. Dr. Jenninger (CDU/ CSU) betr. vorgezogene Erhöhung der Kriegsopferrenten . . . . . . . . . 1004 * C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (EMA) auf die Frage A 141 — Drucksache 7/296 — des Abg. Immer (SPD) betr. fachärztliche Versorgung der ländlichen Bevölkerung . . . . . . . . . . . . 1005* A Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 152 — Drucksache 7/296 — des Abg. Immer (SPD) betr. Belastung der Gemeinden durch die Auflagen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes . . . . . . . 1005* C Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 153 und 154 — Drucksache 7/296 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Angaben im „Spiegel" über Kindesmißhandlungen 1005* D Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 166 — Drucksache 7/296 — des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. Teilnahme von Ärzten aus der DDR an der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie 1006* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 903 20. Sitzung Bonn, den 15. März 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 17. 3. Adams * 17. 3. Dr. Aigner * 17. 3. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 3. Dr. Artzinger * 17. 3. Dr. Bangemann * 17. 3. Behrendt * 16. 3. Blumenfeld * 17. 3. Dr. Burgbacher * 17. 3. Dr. Corterier * 17. 3. Dr. Dollinger * 17. 3. Dr. Erhard 16. 3. Fellermaier * 16. 3. Flämig * 17. 3. Frehsee * 16. 3. Dr. Früh * 17. 3. Gerlach (Emsland) * 17. 3. Härzschel 17. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) 17. 3. Kater * 17. 3. Dr. Klepsch * 17. 3. Krall * 17. 3. Lange * 17. 3. Lautenschlager * 17. 3. Frau Dr. Lepsius 7. 4. Dr. Lohmar 16. 3. Lücker * 17. 3. Dr. Martin 23. 3. Memmel * 17. 3. Mertes (Stuttgart) 17. 3. Müller (Mülheim) * 17. 3. Mursch (Soltau-Harburg) * 17. 3. Frau Dr. Orth * 17. 3. Rosenthal 17. 3. Schmidt (München) * 17. 3. Dr. Schulz (Berlin) * 17. 3. Schwabe * 17. 3. Dr. Schwörer * 17. 3. Seefeld* 16. 3. Springorum * 17. 3. Dr. Starke (Franken) * 17. 3. Walkhoff * 17. 3. Frau Dr. Walz * 16. 3. Frau Will-Feld 31. 3. Dr, Wittmann 16. 3. Wrede 24. 3. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 15. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Fragen A 89 und 90) : Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht An wie vielen öffentlichen Münzfernsprechern, deren es rund 80 000 in Bundesgebiet geben soll, sind inzwischen kostenfreie Notrufstellen eingerichtet worden? Auf welche Weise will die Bundesregierung dafür sorgen, daß die Einrichtung kostenfreier Notrufstellen beschleunigt wird? Mit Notrufmeldern für den münzfreien Notruf sind inzwischen 524 öffentliche Münzfernsprecher ausgerüstet worden. Die Einrichtungen, die den münzfreien Notruf von öffentlichen Münzfernsprechern ermöglichen, sind Bestandteil des von der Deutschen Bundespost entwickelten neuen Notrufsystems. Um den Ländern die Einführung dieses Systems zu erleichtern, hat die Deutsche Bundespost im vorigen Jahr angeboten, die ihr dabei entstehenden Investitionskosten vorzufinanzieren und sie dann über laufende Gebühren zu amortisieren. Außerdem steht die Deutsche Bundespost in enger Verbindung mit dem Vorsitzenden der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder, die für Maßnahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, denen auch die Bereithaltung von Notrufanlagen zugeordnet werden muß, zuständig sind. Wegen der Bedeutung des Notrufs für eine Verbesserung des Rettungswesens hat auch der Herr Bundeskanzler bei seinem Gespräch am 23.2. 1973 mit den Herren Ministerpräsidenten der Länder dieses Problem erörtert und sich dabei für eine schnelle Einführung des neuen Notrufsystems eingesetzt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 14. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Fragen A 93 und 94) : Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte in der Weise, daß eine Erhöhung der Gebühren vorgesehen wird? Ist die Bundesregierung in der Lage, bereits konkrete Angaben über eine evtl. derartige Änderung zu machen? Die Bundesregierung prüft zur Zeit noch, ob es geboten ist, die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung in der Weise zu ändern, daß eine Erhöhung der Gebühren vorgenommen wird. An dieser Untersuchung sind der Deutsche Anwaltsverein, andere Ressorts, das Statistische Bundesamt sowie die Landesjustizverwaltungen beteiligt. Da diese Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, kann ich Ihnen auch noch keine konkrete Angabe darüber machen, ob und in welcher Weise eine Gebührenerhöhung vorgenommen werden wird. Eine Gebührenerhöhung beabsichtigen wir mit dem Ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts, das demnächst den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden wird, vorzunehmen. Es ist vorgesehen, den Betrag von 3 000 DM in § 8 der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, § 14 des Gerichtskostengesetzes und § 30 der Kostenordnung, der vor allem für die nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten Bedeutung hat, auf 4 000 DM zu erhöhen. Hieraus ergeben sich auch höhere Anwaltsgebühren. 1004* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 15. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Fragen A 137 und 138) : Wie hoch ist die Zahl der Anträge auf vorgezogenes Altersruhegeld nach dem derzeit geltenden Recht bei voller Weiterbeschäftigung in den Monaten Januar und Februar 1973 gewesen, und zwar bei sämtlichen Landesversicherungsanstalten und bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte? Hält die Bundesregierung ihre im Zusammenhang mit der Beratung des Vierten Rentenversicherungsänderungsgesetzes im Bundestag am 19. Dezember 1972 gemachten Aussagen aufrecht, wonach die Inanspruchnahmequote statt 70 % bis zu 90 % aller anspruchsberechtigten Arbeitnehmer betragen werde und die gegenwärtige Regelung damit die langfristige finanzielle Solidität der Rentenversicherung gefährde? Nach Mitteilung des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger ist für den Bereich der Arbeiterrentenversicherung noch nicht bekannt, wie hoch die Zahl der Anträge auf — wie Sie formulieren — vorgezogenes Altersruhegeld in den Monaten Januar und Februar 1973 gewesen ist. Ich gehe davon aus, daß Sie Ihre Frage auf Altersruhegelder beziehen, die nach dem Rentenreformgesetz im Rahmen der flexiblen Altersgrenze beantragt werden. Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger hat die ihm angeschlossenen 20 Landesversicherungs- und Sonderanstalten um Auskunft bis zum 16. März 1973 ersucht. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, daß ich vor Eingang der Stellungnahme des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger den ersten Teil Ihrer Frage nicht beantworten kann. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte hat folgende Zahlen mitgeteilt: 1. Im Monat Februar 1973 sind bei der BfA insgesamt 6 519 Anträge im Sinne Ihrer Fragestellung eingegangen, davon 275 Anträge von Bewerbern im Alter von 62 Jahren und 6 244 Anträge von Bewerbern im Alter von 63 bzw. 64 Jahren. 2. Die Antragseingänge des Monats Januar 1973 sind nicht gesondert erfaßt worden. Insgesamt sind im möglichen Antragszeitraum, also von Ende 1972 bis einschließlich Februar 1973, 23 466 Rentenanträge eingegangen, die unter Ihre Fragestellung fallen. Davon wurden 894 Anträge von Bewerbern im Alter von 62 Jahren gestellt — also Schwerbeschädigten und 22 572 Anträge von Versicherten im Alter von 63 und 64 Jahren. Im Hinblick auf die Kürze des Zeitraumes, der seit dem Inkrafttreten der flexiblen Altersgrenze verstrichen ist, kann eine auch nur einigermaßen zuverlässige Schätzung über den tatsächlichen Grad der Inanspruchnahme nicht vorgenommen werden. Dies um so weniger, als noch nicht die Angaben aller Träger der Rentenversicherung vorliegen. Ferner hat die Ablehnung des von der Regierungskoalition eingebrachten Entwurfs eines 4. Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes durch die Mehrheit im Bundesrat verhindert, die für die Beantwortung Ihrer Frage notwendige Stetigkeit des statistischen Bildes zu begünstigen. Deshalb kann der Vergleich der von Ihnen genannten Annahmen und tatsächlichem Verlauf zur Zeit noch nicht vorgenommen werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 15. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Frage A 140) : Warum beabsichtigt die Bundesregierung, die Kriegsopferrenten nicht wie die Sozialrenten schon zum 1. Juli 1973 um 11,35 % zu erhöhen? Die Bundesregierung hat Verständnis dafür, daß der Termin der Dynamisierung in der Kriegsopferversorgung die sozialpolitische Diskussion beschäftigt, und ist sich der damit verbundenen gesellschaftspolitischen Problematik bewußt. Die Frage einer vorgezogenen Anpassung in der Kriegsopferversorgung hat bereits bei der Rentenreform im Jahre 1972 eine Rolle im Hinblick auf die haushaltspolitischen Auswirkungen gespielt. Diese haushaltspolitischen Erwägungen haben auch heute ihr besonderes Gewicht. Ich darf dies anhand einiger Zahlen verdeutlichen: 1. Durch die Einführung der jährlichen Dynamisierung in der Kriegsopferversorgung haben sich gegenüber 1969 die Beschädigtenrenten bis heute um insgesamt 42 % und die Witwenrenten um insgesamt 53 % erhöht. Darüber hinausgehende Erhöhungen ergaben sich für eine Reihe von Fällen noch aus strukturellen Verbesserungen des Leistungsrechts. Das erforderte für den Bund Mehraufwendungen von 1970 bis 1973 von insgesamt 5,8 Milliarden DM. In der Geschichte der Kriegsopferversorgung hat es für die Kriegsbeschädigten und ihre Hinterbliebenen Leistungsverbesserungen in diesem Ausmaß in einem vergleichbaren früheren Zeitraum nicht gegeben. 2. In der laufenden Legislaturperiode ist eine noch stärkere Leistungsentwicklung zu erwarten, weil die Kriegsopferrenten sich im Durchschnitt jährlich um über 10 % erhöhen werden. Das erfordert allein für das Haushaltsjahr 1974 Mehraufwendungen für den Bund von rund 780 Millionen DM, im Laufe der mittelfristigen Finanzplanung für 1974 bis 1977 insgesamt rund 7 Milliarden DM. Der Kriegsopferhaushalt, der 1969 noch 5,9 Milliarden DM umfaßte, wird in diesem Jahre 8,3 Milliarden betragen und bis zum Jahre 1976 auf insgesamt 11,1 Milliarden DM angestiegen sein. 3. Eine auf den 1. Juli vorgezogene Anpassung in der Kriegsopferversorgung würde allein für das Jahr 1973 Mehraufwendungen des Bundes in Höhe von rund 350 Millionen DM erfordern. Für den gesamten Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahre 1976 wären es insgesamt 1,5 Milliarden DM. Ihre Frage kann also von mir nicht isoliert behandelt werden. Sie gehört in den Zusammenhang der Haushaltsberatungen und der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung. Die Bundesregierung wird ihre Verantwortung gegenüber den Kriegsopfern auch in Zukunft beweisen. Sie wird auch weiterhin für eine sozial ge- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 1005* rechte Entwicklung des Kriegsopferrechts Sorge tragen und um eine ausgewogene Gestaltung des Leistungsrechts innerhalb unseres gesamten sozialen Sicherungssystems bemüht sein. Als ersten Schritt in diese Richtung hat die Bundesregierung in dem von ihr beschlossenen Entwurf eines 16. Rentenanpassungsgesetzes vorgesehen, ,daß die Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung jeweils für den Zeitraum von Juli bis Dezember anrechnungsfrei bleiben, so daß diese Rentenerhöhungen den Kriegsopfern voll zugute kommen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 14. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/296 Frage A 141): Welche Maßnahmen sind geplant, damit die fachärztliche Unterversorgung der ländlichen Bevölkerung auf Dauer beseitigt wird? Die von Ihnen angesprochene fachärztliche Versorgung der ländlichen Bevölkerung ist ein Teilaspekt des umfassenderen Problems der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Gebieten und Stadtrandgebieten. Für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung der versicherten Bevölkerung — darauf möchte ich zunächst hinweisen — tragen die Kassenärztlichen Vereinigungen in den einzelnen Ländern die Verantwortung. Die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung hat eine allgemeine Analyse über die ärztliche Versorgung in ländlichen Bereichen und in Stadtrandgebieten in der Bundesrepublik vorgenommen und zugleich auf die Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigungen (z. B. Umsatzgarantien, Darlehen, gezielte Niederlassungsberatung) zum Abbau von Schwierigkeiten hingewiesen. Zusätzlich unterstützen auch die Länder auf verschiedene Weise diese Bemühungen. Darüber hinaus ist die Bundesregierung bestrebt, durch finanzielle Maßnahmen die Niederlassung von Kassenärzten zu begünstigen. Wegen der Einzelheiten darf ich Sie, Herr Kollege, auf die ausführliche schriftliche Antwort der Bundesregierung vom 12. September 1972 auf eine Kleine Anfrage, die sich insbesondere mit der ärztlichen Versorgung in den Zonenrandgebieten befaßt hat, hinweisen (Drucksache VI/ 3787). Die Sachverständigenkommission hat inzwischen in einer Empfehlung Vorschläge zur Verbesserung der Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung in ländlichen Gebieten und in Stadtrandgebieten unterbreitet. Diese Empfehlung ist auch veröffentlicht worden, um den für die Durchführung der kassenärztlichen Versorgung Verantwortlichen Anregungen zu intensiver Ausschöpfung des geltenden Rechts zu geben. Die Bundesregierung wird im übrigen in Zusammenarbeit mit den Ländern erörtern, welche weiteren Schritte unternommen werden können, um die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung auch langfristig zu gewährleisten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 14. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/296 Frage A 152) : Welche Ursachen führen dazu, daß die Gemeinden durch die Auflagen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes stärker belastet werden als vor Inkrafttreten dieses Gesetzes, und wie sollen in Zukunft die Gemeinden davon entlastet werden? Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz haben der Bund ein Drittel, die Länder zwei Drittel des Gesamtaufwands zu tragen. Es obliegt den Ländern zu entscheiden, ob und in welcher Höhe sie die Gemeinden zur Finanzierung mit heranziehen. In den Bundesländern werden hierzu unterschiedliche gesetzliche Regelungen vorbereitet. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen werden die Gemeinden danach insgesamt jedoch nicht stärker belastet als bisher, sondern im Gegenteil entlastet. Dies schließt jedoch nicht aus, daß einzelne Gemeinden, die bisher gemessen am Landesdurchschnitt zu geringe oder keine Beträge für die Krankenhausversorgung ihrer Einwohner aufgebracht haben, in Zukunft zu höheren Zahlungen herangezogen werden. Eine solche Regelung führt zu einer gleichmäßigen Verteilung der Lasten und kann daher nicht als unzumutbare Härte angesehen werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 14. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/296 Fragen A 153 und 154) : Ist nach Auffassung der Bundesregierung die in einem Beitrag im Magazin „Der Spiegel" vom 5. März 1973 dargestellte Einschätzung von Experten, „daß alljährlich mindestens 30 000 Kinder schwer mißhandelt werden", zutreffend? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um Kindesmißhandlungen wirksam entgegenzutreten? Zu Frage A 153: Ich beantworte Ihre Fragen im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz. Nach den Aburteilungsstatistiken des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden sind in den Jahren 1954 bis 1971 jährlich durchschnittlich zwischen 300 und 400 Kindesmißhandlunqen nach § 223 b StGB abgeurteilt worden; davon haben jährlich zwischen 200 und 300 Verfahren zu Verurteilungen geführt. § ist StGB b 223 der Haupttatbestand gegen 223 b StGB t schwerwiegende Kindesmißhandlungen. Nach diesem Tatbestand werden die Obhutspflichtigen bestraft, die Kinder oder Jugendlichen quälen oder roh mißhandeln oder sonst an der Gesundheit schädigen. Daneben gibt es eine Reihe von Tatbeständen, die direkt oder indirekt auch dem Schutz von Kindern oder Jugendlichen dienen. Hervorzuheben ist hier neben den anderen Körperverletzungsdelikten der Tatbestand des § 170 d StGB, der Kinder gegen Gefährdung durch Vernachlässigung von Fürsorge- oder Erziehungspflichtigen schützt. 1006* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1973 Für 1967 und 1970 sind besondere Statistiken herausgegeben worden, die in umfassender Weise die Taten gegen Kinder ausweisen. Nach diesen Statistiken sind 1 084 (1967) bzw. 1 087 (1970) Männer und Frauen wegen Straftaten, bei denen Kinder Opfer waren, verurteilt worden (Sittlichkeitsdelikte sind ausgenommen). Die Frage, wie hoch die Dunkelziffer ist, ist in der kriminologischen Literatur vielfach erörtert worden. Eine Reihe von Autoren nennen im Zusammenhang mit § 223 b StGB, aber auch mit anderen dem Schutz des Kindes dienenden Tatbeständen, eine „Dunkelziffer" von 95 %. Ob diese in der Literatur bereits vor 10 Jahren genannte Zahl den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, ist schwer nachzuprüfen. Bei den angegebenen Zahlen handelt es sich um grobe Schätzungen, was sich schon daraus ergibt, daß die genannten Zahlen in der Literatur auf unterschiedliche Bezugspunkte zurückgreifen. Als Bezugspunkte werden genannt: Aburteilungen vor Gericht, strafrechtliche Verfolgung; zur Kenntnis der Behörden gelangte Fälle. Die vom „Spiegel" in der Ausgabe vom 5. März genannte Zahl von 30 000 Fällen hat als Bezugspunkt, von dem aus die theoretische Ziffer errechnet wurde, offensichtlich die Polizeiliche Kriminalstatistik von 1971, welche die zur Kenntnisnahme der Polizeibehörden gelangten Fälle nennt. Zu Frage A 154: Bereits in ihrer Antwort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Haack in der Sitzung am 22. April 1970 hat die Bundesregierung ausgeführt, daß Kindesmißhandlungen in vielen Fällen nicht in der Persönlichkeitsstruktur des Elternteils, sondern in sozialen Notständen verschiedener Art begründet sind: Unzureichende Wohnverhältnisse, Doppelbelastung der Mutter durch Beruf und Kindererziehung und Störungen des Ehelebens. Ziel aller Maßnahmen muß dann die Behebung der sozialen Notlage oder die Wiederherstellung der gestörten Familienbeziehungen sein. Da unerwünschte Kinder die Hauptleittragenden unter den Opfern sind, ist eine vernünftige Familienplanung durch die Elternbildung zu unterstützen. Die Einrichtung von Kindertagesstätten muß in Fortsetzung der bisherigen Bemühungen noch stärker gefördert werden. Bei der Überwindung von Aggressionshaltungen kommt der Erziehungs- und Eheberatung eine bedeutende Rolle zu. Über den Stand der Erziehungsberatung hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage betr. die Situation der Jugendhilfe in der Bundesrepublik Deutschland eingehend am 22.2. 1972 — Drucksache VI/3175 — berichtet. Zahl und Leistungsfähigkeit der Erziehungsberatungsstellen sollten gesteigert und eine bessere regionale Streuung erreicht werden. Die obersten Landesjugendbehörden haben inzwischen Richtlinien für eine Neuordnung der Erziehungsberatung erarbeitet, die in Kürze verabschiedet werden soll. Im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen kommt es vor allem darauf an, das Verantwortungsbewußtsein der Öffentlichkeit wachzurufen. Hier liegen wichtige Aufgaben der Jugendämter und der Kinderschutzorganisationen, aber auch der Massenmedien. Wird das Wohl des Kindes durch die Eltern gefährdet, so kann das Vormundschaftsgericht nach § 1666 BGB eingreifen und erforderlichenfalls das Kind von den Eltern trennen. Eltern, die in dieser Hinsicht auffällig geworden sind, unterliegen der Kontrolle des Jugendamts und des Vormundschaftsgerichts. Der Bundesminister der Justiz hat entsprechend den Forderungen der Jugendhilfe in einem Entwurf zur Neuregelung des elterlichen Sorgerechts vorgesehen, das Eingreifen des Gerichts nicht mehr von der Feststellung eines schuldhaften Versagens der Eltern abhängig zu machen, wenn eine objektive Beeinträchtigung des Kindeswohls vorliegt. Die Möglichkeit des beschuldigten Elternteils und seines Ehegatten, die Wahrheitsfindung im Strafprozeß durch Verweigerung der Aussagegenehmigung für das Kind oder seiner körperlichen Untersuchung zu erschweren, soll nach den Vorschlägen des dem Parlament vorliegenden Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts — es handelt sich um die Bundesrats-Drucksache 117/73 — künftig beseitigt werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 14. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Frage A 166) : Treffen Meldungen zu, wonach bei der Zweiten Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie in Bad Nauheim vom 15. bis 17. Februar 1973 die Teilnehmer der DDR geschlossen kurzfristig absagten, und ist die Bundesregierung bereit, bei der DDR vorstellig zu werden und den Grund für die geschlossene Absage zu erfragen? Laut Telegramm des 1. Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie, Prof. Rodewald, wurde den Ärzten aus der DDR keine Möglichkeit zur Teilnahme an der diesjährigen Jahrestagung in Bad Nauheim vom 15. bis 17. 2. 1973 gegeben. Die Absage erfolgte ohne Angabe von Gründen. Die Bundesregierung ist bereit, alle ihr gebotenen Möglichkeiten zu nutzen, um auch im Einzelfalle wie diesem zu der vereinbarten praktischen Zusammenarbeit zu gelangen und unerwartete Absagen für die Zukunft auszuschließen. Sie wird im Rahmen der nach Art. 7 des Grundvertrages vorgesehenen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und der Gesundheit bestrebt sein, auch die Frage der Teilnahme von Wissenschaftlern an Veranstaltungen im jeweiligen anderen deutschen Staat grundsätzlich zu regeln. Ich darf hierzu auf das Zusatzprotokoll zum Grundvertrag verweisen, in dem es unter Nr. 2 heißt: „Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik bekunden ihren Willen, zum beiderseitigen Nutzen die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik zu entwikkeln und die hierzu erforderlichen Verträge abzuschließen."
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    Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen! Meine Herren! Der Jahreswirtschaftsbericht liegt dem Hohen Hause vor. Die Debatte über den Jahreswirtschaftsbericht sollte nicht ausschließlich eine Konjunkturdebatte sein und sich auch nicht nur mit währungspolitischen Fragen befassen. Diese Gelegenheit heute sollte zu einer Diskussion auch und gerade über Grundsatzfragen und die Rahmenbedingungen der Wirtschaftspolitik genutzt werden.
    Angesichts der sich überstürzenden Ereignisse neigen wir, glaube ich, immer mehr dazu, kurzfristig zu denken und allzuoft auch kurzfristig zu handeln. Dabei gerät sehr häufig in Vergessenheit, daß die aktuellen Probleme im Grunde genommen nur Oberflächenerscheinungen längerfristiger, und zwar struktureller, Probleme sind. Eine solche Grundsatzdiskussion hat ihren Platz auch und gerade in diesem Hohen Hause, wenn Wirtschaftspolitik nicht vorrangig oder gar ausschließlich eine Frage der Technokraten sein soll. Ich glaube, meine Damen und Herren, unser Gespür dafür, daß Wirtschaftspolitik nicht nur eine Sache der Experten sein kann, sondern erhebliche politische Dimensionen hat, ist in den letzten Tagen erheblich geschärft worden. Wir tun gut daran, uns über die Umweltbedingungen und die Beschränkungen, unter denen Wirtschaftspolitik heute zu handeln hat, schonungslose Klarheit zu verschaffen.
    Es ist unübersehbar, daß sich die Erfolgsbedingungen der Wirtschaftspolitik in den letzten Zeiten nicht gerade verbessert haben. Wir erhalten zur Zeit einen drastischen Anschauungsunterricht über die Schwierigkeiten, die der weltweite Integrationsprozeß mit sich bringt. Wir sehen die geringen nationalen Möglichkeiten des Einflusses auf wirtschaftliche Prozesse. Das Währungsdilemma besteht doch im Grunde genommen darin, daß wir zwar internationale Waren- und Geldmärkte haben, daß wir aber keine handlungsfähigen übernationalen Institutionen haben, die die gleichen Räume umfassen und Steuerungsaufgaben übernehmen können. Diesem Dilemma begegnen wir in zugespitzter Form auch auf europäischer Ebene. Ich begrüße es, daß der Sachverständigenrat dieses Thema in seinem Jahresgutachten, das zusammen mit der Stellungnahme der Bundesregierung Gegenstand dieser Debatte ist, einer eindrücklichen und, wie ich meine, lesenswerten Analyse unterzogen hat.
    Ich möchte auch an dieser Stelle dem Sachverständigenrat den Dank der Bundesregierung aussprechen. Sein letztes Jahresgutachten trägt dazu bei, die Möglichkeiten, vor allem aber auch die Grenzen der Wirtschaftspolitik aufzuzeigen. Für besonders wertvoll halte ich, daß der Sachverständigenrat erstmals die europäischen Rahmenbedingungen für die nationale Wirtschafts- und Währungspolitik an den Anfang seines Gutachtens gestellt hat.
    Zu diesen Rahmenbedingungen wirtschaftspolitischen Handelns gehört auch, daß das marktwirtschaftliche System nicht mehr fraglos akzeptiert wird. Zwar wird auch von den Kritikern die Effizienz des Systems kaum bezweifelt, aber um so mehr werden seine Voraussetzungen und seine Ergebnisse in Frage gestellt. Es wird ein Gegensatz zwischen Marktwirtschaft und Qualität des Lebens, zwischen Ökonomie und Ökologie beschworen, und es wird die Frage nach den Grenzen des Wachstums gestellt. Zum Problem sind auch die Funktionsbedingungen des Systems selbst geworden.
    Nicht wenige sind der Meinung, Konzentration und Vermachtung der Märkte näherten sich ihrem Grenzwert. Für viele heißt die Schicksalsfrage dieser Ordnung: Zerstört der Wettbewerb durch den systemimmanenten Zwang zur Produktivität und



    Bundesminister Dr. Friderichs
    daraus folgender Konzentration sich selbst? Gleichgültig, wie hoch man den Grad der Vermachtung ansetzt, für mich steht jedenfalls fest, daß der Schutz und die Aufrechterhaltung des Wettbewerbs eine zentrale politische Aufgabe ist.
    Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben auch die Frage drängend werden lassen, ob es der Marktwirtschaft überhaupt möglich sei, mit dem Problem der Inflation fertig zu werden. Auch diese Frage ist zu einer Herausforderung für die gegenwärtige Wirtschaftspolitik geworden.
    In der Nacht zum Montag sind in Brüssel Entscheidungen gefallen, die währungspolitisch und integrationspolitisch zwar keine Ideallösungen darstellen, die aber unter den gegebenen Umständen als optimal bezeichnet werden können. Wenn es auch keine Gemeinschaftslösung im Sinne der Neun gegeben hat, so konnte doch — und das war wichtig — ein deutscher Alleingang, der integrationspolitische Nachteile mit sich gebracht hätte, vermieden werden. Eine Beteiligung Italiens, Großbritanniens und Irlands, so wünschenswert sie grundsätzlich gewesen wäre, hätte zum gegenwärtigen Zeitpunkt erhebliche Risiken mit sich gebracht, und zwar für die Gemeinschaft als Ganzes ebenso wie für einen Teil der Länder der Gemeinschaft.
    Einer der wichtigsten Aspekte der gefundenen Lösung ist meines Erachtens, daß sie im Einklang mit den Interessen der Vereinigten Staaten gefunden werden konnte. Diese Lösung hat zwar die bestehenden wirtschaftlichen Probleme nicht beseitigt; aber ich glaube, wir können sie als einen Beitrag dafür ansehen, daß die Verhandlungen über die grundlegende Reform des Weltwährungssystems und die weitere Liberalisierung im GATT dadurch erleichtert werden können.

    (Abg. Dr. Müller-Hermann: Abwarten!)

    Auch unter binnenwirtschaftlichen Gesichtspunkten sind die gefaßten Beschlüsse, nimmt man alles in allem, positiv zu bewerten. Sie sind eine willkommene Unterstützung — das sollte doch offen ausgesprochen werden — der Bundesregierung in ihren Bemühungen um Rückgewinnung von mehr Stabilität.
    Die Bundesregierung verkennt nicht, daß der gesamtwirtschaftliche Aufwertungseffekt, den wir gegenüber dem Stand von Ende Januar 1972 mit etwa 6 % beziffern, für einige Exportbranchen ein Opfer bedeutet. Es sollte aber nicht übersehen werden, daß es für rund die Hälfte des deutschen Außenhandels weiterhin feste Wechselkurse gibt.
    Wen die Höhe des Aufwertungssatzes stören sollte — auch solches war zu vernehmen —, dem sei vor Augen geführt, daß erstmals gehandelt wurde, ohne vorher auf offenem Markt Zustimmung für einen irgendwie genannten Prozentsatz zu erheischen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich glaube, durch die Tatsache, daß zum ersten Mal über eine bevorstehende Aufwertung nicht öffentlich geredet und sie nicht zerredet wurde, ist die Möglichkeit geschaffen worden, einen Satz zu
    wählen, der daher auch vergleichsweise milde ausgefallen ist.

    (Abg. Dr. Müller-Hermann: Aber mit teuererem Lehrgeld bezahlt worden ist!)

    — Ich nehme hier keine Aufwertung aus, auch nicht die aus dem Jahre 1961, wo auch durch zu langes Warten am Ende ein Satz herauskam, der am Anfang nicht nötig gewesen wäre.

    (Zuruf des Abg. Dr. Sprung.)

    Besondere Probleme dürfte es im wesentlichen nur für die Kohle geben. Sie wird bei aller in diesem Bereich notwendigen Anpassung als unser wichtigster einheimischer und damit weltpolitisch unabhängiger Energieträger eine angemessene Rolle in dem noch in diesem Jahr vorzulegenden Programm spielen.
    Für die Energiepolitik — darauf möchte ich mich heute und hier beschränken — stellen sich folgende Aufgaben: Erstens eine Verminderung der Risiken der Mineralölversorgung, zweitens eine optimale Nutzung der relativ sicheren und auch preisgünstigen Energieträger Braunkohle, Kernenergie und Erdgas, drittens eine Konsolidierung des Steinkohlenbergbaus und viertens eine Lösung von Zielkonflikten zwischen Umweltschutz und Sicherung der Energieversorgung, die sich vor allem beim Bau von Raffinerien und Kraftwerken ergeben können.
    Für zahlreiche andere Branchen, wie z. B. der Automobilindustrie oder dem Maschinenbau, tritt auf den Weltmärkten häufig deshalb durch die Aufwertung kein Nachteil ein, weil die Währungen konkurrierender Länder, insbesondere Japans, gleichfalls floaten und gleichfalls einen Aufwertungstrend haben. Auf dem Hintergrund eines sich beschleunigenden Konjunkturaufschwungs und vor allem einer stark expansiven Auslandsnachfrage ist der Aufwertungseffekt uneingeschränkt zu begrüßen. Die Vollbeschäftigung ist durch dieses Handeln nicht gefährdet. Die Bestellungen aus dem Ausland nehmen aber in geradezu rasantem Tempo zu: im vierten Quartal 1972 hatten wir bei der gesamten Industrie eine Zunahme von 21 % und bei den Investitionsgütern eine Zunahme von 27 %. Diese Tendenz setzt sich fort, so daß auch von daher erhebliche stabilitätspolitische Sorgen kommen. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch auf die Entwicklung der Importpreise hinweisen, die sich binnen Jahresfrist um rund 12 % erhöht haben. Auch von daher ist der Aufwertungseffekt zu begrüßen.
    In die erwünschte Richtung gehen auch die Wirkungen auf die Einkommensverteilung, wo alle, wie ich meine, ein Interesse daran haben müßten, daß Gewinn- und Lohnentwicklung in einer gewissen Relation zueinander verlaufen. Überaus wichtig ist es schließlich, daß der Handlungsspielraum der Geld- und Kreditpolitik vergrößert worden ist und die Bundesbank ihre bisher überaus zäh betriebene Liquiditätsabschöpfung endlich fortsetzen kann.
    Die währungspolitischen Entscheidungen vom Wochenende haben die Erfolgschancen des im Jahres-



    Bundesminister Dr. Friderichs
    wirtschaftsbericht dargelegten Stabilisierungsprogramms begünstigt.

    (Abg. Dr. Müller-Hermann: Sie sehen das alles zu rosig, Herr Dr. Friderichs!)

    — Die Bundesregierung hat sich, Herr Abgeordneter Müller-Hermann, in diesem Jahreswirtschaftsbericht — schon die Diktion verrät dies — um Realismus bemüht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Sie hat versucht, den eingangs von mir skizzierten Problemen und Relativierungen nationalen wirtschaftspolitischen Handelns Rechnung zu tragen. Wir alle haben die Erfahrung gemacht, daß es nicht weiterhilft, wenn wir uns an übertriebenen Machbarkeitsvorstellungen festklammern.

    (Abg. Wehner: Sehr gut!)

    Wir sollten die Grenzen des Quantifizierbaren und des Vorhersehbaren in der Konjunkturpolitik offen und ehrlich zugeben. Da wir uns nicht scheuen, dem Ausdruck zu geben, haben wir dem Jahreswirtschaftsbericht auch äußerlich eine leicht veränderte Form gegeben.
    Die Bundesregierung hat zwar die für dieses Jahr angestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele dargelegt; inwieweit die jüngsten währungspolitischen Beschlüsse Auswirkungen auf das Zielbündel haben, läßt sich heute im einzelnen noch nicht mit Sicherheit feststellen. Aber die angestrebte Rate des realen Wachstums von 4 bis 5 % dürfte nicht zu ehrgeizig sein. Sie ist ohne eine weitere Auslastung der Kapazitäten zu erreichen. Es ist nicht damit zu rechnen, daß die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt 1 °/o überschreitet. Die Beschäftigung ist in diesem Jahr nicht gefährdet; Probleme kommen eher von einer drohenden Überbeschäftigung auf uns zu.
    Der geschätzte Außenbeitrag von 13 bis 14 Milliarden DM dürfte zur Finanzierung des unsicheren Transfers ins Ausland ausreichen und damit unsere Leistungsbilanz ausgeglichen halten. Er dürfte sich tendenziell als Folge der Währungsbeschlüsse, zumindest real gesehen, vermindern.
    Drei Ziele des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes können in diesem Jahr als erfüllt angesehen werden. Eines, die Preisstabilität, ist nach wie vor stark gefährdet. Wenn die Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht schreibt, sie strebe eine Wirtschaftsentwicklung an, bei der eine Begrenzung des Anstiegs der Verbraucherpreise im Jahresdurchschnitt auf 51/2 bis 6 % erreicht werden kann, so hat diese Bundesregierung die allergrößten Hemmungen, dies als ein anzustrebendes Ziel zu nennen. Wir sagen das sehr offen und nicht mit Schönfärberei. Ich erkläre hiermit klipp und klar: 51/2 bis 6 % Preissteigerungen sind für uns kein Ziel, sondern ein Zustand, der mit den gegenwärtig zur Verfügung stehenden Mitteln nicht abgewendet werden konnte. Unser Ziel besteht in einer Eindämmung des Preisauftriebs, um in diesem Jahre eine Tendenzwende in der Preisentwicklung herbeizuführen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Darauf, meine Damen und Herren, müssen wir unsere Bemühungen konzentrieren. Aber wir sollten auch sehr nüchtern die Grenzen der Stabilitätspolitik sehen. Deshalb möchte ich „realistisch" als Kennzeichnungswort für das stabilitätspolitische Programm in Anspruch nehmen.
    An diesem Programm ist Kritik geübt worden, draußen im Lande, von der Opposition, von Mitgliedern dieses Hohen Hauses. Ich habe diese Kritik ernst genommen, weil ich der letzte wäre, der bestreiten würde, daß man auch ein anderes Programm mit anderen Maßstäben hätte beschließen können. Aber, meine Damen und Herren, ich habe aus all der Kritik im Lande und hier kein Programm herausgehört, das wirksamer und realisierbar gewesen wäre.

    (Abg. Dr. Müller-Hermann: Das Programm ist das Stabilitätsgesetz; das sollte man ruhig anwenden!)

    Auch durch Alternativen der Opposition bin ich keines Besseren belehrt worden. Dabei gestehe ich gerne zu, daß es nicht die primäre Aufgabe der Opposition ist, der Regierung Vorschlage zu machen.

    (Zustimmung bei der Opposition.)

    Niemand kommt aber daran vorbei, daß der kategorische Imperativ der Stabilitätspolitik gegenwärtig Stillegung von Liquidität und Kaufkraft heißt. Wir werden uns ja im einzelnen noch darüber unterhalten, auch über die Frage, welche Vorschläge aus den Reihen der Opposition mit gegenläufiger Tendenz und mit unterschiedlichen Bemerkungen gekommen sind.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Durch die Beschlüsse der Bundesregierung werden insgesamt 5 bis 6 Milliarden DM Liquidität stillgelegt. Natürlich wird die Wirkung unserer Maßnahmen durch die Dollarzuflüsse der letzten Wochen beeinträchtigt.
    Abgesehen davon, daß Bankenliquidität nicht gleich Kaufkraft ist — diese nationalökonomische Feinheit haben nicht wenige Kommentatoren in dei letzten Zeit übersehen —, hat die Bundesbank in einem restriktiven Kraftakt versucht, die Zuflüsse so weit wie möglich zu neutralisieren. Die Bundesregierung hat diese Maßnahmen der Bundesbank unterstützt.
    Aber die Frage nach Alternativen müssen sich auch diejenigen entgegenhalten lassen, die sagen, mit dem Instrument der Steuerpolitik dürfe keine Konjunkturpolitik gemacht werden. Solche gibt es ja auch.

    (Abg. Dr. Müller-Hermann: Bei uns aber nicht!)

    Daß die Geldpolitik ständig hart an der Grenze des self defeating operiert, weiß mittlerweile wohl jeder. Ebenso klar sollte sein, daß mit der sogenannten Einkommenspolitik keine stabilitätspolitischen Wunder zu vollbringen sind. Es ist einfach unrealistisch, meine Damen und Herren, zu erwarten, die Tarifpartner könnten sich langfristig in dieser Ge-



    Bundesminister Dr. Friderichs
    sellschaftsordnung anders als am Markt orientieren. Damit ist der Spielraum der konjunkturpolitischen Möglichkeiten auch weitgehend erschöpft.
    Es bliebe dann, wenn über Steuern nicht gesteuert werden dürfte, nur noch die Ausgabenpolitik.

    (Abg. Dr. Müller-Hermann: Dies mit der Steuer ist aber nicht die Meinung der Opposition!)

    Dazu ist folgendes zu sagen. Ich kenne keinen Länderhaushalt, dessen Zuwachsrate geringer ist als die des Bundeshaushalts.

    (Abg. Rawe: Vor allen Dingen in Nordrhein-Westfalen: 20,5 %!)

    — Ich kenne keinen Länderhaushalt — ich wiederhole das —, dessen Zuwachsrate geringer ist als die Zuwachsrate des Bundeshaushalts.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Rawe: Das sage ich ja!)

    — Herr Abgeordneter, Sie nennen jetzt ein Land. Ich würde sagen: die Achse reicht von Schleswig-Holstein bis Bayern und nimmt nahezu nichts aus, was dazwischen liegt. Vielleicht können wir uns auf diese Formulierung einigen.

    (Abg. Rawe: Nordrhein-Westfalen ist absoluter Spitzenreiter, das wissen Sie doch! — Gegenruf von der SPD: Stimmt nicht!)

    Es ist auch hier — wie überhaupt in der Stabilitätspolitik — nicht selten so, daß dieselben, die nach Einsparungen rufen, mit Ausgabenwünschen nicht gerade zurückhaltend sind.

    (Zustimmung bei Abgeordneten der Regierungsparteien.)

    Dies lese ich auch draußen in den Zeitungen, auch von Mitgliedern dieses Hohen Hauses, die einer Fraktion angehören, die hier eine Begrenzung der Ausgaben wünscht, deren Mitglieder im eigenen Wahlkreis — z. B. auch in meinem — aber gleichzeitig eine Erhöhung der Ausgaben — Straßenbau, Investitionszulagen usw. — fordern, wie ich annehme, unter Beschränkung dieser Ausgaben in anderen Wahlkreisen; dies wäre natürlich möglich.

    (Zustimmung bei Abgeordneten der SPD. — Abg. Dr. Müller-Hermann: Das ist eine Frage der Schwerpunkte! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Prioritäten!)

    Aber im übrigen haben wir heute keine Haushaltsdebatte; diese Frage. werden in der Haushaltsdebatte zur Diskussion stehen.
    Die Begebung der Stabilitätsanleihe durch den Bund bis zu einer Höhe von 4 Milliarden DM ist ein marktkonformes Mittel der Konjunktursteuerung. Die Bundesregierung betreibt damit eine finanzpolitische Offenmarktpolitik, und diese Maßnahme ist ja auch kaum kritisiert worden. Die Anleihe ist marktgerecht ausgestattet, und ich hoffe, daß es den Banken gelungen ist, dafür Sorge zu tragen, daß ein Großteil der Anleihe an private Zeichner gegeben werden konnte, damit der liquiditätspolitische Effekt erreicht wird.
    Vielen draußen hat der Beschluß der Bundesregierung, eine Stabilitätsabgabe für Einkommen über 100 000 DM für Ledige und über 200 000 DM für Verheiratete sowie für Körperschaften zu erheben, nicht gefallen. Nun, meine Damen und Herren, auch wer nicht zu den 150 000 Betroffenen zählt, wird Verständnis dafür haben, daß es diesen nicht gefällt. Nur eines verstehe ich nicht, und diesen Satz spreche ich auch in dieses Haus hinein: daß häufig behauptet wird, die erhöhte Abgabe für hohe Einkommen und Körperschaften belaste die Investitionsneigung und die Investitionsmöglichkeit, und daß von denselben gleichzeitig behauptet wird, sie werde aber doch nur auf die Preise weitergewälzt. Eine von den beiden Behauptungen, meine Damen und Herren, kann nicht stimmen. Entweder oder!

    (Abg. Strauß: Bei den Großen ja, bei den Kleinen nicht!)

    — Herr Abgeordneter Dr. Strauß, Sie werden ja anschließend sicher Gelegenheit nehmen, dazu Stellung zu nehmen, und ich würde mich freuen, wenn wir uns darüber heute noch unterhalten könnten.
    Ich habe, meine Damen und Herren von der Opposition, der Presse entnommen, daß in Ihren Reihen — von einigen, nicht von allen — ein allgemeiner Konjunkturzuschlag als Allheilmittel angepriesen worden ist. Einige haben sich anders geäußert; das ist nicht so ganz einheitlich gewesen.

    (Abg. Dr. Müller-Hermann: Stabilitätsgesetz!)

    Ich gebe zu, dafür sprach einiges. Es wäre auch das einfachste gewesen, zumal es im Gesetz steht. Aber Sie hätten sich doch, meine Damen und Herren von der Opposition, genauso wie ich selbst bei verantwortungsvoller Betrachtungsweise die Frage vorlegen müssen, in welche konjunkturpolitische Landschaft eine solche Konjunkturzulage hineingestellt wird. Wer sich von Ihnen der Mühe unterzogen hat, die Kommuniques der Konzertierten Aktion wirklich zu lesen, der muß zugeben, daß eine Verschärfung des Verteilungskampfes die unausweichliche Folge eines allgemeinen Konjunkturzuschlages gewesen wäre. Und Sie müßten mir nachher begründen, inwiefern eine solche Verschärfung des Verteilungskampfes als konjunkturpolitisch begrüßenswert zu bezeichnen gewesen wäre.

    (Zustimmung bei Abgeordneten der Regierungsparteien.)

    Wir sollten auf Grund vergangener Konjunkturzyklen doch endlich auch die Erfahrung gemacht haben, daß es zu bremsen gilt, bevor sich der Boom überschlägt. Ebenso sollten wir gelernt haben, daß es äußerst unangenehme Folgen haben kann, wenn die Gewinneinkommen den Lohneinkommen in allzu großem Abstand davoneilen. Auch dies haben wir in früheren Zyklen erlebt.
    Und was nützt es uns, meine Damen und Herren, wenn wir die Arbeitnehmer jetzt im Sinne der Stabilität zur Kasse bitten, aber bei der nächsten Lohnrunde Forderungen auf den Tisch bekommen, die



    Bundesminister Dr. Friderichs
    alle Stabilisierungsanstrengungen von vornherein über den Haufen werfen?

    (Abg. Rawe: Das tun Sie doch!)

    — Ich habe den Eindruck, die Opposition ist der Meinung, dies stimme nicht. Daher muß ich eine Zusatzbemerkung machen.

    (Abg. Rawe: Sie nehmen doch mit ihrer Mineralölsteuer die Arbeitnehmer zur Kasse! Das können Sie nicht bestreiten! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    Ich glaube, wir sollten, ohne uns in die tarifpolitischen Auseinandersetzungen einmischen zu wollen, zugestehen, daß angesichts der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung die Tarifabschlüsse der ersten Monate dieses Jahres als äußerst verantwortungsbewußt zu bezeichnen sind.

    (Abg. Vogt: Sehr wahr!)

    Es ist unbestritten, daß diejenigen, die sie zu verantworten haben, in eine schwierige Lage gekommen sind.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Wenn Sie das nicht wahrhaben wollen, müssen Sie das hier sagen.

    (Abg. Rawe: Sie bauen hier einen Popanz auf! Das hat doch von uns niemand bestritten! — Abg. Vogt: Sie bitten doch die Arbeitnehmer immer zur Kasse!)

    Sie haben mir das Stichwort „Mineralölsteuererhöhung" gegeben. Damit haben wir, wenn ich mir einmal die Presseerklärungen ansehe, wieder einen neuen „Dauerlutscher".

    (Abg. Rawe: Fragen Sie einmal die Arbeitnehmer, ob das ein Dauerlutscher ist, wenn sie 5 % mehr bezahlen müssen!)

    — Ich wollte mich ja gerade, Herr Abgeordneter, wenn Sie mir Gelegenheit geben, dazu äußern. Die Erhöhung der Mineralölsteuer dient einer Verminderung der Nettokreditaufnahme und damit auch einer solideren Finanzierung öffentlicher Investitionen im Verkehrsbereich.

    (Abg. Dr. Müller-Hermann: Sie geben doch keinen Pfennig davon in die Investitionen! Sie stopfen Haushaltslücken!)

    — Wir können das ja gleich besprechen. Wenn Sie den Haushalt richtig lesen, sehen Sie das anders. Ich bin mir bewußt, daß die Erhöhung der Mineralölsteuer konjunkturpolitisch nicht ganz unproblematisch ist. Diese Bundesregierung diskutiert so etwas freimütig und offen; sie hat da gar nichts zu verbergen. Natürlich steigen durch die Erhöhung der Mineralölsteuer die Benzinpreise und damit auch der Lebenshaltungskostenindex; das ist alles unbestritten. Aber Sie werden zugeben, daß im Zusammenhang mit dem weiteren Beschluß des Bundeskabinetts, alle Einnahmen, die über den Ansatz hinausgehen, in diesem Jahr stillzulegen, der Maßnahme auch ein Liquiditätsentzugseffekt zukommt.

    (Abg. Dr. Müller-Hermann: Zukommen kann!)

    Sie müssen sich selbst einmal überlegen, meine Damen und Herren, ob es richtig ist, sich nur in Argumentationen mit dem Index zu verflüchtigen. Denn Sie hätten denselben Effekt, wenn Sie eine andere Steuer erhöhten, die nicht in den Index eingeht; Sie hätten dann zwar die Indexwirkung nicht; aber volkswirtschaftlich ergäbe sich dieselbe Effizienz.

    (Abg. Dr. Müller-Hermann: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?)

    — Frau Präsident, der Herr Abgeordnete möchte eine Frage stellen.


Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Abgeordneter, Sie können jetzt noch keine Zwischenfrage stellen, sondern erst dann, wenn die Debatte eröffnet ist.

(Abg. Dr. Müller-Hermann: Der Herr Minister gestattet sie!)

— So sieht es die Geschäftsordnung leider vor.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Ich werde Ihnen im Laufe des Tages sicher Gelegenheit geben, Herr Abgeordneter Müller-Hermann, mir noch eine oder mehrere Fragen zu stellen; denn ich freue mich immer darauf, einen Dialog zu führen.
    Mit der Beseitigung der Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen als Sonderausgaben, der Reduzierung der Investitionszulagen zur Regional- und Forschungsförderung und der Aufhebung der degressiven Abschreibung bei Gebäuden hat die Bundesregierung endlich einmal ein Kapitel des Buches „Abbau von Subventionen" aufgeschlagen. Und siehe da, dies wird von denen kritisiert, die ständig den Abbau von Subventionen fordern. Für jede Subvention gibt es eine gute Begründung.

    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)

    Aber ich bin auch, und zwar entschieden, der Meinung, daß wir einen Subventionsdschungel haben und daß dieser Dschungel endlich einmal gelichtet werden muß. Wenn man damit nicht schon zu Beginn einer Legislaturperiode anfängt, wann denn sonst?!

    (Abg. Wehner: Herr Friderichs, das haben schon viele gesagt! Mal sehen!)

    Wir haben mit einem wohl dosierten Abbau begonnen, indem wir zunächst einmal die Investitionszulage von 10 % auf 7,5 % zurückgenommen haben. Draußen im Lande heißt es dann: dies ist ein Schlag gegen die Regionalförderung.

    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)

    Am 21. Februar 1973 bin ich mit den Wirtschaftsministern der Länder zusammengetroffen. Wir haben den 2. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" verabschiedet. In der Zeit von 1973 bis 1976 werden danach in den schwach entwickelten Gebieten der Bundesrepublik 460 000 neue Arbeitsplätze geschaffen und rund 250 000 Arbeitsplätze gesichert: ein Ziel, das auch mit der gekürzten Investitionszulage zu erreichen ist. Darüber gab es



    Bundesminister Dr. Friderichs
    zwischen den Länderministern und mir keine Meinungsverschiedenheit. Die Konzentration dieser Mittel müssen wir allerdings fortsetzen; auch darüber sind wir uns einig.
    Lassen Sie mich noch, weil ich darüber ständig in den Regionalzeitungen lese — bezeichnenderweise sind diese Äußerungen aus oppositionellen Kreisen dieses Hauses nicht in überregionalen Zeitungen zu finden —, ein Wort zur Größe sagen, weil draußen immer wieder behauptet wird, dies sei ein Raubbau und Abbau sinnvoller Strukturveränderungen. Bei der Einführung dieser Investitionszulage ist die Bundesregierung und ist dieses Parlament davon ausgegangen, daß diese Förderung ein Mittelvolumen von bis zu 300 Millionen DM im Jahr in Anspruch nehmen solle. Wir sind mittlerweile beim Doppelten, nämlich bei 600 Millionen DM angelangt. Das bedeutet: wenn wir von 10 auf 7,5 heruntergehen, liegen wir immer noch beim doppelten des mit Ihnen zusammen beschlossenen Ansatzes.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sie müssen die Inflation einkalkulieren! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Ich hatte die Absicht, die Diktion, die bis zum 19. November angewandt wurde, bei ökonomischen Debatten in diesem Parlament nicht mehr zu verwenden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich wollte es Ihnen überlassen, das draußen weiter zu tun, obwohl Sie sich angesichts der wahlpolitischen Ergebnisse dieser Ihrer politischen Diskussion vor dem 19. November auf dem Stabilitätsgebiet überlegen müssen, ob es sinnvoll ist, so weiterzumachen. Das ist aber Ihr Problem, nichts meins.

    (Beifall bei Abgeordneten der Regierungsparteien.)

    Die Bundesregierung ist sich jedenfalls bewußt, daß ihre Maßnahmen nicht von heute auf morgen Stabilität bringen. Wenn aber jemand, meine Damen und Herren, ein besseres Programm hat, soll er es heute hier vortragen. Ich habe bis zur Stunde außer Kritik keine konstruktiven Beiträge zur Kenntnis nehmen können.
    Ordnungs- und Strukturpolitik haben für diese Bundesregierung grundsätzlich denselben Stellenwert wie die Konjunkturpolitik. Die Bundesregierung hat ihren Standpunkt und ihre Absichten in diesem Bereich im Jahreswirtschaftsbericht dargelegt. Ich möchte es mir heute ersparen, über strukturpolitische Fragen zu sprechen, da wir im Laufe dieses Jahres bei einer Reihe von Anlässen ausreichend Gelegenheit dazu haben werden.
    Ich möchte aber die Diskussion des Jahreswirtschaftsberichts auch dazu nutzen, einige Bemerkungen zur Ordnungspolitik zu machen. Diese Bundesregierung hat ihre ordnungspolitische Position im Jahreswirtschaftsbericht unzweideutig, wie ich meine, mit dem Satz beschrieben:
    Bewährtes Leitbild der Wirtschaftsordnung in der Bundesrepublik ist die nach freiheitlichen Grundsätzen gestaltete und dem sozialen Fortschritt dienende Marktwirtschaft.
    Marktwirtschaft ist aber — und diese Aussage ist zur obigen komplementär — kein Denkmal, sie ist kein starres System, das der Weiterentwicklung nicht bedürfte und nicht fähig wäre. Ihr Vorteil liegt vielmehr eben darin, daß sie ein dynamisches Ordnungssystem ist, dessen Fähigkeit gerade darin liegt, sich besser als alle anderen Systeme auf wirtschaftlich-technischen ebenso wie auf gesellschaftlichen Wandel einzustellen.
    Der Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts mißt die Bundesregierung eine für den Bestand dieser Ordnung entscheidende Bedeutung bei. Ich möchte hier meine Genugtuung darüber zum Ausdruck bringen, daß die Beratung der Kartellnovelle im Parlament nach den schlechten Erfahrungen in der letzten Legislaturperiode rasche Fortschritte macht. Ich möchte nicht unterlassen, allen Parteien dieses Hohen Hauses, die dabei mithelfen, zu danken. Ich vermerke an dieser Stelle aber auch dankbar, daß Kräfte in der Wirtschaft mittlerweile die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts eingesehen haben und dem Gesetzesvorhaben der Bundesregierung nunmehr positiv gegenüberstehen. Ich glaube, gerade die Fälle der letzten Zeit — Sie wissen, welche ich meine -
    haben die Notwendigkeit eines wirksamen Instrumentariums deutlich gezeigt, wenn nicht Grundelemente unserer Wirtschaftsordnung entscheidend geschwächt werden sollen.
    Eine aktuelle Herausforderung begegnet der Marktwirtschaft in der Frage nach den Grenzen des Wachstums. Ich glaube, es ist richtig, in einer Debatte über den Jahreswirtschaftsbericht diese Frage nach den Grenzen des Wachstums aufzunehmen. Wir können es uns nicht mehr leisten, über diese und ähnliche Fragen einfach hinwegzugehen. Die Frage nach der Qualität des Wachstums zu stellen ist legitim. Ich finde es auch gar nicht schlimm, wenn bei der Diskussion über diese Frage gelegentlich Übertreibungen vorkommen. Die Übertreibungen und Vereinfachungen, die beispielsweise den viel zitierten Thesen der MIT-Studie anhaften, berauben diese Studie nicht ihres Wertes an sich. Ich möchte hier nicht näher darauf eingehen, aber so viel bemerken, daß die entscheidende Schwäche des MIT-Modells meines Erachtens darin liegt, daß die der Marktwirtschaft eigenen Korrektur- und Substitutions-mechanismen nicht ausreichend berücksichtigt worden sind.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wann kommen Sie endlich zur Wirtschaftspolitik der Bundesregierung?)

    Dennoch sind solche Projektionen der Gegenwart in die Zukunft nützlich, um auf gewisse Konsequenzen unseres Handelns aufmerksam zu machen.
    Es kann gar keinem Zweifel unterliegen, daß wir den qualitativen Aspekten des wirtschaftlichen Wachstums mehr Beachtung schenken müssen als bisher. Doch brauchen wir uns dabei nicht in sogenannten Alternativ-Radikalismen oder Verbal-Radikalismen zu bewegen wie beispielsweise der Aussage: 6 % Wachstum oder gar keines. Die sinnvolle Alternative für diese Regierung bedeutet: 4 % quali-



    Bundesminister Dr. Friderichs
    fiziertes Wachstum oder 5 bis 6 % unqualifiziertes Wachstum. Dazwischen haben wir uns zu entscheiden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wie unterscheidet man das?)

    — Das sollte jedem Wachstumskritiker klar sein; Wachstum ist zur Steigerung der Lebensqualität notwendig. Das soll gesagt sein. Es scheint mir eine Binsenwahrheit zu sein, daß wir zur Finanzierung der dringend notwendigen Infrastrukturinvestitionen im Bildungs- und Verkehrsbereich und beim Umweltschutz — um nur drei Bereiche zu nennen —, aber insbesondere auch zur Aufrechterhaltung unseres sozialen Sicherungssystems auf eine respektable jährliche Wachstumsrate angewiesen sind. Auf der anderen Seite sollte jedoch unbestritten sein, daß im Interesse von mehr Lebensqualität Abstriche vom Wachstum notwendig sein können.
    Wachstumseinbußen können sich auch ergeben, wenn wir uns einem Problem stellen, das wir bisher mehr oder weniger vor uns hergeschoben haben: nämlich dem Problem der Beschäftigung von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland. Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung darauf hingewiesen, daß unsere Aufnahmefähigkeit für ausländische Arbeitskräfte nicht unbegrenzt sei. Ich meine, wir sollten diese schwierige Frage, die nicht nur ökonomische, sondern auch politische und insbesondere menschliche Bedeutung hat, bald anpacken. Ich sage heute in der wirtschaftspolitischen Debatte folgendes dazu.
    Bei aller Anerkennung des Beitrages der ausländischen Arbeitnehmer zu unserem Bruttosozialprodukt müssen wir uns unter längerfristigen strukturpolitischen Aspekten die Frage vorlegen, ob nicht die andauernde Zuwanderung den Zwang zur Rationalisierung und damit Produktivitätssteigerung hemmt und ob sie nicht den ohnehin vorhandenen Fehlbedarf an Infrastruktur qualitativ und quantitativ verschärft.

    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)

    Ich möchte zu der Frage, welcher Beitrag zur Dekkung dieses zusätzlichen Bedarfs an Infrastruktur eigentlich geleistet werden müßte, hier noch nicht Stellung nehmen. Aber ich hoffe, daß wir in dieser Debate mit dem nötigen Ernst und dem nötigen Respekt vor der Situation der Betroffenen noch darüber sprechen können. Insgesamt gesehen scheinen mir die menschlichen und gesellschaftlichen Probleme bei einer weiter steigenden Zahl ausländischer Arbeitnehmer schwerwiegender zu sein als eine eventuelle Abschwächung des Wirtschaftswachstums. Schließlich sollte uns das Zusammenrücken der Wirtschaftsräume auch den Gedanken nahelegen, dem Kapitalexport in die betreffenden Länder den Vorrang vor einem Arbeitskräfteimport zu geben.

    (Beifall bei der FDP.)

    Das wird nicht überall gerne gehört, aber es muß gesagt sein.
    Worauf es mir hier ankommt, ist, zu betonen, daß wir zur Qualifizierung und Sinngebung des Wachstums das System, das wir haben, nicht auf den
    Kopf zu stellen brauchen. Es genügt eine Änderung der Datenkonstellation. Die allerdings brauchen wir auch. Zum Teil geschieht dies schon, zum Teil ist es unsere Aufgabe, Aufgabe dieser Regierung, Aufgabe dieses Parlaments, diese Datenkonstellationen einzuleiten. Darunter verstehe ich und darunter versteht auch diese Bundesregierung in erster Linie eine effiziente Reformpolitik.
    Es ist auch nicht notwendig — ja es wäre geradezu absurd —, zur Lösung unserer Umweltprobleme das System verändern zu wollen. Diese Umweltprobleme sind keine spezifischen Probleme der marktwirtschaftlichen Ordnung, sie existieren auch in anderen Wirtschafts- und Gesellschaftssystemen. Ich meine sogar, die Marktwirtschaft kann uns bei der Lösung dieser Probleme ein gutes Stück weiterbringen. Allerdings müssen wir ernst damit machen — und dazu gehört politische Kraft —, die Kasten der Umweltgefährdung den sie verursachenden Produkten anzulasten, um damit auch durch höhere Preise einen Zwang zur Umstellung auf andere Produkte zu bewirken. Es hat manchmal an dem Mut gefehlt, dies zu tun.
    Niemand möchte natürlich leugnen, daß in einer ganzen Anzahl von Fällen Verbote und Gebote unumgänglich sind.
    An diesem Punkt hat die Feststellung ihre besondere Richtigkeit, daß nicht wenige Mängel, die der Marktwirtschaft angelastet werden, darauf zurückgehen, daß sie nicht oder nicht konsequent genug angewendet worden ist.
    Gleichwohl stellen die Probleme, die in der Wirtschaftspolitik in der nächsten Zeit auf uns zukommen, an uns alle, Politiker, Unternehmer, Arbeitnehmer, hohe Anforderungen. Es bedarf, meine Damen und Herren, einerseits der Standfestigkeit und des Festhaltens an bewährten Prinzipien. Andererseits müssen wir flexibel auf neue Datenkonstellationen reagieren oder sie herbeiführen. Die Szenerie ändert sich, insbesondere bei den internationalen Wirtschaftsbeziehungen, von Tag zu Tag.
    Ich glaube, daß der Jahreswirtschaftsbericht 1973, den ich hiermit dem Hohen Hause vorlege, Möglichkeiten eröffnet, über die nationalen und internationalen Zusammenhänge von Wirtschaftspolitik im Interesse unseres gesamten Volkes zu sprechen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)