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ID0701605200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 16. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 21. Februar 1973 Inhalt: Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 707 A Glückwünsche zum Geburtstag der Abg Frau Schroeder (Detmold) 707 A Fragestunde (Drucksache 7/188) Frage A 1 des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Erneute Versagung der Einreisegenehmigung für den Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg durch die Ostberliner Behörden Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 707 B Frage A 61 der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Verbot des Vertriebs von elektronischen Hörgeräten im Versandhandel Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 708 A Frage A 65 des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Lederhandschuhindustrie Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 708 B, C, D Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 708 C Fragen A 66 und 67 des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Außerung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zum Grünen Dollar — gemeinsames Handeln in der Währungsfrage innerhalb der EWG und Problem des Grünen Dollars Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 709 A, B, C, D, 710 A Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . 709 B, C, D Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . . 710 A Fragen A 68 und 69 des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Meldungen über die Behinderung des Transports von Frischmilch aus Bayern nach Norditalien durch staatliche italienische Stellen — Gegenmaßnahmen der Bundesregierung Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 710B, D, 711 A Kiechle (CDU/CSU) . . . 710 C, D, 711 A Fragen A 70 und 71 der Abg. Frau Dr. Riede (CDU/CSU) : Ausgleich der durch das Hagelunwetter am 15. August 1972 in landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben im Raum Stuttgart verursachten Schäden Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 711 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Februar 1973 Frage A 72 der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Geburtendefizit in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1972 und 1973 Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 711 D Frage A 73 des Abg. Werner (CDU/CSU) : Erhöhung der Witwenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 712 B, D, 713 A Werner (CDU/CSU) . . 712 D, 713 A Fragen A 74 und 75 des Abg. Zebisch (SPD) : Auswirkungen des EWG-Sozialfonds auf die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter regionalpolitischen Gesichtspunkten — Initiativen zur weiteren Aktivierung des EWG-Sozialfonds Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 713 B, D Zebisch (SPD) 713 D Fragen A 76 und 77 des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Streichung zusätzlicher Stellen im Haus- halt 1973 der Bundesanstalt für Arbeit Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 713 D, 714 A, C, D Dr. Miltner (CDU/CSU) . . 714 A, C, D Frage A 81 der Abg. Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) : Raumordnerische Gesichtspunkte bei der Planung von Übungsplätzen der Bundeswehr in Ballungsgebieten Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 715 A, B, D, 716A, C Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . 715 B, D von Hassel, Vizepräsident . . . 715 C, D, 716 C Dr. Sperling (SPD) 715 D Damm (CDU/CSU) 716 A Dr. Probst (CDU/CSU) 716 B Kiechle (CDU/CSU) 716 C Frage A 82 des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Maßnahmen zur Verlegung der Raketenbasen von US-Streitkräften in unmittelbarer Nähe des Wohngebietes Mainz-Lerchenberg und zum Schutz eines Naherholungsgebietes Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 716 D, 717 A, B von Hassel, Vizepräsident . . . . 717 A Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 717 A Dr. Wichert (SPD) . . . . . . . 717 B Frage A 83 des Abg. Damm (CDU/CSU) : Wert der Fortsetzung der MRCA-Entwicklung und der geplanten Einführung dieses Flugzeugs Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 717 C, 718 A, B, C, D Damm (CDU/CSU) 718 A, B van Delden (CDU/CSU) . . . . 718 C Dr. Sperling (SPD) . . . . . . 718 D Frage A 85 des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Aktion zur Erforschung und Bekämpfung der Krebskrankheit durch die Aktionsgemeinschaft „Krebs geht uns alle an" Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 719B, C Dr. Slotta (SPD) . . . . . . . 719 C Fragen A 86 und 87 der Abg. Frau Huber (SPD) : Verlust der Unterhaltshilfe für geistig behinderte Kinder bei Überführung in Sonderschulen — Korrektur der entsprechenden Vorschrift des Bundessozialhilfegesetzes Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 719D, 720 B, C, D Frau Huber (SPD) . . . . . 720 A, C Fragen A 88 und 89 der Abg. Frau Schleicher (CDU/CSU) : Hypothese einer Forschungsarbeit bezüglich der Familienerziehung — Behauptung bezüglich der Auswirkungen einer spezifischen familialen Sozialisation Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . . . 720 D, 721 A, B, C, D Frau Schleicher (CDU/CSU) . . . 721 A, C Dr. Fuchs (CDU/CSU) 721 C Nächste Sitzung 721 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 723* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Februar 1973 III Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 106 — Drucksache 7/156 — des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. Zinszuschüsse für Elektrifizierungskredite der Deutschen Bundesbahn 723* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen A 112 und 113 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) betr. Vergabe von Gutachten bzw. Forschungsaufträgen durch das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Beteiligung von Angehörigen des Bundesministeriums an der Erarbeitung der Gutachten 723* C Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 78 — Drucksache 7/188 des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. Gefährdung der Konzeption des Arbeitsförderungsgesetzes durch Fehlen von Personal . . . . 724* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 79 und 80 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. mangelhafte Unterrichtung der Knappschaftsrentner über die Auswirkungen der sog. Abschmelzung auf die Anpassung nach dem 15. Rentenanpassungsgesetz — Nichtanwendung der sog. Abschmelzung auf die vorgezogene Rentenanhebung ab 1. Juli 1972 . . 724* D Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 84 — Drucksache 7/188 des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Aufnahme des Austauschs im Rahmen von Regional-, Städte- und Gemeindepartnerschaften in Art. 2 des Abkommens über die Errichtung des Deutsch-Französischen Jugendwerkes 725* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Februar 1973 707 16. Sitzung Bonn, den 21. Februar 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    722 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Februar 1973 Berichtigungen 14. Sitzung, Seite 532 A: Die Zeilen 29 bis 37 sind zu streichen. Ferner ist zu lesen: Seite I, linke Spalte, 4. Zeile von unten, statt „Ronneberger" : „Ronneburger" ; Seite 603 D, 11. Zeile von unten, statt „Herrschaft, des" : „Herrschaft des"; Seite 607 A, 11. Zeile von unten, statt „Verbindung Berlins mit der": „Bindungen Berlins an die"; Seite 610 B, 2. und 3. Zeile von unten, statt „der deutschen Völker" : „des deutschen Volkes". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 21. 2. von Alten-Nordheim 12. 3. Blumenfeld ** 23. 2. Kaffka 23. 2. Kiep 23. 2. Lemmrich** 21. 2. Lücker * 23. 2. Dr. Martin 24. 2. Memmel * 23. 2. Opitz 23. 2. Frau Dr. Orth* 21. 2. Richter ** 21. 2. Prinz zu Sayn -Wittgenstein 24. 2. Dr. Schulz (Berlin) 23. 2. Dr. Freiherr von Spies 23. 2. Todenhoefer 15. 3. Frau Dr. Walz ** 21. 2. Dr. Wendig 23. 2. Frau Will-Feld 24. 2. Wischnewski 23. 2. Dr. Wittmann 16. 3. Wolfram * 23. 2. Baron von Wrangel 24. 2. Zoglmann 21. 2. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments 5* Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Frage A 106) : Ist es richtig, daß die Deutsche Bundesbahn Landesmittel als Hilfe für eine schnellere Durchführung von Elektrifizierungsmaßnahmen nur zögernd abrufen kann, weil ihr eigenes Kreditvolumen erschöpft ist? Es ist richtig, daß die vom Land Baden-Württemberg veranschlagten Zinszuschüsse für Elektrifizierungskredite der Deutschen Bundesbahn (DB) im Jahre 1972 nicht voll von der DB in Anspruch genommen werden konnten. Die Inangriffnahme der Streckenelektrifizierung ist in den Vereinbarungen mit dem Land Baden-Württemberg nicht terminiert; vielmehr wird die zeitliche Reihenfolge von der DB im Einvernehmen mit dem Land unter Berücksichtigung der betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen der DB und der verkehrspolitischen Interessen des Landes bestimmt. In diesem Rahmen bemüht sich die DB, die Maßnahmen so zügig wie möglich durchzuführen. Die Investitionsmittel der DB sind Anlagen zum Stenographischen Bericht jedoch begrenzt. Nachdem das Land sich nicht mehr in der Lage sah, entsprechend den Elektrifizierungsabkommen die Kredite selbst zu beschaffen, mußte die DB dies zusätzlich zu ihrem ohnehin hohen Fremdmittelbedarf übernehmen. Bei einem Gesamtschuldenstand von bereits rd. 18 Milliarden DM am Jahresschluß 1972 hatte die DB im Jahre 1972 rd. 3,9 Milliarden DM am Kapitalmarkt zu beschaffen, die vordringlich für Tilgung und Investitionen zur Erhaltung der Sicherheit des Eisenbahnbetriebs eingesetzt werden mußten. Eine höhere Verschuldung der DB war bei dieser Lage nicht vertretbar. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 16. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7:156 Fragen A 112 und 113) : Welche wissenschaftlichen Gutachten bzw. Forschungsaufträge hat das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau in den letzten Jahren zu welchen Themen, an welche Organisationen und zu welchen Kosten vergeben? In welchem Maße waren Angehörige des Bundesministeriums an der Erarbeitung dieser Gutachten beteiligt? Zu Frage A 112: Seit dem Haushaltsjahr 1971 stehen für die wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet des Städtebaus und der Bautechnik jährlich 7,5 Mio DM zur Verfügung - aufgeteilt zu je 3,75 Mio DM auf die beiden Forschungsbereiche. In den beiden zurückliegenden Jahren wurden insgesamt 163 Forschungsaufträge in den Bereichen Städtebau und Bautechnik an dritte Stellen vergeben. Im Jahre 1971 sind 68 und im Jahre 1972 95 Forschungsaufträge vorzugsweise an Einzelforscher und Forschungsinstitute, an Fach- und Hochschulinstitute, gelegentlich auch an Behörden und Fachverbände gegeben worden. Ich darf wohl davon ausgehen, Herr Kollege Schneider, daß Sie damit einverstanden sind, wenn ich die 163 Forschungsaufträge hier nicht im einzelnen verlese. Sie sind in zwei Listen - getrennt nach städtebaulicher Forschung und bautechnischer Forschung - nach dem Stand vom 31. 12. 1972 zusammengefaßt. Ich darf mir erlauben; Ihnen die Zusammenstellungen zu überreichen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Unterlagen in Ruhe zu lesen und zu prüfen. Dabei möchte ich Sie auch auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage betr. Förderung der auf Stadt und Gemeinde bezogenen Forschung vom 11. 2. 1972, Drucksache VI /3144, verweisen. Außerdem darf ich Ihnen, als dem zuständigen Ausschußvorsitzenden, das Angebot machen, im Ausschuß über die Forschungsaufträge des Ministeriums zu beraten. Über die eingangs erwähnten Mittel hinaus stehen im Bereich der angewandten Forschung jährlich 724* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Februar 1973 weitere 1,5 Mio DM für objektbegleitende Untersuchungen an Versuchs-, Vergleichs- und Demonstrativbauvorhaben durch drei anerkannte Bauforschungsinstitute zur Verfügung. Zu Frage A 113: Mir ist nicht bekannt, daß Angehörige des Ministeriums bei der Abwicklung von Forschungsaufträgen beteiligt waren, die vom Ministerium vergeben worden sind. Es gehört jedoch zu den dienstlichen Aufgaben meiner jeweils zuständigen Mitarbeiter, die Forschungsarbeiten zu betreuen und erforderlichenfalls auch zu steuern. Soweit Angehörige des Ministeriums über die Stellung von Fragen und die Erteilung von Auskünften hinaus an der Bearbeitung sonstiger Gutachten und Forschungsvorhaben mitwirken, die zwar nicht vom Ministerium vergeben werden, gleichwohl aber dessen Zuständigkeitsbereich berühren, kann sich die Frage stellen, ob damit die Meinungsbildung der zuständigen Bediensteten vorweggenommen oder vorzeitig gebunden werden könnte. Mein Haus neigt zu der Auffassung, daß jeder Anschein von Präokkupation der späteren Meinungsbildung vermieden werden sollte. Es ist deshalb angeordnet worden, daß zukünftig in all diesen Fällen eine Genehmigung einzuholen ist; dabei wird dann geprüft und beurteilt, inwieweit eine solche Tätigkeit zur Präokkupation und zu Meinungskonflikten zwischen der amtlichen Auffassung und der Auffassung führen kann, die in dem Gutachten vertreten wird. Die Abwicklung schon laufender Tätigkeiten dieser Art ist den Angehörigen des Hauses freigestellt worden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 21. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage A 78): Ist die Auffassung des Hauptpersonalrates der Bundesanstalt für Arbeit sowie einiger Bezirkspersonalräte — wie z. B. des Bezirkspersonalrates des Landesarbeitsamtes Baden-Württemberg - gerechtfertigt, daß die Konzeption des Arbeitsförderungsgesetzes wegen eines Fehls an Personal nicht verwirklicht werden kann? Zu den Überlegungen, auf denen die von Ihnen angesprochene Entscheidung der Bundesregierung beruht, habe ich in meiner schriftlichen Antwort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Oetting Stellung genommen. Ich darf Sie auf die Anlage 17 zum Protokoll der Bundestagssitzung vom 1. Februar 1973 hinweisen. Hieraus können Sie entnehmen, daß die Bundesregierung ihre Entscheidung nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts getroffen hat. Ich habe damals ausgeführt, daß die Bundesanstalt ihr Personal seit dem Inkrafttreten des Arbeitsförderungsgesetzes im Jahre 1969 um 6 100 Stellen — das sind über 23 v. H. — vermehren konnte und damit z. Z. über etwa 40 000 Bedienstete beschäftigt. Der Bundesanstalt war es bei der gegenwärtigen Arbeitsmarktlage noch nicht möglich, alle ihr zur Verfügung stehenden Stellen zu besetzen. Bei dieser Sachlage erschien es der Bundesregierung vertretbar, den weiteren Ausbau des Personalbestandes der Bundesanstalt vorübergehend auf die Besetzung der noch freien Stellen zu beschränken. Sie sah daher keine Möglichkeit, die Bundesanstalt von ihrem generellen Beschluß für die Personalpolitik im Jahre 1973 auszunehmen. Vorstand und Präsident der Bundesanstalt haben inzwischen die in meiner früheren Antwort angekündigten organisatorischen Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, daß die nach dem Arbeitsförderungsgesetz vorgesehenen Geld- und Dienstleistungen uneingeschränkt gewährt werden und die Bediensteten der Bundesanstalt nicht über das normale und zumutbare Maß hinaus belastet werden. Ich kann erneut versichern, daß das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Gespräch mit der Bundesanstalt für Arbeit steht, um zu prüfen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Sie können davon ausgehen, daß alle Beteiligten darin zusammenwirken, daß der Bundesanstalt für Arbeit in ihrem Geschäftsbereich auch künftig die für die Durchführung ihrer Aufgaben benötigten Stellen zur Verfügung stehen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 21. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen A 79 und 80) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesknappschaft ihren Rentenempfängern in einem nur sehr schwer verständlichen gedruckten Rundschreiben mitgeteilt hat, daß die Anpassung nach dem 15. Rentenanpassungsgesetz in der knappschaftlichen Rentenversicherung ebenso wie in der Rentenversicherung der Arbeiter und in der Rentenversicherung der Angestellten allgemein 9,5 % ausmacht, wegen der sogenannten Abschmelzung aber tatsächlich in sehr vielen Fällen wesentlich niedriger ist und daß dieser Umstand von den Knappschaftsrentnern in seiner Begründung kaum verstanden und in seiner Wirkung nicht eingesehen wird? Ist die Bundesregierung mit mir der Ansicht, daß die nach dem Finanzänderungsgesetz 1967 letztmalig ab 1. Januar 1972 vorgesehene Abschmelzung nach dem Sinn des Finanzänderungsgesetzes 1967 zwar für die normale Anhebung der Renten im Januar 1972, nicht aber für die zusätzliche zweite, vorgezogene Rentenanhebung ab 1. Juli 1972 zutreffend sein kann, und ist die Bundesregierung bereit, hier eine entsprechende Änderung und Besserstellung der Knappschaftsrentner dem Deutschen Bundestag vorzuschlagen? Zu Ihrer ersten Frage möchte ich bemerken, daß der Bundesregierung bisher Klagen über das Merkblatt der Bundesknappschaft zur 15. Rentenanpassung nicht bekanntgeworden sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat stets großen Wert darauf gelegt, daß die Knappschaftsrentner über die Zusammenhänge von Rentenanpassung und Abschmelzung der knappschaftlichen Steigerungssätze aufgeklärt werden. Darüber gibt es vielfältige Publikationen. In der Tat ist die Zahl der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Februar 1973 725* Eingaben, die sich mit der Abschmelzung beschäftigen, stark zurückgegangen. Bei Ihrer zweiten Frage möchte ich darauf hinweisen, daß das Gesetz vorschreibt, die Abschmelzung der knappschaftlichen Steigerungssätze zusammen mit der Anpassung durchzuführen. Entgegen Ihrer Auffassung stellt dabei die kontinuierliche Folge der Abschmelzung den Normalfall dar. Die Verschiebung einer Abschmelzungsstufe wäre zwar möglich gewesen. Sie hätte jedoch den Abstand hinsichtlich des Steigerungssatzes zwischen Neurentnern und dem Rentenbestand noch verstärkt und das künftige Anpassungsverfahren noch kompliziert. Im übrigen haben alle Fraktionen des Deutschen Bundestages bei der Beratung der Rentenreform in den Ausschußsitzungen und später im Plenum zugestimmt, bei der Vorziehung der letzten Rentenanpassung die Abschmelzung nicht auszusetzen. Um allerdings die Auswirkungen der letzten Abschmelzung zu mildern, wurde im letzten Jahr vom Gesetzgeber beschlossen, daß mit der vorgezogenen Abschmelzung auch die letzte Stufe der Leistungsverbesserungen beim Leistungszuschlag und der verbesserten Anrechnung der Zurechnungszeit um ein halbes Jahr vorgezogen wurde. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 20. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/188 Frage A 84) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Neustrukturierung sowie der Neufestsetzung der Ziele und Arbeitsmethoden des Abkommens über die Errichtung des Deutsch-Französischen Jugendwerkes den Austausch im Bereich von Regional-, Städte- und Gemeindepartnerschaften mit in den § 2 dieses Abkommens aufzunehmen? Der von Ihnen angesprochene Artikel 2 des Abkommens über die Errichtung des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) nennt Veranstaltungsformen der Jugendbegegnung und Jugendarbeit, sowie Teilnehmerkreise, die durch das Jugendwerk bei der Erfüllung seiner Aufgaben gefördert werden sollen, in einer beispielhaften Aufzählung. Eine Aufzählung oder Einschränkung der Trägerorganisationen, die entsprechende förderungswürdige Tätigkeiten ausüben, erfolgt weder durch Artikel 2 noch an anderer Stelle des Abkommens. Insofern steht das Abkommen einer Förderung von Jugendbegegnungen, die von Regional-, Städte- oder Gemeindepartnerschaften veranstaltet werden, prinzipiell nicht entgegen. Eine Förderung kann andererseits nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel des Jugendwerks und der in diesem Rahmen vom Kuratorium des DFJW beschlossenen Prioritäten erfolgen. Anträge von bilateralen Partnerschaften des kommunalen Bereichs wurden zum Beispiel im Haushaltsjahr 1972 in Höhe von 1,068 Millionen DM berücksichtigt. 1m Rahmen von über 500 Partnerschaften wurden 415 Maßnahmen mit 12 305 Teilnehmern gefördert. Es handelte sich um Seminare, Arbeitstagungen und Studienfahrten für Führungskräfte, Gruppenbegegnungen und Feriensprachkurse.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Logemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Während sich der Bund mit seinen Katastrophenschutzkräften stets an der Bekämpfung von Katastrophen durch die Länder und Kommunen beteiligt, fallen Hilfsmaßnahmen zur Folgenbeseitigung entsprechend der grundgesetzlichen Aufgaben- und Lastenverteilung in Art. 30 und 104 a des Grundgesetzes in die Zuständigkeit der Länder. Durch Bundestagsbeschluß vom 16. Dezember 1960 ist festgelegt, daß die finanzielle Beteiligung des Bundes an Hilfsmaßnahmen eines Landes bei witterungsbedingten Schäden nur subsidiär sein kann und nur dann in Frage kommt, wenn dem einzelnen Bundesland eine ausreichende Hilfeleistung nicht zugemutet werden kann, im Einzelfall die Existenz der Betroffenen gefährdet ist und der Schaden nicht versicherungsfähig war. Vom Land Baden-Württemberg ist bisher kein Antrag auf subsidiäre Hilfeleistung durch den Bund für die in Rede stehenden Betriebe gestellt worden. Das Land hat jedoch aus Landesmitteln Zinsverbilligungen und Beihilfen gewährt, soweit Schäden z. B. an Gewächshäusern nicht durch Glasbruchversicherungen abgesichert waren.
    Unbeschadet dieser für besondere Katastrophenhilfen geltenden Regelung war und ist die Vergabe von Mitteln zugunsten unwettergeschädigter Betriebe, soweit die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, im Rahmen des einzelbetrieblichen Investitionsförderungsprogramms für land- und forstwirtschaftliche Betriebe möglich. Obwohl diese Hilfen nicht als besondere Schadensausgleichsmaßnahmen aufzufassen sind, können sie wesentlich dazu beitragen, Unwetterschäden leichter zu überwinden.
    Nach Mitteilung des Landes Baden-Württemberg ist auch von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht worden, allerdings nach bisherigen Feststellungen nur in einem Fall im Regierungsbezirk Tübingen.
    Außerdem ist die Bundesregierung bereit, bei mit Bundesmitteln geförderten landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben, die unverschuldet in Not geraten sind, im Einzelfall bei der Rückzahlung gewährter Bundesdarlehen Erleichterungen einzuräumen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß die nach dem Haushaltsrecht vorgesehenen Voraussetzungen für eine Stundung oder eine ähnliche Maßnahme gegeben sind und das betreffende Land hinsichtlich der Landesmittel ebenso verfährt. Den Ländern ist diese Möglichkeit aus früheren Jahren bekannt.


Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Keine Zusatzfrage. Ich danke Ihnen für die Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung.
Ich rufe die Frage 72 der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister auf:
Welche Schlußfolgerungen für die langfristige Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherungen hat die Bundesregierung aus der Tatsache gezogen, daß erstmals 1972 ein Geburtendefizit von 0,1 je 1000 Einwohner errechnet und für 1973 sogar mit 0,6 vorausgeschätzt. wurde?
Zur Beantwortung hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Rohde das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmut Rohde


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Sehr geehrte Frau Kollegin, die Bundesregierung beobachtet die von Ihnen genannte rückläufige Geburtenentwicklung auch unter dem Gesichtspunkt, welche möglichen finanziellen Konsequenzen sowohl entlastender als auch belastender Art sich im Bereich von Sozial-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik ergeben können.



    Parl. Staatssekretär Rohde
    Die von Ihnen angesprochene langfristige Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherungen ist angesichts der derzeitigen rückläufigen Geburtenentwicklung nicht gefährdet. Dieses Urteil kann auf Grund der im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erarbeiteten demographischen sowie versicherungstechnischen Analysen und langfristigen Vorausberechnungen getroffen werden. Die im jüngsten Rentenanpassungsbericht 1973 — das ist die Bundestagsdrucksache 7/88 — dem Bundestag vorgelegten langfristigen Berechnungen zur Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen berücksichtigen die aktuellen demographischen Entwicklungen.
    Die Ergebnisse zeigen, daß sich im Vorausberechnungszeitraum, d. h. bis zum Jahre 1987, die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen nicht in einem kritischen Bereich bewegt oder deren Solidität gefährdet ist. Mögliche finanzielle Auswirkungen für die Rentenversicherungen als Folge des Geburtenrückgangs könnten sich frühestens etwa gegen 1990 ergeben, wenn die jetzigen schwächeren Geburtenjahrgänge in das Erwerbsleben eintreten und Beitragszahler der Rentenversicherung werden. Es ist möglich, daß sich hierdurch das Verhältnis von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern ungünstiger entwickelt, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, daß bis zu diesem Zeitpunkt der sogenannte Rentenberg überwunden sein wird.
    Die finanziellen Belastungen infolge der rückläufigen Geburtenentwicklung, die — unter der Annahme sich fortsetzender niedriger Geburtenzahlen
    — hierdurch entstehen könnten, sind aber bis zum Jahre 2000 geringer als die durch den gegenwärtigen, bis dahin aber längst überwundenen Rentenberg verursachten finanziellen Folgen.
    In diesem Zusammenhang ist besonders hervorzuheben, daß eine mögliche finanzielle Mehrbelastung nicht eintreten muß, wenn man unterstellt, daß schon eine stärker steigende Produktivität diese möglichen Folgen des Geburtenrückgangs im Bereich der Rentenversicherung ausgleichen kann. Zudem wäre es verfrüht, zu prognostizieren, daß sich der Geburtenrückgang langfristig in dem Maße fortsetzt, wie er in den vergangenen fünf Jahren sichtbar wurde.