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    Deutscher Bundestag 14. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 531 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (Drucksache 7/153) — Erste Beratung — Brandt, Bundeskanzler 534 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 538 D Wehner (SPD) . . . . . . . 543 C Dr. Achenbach (FDP) 545 C Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 549 C Mattick (SPD) . . . . . . . . 554 D Flach (FDP) 558 D Franke, Bundesminister (BMB) . 561 B Dr. Abelein (CDU/CSU) 565 B Metzger (SPD) 584 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) 590 A Bahr, Bundesminister 595 A Ronneberger (FDP) . . . . . . 600 D Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 603 D Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 610 C, 631 A Höhmann (SPD) 616 A Dr. Wallmann (CDU/CSU) . . . 621 B Wienand (SPD) (zur GO) 628 B Windelen (CDU/CSU) 628 D Dr. Kreutzmann (SPD) 631 B Reddemann (CDU/CSU) 634 D Fragestunde (Drucksache 7/156) Fragen A 12 und 13 des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Forschungsauftrag lokaler Zeitungen — Veröffentlichung des Ergebnisses Freiherr von Wechmar, Staatssekretär (BPA) . . . 571 A, B, C Reddemann (CDU/CSU) . . . 571 A, B, C Fragen A 43 und 44 des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Doppelbesteuerungsabkommen mit Ostblockstaaten — Wettbewerbsvorteile für staatliche Baufirmen dieser Länder in der Bundesrepublik Deutschland Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 571 D, 572 A Schedl (CDU/CSU) . . . . . . . 572 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 Fragen A 48 und 49 des Abg. Leicht (CDU/CSU) : Überschreitung der im Haushaltsplan 1972 vorgesehenen Gesamtausgaben von 108,9 Milliarden DM — Sonderzahlung der Bundesregierung von 1170 Millionen DM an die Deutsche Bundesbahn und von 230 Millionen DM zur Ablösung der Zwischenfinanzierung der VEBA-Bezugsrechte Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 572 B, C, D, 573 B, C, D Leicht (CDU/CSU) . . . 572 D, 573 A, C Haehser (SPD) . . . . . . . . 573 C Fragen A 83 und 84 der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Gesundheitsvorsorge und gesetzgeberische Maßnahmen in der Jugendzahnpflege Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär (BMJFG) . 574 A, B, C, D Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) 574 B, C, D Fragen A 85 und 86 des Abg. Geldner (FDP) : Zulassung des Konservierungsmittels Baycovin Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär (BMJFG) . . . . 574 D, 575 B, C, D Geldner (FDP) . . . . . . . . 575 B, C Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 575 C Fragen A 87 und 88 der Abg. Frau Stommel (CDU/CSU) : Neuordnung der Krankenpflegeausbildung Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär (BMJFG) . 576 A, B, C, D, 577 A, B Frau Stommel (CDU/CSU) . . 576 B, C, D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 577 A Braun (CDU/CSU) 577 B Frage A 91 des Abg. Reiser (SPD) : Ämterhäufung beim Präsidenten der Bundesärztekammer Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär (BMJFG) . . . 577 C, D Reiser (SPD) . . . . . . . . . 577 C Frage A 93 des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Taschengeld von Altenheimbewohnern Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär (BMJFG) . . . . 577 D, 578 A, B Kiechle (CDU/CSU) 578 A, B Fragen A 95 und 96 des Abg. Dr. Enders (SPD) : Verwechslungsgefahr bei Spülmitteln mit Zitronenabbildungen Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär (BMJFG) . . . 578 C, D, 579 A Dr. Enders (SPD) . . . . . . . . 578 D Dr. Hammans (CDU/CSU) . 578 D Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . . 579 A Frage A 75 des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Verbesserung der ärztlichen Versorgung in den strukturschwachen Gebieten Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 579 B, D, 580 A, B Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 579 D, 580 A Nordlohne (CDU/CSU) 580 B Frage A 76 des Abg. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Abgeltung der einem verrenteten Bergmann bis zur Flucht aus der DDR zugewiesenen Deputatkohle Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 580 C, 581 A, B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 581 A Niegel (CDU/CSU) 581 B Frage A 77 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Berichte betr. schleppende Bearbeitung der den landwirtschaftlichen Kranken- kassen vorliegenden Befreiungsanträge Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 581 C, D, 582 A Niegel (CDU/CSU) . . . 581 D, 582 A Frage A 99 des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Ausbau der Verkehrswege im Zonenrandgebiet Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) 582 B, C, D Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 582 B, C Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 582 D Deutscher Bundestag -7. Wahlperiode— 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 III Frage A 100 des Abg. Löffler (SPD) : Kontrolle des Umlandverkehrs mit Schiffen von Hamburg zum Rhein durch die Behörden der DDR Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 582 D Fragen A 101 und 102 des Abg. Picard (CDU/CSU) : Überfliegen der Bundesrepublik Deutschland mit Überschallflugzeugen — Verbot in anderen Staaten Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 583 A, B, C, D Picard (CDU/CSU) . . . . . . 583 B, D Frage A 107 des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Verbilligte Eisenbahnfahrten für Rentner bei der Deutschen Bundesbahn Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) 584 A, B, C Kiechle (CDU/CSU) 584 A, B Haehser (SPD) 584 B Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 584 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 638 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 639* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/ BMP) auf die Fragen A 2 und 3 — Drucksache 7/156 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Forschungszentren der Euratom — Kooperation zwischen den europäischen Forschungszentren und der Industrie 639* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/ BMP) auf die Frage A 4 —Drucksache 7/156 — des Abg. Gallus (FDP) betr. Sicherung des Nachwuchsbedarfs für die Deutsche Bundespost und die Deutsche Bundesbahn . . . . . . . . . . . 639* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Frage A 5 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) betr. Pressemeldung über die Einstellung des Personenverkehrs der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . 640* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 41 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dürr (SPD) betr. Verbesserung des Verwaltungsrechtsschutzes durch Einrichtung einer unabhängigen Widerspruchsinstanz . . . . 640* B Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 45 und 46 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dr. Nölling (SPD) betr. Beendigung des Versicherungsschutzes gegen Unfall im Rahmen der Verträge privater Versicherungsunternehmen mit Ablauf des 70. Lebensjahres 641* A Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 47 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) betr. Auflösung der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Freiburg . . . . . . . . . . . 641* B Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen A 53 und 54 — Drucksache 7/156 — des Abg. Wolfram (SPD) betr. Neuregelung des Systems der Beihilfen für Kokskohle und Koks . . . 641* C Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 57 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Äußerung des Mitglieds der EG-Kommission Lardinois über den innerdeutschen Handel 641* D Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen A 60 und 61 — Drucksache 7/156 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und des regionalstatistischen Materials 642* A Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen A 64 und 65 — Drucksache 7/156 — des Abg. Müller (Nordenham) (SPD) betr. Ein- und Verkauf von Arzneimitteln durch Apotheken bei Preiserhöhungen — Preisgestaltung auf dem Arzneimittelmarkt . . . . . 642* C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen A 66 und 67 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dr. Schwörer (CDU/CSU) betr. Rationierungen für private und gewerbliche Energieverbraucher und betr. Prognosen über den Anteil der Kernenergie am gesamten Primärenergieverbrauch . . . . . . . . . 643 * C Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 72 und 73 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. die defizitäre Haushaltsentwicklung zahlreicher Allgemeiner Ortskrankenkassen — Abwälzung des Defizits der Krankenversicherung der Rentner auf Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte 644* A Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 74 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Gewährleistung besserer Ausbildung und zusätzlicher Arbeitsplätze für Zivildienstleistende 644* B Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig (BMJFG) auf die Fragen A 89 und 90 — Drucksache 7/156 — des Abg. Kater (SPD) betr. Kadmium- und Bleivergiftungen durch Küchengeräte und -gefäße 644* D Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig (BMJFG) auf die Frage A 92 — Drucksache 7/156 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Vorlage des Familienberichts 645* A Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig (BMJFG) auf die Frage A 94 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Ausbildung der Mediziner 645* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 531 14. Sitzung Bonn, den 15. Februar 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 13 Sitzung, Seite 496 C, Zeile 14: Hinter „Drucksache 7/159" ist anzufügen „(neu)". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 16. 2. Adams * 16. 2. Dr. Aigner * 16. 2. Dr. Arndt (Berlin) * 15. 2. Dr. Artzinger * 16. 2. von Alten-Nordheim 12. 3. Dr. Bangemann 24. 2. Behrendt * 16. 2. Buchstaller 17. 2. Dr. Burgbacher * 16. 2. Fellermaier * 16. 2. Flämig * 16. 2. Gerlach (Emsland) * 16. 2. von Hassel 15. 2. Hauser (Krefeld) 15. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 16. 2. Kiep 23. 2. Dr. Kraske 15. 2. Dr. Kreile 16. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 2. Lange * 16. 2. Lautenschlager * 16. 2. Lemmrich** 16. 2. Lücker * 16. 2. Dr. Martin 17. 2. Memmel * 16. 2. Frau Dr. Orth * 16. 2. Schluckebier 15. 2. Schmidhuber 16. 2. Schmöle 15. 2. Dr. Schröder (Düsseldorf) 16. 2. Dr. Schulz (Berlin) 23. 2. Schwabe * 16. 2. Dr. Schwörer * 16. 2. Seefeld * 16. 2. Springorum * 16. 2. Dr. Starke (Franken) * 16. 2. Todenhoefer 15. 3. Weber (Heidelberg) 17. 2. Frau Will-Feld 24. 2. Wischnewski 23. 2. Wolfram * 16. 2. Baron von Wrangel 24. 2. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 15. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Fragen A 2 und 3): Wie gedenkt die Bundesregierung dafür zu sorgen, daß die Forschungszentren der EURATOM erhalten bleiben und zukunftsAnlagen zum Stenographischen Bericht weisende Aufgaben im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit bearbeiten? Wie gedenkt die Bundesregierung im Rahmen ihrer nationalen Forschungspolitik eine Kooperation zwischen den europäischen Forschungszentren und der Industrie zu erreichen? Ihre Frage hat sich in erfreulicher Weise inzwischen erledigt. Denn der Ministerrat hat am 5./6. Februar 1973 ein Vier-Jahresprogramm für die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Atomgemeinschaft verabschiedet. Die Bundesregierung glaubt nach wie vor, daß die Arbeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle einen wertvollen Beitrag zur europäischen Forschung leisten können. Forschungsthemen wie Reaktorsicherheit, Verhalten der Transurane, Kernmessungen, Materialforschung, Umweltschutz und Behandlung radioaktiver Abfälle zeigen beispielhaft, daß in der Gemeinsamen Forschungsstelle Arbeiten von aktuellem und auch zukünftigem Interesse durchgeführt werden. Eine Zusammenarbeit zwischen den europäischen Forschungszentren und der Industrie ist im Rahmen der nationalen Forschungspolitik schon in vielen Fällen erzielt worden und wird vom Bundesministerium für Forschung und Technologie gefördert. In der Regel handelt es sich dabei um Fälle der Zusammenarbeit zwischen Industrie, nationalen Forschungszentren und den europäischen Forschungsanlagen. Beispielsweise hat Euratom in der SchnellBrüter-Entwicklung, der Hochtemperatur-ReaktorEntwicklung und bei der Reaktorsicherheit eine Reihe von Forschungsaufträgen übernommen und ist auch in den kommenden Jahren auf diesem Gebiet tätig. Außerdem kann die Industrie direkt Forschungsaufträge an die Gemeinsame Forschungsstelle vergeben. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 15. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache 7//156 Frage A 4) : Was wird die Bundesregierung unternehmen, um bei dem allgemeinen Mangel an Ingenieuren und Diplom-Ingenieuren den Nachwuchsbedarf für die Deutsche Bundespost und die Deutsche Bundesbahn zu sichern? Für die Laufbahn des höheren posttechnischen und des höheren fernmeldetechnischen Dienstes kann der Personalbedarf ohne Schwierigkeiten gedeckt werden. Dagegen ist das Bewerberangebot für den höheren hochbautechnischen Dienst unzureichend. Hier versucht die Deutsche Bundespost durch Werbemaßnahmen in verstärktem Umfang Nachwuchskräfte zu gewinnen. Außerdem wird die Einstellung von „anderen Bewerbern" im Sinne der Bundeslaufbahnverordnung in Erwägung gezogen. In den Laufbahnen des gehobenen technischen Dienstes versucht die Deutsche Bundespost im Rahmen ihres Handlungsspielraumes den Fehlbestand an Ingenieuren durch folgende Maßnahmen abzubauen: 640* Deutscher Bundestag —7. Wahlperiode —14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 a) Gewährung von Ausbildungsbeihilfen für Fachoberschüler, b) Gewährung von Studienbeihilfen für IngenieurStudenten, c) Bereitstellung von Studienplätzen an posteigenen Fachschulen des Ingenieurwesens, d) intensive Nachwuchswerbung. Im höheren technischen Bundesbahndienst besteht z. Z. nur in der Fachrichtung Bauingenieurwesen ein Fehlbestand von 25 Diplomingenieuren. Durch Gewährung von Studienbeihilfen (z. Z. werden 68 Studenten gefördert) und gezielte Werbemaßnahmen wird versucht, die fehlenden Diplomingenieure für die Deutsche Bundesbahn zu interessieren. In den übrigen Fachrichtungen des höheren Dienstes können Nachwuchskräfte z. Z. in ausreichender Zahl gewonnen werden, Im gehobenen technischen Dienst fehlen z. Z. rd. 300 Ingenieure, überwiegend solche der Fachrichtung Bauingenieurwesen. Die Bundesbahn hat zum Abbau dieses Fehlbestandes folgende Maßnahmen ergriffen: a) Gewährung von Studienbeihilfen Zur Zeit werden rd. 700 Studierende an Fachhochschulen gefördert, b) Intensive Werbemaßnahmen, c) Freistellung von Mitarbeitern zur Durchführung eines Studiums an einer Fachhochschule, ) d) Vermittlung der Vorbildungsvoraussetzungen an Mitarbeiter für die spätere Aufnahme des Studiums an einer Fachhochschule. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 15. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) (Drucksache 7/156 Frage A 5) : Besteht die Absicht, wie in der Presse (Zeitschrift „Bus-Fahrt" Januar 1973) diskutiert, daß möglicherweise die Deutsche Bundespost 1973 den Personenverkehr mit eigenen Linienbussen einstellt und den Omnibusverkehr der Deutschen Bundesbahn überträgt? Es ist nicht beabsichtigt, den Personenverkehr der Deutschen Bundespost mit eigenen Linienbussen einzustellen und den Omnibusverkehr der Bundesbahn zu übertragen. Anlage 5 Antwort des Par]. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 15. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dürr (SPD) (Drucksache 7/156 Frage A 41): Teilt die Bundesregierung die von der Enquetekommission Verfassungsreform des 6. Deutschen Bundestages in ihrem Zwischenbericht geäußerte Auffassung (Drucksache VI 3829, S. 34), daß durch die Einrichtung einer unabhängigen Widerspruchsinstanz im Bereich der Verwaltung der Verwaltungsrechtsschutz verbessert werden kann? Die Enquetekommission für Fragen der Verfassungsreform hat in ihrem Zwischenbericht keinen Bedarf für die Einführung eines „Ombudsmans" gesehen, jedoch die Einrichtung einer Widerspruchsinstanz in der Verwaltung angeregt, die — so wörtlich aus dem Zwischenbericht, Bundestagsdrucksache VI /3829 S. 34 unter 3.4.2. — „mit richterlicher Unabhängigkeit und voller Verwaltungskompetenz das beanstandete Verhalten hinsichtlich der Rechtsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit überprüfen kann". Die Bundesregierung ist dabei, diesen ihr erst kürzlich zugegagenen Bericht zu prüfen. Auch zu dem in Ihrer Frage angesprochenen Punkt liegt daher noch keine abschließende Meinung vor. Die von der Enquetekommission vorgeschlagene Regelung wäre möglicherweise mit Vorteilen verbunden. In manchen Fällen mag der Bürger einem unabhängigen Gremium mehr Vertrauen entgegenbringen als einer weisungsgebundenen Behörde. Mit der Einrichtung eines solchen Gremiums könnte daher ein zu begrüßender Befriedigungseffekt verbunden sein. Dies würde zu einer gewissen Entlastung der Verwaltungsgerichte führen. Andererseits sind Nachteile nicht zu verkennen, die eine solche Regelung mit sich brächte. Die von der Enquetekommission vorgeschlagene unabhängige Widerspruchsinstanz wäre aus der parlamentarischen Kontrolle der Exekutive entlassen. Dies erschiene wegen des Demokratieprinzips nicht unbedenklich. Auch die Gleichbehandlung aller Bürger erscheint durch das für die Verwaltung bisher typische Hierarchieprinzip besser gewährleistet. Soweit im übrigen die Enquetekommission von „richterlicher Unabhängigkeit" spricht, dürfte sie die Freiheit von Weisungen, also eine sachliche Unabhängigkeit meinen. Die richterliche Unabhängigkeit ist durch Art. 97 GG festgelegt. Sie umfaßt die sachliche und die persönliche Unabhängigkeit. Würden die Mitglieder der von der Kommission angeregten Instanz auch persönlich unabhängig, so wäre die Instanz keine Einrichtung „in der Verwaltung" mehr, sondern ein Gericht. Auch eine sachliche Unabhängigkeit ist grundsätzlich nur beim gesetzesgebundenen Richter gerechtfertigt. Auf die Verwaltung mit ihrem weiten Gestaltungsspielraum läßt sich diese Unabhängigkeit nicht ohne weiteres übertragen. Die Frage, ob unabhängige Entscheidungsgremien eingeführt werden sollten, läßt sich deshalb nicht allgemein beantworten. Die Antwort setzt vielmehr eine Untersuchung für jedes einzelne Aufgabengebiet der Verwaltung voraus. In diesem Zusammenhang muß auch jeweils gesondert geprüft werden, ob der Bund für eine etwaige Regelung eine Gesetzgebungskompetenz hätte. Im Rahmen des § 73 der Verwaltungsgerichtsordnung und aufgrund bestimmter Bundesgesetze bestehen in einzelnen Ländern und in Teilbereichen der Bundesverwaltung bereits Ausschüsse zur Überprüfung von Verwaltungsakten. Diese Ausschüsse sind zum Teil, so etwa nach dem Ausführungsgesetz des Landes Rheinland Pfalz zur VwGO, frei von Weisungen anderer Stellen. Bei einer endgültigen Entscheidung der Bundesregierung werden die Erfahrungen, die mit diesen Gremien bisher gemacht worden sind, zu berücksichtigen sein. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vorn 15. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Nölling (SPD) (Drucksache 7/156 Fragen A 45 und 46) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß private Versicherungsunternehmen in ihren Verträgen über Versicherungsschutz gegen Unfall ausdrücklich vorsehen, daß der Versicherungsschutz mit Ablauf des 70. Lebensjahres endet? Hält die Bundesregierung solche Klauseln angesichts der besonderen Schutzbedürftigkeit der älteren Menschen sozialpolitisch für vertretbar? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die privaten Versicherungsunternehmen die Unfallversicherungsverträge wegen des höheren Unfallrisikos in der Regel auslaufen lassen, wenn der Versicherte das 70. Lebensjahr vollendet hat. Der Zweck einer privaten Unfallversicherung besteht primär darin, die im Erwerbsleben stehenden Personen gegen unfallbedingte Verdienstausfälle zu versichern. Bei Personen, die bereits im Ruhestand leben, ist eine solche Einkommensschmälerung in der Regel nicht mehr zu befürchten, da die Altersversorgung ohne Rücksicht auf den Unfall fortbesteht. Ist der Versicherte dagegen noch berufstätig, besteht bei einem großen Teil der Versicherer die Möglichkeit, den Unfallversicherungsschutz — wenn auch zu eingeschränkten Bedingungen und zu einem höheren Beitrag über das 70. Lebensjahr hinaus forzuführen. Wenn man darüber hinaus noch berücksichtigt, daß die betroffenen Personen für Unfallschäden auch nicht ohne Krankenversicherungsschutz sind, da dieser — sei es auf Grund eines privaten Versicherungsvertrages, sei es auf Grund der Sozialversicherung — nach Vollendung des 70. Lebensjahres fortbesteht, wird man sagen können, daß der von Ihnen genannte Personenkreis in der Regel ausreichend sozial abgesichert ist. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 15. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) (Drucksache 7/156 Frage A 47): Besteht die Absicht, die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Freiburg aufzulösen und ihren bisherigen Dienstbereich der Oberfinanzdirektion Karlsruhe zuzuordnen? Es wird erwogen, die Bundesvermögensabteilungen der Oberfinanzdirektionen Freiburg und Karlsruhe wegen ihrer geringen Größe zusammenzulegen. Über den zukünftigen Sitz einer vereinigten Bundesvermögensabteilung Freiburg/ Karlsruhe ist noch nicht entschieden worden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/156 Fragen A 53 und 54) : Wie beurteilt die Bundesregierung die durch den Ministerrat der EWG-Gemeinschaften erfolgte Ablehnung einer Neuregelung des Systems der Beihilfen für Kokskohle und Koks, und welche Auswirkungen ergeben sich daraus sowohl für den deutschen Steinkohlenbergbau und die deutsche Stahlindustrie? Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, anstelle des am 31. Dezember 1972 ausgelaufenen Beihilfesystems ab 1. Januar 1973 eine Übergangs- und Abschlußregelung zu schaffen, und welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um möglichst bald auf Gemeinschaftsebene ein wirkungsvolles neues Beihilfesystem zu erreichen? Die Bundesregierung hat sich zu den von Ihnen, Herr Kollege Wolfram, gestellten Fragen im wesentlichen bereits in der Fragestunde am 31. Januar 1973 anläßlich der Beantwortung entsprechender Fragen des Kollegen Brück geäußert. Ich darf Sie insoweit auf die bei dieser Gelegenheit von mir gegebenen Antworten verweisen. Ergänzend dazu möchte ich darauf hinweisen, daß der Ministerrat eine Neuregelung des Systems der Beihilfen für Kokskohle und Koks nicht abgelehnt, sondern die Ständigen Vertreter mit einer erneuten Prüfung des Fragenkreises und der Ausarbeitung eines entsprechenden Vorschlages an den Rat beauftragt hat. Aufgrund dieses Mandats ist die zuständige Arbeitsgruppe des Ministerrats zur Zeit damit beschäftigt, die Elemente eines Lösungsvorschlages für das Kokskohleproblem in der Gemeinschaft auszuarbeiten. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sollen dem Ministerrat bis zum 31. März 1973 vorgelegt werden. Unter diesen Umständen hält es die Bundesregierung auch nicht für opportun, eine Übergangslösung anzustreben oder darüber in den Gremien des Ministerrates zu verhandeln. Die Auswirkungen der Entscheidung des Ministerrates lassen sich erst beurteilen, wenn der Ministerrat erneut über das Problem beraten haben wird. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Frage A 57): Nachdem die Bundesregierung mehrfach geäußert hat, daß der innerdeutsche Handel auch nach der Ratifizierung des Grundvertrags aufrechterhalten bleibt, frage ich die Bundesregierung, wie sie die Äußerung des für Agrarfragen in der EWG-Kommission zuständigen Kommissars Lardinois in Berlin wertet, „daß sich der Status des innerdeutschen Handels nach der Mitgliedschaft beider deutscher Staaten in der UNO ändern könne", und was sie zu tun gedenkt, um dies zu verhindern. Die Bundesregierung steht auf dem Standpunkt, daß der innerdeutsche Handel, der abschöpfungs- und zollfrei abgewickelt wird, auch künftig durch das Protokoll im Anhang zum EWG-Vertrag abgesichert bleibt. Diese Rechtslage wird weder durch den Abschluß des Grundvertrages noch durch die Aufnahme der beiden deutschen Staaten in die UNO berührt. Das EWG-Protokoll geht davon aus, daß 642* Deutscher Bundestag-7. Wahlperiode— 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 der Handel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik „innerdeutscher Handel", also Handel innerhalb Deutschlands ist. Beide deutsche Staaten sind nach Auffassung der Bundesregierung weiterhin Teil einer Nation. Eines der Elemente, in denen dies zum Ausdruck kommt, ist gerade der innerdeutsche Handel, dessen besondere Regelung auch von der DDR akzeptiert wird. Es besteht daher keinerlei Anlaß, an dem Status des innerdeutschen Handels, wie er durch das EWG-Protokoll garantiert wird, etwas zu ändern. Das Protokoll ist eine vertragliche Bestimmung des EWG-Vertrages, welche alle EWG-Mitgliedstaaten ebenso bindet wie die übrigen Vertragsvorschriften. Bei etwa auftretenden Schwierigkeiten werden wir natürlich Verbindung mit anderen Mitgliedstaaten in der Gemeinschaft aufnehmen, um wie bisher nach geeigneten Lösungen zu suchen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/156 Fragen A 60 und 61): Wie beurteilt die Bundesregierung auf Grund der bisherigen Erfahrungen die Auswirkungen des EWG-Regionalfonds im Hinblick auf die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland? Welche Möglichkeiten eröffnen nach Auffassung der Bundesregierung die Bestrebungen zur Automatisierung von Verwaltungsvorgängen im Hinblick auf die Verbesserung des regionalstatistischen Materials? Zu Frage A 60: Auf der Pariser Gipfelkonferenz haben die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der erweiterten Gemeinschaft die Gemeinschaftsorgane aufgefordert, bis zum 31. Dezember 1973 einen Fonds für Regionalentwicklung einzurichten, der von Beginn der 2. Stufe zur Wirtschafts- und Währungsunion an seine Tätigkeit aufnehmen und aus eigenen Einnahmen der Gemeinschaft finanziert werden soll. Die Bundesregierung wird sich in den nun beginnenden Beratungen für eine enge Verzahnung des gemeinschaftlichen Mitteleinsatzes mit den regionalen Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten einsetzen. Auf diese Weise erwarten wir einen wirksamen Beitrag zur Lösung der vordringlichsten Regionalprobleme der Gemeinschaft. Zu Frage A 61: Die Bundesregierung widmet seit geraumer Zeit der Verbesserung des regionalstatistischen Materials ihre besondere Aufmerksamkeit. Ein gemeinsames Programm für Bund und Länder ist entwickelt worden, das einen Gesamtüberblick über die gesellschaftliche und wirtschaftliche Struktur und Entwicklung von Regionen ermöglicht. Das regionalstatistische Programm wurde als erste Aufgabe für die in Entwicklung befindlichen Datenbänke bei Bund und Ländern aufgenommen. Dabei wurde zunächst von den Statistiken ausgegangen, die von den Statistischen Ämtern erhoben und durchgeführt werden. Die Bestrebungen zur Automatisierung in der öffentlichen Verwaltung werden es ermöglichen, noch zusätzliches Material für Regionaluntersuchungen zu gewinnen. Durch den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung bei der Einrichtung und Führung von Einwohnerregistern, durch die Automatisierung der Steuerverwaltung und der entsprechenden Pläne für die Sozialversicherung, durch automatisierte Register in der Justizverwaltung, in der Hochschul- und Schulverwaltung usw. werden in der öffentlichen Verwaltung in Zukunft eine Reihe von Unterlagen laufend in einer Form zur Verfügung stehen, die in verstärktem Maße Regionalangaben bereitstellen. Allerdings wird es noch einige Zeit dauern, bis alle diese Register automatisiert und funktionsfähig sind. Anlage 11 Antwort des Pari. Staatssekretärs Grüner vom 14. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Nordenham) (SPD) (Drucksache 7/156 Fragen A 64 und 65) : Entspricht die Möglichkeit, daß Apotheken vom Großhandel oder vom Hersteller (pharmazeutische Industrie) bei eintretenden Preiserhöhungen noch vor dein bestimmten Termin Arzneimittel zum alten Preis einkaufen können und diese dann, obwohl sie sie noch billiger eingekauft haben, zum neueren höheren Verkaufspreis verkaufen können, der zur Zeit gültigen rechtlichen Regelung? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um auf dem Arzneimittelmarkt eine Preisgestaltung, die den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft und dem Ziel der Wiedergewinnung einer gewissen Preisstabilität widerspricht, so schnell wie möglich zu beenden? Zu Frage A 64: In der Deutschen Arzneitaxe — letzte Ausgabe 1968 — sind für die von der Industrie hergestellten Arzneimittel (etwa 95 % des Arzneimittelumsatzes) Höchstspannen nach Preisklassen in Form von degressiv gestaffelten Zuschlägen festgesetzt. Für die Rezepturen und die galenische Zubereitung der Apotheken (etwa 5 % des Arzneimittelumsatzes) gelten Höchstpreise. Sie sprechen, Herr Abgeordneter, in Ihrer Frage die Industrieerzeugnisse an. Nach der derzeitigen preisrechtlichen Regelung — freie Preisbildung auf der Erzeugerstufe, mit Preisempfehlungen an den Großhandel und staatlich geregelten Apothekenhöchstspannen — müßte Verbraucherpreisdifferenzierung das Ergebnis sein. Tatsächlich haben wir aber für jedes Arzneimittel einen einheitlichen Verbraucherpreis. Dieser wird mit Hilfe von Preislisten herbeigeführt, die von der Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretungen Deutscher Apotheker (ABDA) herausgegeben werden. Preiserhöhungen der Hersteller werden der ABDA so gemeldet, daß die Apotheker in der Regel mit Hilfe der Preislisten zum Stichtag über die Preiserhöhungen unterrichtet sind. Wenn Apotheker nach billigerem Einkauf die inzwischen erfolgten Preiserhöhungen beim Verkauf Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 643* berücksichtigen, widerspricht dies nicht der gegenwärtigen Rechtslage. Was mit dem geltenden Preis- und Kartellrecht unvereinbar ist, ist das Verfahren, das zur Einheitlichkeit der Verbraucherpreise für jedes Arzneimittel führt. Dies ist aber bisher vom Bundeskartellamt gebilligt worden. Im Zuge der Arbeiten eines interministeriellen Arbeitskreises für die Preisgestaltung auf dem Arzneimittelmarkt soll auch dieses Verfahren neu geregelt werden. Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus Vertretern des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit, des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, des Bundesministeriums für Wirtschaft, dem die Federführung der Arbeiten obliegt, und des Bundeskartellamtes. Zu Frage A 65: Wie ich bereits den Herren Abgeordneten Vogt und Dr. Geßner mitgeteilt habe, hat der Vorsitzende des von mir erwähnten interministeriellen Arbeitskreises, Ministerialrat Karl Bauer aus meinem Hause, auf Grund umfangreichen Materials und unter Berücksichtigung zahlreicher Beiträge aus Wirtschaft und Wissenschaft ein Arbeitspapier erstellt, das in der Öffentlichkeit bekannt geworden ist und zur Zeit in einer Gesprächsrunde mit allen Marktbeteiligten erörtert wird. Das Ziel ist folgendes: 1. Herbeiführung von klaren Verhältnissen bei der Preisbildung von den industriellen Herstellern über den Großhandel bis zum Apotheker. Dabei geht es darum, rechtlich einwandfrei zumindest für jedes apothekenpflichtige Arzneimittel einen einheitlichen Verbraucherpreis in der Bundesrepublik herbeizuführen. In diesem Zusammenhang steht auch eine grundlegende Neuordnung der Deutschen Arzneitaxe zur Diskussion. 2. Schaffung einer nach Indikationen geordneten pharmakologisch-therapeutischen und preislichen Transparenz als Grundlage für die Dispositionen aller Marktbeteiligten. Die Transparenz soll umfassend und so objektiv wie möglich gestaltet und daher vom Staat durchgeführt werden. Diese für das Ganze sehr bedeutungsvolle Aufgabe soll dem Bundesgesundheitsamt in Berlin übertragen werden. 3. Stärkung der Marktstellung der Krankenversicherung, die in der Lage sein soll, hinsichtlich der Höhe der Arzneimittelpreise wesentlich wirkungsvoller als bisher die Interessen der Verbraucher zur Geltung zu bringen. Zur Zeit ist die Gesprächsrunde mit den Marktbeteiligten unterbrochen, um zunächst in einer Ressortberatung Zwischenbilanz und Folgerungen aus den zusätzlich gewonnenen Erkenntnissen zu ziehen. Die Arbeiten sollen dann, auch unter weiterer Beteiligung der Wirtschaftskreise, so fortgesetzt werden, daß der interministerielle Arbeitskreis so bald wie möglich endgültige Vorschläge unterbreiten kann. Die Bundesregierung wird selbstverständlich, Herr 1 Abgeordneter, bemüht sein, so bald wie möglich eine Neuordnung auf dem Arzneimittelmarkt aus preis- und wettbewerbspolitischer Sicht zu erreichen, die der Bedeutung dieses Marktes für uns alle entspricht. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Fragen A 66 und 67) : Ist unter dem Aspekt der derzeitig vorliegenden Planungen für den Aus- und Aufbau von Kraftwerken gesichert, daß Rationierungen für private und gewerbliche Energieverbraucher, wie sie — bei besonders niedrigen Temperaturen — in den USA vom Direktor der US-Notstandsbehörde, General George A. Lincoln, in diesem Winter als möglich angekündigt wurden, in der Bundesrepublik Deutschland auch auf Dauer ausgeschlossen sind? Welchen Wirklichkeitsgehalt mißt die Bundesregierung angesichts der heute gültigen Genehmigungsverfahren und der vielseitigen Schwierigkeiten bei der Standortwahl für Kernkraftwerke solchen Prognosen hei, die von einem 20%igen Anteil der Kernenergie am gesamten Primarenergieverbrauch ausgehen? Zu Frage A 66: Die in der Elektrizitätswirtschaft derzeitig vorliegenden Planungen sind darauf abgestellt, die Sicherheit der Versorgung in den nächsten 10 Jahren, also bis etwa 1982, zu gewährleisten. Die Planungen betreffen den Bau neuer Kraftwerke, davon etwa 50 % Kernkraftwerke und der erforderlichen Verbundleitungen. Sie schließen diejenigen Reserven ein, die auch extremen Verhältnissen, d. h. des Zusammentreffens technischer Ausfälle, kalter und wasserarmer Winter und einer Überkonjunktur Rechnung tragen würden. Zu Frage A 67: Die Kernenergie wird — bezogen auf die Stromerzeugung — noch vor 1980 einen Anteil von 20 % erreichen und, bezogen auf die gesamte Primärenergieversorgung der Bundesrepublik, einen Anteil von 20 % etwa um die Mitte des nächsten Jahrzehnts. Soweit es sich heute beurteilen läßt, wird die Sicherheit der Versorgung durch die bereits im Bau befindlichen Kraftwerke und Leitungen trotz einiger Verzögerungen bis zur Jahreswende 1977/78 voll gewährleistet sein. Danach gibt es aber für die bis etwa 1982 in Betrieb zu nehmenden und jetzt noch in der Planung befindlichen Vorhaben mannigfache Schwierigkeiten bei den Standort- und Baugenehmigungen. Die Bundesregierung ist bemüht, diesen Schwierigkeiten zu begegnen. Einer der Schwerpunkte des neuen Energiewirtschaftsrechts wird die Sicherung der Versorgung sein. Auch bei ihren Überlegungen zum energiepolitischen Programm wird die Bundesregierung prüfen, wie weit die vorausschauende Vorklärung möglicher Standorte und eine Straffung der Genehmigungsverfahren erreicht werden kann. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um der Kernkraft als sicheren und umweltfreundlichen Energieträger die ihr zukommende tragende Rolle in der Stromversorgung zu geben. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 15. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Fragen A 72 und 73): Ist der Bundesregierung die defizitäre Haushaltsentwicklung zahlreicher Allgemeiner Ortskrankenkassen bekannt, die sich daraus ergibt, daß die Pflichtversicherten und die freiwillig Versicherten der Allgemeinen Ortskrankenkassen durch ihre Beiträge das Defizit der Krankenversicherung der Rentner decken müssen, was nur durch eine kontinuierliche Erhöhung der Beitragssätze zu Lasten der bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen Versicherten möglich ist? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um ohne zusätzliche Belastung der Rentner sicherzustellen, daß die dem Gleichheitsgrundsatz widersprechende Abwälzung der Defizite auf einen verhältnismäßig kleinen Versichertenkreis durch eine gerechtere Lösung ersetzt wird? Die von Ihnen genannte finanzielle Entwicklung der Krankenversicherung der Rentner ist insbesondere durch die folgenden zwei strukturellen Probleme gekennzeichnet: 1. ist der Finanzierungsanteil der Krankenversicherung an der Krankenversicherung der Rentner, der durch Gesetz festgelegt ist, von 1968 bis 1972 von 20 v. H. auf rd. 40 v. H. angestiegen. Bei unveränderter Rechtslage würde dieser Anteil in Zukunft weiter ansteigen, wobei allerdings das Rentenreformgesetz mittelfristig zu einer gewissen Stabilisierung der Finanzentwicklung führen würde. Die Ursache dieser Entwicklung liegt vor allem darin, daß der Leistungsaufwand in der Krankenversicherung der Rentner — trotz der Leistungsverbesserungen durch das Rentenreformgesetz — wesentlich schneller ansteigt als das Rentenvolumen der Rentenversicherung, nach dem sich die Beiträge der Rentenversicherung bemessen. 2. führt die gegenwärtige KVdR-Beitragsformel zu einer ungleichen Belastung der Krankenkassen. Diese Entwicklung würde sich bei unveränderter Rechtslage noch verstärken. Die Bundesregierung hat daher eine umfassende Überprüfung der Finanzierung der Rentner-Krankenversicherung eingeleitet. Auch die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung erarbeitet gegenwärtig Lösungsvorschläge. Dabei ist neben der Überprüfung der Aufteilung der Finanzierung der Rentner-Krankenversicherung zwischen Rentenversicherung und Krankenversicherung insbesondere eine gleichmäßigere Beteiligung der Krankenversicherten an der Finanzierung der Rentner-Krankenversicherung vordringlich. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 15. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/156 Frage A 74): Wann will die Bundesregierung dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen, der insbesondere fur die Zivildienstleistenden eine bessere Ausbildung und mehr Arbeitsplätze gewährleistet, und wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des Präsidenten des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland, Theodor Schober, „daß sich die Mehrzahl der Ersatzdienstpflichtigen im diakonischen Bereich als hervorragende und verläßliche Mitarbeiter bewährt haben" und mit ihrer Verweigerung des Kriegsdienstes eine überdurchschnittlich hohe Bereitschaft zum sozialen Engagement verbinden? Dem Deutschen Bundestag wird in diesen Tagen der Entwurf eines Dritten Änderungsgesetzes zum Gesetz über den zivilen Ersatzdienst zugeleitet. Dieses Gesetz greift die von Ihnen aufgeworfenen Fragen auf. Es sieht u. a. vor, daß die Dienstleistenden des zivilen Ersatzdienstes zu Beginn ihres Dienstes in Lehrgängen über Wesen und Aufgabe des Zivildienstes sowie über ihre Rechte und Pflichten als Dienstleistende unterrichtet und in die Tätigkeit, für die sie vorgesehen sind, eingeführt werden. Durch die Möglichkeit, auf den Kostenbeitrag der Beschäftigungsstellen ganz oder teilweise zu verzichten, soll künftig die Bereitschaft zur Beschäftigung von Dienstleistenden gefördert werden. Die vorgesehene Übertragung von Verwaltungsaufgaben des zivilen Ersatzdienstes auf Verbände von Beschäftigungsstellen, wobei die entstehenden Kasten erstattet werden, soll gleichfalls zusätzliche Plätze schaffen. Außerdem wird der Gesetzentwurf die bisherigen Tätigkeitsbereiche ausweiten. Soweit es die Äußerung des Präsidenten des Diakonischen Werkes angeht, darf ich auf die Antwort der Bundesregierung in der Fragestunde vom 1. Februar 1973 auf die entsprechende Frage 112 des Herrn Kollegen Dr. Schmude verweisen. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 14. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/156 Fragen A 89 und 90) : Kann die Bundesregierung den Inhalt des Berichtes „Tod aus dem Topf" im „Stern" (Heft Nr. 5/1973) bestätigen, wonach vor allem importierte Küchengeräte und -gefäße die Ursache für Kadmium- und Bleivergiftungen sein können? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun bzw zu veranlassen, uni dafür zu sorgen, daß die Vergiftungsgefahren durch kadmiumhaltige Emaillierungen gußeiserner Küchengeräte oder bleihaltige Farben keramischer Töpfe und Schüsseln in Zukunft beseitigt werden? Zu Frage A 89: Die Bundesregierung kann die Feststellungen in dem von Ihnen zitierten Artikel im „STERN" nicht bestätigen. Vergiftungsfälle mit Todesfolge infolge des Übergangs von Cadmium- und Bleiverbindungen aus Küchengeräten und -gefäßen sind hier nicht bekanntgeworden. Von den obersten Landesgesundheitsbehörden ist lediglich ein Fall berichtet worden, bei dem eine Bleivergiftung infolge der Verwendung eines aus dem Ausland mitgebrachten Keramiktopfes eingetreten ist. Zu Frage A 90: Küchengeräte und Küchengefäße sind Bedarfsgegenstände im Sinne des Lebensmittelgesetzes. Diese müssen so hergestellt und verpackt sein, daß sie bei bestimmungsgemäßen oder vorauszusehendem Gebrauch nicht geeignet sind, die menschliche Deutscher Bundestag-7. Wahlperiode— 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 645e Gesundheit durch ihre Bestandteile oder Verunreinigungen zu schädigen. Außerdem dürfen von ihnen keine fremden Stoffe auf Lebensmittel oder deren Oberfläche übergehen. Hiervon ausgenommen sind gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenkliche Anteile, die technisch unvermeidbar sind. Hersteller und Inverkehrbringer haften für die Einhaltung dieser Anforderungen. Die Bedarfsgegenstände werden von den für die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen zuständigen Behörden der Bundesländer kontrolliert. Die Überwachung erstreckt sich sowohl auf inländische als auch auf importierte Erzeugnisse. Um die Durchführung der Kontrolle zu verbessern, ist das Bundesgesundheitsamt beauftragt worden, Grenzwerte für die Abgabe von Cadmium und Blei aus Bedarfsgegenständen festzulegen, die als gesundheitlich unbedenklich und technisch unvermeidbar im Sinne des Lebensmittelgesetzes angesehen werden können. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 14. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Frage A 92) : Wann gedenkt die Bundesregierung, den für den vergangenen Herbst vorgesehenen Familienbericht vorzulegen? Nach dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 18. Juni 1970 ist der nächste Bericht über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland zum 30. Juni 1974 zu erstatten. Bei dem in Ihrer Frage angesprochenen Bericht handelt es sich offensichtlich um den für die 6. Legislaturperiode erbetenen Zwischenbericht. Infolge der vorzeitigen Auflösung des 6. Deutschen Bundestages konnte der Auftrag zur Vorlage des Zwischenberichts nicht mehr erfüllt werden. Hierüber ist der Präsident des Deutschen Bundestages mit meinem Schreiben vom 16. Oktober 1972 unterrichtet worden. Die für den Zwischenbericht erarbeiteten Expertisen sollen in Kürze in der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit veröffentlicht werden. Der nächste Familienbericht wird dem Deutschen Bundestag zum 30. Juni 1974 vorgelegt werden. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 14. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 7/156 Frage A 94) : Hält die Bundesregierung eine universitäre Medizinerausbildung für angemessen, bei deren Ende 33 % der Examenskandidaten keine Blutgruppenbestimmung, 52 % keine Wundversorgung, 61 % keine Schockbehandlung vornehmen können und ein guter Teil derjenigen, die sich diese Kenntnisse zutrauen, dieselben hei Nachtwachen gelernt haben, die sie der Finanzierung ihres Studiums wegen, aber nicht im Rahmen ihrer geplanten Ausbildung leisteten? Eine ärztliche Ausbildung, die die von Ihnen gerügten Mängel aufweisen würde, hielte die Bundesregierung selbstverständlich nicht für angemessen. Die von Ihnen zitierten Zahlen — Ergebnis einer soeben veröffentlichten Umfrage unter 101 Examenskandidaten der Freien Universität Berlin, können allerdings keinen Anspruch erheben, repräsentativ für die Situation der Medizinerausbildung in der Bundesrepublik zu sein. Da jedoch die Notwendigkeit zu einer Verbesserung der Ausbildung auf den von Ihnen genannten Gebieten seit langem bekannt war, sind sie in den Prüfungsstoffkatalogen der am 28. Oktober 1970 erlassenen neuen Approbationsordnung für Ärzte, die am 1. Oktober 1970 in Kraft trat, ausdrücklich aufgeführt worden. Damit auch die praktische Ausbildung auf diesen Gebieten sichergestellt ist, wurde zusätzlich der Nachweis der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an einem „Kursus der allgemeinen klinischen Untersuchungen in dem nichtoperativen und dem operativen Stoffgebiet" sowie an „Praktischen Übungen für akute Notfälle und Erste ärztliche Hilfe" ausdrücklich vorgeschrieben. Mit der Einführung des sogenannten Internatsjahres (das ist das letzte Ausbildungsjahr vor dem Dritten, die ärztliche Ausbildung abschließenden Abschnitt der Ärztlichen Prüfung), das in Form einer ganztätigen Ausbildung am Krankenbett durchgeführt wird, wird die praktische Ausbildung weiterhin vertieft, so daß ich annehme, daß die von Ihnen aufgezeigten Mängel in Zukunft nicht mehr auftreten werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alois Mertes


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Präsidentin des 7. Deutschen Bundestages hat aus Anlaß ihrer Amtsübernahme am 13. Dezember 1972 vor diesem Hohen Hause erklärt:
    Der Rolle der Opposition kommt eine entscheidende Bedeutung zu; denn sie trägt durch ihre prinzipielle Gegenposition zur Regierungspolitik zu jener Transparenz der politischen Verhältnisse und Verdeutlichung der politischen Alternativen bei, auf die der Bürger einen berechtigten Anspruch hat und die ihm erst die Entscheidung ermöglichen.

    (Abg. Metzger: Sehr gut! — Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    In der Tat, eine Regierung hat jedes Land der Welt, eine Opposition in Ihrem Sinne, Frau Präsidentin, haben nur die Länder, in denen das Recht und die Freiheit herrschen.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Also war und ist die Opposition das Zeichen der Herrschaft, des Rechtes und der Freiheit im westlichen Teil Deutschlands.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Diese ihre Bedeutung verleiht der Opposition nicht nur Rechte; sie erlegt ihr auch wesentliche Pflichten auf. Die Erfüllung dieser Pflichten wird dadurch noch schwerer, daß in unserem Lande eine „prinzipielle Gegenposition zur Regierung" — Zitat der Frau Präsidentin — allzuoft als Neinsagerei — ich erinnere mich an Zwischenrufe aus den Reihen der SPD von heute morgen — oder als Nörgelei
    604 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973
    Dr. Mertes (Gerolstein)

    oder als fehlender Gemeinschaftssinn mißverstanden wird.
    Zwar äußert sich die kritische Rolle der Opposition in weiten Bereichen der Gesetzgebung sozusagen greifbar positiv. Aber, meine Damen und Herren, es gibt Situationen, in denen die Opposition wirklich opponieren, d. h. sich dagegenstellen muß. Zum Beispiel dann, wenn die Regierung behauptet, sie habe in großen nationalen Fragen gegenüber einer in diesem Hohen Hause 20 Jahre gemeinsam getragenen Politik eine bessere Alternative, ja, wie Herr Minister Bahr soeben wieder erkennen ließ, die bessere Alternative schlechthin zu der bisherigen Politik; und wenn demgegenüber die Opposition meint, der Weg der Regierung sei sachlich falsch oder mit zu schweren Risiken belastet. Mit anderen Worten: wenn die Regierung behauptet, sie führe uns vom Regen in den Sonnenschein, während die Opposition mit guten Gründen sagt, die Regierung führe uns vom Regen in die Traufe. Die Bundesregierung trägt ihrerseits in der Deutschland- und Ostpolitik die volle Beweislast für eine bessere Alternative, nicht die Opposition.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Bundesregierung selbst leugnet im übrigen nicht, daß auf ihrer Ost- und Deutschlandpolitik durchaus ernsthafte Risiken lasten. Sie rechtfertigt ihre Risikobereitschaft mit wachsender Entspannung und stabilerem Frieden, ohne jedoch zu sagen, meine Damen und Herren, welches die verbindlichen, die konkreten Maßstäbe dieser Entspannung und dieses sicheren Friedens sein werden.
    Niemand in diesem Hohen Hause kann beweisen, ob Zukunftserwartungen solcher Art tatsächlich eintreten und fairerweise möchte ich hinzufügen: auch das Gegenteil kann nicht zwingend bewiesen werden. Aber es gibt sehr gute, sehr handfeste Argumente für unsere Befürchtung, daß auf die Dauer eine gegenteilige Situation, eine gegenteilige Wirkung eintritt: nämlich die Festschreibung der Ursachen der bisherigen Spannung, insbesondere der widernatürlichen Spaltung Deutschlands, die Schaffung zusätzlicher Spannungsursachen durch mehrdeutige Verträge und damit das Gegenteil der Friedensstärkung.
    Ich möchte hier den Begriff „nationale Frage" herausgreifen. Die Regierung betont, daß hier ein Dissens offen ausgesprochen wird. Dazu muß ich sagen: In diesem Vertrag gibt es sehr viele Dissense; aber sie sind durch den Schein der Worte verdeckt. Was die „nationale Frage" angeht, so möchte ich im übrigen daran erinnern, daß dies ein Begriff aus den Lehrbüchern des Kommunismus ist. Schon Lenin hat einen berühmt gewordenen Aufsatz „Kritische Bemerkungen zur nationalen Frage" geschrieben, Stalin hat darüber geschrieben; es ist daher keineswegs sicher, daß der Ostberliner Partner, wenn er von der „nationalen Frage" spricht, damit die Deutschlandfrage in dem Sinne meint, in dem wir hier davon sprechen.
    Herr Kollege Flach er ist leider nicht da — hat
    uns, die Christlichen Demokraten, allen Ernstes
    eines Mangels an Friedens- und Versöhnungsethos
    angeklagt. Kann er sich wirklich nicht vorstellen, daß verantwortungsvolle Frauen und Männer in diesem Hause, die sich mit leidenschaftlichem Engagement für Völkerverständigung und Abbau des Nationalismus eingesetzt oder die sich in langen Jahren von Amts wegen mit Fragen der praktischen Friedenssicherung befaßt haben, nach bestem Wissen und Gewissen zu dem Ergebnis kommen, diese Politik, diese konkrete Politik, schaffe schwerwiegende Elemente der Gefährdung des Gleichgewichts in Europa und damit des Friedens; und zwar nicht deswegen, weil sie ideologisch verblendet sind, sondern weil sie die Kräfteverhältnisse und die politischen Willensbewegungen unserer Zeit anders sehen als Sie, meine Herren von der Koalition.
    In solcher Ungewißheit muß eigentlich jeder, dem an demokratischer Stabilität in der Bundesrepublik Deutschland und an der inneren Einheit unseres deutschen Nationalbewußtseins mit Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und europäischer Tradition gelegen ist, ein Interesse daran haben, daß die Kritik an den Gefahren der Regierungspolitik in nüchterner und eindeutiger Weise von der parlamentarischen Opposition geäußert wird,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    und zwar, wenn es der Gegenstand erfordert, auch mit Leidenschaft. In solchen Fällen kann die staatspolitische Gemeinsamkeit durchaus die Form eines sehr tiefgreifenden Sachstreits haben, in dem jeder für die Durchsetzung seines Standpunktes kämpft. Ein solcher Fall liegt beim Grundvertrag vor.
    Für unser Nein sind auch außenpolitische Zusammenhänge und Wirkungen des Grundvertrags, zu denen ich jetzt Stellung nehmen will, maßgebend. Zwar ist dieser Vertrag — so versichert uns die Bundesregierung — ein innerdeutsches Vertragswerk, eine Modus-vivendi-Regelung, also eine Übergangsregelung zwischen den beiden Teilstaaten in Deutschland, das nach dem Willen unseres Volkes, aber auch als Gegenstand der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte trotz aller Spaltung von außen ein Ganzes ist und bleibt, so wie unsere Nationalhymne das Deutschlandlied ist, in dem wir Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland als das Ziel unseres Strebens bezeichnen,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    so wie für mich, Herr Kollege Wehner, Ihre Partei, die aus der Geschichte unseres Volkes als eine große Partei nicht wegzudenken ist, nicht nur historisch, sondern auch programmatisch die Sozialdemokratische Partei Deutschlands und nicht die „SPBRD" ist.
    Dem innerdeutschen Charakter tragen wir also Rechnung; übrigens auch dadurch, daß wir damit einverstanden sind, den Grundvertrag im Auswärtigen Ausschuß nicht zu behandeln. Denn auch wir wollen der leider gegenteiligen Auffassung Ost-Berlins, nämlich wir seien Ausland, sogar imperialistisches Ausland, keinesfalls Wasser auf die Mühle geben.
    Gestatten Sie mir hier einen Hinweis. Ost-Berlin wertet die Formel „beide Staaten in Deutschland" neuerdings als eine „neorevanchistische These". Demgemäß ist also, Herr Bundesminister Bahr, die

    Dr. Mertes (Gerolstein)

    I Bundesregierung bereits neorevanchistisch. Denn sie eröffnet den Gesetzentwurf zum Grundvertrag mit dem Satz:
    Dieser Vertrag hat das Ziel, über das organisierte Nebeneinander der beiden Staaten in
    Deutschland zu einem Miteinander zu kommen.
    Und damit nur ja kein Zweifel darüber besteht, was das Wort „Miteinander" nicht heißen darf, kritisiert das Zentralorgan der SED, das „Neue Deutschland", den innerdeutschen Teil Ihrer Regierungserklärung, Herr Bundeskanzler; vor allem, daß die Bundesregierung unter Miteinander offenbar die Verwirklichung der dem Frieden widersprechenden Parole von freier Bewegung von Personen, Informationen und Ideen versteht.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, machen wir uns also darauf gefaßt: Schon diese Bundesregierung wird, wenn sie ihrer jetzigen Auslegung des Grundvertrages und der Entspannungskonzeption unseres Bündnisses wirklich treu bleibt, in Zukunft des Neorevanchismus angeklagt werden.
    Ich habe nicht den geringsten Zweifel, daß in unserem Lande bald einige Kluge auftreten werden, die dafür eintreten, daß wir uns dieser neuen Buhmannfunktion des Neorevanchismus aus nationalem Interesse schnellstens entledigen, indem wir der OstBerliner Regierung zusätzliche Beweise unseres guten Willens liefern. Die monumentalen Beweise guten Willens in den Jahren 1969 bis 1972 werden
    ) dann recht bald Schnee von gestern sein. Hier sind doch seit dem 28. Oktober 1969 diplomatische, ich möchte sagen: Erpressungsmechanismen in Gang gesetzt worden, von denen ich gern wüßte, wann sie eigentlich enden.
    Im übrigen sagt Ost-Berlin schon jetzt, damit nur ja kein Zweifel über die Selbstverständlichkeit der bisherigen Leistungen entsteht: „Willy Brandt hat nichts anderes getan als die Realitäten anerkannt, und man kann sogar sagen, daß die Evolution der Situation ihn dazu gezwungen hat." Nicht einmal einen Hauch von Dankbarkeit ernten Sie, Herr Bundeskanzler.
    Neben der schwerwiegenden, ja, entscheidenden Frage, ob dieser Vertrag unseren außenpolitischen Handlungsspielraum ausweitet oder einengt, auf die ich jetzt nicht näher eingehen werde, gibt es drei konkrete Anlässe, den Grundvertrag auf seine außenpolitischen Wirkungen zu überprüfen. Ich lasse dabei wichtige Fragen der praktischen Politik beiseite, etwa, wie unsere amtlichen Vertretungen im Ausland, wie die Goethe-Institute, vor allen Dingen in der Dritten Welt, in Zukunft darauf reagieren werden, wenn sich die amtlichen Vertretungen und Kulturinstitute der DDR als die Vertreter des wahren Deutschlands ausgeben werden, eines Deutschlands, das die humanistischen Traditionen Deutschlands in den Sozialismus übergeführt habe. Hier kommen schwerwiegende Personal- und Sachfragen auf unsere auswärtigen Vertretungen zu, die wir in keiner Weise unterschätzen sollten. Es wäre interessant, einmal hier im Parlament zu erfahren, was dafür an Vorbereitungen geleistet wird.
    Drei konkrete Gründe sehe ich, die es nahelegen, den Grundvertrag auch außenpolitisch anzuleuchten. Erstens, die mit dem Vertrag verbundene Konsultationsvereinbarung zu Fragen, „die für die Sicherung des Friedens in Europa von Bedeutung sind" ; zweitens die deutsch-sowjetischen Absichtserklärungen von 1970, die praktisch einer Vorvereinbarung zwischen Bonn und Moskau über den Vertrag zwischen Bonn und Ost-Berlin gleichkommen; drittens die Wirkungen des innerdeutschen Gegeneinander, Nebeneinander und Miteinander in der UNO, wenn beide deutsche Teilstaaten einmal ihre Mitglieder sein sollten.
    Meine Damen und Herren, zunächst einige Bemerkungen zum Thema „Konsultationsvereinbarung", das auch im Licht der Präambel und des Art. 3 des Grundvertrages gesehen werden muß, in dem sich beide Partner verpflichten — ich zitiere —, „friedliche Beziehungen zwischen den europäischen Staaten (zu) fördern und zur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa bei(zu)tragen". Ich fürchte, hier sind mit sehr allgemeinen Worten, die im Westen gut klingen, denen aber Ost-Berlin sehr konkrete Inhalte zugrunde legt, die uns allen in diesem Hohen Hause nicht passen können, Fundamente für manchen künftigen schweren Streit und manche Spannung gelegt worden.
    Ost-Berlin qualifiziert z. B. den britischen EWG-Beitritt als eine „weitere Bedrohung der europäischen Sicherheit". Werden wir in Zukunft die weiteren Stufen der politischen Einigung Europas jeweils mit der DDR konsultieren müssen, weil dies zum Themenkreis des Artikels 5 des Grundvertrages, nämlich Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, gehört?
    Was heißt es eigentlich, wenn Ost-Berlin am 9. Februar 1973 verkündet: „Unter Berücksichtigung des Primats der Politik wird ein echtes Wechselverhältnis spürbar zwischen friedlicher Koexistenz und europäischer Zusammenarbeit" ? Das ist doch wohl jener Koexistenzbegriff, der unter den Bedingungen des Nicht-Krieges in offensiver Weise — ich unterstreiche: in offensiver Weise — das europäische Kräfteverhältnis langsam, aber stetig und mit ideo- logischer Siegesgewißheit zugunsten der kommunistischen Staatengruppe verändern will.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Immer noch gilt dem Vertragspartner und der hinter ihm stehenden Sowjetunion die NATO, gilt unsere Zugehörigkeit zum westlichen Verteidigungsbündnis als Faktoren, die den Interessen des Friedens nicht dienen. Nach den politischen Kriterien der Kampfgemeinschaft des Warschauer Paktes — der Ausdruck steht fast täglich im „Neuen Deutschland" — ist dies sogar konsequent. Welches sind die Kriterien, die Sie der Gegenseite mit gleicher Zähigkeit und mit gleicher Klarheit entgegensetzen? Ein sehr namhafter und kenntnisreicher Journalist, den ich für sehr vertrauenswürdig halte, Günther Gillessen von der FAZ, weiß neulich in der FAZ zu berichten: „Der europäischen Entspannung stünden, so meinte Bahr weiter, einstweilen noch drei große Hindernisse im Wege: die Militärbündnisse, die ,Gesellschaftsfrage' und die ,Machtfrage'. Über die Mili-
    606 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973
    Dr. Mertes (Gerolstein)

    tärbündnisse könne man vielleicht in ein paar Jahren verhandeln."

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Marx: Er ist leider nicht da, um das noch einmal zu hören!)

    Dazu fragt Herr Gillessen — und ich habe das ernst genommen, deshalb sage ich es hier —: „Wie die deutsche Entspannungspolitik weitergehen soll, als weitere Anpassung oder als Ringen um Freiheit, das wird sich nun an den nächsten Schritten Bonns zeigen. Es wird höchste Zeit, im Parlament ein paar gründliche Fragen zu stellen." Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diese Aufforderung eines verantwortungsbewußten Beobachtern stelle ich heute diese Frage.
    Auch die Bundesregierung betont immer wieder, daß unser Volk hüben und drüben in gegensätzlichen politischen Ordnungen lebt. Es fällt aber auf, wie sehr sie es vermeidet, die offensiven Elemente der anderen Seite zu erwähnen, die diese übrigens nicht verheimlicht — im Gegenteil! Hier ist eben von gegenseitiger Feindseligkeit gesprochen worden. Wenn ich täglich das „Neue Deutschland" lese, so stelle ich fest, daß der Gedanke und die Praxis der Feindseligkeit eine ausgesprochen einseitige Angelegenheit ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Von gegenseitiger Feindseligkeit kann hier keine Rede sein.
    Im übrigen liegt es in der Natur der Sache, daß sich jeder politische Wille die Mittel sucht, mit denen er sich — ohne Krieg — durchsetzt. Ist es denn auszuschließen, daß für die DDR-Regierung, für die SED und die KPdSU, der Grundvertrag ein Instrument zur Durchsetzung von Zielen ist, die den unseren entgegengesetzt sind? Auf diese Frage lege ich großen Wert, denn der instrumentelle Charakter solcher Verträge für die Politik der anderen Seite wird in der deutschen Öffentlichkeit verhältnismäßig wenig behandelt.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU. — Zuruf des Abg. Dr. Marx.)

    Es hat wenig Sinn, meine Damen und Herren, diesen schwerwiegenden Fragen mit der Beschwörung der eigenen Entspannungshoffnungen oder dem Vertrauen auf eine ansteckende Kraft des eigenen Friedenswillens zu begegnen. Meine Damen und Herren, eine vertragliche Ansammlung von dissensbelasteten Allgemeinheiten, und sei es die Charta der Vereinten Nationen — Herr Bahr, Sie haben am 26. Oktober im „Flensburger Tageblatt" daran erinnert — ist das Gegenteil einer berechenbaren Außenpolitik.
    Bei der außenpolitischen Würdigung des Grundvertrages darf ich weiterhin an einen wichtigen Sachverhalt erinnern, der leider schon vergessen oder geflissentlich übersehen wird. Der politischrechtliche Kern des Grundvertrages ist zwischen Bonn und Moskau, d. h. zwischen dem damaligen Staatssekretär Bahr und Außenminister Gromyko, bereits im Frühjahr 1970 in der Substanz vorweg ausgehandelt worden. Die deutsche Öffentlichkeit
    hat damals übrigens monatelang eine andere Variante des neuen politischen Wahrhaftigkeitsbegriffes erlebt, nämlich die wiederholte Versicherung unseres Moskauer Unterhändlers, er führe mit dem sowjetischen Außenminister lediglich einen Meinungsaustausch.

    (Abg. Dr. Wagner [Trier] : Genauso war es!)

    Der Deutsche Bundestag, die deutsche Öffentlichkeit und die Westmächte erfuhren erst nach dem Vollzug der vollendeten Tatsachen die Wahrheit oder, wenn Sie die Ausdrucksweise des Herrn Bundesminister des Auswärtigen vorziehen, „die zutreffende Bezeichnung der Wirklichkeit".

    (Abg. Dr. Marx: Wir sind an der Nase herumgeführt worden!)

    Die deutschsowjetische Vorabsprache zum Grundvertrag ergibt sich aus den Leitsätzen 5, 6 und 7 des sogenannten Bahr-Papiers, dessen erste vier Leitsätze praktisch den Moskauer Vertrag vorwegnahmen. Vergleichen Sie die Texte bitte selbst; es gibt einige Verbesserungen dank der Bemühungen des Bundesministers des Auswärtigen und des Auswärtigen Amtes. Die Leitsätze 5 bis 10 wurden zu Absichtserklärungen, die Moskau und Bonn als bindende Übereinkunft betrachteten, wie sich aus dem Kommuniqué von Oreanda vom September 1971 ergibt.
    Ich tippe darauf, daß die Sowjetregierung die Bundesregierung auf die Durchführung dieser Absichtserklärungen vor dem 19. November 1972 gedrängt hat. Sagen Sie mir es, wenn ich mich irre!

    (Abg. Dr. Marx: Herr Bahr war doch dort!)

    Wußte die klug beobachtende Sowjetbotschaft doch, daß die Bundesregierung der CDU/CSU-Fraktion und den CDU/CSU-geführten Ländern im Frühjahr 1972 öffentlich versichert hatte, die Absichtserklärungen gehörten nicht zum Ratifizierungsverfahren und bänden eine CDU/CSU-geführte Bundesregierung nicht. Das politische Interesse der Sowjetregierung an der politisch-rechtlichen Substanz des Grundvertrages und das Wahlkampfinteresse der Bundesregierung an spektakulären, telegenen Verhandlungserfolgen im Bereich der menschlichen Erleichterungen ergänzten sich sozusagen auf das glücklichste — eine unheimliche Konvergenz, muß ich sagen.
    Während schon der Moskauer Vertrag die deutsch-polnische Grenzlinie auf eine Stufe mit der innerdeutschen Demarkationslinie anhob und andere gefährliche Mehrdeutigkeiten schuf, deren deutsche Auslegung durch den Brief des Bundesaußenministers an die Sowjetregierung und durch die Entschließung von Bundestag und Bundesrat vom Mai 1972 verbindlich gesichert werden konnte, gehen die Absichtserklärungen 6, 7 und 10 erheblich weiter.
    Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, daß in diesem Bahr-Papier eine Formulierung gestanden hat — sie kam dann auch in den Moskauer Vertrag —, die die Frage meines Kollegen Professor Carstens zur Nichtberücksichtigung Berlins durchaus rechtfertigt. Ich meine die Formulierung, die
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 607
    Dr. Mertes (Gerolstein)

    Bundesrepublik Deutschland erhebe keine Gebietsansprüche gegen irgend jemanden und werde solche auch in Zukunft nicht erheben. Nach sowjetischer Auffassung aber sind nicht nur die friedlichen Ziele unserer Deutschlandpolitik sowie unser Rechtsstandpunkt zur Grenzfrage und zur Wiedervereinigung, sondern auch die Berlin-Präsenz des Bundes Ausdruck eines völkerrechtswidrigen territorialen Anspruchs. Moskau hat Bonn ausdrücklich rechtswidrige Anschläge auf West-Berlin und eine „Linie der Annexion dieser Stadt, die nicht zur BRD gehört", vorgeworfen. Wenn aber der mehrdeutige Begriff „Gebietsansprüche" im Wissen um die sowjetische Auffassung vom deutschen Unterhändler ins Bahr-Papier übernommen wurde, dann mußte geklärt werden, ob ausgeschlossen ist, daß die Sowjetunion darunter auch unsere Rechtsauffassung. zu Berlin fallen läßt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wenn wir jetzt sehen, daß die Regierung der DDR die Frage der Verbindung Berlins mit der Bundesrepublik Deutschland restriktiv interpretiert — ich würde mich nicht einmal wundern, wenn sie in Zukunft fordert, daß die Bezeichnung „Land Berlin" wegfällt —, dann kann ich nur sagen: in der Substanz war und bleibt die Frage von Herrn Professor Carstens durchaus gerechtfertigt.

    (Abg. Dr. Marx: Der Bundeskanzler sagt „Berlin wir auch sagen, das Land Berlin" !)

    Ich komme, meine Damen und Herren, auf die Erklärungen des Bahr-Papiers zurück, die ich als Vorvertrag zum Grundvertrag bezeichnet habe.


Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
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    Rede von Uwe Ronneburger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, daß die Bundesregierung unter Herrn Bundeskanzler Kiesinger im Jahre 1968 in einem Memorandum an den sowjetischen Botschafter einen Bleichlautenden Verzicht auf Territorialforderungen ausgesprochen hat?