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    Deutscher Bundestag 14. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 531 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (Drucksache 7/153) — Erste Beratung — Brandt, Bundeskanzler 534 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 538 D Wehner (SPD) . . . . . . . 543 C Dr. Achenbach (FDP) 545 C Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 549 C Mattick (SPD) . . . . . . . . 554 D Flach (FDP) 558 D Franke, Bundesminister (BMB) . 561 B Dr. Abelein (CDU/CSU) 565 B Metzger (SPD) 584 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) 590 A Bahr, Bundesminister 595 A Ronneberger (FDP) . . . . . . 600 D Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 603 D Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 610 C, 631 A Höhmann (SPD) 616 A Dr. Wallmann (CDU/CSU) . . . 621 B Wienand (SPD) (zur GO) 628 B Windelen (CDU/CSU) 628 D Dr. Kreutzmann (SPD) 631 B Reddemann (CDU/CSU) 634 D Fragestunde (Drucksache 7/156) Fragen A 12 und 13 des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Forschungsauftrag lokaler Zeitungen — Veröffentlichung des Ergebnisses Freiherr von Wechmar, Staatssekretär (BPA) . . . 571 A, B, C Reddemann (CDU/CSU) . . . 571 A, B, C Fragen A 43 und 44 des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Doppelbesteuerungsabkommen mit Ostblockstaaten — Wettbewerbsvorteile für staatliche Baufirmen dieser Länder in der Bundesrepublik Deutschland Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 571 D, 572 A Schedl (CDU/CSU) . . . . . . . 572 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 Fragen A 48 und 49 des Abg. Leicht (CDU/CSU) : Überschreitung der im Haushaltsplan 1972 vorgesehenen Gesamtausgaben von 108,9 Milliarden DM — Sonderzahlung der Bundesregierung von 1170 Millionen DM an die Deutsche Bundesbahn und von 230 Millionen DM zur Ablösung der Zwischenfinanzierung der VEBA-Bezugsrechte Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 572 B, C, D, 573 B, C, D Leicht (CDU/CSU) . . . 572 D, 573 A, C Haehser (SPD) . . . . . . . . 573 C Fragen A 83 und 84 der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Gesundheitsvorsorge und gesetzgeberische Maßnahmen in der Jugendzahnpflege Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär (BMJFG) . 574 A, B, C, D Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) 574 B, C, D Fragen A 85 und 86 des Abg. Geldner (FDP) : Zulassung des Konservierungsmittels Baycovin Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär (BMJFG) . . . . 574 D, 575 B, C, D Geldner (FDP) . . . . . . . . 575 B, C Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 575 C Fragen A 87 und 88 der Abg. Frau Stommel (CDU/CSU) : Neuordnung der Krankenpflegeausbildung Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär (BMJFG) . 576 A, B, C, D, 577 A, B Frau Stommel (CDU/CSU) . . 576 B, C, D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 577 A Braun (CDU/CSU) 577 B Frage A 91 des Abg. Reiser (SPD) : Ämterhäufung beim Präsidenten der Bundesärztekammer Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär (BMJFG) . . . 577 C, D Reiser (SPD) . . . . . . . . . 577 C Frage A 93 des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Taschengeld von Altenheimbewohnern Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär (BMJFG) . . . . 577 D, 578 A, B Kiechle (CDU/CSU) 578 A, B Fragen A 95 und 96 des Abg. Dr. Enders (SPD) : Verwechslungsgefahr bei Spülmitteln mit Zitronenabbildungen Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär (BMJFG) . . . 578 C, D, 579 A Dr. Enders (SPD) . . . . . . . . 578 D Dr. Hammans (CDU/CSU) . 578 D Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . . 579 A Frage A 75 des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Verbesserung der ärztlichen Versorgung in den strukturschwachen Gebieten Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 579 B, D, 580 A, B Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 579 D, 580 A Nordlohne (CDU/CSU) 580 B Frage A 76 des Abg. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Abgeltung der einem verrenteten Bergmann bis zur Flucht aus der DDR zugewiesenen Deputatkohle Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 580 C, 581 A, B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 581 A Niegel (CDU/CSU) 581 B Frage A 77 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Berichte betr. schleppende Bearbeitung der den landwirtschaftlichen Kranken- kassen vorliegenden Befreiungsanträge Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 581 C, D, 582 A Niegel (CDU/CSU) . . . 581 D, 582 A Frage A 99 des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Ausbau der Verkehrswege im Zonenrandgebiet Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) 582 B, C, D Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 582 B, C Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 582 D Deutscher Bundestag -7. Wahlperiode— 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 III Frage A 100 des Abg. Löffler (SPD) : Kontrolle des Umlandverkehrs mit Schiffen von Hamburg zum Rhein durch die Behörden der DDR Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 582 D Fragen A 101 und 102 des Abg. Picard (CDU/CSU) : Überfliegen der Bundesrepublik Deutschland mit Überschallflugzeugen — Verbot in anderen Staaten Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 583 A, B, C, D Picard (CDU/CSU) . . . . . . 583 B, D Frage A 107 des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Verbilligte Eisenbahnfahrten für Rentner bei der Deutschen Bundesbahn Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) 584 A, B, C Kiechle (CDU/CSU) 584 A, B Haehser (SPD) 584 B Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 584 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 638 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 639* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/ BMP) auf die Fragen A 2 und 3 — Drucksache 7/156 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Forschungszentren der Euratom — Kooperation zwischen den europäischen Forschungszentren und der Industrie 639* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/ BMP) auf die Frage A 4 —Drucksache 7/156 — des Abg. Gallus (FDP) betr. Sicherung des Nachwuchsbedarfs für die Deutsche Bundespost und die Deutsche Bundesbahn . . . . . . . . . . . 639* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Frage A 5 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) betr. Pressemeldung über die Einstellung des Personenverkehrs der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . 640* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 41 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dürr (SPD) betr. Verbesserung des Verwaltungsrechtsschutzes durch Einrichtung einer unabhängigen Widerspruchsinstanz . . . . 640* B Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 45 und 46 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dr. Nölling (SPD) betr. Beendigung des Versicherungsschutzes gegen Unfall im Rahmen der Verträge privater Versicherungsunternehmen mit Ablauf des 70. Lebensjahres 641* A Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 47 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) betr. Auflösung der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Freiburg . . . . . . . . . . . 641* B Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen A 53 und 54 — Drucksache 7/156 — des Abg. Wolfram (SPD) betr. Neuregelung des Systems der Beihilfen für Kokskohle und Koks . . . 641* C Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 57 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Äußerung des Mitglieds der EG-Kommission Lardinois über den innerdeutschen Handel 641* D Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen A 60 und 61 — Drucksache 7/156 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und des regionalstatistischen Materials 642* A Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen A 64 und 65 — Drucksache 7/156 — des Abg. Müller (Nordenham) (SPD) betr. Ein- und Verkauf von Arzneimitteln durch Apotheken bei Preiserhöhungen — Preisgestaltung auf dem Arzneimittelmarkt . . . . . 642* C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen A 66 und 67 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dr. Schwörer (CDU/CSU) betr. Rationierungen für private und gewerbliche Energieverbraucher und betr. Prognosen über den Anteil der Kernenergie am gesamten Primärenergieverbrauch . . . . . . . . . 643 * C Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 72 und 73 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. die defizitäre Haushaltsentwicklung zahlreicher Allgemeiner Ortskrankenkassen — Abwälzung des Defizits der Krankenversicherung der Rentner auf Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte 644* A Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 74 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Gewährleistung besserer Ausbildung und zusätzlicher Arbeitsplätze für Zivildienstleistende 644* B Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig (BMJFG) auf die Fragen A 89 und 90 — Drucksache 7/156 — des Abg. Kater (SPD) betr. Kadmium- und Bleivergiftungen durch Küchengeräte und -gefäße 644* D Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig (BMJFG) auf die Frage A 92 — Drucksache 7/156 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Vorlage des Familienberichts 645* A Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig (BMJFG) auf die Frage A 94 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Ausbildung der Mediziner 645* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 531 14. Sitzung Bonn, den 15. Februar 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 13 Sitzung, Seite 496 C, Zeile 14: Hinter „Drucksache 7/159" ist anzufügen „(neu)". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 16. 2. Adams * 16. 2. Dr. Aigner * 16. 2. Dr. Arndt (Berlin) * 15. 2. Dr. Artzinger * 16. 2. von Alten-Nordheim 12. 3. Dr. Bangemann 24. 2. Behrendt * 16. 2. Buchstaller 17. 2. Dr. Burgbacher * 16. 2. Fellermaier * 16. 2. Flämig * 16. 2. Gerlach (Emsland) * 16. 2. von Hassel 15. 2. Hauser (Krefeld) 15. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 16. 2. Kiep 23. 2. Dr. Kraske 15. 2. Dr. Kreile 16. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 2. Lange * 16. 2. Lautenschlager * 16. 2. Lemmrich** 16. 2. Lücker * 16. 2. Dr. Martin 17. 2. Memmel * 16. 2. Frau Dr. Orth * 16. 2. Schluckebier 15. 2. Schmidhuber 16. 2. Schmöle 15. 2. Dr. Schröder (Düsseldorf) 16. 2. Dr. Schulz (Berlin) 23. 2. Schwabe * 16. 2. Dr. Schwörer * 16. 2. Seefeld * 16. 2. Springorum * 16. 2. Dr. Starke (Franken) * 16. 2. Todenhoefer 15. 3. Weber (Heidelberg) 17. 2. Frau Will-Feld 24. 2. Wischnewski 23. 2. Wolfram * 16. 2. Baron von Wrangel 24. 2. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 15. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Fragen A 2 und 3): Wie gedenkt die Bundesregierung dafür zu sorgen, daß die Forschungszentren der EURATOM erhalten bleiben und zukunftsAnlagen zum Stenographischen Bericht weisende Aufgaben im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit bearbeiten? Wie gedenkt die Bundesregierung im Rahmen ihrer nationalen Forschungspolitik eine Kooperation zwischen den europäischen Forschungszentren und der Industrie zu erreichen? Ihre Frage hat sich in erfreulicher Weise inzwischen erledigt. Denn der Ministerrat hat am 5./6. Februar 1973 ein Vier-Jahresprogramm für die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Atomgemeinschaft verabschiedet. Die Bundesregierung glaubt nach wie vor, daß die Arbeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle einen wertvollen Beitrag zur europäischen Forschung leisten können. Forschungsthemen wie Reaktorsicherheit, Verhalten der Transurane, Kernmessungen, Materialforschung, Umweltschutz und Behandlung radioaktiver Abfälle zeigen beispielhaft, daß in der Gemeinsamen Forschungsstelle Arbeiten von aktuellem und auch zukünftigem Interesse durchgeführt werden. Eine Zusammenarbeit zwischen den europäischen Forschungszentren und der Industrie ist im Rahmen der nationalen Forschungspolitik schon in vielen Fällen erzielt worden und wird vom Bundesministerium für Forschung und Technologie gefördert. In der Regel handelt es sich dabei um Fälle der Zusammenarbeit zwischen Industrie, nationalen Forschungszentren und den europäischen Forschungsanlagen. Beispielsweise hat Euratom in der SchnellBrüter-Entwicklung, der Hochtemperatur-ReaktorEntwicklung und bei der Reaktorsicherheit eine Reihe von Forschungsaufträgen übernommen und ist auch in den kommenden Jahren auf diesem Gebiet tätig. Außerdem kann die Industrie direkt Forschungsaufträge an die Gemeinsame Forschungsstelle vergeben. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 15. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache 7//156 Frage A 4) : Was wird die Bundesregierung unternehmen, um bei dem allgemeinen Mangel an Ingenieuren und Diplom-Ingenieuren den Nachwuchsbedarf für die Deutsche Bundespost und die Deutsche Bundesbahn zu sichern? Für die Laufbahn des höheren posttechnischen und des höheren fernmeldetechnischen Dienstes kann der Personalbedarf ohne Schwierigkeiten gedeckt werden. Dagegen ist das Bewerberangebot für den höheren hochbautechnischen Dienst unzureichend. Hier versucht die Deutsche Bundespost durch Werbemaßnahmen in verstärktem Umfang Nachwuchskräfte zu gewinnen. Außerdem wird die Einstellung von „anderen Bewerbern" im Sinne der Bundeslaufbahnverordnung in Erwägung gezogen. In den Laufbahnen des gehobenen technischen Dienstes versucht die Deutsche Bundespost im Rahmen ihres Handlungsspielraumes den Fehlbestand an Ingenieuren durch folgende Maßnahmen abzubauen: 640* Deutscher Bundestag —7. Wahlperiode —14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 a) Gewährung von Ausbildungsbeihilfen für Fachoberschüler, b) Gewährung von Studienbeihilfen für IngenieurStudenten, c) Bereitstellung von Studienplätzen an posteigenen Fachschulen des Ingenieurwesens, d) intensive Nachwuchswerbung. Im höheren technischen Bundesbahndienst besteht z. Z. nur in der Fachrichtung Bauingenieurwesen ein Fehlbestand von 25 Diplomingenieuren. Durch Gewährung von Studienbeihilfen (z. Z. werden 68 Studenten gefördert) und gezielte Werbemaßnahmen wird versucht, die fehlenden Diplomingenieure für die Deutsche Bundesbahn zu interessieren. In den übrigen Fachrichtungen des höheren Dienstes können Nachwuchskräfte z. Z. in ausreichender Zahl gewonnen werden, Im gehobenen technischen Dienst fehlen z. Z. rd. 300 Ingenieure, überwiegend solche der Fachrichtung Bauingenieurwesen. Die Bundesbahn hat zum Abbau dieses Fehlbestandes folgende Maßnahmen ergriffen: a) Gewährung von Studienbeihilfen Zur Zeit werden rd. 700 Studierende an Fachhochschulen gefördert, b) Intensive Werbemaßnahmen, c) Freistellung von Mitarbeitern zur Durchführung eines Studiums an einer Fachhochschule, ) d) Vermittlung der Vorbildungsvoraussetzungen an Mitarbeiter für die spätere Aufnahme des Studiums an einer Fachhochschule. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 15. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) (Drucksache 7/156 Frage A 5) : Besteht die Absicht, wie in der Presse (Zeitschrift „Bus-Fahrt" Januar 1973) diskutiert, daß möglicherweise die Deutsche Bundespost 1973 den Personenverkehr mit eigenen Linienbussen einstellt und den Omnibusverkehr der Deutschen Bundesbahn überträgt? Es ist nicht beabsichtigt, den Personenverkehr der Deutschen Bundespost mit eigenen Linienbussen einzustellen und den Omnibusverkehr der Bundesbahn zu übertragen. Anlage 5 Antwort des Par]. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 15. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dürr (SPD) (Drucksache 7/156 Frage A 41): Teilt die Bundesregierung die von der Enquetekommission Verfassungsreform des 6. Deutschen Bundestages in ihrem Zwischenbericht geäußerte Auffassung (Drucksache VI 3829, S. 34), daß durch die Einrichtung einer unabhängigen Widerspruchsinstanz im Bereich der Verwaltung der Verwaltungsrechtsschutz verbessert werden kann? Die Enquetekommission für Fragen der Verfassungsreform hat in ihrem Zwischenbericht keinen Bedarf für die Einführung eines „Ombudsmans" gesehen, jedoch die Einrichtung einer Widerspruchsinstanz in der Verwaltung angeregt, die — so wörtlich aus dem Zwischenbericht, Bundestagsdrucksache VI /3829 S. 34 unter 3.4.2. — „mit richterlicher Unabhängigkeit und voller Verwaltungskompetenz das beanstandete Verhalten hinsichtlich der Rechtsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit überprüfen kann". Die Bundesregierung ist dabei, diesen ihr erst kürzlich zugegagenen Bericht zu prüfen. Auch zu dem in Ihrer Frage angesprochenen Punkt liegt daher noch keine abschließende Meinung vor. Die von der Enquetekommission vorgeschlagene Regelung wäre möglicherweise mit Vorteilen verbunden. In manchen Fällen mag der Bürger einem unabhängigen Gremium mehr Vertrauen entgegenbringen als einer weisungsgebundenen Behörde. Mit der Einrichtung eines solchen Gremiums könnte daher ein zu begrüßender Befriedigungseffekt verbunden sein. Dies würde zu einer gewissen Entlastung der Verwaltungsgerichte führen. Andererseits sind Nachteile nicht zu verkennen, die eine solche Regelung mit sich brächte. Die von der Enquetekommission vorgeschlagene unabhängige Widerspruchsinstanz wäre aus der parlamentarischen Kontrolle der Exekutive entlassen. Dies erschiene wegen des Demokratieprinzips nicht unbedenklich. Auch die Gleichbehandlung aller Bürger erscheint durch das für die Verwaltung bisher typische Hierarchieprinzip besser gewährleistet. Soweit im übrigen die Enquetekommission von „richterlicher Unabhängigkeit" spricht, dürfte sie die Freiheit von Weisungen, also eine sachliche Unabhängigkeit meinen. Die richterliche Unabhängigkeit ist durch Art. 97 GG festgelegt. Sie umfaßt die sachliche und die persönliche Unabhängigkeit. Würden die Mitglieder der von der Kommission angeregten Instanz auch persönlich unabhängig, so wäre die Instanz keine Einrichtung „in der Verwaltung" mehr, sondern ein Gericht. Auch eine sachliche Unabhängigkeit ist grundsätzlich nur beim gesetzesgebundenen Richter gerechtfertigt. Auf die Verwaltung mit ihrem weiten Gestaltungsspielraum läßt sich diese Unabhängigkeit nicht ohne weiteres übertragen. Die Frage, ob unabhängige Entscheidungsgremien eingeführt werden sollten, läßt sich deshalb nicht allgemein beantworten. Die Antwort setzt vielmehr eine Untersuchung für jedes einzelne Aufgabengebiet der Verwaltung voraus. In diesem Zusammenhang muß auch jeweils gesondert geprüft werden, ob der Bund für eine etwaige Regelung eine Gesetzgebungskompetenz hätte. Im Rahmen des § 73 der Verwaltungsgerichtsordnung und aufgrund bestimmter Bundesgesetze bestehen in einzelnen Ländern und in Teilbereichen der Bundesverwaltung bereits Ausschüsse zur Überprüfung von Verwaltungsakten. Diese Ausschüsse sind zum Teil, so etwa nach dem Ausführungsgesetz des Landes Rheinland Pfalz zur VwGO, frei von Weisungen anderer Stellen. Bei einer endgültigen Entscheidung der Bundesregierung werden die Erfahrungen, die mit diesen Gremien bisher gemacht worden sind, zu berücksichtigen sein. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vorn 15. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Nölling (SPD) (Drucksache 7/156 Fragen A 45 und 46) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß private Versicherungsunternehmen in ihren Verträgen über Versicherungsschutz gegen Unfall ausdrücklich vorsehen, daß der Versicherungsschutz mit Ablauf des 70. Lebensjahres endet? Hält die Bundesregierung solche Klauseln angesichts der besonderen Schutzbedürftigkeit der älteren Menschen sozialpolitisch für vertretbar? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die privaten Versicherungsunternehmen die Unfallversicherungsverträge wegen des höheren Unfallrisikos in der Regel auslaufen lassen, wenn der Versicherte das 70. Lebensjahr vollendet hat. Der Zweck einer privaten Unfallversicherung besteht primär darin, die im Erwerbsleben stehenden Personen gegen unfallbedingte Verdienstausfälle zu versichern. Bei Personen, die bereits im Ruhestand leben, ist eine solche Einkommensschmälerung in der Regel nicht mehr zu befürchten, da die Altersversorgung ohne Rücksicht auf den Unfall fortbesteht. Ist der Versicherte dagegen noch berufstätig, besteht bei einem großen Teil der Versicherer die Möglichkeit, den Unfallversicherungsschutz — wenn auch zu eingeschränkten Bedingungen und zu einem höheren Beitrag über das 70. Lebensjahr hinaus forzuführen. Wenn man darüber hinaus noch berücksichtigt, daß die betroffenen Personen für Unfallschäden auch nicht ohne Krankenversicherungsschutz sind, da dieser — sei es auf Grund eines privaten Versicherungsvertrages, sei es auf Grund der Sozialversicherung — nach Vollendung des 70. Lebensjahres fortbesteht, wird man sagen können, daß der von Ihnen genannte Personenkreis in der Regel ausreichend sozial abgesichert ist. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 15. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) (Drucksache 7/156 Frage A 47): Besteht die Absicht, die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Freiburg aufzulösen und ihren bisherigen Dienstbereich der Oberfinanzdirektion Karlsruhe zuzuordnen? Es wird erwogen, die Bundesvermögensabteilungen der Oberfinanzdirektionen Freiburg und Karlsruhe wegen ihrer geringen Größe zusammenzulegen. Über den zukünftigen Sitz einer vereinigten Bundesvermögensabteilung Freiburg/ Karlsruhe ist noch nicht entschieden worden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/156 Fragen A 53 und 54) : Wie beurteilt die Bundesregierung die durch den Ministerrat der EWG-Gemeinschaften erfolgte Ablehnung einer Neuregelung des Systems der Beihilfen für Kokskohle und Koks, und welche Auswirkungen ergeben sich daraus sowohl für den deutschen Steinkohlenbergbau und die deutsche Stahlindustrie? Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, anstelle des am 31. Dezember 1972 ausgelaufenen Beihilfesystems ab 1. Januar 1973 eine Übergangs- und Abschlußregelung zu schaffen, und welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um möglichst bald auf Gemeinschaftsebene ein wirkungsvolles neues Beihilfesystem zu erreichen? Die Bundesregierung hat sich zu den von Ihnen, Herr Kollege Wolfram, gestellten Fragen im wesentlichen bereits in der Fragestunde am 31. Januar 1973 anläßlich der Beantwortung entsprechender Fragen des Kollegen Brück geäußert. Ich darf Sie insoweit auf die bei dieser Gelegenheit von mir gegebenen Antworten verweisen. Ergänzend dazu möchte ich darauf hinweisen, daß der Ministerrat eine Neuregelung des Systems der Beihilfen für Kokskohle und Koks nicht abgelehnt, sondern die Ständigen Vertreter mit einer erneuten Prüfung des Fragenkreises und der Ausarbeitung eines entsprechenden Vorschlages an den Rat beauftragt hat. Aufgrund dieses Mandats ist die zuständige Arbeitsgruppe des Ministerrats zur Zeit damit beschäftigt, die Elemente eines Lösungsvorschlages für das Kokskohleproblem in der Gemeinschaft auszuarbeiten. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sollen dem Ministerrat bis zum 31. März 1973 vorgelegt werden. Unter diesen Umständen hält es die Bundesregierung auch nicht für opportun, eine Übergangslösung anzustreben oder darüber in den Gremien des Ministerrates zu verhandeln. Die Auswirkungen der Entscheidung des Ministerrates lassen sich erst beurteilen, wenn der Ministerrat erneut über das Problem beraten haben wird. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Frage A 57): Nachdem die Bundesregierung mehrfach geäußert hat, daß der innerdeutsche Handel auch nach der Ratifizierung des Grundvertrags aufrechterhalten bleibt, frage ich die Bundesregierung, wie sie die Äußerung des für Agrarfragen in der EWG-Kommission zuständigen Kommissars Lardinois in Berlin wertet, „daß sich der Status des innerdeutschen Handels nach der Mitgliedschaft beider deutscher Staaten in der UNO ändern könne", und was sie zu tun gedenkt, um dies zu verhindern. Die Bundesregierung steht auf dem Standpunkt, daß der innerdeutsche Handel, der abschöpfungs- und zollfrei abgewickelt wird, auch künftig durch das Protokoll im Anhang zum EWG-Vertrag abgesichert bleibt. Diese Rechtslage wird weder durch den Abschluß des Grundvertrages noch durch die Aufnahme der beiden deutschen Staaten in die UNO berührt. Das EWG-Protokoll geht davon aus, daß 642* Deutscher Bundestag-7. Wahlperiode— 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 der Handel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik „innerdeutscher Handel", also Handel innerhalb Deutschlands ist. Beide deutsche Staaten sind nach Auffassung der Bundesregierung weiterhin Teil einer Nation. Eines der Elemente, in denen dies zum Ausdruck kommt, ist gerade der innerdeutsche Handel, dessen besondere Regelung auch von der DDR akzeptiert wird. Es besteht daher keinerlei Anlaß, an dem Status des innerdeutschen Handels, wie er durch das EWG-Protokoll garantiert wird, etwas zu ändern. Das Protokoll ist eine vertragliche Bestimmung des EWG-Vertrages, welche alle EWG-Mitgliedstaaten ebenso bindet wie die übrigen Vertragsvorschriften. Bei etwa auftretenden Schwierigkeiten werden wir natürlich Verbindung mit anderen Mitgliedstaaten in der Gemeinschaft aufnehmen, um wie bisher nach geeigneten Lösungen zu suchen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/156 Fragen A 60 und 61): Wie beurteilt die Bundesregierung auf Grund der bisherigen Erfahrungen die Auswirkungen des EWG-Regionalfonds im Hinblick auf die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland? Welche Möglichkeiten eröffnen nach Auffassung der Bundesregierung die Bestrebungen zur Automatisierung von Verwaltungsvorgängen im Hinblick auf die Verbesserung des regionalstatistischen Materials? Zu Frage A 60: Auf der Pariser Gipfelkonferenz haben die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der erweiterten Gemeinschaft die Gemeinschaftsorgane aufgefordert, bis zum 31. Dezember 1973 einen Fonds für Regionalentwicklung einzurichten, der von Beginn der 2. Stufe zur Wirtschafts- und Währungsunion an seine Tätigkeit aufnehmen und aus eigenen Einnahmen der Gemeinschaft finanziert werden soll. Die Bundesregierung wird sich in den nun beginnenden Beratungen für eine enge Verzahnung des gemeinschaftlichen Mitteleinsatzes mit den regionalen Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten einsetzen. Auf diese Weise erwarten wir einen wirksamen Beitrag zur Lösung der vordringlichsten Regionalprobleme der Gemeinschaft. Zu Frage A 61: Die Bundesregierung widmet seit geraumer Zeit der Verbesserung des regionalstatistischen Materials ihre besondere Aufmerksamkeit. Ein gemeinsames Programm für Bund und Länder ist entwickelt worden, das einen Gesamtüberblick über die gesellschaftliche und wirtschaftliche Struktur und Entwicklung von Regionen ermöglicht. Das regionalstatistische Programm wurde als erste Aufgabe für die in Entwicklung befindlichen Datenbänke bei Bund und Ländern aufgenommen. Dabei wurde zunächst von den Statistiken ausgegangen, die von den Statistischen Ämtern erhoben und durchgeführt werden. Die Bestrebungen zur Automatisierung in der öffentlichen Verwaltung werden es ermöglichen, noch zusätzliches Material für Regionaluntersuchungen zu gewinnen. Durch den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung bei der Einrichtung und Führung von Einwohnerregistern, durch die Automatisierung der Steuerverwaltung und der entsprechenden Pläne für die Sozialversicherung, durch automatisierte Register in der Justizverwaltung, in der Hochschul- und Schulverwaltung usw. werden in der öffentlichen Verwaltung in Zukunft eine Reihe von Unterlagen laufend in einer Form zur Verfügung stehen, die in verstärktem Maße Regionalangaben bereitstellen. Allerdings wird es noch einige Zeit dauern, bis alle diese Register automatisiert und funktionsfähig sind. Anlage 11 Antwort des Pari. Staatssekretärs Grüner vom 14. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Nordenham) (SPD) (Drucksache 7/156 Fragen A 64 und 65) : Entspricht die Möglichkeit, daß Apotheken vom Großhandel oder vom Hersteller (pharmazeutische Industrie) bei eintretenden Preiserhöhungen noch vor dein bestimmten Termin Arzneimittel zum alten Preis einkaufen können und diese dann, obwohl sie sie noch billiger eingekauft haben, zum neueren höheren Verkaufspreis verkaufen können, der zur Zeit gültigen rechtlichen Regelung? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um auf dem Arzneimittelmarkt eine Preisgestaltung, die den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft und dem Ziel der Wiedergewinnung einer gewissen Preisstabilität widerspricht, so schnell wie möglich zu beenden? Zu Frage A 64: In der Deutschen Arzneitaxe — letzte Ausgabe 1968 — sind für die von der Industrie hergestellten Arzneimittel (etwa 95 % des Arzneimittelumsatzes) Höchstspannen nach Preisklassen in Form von degressiv gestaffelten Zuschlägen festgesetzt. Für die Rezepturen und die galenische Zubereitung der Apotheken (etwa 5 % des Arzneimittelumsatzes) gelten Höchstpreise. Sie sprechen, Herr Abgeordneter, in Ihrer Frage die Industrieerzeugnisse an. Nach der derzeitigen preisrechtlichen Regelung — freie Preisbildung auf der Erzeugerstufe, mit Preisempfehlungen an den Großhandel und staatlich geregelten Apothekenhöchstspannen — müßte Verbraucherpreisdifferenzierung das Ergebnis sein. Tatsächlich haben wir aber für jedes Arzneimittel einen einheitlichen Verbraucherpreis. Dieser wird mit Hilfe von Preislisten herbeigeführt, die von der Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretungen Deutscher Apotheker (ABDA) herausgegeben werden. Preiserhöhungen der Hersteller werden der ABDA so gemeldet, daß die Apotheker in der Regel mit Hilfe der Preislisten zum Stichtag über die Preiserhöhungen unterrichtet sind. Wenn Apotheker nach billigerem Einkauf die inzwischen erfolgten Preiserhöhungen beim Verkauf Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 643* berücksichtigen, widerspricht dies nicht der gegenwärtigen Rechtslage. Was mit dem geltenden Preis- und Kartellrecht unvereinbar ist, ist das Verfahren, das zur Einheitlichkeit der Verbraucherpreise für jedes Arzneimittel führt. Dies ist aber bisher vom Bundeskartellamt gebilligt worden. Im Zuge der Arbeiten eines interministeriellen Arbeitskreises für die Preisgestaltung auf dem Arzneimittelmarkt soll auch dieses Verfahren neu geregelt werden. Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus Vertretern des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit, des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, des Bundesministeriums für Wirtschaft, dem die Federführung der Arbeiten obliegt, und des Bundeskartellamtes. Zu Frage A 65: Wie ich bereits den Herren Abgeordneten Vogt und Dr. Geßner mitgeteilt habe, hat der Vorsitzende des von mir erwähnten interministeriellen Arbeitskreises, Ministerialrat Karl Bauer aus meinem Hause, auf Grund umfangreichen Materials und unter Berücksichtigung zahlreicher Beiträge aus Wirtschaft und Wissenschaft ein Arbeitspapier erstellt, das in der Öffentlichkeit bekannt geworden ist und zur Zeit in einer Gesprächsrunde mit allen Marktbeteiligten erörtert wird. Das Ziel ist folgendes: 1. Herbeiführung von klaren Verhältnissen bei der Preisbildung von den industriellen Herstellern über den Großhandel bis zum Apotheker. Dabei geht es darum, rechtlich einwandfrei zumindest für jedes apothekenpflichtige Arzneimittel einen einheitlichen Verbraucherpreis in der Bundesrepublik herbeizuführen. In diesem Zusammenhang steht auch eine grundlegende Neuordnung der Deutschen Arzneitaxe zur Diskussion. 2. Schaffung einer nach Indikationen geordneten pharmakologisch-therapeutischen und preislichen Transparenz als Grundlage für die Dispositionen aller Marktbeteiligten. Die Transparenz soll umfassend und so objektiv wie möglich gestaltet und daher vom Staat durchgeführt werden. Diese für das Ganze sehr bedeutungsvolle Aufgabe soll dem Bundesgesundheitsamt in Berlin übertragen werden. 3. Stärkung der Marktstellung der Krankenversicherung, die in der Lage sein soll, hinsichtlich der Höhe der Arzneimittelpreise wesentlich wirkungsvoller als bisher die Interessen der Verbraucher zur Geltung zu bringen. Zur Zeit ist die Gesprächsrunde mit den Marktbeteiligten unterbrochen, um zunächst in einer Ressortberatung Zwischenbilanz und Folgerungen aus den zusätzlich gewonnenen Erkenntnissen zu ziehen. Die Arbeiten sollen dann, auch unter weiterer Beteiligung der Wirtschaftskreise, so fortgesetzt werden, daß der interministerielle Arbeitskreis so bald wie möglich endgültige Vorschläge unterbreiten kann. Die Bundesregierung wird selbstverständlich, Herr 1 Abgeordneter, bemüht sein, so bald wie möglich eine Neuordnung auf dem Arzneimittelmarkt aus preis- und wettbewerbspolitischer Sicht zu erreichen, die der Bedeutung dieses Marktes für uns alle entspricht. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Fragen A 66 und 67) : Ist unter dem Aspekt der derzeitig vorliegenden Planungen für den Aus- und Aufbau von Kraftwerken gesichert, daß Rationierungen für private und gewerbliche Energieverbraucher, wie sie — bei besonders niedrigen Temperaturen — in den USA vom Direktor der US-Notstandsbehörde, General George A. Lincoln, in diesem Winter als möglich angekündigt wurden, in der Bundesrepublik Deutschland auch auf Dauer ausgeschlossen sind? Welchen Wirklichkeitsgehalt mißt die Bundesregierung angesichts der heute gültigen Genehmigungsverfahren und der vielseitigen Schwierigkeiten bei der Standortwahl für Kernkraftwerke solchen Prognosen hei, die von einem 20%igen Anteil der Kernenergie am gesamten Primarenergieverbrauch ausgehen? Zu Frage A 66: Die in der Elektrizitätswirtschaft derzeitig vorliegenden Planungen sind darauf abgestellt, die Sicherheit der Versorgung in den nächsten 10 Jahren, also bis etwa 1982, zu gewährleisten. Die Planungen betreffen den Bau neuer Kraftwerke, davon etwa 50 % Kernkraftwerke und der erforderlichen Verbundleitungen. Sie schließen diejenigen Reserven ein, die auch extremen Verhältnissen, d. h. des Zusammentreffens technischer Ausfälle, kalter und wasserarmer Winter und einer Überkonjunktur Rechnung tragen würden. Zu Frage A 67: Die Kernenergie wird — bezogen auf die Stromerzeugung — noch vor 1980 einen Anteil von 20 % erreichen und, bezogen auf die gesamte Primärenergieversorgung der Bundesrepublik, einen Anteil von 20 % etwa um die Mitte des nächsten Jahrzehnts. Soweit es sich heute beurteilen läßt, wird die Sicherheit der Versorgung durch die bereits im Bau befindlichen Kraftwerke und Leitungen trotz einiger Verzögerungen bis zur Jahreswende 1977/78 voll gewährleistet sein. Danach gibt es aber für die bis etwa 1982 in Betrieb zu nehmenden und jetzt noch in der Planung befindlichen Vorhaben mannigfache Schwierigkeiten bei den Standort- und Baugenehmigungen. Die Bundesregierung ist bemüht, diesen Schwierigkeiten zu begegnen. Einer der Schwerpunkte des neuen Energiewirtschaftsrechts wird die Sicherung der Versorgung sein. Auch bei ihren Überlegungen zum energiepolitischen Programm wird die Bundesregierung prüfen, wie weit die vorausschauende Vorklärung möglicher Standorte und eine Straffung der Genehmigungsverfahren erreicht werden kann. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um der Kernkraft als sicheren und umweltfreundlichen Energieträger die ihr zukommende tragende Rolle in der Stromversorgung zu geben. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 15. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Fragen A 72 und 73): Ist der Bundesregierung die defizitäre Haushaltsentwicklung zahlreicher Allgemeiner Ortskrankenkassen bekannt, die sich daraus ergibt, daß die Pflichtversicherten und die freiwillig Versicherten der Allgemeinen Ortskrankenkassen durch ihre Beiträge das Defizit der Krankenversicherung der Rentner decken müssen, was nur durch eine kontinuierliche Erhöhung der Beitragssätze zu Lasten der bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen Versicherten möglich ist? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um ohne zusätzliche Belastung der Rentner sicherzustellen, daß die dem Gleichheitsgrundsatz widersprechende Abwälzung der Defizite auf einen verhältnismäßig kleinen Versichertenkreis durch eine gerechtere Lösung ersetzt wird? Die von Ihnen genannte finanzielle Entwicklung der Krankenversicherung der Rentner ist insbesondere durch die folgenden zwei strukturellen Probleme gekennzeichnet: 1. ist der Finanzierungsanteil der Krankenversicherung an der Krankenversicherung der Rentner, der durch Gesetz festgelegt ist, von 1968 bis 1972 von 20 v. H. auf rd. 40 v. H. angestiegen. Bei unveränderter Rechtslage würde dieser Anteil in Zukunft weiter ansteigen, wobei allerdings das Rentenreformgesetz mittelfristig zu einer gewissen Stabilisierung der Finanzentwicklung führen würde. Die Ursache dieser Entwicklung liegt vor allem darin, daß der Leistungsaufwand in der Krankenversicherung der Rentner — trotz der Leistungsverbesserungen durch das Rentenreformgesetz — wesentlich schneller ansteigt als das Rentenvolumen der Rentenversicherung, nach dem sich die Beiträge der Rentenversicherung bemessen. 2. führt die gegenwärtige KVdR-Beitragsformel zu einer ungleichen Belastung der Krankenkassen. Diese Entwicklung würde sich bei unveränderter Rechtslage noch verstärken. Die Bundesregierung hat daher eine umfassende Überprüfung der Finanzierung der Rentner-Krankenversicherung eingeleitet. Auch die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung erarbeitet gegenwärtig Lösungsvorschläge. Dabei ist neben der Überprüfung der Aufteilung der Finanzierung der Rentner-Krankenversicherung zwischen Rentenversicherung und Krankenversicherung insbesondere eine gleichmäßigere Beteiligung der Krankenversicherten an der Finanzierung der Rentner-Krankenversicherung vordringlich. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 15. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/156 Frage A 74): Wann will die Bundesregierung dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen, der insbesondere fur die Zivildienstleistenden eine bessere Ausbildung und mehr Arbeitsplätze gewährleistet, und wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des Präsidenten des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland, Theodor Schober, „daß sich die Mehrzahl der Ersatzdienstpflichtigen im diakonischen Bereich als hervorragende und verläßliche Mitarbeiter bewährt haben" und mit ihrer Verweigerung des Kriegsdienstes eine überdurchschnittlich hohe Bereitschaft zum sozialen Engagement verbinden? Dem Deutschen Bundestag wird in diesen Tagen der Entwurf eines Dritten Änderungsgesetzes zum Gesetz über den zivilen Ersatzdienst zugeleitet. Dieses Gesetz greift die von Ihnen aufgeworfenen Fragen auf. Es sieht u. a. vor, daß die Dienstleistenden des zivilen Ersatzdienstes zu Beginn ihres Dienstes in Lehrgängen über Wesen und Aufgabe des Zivildienstes sowie über ihre Rechte und Pflichten als Dienstleistende unterrichtet und in die Tätigkeit, für die sie vorgesehen sind, eingeführt werden. Durch die Möglichkeit, auf den Kostenbeitrag der Beschäftigungsstellen ganz oder teilweise zu verzichten, soll künftig die Bereitschaft zur Beschäftigung von Dienstleistenden gefördert werden. Die vorgesehene Übertragung von Verwaltungsaufgaben des zivilen Ersatzdienstes auf Verbände von Beschäftigungsstellen, wobei die entstehenden Kasten erstattet werden, soll gleichfalls zusätzliche Plätze schaffen. Außerdem wird der Gesetzentwurf die bisherigen Tätigkeitsbereiche ausweiten. Soweit es die Äußerung des Präsidenten des Diakonischen Werkes angeht, darf ich auf die Antwort der Bundesregierung in der Fragestunde vom 1. Februar 1973 auf die entsprechende Frage 112 des Herrn Kollegen Dr. Schmude verweisen. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 14. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/156 Fragen A 89 und 90) : Kann die Bundesregierung den Inhalt des Berichtes „Tod aus dem Topf" im „Stern" (Heft Nr. 5/1973) bestätigen, wonach vor allem importierte Küchengeräte und -gefäße die Ursache für Kadmium- und Bleivergiftungen sein können? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun bzw zu veranlassen, uni dafür zu sorgen, daß die Vergiftungsgefahren durch kadmiumhaltige Emaillierungen gußeiserner Küchengeräte oder bleihaltige Farben keramischer Töpfe und Schüsseln in Zukunft beseitigt werden? Zu Frage A 89: Die Bundesregierung kann die Feststellungen in dem von Ihnen zitierten Artikel im „STERN" nicht bestätigen. Vergiftungsfälle mit Todesfolge infolge des Übergangs von Cadmium- und Bleiverbindungen aus Küchengeräten und -gefäßen sind hier nicht bekanntgeworden. Von den obersten Landesgesundheitsbehörden ist lediglich ein Fall berichtet worden, bei dem eine Bleivergiftung infolge der Verwendung eines aus dem Ausland mitgebrachten Keramiktopfes eingetreten ist. Zu Frage A 90: Küchengeräte und Küchengefäße sind Bedarfsgegenstände im Sinne des Lebensmittelgesetzes. Diese müssen so hergestellt und verpackt sein, daß sie bei bestimmungsgemäßen oder vorauszusehendem Gebrauch nicht geeignet sind, die menschliche Deutscher Bundestag-7. Wahlperiode— 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 645e Gesundheit durch ihre Bestandteile oder Verunreinigungen zu schädigen. Außerdem dürfen von ihnen keine fremden Stoffe auf Lebensmittel oder deren Oberfläche übergehen. Hiervon ausgenommen sind gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenkliche Anteile, die technisch unvermeidbar sind. Hersteller und Inverkehrbringer haften für die Einhaltung dieser Anforderungen. Die Bedarfsgegenstände werden von den für die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen zuständigen Behörden der Bundesländer kontrolliert. Die Überwachung erstreckt sich sowohl auf inländische als auch auf importierte Erzeugnisse. Um die Durchführung der Kontrolle zu verbessern, ist das Bundesgesundheitsamt beauftragt worden, Grenzwerte für die Abgabe von Cadmium und Blei aus Bedarfsgegenständen festzulegen, die als gesundheitlich unbedenklich und technisch unvermeidbar im Sinne des Lebensmittelgesetzes angesehen werden können. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 14. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Frage A 92) : Wann gedenkt die Bundesregierung, den für den vergangenen Herbst vorgesehenen Familienbericht vorzulegen? Nach dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 18. Juni 1970 ist der nächste Bericht über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland zum 30. Juni 1974 zu erstatten. Bei dem in Ihrer Frage angesprochenen Bericht handelt es sich offensichtlich um den für die 6. Legislaturperiode erbetenen Zwischenbericht. Infolge der vorzeitigen Auflösung des 6. Deutschen Bundestages konnte der Auftrag zur Vorlage des Zwischenberichts nicht mehr erfüllt werden. Hierüber ist der Präsident des Deutschen Bundestages mit meinem Schreiben vom 16. Oktober 1972 unterrichtet worden. Die für den Zwischenbericht erarbeiteten Expertisen sollen in Kürze in der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit veröffentlicht werden. Der nächste Familienbericht wird dem Deutschen Bundestag zum 30. Juni 1974 vorgelegt werden. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 14. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 7/156 Frage A 94) : Hält die Bundesregierung eine universitäre Medizinerausbildung für angemessen, bei deren Ende 33 % der Examenskandidaten keine Blutgruppenbestimmung, 52 % keine Wundversorgung, 61 % keine Schockbehandlung vornehmen können und ein guter Teil derjenigen, die sich diese Kenntnisse zutrauen, dieselben hei Nachtwachen gelernt haben, die sie der Finanzierung ihres Studiums wegen, aber nicht im Rahmen ihrer geplanten Ausbildung leisteten? Eine ärztliche Ausbildung, die die von Ihnen gerügten Mängel aufweisen würde, hielte die Bundesregierung selbstverständlich nicht für angemessen. Die von Ihnen zitierten Zahlen — Ergebnis einer soeben veröffentlichten Umfrage unter 101 Examenskandidaten der Freien Universität Berlin, können allerdings keinen Anspruch erheben, repräsentativ für die Situation der Medizinerausbildung in der Bundesrepublik zu sein. Da jedoch die Notwendigkeit zu einer Verbesserung der Ausbildung auf den von Ihnen genannten Gebieten seit langem bekannt war, sind sie in den Prüfungsstoffkatalogen der am 28. Oktober 1970 erlassenen neuen Approbationsordnung für Ärzte, die am 1. Oktober 1970 in Kraft trat, ausdrücklich aufgeführt worden. Damit auch die praktische Ausbildung auf diesen Gebieten sichergestellt ist, wurde zusätzlich der Nachweis der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an einem „Kursus der allgemeinen klinischen Untersuchungen in dem nichtoperativen und dem operativen Stoffgebiet" sowie an „Praktischen Übungen für akute Notfälle und Erste ärztliche Hilfe" ausdrücklich vorgeschrieben. Mit der Einführung des sogenannten Internatsjahres (das ist das letzte Ausbildungsjahr vor dem Dritten, die ärztliche Ausbildung abschließenden Abschnitt der Ärztlichen Prüfung), das in Form einer ganztätigen Ausbildung am Krankenbett durchgeführt wird, wird die praktische Ausbildung weiterhin vertieft, so daß ich annehme, daß die von Ihnen aufgezeigten Mängel in Zukunft nicht mehr auftreten werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Günther Metzger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Reddemann, ich bin der Auffassung, daß man die Frage und die Behandlung des Grundvertrages von der inneren Situation der CDU überhaupt nicht trennen kann,

    (Beifall bei der SPD)

    weil die CDU sich nämlich hier als Hüterin der Verfassung aufspielt und selbst in ihren eigenen Reihen zerstritten ist,

    (Abg. Dr. Marx: Das Wort „aufspielt" nehmen Sie zurück!)

    ob man wegen dieser Frage das Bundesverfassungsgericht anrufen soll oder nicht.

    (Abg. Dr. Marx: Wir haben alle hier die Verfassung zu hüten! — Abg. Reddemann: Darf man denn keine unterschiedlichen Meinungen haben?)

    — Herr Kollege Reddemann, ich weiß gar nicht, warum Sie so aufgeregt sind, wenn ich Fragen behandle, die Ihnen unangenehm sind, wenn ich Fragen behandle, die auch in der Öffentlichkeit eine Bewertung erfahren — nicht nur heute, sondern auch bereits bei der Auseinandersetzung um die Ostverträge —, die Ihnen unangenehm sein muß.

    (Abg. Rawe: Herr Metzger, sind Sie nicht der Meinung, daß wir alle die Verfassung hüten sollten? — Abg. Seiters: Primitive Rede!)

    Ich bin überzeugt davon, daß die CDU/CSU, hätte sie am 19. November eine Mehrheit in diesem Bundestag erhalten,

    (Zuruf von der SPD: Was Gott verhüten möge!)

    die Ratifizierung des Vertrages selbst betrieben hätte und die hier heute morgen geäußerten rechtlichen Bedenken nicht nur zurückgestellt, sondern auch in einem ganz anderen Licht betrachtet und bewertet hätte.

    (Abg. Dr. Lenz [Bergstraße] : Metzgers Märchen!)

    Von Herrn Kollegen Abelein wurden zwei Punkte genannt, die nach seiner Auffassung schwere recht-

    Metzger
    liche Bedenken hervorrufen müssen: das Problem der deutschen Einheit und das Problem der völkerrechtlichen Anerkennung.
    Nun betreten wir auf diesem Gebiet keineswegs Neuland. Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit diesen Fragen bereits beschäftigt, wenn auch die politische Ausgangslage für eine Regelung der deutschen Frage damals, als die Entscheidungen getroffen wurden, eine andere war als heute.
    In der Literatur werden die Rechtsprobleme in Zusammenhang mit dem Grundvertrag eingehend erörtert. Dabei ist die Zahl der Autoren, auf sie sich die Opposition — mit Einschränkungen — stützen könnte, klein. Selbst ein Mann wie Kewenig — er ist heute morgen von Herrn Dr. Barzel hier als „Leumundszeuge" zitiert worden —, der ja politisch wohl der Opposition und nicht der Bundesregierung zuzurechnen ist, kommt in der letzten Ausgabe des Europa-Archivs, das hier bereits zitiert worden ist, zu dem Ergebnis, daß durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken nicht geltend gemacht werden können. Das gilt auch für die Frage der völkerrechtlichen Anerkennung. Kewenig kommt in diesem Artikel in Übereinstimmung mit anderen Autoren zu dem Ergebnis, daß eine völkerrechtliche Anerkennung der DDR durch die Bundesrepublik nicht erfolgt ist. Das ist auch die Auffassung der Bundesregierung und der Regierungskoalition.
    Es ist unstreitig, daß die völkerrechtliche Anerkennung eines Staates eine Willenserklärung voraussetzt. Eine Willenserklärung ohne den entsprechenden Willen des Erklärenden ist nicht denkbar. Ein solcher Wille der Bundesregierung war niemals, zu keinem Zeitpunkt, vorhanden, auch nicht bei Abschluß des Grundvertrags. Im Gegenteil, die Bundesregierung hat in den letzten Jahren immer wieder erklärt, daß eine völkerrechtliche Anerkennung der DDR für sie nicht in Frage kommt. Das wird durch Inhalt und Begriffsbestimmung in dem genannten Vertragswerk erneut bestätigt.
    Dieses Vertragswerk macht deutlich, daß es sich bei den Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der DDR um Beziehungen besonderer Art handelt, die über die Regelung normaler völkerrechtlicher Beziehungen hinausgehen. Bereits in der Präambel des Vertrages ist von den historischen Gegebenheiten und von der noch ungelösten, beide Seiten umfassenden nationalen Frage die Rede. Hier wird doch — das kann man nicht in Abrede stellen — auch von der DDR anerkannt, daß das Problem der nationalen Frage vorhanden ist und einer Lösung zugeführt werden muß.
    Professor Kewenig kommt deshalb zu dem Ergebnis, daß in diesen Formulierungen deutliche Hinweise auf ein atypisches und wohl auch ein besonders enges Verhältnis zwischen der Bundesrepublik und der DDR enthalten sind.
    Darüber hinaus enthält der Vertrag die Anerkennung der Viermächteverantwortung für Gesamtdeutschland und Berlin und die Anerkennung der Verpflichtung der drei Westmächte aus dem Deutschland-Vertrag, die Einheit Deutschlands anzustreben. Das ergibt sich eindeutig aus Art. 9 des
    Vertrags, der auch in anderer Hinsicht von Bedeutung ist: Die Festlegung, daß von den Vertragsparteien früher abgeschlossene Verträge durch den Grundvertrag nicht berührt werden, bestätigt in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 1 des Zusatzprotokolls, in dem die Entwicklung des Handels zwischen der Bundesrepublik und der DDR auf der Grundlage des bestehenden Abkommens geregelt wird, die Fortsetzung des sogenannten innerdeutschen Handels.

    (Abg. Dr. Lenz [Bergstraße] : Wieso eigentlich „sogenannt"?)

    Zollgrenzen, wie sie zwischen zwei selbständigen Staaten üblich sind, werden nicht errichtet.
    Der Grundvertrag muß auch im Zusammenhang mit dem Brief der Bundesregierung vom 21. Dezember 1972 gesehen werden, in dem unsere auf die Wiedervereinigung des deutschen Volkes in freier Selbstbestimmung gerichtete Zielsetzung jedes politischen Handelns eindeutig und unmißverständlich dokumentiert wird. Dabei handelt es sich bei diesem Brief sehr wohl um einen Bestandteil dieses Vertragswerks. Dieser Brief ist ein Dokument im Sinne des Art. 31 Abs. 2 der Wiener Vertragsrechtskonvention und ist für die Beurteilung und auch für die Auslegung des Vertragstextes selbst von Bedeutung.
    Auch der Verzicht auf den sogenannten Alleinvertretungsanspruch löst insoweit keine Rechtsfolgen aus. Ein Verstoß gegen das verfassungsrechtlich verankerte Wiedervereinigungsgebot entfällt schon deshalb, weil hier nur auf ein Instrument verzichtet wird, dessen Untauglichkeit zum Zwecke einer Wiedervereinigung sich in der Vergangenheit eindeutig und klar erwiesen hat. Der Bundesrepublik ist es auch nach Abschluß und nach Ratifizierung dieses Vertrags nicht verwehrt, weiterhin im internationalen Bereich und auch gegenüber der DDR für die Wiedervereinigung Deutschlands in Frieden und Freiheit einzutreten und auch für die Wiedervereinigung Deutschlands in Frieden und Freiheit entsprechende Verhandlungen zu führen.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPD-Bundestagsfraktion, die Regierungskoalition und die Bundesregierung sind der Überzeugung, daß der Grundvertrag Ausfluß einer Politik ist, die, um mit den Worten der Regierungserklärung hier zu sprechen, „konkret den Menschen dient". Von dieser Politik werden wir uns auch nicht durch unhaltbare oder zweifelhafte oder an den Haaren herbeigezogene rechtliche Argumentation abhalten lassen, die von verfassungsrechtlichen Rigorismen strotzen, durch die um des Unmöglichen willen das Mögliche verhindert werden soll, eine Argumentation, meine Damen und Herren von der Opposition, die nach unserer Auffassung nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes steht und die auch die Frage aufwirft, wem sie am meisten dient, den deutschen Menschen, den Menschen in der Bundesrepublik und in der DDR, oder aber der Regierung in Ost-Berlin. Wir sind der Meinung, daß wir diesen Weg, den die Bundesregierung in den letzten drei Jahren eingeschlagen hat, konsequent fortsetzen sollen, im Interesse der Menschen hier bei uns in der
    590 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973
    Metzger
    Bundesrepublik und im Interesse der Menschen in der DDR.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Mikat: Unerhört!)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Jaeger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe nicht die Absicht, die Pappkameraden zu verteidigen, die Herr Kollege Metzger hier aufgebaut hat;

    (Sehr gut! und Beifall bei der CDU/CSU)

    denn ich vertrete nicht deren Politik, sondern die der Christlich-Demokratischen und Christlich-Sozialen Union.

    (Abg. Mattick: Welche denn?)

    Wer heute vormittag die ausgezeichnete Jungfernrede unseres Freundes Dr. Carstens gehört hat, der weiß, was unsere Politik zu diesen Fragen sagt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Herr Kollege Metzger, ich kenne Sie ein wenig und bezweifle keineswegs die Aufrichtigkeit dessen, was Sie hier sagen. Aber ich kann mich, um mich ganz zurückhaltend auszudrücken, des Eindrucks nicht erwehren, daß Sie Ihre Rede mindestens 48 Stunden, bevor Sie sie gehalten haben, bereits fertiggestellt hatten;

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    denn vor 48 Stunden etwa hat die Fraktion der Christlich-Demokratischen und der Christlich-Sozialen Union darüber debattiert, ob man nach Karlsruhe gehen soll oder nicht. Ich persönlich war dafür; die Mehrheit hat anders entschieden. Demgemäß hat keiner der Redner des ganzen Vormittags sich auf das Grundgesetz, auf die Verfassung und auf rechtliche Gesichtspunkte berufen.

    (Zuruf von der SPD: Auf was denn sonst?)

    Alles, was Sie dazu gesagt haben, mag ja ganz interessant sein, und ich könnte mich mit Ihnen darüber natürlich auch vorzüglich streiten, wenn ich das wollte, aber es ist jedenfalls in die Luft geschossen, nicht gegen die Argumente gerichtet, die hier vorgebracht wurden.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Lenz [Bergstraße] : Das war der Ausdruck schlechten Gewissens, Herr Kollege Jaeger!)

    — Das will ich nicht annehmen. Auch ich werde dabei bleiben, diesen Grundvertrag hier mit politischen Argumenten zu bekämpfen.
    Aber ich darf vielleicht doch zuerst einmal daran erinnern, daß er eigentlich auf recht merkwürdige Weise zustande gekommen ist. In jenem Informationsausschuß aller Parteien, in dem ich teilzunehmen die Ehre hatte, hat uns noch am 27. Oktober und noch in den späten Abendstunden des 5. November der damalige Staatssekretär Bahr erklärt, er könne uns keine Texte vorlegen, weil es noch keine
    Texte gebe und die Meinungsverschiedenheiten schier unüberbrückbar seien.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Am 8. November wurde dann bereits paraphiert. Allerdings hatte der Herr Bundeskanzler dies schon am 2. November angekündigt; er wußte wahrscheinlich mehr als sein Staatssekretär, der verhandelt hat.
    Meine Damen und Herren, ich frage mich, wenn man offensichtlich den Vertrag möglichst noch vor dem Wahltermin unter Dach und Fach bringen wollte, ob das eigentlich zum Nutzen unseres Landes ist. Die „Frankfurter Allgemeine" wurde soeben zitiert. Ich darf sie auch zitieren, und zwar vom 8. November, an dem sie schreibt:
    Angesichts der Bedeutung der Sache, um die es ging, hat man seinerzeit gezögert, die Verhandlungen vorwiegend unter dem Gesichtspunkt einer genialen prozeduralen Regieleistung zu betrachten. Aber genauso ist es nun gekommen. Die Peinlichkeit besteht im Zusammenwirken der beiden Partner.
    Ich spreche nicht davon, weil das die Wahl beeinflußt haben kann. Sie ist entschieden, und wir als Demokraten erkennen jedes Wahlergebnis an. Aber ich frage mich: Wenn man einen Vertrag unter dem Gesichtspunkt, daß er schnell verabschiedet werden muß, um eine Wahlentscheidung zu beeinflussen, verabschiedet, ist dann das Interesse unseres Landes so gewahrt, wie man es hätte wahren können, wenn man sich Zeit gelassen hätte?

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich könnte mir vorstellen, daß manche Ungereimtheiten dieses Vertrages auf die allzuschnelle Art seiner Verhandlung zurückzuführen sind.
    Der Merkwürdigkeit des Zustandekommens entspricht auch eine Merkwürdigkeit des Einbringens. Es ist schon ein besonderer Stil — um mich wieder ganz zurückhaltend auszudrücken —, wenn der Regierungschef auf Zwischenrufe der Opposition meint, daß diese herummosere.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] : Das war es auch!)

    Aber noch bedeutender ist es, wenn er ihr zuruft, den Mund zu halten. Ich habe die Ehre, die 23 Jahre, die dieses Hohe Haus existiert, ihm anzugehören. Noch nie habe ich einen Regierungschef gehört, der der Opposition zugerufen hat, sie solle den Mund halten.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: „Mosern" nehmen Sie doch nicht krumm als Berliner! — Weitere Zurufe.)

    Das habe ich zuletzt vor etwa 35 Jahren in Augsburg auf einem Kasernenhof gehört, als ich von einem Rekruten zu einem zackigen Soldaten ausgebildet werden sollte. Schon das ist nicht recht gelungen. Aber ich würde sagen: das ist ein merkwürdiges Demokratieverständnis eines Regierungschefs.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Nun wird uns gesagt, dieser Grundvertrag ist Teil, Frucht, Ergebnis einer Friedenspolitik. Herr Kollege



    Dr. Jaeger
    Flach hat nicht heute, aber vor acht oder vierzehn Tagen in seiner Jungfernrede hier behauptet, es sei tief bedauerlich, daß der Hauptwiderstand gegen eine Friedenspolitik von einer christlichen Partei ausgehe. Mir kommt das so vor, als wenn das Wort und die Wirklichkeit der Friedenspolitik von dieser Regierung erfunden worden sei und als ob der Friede in den Beratungen dieses Hauses vor dem Jahre 1969 niemals eine Rolle gespielt habe. Ich darf Sie einmal daran erinnern: wer hat denn die VerVersöhnung zwischen Deutschland und Frankreich, den beiden Erbfeinden, zustande gebracht, wenn nicht ein Kanzler dieser Union?

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    War das keine Friedenspolitik? Wer hat denn die Einigung Europas begonnen mit dem Beitritt zum Europarat, mit dem Schumann-Plan, mit der dann nicht an uns gescheiterten Europäischen Verteidigungsgemeinschaft, mit der Westeuropäischen Union, mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft? Wer hat die NATO mit begründet bzw. unseren Beitritt dazu erklärt? Wer hat die Friedensnote hinausgesandt? Wer hat sich als Kanzler der Großen Koalition bereit gefunden, sogar mit dem anderen Teil Deutschlands zu verhandeln? Friedenspolitik ist wahrhaftig eine Politik, die bereits 20 Jahre betrieben worden ist, bevor Willy Brandt deutscher Bundeskanzler wurde.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich spreche doch heute der Politik diesen Namen nicht ab; ich betone nur, daß das hier schon immer so gewesen ist. Und, meine Damen und Herren, es waren ja die Sozialdemokraten, die gegen den Beitritt zum Europarat, den Schuman-Plan, die EVG, die WEU und die NATO gestimmt haben.
    Ich sage das nicht, um Sie an Ihre alten Fehler zu erinnern, die wahrscheinlich sogar wir schon vergessen hätten, wenn nicht in der Neuzeit Erinnerungen an alte Deutschland-Pläne wach würden.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Ich sage es deshalb, meine Damen und Herren, weil wir Ihnen, obwohl Sie zu unserer Friedenspolitik Nein gesagt haben, nie vorgeworfen haben, Sie seien gegen den Frieden überhaupt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Und so verbitten wir es uns energisch, uns den Friedenswillen und die Friedensfähigkeit abzusprechen, weil wir einen Vertrag ablehnen, von dem wir glauben, daß er letzthin zwar nach dem Willen seines Schöpfers hier dem Frieden dienen soll, aber ihm objektiv nicht ausreichend dient.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ja, das ist die Frage!)

    Meine Damen und Herren, Herr Kollege Flach hat in der Jungfernrede, die ich noch einmal zitieren darf, gesagt, Argumente, wie wir sie vorbrächten, seien zweitrangig gegenüber dem christlichen Versöhnungsgebot, Argumente machtpolitischer, nationalpolitischer und sogar sicherheitspolitischer Art. Das ist ja eine sehr merkwürdige Theologie! Wenn ich Herrn Kollegen Flach nicht kennen und das
    ohne Autor hören würde, würde ich sagen: Das ist
    die typische Theologie eines Schwarmgeistes.

    (Sehr gut! und Heiterkeit bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, ich bin ja mit Ihnen einig darin, daß Machtpolitik zurückzutreten hat gegenüber den Gesichtspunkten, die Sie hier angesprochen haben. Aber schon bei Nationalpolitik mache ich ein großes Fragezeichen und unterscheide, ob Sie hier Nationalismus meinen, der sicherlich mit christlichem Glauben nicht vereinbar ist, oder ob Sie Fragen der nationalen Existenz meinen, von denen niemand dispensiert ist. Aber gefährlich wird es, wenn ich Fragen der Verteidigung dieses unseres Landes als zweitrangig erkläre. Das ist ja nun eine wirklich schwärmerische Vabanque-Politik, die hier betrieben wird, die am Ende jedem den Zutritt zu diesem Territorium öffnet, der ihn haben will und den wir nicht zu sehen wünschen. Ich bin sogar ganz im Gegenteil der Meinung, daß man, wenn man der Entspannungspolitik eine Chance geben will, die Anstrengungen auf dem Gebiet der Sicherheit nicht verringern darf, sondern sie sogar vermehren muß, damit diese Politik glaubwürdig ist und nicht als Zeichen der Schwäche angesehen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Was die Versöhnung betrifft, so bedarf es zur Versöhnung bekanntlich zweier Leute. Sie müssen sicherlich nicht die gleiche Sprache sprechen, obwohl sie das im Falle dieses Vertrages sogar tun, sondern sie müssen die gleichen Begriffe haben.
    Unter den sieben Punkten einer deutschen Friedenspolitik, die das Institut für Gesellschaftswissenschaften in Walberberg herausgegeben hat, steht auch der Satz:
    Voraussetzung für den Frieden ist ... nicht zuletzt Aufrichtigkeit und gegenseitiges Vertrauen. Vor allem aber eine zuverlässige Einhaltung von Abmachungen.
    Der Herr Bundeskanzler hat vor wenigen Tagen hier im Hohen Hause wieder einmal gesagt, wir seien im Grunde der Meinung, Abmachungen dürfe man mit kommunistischen Staaten im allgemeinen und mit der DDR im besonderen nicht treffen — aus moralischen Gründen. Dieser Meinung sind wir nicht. Ich will es ganz drastisch sagen. Von Papst Pius XI. wird berichtet, er habe sich geäußert, er würde selbst mit dem Teufel einen Vertrag schließen, wenn er damit Seelen retten könne. Das ist Aufgabe der Kirche. Aber ich glaube, ein demokratischer Staat darf auch mit einem totalitären Staat einen Vertrag schließen, wenn er damit dem internationalen Frieden und seinem eigenen Interesse dient.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Aber es ist ja schon im Privatleben ein Unterschied, ob ich in Geschäftsverbindungen trete mit einem bewährten Geschäftsfreund, mit einem Unbekannten oder mit einem Mann, der sich durch mehrfachen Konkurs nicht den allerbesten Ruf erworben hat — um hier von wirtschaftlichen Dingen
    592 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973
    Dr. Jaeger
    zu sprechen, wie es heute früh Herr Kollege Dr. Achenbach getan hat. Ich meine, auch in der Politik ist es ein Unterschied, ob ich einen Vertrag mit einem alten und bewährten Freund wie z. B. der Regierung der Französischen Republik, mit einem neuerstandenen Staat irgendwo in der Welt oder aber mit totalitären Regierungen abschließe, deren Vertragspraxis sich doch wohl herumgesprochen haben sollte. Wir lehnen solche Verträge nicht ab, aber wir sind der Meinung, daß man sie mit Vorsicht abschließen sollte und daß man nicht unwiderrufliche Leistungen gegen widerrufliche Versprechungen hingeben darf. Lesen Sie doch den „Spiegel" der letzten Woche. „Der Spiegel", der durch seinen wichtigsten Mann, der ja zeitweise sogar der Fraktion der Freien Demokraten angehörte, und durch seinen zweitwichtigsten Mann, der als Staatssekretär nach Ost-Berlin gehen soll, dieser Regierung eng verbunden ist, erklärt, daß Polen vor der Ratifizierung des Warschauer Vertrages im Jahre 1971 über 25 000 Deutsche in den Westen entlassen hat, im letzten Jahr aber nur 13 000, kaum mehr als die Hälfte. Da sieht man, was aus Versprechungen wird, auf die man sich im Ausschuß und im Plenum des Bundestages berufen hat. „Der Spiegel" schreibt: Monat für Monat werden es weniger.
    Dort hat man ein Entgegenkommen in der Frage der Grenzen gezeigt. Hier zeigt man ein Entgegenkommen in der Frage der Einheit. Ich frage mich: Wie sieht es denn mit den menschlichen Erleichterungen aus? Sie sind doch, wie Sie am polnischen Beispiel sehen und wie Sie an der Tatsache erkennen können, daß Verlobte nur in Ausnahmefällen zueinander reisen dürfen, nichts anderes als höchstens ein geringes Maß von weniger Unmenschlichkeit.
    Wenn Sie das Trauerspiel um unsere Journalisten ansehen — die unseren drüben, die von drüben hier —, fragen Sie sich auch, wie diese Regierung eigentlich verhandelt hat. Ich habe da die Stimme von einem Kommentator namens Dieter Gütt. Er galt bisher als ein Linksaußen der deutschen Kommentatoren. Er schrieb in der „Münchener Abendzeitung" vom 10. Februar:
    Ein Journalist der DDR ist in erster Linie Staatsdiener, an zweiter Stelle Agitator und ideologischer Transmissionsriemen der Partei. Diesen Unterschied zu den Aufgaben und Verpflichtungen des journalistischen Berufs in unserer Lebensordnung haben die Bonner Unterhändler
    — ich füge ein: also der Journalist Egon Bahr —
    für den Grundvertrag offenbar nicht hinreichend berücksichtigt. Sie stehen heute vor dem Dilemma, den Propagandisten der volksdemokratischen Massenmedien alle Rechte gewähren zu müssen, die bei uns zu Lande dem journalistischen Berufsstand zustehen. Von Gegenseitigkeit ist keine Rede.
    Ein gewiß unverdächtiger Kronzeuge!
    Meine Damen und Herren, wenn ich nun sehe, daß das Wort „Einheit" nicht mehr vorkommt, daß aber dafür das Wort „Nation" verwendet wird, wenn ich mir den Vertrag anschaue, der, wie gesagt, das Wort „Deutschland" gar nicht enthält, so kann ich nur feststellen, daß die nationale Frage doch nicht in den Konsens gestellt ist, sondern in den Dissens, nicht in die Einmütigkeit, sondern in die Verschiedenheit der Meinungen. Es heißt: „unbeschadet der unterschiedlichen Auffassungen ... zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur nationalen Frage". Und die Regierung ist noch stolz darauf, daß man das betont und ausspricht! Meine Damen und Herren, lassen Sie mich wieder ein Beispiel aus dem Wirtschaftsleben nehmen. Wenn sich zwei Männer darüber streiten, ob der eine dem anderen 1000 DM schuldet und der Gläubiger will einen Schuldschein, der Schuldner aber erklärt, er gebe nur ein Papier her, auf dem zu lesen steht, er sei uneins mit dem Gläubiger, ob er ihm 1000 DM schulde, wird doch der Gläubiger auf diesen Schuldschein verzichten, denn er verdient diesen Namen nicht. Ein solches Schriftstück ist nicht einmal das Papier wert, auf das die Worte geschrieben werden. So ist es mit der Präambel dieses Vertrages!

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der Grundvertrag schreibt den gegenwärtigen Zustand fest, und in der Denkschrift der Bundesregierung wird von zwei voneinander unabhängigen Staaten gesprochen. Meine Damen und Herren, Zweistaatlichkeit ist aber nun ein Widerspruch zur Einheit eines Landes; das, so glaube ich, läßt sich schon aus Adam Riese folgern.
    Nun hat ein freidemokratischer Redner heute früh erklärt, uns habe Juristerei als Ersatz für Politik gedient. Nein, meine Damen und Herren! Wir wissen genau, daß die Rechtswissenschaft — so bedeutend sie ist — nicht die verwickelten Probleme des Lebens und der Politik zu lösen vermag. Nur: Ohne die Rechtswissenschaft geht es auch nicht. Uns ging es jedoch nicht um eine Doktrin und um irgendwelche Theorien. Ich stelle gegenüber dem Kollegen Metzger folgendes richtig: Bis 1969 haben alle nichtkommunistischen Staaten der Welt — mit der einzigen Ausnahme von Kambodscha, das die Welt aber sicher nicht bewegt — der DDR die Staatsqualität abgesprochen. De Gaulle selbst hat noch 1966 die DDR „une création artificielle", eine künstliche Schöpfung, genannt.

    (Abg. Dr. Lenz [Bergstraße] : Sehr gut!) Das wird jetzt jedenfalls anders.

    Lassen Sie mich meine Sorge darüber, wie es anders wird, einmal mit einem Zitat von Herrn Henry Nannen aus der „Stern" vom 21. Mai 1972 zum Ausdruck bringen. Er schrieb über den Warschauer Vertrag:
    Der Warschauer Vertrag war von vornherein ein Grenzvertrag, und jeder wußte das. Da aber das Grundgesetz für Gebietsverträge eine Zweidrittelmehrheit des Parlaments fordert und da man annehmen mußte, daß eine solche Mehrheit unter den gegebenen Verhältnissen nicht zu erreichen war, kleidete man die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze in den Mantel des Gewaltverzichts.

    (Abg. Dr. Marx: Phantastisch!)


    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 593
    Dr. Jaeger
    Ich habe die große Sorge, daß alsbald nach der Schlußabstimmung über den Grundvertrag Herr Nannen schreibt: „Der Grundvertrag war von vornherein ein Teilungsvertrag und jeder wußte das. Aber man kleidete ihn in den Mantel eines Gewaltverzichts". Darin bestehen unsere Sorgen, daß Ihre eigenen Anhänger und Kommentatoren etwas hinein- und herausinterpretieren, das diese Regierung im Rechtsausschuß, im Auswärtigen Ausschuß und im Plenum des Bundestages leugnet.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das sind keine juristischen, das sind höchst politische Überlegungen. Nachdem Herr Nannen dort die Katze aus dem Sack läßt und wir die Katze wahrscheinlich auch aus diesem Sack zu sehen bekommen, besteht die Gefahr, daß die Bundesrepublik, daß Deutschland mit diesem Vertrag seine Identität verliert.
    Herr Dr. Achenbach hat heute früh gesagt, die Deutschen haben sich nicht selbst gespalten. Man mußte die Spaltung hinnehmen als das Diktat einer Siegermacht. Aber meine Damen und Herren, hier wird doch nach der Meinung der Weltöffentlichkeit — denken Sie an das Zitat von heute früh aus der „Times" — die Spaltung der Deutschen durch die Deutschen frei vereinbart. Wenn das das Bewußtsein der Welt ist und als solches bleibt, dann hat das vielleicht noch mehr Wirkung als eine rechtlich einwandfreie Teilung hätte.
    Diese Bedenken müssen wir dieser Regierung deutlich sagen, die offenbar die Zeitungen nicht liest, in denen der Vertrag als Schlußstrich unter die deutsche Einheit aufgefaßt wird, und die offenbar auch den französischen Staatspräsidenten Pompidou nicht hört, der die Frage aufgeworfen hat: Warum soll ich die Deutschen tadeln, wenn sie die Teilung anerkennen? — Meine Damen und Herren, auch ein Beitrag zu dem Kapitel, das keiner unserer Verbündeten deutscher sein kann und deutscher zu sein braucht als die eigene Regierung!
    Herr Kollege Wehner — davon wurde heute schon gesprochen hat es fertiggebracht, die alte Zielvorstellung der Christlich-Demokratischen Union von Freiheit, Frieden und Einheit zu bezeichnen als aus dem Parolenausverkauf der 50er Jahre, also dem kalten Krieg stammend.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ungeheuerlich!)

    Wieso denn, meine Damen und Herren? Diese Regierung spricht nur von Friedenspolitik. Ist Frieden also eine Parole aus dem kalten Krieg?
    Bundeskanzler Brandt sagte vor vierzehn Tagen in diesem Hause: „Unser Begriff von Freiheit lebt nicht von der Unfreiheit anderer. Er lebt — wie sollte es anders sein — aus sich selbst." Da kann doch Freiheit auch kein Begriff des kalten Krieges sein. Bleibt also offenbar die Einheit als Begriff des kalten Krieges. Das müßte doch jeden Deutschen zutiefst erschrecken.
    Zwei meiner Vorredner aus meiner Fraktion haben heute sehr deutlich über die Tradition der Einheit und ihren Zusammenhang mit dem Freiheitsbegriff gesprochen. Ich brauche das nicht zu wiederholen.
    Aber ich möchte feststellen: Für uns ist die Einheit nicht eine Formel aus dem kalten Krieg, aus einem Ausverkauf, für uns ist sie auch kein Vorbehalt der Alliierten, sondern für uns ist sie eine Forderung der Vernunft und des Herzens und des Willens des ganzen deutschen Volkes.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das hat mit Nationalismus und preußischer Renaissance nicht das mindeste zu tun. Mein Urgroßvater hat als bayerischer Landtagsabgeordneter und Herausgeber einer Pfälzer Zeitung mit der Feder und mit dem Wort gegen den preußischen Führungsanspruch in Deutschland und für das, was man damals die großdeutsche Lösung der deutschen Frage nannte, gekämpft. Auch ich halte das Ergebnis von 1866 für eine der vielen Fehlentscheidungen unserer Geschichte.

    (Vor s i t z : Präsident Frau Renger.)

    Aber welches Volk hat nicht Fehlentscheidungen in seiner Geschichte? Diese ist zumindest irreversibel, und kein Geringerer als der große Mainzer Bischof Ketteler, Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung und des ersten Deutschen Reichstages, hat in seinem Buch mit dem Titel „Deutschland nach 1866" festgestellt, daß nunmehr deutsche Politik eben nur in diesem Rahmen des neugegründeten Reiches geführt werden kann, das völkerrechtlich bis zum heutigen Tage fortbesteht.
    Was immer deutsche Patrioten 1848 erhofft, 1871 erlebt, 1918 erduldet und nach 1933 erlitten haben — am Ende ist uns als einziges von Deutschland doch das geblieben, was selbst die Alliierten uns zuerkannt haben: das Deutschland in den Grenzen von 1937, das wir vertreten und verteidigen und das die Resolution vom 17. Mai anerkennt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wenn diese Regierung Nation und Einheit als dasselbe ansieht, können wir darüber sprechen. Wenn sie einen Bedeutungswandel vornimmt, sind wir bedenklich, denn alle Reden über die Nation sind ein leeres Gerede, wenn dahinter nicht die Zielvorstellung und der Wille zur staatlichen Einheit der Deutschen stehen.
    Meine Damen und Herren, es ist vom Bundeskanzler gesagt worden, der Friede stehe vor der Nation, und das sei ein Dienst, den Deutschland den anderen europäischen Völkern erbringe. Ich wundere mich über diese Formulierung, denn „Freiheit, Frieden, Einheit" — in dieser Reihenfolge — ist unsere Parole seit langem gewesen. Unser Freund Eugen Gerstenmeier hat bereits auf dem 5. Bundesparteitag der CDU in Köln 1954 erklärt.
    Daß der Friede und seine Bewahrung vor der Erlangung der Einheit steht, das hat sich, wenn nicht aus sittlicher Einsicht, so doch aus Furcht, allgemein durchgesetzt. Für den Charakter der deutschen Politik aber ist und bleibt es von Bedeutung, daß sie nicht nur im Gedanken an Atom- und Wasserstoffbomben, sondern schon aus freier Einsicht dem Krieg und jedem kriegsähnlichen Mittel absagt. Selbst um der Einheit
    594 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973
    Dr. Jaeger
    Deutschlands willen darf kein Krieg geführt werden.
    Daß der Friede den Vorrang vor der Nation hat, ist hier doch klar ausgesprochen und ist keine Erfindung dieses Bundeskanzlers,

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

    ist aber kein Dienst an den anderen Völkern, sondern Dienst an unserer eigenen Existenzerhaltung.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sollte es sich aber um einen Dienst handeln, den wir nur anderen leisten, dann muß hier im Begriff „Nation", im Unterschied zum Begriff „Einheit" damals, ein Wandel vorgegangen sein, und dann soll der Bundeskanzler sagen, was er darunter nun versteht.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren! Die Freiheit hat nach unserer Auffassung den ersten Rang, den Rang vor Frieden und den Rang vor Einheit — die Freiheit, von der der Bundeskanzler sagt, sie lebt aus sich selbst heraus. Sie lebt a u s sich selbst — ich stimme ihm zu —, aber sie lebt nicht f ü r sich selbst.
    Der Herr Bundeskanzler hat vor 14 Tagen die Frage aufgeworfen, ob unser Freund Dr. Werner Marx, als er hier sprach, für die Fraktion gesprochen hat. Er hat diese Frage sogar zweimal gestellt. Ich darf sie ein für allemal beantworten: Dr. Werner Marx ist der Leiter des außenpolitischen Arbeitskreises dieser Fraktion. Er spricht immer für die Fraktion, zumal dann, wenn er an diesem Rednerpult steht und nicht zufällig einmal eine persönliche Erklärung abgibt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Aber ich möchte auf das Wort von Dr. Marx verweisen:
    Europa ist für uns mehr als bloß sein westlicher Teil. Das geographische und geschichtliche Europa weist über die Linie hinaus, die Ost und West trennt. Wir vergessen nicht, daß, abgesehen von unseren Landsleuten drüben, die Polen und die Ungarn, die Tschechen, die Slowaken und die Ukrainer, die Letten, die Esten, die Litauer — ich nenne damit fast vergessene Namen —, die Bulgaren, die Rumänen und die Russen alle europäische Völker sind und daß in ihnen der Drang nach Freiheit als unverwechselbarer europäischer Auftrag lebt.
    Jenes Europa, die Menschen dort, ihre kulturelle und geschichtliche Leistung werden wir in unserer politischen Alltagsarbeit keinen Augenblick vergessen dürfen. Wir wissen, daß sie schweigen müssen, daß sie eingepfercht sind von den Doktrinen des Eroberers, von seinen Soldaten und Waffen.
    Meine Damen und Herren, und auf diese klare Erklärung eines deutschen und europäischen Demokraten sagte der Bundeskanzler am 26. Januar:
    Auch wenn wir in die andere Himmelsrichtung,
    also in die östliche, schauen, muß ich doch fragen ob hier ernsthaft jemand glaubt, der besondere Umgang des Herrn Marx mit der osteuropäischen Landkarte
    — ich bemerke, daß es gar kein besonderer Umgang ist, sondern das Ablesen der Namen der Länder, die auf jeder europäischen Landkarte mindestens seit 1919, wenn nicht länger, verzeichnet sind —
    könnte einem Verhandlungsklima dienen, das uns Chancen gibt, Europa zwischen Ost und West offener werden zu lassen. Nein, in der von Herrn Marx aufgerissenen Kluft
    — ich dachte, sie wäre von den Sowjets aufgerissen —
    ist Raum für all die Illusionen, die von Teilen der Opposition ... produziert werden.
    Meine Damen und Herren: Raum in dieser Kluft ist für die Idee der Freiheit!

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Und ich frage mich, ob diese Freiheit vielleicht bereits, wenn es über unsere Grenzen hinausgeht, abgeschrieben ist, oder ob man von Freiheit nur für Griechenland fordert, aber nicht für Lettland, Estland, Litauen und andere osteuropäische Staaten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Eine solche Politik aber wäre keine Politik, die einen moralischen Anspruch erheben kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es soll uns keiner sagen, solche Äußerungen seien, wie man auf der Seite der Regierung zu sagen pflegt, ein primitiver Antikommunismus. Sicher mag es auch einen primitiven Antikommunismus geben; ich bin hier wie anderswo für Differenzierung. Aber, meine Damen und Herren, der primitivste Antikommunismus ist immer noch unendlich besser als der primitive Kommunismus, der 17 Milionen Deutschen sein Joch aufgedrückt hält.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wenn wir aber das, was unser Freund Marx gesagt hat, etwa nach der Meinung der Regierung nicht mehr sagen sollen, dann frage ich mich, ob wir nicht dorthin gegangen sind, wovon unser Freund Franz Josef Strauß so oft gesprochen hat — ob wir uns nicht schon auf dem Weg der „Finnlandisierung" der Bundesrepublik befinden.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU. — Oh-Rufe von der SPD.)

    Unser so früh vollendeter Freund Karl Theodor Freiherr zu Guttenberg hat in seiner letzten Rede am 27. Mai 1970 in diesem Hause u. a. erklärt:
    Es kann nur wie ein schleichendes Gift im Körper unserer Demokratie wirken, wenn einerseits führende Männer ... sich immer wieder der verbalen Verwischung der fundamentalen Unterschiede zwischen drüben und hier schuldig machen, und wenn andererseits jene, die das aussprechen, was ist, die also Terror Terror und Mord an der Mauer Mord an der Mauer nennen, als unbelehrbare kalte Krieger verschrien werden. Die deutsche Demokratie ist schon einmal
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 595
    Dr. Jaeger
    zugrunde gegangen, ... weil damals unter Deutschen eine geistig-moralische Verwirrung angestiftet und die Grenze zwischen demokratischer Rechtsstaatlichkeit und totalitärem Verbrecherregime verwischt wurde. Es gibt leider Grund, davor zu warnen, daß diese Grenze erneut vernebelt werden könnte, und diesmal durch Demokraten.
    Wir,
    — so schließt Guttenberg —
    die CDU/CSU, sind nicht bereit, sogenannte Realitäten zu achten, zu respektieren oder gar anzuerkennen, die den Namen „Unrecht" tragen.
    Ich habe heute nur einen Satz hinzuzufügen: Darum lehnen wir den Grundvertrag ab.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)