Sehr richtig, Herr Kollege Lenz. Wir waren uns aber auch im letzten Bundestag einig, daß bei so dringenden Fragen, wie sie zum Beispiel das Abfallbeseitigungsgesetz betrifft, die Kompetenz geschaffen werden muß. Wir waren uns in der Enquete-Kommission einig, daß das die Gesamtüberlegungen nicht stört.
In den letzten drei Jahren hat sich ein wesentlicher, ein ganz entscheidender Wandel im Verhältnis zwischen Bund und Ländern vollzogen. Während wir früher eine ausgesprochene Konfrontation hatten, hat sich in den letzten drei Jahren ein Klima des Zusammenwirkens entwickelt, wie es vorher nie bestanden hat. Es ist deshalb heute nicht mehr eine Frage von erster Ordnung, ob die Zuständigkeit, ein Gesetz zu erlassen, beim Bund oder bei
den Ländern liegt, sondern es ist die gemeinsame Überzeugung, daß es darauf ankommt, daß diejenige Stelle das Gesetz macht, die das beste Instrumentarium zur Verfügung stellen kann.
Deshalb haben die Länder anerkennenswerterweise auf einigen Gebieten — auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, auf dem Gebiet des Umweltschutzes — ihrerseits beantragt, daß der Bund die notwendigen Gesetze erlassen soll. Bei den Hearings, die der Innenausschuß über die Fragen des Umweltschutzes durchgeführt hat, haben gerade die Vertreter der Industrie — es waren zehn Vertreter des Bundesverbandes der Deutschen Industrie dabei — wiederholt darauf hingewiesen, daß es notwendig ist, daß wenigstens im Gebiet der Bundesrepublik einheitliche Gesetze erlassen werden, damit nicht Wettbewerbsverzerrungen eintreten, wie es der Fall wäre, wenn man die Gesetze einzeln und voneinander verschieden erließe.
Sie kennen alle die Beispiele von Wettbewerbsverzerrungen, die nicht nur hinter vorgehaltener Hand erzählt werden. In dem einen Bundesland werden Auflagen gemacht, die Millionenkosten verursachen, in einem anderen Bundesland gibt es diese Auflagen nicht. Die Industrie wird ihre Standorte dementsprechend verlagern oder aber dementsprechenden verschiedenen, die Wettbewerbssituation beeinflussenden Belastungen unterworfen sein. Genau um diese Frage geht es bei dem anstehenden dringenden, notwendigen Gesetz über die Wasserreinhaltung.
Deshalb unterstützen wir den Appell des Herrn Bundesinnenministers an die Opposition. Hier, meine Damen und Herren, wo man Ihre Stimme braucht, können und müssen Sie zeigen, daß es Ihnen ernst ist mit der Mitarbeit im Umweltschutz. Hier müssen Sie zeigen, daß Sie nicht nur mit dabei sein wollen, sondern daß Sie mit die Verantwortung dafür tragen wollen. Diese Gesetze kann man in dieser schmalen Bundesrepublik in der Tat nicht in zehnerlei verschiedener Weise erlassen, sondern man muß sie in diesem kleinen einheitlichen Wirtschaftsgebiet auch einheitlich gestalten.