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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 198. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. September 1972 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Suck 16677 A Erweiterung der Tagesordnung 16677 A Amtliche Mitteilungen 11677 B Fragestunde (Drucksache VI/3783) Fragen des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Pressemeldungen über die Beschaffung von Informationen über Presseorgane und andere Privatunternehmen im Bundesgebiet durch den Bundesnachrichtendienst Dr. Ehmke, Bundesminister 11677 D, 11679 B, D, 11680 A, C, D, 11681 C, D, 11682 B, D, 11683 A, B, D, 11684 A, B, C, D Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) 11677 D, 11679 A, B, D Ott (CDU/CSU) 11680 A van Delden (CDU/CSU) 11680 B Haase (Kassel) (CDU/CSU) 11680 C Zoglmann (CDU/CSU-Gast) 11681 B Vogel (CDU/CSU) 11681 C, D Baier (CDU/CSU) 11682 B Dr Schmude (SPD) 11682 D Dr. Miltner (CDU/CSU) 11682 D, 11683 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 11683 A Dr. Zimmermann. (CDU/CSU) 11683 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 11684 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) 11684 B Dr.-Ing. Bach (CDU/CSU) 11684 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) 11684 D Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Journalisten- und Massenmedienkartei des Bundesnachrichtendienstes und Ermittlungen in Verlagen, Redaktionen und Funkhäusern sowie gegen Journalisten Dr. Ehmke, Bundesminister 11685 A, B, C, D, 11686 B, D, 11687 A, B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 11685 B, C, 11687 A Niegel (CDU/CSU) 11685 D Dr.-Ing. Bach (CDU/CSU) 11686 B Dr Schäfer (Tübingen) (SPD) 11686 C Berger (CDU/CSU) 11686 D Wienand (SPD) 11687 B Fragen des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Erklärung des Staatssekretärs Ahlers über die Aktion gegen die palästinensischen Terroristen am 5. September 1972 in Fürstenfeldbruck Ahlers, Staatssekretär 11687 C Niegel (CDU/CSU) 11687 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. September 1972 Frage des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Absatzlage der ostbayerischen Granitindustrie Offergeld, Parlamentarischer Staatssekretär 11688 A, B, C Dr. Fuchs (CDU/CSU) 11688 B, C Fragen des Abg. Dr. Unland (CDU/CSU) : Preisprüfungsverfahren des Bundesamts für gewerbliche Wirtschaft Offergeld, Parlamentarischer Staatssekretär 11688 C, D, 11689 A, B, C Dr. Unland (CDU/CSU) 11688 D, 11689 A, B Lampersbach (CDU/CSU) 11689 B Fragen des Abg. Dr. Apel (SPD) : Schritte der Bundesregierung gegen den Flaggenprotektionismus Argentiniens gegenüber deutschen Reedereien und geschlossene Abwehrhaltung der EWG-Partner gegenüber lateinamerikanischen Ländern Offergeld, Parlamentarischer Staatssekretär 11689 C, D, 11690 A, B Dr. Apel (SPD) 11689 C, 11690 A, B Fragen des Abg. Ott (CDU/CSU) : Erklärung des Bundeskanzlers und des früheren Bundeswirtschaftsministers Schiller über die Preissteigerungsrate Offergeld, Parlamentarischer Staatssekretär 11690 C, D, 11691 A Ott (CDU/CSU) 11690 D, 11691 A Erklärung nach § 36 GO Baier (CDU/CSU) 11691 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Drucksache VI/3789) Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 11691 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Bausparkassen (Drucksache VI/ 3790) Höcherl (CDU/CSU) 11692 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksache VI/3791) Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) 11693 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) 11693 C Biermann (SPD) 11693 D Namentliche Abstimmung 11694 A Entwurf eines Ersten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Erstes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache VI/3169) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3810), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/3794) — Zweite und dritte Beratung — Berger (CDU/CSU) 11696 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksachen VI/3295, zu VI/3295) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3782), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3547) — Zweite und dritte Beratung — 11697 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des SchluBtermins über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts im Land Berlin (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksachen VI/3598, VI/3801) — Zweite und dritte Beratung — 11697 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietpreisrechtlicher Vorschriften in der kreisfreien Stadt München und im Landkreis München sowie in der Freien und Hansestadt Hamburg (Abg. Staak [Hamburg], Schmidt [München], Dr. Apel, Hansing, Grobecker, Batz u. Gen.) (Drucksachen VI/3786, VI/3208, VI/3802) — Zweite und dritte Beratung — 11698 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Verhaltensregeln für Mitglieder des Bundestages (Drucksache VI/3807) Schoettle (SPD) 11698 B Sammelübersicht 41 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache VI/3730) in Verbindung mit Sammelübersicht 42 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 31. August 1972 eingegangenen Petitionen (Drucksache VI/3760) und mit Sammelübersichten 43 und 44 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen VI/3805, VI/3809) 11700 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. September 1972 III Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen betr. Veräußerung einer 1,9 ha großen Teilfläche der Kasernenanlage in Kassel an der Frankfurter Straße an das Land Hessen (Drucksache VI/3754) 11700 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Entscheidung (EWG) des Rates über die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs mit Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr (Drucksachen VI/3322, VI/3601) 11700 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Gestaltung des Innenraums von Kraftfahrzeugen betreffend die im Fahrgastraum befindlichen inneren Teile außer dem (den) Innenrückspiegel(n), die Anordnung der Betätigungsteile, das Dach oder das Schiebedach, die Sitzteile und den rückseitigen Teil des Sitzes (Drucksachen V1/3037, V1/3597) 11700 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Finanzierung von Umstellungsmaßnahmen auf dem Sektor Kabeljaufischerei durch den EAGFL, Abteilung Ausrichtung Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen über die Finanzierung von Interventionsausgaben auf dem Binnenmarkt für Agrarerzeugnisse Richtlinie (EWG) des Rates zur Änderung der Richtlinie vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Betarübensaatgut, über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut, über den Verkehr mit Getreidesaatgut, über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln, der Richtlinie vom 30. Juni 1969 über den Verkehr mit Saatgut von 01- und Faserpflanzen und der Richtlinien vom 29. September 1970 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut und über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 175/67/EWG über die Grundregeln für die Vorausfestsetzung der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Eiersektor Verordnung (EWG) zur Ergänzung der Verordnung Nr. 123/67/EWG bezüglich der Vorausfestsetzung der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Geflügelfleischsektor Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung der Verordnung Nr. 176/67/EWG über die Grundregeln für die Vorausfestsetzung der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Sektor Geflügelfleisch (Drucksachen V1/3119, V1/3319, V1/3320, V1/3398, V1/3399, V1/3743) 11700 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Entwurf für eine Verordnung (Euratom, EGKS) Nr. .../72 des Rates vom ... zur Änderung der Verordnung Nr. 422/67/E WG, Nr. 5/67/Euratom über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs (Drucksachen V1/3686, V1/3795) 11701 A Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und über die Fünfzehnte Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Rentenreformgesetz) (Drucksachen V1/2153, V1/2584, V1/2916, V1/3325, VI/2585, V1/3214, 171/3448, V1/3781, VI/3767, zu V1/3767, 171/3806) — Dritte Beratung —Arendt, Bundesminister 11701 C Katzer (CDU/CSU) 11703 D Ruf (CDU/CSU) 11705 A Dr. Schellenberg (SPD) 11706 A, 11711 B Schmidt (Kempten) (FDP) 11707 C Dr. Götz (CDU/CSU) 11713 C Dr. Nölling (SPD) 11715 B Namentliche Abstimmung 11711 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Entwicklungshilfe-Steuergesetzes (Abg. Dr. Kreile, Porzner, Frau Funcke, Kiep, Brück [Holz], Opitz u. Gen.) (Drucksache V1/3815) — Erste, zweite und dritte Beratung — Niegel (CDU/CSU) 11716 B Wienand (SPD) 11716 C Krammig (CDU/CSU) 11716 D Matthöfer (SPD) 11717 A Nächste Sitzung 11717 C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. September 1972 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11719 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 315 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Rentenreformgesetzes (Drucksachen VI/2153, M/2584, VI/2916, VI/3325, VI/2585, VI/3214, VI/3448, VI/3767, VI/3806) 11719 B Anlagen 3 und 4 Entschließungsanträge Umdrucke 312 und 316 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Rentenreformgesetzes (Drucksachen VI/2153, VI/2584, VI/2916, VI/3325, VI/2585, VI/3214, VI/3448, VI/3767, M/3806) 11721 B Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abg. Matthöfer (SPD) zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EntwicklungshilfeSteuergesetzes (Drucksache M/3815) 11722B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Liquidierung der Firma Air-Commerz und des Projekts „Kurbadzentrum Sibyllenbad" 11722 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Werner (CDU/CSU) betr. Herkunft der bei der Durchsuchung der Redaktionsräume der Illustrierten „Quick" aufgefundenen Dokumente 11723 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jenninger (CDU/ CSU) betr. Gefahr der Umweltverschmutzung durch Ölwechsel außerhalb von Kraftfahrzeugwerkstätten und Tankstellen — Gegenmaßnahmen der Bundesregierung 11723 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Werner (CDU/CSU) betr. eine Einigung mit Prof. Machens 11723 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schlaga (SPD) betr. Regulierung von Kraftfahrzeugschäden durch bei den Versicherungsunternehmen angestellte Gutachter 11723 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schlaga (SPD) betr. Ausschaltung freiberublich tätiger Sachverständiger seitens der Kraftfahrversicherer 11723 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Artzinger (CDU/ CSU) betr. Erlaß des Bundesverteidigungsministeriums über die Verwertung bzw. Vernichtung abgängiger Kleiderbestände der Bundeswehr 11724 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Regelung des Berufsbildes des Rettungssanitäters 11724 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Donnertag, den 21. September 1972 11677 198. Sitzung Bonn, den 21. September 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 14 Uhr
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    *) Siehe Anlage 5 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. September 1972 11719 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Schiller 22.9. Anlage 2 Umdruck 315 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD und FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und über die Fünfzehnte Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Rentenreformgesetz — RRG) (Drucksachen VI/2153, VI/2584, VI/2916, VI/3325, VI/2585, VI/3448, VI/3767, VI/3806) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 § 1 wird nach Nr. 15 folgende Nr. 15 a eingefügt: ,15 a. § 1265 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Ist eine Witwenrente nicht zu gewähren, findet Satz 1 auch dann Anwendung, 1. wenn eine Unterhaltsverpflichtung wegen der Vermögens- oder Erwerbsverhältnisse des Versicherten oder wegen der Erträgnisse der früheren Ehefrau aus einer Erwerbstätigkeit nicht bestanden hat und 2. wenn die frühere Ehefrau im Zeitpunkt der Scheidung, Nichtigerklärung oder Aufhebung der Ehe mindestens ein waisenrentenberechtigtes Kind zu erziehen oder das 45. Lebensjahr vollendet hatte und 3. solange sie berufsunfähig (§ 1246 Abs. 2) oder erwerbsunfähig (§ 1247 Abs. 2) ist oder mindestens ein waisenrentenberechtigtes Kind erzieht oder wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet hat." ' 2. In Artikel 1 § 2 wird nach Nr. 15 folgende Nr. 15 a eingefügt: ,15 a. § 42 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Ist eine Witwenrente nicht zu gewähren, findet Satz 1 auch dann Anwendung, 1. wenn eine Unterhaltsverpflichtung wegen der Vermögens- oder Erwerbsverhältnisse des Versicherten oder wegen der Erträgnisse der früheren Ehefrau aus einer Erwerbstätigkeit nicht bestanden hat und Anlagen zum Stenographischen Bericht 2. wenn die frühere Ehefrau im Zeitpunkt der Scheidung, Nichtigerklärung oder Aufhebung der Ehe mindestens ein waisenrentenberechtigtes Kind zu erziehen oder das 45. Lebensjahr vollendet hatte und 3. solange sie berufsunfähig (§ 23 Abs. 2) oder erwerbsunfähig (§ 24 Abs. 2) ist oder mindestens ein waisenrentenberechtigtes Kind erzieht oder wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet hat." 3. In Artikel 1 § 3 Nr. 6 Buchstabe c werden vor dem Wort „unberücksichtigt" die Worte „oder eines Anpassungsgeldes für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus" eingefügt. 4. In Artikel 1 § 3 Nr. 10 werden „Abs. 1" gestrichen und vor den Worten „die Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung" die Worte „die Lehrzeit," eingefügt. 5. In Artikel 1 § 3 erhält Nummer 13 folgende Fassung: ,13. In § 61 wird folgender Satz 2 angefügt: „Auf die Zuschläge nach § 53 Abs. 4 a findet Satz 1 keine Anwendung." ' 6. In Artikel 1 § 3 wird nach Nr. 13 folgende Nr. 13 a eingefügt: ,13 a. § 65 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Ist eine Witwenrente nicht zu gewähren, findet Satz 1 auch dann Anwendung, 1. wenn eine Unterhaltsverpflichtung wegen der Vermögens- oder Erwerbsverhältnisse des Versicherten oder wegen der Erträgnisse der früheren Ehefrau aus einer Erwerbstätigkeit nicht bestanden hat und 2. wenn die frühere Ehefrau im Zeitpunkt der Scheidung, Nichtigerklärung oder Aufhebung der Ehe mindestens ein waisenrentenberechtigtes Kind zu erziehen oder das 45. Lebensjahr vollendet hatte und 3. solange sie berufsunfähig (§ 46 Abs. 2) oder erwerbsunfähig (§ 47 Abs. 2) ist oder mindestens ein waisenrentenberechtigtes Kind erzieht oder wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet hat." ' 7. In Artikel 1 § 4 werden vor den Worten „In § 615 Abs. 2 Satz 1" die Zahl „1." eingefügt und folgende Nummer 2 angefügt: 11720 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. September 1972 ,2. Nach § 891 wird folgender § 891 a eingefügt: „§ 891 a (1) Die See-Berufsgenossenschaft kann unter ihrer Haftung mit Genehmigung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung für die Gewährung eines Überbrükkungsgeldes nach Vollendung des 55. Lebensjahres sowie eines Überbrückungsgeldes auf Zeit bei einem früheren Ausscheiden aus der Seeschiffahrt an Seeleute eine Seemannskasse mit eigenem Haushalt einrichten. Die Mittel für die Seemannskasse sind im Wege der Umlage durch die Reeder aufzubringen. Das Nähere, insbesondere über die Voraussetzungen und den Umfang der Leistungen sowie die Festsetzung und die Zahlung der Beiträge bestimmt die Satzung der Seemannskasse; die Satzung kann auch eine Beteiligung der Seeleute an der Aufbringung der Mittel vorsehen. Die Satzung bedarf der Genehmigung des Bundesversicherungsamtes. (2) Die Organe und die Geschäftsführung der See-Berufsgenossenschaft vertreten und verwalten die Seemannskasse nach deren Satzung. Die Aufsicht über die Seemannskasse führt das Bundesversicherungsamt. (3) Soweit die Seemannskasse bei der Durchführung ihrer Aufgaben die Seekasse in Anspruch nimmt, hat sie die der Seekasse hierdurch entstehenden Verwaltungskosten in vollem Umfang zu erstatten."' 8. In Artikel 2 § 1 Nr. 01a wird in § 9 a Abs. 2 „Absatz 1 Buchstabe c" ersetzt durch „Absatz 1 a". 9. In Artikel 2 § 1 Nr. 2 a erhält § 14 a folgende Fassung: „§ 14 a Liegen die Voraussetzungen des § 1260 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung nicht vor, gilt § 9 a Abs. 1 entsprechend." 10. In Artikel 2 § 1 wird nach Nr. 3 folgende Nr. 3 a eingefügt: „3 a. § 19 erhält folgende Fassung: ,§ 19 (1) Ist der frühere Ehemann vor dem 1. Januar 1973, aber nach dem 30. April 1942 gestorben, gilt § 1265 der Reichsversicherungsordnung mit der Maßgabe, daß seiner früheren Ehefrau, deren Ehe mit ihm geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben ist, nach seinem Tode auch dann Rente gewährt wird, wenn die Voraussetzungen des § 1265 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung in der bis zum 31. Dezember 1972 geltenden Fassung erfüllt sind. (2) Wird durch Absatz 1 erstmals ein Anspruch auf eine Leistung begründet, ist die Leistung frühestens vom 1. Januar 1973 an zu gewähren.' " 11. In Artikel 2 § 1 Nr. 11 a wird in § 51 a Abs. 1 Buchstabe c gestrichen. 12. In Artikel 2 § 2 Nr. 2 a wird in § 9 a Abs. 2 „Abs. 1 Buchstabe c" ersetzt durch „Absatz 1 a". 13. In Artikel 2 § 2 wird nach Nr. 5 folgende Nr. 5 a eingefügt: „5 a. § 18 erhält folgende Fassung: ,§ 18 (1) Ist der frühere Ehemann vor dem 1. Januar 1973, aber nach dem 30. April 1972 gestorben, gilt § 42 des Angestelltenversicherungsgesetzes mit der Maßgabe, daß seiner früheren Ehefrau, deren Ehe mit ihm geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben ist, nach seinem Tode auch dann Rente gewährt wird, wenn die Voraussetzungen des § 42 Satz 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 1972 geltenden Fassung erfüllt sind. (2) Wird durch Absatz 1 erstmals ein Anspruch auf eine Leistung begründet, ist ,die Leistung frühestens vom 1. Januar 1973 an zu gewähren.' " 14. In Artikel 2 § 2 Nr. 13a wird in § 49a Abs. 1 Buchstabe c gestrichen. 15. In Artikel 2 § 3 Nr. 1 erhält in Absatz 1 b der Satz 4 folgende Fassung: „Für Personen, die nach Satz 1 versicherungspflichtig werden, gilt § 1 a für die Zeit bis zum Beginn der Versicherungspflicht entsprechend." 16. In Artikel 2 § 3 wird nach Nr. 6 folgende Nr. 6 a eingefügt: „6 a. § 14 erhält folgende Fassung: ,§ 14 (1) Ist der frühere Ehemann vor dem 1. Januar 1973, aber nach dem 30. April 1942 gestorben, gilt § 65 des Reichsknappschaftsgesetzes mit der Maßgabe, daß seiner früheren Ehefrau, deren Ehe mit ihm geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben ist, nach seinem Tode auch dann Rente gewährt wird, wenn die Voraussetzungen des § 65 Satz 2 des Reichsknappschaftsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 1972 geltenden Fassung erfüllt sind. (2) Wird durch Absatz 1 erstmals ein Anspruch auf eine Leistung begründet, ist die Leistung frühestens vom 1. Januar 1973 an zu gewähren.' " Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. September 1972 11721 17. In Artikel 2 § 3 Nr. 8 wird in § 19 b „§ 1303 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Reichsversicherungsordnung" ersetzt durch „§ 95 Abs. 1 Satz 1 des Reichsknappschaftsgesetzes". 18. In Artikel 3 wird § 6 wie folgt geändert und ergänzt: a) Vor Nummer 1 wird eingefügt: ,01. § 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: „§ 1233 Abs. 2 und 2 a Satz 1 gilt entsprechend." b) Die bisherige Nummer 3 erhält folgende Fassung: ,3. In § 5 Abs. 2 wird die Zahl „5" durch die Zahl „4" ersetzt.' c) Die bisherige Nummer 6 wird gestrichen. d) In der bisherigen Nummer 7 wird der Buchstabe a gestrichen. 19. In Artikel 5 § 5 Abs. 1 wird „§ 46 Abs. 1" ersetzt durch „§ 51 a" sowie „§ 44 a Abs. 1" durch „§ 49 a". 20. In Artikel 5 § 10 Abs. 2 werden die Worte „§ 6 Nummer 6, 7 a" gestrichen. Bonn, den 21. September 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 312 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CDU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und über die Fünfzehnte Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der geseztlichen Unfallversicherung (Rentenreformgesetz — RRG) Drucksachen VI/2153, VI/2584, VI/2916, VI/3325, VI/2585, VI/3214, VI/3448, VI/3767) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die zur Verwirklichung der nachstehenden Ziele notwendigen Schritte einzuleiten: 1. Verbesserung der sozialen Sicherung der Frau Um für alle Frauen einen eigenständigen Anspruch auf eine ausreichende soziale Sicherung zu schaffen, ist folgender Stufenplan zu verwirklichen: Einführung einer eigenständigen. Unfallversicherung der nicht erwerbstätigen Frauen bei privater Trägerschaft, Einführung von Hilfen der gesetzlichen Krankenversicherung für die berufstätige Frau im Krankheitsfalle des Kindes und für ein haushaltsführendes Mitglied bei Krankheit, stufenweise Einführung von eigenständigen Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung für die Frau sowie eine Verbesserung der Versorgung der Witwe und geschiedenen Frau. 2. Verbesserung der Alterssicherung der Selbständigen Die Beiträge der Selbständigen zur Rentenversicherung sollen baldmöglichst die gleiche einkommenssteuerliche Förderung erfahren, wie die der Arbeitnehmer. Im Rahmen des finanziell Möglichen soll aus Bundesmitteln bedürftigen älteren Selbständigen, die insbesondere durch den wirtschaftlichen Strukturwandel geschädigt sind, im Rahmen der „Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger" Hilfe bei. der Nachentrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet werden. 3. Kriegsopfer Eine gleichzeitige Anpassung der Kriegsopferrenten und der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz mit den Sozialversicherungsrenten ist im Rahmen des finanziell Möglichen zu verwirklichen. 4. Kleinrentner Bis zum 30. Juni 975 soll ein Bericht erstattet werden, ob die Erfahrungen mit der Rente nach Mindesteinkommen eine Daeuerregelung angezeigt erscheien lassen. Es ist ein gesonderter Freibetrag für Rentner in der Sozialhilfe einzuführen. 5. Härteregelung Noch bestehende Märten des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung sind im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu beseitigen, dies gilt insbesondere für Vertriebene, Kriegsteilnehmer, Spätheimkehrer und Verfolgte. 6. Krankenversicherung der Rentner Die Krankenversicherung der Rentner ist neu zu regeln, insbesondere soll eine gerechte Verteilung der Belastung zwischen Rentenversicherung und Krankenversicherung sowie zwischen den einzelnen Kassen durch die Krankenversicherung der Rentner erreicht werden. Bonn, den 19. September 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 316 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und über die Fünfzehnte Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Renten- 11722 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. September 1972 reformgesetz — RRG) (Drucksachen VI/2153, VI/2584, VI/2916, VI/3325, VI/2585, VI/3214, VI/3448, VI/3767, VI/3806) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis Ende 1973 dem Deutschen Bundestag über die Auswirkungen des Rentenreformgesetzes zu berichten, insbesondere über: 1. die Erfahrungen, die mit der Inanspruchnahme der flexiblen Altersgrenze und auch mit der Gewährung von Zuschlägen bei einem Rentenverzicht gemacht wurden, 2. die Auswirkungen der Öffnung der Rentenversicherung, insbesondere über die Zahl der erstmals versicherten Selbständigen und Hausfrauen, 3. die Auswirkungen der Rente nach Mindesteinkommen, 4. die Auswirkungen des Gesetzes auf die Krankenversicherung, insbesondere auf ihre Einnahmen und Ausgaben. Bonn, den 21. September 1972 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Matthöfer (SPD) zu dem von den Abgeordneten Dr. Kreile, Porzner, Frau Funcke, Kiep, Brück (Holz), Opitz und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EntwicklungshilfeSteuergesetzes (Drucksache VI/3815) Ich werde den Gesetzentwurf, mit dem das Entwicklungshilfesteuergesetz unter geringfügigen Änderungen um ein Jahr verlängert werden soll, wegen des hier eingeschlagenen Verfahrens und aus inhaltlichen Gründen ablehnen. Nach neuen Schätzungen kostet das Gesetz den Steuerzahler 200 Mio DM pro Jahr. 48 % der geförderten Investitionen gingen in den letzten Jahren nach Spanien und Brasilien, weitere 22 % nach Griechenland, Portugal, Libyen, Argentinien und Panama. Diese und noch andere Länder sind jedoch Standorte, die für Investitionen ohnehin so attraktiv sind, daß sie nicht noch eine besondere steuerliche Förderung benötigen. Durch das Entwicklungshilfesteuergesetz werden also mit Sicherheit jährlich mehr als 100 Mio DM an Steuergeldern nutzlos ausgegeben. Für mich stellt daher die Verlängerung des Gesetzes keinen gewissenhaften Umgang mit Steuergeldern dar, besonders in einer Zeit, in der von allen Seiten einer Verringerung der Subventionen das Wort geredet wird. Zugunsten der Verfasser des Entwurfs nehme ich an, daß die Verlängerung um nur ein Jahr Ausdruck eines unterschwelligen schlechten Gewissens über das ganze Gesetz ist. In diesem Zusammenhang möchte ich auch klarmachen, wem das Gesetz zugute kommt, nämlich ausschließlich der im Ausland investierten Industrie und hier natürlich am meisten den Unternehmen mit der höchsten Steuerprogression, also auch mit den höchsten Gewinnen. Ein weiterer Gesichtspunkt zwingt mich zur Ablehnung der überkommenen Konzeption des Gesetzes: Bemessungsgrundlage für die steuerliche Förderung ist das eingesetzte Kapital. Die Förderung vorwiegend kapitalintensiver Investitionen in Entwicklungsländern steht aber in Widerspruch zur eigentlichen erforderlichen Struktur- und Entwicklungspolitik, die arbeitsintensive Investitionen in Entwicklungsländern fördern sollte. Bei kapitalintensiven Investitionen in Entwicklungsländern kann die Zahl der verdrängten Arbeitsplätze größer sein als die der neu geschaffenen. Gefördert wird also nicht die Schaffung von Arbeitsplätzen, sondern u. U. sogar die Erhöhung der Arbeitslosigkeit in den Entwicklungsländern. Ich weiß, wie schwierig es sein wird, eine andere Konzeption zu realisieren. Wir müssen es aber versuchen, wenn wir wirklich Entwicklungshilfe betreiben und nicht überwiegend nur die Kapitalausfuhr fördern wollen. Was die für mich selbstverständliche Herausnahme der abhängigen Gebiete durch den vorliegenden Änderungsentwurf anlangt, so gehe ich davon aus, daß auch Namibia und Südrhodesien in diesem Zusammenhang als abhängig behandelt werden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 21. September 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache V1/3783 Frage A 35) : Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob die Ankündigung des Geschäftsführers der AIR-Commerz MartinLothar Baumann, dieses Bedarfsflugunternehmen zu liquidieren, den Verdacht von Kommanditisten des ebenfalls eingestellten Baumann-Projektes „Kurbadzentrum Sibyllenbad" bestätigt, daß die Wirtschaftskriminalität in der Bundesrepublik Deutschland zu wenig bekämpft wird? Dem Bundesministerium der Justiz liegen keine Informationen darüber vor, ob es im Zusammenhang mit der angekündigten Liquidation der Firma Air-Commerz und der Durchführung des Projektes „Kurbadzentrum Sybillenbad" zu strafbaren Handlungen gekommen ist. Ob die für die Firmenleitung und die Leitung des Projektes verantwortlichen Personen sich strafbar gemacht haben, muß von den zuständigen Staatsanwaltschaften, die zum Geschäftsbereich der Landesjustizverwaltungen gehören, geprüft werden. Anhaltspunkte dafür, ob die genannten Fälle Lücken im Strafrechtsschutz aufzeigen, sind dem Bundesministerium der Justiz bisher nicht mitgeteilt worden. Der besonderen Gefahren der Wirtschaftskriminalität ist sich die Bundesregierung bewußt. Der Bundesminister der Justiz hat bereits im Dezember 1970 den Gießener Strafrechtslehrer Prof. Dr. Tiedemann mit der Erstattung eines Gutachtens über einen wichtigen Teilbereich der Wirtschaftskriminalität beauftragt. Das Gutachten wird in wenigen Wochen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. September 1972 11723 vorliegen. Am 25. Juli 1972 hat der Bundesminister der Justiz eine Sachverständigenkommission zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität — Reform des Wirtschaftsstrafrechts — eingesetzt. Diese wird in ihrer 1. Arbeitstagung vom 11. bis 13. Oktober 1972 in Berlin ihr genaues Arbeitsprogramm festlegen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 21. September 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache VI/3783 Frage A 36) : Sind bei der Durchsuchung der Redaktionsräume der Illustrierten Quick Dokumente und Unterlagen gefunden worden, die nur aus Regierungshand stammen können, und falls ja, können diese Unterlagen im Zusammenhang der Beraterverträge der ehemaligen Staatssekretäre Dorn und Raffert in die Hand diesel Zeitung gekommen sein? Ich muß Sie um Verständnis dafür bitten, daß ich zu Einzelheiten eines anhängigen Ermittlungsverfahrens, für das die Justizbehörden eines Landes zuständig sind, nicht Stellung nehmen kann. Die Bundesregierung hat jedoch keine Anhaltspunkte dafür, daß Unterlagen, die in der Illustrierten „Quick" veröffentlicht wurden, von den ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretären Dorn und Raffert im Zusammenhang mit ihren Beraterverträgen an die Illustrierte weitergegeben worden sind. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Offergeld vom 21. September 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3783 Fragen A 46 und 47): Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch den Verkauf von Öl und Filtern in Kaufhäusern schon 12 % aller Kraftfahrer ihren Ölwechsel selbst vornehmen und eine steigende Gefahr für die Umwelt dadurch entsteht, daß der Verbleib des Altöls unkontrolliert ist? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um dieser Gefahr zu begegnen? Die Bundesregierung kann sich über den Anteil der Kraftfahrer, die den Ölwechsel selbst vornehmen, nicht definitiv äußern, weil ihr zuverlässige Angaben hierüber fehlen. Sie kennt den von Ihnen genannten Prozentsatz aus Schätzungen, die in der Presse veröffentlicht worden sind. Aus Untersuchungen, die im Auftrag der Bundesregierung durchgeführt worden sind, geht hervor, daß jährlich etwa 18 000 t Altöl aus dem Gebrauch von Motoren- und Getriebeöl auf unbekannte Weise beseitigt werden. Obwohl es sich dabei nur um etwa 3 % aller anfallenden Altöle handelt, ist sich die Bundesregierung über die Gefahren, die daraus für die Umwelt entstehen, bewußt. Bei früheren Anfragen zum gleichen Thema, vor allem bei der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gruhl usw. (Drucksache VI/3014), hat die Bundesregierung bereits dargelegt, welche Maßnahmen sie für geeignet hält, um der Gefahr der Umweltverschmutzung zu begegnen. Ergänzend dazu kann ich Ihnen mitteilen, daß die Bundesregierung inzwischen mit der Mineralölwirtschaft die Aufnahme baldiger Gespräche vereinbart hat, in denen u. a. geprüft werden soll, ob Tankstellen und Werkstätten von sog. Selbstwechslern angeliefertes Altöl abnehmen können. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Offergeld vom 21. September 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache VI/3783 Frage A 48) : Ist es richtig, daß eine Einigung mit Prof. Machens bisher nicht erfolgt ist, und bedeutet das, daß er nun doch als Präsident der Bundesanstalt für Bodenforschung in Hannover tätig werden soll? Es ist richtig, daß eine Einigung mit Professor Machens bisher noch nicht erfolgt ist. Das bedeutet nicht, daß er nun doch als Präsident der Bundesanstalt für Bodenforschung tätig werden soll. Die Bemühungen, eine andere Lösung zu finden, sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Offergeld vom 21. September 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache VI/3783 Frage A 49) : Was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun, daß Versicherungsgesellschaften durch „hauseigene" bzw. bei ihnen angestellte Gutachter einen Kfz-Schaden häufig zu einem wesentlich höheren Betrag feststellen und regulieren, als die neutralen Gutachten von unabhängigen freiberuflich tätigen Sachverständigen ihn ausweisen, und daß durch diese Methode scheinbar notwendig gewordene Prämienerhöhungen zu Lasten der Autobesitzer erheblich zur Preissteigerung beitragen? Die Bundesregierung kann die in Ihrer Frage enthaltene Annahme nicht bestätigen, daß Versicherungsunternehmen durch „hauseigene" oder bei ihnen angestellte Gutachter Kfz-Schäden häufig zu wesentlich höheren Beträgen feststellen und regulieren, als die Schäden von unabhängigen freiberuflichen Sachverständigen ausgewiesen werden. Aus Beschwerden hat das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen im Gegenteil bisher — von Ausnahmen abgesehen — den Eindruck gewonnen, daß die Schätzungen freiberuflicher Gutachter überwiegend höher ausfallen als die Gutachten der Sachverständigen, die bei den Versicherern angestellt sind oder von ihnen beauftragt werden. Falls Sie über anderslautende Angaben verfügen, will ich gern eine Überprüfung veranlassen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Offergeld vom 21. September 1972 auf die Mündliche Frage 11724 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. September 1972 des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache VI/3783 Frage A 50) : Beurteilt die Bundesregierung auf Grund der dargestellten Praxis die Zielvorstellungen der Versicherungen in der Weise, daß diese im jetzigen Stadium durch Ausschaltung der neutralen, unabhängigen freiberuflich tätigen Sachverständigen und durch die genannte überhöhte und sofortige Schadensregulierung die Kfz-Werkstätten abhängig machen wollen, um später im „Monopolverfahren" durch hauseigene Sachverständige diesen Werkstätten die Preise diktieren zu können, unter Umständen auf Kosten der Qualität der Reparatur und der Verkehrssicherheit und damit zum Nachteil der Autofahrer? Der Bundesregierung ist eine Absicht der Kraftfahrtversicherer, überwiegend hauseigene Sachverständige in der Schadenregulierung einzusetzen, bisher nicht bekanntgeworden. Gegen eine solche Annahme sprechen auch die jüngsten Bemühungen des HUK-Verbandes, ein neues Verzeichnis von freiberuflichen Kraftfahrzeug-Sachverständigen aufzustellen. Im übrigen möchte ich betonen, daß die Bundesregierung alle geeigneten Maßnahmen begrüßt, die auf eine möglichst zügige Abwicklung von Schadenfällen gerichtet sind. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 21. September 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Artzinger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3783 Fragen A 69 und 70) : Welchen Inhalt hat ein jüngst ergangener Erlaß des Bundesverteidigungsministeriums über die Verwertung bzw. Vernichtung abgängiger Kleiderbestände der Bundeswehr? Wie wird sichergestellt bzw. kann für die Zukunft sichergestellt werden, daß die Vernichtung noch brauchbarer abgängiger Kleidung der Bundeswehr vermieden wird? Ausgesonderte Bekleidung und persönliche Ausrüstung ist nach einem Erlaß des Bundesministeriums der Verteidigung vom Oktober 1968 grundsätzlich über die bundeseigene Treuhandgesellschaft VEBEG — Verwertungsgesellschaft m. b. H. mit Sitz in Frankfurt — zugunsten des Bundeshaushalts zu veräußern. Für Unterwäsche, die der VEBEG aus hygienischen Gründen gereinigt angeboten werden muß, war jedoch eine abweichende Regelung zu treffen, da sich in jüngster Zeit ergab, daß die Erlöse der VEBEG erheblich unter den Reinigungs-, Lohn- und Transportkosten blieben. Das Bundesministerium der Verteidigung hat daher im März 1972 folgendes angeordnet: 1. Den ausscheidenden Soldaten wird die in ihrem Besitz befindliche Unterwäsche unentgeltlich überlassen. 2. Mit der Unterwäsche, die von ausscheidenden Soldaten zurückgelassen wird, ist wie folgt zu verfahren: a) Die besten Stücke sind für besondere Fälle dem Vorrat der Standortverwaltung zuzuführen. b) Die restlichen Stücke können unentgeltlich an Angehörige der Bundeswehr abgegeben werden. Kosten dürfen hierdurch dem Bund nicht erwachsen. c) Verbleiben nunmehr noch Restbestände — es kann sich hierbei nur um eine geringe Menge abgetragener oder stark verschmutzter Stücke handeln — sind diese, soweit entsprechende Vorrichtungen vorhanden sind, bei den Standortverwaltungen zu vernichten. Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat dieser Regelung zugestimmt; der Bundesrechnungshof ist durch Übersendung des Erlasses unterrichtet worden. Nach Auffassung der Bundesregierung ist durch diese Erlasse sichergestellt, daß die Vernichtung noch brauchbarer Bekleidung vermieden wird. Bei dem Ihren Fragen zugrunde liegenden Vorfall in Bruchsal sind irrtümlich, außer tatsächlich unbrauchbaren Bekleidungsstücken (Socken, Gummistiefeln, Lederhandschuhen) einige Kartons mit gebündelter Unterwäsche zur Vernichtung verladen worden, obgleich sie einer weiteren Verwendung zugeführt werden sollten. Die Bundesregierung bedauert dieses Versehen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 19. September 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/3783 Frage A 81): Beabsichtigt die Bundesregierung, den gesetzgebenden Körperschaften einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Berufsbild des „Rettungssanitäters" regelt, und welche berufsfördernden Maßnahmen sieht die Bundesregierung für diesen Beruf gegebenenfalls vor? Das Bundeskabinett hat am 14. September 1972 den Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Rettungssanitäters beschlossen. Nach diesem Entwurf ist die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Rettungssanitäter oder Rettungssanitäterin" an folgende Voraussetzungen gebunden: 1. Teilnahme an einer 2jährigen Lehrgangsausbildung an einer staatlich anerkannten Schule für Rettungssanitäter, zu der Bewerber Zugang haben, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, eine abgeschlossene Volksschulbildung, einen Hauptschulabschluß oder eine andere gleichwertige Schulbildung besitzen und für den Beruf körperlich geeignet sind, 2. Bestehen der staatlichen Prüfung, 3. Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs und 4. geistige und körperliche Eignung zur Ausübung des Berufs. Weiterhin sieht der Entwurf eine Ermächtigung vor, die Mindestanforderungen an die Ausbildung und das Nähere über die staatliche Prüfung zu regeln. Die Frage der berufsfördernden Maßnahmen für diesen Beruf wird die Bundesregierung noch prüfen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Kalinke?





Rede von Hansheinrich Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident, ich habe eingangs gesagt, daß ich eine Erklärung abgebe. Ich bin sonst immer dazu bereit, Frau Kollegin Kalinke; das wissen Sie. Aber da ich eine Erklärung für meine Fraktion abgebe, darf ich darum bitten, von Zwischenfragen abzusehen. Sicherlich wird sich noch einmal eine Gelegenheit dazu ergeben.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung in der nunmehr vorgesehenen Fassung werden jedoch unabhängig davon entscheidende Fehler und Mängel der Rentenreform von 1957 korrigiert. Es hat allerdings nahezu 15 Jahre gedauert, bis die CDU/CSU ihre damaligen Fehlentscheidungen eingesehen hat,

(Zurufe von der CDU/CSU)

und es bedurfte der heilsamen Rolle der Opposition,

(Abg. Breidbach: Geschichtsfälschung!)

bis sie bereit war, auch einzugestehen, daß hier Fehler gemacht wurden,

(Abg. Windelen: „Auch" ist gut!)

und selbst Änderungen und Maßnahmen mitzumachen oder Anträge vorzulegen, die sie in der Vergangenheit — siehe Öffnung, siehe Anhebung und Aufbesserung von Kleinstrenten — teilweise grundsätzlich abgelehnt hat.
Ich denke dabei als erstes an die Öffnung der gesetzlichen Rentenversicherung für die Selbständigen und die Hausfrauen. Die CDU/CSU hat 1957 in totaler Verkennung der gesellschaftlichen Situation und Entwicklung den Selbständigen und Hausfrauen durch Gebrauch ihrer absoluten Mehrheit das Recht zur Vorsorge für das Alter in der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen der Selbstversicherung genommen. Die CDU/CSU hat, solange sie in der Regierungsverantwortung war, alle Anträge von FDP und SPD zur Beseitigung dieser Diskriminierung abgelehnt. Die sozialliberale Koalition dagegen hat vereinbart, die Öffnung vorzunehmen, wie bereits in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 festgelegt wurde. Erst diese Ankündigung und die anderen Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag haben in der CDU/CSU einen Umdenkungsprozeß bewirkt.
Aber die Opposition war auch dabei — das hat sich wieder einmal gezeigt — nicht konsequent; wie so häufig ist sie auf halbem Wege bei der Öffnung stehengeblieben. Ihr Vorschlag schloß zunächst die Hausfrauen aus und bot den Selbständigen nur eine Versicherungspflicht auf Antrag, d. h. Versicherungszwang auf Antrag. Er nahm keine Rücksicht auf die andere Einkommenssituation bei Selbständigen und war daher nicht sachgemäß, weder im Hinblick auf die Beitragsentrichtung noch die Höhe und Dauer der Beitragsleistung. Der Vorschlag von FDP und SPD war nicht nur wesentlich liberaler in seiner ganzen Konzeption, sondern er hat auch den Erfordernissen der Altersvorsorge der Selbständigen wesentlich besser gedient.
Die Bestätigung hierfür, daß die Vorschläge von FDP und SPD, die Vorschläge der Bundesregierung die besseren sind, haben wir von den Betroffenen selbst, Sie alle, beispielsweise im Hearing in sehr vielen Gesprächen mit den Verbänden, immer wieder erhalten. Wenn man in diesem Zusammenhang bedenkt, daß von fachkundiger Seite, auch von der Versicherungsmathematik her, keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die Öffnung nach unseren Vorschlägen eine einseitige Belastung der übrigen Versicherten darstellen würde, wird die Haltung der CDU/CSU noch unverständlicher.

(Abg. Breidbach: An der Sie sich beteiligen wollen!)

Es bleibt nur der Schluß, daß es der CDU/CSU nur noch um eine Demonstration der Macht, nur noch um eine Rechthaberei ging, die sie mit einer zugelaufenen Mehrheit von einer Stimme demonstrieren wollte.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Breidbach: Sie müßten dagegen stimmen!)

Diese Entscheidung weckt aber in makabrer Weise die Erinnerung an eine politische Maxime, von der sich CDU .und CSU, seinerzeit im Besitz der absoluten Mehrheit, in der Vergangenheit haben leiten lassen. Ich zitiere:
Wir lassen uns auch nicht durch größeren Fachverstand von unserer politischen Richtung abbringen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

So heißt es auf Seite 2342 der 48. Sitzung vom 14. Oktober 1954. So hat man es in diesem Hause bei Ihnen damals vernommen, und so wurde es gestern erneut praktiziert. Nicht der Sachverstand, sondern die eine Stimme Mehrheit hat hier die Dinge entschieden.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Leicht: Können Sie verantworten, dann zuzustimmen? Wenn das so schlecht ist, stimmen Sie doch bitte dagegen!)

Aber weiter ist noch deutlich geworden, daß sich in der CDU/CSU an der feindlichen Haltung gegenüber den Selbständigen nichts geändert hat.

(Lachen bei der CDU/CSU.)

Die CDU/CSU-Mittelständler haben sich in ihrer Fraktion wieder einmal mehr mit dem sachlich Richtigen nicht durchsetzen können und sich wider besseres Wissen fügen müssen.

(Zuruf des Abg. Ruf.)

— Herr Kollege Ruf, das ist nicht neu, das ist das alte Lied. Das war bei der Änderung der Steuertarife im Jahre 1958 so, bei der seinerzeitigen Entstehung des Mittelstandsbauches, genauso wie beim Kindergeld, der Lohnfortzahlung und dem sogenannten Burgbacher-Plan. Die Selbständigen haben in der CDU/CSU und deren Mittelstandskreis keinen Anwalt, der ihre berechtigten Interessen wirklich vertritt. Die sozialliberale Koalition hat den Selbständigen mehr Liberalität und eine sachgerechtere Möglichkeit zur Altersversicherung geboten. Daran kommt niemand vorbei, der die Vor-



Schmidt (Kempten)

Schläge aus Kenntnis der Sache nüchtern und sachlich prüft.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wir Freien Demokraten sind unserem Koalitionspartner, der SPD, dafür dankbar, daß sie bereit war, mehr in diese Richtung mitzugehen, als es die CDU/CSU je getan hat, allein oder in der Koalition mit der FDP.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wenn wir hier die Elemente der Freiheit der Entscheidung und die Elemente des Zwangs vergleichen, steht die CDU/CSU eindeutig in der Ecke des Zwanges.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Als Weiteres ist gestern in unübersehbarer Weise die ablehnende Haltung der CDU/CSU gegenüber den Müttern deutlich geworden, die im Erwerbsleben stehen oder einmal gestanden haben. Die Koalitionsfraktionen hatten vorgeschlagen, den Müttern in Anerkennung für ihre Doppelfunktion in Familie und Beruf für jedes lebend geborene Kind ein Versicherungsjahr bei der Rentenberechnung zusätzlich zu gewähren. Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, haben dies abgelehnt. Damit ist deutlich geworden, wie sehr bei Ihnen noch Vorstellungen des vorigen Jahrhunderts vorliegen.

(Lachen bei der CDU/CSU.)

Es handelt sich jedoch nicht um Fragen der Rentensystematik, sondern um die Unfähigkeit, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung, d. h. die heutige Rolle der Frau in der Familie und im Beruf in adäquater Weise zur Kenntnis zu nehmen.

(Abg. Müller [Remscheid] : Das ist doch schamlos!)

Mit der gestern getroffenen Entscheidung treffen Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, besonders die Kriegerwitwen, die geschiedenen Frauen und die alleinstehenden Mütter mit Kindern, die bedrückt sind im Hinblick auf die Situation ihrer Altersversorgung.

(Abg. Dr. Wörner: Herr Kollege Schmidt, ich habe eine Frage: Wie werden Sie nachher stimmen? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

— Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie werden mich nicht provozieren, ich gebe eine Erklärung ab. Ich habe gestern genügend Gelegenheit zur Zwiesprache gegeben.

(Lachen bei der CDU/CSU.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird doch niemand behaupten wollen, daß der vorliegende Entschließungsantrag auf Umdruck 312 auch nur in etwa eine brauchbare Alternative darstellen würde. Wenn es wirklich um die bessere soziale Sicherung der Frau, und zwar um einen eigenen Anspruch geht, wie Sie sagen, dann hätten Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, zumal Sie selbst von Stufen sprechen, gestern die ersten Stufen auf diesem von uns vorgeschlagenen Wege mit erklimmen können. Selbstverständlich ist es ein wünschenswertes Ziel, daß sich die Frauen stärker, als heute in vielen Fällen möglich ist, den Kindern und der Erziehung widmen können, und zwar auch durch eine zeitweise Aufgabe der Berufstätigkeit. Nur muß man sich fragen, ob es den Frauen erleichtert wird, wenn sie später hierdurch keine Nachteile erleiden oder wenn es ihnen erschwert wird, wie es nun einmal nach der gestrigen Entscheidung der Fall ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in keinem Punkt sonst wie bei der sogenannten Rente nach Mindesteinkommen wird so deutlich, daß das Rentensystem von 1957 versagt hat. Damals wurde nicht nur den Beitragszahlern einiges vorgemacht, sondern es wurde auch gegenüber den Rentnern behauptet, daß bei einer entsprechenden, Versicherungsdauer Renten in einer Höhe zustande kämen, die für den Lebensunterhalt ausreichen. Die damals vorhandenen Grundbeträge, die jeder unabhängig von den Ansprüchen aus Beiträgen erhielt, die eine echte soziale Komponente darstellten, wurden abgeschafft. Ähnlich wurde von Beitragsgerechtigkeit, Einkommensgerechtigkeit, Lohngerechtigkeit geredet, und vieles ist seitdem — das wissen Sie selbst — anders geworden.
Die gestrige Debatte hat gezeigt, daß die CDU/ CSU heute nicht mehr wahrhaben will, was sie früher vertreten hat. Was die Beitragsgerechtigkeit anbetrifft, verbrennen Sie heute, was Sie früher angebetet haben. Wenn nunmehr, meine sehr geehrten Damen und Herren, aus sozialen Gründen, was wir Freie Demokraten bejahen, nach einer bestimmten Versicherungsdauer die Renten auf einen Mindestbetrag angehoben werden sollen, wenn die Ansprüche aus den Beiträgen darunter liegen, so handelt es sich um nichts anderes als um eine Art Mindestrente, die seinerzeit 1957 abgeschafft wurde, und das begrüßen wir.

(Abg. Breidbach: Gleich fällt die FDP wieder um!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Kernstück der strukturellen Verbesserung ist neben der Öffnung für Selbständige und Hausfrauen die flexible Altersgrenze. FDP und SPD hatten sie in ihr Reformprogramm aufgenommen, weil die starre Altersgrenze von 65 Jahren der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit des einzelnen im Alter einfach nicht gerecht wird. Der Grundgedanke war nicht — ich stelle dies ausdrücklich noch einmal fest — eine generelle Herabsetzung der Altersgrenze, sondern es sollte aus gesundheitlichen Gründen demjenigen, der es wünscht, ein früheres teilweises oder volles Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ermöglicht werden. Der unterschiedliche Grad der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit verlangt bei vielen zumindest einen schrittweisen Übergang. Deshalb haben wir bei vorzeitigem Rentenbeginn eine gleichzeitige Möglichkeit für eine Nebenerwerbstätigkeit oder eine zeitlich befristete volle Berufstätigkeit mit eingeplant.
Was die CDU/CSU nunmehr durchgesetzt hat, hat mit diesen gesundheitlichen Überlegungen leider



Schmidt (Kempten)

nicht mehr sehr viel zu tun. Es wird praktisch dazu führen — das habe ich gestern schon einmal ausgeführt —, daß die Altersgrenze von 65 auf 63 Jahre sinkt.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Wir werden die Erfahrungen prüfen.

(Abg. Leicht: Deshalb stimmt er zu! — Abg. Breidbach: Gleich fällt er um!)

Die Opposition, meine sehr geehrten Damen und Herren, wollte von Anfang an von den notwendigen Verbesserungen des Rentensystems nicht viel wissen. Sie hat tröpfchenweise einzelne Gesetzentwürfe eingebracht und zwischendurch allgemeine Rentenerhöhungsanträge gestellt.

(Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

Ein in sich ausgewogenes Reformprogramm, wie es die Bundesregierung vorgelegt hat, war bei der Opposition von Anfang an nicht sichtbar.

(Zuruf von der CDU/CSU: Deshalb stimmen Sie zu?)

Es ist es auch heute nicht.
Wir haben zunächst Fehlentscheidungen aus der Zeit der Großen Koalition — wie die Rentenkürzungen unter Arbeitsminister Hans Katzer — korrigieren müssen und haben in diesem Jahr die einbehaltenen Beiträge aus den Jahren 1968 und 1969 auch wieder zurückgezahlt. Daraus ist auch ersichtlich, daß den Rentnern das in der jeweils gegebenen finanziellen Situation Mögliche von dieser sozialliberalen Koalition gegeben wurde.
Wir Freien Demokraten haben auch nie ein Hehl daraus gemacht, daß die Verantwortung für zwei Seiten gesehen werden muß, auf der einen Seite für die 10 Millionen Rentner, auf der anderen Seite ebenso für die 23 Millionen Beitragszahler, die nicht nur die heutigen Renten finanzieren, sondern auch darauf bauen müssen, daß sie im Alter entsprechende Renten erhalten werden. Der Kernpunkt liegt daher bei der finanziellen Solidität der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Bundestag und wir alle können an keine Seite etwas verschenken. Jede Mark, die auf Grund von Gesetzen geleistet wird, muß vorher verdient und erwirtschaftet werden. Die heutige arbeitende Generation bringt für die alten Menschen dankenswerterweise absolut und prozentual mehr auf, als das in der Vergangenheit der Fall war; die Beitragsentwicklungen sind gestern von uns angesprochen worden.
Wir Freien Demokraten halten es daher für gerechtfertigt, daß die Verbesserungen des Rentensystems wie auch die Rentenerhöhungen — so, wie es die Ergebnisse Gott sei Dank noch in einem gewissen Maße bringen — den heutigen Rentnern genauso zugute kommen wie den heutigen Beitragszahlern, die die Rentner von morgen sind. Wir halten jedoch eine Beitragsleistung von 18% für eine Grenze, die nicht durch jetzige Ausgabenbeschlüsse überschritten werden darf. Je mehr wir über die prozentuale Steigerung der Sozialabgaben in die Bruttoeinkommen der Erwerbsbevölkerung eingreifen, um so mehr engen wir den Spielraum für die private Daseinsvorsorge und die Vermögensbildung in der Phase des Erwerbslebens ein. Bei solch einer Entwicklung, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollte sich niemand darüber wundern, wenn die persönliche Bereitschaft, für sich und im öffentlichen Leben Veantwortung zu übernehmen, mehr und mehr zurückgeht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Vorschläge der Koalitionsfraktionen haben sich insgesamt in einem Rahmen gehalten, der uns nach Prüfung aller Aspekte finanziell vertretbar erschien.

(Abg. Breidbach: Jetzt beginnt der Umfall!)

Wir sind im Interesse der Rentner und ihrer Teilhabe an der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung bis
an den Rand des finanziell Vertretbaren gegangen.

(Abg. Ruf: Er sagte „wir"!)

Das Reformkonzept der sozialliberalen Koalition ist in seiner Struktur in dem vorliegenden Gesetz vorhanden.

(Abg. Breidbach: Jetzt wird die Bauchlandung eingeleitet!)

Die vier Grundlagen des Reformprogramms sind zwar variiert, aber sie haben den Ausgangspunkt des Regierungsentwurfs nicht verlassen.
Die CDU/CSU-Fraktion hat mit einer Stimme Mehrheit die Ausgestaltung in den einzelnen Bereichen — flexible Altersgrenze, Öffnung für Selbständige und Hausfrauen, Rente nach Mindesteinkommen — in einer Weise beeinflußt, die wir in ihrem sozialen Effekt für nicht besser halten als das, was wir im Ausschuß mit den Stimmen von SPD und FDP — teilweise auch zusammen mit Ihnen von der CDU/CSU - beschlossen haben.

(Zurufe von der CDU/CSU: Auch mit einer Stimme Mehrheit!)

— Mit einer Stimme Mehrheit, und gestern auch mit einer Stimme; das ist legitim. Ob gestern mehr Sachverstand dabei war, bezweifle ich. Wir Freien Demokraten haben nicht den Ehrgeiz gehabt, das teuerste Programm, sondern das sozial und sachlich richtigste anzubieten und das Mögliche zu tun. Wir waren uns mit der SPD darin einig.
Die Oppositionsparteien, CDU und CSU, behaupteten ihre Vorschläge brächten den Rentnern mehr und seien um zig Milliarden billiger als die Vorschläge von FDP und SPD.

(Abg. Ruf: Sind sie auch!)

Soviel Unlogik muß auch den stutzig machen, der von dem komplizierten Rentenrecht und dem Zahlenspiel nicht allzuviel versteht.

(Abg. Katzer: Logischerweise stimmen Sie zu!)

Wir Freien Demokraten wollen, daß die Reformen, die wir in der Koalition vereinbart haben, jetzt auch Wirklichkeit werden. Wir werden nach dem Inkrafttreten die Änderungen, die die Opposition gestern mit einer Stimme Mehrheit durchgesetzt hat, im Auge behalten und in Zukunft, wenn sich die Befürchtungen in finanzieller und sozialer Hinsicht



Schmidt (Kempten)

bewahrheiten sollten, für entsprechende Korrekturen eintreten.

(Abg. Breidbach: Jetzt ist er umgefallen!)

Wir bedauern es, daß die Opposition die Beratung eines so wichtigen Reformwerkes nicht zu einer Demonstration harter und fairer Auseinandersetzungen in der Sache, sondern vorwiegend zu einer Demonstration der politischen Macht gemacht hat.

(Lachen und Zurufe von der CDU/CSU.)

Trotz dieser Bedenken und im Hinblick auf die Möglichkeiten, die der Entschließungsantrag bietet, nach einem Jahr zu überprüfen,

(Abg. Breidbach: Umfaller! Umfallpartei!)

wo der bessere Sachverstand lag, stimmen wir dem Gesetz zu.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Lachen bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der allgemeinen Aussprache zur dritten Lesung angelangt. Wir kommen zur Einzelberatung des Umdrucks 315 *), den ich zur Hand zu nehmen bitte. Zur Begründung dieses interfraktionellen Antrags hat der Herr Abgeordnete Professor Schellenberg das Wort.