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    Deutscher Bundestag 194. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 Inhalt: Einreichung von Fragen während der Sommerpause 11309 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 11309 B Absetzung des Punktes 34 von der Tagesordnung 11309 B Amtliche Mitteilungen 11309 C Zur Tagesordnung Katzer (CDU/CSU) 11310 A Dr. Jaeger, Vizepräsident . 11310 D, 11311 B Schoettle (SPD) 11310 D Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 11311 C Dr. Mikat (CDU/CSU) 11311 D Schulte (Unna) (SPD) 11312 B Mertes (FDP) . . . . . . . . 11312 C Vogel (CDU/CSU) 11313 B Bericht gemäß § 60 Abs. 3 GO über den Stand der Beratungen des von den Abg. Katzer, Dr. Götz, Ruf und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen Dr. Schellenberg (SPD) 11313 D Ruf (CDU/CSU) 11316 C Dr. Nölling (CDU/CSU) 11319 B Katzer (CDU/CSU) 11321 D Härzschel (CDU/CSU) 11324 A Schmidt (Kempten) (FDP) 11325 A Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 11327 D Frau Kalinke (CDU/CSU) 11330 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 11332 B Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte) (Drucksache VI/3012) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3532), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/3508, zu VI/3508) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Krankenversicherung der Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/970) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/3508, zu VI/3508) — Zweite Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Krankenversicherung der Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/2937) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/3508, zu VI/3508) — Zweite Beratung — Geiger (SPD) 11333 B Arendt, Bundesminister 11333 D Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11334 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 Struve (CDU/CSU) 11335 C Frehsee (SPD) 11336 C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 11337 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksache VI/3463) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3583), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/3562) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/1933); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/3562) — Zweite Beratung — Berberich (CDU/CSU) 11338 D Horstmeier (CDU/CSU) . . . . 11339 B Schonhofen (SPD) 11340 A Gallus (FDP) . . . . . . . . 11341 A Arendt, Bundesminister . . . . 11342 A Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 11342 C Entwurf eines Vierten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Viertes Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksache VI/3483); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3584), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/3564) — Zweite und dritte Beratung — Glombig (SPD) 11343 B, 11345 B Burger (CDU/CSU) 11343 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 11347 A Fragestunde (Drucksachen VI/3546, VI/3578) Frage der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Situation im internationalen Flugverkehr — Sicherheit von Passagieren und Mannschaften Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .11349 A, C Frau Lauterbach (SPD) . . . . 11349 B, C Frage der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Ergebnisse der internationalen Zivilluftfahrtkonferenzen — Beitrag der Bundesregierung Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 11349 D Frage des Abg. Dr. Rinsche (CDU/CSU) : Konsultationen im Rahmen der deutschamerikanischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe Dr. Eppler, Bundesminister . . . . 11350 B Fragen des Abg. Löffler (SPD) : Höhe des durch die Wirtschaftskriminalität entstehenden Schadens — Verbesserung der Voraussetzungen für die Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 11350 C, D Fragen des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Gesetzgebungsinitiative der Bundesregierung zum Recht auf Verweigerung der Eidesleistung — Erfordernis des Eides für die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11351 B, C 11352 A, B Dr. Schmude (SPD) . . 11351 D, 11352 A, B Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Streichung bzw. Kürzung der Beihilfe für Zahnersatz auf Grund der 3. Bemessungsverordnung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 11352 C, 11353 A, B, C Varelmann (CDU/CSU) . . . . 11353 A, B Härzschel (CDU/CSU) . . . . . 11353 B, C Frage des Abg. Wawrzik (CDU/CSU) : Nachfolger eines aus einem Organ der Selbstverwaltung der Krankenversicherung ausgeschiedenen Mitglieds Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11353 D, 11354 A Wawrzik (CDU/CSU) 11353 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 III Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Tödliche Unfälle im häuslichen Bereich — Maßnahmen der Bundesregierung zur Erforschung der Ursachen und zur Verhütung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11354 A, 11355 A, B Härzschel (CDU/CSU) 11355 A Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Gewährung von Ausbildungsbeihilfen für Landwirte Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 11355 B, D Dr. Früh (CDU/CSU) 11355 D Horstmeier (CDU/CSU) . . . . 11356 A Fragen des Abg. Susset (CDU/CSU) : Schwierigkeiten bei der finanziellen Förderung umschulungswilliger Landwirte Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 11356 B, C Susset (CDU/CSU) . . . . . . 11356 C Frage des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Verschrottung von Lastkraftwagen der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11356 D, 11357 A, B Dr.-Ing. Oetting (SPD) 11357 A Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 11357 B Frage des Abg. Cantzler (CDU/CSU) : Dienstgradabzeichen der Sanitätsoffiziere der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11357 C, D, 11358 A Cantzler (CDU/CSU) 11357 D Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . 11358 A Dr. Hellige (CDU/CSU) 11358 A Fragen des Abg. Möhring (SPD) : Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft der Reservisten-, Soldaten- und Traditionsverbände in Bayern durch das Verteidigungskreiskommando 652 Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 11358 B, C Frage des Abg. Pawelczyk (SPD) : Verzicht auf die Unterkunftspauschale für Bordunterkünfte Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11358 D, 11359 A, B, C Pawelczyk (SPD) 11359 A, B Cramer (SPD) 11359 B Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) (SPD) : Veröffentlichung eines Aufsatzes von Helmut Schelsky über „Die Strategie der Systemüberwindung" in der „Information für die Truppe" Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . 11359 D, 11360 A, B, C, D Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 11360 A Walkhoff (SPD) 11360 B Anbuhl (SPD) . . . . . . . . 11360 C Dr. Fuchs (CDU/CSU) 11360 C Matthöfer (SPD) 11360 D Fragen des Abg. Müller (Berlin) (CDU/CSU) : Leistungen des Familienlastenausgleichs im Land Berlin Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 11361 A, C, D, 11362 A, B, C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 11361 C, D, 11362 A Frau Stommel (CDU/CSU) . . . . 11362 A von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 11362 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 11362 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag und dem Beschluß vom 22. Januar 1972 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands, des Königreichs Norwegen und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur Europäischen Atomgemeinschaft und zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksachen VI/3408, zu VI/3408, Nachtrag zu VI/3408) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache VI/3554) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung —Blumenfeld (CDU/CSU) 11362 D Scheel, Bundesminister 11363 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 11365 A Dr. Apel (SPD) 11366 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 11368 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksache VI/ 1840) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3586), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/3565, zu VI/3565) — Zweite und dritte Beratung — Ziegler (CDU/CSU) . . . . . . . 11370 A Biermann (SPD) . . . . 11370 D, 11375 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 11371 C Namentliche Abstimmung 11373 A, 11390 C Gierenstein (CDU/CSU) 11374 A Geldner (FDP) . . . . . . . . 11376 C Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Drucksache VI/2303) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/3505, zu VI/3505) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Böhme (CDU/CSU) 11377 C Folger (SPD) . . . . . . . . 11378 A Geldner (FDP) 11378 D Arendt, Bundesminister 11379 B Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte in außergewöhnlichen Härtefällen (Abg. Frau Jacobi [Marl] u. Gen.) (Drucksache VI/972); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3486), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/2262) — Zweite und dritte Beratung — Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 11380 B Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . . 11380 D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 11381 A Spitzmüller (FDP) 11381 D Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache VI/3447) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3582), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/3545) — Zweite und dritte Beratung — Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 11382 C, 11384 D, 11386 A Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 11383 C Hofmann (SPD) . . . . 11383 D, 11388 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . . 11384 B Krall (FDP) . . . . . . . . . . 11387 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 11389 C Entwurf eines Gesetzes zu den drei Verträgen von 1971 mit dem Königreich Dänemark, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Abgrenzung des Festlandsockels unter der Nordsee (Drucksache W3225); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache VI/3536) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11390 A Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen vom 29. April 1958 über die Hohe See (Drucksache VI/2726) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache VI/3557) - Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11390 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. November 1971 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den Luftverkehr (Drucksache VI/3559) — Erste Beratung — 11390 C Entwurf eines Tierschutzgesetzes (Drucksache VI/2559); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen VI/3556, zu VI/3556) — Zweite und dritte Beratung — Vit (SPD) . . . . . . . . . . 11390 D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 11392 B Löffler (SPD) . .. . . . . . . 11396 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 11397 A Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11397 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksache VI/3017) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache VI/3513) — Zweite und dritte Beratung — 11397 D Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit DDT (DDT-Gesetz) (Drucksache VI/2857) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/3527) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 11398 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Abg. Leicht, Bremm, Dr. Wagner [Trier], Dr. Gölter, Dr. Hauser [Sasbach], Josten, Richarts, Dr. SchulzeVorberg, Susset, Pieroth, Dr. Jungmann u. Gen.) (Drucksache VI/3130) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/3553) — Zweite und dritte Beratung — 11399 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 V Entwurf eines Gesetzes über die Veranlagung von Brennereien zum Brennrecht im Betriebsjahr 1972/73 (Drucksache V1/3298) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V1/3543) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 11399 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 3. Juni 1971 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen durch den Gerichtshof (Drucksache VI/3234); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V1/3529) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . . . . . . . 11399 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Bundesrat) (Drucksache V1/3421) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V1/3544), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V1/3525) — Zweite und dritte Beratung — . . . 11400 A Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache V1/3426) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3549) — Zweite und dritte Beratung — 11400 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 3. Juni 1971 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof (Drucksache 171/3294); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V1/3548) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11400 C Zurückstellung der Punkte 28 und 29 der Tagesordnung . . . . . . . . . . 11401 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 4. Mai 1949 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel und zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels sowie zu dem Protokoll vom 12. November 1947 zur Änderung der Übereinkunft zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des Übereinkommens zur Unterdrükkung des Handels mit volljährigen Frauen (Drucksache VI/2440); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3560) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11401 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 7. Dezember 1953 zur Änderung des Übereinkommens vom 25. September 1926 über die Sklaverei (Drucksache V1/2433) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V1/3500) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11401 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. März 1960 zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen sowie zur Änderung des Binnenschiffahrtsgesetzes und des Flößereigesetzes (Drucksache VI/2432); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3510) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — Kleinert (FDP) 11401 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 11402 A Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 11402 B Ubersicht 13 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 171/3522) 11402 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen VI/2337, VI/2588); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksachen VI/3535, zu VI/3535) — Zweite und dritte Beratung — 11402 C Entwurf eines Gesetzes über Bausparkassen (Drucksache VI/1900); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksachen VI/3567, zu V1/3567) — Zweite und dritte Beratung — 11402 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) (Abg. Schoettle, Dichgans, Kirst u. Gen.) (Drucksache V1/3509) — Erste Beratung — 11403 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Ver- VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 packung und Kennzeichnung von Zubereitungen gefährlicher Stoffe (Lösemittel) (Drucksachen VI/3040, VI/3523) . . . . 11403 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (Drucksachen VI/3039, VI/3524) 11403 C Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine fünfte Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer — Einführung der Mehrwertsteuer in der Italienischen Republik — (Drucksachen VI/3324, VI/3498) 11403 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates über die tiergesundheitlichen und hygienischen Bedingungen, denen rohe Vollmilch als Rohstoff für die Herstellung von wärmebehandelter Milch und Erzeugnissen aus solcher Milch entsprechen muß Verordnung (EWG) des Rates zur Regelung gesundheitlicher Fragen bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen von wärmebehandelter Milch (Drucksachen W1855, VI/3507) 11403 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates über die Beihilfen für den Schiffbau (Drucksachen VI/2962, VI/3534) . . . . . . . . . 11403 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates zur Bestimmung der Empfänger, der Bedingungen für die Gewährung und der Sätze der Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeiten gemäß Artikel 100 des Statuts (Drucksachen VI/3164, VI/3552) 11403 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in der Bundesrepublik Deutschland dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/3391, VI/3551) . . . . . . . 11404 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/3385, VI/3550) . . 11404 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Engelsberger (Drucksache VI/3530) 11404 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zum Erlaß eines Strafbefehls gegen den Abgeordneten Schmidt (Würgendorf) (Drucksache VI/3531) 11404 C Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1970 — Einzelplan 20 — (Drucksache VI/3497) 11404 D Nächste Sitzung 11404 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11405 A Anlage 2 Entschließungsantrag Umdruck 300 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte) (Drucksachen VI/3012, VI/3508) 11405 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 VII Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 302 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Viertes Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksachen VI/3483, VI/3564) . . . . . 11405 C Anlage 4 Änderungsantrag Umdruck 298 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksachen VI/ 1840, VI/3565) 11406 A Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 299 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen VI/3447, VI/3545) . . . . . . . . 11406 A Anlage 6 Änderungsantrag Umdruck 296 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Tierschutzgesetzes (Drucksachen VI/2559, VI/3556) 11406 B Anlage '7 Änderungsantrag Umdruck 295 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit DDT (DDT-Gesetz) (Drucksachen VI/2857, VI/3527) . . . . 11406 C Anlage 8 Änderungsantrag Umdruck 297 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen VI/2323, VI/2588, VI/3535, zu VI/3535) 11406 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Eilers (SPD) betr. Ungleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern in tarifvertraglichen Regelungen bezüglich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses . . . . 11406 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Kritik des italienischen Arbeitsministers bezüglich der „Diskriminierung" italienischer Gastarbeiter in der Bundesrepublik Deutschland 11407 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 11309 194. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Adams * 23. 6. Dr. Ahrens ** 21. 6. Dr. Artzinger * 23. 6. Behrendt * 23. 6. Borm * 21. 6. Bremer 23. 6. Dr. Dittrich * 23. 6. Fellermaier * 26. 6. Frau Herklotz 23. 6. Dr. Jungmann 24. 6. Klinker * 23. 6. Dr. Koch 21. 6. Kriedemann * 2. 7. Krockert 24. 6. Lemmrich ** 22. 6. Lenders 23. 6. Dr. Dr. h. c. Löhr * 23. 6. Lücker (München) * 2. 7. Müller (Aachen-Land) * 23. 6. Frau Dr. Orth * 22. 6. Dr. Reischl * 23. 6. Richarts * 23. 6. Richter ** 21. 6. Riedel (Frankfurt) * 23. 6. Dr. Rinderspacher ** 21. 6. Rosenthal 21. 6. Dr. Schmidt (Wuppertal) 23. 6. Dr. h. c. Schmücker ** 21. 6. Schneider (Königswinter) 24. 6. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 24. 6. Schwabe * 22. 6. Steiner 24. 6. Frau Dr. Walz ** 21. 6. Zebisch 23. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Umdruck 300 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte - KVLG) - Drucksachen VI/3012, VI/3508 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht sicherzustellen, daß bei der Verwendung von Versicherungsnummern in der Sozialversicherung die Privatsphäre der Versicherten und der mitversicherten Familienangehörigen nicht beeinträchtigt wird. Dabei ist bei personenbezogenen Informationen über gesundheitliche Verhältnisse von der Notwen- Anlagen zum Stenographischen Bericht digkeit eines erhöhten Datenschutzes auszugehen, damit eine mißbräuchliche Verwendung ausgeschlossen wird. Bonn, den 20. Juni 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 302 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Viertes Anpassungsgesetz-KOV - 4. AnpG-KOV -) - Drucksachen VI/3483, VI/3564 -. Der Bundestag wolle beschließen: Folgender Artikel 2 a wird eingefügt: ,Artikel 2 a Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung Das Gesetz über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung vom 12. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 169), geändert durch das Vierte Überleitungsgesetz vom 27. April 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 189), wird wie folgt geändert: Folgender neuer § 7 a wird eingefügt: „§ 7 a (1) Den Regierungen der Länder, in denen nur ein Versorgungsamt vorhanden ist, bleibt es überlassen, von der Errichtung von Landesversorgungsämtern als besonderen Verwaltungsbehörden abzusehen, wenn dadurch die Rechte des zu betreuenden Personenkreises und die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes nicht beeinträchtigt werden. (2) Macht eine Landesregierung von der Möglichkeit, ein Landesversorgungsamt nicht zu errichten, Gebrauch, regelt sie durch Rechtverordnung, welche Behörden die dem Landesversorgungsamt durch Bestimmungen des Bundes zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen haben; dabei kann sie auch die für die Kriegsopferversorgung zuständige oberste Landesbehörde mit diesen Aufgaben betrauen. (3) Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes spätestens bis zum 31. Januar 1976 über die Auswirkungen zu berichten, die sich aus der Nichterrichtung eines Landesversorgungsamts ergeben haben."' Bonn, den 21. Juni 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 298 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst — Drucksachen VI/1840, VI/3565 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 3 erhält § 1 folgende Fassung: „§ 1 Aufgaben des Zivildienstes Im Zivildienst erfüllen anerkannte Kriegsdienstverweigerer Aufgaben, die dem Allgemeinwohl dienen." 2. In Artikel I Nr. 5 wird in § 2 a Abs. 1 Satz 2 der letzte Halbsatz „dazu gehört auch die Frage, welche Aufgaben den Dienstpflichtigen außerhalb des sozialen Bereichs zugewiesen werden sollen" gestrichen. Bonn, den 20. Juni 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 5 Umdruck 299 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (25. ÄndG LAG) — Drucksachen VI/3447, VI/3545 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 wird folgende neue Nummer 3 angefügt: ,3. § 38 Abs. 4 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden hinter den Worten „gehabt hat" folgende Worte angefügt: „oder 5. unter Abschnitt I Abs. 1 oder 2 des Erlasses vom 19. Mai 1943 (Reichsgesetzblatt I S. 315) fällt oder Ehegatte oder Abkömmling oder Elternteil einer unter diesen Erlaß fallenden Person ist"; b) In Satz 2 werden die Worte „Nummer 1" durch die Worte „Nummern 1 oder 5" ersetzt.' Bonn, den 20. Juni 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 296 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hammans und Vit zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Tierschutzgesetzes —Drucksachen VI/2559, VI/3556 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 23 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1972 in Kraft." Bonn, den 19. Juni 1972 Dr. Hammans Vit Anlage 7 Umdruck 295 Xnderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit DDT (DDT-Gesetz) — Drucksachen VI/2857, 3527 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 4 Abs. 1 Nr. 2 werden nach den Worten „Firma des" die Worte „im Geltungsbereich des Gesetzes ansässigen" gestrichen. Bonn, den 15. Juni 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Begründung Die Kommission der EG sieht, wie erst jetzt bekannt wurde, in § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Entwurfs in den Worten „im Geltungsbereich des Gesetzes ansässigen" eine Diskriminierung von Herstellern aus anderen Mitgliedstaaten der EG und damit ein Handelshemmnis. Sie beruft sich dabei auf Artikel 2 Abs. 3 Buchstabe g der Richtlinie des Rates der EG vom 22. Dezember 1969 (Amtsbl. der EG L 13 vom 19. Januar 1970). Der Einwand der Kommission ist, auch nach Auffassung der Bundesregierung, begründet. Durch die vorgeschlagene Streichung wird der Einwand ausgeräumt. Anlage 8 Umdruck 297 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Frerichs und Scheu zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Drucksachen VI/2327, VI/2588, VI/3535, zu VI/3535 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 ist Nummer 4 wie folgt zu fassen: „4. § 148 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 werden die Worte „oder nach" nach „§ 33 e Satz 3" gestrichen, ein Beistrich gesetzt und nach „§ 33 i Abs. 1 Satz 2" die Worte „oder nach § 34 c Abs. 1 Satz 3" eingefügt. b) In Nummer 4 a wird nach den Worten „des § 34 b Abs. 8" ein Beistrich gesetzt und werden folgende Worte eingefügt: „des § 34 c Abs. 3". Bonn, den 19. Juni 1972 Dr. Frerichs Scheu Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 11407 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Eilers (SPD) (Drucksache V1/3546 Fragen A 39 und 40) : Hält die Bundesregierung eine tarifvertragliche Regelung, so wie sie beispielsweise für den Deutschlandfunk gilt, wonach das Arbeitsverhältnis der weiblichen Arbeitnehmer bei vollendetem 60. und das der männlichen Arbeitnehmer bei vollendetem 65. Lebensjahr endet, mit dem in der Verfassung verankerten Gleichberechtigungsprinzip für vereinbar? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, und zwar insbesondere unter dem Gesichtspunkt der von ihr verfolgten Politik, die Altersgrenze in der sozialen Rentenversicherung flexibler zu gestalten? Der verfassungsrechtliche Grundsatz, daß Männer und Frauen gleichberechtigt sind, bindet nicht nur den staatlichen Gesetzgeber. Er gilt nach ständiger Rechtsprechung auch für die Tarifvertragsparteien. Der Gleichberechtigungsgrundsatz gebietet indessen keine schematische Gleichbehandlung, sondern läßt unterschiedliche Rechtsgestaltungen zu, wenn und soweit sie sachlich gerechtfertigt sind. Von dieser Rechtslage ausgehend ist sich die Bundesregierung der verfassungsrechtlichen Zweifel bewußt, die Tarifverträge aufwerfen, nach denen allgemein das Arbeitsverhältnis der männlichen Arbeitnehmer mit der Vollendung des 65., das der weiblichen Arbeitnehmer aber schon mit der Vollendung des 60. Lebensjahres. endet. Die Antwort auf die dadurch aufgeworfene Rechtsfrage setzt eine Prüfung der konkreten tarifvertraglichen Bestimmung voraus, insbesondere auch der Gründe, die zu einer unterschiedlichen Regelung für Männer und Frauen geführt haben. Diese Prüfung und Abwägung ist Aufgabe der Gerichte; nur sie können eine verbindliche Entscheidung treffen. Zu Ihrer zweiten Frage ist auf die Tarifautonomie hinzuweisen. Die Verantwortung und das rechtliche Risiko, daß tarifvertragliche Regelungen mit dem Grundgesetz übereinstimmen, tragen die Tarifvertragspartner. In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, daß Gegenstand der zwischen der ARD und der Rundfunk-Fernseh-Film-Union geführten Verhandlungen über den Abschluß eines einheitlichen Manteltarifvertrages auch die Frage der Abschaffung der unterschiedlichen Altersgrenzen ist. Im Zusammenhang mit der Regelung der flexiblen Altersgrenze wird sicherlich auch die Frage erörtert werden, daß nicht durch einzel- oder kollektivvertraglich vereinbarte Altersgrenzen für den einzelnen Arbeitnehmer rentenrechtlich geschaffene Möglichkeiten wieder eingeschränkt werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/3546 Frage A 42) : Wie beurteilt die Bundesregierung die lt. Presseberichten vom italienischen Minister für Arbeit und Sozialwesen auf der Tagung der Sozialminister der EWG-Staaten geäußerte Kritik über die Diskriminierung" italienischer Gastarbeiter in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere wegen der obligatorischen ärztlichen Untersuchung vor der Einreise, der Nichtanerkennung von Berufsdiplomen, einzureichender Gewerkschaftsrechte und Lücken in der sozialen Sicherung? Die von Ihnen angesprochene Frage war Gegenstand der Ratstagung der Europäischen Gemeinschaften am 12. d. Ms. Bei dieser Gelegenheit hat Minister Arendt bereits die deutsche Auffassung dazu eingehend dargelegt. Dabei hat er insbesondere betont, daß italienische Arbeitnehmer entsprechend Sinn und Wortlaut der Freizügigkeitsbestimmungen der EWG bei ihrer Arbeitsaufnahme genauso behandelt werden wie deutsche Arbeitnehmer. Was speziell die von Ihnen erwähnten Punkte angeblicher Ungleichbehandlung betrifft, so ist dazu zu sagen: 1. Die ärztliche Untersuchung findet nicht vor, sondern nach der Einreise statt. Die Länder der Bundesrepublik bestehen im allgemeinen auf dieser Untersuchung und sind dazu auch nach den EWG-Bestimmungen berechtigt. Die Praxis ist in anderen Mitgliedstaaten ähnlich und auch von der EWG-Kommission anerkannt. 2. Die Berufsdiplome werden im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung der Diplome in der EWG anerkannt. Die entsprechenden Arbeiten, die insbesondere für die freien Berufe wichtig sind — ich erwähne nur die Ärzte —, gehen allerdings angesichts der außerordentlich komplizierten Fragen nur langsam voran. 3. Die deutschen Gewerkschaften werden gewiß den Vorwurf unzureichender Gewerkschaftsrechte für Italiener ebenfalls nicht unwidersprochen lassen. Der Umstand, daß bei den letzten Wahlen zu den Betriebsräten mehr ausländische Arbeitnehmer als bisher gewählt worden sind, zeigt im übrigen, daß die ausländischen Arbeitnehmer durchaus ihre Rechte zu wahren wissen. 4. Soweit es die Soziale Sicherung angeht, werden italienische Arbeitnehmer in Deutschland nicht diskriminiert. Denn sie sind den deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt. Zudem kommen ihnen auch ihre in Italien oder anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft erworbenen Rechte zugute. 5. Hinsichtlich der Wohnungssituation ausländischer Arbeitnehmer darf ich u. a. auf die Antwort auf die Kleine Anfrage vom 31. Januar 1972 (Bundestags-Drucks. VI/3085) sowie auf meine Ausführungen auf die mündliche Frage des Abgeordneten Heyen in der Fragestunde am 19. Januar 1972 (Bundestags-Drucks. VI/3016) hinweisen. Außerdem hoffen wir, daß der Entwurf eines Gesetzes über die Mindestanforderungen an Unterkünfte für Arbeitnehmer, der auch dem Bundestag bald vorliegen wird, in dieser Beziehung Verbesserungen bringen wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hugo Hammans


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das heute zur zweiten und dritten Lesung anstehende Gesetz über den Verkehr mit DDT ist als ein Schritt in Richtung auf den Schutz unserer Umwelt zu verstehen. Die technisch-naturwissenschaftliche Erkenntnisfülle der letzten Jahrzehnte hat der Menschheit die Lösung vieler Probleme gebracht. Jedoch stellten sich in der Folge Fragen, die nun zur Lösung anstehen, in anderen Zusammenhängen.
    So hat das DDT, das Dichlor-Diphenyl-Trichloraethan, seit seiner Einführung als Schädlingsbekämpfungsmittel und Pflanzenschutzmittel vor zirka 30 Jahren zur Urbarmachung von weiten Landstrichen und somit zur Überwindung von Ernährungsproblemen in der Welt beigesteuert. Es war das erste Mittel, das preiswert erworben werden konnte und das mit Erfolg die Anopheles-Mücken tötete, um die Malariaverbreitung so zu verhindern.
    Dennoch fand die Wissenschaft, daß das DDT eine ernste Gefahr für eine zu schützende Umwelt darstellt, da die Wirbeltier-Fauna — also auch der Mensch — durch die hohe Persistenz, d. h. durch die langsame Abbaufähigkeit des Mittels, gefährdet ist.
    Dieser Umstand führt dazu, daß DDT heute überall in der Welt vorkommt, und zwar in Luft, Wasser und Boden, in Pflanzen, Tieren und Menschen. Überall, wo es auftritt, gehört es zu seiner Eigenschaft, praktisch wasserunlöslich, aber in Fetten und Lipoiden leicht löslich zu sein. Gerade erst in der letzten Woche erschien in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" ein Artikel zu einer in den Vereinigten Staaten durchgeführten Felduntersuchung über die Wirkung von Pestiziden auf die WirbeltierFauna. Dabei stellt sich heraus, daß Pestizide, u. a. auch DDT, sich eindeutig schädlich auf die untersuchten Tiere auswirkte, daß aber zusätzlich einzelne Tiere, die in mit DDT behandelten Baumwollplantagen gelebt hatten, eine viel höhere Dosierung ertrugen, daß sich sogar zeigte, daß das Erbgut verändert war. Das Entstehen von pestizid-resistenten Fisch-, Wild- und womöglich sogar Haustierpopulationen bewirkt aber, daß diese nicht nur Pestizidspurenträger, sondern Pestizidreservoire sein können und somit für die Menschen eine große Gefahr bedeuten.
    Zwar konnten eindeutige Gesundheitsschäden, die beim Menschen auf die chlorierten Kohlenwasserstoffe zurückzuführen sind, noch nicht festgestellt werden; dennoch sind diese Schäden im Hinblick auf die gerade gewonnenen Erkenntnisse der Belastung und Schädigung der Umwelt und der Speicherung des Giftes auch im menschlichen Körper nicht auszuschließen.
    Eine solche Gefährdung des Menschen ist bei der Abwägung der Nützlichkeit des DDT für die Schädlingsbekämpfung einerseits und der potentiellen Gesundheitsschädigung des Menschen andererseits, nicht vertretbar. Einschließlich der Einschränkung des § 3 des Gesetzes zur beschränkten Weiterverwendung des Mittels überall dort, wo Ersatzpräparate nicht zur Verfügung stehen, war sich der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit in Übereinstimmung mit den mitberatenden Ausschüssen bei der Formulierung und Zielsetzung des DDT-Gesetzes einig. Allerdings sei in diesem Zusammenhang auch daran erinnert, daß weiter an dem Ziel gearbeitet werden muß, die Umwelt der Menschen in Ordnung zu halten, damit in diesem konkreten Fall die Kontamination des menschlichen Körpers auf diesem Wege letztlich ausgeschlossen wird.
    Ich möchte noch besonders auf den Antrag des Ausschusses unter 3. 2) hinweisen. Hier wird die Bundesregierung ersucht, die DDT-Höchstmengen möglichst niedrig festzusetzen und diese Werte künftig schrittweise mit dem Ziel einer weitgehenden Rückstandsfreiheit weiter abzubauen.
    Schließlich bitte ich um Zustimmung zum Änderungsantrag Umdruck 295 *). Es handelt sich um die Streichung der Worte „im Geltungsbereich des Gesetzes ansässigen". Die Europäischen Gemeinschaften haben um diese Streichung gebeten, die drei Fraktionen haben zugestimmt, und ich bitte nunmehr das Hohe Haus, diesen Vorschlägen zu folgen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Aussprache zur zweiten Beratung. — Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe die §§ 1, 2 und 3 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — So beschlossen.
Ich rufe § 4 auf. Hier liegt ein Änderungsantrag vor. Ich gehe davon aus, daß der § 4 mit der Annahme des Änderungsantrages in der Gesamtfassung entsprechend angenommen ist. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. — Gegenprobe! — Einstimmig beschlossen.
Ich rufe §§ 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, Einleitung und Überschrift auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte
*) Siehe Anlage 7



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
ich um das Handzeichen. — Gegenprobe!— Stimmenthaltungen? — So beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache in der
dritten Beratung.
Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Aussprache.
Wer dem Gesetz in der dritten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Wir haben jetzt noch über den Antrag des Ausschusses abzustimmen, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Eingaben für erledigt zu erklären und die Entschließungsanträge Ziffer 3. 1 bis 4 anzunehmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist einstimmig beschlossen.
Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Leicht, Bremm, Dr. Wagner (Trier), Dr. Gölter, Dr. Hauser (Sasbach), Josten, Richarts, Dr. Schulze-Vorberg, Susset, Pieroth, Dr. Jungmann und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes
— Drucksache VI/3130 —
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (12. Ausschuß)

— Drucksache VI/3553 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Schmidt

(Krefeld)


(Erste Beratung 174. Sitzung)

Ich frage zunächst den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. — Das Wort wird von dem Herrn Berichterstatter nicht begehrt. Das Wort wird auch im übrigen in der zweiten Beratung nicht begehrt.
Ich rufe Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift auf. Wer in der zweiten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltung? — Einstimmig beschlossen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
In der Aussprache wird das Wort nicht begehrt. Ich schließe die Aussprache.
Wer dem Gesetzentwurf in der dritten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist einstimmig beschlossen.
Kann ich davon ausgehen, daß das Haus die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Eingaben für erledigt erklärt? — Ich höre keinen Widerspruch, es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 17 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes über die Veranlagung von Brennereffen zum Brennrecht im Betriebsjahr 1972/73
— Drucksache VI/3298 —
Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (6. Ausschuß)

— Drucksache VI/3543 —
Berichterstatter: Abgeordneter Krammig (Erste Beratung 180. Sitzung)

Der Herr Berichterstatter verzichtet auf eine mündliche Ergänzung des Schriftlichen Berichts.
Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Aussprache.
Ich rufe Art. 1, 2, 3, 4, 5 sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. In der Aussprache wird das Wort nicht begehrt. Ich schließe die Aussprache.
Wer dem Gesetzentwurf in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist damit einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, ich rufe nunmehr eine Reihe von Punkten auf, die ohne Aussprache behandelt werden können. Ich beginne bei Punkt 25:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 3. Juni 1971 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen durch den Gerichtshof
— Drucksache VI/3234 —
Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (5. Ausschuß)

— Drucksache VI/3529 —Berichterstatter: Abgeordneter Alber
Abgeordneter Dr. Schmude (Erste Beratung 178. Sitzung)

Die Herren Berichterstatter verzichten auf eine Ergänzung des Schriftlichen Berichtes.
Ich rufe Art. 1, 2, 3, 4 sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer dem Gesetzentwurf in der zweiten Beratung und Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Danke schön! Gegenstimmen? — Stimmenthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, mir ist gesagt worden, daß auch Punkt 24 verabschiedet werden kann.

(Zustimmung.)




Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Dann rufe ich also auch noch Punkt 24 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten
Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes
— Drucksache VI/3421 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache VI/3544 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Riedl

(München)

b) Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß)

— Drucksache VI/3525 —Berichterstatter: Abgeordneter Pensky
Abgeordneter Brück (Köln)


(Erste Beratung 191. Sitzung)

Die Herren Berichterstatter haben auf eine mündliche Ergänzung des Schriftlichen Berichtes verzichtet.
Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht begehrt.
Ich rufe Art. 1, 2, 3, 3 a, 4, 5 sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer dem Gesetzentwurf in der zweiten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist einstimmig so beschlossen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der dritten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich danke Ihnen.. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Ich stelle einstimmige Beschlußfassung fest.
Meine Damen und Herren, kann ich davon ausgehen, daß Sie dem Antrag des Ausschusses zustimmen, die zum Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 26 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
— Drucksache VI/3426 —
Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (5. Ausschuß)

— Drucksache VI/3549 —
Berichterstatter: Abgeordneter Metzger
Abgeordneter Alber

(Erste Beratung 191. Sitzung)

Die Herren Berichterstatter verzichten auf eine mündliche Ergänzung.
Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht begehrt. Ich rufe die §§ 1 bis 41 sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen, der Einleitung und der Überschrift, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Wir treten ein in die
dritte Beratung.
Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die dritte Beratung.
Wer dem Gesetz in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich danke Ihnen. Gegenstimmen! — Stimmenthaltungen? — Auch dieser Entwurf ist unverändert einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 27 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 3. Juni 1971 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof
— Drucksache VI/3294 —
Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (5. Ausschuß)

— Drucksache VI/3548 -
Berichterstatter: Abgeordneter Metzger
Abgeordneter Alber

(Erste Beratung 185. Sitzung)

Ich danke den Herrn Berichterstattern. Das Wort zu einer Ergänzung des Schriftlichen Berichts wird nicht begehrt.
Ich eröffne die Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache und komme zur Schlußabstimmung: Art. 1, 2, 3, 4, 5, Einleitung und Überschrift. — Wer zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Ich stelle einstimmige Beschlußfassung des Hohen Hauses fest.
Ich rufe Punkt 28 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Lenz (Bergstraße), von Thadden, Vogel und der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen
— Drucksache VI/3441 —
Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (5. Ausschuß)




Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
— Drucksache VI/3501 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Beermann
Abgeordneter Dr. Hauser (Sasbach)


(Erste Beratung 187. Sitzung)


(Abg. Rösing: Ich bitte den Punkt zurückzustellen!)

— Sie bitten, diesen Punkt zurückzustellen. — Der Punkt wird zurückgestellt.
Ich stelle auch die Behandlung von Punkt 29 der Tagesordnung zurück.
Ich rufe Punkt 30 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 4. Mai 1949 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel und zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels sowie zu dem Protokoll vom 12. November 1947 zur Änderung der Übereinkunft zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des Übereinkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen
— Drucksache VI/2440 —
Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (5. Ausschuß)

— Drucksache VI/3560 —
Berichterstatter: Abgeordnete
Frau Schimschok
Abgeordneter Dr. Wittmann (München)


(Erste Beratung 134. Sitzung)

Die Frau Berichterstatterin und der Herr Berichterstatter, denen ich für ihren Schriftlichen Bericht danke, haben auf eine mündliche Ergänzung ihres Berichts verzichtet.
Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Aussprache.
Ich rufe Art. 1, 2, 3, 4, Einleitung und Überschrift und gleichzeitig die Schlußabstimmung auf. — Wer dem in der Fassung des Ausschußantrages auf Drucksache VI/3560 zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Ich stelle einstimmige Beschlußfassung fest.
Ich rufe nunmehr Punkt 31 der heutigen Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 7. Dezember 1953 zur Änderung des Übereinkommens vom 25. September 1926 über die Sklaverei
— Drucksache VI/2433 —
Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (5. Ausschuß)

— Drucksache VI/3500 — Berichterstatter: Abgeordeter
Dr. Wittmann (München)

Abgeordnete Frau Schimschok

(Erste Beratung 134. Sitzung)

Ich danke den Berichterstattern. Das Wort zur Ergänzung des Schriftlichen Berichts wird nicht gewünscht.
Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Aussprache und rufe auf zur Abstimmung: Art. 1, 2, 3, 4, Einleitung und Überschrift. — Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung und in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 32 auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. März 1960 zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen sowie zur Änderung des Binnenschiffahrtsgesetzes und des Flößereigesetzes
— Drucksache VI/2432 —
Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (5. Ausschuß)

— Drucksache VI/3510 —
Berichterstatter: Abgeordneter
Dr. Arndt (Hamburg)

Abgeordneter
Dr. Wittmann (München)


(Erste Beratung 134. Sitzung)

Ich danke den Herrn Berichterstattern. Das Wort zur Ergänzung des Schriftlichen Berichts wird nicht begehrt.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache in der zweiten Beratung. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kleinert.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Detlef Kleinert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Trotz der späten Stunde — vielleicht auch gerade deshalb — möchte ich die Frage aufwerfen, ob es zweckmäßig ist, daß wir hier „Regeln" über den Zusammenstoß von Binnenschiffen aufstellen.

    (Heiterkeit.)

    Es ist nicht einzusehen, warum man so etwas Schreckliches, was allenfalls zufällig passiert, von diesem Hause aus auch noch mit besonderen Regeln versehen sollte. Ich kann mir auch denken, daß die Verfasser das nicht so gemeint haben. Ich frage mich, ob es technisch möglich ist, hier vielleicht von einer „Regelung der Folgen von Zusammenstößen" zu sprechen. Ich fürchte fast, es ist in diesem Stadium des Verfahrens zu spät. Ich möchte aber doch darauf hingewiesen haben, daß wir hier eine besonders schöne Stilblüte zur Beratung und Abstim-



    Kleinert
    mung haben. Veilleicht sollten wir in Zukunft versuchen, derartige Dinge zu vermeiden.

    (Beifall.)