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    Deutscher Bundestag 194. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 Inhalt: Einreichung von Fragen während der Sommerpause 11309 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 11309 B Absetzung des Punktes 34 von der Tagesordnung 11309 B Amtliche Mitteilungen 11309 C Zur Tagesordnung Katzer (CDU/CSU) 11310 A Dr. Jaeger, Vizepräsident . 11310 D, 11311 B Schoettle (SPD) 11310 D Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 11311 C Dr. Mikat (CDU/CSU) 11311 D Schulte (Unna) (SPD) 11312 B Mertes (FDP) . . . . . . . . 11312 C Vogel (CDU/CSU) 11313 B Bericht gemäß § 60 Abs. 3 GO über den Stand der Beratungen des von den Abg. Katzer, Dr. Götz, Ruf und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen Dr. Schellenberg (SPD) 11313 D Ruf (CDU/CSU) 11316 C Dr. Nölling (CDU/CSU) 11319 B Katzer (CDU/CSU) 11321 D Härzschel (CDU/CSU) 11324 A Schmidt (Kempten) (FDP) 11325 A Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 11327 D Frau Kalinke (CDU/CSU) 11330 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 11332 B Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte) (Drucksache VI/3012) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3532), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/3508, zu VI/3508) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Krankenversicherung der Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/970) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/3508, zu VI/3508) — Zweite Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Krankenversicherung der Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/2937) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/3508, zu VI/3508) — Zweite Beratung — Geiger (SPD) 11333 B Arendt, Bundesminister 11333 D Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11334 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 Struve (CDU/CSU) 11335 C Frehsee (SPD) 11336 C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 11337 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksache VI/3463) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3583), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/3562) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/1933); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/3562) — Zweite Beratung — Berberich (CDU/CSU) 11338 D Horstmeier (CDU/CSU) . . . . 11339 B Schonhofen (SPD) 11340 A Gallus (FDP) . . . . . . . . 11341 A Arendt, Bundesminister . . . . 11342 A Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 11342 C Entwurf eines Vierten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Viertes Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksache VI/3483); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3584), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/3564) — Zweite und dritte Beratung — Glombig (SPD) 11343 B, 11345 B Burger (CDU/CSU) 11343 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 11347 A Fragestunde (Drucksachen VI/3546, VI/3578) Frage der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Situation im internationalen Flugverkehr — Sicherheit von Passagieren und Mannschaften Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .11349 A, C Frau Lauterbach (SPD) . . . . 11349 B, C Frage der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Ergebnisse der internationalen Zivilluftfahrtkonferenzen — Beitrag der Bundesregierung Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 11349 D Frage des Abg. Dr. Rinsche (CDU/CSU) : Konsultationen im Rahmen der deutschamerikanischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe Dr. Eppler, Bundesminister . . . . 11350 B Fragen des Abg. Löffler (SPD) : Höhe des durch die Wirtschaftskriminalität entstehenden Schadens — Verbesserung der Voraussetzungen für die Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 11350 C, D Fragen des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Gesetzgebungsinitiative der Bundesregierung zum Recht auf Verweigerung der Eidesleistung — Erfordernis des Eides für die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11351 B, C 11352 A, B Dr. Schmude (SPD) . . 11351 D, 11352 A, B Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Streichung bzw. Kürzung der Beihilfe für Zahnersatz auf Grund der 3. Bemessungsverordnung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 11352 C, 11353 A, B, C Varelmann (CDU/CSU) . . . . 11353 A, B Härzschel (CDU/CSU) . . . . . 11353 B, C Frage des Abg. Wawrzik (CDU/CSU) : Nachfolger eines aus einem Organ der Selbstverwaltung der Krankenversicherung ausgeschiedenen Mitglieds Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11353 D, 11354 A Wawrzik (CDU/CSU) 11353 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 III Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Tödliche Unfälle im häuslichen Bereich — Maßnahmen der Bundesregierung zur Erforschung der Ursachen und zur Verhütung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11354 A, 11355 A, B Härzschel (CDU/CSU) 11355 A Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Gewährung von Ausbildungsbeihilfen für Landwirte Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 11355 B, D Dr. Früh (CDU/CSU) 11355 D Horstmeier (CDU/CSU) . . . . 11356 A Fragen des Abg. Susset (CDU/CSU) : Schwierigkeiten bei der finanziellen Förderung umschulungswilliger Landwirte Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 11356 B, C Susset (CDU/CSU) . . . . . . 11356 C Frage des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Verschrottung von Lastkraftwagen der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11356 D, 11357 A, B Dr.-Ing. Oetting (SPD) 11357 A Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 11357 B Frage des Abg. Cantzler (CDU/CSU) : Dienstgradabzeichen der Sanitätsoffiziere der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11357 C, D, 11358 A Cantzler (CDU/CSU) 11357 D Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . 11358 A Dr. Hellige (CDU/CSU) 11358 A Fragen des Abg. Möhring (SPD) : Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft der Reservisten-, Soldaten- und Traditionsverbände in Bayern durch das Verteidigungskreiskommando 652 Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 11358 B, C Frage des Abg. Pawelczyk (SPD) : Verzicht auf die Unterkunftspauschale für Bordunterkünfte Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11358 D, 11359 A, B, C Pawelczyk (SPD) 11359 A, B Cramer (SPD) 11359 B Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) (SPD) : Veröffentlichung eines Aufsatzes von Helmut Schelsky über „Die Strategie der Systemüberwindung" in der „Information für die Truppe" Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . 11359 D, 11360 A, B, C, D Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 11360 A Walkhoff (SPD) 11360 B Anbuhl (SPD) . . . . . . . . 11360 C Dr. Fuchs (CDU/CSU) 11360 C Matthöfer (SPD) 11360 D Fragen des Abg. Müller (Berlin) (CDU/CSU) : Leistungen des Familienlastenausgleichs im Land Berlin Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 11361 A, C, D, 11362 A, B, C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 11361 C, D, 11362 A Frau Stommel (CDU/CSU) . . . . 11362 A von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 11362 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 11362 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag und dem Beschluß vom 22. Januar 1972 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands, des Königreichs Norwegen und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur Europäischen Atomgemeinschaft und zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksachen VI/3408, zu VI/3408, Nachtrag zu VI/3408) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache VI/3554) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung —Blumenfeld (CDU/CSU) 11362 D Scheel, Bundesminister 11363 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 11365 A Dr. Apel (SPD) 11366 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 11368 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksache VI/ 1840) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3586), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/3565, zu VI/3565) — Zweite und dritte Beratung — Ziegler (CDU/CSU) . . . . . . . 11370 A Biermann (SPD) . . . . 11370 D, 11375 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 11371 C Namentliche Abstimmung 11373 A, 11390 C Gierenstein (CDU/CSU) 11374 A Geldner (FDP) . . . . . . . . 11376 C Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Drucksache VI/2303) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/3505, zu VI/3505) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Böhme (CDU/CSU) 11377 C Folger (SPD) . . . . . . . . 11378 A Geldner (FDP) 11378 D Arendt, Bundesminister 11379 B Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte in außergewöhnlichen Härtefällen (Abg. Frau Jacobi [Marl] u. Gen.) (Drucksache VI/972); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3486), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/2262) — Zweite und dritte Beratung — Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 11380 B Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . . 11380 D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 11381 A Spitzmüller (FDP) 11381 D Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache VI/3447) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3582), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/3545) — Zweite und dritte Beratung — Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 11382 C, 11384 D, 11386 A Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 11383 C Hofmann (SPD) . . . . 11383 D, 11388 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . . 11384 B Krall (FDP) . . . . . . . . . . 11387 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 11389 C Entwurf eines Gesetzes zu den drei Verträgen von 1971 mit dem Königreich Dänemark, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Abgrenzung des Festlandsockels unter der Nordsee (Drucksache W3225); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache VI/3536) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11390 A Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen vom 29. April 1958 über die Hohe See (Drucksache VI/2726) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache VI/3557) - Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11390 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. November 1971 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den Luftverkehr (Drucksache VI/3559) — Erste Beratung — 11390 C Entwurf eines Tierschutzgesetzes (Drucksache VI/2559); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen VI/3556, zu VI/3556) — Zweite und dritte Beratung — Vit (SPD) . . . . . . . . . . 11390 D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 11392 B Löffler (SPD) . .. . . . . . . 11396 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 11397 A Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11397 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksache VI/3017) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache VI/3513) — Zweite und dritte Beratung — 11397 D Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit DDT (DDT-Gesetz) (Drucksache VI/2857) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/3527) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 11398 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Abg. Leicht, Bremm, Dr. Wagner [Trier], Dr. Gölter, Dr. Hauser [Sasbach], Josten, Richarts, Dr. SchulzeVorberg, Susset, Pieroth, Dr. Jungmann u. Gen.) (Drucksache VI/3130) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/3553) — Zweite und dritte Beratung — 11399 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 V Entwurf eines Gesetzes über die Veranlagung von Brennereien zum Brennrecht im Betriebsjahr 1972/73 (Drucksache V1/3298) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V1/3543) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 11399 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 3. Juni 1971 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen durch den Gerichtshof (Drucksache VI/3234); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V1/3529) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . . . . . . . 11399 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Bundesrat) (Drucksache V1/3421) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V1/3544), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V1/3525) — Zweite und dritte Beratung — . . . 11400 A Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache V1/3426) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3549) — Zweite und dritte Beratung — 11400 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 3. Juni 1971 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof (Drucksache 171/3294); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V1/3548) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11400 C Zurückstellung der Punkte 28 und 29 der Tagesordnung . . . . . . . . . . 11401 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 4. Mai 1949 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel und zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels sowie zu dem Protokoll vom 12. November 1947 zur Änderung der Übereinkunft zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des Übereinkommens zur Unterdrükkung des Handels mit volljährigen Frauen (Drucksache VI/2440); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3560) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11401 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 7. Dezember 1953 zur Änderung des Übereinkommens vom 25. September 1926 über die Sklaverei (Drucksache V1/2433) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V1/3500) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11401 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. März 1960 zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen sowie zur Änderung des Binnenschiffahrtsgesetzes und des Flößereigesetzes (Drucksache VI/2432); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3510) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — Kleinert (FDP) 11401 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 11402 A Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 11402 B Ubersicht 13 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 171/3522) 11402 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen VI/2337, VI/2588); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksachen VI/3535, zu VI/3535) — Zweite und dritte Beratung — 11402 C Entwurf eines Gesetzes über Bausparkassen (Drucksache VI/1900); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksachen VI/3567, zu V1/3567) — Zweite und dritte Beratung — 11402 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) (Abg. Schoettle, Dichgans, Kirst u. Gen.) (Drucksache V1/3509) — Erste Beratung — 11403 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Ver- VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 packung und Kennzeichnung von Zubereitungen gefährlicher Stoffe (Lösemittel) (Drucksachen VI/3040, VI/3523) . . . . 11403 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (Drucksachen VI/3039, VI/3524) 11403 C Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine fünfte Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer — Einführung der Mehrwertsteuer in der Italienischen Republik — (Drucksachen VI/3324, VI/3498) 11403 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates über die tiergesundheitlichen und hygienischen Bedingungen, denen rohe Vollmilch als Rohstoff für die Herstellung von wärmebehandelter Milch und Erzeugnissen aus solcher Milch entsprechen muß Verordnung (EWG) des Rates zur Regelung gesundheitlicher Fragen bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen von wärmebehandelter Milch (Drucksachen W1855, VI/3507) 11403 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates über die Beihilfen für den Schiffbau (Drucksachen VI/2962, VI/3534) . . . . . . . . . 11403 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates zur Bestimmung der Empfänger, der Bedingungen für die Gewährung und der Sätze der Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeiten gemäß Artikel 100 des Statuts (Drucksachen VI/3164, VI/3552) 11403 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in der Bundesrepublik Deutschland dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/3391, VI/3551) . . . . . . . 11404 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/3385, VI/3550) . . 11404 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Engelsberger (Drucksache VI/3530) 11404 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zum Erlaß eines Strafbefehls gegen den Abgeordneten Schmidt (Würgendorf) (Drucksache VI/3531) 11404 C Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1970 — Einzelplan 20 — (Drucksache VI/3497) 11404 D Nächste Sitzung 11404 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11405 A Anlage 2 Entschließungsantrag Umdruck 300 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte) (Drucksachen VI/3012, VI/3508) 11405 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 VII Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 302 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Viertes Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksachen VI/3483, VI/3564) . . . . . 11405 C Anlage 4 Änderungsantrag Umdruck 298 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksachen VI/ 1840, VI/3565) 11406 A Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 299 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen VI/3447, VI/3545) . . . . . . . . 11406 A Anlage 6 Änderungsantrag Umdruck 296 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Tierschutzgesetzes (Drucksachen VI/2559, VI/3556) 11406 B Anlage '7 Änderungsantrag Umdruck 295 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit DDT (DDT-Gesetz) (Drucksachen VI/2857, VI/3527) . . . . 11406 C Anlage 8 Änderungsantrag Umdruck 297 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen VI/2323, VI/2588, VI/3535, zu VI/3535) 11406 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Eilers (SPD) betr. Ungleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern in tarifvertraglichen Regelungen bezüglich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses . . . . 11406 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Kritik des italienischen Arbeitsministers bezüglich der „Diskriminierung" italienischer Gastarbeiter in der Bundesrepublik Deutschland 11407 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 11309 194. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Adams * 23. 6. Dr. Ahrens ** 21. 6. Dr. Artzinger * 23. 6. Behrendt * 23. 6. Borm * 21. 6. Bremer 23. 6. Dr. Dittrich * 23. 6. Fellermaier * 26. 6. Frau Herklotz 23. 6. Dr. Jungmann 24. 6. Klinker * 23. 6. Dr. Koch 21. 6. Kriedemann * 2. 7. Krockert 24. 6. Lemmrich ** 22. 6. Lenders 23. 6. Dr. Dr. h. c. Löhr * 23. 6. Lücker (München) * 2. 7. Müller (Aachen-Land) * 23. 6. Frau Dr. Orth * 22. 6. Dr. Reischl * 23. 6. Richarts * 23. 6. Richter ** 21. 6. Riedel (Frankfurt) * 23. 6. Dr. Rinderspacher ** 21. 6. Rosenthal 21. 6. Dr. Schmidt (Wuppertal) 23. 6. Dr. h. c. Schmücker ** 21. 6. Schneider (Königswinter) 24. 6. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 24. 6. Schwabe * 22. 6. Steiner 24. 6. Frau Dr. Walz ** 21. 6. Zebisch 23. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Umdruck 300 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte - KVLG) - Drucksachen VI/3012, VI/3508 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht sicherzustellen, daß bei der Verwendung von Versicherungsnummern in der Sozialversicherung die Privatsphäre der Versicherten und der mitversicherten Familienangehörigen nicht beeinträchtigt wird. Dabei ist bei personenbezogenen Informationen über gesundheitliche Verhältnisse von der Notwen- Anlagen zum Stenographischen Bericht digkeit eines erhöhten Datenschutzes auszugehen, damit eine mißbräuchliche Verwendung ausgeschlossen wird. Bonn, den 20. Juni 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 302 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Viertes Anpassungsgesetz-KOV - 4. AnpG-KOV -) - Drucksachen VI/3483, VI/3564 -. Der Bundestag wolle beschließen: Folgender Artikel 2 a wird eingefügt: ,Artikel 2 a Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung Das Gesetz über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung vom 12. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 169), geändert durch das Vierte Überleitungsgesetz vom 27. April 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 189), wird wie folgt geändert: Folgender neuer § 7 a wird eingefügt: „§ 7 a (1) Den Regierungen der Länder, in denen nur ein Versorgungsamt vorhanden ist, bleibt es überlassen, von der Errichtung von Landesversorgungsämtern als besonderen Verwaltungsbehörden abzusehen, wenn dadurch die Rechte des zu betreuenden Personenkreises und die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes nicht beeinträchtigt werden. (2) Macht eine Landesregierung von der Möglichkeit, ein Landesversorgungsamt nicht zu errichten, Gebrauch, regelt sie durch Rechtverordnung, welche Behörden die dem Landesversorgungsamt durch Bestimmungen des Bundes zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen haben; dabei kann sie auch die für die Kriegsopferversorgung zuständige oberste Landesbehörde mit diesen Aufgaben betrauen. (3) Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes spätestens bis zum 31. Januar 1976 über die Auswirkungen zu berichten, die sich aus der Nichterrichtung eines Landesversorgungsamts ergeben haben."' Bonn, den 21. Juni 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 298 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst — Drucksachen VI/1840, VI/3565 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 3 erhält § 1 folgende Fassung: „§ 1 Aufgaben des Zivildienstes Im Zivildienst erfüllen anerkannte Kriegsdienstverweigerer Aufgaben, die dem Allgemeinwohl dienen." 2. In Artikel I Nr. 5 wird in § 2 a Abs. 1 Satz 2 der letzte Halbsatz „dazu gehört auch die Frage, welche Aufgaben den Dienstpflichtigen außerhalb des sozialen Bereichs zugewiesen werden sollen" gestrichen. Bonn, den 20. Juni 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 5 Umdruck 299 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (25. ÄndG LAG) — Drucksachen VI/3447, VI/3545 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 wird folgende neue Nummer 3 angefügt: ,3. § 38 Abs. 4 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden hinter den Worten „gehabt hat" folgende Worte angefügt: „oder 5. unter Abschnitt I Abs. 1 oder 2 des Erlasses vom 19. Mai 1943 (Reichsgesetzblatt I S. 315) fällt oder Ehegatte oder Abkömmling oder Elternteil einer unter diesen Erlaß fallenden Person ist"; b) In Satz 2 werden die Worte „Nummer 1" durch die Worte „Nummern 1 oder 5" ersetzt.' Bonn, den 20. Juni 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 296 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hammans und Vit zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Tierschutzgesetzes —Drucksachen VI/2559, VI/3556 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 23 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1972 in Kraft." Bonn, den 19. Juni 1972 Dr. Hammans Vit Anlage 7 Umdruck 295 Xnderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit DDT (DDT-Gesetz) — Drucksachen VI/2857, 3527 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 4 Abs. 1 Nr. 2 werden nach den Worten „Firma des" die Worte „im Geltungsbereich des Gesetzes ansässigen" gestrichen. Bonn, den 15. Juni 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Begründung Die Kommission der EG sieht, wie erst jetzt bekannt wurde, in § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Entwurfs in den Worten „im Geltungsbereich des Gesetzes ansässigen" eine Diskriminierung von Herstellern aus anderen Mitgliedstaaten der EG und damit ein Handelshemmnis. Sie beruft sich dabei auf Artikel 2 Abs. 3 Buchstabe g der Richtlinie des Rates der EG vom 22. Dezember 1969 (Amtsbl. der EG L 13 vom 19. Januar 1970). Der Einwand der Kommission ist, auch nach Auffassung der Bundesregierung, begründet. Durch die vorgeschlagene Streichung wird der Einwand ausgeräumt. Anlage 8 Umdruck 297 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Frerichs und Scheu zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Drucksachen VI/2327, VI/2588, VI/3535, zu VI/3535 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 ist Nummer 4 wie folgt zu fassen: „4. § 148 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 werden die Worte „oder nach" nach „§ 33 e Satz 3" gestrichen, ein Beistrich gesetzt und nach „§ 33 i Abs. 1 Satz 2" die Worte „oder nach § 34 c Abs. 1 Satz 3" eingefügt. b) In Nummer 4 a wird nach den Worten „des § 34 b Abs. 8" ein Beistrich gesetzt und werden folgende Worte eingefügt: „des § 34 c Abs. 3". Bonn, den 19. Juni 1972 Dr. Frerichs Scheu Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 11407 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Eilers (SPD) (Drucksache V1/3546 Fragen A 39 und 40) : Hält die Bundesregierung eine tarifvertragliche Regelung, so wie sie beispielsweise für den Deutschlandfunk gilt, wonach das Arbeitsverhältnis der weiblichen Arbeitnehmer bei vollendetem 60. und das der männlichen Arbeitnehmer bei vollendetem 65. Lebensjahr endet, mit dem in der Verfassung verankerten Gleichberechtigungsprinzip für vereinbar? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, und zwar insbesondere unter dem Gesichtspunkt der von ihr verfolgten Politik, die Altersgrenze in der sozialen Rentenversicherung flexibler zu gestalten? Der verfassungsrechtliche Grundsatz, daß Männer und Frauen gleichberechtigt sind, bindet nicht nur den staatlichen Gesetzgeber. Er gilt nach ständiger Rechtsprechung auch für die Tarifvertragsparteien. Der Gleichberechtigungsgrundsatz gebietet indessen keine schematische Gleichbehandlung, sondern läßt unterschiedliche Rechtsgestaltungen zu, wenn und soweit sie sachlich gerechtfertigt sind. Von dieser Rechtslage ausgehend ist sich die Bundesregierung der verfassungsrechtlichen Zweifel bewußt, die Tarifverträge aufwerfen, nach denen allgemein das Arbeitsverhältnis der männlichen Arbeitnehmer mit der Vollendung des 65., das der weiblichen Arbeitnehmer aber schon mit der Vollendung des 60. Lebensjahres. endet. Die Antwort auf die dadurch aufgeworfene Rechtsfrage setzt eine Prüfung der konkreten tarifvertraglichen Bestimmung voraus, insbesondere auch der Gründe, die zu einer unterschiedlichen Regelung für Männer und Frauen geführt haben. Diese Prüfung und Abwägung ist Aufgabe der Gerichte; nur sie können eine verbindliche Entscheidung treffen. Zu Ihrer zweiten Frage ist auf die Tarifautonomie hinzuweisen. Die Verantwortung und das rechtliche Risiko, daß tarifvertragliche Regelungen mit dem Grundgesetz übereinstimmen, tragen die Tarifvertragspartner. In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, daß Gegenstand der zwischen der ARD und der Rundfunk-Fernseh-Film-Union geführten Verhandlungen über den Abschluß eines einheitlichen Manteltarifvertrages auch die Frage der Abschaffung der unterschiedlichen Altersgrenzen ist. Im Zusammenhang mit der Regelung der flexiblen Altersgrenze wird sicherlich auch die Frage erörtert werden, daß nicht durch einzel- oder kollektivvertraglich vereinbarte Altersgrenzen für den einzelnen Arbeitnehmer rentenrechtlich geschaffene Möglichkeiten wieder eingeschränkt werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/3546 Frage A 42) : Wie beurteilt die Bundesregierung die lt. Presseberichten vom italienischen Minister für Arbeit und Sozialwesen auf der Tagung der Sozialminister der EWG-Staaten geäußerte Kritik über die Diskriminierung" italienischer Gastarbeiter in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere wegen der obligatorischen ärztlichen Untersuchung vor der Einreise, der Nichtanerkennung von Berufsdiplomen, einzureichender Gewerkschaftsrechte und Lücken in der sozialen Sicherung? Die von Ihnen angesprochene Frage war Gegenstand der Ratstagung der Europäischen Gemeinschaften am 12. d. Ms. Bei dieser Gelegenheit hat Minister Arendt bereits die deutsche Auffassung dazu eingehend dargelegt. Dabei hat er insbesondere betont, daß italienische Arbeitnehmer entsprechend Sinn und Wortlaut der Freizügigkeitsbestimmungen der EWG bei ihrer Arbeitsaufnahme genauso behandelt werden wie deutsche Arbeitnehmer. Was speziell die von Ihnen erwähnten Punkte angeblicher Ungleichbehandlung betrifft, so ist dazu zu sagen: 1. Die ärztliche Untersuchung findet nicht vor, sondern nach der Einreise statt. Die Länder der Bundesrepublik bestehen im allgemeinen auf dieser Untersuchung und sind dazu auch nach den EWG-Bestimmungen berechtigt. Die Praxis ist in anderen Mitgliedstaaten ähnlich und auch von der EWG-Kommission anerkannt. 2. Die Berufsdiplome werden im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung der Diplome in der EWG anerkannt. Die entsprechenden Arbeiten, die insbesondere für die freien Berufe wichtig sind — ich erwähne nur die Ärzte —, gehen allerdings angesichts der außerordentlich komplizierten Fragen nur langsam voran. 3. Die deutschen Gewerkschaften werden gewiß den Vorwurf unzureichender Gewerkschaftsrechte für Italiener ebenfalls nicht unwidersprochen lassen. Der Umstand, daß bei den letzten Wahlen zu den Betriebsräten mehr ausländische Arbeitnehmer als bisher gewählt worden sind, zeigt im übrigen, daß die ausländischen Arbeitnehmer durchaus ihre Rechte zu wahren wissen. 4. Soweit es die Soziale Sicherung angeht, werden italienische Arbeitnehmer in Deutschland nicht diskriminiert. Denn sie sind den deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt. Zudem kommen ihnen auch ihre in Italien oder anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft erworbenen Rechte zugute. 5. Hinsichtlich der Wohnungssituation ausländischer Arbeitnehmer darf ich u. a. auf die Antwort auf die Kleine Anfrage vom 31. Januar 1972 (Bundestags-Drucks. VI/3085) sowie auf meine Ausführungen auf die mündliche Frage des Abgeordneten Heyen in der Fragestunde am 19. Januar 1972 (Bundestags-Drucks. VI/3016) hinweisen. Außerdem hoffen wir, daß der Entwurf eines Gesetzes über die Mindestanforderungen an Unterkünfte für Arbeitnehmer, der auch dem Bundestag bald vorliegen wird, in dieser Beziehung Verbesserungen bringen wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Lothar Löffler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der allgemeine Beifall im Haus stimmt mich eigentlich etwas nieder. Denn wahrscheinlich erwarten Sie von mir auch ein schönes Kolleg über Tierschutz. Das kann ich leider nicht halten, obwohl ich der Meinung bin, Herr Kollege Dr. Hammans, daß Ihre Ausführungen über die Empfindungsfähigkeit der Tiere durchaus ergänzungsbedürftig wären. Ich möchte aber Rücksicht nehmen auf die Empfindungen derer, die jetzt noch tapfer im Saal ausharren, und eine verkürzte Erklärung im Namen meiner Fraktion abgeben.
    Mit der bevorstehenden Verabschiedung eines modernen, den wissenschaftlichen Erkenntnissen angepaßten Tierschutzgesetzes vollbringt der jetzige Bundestag eine Leistung, die in früheren Legislaturperioden trotz mehrfacher Ansätze nicht gelungen ist. Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 versprochen, dem Schutz der Tiere mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Dieses Versprechen hat die Regierung durch die Vorlage eines Entwurfes zum Tierschutzgesetz erfüllt. Zwar handelt es sich bei diesem Gesetz nicht um ein großes, unsere Gesellschaft stark prägendes Reformvorhaben, aber niemand wird bestreiten können, daß die humane Qualität der Beziehungen innerhalb einer Gesellschaft auch daran abzulesen ist, welches Verhältnis die Menschen dieser Gesellschaft zum Tier gefunden haben.
    Manch einer mag sich angesichts der Not, die Menschen an vielen Stellen unserer Erde durch Krieg, Hunger, Vertreibung und Willkür noch erleiden müssen, fragen: ist es zu diesem Zeitpunkt unbedingt erforderlich, sich mit dem verbesserten Schutz der Tiere zu beschäftigen? Diesen durchaus verständlichen Erwägungen kann man nur entgegenhalten, daß Ethik unteilbar ist. Ethik gegenüber dem Menschen und Rohheit gegenüber dem Tier sind zwei Verhaltensweisen, die sich nicht vereinbaren lassen. Insofern ist das Streben nach einem verbesserten Schutz für die Tiere kein Ausweichen und erst recht keine Resignation vor den großen ungelösten Fragen einer sittlichen Ordnung, mit der sich Menschen untereinander und miteinander begegnen sollten, sondern eine notwendige Vervollständigung jener ethischen Grundsätze, die unser Handeln bestimmen. Mit Recht hat die Bundesregierung in ihrer Begründung zu dem Entwurf darauf hingewiesen, daß infolge der Entwicklung der Wirtschaftsformen, der Wissenschaft und. der Technik sich wirtschaftliche und wissenschaftliche sowie ethische Forderungen auf dem Gebiete des Tierschutzes häufig gegenüberstehen. Sinn und Ziel neuer gesetzlicher Regelungen muß es daher sein, diese unterschiedlichen Gesichtspunkte in Einklang zu bringen.
    Bei der Beratung ist der Entwurf der Bundesregierung in einigen Punkten — meine Vorredner haben bereits darauf hingewiesen — verändert worden. Diese Änderungen sollen Sinn und Ziel dieses Gesetzes noch stärker hervorheben. Ob das in jedem Falle, ob das bei jeder Änderung gelungen ist, soll jetzt hier nicht entschieden werden. Es kann jedoch festgestellt werden, daß die wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und ethischen Belange in diesem Gesetz in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht worden sind, das dem Gesichtspunkt eines neuzeitlichen Tierschutzes entspricht.
    Wir unterstützen als Fraktion die Bitte des Bundesrats an die Bundesregierung, die Bestrebungen zur Schaffung einer europäischen Tierschutzkonvention nachdrücklich zu fördern, um insbesondere der Gefahr von unvertretbaren Wettbewerbsverzerrungen im Bereich der Tiererzeugung zu begegnen. Wir begrüßen es, daß die Bundesregierung bemüht ist, die Arbeiten an einer solchen europäischen Tierschutzkonvention zu beschleunigen.
    Der vorliegende Gesetzentwurf geht von der Grundkonzeption eines ethisch ausgerichteten Tierschutzes aus. Wir alle wissen um die Problematik, die entsteht, wenn man ethische Normen durch Gesetze und Strafbestimmungen durchsetzen will. Gesetze können nicht den Charakter des einzelnen Menschen verändern, aber sie können, wie es hier geschieht, für bestimmte Gebiete den erlaubten Handlungsrahmen abstecken, über den es einen Konsens innerhalb der Gesellschaft gibt. Das bedeutet gleichzeitig aber auch, daß Erziehung, Aufklärung und Information auf dem Gebiete des Tierschutzes durch dieses Gesetz nicht ersetzt werden können, sondern weiterhin eine wichtige Aufgabe bleiben.
    Das vorliegende Tierschutzgesetz kann man nicht mit buchhalterischer Pedanterie anwenden und interpretieren. Vielmehr müssen Zielsetzung und Geist dieses Gesetzes die starren Normen, ohne die es auch in einem solchen Gesetz nicht geht, in der Praxis beleben. Wir werden es zwar nicht verhindern können, daß durch spitzfindige Interpretationen auch in dieses Gesetz etwas hineingelegt wird, was nach der einen wie nach der anderen Seite als Überspitzung angesehen werden muß, wir hoffen jedoch, daß solche Überspitzungen im Interesse eines sinnvoll verstandenen und gehandhabten Tierschutzes eine Seltenheit bleiben.
    Die Fraktion der SPD stimmt diesem Gesetzentwurf zu.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Peters (Poppenbüll)





  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Peters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die Fraktion der Freien Demokratischen Partei gebe ich folgende Erklärung ab.
    Öffentlichkeit und Parlament fordern seit langem ein neuzeitliches, bundeseinheitliches Tierschutzgesetz, das dem Recht des Tieres auf Schutz auch im Rahmen moderner Produktions-, Haltungs-, Versuchs-, Handels- sowie Beförderungsgegebenheiten angemessen Rechnung trägt. Wir Freien Demokraten gehen mit dieser Forderung konform und haben uns nach Kräften bemüht, die gesetzliche Grundlage für einen modernen Tierschutz mit schaffen zu helfen. Mein besonderer Dank gilt Bundesminister Ertl, der in seinem Haus den Regierungsentwurf erstellen ließ.
    Die Bundesregierung hat unverzüglich den gesetzgebenden Körperschaften den Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes zugeleitet, nachdem am 18. März 1971 die Änderung des Grundgesetzes erfolgte, mit der ihr die bisher fehlende Gesetzgebungskompetenz für das Sachgebiet Tierschutz übertragen wurde.
    Die Grundkonzeption des Regierungsentwurfs hat die volle Zustimmung in den Ausschüssen gefunden. Bei den Ausschußberatungen konnten noch Verbesserungen eingeführt werden, die wir grundsätzlich begrüßen, so z. B. das Verbot des Versendens von Tieren durch Nachnahme, das Verbot des Verkaufs von Tieren an Kinder bis zum 14. Lebensjahr und die Ausdehnung der Pflicht zur Beaufsichtigung durch die zuständige Behörde auf Einrichtungen mit Versuchstieren, den gewerblichen Tierhandel und andere Bereiche.
    Besondere Bedeutung messe ich auch dem Entschließungsantrag zu, in dem die bereits früher vom Deutschen Bundestag sowie vom Bundesrat ausgesprochene nachdrückliche Unterstützung der Bestrebungen des Europarates zur Schaffung einer europäischen Tierschutzorganisation erneut bekräftigt wird. Diesen Bemühungen des Europarats um eine Vereinheitlichung und Fortenwicklung des rechtlichen Schutzes der Tiere im internationalen Rahmen ist insbesondere aus Gründen der unerläßlich zu beachtenden Wettbewerbsgleichheit im Hinblick auf Regelungen für den Schutz der Tiere in sogenannten Intensivhaltungen ein baldiger Erfolg zu wünschen.
    Die Fraktion der Freien Demokraten stimmt dem Gesetzentwurf zu.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und Abgeordneten der CDU/CSU.)