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    Deutscher Bundestag 194. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 Inhalt: Einreichung von Fragen während der Sommerpause 11309 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 11309 B Absetzung des Punktes 34 von der Tagesordnung 11309 B Amtliche Mitteilungen 11309 C Zur Tagesordnung Katzer (CDU/CSU) 11310 A Dr. Jaeger, Vizepräsident . 11310 D, 11311 B Schoettle (SPD) 11310 D Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 11311 C Dr. Mikat (CDU/CSU) 11311 D Schulte (Unna) (SPD) 11312 B Mertes (FDP) . . . . . . . . 11312 C Vogel (CDU/CSU) 11313 B Bericht gemäß § 60 Abs. 3 GO über den Stand der Beratungen des von den Abg. Katzer, Dr. Götz, Ruf und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen Dr. Schellenberg (SPD) 11313 D Ruf (CDU/CSU) 11316 C Dr. Nölling (CDU/CSU) 11319 B Katzer (CDU/CSU) 11321 D Härzschel (CDU/CSU) 11324 A Schmidt (Kempten) (FDP) 11325 A Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 11327 D Frau Kalinke (CDU/CSU) 11330 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 11332 B Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte) (Drucksache VI/3012) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3532), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/3508, zu VI/3508) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Krankenversicherung der Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/970) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/3508, zu VI/3508) — Zweite Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Krankenversicherung der Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/2937) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/3508, zu VI/3508) — Zweite Beratung — Geiger (SPD) 11333 B Arendt, Bundesminister 11333 D Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11334 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 Struve (CDU/CSU) 11335 C Frehsee (SPD) 11336 C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 11337 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksache VI/3463) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3583), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/3562) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/1933); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/3562) — Zweite Beratung — Berberich (CDU/CSU) 11338 D Horstmeier (CDU/CSU) . . . . 11339 B Schonhofen (SPD) 11340 A Gallus (FDP) . . . . . . . . 11341 A Arendt, Bundesminister . . . . 11342 A Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 11342 C Entwurf eines Vierten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Viertes Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksache VI/3483); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3584), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/3564) — Zweite und dritte Beratung — Glombig (SPD) 11343 B, 11345 B Burger (CDU/CSU) 11343 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 11347 A Fragestunde (Drucksachen VI/3546, VI/3578) Frage der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Situation im internationalen Flugverkehr — Sicherheit von Passagieren und Mannschaften Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .11349 A, C Frau Lauterbach (SPD) . . . . 11349 B, C Frage der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Ergebnisse der internationalen Zivilluftfahrtkonferenzen — Beitrag der Bundesregierung Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 11349 D Frage des Abg. Dr. Rinsche (CDU/CSU) : Konsultationen im Rahmen der deutschamerikanischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe Dr. Eppler, Bundesminister . . . . 11350 B Fragen des Abg. Löffler (SPD) : Höhe des durch die Wirtschaftskriminalität entstehenden Schadens — Verbesserung der Voraussetzungen für die Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 11350 C, D Fragen des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Gesetzgebungsinitiative der Bundesregierung zum Recht auf Verweigerung der Eidesleistung — Erfordernis des Eides für die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11351 B, C 11352 A, B Dr. Schmude (SPD) . . 11351 D, 11352 A, B Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Streichung bzw. Kürzung der Beihilfe für Zahnersatz auf Grund der 3. Bemessungsverordnung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 11352 C, 11353 A, B, C Varelmann (CDU/CSU) . . . . 11353 A, B Härzschel (CDU/CSU) . . . . . 11353 B, C Frage des Abg. Wawrzik (CDU/CSU) : Nachfolger eines aus einem Organ der Selbstverwaltung der Krankenversicherung ausgeschiedenen Mitglieds Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11353 D, 11354 A Wawrzik (CDU/CSU) 11353 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 III Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Tödliche Unfälle im häuslichen Bereich — Maßnahmen der Bundesregierung zur Erforschung der Ursachen und zur Verhütung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11354 A, 11355 A, B Härzschel (CDU/CSU) 11355 A Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Gewährung von Ausbildungsbeihilfen für Landwirte Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 11355 B, D Dr. Früh (CDU/CSU) 11355 D Horstmeier (CDU/CSU) . . . . 11356 A Fragen des Abg. Susset (CDU/CSU) : Schwierigkeiten bei der finanziellen Förderung umschulungswilliger Landwirte Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 11356 B, C Susset (CDU/CSU) . . . . . . 11356 C Frage des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Verschrottung von Lastkraftwagen der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11356 D, 11357 A, B Dr.-Ing. Oetting (SPD) 11357 A Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 11357 B Frage des Abg. Cantzler (CDU/CSU) : Dienstgradabzeichen der Sanitätsoffiziere der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11357 C, D, 11358 A Cantzler (CDU/CSU) 11357 D Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . 11358 A Dr. Hellige (CDU/CSU) 11358 A Fragen des Abg. Möhring (SPD) : Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft der Reservisten-, Soldaten- und Traditionsverbände in Bayern durch das Verteidigungskreiskommando 652 Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 11358 B, C Frage des Abg. Pawelczyk (SPD) : Verzicht auf die Unterkunftspauschale für Bordunterkünfte Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11358 D, 11359 A, B, C Pawelczyk (SPD) 11359 A, B Cramer (SPD) 11359 B Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) (SPD) : Veröffentlichung eines Aufsatzes von Helmut Schelsky über „Die Strategie der Systemüberwindung" in der „Information für die Truppe" Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . 11359 D, 11360 A, B, C, D Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 11360 A Walkhoff (SPD) 11360 B Anbuhl (SPD) . . . . . . . . 11360 C Dr. Fuchs (CDU/CSU) 11360 C Matthöfer (SPD) 11360 D Fragen des Abg. Müller (Berlin) (CDU/CSU) : Leistungen des Familienlastenausgleichs im Land Berlin Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 11361 A, C, D, 11362 A, B, C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 11361 C, D, 11362 A Frau Stommel (CDU/CSU) . . . . 11362 A von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 11362 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 11362 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag und dem Beschluß vom 22. Januar 1972 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands, des Königreichs Norwegen und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur Europäischen Atomgemeinschaft und zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksachen VI/3408, zu VI/3408, Nachtrag zu VI/3408) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache VI/3554) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung —Blumenfeld (CDU/CSU) 11362 D Scheel, Bundesminister 11363 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 11365 A Dr. Apel (SPD) 11366 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 11368 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksache VI/ 1840) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3586), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/3565, zu VI/3565) — Zweite und dritte Beratung — Ziegler (CDU/CSU) . . . . . . . 11370 A Biermann (SPD) . . . . 11370 D, 11375 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 11371 C Namentliche Abstimmung 11373 A, 11390 C Gierenstein (CDU/CSU) 11374 A Geldner (FDP) . . . . . . . . 11376 C Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Drucksache VI/2303) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/3505, zu VI/3505) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Böhme (CDU/CSU) 11377 C Folger (SPD) . . . . . . . . 11378 A Geldner (FDP) 11378 D Arendt, Bundesminister 11379 B Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte in außergewöhnlichen Härtefällen (Abg. Frau Jacobi [Marl] u. Gen.) (Drucksache VI/972); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3486), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/2262) — Zweite und dritte Beratung — Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 11380 B Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . . 11380 D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 11381 A Spitzmüller (FDP) 11381 D Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache VI/3447) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3582), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/3545) — Zweite und dritte Beratung — Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 11382 C, 11384 D, 11386 A Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 11383 C Hofmann (SPD) . . . . 11383 D, 11388 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . . 11384 B Krall (FDP) . . . . . . . . . . 11387 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 11389 C Entwurf eines Gesetzes zu den drei Verträgen von 1971 mit dem Königreich Dänemark, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Abgrenzung des Festlandsockels unter der Nordsee (Drucksache W3225); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache VI/3536) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11390 A Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen vom 29. April 1958 über die Hohe See (Drucksache VI/2726) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache VI/3557) - Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11390 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. November 1971 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den Luftverkehr (Drucksache VI/3559) — Erste Beratung — 11390 C Entwurf eines Tierschutzgesetzes (Drucksache VI/2559); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen VI/3556, zu VI/3556) — Zweite und dritte Beratung — Vit (SPD) . . . . . . . . . . 11390 D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 11392 B Löffler (SPD) . .. . . . . . . 11396 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 11397 A Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11397 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksache VI/3017) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache VI/3513) — Zweite und dritte Beratung — 11397 D Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit DDT (DDT-Gesetz) (Drucksache VI/2857) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/3527) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 11398 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Abg. Leicht, Bremm, Dr. Wagner [Trier], Dr. Gölter, Dr. Hauser [Sasbach], Josten, Richarts, Dr. SchulzeVorberg, Susset, Pieroth, Dr. Jungmann u. Gen.) (Drucksache VI/3130) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/3553) — Zweite und dritte Beratung — 11399 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 V Entwurf eines Gesetzes über die Veranlagung von Brennereien zum Brennrecht im Betriebsjahr 1972/73 (Drucksache V1/3298) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V1/3543) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 11399 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 3. Juni 1971 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen durch den Gerichtshof (Drucksache VI/3234); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V1/3529) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . . . . . . . 11399 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Bundesrat) (Drucksache V1/3421) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V1/3544), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V1/3525) — Zweite und dritte Beratung — . . . 11400 A Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache V1/3426) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3549) — Zweite und dritte Beratung — 11400 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 3. Juni 1971 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof (Drucksache 171/3294); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V1/3548) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11400 C Zurückstellung der Punkte 28 und 29 der Tagesordnung . . . . . . . . . . 11401 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 4. Mai 1949 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel und zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels sowie zu dem Protokoll vom 12. November 1947 zur Änderung der Übereinkunft zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des Übereinkommens zur Unterdrükkung des Handels mit volljährigen Frauen (Drucksache VI/2440); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3560) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11401 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 7. Dezember 1953 zur Änderung des Übereinkommens vom 25. September 1926 über die Sklaverei (Drucksache V1/2433) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V1/3500) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11401 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. März 1960 zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen sowie zur Änderung des Binnenschiffahrtsgesetzes und des Flößereigesetzes (Drucksache VI/2432); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3510) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — Kleinert (FDP) 11401 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 11402 A Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 11402 B Ubersicht 13 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 171/3522) 11402 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen VI/2337, VI/2588); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksachen VI/3535, zu VI/3535) — Zweite und dritte Beratung — 11402 C Entwurf eines Gesetzes über Bausparkassen (Drucksache VI/1900); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksachen VI/3567, zu V1/3567) — Zweite und dritte Beratung — 11402 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) (Abg. Schoettle, Dichgans, Kirst u. Gen.) (Drucksache V1/3509) — Erste Beratung — 11403 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Ver- VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 packung und Kennzeichnung von Zubereitungen gefährlicher Stoffe (Lösemittel) (Drucksachen VI/3040, VI/3523) . . . . 11403 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (Drucksachen VI/3039, VI/3524) 11403 C Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine fünfte Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer — Einführung der Mehrwertsteuer in der Italienischen Republik — (Drucksachen VI/3324, VI/3498) 11403 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates über die tiergesundheitlichen und hygienischen Bedingungen, denen rohe Vollmilch als Rohstoff für die Herstellung von wärmebehandelter Milch und Erzeugnissen aus solcher Milch entsprechen muß Verordnung (EWG) des Rates zur Regelung gesundheitlicher Fragen bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen von wärmebehandelter Milch (Drucksachen W1855, VI/3507) 11403 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates über die Beihilfen für den Schiffbau (Drucksachen VI/2962, VI/3534) . . . . . . . . . 11403 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates zur Bestimmung der Empfänger, der Bedingungen für die Gewährung und der Sätze der Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeiten gemäß Artikel 100 des Statuts (Drucksachen VI/3164, VI/3552) 11403 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in der Bundesrepublik Deutschland dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/3391, VI/3551) . . . . . . . 11404 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/3385, VI/3550) . . 11404 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Engelsberger (Drucksache VI/3530) 11404 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zum Erlaß eines Strafbefehls gegen den Abgeordneten Schmidt (Würgendorf) (Drucksache VI/3531) 11404 C Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1970 — Einzelplan 20 — (Drucksache VI/3497) 11404 D Nächste Sitzung 11404 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11405 A Anlage 2 Entschließungsantrag Umdruck 300 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte) (Drucksachen VI/3012, VI/3508) 11405 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 VII Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 302 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Viertes Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksachen VI/3483, VI/3564) . . . . . 11405 C Anlage 4 Änderungsantrag Umdruck 298 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksachen VI/ 1840, VI/3565) 11406 A Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 299 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen VI/3447, VI/3545) . . . . . . . . 11406 A Anlage 6 Änderungsantrag Umdruck 296 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Tierschutzgesetzes (Drucksachen VI/2559, VI/3556) 11406 B Anlage '7 Änderungsantrag Umdruck 295 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit DDT (DDT-Gesetz) (Drucksachen VI/2857, VI/3527) . . . . 11406 C Anlage 8 Änderungsantrag Umdruck 297 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen VI/2323, VI/2588, VI/3535, zu VI/3535) 11406 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Eilers (SPD) betr. Ungleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern in tarifvertraglichen Regelungen bezüglich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses . . . . 11406 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Kritik des italienischen Arbeitsministers bezüglich der „Diskriminierung" italienischer Gastarbeiter in der Bundesrepublik Deutschland 11407 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 11309 194. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Adams * 23. 6. Dr. Ahrens ** 21. 6. Dr. Artzinger * 23. 6. Behrendt * 23. 6. Borm * 21. 6. Bremer 23. 6. Dr. Dittrich * 23. 6. Fellermaier * 26. 6. Frau Herklotz 23. 6. Dr. Jungmann 24. 6. Klinker * 23. 6. Dr. Koch 21. 6. Kriedemann * 2. 7. Krockert 24. 6. Lemmrich ** 22. 6. Lenders 23. 6. Dr. Dr. h. c. Löhr * 23. 6. Lücker (München) * 2. 7. Müller (Aachen-Land) * 23. 6. Frau Dr. Orth * 22. 6. Dr. Reischl * 23. 6. Richarts * 23. 6. Richter ** 21. 6. Riedel (Frankfurt) * 23. 6. Dr. Rinderspacher ** 21. 6. Rosenthal 21. 6. Dr. Schmidt (Wuppertal) 23. 6. Dr. h. c. Schmücker ** 21. 6. Schneider (Königswinter) 24. 6. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 24. 6. Schwabe * 22. 6. Steiner 24. 6. Frau Dr. Walz ** 21. 6. Zebisch 23. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Umdruck 300 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte - KVLG) - Drucksachen VI/3012, VI/3508 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht sicherzustellen, daß bei der Verwendung von Versicherungsnummern in der Sozialversicherung die Privatsphäre der Versicherten und der mitversicherten Familienangehörigen nicht beeinträchtigt wird. Dabei ist bei personenbezogenen Informationen über gesundheitliche Verhältnisse von der Notwen- Anlagen zum Stenographischen Bericht digkeit eines erhöhten Datenschutzes auszugehen, damit eine mißbräuchliche Verwendung ausgeschlossen wird. Bonn, den 20. Juni 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 302 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Viertes Anpassungsgesetz-KOV - 4. AnpG-KOV -) - Drucksachen VI/3483, VI/3564 -. Der Bundestag wolle beschließen: Folgender Artikel 2 a wird eingefügt: ,Artikel 2 a Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung Das Gesetz über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung vom 12. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 169), geändert durch das Vierte Überleitungsgesetz vom 27. April 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 189), wird wie folgt geändert: Folgender neuer § 7 a wird eingefügt: „§ 7 a (1) Den Regierungen der Länder, in denen nur ein Versorgungsamt vorhanden ist, bleibt es überlassen, von der Errichtung von Landesversorgungsämtern als besonderen Verwaltungsbehörden abzusehen, wenn dadurch die Rechte des zu betreuenden Personenkreises und die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes nicht beeinträchtigt werden. (2) Macht eine Landesregierung von der Möglichkeit, ein Landesversorgungsamt nicht zu errichten, Gebrauch, regelt sie durch Rechtverordnung, welche Behörden die dem Landesversorgungsamt durch Bestimmungen des Bundes zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen haben; dabei kann sie auch die für die Kriegsopferversorgung zuständige oberste Landesbehörde mit diesen Aufgaben betrauen. (3) Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes spätestens bis zum 31. Januar 1976 über die Auswirkungen zu berichten, die sich aus der Nichterrichtung eines Landesversorgungsamts ergeben haben."' Bonn, den 21. Juni 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 298 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst — Drucksachen VI/1840, VI/3565 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 3 erhält § 1 folgende Fassung: „§ 1 Aufgaben des Zivildienstes Im Zivildienst erfüllen anerkannte Kriegsdienstverweigerer Aufgaben, die dem Allgemeinwohl dienen." 2. In Artikel I Nr. 5 wird in § 2 a Abs. 1 Satz 2 der letzte Halbsatz „dazu gehört auch die Frage, welche Aufgaben den Dienstpflichtigen außerhalb des sozialen Bereichs zugewiesen werden sollen" gestrichen. Bonn, den 20. Juni 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 5 Umdruck 299 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (25. ÄndG LAG) — Drucksachen VI/3447, VI/3545 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 wird folgende neue Nummer 3 angefügt: ,3. § 38 Abs. 4 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden hinter den Worten „gehabt hat" folgende Worte angefügt: „oder 5. unter Abschnitt I Abs. 1 oder 2 des Erlasses vom 19. Mai 1943 (Reichsgesetzblatt I S. 315) fällt oder Ehegatte oder Abkömmling oder Elternteil einer unter diesen Erlaß fallenden Person ist"; b) In Satz 2 werden die Worte „Nummer 1" durch die Worte „Nummern 1 oder 5" ersetzt.' Bonn, den 20. Juni 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 296 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hammans und Vit zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Tierschutzgesetzes —Drucksachen VI/2559, VI/3556 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 23 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1972 in Kraft." Bonn, den 19. Juni 1972 Dr. Hammans Vit Anlage 7 Umdruck 295 Xnderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit DDT (DDT-Gesetz) — Drucksachen VI/2857, 3527 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 4 Abs. 1 Nr. 2 werden nach den Worten „Firma des" die Worte „im Geltungsbereich des Gesetzes ansässigen" gestrichen. Bonn, den 15. Juni 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Begründung Die Kommission der EG sieht, wie erst jetzt bekannt wurde, in § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Entwurfs in den Worten „im Geltungsbereich des Gesetzes ansässigen" eine Diskriminierung von Herstellern aus anderen Mitgliedstaaten der EG und damit ein Handelshemmnis. Sie beruft sich dabei auf Artikel 2 Abs. 3 Buchstabe g der Richtlinie des Rates der EG vom 22. Dezember 1969 (Amtsbl. der EG L 13 vom 19. Januar 1970). Der Einwand der Kommission ist, auch nach Auffassung der Bundesregierung, begründet. Durch die vorgeschlagene Streichung wird der Einwand ausgeräumt. Anlage 8 Umdruck 297 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Frerichs und Scheu zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Drucksachen VI/2327, VI/2588, VI/3535, zu VI/3535 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 ist Nummer 4 wie folgt zu fassen: „4. § 148 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 werden die Worte „oder nach" nach „§ 33 e Satz 3" gestrichen, ein Beistrich gesetzt und nach „§ 33 i Abs. 1 Satz 2" die Worte „oder nach § 34 c Abs. 1 Satz 3" eingefügt. b) In Nummer 4 a wird nach den Worten „des § 34 b Abs. 8" ein Beistrich gesetzt und werden folgende Worte eingefügt: „des § 34 c Abs. 3". Bonn, den 19. Juni 1972 Dr. Frerichs Scheu Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 11407 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Eilers (SPD) (Drucksache V1/3546 Fragen A 39 und 40) : Hält die Bundesregierung eine tarifvertragliche Regelung, so wie sie beispielsweise für den Deutschlandfunk gilt, wonach das Arbeitsverhältnis der weiblichen Arbeitnehmer bei vollendetem 60. und das der männlichen Arbeitnehmer bei vollendetem 65. Lebensjahr endet, mit dem in der Verfassung verankerten Gleichberechtigungsprinzip für vereinbar? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, und zwar insbesondere unter dem Gesichtspunkt der von ihr verfolgten Politik, die Altersgrenze in der sozialen Rentenversicherung flexibler zu gestalten? Der verfassungsrechtliche Grundsatz, daß Männer und Frauen gleichberechtigt sind, bindet nicht nur den staatlichen Gesetzgeber. Er gilt nach ständiger Rechtsprechung auch für die Tarifvertragsparteien. Der Gleichberechtigungsgrundsatz gebietet indessen keine schematische Gleichbehandlung, sondern läßt unterschiedliche Rechtsgestaltungen zu, wenn und soweit sie sachlich gerechtfertigt sind. Von dieser Rechtslage ausgehend ist sich die Bundesregierung der verfassungsrechtlichen Zweifel bewußt, die Tarifverträge aufwerfen, nach denen allgemein das Arbeitsverhältnis der männlichen Arbeitnehmer mit der Vollendung des 65., das der weiblichen Arbeitnehmer aber schon mit der Vollendung des 60. Lebensjahres. endet. Die Antwort auf die dadurch aufgeworfene Rechtsfrage setzt eine Prüfung der konkreten tarifvertraglichen Bestimmung voraus, insbesondere auch der Gründe, die zu einer unterschiedlichen Regelung für Männer und Frauen geführt haben. Diese Prüfung und Abwägung ist Aufgabe der Gerichte; nur sie können eine verbindliche Entscheidung treffen. Zu Ihrer zweiten Frage ist auf die Tarifautonomie hinzuweisen. Die Verantwortung und das rechtliche Risiko, daß tarifvertragliche Regelungen mit dem Grundgesetz übereinstimmen, tragen die Tarifvertragspartner. In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, daß Gegenstand der zwischen der ARD und der Rundfunk-Fernseh-Film-Union geführten Verhandlungen über den Abschluß eines einheitlichen Manteltarifvertrages auch die Frage der Abschaffung der unterschiedlichen Altersgrenzen ist. Im Zusammenhang mit der Regelung der flexiblen Altersgrenze wird sicherlich auch die Frage erörtert werden, daß nicht durch einzel- oder kollektivvertraglich vereinbarte Altersgrenzen für den einzelnen Arbeitnehmer rentenrechtlich geschaffene Möglichkeiten wieder eingeschränkt werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/3546 Frage A 42) : Wie beurteilt die Bundesregierung die lt. Presseberichten vom italienischen Minister für Arbeit und Sozialwesen auf der Tagung der Sozialminister der EWG-Staaten geäußerte Kritik über die Diskriminierung" italienischer Gastarbeiter in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere wegen der obligatorischen ärztlichen Untersuchung vor der Einreise, der Nichtanerkennung von Berufsdiplomen, einzureichender Gewerkschaftsrechte und Lücken in der sozialen Sicherung? Die von Ihnen angesprochene Frage war Gegenstand der Ratstagung der Europäischen Gemeinschaften am 12. d. Ms. Bei dieser Gelegenheit hat Minister Arendt bereits die deutsche Auffassung dazu eingehend dargelegt. Dabei hat er insbesondere betont, daß italienische Arbeitnehmer entsprechend Sinn und Wortlaut der Freizügigkeitsbestimmungen der EWG bei ihrer Arbeitsaufnahme genauso behandelt werden wie deutsche Arbeitnehmer. Was speziell die von Ihnen erwähnten Punkte angeblicher Ungleichbehandlung betrifft, so ist dazu zu sagen: 1. Die ärztliche Untersuchung findet nicht vor, sondern nach der Einreise statt. Die Länder der Bundesrepublik bestehen im allgemeinen auf dieser Untersuchung und sind dazu auch nach den EWG-Bestimmungen berechtigt. Die Praxis ist in anderen Mitgliedstaaten ähnlich und auch von der EWG-Kommission anerkannt. 2. Die Berufsdiplome werden im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung der Diplome in der EWG anerkannt. Die entsprechenden Arbeiten, die insbesondere für die freien Berufe wichtig sind — ich erwähne nur die Ärzte —, gehen allerdings angesichts der außerordentlich komplizierten Fragen nur langsam voran. 3. Die deutschen Gewerkschaften werden gewiß den Vorwurf unzureichender Gewerkschaftsrechte für Italiener ebenfalls nicht unwidersprochen lassen. Der Umstand, daß bei den letzten Wahlen zu den Betriebsräten mehr ausländische Arbeitnehmer als bisher gewählt worden sind, zeigt im übrigen, daß die ausländischen Arbeitnehmer durchaus ihre Rechte zu wahren wissen. 4. Soweit es die Soziale Sicherung angeht, werden italienische Arbeitnehmer in Deutschland nicht diskriminiert. Denn sie sind den deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt. Zudem kommen ihnen auch ihre in Italien oder anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft erworbenen Rechte zugute. 5. Hinsichtlich der Wohnungssituation ausländischer Arbeitnehmer darf ich u. a. auf die Antwort auf die Kleine Anfrage vom 31. Januar 1972 (Bundestags-Drucks. VI/3085) sowie auf meine Ausführungen auf die mündliche Frage des Abgeordneten Heyen in der Fragestunde am 19. Januar 1972 (Bundestags-Drucks. VI/3016) hinweisen. Außerdem hoffen wir, daß der Entwurf eines Gesetzes über die Mindestanforderungen an Unterkünfte für Arbeitnehmer, der auch dem Bundestag bald vorliegen wird, in dieser Beziehung Verbesserungen bringen wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Franz Vit


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der heute dem Hohen Hause in zweiter und dritter Lesung vorgelegte Entwurf eines Tierschutzgesetzes geht auf die Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 zurück. Darin hat die Bundesregierung unter anderem eindringlich darauf hingewiesen, daß dem Schutz der Natur, der Erholungsgebiete und dem Tierschutz mehr Auf-



    vit
    merksamkeit geschenkt werden müsse. Diese Feststellung entspricht nicht nur dem Wunsch weiter Bevölkerungskreise, sondern auch den Erfordernissen der dringend notwendigen Fortentwicklung dieser speziellen Gesetzgebung.
    Nachdem verfassungsrechtliche Bedenken durch eine Neufassung des Art. 74 Nr. 20 des Grundgesetzes am 12. März 1971 ausgeräumt werden konnten, legte die Bundesregierung am 7. September 1971 dem Hohen Hause den Entwurf des Tierschutzgesetzes vor, welcher am 29. September 1971 in erster Lesung beraten wurde. Dadurch wurde die in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 herausgestellte Absicht der Verbesserung des Tierschutzes in überzeugender Weise bestätigt. Am 28. Februar 1972 wurde eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen und Verbandsvertretern in einer gemeinsamen Sitzung des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des mitberatenden Innenausschusses durchgeführt. Damit waren die Voraussetzungen einer eingehenden und gründlichen Beratung in den zuständigen Ausschüssen gegeben.
    Als Ergebnis dieser Beratung liegt Ihnen nunmehr der Entwurf eines Tierschutzgesetzes als Kernstück eines Rechtsgebietes vor, das noch durch eine Reihe von Rechtsverordnungen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten weitere detaillierte Regelungen erfahren wird. Dabei darf ich Sie, meine Damen und Herren, auf einige besonders erfreuliche Aspekte des Beratungsergebnisses hinweisen:
    Erstens. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Tierschutzgesetzes wurde in seiner Grundkonzeption bestätigt und erfuhr nach kritischer Bearbeitung nur wenige wichtige Ergänzungen.
    Zweitens fand der Gesetzentwurf die wünschenswerte breite Zustimmung der interessierten Öffentlichkeit und eine durchweg positive Aufnahme in der fachlichen Beurteilung durch die Sachverständigen und Verbandsvertreter. Gerade diese Resonanz spricht nicht nur für die ausgewogene Berücksichtigung der verschiedenen, oft divergierenden Interessen durch den Gesetzentwurf, sondern eröffnet auch günstige Perspektiven für die praktische Handhabung und Beachtung des neuen Gesetzes.
    Grundlage und Konzeption des Gesetzes ist ein ethisch bezogener und wissenschaftlich fundierter Tierschutz. Damit hebt sich dieses Gesetz deutlich von der Einstellung des aus dem Jahre 1933 stammenden Tierschutzgesetzes ab, bei dem mehr eine gefühlsorientierte Ausrichtung vorliegt.
    Große Fortschritte der naturwissenschaftlichen Forschung und Lehre, bei der die Erkenntnisse der Verhaltensforschung einen ganz wesentlichen Raum einnehmen, einen Wandel der Rechtsauffassung und nicht zuletzt die Entwicklung ökonomischer Gegebenheiten hatte der Gesetzentwurf zu berücksichtigen.
    Der Entwurf geht davon aus, daß keine Tierart ausgeschlossen ist. Er umfaßt nicht nur die Haustiere, sondern auch die gesamte frei lebende Tierwelt einschließlich der niederen und schädlichen Tiere. Nach den in diesem Gesetz festgelegten Tatbestandsmerkmalen soll sich der Schutz jedoch in erster Linie auf solche Tiere erstrecken, die der Empfindung von Schmerz fähig sind. Dadurch werden Beurteilungsmaßstäbe gesetzt, die eine gute rechtliche Plattform darstellen.
    Meine Damen und Herren, ich darf nun auf einige Punkte eingehen, denen meines Erachtens eine besondere Bedeutung beizumessen ist.
    Erstens. Einen breiten Raum widmet das Gesetz dem Problem der Tierversuche. Es trägt damit dem Umstand Rechnung, daß die Bedeutung und die Häufigkeit der Tierversuche sowohl in der Wirtschaft als auch bei der wissenschaftlichen Forschung ständig zunehmen und die Tierversuche dringend und unverzüglich einer exakten Regelung bedürfen.
    Zweitens. Den wohl gravierendsten Einfluß auf den Lebensablauf bestimmter domestizierter Tierarten hat die in den letzten Jahren in großem Umfang praktizierte und ernährungswirtschaftlich notwendige Massentierhaltung. Berechtigte, vernünftige und vertretbare Einschränkungen der Lebensbedingungen für die betroffenen Tierarten müssen im Interesse der Lebenserhaltung des Menschen in Kauf genommen werden. Den hierfür notwendigen Spielraum räumt das Gesetz unter Beachtung des erforderlichen Tierschutzes ein.
    Drittens. Eine ganz wichtige Bestimmung befaßt sich mit dem seit einiger Zeit aufkommenden Versandhandel per Nachnahme mit Tieren. Das vorgesehene Verbot dieser Art gebietet hier einem allseits abgelehnten Verfahren Einhalt.
    Viertens. Weiter gingen die Bemühungen dahin, eine lange und nicht nur sachlich geführte Diskussion um operative Eingriffe in Form des Kupierens oder Entfernens von Gliedmaßen wie beispielsweise des Kürzens der Rute oder der Ohren bei Hunden zu beenden. Die eingehenden diesbezüglichen Erörterungen anläßlich des Anhörungstermins konnten den Ausschuß davon überzeugen, daß es sich bei diesen Eingriffen überwiegend um gesundheitsfördernde und nicht um modische, also ständigem Wandel unterworfene Eingriffe handelt. Dabei ist es interessant, zu erwähnen, daß die Fachleute diese Maßnahme für notwendig erachten, um die negativen Ergebnisse der mannigfaltigen Tierzüchtungen wieder auszugleichen. Auch hier setzt das Gesetz für die Zukunft eindeutige Maßstäbe.
    Fünftens. Gleichfalls war es Ziel dieses Gesetzes, Voraussetzungen zu schaffen, um auf dem Gebiet des Tierschutzes zu umfassenden Absprachen im supranationalen Bereich, d. h. vor allem im EWG-Gebiet, zu kommen. In diesem Zusammenhang erinnere ich an eine Übereinkunft des Europarates vom 12. Dezember 1968 über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport. Auf der Basis dieses Gesetzes ist eine internationale Harmonisierung des Tierschutzrechtes und die Schaffung einer europäischen Tierschutzkonvention möglich. Diese Vereinheitlichung würde unter anderem der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen bei der Nutztiermassenhaltung dienen.



    Vit
    Sechstens. Schließlich soll die ausgewogene und angemessene Fassung der vorgesehenen Strafbestimmungen die Rechtsprechung erleichtern und ihr Normen an die Hand geben, die die Beachtung des Tierschutzes erleichtern und fördern.
    Bei einer abschließenden Würdigung des vorgelegten Gesetzestextes gehe ich davon aus, daß sich ganz zwangsläufig auch positive Auswirkungen auf das Verhältnis von Mensch und Tier als wünschenswerte Folgeerscheinung ergeben werden.
    Meine Damen und Herren, ich bitte Sie namens des Ausschusses, dem Gesetz in der Ihnen vorliegenden Fassung Ihre Zustimmung zu geben und, dem Antrag der Berichterstatter auf Umdruck 296 *) folgend, den Zeitpunkt des Inkrafttretens auf den 1. Oktober 1972 festzusetzen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege, ich danke Ihnen im Namen des Hauses, und ich benutze gern die Gelegenheit, Ihnen zu Ihrer ersten Rede in diesem Hause unsere besten Wünsche zu sagen.

(Beifall.)

Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich rufe §§ 1 bis 22 auf. — Das Wort wird nicht begehrt. Wer zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Angenommen.
Zu § 23 liegt der Änderungsantrag Umdruck 296 der beiden Berichterstatter vor. Danach soll Satz 1 folgende Fassung erhalten:
Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1972 in Kraft.
Das Wort wird dazu nicht gewünscht. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Einstimmig beschlossen.
Wir müssen jetzt über § 23 mit der soeben beschlossenen Änderung abstimmen. Gleichzeitig stimmen wir über Einleitung und Überschrift ab. Wer zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. — Gegenstimmen? — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist damit in der zweiten Beratung einstimmig angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. — Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Hammanns.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hugo Hammans


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit vielen Jahren fordern die deutsche Öffentlichkeit und auch dieses Parlament — die Versuche in den vergangenen Legislaturperioden wurden erwähnt — ein neuzeitliches, bundeseinheitliches Tierschutzgesetzt, ein Gesetz, das dem Recht des Tieres auf Schutz, auch im Rahmen moderner Produktions-, Haltungs-, Versuchs-, Handels- und Beförderungsgegebenheiten, angemessen Rechnung trägt. Der Entwurf dieses Gesetzes liegt vor.
    *) Siehe Anlage 6
    Ich möchte, bevor ich zu den einzelnen Paragraphen Stellung nehme, in einer Vorbemerkung über das Gesetz ein paar grundsätzliche Gedanken voranstellen, die einiges über den Inhalt, vor allem aber über den Geist des Gesetzes aussagen.
    Bei dem Anhörungstermin am 8. Februar 1972 habe ich an alle Sachverständigen die Frage gerichtet, ob jemand von ihnen der Meinung sei, daß wir ein deutsches Tierschutzgesetz machen könnten, das der deutschen Landwirtschaft schlechtere Startbedingungen zugesteht als anderen europäischen Landwirtschaften. Diese sehr wichtige Frage haben alle Sachverständigen verneint. Wir haben das bei der Beratung des Gesetzentwurfs berücksichtigt. Das war besonders bei der Frage der Intensivhaltung in der modernen Landwirtschaft nicht immer einfach. Ich werde zu Einzelheiten später noch Stellung nehmen.
    Die Grundeinstellung des Menschen zum Tier im Sinne einer Mitverantwortung für das seiner Obhut anheimgegebene Lebewesen hat im Laufe der letzten Zeit eine starke Entwicklung erfahren. Dabei änderte sich auch das Anliegen des Tierschutzes in entscheidender Weise. Die Tierschutz hat national wie international, erheblich verstärkt auch durch den Einsatz der Massenmedien, an Gewicht und Aktualität gewonnen. Die Zahl der Bürger, die sich für einen guten Tierschutz engagieren, ist dauernd im Steigen begriffen und auch politisch — man kann sagen: Gott sei Dank — durchaus spürbar.
    Der Deutsche Bundestag ist als Gesetzgeber aufgefordert, den neuesten Erkenntnissen entsprechend die berechtigten Belange des Tieres in diesem Gesetz zu berücksichtigen und zu einer Abwägung zu kommen, die ethischen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Gesichtspunkten gleichermaßen Rechnung trägt.
    Ein neues Tierschutzgesetz muß nicht nur den modernen strafrechtlichen Vorstellungen entsprechen, sondern sich vor allem auch mit den vordringlichen Problemen bei der Haltung, der Pflege und der Unterbringung der Tiere, insbesondere der Nutztiere in der sogenannten Intensivhaltung, sowie mit den notwendigen Regelungen für Versuche an lebenden Tieren und für den Handel bzw. den Transport von Tieren befassen.
    Eines der wesentlichen Merkmale dieses neuen Gesetzes ist von seiner ethischen Seite her zu sehen, weil künftig nicht mehr allein das Wohlbefinden des Tieres im Sinne des Freiseins von Schmerz und Leiden und die Unversehrtheit im Sinne des Freiseins von Schäden, sondern auch das Leben des Tieres schlechthin geschützt wird. Das ist durchaus vereinbar mit einer vernünftigen Lebensbeschränkung des Tieres im Rahmen der Erhaltensinteressen der Menschen. In der Wertskala ist das unbestritten.
    Die rechtsformale Einordnung des Tieres als Sache schränkt die Pflicht des Menschen nicht ein, das Tier als Mitlebewesen, das seiner Obhut und Verantwortung anheimgegeben ist, vor Schmerzen und Leiden zu bewahren, sofern diese nicht nach Maßgabe der verbindlichen Sittenordnung unserer Ge-



    Dr. Hammans
    sellschaft, d. h. aus vernünftigem, berechtigtem und unvermeidbarem Grund dem Tier zugemutet werden können.
    Unsere Sittenordnung kennt Anliegen oder Ziele, die denen des Tierschutzes übergeordnet, sittlich gleichwertig oder untergeordnet sind. Als übergeordnet müssen die Ernährung des Menschen, Krankheitsbekämpfung oder Schädlingsbekämpfung gelten, ebenso wissenschaftliche Forschung über und mit Tieren, Volksbildung, Natur- und Jagdschutzausbildung von Tieren. Dem Anliegen des Tierschutzes ist aus öffentlich-rechtlicher Sicht unterzuordnen, was aus modischen, liebhaberischen, sportlichen, artistischen oder künstlerischen Zwecken mit einem Tier geschieht und mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist.
    Die Menschen haben sich immer mit der logischen Basis der Ethik beschäftigt. Aber inzwischen haben auch die Philosophen es wohl aufgegeben, das Wesen des Guten oder des Bösen von rein begrifflichen Prinzipien her zu definieren. Eine Diskussion über Fragen der Ethik kann also nur unter der Voraussetzung eines Systems bestehender Werte und Maßstäbe erfolgen. Bei divergierenden Voraussetzungen ist es notwendig, diese aufzuzeigen. Aber die Entscheidung über die eventuelle Überlegenheit des einen oder des anderen Wertsystems der Gesellschaft muß der politischen Entscheidung dieses Hauses überlassen bleiben.
    In diesem Tierschutzgesetz, das vor uns liegt, wird der Tatsache Rechnung getragen, daß das Tierreich eine Vielzahl von Tieren umfaßt, die sich in ihrer körperlichen wie verhaltensbiologischen Entwicklung bzw. Differenzierung zum Teil ganz wesentlich voneinander unterscheiden. Wir können davon ausgehen, daß es für viele Tierarten Schmerz und Angst überhaupt nicht gibt. Daraus folgt, daß das subjektive Erleben und Empfinden der einzelnen Arten schon aus diesem Grunde sowohl quantitativ als auch qualitativ sehr verschieden sein muß. Bei den Haus- und Nutztieren muß erwähnt werden, daß diese meist im Laufe ihrer Domestikation und auch durch weitere bewußte züchterische Auslese Instinktreduktionen erfahren haben, die zur Eliminierung und Kompensation angeborener Verhaltensweisen geführt haben.
    Bei den Beratungen haben wir uns, wie ich schon bei der ersten Lesung zum Tierschutzgesetz hier im Hause angekündigt habe, daran gehalten, die Beurteilungsmaßstäbe hinsichtlich der Verpflichtung zum Schutze der Tiere weniger aus den emotionalen Empfindungen des Menschen zu begründen, also gefühlsorientiert zu sehen, als zunehmend exakte und repräsentativ-wissenschaftliche Feststellungen über tierartgemäße und verhaltensgerechte Normen und Erfordernisse zu setzen.
    Dadurch wird in diesem Gesetz den modernen Erkenntnissen der Verhaltensforschung beim Tier Rechnung getragen. Damit wurde erstmals in einem Tierschutzgesetz die rechtliche Plattform geschaffen, um der psychisch immateriellen Form des Leidens eines Tieres, wie sie sich vor allem in einer Unterdrückung der dem Tier angeborenen lebensnotwendigen Verhaltensmuster äußert, entgegenzutreten. So gestattet das Gesetz in besonderem Maße, Regelungen für die zahlreichen im Tierschutz relevanten Fragen zu finden, die sich bei der Haltung großer gleichartiger Nutztierbestände auf begrenztem Raum in neuzeitlichen Haltungssystemen ergeben können.
    Es haben sich vor allem für die Bestimmungen über die Tierhaltung in diesem Gesetz neue Gesichtspunkte ergeben. Auch die Abschnitte über das Töten von Tieren und über Versuchseingriffe sowie den Handel mit Tieren enthalten manch bedeutsamen Akzent. Dem Transport von Tieren wurde besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
    Das Hearing im Februar brachte die Erkenntnis, daß wir in Wissenschaft und Wirtschaft auf Tierversuche nicht verzichten können. Aber straffe Regelung und Überprüfung sind notwendig. Das Gesetz hat sich dieser Sache mit besonderer Sorgfalt angenommen.
    Dieses Gesetz will aber nicht nur Straf- und Bußgeldvorschriften regeln — und die angedrohten 10 000 DM Buße bei einer Ordnungswidrigkeit zeigen deutlich, welche Bedeutung den Verstößen gegen das Tierschutzgesetz beigemessen ist —, sondern soll auch dazu beitragen, dem Bürger die Grundlage einer vernünftigen und den modernen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechenden Mensch-Tier-Beziehung zu vermitteln. In unserer Gesellschaft gibt es alle Schattierungen zwischen den Auffassungen einerseits derer, die einem Tier eine humane Behandlung angedeihen lassen wollen, und andererseits derer, die dem Tier ohne jedes Verständnis gegenüberstehen. Die einen wollen mit ihren Forderungen nach Schutz des Tieres eine Idealisierung, eine Uniformierung und bis ins Extrem eine Vermenschlichung. Wir wissen namentlich durch Konrad Lorenz,

    (Abg. Haase [Kassel] : Wer ist denn das?)

    daß Ausdrucksmittel der Tiere auch interspezifische Eindrücke vermitteln können. — Herr Kollege Haase, ich komme gleich noch darauf zurück; Professor Konrad Lorenz ist der Leiter des Instituts für Verhaltensforschung der Max-Planck-Gesellschaft in Seewies. — Wir wissen also durch Lorenz, daß beispielsweise die Ausdrucksweise der Angst und des Schmerzes eines Tieres auch vom Menschen als Eindruck empfunden wird. Erhebliche und fortdauernde Eindrücke bewirken beim Menschen, der sie empfängt, eine Reizminderung, eine Abstumpfung, wie man sagt, und sogar eine Reizgewöhnung im Sinne einer Verrechnung durch die höheren Zentren. Ein Mensch, der sich an Schmerzen der Tiere gewöhnt, wird häufig von Schmerzen anderer Menschen ebenfalls weniger beeindruckt werden. Zum anderen können unangenehme Eindrücke — und das sind die Eindrücke der Angst und des Schmerzes der Tiere — vom Menschen in das limbische System, in das Unterbewußtsein verdrängt werden und so außer Kontrolle der willkürlichen Handlung geraten.
    Wir sind durch so manche naturwissenschaftliche Erkenntnis gezwungen, allzu vereinfachte frühere



    Dr. Hammans
    Ansichten über das Verhalten der Tiere zu revidieren. Wir sind an dem Punkt angelangt, an dem die Wissenschaft immer deutlicher in den tierischen Instinkten die Basis von Verhaltensformen erkennt, die bisher als ausschließlich menschlich galten.

    (Abg. Hansen: Ja, man spricht auch von tierischem Ernst! — Heiterkeit bei der SPD.)

    Der Frage, inwieweit man überhaupt zu Recht von einem Empfinden und Erleben beim Tier sprechen kann, läßt sich im Rahmen von Regelungen sicher nur begegnen, wenn solche Regelungen, dem Prinzip der Wahrhaftigkeit und Praktikabilität folgend, auf eine möglichst solide und jedermann einleuchtende Basis gestellt werden, d. h. wenn sie im Rahmen des Möglichen auf die erfaßbaren, objektiven und biologischen Wirklichkeiten ausgerichtet sind.
    Es ist eine allgemein gültige Erkenntnis, daß zwischen den nächststehenden tierischen Entwicklungsstufen und den Menschen aus der Sicht der Verhaltensforscher Unterschiede grundsätzlicher Art bestehen,

    (Abg. Hansen: Für Primatenforschung sind wir im Bildungsausschuß zuständig!)

    in denen die uralte Unterscheidung und Gegenüberstellung von Mensch und Tier überzeugend zu begründen ist. — Und ich nehme an, Herr Hansen, das trifft auch für Sie zu.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU.)

    Auch die uralte Gepflogenheit des Menschen, das Tier zu seiner Lebenserhaltung zu nutzen und sich der Tiere unter besonderen Umständen auch zu erwehren, ist damit logisch abgeleitet. Wo würde der Mensch heute stehen, wenn er sich nicht mit Hilfe seiner geistigen Überlegenheit immer wieder des Tieres bedient hätte!
    Ein Kernstück dieses Gesetzes ist der Abschnitt Tierhaltung. Er enthält neben anderen die grundlegende Vorstellung, daß jedermann, in dessen Obhut sich ein Tier, wenn auch nur vorübergehend, befindet, gehalten ist, dem Tier unter Berücksichtigung seiner Entwicklungs-, Anpassungs- oder Domestikationsstufe angemessene, artgemäße Nahrung und Pflege angedeihen zu lassen. Dies ist aber nur dann der Fall — —(Zurufe von der SPD.)