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    Deutscher Bundestag 194. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 Inhalt: Einreichung von Fragen während der Sommerpause 11309 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 11309 B Absetzung des Punktes 34 von der Tagesordnung 11309 B Amtliche Mitteilungen 11309 C Zur Tagesordnung Katzer (CDU/CSU) 11310 A Dr. Jaeger, Vizepräsident . 11310 D, 11311 B Schoettle (SPD) 11310 D Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 11311 C Dr. Mikat (CDU/CSU) 11311 D Schulte (Unna) (SPD) 11312 B Mertes (FDP) . . . . . . . . 11312 C Vogel (CDU/CSU) 11313 B Bericht gemäß § 60 Abs. 3 GO über den Stand der Beratungen des von den Abg. Katzer, Dr. Götz, Ruf und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen Dr. Schellenberg (SPD) 11313 D Ruf (CDU/CSU) 11316 C Dr. Nölling (CDU/CSU) 11319 B Katzer (CDU/CSU) 11321 D Härzschel (CDU/CSU) 11324 A Schmidt (Kempten) (FDP) 11325 A Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 11327 D Frau Kalinke (CDU/CSU) 11330 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 11332 B Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte) (Drucksache VI/3012) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3532), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/3508, zu VI/3508) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Krankenversicherung der Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/970) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/3508, zu VI/3508) — Zweite Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Krankenversicherung der Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/2937) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/3508, zu VI/3508) — Zweite Beratung — Geiger (SPD) 11333 B Arendt, Bundesminister 11333 D Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11334 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 Struve (CDU/CSU) 11335 C Frehsee (SPD) 11336 C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 11337 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksache VI/3463) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3583), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/3562) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache VI/1933); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/3562) — Zweite Beratung — Berberich (CDU/CSU) 11338 D Horstmeier (CDU/CSU) . . . . 11339 B Schonhofen (SPD) 11340 A Gallus (FDP) . . . . . . . . 11341 A Arendt, Bundesminister . . . . 11342 A Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 11342 C Entwurf eines Vierten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Viertes Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksache VI/3483); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3584), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/3564) — Zweite und dritte Beratung — Glombig (SPD) 11343 B, 11345 B Burger (CDU/CSU) 11343 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 11347 A Fragestunde (Drucksachen VI/3546, VI/3578) Frage der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Situation im internationalen Flugverkehr — Sicherheit von Passagieren und Mannschaften Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .11349 A, C Frau Lauterbach (SPD) . . . . 11349 B, C Frage der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Ergebnisse der internationalen Zivilluftfahrtkonferenzen — Beitrag der Bundesregierung Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 11349 D Frage des Abg. Dr. Rinsche (CDU/CSU) : Konsultationen im Rahmen der deutschamerikanischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe Dr. Eppler, Bundesminister . . . . 11350 B Fragen des Abg. Löffler (SPD) : Höhe des durch die Wirtschaftskriminalität entstehenden Schadens — Verbesserung der Voraussetzungen für die Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 11350 C, D Fragen des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Gesetzgebungsinitiative der Bundesregierung zum Recht auf Verweigerung der Eidesleistung — Erfordernis des Eides für die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11351 B, C 11352 A, B Dr. Schmude (SPD) . . 11351 D, 11352 A, B Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Streichung bzw. Kürzung der Beihilfe für Zahnersatz auf Grund der 3. Bemessungsverordnung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 11352 C, 11353 A, B, C Varelmann (CDU/CSU) . . . . 11353 A, B Härzschel (CDU/CSU) . . . . . 11353 B, C Frage des Abg. Wawrzik (CDU/CSU) : Nachfolger eines aus einem Organ der Selbstverwaltung der Krankenversicherung ausgeschiedenen Mitglieds Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11353 D, 11354 A Wawrzik (CDU/CSU) 11353 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 III Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Tödliche Unfälle im häuslichen Bereich — Maßnahmen der Bundesregierung zur Erforschung der Ursachen und zur Verhütung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11354 A, 11355 A, B Härzschel (CDU/CSU) 11355 A Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Gewährung von Ausbildungsbeihilfen für Landwirte Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 11355 B, D Dr. Früh (CDU/CSU) 11355 D Horstmeier (CDU/CSU) . . . . 11356 A Fragen des Abg. Susset (CDU/CSU) : Schwierigkeiten bei der finanziellen Förderung umschulungswilliger Landwirte Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 11356 B, C Susset (CDU/CSU) . . . . . . 11356 C Frage des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Verschrottung von Lastkraftwagen der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11356 D, 11357 A, B Dr.-Ing. Oetting (SPD) 11357 A Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 11357 B Frage des Abg. Cantzler (CDU/CSU) : Dienstgradabzeichen der Sanitätsoffiziere der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11357 C, D, 11358 A Cantzler (CDU/CSU) 11357 D Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . 11358 A Dr. Hellige (CDU/CSU) 11358 A Fragen des Abg. Möhring (SPD) : Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft der Reservisten-, Soldaten- und Traditionsverbände in Bayern durch das Verteidigungskreiskommando 652 Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 11358 B, C Frage des Abg. Pawelczyk (SPD) : Verzicht auf die Unterkunftspauschale für Bordunterkünfte Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11358 D, 11359 A, B, C Pawelczyk (SPD) 11359 A, B Cramer (SPD) 11359 B Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) (SPD) : Veröffentlichung eines Aufsatzes von Helmut Schelsky über „Die Strategie der Systemüberwindung" in der „Information für die Truppe" Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . 11359 D, 11360 A, B, C, D Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 11360 A Walkhoff (SPD) 11360 B Anbuhl (SPD) . . . . . . . . 11360 C Dr. Fuchs (CDU/CSU) 11360 C Matthöfer (SPD) 11360 D Fragen des Abg. Müller (Berlin) (CDU/CSU) : Leistungen des Familienlastenausgleichs im Land Berlin Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 11361 A, C, D, 11362 A, B, C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 11361 C, D, 11362 A Frau Stommel (CDU/CSU) . . . . 11362 A von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 11362 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 11362 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag und dem Beschluß vom 22. Januar 1972 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands, des Königreichs Norwegen und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur Europäischen Atomgemeinschaft und zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksachen VI/3408, zu VI/3408, Nachtrag zu VI/3408) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache VI/3554) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung —Blumenfeld (CDU/CSU) 11362 D Scheel, Bundesminister 11363 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 11365 A Dr. Apel (SPD) 11366 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 11368 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksache VI/ 1840) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3586), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/3565, zu VI/3565) — Zweite und dritte Beratung — Ziegler (CDU/CSU) . . . . . . . 11370 A Biermann (SPD) . . . . 11370 D, 11375 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 11371 C Namentliche Abstimmung 11373 A, 11390 C Gierenstein (CDU/CSU) 11374 A Geldner (FDP) . . . . . . . . 11376 C Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Drucksache VI/2303) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen VI/3505, zu VI/3505) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Böhme (CDU/CSU) 11377 C Folger (SPD) . . . . . . . . 11378 A Geldner (FDP) 11378 D Arendt, Bundesminister 11379 B Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte in außergewöhnlichen Härtefällen (Abg. Frau Jacobi [Marl] u. Gen.) (Drucksache VI/972); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3486), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/2262) — Zweite und dritte Beratung — Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 11380 B Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . . 11380 D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 11381 A Spitzmüller (FDP) 11381 D Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache VI/3447) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3582), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/3545) — Zweite und dritte Beratung — Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 11382 C, 11384 D, 11386 A Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 11383 C Hofmann (SPD) . . . . 11383 D, 11388 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . . 11384 B Krall (FDP) . . . . . . . . . . 11387 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 11389 C Entwurf eines Gesetzes zu den drei Verträgen von 1971 mit dem Königreich Dänemark, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Abgrenzung des Festlandsockels unter der Nordsee (Drucksache W3225); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache VI/3536) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11390 A Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen vom 29. April 1958 über die Hohe See (Drucksache VI/2726) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache VI/3557) - Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11390 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. November 1971 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den Luftverkehr (Drucksache VI/3559) — Erste Beratung — 11390 C Entwurf eines Tierschutzgesetzes (Drucksache VI/2559); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen VI/3556, zu VI/3556) — Zweite und dritte Beratung — Vit (SPD) . . . . . . . . . . 11390 D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 11392 B Löffler (SPD) . .. . . . . . . 11396 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 11397 A Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11397 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksache VI/3017) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache VI/3513) — Zweite und dritte Beratung — 11397 D Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit DDT (DDT-Gesetz) (Drucksache VI/2857) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/3527) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 11398 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Abg. Leicht, Bremm, Dr. Wagner [Trier], Dr. Gölter, Dr. Hauser [Sasbach], Josten, Richarts, Dr. SchulzeVorberg, Susset, Pieroth, Dr. Jungmann u. Gen.) (Drucksache VI/3130) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/3553) — Zweite und dritte Beratung — 11399 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 V Entwurf eines Gesetzes über die Veranlagung von Brennereien zum Brennrecht im Betriebsjahr 1972/73 (Drucksache V1/3298) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V1/3543) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 11399 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 3. Juni 1971 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen durch den Gerichtshof (Drucksache VI/3234); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V1/3529) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . . . . . . . 11399 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Bundesrat) (Drucksache V1/3421) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V1/3544), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V1/3525) — Zweite und dritte Beratung — . . . 11400 A Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache V1/3426) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3549) — Zweite und dritte Beratung — 11400 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 3. Juni 1971 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof (Drucksache 171/3294); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V1/3548) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11400 C Zurückstellung der Punkte 28 und 29 der Tagesordnung . . . . . . . . . . 11401 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 4. Mai 1949 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel und zur Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels sowie zu dem Protokoll vom 12. November 1947 zur Änderung der Übereinkunft zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des Übereinkommens zur Unterdrükkung des Handels mit volljährigen Frauen (Drucksache VI/2440); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3560) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11401 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 7. Dezember 1953 zur Änderung des Übereinkommens vom 25. September 1926 über die Sklaverei (Drucksache V1/2433) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V1/3500) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11401 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. März 1960 zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen sowie zur Änderung des Binnenschiffahrtsgesetzes und des Flößereigesetzes (Drucksache VI/2432); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3510) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — Kleinert (FDP) 11401 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 11402 A Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 11402 B Ubersicht 13 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 171/3522) 11402 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen VI/2337, VI/2588); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksachen VI/3535, zu VI/3535) — Zweite und dritte Beratung — 11402 C Entwurf eines Gesetzes über Bausparkassen (Drucksache VI/1900); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksachen VI/3567, zu V1/3567) — Zweite und dritte Beratung — 11402 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) (Abg. Schoettle, Dichgans, Kirst u. Gen.) (Drucksache V1/3509) — Erste Beratung — 11403 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Ver- VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 packung und Kennzeichnung von Zubereitungen gefährlicher Stoffe (Lösemittel) (Drucksachen VI/3040, VI/3523) . . . . 11403 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (Drucksachen VI/3039, VI/3524) 11403 C Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine fünfte Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer — Einführung der Mehrwertsteuer in der Italienischen Republik — (Drucksachen VI/3324, VI/3498) 11403 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates über die tiergesundheitlichen und hygienischen Bedingungen, denen rohe Vollmilch als Rohstoff für die Herstellung von wärmebehandelter Milch und Erzeugnissen aus solcher Milch entsprechen muß Verordnung (EWG) des Rates zur Regelung gesundheitlicher Fragen bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen von wärmebehandelter Milch (Drucksachen W1855, VI/3507) 11403 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates über die Beihilfen für den Schiffbau (Drucksachen VI/2962, VI/3534) . . . . . . . . . 11403 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates zur Bestimmung der Empfänger, der Bedingungen für die Gewährung und der Sätze der Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeiten gemäß Artikel 100 des Statuts (Drucksachen VI/3164, VI/3552) 11403 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in der Bundesrepublik Deutschland dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/3391, VI/3551) . . . . . . . 11404 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/3385, VI/3550) . . 11404 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Engelsberger (Drucksache VI/3530) 11404 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zum Erlaß eines Strafbefehls gegen den Abgeordneten Schmidt (Würgendorf) (Drucksache VI/3531) 11404 C Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1970 — Einzelplan 20 — (Drucksache VI/3497) 11404 D Nächste Sitzung 11404 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11405 A Anlage 2 Entschließungsantrag Umdruck 300 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte) (Drucksachen VI/3012, VI/3508) 11405 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 VII Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 302 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Viertes Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksachen VI/3483, VI/3564) . . . . . 11405 C Anlage 4 Änderungsantrag Umdruck 298 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksachen VI/ 1840, VI/3565) 11406 A Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 299 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen VI/3447, VI/3545) . . . . . . . . 11406 A Anlage 6 Änderungsantrag Umdruck 296 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Tierschutzgesetzes (Drucksachen VI/2559, VI/3556) 11406 B Anlage '7 Änderungsantrag Umdruck 295 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit DDT (DDT-Gesetz) (Drucksachen VI/2857, VI/3527) . . . . 11406 C Anlage 8 Änderungsantrag Umdruck 297 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksachen VI/2323, VI/2588, VI/3535, zu VI/3535) 11406 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Eilers (SPD) betr. Ungleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern in tarifvertraglichen Regelungen bezüglich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses . . . . 11406 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Kritik des italienischen Arbeitsministers bezüglich der „Diskriminierung" italienischer Gastarbeiter in der Bundesrepublik Deutschland 11407 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 11309 194. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Adams * 23. 6. Dr. Ahrens ** 21. 6. Dr. Artzinger * 23. 6. Behrendt * 23. 6. Borm * 21. 6. Bremer 23. 6. Dr. Dittrich * 23. 6. Fellermaier * 26. 6. Frau Herklotz 23. 6. Dr. Jungmann 24. 6. Klinker * 23. 6. Dr. Koch 21. 6. Kriedemann * 2. 7. Krockert 24. 6. Lemmrich ** 22. 6. Lenders 23. 6. Dr. Dr. h. c. Löhr * 23. 6. Lücker (München) * 2. 7. Müller (Aachen-Land) * 23. 6. Frau Dr. Orth * 22. 6. Dr. Reischl * 23. 6. Richarts * 23. 6. Richter ** 21. 6. Riedel (Frankfurt) * 23. 6. Dr. Rinderspacher ** 21. 6. Rosenthal 21. 6. Dr. Schmidt (Wuppertal) 23. 6. Dr. h. c. Schmücker ** 21. 6. Schneider (Königswinter) 24. 6. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 24. 6. Schwabe * 22. 6. Steiner 24. 6. Frau Dr. Walz ** 21. 6. Zebisch 23. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Umdruck 300 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte - KVLG) - Drucksachen VI/3012, VI/3508 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht sicherzustellen, daß bei der Verwendung von Versicherungsnummern in der Sozialversicherung die Privatsphäre der Versicherten und der mitversicherten Familienangehörigen nicht beeinträchtigt wird. Dabei ist bei personenbezogenen Informationen über gesundheitliche Verhältnisse von der Notwen- Anlagen zum Stenographischen Bericht digkeit eines erhöhten Datenschutzes auszugehen, damit eine mißbräuchliche Verwendung ausgeschlossen wird. Bonn, den 20. Juni 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 302 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Viertes Anpassungsgesetz-KOV - 4. AnpG-KOV -) - Drucksachen VI/3483, VI/3564 -. Der Bundestag wolle beschließen: Folgender Artikel 2 a wird eingefügt: ,Artikel 2 a Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung Das Gesetz über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung vom 12. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 169), geändert durch das Vierte Überleitungsgesetz vom 27. April 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 189), wird wie folgt geändert: Folgender neuer § 7 a wird eingefügt: „§ 7 a (1) Den Regierungen der Länder, in denen nur ein Versorgungsamt vorhanden ist, bleibt es überlassen, von der Errichtung von Landesversorgungsämtern als besonderen Verwaltungsbehörden abzusehen, wenn dadurch die Rechte des zu betreuenden Personenkreises und die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes nicht beeinträchtigt werden. (2) Macht eine Landesregierung von der Möglichkeit, ein Landesversorgungsamt nicht zu errichten, Gebrauch, regelt sie durch Rechtverordnung, welche Behörden die dem Landesversorgungsamt durch Bestimmungen des Bundes zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen haben; dabei kann sie auch die für die Kriegsopferversorgung zuständige oberste Landesbehörde mit diesen Aufgaben betrauen. (3) Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes spätestens bis zum 31. Januar 1976 über die Auswirkungen zu berichten, die sich aus der Nichterrichtung eines Landesversorgungsamts ergeben haben."' Bonn, den 21. Juni 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 298 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst — Drucksachen VI/1840, VI/3565 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 3 erhält § 1 folgende Fassung: „§ 1 Aufgaben des Zivildienstes Im Zivildienst erfüllen anerkannte Kriegsdienstverweigerer Aufgaben, die dem Allgemeinwohl dienen." 2. In Artikel I Nr. 5 wird in § 2 a Abs. 1 Satz 2 der letzte Halbsatz „dazu gehört auch die Frage, welche Aufgaben den Dienstpflichtigen außerhalb des sozialen Bereichs zugewiesen werden sollen" gestrichen. Bonn, den 20. Juni 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 5 Umdruck 299 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (25. ÄndG LAG) — Drucksachen VI/3447, VI/3545 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 wird folgende neue Nummer 3 angefügt: ,3. § 38 Abs. 4 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden hinter den Worten „gehabt hat" folgende Worte angefügt: „oder 5. unter Abschnitt I Abs. 1 oder 2 des Erlasses vom 19. Mai 1943 (Reichsgesetzblatt I S. 315) fällt oder Ehegatte oder Abkömmling oder Elternteil einer unter diesen Erlaß fallenden Person ist"; b) In Satz 2 werden die Worte „Nummer 1" durch die Worte „Nummern 1 oder 5" ersetzt.' Bonn, den 20. Juni 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 296 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hammans und Vit zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Tierschutzgesetzes —Drucksachen VI/2559, VI/3556 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 23 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1972 in Kraft." Bonn, den 19. Juni 1972 Dr. Hammans Vit Anlage 7 Umdruck 295 Xnderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit DDT (DDT-Gesetz) — Drucksachen VI/2857, 3527 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 4 Abs. 1 Nr. 2 werden nach den Worten „Firma des" die Worte „im Geltungsbereich des Gesetzes ansässigen" gestrichen. Bonn, den 15. Juni 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Begründung Die Kommission der EG sieht, wie erst jetzt bekannt wurde, in § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Entwurfs in den Worten „im Geltungsbereich des Gesetzes ansässigen" eine Diskriminierung von Herstellern aus anderen Mitgliedstaaten der EG und damit ein Handelshemmnis. Sie beruft sich dabei auf Artikel 2 Abs. 3 Buchstabe g der Richtlinie des Rates der EG vom 22. Dezember 1969 (Amtsbl. der EG L 13 vom 19. Januar 1970). Der Einwand der Kommission ist, auch nach Auffassung der Bundesregierung, begründet. Durch die vorgeschlagene Streichung wird der Einwand ausgeräumt. Anlage 8 Umdruck 297 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Frerichs und Scheu zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Drucksachen VI/2327, VI/2588, VI/3535, zu VI/3535 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 ist Nummer 4 wie folgt zu fassen: „4. § 148 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 werden die Worte „oder nach" nach „§ 33 e Satz 3" gestrichen, ein Beistrich gesetzt und nach „§ 33 i Abs. 1 Satz 2" die Worte „oder nach § 34 c Abs. 1 Satz 3" eingefügt. b) In Nummer 4 a wird nach den Worten „des § 34 b Abs. 8" ein Beistrich gesetzt und werden folgende Worte eingefügt: „des § 34 c Abs. 3". Bonn, den 19. Juni 1972 Dr. Frerichs Scheu Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1972 11407 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Eilers (SPD) (Drucksache V1/3546 Fragen A 39 und 40) : Hält die Bundesregierung eine tarifvertragliche Regelung, so wie sie beispielsweise für den Deutschlandfunk gilt, wonach das Arbeitsverhältnis der weiblichen Arbeitnehmer bei vollendetem 60. und das der männlichen Arbeitnehmer bei vollendetem 65. Lebensjahr endet, mit dem in der Verfassung verankerten Gleichberechtigungsprinzip für vereinbar? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, und zwar insbesondere unter dem Gesichtspunkt der von ihr verfolgten Politik, die Altersgrenze in der sozialen Rentenversicherung flexibler zu gestalten? Der verfassungsrechtliche Grundsatz, daß Männer und Frauen gleichberechtigt sind, bindet nicht nur den staatlichen Gesetzgeber. Er gilt nach ständiger Rechtsprechung auch für die Tarifvertragsparteien. Der Gleichberechtigungsgrundsatz gebietet indessen keine schematische Gleichbehandlung, sondern läßt unterschiedliche Rechtsgestaltungen zu, wenn und soweit sie sachlich gerechtfertigt sind. Von dieser Rechtslage ausgehend ist sich die Bundesregierung der verfassungsrechtlichen Zweifel bewußt, die Tarifverträge aufwerfen, nach denen allgemein das Arbeitsverhältnis der männlichen Arbeitnehmer mit der Vollendung des 65., das der weiblichen Arbeitnehmer aber schon mit der Vollendung des 60. Lebensjahres. endet. Die Antwort auf die dadurch aufgeworfene Rechtsfrage setzt eine Prüfung der konkreten tarifvertraglichen Bestimmung voraus, insbesondere auch der Gründe, die zu einer unterschiedlichen Regelung für Männer und Frauen geführt haben. Diese Prüfung und Abwägung ist Aufgabe der Gerichte; nur sie können eine verbindliche Entscheidung treffen. Zu Ihrer zweiten Frage ist auf die Tarifautonomie hinzuweisen. Die Verantwortung und das rechtliche Risiko, daß tarifvertragliche Regelungen mit dem Grundgesetz übereinstimmen, tragen die Tarifvertragspartner. In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, daß Gegenstand der zwischen der ARD und der Rundfunk-Fernseh-Film-Union geführten Verhandlungen über den Abschluß eines einheitlichen Manteltarifvertrages auch die Frage der Abschaffung der unterschiedlichen Altersgrenzen ist. Im Zusammenhang mit der Regelung der flexiblen Altersgrenze wird sicherlich auch die Frage erörtert werden, daß nicht durch einzel- oder kollektivvertraglich vereinbarte Altersgrenzen für den einzelnen Arbeitnehmer rentenrechtlich geschaffene Möglichkeiten wieder eingeschränkt werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/3546 Frage A 42) : Wie beurteilt die Bundesregierung die lt. Presseberichten vom italienischen Minister für Arbeit und Sozialwesen auf der Tagung der Sozialminister der EWG-Staaten geäußerte Kritik über die Diskriminierung" italienischer Gastarbeiter in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere wegen der obligatorischen ärztlichen Untersuchung vor der Einreise, der Nichtanerkennung von Berufsdiplomen, einzureichender Gewerkschaftsrechte und Lücken in der sozialen Sicherung? Die von Ihnen angesprochene Frage war Gegenstand der Ratstagung der Europäischen Gemeinschaften am 12. d. Ms. Bei dieser Gelegenheit hat Minister Arendt bereits die deutsche Auffassung dazu eingehend dargelegt. Dabei hat er insbesondere betont, daß italienische Arbeitnehmer entsprechend Sinn und Wortlaut der Freizügigkeitsbestimmungen der EWG bei ihrer Arbeitsaufnahme genauso behandelt werden wie deutsche Arbeitnehmer. Was speziell die von Ihnen erwähnten Punkte angeblicher Ungleichbehandlung betrifft, so ist dazu zu sagen: 1. Die ärztliche Untersuchung findet nicht vor, sondern nach der Einreise statt. Die Länder der Bundesrepublik bestehen im allgemeinen auf dieser Untersuchung und sind dazu auch nach den EWG-Bestimmungen berechtigt. Die Praxis ist in anderen Mitgliedstaaten ähnlich und auch von der EWG-Kommission anerkannt. 2. Die Berufsdiplome werden im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung der Diplome in der EWG anerkannt. Die entsprechenden Arbeiten, die insbesondere für die freien Berufe wichtig sind — ich erwähne nur die Ärzte —, gehen allerdings angesichts der außerordentlich komplizierten Fragen nur langsam voran. 3. Die deutschen Gewerkschaften werden gewiß den Vorwurf unzureichender Gewerkschaftsrechte für Italiener ebenfalls nicht unwidersprochen lassen. Der Umstand, daß bei den letzten Wahlen zu den Betriebsräten mehr ausländische Arbeitnehmer als bisher gewählt worden sind, zeigt im übrigen, daß die ausländischen Arbeitnehmer durchaus ihre Rechte zu wahren wissen. 4. Soweit es die Soziale Sicherung angeht, werden italienische Arbeitnehmer in Deutschland nicht diskriminiert. Denn sie sind den deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt. Zudem kommen ihnen auch ihre in Italien oder anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft erworbenen Rechte zugute. 5. Hinsichtlich der Wohnungssituation ausländischer Arbeitnehmer darf ich u. a. auf die Antwort auf die Kleine Anfrage vom 31. Januar 1972 (Bundestags-Drucks. VI/3085) sowie auf meine Ausführungen auf die mündliche Frage des Abgeordneten Heyen in der Fragestunde am 19. Januar 1972 (Bundestags-Drucks. VI/3016) hinweisen. Außerdem hoffen wir, daß der Entwurf eines Gesetzes über die Mindestanforderungen an Unterkünfte für Arbeitnehmer, der auch dem Bundestag bald vorliegen wird, in dieser Beziehung Verbesserungen bringen wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich fahre fort. Der Entwurf unterscheidet sich von den 14 vorausgegangenen Rentenanpassungsgesetzen dadurch, daß er durch eine Vorziehung der Anpassung um ein halbes Jahr in die Struktur der Rentenversicherung wesentlich eingreift. Wegen dieser Strukturänderungen ergeben sich durch den Gesetzentwurf keineswegs nur die in der Begründung genannten Kosten in Höhe von 2,2 Milliarden DM für das Jahr 1972. Es entstehen darüber hinaus vielmehr ständige Mehrausgaben für alle Folgejahre, und zwar nicht nur für die Rentenversicherung, sondern auch für den Bundeshaushalt.
    2. Dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung sind außer der Drucksache VI/2585 bis jetzt noch folgende Gesetzentwürfe zur Rentenversicherung überwiesen worden, die ebenfalls die Struktur der Rentenversicherung verändern:
    am 1. Oktober 1971 der CDU/CSU-Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbständige,
    am 22. Oktober 1971 der CDU/CSU-Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Alterssicherung für Frauen und Kleinstrentner,
    am 16. Dezember 1971 der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Reform der gesetzlichen Rentenversicherung,
    am 16. März 1972 der Bundesratsentwurf eines Fünfzehnten Rentenanpassungsgesetzes,
    am 14. Juni 1972, also erst in der vergangenen Woche, der CDU/CSU-Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der bruttolohnbezogenen Rente. Außerdem wurden dem Ausschuß am 14. Juni, also auch in der vergangenen Woche, der Regierungsentwurf eines Fünfzehnten Rentenanpassungsgesetzes und der umfangreiche Rentenanpassungsbericht 1972 überwiesen.
    3. Am 16. Dezember 1971 hat der Ausschuß einstimmig beschlossen, für die ihm bis dahin überwiesenen Gesetzentwürfe zur Weiterentwicklung auf dem Gebiete der Rentenversicherung eine gemeinsame Berichterstattung durch drei Berichterstatter aus allen Fraktionen vornehmen zu lassen. Mit diesem Beschluß ging der Ausschuß davon aus, daß die verschiedenen Gesetzentwürfe zur Weiterentwicklung der Rentenversicherung einschließlich der jetzt behandelten Drucksache VI/2585 wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam zu beraten sind, ein Verfahren, das § 28 der Geschäftsordnung —„Verbindung der Beratung" — entspricht.
    4. Dementsprechend hat der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung am 17. und 20. Januar 1972 eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen über alle — ich unterstreiche: alle — mit der Weiterentwicklung des Rentenrechts bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Gesetzentwürfe durchgeführt. Die CDU/CSU-Abgeordneten des Ausschusses haben auch während dieses Hearings dem Verfahren, ihren Entwurf auf Drucksache VI/2585 in die Gesamtberatung aller Gesetzentwürfe zur weiteren Reform der Rentenversicherung einzubeziehen, zugestimmt. Bei der öffentlichen Anhörung haben Sachverständige erklärt, daß gerade die vorgezogene Anpassung, die durch diesen CDU/CSU-Entwurf gewünscht wird, nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern im Gesamtzusammenhang mit allen anderen Rentengesetzentwürfen steht.
    5. Das von Bundestag und Bundesrat einmütig verabschiedete Dritte Rentenversicherungs-Änderungsgesetz vom 28. Juli 1969 schreibt vor, daß die Einnahmen, die Ausgaben und das Vermögen der Rentenversicherung für die künftigen 15 Jahre vorauszuschätzen und jährlich fortzuschreiben sind. Der CDU/CSU-Entwurf enthält in seiner Begründung keine Berechnungen für seine langfristigen finanziellen Auswirkungen. Das wurde auch in der Sachverständigenanhörung beanstandet. Auf Grund eines einstimmig gefaßten Ausschußbeschlusses hat der Ausschußvorsitzende am 28. Januar 1972 den Bundesarbeitsminister um 15jährige Vorausberechnungen für alle — ich unterstreiche wieder: alle — dem Ausschuß überwiesenen Rentenvorlagen, selbstverständlich einschließlich der Drucksache VI/2585, gebeten. Aus dem Zahlenmaterial, das der Bundesarbeitsminister am 18. Februar 1972 dem Ausschuß zugeleitet hat, ergibt sich, daß der CDU/ CSU-Entwurf zur fünfzehnten Rentenanpassung im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Finanzierungsabschnittes bis 1986 Mehraufwendungen von 72 Milliarden DM — ich wiederhole: 72 Milliarden DM — erfordern würde.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Bis 1985!)

    Auch im Hinblick auf die lebhaften öffentlichen Auseinandersetzungen über die langfristige Finanzsituation der gesetzlichen Rentenversicherung und über die Aufwendungen, die die verschiedenen Gesetzentwürfe erfordern, hat der Ausschußvorsitzende vom Bundesarbeitsminister noch verschiedene zusätzliche Berechnungen angefordert, und zwar mit Schreiben vom 28. Februar 1972, vom 10. April 1972 und vom 5. Juni 1972. Der Bundesarbeitsminister hat dementsprechend weitere Berechnungen erstellt und dem Ausschuß zugeleitet.



    Dr. Schellenberg
    6. Der CDU/CSU-Entwurf erfordert nach seiner Begründung Mehraufwendungen zu Lasten des Bundes für die knappschaftliche Rentenversicherung von 223 Millionen DM für das Haushaltsjahr 1972. Ich verweise auf die schriftliche Begründung dieses CDU/CSU-Antrages.
    Darüber hinaus hat der CDU/CSU-Entwurf nach Meinung der Ausschußmehrheit auch zusätzliche Ausgaben des Bundes für die Kriegsopferversorgung zur Folge. Nach Meinung der Ausschußmehrheit besteht seit der Dynamisierung der Kriegsopferrenten eine Bindung zwischen den Anpassungen in der Rentenversicherung und der Kriegsopferversorgung. Nach Ansicht der Ausschußmehrheit darf dieser Grundsatz der Gleichbehandlung von Rentnern und Kriegsopfern nicht aufgegeben werden.
    Zur Klärung der notwendigen Finanzfragen hat deshalb der Ausschußvorsitzende beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen feststellen lassen, welche finanziellen Auswirkungen sich für den Bundeshaushalt durch den CDU/CSU-Entwurf sowohl für die knappschaftliche Rentenversicherung als auch für die Kriegsopferversorgung ergeben würden. Nach Auskunft des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen entstehen durch den CDU/CSU-Entwurf für die Kriegsopferversorgung für die Jahre 1972 bis 1975 Belastungen des Bundeshaushalts von 1380 Millionen DM und für die Knappschaftsversicherung Belastungen in Höhe von 1150 Millionen DM, zusammen also 2530 Millionen DM. Dabei ist das Jahr 1976 mit der weiteren Fortschreibung der Finanzplanung noch nicht berücksichtigt. Dies sind nach Auffassung der Ausschußmehrheit notwendige finanzielle Konsequenzen des CDU/CSU-Antrags.
    7. Am 16. März 1972 haben die CDU/CSU-Abgeordneten im Ausschuß beantragt, ihren Gesetzentwurf Drucksache VI/2585 vorweg zu behandeln. Die CDU/CSU begründete ihren Antrag damit, daß wegen der notwendigen Vorbereitungszeit der Rentenversicherungsträger von drei bis vier Monaten eine vorrangige Verabschiedung des Gesetzentwurfs Drucksache V1/2585 notwendig sei. Die Abgeordneten der Koalition haben eine solche Vorwegbehandlung deshalb abgelehnt, weil nach ihrer Auffassung der CDU/CSU-Antrag in unlösbarem Sachzusammenhang mit den anderen hier erwähnten, dem Ausschuß überwiesenen Gesetzentwürfen zur Weiterentwicklung der Rentenversicherung steht. Die Ausschußmehrheit vertrat außerdem den Standpunkt, daß eine isolierte Vorwegentscheidung über den CDU/CSU-Entwurf wegen seiner weittragenden finanziellen Auswirkungen die Grundentscheidung über die gesamte Weiterentwicklung der Rentenreform präjudizieren würde.
    Diese Auffassung der Ausschußmehrheit teilt auch der Sozialbeirat. In seinem Gutachten zu den Vorausberechnungen und Rentenanpassungen 1973, das dem Ausschuß zusammen mit dem Rentenanpassungsgesetz am 14. Juni 1972, also in der letzten Woche, überwiesen wurde, kommt der Sozialbeirat zu dem Ergebnis, daß unter finanziellen Gesichtspunkten nur ein — wie er sich wörtlich ausdrückt —Maßnahmenbündel verantwortet werden kann, und
    zwar entweder das der CDU-CSU-Fraktion oder das der Bundesregierung. Der Sozialbeirat erklärt wörtlich:
    Eine Kumulation mehrerer dieser Vorhaben verbietet sich.
    8. Die Koalitionsparteien haben bei den Ausschußberatungen der Rentenentwürfe wiederholt betont, daß sie zur sorgfältigen Prüfung des Anliegens der CDU/CSU, das Rentenniveau zu verbessern, bereit sind. Ich darf jedoch hinzufügen, daß die Ausschußmehrheit den Vorschlag der CDU/CSU in der vorliegenden Fassung sozialpolitisch für bedenklich hält. Der CDU/CSU-Entwurf führt nämlich nach Ansicht der Ausschußmehrheit dazu, daß sich die Schere zwischen den niedrigen und den hohen Renten in einem Ausmaß vergrößert, das die Ausschußmehrheit nicht für vertretbar hält. Die Ausschußmehrheit ist der Auffassung, daß deshalb eine sozial gerechtere Regelung auch für die Rentner gefunden werden muß.
    9. Im Interesse einer beschleunigten Erledigung aller Vorlagen zur Weiterentwicklung der Rentenversicherung hat der Ausschuß wiederholt die Frage erörtert, ob und inwieweit eine Verständigung über zusätzliche Beratungstermine auch in sitzungsfreien Wochen erzielt werden kann. Am 12. April 1972 hat der Ausschuß einstimmig beschlossen, alle vom Ältestenrat eingeräumten Tagungsmöglichkeiten, auch freitags nachmittags, auszuschöpfen. Ferner beschloß der Ausschuß einstimmig, in der ersten Woche der Sommerpause, also vom 26. Juni bis zum 30. Juni, diese gesamte Materie zu beraten.
    Die Verwirklichung des einmütigen Willens des Ausschusses, die Beratungen aller Gesetzentwürfe zur Weiterentwicklung der Rentenversicherung zügig voranzubringen, wurde u. a. dadurch behindert, daß auch die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung durch die Beratungen des Plenums — Haushalt- und Ostverträge — voll in Anspruch genommen waren.
    10. Am 15. Juni hat die CDU/CSU im Ausschuß erneut beantragt, vorrangig die Beschlußfassung über ihren Entwurf eines Fünfzehnten Rentenanpassungsgesetzes herbeizuführen. Mit Mehrheit wurde jedoch der weitergehende Antrag der Koalitionsabgeordneten angenommen, alle Gesetzentwürfe zur Weiterentwicklung der Rentenversicherung — einschließlich des Fünfzehnten Rentenanpassungsgesetzes — wegen des Sachzusammenhangs entsprechend § 28 der Geschäftsordnung gemeinsam zu beraten.
    Nach Auffassung der Ausschußmehrheit soll das Fünfzehnte Rentenanpassungsgesetz als ein besonderer Artikel in den Gesetzentwurf zur weiteren Reform der Rentenversicherung eingefügt werden. In gleicher Weise wurde bereits früher, nämlich beim zwölften Rentenanpassungsgesetz verfahren, das als ein besonderer Artikel in das Gesetz zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung vom 28. Juli 1969 eingebaut wurde.
    Noch am 15. Juni, also in der letzten Woche, hat der Ausschuß seine Beratungen über die Gesetze



    Dr. Schellenberg
    zur Weiterentwicklung der Rentenversicherung — einschließlich des am Vortage überwiesenen CDU/ CSU-Gesetzentwurfs zur Sicherung der bruttolohnbezogenen Rente und des Regierungsentwurfs für ein Fünfzehntes Rentenanpassungsgesetz — weitergeführt. Der Ausschuß hat diese Beratungen am 16. Juni fortgesetzt. Der Ausschuß hat ferner beim Ältestenrat die Genehmigung erwirkt, in dieser Woche auch während des Plenums tagen zu können, und den Beschluß gefaßt, die Sitzungen auch über die Plenarzeit hinaus in den Abendstunden oder gegebenenfalls in den Nachtstunden fortzusetzen.
    Nachdem die CDU/CSU-Abgeordneten des Ausschusses erklärt hatten, sie könnten sich auf Grund veränderter politischer Verhältnisse nicht mehr an die im Ausschuß getroffene feste Vereinbarung über eine Ausschußsondersitzungswoche zu Beginn der Sommerpause — nämlich in der Woche vom 26. Juni — halten, wurde im Ausschuß Einvernehmen darüber erzielt, in der letzten Woche der Sommerpause, nämlich vom 11. September an, ganztägig — soweit erforderlich auch in den Nachtstunden — zu tagen.
    Namens der Ausschußmehrheit füge ich hinzu: Die CDU/CSU treibt nach Ansicht der Ausschußmehrheit ein doppelzüngiges Spiel.

    (Abg. Dr. Barzel: Ist das der Ausschußvorsitzende, der da spricht?)

    Einerseits streitet die CDU/CSU um eine vorzeitige Anpassung der Renten

    (Abg. Dr. Barzel: Herr Schellenberg, ist das der Bericht des Ausschußvorsitzenden?)

    — ich habe gesagt: ich füge für die Ausschußmehrheit hinzu; das ist die Meinung der Mehrheit —,

    (Abg. Franke [Osnabrück] : Darauf kann man sich dann berufen!)

    andererseits will die CDU/CSU aber die Fragen der gesamten Reform auf die lange Bank schieben.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Dies bestätigt auch folgender Tatbestand: Der Ausschuß hat in der letzten Woche zur Beratung verschiedener Gesetzentwürfe — auch dieses Gesetzentwurfes — für 9.30 Uhr eingeladen. Wegen verschiedener Unterbrechungen, die von der CDU/CSU beantragt wurden, hat die Ausschußsitzung erst um 17 Uhr beginnen können.
    Die Ausschußmehrheit wird dem Ältestenrat folgende Anregung unterbreiten: Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung wird beauftragt, nach dem 23. Juni, also nach Ende dieser Woche, solange zu tagen, bis er seine Beratungen über die Gesetzentwürfe zur Rentenreform — einschließlich des Fünfzehnten Rentenanpassungsgesetzes — abgeschlossen hat. Dann kann der Ausschuß dem Haushaltsausschuß und dem Plenum ein Gesamtgesetz vorlegen. Dadurch soll erreicht werden, daß dem Plenum eine Gesetzesvorlage über alle Probleme der Weiterentwicklung der Rentenversicherung zur Entscheidung zugeleitet wird.

    (Abg. Wehner: Sehr gut!)

    Ich bitte namens der Ausschußmehrheit,

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    dieses Bemühen zu unterstützen,

    (Zustimmung bei Abgeordneten der SPD)

    weil es den sozialen Belangen der Versicherten und
    aller Rentner dient, und darauf allein kommt es an.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Barzel: Unglaublich!)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Wir treten in die Aussprache ein. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Ruf.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Thomas Ruf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist eine gute Sache, daß nach § 60 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Minderheit im Ausschuß einen Bericht des Vorsitzenden oder des Berichterstatters erzwingen kann. Aber, meine Damen und Herren, noch besser wäre es, wenn die Minderheit im Ausschuß eine Entscheidung zur Sache erzwingen könnte.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Lachen bei den Regierungsparteien.)

    Dafür darf ich als Kronzeugen einmal den Herrn Kollegen Genscher aufrufen.

    (Abg. Dr. Apel: Was ist denn das für ein Demokratieverständnis? — Weitere Zurufe von der SPD.)

    Herr Kollege Genscher hat im Plenum — hier in diesem Saal, von diesem Pulte aus — am 27. März 1969 folgendes erklärt — ich darf das mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Sie haben vorgeschlagen, daß nach dem Ablauf einer Sechsmonatsfrist nach Überweisung eines Antrags ein Sachstandsbericht zu geben ist... . wir möchten hier etwas weiter gehen. Wir wünschen, daß nach Ablauf einer bestimmten Frist eine Entscheidung im Ausschuß herbeigeführt werden muß...
    Was im Augenblick
    — so sagte damals Herr Kollege Genscher —
    in einigen Ausschüssen vor allen Dingen mit Anträgen der Opposition praktiziert wird, ist praktisch eine Einschränkung des Initiativrechts des Parlaments.
    Und er fügte hinzu:
    Ich glaube ..., daß wir noch zu einer etwas weitergehenden Stärkung der Minderheitenrechte auch in den Ausschüssen kommen müssen.
    Nun darf ich auf folgendes hinweisen, meine Damen und Herren. Wir haben fast genau auf den Tag vor einem Jahr, am 22. Juni 1971, in diesem Hause bei der Beratung des Vierzehnten Rentenanpassungsgesetzes den Antrag auf eine zusätzliche Rentenanpassung gestellt. Dieser Antrag ist von der Mehrheit des Hauses am 22. Juni vorigen Jahres abgelehnt worden. Wir haben dann im September vorigen Jahres einen neuen Antrag auf zusätzliche



    Ruf
    Rentenanpassung ab 1. Juli 1972 gestellt. Dieser Antrag ist schon am 22. Oktober an den Ausschuß überwiesen worden. Und dann kam ein Antrag des Bundesrates. Der Bundesrat hat im Dezember vorigen Jahres einen Antrag beschlossen und eine Entschließung gefaßt, in der gesagt wird, die Bundesregierung werde gebeten, die Vorlage als besonders eilbedürftig zu behandeln und sie noch in diesem Jahr — also 1971 — dem Deutschen Bundestag zuzuleiten, um eine rechtzeitige Auszahlung der nach diesem Gesetzentwurf erhöhten Renten zum 1. Juli 1972 nicht zu gefährden. Was hat die Bundesregierung getan? Die Bundesregierung hat diesen Entwurf des Bundesrates vom Dezember 1971 erst im März dieses Jahres dem Bundestag zugeleitet.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun auf einige Punkte aus dem Bericht des Herrn Vorsitzenden eingehen. Herr Kollege Schellenberg sagte in seinem Bericht, unser Antrag greife in die Struktur der Rentenversicherung ein. Meine Damen und Herren, das ist einfach nicht wahr! Genau das Gegenteil stimmt.

    (Abg. Katzer: Sehr richtig!)

    Wir tun mit unserem Entwurf nichts anderes als das, was die SPD

    (Abg. Katzer: Sehr gut!)

    in der Vergangenheit Jahr für Jahr gefordert hat,

    (Abg. Katzer: Genau das ist es!)

    nämlich die im Jahre 1958 unterlassene Rentenanpassung wenigstens zur Hälfte nachzuholen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Katzer: So ist es!)

    Wir tun auch gar nichts anderes, als dafür zu sorgen, daß wir endlich näher an das Ziel eines Rentenniveaus von 50 % der Bezüge der Aktiven herankommen und daß dadurch die Rentenformel mit der bruttolohnbezogenen Rente auf die Dauer gesichert bleibt. Darum geht es doch.
    Dann hat Herr Kollege Schellenberg auf die Liste der im Ausschuß liegenden Gesetze hingewiesen. Es ist wahr, es gibt eine große Liste von Gesetzen, die Probleme der Rentenversicherung betreffen, teils von der Regierung, teils von der Opposition eingebracht. Aber wir haben doch nie ein Hehl daraus gemacht, wo wir die Priorität sehen, was wir für notwendig halten. Wir haben immer gesagt: vorab, vor allen anderen Maßnahmen muß das Niveau der Renten erhöht werden.

    (Abg. Geiger: Also keine flexible Altersgrenze?)

    - Das haben wir nie gesagt. Im Gegenteil, Sie wissen doch, daß wir auch dazu Vorschläge gemacht haben. Sie haben sicher noch im Ohr, daß Sachverständige bei dem öffentlichen Hearing erklärt haben, daß beides sehr wohl miteinander zu vereinbaren ist, daß man sehr wohl die zusätzliche Rentenanpassung vornehmen und auch eine besondere Form der flexiblen Altersgrenze beschließen kann.
    Herr Kollege Schellenberg hat in diesem Zusammenhang auf den § 28 der Geschäftsordnung über
    die gemeinsame Beratung verwiesen. Meine Damen und Herren, diese Verweisung geschah zu Unrecht. § 28 der Geschäftsordnung spricht zwar von gemeinsamer Beratung, aber gemeint ist damit gemeinsame Besprechung, nicht gemeinsame Entscheidung. Der § 28 unserer Geschäftsordnung, Herr Kollege Schellenberg, läßt sehr wohl eine Vorabentscheidung über unser Fünfzehntes Rentenanpassungsgesetz zu, wenn Sie es wollen. Aber Sie wollen das eben nicht.

    (Abg. Katzer: Nicht mehr! Sie haben es ja gewollt!)

    Dann hat Herr Kollege Schellenberg gesagt, wir hätten wegen des inneren Sachzusammenhangs seinerzeit zugestimmt, daß unser Fünfzehntes Rentenanpassungsgesetz auch Grundlage des Hearings im Ausschuß sei. Das stimmt, wir haben dem seinerzeit zugestimmt. Aber vergessen Sie doch nicht, meine Damen und Herren, wann dieses öffentliche Hearing des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung war. Es war doch schon im Januar. Das dürfen Sie nicht übersehen.
    Weiter behauptet der Herr Vorsitzende des Ausschusses, unser Gesetzentwurf enthalte keine finanzielle Begründung. Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, unsere Berechnungen, unsere Vorausschätzungen — das hat sich erwiesen — sind zuverlässiger und solider als die Zahlen, die uns die Bundesregierung vorgelegt hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir haben doch mehr als einmal gerade in diesen finanziellen Dingen von den zuständigen Sachverständigen recht bekommen. Das können Sie nicht leugnen. Sie sagen doch selber — so steht es wenigstens in der Stellungnahme der Bundesregierung zum Entwurf des Bundesrates —: Der Entwurf der Opposition kostet bis zum Jahre 1986 die Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten insgesamt etwas mehr als 72 Milliarden DM. Diese 72 Milliarden DM sind eine feste Größe, die heute unbestritten ist. Sie wird von keiner Seite bestritten, auch nicht von seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Diese 72 Milliarden DM sind bei den bekannten Überschüssen vorhanden. Tun Sie doch nicht so, als ob das Geld nicht da wäre, als ob wir nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung hätten, um unsere Rentenanpassung zu realisieren! Das Geld ist da, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Auf die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt wird nachher mein Kollege Franke zu sprechen kommen. Deswegen brauche ich auf den diesbezüglichen Teil der Ausführungen des Herrn Kollegen Schellenberg nicht einzugehen.
    Der Herr Kollege Schellenberg hat dann als Vorsitzender unseres Ausschusses über eine Sitzung am 16. März berichtet, in der wir, die Opposition, beantragt hatten, das Fünfzehnte Rentenanpassungsgesetz auf die Tagesordnung zu setzen und sofort zu verabschieden. In dieser Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung haben die Koalitionsfraktionen beantragt, über diesen unseren Antrag zur Tagesordnung überzugehen. Das ist



    Ruf
    ein unerhörter Vorgang: man geht über Anträge, die 10 Millionen Rentner betreffen, einfach zur Tagesordnung über,

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    weil man in der Sache nicht Farbe bekennen will.
    Ich darf den Bericht über den 16. März noch etwas ergänzen. Der Herr Vorsitzende des Ausschusses, Kollege Schellenberg, hat in seinem Bericht an das Plenum vorhin nicht darauf hingewiesen, daß wir in der gleichen Sitzung den Antrag gestellt hatten, auch während der Osterpause zu beraten. Wir waren bereit, zusätzliche Sitzungswochen zur Verfügung zu stellen.

    (Abg. Katzer: Sehr wahr!)

    Aber auch dieser Antrag ist seinerzeit von der Mehrheit nicht angenommen worden.

    (Abg. Frau Kalinke: Leider wahr!) Das kann mir jedes Mitglied bestätigen.

    Herr Kollege Schellenberg, Sie kamen darauf zu sprechen, daß der Ausschuß für Arbeit zusätzliche Sitzungsmöglichkeiten geschaffen habe. Sie müssen mir bei dieser Gelegenheit bestätigen, daß wir zu jedem Zeitpunkt bereit waren, zusätzliche Zeit für die Arbeit an den Gesetzen über die Rentenversicherung zur Verfügung zu stellen. Wir haben uns nie geweigert, und wir haben mit Ihnen bis abends 21 Uhr oder noch länger getagt. Wir sind auch bereit, die vereinbarten Sitzungstermine wahrzunehmen. Das ist für uns selbstverständlich. Wie können Sie dann behaupten, die Opposition sei zu einer konstruktiven, sachlichen Mitarbeit nicht bereit?