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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 186. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1972 Inhalt: Abg. Helms wird Gast bei der Fraktion der CDU/CSU 10865 A Amtliche Mitteilungen 10865 A Fragestunde (Drucksache V1/3424) 10866 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache V1/3395) — Erste Beratung — 10866 A Mündlicher Bericht des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhaus-Pflegesätze (Drucksache V1/3416) Russe (CDU/CSU) 10866 B Burger (CDU/CSU) 10867 D Dr. Bardens (SPD) 10868 B Spitzmüller (FDP) 10868 D Namentliche Abstimmung 10869 A Mündlicher Bericht des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Beseitigung von Abfällen (Abfallbeseitigungsgesetz) (Drucksache V1/3417) Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) 10871 A Dr. Gruhl (CDU/CSU) 10871 C Müller (Mülheim) (SPD) 10872 A Zur Geschäftsordnung Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) 10872 C Wienand (SPD) 10872 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. August 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Drucksache V1/3156) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksachen 171/3397, zu V1/3397) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen (Drucksache V1/3157); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksachen V1/3396, zu V1/3396) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — Dr. Achenbach (FDP) 10873 C Dr. Heck (CDU/CSU) 10880 A Dr. Haack (SPD) 10882 C Dr. Ing. Bach (CDU/CSU) 10885 D Brandt, Bundeskanzler 10888 D, 10912 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 10898 C Scheel, Bundesminister 10907 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 10910 C Nächste Sitzung 10913 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1972 Anlagen Anlage 1 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Werner (CDU/CSU) betr. Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an dem Aufbau eines europäischen Informatiknetzes und an der Durchführung einer europäischen Aktion auf dem Gebiet des Fernmeldewesens zum Thema „Antennen mit kleinen hauptkeulennahen Nebenmaxima und möglichst großem G/T-Verhältnis" 10915 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. Übernahme neuer Forschungsaufgaben durch die vom Bund unterhaltenen Forschungseinrichtungen 10915 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. Gründung des Instituts für Innovationsforschung 10915 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. Übernahme neuer Aufgaben im Bereich der Systemanalysen und der Innovationsforschung durch die Forschungszentren des Bundes 10915 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Ott (CDU/CSU) betr. Äußerung von Bundeskanzler Brandt auf der Kundgebung zum 1. Mai 1972 in Dortmund 10915 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Geisendörfer (CDU/ CSU) betr. Hilfe für Unfallopfer 10916 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. Verteilung des Forschungsberichts IV 10916 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) betr. Neuregelung der Auslandsbesoldung und Ermittlungsverfahren für den Kaufkraftausgleich 10916 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) betr. Einreiseverbot für den Belgier Mandel und betr. Beschäftigung von Radikalen im öffentlichen Dienst 10917 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Giulini (CDU/CSU) betr. Ausscheiden des Dr. van Briessen aus der Programmredaktion Asien der Deutschen Welle 10917 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Hansen (SPD) betr. Vertrieb von Säuglings- und Kleinkindernahrung 10917 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Hansen (SPD) betr. Verzinsung von Einlagen auf Lohn- und Gehaltskonten 10918 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. infrastrukturelle Maßnahmen im Bereich des Verwaltungsbezirks Braunschweig 10918 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Röhner (CDU/CSU) betr. Textilimporte 10919 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Röhner (CDU/CSU) betr. Investitionen in der Textilindustrie 10919 C Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Strohmayr (SPD) betr. Befreiung der Kontoinhaber mit geringem Einkommen von der Gebührenerhebung und betr. Gebühren bei unbaren Zahlungen an caritative Verbände und Vereine 10919 D Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Herklotz (SPD) betr. Koordinierung der europäischen Bemühungen im Rahmen des Welternährungsprogramms der FAO 10920 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1972 III Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Rinderspacher (SPD) betr. Verwendung von Lebensmittelvorräten für von Hungersnot bedrohte Entwicklungsländer 10920 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) betr. Preise für Agrarprodukte der Entwicklungsländer 10921 A Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schachtschabel (SPD) betr. Zusammenlegung der Kreiswehrersatzämter Mannheim und Heidelberg 10921 B Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. gebührenpflichtige Verwarnungen für verbotenes Parken auf Gehwegen 10921 C Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften über Maßnahmen gegen luftverunreinigende Gase aus Dieselmotoren von Kraftfahrzeugen 10921 D Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Pieser (CDU/CSU) betr. das „Private Bevorschussungsbüro für bezahlte Straßenbenutzungsgebühren" in Berlin 10922 A Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Hanz (CDU/CSU) betr. Unterbringung der Telefonortsnetze Diez, Hahnstätten, Holzappel, Katzenelnbogen, Nentershausen und Wallmerod in den Amtlichen Fernsprechbüchern 10922 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dichgans (CDU/CSU) betr. Bauerlaubnisse in Gebieten der Fluglärmzonen 1 und 2 10922 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Erstattung der Kosten für den Anstaltsaufenthalt eines Angehörigen an Beamte 10923 B Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) betr. Steuererleichterungen für die Ausbildung hauswirtschaftlicher Lehrlinge . 10923 D Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Entschädigung für Enteignungen gegenüber früheren Einwohnern der DDR 10924 B Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Strohmayr (SPD) betr. Befreiung von der Grunderwerbsteuer beim Grunderwerb zum Bau von Altenheimen, Altenpflegeheimen und Altenwohnungen 10924 D Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Hussing (CDU/CSU) betr. britische Gastarbeiter 10925 A Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Nutzung der Kaserne Broitzem (Standort Braunschweig) 10925 B Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Rock (CDU/CSU) betr. Auswirkung der Aufhebung der 5-t-Klassen im EGT auf Betriebe im Zonenrandgebiet 10925 C Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) betr. Bau der Anschlüsse an die B 407 und an die L 147 im Zuge der A 76 im Bereich Hermeskeil 10925 D Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Ausbau der Autobahn Ulm—Füssen 10926 A Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dasch (CDU/CSU) betr. Fertigstellung der Ortsumgehung der B 12 in Haag (Oberbayern) 10926 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1972 Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dasch (CDU/CSU) betr. Planungen für den Neubau der Bahnhofsgebäude in Mühldorf (Oberbayern) und Burghausen (Oberbayern) 10926 C Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. Auswirkung der Zusammenlegung von Zustellpostämtern in Großstädten 10926 D Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Schaffung eines Bildungszentrums für die EWG 10927 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1972 10865 186. Sitzung Bonn, den 10. Mai 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.05 Uhr
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    Berichtigung In der 184. Sitzung, Seite 10790 B, Zeile 4 in der Klammer, ist statt „15.40 Uhr" zu lesen: „15.14 Uhr". Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1972 10915 Anlage 1 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 5. Mai 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache VI/3393 Frage A 28) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung ein Forschungsabkommen mit der UdSSR abzuschließen beabsichtigt, sich aber an den gemeinsamen europäischen Forschungsaufnahmen, Vereinbarung über den Aufbau eines europäischen Informatiknetzes und Vereinbarung über die Durchführung einer europäischen Aktion auf dem Gebiet des Fernmeldewesens zum Thema „Antennen mit kleinen hauptkeulennahen Nebenmaxima und möglichst großem G/T-Verhältnis", nicht beteiligen will, und welches sind die Gründe für die Nichtbeteiligung an diesem wichtigen Vorhaben? 1. Es trifft zu, daß ein Regierungsabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR vorbereitet wird. 2. Die beiden speziellen, in der Frage genannten Vereinbarungen gehören zu einer Reihe von insgesamt sieben Vorhaben, die auf der Forschungsministerkonferenz im November letzten Jahres in Brüssel beschlossen wurden. Keiner der 19 europäischen Staaten, die auf der Konferenz vertreten waren, beteiligt sich an allen diesen Vorhaben. Daß die Bundesregierung an den beiden genannten Vorhaben nicht teilnimmt, hat vor allem technische Gründe. Nach den Feststellungen des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen ist nämlich unsicher, ob die technische Ausrichtung des ersten Projekts dem von einem deutschen Unternehmen entwickelten Datenvermittlungssystem entspricht, das die Deutsche Bundespost z. Z. einführt. Das zweite Projekt zielt auf eine Koordinierung nationaler Forschungsarbeiten zu einem sehr speziellen Thema der Fernmeldetechnik, für dessen Bearbeitung dem Fernmeldetechnischen Zentralamt der Deutschen Bundespost in den nächsten Jahren keine personellen und finanziellen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 5. Mai 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache VI/3393 Frage A 29) : In welchem Umfange wird von der Bundesregierung geprüft, ob die vorhandenen Forschungszentren und Forschungsinstitute die neuen anstehenden Forschungsprobleme übernehmen können, da durch Erledigung von gestellten Forschungsproblemen stets neue Kapazitäten frei werden? Wo in den vom Bund unterhaltenen Forschungseinrichtungen Kapazitäten frei werden, prüft die Bundesregierung gründlich, wie sie für neue Aufgaben eingesetzt werden können. Hierzu wird auch bei der Besprechung der Forschungs- und Wirtschaftspläne der Anstalten regelmäßig geprüft, ob die derzeit laufenden Aufgaben fortgeführt oder zur Freisetzung von Kapazitäten beendet werden sollen. Bereits in der Antwort auf die großen An- Anlagen zum Stenographischen Bericht fragen zur Technologiepolitik im Herbst vergangenen Jahres (Drucksache VI/2789, S. 16) ist gesagt worden, daß die Großforschungszentren zunehmend neue Aufgaben übernehmen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf meine auf eine entsprechende Zusatzfrage des Kollegen Lenzer am 4. Mai gegebene mündliche Antwort hinweisen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 5. Mai 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache VI/3393 Frage A 30) : Auf Grund welcher Expertisen kam die Bundesregierung zu der Schlußfolgerung, daß die Gründung des Instituts für Innovationsforschung Im Rahmen der Fraunhofer-Gesellschaft notwendig sei? Es wurden OECD-Studien herangezogen, insbesondere „The conditions for success in technological innovation", Paris 1971; „Science, growth and society", Paris 1971; „The research system" (Entwurf 1971) sowie „Die Fraunhofer Gesellschaft im Innovationssystem der BRD" von H. Krupp, April 1972. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 5. Mai 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache VI/3393 Frage A 31): Inwieweit ist geprüft worden, ob die vorhandenen Forschungszentren des Bundes, insbesondere die Kernforschungszentren, die neuen Aufgaben im Bereich der Systemanalysen und der Innovationsforschung übernehmen können? Die Teilaufgaben des Instituts für Systemtechnik und Innovationsforschung (ISI) sind als Einheit und zusammen mit der zukünftigen Rolle der FhG als Trägergesellschaft für die angewandte Forschung zu sehen. Sie können daher nicht von anderen Institutionen übernommen werden. Enge Zusammenarbeit zwischen dem ISI und anderen Einrichtungen ist selbstverständlich vorgesehen. Im übrigen erinnere ich an eine Ihnen auf Ihre Frage vom 3. 2. bereits gegebene schriftliche Antwort zu Problemen der Innovation. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Ehmke vom 10. Mai 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ott (CDU/CSU) (Drucksache VI/3424 Frage A 1): Welche Abgeordneten des Deutschen Bundestages hat Bundeskanzler Brandt gemeint, als er auf einer Mai-Kundgebung in Dortmund von „wankelmütigen und sogar treulosen Abgeordneten" sprach, und welche Beweisgründe hat er hierfür? 10916 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1972 Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Rede zum 1. Mai 1972 in Dortmund wörtlich gesagt: „Eines sollte allerdings klar sein: Ich bin jeden Tag bereit, den Weg für Neuwahlen zu öffnen. Aber ich bin nicht bereit, auf ein taktisches Manöver einzugehen, das — statt Neuwahlen — die Entscheidung über die Entwicklung in der Bundesrepublik in die Hände einiger wankelmütiger oder sogar treuloser Abgeordneten geraten ließe." Der Sinn dieser Ausführungen ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang der Rede. Darf ich anregen, Herr Kollege Ott, daß Sie den gesamten Text einmal nachlesen. Ich bin gern bereit, ihn Ihnen zur Verfügung zu stellen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 9. Mai 1972 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Geisendörfer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3424 Fragen A 6 und 7) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um den Unfallopfern, deren Schäden durch keine Versicherung gedeckt sind, in ihrer oft sehr großen Notlage zu helfen? Gibt es Möglichkeiten, bei Rechtsstreitigkeiten über die Frage, wer einen solchen Schaden, und in welcher Höhe, zu ersetzen hat, die lange Wartefrist durch Hilfsmaßnahmen materieller oder sonstiger Art zu überbrücken? Zu Frage 6 Soweit nichtversicherte Unfallopfer in Not geraten sind, kommen für sie die Hilfeleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz in Betracht, die unabhängig von den Gründen der Hilfsbedürftigkeit gewährt werden und sowohl Hilfe zum Lebensunterhalt als auch Hilfen in besonderen Lebenslagen umfassen. Hierzu gehören Hilfen zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage, vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenhilfe, Eingliederungshilfe für Behinderte, Hilfe zur Pflege und Altenhilfe. Dem Hilfesuchenden steht beim Vorliegen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen auf die meisten Hilfeleistungen einschließlich der Hilfe zum Lebensunterhalt ausdrücklich ein Rechtsanspruch zu. Die Leistungen des Bundessozialhilfegesetzes sollen durch den bereits dem Bundesrat zugeleiteten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes verbessert werden. Darüber hinaus sind Vorarbeiten für ein Gesetz im Gange, durch das Opfern von Straftaten geholfen werden soll. Opfern aus Kraftfahrzeugunfällen kann aus dem seit 1965 bestehenden Entschädigungsfonds für Schäden aus diesen Unfällen geholfen werden. Eine andere Lücke ist bereits durch die am 1. April 1971 in Kraft getretene Einbeziehung von Schülern und Studenten sowie Kindern beim Besuch gemeinnütziger Kindergärten in die Unfallversicherung nach der Reichsversicherungsordnung geschlossen worden. Zu Frage 7 Wie ich in meiner Antwort zur vorherigen Frage ausgeführt habe, kann ein in Not Geratener Sozialhilfe in Anspruch nehmen, falls ihm von anderer Seite keine Hilfe zuteil wird. Der Sozialhilfeträger muß ungeachtet des Grundsatzes des Nachrangs der Sozialhilfe sofort helfen. Die Aufwendungen für seine Vorleistungen macht er dann gegenüber den anderen, vorrangig zur Hilfe verpflichteten Personen oder Stellen geltend. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 10. Mai 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache U/3424 Fragen A 8 und 9) : Treffen Meldungen zu, nach denen das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft 70 000 Exemplare des Forschungsberichtes IV an Wissenschaftler und andere Persönlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland, zusammen mit einem Fragebogen, verschickt? Welche Kosten entstehen beim Versand dieser 70 000 Exemplare des Forschungsberichtes IV, und aus welchem Titel werden die entsprechenden Mittel entnommen? Die Meldungen treffen zu. Die Fragebogen und ihre Auswertung sind Maßnahmen mit dem Ziel einer stärkeren Beteiligung der Öffentlichkeit, und hier besonders der Wissenschaftler, an der Diskussion über forschungspolitische Fragestellungen. Druck und Versand des Forschungsberichts werden etwa 157 000 DM kosten; die Ausgaben gehen zu Lasten von Kapitel 31 01 Titel 531 02 („Kosten der Veröffentlichung wissenschaftlicher Fachinformationen"). Die Kosten der Vorbereitung und Auswertung des Fragebogens betragen rund 23 000 DM und werden aus dem Titel 685 03 des Kapitels 31 04 („Förderung von Vorhaben, die für die Planungen des Ressorts allgemein bedeutsam sind") bestritten. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Mai 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kahn-Ackermann (SPD) (Drucksache VI/3424 Fragen A 10 und 11) : Wie verträgt sich die Auskunft, die die Bundesregierung am 1. Dezember 1971 auf die seinerzeitige schriftliche Frage des Kollegen Dr. Schmitt-Vockenhausen nach dem Stand der Neuregelung der Auslandsbesoldung erteilt hat, mit der schriftlichen Antwort des Bundesministers des Innern vom 12. April 1972 auf eine Frage des Kollegen Storm, in der offenkundig die Tatsache ausgeklammert wird, daß der Bundesminister des Innern diese wichtige Maßnahme, die schon auf einen Antrag des Auswärtigen Ausschusses vom 25. Juni 1969 zurückgeht und von Abgeordneten aller Parteien dieses Hauses mehrfach in Erinnerung gebracht wurde, von der Tagesordnung abgesetzt hat, obwohl die zu treffenden Maßnahmen verabschiedungsreif vorliegen und finanziell gesichert sind? Was gedenkt die Bundesregierung angesichts der anhaltenden Beschwerden, insbesondere von Angehörigen von deutschen, im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland arbeitenden Organisationen, zu unternehmen, um das schwerfällige und häufig zu Unausgewogenheiten führende System der Kaufkraftausgleichsermittlungen zu reformieren, und besteht Aussicht, daß die Ermittlungsverfahren zur Berechnung des Kaufkraftausgleichs realistisch und zeitbezogen gestaltet werden? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1972 10917 Die beiden zitierten Antworten stimmen insofern überein, als in beiden erklärt wird, daß die beteiligten Ressorts sich um die Klärung noch offener Fragen bemühen. Eine ganz andere Frage ist es, ob die Bundesregierung den Entwurf einer entsprechenden Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes beschließen und noch in dieser Legislaturperiode dem Bundestag vorlegen kann. Wie Sie wissen, hat die Bundesregierung unter den gegebenen Umständen bisher nur das Erste Bundesbesoldungserhöhungsgesetz vorgelegt, das zur Zeit im Innenausschuß beraten wird. Eine ganze Reihe, auch wichtiger, besoldungsrechtlicher Strukturänderungen sind dagegen im Bereich der Bundesregierung zunächst zurückgestellt worden, bis ein Überblick über die vorhandenen Möglichkeiten gegeben ist. Hierzu gehört auch das Vorhaben Neuregelung der Auslandsbesoldung. Eine Beschlußfassung der Bundesregierung über die Weiterverfolgung von Strukturvorhaben liegt noch nicht vor; ob der Deutsche Bundestag etwa bei den interfraktionellen Beratungen im Innenausschuß in dieser Hinsicht initiativ werden wird, läßt sich noch nicht absehen. Das Ermittlungsverfahren für den Kaufkraftausgleich folgt aus dem gesetzlichen Auftrag des § 2 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes; danach darf dem Besoldungsempfänger aus Kaufkraftdisparitäten weder ein Vorteil noch ein Nachteil entstehen. Das System des hier anzuwendenden Preisvergleichs ist von den Ressorts unter intensiver fachlicher Beratung durch das Statistische Bundesamt vor Jahren entwickelt und bis heute immer mehr verfeinert worden. Angesichts der ständigen Schwankungen der Devisenkurse und der Preisverhältnisse allein an den weit über 200 Dienstorten des Auswärtigen Amtes muß ich andererseits darauf hinweisen, daß es schwer ist, hier ein Verfahren zu entwickeln, das zugleich korrekt und praktikabel ist. Ohne Pauschalierungen zeitlicher und örtlicher Art kommt man aber in diesem Bereich nicht aus; dies ist kürzlich auch vom Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich anerkannt worden. Sie dürfen versichert sein, daß die Bundesregierung im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags alles tut, damit der Kaufkraftausgleich möglichst zeitnah und realistisch ist. Leider sind ihr dabei aus der Natur der Sache heraus Grenzen gesetzt. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Mai 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache VI/3424 Fragen A 12 und 13) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, das Einreiseverbot gegenüber dem belgischen Trotzkisten Mandel sei eine ,,unglaubliche Schweinerei und ein großes Unrecht", siehe u. a. „Die Welt" vom 24. April 1972? Wie beurteilt die Bundesregierung die in gleichem Zusammenhang wie bei der vorhergehenden Frage gefallene Äußerung, der gemeinsame Beschluß des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidenten zur Beschäftigung von Radikalen im öffentlichen Dienst werde noch einmal diskutiert? Die Bundesregierung hat ,den belgischen Staatsangehörigen Ernest Mandel als Zurückweisungsfall in die Grenzüberwachungsliste aufnehmen lassen. Die Gründe für diese Entscheidung sind mehrfach öffentlich dargelegt worden, u. a. auch in diesem Hohen Hause. Die Bundesregierung weist deshalb Ansichten, wie sie von Ihnen zitiert worden sind, zurück. Die von Ihnen gewünschte Wertung ist Sache des Ministerpräsidenten ,des Landes Niedersachsen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Mai 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Giulini (CDU/CSU) (Drucksache VI/3424 Fragen A 14 und 15) : Weiß die Bundesregierung vom Ausscheiden des Dr. van Briessen aus der von ihm aufgebauten Programmredaktion Asien, Deutsche Welle, Köln, der ein Kenner ostasiatischer Sprachen und Mentalitäten ist? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Kenntnisse eines versierten Ostasien-Korrespondenten für die Verbreitung bundesdeutscher Interessen in diesem Raum zu nutzen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Leiter der Asien-Redaktion der Deutschen Welle, Herr Dr. van Briessen, Ende Juli vorigen Jahres mit Vollendung seines 65. Lebensjahres in den Ruhestand getreten ist. Die Bundesregierung vermag keinen Einfluß darauf zu nehmen, daß die Deutsche Welle die Kenntnisse von Herrn Dr. van Briessen nach Vollendung seines 65. Lebensjahres in der einen oder anderen Weise weiter nutzt. Nach § 13 Abs. 2 und § 11 Abs. 4 des Gesetzes über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts vom 29. November 1960 (BGBl. I S. 862) ist der Intendant, der vom Verwaltungsrat bei seiner Geschäftsführung überwacht wird, für derartige Entscheidungen alleine verantwortlich. Die Frage ist in der Deutsche Welle unter Beachtung dieser gesetzlichen Zuständigkeiten geprüft und verneint worden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 10. Mai 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/3424 Frage A 16) : Ist die Bundesregierung bereit, den § 56 Abs. 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung in der Weise zu ergänzen, daß der Vertrieb von Säuglings- und Kleinkindernahrung untersagt wird, um mögliche gesundheitliche Schädigungen von Säuglingen und Kleinkindern z. B. durch Kindernährzucker zu verhindern? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, in § 56 Abs. 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung ein Vertriebsverbot für Säuglings- und Kleinkindernahrung im Reisegewerbe auszusprechen. Es ist der Bundesregierung zwar bekannt, daß beim Vertrieb von Säug- 10918 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1972 lings- und Kleinkindernahrung „an der Haustür" vereinzelt Mißstände auftreten. Diese liegen jedoch generell nicht auf gesundheitlichem Gebiet. Es ist allerdings nicht auszuschließen, daß es beim Verzehr von Kindernährzucker im Einzelfall zu Unverträglichkeitserscheinungen kommen kann, was aber vom Ernährungszustand und den besonderen Stoffwechsellagen des Kindes abhängt. Um sicherzustellen, daß alle zur Verwendung als Nährzucker in den Verkehr gebrachten Erzeugnisse für die Ernährung von Säuglingen geeignet sind, hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit vor kurzem eine Änderung der Verordnung über diätetische Lebensmittel in die Wege geleitet, die an die Zusammensetzung von Nährzucker besondere Anforderungen stellen wird. Gerügt wird indessen vor allem das unlautere Geschäftsgebaren von Gewerbetreibenden, die u, a. durch Überrumpelung und Täuschung der Käufer langfristige Abnahmeverträge von Kindernährzucker zu erhöhten Preisen erzielen. Solche Mißstände sind nicht symptomatisch für den Vertrieb von Säuglings- und Kleinkindernahrung, sondern können allgemein bei Geschäften „an der Haustür" auftreten. Die Gewerbeordnung bietet auch ohne Ergänzung des § 56 der Gewerbeordnung ausreichende Handhaben, um hiergegen wirksam vorgehen zu können: Nach § 58 in Verbindung mit § 57 der Gewerbeordnung kann die erforderliche Reisegewerbekarte entzogen werden, wenn der Gewerbetreibende unzuverlässig ist. Der Schutz der Verbraucher könnte durch die Verabschiedung des dem Bundestag vorliegenden Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abzahlungsgesetzes noch verbessert werden. Hiernach soll dem Käufer bei Haustürgeschäften ein Widerrufsrecht binnen einer Woche eingeräumt werden, sofern er einen Vertrag auf wiederkehrende Leistungen abgeschlossen hat. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 10. Mai 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/3424 Frage A 17): Ist die Bundesregierung bereit, sich bei den Banken- und Sparkassenverbänden dafür einzusetzen, daß Lohn- und Gehaltskonten nach Schweizer Vorbild mit 3 bis 3,5 % verzinst werden? Die Kreditinstitute sind bei der Festsetzung der Zinsen für Lohn- und Gehaltskonten ebenso wie bei den sonstigen Habenzinsen und den Sollzinsen keinen staatlichen Vorschriften unterworfen. Wie bereits mein Kollege Dr. Emde in der Fragestunde am 27. Januar 1972 ausgeführt hat, beabsichtigt die Bundesregierung nicht, auf die Gebühren- und Zinspolitik der Kreditinstitute Einfluß zu nehmen. Im übrigen möchte ich auf folgende Gesichtspunkte hinweisen: Eine Verzinsung der Guthaben auf Lohn- und Gehaltskonten mit 3 bis 3,5 v. H. würde die bei diesen Konten bestehende Kostenunterdeckung noch vergrößern und höhere Gebührenforderungen auslösen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß die Überwachung der Zinsstaffel einen höheren Verwaltungsaufwand und damit höhere Kosten verursachen würde. Nur bei nicht unwesentlichen Guthaben würde eine Verzinsung nennenswert ins Gewicht fallen. Für derartige Guthaben bieten sich Sparkonten mit gesetzlicher Kündigungsfrist als eine flexible Anlageform an, von denen jederzeit monatlich bis zu 2 000 DM abgehoben werden können. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 10. Mai 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3424 Frage A 18) : Welche infrastrukturelle Maßnahmen im Bereich des Verwaltungsbezirks Braunschweig wurden bisher durch Mittel des Zonenrandförderungsgesetzes bevorzugt gefördert, und wann ist mit welchen Förderungsmaßnahmen auf Grund der besonderen wirtschaftlichen Situation in diesem Bereich zu rechnen? Im Bereich des Verwaltungsbezirks Braunschweig wurden im Jahr 1971 durch Mittel des Zonenrandförderungsgesetzes folgende Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur und folgende kulturelle Maßnahmen gefördert: DM Schaffung von Turn- und Sportstätten 1 250 000 Schaffung von Stätten der Jugendarbeit 134 000 Schaffung von Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation 5 277 000 Einrichtungen der beruflichen Bildung 320 000 Schaffung von Schulen und Kindergärten 3 532 000 Kulturelle Maßnahmen 1 245 000 insgesamt 11 757 000 Zum zweiten Teil Ihrer Frage, wann mit welchen Förderungsmaßnahmen im Bereich des Verwaltungsbezirks Braunschweig zu rechnen ist, ist folgendes zu sagen: Im Rahmen des Zonenrandförderungsgesetzes betragen die zusätzlichen Mittel zur Verbesserung der Infrastruktur 1972 aufgrund des Zonenrandförderungsgesetzes 80 Millionen DM für das gesamte Zonenrandgebiet. Eine Aufteilung dieser Mittel auf einzelne Gebiete und auf einzelne Maßnahmen ist noch nicht erfolgt. Dies wird jedoch in Kürze geschehen. Ein beachtlicher Teil der Mittel wird aller Voraussicht nach wiederum im Verwaltungsbezirk Braunschweig eingesetzt werden. Im übrigen möchte ich noch folgendes bemerken: Den Umfang der staatlichen Wirtschaftsförderung darf man nicht nur nach den Maßnahmen nach dem Zonenrandförderungsgesetz beurteilen. Weit bedeutungsvoller sind die Hilfen im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung. Der Verwaltungsbezirk Braunschweig ist auf diesem Gebiet in den letzten Jahren in ganz besonderem Maße gefördert worden. So sind in den Jahren 1969 bis 1971 mit Hilfe von Mitteln des Bundes und des Landes Niedersachsen in diesem Gebiet rd. 16 500 neue gewerbliche Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1972 10919 Arbeitsplätze entstanden oder im Entstehen begriffen. Zur Schaffung dieser Arbeitsplätze wurden gewerbliche Investitionen in Höhe von 1,4 Milliarden DM gefördert. Seit dem 1. Januar 1972 wird die regionale Wirtschaftsförderung von Bund und Ländern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" durchgeführt, wobei im laufenden Jahr für Infrastrukturmaßnahmen im Regionalen Aktionsprogramm „Niedersächsisches Zonenrandgebiet" 41,9 Millionen DM vorgesehen sind. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 10. Mai 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache VI/3424 Frage A 19) : Was gedenkt die Bundesregierung gegen die geradezu bedrohliche Entwicklung der Textilimporte, die 1971 eine Rekordhöhe von über 10 Milliarden DM und einen Einfuhrüberschuß von 2,5 Milliarden DM erreichten, zu unternehmen, und wie stellt sich die Bundesregierung einen Ausgleich der Importlastverteilung innerhalb der EWG vor? Die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie haben sich 1971 und im bisherigen Verlauf dieses Jahres günstiger als der Durchschnitt der gesamten Industrie entwickelt. Der Einfuhrüberschuß in Höhe von 2,5 Mrd. DM im vergangenen Jahr weist zwar eine Steigerung um 702 Millionen DM auf, ihm steht jedoch ein Umsatzzuwachs der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie um 2,9 Mrd. DM gegenüber. Die Bundesregierung hält deshalb die Entwicklung der Textilimporte nicht für bedrohlich und ist daher nicht der Auffassung, daß hiergegen — über die gerade auf diesem Sektor bestehenden Einfuhrhemmnisse hinaus — weitere Schutzmaßnahmen ergriffen werden müßten. Solche Maßnahmen würden auch mit bestehenden internationalen Verpflichtungen, z. B. gegenüber dem GATT, kollidieren; sie widersprächen darüber hinaus auch den Grundsätzen unserer liberalen Außenhandelspolitik und wären im Hinblick auf den hohen Grad außenwirtschaftlicher Verflechtungen unserer Volkswirtschaft gefährlich. Eine ausgewogenere Importlastverteilung innerhalb der EWG kann nur von Fall zu Fall bei der innergemeinschaftlichen Vorbereitung von Verhandlungen der Gemeinschaft mit Drittländern verfolgt werden. Auf dem Gebiet der Zollpräferenzen hat die Bundesregierung bereits erreicht, daß der Anteil der Bundesrepublik an den zollfreien Plafonds für Einfuhren aus Entwicklungsländern bei sensiblen Textilerzeugnissen auf 37,5 °/o begrenzt wurde. Auch bei den anstehenden Verhandlungen der Gemeinschaft über Handelsabkommen mit Drittländern wird sie sich bemühen, eine gleichmäßigere Verteilung der Einfuhren insbesondere aus Niedrigpreisländern auf die einzelnen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu erreichen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 10. Mai 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache VI/3424 Frage A 20) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf Grund der unbefriedigenden Ertragslage in der Textilwirtschaft die Investitionen 1971 um 7 % für Bruttoanlagegüter und um 15 % für Maschinen unter der Vorjahreshöhe liegen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Auftragslage für das zweite Halbjahr 1972? Nach vorläufigen Erhebungen des Ifo-Instituts — endgültige Daten liegen noch nicht vor — dürften sich die Gesamtinvestitionen der Textilindustrie im vergangenen Jahr um etwa 8 % verringert haben, während diejenigen der Bekleidungsindustrie konstant geblieben sein dürften. Die Entwicklung des Investitionsvolumens ist auch in der Textil- und Bekleidungsindustrie konjunkturellen Schwankungen unterworfen. Der Rückgang in der Textilindustrie ist zu sehen im Zusammenhang mit der allgemein verringerten Investitionsneigung im vergangenen Jahr und mit den hohen Steigerungsraten des Investitionsvolumens der Textilindustrie in den beiden Vorjahren. Was die Auftragslage der Textil- und Bekleidungsindustrie im zweiten Halbjahr 1972 anbetrifft, so stimmen die Ergebnisse der letzten Messen ebenso optimistisch wie der Umstand, daß der Textileinzelhandel in den ersten vier Monaten dieses Jahres eine Zuwachsrate von 15 % zu verzeichnen hatte. Angesichts der sich abzeichnenden positiven Konjunkturentwicklung wird diese günstige Prognose auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht gestützt. Der Auftragsboom der Bekleidungsindustrie im ersten Quartal dieses Jahres — der Auftragseingang betrug +18,9 % — dürfte allerdings in den nächsten Monaten abflachen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 10. Mai 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Strohmayr (SPD) (Drucksache VI/3424 Fragen A 21 und 22) : Hält es die Bundesregierung trotz der Vereinbarungen am 31. Januar 1972 nicht doch für notwendig, auf die Kreditinstitute dahin gehend Einfluß zu nehmen, daß Kontoinhaber, die Bezieher kleiner Einkommen und Rentner sind, aus sozialen Gründen von der Gebührenerhebung verschont werden? Würde in diesem Zusammenhang die Bundesregierung veranlassen, daß unbare Zahlungen an caritative Verbände und Vereine von den Kreditinstituten gebührenfrei abgewickelt werden? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, auf die Kreditinstitute dahin einzuwirken, finanziell schwächere Bevölkerungskreise von etwaigen Gebühren für Lohn- und Gehaltskonten freizustellen oder unbare Zahlungen an karitative Einrichtungen nicht mit Gebühren zu belasten. Die Kreditinstitute sind Wirtschaftsunternehmen, denen man zugestehen muß, daß sie auf Kostendeckung bedacht sind. Soziale Erwägungen der in Ihrer Frage angesprochenen Art würden aber gerade zu einem kosten- 10920 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1972 erhöhenden Verwaltungsaufwand bei den Kreditinstituten führen. Ich meine deshalb, daß es verständlich ist, wenn die Kreditinstitute Gebührenbefreiungen, wie Sie sie mit Ihrer Frage anstreben, nicht gewähren. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß Bezieher kleiner Einkommen, wie z. B. Rentner, von den Gebührenerhebungen häufig überhaupt nicht oder nur in geringem Maße betroffen werden, weil bei der überwiegenden Zahl der Kreditinstitute zumindest 3 bis 4 Buchungen pro Monat gebührenfrei sind. Diese Regelung kommt in erster Linie finanziell schwächeren Bevölkerungskreisen zugute, die in der Regel ihre Konten nicht allzu häufig bewegen und daher oft keine Gebühren zahlen werden. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 10. Mai 1972 auf ,die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Herklotz (SPD) (Drucksache VI/3424 Frage A 23) : Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend der Empfehlung 668 (1972) der Beratenden Versammlung des Europarats mit den Regierungen der übrigen Mitgliedsländer zusammenzuarbeiten, um die europäischen Bemühungen im Rahmen des Welternährungsprogramms der FAO zu koordinieren, und welche Schritte gedenkt sie hier zu unternehmen, um diese Empfehlung zu verwirklichen? Die Bundesregierung hält es für wichtig und notwendig, die europäischen Programme der Nahrungsmittelhilfe im Rahmen des Welternährungsprogramms zu koordinieren. Das WEP wurde 1963 als gemeinsame Tochterorganisation der Vereinten Nationen und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) gegründet; es ist in ,diesen 10 Jahren zu der international maßgebenden Organisation für Nahrungsmittelhilfe an Entwicklungsländer geworden und verfügt über die meisten Erfahrungen auf diesem nicht unproblematischen Sondergebiet der Entwicklungshilfe. Zur Koordination der Nahrungsmittel-Soforthilfe bei Katastrophenfällen haben die Niederlande im Juni 1970 ,dem Zweiten Welternährungskongreß in Den Haag den Vorschlag vorgelegt, eine „Internationale Nahrungsmittelbank" zu errichten. Im Rahmen dieser vom WEP zu verwaltenden „Bank" sollten unter anderem in verschiedenen Teilen der Welt internationale Nahrungsmittelläger als Katastrophenreserven angelegt werden. Diesem Vorschlag stimmte der Regierungsausschuß des Welternährungsprogramms erst dann im Grundsatz zu, als er 1971 in neuer, realistisch reduzierter Gestalt und unter dem neuen Namen „Emergency Food Supply Scheme" (Nahrungsmittel-SofortlieferungsSchema) erneut eingebracht wurde. Er sieht vor: 1. Die Schaffung eines Netzwerks bilateraler Vereinbarungen WEP und Geberländern zum Zwecke einer größeren Beschleunigung von WEP-Nahrungsmittellieferungen in Katastrophenfällen. 2. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen WEP und anderen internationalen Organisationen, die auch in der Katastrophenhilfe tätig werden (z. B. dem Internationalen Roten Kreuz, dem UN-Hochkommissar für das Flüchtlingswesen, dem UN-Weltkinderhilfswerk, usw.). Im Interesse ,der größtmöglichen Beschleunigung der Lieferungen hat die Bundesregierung dem WEP gegenüber im Januar 1972 ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, in diesem Emergency Food Supply Scheme (EFSS) mitzuarbeiten. Die deutsche Mitwirkung geschieht mit folgenden Maßgaben: — Die Bundesrepublik Deutschland hat dem WEP angeboten, aus ihrem regulären jährlichen Nahrungsmittelbeitrag an das WEP bestimmte Warenarten und -mengen auf Abruf des WEP vorrangig und binnen kürzester Frist zu liefern. — Aus der deutschen Mitarbeit dürfen der Bundesrepublik Deutschland keine zusätzlichen Kosten entstehen. Auch die Schaffung eines zusätzlichen Apparates, über den beim WEP bestehenden hinaus, erscheint der Bundesregierung nicht erforderlich (ist auch nicht vorgesehen). — Weitergehenden Vorschlägen, insbesondere auf Errichtung besonderer Lagerhaltung, kann die Bundesregierung nicht zustimmen, da eine Notwendigkeit hierfür gegenwärtig nicht erkennbar ist. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. Mai 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (SPD) (Drucksache VI/3424 Frage A 24) : Wird die Bundesregierung entsprechend der Empfehlung 668 (1972) der Beratenden Versammlung des Europarats zusammen mit den Regierungen der übrigen Mitgliedsländer in Europa Lebensmittelvorräte anlegen, die Entwicklungsländern zur Verfügung gestellt werden, die infolge von großen Katastrophen von Hungersnot bedroht sind, und welche Mittel wird sie hier- für zur Verfügung stellen? Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten bereits bisher ihr Möglichstes getan, um die Folgen von Katastrophen, von denen Völker in dieser Welt betroffen wurden, zu lindern. Gerade die jüngsten Erfahrungen auf dem indischen Subkontinent und anderen Teilen der Welt haben erkennen lassen, daß eine schnelle und gut koordinierte Aktion aller Geberländer vielen Menschen das Leben retten und Not lindern kann. Diese Erfahrungen haben für die Bundesrepublik gezeigt, daß es im Augenblick nicht erforderlich ist, spezielle Lagerbestände für den Katastrophenfall aufzubauen. Die Vorräte der öffentlichen Hand an Getreide, Magermilchpulver und Fleischkonserven, ergänzt durch kurzfristig auf dem Markt beschaffbare Produkte wie Kindernahrungsmittel haben sich als voll ausreichend erwiesen. Die Zusammenarbeit zwischen den helfenden Ländern ist jedoch noch verbesserungsbedürftig. Die Bundesregierung hat sich daher aktiv an der Schaffung eines Verteilungsschemas für Nahrungsmittel in Katastrophenfällen beim Welternährungspro- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1972 10921 gramm der Vereinten Nationen und der FAO beteiligt. Sie stellt gewisse Mengen hochwertiger Nahrungsmittel für die sofortige Verschiffung in Katastrophenfällen zur Verfügung. Dies geschieht jedoch unabhängig von den in solchen Fällen durchzuführenden, der jeweiligen Situation anzupassenden bilateralen Direktmaßnahmen der Bundesregierung, die das unmittelbare Überleben der betroffenen Bevölkerung zum Ziele haben. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 10. Mai 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hermesdorf (Schieiden) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3424 Frage A 25) : Teilt die Bundesregierung die Meinung einzelner Entwicklungsländer, daß die Preise für die von ihnen exportierten Agrarprodukte, aus der Sicht dieser Länder gesehen, völlig unzulänglich sind, und was gedenkt die Bundesregierung entsprechend der Empfehlung Nr. 668 der Beratenden Versammlung des Europarats zu unternehmen, um den Entwicklungsländern zu höheren Preisen für ihre Exporte, besonders für die exportierten landwirtschaftlichen Erzeugnisse, zu verhelfen? Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß die Preise für die von Entwicklungsländern exportierten Agrargüter im allgemeinen völlig unzulänglich sind; von Fall zu Fall treten allerdings bei schwerwiegenden Marktungleichgewichten ungenügende Erlössituationen auf. Dies sind u. a. auf die in den tropischen Gebieten entstehenden Ernteschwankungen und auf die Wettbewerbseinflüsse von synthetischen Substituten zurückzuführen. Die Stabilisierung der Weltmarktpreise ist ein weltweites Problem; es kann nur in enger internationaler Zusammenarbeit gelöst werden. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in den internationalen Organisationen (WHK, GATT, FAO) aktiv und konstruktiv an den Bemühungen beteiligt, durch internationale Vereinbarungen zu einer Stabilisierung der Weltmarktpreise und zu besseren Exporterlösen für die Entwicklungsländer zu gelangen. Ferner unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der Technischen Hilfe durch Studien- und Beratungsprojekte die Bemühungen von Entwicklungsländern, ihre Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen zu verbessern, damit höhere Exporterlöse erzielt werden. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 10. Mai 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schachtschabel (SPD) (Drucksache VI/3424 Fragen A 26 und 27) : Wann ist mit dem Abschluß der Überprüfung der Zusammenlegung der Kreiswehrersatzämter Mannheim und Heidelberg zu einem großen Kreiswehrersatzamt zu rechnen, und ist bereits abzusehen, ob bei einer Zusammenlegung als Sitz des neuen großen Kreiswehrersatzamts Mannheim oder Heidelberg in Frage kommt? Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Kultusministers des Landes Baden-Württemberg, daß wegen der gegenwärtig noch ausstehenden Entscheidung über die Zusammenlegung der beiden Kreiswehrersatzämter Mannheim und Heidelberg Unruhe unter der Bevölkerung aufgekommen sei? Die Prüfung, ob die Kreiswehrersatzämter Mannheim und Heidelberg zusammengelegt werden können, wird voraussichtlich in 6-8 Wochen abgeschlossen sein. Es kann daher zur Zeit noch nicht gesagt werden, ob nach einer Zusammenlegung der Ämter der Behördensitz in Mannheim oder in Heidelberg sein wird. Nach Auffassung der Bundesregierung besteht wegen der gegenwärtig noch ausstehenden Entscheidung über die Zusammenlegung der beiden Kreiswehrersatzämter Mannheim und Heidelberg für die Bevölkerung kein Grund zur Beunruhigung. Ich darf darauf hinweisen, daß auch bei der Neuorganisation von Wehrersatzbehörden die publikumsnahe Wahrnehmung der Wehrersatzangelegenheiten sichergestellt wird. Darüber hinaus werden bei solchen Organisationsmaßnahmen die berechtigten Belange der bei den Wehrersatzbehörden Beschäftigten berücksichtigt. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 10. Mai 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3424 Frage A 30) : Sieht die Bundesregierung im Falle der Heraufsetzung der Eintragungsgrenzen von Bußgeldern in der Verkehrssünderkartei Anlaß dafür, auch für das verbotene Parken auf Gehwegen wirksame, mit den Geldbußen in anderen Ländern vergleichbare gebührenpflichtige Verwarnungen einzuführen? Der Deutsche Bundestag hat zwar in seinem Entschließungsantrag in der vergangenen Woche die Überprüfung der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelsätze angeregt, jedoch nur für „stark verkehrsgefährdende Ordnungswidrigkeiten". Hierzu zählt das verbotene Gehwegparken — so lästig es im Einzelfall sein kann — in der Regel nicht. Die Bundesregierung wird aber im Benehmen mit den Ländern klären, ob eine Anhebung des Verwarnungsgeldes für diese Ordnungswidrigkeiten erfolgen sollte. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 10. Mai 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3424 Frage A 31) : Ist die Bundesregierung bereit, sich beim Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften dafür einzusetzen, daß die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Emissionen von luftverunreinigenden Gasen aus Dieselmotoren von Kraftfahrzeugen auf der Grundlage geeigneter Grenzwerte in Kraft gesetzt werden, um für den Bereich der EWG Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und für die Bevölkerung, besonders in Ballungsgebieten und Großstädten, durch große Konzentrationen von Abgasen Gesundheitsschäden zu verhindern? 10922 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1972 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 30. Dezember 1971 dem Rat einen Vorschlag für eine Richtlinie über Maßnahmen gegen die Emission von luftverunreinigenden Gasen aus Dieselmotoren von Kraftfahrzeugen vorgelegt. Der Wortlaut wurde im Amtsblatt der EG Nr. C 26 vom 15. März 1972 veröffentlicht. Vorausgesetzt, daß Bundestag und Bundesrat, denen der Wortlaut am 5. Mai 1972 zugeleitet wurde, sich nicht ablehnend äußern, wird die Bundesrepublik dem Vorschlag zustimmen. Er setzt strengere Maßstäbe als z. B. die z. Z. in den USA geltenden Bestimmungen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 10. Mai 1972 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Pieser (CDU/CSU) (Drucksache VI/3424 Fragen A 32 und 33) : Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Tätigkeit des „Privaten Bevorschussungsbüros für gezahlte Straßenbenutzungsgebühren" in Berlin, das über 14 Jahre hinweg die Auszahlung der Erstattungsbeträge an die Unternehmer gegen geringe Gebühren durchgeführt und damit der öffentlichen Hand erhebliche Aufwendungen erspart und so wesentlich zur Erleichterung der Abwicklung des lebenswichtigen Güterfernverkehrs von und nach Berlin beigetragen hat? Ist der Bundesregierung bekannt, daß dieses Unternehmen mit 26 Angestellten durch die vorzeitige Inkraftsetzung des Artikels 18 des Transitabkommens unerwartet seine Existenzgrundlage verloren hat, und ist die Bundesregierung bereit, in diesem Fall aus politischen, sozialen und moralischen Gründen, unabhängig von der Rechtslage, dafür einzutreten, daß möglichst schnell ein angemessener Härteausgleich gewährt wird? Die Straßenbenutzungsgebühren wurden von der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr seit dem 2. Mai 1955 zuerst als Darlehn, vom 1. Februar 1959 als Betriebsbeihilfe gezahlt bzw. erstattet. Schwierigkeiten in der Abwicklung dieser Aufgabe hat es auch in der Zeit nicht gegeben, in der ein „Privates Bevorschussungsbüro" nicht bestand. Die Bundesanstalt für den Güterfernverkehr war zu jeder Zeit, sowohl in personeller als auch in organisatorischer Hinsicht in der Lage, die Auszahlungen zügig abzuwickeln. Eines „Privaten Bevorschussungsbüros" hätte es dazu nicht bedurft. Der Bundesregierung ist bekannt, daß durch die vorzeitige Inkraftsetzung des Artikels 18 des Transitabkommens die Grundlage für das „Private Bevorschussungsbüro" entfallen ist. Sie sieht sich allerdings nicht in der Lage, „aus politischen, sozialen und moralischen Gründen" einen Härteausgleich zu gewähren. Für die Firmengründung und die Tätigkeit des „Privaten Bevorschussungsbüros" waren öffentliche Interessen nicht maßgebend. Auch ohne die Gründung dieses Büros, das ausschließlich auf eigenem Risiko gearbeitet hat, wären Verzögerungen in der Erstattung der Straßenbenutzungsgebühren nicht eingetreten. Ein Anspruch könnte nur dann anerkannt werden, wenn eine Rechtsgrundlage dafür vorhanden wäre; hieran fehlt es aber. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 10. Mai 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hanz (CDU/CSU) (Drucksache VI/3424 Fragen A 34 und 35) : Welche Gründe haben die Deutsche Bundespost veranlaßt, die Telefonortsnetze Diez, Hahnstätten, Holzappel, Katzenelnbogen, Nenterhausen und Wallmerod, die seit dem 1. Juli 1971 aus dem Fernmeldeamt Koblenz in das von Gießen umgegliedert worden sind, auch künftig aus dem Amtlichen Fernsprechbuch 15 (Rheinland-Pfalz Nord-Ost) in das Amtliche Fernsprechbuch 36 (Hessen-Süd) zu übernehmen? Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der verwaltungsmäßigen Zugehörigkeit der genannten Ortsnetze zum Land Rheinland-Pfalz sowie ihrer weitaus überwiegenden wirtschaftlichen Orientierung innerhalb der Landesgrenzen, die bisher geltende und bewährte Regelung beizubehalten? Durch die ständig wachsende Zahl neuer Fernsprechteilnehmer werden die Amtlichen Fernsprechbücher immer umfangreicher. In den letzten Jahren mußten deshalb wiederholt die Geltungsbereiche verschiedener Amtlicher Fernsprechbücher neu aufgeteilt werden, weil Bücher mit einem Umfang von mehr als 1800 Seiten nicht mehr rationell gebunden werden können. Die von Ihnen genannten Ortsnetze gehören zum Knotenvermittlungsstellen-Bereich Limburg. Sie wurden in das Amtliche Fernsprechbuch 36 Hessen-Süd übernommen, weil auf diese Weise alle Teilnehmer des Knotenvermittlungsstellen-Bereichs Limburg in einem Amtlichen Fernsprechbuch zusammengefaßt werden können. Dabei muß noch erwähnt werden, daß die Knotenvermittlungsstellen-Bereiche bei Einführung des Selbstwählferndienstes nicht willkürlich, sondern nach dem Verkehrsfluß der Gesprächsabwicklung gebildet worden sind. Bei der Neuabgrenzung von Geltungsbereichen der Amtlichen Fernsprechbücher kann nicht immer auf die Übereinstimmung mit den Landesgrenzen Rücksicht genommen werden. Die Deutsche Bundespost muß vor allem bestrebt sein, die Geltungsbereiche der Amtlichen Fernsprechbücher mit den fernmeldetechnischen Bereichsgrenzen, die aufgrund der Verkehrsstruktur zustande gekommen sind, in Dekkung zu bringen. Aus vorstehenden Gründen kann von der nunmehr bestehenden Abgrenzung nicht wieder abgegangen werden. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 10. Mai 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) (Drucksache VI/3424 Frage B 1) : Was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun, daß die Gemeinden in Gebieten, die unzweifelhaft späterhin zu den unter Baubeschränkung stehenden Fluglärmzonen 1 und 2 gehören werden, jetzt vorweg Bauerlaubnisse in großer Zahl erteilen, unter Berufung darauf, daß diese Lärmzonen wegen des Fehlens der gesetzlichen Vorschriften noch nicht fixiert seien? Ihre Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Städtebau und Wohnungs- Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1972 10923 wesen wie folgt: Die Durchführung des Bundesbaugesetzes obliegt den Ländern bzw. den Gemeinden. Der Bund hat deshalb im allgemeinen keinen Einfluß auf die Aufstellung von Bauleitplänen und auf die Entscheidung über Bauanträge in bauplanerischer Hinsicht. Das Bundesbaugesetz ermöglicht es den zuständigen Landesbehörden, die Aufstellung von Bauleitplänen und die Erteilung von Baugenehmigungen in Gebieten, die von den Lärmschutzbereichen nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Fluglärm erfaßt werden, zu verhindern. In Grenzfällen werden die Landesbehörden leichter entscheiden können, wenn die Lärmschutzbereiche nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm durch Verordnung festgesetzt sind. In mehreren Antworten auf mündliche Anfragen habe ich bereits dargelegt, daß den Arbeiten zur Vorbereitung der Festsetzung von Lärmschutzbereichen Vorrang eingeräumt wird. Das für die Berechnung der Lärmschutzzonen notwendige Datenerfassungssystem ist inzwischen von der Göttinger Expertengruppe erarbeitet und am 25. April 1972 zwischen den beteiligten Bundesressorts, den für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörden und den obersten Luftfahrtbehörden der Länder abschließend beraten worden. Der Bundesminister für Verkehr hat die Einholung der zur Festsetzung der Lärmschutzbereiche relevanten Daten für die zivilen Flughäfen übernommen. Die Bundesregierung ist darum bemüht, die Verordnung baldmöglichst in Kraft treten zu lassen. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 10. Mai 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/3424 Frage B 2): Aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung die Tatsache, daß Beamte ohne Rücksicht auf Einkommensgrenzen die Kosten für den Anstaltsaufenthalt eines Angehörigen voll bezahlt bekommen und zusätzlich noch die Steuerpauschale gemäß § 33 EStG in Anspruch nehmen können, während Nichtbeamte insoweit anders behandelt werden, als gerechtfertigt an? Die Vorschrift über die Anstaltsunterbringung ist mit Wirkung vom 1. Oktober 1965 in die Beihilfevorschriften eingefügt worden. Anlaß hierfür war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 7. Oktober 1965 — VIII C 63.63. In dem Urteil stellte das Gericht fest, die Beihilfevorschriften in der bis zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung wären dadurch, daß sie die Gewährung einer Beihilfe zu den Kosten der dauernden Unterbringung körperlich oder geistig unheilbarer Kranker in Siechen-, Heil- und Pflegeanstalten nicht vorsähen, der Fürsorge- und Alimentationspflicht nicht gerecht geworden. Der Dienstherr sei verpflichtet, seinen Beamten und deren Familien einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stelle der Dienstherr mit den laufenden Bezügen einen Durchschnittssatz der zu erwartenden Aufwendungen zur Verfügung. Sofern darüber hinaus Aufwendungen entstehen, so wie hier in den Fällen einer dauernden Anstaltsunterbringung, sei eine zusätzliche Hilfe des Dienstherrn notwendig. Die Aufwendungen werden keineswegs voll bezahlt. Zunächst sehen die Beihilfevorschriften nach dem Familienstand gestaffelte Anrechnungsbeträge vor, die monatlich 80 DM bis 120 DM, bei Alleinstehenden 60 v. H. bzw. 80 v. H. der gesamten Dienst- oder Versorgungsbezüge betragen. Sodann sind die über diesen Selbstbehalt hinausgehenden Aufwendungen nur bis zum niedrigsten Satz der für die Unterbringung in Betracht kommenden öffentlichen Krankenanstalt am Ort der Unterbringung beihilfefähig. Zu den dann verbleibenden Aufwendungen wird wiederum eine nach dem Familienstand gestaffelte Beihilfe in Höhe von 60 bis 80 v. H. gezahlt. Die Erfahrung hat gezeigt, daß diese einschränkende Regelung in zahlreichen Fällen eine erhebliche Dauerbelastung zur Folge hat. Damit ist Ihre Annahme, daß neben voller Erstattung durch den Dienstherrn noch die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrages nach § 32 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes möglich ist, nicht begründet. Diese Beihilfevorschrift ist im übrigen nicht, wie Sie meinen, Herr Kollege, auf Beamte beschränkt, sondern findet auch auf Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst Anwendung. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 10. Mai 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache VI/3424 Frage B 3) : Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der Steuerreform für die Ausbildung hauswirtschaftlicher Lehrlinge Steuererleichterungen vorzusehen? Nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) über die Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen (§§ 33, 33 a Abs. 3 EStG) wird die Beschäftigung einer Hausgehilfin unter den dort genannten Voraussetzungen in der Weise begünstigt, daß die Aufwendungen hierfür bis zu 1 200 DM im Kalenderjahr vom Einkommen abgezogen werden. Hausgehilfin in diesem Sinne ist auch ein hauswirtschaftlicher Lehrling; besondere Vorkenntnisse im Haushalt sind nicht erforderlich, damit eine Hausangestellte als Hausgehilfin im Sinne des § 33 a Abs. 3 EStG anerkannt werden kann. Ihre Frage zielt darauf ab, Aufwendungen für die Beschäftigung eines hauswirtschaftlichen Lehrlings über die bezeichneten Vorschriften hinaus allgemein zum Abzug zuzulassen. Eine solche Regelung würde jedoch mit dem Grundsatz des § 12 Ziff. i EStG, wonach Lebenshaltungskosten bei der Ermittlung des Einkommens nicht abgesetzt werden können, im Widerspruch stehen. Denn es kann nicht 10924 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1972 übersehen werden, daß der Lehrling Arbeitsleistungen erbringt, die die Hausfrau entlasten und ausschließlich den privaten Lebensbereich betreffen. Aufwendungen können aber — soweit in diesem Zusammenhang von Interesse — nur nach Maßgabe der Vorschriften über die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen, d. h. nicht allgemein, sondern nur unter den besonderen Voraussetzungen dieses Rechtsinstituts berücksichtigt werden. Hieran muß auch künftig festgehalten werden, zumal jede Ausnahmeregelung auf diesem Gebiet weitere, nicht absehbare Berufungsfälle zur Folge hätte. Ich kann deshalb eine Änderung der einkommensteuerlichen Vorschriften auch im Rahmen der Steuerreform nicht befürworten. Dabei verkenne ich nicht die Bedeutung, die der Ausbildung hauswirtschaftlicher Lehrlinge zukommt. Ich halte jedoch das Einkommensteuergesetz seiner Natur nach nicht für geeignet, um als Instrument zur Heranbildung von Nachwuchskräften für bestimmte Dienstleistungsberufe ausgebaut zu werden. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 10. Mai 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/3424 Fragen B 4 und 5) : In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die früheren Einwohner der DDR zu entschädigen, die in der DDR enteignet wurden und deren Bankkonten gesperrt worden sind? Ist beabsichtigt, die Entschädigungsforderungen dieser Bürger mti den Zahlungen zu verrechnen, die im Rahmen der vertraglichen Abmachungen mit der DDR an die DDR von der Bundesregierung geleistet werden? Vermögensschäden im Gebiet der DDR werden nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I S. 1897), geändert durch das 23. Änderungsgesetz zum Lastenausgleichsgesetz vom 23. Dezember 1970 (BGBl. I S. 1870), festgestellt und als Zonenschäden nach den Vorschriften des Lastenausgleichsgesetzes in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I S. 1909), zuletzt geändert durch das 24. Änderungsgesetz zum Lastenausgleichsgesetz vom 22. Februar 1972 (BGBl. I S. 189), wie die Vertreibungsschäden und die Schäden der einheimischen Kriegssachgeschädigten durch eine Hauptentschädigung abgegolten. Zu Ihrer Frage B 5 teile ich Ihnen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen folgendes mit: Eine Verrechnung der Leistungen an geschädigte frühere Bewohner der DDR mit den vertraglich vereinbarten Zahlungen an die DDR ist nicht möglich, weil sie das Gegenteil dessen bewirken müßte, was die Bundesregierung mit den Zahlungen an die DDR anstrebt und schon erreicht hat. Ich darf dies für die beiden Komplexe der Postzahlungen und der Gebührenpauschalierung im Berlin-Verkehr näher erläutern: Die Leistungen an die DDR auf dem Gebiet des Postwesens dienen zum einen zum Ausgleich nachweisbarer Mehrleistungen der Deutschen Post der DDR infolge des größeren Umfangs der Postsendungen aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR. Zum anderen konnten dadurch bedeutende Verbesserungen auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens erreicht werden, vor allem die Wiederaufnahme des Telefonverkehrs in Berlin nach einer Unterbrechung von etwa 20 Jahren. Daneben darf ich die wesentliche Vermehrung der Telefonverbindungen zwischen Westdeutschland und der DDR erwähnen, die zu einer spürbaren Reduzierung der früher erheblichen Wartezeiten geführt hat. Außerdem wurde auch die Zahl der Telegramm- und Telexleitungen beträchtlich erhöht. Die Pauschalabgeltung der Gebühren im Berlin-Verkehr seit 1. Januar 1972 hat die bisherige individuelle Gebührenerhebung abgelöst und damit den Verkehr nach und von Berlin bedeutend erleichtert und beschleunigt. Einer Verrechnung stünden damit nicht nur rechtliche Hindernisse entgegen; sie würde auch die erreichten Verbesserungen gefährden. Unabhängig davon muß eine Lösung des Problems der Konten früherer Bewohner der DDR gesucht werden. Dies wird nur durch Vereinbarungen mit der DDR möglich sein. Die Bundesregierung ist nach wie vor bemüht, Verhandlungen hierüber aufzunehmen. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 10. Mai 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Strohmayr (SPD) (Drucksache VI/3424 Frage B 6) : Ist die Bundesregierung bereit, die im Wohnungsgemeinnützig keitsgesetz liegende Diskrepanz zu beseitigen, nach dem be Erwerb von Grundstücken für den sozialen Wohnungsbau Grund erwerbsteuerfreiheit besteht, während beim Grunderwerb zurr Bau von Altenheimen, Altenpflegeheimen und Altenwohnungen von den freien Wohlfahrtsverbänden Grunderwerbsteuer erhoben wird? Ich darf zunächst bemerken, daß sich die Grunderwerbsteuerfreiheit beim Grunderwerb zur Errichtung von Alten- und Pflegeheimen durch Wohlfahrtsverbände nicht nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, sondern nach landesrechtlichen Grunderwerbsteuervorschriften in Verbindung mil der Gemeinnützigkeitsverordnung richtet. Diese Vorschriften stimmen in den verschiedenen Bundesländern nicht ganz überein. In der Regel wird jedoch der Grunderwerb zum Bau von Alten- und Pflegeheimen von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn die Heime in besonderem Maße bedürftigen oder minderbemittelten Personen dienen. Diese Regelung gilt auch für Bayern. Insofern dürfte Ihrem Anliegen schon Rechnung getragen sein. Ob darüber hinaus für die Fälle der Alten- und Pflegeheime Grunderwerbbsteuerbefreiungen gewährt werden können wenn die o. a. Voraussetzungen nicht vorliegen wird erst im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuerreform entschieden werden können. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1972 10925 Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 8. Mai 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hussing (CDU/CSU) (Drucksache VI/3424 Fragen B 7 und 8) : Mit welcher Zuwanderungsquote britischer Gastarbeiter in die Bundesrepublik Deutschland rechnet die Bundesregierung in den nächsten Jahren? Mit welcher beruflichen Zusammensetzung rechnet die Bundesregierung bei den britischen Gastarbeitern? Die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten britischen Arbeitnehmer hat sich von Ende Januar 1970 bis Ende Januar 1972 von 12 349 auf 18 137 erhöht. Mit einem weiteren Anstieg ist zu rechnen, insbesondere wenn am 1. Januar 1973 die Bestimmungen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der erweiterten Gemeinschaft in Kraft treten. Zuverlässige Aussagen über die künftigen Zuwachsraten lassen sich zur Zeit nicht machen. Schätzungen nichtamtlicher Stellen, von denen unterschiedliche Zahlenangaben vorliegen, können deshalb auch nur mit Vorbehalt bewertet werden. Zu Ihrer 2. Frage möchte ich anmerken: Von den Ende Januar 1972 in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten britischen Arbeitnehmern waren 11 288 Männer und 6 849 Frauen. Die männlichen Arbeitnehmer waren hauptsächlich in der Eisen- und Metallindustrie, im Bereich des Handels, im Geld- und Versicherungswesen sowie im verarbeitenden Gewerbe beschäftigt. Schwerpunkt der Beschäftigung weiblicher Arbeitnehmer war der Dienstleistungsbereich. Hinsichtlich der beruflichen Zusammensetzung liegen keine Statistiken vor. Die Nachfrage nach britischen Arbeitnehmern ist vornehmlich auf Fachkräfte gerichtet. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 10. Mai 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3424 Frage B 9) : Nachdem die Bundesregierung auf meine Frage, welche Planungen bei der Bundesregierung in bezug auf die endgültige Verwendung der Kaserne Broitzem (Standort Braunschweig) bestünden, im Jahre 1969 antwortete, daß die endgültige Verwendung im Rahmen der neuen Heeresplanung überprüft werde, frage ich, ob damit zu rechnen ist, daß die von der Panzergrenadierbrigade 2 dem Bundesministerium unterbreitete Vorstellung, daß die Nutzung der Kaserne auf Grund der Maßnahmen des Weißbuchs auf infrastrukturellem Gebiet im Standort Braunschweig erfolgen soll, realisiert wird? Ihre Frage nach der zukünftigen Nutzung der Kaserne Broitzem im Standort Braunschweig beantworte ich wie folgt: Die Kaserne Broitzem ist nach wie vor in der Stationierungsplanung des Heeres für die Unterbringung von Truppen des Feldheeres vorgesehen. Es ist beabsichtigt, die Kaserne auszubauen, um hierdurch — die Unterbringung der Soldaten im Standort Braunschweig entsprechend den Forderungen des Weißbuches zu verbessern, und — Stationierungsprobleme im Großraum Hannover, die sich als Folgen der neuen Heeresstruktur und im Zusammenhang mit der Umstellung auf die 15monatige Wehrdienstzeit sowie der Erweiterung der HOS I ergeben haben, zu lösen. Die Infrastrukturuntersuchungen- und -planungen sind eingeleitet. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 10. Mai 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rock (CDU/CSU) (Drucksache VI/3424 Fragen B 10 und 11) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, die 5-t-Klassen im EGT aufzuheben, und daß mit dieser Maßnahme die Betriebe der am Rande der EWG liegenden Gebiete besonders hart getroffen werden? Ist die Bundesregierung bereit, unter Berücksichtigung dieser Tatsache die sich kostenverteuernden Maßnahmen von der Landmaschinenindustrie fernzuhalten und damit gleichzeitig einen Beitrag dazu zu leisten, daß zusätzliche Kostensteigerungen von der Landwirtschaft ferngehalten und die zwangsläufig damit verbundenen Schwierigkeiten für Betriebe und Arbeitsplätze im Zonenrandgebiet vermieden werden? Der Bundesregierung waren die Pläne der Deutschen Bundesbahn, die 5-t-Klasse im Eisenbahngütertarif gänzlich aufzuheben, bekannt. Nach den neuesten Beratungen hierüber ist jedoch nur mit einem wesentlich gemilderten Antrag zu rechnen. Ich kann aber zu der Frage der Auswirkungen dieser Maßnahme auf die Betriebe der am Rande der EWG liegenden Gebiete, auf die Landmaschinenindustrie und damit auf die Landwirtschaft im Augenblick leider noch keine konkrete Antwort geben. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 10. Mai 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3424 Fragen B 12 und 13) : Hält das Bundesministerium für Verkehr an seiner Absicht fest, im Zuge der A 76 im Bereich Hermeskeil sowohl eine Anschlußstelle an die B 407 (Schurkopf) als auch einen Anschluß an die L 147 zu errichten? Für welchen Zeitpunkt kann mit dem Bau der beiden Anschlußstellen gerechnet werden? Zu Frage 12 Im Zuge der Bundesautobahn-Neubaustrecke Trier—Pirmasens—Karlsruhe (A 76) sind im Bereich Hermeskeil Anschlußstellen an der B 407 (Hermeskeil-Nord) und an der L 147 (Hermeskeil-West) vorgesehen. 10926 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1972 Zu Frage 13 Die Anschlußstelle an der B 407 wird mit dem südlich anschließenden Streckenabschnitt voraussichtlich im Jahre 1975 für den Verkehr freigegeben werden. Der Bau der Anschlußstelle an der L 147 wird vorerst zurückgestellt, da Hermeskeil zunächst über die Anschlußstellen an der B 407 und an der B 327 (Nonnenweiler) ausreichend an die A 76 angebunden werden wird. Beim Bau der Bundesautobahn werden jedoch die für einen späteren Bau der Anschlußstelle an der L 147 erforderlichen Voraussetzungen geschaffen. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 10. Mai 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache VI/3424 Frage B 14) : Welche Konsequenzen bezüglich des rascheren Ausbaus der Autobahn Ulm—Füssen gedenkt die Bundesregierung aus dem Ergebnis der Besprechung zwischen dem Tiroler Landeshauptmann Wallnöfer und dem Mailänder Regionalpräsidenten Bassetti zu ziehen, in der gemeinsam der Autobahn Ulm—FüssenReschenpaß—Mailand die erste Priorität bezüglich einer auszubauenden Nord-Süd-Verbindung vor dem Alemania-Projekt (Venedig—München) und dem Splügen-Vorhaben eingeräumt wird? Das Ergebnis der genannten Besprechung ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Autobahn Ulm—Füssen-Fernpaß—Reschenpaß- Mailand ist auf deutscher Seite von Ulm über Memmingen und Kempten bis nach Oy in die 1. Dringlichkeit des Bedarfsplanes eingestuft worden. Die kurze Teilstrecke von Oy bis zum Grenzübergang bei Füssen hat die 3. Dringlichkeit erhalten. Der Termin zum Bau der Teilstrecke Kempten—Füssen wird mit der anschließenden österreichischen Strecke Grenzübergang Füssen—Fernpaß—Reschenpaß abgestimmt. Hierzu finden regelmäßige Kontakte zwischen den Fachbeamten beider Länder statt. Die Bundesregierung ist bei der Aufstellung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen nicht von einer Autobahnverbindung München—Kufstein—Bruneck—Venedig ausgegangen. Eine solche Verbindung würde im übrigen auf österreichischem Gebiet von der Bundesautobahn München—Kufstein—Innsbruck abzweigen und läge daher in der Zuständigkeit der Republik Österreich und der Republik Italien. Auch das Splügen-Projekt (Schweiz) liegt nicht in der Zuständigkeit der Bundesrepublik. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 10. Mai 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dasch (CDU/CSU) (Drucksache VI/3424 Frage B 15) : Bis wann ist mit der Fertigstellung der Ortsumgehung der B 12 in Haag (Oberbayern) zu rechnen, nachdem der Baubeginn schon um mehrere Jahre verzögert wurde? Die Verlegung der B 12 bei Haag/Oberbayern sollte gegen Ende des 1. Fünfjahresplanes (1971 bis 1975) begonnen werden. Ob dies jedoch möglich ist, läßt sich z. Z. bei dem begrenzten Finanzvolumen für die Bundesfernstraßen und den hohen Kosten des Projektes (rd. 9,3 Millionen DM) noch nicht endgültig übersehen. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 10. Mai 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dasch (CDU/CSU) (Drucksache VI/3424 Frage B 16) : Sind die Planungen für den Neubau der Bahnhofsgebäude in Mühldorf (Oberbayern) und in Burghausen (Oberbayern) bereits abgeschlossen, und bis wann ist mit dem Beginn der Bauarbeiten zu rechnen? Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilte, sind die Planungen für den Neubau der Bahnhofsgebäude in Mühldorf (Obb.) und Burghausen (Obb.) noch nicht endgültig abgeschlossen; die Bundesbahndirektion München ist aber angewiesen, die überarbeiteten Pläne bis spätestens Mitte nächsten Jahres der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn vorzulegen. Nach der Investitionsplanung der Deutschen Bundesbahn ist vorgesehen, in Burghausen im Jahre 1974 und in Mühldorf im Jahre 1975 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 10. Mai 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3424 Frage B 17) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die durch Zusammenlegung von Zustellpostämtern in Großstädten, z. B. in München, insbesondere für die berufstätigen Postkunden entstehenden Belastungen zu vermeiden, die durch die größeren Entfernungen, z. B. bei der Abholung von Sendungen, entstehen? Aus betriebsorganisatorischen und wirtschaftlichen Gründen zentralisiert die Deutsche Bundespost den Zustelldienst in den Großstädten. Diese langfristig angelegte Rationalisierungsmaßnahme führt grundsätzlich nicht zu einer Benachteiligung der Postkunden. Die Zustellung wird weiterhin innerhalb der vorgegebenen Zeit ausgeführt, Verschiebungen in der Gangordnung für die einzelnen Zustellbezirke gleichen sich aus. Wenn der Empfänger selbst nicht angetroffen wird, erleichtern die recht weitgehenden Vorschriften über die Ersatzzustellung und die Postvollmacht die Aushändigung auch der nachzuweisenden Sendungen. Bei sehr ausgedehnten Zustellbereichen ist darüber hinaus zur Vermeidung unangemessener Härten die Möglichkeit vorgesehen, daß Briefsendungen, für die dem abwesenden Empfänger nur eine Benachrichtigung hinterlassen werden kann, bei Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1972 10927 einem nähergelegenen Postamt ohne Zustelldienst abgeholt werden dürfen. Im Paketdienst kann der Empfänger nach einem erfolglosen Zustellversuch auf der Benachrichtigungskarte vermerken, an welchem Tage ihm die Sendung nochmals zugeführt werden soll. Der Postkunde braucht also das Paketzustellamt gar nicht aufzusuchen, um in den Besitz einer Sendung zu kommen. Dieses Verfahren hat sich in der Praxis gut bewährt. Nach den bisherigen Erfahrungen können die vorgenannten Regelungen, die auch die besonderen Belange der Berufstätigen gebührend berücksichtigen, als ausreichend angesehen werden. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 10. Mai 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3424 Frage B 18) : Ist die Bundesregierung bereit, gemäß einem Vorschlag der französischen Regierung für die EWG ein Bildungszentrum zu schaffen, um nicht nur zu einer Zusammenarbeit der Universitäten und aller Institutionen des Bildungswesens zu kommen, sondern auch um den Wissensstoff zu fixieren, der für die Erreichung und Anerkennung von Staatsprüfungen, Diplomen und Berechtigungsnachweisen für erforderlich gehalten wird? Der Rat und die Konferenz der Bildungsminister der Europäischen Gemeinschaft haben in ihrer ersten Sitzung am 16. November 1971 festgestellt, daß über die in den Gemeinschaftsverträgen vorgesehenen Aktivitäten hinaus eine erweiterte Zusammenarbeit im Bildungswesen geschaffen werden muß. Eine Sachverständigengruppe wurde beauftragt, den französischen Vorschlag zur Schaffung eines Europäischen Entwicklungszentrums für das Bildungswesen zu prüfen und gegebenenfalls Vorschläge hinsichtlich anderer Mittel zur Verwirklichung einer aktiven Zusammenarbeit im Bildungswesen vorzulegen. Diese Gruppe prüft gegenwärtig entsprechend ihrem Mandat und anhand der französischen Vorschläge, welche Aufgaben einem solchen Zentrum übertragen werden könnten. Dabei wird sie zugleich prüfen, ob zur Erfüllung solcher im einzelnen noch zu präzisierender Aufgaben überhaupt eine neue Einrichtung im Rahmen der Gemeinschaft 'geschaffen werden muß oder inwieweit auf die Hilfe und die Erfahrung bestehender nationaler oder internationaler Gremien zurückgegriffen werden kann. Die Bundesregierung hat mehrfach ihre Bereit" schaft bekundet, diese Fragen konstruktiv zu prüfen. Ich darf insoweit vor allem auch auf die Antwort der Bundesregierung vom 23. Dezember 1971 (Drucksache VI/2990) auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Europäische Kultur- und Bildungspolitik Bezug nehmen. Die Aufgaben der bildungspolitischen Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften müssen in den Verhandlungen mit unseren Partnern noch im einzelnen konkretisiert werden. Es erscheint jedoch sicher, daß die Fragen der Mobilität, zu denen auch der Problembereich ,der gegenseitigen Anerkennung von Prüfungen, Diplomen und Berechtigungsnachweisen gehört, mit an erster Stelle ,des Interesses stehen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Das Haus hat nunmehr jeweils zwei Berichterstattungen zu den beiden Vertragsgesetzen entgegengenommen. Die Aussprache über beide Vertragsgesetze wird verbunden.
    Ich eröffnet die Aussprache. Das Wort hat der Herr Bundeskanzler.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Unser nationales Interesse erlaubt es nicht, zwischen dem Westen und idem Osten zu stehen. Unser Land braucht die Zusammenarbeit und Abstimmung mit idem Westen und ,die Verständigung mit dem Osten." Mit diesem Satz aus der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 möchte ich meinen Beitrag zur heutigen Entscheidung einleiten.
Bei ,den Verträgen, über die ,der Deutsche Bundestag zu befinden hat, geht es also darum, die bewährte Freundschaft mit dem Westen zu ergänzen durch den jetzt möglichen sachlichen Ausgleich mit dem Osten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Es geht darum, daß wir unseren eigenen konkreten Beitrag zur Entspannung leisten und daß wir uns im Rahmen einer illusionslosen Friedenspolitik beharrlich um unsere eigenen Interessen kümmern.
Bei beiden Verträgen handelt es sich um Antworten auf bittere Fragen, .die uns der zweite Weltkrieg hinterlassen hat. Aber es handelt sich nicht nur um einen Abschluß, sondern vor allem auch um einen neuen Anfang. Die Verträge bieten die Chance, die Beziehungen zu den unmittelbaren Vertragspartnern, aber auch zur Gesamtheit der osteuro-



Bundeskanzler Brandt
päischen Staaten zu verbessern und die sachliche Zusammenarbeit mit ihnen auszubauen. Wenn die Verträge in Kraft getreten sind, werden wir Ostpolitik unter gleichen Bedingungen betreiben können wie andere westliche Länder auch, nicht mehr und nicht weniger.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Als ein unmittelbares Ergebnis wird die Berlin-Regelung in Kraft treten, und im Verhältnis zur DDR werden sich menschliche Erleichterungen ergeben. Wann es zu einem Vertrag mit der CSSR kommen wird, läßt sich noch nicht übersehen, aber an unserem guten Willen soll es nicht fehlen. Die diplomatischen Beziehungen werden auch mit Ungarn und mit Bulgarien aufgenommen werden können. Weiter werden wir in der Lage sein, die wirtschaftliche, technische und kulturelle Zusammenarbeit mit der Sowjetunion und den anderen Staaten des Warschauer Paktes so zu entwickeln, wie es den beiderseitigen Interessen entspricht. Wir werden aktiv mitarbeiten an einer Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Mit unseren Verbündeten werden wir das große, schwierige, aber wichtige Thema anpacken können, das von der gleichgewichtigen Truppenreduzierung in Ost und West handelt. Wir werden verstärkt daran mitarbeiten können, die gute Nachbarschaft der europäischen Völker zu entwickeln. Mit anderen Worten, meine Damen und Herren, bei allem, worüber gestritten worden ist und worüber hier noch gestritten werden mag, wir dürfen bitte nicht den Blick verlieren für die politischen Möglichkeiten, die vor uns liegen; denn der Streit um die Vergangenheit darf nicht auf Kosten der Zukunft gehen.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)

Seit der ersten Lesung der Verträge Ende Februar hat sich viel ereignet. Die Ausschüsse des Bundestages haben, wie sie es zu tun pflegen, gründlich gearbeitet. Ich darf für die Bundesregierung den Ausschüssen und den Berichterstattern aufrichtig danken. Und in den letzten anderthalb Wochen — ich darf darauf gleich noch einmal zurückkommen —ist in Gesprächen zwischen den Partei- und Fraktionsvorsitzenden der intensive Versuch unternommen worden, den Verträgen eine breitere Zustimmung zu sichern. Unsere bisherigen Diskussionen, die jetzigen Beratungen und die anstehende Entscheidung finden, wie wir alle wissen, eine ungewöhnlich starke Aufmerksamkeit in Ost und West, überall in der Welt. Wir haben auch feststellen können, daß einige praktische Auswirkungen der Verträge eingetreten sind, obwohl diese noch nicht rechtswirksam wurden.
Ich möchte auch die Erklärungen und Empfehlungen nicht übergehen, mit denen sich zahlreiche Bürger unseres Landes, nicht zuletzt aus den Bereichen der Wissenschaft, zu Wort gemeldet haben, auf ihre Art. Ich halte dieses Engagement von Frauen und Männern, die sich normalerweise zu politischen Tagesfragen öffentlich nicht äußern, für sehr bedeutsam und möchte dafür danken.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Meine Damen und Herren, nach einer mehr als zweijährigen öffentlichen Diskussion, nach der detaillierten Prüfung in den Ausschüssen und in den Arbeitskreisen der Fraktionen, einer Prüfung, bei der es gewiß auch um Punkt und Komma ging, gilt es jetzt, das Ganze zu sehen und über das Ganze zu entscheiden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr!)

Das Ganze heißt: einmal die Verträge von Moskau und Warschau, das Berlin-Abkommen der Vier Mächte, die damit verbundene Transitregelung zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR sowie die Vereinbarung zwischen dem Berliner Senat und der DDR, schließlich auch die mit dem unterschriftsreifen Verkehrsvertrag verbundenen menschlichen Erleichterungen. Dies gehört alles zusammen.
Das Ganze heißt auch: Die Bundesrepublik Deutschland will durch ihre Mitwirkung an und ihre Beiträge zu diesen Verträgen und Vereinbarungen an einem bedeutsamen, ja, ich sage: historischen Schritt in Richtung auf gesicherten Frieden mitwirken, einem Schritt in Richtung auf bessere Zusammenarbeit der Staaten, in Richtung auf Aussöhnung der Völker. Darüber ist zu entscheiden.
Niemand kann erwarten, daß hier jeder Satz, jede Einzelformulierung des Vertragswerks freudig begrüßt würde. Bei aller Unvergleichbarkeit im einzelnen gab es ja übrigens auch damals, als die Bundesrepublik ihr Verhältnis zu den Drei Mächten normalisierte, manche Formulierung, die uns klarwerden ließ, daß Deutschland den Krieg verloren hat und daß wir Hypotheken übernommen haben, die nur langsam abzutragen sind. Lassen Sie mich bitte wiederholen, was ich am 12. August 1970 im Kreml gesagt habe. Ich sagte, es sei wahr, „daß kein Volk auf Dauer leben kann ohne Stolz und ohne die Aussicht, seinen Willen friedlich zu vollenden". Und ich fuhr fort: „Die Geschichte darf nicht zu einem Mühlstein werden, der uns niemals aus der Vergangenheit entläßt. Ich verstehe diesen Vertrag in gewisser Hinsicht als einen Schlußstrich und als einen neuen Anfang, der unseren beiden Staaten gestattet, den Blick nach vorn zu richten in eine bessere Zukunft, als einen Vertrag, der uns von den Schatten und den Belastungen der Vergangenheit befreien soll — Sie wie uns —, der Ihnen wie uns die Chance eines neuen Anfangs gibt."

(Beifall bei den Regierungsparteien. )

Meine Damen und Herren, im Verhältnis zur Sowjetunion und zu Osteuropa ist das viel schwerer, nicht nur wegen der so unterschiedlichen politischen Ordnung und Gesellschaftssysteme. Auf den Trümmern einer blutigen Geschichte durch den zweiten Weltkrieg liegen mehr als 30 Millionen Tote zwischen uns Deutschen und den Völkern Osteuropas, auf den Trümmern einer blutigen Geschichte haben sich Berge von Mißtrauen, Unkenntnis, Angst und Vorurteilen aufgetürmt. Es wird viel Zeit brauchen, dies abzubauen, aber es muß damit endlich begonnen werden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Den Nutzen werden wir alle haben. Wenn der Friede
in Europa gefestigt wird, so wird der Welt eine



Bundeskanzler Brandt
Sorge genommen sein, und man wird sich der Lösung dringender Probleme an anderen Stellen der Welt in anderen Kontinenten stärker annehmen können. Die Völker Europas werden einander näherkommen. Dies wird nicht zuletzt für unser Volk, das jetzt in zwei Staaten leben muß, ein Segen sein, und nicht zuletzt — ich sagte es schon — wird Berlin einer besseren Zukunft entgegensehen, jene Stadt, die wie keine andere in unserem Lande bezahlt hat für die Spaltung und den kalten Krieg.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wir haben, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, abzuwägen zwischen dem Opfer mancher vertraut gewordener Vorstellung oder Hoffnung und dem Bekenntnis zur Wirklichkeit, aus der gemeinsam neue Hoffnung wachsen kann.
Es geht nicht um einen Friedensvertrag. Die Bundesrepublik Deutschland kann ihn allein weder nach Westen noch nach Osten machen. Aber den Frieden zwischen den Völkern, den wir nach Westen gewonnen haben, können wir jetzt auch, so meine ich, nach Osten gewinnen. Wenn es zu einem Friedensvertrag kommt, so werden wir oder die, die nach uns kommen, abermals abzuwägen haben zwischen Opfern und Gewinn. Ich zweifle nicht an der Entscheidung für diesen Fall, so wie es heute keinen Zweifel geben kann an dem eindeutigen Ja unseres Volkes zur uneingeschränkten feierlichen und völkerrechtlich verbindlichen Absage an die Gewalt, und zwar gerade auch dann, wenn es um die Erreichung der Ziele geht, die uns durch die Verfassung gegeben sind und die von unserer tiefen Überzeugung getragen werden.
Versöhnung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Völkern Osteuropas kann es mit ehrlichem Herzen nur geben, wenn das Buch der deutschen Geschichte nicht zugeschlagen wird. Aber es muß dann auch gleich hinzugefügt werden: auf den neuen Seiten dieses Buches wird Gutes über das deutsche Schicksal nur dann zu berichten sein, wenn wir die Hand zum Ausgleich und zur Versöhnung ergreifen, wenn wir ja sagen zu einer anders als durch unseren eigenen Beitrag nicht möglichen guten Entwicklung in Europa.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Nun haben wir in den letzten anderthalb Wochen, ich sagte es schon, eine große Anstrengung unternommen und, wie ich meine, eine wichtige Erfahrung gemacht: es ging um den Versuch, uns womöglich über eine breite Zustimmung zu diesen wichtigen Verträgen zu verständigen. Am Freitag vorletzter Woche hatte ich von dieser Stelle aus dargelegt, weshalb ich es einerseits für notwendig hielt, die Entscheidung über die Verträge nicht länger aufzuschieben, und weshalb wir andererseits versuchen sollten, die Entscheidung auf eine breitere Basis zu stellen. Meine Frage war: „Können wir oder können wir nicht im Zusammenhang mit den Verträgen doch noch zu gemeinsamen Feststellungen in der Außen- und Deutschlandpolitik kommen, um", wie ich sagte, „anläßlich der Abstimmung über die Verträge in einer gemeinsamen Entschließung dieses Hohen Hauses die außenpolitischen Ziele unseres Landes,
in deren Gesamtzusammenhang die Verträge gehören, erneut zu bekunden?"
Inzwischen haben zahlreiche Besprechungen zwischen Vertretern aller Seiten in diesem Hause und der Bundesregierung stattgefunden. Ich möchte allen Beteiligten für die Mühe danken, die sie dabei auf sich genommen haben. Wir sind davon ausgegangen, daß der Text der Verträge vorliegt und ebenso die mit ihm verknüpften Dokumente vorliegen. Ich unterstreiche also: es gibt keine Geheimabsprachen. Alles, worüber zu entscheiden ist, wurde veröffentlicht. So sehen es, wie ich verbindlich erklären kann, auch unsere Vertragspartner. Die Interpretation der Verträge muß von dem ausgehen, was unter den Vertragspartnern vereinbart und was von ihnen einvernehmlich in den Kontext, in den Zusammenhang der Verträge einbezogen worden ist. Diese Dokumente liegen dem Deutschen Bundestag vor.
Interfraktionelle Arbeitsgruppen haben zu den drei Komplexen getagt, die der Vorsitzende der Fraktion der CDU/CSU in der ersten Lesung der Verträge besonders hervorgehoben hatte, weil er sie für das schließliche Votum seiner Fraktion für besonders wichtig hielt. Ich kann folgendes feststellen, — bitte, das muß ich der Ordnung halber sagen: ich kann jetzt immer nur meine Wertung feststellen, meine Wertung zu dem Vorgang und zu den Bemühungen auf den einzelnen Stufen, über die ich berichte, denen aber gerade, wenn ich die interfraktionellen Arbeitsgruppen nenne, nun noch etwas hinzuzufügen ist aus den eigenen Bemühungen der Regierung in diesen letzten Tagen.
Ich kann also für die Bundesregierung feststellen, daß die Verständigung über den Komplex der Europäischen Gemeinschaft nicht schwer zu erreichen war. Es war in den Beratungen nicht umstritten — was die Bundesregierung auch früher gesagt hat —, daß nämlich die Sowjetunion aus dem Vertrag keinerlei Rechte herleiten kann, gegen die Entwicklung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft oder gegen deren Weiterentwicklung bis zu einer Politischen Union zu intervenieren.
Wir gehen hier, so hoffe ich, in diesem Haus miteinander davon aus, daß die Sowjetunion und die anderen Staaten des COMECON oder des, wie man dort sagt, RGW die Zusammenarbeit mit der EWG aufnehmen werden. Von sowjetischer Seite ist versichert worden, die Sowjetunion stehe der EWG nicht feindselig gegenüber, sie wolle sie nicht unterminieren, sie schließe eine Zusammenarbeit mit ihr nicht aus und verfolge de Entwicklung. Wie die Beziehungen sich gestalten würden, hänge von beiden Seiten ab. Im übrigen konnte festgestellt werden, daß beide Seiten dieses Hauses im Gespräch darüber bleiben wollen, wie wir die stufenweise Entwicklung zur Politischen Union Westeuropas wirksam fördern können.
Zu einem anderen Punkt kann ich als Ergebnis der Gespräche zwischen den Fraktionen und der Regierung erklären: die Bundesrepublik Deutschland tritt für eine solche Regelung des Verhältnisses zur DDR ein, durch die die Teilung für die Menschen erträglicher wird. Formalisierung und Norma-



Bundeskanzler Brandt
lisierung des Verhältnisses zwischen den Staaten und für die Menschen gehören zusammen. Hier gibt es gemeinsame Erwartungen. Solche Erwartungen werden auch durch jüngste Erklärungen der DDR-Führung ermutigt, die von der sowjetischen Regierung unterstützt werden. Wir haben uns auf die Bildung bzw. den Ausbau einer interfraktionellen Arbeitsgruppe verständigt, die mit Vertretern der Regierung alle Fragen der Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR mit dem Ziel erörtern soll, eine gemeinsame Basis herzustellen.
Weiter haben wir uns darauf verständigt — wenn ich damit zu weit gehen sollte, wiederhole ich meinen Vorschlag —, daß wir über die praktischen Auswirkungen der Verträge ebenso in einem engen Meinungsaustausch und außenpolitischen Zusammenwirken bleiben wollen, sollten — ich stelle anheim — wie über die Vorbereitungen für die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa.
Zur Thematik des Selbstbestimmungsrechts ist bekannt, daß der „Brief zur deutschen Einheit" in das sowjetische Ratifizierungsverfahren eingeführt wurde, d. h., daß man dort von der Tatsache dieses Briefes ausgeht. Die sowjetische Seite ist im übrigen der Meinung, daß das in der Charta der Vereinten Nationen verankerte Recht auf Selbstbestimmung
— jetzt füge ich bewußt hinzu: unterschiedlich, wie es von den verschiedenen Staaten verstanden und gehandhabt wird — nicht vom Moskauer Vertrag berührt werde.
Nun ist in vielstündigen Sitzungen abschließend gestern der Entwurf einer gemeinsamen Entschließung erarbeitet worden. Die Bundesregierung hat sich vergewissert, daß eine solche Entschließung
— nicht irgendeine, sondern die, auf die sich die Vertreter der verschiedenen Seiten verständigt haben; diese ohne jede Hinzufügung und ohne jeden Abstrich —, die mit Geist und Buchstaben der Verträge übereinstimmt, die also auch an den sich aus den Verträgen ergebenden Rechten und Pflichten nichts ändert, von unseren Partnern entgegengenommen wird, wenn, wie vorgesehen, die Bundesregierung sie in aller Form übermittelt.
Ich möchte hier nicht nur der Ordnung halber feststellen, daß die Sowjetunion und Polen natürlich auch die Denkschriften kennen, mit denen wir im Dezember 1971 die Verträge zur Ratifizierung eingebracht haben. Amtliche Gegenäußerungen sind dazu nicht erfolgt.
Im Zusammenhang mit dem gestern erörterten — wie ich glaubte, ausgehandelten — Projekt einer gemeinsamen Erklärung darf ich noch folgende Feststellungen treffen: Mit der sowjetischen Seite gibt es keine Meinungsverschiedenheit darüber, daß der Vertrag eine Friedenskonferenz nicht unnötig mache; dazu seien zwei Staaten durch einen bilateralen Vertrag auch gar nicht in der Lage. Die sowjetische Seite hat noch einmal hervorgehoben, daß der Vertrag nicht in die Sphäre der Vier-Mächte-der Bundesregierung ist noch festzuhalten, daß die Feststellung, die Verträge schüfen, da sie eine friedensvertragliche Regelung nicht vorwegnähmen, keine Rechtsgrundlage für die heute bestehenden Grenzen, selbstverständlich keine Einschränkung der insbesondere im Warschauer Vertrag für die Bundesrepublik Deutschland übernommenen Verpflichtungen bedeutet.
Rechte vorstoße. Dies hat Außenminister Gromyko vor der Kommission des Obersten Sowjet ausdrücklich erklärt. Aus der Sicht und der Verantwortung
Ich sage noch einmal — das mag uns ja im Laufe des Tages noch beschäftigen —: Was die Regierung angeht, was die Koalition angeht, es gilt das, was gestern mittag galt. Der Außenminister hat sich hierzu, glaube ich, noch in der Nacht, jedenfalls heute früh gegenüber dem Vorsitzenden der Fraktion der CDU/CSU auch schriftlich geäußert. Wir sind gerne während der Mittagspause oder wann immer bereit zu den Auskünften oder den Erörterungen, die im Zusammenhang mit dem eben Vorgetragenen für nützlich gehalten werden mögen.
Das, was ich eben hier skizziert habe, stellt — ich sage noch einmal: aus meiner Sicht, aus der Sicht der Regierung — die Ergebnisse der gemeinsamen Bemühungen der letzten Tage dar. Hinter ihnen verbirgt sich eine große Anstrengung, die von allen Beteiligten nötig war, um über manchen Schatten zu springen und zu einem positiven Ergebnis zu kommen im Interesse unseres Volkes, im Interesse der Entwicklung in Europa und einer Politik aktiver Friedenssicherung.
Ich will hier nichts verniedlichen oder übertünchen. Aber ich meine, wie immer der Tag noch verläuft und seinen Niederschlag findet, die Anstrengungen der letzten zehn Tage haben sich gelohnt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich möchte mich, zugleich im Namen des Bundesaußenministers Walter Scheel, bei Herrn Dr. Barzel und seinen Freunden in aller Form dafür bedanken, daß sie die Anstrengungen auf sich genommen haben, die damit verbunden waren, ein wesentliches Stück deutscher Politik mit der Regierung, mit den Vorsitzenden und Fraktionsvorsitzenden der Sozialdemokraten und der Freien Demokraten so durchzuberaten, daß sich hieraus eine, wie wir hofften und wie ich immer noch hoffe, tragfähige Entscheidungsgrundlage ergeben könnte.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich sage noch einmal: Wie immer bei allen Schwierigkeiten dieser Tage und dieses Tages ,der Ausgang sein mag, ich denke doch, daß in diesen Tagen an mehr als einer Stelle auch Respekt voreinander gewonnen wurde.
Meine Damen und Herren, bei allem, was umstritten war und umstritten sein mag, will ich hier mit allem Nachdruck betonen: Unser Volk und alle Parteien in diesem Hause wollen den Frieden und wünschen nichts mehr als einen gesicherten Frieden.

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

Ich will hinzufügen: Diese Bundesregierung hat
selbstverständlich an die Bemühungen früherer Bundesregierungen angeknüpft, wenn sie auch, was zu



Bundeskanzler Brandt
leugnen nicht ehrlich wäre, neue Wege zu beschreiten für notwendig hielt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Weiter liegt mir daran, festzuhalten, daß die Regierung bei ihren Verhandlungen selbstverständlich auch auf die Haltung einer starken Opposition hingewiesen hat, auf ihre — der Opposition — Grundsätze für Versöhnung und Ausgleich ebenso wie auf ihre Forderungen und die Notwendigkeit, ein Ergebnis zu erzielen, das von der großen Majorität unseres Volkes akzeptiert werden kann. Die Heftigkeit der innenpolitischen Auseinandersetzung hat die Vertreter der Bundesregierung nicht davon abgehalten, im gemeinsamen Interesse dieses Staates jedes brauchbare Argument, auch das der Opposition, zu nutzen, obwohl es uns manche Vertreter der Opposition — dies sei in aller Offenheit hinzugefügt ,durch ihre Polemik während der Verhandlungen ja auch nicht immer ganz leicht gemacht haben.

(Unruhe in der Mitte. — Zuruf von der CDU/CSU: Umgekehrt!)

Wir sollten das jetzt hinter uns lassen und die Kraft aufbringen, in einer Frage von historischem Rang so zu entscheiden, wie es über alle sonstigen Gegensätze hinweg der Interessen unseres Staates, unseres Volkes und des Friedens wegen geboten ist.
Das Bemühen in den letzten anstrengenden Tagen sollte zumindest gezeigt haben, ,daß führende Männer unseres Landes die Kraft aufbringen können, sich zum Wohl des Ganzen auf notwendige Entschlüsse hin vorzuarbeiten. Ich hoffe, daß wir damit einen Ansatz gefunden haben, der über den Tag hinausreicht, übersteigerte Auseinandersetzungen abbaut — auch morgen und uns gestattet, fruchtbare Arbeit zu leisten, bis wir alle uns ein neues Mandat von den Bürgern unseres Staates holen können.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Meine Damen und Herren, niemand wird ernsthaft behaupten wollen, daß hier nur auf einer Seite des Hauses Menschen säßen, die sich mit den Realitäten in Deutschland und in ,der Welt vertraut gemacht hätten. Andererseits hat das Aussprechen dessen, was ist, oft eine schockierende Wirkung. Vor fast sechs Jahren erklärte der Kollege Dr. Schröder vor ,dem Evangelischen Arbeitskreis seiner Partei, unsere außenpolitische Bewegungsfreiheit werde oft eingeengt — ich zitiere jetzt wörtlich —„von dem Zwang, der sich von innenpolitischen Gruppierungen mit manchmal verhärteten, zum Programm, wenn nicht sogar zum Tabu gemachten Anschauungen herleitet". Wer, meine Damen und Herren, wollte dem widersprechen?

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Und wer wollte sagen, er kenne nicht die psychologischen Vorgänge, die Heinrich Mann in seinem
„Henri Quatre" in zwei kurzen Sätzen so beschreibt:
Erst zu mehreren ist man richtig entrüstet —
und nur über Tatsachen, die vorher bekannt
waren. Neuigkeiten erregen nur schwer die
Geister, weit eher das Aussprechen des lange Zurückgehaltenen.
Aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist doch gewiß so, daß die Heftigkeit der Auseinandersetzungen in der hinter uns liegenden Zeit, im ganzen gesehen und auf die maßgebenden Kräfte bezogen, nicht dadurch bedingt war, daß der Meinungsstreit prinzipieller geworden wäre. Heftigkeit der Auseinandersetzung und prinzipieller Gehalt standen nicht in einem unmittelbaren Verhältnis zueinander. Wenn ich etwa, Herr Kollege Kiesinger und andere in diesem Hause, an die Notwendigkeit der Beziehungen zur DDR denke, so kann ich feststellen, daß die Standpunkte heute näher beieinanderliegen als 1969. Hier wird ja auf einen Prozeß hingedeutet, der in demokratisch regierten Staaten durchaus normal ist: Die eine Richtung, die die Regierung stellt, setzt sich mit den Verhältnissen, wie sie sie sieht, auseinander und schafft dadurch neue Tatsachen, auf die sich die andere Richtung einstellen muß. Daß ein solcher Prozeß mit Schwierigkeiten und auch mit Schmerzen verbunden sein kann, wissen diejenigen in diesem Hause, die sich seinerzeit auf die von Konrad Adenauer geschaffenen Tatsachen einstellen mußten.

(Beifall bei der SPD.)

Meine Damen und Herren, ich hatte von den Perspektiven, den neuen Möglichkeiten gesprochen, die sich aus einer Verbesserung unseres Verhältnisses zu den osteuropäischen Staaten ergeben. Ich habe über eine Reihe von Klarstellungen berichtet, an denen unseren Kollegen aus der CDU/CSU gelegen war. Es scheint mir wichtig zu sein, dem noch einige Feststellungen zu solchen früheren Einwänden hinzuzufügen, die uns in dieser zweiten Lesung im Grunde nicht mehr zu beschäftigen brauchen.
Es war gefordert worden, die Sowjetunion müsse auf einen Interventionsanspruch nach den Art. 53 und 107 der UNO-Charta verzichten. Dieses Thema ist in unserem Sinne geklärt.
Es war behauptet oder befürchtet worden, aus den Ostverträgen würden sich Reparationsforderungen ergeben. Es wurde sogar von einem „finanziellen Super-Versailles" gesprochen. Es ist längst geklärt, daß sich aus den Verträgen keinerlei Reparationsansprüche ergeben.
Weiter war befürchtet worden, die Ostverträge gefährdeten den Zusammenhalt des Westens, die Bindung zwischen Europa und den USA und die Funktionstüchtigkeit der NATO. Auch dies waren unbegründete Befürchtungen, denn unsere Vertragspolitik wird bekanntlich von den Verbündeten befürwortet und mit getragen. Die Zusammenarbeit im Westen würde nicht erleichtert, sondern erschwert werden, wenn wir aus der gemeinsamen Entspannungspolitik ausscheren sollten.
Schwere Bedenken waren dagegen geltend gemacht worden, daß sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Verträgen zugunsten einer allgemeinen Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa — unter Teilnahme der USA und Kanadas, versteht sich — ausgesprochen habe.



Bundeskanzler Brandt
Einigen der Kritiker schien dabei entgangen zu sein, daß sich schon die Regierung der Großen Koalition zugunsten einer gesamteuropäischen Konferenz ausgesprochen hatte. Dasselbe gilt für die NATO insgesamt. Unsere Partner im Atlantischen Bündnis denken doch ebensowenig wie wir selbst daran, Interessen der Sowjetunion zu Lasten des Westens Vorschub zu leisten.
Man kann an Hand dieser Punkte — ich lasse es
einmal mit den soeben genannten genug sein — feststellen, daß sich der Bereich des Umstrittenen nicht erweitert, sondern, wenn man die Dinge durchgeht, immer mehr eingeengt hat. Dabei kann ich mich natürlich nur auf den seriösen oder jedenfalls repräsentativen Teil der Diskussion beziehen. Extreme Opponenten wollen ohnehin keine sachliche Auseinandersetzung. Daran kann ich nichts ändern. Darunter darf aber das Interesse des Staates nicht Schaden leiden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Meine Damen und Herren, wir haben Berlin und seine Sicherung in den Mittelpunkt unserer Politik gestellt.

(Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wir waren bereit, dafür unser ganzes Gewicht einzusetzen, auch die Verträge von Moskau und Warschau, die ihren Wert in sich haben, aber ohne eine Regelung für Berlin unvollständig geblieben wären. Gegenüber manchem Druck aus Ost und West u n d West hat sich die Bundesregierung daran gehalten, die Verträge dem Deutschen Bundestag nicht vorzulegen, solange nicht die Berlin-Frage geregelt war. Berlin ist auch von der Opposition damals als der entscheidende Prüfstein für den Entspannungswillen der Sowjetunion bezeichnet worden. Der frühere Streit um die Reihenfolge von Verträgen und Berlin-Regelung kann angesichts des Ergebnisses begraben werden.
Es ist aber die Frage aufgetaucht, ob in den jetzigen Zusammenhang nicht auch gleich eine grundsätzliche, grundvertragliche Regelung der Beziehungen zur DDR gehört hätte. Natürlich hat uns diese Frage beschäftigt. Wenn schon die Voraussetzungen für das, was mit dem zuweilen etwas unscharf verwendeten Begriff Wiedervereinigung gemeint ist, nicht gegeben sind, dann ist es gewiß an der Zeit, das Verhältnis zwischen den beiden Staaten in Deutschland so zu regeln, daß die Teilung für die Menschen erträglicher wird und jene Normalisierungsprozesse begonnen werden, die neben der Ordnung im Formalen auch den Bewohnern hier und dort durch ein Hinüber und Herüber zugute kommen.
Der Graben zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ist tiefer als zwischen allen anderen Staaten Europas. Dies war die Lage, von der wir auszugehen hatten. Über die Beurteilung der Lage brauchen wir, die meisten von uns, nicht zu streiten, auch nicht darüber, was es über Reiseerleichterungen hinaus so zu beeinflussen gilt, daß es geändert werden kann. Als das Berlin-Abkommen im vorigen September ausgehandelt war, habe ich erklärt: „Wer wünschte nicht, daß mehr erreicht werden könnte! Und daß die Deutschen sich frei bewegen können. Daß es keine Grenzen gäbe, an denen geschossen wird!" Nun, die Vier Mächte haben das, wie wir wissen, leider nicht erreicht.
Ich habe mich auch mit allem Freimut geäußert, als ich im August 1970 in Moskau war. In meiner Fernsehansprache aus der sowjetischen Hauptstadt habe ich — die Mauer stand damals neun Jahre — gesagt ich darf das mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitieren —:
Heute haben wir, so hoffe ich zuversichtlich, einen Anfang gesetzt, damit der Zerklüftung entgegengewirkt wird, damit Menschen nicht mehr im Stacheldraht sterben müssen, bis die Teilung unseres Volkes eines Tages hoffentlich überwunden werden kann.
Meine Damen und Herren, ich bin sicher, daß ich
das, was ich dort sagte, hier mit Zustimmung aller
Fraktionen wiederholen und unterstreichen durfte.

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

Die Bereitschaft zum Gewaltverzicht auch gegenüber der DDR war schon von der vorigen Bundesregierung ausgesprochen worden, ebenso wie die Bereitschaft, sich mit dem Vorsitzenden des Ministerrates zusammenzusetzen. Die Begegnungen von Erfurt und Kassel 1970 und die Haltung, die unsere Delegation dabei eingenommen hat, sind inzwischen kaum noch umstritten. Aber wir haben gelernt oder bestätigt gefunden: den tiefen Graben zuzuschütten dauert leider viel länger, braucht viel mehr Zeit als irgendwo sonst. An zähen Bemühungen hat es nicht gefehlt. Das sehen unsere Mitbürger allein an der großen Zahl der Begegnungen und Verhandlungen zwischen den beiden Staatssekretären Bahr und Kohl seit Ende 1970. Heute wissen wir immerhin, meine Damen und Herren: der Verkehr mit West-Berlin wird auf gesicherter Rechtsgrundlage unbehindert sein, und die Westberliner werden endlich nach Ost-Berlin und in die DDR reisen können.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Viele haben schon vergessen, daß es nicht eine einzige Telefonleitung zwischen den beiden Teilen der Stadt Berlin gab. Heute stellen wir fest, daß die inzwischen geschalteten 150 Leitungen längst nicht ausreichen.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, keine der Fraktionen in diesem Hause war sich zu schade, die Beschleunigung des Päckchen- und Paketverkehrs zu fordern. Mit so einfachen Dingen haben wir uns beschäftigen, um sie haben wir uns kümmern müssen, und um sie müssen wir uns weiter kümmern. Heute sehen wir der Möglichkeit entgegen, daß sich ein gewisser Tourismus in Richtung DDR entwickeln kann. Ich nenne das einen Unterschied.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Nicht nur Verwandte, auch Freunde und Bekannte werden wir mehrfach im Jahr besuchen können.

(Zuruf von der CDU/CSU: Und umgekehrt?)




Bundeskanzler Brandt
Die DDR erkennt jetzt an, daß es zwischen den Menschen in den beiden Staaten dringende Familienangelegenheiten gibt. Sie ist bereit, entsprechende Reisen in die Bundesrepublik zuzulassen, ohne an einer Altersgrenze festzuhalten. Hier weiß jeder, daß wir weitergehende Wünsche haben. Aber gegenüber dem Zustand vor zweieinhalb Jahren steht ein beachtlicher Unterschied greifbar wor uns.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Es geht immerhin um die Wünsche von Millionen einzelner Menschen, die jetzt erfüllbar werden. Zum erstenmal seit 20 Jahren entfernen wir uns nicht weiter voneinander, sondern kommen einander etwas näher.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die Erfahrung zeigt also, daß sich das Ergebnis staatlicher Verhandlungen mit der Regierung der DDR in menschliche Erleichterungen umsetzen läßt. Der politische Zusammenhang zwischen den Verträgen und dem weiteren Verhältnis zur DDR liegt mit auf der Waage. Hier gilt mehr noch als auf anderen Gebieten, daß man nur Schritt für Schritt vorankommen kann. Im übrigen sind wir bereit, den Meinungsaustausch, den Herr Honecker für die DDR angeboten hat, nach Unterzeichnung des Verkehrsvertrages aufzunehmen. Niemand kann natürlich wissen, wie lange die Verhandlungen über ein geregeltes Nebeneinander, aus dem ein gedeihliches Miteinander werden könnte — oder, um den Ersten Sekretär des ZK der SED zu zitieren, normale gutnachbarliche Beziehungen mit dem Ausblick zu einem Miteinander —, dauern werden, zumal es eben nicht nur um Formen gehen kann, sondern auch um Inhalte für die Menschen gehen muß. Neben einer Formalisierung, die die völkerrechtliche Lage Deutschlands respektiert, sollte also nicht nur der Austausch von Waren und Gütern, sondern auch der Austausch von kulturellen Werken und geistigen Werten, von Meinungen und Informationen möglich werden, auch von Theaterensembles und Orchestern, von Sportmannschaften und Jugendgruppen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

In früheren Jahren ist nicht selten von den „Brüdern und Schwestern im anderen Teil Deutschlands" die Rede gewesen, wenn über Außenpolitik debattiert wurde. Sicher ist, daß in den fünfziger Jahren viele, sehr viele unserer Landsleute drüben hofften, Konrad Adenauer werde die Wiedervereinigung schaffen. Das ist lange her. Sie haben sich wie wir auf die Realitäten einstellen müssen, und vielen mag das schwerer gefallen sein als uns.
Auch heute können wir uns ein Urteil bilden, was drüben gedacht wird. Wir wissen, daß viele, nein, ich sage: die meisten Bürger der DDR unsere Politik, die in den Verträgen mit Moskau und Warschau und in den Vereinbarungen mit Ost-Berlin ihren Niederschlag findet, als eine Hoffnung ansehen, eine Hoffnung darauf, daß sich die Dinge in Deutschland bessern, daß man einander wieder näherkommen kann und daß dabei die Idee der deutschen Nation nicht aufgegeben wird und nicht aufgegeben zu werden braucht.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Besonders berührt hat mich, was mir vor wenigen Wochen aus Cottbus der Generalsuperintendent Günter Jacob geschrieben hat. Er ermächtigte mich, von dem Brief unter Nennung seines Namens Gebrauch zu machen. Dieser Brief enthält einen Dank für unsere Politik der Verhandlungen und, wie es heißt, „für die im Zusammenhang mit diesen Verträgen und Abkommen erreichten Erleichterungen in den zwischenmenschlichen Beziehungen". Es heißt weiter:
Wir sehen die Dinge durchaus realistisch und
nüchtern, aber wir wissen jede Erleichterung
für Kommunikation und Begegnung zu schätzen.
Mit Genugtuung habe er zur Kenntnis genommen, daß die Kritiker der Verträge in der ersten Lesung es unterlassen hätten, ihre ablehnende Haltung — ich zitiere — „auch mit einer Berufung auf die Brüder und Schwestern im Osten, wie es oft nicht ohne sentimentale Untertöne hieß, zu begründen". Hier sei man ehrlich geblieben. „Denn die Mehrheit der Bevölkerung in der DDR," — ich zitiere — „und zwar ganz unabhängig von dem jeweiligen parteipolitischen Standort und ganz unabhängig von der jeweiligen Beurteilung der Politik unseres Staates im einzelnen" — also des Staates dort —, hoffe dringend, daß der Bundestag die Ratifizierung der Verträge vollziehen werde. Und dann weiter:
Wenn sich jemand auf ein positives Votum der Bürger und auch der Christen in der DDR berufen kann, so sind Sie es, Herr Bundeskanzler, wie ich aus einer Fülle von Gesprächen weiß.
Meine Damen und Herren, ich könnte viele solcher Meinungsäußerungen vortragen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Barzel: Herr Bundeskanzler, ich habe viele Gegenmeinungen! — Abg. Frau Griesinger: Die Christenverfolgung nimmt zu und nicht ab, Herr Bundeskanzler!)

Ich sage jetzt nichts weiter, als wie sehr ich mich über diese Zeichen des Verstehens gefreut habe, wie sehr ich mich dadurch zusätzlich in die Pflicht genommen fühle und daß ich ganz einfach dankbar dafür bin.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Meine Damen und Herren, jedermann soll von hier aus auch noch einmal erfahren, was wir den Vertragspartnern zum Recht auf Selbstbestimmung gesagt haben, und zwar vom ersten Augenblick, ohne zu schwanken oder zu finassieren. Wir haben gesagt, hier handelt es sich um eines der unveräußerlichen Rechte, die in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt sind. Es ist nicht aufgebbar, und es kann deshalb auch nicht Gegenstand von Verhandlungen sein. Unsere Vertragspartner wissen das, und gerade diese Tatsache, ohne die es die Verträge nicht geben könnte, berechtigt zu der Erwartung, daß das Werk der Zusammenarbeit nicht auf Sand gebaut wird. Von der Regierungserklärung



Bundeskanzler Brandt
im Oktober 1969, in der es hieß, niemand könne uns ausreden, daß die Deutschen ein Recht auf Selbstbestimmung haben wie alle anderen Völker auch, bis zum heutigen Tag spannt sich der Bogen einer geschlossenen Politik. Dies haben wir überall freimütig vertreten, ebenso wie wir es, anders als es uns leichtfertige Kritiker meinten unterstellen zu sollen, in Moskau und in Warschau konsequent abgelehnt haben, die Spaltung Deutschlands oder die Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten nachträglich legitimieren zu helfen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Auch dies wurde in meiner Fernsehansprache am 7. Dezember 1970 aus der Hauptstadt Polens gesagt. Es wurde am 11. Dezember vergangenen Jahres in Oslo unterstrichen, und zwar mit den Worten: „Über die Prinzipien der Menschenrechte und der Selbstbestimmung darf man nicht mit sich handeln lassen."

(Beifall bei den Regierungsparteien. —Ironischer Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

Mir ist bewußt, wie manchen der Landsleute zumute ist, denen der Schmerz um die alte Heimat gerade in diesem Augenblick wieder bewußt wird, stark bewußt wird, in dem wir uns in aller Form zur Unverletzlichkeit der Grenzen bekennen. Diesen Gefühlen sollte niemand den ehrlichen und großen Respekt versagen.
Keinen Respekt habe ich vor solchen, die draußen in ihren Reden noch immer nicht zugeben wollen, was durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft auf uns zugekommen ist, was sie uns hinterlassen hat, und die so tun, als könne man weggeben, was man nicht hat.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU.)

Ich meine, kein Gruppeninteresse darf so hochgespielt werden, daß auf nationalpolitischem Gebiet Forderungen gestellt und Hoffnungen geweckt werden, die mit der Wirklichkeit auf Kriegsfuß stehen.
Ausgleich und Verständigung heißt nicht, daß wir die Spaltung Deutschlands nachträglich als rechtmäßig anerkennen oder auch die Teilung Europas als unabänderlich betrachten. Verzicht auf Gewalt heißt nicht, auf die friedliche Verwirklichung der Menschenrechte zu verzichten. Unantastbarkeit der Grenzen heißt nicht, sie als feindliche Barrieren zu zementieren.

(Abg. Katzer: Wer tut denn das?)

Bereitschaft zum gleichgewichtigen Abbau der Rüstungen heißt übrigens auch nicht, daß wir die westliche Friedenssicherung einschließlich des eigenen Verteidigungsbeitrags vernachlässigen dürften. Es geht um mehr Sicherheit durch den Abbau von Spannungen in der weiteren Entwicklung, hoffentlich auch durch den gleichgewichtigen Abbau von Truppenstärken und Rüstungen. Eine Voraussetzung dafür ist aber, daß das westliche Bündnis intakt bleibt und daß wir zu seiner militärischen und politischen Wirksamkeit nach Kräften beitragen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Meine Damen und Herren, die Lage in Europa läßt jeder Bundesregierung nur noch den einen Weg der Normalisierung, der Verständigung und Aussöhnung mit den östlichen Nachbarn auf der Grundlage dessen, was in den letzten 25 Jahren entstanden ist. Strittig kann im Grunde nur noch sein, wie wir diesen Weg gehen. Ich meine, wir sollten ihn nicht zögernd und zaudernd gehen und als ob wir unter Zwang stünden, einem Zwang folgten,

(Zurufe von der CDU/CSU) sondern zügig, mutig, aus eigenem Entschluß.

Ich möchte unterstreichen, daß sich in den anderthalb Jahren seit der Unterzeichnung der Verträge nichts von ihrer Bedeutung, nichts von ihrem Gewicht, nichts an dem Buchstaben und nichts an dem Geist verändert hat. Deshalb wiederhole ich bewußt noch einmal, was am 12. August 1970 in Moskau gesagt wurde, nämlich dies:
Der Vertrag ist ein entscheidender Schritt, um unsere Beziehungen zur Sowjetunion und anderen östlichen Nachbarn zu verbessern — ein Vierteljahrhundert nach der Katastrophe, die von den Völkern im Osten noch mehr als im Westen unsägliche Opfer gefordert hat. Rußland ist unlösbar in die europäische Geschichte verflochten. Nicht nur als Gegner und Gefahr, sondern auch als Partner, historisch, politisch, kulturell und ökonomisch. Nur wenn wir in Westeuropa diese Partnerschaft ins Auge fassen und nur, wenn die Völker Osteuropas dies auch sehen, können wir zu einem Ausgleich der Interessen kommen.
Das war da gesagt, das sei hier wiederholt.
Um diesen sachlichen Ausgleich der Interessen ging es zentral auch bei meinen Gesprächen mit Generalsekretär Breschnew in Oreanda im September vorigen Jahres. Wir drückten die Überzeugung aus, daß eine entscheidende Wende in den Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Sowjetunion und Polen und eine dauerhafte Zusammenarbeit zum Nutzen der heutigen und künftiger Generationen möglich werden sollen.
Dies gilt auch für die Grundfrage unseres Verhältnisses zu Polen. Ich fühle mich im Einklang mit der überwältigenden Mehrheit unseres Volkes und seiner politischen Kräfte, wenn ich sage: Diese Frage liegt uns heute ebenso am Herzen wie im Dezember 1970.
Ein Vertrag ist ein Anfang. Der Austausch von Botschaftern, wirtschaftliche Zusammenarbeit, selbst die Lösung humanitärer Probleme werden die Hypothek vieler Jahrzehnte nur langsam abtragen. Wir wollen uns aber beharrlich um die innere, nicht nur auswärtige Normalisierung bemühen.
Die Entschließung, um die wir uns bemüht hatten und zu der ich mich schon geäußert hatte, greift einen Beschluß der NATO-Ratstagung vom Dezember 1970 auf, in welchem die Mitglieder der NATO die Verträge begrüßen als Beiträge zur Minderung der Spannungen in Europa und als wichtige Elemente des Modus vivendi, den die Bundesrepublik Deutschland mit ihren östlichen Nachbarn herstel-



Bundeskanzler Brandt
len will. Sicherlich sind die Verträge Teil dieses Bemühens, und wir gehen davon aus, daß nun auch die Normalisierung unserer Beziehungen zu anderen Ländern des Warschauer Pakts gelingen wird.
Nur, niemand darf und wird glauben, daß damit die Ziele unserer Friedenspolitik gegenüber der Sowjetunion und Polen schon voll umschrieben wären. Auf beiden Seiten ist da zu viel an Geschichte, zu viel auch an leidvoller Erfahrung im Spiel, als daß sich dies — das sage ich auch nach dem Vortrag des Kollegen Bach als Mitberichterstatter des Ausschusses — in ein paar noch so wichtigen juristischen Formeln oder Betrachtungen einfangen ließe.
Das Jahr 1772 markierte den Beginn einer Politik, die die Existenz des polnischen Staates in Frage stellte. Das Jahr 1972, so hoffen wir, markiert den Beginn einer Epoche, in der die Polen in gesicherten Grenzen leben können.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wir wollen und können nicht Unrecht in Recht verwandeln. Aber wir wollen der Kette des Unrechts zwischen den beiden Nachbarvölkern kein neues Glied hinzufügen.

(Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien.)

So wie ,die Geschichte der Deutschen und der Polen verlaufen ist, kann es kein gleichgültiges Nebeneinander geben. Wir werden uns voneinander weg- oder aufeinander zubewegen. Diese Regierung ich darf sicher hinzufügen: dieses Hohe Haus will, daß die beiden Völker und in ihnen besonders die jungen Menschen sich finden über ,die Gräben und die Gräber der Geschichte hinweg. All das gilt auch für die Völker der Sowjetunion. Wir wissen, daß wir es hier mit einer Weltmacht und mit den. Interessen einer Weltmacht zu tun haben. Wir wissen, daß wir dieser Weltmacht nicht gegenübertreten können ohne Rückhalt bei unseren Freunden und Verbündeten. Aber wir wissen auch, daß es in der Sowjetunion Millionen von Menschen gibt, für die dieser Vertrag mehr ist als ein juristischer Akt im politischen Kräftespiel.

(Beifall bei ,den Regierungsparteien.)

Dazu gibt es auf beiden Seiten zu viele Wunden. Dieser Vertrag bedeutet, daß wir alte Wunden vernarben lassen und keine neuen aufreißen wollen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Er bedeutet, daß wir überall da zusammenarbeiten wollen, wo dies für unsere Völker und für Europa gut und nützlich ist.
Beide Verträge konnten nur nach gewissenhafter Prüfung, ja, nach ernster Gewissenserforschung unterschrieben werden. Wir betrachten sie heute wie damals als den Beweis unserer Reife und des Mutes zum Erkennen der Wirklichkeit. Das Ja zum Vertrag von Warschau wie zum Vertrag von Moskau bleibt zugleich ein Bekenntnis zur deutschen Gesamtgeschichte. Und ein klares Geschichtsbewußtsein verträgt weder unerfüllbare Ansprüche noch geheime Vorbehalte. Dies gilt für beide Verträge. Dies gilt für unsere Abmachungen mit der DDR. Die Abstimmung, die uns hier abverlangt wird, soll es bestätigen. Die Entscheidung, vor der das Parlament unserer Bundesrepublik steht, lautet nicht: dieses Vertragswerk oder ein anderes. Die Entscheidung lautet vielmehr: dieses Vertragswerk oder kein Vertrag.

(Beifall bei der SPD.)

Die Alternative heißt heute in Ost 'und West: Erleichterung oder Enttäuschung. Im Osten heißt sie: ermutigte Hoffnungen oder tiefe Erbitterung. Noch niemals hat Europa, nicht nur Westeuropa, ähnlich erwartungsvoll auf den Deutschen Bundestag geblickt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Dabei stellt sich erstens die Frage: Würden unsere Verbündeten, würden unsere atlantischen und westeuropäischen Freunde die Bundesrepublik unterstützen, wenn nach Idem etwaigen Scheitern dieser Verträge ein neuer Versuch unternommen würde? Meine Antwort: Die NATO 'und die anderen westlichen Gemeinschaften haben sich so eindeutig für die Verträge ausgesprochen, daß keine der westlichen Regierungen in naher Zukunft ihre Unterstützung für eine Alternativpolitik bieten könnte.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU.)

Zweitens: Ist zu vermuten, daß sich die Richtung westlicher Ostpolitik insgesamt wesentlich ändert? Meine Antwort: Dies ist ganz unwahrscheinlich. Die Richtung, in Washington ebenso erkennbar wie in Paris und London, läuft — da können Sie „Vietnam" ruhig dazwischensagen —

(Zuruf von der CDU/CSU)

— ich würde nicht lachen, wenn heute das Wort „Vietnam" ausgesprochen wird —,

(lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien — Zurufe von der CDU/CSU)

die Richtung läuft insgesamt, auf unseren Teil der Welt bezogen, auf einen möglichen Abbau der Gegensätze hinaus. Niemand darf neben der starken Tendenz zur Entspannung die starke Gefahr neuer Spannungen verkennen.

(Beifall bei der SPD.)

Europa ist bisher davon verschont geblieben, und wir sollten alles tun, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen,

(Abg. van Delden: Auch Sie allmählich!) um diesen Zustand nicht zu verändern.


(Beifall bei den Regierungsparteien.) Auch dies ist heute zu bedenken.

Drittens: Spricht irgendein vernünftiger Grund dafür, daß die sowjetische Führung durch eine negative Haltung gegenüber dem Vertrag zu positiven Reaktionen gegenüber Deutschland bewegt werden könnte? Meine Antwort: Alles spricht für das Gegenteil. Deshalb geht es jetzt auch nicht um irgendeine zusätzliche verbale Konzession Moskaus, son-



Bundeskanzler Brandt
dern um unsere eigene Konzession an die politische Vernunft.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Viertens. Kann man annehmen, daß eine Ablehnung der Verträge unser Verhältnis zu den Staaten zwischen Deutschland und Rußland vorteilhaft beeinflussen würde? Meine Antwort: Genau das Gegenteil würde eintreten. Jede Verschlechterung des westöstlichen Verhältnisses, zumal wenn es auf Ursachen in Bonn zurückgehen könnte, wäre ein Rückschlag für die Politik der Aussöhnung.
Fünftens. Ließe sich ein Nein zum Moskauer Vertrag dadurch rechtfertigen, daß man Ja allein zum Warschauer Vertrag sagt? Meine Antwort: Ein solcher Gedankengang beruht auf einer gefährlichen Verkennung der Wirklichkeit.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

In Polen würde man meinen müssen, daß wir nach allem anderen auch noch politische Experimente auf ihre Kosten machen wollten.

(Abg. Wehner: Sehr wahr! — Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU.)

Damit wäre das deutsch-polnische Verhältnis auf unabsehbare Zeit vergiftet.
Die Stellung, das Ansehen unserer Bundesrepublik in der Welt hat an Gewicht gewonnen. Das dürfen wir nicht aufs Spiel setzen. Schon gar nicht dürfen wir uns durch solche rechtsradikalen Phantasten in Gefahr bringen lassen, die zu meinen scheinen, sie könnten den zweiten Weltkrieg doch noch nachträglich gewinnen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.) Auch nicht durch linksradikale Wirrköpfe.


(Zurufe von der CDU/CSU.)

Im übrigen ist es jedoch, wie ich neulich während der Haushaltsdebatte dargelegt habe, eine irrige Vorstellung, daß sich aus verbesserten Beziehungen zu den osteuropäischen Staaten nachteilige oder gar bedrohliche Auswirkungen auf unsere demokratische Grundordnung ergeben könnten.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das sehen wir doch!)

Konrad Adenauer hat die Bundesrepublik Deutschland in die Gemeinschaft des Westens geführt. Niemand, der über allen Parteienstreit hinweg fest in und zu diesem Staat steht, kann ihn durch eine Rebellion gegen die konkrete Chance der Entspannung wieder partiell aus der westlichen Gemeinschaft herauslösen wollen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die ausdrückliche Billigung und Unterstützung unserer Ostpolitik durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten, durch den Präsidenten der Republik Frankreich, durch die konservative britische Regierung

(Sehr wahr! bei der SPD)

geschieht doch nicht der Bundesregierung, der
Koalition oder mir zuliebe. Aber wir brauchen die
Übereinstimmung mit den Verbündeten wie den Sauerstoff zum Atmen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Eine — wie immer motivierte — Auflehnung gegen die Interessengemeinschaft des Westens, in der unsere Sicherheit geborgen ist, würde das Bündnis belasten, würde seinen Charakter zersetzen, und dies würde Tendenzen ermutigen, die schlummernd immer vorhanden sind: die Neigung, sich über unsere Köpfe hinweg zu verständigen. Eine antideutsche Koalition war der Alptraum Bismarcks, der Alptraum Adenauers. Auch wir können nicht ganz frei von dieser Sorge sein. Wir dürfen nicht selbst dazu beitragen, daß aus der Sorge eine Bürde wird.
Schließlich — ich habe es mehrfach gesagt —: die schwierigen Fragen liegenzulassen, das hieße, sie der nachfolgenden Generation aufzubürden. Dies wäre ein nicht zu vertretendes Ausweichen vor der Verantwortung.

(Abg. Dr. Barzel: Das sagen Sie nach unserer Unterredung! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

Meine Generation hat noch die Pflicht, den Jüngeren, die nach uns kommen, eine möglichst geordnete Erbschaft zu hinterlassen, ihnen dann aber auch zu sagen, was sie, die Jüngeren, durch demokratische Mitverantwortung dazu beitragen müssen, daß sich die Schrecken der Vergangenheit nicht wiederholen.

(Zustimmung bei der SPD.)

Manche haben gesagt, durch weiteres Abwarten könne eine größere Bereitschaft der anderen Seite herbeigeführt werden. Ich meine: besorgniserregende weltpolitische Entwicklungen könnten sich eher zu unserem Nachteil auswirken. Außerdem deuten alle Erfahrungen der vergangenen 25 Jahre darauf hin, daß die Bereitschaft der Sowjetunion in der deutschen Frage durch Zeitablauf nicht zugenommen hatte. Die Bedingungen wurden schlechter und nicht besser. Gemessen daran, ist jetzt viel erreicht worden. Ich glaube, wir können sagen: insoweit konnte der Grundstein für eine bessere Zukunft gelegt werden.
Wir Deutschen haben im übrigen mit Abwarten mehr als einmal entscheidende Möglichkeiten versäumt. Eingebracht hat eine solche Politik Katastrophen und sehr viel Leid. Denken wir an die Situation bei der Entlassung Bismarcks. Der Kurs blieb nicht der gleiche, wie Wilhelm II. gesagt hatte.

(Unruhe bei der CDU/CSU)

Die Reichsregierung schob eine Verständigung mit Großbritannien auf, um günstigere Bedingungen auszuhandeln, und jeder weiß, wie das endete.
Denken wir an den ersten Weltkrieg. Damals lehnte die tonangebende Richtung die 14 Punkte des Präsidenten Wilson ab, bis es zu spät war.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Denken wir an die Weimarer Republik, als sich ein
starkes Parteienlager weigerte, den Locarno-Vertrag
— die Aussöhnung mit Frankreich — ohne terri-



Bundeskanzler Brandt
toriale Revision hinzunehmen. Was daraus folgte, haben wir erlebt.
Und wenn von Weimar die Rede ist, sollte auch noch einmal Polen genannt werden. Professor Hajo Holborn schreibt im dritten Band seiner „Deutschen Geschichte der Neuzeit", bei einem Rückblick auf die Weimarer Jahre frage sich der kritische Beobachter — ich zitiere —, „ob die deutsche Außenpolitik nicht alles hätte tun müssen, um eine Versöhnung der Deutschen und Polen herbeizuführen".
In den fünfziger Jahren haben wir uns dann im Staat des Grundgesetzes auf einem wichtigen Gebiet erneut auf das Abwarten eingestellt oder einstellen müssen, und doch gab es bald keinen vernünftigen Grund mehr für die Mutmaßung, daß Aufschub zur Besserung führen würde. Nachweislich ist hingegen: dieses Vertragswerk erzeugt konkrete, handfeste Folgen für die Deutschen und insbesondere für Berlin, Resultate, die den Menschen, dem gesicherten Frieden und der Zukunft der Nation dienen. Ablehnen bedeutet ein unverantwortliches Risiko.
Vielleicht hilft dem einen oder anderen von uns der Gedanke an unser Nachbarland Frankreich, die Erinnerung an Präsident de Gaulle. Frankreich und die Franzosen mußten vor gar nicht so langer Zeit die Algerien-Krise durchkämpfen

(Zurufe von der CDU/CSU)

mit einer Leidenschaft, die unseren Auseinandersetzungen gleichkam, mit blutigen Verirrungen, die uns glücklicherweise erspart geblieben sind.

(Unruhe bei der CDU/CSU.)

Die Krise wurde durchgestanden. Inzwischen sind die Namen der meisten, die damals gegen General de Gaulle agierten, verblaßt. Geblieben ist die Entscheidung und Frankreichs neuer Weg. Die Geschichte hat das Votum des Präsidenten, das zur Entscheidung der Nation wurde, gewogen und es nicht für zu leicht befunden.
Ähnlich wird es auch bei uns sein. Jeder einzelne Abgeordnete hat seine gewichtige Stimme. Aber hier steht nicht die Zukunft einer Regierung, nicht die Zukunft einer Opposition, hier stehen nicht die Interessen dieser oder jener Partei auf dem Spiel. Wir haben alle eine Entscheidung, die Entscheidung für die Bundesrepublik Deutschland zu fällen.
Der Bundeskanzler spricht jetzt nicht als der erste Mann seiner Partei. Er spricht nicht für eine Koalition, sondern einzig und allein für diesen unseren Staat. Die Folgen eines Nein würden wir alle zu tragen haben, die Folgen eines Ja werden uns allen zugute kommen.

(Lang anhaltender Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, es ist interfraktionell eine zweistündige Mittagspause vereinbart. Ich darf folgendes bekanntgeben: Die Fraktion der CDU/CSU hat eine Sitzung um 14 Uhr, die Fraktion der SPD um 14.30 Uhr, die Fraktion der FDP um 15 Uhr.
    Ich unterbreche die Sitzung bis 15.30 Uhr.

    (Unterbrechung der Sitzung von 13.26 Uhr bis 15.29 Uhr.)