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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 185. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Mai 1972 Inhalt: Verzicht des Abg. Kienbaum und Eintritt des Abg. Opitz in den Bundestag . . . 10809 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 10809 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 10809 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 10809 C Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag und dem Beschluß vom 22. Januar 1972 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands, des Königreichs Norwegen und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur Europäischen Atomgemeinschaft und zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache V1/3408) — Erste Beratung — Scheel, Bundesminister . . . . 10810 B Blumenfeld (CDU/CSU) 10814 D Behrendt (SPD) . . . . . . . 10817 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 10821 A Dr. Ritz (CDU/CSU) 10823 A Ertl, Bundesminister 10824 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/3047); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/3217) — Zweite und dritte Beratung — Wende (SPD) 10826 C Lemmrich (CDU/CSU) 10827 B Ollesch (FDP) 10828 A Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dein Lastenausgleichsgesetz (4. UnterhaltshilfeAnpassungsgesetz) (Drucksache VI/3155) ; Bericht des Haushaltsausschusses gern. § 96 GO (Drucksache VI/3339), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/3338) — Zweite und dritte Beratung — Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 10829 A Hofmann (SPD) . . . . . . . . 10830 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 10831 B Entwurf eines. Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe (Drucksache VI/ 1989) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3335), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/3334) — Zweite und dritte Beratung — Spitzmüller (FDP) . . . . . . .10832 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Mai 1972 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsanwaltsordnung (Abg. Dr. Stark [Nürtingen], Dr. Eyrich, Dr. Hauser [Sasbach], Dr. Jenninger, Alber und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/3282) — Erste Beratung — 10833 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht (CDU/ CSU) (Drucksache VI/3091) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und der Verordnung über das Erbbaurecht (Bundesrat) (Drucksache VI/3205) und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht (Drucksache VI/3386) — Erste Beratung — Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 10833 B Erpenbeck (CDU/CSU) 10833 D Gnädinger (SPD) 10835 A Kleinert (FDP) 10835 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 16. Dezember 1970 zur Bekämpung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen (Drucksache VI/3272) — Erste Beratung . . . . 10836 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 3. Juni 1971 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof (Drucksache VI/3294) — Erste Beratung — 10836 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Finanzstatistik (Drucksache VI/3297) — Erste Beratung — . . 10836 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache VI/3344) — Erste Beratung — 10836 D Entwurf eines Gesetzes über Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Drucksache VI/3390) — Erste Beratung — 10836 D Antrag der Abg. Lenzer, Dr. Hubrig, Dr. Probst und Fraktion der CDU/CSU betr. Förderung der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet des Hochtemperaturreaktors (Drucksache VI/3394) Lenzer (CDU/CSU) 10837 A Flämig (SPD) 10838 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/72 — EGKS-Waren) Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 8/72 — Waren der EGKS — 1. Halbjahr 1972) (Drucksachen VI/3O83, VI/3173, VI/3279) 10839 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/72 — Zollkontingente für Holzschliff und Sulfat- oder Natronzellstoff) (Drucksachen VI/3142, VI/3281) . . . . 10839 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen betr Veräußerung von Teilflächen aus dem ehemaligen Großen Exerzierplatz in Saarbrücken an die Stadt Saarbrücken und zwei Firmen (Drucksachen VI/2981, VI/3283) 10839 B Übersicht 12 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/3343) . . . . . 10839 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Richtlinie des Rates über die Einführung einer gemeinsamen Entgeltregelung für Bürgschaften und Garantien bei aus Lieferantenkrediten finanzierten mittel- und langfristigen Ausfuhrgeschäften mit öffentlichen und privaten Käufern (Drucksachen VI/3167, VI/3306) 10839 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/3161, VI/3304) 10839 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Detergentien (Drucksachen VI/2398, VI/3315) 10839 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Mai 1972 III über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Düngemittel eine Verordnung (EWG) des Rates über Sondermaßnahmen für die Vergabe von Aufträgen zur Verarbeitung von Tomaten, die Gegenstand von Interventionsmaßnahmen waren (Drucksachen VI/3042, VI/3190, VI/3392) . . . . . . . . . 10840 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Aussetzung der Bestimmungen über die Vorausfestsetzung von Abschöpfungen und Erstattungen auf den einzelnen Sektoren der gemeinsamen Marktorganisation (Drucksachen VI/2062, VI/3406) 10840 A Sammelübersicht 37 des Petitionausschusses über Anträge von Ausschüssen des Bundestages zu Petitionen (Drucksache VI/3289) in Verbindung mit Sammelübersicht 38 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 31. März 1972 eingegangenen Petitionen (Drucksache VI/3342) Hansen (SPD) . . . . . . . . 10840 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/3092); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3410), Schriftlicher Bericht des Ältestenrates (Drucksache VI/3409) — Zweite und dritte Beratung Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 10841 C Fragestunde (Drucksachen V1/3393, VI/3414) Fragen des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Unerlaubte Einreise des spanischen Kommunistenführers Carillo und des spanischen Schriftstellers Marcus Ana in die Bundesrepublik Genscher, Bundesminister . . . 10842 B, D, 10843 A, B C, D, 10844 A, B, C, D, 10845 B, C Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 10842 D, 10843 A, 10844 C, 10845 A Matthöfer (SPD) . . . . 10843 B, 10845 C Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 10843 B Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 10843 C Zander (SPD) . . . . . . . . . 10844 A Hansen (SPD) . . . . 10844 A, 10845 B Reddemann (CDU/CSU) 10844 B Fragen des Abg. Reddemann (CDU/CSU): Wiedergabe von Zitaten aus Protokollen zum deutsch-sowjetischen Vertrag in der Zeitschrift „Der Spiegel" Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 10846 A, B, C Reddemann (CDU/CSU) . . . . 10846 A, B Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Konditionen der Kredite an Staaten des Ostblocks Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10846 C, 10847 A, B Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 10847 A, B Frage des Abg. Dasch (CDU/CSU): Berufsanfänger im Handwerk Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10847 B, D, 10848 A, B Dasch (CDU/CSU) . . . 10847 C, 10848 A Dr. Slotta (SPD) . . . . . . . . 10848 B Fragen des Abg. Dr. Ahrens (SPD) : Förderungswürdige Einrichtungen nach § 10 b Abs. 1 EStG mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10848 C, 10849 A Dr. Ahrens (SPD) . . . . . .10848 C, D Fragen des Abg. Dr. Kreutzmann (SPD) : Beschäftigung weiblicher Ärzte in der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10849 B Fragen des Abg. Würtz (SPD) : Tagegelder und Abfindungen für die bei den Olympischen Spielen eingesetzten Soldaten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 10849 C, D Würtz (SPD) 10849 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Mai 1972 Frage des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) : Entwicklung von Tabakerzeugnissen mit Zurücklassung von beim Verbrennen ungefährlicheren Nebenprodukten Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 10850 A, C Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . . 10850 C Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Lehrte—Braunschweig—Helmstedt Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10850 D, 10851 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 10850 D Frage des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Wagenpark für die Intercity-Züge Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 10851 A, B Becker (Nienberge) (SPD) . . . 10851 B Frage des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Wagenpark des geplanten IntercityNetzes B Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 10851 B Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Stellenpläne für das Institut für Innovationsforschung Raffert, Parlamentarischer Staatssekretär 10851 C, D Lenzer (CDU/CSU) 10851 D Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Aufgabe des Instituts für Innovationsforschung Raffert, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10851 D, 10852 A, C, D Lenzer (CDU/CSU) 10852 A, B Hansen (SPD) . . . . . . . 10852 C Nächste Sitzung 10852 D Anlagen Anlage 1 Änderungsantrag Umdruck 281 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe (Drucksachen VI/ 1989, VI/3334) 10855 A Anlage 2 Entschließungsantrag Umdruck 280 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Änderungsgesetzes zum Diätengesetz 1968 (Drucksachen VI/3092, VI/3409) . . . . 10855 A Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Berechnung des Trunkenheitsgrades 10855 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Gutachten in Prozessen 10855 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr Einfuhren von Strümpfen und Socken aus Rumänien 10856 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Maucher (CDU/CSU) betr. Behandlung der Schwerbeschädigten im Falle der Einführung einer Kraftfahrzeugsteuer durch Zuschlag oder teilweisen Zuschlag auf die Mineralölsteuer 10856 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Müller (Berlin) (CDU/ CSU) betr. Regelung der Vertragsverhältnisse der Versicherungsvertreter in einem zweiten Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz 10856 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. Aufwandsvergütung für bei den Olympischen Spielen eingesetzte Angehörige der Bundeswehr 10857 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Abelein (CDU/ CSU) betr. Registrier- bzw. Meldepflicht zur Erfassung der Behinderten 10857 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Neubaumaßnahmen des Deutschen Jugendherbergswerkes 10857 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Mai 1972 V Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peiter (SPD) betr. Sozialplan mit Rücksicht auf Rationalisierungsmaßnahmen für die Schleusen der Lahn 10858 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Ausgaben der Bundesregierung für Zeitungsinserate 10858 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage . des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. eine Meldung der FAZ über die Stellungnahme Dänemarks zu dem Antrag auf Aufnahme der DDR in die WHO 10858 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg Spillecke (SPD) betr. Auslandszulage der Mitarbeiter der Goethe-Institute . . . . . . . . . 10858 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Fristen für die Einreichung der Anträge auf Feststellung von Vermögensschäden in Mitteldeutschland . . . . 10859 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Mitteilung der Entwürfe gesetzlicher oder verwaltungsrechtlicher Vorschriften über den Umweltschutz an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften 10859 B Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Kurzkommentare über das aktuelle Zeitgeschehen im Deutschlandfunk . . 10860 A Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Förderung des Bäderprojekts Sibyllenbad im Landkreis Tirschenreuth . . . 10860 C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Investitionszulagen nach § 2 des Investitionszulagengesetzes 10860 D Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Übernahme der Kosten für vorbeugende Tetanusschutzimpfungen in Betrieben der Holzindustrie 10861 B Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. Versicherungsschutz für die Besucher von Einrichtungen der anerkannten Träger der Jugendpflege . . . . 10861 C Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Hinweis auf Krankenversicherung in den Merkblättern für Wehrpflichtige 10861 D Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Burger (CDU/CSU) betr. Zahl der an der Stoffwechselkrankheit Mucovicidose leidenden Kinder und Schaffung einer Zentralstelle für die Forschung auf dein Gebiet der Mucovicidose 10862 A Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Beleuchtung der Autobahn Wiesbaden—Frankfurt 10862 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Stellungnahme der Bundesregierung zur Anbindung „Wiesenweg" (Bauwerk Sp 492) an die B 9 zwischen Rülzheim und Jockgrim 10862 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dasch (CDU/CSU) betr. Erstellung einer Autobahntrasse auf der Linie Linz—Braunau und betr. Erweiterungsplanung für die Mößlinger Unterführung im Stadtgebiet Mühldorf . . . 10863 A Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Konrad (SPD) betr. Verkehrssicherheit auf der Bundesstraße 206 zwischen Bad Bramstedt und Hitzhusen 10863 B VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Mai 1972 Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. Preisindex für den Forschungssektor des Bundes und betr. Ausgaben je Beschäftigten bei den vom Bund geförderten naturwissenschaftlich-technischen Forschungszentren . . . . . . . . 10863 C Anlage '29 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Sachverständigengutachten zur Frage der Rückzahlbarkeit von Förderungsbeträgen bei erfolgreicher privatwirtschaftlicher Nutzung öffentlich mitfinanzierter Forschungs- und Entwicklungsarbeiten der Industrie . . . . . . . . . 10864 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Mai 1972 10809 185. Sitzung Bonn, den 4. Mai 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.30 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Mai 1972 10853 Berichtigung 182. Sitzung, Seite 10 667 A, dritte Zeile: Hinter dem Wort „Außenminister" ist fortzufahren: der Sowjetunion gesagt hat, sich nicht von dem unterscheidet,...; 184. Sitzung, Seite 10 772 B, Zeile 6: Zwischen den Worten „wohl im" ist einzufügen: nicht; 184. Sitzung, Seite 10 789 B: Zwischen den Namen „Schlee Dr. Schmid-Burgk" ist einzufügen: Schlichtung-von Rönn. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Mai 1972 10855 Anlage 1 Umdruck 281 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe — Drucksache VI/1989, VI/3334 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 6 wird nach den Worten „tritt am" das Datum „1. November" eingefügt. Bonn, den 4. Mai 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 2 Umdruck 280 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Änderungsgesetzes zum Diätengesetz 1968 — Drucksachen VI/3092, VI/3409 . Der Bundestag wolle beschließen: Der Präsident des Deutschen Bundestages wird gebeten, 1. sich mit den Parlamentspräsidenten der Länder wegen der Vereinheitlichung der Versorgungsregelungen für Parlamentarier in Bund und Ländern ins Benehmen zu setzen und die nötigen Schritte einzuleiten. Ziel der Vereinheitlichung soll sein, a) eine Koordinierung von Anspruchsvoraussetzungen und Versorgungsleistungen der Parlamentarier in Bund und Ländern zu erreichen, b) zu vermeiden, daß ein Parlamentarier aufgrund der Zugehörigkeit zu mehreren deutschen Parlamenten eine Versorgung erhält, die den Höchstbetrag der Versorgung in einem Parlament (Leistung nach 16 Jahren) übersteigt, c) daß auch Zeiten angerechnet werden, die vor Inkrafttreten der Versorgungsregelungen der Länder in Landtagen verbracht worden sind. Dem Bundestag sind die Ergebnisse dieser Verhandlungen bis 31. Dezember 1972 zuzuleiten, um gegebenenfalls weitere gesetzliche Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung durchzuführen. 2. mit den Präsidenten der Landtage und dem Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen eine Lösung anzustreben, nach der die Absetzbarkeit von Beiträgen zur Alters- und Hinterbliebenen- Anlagen zum Stenographischen Bericht versorgung als Sonderausgaben im Sinne des § 10 Einkommensteuergesetz ausgeschlossen wird. Bonn, den 3. Mai 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 3. Mai 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3393 Frage A 3) : Trifft es zu, daß die bisherige Praxis bei der Berechnung des Trunkenheitsgrads nicht so fehlerfrei ist, wie bisher Juristen und Mediziner angenommen haben, und was ergibt sich für die Bevölkerung dazu aus den Versuchen des Hamburger Instituts für gerichtliche Medizin und Kriminalistik? Gerichtsmedizinern und Juristen ist bekannt, daß die Blutalkoholbestimmung in den ersten ein- bis anderthalb Stunden nach Alkoholgenuß zu einem Wert führt, der individuellen Schwankungen unterliegt. Diese Feststellung ist schon im Blutalkoholgutachten des Bundesgesundheitsamtes von 1966 getroffen worden. Sie hat zu der Empfehlung geführt, in dieser Zeit — der sogenannten Resorptionsphase — die Rückrechnung auf den Zeitpunkt der Verkehrsstraftat nur im Rahmen einer besonderen Würdigung im Sachverständigengutachten zu benutzen. Damit ist die Ansicht entkräftet, daß ein bestimmter Teil der Alkoholtäter bei der Beurteilung benachteiligt sei. In dem Gutachten des Bundesgesundheitsamtes ist weiterhin ein Sicherheitszuschlag von 0,2 Promille vorgesehen, der vom Bundesgerichtshof noch um 0,1 Promille erhöht worden ist, so daß mit einem Faktor von 0,3 Promille gerechnet wird, der die Möglichkeiten einer Fehlbeurteilung unter den genannten Umständen praktisch ausschließt. Aus den Versuchen des Instituts für gerichtliche Medizin und Kriminalistik der Universität Hamburg ergeben sich also für die Bevölkerung keine neuen Konsequenzen. Das Institut für gerichtliche Medizin und Kriminalistik der Universität Hamburg führt außerdem Versuche über die Atemalkoholprobe aus, um daraus Schlußfolgerungen für die Anwendung dieser Methode zu ziehen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 3. Mai 1972 auf die Mündliche Frage des Ab- 10856 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Mai 1972 geordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3393 Frage A 4) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Qualität von Prozeßentscheidungen, die auf Grund von Gutachten gefällt werden, dadurch zu verbessern, daß die jeweils bestellten Gutachter nicht bereits durch das Vorliegen von Vorgutachten in ihrer Entscheidung beeinflußt werden können? Bei der gegenwärtigen Rechtslage besteht keine Möglichkeit, gerichtlich bestellte Sachverständige allgemein von der Kenntnis von Vorgutachten auszuschließen. Ob es zweckmäßig ist, dem Sachverständigen Einsicht in ein Vorgutachten zu geben, ist vom Gericht unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden. Soll ein Sachverständiger auf einem Vorgutachten aufbauen, so muß es ihm zur Kenntnis gebracht werden. Wird ein Zweitgutachten eingeholt, weil das Vorgutachten ergänzungsbedürftig oder mangelhaft erscheint, so wird sich der Zweitgutachter normalerweise mit dem Erstgutachten und den Bedenken dagegen auseinandersetzen müssen; sein Inhalt kann dem Zweitgutachter dann auch nicht vorenthalten werden. Sollte im Einzelfall wegen der Person des Sachverständigen, etwa einer Abhängigkeit von dem Erstgutachter, die Gefahr einer Beeinflussung durch diesen bestehen, so bleibt den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, den Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Aus den dargelegten Gründen könnte von der Bundesregierung eine gesetzliche Regelung dahin, daß einem Sachverständigen Vorgutachten nicht zur Kenntnis gebracht werden dürfen, nicht befürwortet werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 4. Mai 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3393 Frage A 7) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß trotz der Beantragung eines Preisprüfungsverfahrens durch den Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie die Einfuhren von Strümpfen und Socken aus Rumänien nach wie vor zu Dumpingpreisen erfolgt? Die Bundesregierung hat auf Grund des vom Gesamtverband der Deutschen Maschenindustrie beantragten und vom Bundesamt für Gewerbliche Wirtschaft durchgeführten Preisprüfungsverfahrens für rumänische Strümpfe und Socken im Jahre 1971 mit der rumänischen Regierung eine Regelung vereinbart, die den berechtigten Schutzinteressen der deutschen Hersteller nach Meinung der Bundesregierung vollauf Rechnung trägt. Diese Regelung hält die Lieferung der genannten Waren im Rahmen eines Sammelkontingents für Strick- und Wirkwaren in tragbaren Grenzen. Sie konnte erst in äußerst schwierigen Verhandlungen durchgesetzt werden. Der rumänischen Regierung ist nicht daran gelegen, den deutschen Markt durch Lieferungen zu nichtmarktgerechten Preisen zu stören. Es kommt ihr vielmehr darauf an, auch auf unserem Markt möglichst gute Preise zu erzielen. Die Preise für rumänische Strumpfwaren haben daher inzwischen eine Korrektur erfahren. Wenn heute noch Lieferungen rumänischer Strümpfe und Socken zu alten Preisen erfolgen, so dürften sie aus Altkontrakten stammen, in die die Bundesregierung unter den gegebenen Umständen nicht eingreifen kann. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 4. Mai 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (CDU/CSU) (Drucksache VI/3393 Fragen A 10 und 11) : Wird die Bundesregierung sicherstellen, daß im Falle der Einführung einer Kraftfahrzeugsteuer durch Zuschlag oder durch teilweisen Zuschlag auf die Mineralölsteuer Schwerbeschädigte von der Leistung dieses Zuschlags befreit bleiben? Trifft es zu, daß bei Einführung einer Kraftfahrzeugsteuer, bestehend aus Sockelbetrag und Zuschlag auf die Mineralölsteuer, beabsichtigt ist, Schwerbeschädigte zwar von der Leistung des Sockelbetrages, nicht aber von der des Zuschlags zu befreien? Nach den Eckwertbeschlüssen der Bundesregierung zur Steuerreform ist eine völlige oder teilweise Umlegung der Kfz-Steuer auf die Mineralölsteuer nicht vorgesehen. Es ist vielmehr beabsichtigt, die Kfz-Steuer für Pkw in vier Steuerklassen und nach einer Übergangszeit in drei Steuerklassen, gestaffelt nach der in Kilowatt ausgedrückten Motorleistung, zu erheben. Die Überlegungen sind wegen der zahlreichen und schwierigen Probleme allerdings noch nicht abgeschlossen. Es trifft zu, daß es Vorschläge gibt, die in Richtung Ihrer zweiten Frage gehen. Die Bundesregierung wird diese Vorschläge eingehend prüfen. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, so daß ich Ihnen im gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine konkreten Auskünfte geben kann. Sie dürfen aber versichert sein, daß die Bundesregierung bemüht sein wird, eine möglichst allgemein befriedigende Lösung zu finden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 2. Mai 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3393 Frage A 12) : Hat die Bundesregierung die Absicht, dem Deutschen Bundestag in absehbarer Zeit ein zweites Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz vorzulegen und dabei auch die Vorschriften über die Vertragsverhältnisse der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 ff. HGB zu ändern bzw. neu zu regeln? Es ist beabsichtigt, dem Deutschen Bundestag noch im Laufe dieses Jahres den Entwurf eines Gesetzes Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Mai 1972 10857 zur Weiterentwicklung des Arbeitsrechts (Zweites Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz) vorzulegen. Dieser Entwurf wird zwar Vorschriften über die Vertragsverhältnisse der Versicherungsvertreter im Sinne der von Ihnen zitierten Vorschrift des Handelsgesetzbuchs nicht enthalten. Durch eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes soll jedoch die Möglichkeit geschaffen werden, die Arbeitsbedingungen arbeitnehmerähnlicher Personen — und damit auch derjenigen Versicherungsvertreter, die arbeitnehmerähnliche Personen sind — durch Tarifvertrag zu regeln. Nach den Vorstellungen unseres Hauses sollen arbeitnehmerähnliche Personen solche sein, die von einem Auftraggeber mehr als die Hälfte des Entgelts beziehen, das sie für ihre Erwerbstätigkeit insgesamt erhalten, und ihre vertraglichen Leistungen im wesentlichen persönlich erbringen (also nicht auch Kleinunternehmer, die Arbeitnehmer beschäftigen). Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 4. Mai 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3393 Frage A 17): Ist beabsichtigt, den bei den XX. Olympischen Spielen eingesetzten Angehörigen der Bundeswehr die gleiche Aufwandsvergiftung zu gewähren wie anderen öffentlich Bediensteten (z. B. Polizeibeamten), und welche Gründe sind verneinendenfalls maßgebend für eine unterschiedliche Behandlung? Vom Bundesministerium der Verteidigung sind im Januar 1972 die Richtlinien für die Hilfeleistungen für die Olympischen Spiele 1972 herausgegeben worden. Hierin wurde u. a. festgelegt, daß zu Hilfeleistungen eingesetzte Angehörige der Bundeswehr nach den gleichen Bestimmungen abzufinden sind wie bei einer Teilnahme im Truppendienst im Inland. Hiernach würden die Soldaten der Bundeswehr täglich 2,40 DM erhalten; die Kosten für die Verpflegung sind hiervon bereits in Abzug gebracht. Im März 1972 wurde dem Bundesministerium der Verteidigung bekannt, daß geplant ist, den zur Hilfeleistung bei der Olympiade eingesetzten Angehörigen des Bundesgrenzschutzes und der Polizei der Länder eine höhere Abfindung zu gewähren. Eine abschließende Entscheidung darüber ist jedoch noch nicht getroffen worden. Unabhängig hiervon wird jedoch zur Zeit vom Bundesministerium der Verteidigung geprüft, ob für die bereits jetzt eingesetzten Soldaten, wobei es sich hierbei insbesondere um hochqualifiziertes Fernmelde-Personal handelt, eine Erhöhung ihres derzeitigen Tagessatzes von 2,40 DM vorgenommen werden kann. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 3. Mai 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache VI/3393 Frage A 20) : Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der Lebenshilfe für behinderte Kinder eine Registrier- bzw. Meldepflicht zur Erfassung der Behinderten einzuführen, um bei der Schaffung von wirksamen Hilfen und Einrichtungen die zur Zeit zugrunde gelegten unsicheren Schätzwerte auszuschließen? Die Frage der Registrierung behinderter Kinder ist bei den Beratungen der 2. Novelle zum Bundessozialhilfegesetz eingehend erörtert und geprüft worden. Im Hinblick auf Bedenken, die vor allem von der Ärzteschaft geäußert worden waren, haben die parlamentarischen Gremien von einer namentlichen Meldung und Erfassung abgesehen und sich für die modifizierte Form der Beratungs- und Mitteilungspflicht in den §§ 125 und 126 Bundessozialhilfegesetz entschieden. Mit dieser gesetzlichen Regelung soll eine möglichst frühzeitige Einleitung gebotener Rehabilitationsmaßnahmen für Behinderte gewährleistet werden. Außerdem sollen Unterlagen über die Anzahl der Behinderten und über die Art und Schwere ihrer Behinderung gewonnen werden, um eine umfassende Planung von Rehabilitationseinrichtungen zu ermöglichen. Nach § 126 c Bundessozialhilfegesetz hat die Bundesregierung zum 1. Oktober 1972 dem Deutschen Bundestag über die Durchführung und den Erfolg der Maßnahmen zu berichten. Zur Vorbereitung dieses Berichts hat die Bundesregierung inzwischen bei den für die Durchführung der Erfassungsmaßnahmen zuständigen Ländern Unterlagen erbeten. Erst anhand dieser Unterlagen wird die Frage zu beantworten sein, ob sie die Ermittlung gesicherter Zahlen über die Behinderten ermöglichen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 4. Mai 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/3393 Frage A 21) : Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um sicherzustellen, daß das Deutsche Jugendherbergswerk seine Neubaumaßnahmen so vorfinanzieren kann, daß eine Baumaßnahme in 1 bis 1 1/2 Jahren durchgeführt werden kann und sich nicht über einen Zeitraum von vier Jahren und mehr erstrecken muß, was zwangsläufig zu erheblichen Verteuerungen führt? Wie bei sonstigen Baumaßnahmen größeren Umfanges erstreckt sich die Bauzeit auch bei Jugendherbergen in der Regel auf 2 Jahre und nur in Ausnahmefällen über diese Zeit hinaus. Die Mittel des Bundes und des Landes werden innerhalb der Bauzeit vergeben. Im übrigen arbeitet das Deutsche Jugendherbergswerk im Zusammenwirken mit seinen Landesverbänden alljährlich konkrete Verteilungsvorschläge für die zur Verfügung stehenden 10858 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Mai 1972 Bundesjugendplan- und Landesmittel aus. Diesen Vorschlägen kann in der Regel gefolgt werden. Für welchen Zeitraum die einzelnen Projekte geplant werden, hängt daher in erster Linie von den genannten Organisationen ab. Eine Vorfinanzierung durch das Deutsche Jugendherbergswerk kommt aus diesen Gründen nicht in Betracht. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 4. Mai 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache VI/3393 Frage A 24) : Im Nachgang der Beantwortung meiner Fragen Drucksache VI/3196 Nr. A 59 und 60 frage ich, ob im Hinblick auf die in Aussicht gestellten Rationalisierungsmaßnahmen — unumgängliche Verminderung des Personalstandes bei den Schleusen der Bundeswasserstraße Lahn — bereits ein Sozialplan aufgestellt wurde? Ein Sozialplan wird selbstverständlich rechtzeitig aufzustellen sein. In der Antwort auf Ihre Fragen für die Fragestunde am 1. bis 3. März 1972 wurde ausgeführt, daß die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes Untersuchungen eingeleitet hat, wie der Schleusen- und Wehrbetrieb an der Lahn mit möglichst einfachen Mitteln rationalisiert werden kann. In enger Zusammenarbeit mit der Personalvertretung werden die damit verbundenen personellen und sozialen Probleme rechtzeitig behandelt. Dabei sind das technische Konzept und der aufzustellende Sozialplan so aufeinander abzustimmen, daß für die Bediensteten des Wasser- und Schiffahrtsamtes Diez trotz der langfristig angestrebten Personalverminderung keine Nachteile entstehen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 4. Mai 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3393 Frage A 34) : Wie hoch waren die Ausgaben, welche die Bundesregierung für Zeitungsinserate insgesamt vom 1. Januar 1972 bis 23. April 1972 aus öffentlichen Haushaltsmitteln ausgegeben hat, und wie hoch waren im Vergleich dazu die Ausgaben vom Januar bis April 1968? In der Zeit vom 1. Januar 1972 bis 23. April 1972 hat die Bundesregierung für Anzeigen und Beilagen einen Betrag von ca. DM 2,642 Millionen ausgegeben. Im Vergleichszeitraum des Jahres 1968 hat die damalige Bundesregierung nur eine Zeitungsbeilage gestreut. Die Kosten beliefen sich auf ca. DM 390 000,00. Ihre Frage, Herr Abgeordneter, läßt erkennen, daß Sie einen Vergleich in bezug auf den Wahlkampf in Baden-Württemberg in den Jahren 1968 und 1972 im Auge haben. Aus den genannten Zahlen kann nicht geschlossen werden, daß die jetzige Bundesregierung — im Unterschied zur Regierung Kiesinger — mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit in diesen Wahlkampf eingegriffen hätte. Ähnlich wie jetzt bei den Ostverträgen gab es in der ersten Hälfte des Jahres 1968 ein Thema, das im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stand: Die Notstandsgesetzgebung. Nach der zweiten Lesung der Notstandsgesetze am 15. und 16. Mai 1968 hat die damalige Bundesregierung am 25. Mai eine ganzseitige Anzeige in allen Tageszeitungen zu diesem Thema veröffentlicht. Nach der dritten Lesung am 30. Mai 1968 wurde am 1. Juni 1968 eine weitere zweiseitige Anzeige mit dem Text der Notstandsverfassung in allen deutschen Zeitungen publiziert. Die Kosten beider Aktionen beliefen sich auf ca. DM 2,63 Millionen. Was das Jahr 1972 betrifft, so hat die Bundesregierung ihre Aufgabe darin gesehen, die Bevölkerung nach der ersten Lesung der Ostverträge im Bundestag am 23. bis 25. Februar 1972 in Anzeigen über ihre Ostpolitik zu informieren. Diese Beispiele zeigen, daß sowohl die Themen als auch die Zeitpunkte der Veröffentlichungen 1968 und 1972 durch die politische Aktualität bestimmt waren und nicht im Zusammenhang mit den Wahlkämpfen in Baden-Württemberg standen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 4. Mai 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3393 Frage A 36) : Trifft die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 22. April 1972 zu, Dänemark wolle für die Aufnahme der „DDR" in die WHO stimmen, und was hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — daraufhin unternommen? Die Meldung trifft nicht zu. Ein auf Änderung der dänischen Haltung zur DDR-Mitgliedschaft in der WHO zielender Vorschlag der Volkssozialisten wurde am 20. April 1972 vom Außenminister Andersen im dänischen Parlament vielmehr dahin gehend beantwortet, daß es feste dänische Praxis sei, nur für Aufnahme solcher Staaten in UN-Sonderorganisationen zu stimmen, die Dänemark anerkannt habe. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 4. Mai 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spillecke (SPD) (Drucksache VI/3393 Fragen A 37 und 38) : Hat die Bundesregierung die Absicht, alsbald die Auslandszulage der Mitarbeiter der Goethe-Institute, die z. Z. lediglich 60 v. H. dessen ausmacht, was den Angehörigen der diplomatischen und konsularischen Dienste an Auslandszulage gegeben wird, auf die gleiche Höhe anzuheben? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Mai 1972 10859 Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Mitarbeiter der Goethe-Institute im Auslandsdienst den gleichen besonderen Erschwernissen und Belastungen ausgesetzt sind wie die ins Ausland entsandten Beamten und Angestellten des diplomatischen Dienstes? Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, den Mitarbeitern des Goethe-Instituts nach Inkrafttreten der Neuregelung der gesetzlichen Auslandsbesoldung durch autonome oder tarifliche Geltungserstreckung die vollen Tabellensätze der Auslandszulage zukommen zu lassen. Aus dieser Antwort ergibt sich bereits, daß die Bundesregierung Ihre Auffassung von der Gleichartigkeit der Belastungen im Prinzip teilt. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 4. Mai 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache VI/3393 Frage B 1) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, rechtzeitig noch einmal über Presseorgane und andere Informationsmöglichkeiten den Kreis der vom Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz für Schäden in Mitteldeutschland Betroffenen darauf hinzuweisen, daß die Einreichungsfristen für Feststellung von Vermögensschäden in Mitteldeutschland am 31. Dezember 1972 ablaufen? Die Bundesregierung hat in der vom Bundesministerium des Innern herausgegebenen Broschüre „Betrifft: Lastenausgleich — Flüchtlingshilfe — Häftlingshilfe" bereits im November 1971 auf den Ablauf der Antragsfrist für die Feststellung von Vermögensschäden in Mitteldeutschland zum 31. Dezember 1972 (§ 30 Abs. 3 Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz vom 23. Dezember 1970 — BGBl. I, S. 1870 —) hingewiesen. Die in einer Auflagenhöhe von ca. 25 000 Exemplaren erschienene Broschüre ist u. a. über den Bund der Mitteldeutschen an den interessierten Personenkreis verteilt worden. Darüber hinaus ist die Öffentlichkeit durch eine ausführliche Pressemitteilung des Bundesausgleichsamtes vom 11. April 1972 auf diesen wichtigen Termin und die Folgen einer Nichteinhaltung der Ausschlußfrist aufmerksam gemacht worden. Weitere Veröffentlichungen des Bundesausgleichsamtes sind für Ende August und für November 1972 vorgesehen. Die Bundesregierung beabsichtigt außerdem, auf den Ablauf der Frist im Herbst dieses Jahres in einer besonderen Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums sowie im Bulletin hinzuweisen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 4. Mai 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3393 Frage B 2) : Ist die Bundesregierung bereit, die Kommission der Europäischen Gemeinschaften von jedem Entwurf gesetzlicher oder verwaltungsrechtlicher Vorschriften in bezug auf den Schutz oder die Verbesserung der Umwelt in Kenntnis zu setzen, sofern diese geeignet sind, die Arbeitsfähigkeit des Gemeinsamen Marktes oder allgemein die Ziele der Europäischen Gemeinschaften zu gefährden und diese Vorschriften nur dann zu erlassen, wenn die Kommission nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der genannten Mitteilung die betreffende Regierung von ihrer Absicht unterrichtet, dem Rat einen Vorschlag zu unterbreiten mit dem Ziel, die in Aussicht genommenen Vorschriften auf die übrigen Mitgliedstaaten zu erstrecken oder das gleiche Ziel auf anderem Wege zu erreichen? Die Kommission hat dem Rat am 22. März 1972 eine „Mitteilung über ein Umweltschutzprogramm der Europäischen Gemeinschaften" (Doc. SEK [72] 666 endg.) vorgelegt. Bei diesem Papier handelt es sich um eine Neufassung der Mitte 1971 herausgegebenen „Ersten Mitteilung" der Kommission. Ihr sind als Anhänge 3 Aktionsvorschläge beigefügt, darunter der „Entwurf eines Abkommens der im Rat vereinigten Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten über die Unterrichtung der Kommission im Hinblick auf die etwaige Harmonisierung von Dringlichkeitsmaßnahmen im Bereich des Umweltschutzes auf dem gesamten Gebiet der Gemeinschaft" (Doc. KOM [72] 334). Mit diesem Entwurf wird die in Ihrer Frage umrissene Regelung vorgeschlagen. Die deutsche Fassung der Mitteilung und ihrer Anhänge ist erst am 18. April 1972 herausgegeben worden. Zur Prüfung der von der Kommission vorgelegten Mitteilung und der 3 Aktionsvorschläge hat der Ausschuß der Ständigen Vertreter eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit am 18. April 1972 aufgenommen; die nächste Sitzung findet am 16. Mai 1972 statt. Die Bundesregierung wird die Kommission nach Maßgabe der Ergebnisse der Beratungen über den vorliegenden Abkommensentwurf über Entwürfe von Vorschriften in bezug auf den Schutz oder die Verbesserung der Umwelt in Kenntnis setzen. Wann diese Beratungen ihren Abschluß finden und wann das vorgeschlagene Abkommen in Kraft tritt, kann noch nicht vorhergesagt werden. Die Bundesregierung legt Wert auf folgende Punkte: 1. Das Abkommen muß einer umweltpolitischen Gesamtkonzeption der Europäischen Gemeinschaften Rechnung tragen. 2. Das Abkommen muß die Gegenseitigkeit der Unterrichtung zwischen Mitgliedstaaten und Kommission festlegen. 3. Das Abkommen darf nicht zu einer Behinderung vordringlicher nationaler Umweltschutzmaßnahmen führen. Bereits im Dezember 1971 ist in einem Gespräch zwischen Vertretern der Kommission und Beamten der Bundesregierung in Bonn Einverständnis darüber erzielt worden, daß in einer ersten Phase vertiefter Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes im Rahmen der Gemeinschaft eine gegenseitige frühzeitige Information und Konsultation über 10860 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Mai 1972 geplante Maßnahmen erforderlich ist. Diese sollen sich unter anderem beziehen — auf alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, deren Durchführung zu wesentlichen Wettbewerbsbeschränkungen oder zu neuen Handelshemmnissen führen könnte, und — auf sonstige Regelungen oder Maßnahmen, die weitere Umweltbelastungen verhindern und im Rahmen der Gemeinschaft Interesse verdienen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 4. Mai 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/3393 Frage B 3) : Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß der Deutschlandfunk, der in seinen Nachtsendungen nach den stündlichen Nachrichten auch Kurzkommentare über das aktuelle Zeitgeschehen sendet, diese Sendungen auch zu anderen Tageszeiten wiederholt, um damit einen größeren Personenkreis zu erreichen und die Sendebänder anderen Regionalsendern sowie den Presse- und Informationsdiensten zu überlassen? Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, auf die Programmgestaltung des Deutschlandfunks unmittelbar Einfluß zu nehmen. Nach dem Gesetz über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts vom 29. November 1960 ist — in Übereinstimmung mit den Regelungen in den Rundfunkgesetzen oder -staatsverträgen der Länder — der Intendant für die gesamten Geschäfte der Anstalt einschließlich der Gestaltung des Programms verantwortlich. Er wird in Fragen der Programmgestaltung von dem Rundfunkrat beraten, der dem Intendanten hierfür allgemeine Richtlinien geben kann und der deren Beachtung überwacht. Die Bundesregierung würde es selbstverständlich begrüßen, wenn Sendungen von besonderem Interesse so wiederholt werden könnten, daß sie einen möglichst großen Personenkreis auf unmittelbarem oder mittelbarem Weg erreichen. Ich bin sicher, daß für den Deutschlandfunk dessen Intendant aufgrund seines gesetzlichen Auftrags bestrebt ist, dieses Ziel im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Möglichen zu verwirklichen. Ich habe mir daher unter Berücksichtigung der eingangs erwähnten Rechtsfrage erlaubt, Ihre Frage mit gleicher Post dem Intendanten des Deutschlandfunks mit der Bitte um Prüfung und unmittelbare Beantwortung in eigener Zuständigkeit zu übersenden. Zur Sache selbst kann ich bereits auf folgendes hinweisen: Es ist mir bekannt, daß die Nachtkommentare des Deutschlandfunks um 0.05 und 5.05 Uhr sowie der Frühkommentar um 6.05 Uhr sehr viel gehört werden. Darüber hinaus werden auch bereits in Einzelfällen aktuelle Kommentare des Tagesprogramms nachts wiederholt und umgekehrt aktuelle Kommentare des Nachtprogramms in das Tagesprogramm aufgenommen. Eine an sich wünschenswerte Ausweitung dieser Praxis wird meines Erachtens nicht unberücksichtigt lassen können, daß der Deutschlandfunk ein vollständiges Programm bietet und der Anteil der Kommentare und ähnlicher anspruchsvoller Sendungen bereits verhältnismäßig groß ist. Im übrigen stehen den Landesrundfunkanstalten die Kommentare des Deutschlandfunks im Wege des Programmaustauschs zur Verfügung. Auch werden die erwähnten Kommentare oft im Rundfunkspiegel des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung abgedruckt. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 3. Mai 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3393 Frage B 4) : Können der Bund bzw. die Europäische Investitionsbank durch Bürgschaften, Zuschüsse und Darlehen dazu beitragen, daß das strukturpolitisch bedeutsame Bäderprojekt Sibyllenbad im Landkreis Tirschenreuth weitergebaut wird, falls der Bauträger die Bürgschaftsvoraussetzungen erfüllt? Die Ausführung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ist seit dem 1. Januar 1972 Aufgabe der Länder. Im Falle des Bäderprojekts Sibyllenbad entscheidet die Bayerische Staatsregierung über die entsprechenden Förderungsanträge. Möglich ist die Gewährung von Landesbürgschaften nach den Regelungen des Rahmenplans, an denen sich der Bund mit einer globalen Rückbürgschaft von 50 v. H. beteiligt. Ferner beteiligt sich der Bund an den Zuschüssen, die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe für Fremdenverkehrsprojekte gewährt werden können. Einzelheiten ergeben sich aus dem Rahmenplan. Auch die Europäische Investitionsbank kann die Finanzierung von Vorhaben zur Erschließung von weniger entwickelten Gebieten durch Gewährung von Darlehen und Bürgschaften zu banküblichen Bedingungen erleichtern. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 4. Mai 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3393 Frage B 7) : Welche Investitionszulagen wurden auf Grund des § 2 des Investitionszulagengesetzes vom 18. August 1969 im Rahmen der steuerlichen Forschungsförderung nach Größenklassen gegliedert 1970 und 1971 gewährt? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Mai 1972 10861 Die Investitionszulage für Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen nach § 2 des Investitionszulagengesetzes wird von den Finanzämtern aus den Einnahmen an Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer gewährt. Statistische Unterlagen über die Höhe der von den Finanzämtern gewährten Investitionszulagen stehen der Bundesregierung nicht zur Verfügung. Ihre Frage könnte daher nur beantwortet werden, wenn bei sämtlichen Finanzämtern der Bundesrepublik eine entsprechende Umfrage durchgeführt würde. Eine solche Sondererhebung wäre wegen des damit verbundenen Arbeitsaufwands angesichts der Arbeitsüberlastung der Finanzämter nur schwer zu vertreten. Ich wäre Ihnen deshalb dankbar, wenn Sie auf eine präzise Beantwortung Ihrer Frage verzichten würden. Der Bundesregierung ist aus der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Investitionszulagengesetz (Drucksache VI/1718) durchgeführten Umfrage lediglich bekannt, daß für Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen im Investitionsjahr 1970 insgesamt 671 Anträge mit einem beantragten Investitionszulagenbetrag von insgesamt 175,4 Mio DM gestellt worden sind (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 9 der Kleinen Anfrage — Drucksache VI/2752). Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 3. Mai 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3393 Frage B 8) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch die Kostenübernahme für vorbeugende Tetanusschutzimpfungen in Betrieben der Holzindustrie Berufskrankheiten vermieden werden könnten? Bei Ihrer Frage darf ich wohl davon ausgehen, daß Sie an eine Übernahme der Kosten vorbeugender Tetanus-Schutzimpfungen durch die Berufsgenossenschaften gedacht haben. Wenn eine Tetanusinfektion bei Arbeitnehmern in der Holzwirtschaft auch nicht als Berufskrankheit im Sinne der BerufskrankheitenVerordnung angesehen wird, kann sie doch bei dem genannten Personenkreis als Folge eines Arbeitsunfalls auftreten. Ich stimme Ihnen darin zu, daß durch vorbeugende Tetanus-Schutzimpfungen schwere Folgen von an sich leichten Unfällen vermieden werden können. Deshalb ist zu prüfen, ob man Schutzimpfungen unter weiter Auslegung des Begriffs „Unfallverhütung" den Unfallverhütungsmaßnahmen zurechnen kann. Unser Haus wird diese Frage mit den Beteiligten zu klären versuchen. Nach unserer Auffassung müßte es möglich sein, in den Selbstverwaltungsorganen der Berufsgenossenschaften, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten sind, eine praxisnahe Lösung zu finden. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 3. Mai 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache VI/3393 Frage B 9) : Beabsichtigt die Bundesregierung, für die Teilnehmer an Maßnahmen bzw. für die Besucher von Einrichtungen der anerkannten Träger der Jugendpflege Versicherungsschutz nach der Reichsversicherungsordnung herbeizuführen, bzw. welche Gründe stehen nach Ansicht der Bundesregierung einer solchen Erweiterung der RVO verneinendenfalls entgegen? Ihre Frage bezieht sich, wenn ich Sie recht verstehe, auf die Ausdehnung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes auf den von Ihnen genannten Bereich. Wie Sie wissen, hat die Bundesregierung durch die Einbeziehung der Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten in die Unfallversicherung einen wichtigen Schritt zum Ausbau der sozialen Sicherung unternommen. Der Schülerunfallversicherung lag zunächst der Gedanke zugrunde, daß der Staat einem Schüler, der in Erfüllung seiner Schulpflicht verunglückt, eine angemessene Entschädigung leisten müsse. Im Hinblick darauf, daß Schüler berufsbildender Schulen seit Jahrzehnten unfallversichert sind, bot sich die Gleichstellung der nicht mehr schulpflichtigen Schüler an weiterbildenden Schulen und der Studierenden an wissenschaftlichen Hochschulen an. Im Gesetzgebungsverfahren wurde der Versierungsschutz dann noch auf Kindergärten als Vorstufe des Bildungswesens erstreckt, und zwar auch auf Kindergärten von Trägern der freien Jugendhilfe. Die bei .der Durchführung der Schülerunfallversicherung gewonnenen Erfahrungen können Ausgangspunkt für weitere Überlegungen sein. Insofern habe ich Verständnis für Ihre Frage. Vor jedem neuen Schritt muß allerdings sorgfältig abgewogen werden, wie der Umfang der Versicherung gerecht und zweckmäßigerweise abzugrenzen ist und wie die Finanzierung sichergestellt werden kann. Diese Fragen bedürfen eingehender Prüfung. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 4. Mai 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordnnten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3393 Frage B 10) : Wird den Wehrpflichtigen auf Merkblättern zur Kenntnis gebracht, daß die in meinen beiden Anfragen vom 21. Januar 1972 (Drucksache VI/3033, A 50 und 51) angesprochenen Nachteile bei der privaten Krankenversicherung durch die Möglichkeit, für die Zeit des Wehrdienstes eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, entscheidend verringert werden können? In den zur Zeit den Wehrpflichtigen ausgehändigten Merkblättern ist kein derartiger Hinweis enthalten. Er erschien bislang entbehrlich, da der Ihrer Anfrage vom 21. Januar 1972 zugrunde lie- 10862 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Mai 1972 gende Fall der einzige dieser Art war, der dem Bundesministerium der Verteidigung bekanntgeworden ist. Im übrigen muß bei der Abfassung von Merkblättern das Augenmerk besonders darauf gerichtet werden, daß eine größere Anzahl von Wehrpflichtigen angesprochen wird. Die Aufnahme von Hinweisen für einen außerordentlich geringen Personenkreis würde die Wirksamkeit und Übersichtlichkeit der Merkblätter für die Mehrzahl der Wehpflichtigen beeinträchtigen. Gleichwohl wird das Bundesministerium der Verteidigung Ihre Anfrage zum Anlaß nehmen, zu prüfen, ob derartige Vertragsmöglichkeiten eine größere Anzahl von Wehrpflichtigen berühren und sich damit ein Hinweis als zweckmäßig erweist. Hierfür böte sich dann ggf. die Aufnahme einer entsprechenden Belehrung in das „Merkblatt über die soziale Sicherheit der Wehrpflichtigen" an. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 3. Mai 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3393 Fragen B 11 und 12) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach Schätzung von Sachverständigen etwa 4000 Kinder in der Bundesrepublik Deutschland an der am häufigsten angeborenen Stoffwechselkrankheit Mucoviscidose leiden und jährlich ungefähr weitere 400 Kinder mit dieser Krankheit geboren werden? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten zur Schaffung einer Zentralstelle — ähnlich den Einrichtungen für Multiple Sklerose —, die sich nicht nur mit den therapeutischen Problemen befaßt, sondern auch forschend auf diesem Gebiet tätig sein kann? Der Bundesregierung sind die genannten Schätzzahlen bekannt. Es besteht bereits eine Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung der Mucoviscidose e.V., die sich mit der Behandlung und Forschung sowie mit der Beratung von Einzelfällen befaßt. Sie ist organisatorisch an die Universitätskinderklinik Erlangen angelehnt. Außerdem gibt es eine Reihe von Zentren an verschiedenen anderen Universitätskinderkliniken. Die Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung der Mucoviscidose e. V. ist Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft „Hilfe für Behinderte". Es ist zu wünschen, daß sich die an der Mucoviscidose interessierten Wissenschaftler in der Deutschen Gesellschaft zur Bekämpfung der Mucoviscidose in verstärktem Maße zusammenfinden, um, wie dies vergleichsweise in der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft geschieht, wissenschaftliche Fragen der Mucoviscidose zu bearbeiten. Eine derartige Zusammenfassung würde von sich aus die Möglichkeiten zur Bildung einer Zentralstelle schaffen. Die Bundesregierung wird prüfen, ob und in welcher Form sie diese Aktivitäten fördern kann. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 4. Mai 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3393 Frage B 13) : Wie ist der Stand der Prüfung für die Schaffung einer Beleuchtung der Autobahn Wiesbaden—Frankfurt, und bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Beleuchtung der Ausfahrt Frankfurt vom früheren Opel-Rondell bis zur Nidda-Brücke zu rechnen? Eine Beleuchtung der gesamten Autobahnstrecke von Frankfurt nach Wiesbaden kann wegen der erheblichen Kosten z. Z. nicht verwirklicht werden. Es ist aber vorgesehen, den unfallträchtigen östlichen Teil der Strecke vom Opel-Kreisel bis zur Anschlußstelle Kelkheim mit einer Beleuchtungsanlage auszustatten. Das Hessische Landesamt für Straßenbau hat vor kurzem Pläne für diese Beleuchtungsanlage vorgelegt. Soweit diese den Abschnitt zwischen dem Opel-Kreisel und dem Autobahnkreuz FrankfurtWest betreffen, wurde ihnen vom Bundesverkehrsministerium zugestimmt. Die Anlage befindet sich z. Z. im Entwurfsstadium, mit ihrer Fertigstellung wird etwa zum Jahresende 1972 gerechnet werden können. Für die zweckmäßige Ausführungsform der Beleuchtungsanlage zwischen dem Autobahnkreuz Frankfurt-West und der Anschlußstelle Kelkheim sind noch eingehende Untersuchungen notwendig. Sie werden z. Z. vom Hessischen Landesamt für Straßenbau angestellt. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 4. Mai 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/3393 Frage B 14) : Ist die Bundesregierung bereit, ihre bisherige Stellungnahme zur Anbindung „Wiesenweg" (Bauwerk Sp 492) an die B 9 zwischen Rülzheim und Jockgrim zu revidieren, nachdem im Regionalplan Südpfalz diese Anbindungsstelle als notwendig anerkannt ist? Der Neubau der B 9 zwischen Wörth und Rülzheim ist darauf abgestellt, daß die Strecke im Endzustand 2bahnig ausgebaut und damit zur Autobahn aufgestuft werden kann. Daraus ergibt sich, daß bei dem Abstand der Anschlußstellen die überörtliche Bedeutung dieses Straßenzuges berücksichtigt werden muß. Eine weitere Anschlußstelle am „Wiesenweg", an deren Kosten sich nach dem Gesetz die Gemeinde mit einem hohen Anteil zu beteiligen hätte, ist nicht vorgesehen. Für den örtlichen Verkehr bleibt der alte Straßenzug erhalten. Die neue Fernverkehrsverbindung ist künftig über die geplanten Zu- und Abfahrten ohne Schwierigkeiten zu erreichen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Mai 1972 10863 Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 4. Mai 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dasch (CDU/CSU) (Drucksache VI/3393 Fragen B 15 und 16) : Ist der Bundesregierung das Vorhaben der österreichischen Regierung bekannt, auf der Linie Linz—Braunau eine Autobahntrasse zu erstellen, welche auch eine neue Trasse der Autobahn München—Mühldorf—Passau in Richtung Simbach erfordern würde? Ist die Bundesregierung bereit, bei der Deutschen Bundesbahn anzuregen, für die im Stadtgebiet Mühldorf liegende, sogenannte Mößlinger Unterführung eine Erweiterungsplanung vorzunehmen und sich mit der Stadt Mühldorf über die Kostenfrage zu einigen? Zu Frage 15: Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthält eine Bundesautobahn von München nach Mühldorf/ Inn, jedoch keine Weiterführung in Richtung Simbach/Braunau—Linz. Die Notwendigkeit einer Autobahnverbindung München—Linz auf der Linie München-MühldorfSimbach/Braunau Ried—Wels—Linz wird jedoch im Zusammenhang mit den z. Z. laufenden deutschösterreichischen Verkehrsuntersuchungen geprüft. Das Ergebnis dieser Untersuchung muß zunächst abgewartet werden. Zu Frage 16: Wie die Deutsche Bundesbahn mitteilte, ist sie bereit, die Pläne für die Erweiterung der Straßenunterführung zu erstellen und den Bau durchzuführen. Es bedarf insoweit keiner besonderen Anregung mehr. Da die Deutsche Bundesbahn, wie sie ferner mitteilte, von sich aus keine Änderung des vorhandenen Bauwerks wünscht oder verlangt, ist für die Kostenregelung § 12 Nr. 1 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes maßgebend. Dies bedeutet, daß die Kosten der Stadt Mühldorf zur Last fallen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 4. Mai 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Konrad (SPD) (Drucksache VI/3393 Frage B 17) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesstraße 206 zwischen Bad Bramstedt und Hitzhusen nur mit Einschränkung als verkehrssicher angesehen wird, und wird sie, besonders unter Berücksichtigung des schweren Lastzugunglücks am 11. April 1972, schnellstmöglich einen Radfahr- und Fußweg an der bezeichneten Strecke anlegen? Bisher ist der Bundesregierung nichts darüber bekanntgeworden, daß die B 206 zwischen Bad Bramstedt und Hitzhusen nur mit Einschränkung als verkehrssicher anzusehen ist. Eine Beurteilung ist nur auf Grund des Straßenzustandes in bau- und verkehrstechnischer Hinsicht sowie der sonstigen örtlichen Besonderheiten dieses rd. 2 km langen zweispurigen Abschnittes möglich. Das gilt auch für die Frage, ob ein Rad- und Gehweg als erforderlich und womöglich als dringlich anerkannt werden kann. Dabei muß der von Ihnen angeführte schwere Verkehrsunfall vom 11. April 1972 analysiert und gewertet werden. Ich habe daher den Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, dem die Verwaltung der Bundesfernstraßen in Schleswig-Holstein obliegt, um Prüfung des gesamten Fragenkomplexes gebeten. Sobald das Ergebnis vorliegt, werde ich von mir aus auf die Angelegenheit zurückkommen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 4. Mai 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache VI/3393 Fragen B 18 und 19) : Ist die Bundesregierung bereit, einen Preisindex für den Forschungssektor des Bundes vom Statistischen Bundesamt entwickeln zu lassen, um die reale Entwicklung der Forschungsausgaben zu beurteilen? Wie haben sich in den vergangenen Jahren die Personalausgaben und die Gesamtausgaben je Beschäftigten bei den vom Bund geförderten naturwissenschaftlich-technischen Forschungszentren und den sonstigen Forschungsinstituten und Organisationen entwickelt? Zu Frage 18: Die Bundesregierung wäre grundsätzlich bereit, einen Preisindex für den Forschungssektor entwikkeln zu lassen. Jedoch stoßen die im nationalen wie im internationalen Rahmen angestellten theoretischen und praktischen Überlegungen auf große Schwierigkeiten. Die Struktur der Ausgaben für Forschung und Entwicklung ist in den einzelnen Fachbereichen und darüber hinaus auch in den verschiedenen Institutionen, die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durchführen, sehr unterschiedlich. Es könnte also nur mit entsprechend differenzierten Preisindices gerechnet werden. Zur Entwicklung dieser Preisindices sind empirische Untersuchungen über die Struktur des Personal- und Materialansatzes ständig auf dem laufenden zu halten. Entsprechende Überlegungen werden in internationalen Organisationen angestellt. Aber auch wo die statistischen Daten derart gesichert sind, bleibt ihre Aussagekraft problematisch, weil mit strukturell verändertem Personal- und Materialeinsatz auch unterschiedliche wissenschaftliche Effekte erzielt werden können. Derartige Aussagen werden immer sehr schwierig sein. Zu Frage 19: Nach den in den Erläuterungen zum Bundeshaushaltsplan enthaltenen Wirtschaftsplänen ergeben sich die aus der Anlage ersichtlichen Ausgaben je Beschäftigten. Neben den Bundeszuschüssen werden die Ausgaben der aufgeführten Institutionen auch aus Mitteln der Länder und aus eigenen Einnahmen der Institutionen gedeckt. Die Personalausgaben enthalten auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Krankenversicherung sowie Beihilfen und ähnliche Leistungen. Entwicklung der Ausgaben je Beschäftigten in ausgewählten Forschungseinrichtungen und -organisationen nach den Wirtschaftsplänen DM je Beschäftigter (Jahresbeträge) Einrichtung/Institution Jahr Gesamtausgaben Personalausgaben Kernforschungs- zentren 1969 37 768 19 151 1970 43 550 21 160 1971 47 307 24 187 1972 54 016 28 420 Max-Planck- 1969 47 878 22 178 Gesellschaft (einschließlich Institute) 1970 51 843 24 517 1971 61 037 27 891 1972 67 928 32 298 Deutsche Forschungs- 1969 1970 1971 1972 33 124 19 381 und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V. (DFVLR) 34 687 19 790 43 894 23 387 50 523 29 061 Gesellschaft für 1969 29 953 19 714 Mathematik und 1970 31 790 21 000 Datenverarbeitung 1971 42 379 24 211 (GMD) 1972 59 444 28 426 Gesellschaft für 1969 22 386 15 409 Strahlen- und Umweltforschung 1970 25 147 18 474 1971 29 197 21 898 (GSF) 1972 34 652 25 134 Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) 1969 1 035 772 20 254 1970 945 480 19 446 1971 814 070 24 549 1972 837 230 32 311 Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 4. Mai 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3393 Frage B 20) : Welches Unternehmen oder welches Institut ist mit der Bearbeitung des Sachverständigengutachtens zum Problem der Rückzahlung von Förderungsbeträgen aus Gewinnen, die im Zusammenhang mit einer staatlichen Förderung anfallen, beauftragt worden, und wie hoch sind die Kosten für diese Gutachten? Der im Bundesforschungsbericht IV angesprochene Gutachterauftrag zur Frage der Rückzahlbarkeit von Förderungsbeträgen bei erfolgreicher privatwirtschaftlicher Nutzung öffentlich mitfinanzierter Forschungs- und Entwicklungsarbeiten der Industrie wurde an die Deutsche Revisions- und TreuhandAktiengesellschaft (Treuarbeit), Frankfurt, vergeben. Für die Erstellung des Gutachtens wurde eine Vergütung bis zu 120 000 DM vereinbart; der genaue Betrag kann erst nach Eingang der Schlußabrechnung mit Einzelnachweis der beim Gutachter angefallenen Kosten festgestellt werden. Das Gutachten liegt inzwischen vor und soll — voraussichtlich mit einer Stellungnahme der beteiligten Ressorts — der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Reddemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Minister, können Sie Informationen bestätigen, nach denen das hessische Landesamt für Verfasungsschutz angewiesen war, in der Frage der Einreise der beiden Spanier nichts zu unternehmen?


Rede von Hans-Dietrich Genscher
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Eine solche Information kann ich nicht bestätigen, Herr Abgeordneter. Ich wüßte auch gar nicht, was das Landesamt für Verfassungsschutz hätte unternehmen können, es sei denn, Sie wollten sagen, es hätte den Auftrag erhalten, die Tätigkeit der Spanier nicht zu beobachten; denn exekutive Befugnisse bestehen bekanntlich aus wohlerwogenen Gründen nicht bei den Landesämtern und dem Bundesamt für Verfassungsschutz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Keine weiteren Zusatzfragen.
    Dann rufe ich die zweite Dringliche Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) auf:
    Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um derartige Einreisen zu verhindern und Abschiebeweisungen auch durchzusetzen?