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  • date_rangeDatum: 26. April 1972

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    Deutscher Bundestag 182. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. April 1972 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Artzinger und Scheu . . . . 10589 A Verzicht des Abg. Blank auf die Mitgliedschaft und Eintritt des Abg. Löher (Dortmund) 10589 B Eintritt des Abg. Schlichting-von Rönn in den Bundestag . . . . . . . . . . 10589 B Abg. Helms scheidet aus der Fraktion der FDP aus . . . . . . . . . . . . 10589 B Wahl des Abg. Wende als stellvertretendes Mitglied für den Kontrollausschuß beim Bundesausgleichsamt 10589 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 10589 C Amtliche Mitteilungen 10589 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1972 (Haushaltsgesetz 1972) (Drucksachen V1/2650, zu VI/2650, Nachtrag zu VI/2650); Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache VI/3350) . . . 10590 B Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache VI/3351) Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 10590 C Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 10591 C Dichgans (CDU/CSU) . . . . . . 10592 C Jung (FDP) . . . . . . . . . 10594 C Dr. Althammer (CDU/CSU) 10594 D, 10597 C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 10596 D Kirst (FDP) . . . . . . . . . 10593 B Dr. Ehmke, Bundesminister . . . 10598 B Ertl, Bundesminister 10598 B Spitzmüller (FDP) 10599 A Stücklen (CDU/CSU) 10599 C Wehner (SPD) 10600 A Leicht (CDU/CSU) . . . ... . 10600 D Dorn (FDP) 10601 B Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 10601 D Dr. Sperling (SPD) 10602 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1972 Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache VI/3352) 10603 B Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache VI/3353) Katzer (CDU/CSU) . . . . . . . 10603 C Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 10609 D Kirst (FDP) . . . . . . . . . 10618 B Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 10624 A Brandt, Bundeskanzler . . . . . 10639 D Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . 10652 A Scheel, Bundesminister 10662 A Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . . . . 10670 B Arendt, Bundesminister 10673 B Strauß (CDU/CSU) . . . . . . 106e A Dr. Schiller, Bundesminister . . 10688 D Fragestunde (Drucksachen VI/3377, VI/3378) Fragen des Abg. Reddemann (CDU/CSU): Verstöße gegen die Geheimhaltungsvorschriften im Auswärtigen Amt Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 10626 B, C, D, 10627 A, B, C, D, 10628 A, C, D Reddemann (CDU/CSU) . . . . 10626 C, D, 10627 B, C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10626 D, 10628 A Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 10627 A Dr.-Ing. Bach (CDU/CSU) . • . . 10627 D Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 10628 A Frau Renger (SPD) 10628 B Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 10628 C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 10628 D Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Auswirkung der Ostverträge auf das Zonenrandgebiet, insbesondere das östliche Oberfranken Herold, Parlamentarischer Staatssekretär 10629 A, C, D, 10630 A, B, C Niegel (CDU/CSU) 10629 B, D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 10629 D Reddemann (CDU/CSU) 10630 A Sieglerschmidt (SPD) 10630 C Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) .(CDU/CSU) : Einsatz von Hubschraubern der Bundeswehr für Sanitätszwecke Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10630 D, 10631 A Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 10631 A Frage des Abg. Freiherr Ostman von der Leye (SPD) : Beschäftigung von Angehörigen der NPD und ihrer Jugend- und Studentenorganisationen sowie von Mitgliedern anderer rechtsradikaler Organisationen im öffentlichen Dienst Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . .10631 B, C, D Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 10631 C Hansen (SPD) . . . . . . . . . 10631 D Frage des Abg. Walkhoff (SPD) : Störung der Olympischen Spiele durch militante neonazistische europäische Gruppen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 10632 A Walkhoff (SPD) 10632 A Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Versalzung der Werra und der Weser durch Abwässer des Kalibergbaues Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 10632 B Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) Verhandlungen mit der DDR über Schutzmaßnahmen im Kalibergbau Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 10632 C, D Müller (Mülheim) (SPD) 10632 D Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Beurteilung des vom Deutschen Städtetag vorgelegten „Negativkatalogs der zivilen Verteidigung" Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 10633 A, B, C Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 10633 B Müller (Mülheim) (SPD) 10633 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1972 III Frage des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Ablehnungsquote im Feststellungsverfahren auf Grund des 21. Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 10634 A, B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 10634 B Frage des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Grundbetrag nach § 4 des 21. Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 10634 B, D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 10634 C Frage des Abg. Dasch (CDU/CSU) : Verbesserung der Wettbewerbsfähig- keit der Aluminiumindustrie Offergeld, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10634 D, 10635 A, B Dasch (CDU/CSU) . . . . .10635 A, B Fragen des Abg. Wolfram (SPD) : Anzeige der Landesvereinigung der industriellen Arbeitgeberverbände Nordrhein-Westfalen e. V. betr. Auswirkungen der Steuerreform Offergeld, Parlamentarischer Staatssekretär . 10635 B, C, D 10636 A, B Wolfram (SPD) 10635 D, 10636 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 10636 A Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) (SPD) : Mißbräuchliche Anwendung des Blindenprivilegs bei der Berechnung der Mehrwertsteuer durch Tankstellenunternehmer Offergeld, Parlamentarischer Staatssekretär 10636 B, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . 10636 C, D Fragen des Abg. Biehle (CDU/CSU) und des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Stellungnahme von Präsident Mansholt zu den Agrarpreisen Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 10637 A, B , C, D, 10638 A, B, C, 10639 A Biehle (CDU/CSU) . . . . . 10637 A, B, C, 10638 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 10637 D, 10638 B, D, 10639 A Fragen des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Industriehoiz aus Bauernwäldern Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 10639 B, C Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . 10639 B nächste Sitzung 10690 A Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10691 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Sicherung des Rechts auf Gegendarstellung in Presseorganen . . 10691 A Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Gefährdung des Grundwassers sowie der Flüsse und Seen durch phosphathaltige Waschmittel 10691 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Metzger (SPD) betr Vortragsdienst über die Olympischen Spiele 10692 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Grenzschutzstandorte in Ostbayern, insbesondere in der nördlichen Oberpfalz . 10692 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die. Mündliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Gesetzentwurf zur Neuordnung der Besoldung für Hochschullehrer und Fachhochschullehrer . . . . 10692 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Sicherung bzw. Neuschaffung von Arbeitsplätzen . . . . . . 10692 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Gewandt (CDU/CSU) betr. Verminderung der Auswirkungen der Rückzahlung des Konjunkturzuschlages . 10693 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1972 Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau von Bothmer (SPD) betr. Förderung deutscher Investitionen in Namibia, Angola, Mozambique und Südrhodesien 10693 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. Stichtag der Neuregelung der Brennrechte 10693 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. Aufwendungen der Wirtschaft für Forschung und Entwicklung 10693 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. finanzielle Aufwendungen für die Verwirklichung der Gesamtschule und Gesamthochschule 10694 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1972 10589 182 Sitzung Bonn, den 26. April 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 178. Sitzung, Seite II, rechte Spalte: Vor den Worten „Sammelübersicht 36" ist einzufügen: Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen (Fünfzehntes Rentenanpassungsgesetz) (Bundesrat) (Drucksache VI/3214) 181. Sitzung, Seite 10551 C: Zwischen den Worten „Art. Satz 2" ist einzufügen: 2 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1972 10691 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Breidbach 29. 4. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 29. 4. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 5. Lemp 26. 4. Lücker( München) 26. 4. Pöhler*** 26. 4. *Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 26. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3377 Frage A 2) : Was gedenkt die Bundesregierung zu einer besseren Sicherung des Gegendarstellungsrechts zu unternehmen, nachdem in zunehmendem Maße Presseorgane Gegendarstellungen dadurch zu unterlaufen suchen, indem sie Gegendarstellungen aus formalen Gründen ablehnen und Teile der Gegendarstellungen in eigene Berichte einarbeiten? Die Vorschriften über das Gegendarstellungsrecht, die die einzelnen Landespressegesetze enthalten, werden allgemein als ausreichend angesehen. Vorteile gegenüber entsprechenden Regelungen in anderen Rechtskreisen bestehen insbesondere wegen der schnellen Durchsetzbarkeit des Gegendarstellungsrechts auch im Wege einer einstweiligen Verfügung. Der Abdruck der Gegendarstellung darf nur verweigert werden, wenn kein berechtigtes Interesse der betroffenen Person an der Veröffentlichung besteht, wenn die Gegendarstellung ihrem Umfang nach nicht angemessen ist oder wenn sie strafbaren Inhalts ist. Eine Vermengung einer Gegendarstellung mit eigenen Berichten des jeweiligen Presseorgans wird von der Rechtsprechung als unzulässig angesehen. Die Gegendarstellung darf auch nicht in der Form eines Leserbriefes abgedruckt werden. Nach dem z. Z. geltenden Landespresserecht ist es nicht unzulässig, mit der Gegendarstellung eine Stellungnahme der Redaktion zu veröffentlichen. Nach dem Entwurf des Bundespresserechtsrahmengesetzes, der in meinem Hause vorbereitet wird, soll dies in Zukunft untersagt werden. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsekretärs Dorn vom 26. April 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache VI/3377 Fragen A 5 und 6) : Hat die Bundesregierung Unterlagen darüber, wieweit durch den sehr hohen Phosphatgehalt der insbesondere in den Haushalten verwendeten Waschmittel die Gefährdung sowohl des Grundwassers als auch der Flüsse und Seen in den letzten Jahren angestiegen ist? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen des Umweltschutzes darauf hinzuwirken, daß der Phosphatgehalt hei Waschmitteln in Zukunft auf 50 % des bisherigen Phosphatgehalts abgesenkt wird? Zu Frage 5: Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen beantworte ich die Frage wie folgt: Der Bundesregierung liegen keine genauen zahlenmäßigen Unterlagen über die anteilige Belastung der Gewässer durch Waschmittelphosphate vor. Mit diesen Fragen befassen sich jedoch mehrere Sachverständigengremien, deren Arbeitsergebnisse der Bundesregierung vorliegen. Danach ergibt sich folgendes Bild: Bei der Beurteilung der von Phosphaten herrührenden Überdüngung von Gewässern und ihrer nachteiligen Folgen durch übermäßiges Wachstum von Algen wird oft übersehen, daß diese Schwierigkeiten überwiegend nur in stehenden Gewässern, aber kaum in fließenden Gewässern auftreten. In Flüssen und Bächen kommmt es zu keiner Phosphatanreicherung, auf die die Überdüngung in den Seen und Talsperren zurückzuführen ist. Grundwasser kann dabei außer acht gelassen werden, da Abwasser nicht in nennenswerten Mengen in das Grundwasser gelangt und Algen sich unter Lichtabschluß nicht entwickeln. Die in die Seen gelangenden Phosphate entstammen zu rund zwei Dritteln aus dem Abwasser und zu einem Drittel aus landwirtschaftlichen Anbauflächen. Dort werden die in Form von mineralischen Düngern aufgebrachten Phosphate durch Niederschläge teilweise wieder ausgewaschen. Die im Abwasser enthaltenen Phosphate entstammen je etwa zur Hälfte aus Waschmitteln und menschlichen Fäkalien. Die Ursachen der steigenden Gefährdung von Seen sind in erster Linie auf das Anwachsen der Besiedlung zurückzuführen. Allein in den deutschen Kreisen des Bodensees wuchs die Bevölkerung in den letzten 20 Jahren um nahezu 40 % an. Dazu kommt die hohe Zahl der Erholungsuchenden, die sich jeweils in den Sommermonaten in der Umgebung von Seen aufhalten. Nicht zuletzt ist auch der Waschmittelverbrauch, vor allem mit dem Einzug der Haushaltswaschmaschine, angestiegen, was zu einer weiteren Überdüngung geführt hat. Soweit es noch erforderlich ist, diese Fragen durch Forschungsarbeiten und Untersuchungen von Sach- 10692 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1972 verständigen zu klären, wird die Bundesregierung das Notwendige veranlassen. Zu Frage 6: Die Bundesregierung wird prüfen, ob und wie weit phosphatarme Waschmittel eingesetzt werden können. Einen wirksameren Schutz bietet jedoch der Bau von Ringkanalisationen und speziellen Abwasserkläranlagen, durch die im Abwasser insgesamt enthaltenen Phosphate, gleich welcher Herkunft, wirksam zurückgehalten werden können. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 26. April 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Metzger (SPD) (Drucksache VI/3377 Fragen A 7 und 8) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Maßnahmen des Olympischen Organisationskomitees in München, zur Einsparung von 100 000 DM den Vortragsdienst über die Olympischen Spiele einzustellen, obwohl nach einer Mitteilung des Olympia-Werbechefs Otto Haas in der vergangenen Woche allein 200 Vortragswünsche von der Bundeswehr vorlagen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß im Hinblick auf die Brutto-Gesamtkosten der Olympischen Spiele von 1972 Millionen DM und im Hinblick auf die Öffentlichkeitsarbeit die Maßnahmen des Olympischen Komitees wenig überzeugend und rückgängig zu machen ist, zumal bei den Sportvereinen in der Bundesrepublik Deutschland und im Bereich der Bundeswehr ein besonders großes Interesse an sachgerechter Information über die Olympischen Spiele 1972 besteht? Zur Klärung des Sachverhalts, der Gegenstand Ihrer Anfrage ist, hat sich mein Haus an das Organisationskomitee in München gewandt. Nach Auskunft des Komitees entspricht es dem Ablauf des Zeit- und Organisationsplans, daß sich nunmehr — also weniger als 130 Tage vor dem Beginn der Olympischen Spiele — die Arbeit der Abteilung Werbung auf die Aufgaben konzentriert, die unmittelbar der Durchführung der Spiele dienen. Hierzu gehört u. a. die Herstellung der offiziellen Führer, der Tage- und Wochenprogramme sowie der Besucherinformationen. Der Vortragsdienst, auf den sich Ihre Anfrage bezieht, soll umorganisiert werden. Das Organisationskomitee hat die Deutsche Olympische Gesellschaft und den Deutschen Sportbund gebeten, die weiteren Vorträge zu übernehmen. Die Deutsche Olympische Gesellschaft hat bereits zugesagt. Das Organisationskomitee wird auch weiterhin seinen Beitrag leisten, indem es alle Unterlagen — Material für Referate, Filme, DiaGeräte und Publikationen — kostenlos zur Verfügung stellt. Im übrigen teile ich Ihre Auffassung voll und ganz, daß die Information der Öffentlichkeit und aller interessierten Stellen gerade jetzt nicht erlahmen darf. Der Fachausschuß für Öffentlichkeitsarbeit des Organisationskomitees wird in Kürze erneut tagen. Der Vertreter der Bundesregierung in diesem Ausschuß hat bereits beantragt, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 26. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3377 Frage A 13) : Bis wann kann mit der Schließung der Lücke von Grenzschutzstandorten in Ostbayern, im besonderen in der nördlichen Oberpfalz, gerechnet werden? In Ostbayern sind Einheiten des BGS in den Standorten Bayreuth, Nabburg, Schwandorf und Deggendorf stationiert. Zur Verstärkung der Sicherung der Grenze wurde aus dem Grenzschutzstandort Nabburg zusätzlich ein ständig besetzter Stützpunkt in Seedorf eingerichtet. Die von mir für 1973 angestrebte Verstärkung des Bundesgrenzschutzes führt nicht zur Stationierung weiterer Einheiten im gesamten Grenzgebiet der Bundesrepublik Deutschland und damit auch nicht an der Grenze zur CSSR. Die Frage der Auswahl neuer Standorte in der nördlichen Oberpfalz stellt sich daher im Augenblick nicht. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 26. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3377 Frage A 14) : Bis zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Besoldung für Hochschullehrer und Fachhochschullehrer vorzulegen? Der anstehenden Neuordnung der Besoldung im Hochschulbereich, die auch die Fachhochschullehrer einbeziehen wird, muß die Personalstruktur zugrunde liegen, die das Hochschulrahmengesetz vorsehen wird. Daher hängt der Zeitpunkt, zu dem dem Deutschen Bundestag der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Besoldung im Hochschulbereich vorgelegt werden kann, von der Verabschiedung des Hochschulrahmengesetzes ab. Vorarbeiten für das diesem nachfolgende Besoldungsgesetz sind in enger Zusammenarbeit mit den Ländern im Gange. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 25. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3377 Frage A 17) : Über welche regionalpolitischen und arbeitsmarktpolitischen Steuerungsinstrumente verfügt die Bundesregierung, um in Gebieten mit plötzlich auftretender Arbeitslosigkeit außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" Arbeitsplätze zu sichern bzw. neu zu schaffen? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1972 10693 Wenn in einem Gebiet außerhalb des Geltungsbereichs der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" eine schwerwiegende und nachhaltige Arbeitslosigkeit eintritt oder einzutreten droht, kann ein solches Gebiet in die Gemeinschaftsaufgabe aufgenommen werden. Die Bundesregierung würde einen entsprechenden Antrag des betroffenen Landes im Planungsausschuß für regionale Wirtschaftsstruktur, der über die Frage der Abgrenzung der Fördergebiete zu entscheiden hat, unterstützen. Darüber hinaus könnte der Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit auf Grund eines dringenden Bedürfnisses auch außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe im Rahmen der verfügbaren Mittel aus der Rücklage zinsgünstige Darlehen zur Förderung von Investitionen zur Verfügung stellen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Offergeld vom 26. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gewandt (CDU/CSU) (Drucksache VI/3377 Frage A 19) : Ist die Bundesregierung bereit, die preissteigernden Auswirkungen der Rückzahlung des Konjunkturzuschlags zur Einkommen- und Lohnsteuer dadurch zu vermindern, daß sie durch eine Änderung des 624-DM-Gesetzes neben der geltenden Sparförderung eine zusätzliche Sparzulage dann gewährt, wenn der zurückgezahlte Konjunkturzuschlag sofort vermögenswirksam angelegt wird? Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, durch eine Änderung und Ausweitung der Prämiengesetze und des 624-DM-Gesetzes zusätzliche finanzielle Anreize für die Sparkapitalbildung aus dem Konjunkturzuschlag zu schaffen. Sie hält eine solche Maßnahme schon aus dem Grunde für nicht angebracht, weil sie die in der Anfrage zum Ausdruck kommende Befürchtung, die Rückzahlung des Konjunkturzuschlages Mitte dieses Jahres werde preissteigende Auswirkungen haben, nicht teilt. Auf Grund des gegenwärtigen Bildes der Konjunkturlage und der absehbaren Entwicklungstendenzen erwartet die Bundesregierung vielmehr, daß die Rückzahlung der bei der Deutschen Bundesbank stillgelegten Mittel auf einen noch nicht voll entwickelten Konjunkturaufschwung trifft und deshalb keine konjunkturell negative Wirkungen haben wird. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Offergeld vom 26. April 1972 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache VI/3377 Frage A 24) : Trifft es zu (siehe Süddeutsche Zeitung vom 23. März 1972), daß deutsche Investitionen in Gebieten wie Namibia, Angola, Mozambique und Südrhodesien durch das EntwicklungshilfeSteuergesetz gefördert werden? Ich beantworte Ihre Frage mit „Ja", möchte aber folgendes hinzufügen: Die Geltungsdauer des Entwicklungshilfe-Steuergesetzes endet am 31. Dezember 1972. Es ist geplant, das Gesetz ab 1. Januar 1973 in neuer Form fortzuführen. Bei der Novellierung des Gesetzes ist vorgesehen, der Ihnen sicherlich bekannten Resolution der Vereinten Nationen vom 24. Dezember 1972 Rechnung zu tragen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Offergeld vom 26. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3377 Frage A 25) : Ist es richtig, daß durch das Vorziehen des Stichtags der betriebsfähigen Herrichtung von Brennereien für die Brennrechtsveranlagung 1972/1973 eine Lex Niedersachsen geschaffen wird, das heißt, die Neuerrichtung von über dreißig Brennereien in Niedersachsen bei einer gleichzeitigen Benachteiligung der Landwirtschaft in anderen Bundesländern legalisiert werden soll? Zur Fragestunde am 23./25. 2. 1972 haben Sie zum gleichen Thema eine schriftliche Anfrage annähernd gleichen Inhalts gestellt. Herr Hermsdorf hatte sie Ihnen mit Schreiben vom 23. Februar 1972 beantwortet. Neue Gesichtspunkte haben sich in der Zwischenzeit nicht ergeben, so daß ich der Antwort meines Kollegen Hermsdorf nichts hinzufügen kann. Zur Verdeutlichung möchte ich aber noch einmal folgendes unterstreichen: Es trifft zu, daß der Stichtag der Neuregelung der Brennrechte vorgezogen werden soll. Es ist denkbar, daß sich — wie bei jeder anderen Stichtagsregelung auch — in einzelnen Fällen Härten ergeben können. Für eine Milderung dieser möglichen Härtefälle kann die Kontingentsregelung, über die Sie Herr Hermsdorf in seinem Schreiben seiner Zeit informiert hatte, ggfs. in Betracht kommen, sofern der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einzelfall ein besonderes agrarwirtschaftliches Bedürfnis anerkennt. Wie Sie sicherlich wissen, hat der Agrar-ausschuß des Bundesrates einem Antrag Bayerns zugestimmt, dieses Kontingent von ursprünglich 15 000 hl Weingeist auf 30 000 hl Weingeist zu erhöhen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 14. April 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Ab- 10694 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1972 geordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Fragen B 15 und 16) : Gedenkt die Bundesregierung, eine gesetzliche Grundlage für eine amtliche Statistik der Forschungs- und Entwicklungsausgaben der deutschen Wirtschaft, ähnlich wie in den USA, Japan und Frankreich, zu schaffen? Welchen Aussagewert haben die vom Stifterverband der deutschen Wissenschaft durchgeführten Erhebungen über die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen der deutschen Wirtschaft, und in welchem Umfang sind diese Angaben repräsentativ und statistisch gesichert? Die Bundesregierung hält eine aussagekräftige Statistik der Aufwendungen der Wirtschaft für Forschung und Entwicklung für unerläßlich. Z. Z. liegen aber noch nicht einmal für den öffentlichen Bereich ausreichende FuE-Statistiken vor. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine Statistik der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten alle Sektoren der Volkswirtschaft umfassen und außer den Finanziellen Mitteln auch das in Forschung und Entwicklung tätige Personal einschließen müßte. Überlegungen und Erfahrungen bei der Erstellung von FuE-Daten haben gezeigt, daß sich bei der Erfassung und Aufbereitung erhebliche Schwierigkeiten ergeben. Wie durch die Erfahrungen anderer Staaten und bei den Erörterungen in internationalen Organisationen bestätigt worden ist, sind insbesondere die Definitions- und Zuordnungsfragen schwierig, Sobald hierüber in Zusammenarbeit mit inländischen Partnern und internationalen Organisationen hinreichende Klarheit erreicht worden ist, wird die Bundesregierung prüfen, ob und in welcher Form und bis zu welchem Detaillierungsgrad eine Statistik der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auch für den Bereich der Wirtschaft möglich gemacht werden sollte. Die vom Archivdienst für Wissenschaftsstatistik im Stifterverband für die deutsche Wissenschaft alle zwei Jahre durchgeführten Erhebungen sind eine wertvolle Grundlage für die Bewertung der Eigenleistungen der Wirtschaft auf dem Gebiet von Forschung und technischer Entwicklung. Da die Beteiligung an diesen Erhebungen freiwillig ist und nicht alle Unternehmen erfaßt, kann es sich allerdings nur um Ergebnisse handeln, deren Repräsentationsgrad in den einzelnen Wirtschaftszweigen unterschiedlich ist. Ein Vergleich der Ergebnisse der einzelnen Jahre ist, wie in den Veröffentlichungen ausdrücklich erwähnt wird, wegen der unterschiedlichen Zusammensetzung der Berichtseinheiten, insbesondere für den Vergleich von Teilergebnissen, nur mit Einschränkungen möglich. Die Erhebungen orientieren sich in ihrer Gliederung an dem von den OECD-Mitgliedstaaten erstellten Frascati-Handbuch über die Methoden zur Feststellung der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung. Ein großer Teil der OECD-Länder bedient sich derselben Nomenklatur, so daß die Ergebnisse international verwendbar sind. Der Bundesbericht Forschung IV (Drucksache VI/3251) stützt sich in seiner quantitativen Darstellung der Eigenleistungen der Wirtschaft im wesentlichen auf die Ergebnisse der Erhebungen des Stifterverbandes. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi vom 21. April 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage B 71) : Welche finanziellen Aufwendungen — personell wie investitionsmäßig — werden beim Bund bzw. bei den Ländern entstehen, wenn die von Bundesminister von Dohnanyi mehrfach in der Öffentlichkeit angekündigte Gesamtschule und Gesamthochschule verwirklicht werden, und inwieweit sind im geltenden Finanzplan des Bundes Mittel für diese Vorhaben (einschließlich der noch geplanten Modellversuche) vorgesehen? Die Frage nach den finanziellen Aufwendungen für die Verwirklichung der Gesamtschule und der Gesamthochschule läßt sich nicht beantworten, wenn sie nicht in den größeren Zusammenhang der notwendigen pädagogischen und organisatorischen Reformen des Bildungswesens gestellt wird. 1. Zur Gesamtschule: Im Zwischenbericht zum Bildungsgesamtplan haben sich Bund und alle Länder in bezug auf das 5. bis 10. Schuljahr (Sekundarstufe I) gemeinsam zu folgenden Zielen bekannt, die dem Abbau der bestehenden Chancenungleichheit im heutigen Schulwesen dienen: — Sicherung einer allgemeinen wissenschaftsorientierten Grundbildung für alle — Vermeidung vorzeitiger Festlegung auf bestimmte Bildungsgänge — Berücksichtigung der Neigung und der Befähigung des einzelnen durch eine zunehmende Wahl- und Leistungsdifferenzierung unter Beibehaltung eines verpflichtenden Kernbereichs gemeinsamer Inhalte. Die Bundesregierung und die von der SPD regierten Länder nehmen diese Zielvorstellungen sehr ernst und ziehen deshalb die notwendige Konsequenz: Sie wollen das überkommene ,,Drei-KlassenSchulsystem", bestehend aus Hauptschule, Realschule und Gymnasium, langfristig ersetzen durch die Gesamtschule. Diese wird alle Schüler zwischen 10 und 15 Jahren unter einem Dach zusammenfassen und die notwendigen Differenzierungen nicht mehr — wie faktisch heute noch überwiegend — nach der sozialen Herkunft sondern nach Neigung und Leistung vorsehen. Dies entspricht der internationalen Entwicklung wie auch dem deutlichen Mehrheitswillen der Bürger unseres Landes. Die von der CDU/CSU geführten Länder wollen die notwendige Konsequenz aus den gemeinsamen Zielvorstellungen noch nicht ziehen, sondern meinen eventuell auch mit Anpassungsmaßnahmen im Rahmen des traditionellen dreigliedrigen Schulsystems auskommen zu können. Wird mit solchen Maßnahmen Ernst gemacht, werden also im Interesse einer Verminderung der Chancenungleichheit insbesondere auch Maßnahmen ergriffen, um die bisherige Benachteiligung der Schüler an Haupt- und Realschulen abzubauen, so müssen sich die Kosten des Bildungswesens erhöhen. Dabei werden insbesondere die notwendigen Ver- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1972 10695 besserungen der Ausstattung der Haupt- und Realschulen ins Gewicht fallen. Die hierzu im „Zwischenbericht" quantifizierten Zielvorstellungen wurden aber vom Bund und allen Ländern in der BundLänder-Kommission für Bildungsplanung einstimmig verabschiedet. Entscheidend höhere, als die so entstehenden Mehrkosten, bringt auch die Gesamtschule nicht mit sich. Gewisse rationalisierende Wirkungen (gemeinsame Einrichtungen wie Bibliothek, Turnhalle, Sportplatz, Sprachlabor etc.) sind von der Gesamtschule zu erwarten. Nach diesem Vergleich — und ein anderer wäre der CDU/CSU gegenüber nicht fair — läßt sich also feststellen, daß die Gesamtschule nicht teurer ist als das im Sinne der CDU/CSU verbesserte herkömmliche System. Bedenkt man die zahlreichen Fehlinvestitionen, die in den letzten Jahren in einigen Ländern für neue Schulen an Standorten gemacht wurden, die heute nicht mehr aufrechterhalten werden sollen, ergeben sich weitere finanzpolitische Argumente für die Gesamtschulentscheidung heute. Wie Sie wissen, ist der Bund nach der geltenden Verfassungsordnung nicht in der Lage, sich umfassend an der Finanzierung des Schulwesens zu beteiligen. Er hat die Möglichkeit, auf der Grundlage des Artikels 91 b GG gemeinsam mit den Ländern entsprechende Modellversuche zu fördern. Die Förderung richtet sich dabei nach Bewertungsgrundsätzen, die im Rahmen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung zwischen allen Beteiligten abgestimmt werden. Für die Förderung von Modellversuchen aus Bundesmitteln stehen die Titel 31 02/652 10 und 31 02/ 88210 (Förderung von Versuchs- und Modelleinrichtungen und -programmen im Bereich des Bildungswesens — laufende Kosten und Investitionen) zur Verfügung. Ein Schwerpunkt der Förderung aus diesen Titeln ist die Gesamtschule. In der Haushalts- und Finanzplanung der Bundesregierung sind für diese Titel insgesamt vorgesehen: 1972 75,7 Millionen DM 1973 131,8 Millionen DM 1974 183,7 Millionen DM 1975 255,7 Millionen DM Die Angaben für die Jahre 1973 bis 1975 sind der Finanzplanung 1972 bis 1975 aus dem letzten Jahr entnommen. 2. Zur Gesamthochschule: Die Errichtung von Gesamthochschulen, für die die Bundesregierung und alle Länderregierungen sich ausgesprochen haben, ist ein wesentlicher Teil der angestrebten Neuordnung des Hochschulbereiches, bei der ein durchlässiges System von abgestuften, aufeinander bezogenen Studiengängen und Studienabschlüssen geschaffen werden soll. Die finanziellen Aufwendungen für Gesamthochschulen werden sich voraussichtlich — nach allem, was wir heute wissen (Vergleichsrechnungen, in denen die Kosten der verschiedenen herkömmlichen Hochschulen den Kosten künftiger Gesamthochschulen gegenübergestellt werden, liegen noch nicht vor) — in dem Rahmen halten, der sich auch für die herkömmlichen Hochschularten nach Durchführung der erforderlichen Reformmaßnahmen (insbesondere im Bereich des Studiums, aber auch etwa bei Lehrkörperstruktur und Hochschulverwaltung) ergeben würde. Im Ersten Rahmenplan für den Hochschulbau 1972 bis 1975, der von Bund und Ländern einstimmig am 19. Juli 1971 beschlossen worden ist, werden deshalb einheitliche Flächen- und Kostenrichtwerte zugrunde gelegt. Auch in der Haushalts- und Finanzplanung des Bundes wird dementsprechend nicht nach Gesamthochschulen und anderen Hochschulen differenziert. Insgesamt sieht die Planung für die Förderung des Ausbaus und Neubaus von Hochschulen folgende Beträge vor (jeweils Bundesanteil an den Gesamtkosten) : 1972 1,6 Milliarden DM 1973 1,8 Milliarden DM 1974 2,0 Milliarden DM 1975 2,0 Milliarden DM Für die Förderung von Gesamthochschulmodellversuchen sind die erforderlichen Mittel nicht gesondert ausgewiesen. Der Haushaltsansatz bei Kap. 31 02 Titel 652 10 und 882 10 steht auch für Modellversuche im Hochschulbereich zur Verfügung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Freiherr Otto von Fircks


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, sind, was aus dem Bericht selbst nicht erkennbar ist, bei der Ermittlung der Gesamtkosten für die Erfüllung der Ansprüche auf Hauptentschädigung für Zonenschäden diejenigen Grundbeträge in Abzug gebracht worden, die durch Anrechnung von Kriegsschadensrente aus dem Härtefonds bzw. nach dem Flüchtlingshilfegesetz erfüllt werden, also nicht den Lastenausgleichsfonds belasten?


Rede von Wolfram Dorn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Abgeordneter, ich bitte um Verständnis, daß ich Ihnen diese Frage schriftlich beantworten muß. Ich kann sie, da ich die Einzelbestimmungen nicht so genau kenne, hier nicht beantworten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frage 16 des Abgeordneten Freiherr von Fircks:
    Kann die Bundesregierung außerdem angeben, aus welchen Gründen in dem Bericht des Bundesministers des Innern nach I 4 des 21. Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache VI/3300) ein durchschnittlicher Grundbetrag von rund 6400 DM errechnet wird, während der vergleichbare Durchschnittsbetrag bei Vertreibungsschäden zur Zeit 4839 DM beträgt?