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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 180. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 12. April 1972 Inhalt: Gedenken zum Ableben des Altbundespräsidenten Dr. Heinrich Lübke von Hassel, Präsident . . . . . 10445 A Nachruf auf die Abg. Frau Dr. Maria Henze 10445 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Berberich, Frau Dr. Wolf und Höcherl . . . . . . . . . . . . 10445 C Abg. Dr. Seume wird Gast bei der Fraktion der CDU/CSU . . . . . . . . . . 10445 D Überweisung des Bundesberichts Forschung IV an Ausschüsse . . . . . . . . 10445 D Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 10445 D Absetzung des Punktes 6 von der Tagesordnung 10447 A Abwicklung der Tagesordnung . . . . 10447 A Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (Drucksache VI/2652) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3262) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 10447 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache VI/1973); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/ 3263) — Zweite Beratung — 10447 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (Drucksache VI/2231); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3265) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10448 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Revision in Zivilsachen und in Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit (Drucksache VI/3252) — Erste Beratung — Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10448 C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 10450 B Dr. Beermann (SPD) 10451 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 10452 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1972 Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (Drucksache VI/3250) — Erste Beratung — 10455 D Entwurf eines Gesetzes über die Veranlagung von Brennereien zum Brennrecht im Betriebsjahr 1972/73 (Drucksache VI/3298) — Erste Beratung — 10455 D Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 3. Mai 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Erleichterungen der fiskalischen Behandlung des grenzüberschreitenden deutsch-italienischen Straßengüterverkehrs (Drucksache VI/3305) — Erste Beratung — 10455 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksache VI/2689); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3270), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/3261) — Zweite und dritte Beratung — Kohlberger (SPD) . . . . . . . 10456 B Dr. Nölling (SPD) 10457 A Dr. Böhme (CDU/CSU) . . . . 10458 B Geldner (FDP) 10459 A Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10459 C Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Vorlage des Entwurfs eines Altenheimgesetzes (Drucksache VI/3266) Dr. Schellenberg (SPD) 10460 D Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 10461 B Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 10462 B Frau Strobel, Bundesminister . . . 10463 A Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Zwischenbericht zum Bildungsgesamtplan (Drucksachen VI/2830, VI/2992) Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) 10464 A Dr. von Dohnanyi, Bundesminister . 10470 A, 10494 C D. Dr. Hahn, Minister des Landes Baden-Württemberg 10477 A Grüner (FPD) 10481 A Apel, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 10488 B Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 10489 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 10492 A Jung (FDP) 10494 A Dr. Vogel, Minister des Landes Rheinland-Pfalz 10495 D Rau, Minister des Landes NordrheinWestfalen 10496 D Fragestunde (Drucksache VI/3313) Fragen des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Staatsangehörigkeitsbezeichnung in den bei Fahrten auf den Interzonenstrecken auszufüllenden Formularen Herold, Parlamentarischer Staatssekretär 10497 D, 10498 A Wohlrabe (CDU/CSU) 10498 B Frage des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Kennzeichnung der Bundesrepublik Deutschland in dem offiziellen Atlas der DDR Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10498 C, 10499 A, B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 10498 D, 10499 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 10499 B Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : Zahl der sich illegal in der Bundesrepublik Deutschland aufhaltenden Ausländer Genscher, Bundesminister . . . . 10499 C, 10500 A, B Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 10500 A Fragen des Abg. Ollesch (FDP) und des Abg. Krall (FDP) : Pressemeldungen über die Vergabe des Auftrages zum Druck der Zeitschrift „Zivilschutz-Magazin" Genscher, Bundesminister . . . . 10500 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) : Erlaß einer Ausbildungsordnung und einer Prüfungsordnung für Verwaltungslehrlinge Genscher, Bundesminister . .1501 A, C, D Kahn-Ackermann (SPD) 10501 C Frage des Abg. Wurbs (FDP) : Meldung des Bayernkuriers über die Besetzung von Posten beim Bundesverband für den Selbstschutz Genscher, Bundesminister . . . . 10501 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1972 III Frage des Abg. Wurbs (FDP) : Pressemeldung über die Einstufung des Chefredakteurs des „ZivilschutzMagazins" Genscher, Bundesminister . . . . 10502 A Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Richtlinien zum sogenannten Extremistenbeschluß Genscher, Bundesminister . .10502 B, C, D Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 10502 C Frage des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Arbeitgeberzuschuß für Forschungsassistenten und Verwalter einer wissenschaftlichen Assistentenstelle an Universitäten Genscher, Bundesminister 10502 D, 10503 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 10503 A Frage des Abg. Metzger (SPD) : Schwimmbecken im Bundesleistungszentrum Heidelberg Genscher, Bundesminister . . . . 10503 B Frage des Abg. Metzger (SPD) : Fehler beim Bau des Bundesleistungszentrums Heidelberg Genscher, Bundesminister . .10503 B, C, D Metzger (SPD) . . . . . . . . 10503 C Frage des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) : Deutsches Agrarpreisniveau Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 10503 D, 10504 A, B, C, D Dr. Ritz (CDU/CSU) 10504 A, B Rainer (CDU/CSU) . . . . . . 10504 C Dr. Früh (CDU/CSU) 10504 C Struve (CDU/CSU) . . . . . . 10504 D Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Abbau des Grenzausgleichs bei einer Fixierung der Wechselkurse Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 10505 B, C, D, 10506 A, B, C, D, 10507 A Dr. Früh (CDU/CSU) . 10505 C, D, 10506 A Bremm (CDU/CSU) . . . . . . . 10506 C Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . 10506 C Bittelmann (CDU/CSU) . . . . . 10506 D Frage des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) : Ausbau der A 111 Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10507 C, D, 10508 A Dr. Hermesdorf (Schieiden) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 10507 D Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Behebung des Ingenieurmangels bei der Bundespost Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .10508 A, C Lenzer (CDU/CSU) . . . . . .10508 B, C Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Angleichung der Stellenschlüssel innerhalb der Laufbahnen des gehobenen Dienstes bei der Bundespost Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10508 D, 10509 A Lenzer (CDU/CSU) . . . . . . . 10509 A Frage des Abg. Dr. Dübber (SPD) : Jährliche Zahlung der Rundfunkgebühren Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .10509 B, C Dr. Dübber (SPD) . . . . . . 10509 C Nächste Sitzung 10509 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10511 A Anlage 2 Entschließung zum Dreißigsten Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Umweltschutz) 10511 C Anlage 3 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Zwischenbericht zum Bildungsplan (Drucksachen VI/2830, VI/2992) . . . . . . . . . . . . 10511 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Schulaufsicht für den Unterricht für Kinder ausländischer Arbeitnehmer 10512 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1972 Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) betr. Verwendung der für Berlin zur Verfügung gestellten Bundesmittel an der Freien Universität Berlin 10513 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Ländern über Modellversuche im Bildungswesen 10513 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Ausgaben der öffentlichen Hand für die Entwicklung des Natriumbrüters . . . 10514 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Werner (CDU/CSU) betr. Gastarbeiter aus nichteuropäischen Ländern 10514 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Arbeitslosenversicherung für in der Schweiz wohnende und in der Bundesrepublik Deutschland arbeitende deutsche Staatsangehörige . . . . . . . . . 10514 D Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Ergebnisse der Sachverständigenkommission zur Vorbereitung einer Finanzierungskonzeption für die berufliche Bildung und betr. Förderung von überbetrieblichen beruflichen Ausbildungsstätten 10515 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Unterschied zwischen den Lohnsteigerungen der Arbeitnehmer und den Rentenerhöhungen der Rentner und Kriegsopfer sowie betr. Rückzahlung des Krankenversicherungsbeitrages der Rentner 10515 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Äußerung von Bundesminister Helmut Schmidt über den Verzicht der NPD auf eine Beteiligung an der Landtagswahl in Baden-Württemberg . . . . . 10516 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Hussing (CDU/CSU) betr. Verhaltensanweisungen für Soldaten der Bundeswehr bei den Olympischen Spielen im Falle des Abspielens der BecherHymne 10516 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. van Delden (CDU/CSU) betr. Auftreten von Offizieren in Zivil vor dem Verteidigungsausschuß des Bundestages 10516 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Förderung des Schülerlotsendienstes 10516 D Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Baeuchle (SPD) betr. Verwendung von Buchenholzschwellen bei der Bundesbahn . . . . . . . . 10517 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) betr. Unterstützung des Projekts der Autobahn München—Venedig . . . . 10517 A Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Herklotz (SPD) betr. außerschulische Erziehung zur Sicherheit im Straßenverkehr . . . . . . . . 10517 B Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seibert (SPD) betr. Erhöhung der maximalen Einzelachslast von Lastkraftwagen . . . . . . . . 10517 C Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Kempfler (CDU/ CSU) betr. Genehmigung zur Beförderung österreichischer Arbeiter in die Bundesrepublik Deutschland mittels deutscher Firmenfahrzeuge . . . . . . . 10517 D Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) betr. Omnibus-Verkehrsgemeinschaft zwischen Bahn und Post 10518 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1972 V Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Cramer (SPD) betr. Farbunterschiede bei den Standardbriefmarken 10518 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Funktionieren der Gebührenzählwerke der Bundespost . . . 10518 D Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Mende (CDU/CSU) betr. Zurückweisung von mit bestimmten Wertzeichen der Bundespost freigemachten Postsendungen durch die sowjetische Postverwaltung 10519 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. ermäßigte Gebühren für Ortssendungen 10519 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. Postanweisungsverkehr mit Frankreich, Italien und der Schweiz . . . . . . . . . . . 10520 A Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Beförderung von Postsendungen mit Briefmarken der „Deutschen Bundespost Berlin" in die Staaten des Warschauer Paktes 10520 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1972 10445 180. Sitzung Bonn, den 12. April 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 11.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 14. 4. Dr. Aigner 12. 4. Borm 12. 4. Breidbach 14. 4. Dr. Dittrich * 14. 4. Dr. Erhard 14. 4. Frau Dr. Focke 14. 4. Dr. Furler 14. 4. Gallus 12. 4. Graaff 14. 4. Frau Griesinger 12. 4. Freiherr von und zu Guttenberg 6. 5. Hauck 14. 4. Hösl 14. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 13. 4. Kiep 12. 4. Klinker * 12. 4. Dr. Koch * 12. 4. Kriedemann * 12. 4. Lemmrich ** 14. 4. Dr. Dr. h. c. Löhr 14. 4. Lücker (München) * 12. 4. Dr. Marx (Kaiserslautern) 14. 4. Memmel * 14. 4. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 4. Müller (Aachen-Land) * 14. 4. Frau Dr. Orth * 13. 4. Picard 23. 4. Pöhler ** 15. 4. Dr. Probst 14. 4. Dr. Reischl * 14. 4. Richarts * 14. 4. Richter ** 14. 4. Dr. Rinderspacher ** 14. 4. Scheu 14. 4. Schneider (Königswinter) 14. 4. Dr. Schulz (Berlin) 15. 4. Schwabe 12. 4. Springorum * 14. 4. Dr. Starke (Franken) 14. 4. Strauß 12. 4. Frau Dr. Walz ** 14. 4. Dr. Wörner 12. 4. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Entschließung zum Dreißigsten Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 74 GG - Umweltschutz) Der Bundesrat ist der Auffassung, daß nach dem Vorbild des Artikels 74 a Abs. 2 des Grundgesetzes auch für die Gesetze, welche in den durch die Grundgesetznovelle erweiterten Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen, die Zustimmungsbedürftigkeit vorgesehen werden sollte. Hierdurch würde sichergestellt sein, daß im Gesetzgebungsverfahren die einschlägigen Erfahrungen der Länder in der gebotenen Weise zum Tragen kommen. Da die Materie mit landesrechtlich zu regelnden Fragen, insbesondere des Kommunalrechts, der Bauordnung, des Polizeirechts und des Ordnungsrechts stark verzahnt ist, würde dies auch die notwendige Abstimmung mit entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften gestatten. Schließlich trifft die Länder sowie die Gemeinden und Gemeindeverbände die Finanzierungspflicht für die im Abfallbeseitigungsgesetz vorgesehenen Maßnahmen, so daß auch aus diesem Grunde die Zustimmungsbedürftigkeit der sie veranlassenden Gesetze gerechtfertigt erscheint. Der Bundesrat sieht indessen von der Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dieser Zielrichtung ab, um die Inkraftsetzung des auf die Grundgesetznovelle gestützten Abfallbeseitigungsgesetzes nicht zu verzögern. Anlage 3 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSÙ betr. Zwischenbericht zum Bildungsplan - Drucksachen VI/2830, VI/2992 - Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Verwirklichung bildungspolitischer Zielvorstellungen im vorgesehenen Verfassungsrahmen und im Zusammenwirken mit den Ländern von folgenden Leitlinien auszugehen: 1. Angesichts des begrenzten finanziellen Spielraums von Bund und Ländern müssen auch in der Bildungspolitik Prioritäten gesetzt und Stufenpläne aufgestellt werden. Folgende bildungspolitischen Maßnahmen sollen dabei vorrangig in Angriff genommen werden: a) Ausbau des Kindergartenwesens und der vorschulischen Erziehung, wobei zunächst von folgenden Richtwerten ausgegangen werden sollte: 100% für Fünfjährige, 75% für Vierjährige, 50 % für Dreijährige. 10512 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1972 Erforderlich hierfür sind insbesondere: — Erstellung eines Bedarfsplanes mit einheitlichen Kriterien unter Beteiligung der freien Träger; — Schaffung der personellen und baulichen Voraussetzungen für die zusätzlich benötigten Kindergartenplätze; — Entwicklung entsprechender Curricula und Erarbeitung von Ausbildungsgängen für Erzieherinnen bzw. Vorschulpädagogen. — Schaffung der Ausbildungskapazität für Erzieherinnen bzw. Vorschulpädagogen. b) Ausbau und Verbesserung der beruflichen Bildung, wobei der beruflichen Bildung der gleiche Stellenwert eingeräumt werden muß wie der allgemeinen Bildung. Auch hier muß — entsprechend dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (Drucksache N/2979) — zunächst mit einem Sofortprogramm begonnen werden, das die wesentlichen Mängel innerhalb der beruflichen Bildung beseitigt. Dies geschieht in erster Linie durch — die Errichtung von überbetrieblichen Lehrwerkstätten, um die strukturell bedingte Benachteiligung vieler Lehrlinge zu beseitigen; — eine Weiterentwicklung des Berufsbildungsgesetzes, um insbesondere die theoretische und praktische Ausbildung besser aufeinander abzustimmen; — ein besonderes Förderungsprogramm zugunsten schulisch Benachteiligter und Leistungsschwacher; — ,eine schrittweise Ausweitung des Berufsschulunterrichts; — den Ausbau der beruflichen Vollzeitschulen; — die Ermöglichung einer zeitgemäßen Berufsqualifizierung innerhalb der Sekundarstufe II. c) Abbau des Lehrermangels, wobei zunächst von den Bereichen und Fachrichtungen ausgegangen werden sollte, in denen besondere Engpässe herrschen. d) Abbau des Numerus clausus. Entscheidend hierfür sind neben dem Ausbau der Hochschulen insbesondere in den Lehrerbildungsfächern, der Medizin einschließlich Zahnmedizin, der Pharmazie und einzelner naturwissenschaftlicher Fachbereiche auch eine Verkürzung der überlangen Studiengänge durch eine entsprechende Reform von Studiengängen und Studienordnungen. 2. Bei der inzwischen angelaufenen Förderung von Modellversuchen insbesondere im Bereich der Sekundarstufe I ist dafür Sorge zu tragen, daß Versuche — zur integrierten Gesamtschule, — zur kooperativen Gesamtschule, zu einem gegliederten Schulsystem, gleichrangig berücksichtigt werden. Da die Ausbildung auch in den nächsten Jahren zum überwiegenden Teil in den bestehenden Schulformen wahrgenommen wird, ist darauf zu achten, daß die Finanzierung dieser Modellversuche nicht zu Lasten des weiteren Ausbaus und der Reform der bestehenden Strukturen geht. 3. Bei der Realisierung aller bildungspolitischen Maßnahmen ist von folgenden Grundvoraussetzungen auszugehen: — die dringend erforderliche Reform der Lernziele, Lerninhalte und Lernmethoden muß den Erfordernissen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung entsprechen, d. h. ideologische und dogmatische Fixierungen müssen vermieden werden; — das Bildungssystem muß nach Aufbau und Curricula so flexibel wie möglich auf wechselnde Arbeitserfordernisse hin angelegt sein; — das Bildungswesen, das den Erfordernissen unserer industriellen Leistungsgesellschaft gerecht werden soll, muß neben der Herstellung der Chancengleichheit am Prinzip der Leistung orientiert bleiben; — bei der Bildungsplanung muß neben der Bildungsnachfrage des Einzelnen auch der Bedarf von Wirtschaft und Gesellschaft an entsprechend ausgebildeten Kräften berücksichtigt werden. Begründung: Der Zwischenbericht zum Bildungsgesamtplan wurde am 18. Oktober 1971 verabschiedet. Hierbei handelt es sich um die erste zusammenfassende Darstellung der Verhandlungen der Bund-Länder-Kommission, die noch keine Aussagen zur Finanzierung enthielten. Inzwischen haben die Länderfinanzminister ernste Bedenken im Hinblick auf die finanzielle Realisierung der bildungspolitischen Vorstellungen, wie sie im Zwischenbericht zum Ausdruck kommen, angemeldet. Es ist daher dringend erforderlich, auch in der Bildungspolitik klare Prioritäten zu setzen und Stufenpläne aufzustellen. Die im Zwischenbericht enthaltenen Sondervoten der CDU/CSU-Kultusminister machen deutlich, daß noch nicht in allen Punkten Einigkeit erzielt werden konnte. Aus diesem Grund ist es notwendig, sich über Grundvoraussetzungen zu einigen, die der Offenheit und der Einheitlichkeit des Bildungswesens in der Bundesrepublik Rechnung tragen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 20. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache V/3243 Frage A 8): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Schulunterricht für Kinder ausländischer Arbeitnehmer uneingeschränkt der Schulaufsicht der Länder-Kultusminister zu unterstellen? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1972 10513 Die Schulaufsicht fällt unter die Zuständigkeit der Bundesländer. Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland hat mit ihrem Beschluß vom 3. Dezember 1971 zum Unterricht für Kinder ausländischer Arbeitnehmer unter Ziffer 1.4 u. a. folgendes ausgeführt: Die Schulaufsicht wird durch die zuständigen deutschen Schulaufsichtsbehörden wahrgenommen. Wieweit dies auch für den muttersprachlichen Unterricht gilt, entscheiden die Länder in eigener Zuständigkeit. Die Bundesregierung sieht daher aus den genannten Gründen zur Zeit keine Möglichkeit, daß der Schulunterricht der Kinder ausländischer Arbeitnehmer uneingeschränkt der Schulaufsicht der Unterrichtsverwaltungen der Bundesländer unterstellt wird. Ich bin gern bereit, der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Ihre Bitte um Auskunft über die Einzelregelungen in den Bundesländern weiterzuleiten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 17. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Fragen A 11 und 12) : In welcher Weise ist die Bundesregierung beim Senat von Berlin vorstellig geworden, um eine sachgerechte Verwendung der aus dem Bundeshaushalt im Rahmen der Bundeshilfe für Berlin zur Verfügung gestellten Bundesmittel an der Freien Universität Berlin zu erreichen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß inzwischen namhafte Professoren in Berlin die Auffassung vertreten, daß es der deutschen Industrie nicht verargt werden könne, wenn sic nicht mehr auf Absolventen der Berliner Universitäten zurückgreife, da vielfach ein leistungsorientiertes Studium nicht gegeben sei, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen? Der Bundesregierung steht das in Ihrer Anfrage unterstellte Kontrollrecht darüber, wie die im Rahmen der Bundeshilfe für Berlin zur Verfügung gestellten Bundesmittel an der Freien Universität Berlin verwendet werden, aus zwei Gründen nicht zu: 1. Die Unterhaltung der Universitäten ist eine Aufgabe, die ausschließlich in die Zuständigkeit der Länder fällt. 2. Die Bundeszuschüsse an das Land Berlin werden, wie Ihnen sicherlich bekannt ist, durch das Dritte `Überleitungsgesetz von 1952 geregelt. Danach erhält das Land Berlin global zur Dekkung seines allgemeinen Bedarfs Mittel aus dem Bundeshaushalt. Die Mittelzuweisung ist weder an die Erfüllung bestimmter Zwecke geknüpft noch mit irgendwelchen politischen Auflagen verbunden. Der Bundesregierung sind entsprechende Äußerungen bekannt, wie auch die Schwierigkeiten, die es an der Freien Universität Berlin gibt. Allerdings müssen diese Schwierigkeiten nach Fächern und Fachbereichen differenziert betrachtet werden. Die Bundesregierung hofft unter anderem durch das Hochschulrahmengesetz einen Beitrag zu einer Beschleunigung der Reform an allen Hochschulen zu leisten. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsekretärs Raffert vom 20. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Fragen A 15 und 16) : In welcher Höhe haben die Länder auf Grund der Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Ländern über Modellversuche vom 7. Mai 1971 Zuschüsse beantragt, und in welcher Höhe hat der Bund Zuschüsse bewilligt? Wie hoch sind die durchgeführten Streichungen bei den Zuschußanträgen (aufgeschlüsselt nach Ländern), und wann wurden die vom Bunde zugesagten Zuschüsse an die Länder überwiesen? Die Länder haben auf Grund der Rahmenvereinbarung, zur koordinierten Vorbereitung, Durchführung und wissenschaftlichen Begleitung von Modellversuchen im Bildungswesen vom 7. Mai 1971 für das Haushaltsjahr 1971 insgesamt rund 76,3 Millionen DM Zuwendungen des Bundes beantragt. Dem Bund standen 1971 für die Förderung von Modellversuchen im Bildungswesen aus Kap. 3102 Titel 652 10 und Titel 882 10 insgesamt 34,4 Millionen DM zur Verfügung. Die Anträge wurden in dem von der Bund-LänderKommission beauftragten Ausschuß, dem Vertreter des Bundes und aller Länder angehören, beraten. Nach den von diesem Ausschuß entwickelten Kriterien wurden Zuschüsse in Höhe von insgesamt 30,4 Millionen DM empfohlen und entsprechend vom BMBW festgelegt. Zuwendungsbescheide wurden mit einer Gesamtsumme von 28 624 193,47 DM erteilt. Die Differenz zwischen der festgelegten Summe und der Summe der bewilligten Zuwendungen ergibt sich teils aus dem nachträglichen Verzicht der Länder bzw. Schulträger auf Teilbeträge, teils aus der Aufgabe oder zeitlichen Verschiebung von Modellversuchen. Bei der Gegenüberstellung der Antragssummen und der festgelegten Zuwendungen ergibt sich nach Ländern aufgeschlüsselt folgendes Bild: Beantragte Zuwendungen (1971) Festgelegte Zuwendung Baden-Württemberg 20 095 000,— 4 613 000,— Bayern 5 033 883,— 3 085 568,— Berlin 3 586 908,— 2 074 760,— Bremen 606 000,— 573 000,— Hamburg 3 081 704,— 1 051 500,— Hessen 10 279 165,— 5 480 050,— Niedersachsen 13 307 874,— 3 336 500,— Nordrhein-Westfalen 11 234 500,— 6 058 000,— Rheinland-Pfalz 3 514 622,— 2 111 000,— Saarland 2 300 587,— 483 000,— Schleswig-Holstein 3 331 751,— 1 487 450,— 76 371 994,— 30 353 828,— 10514 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1972 In vielen Fällen ergaben sich erhebliche Differenzen zwischen Antragssumme und empfohlenem Förderungsbetrag für ein Projekt daraus, daß ein großer Teil der Antragssumme nicht als auf den Versuch entfallende „besondere Kosten" im Sinne der Rahmenvereinbarung anerkannt werden konnte. Aus verwaltungstechnischen Gründen, u. a. weil für jedes einzelne Projekt eine besondere schriftliche Vereinbarung nach Artikel 91 b GG mit den Ländern abgeschlossen werden mußte, konnten die Zuwendungen nur zeitlich recht unterschiedlich an die Länder bzw. Schulträger überwiesen werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 20. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/3243 Frage A 17) : Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, daß die ursprünglich im Statusbericht 1972 veranschlagten Kosten eines deutschen Brüterprojektes einschließlich des 300-MW-Prototypenkraftwerkes mit Natriumkühlung (SNR 300) in Höhe von insgesamt etwa zwei Milliarden DM auf etwa das Doppelte steigen sollen, und unter welchen Aspekten (Kosten-Nutzen-Analyse) kommt die Bundesregierung zu der Auffassung, daß bis zur Erreichung der Marktreife des Projektes etwa im Jahre 1990 das Urteil der Wirtschaftlichkeit" gerechtfertigt ist? Bei der anschließend an den Statusbericht zum Projekt Schneller Brüter in Karlsruhe am 15. Februar 1971 genannten Abschätzung handelt es sich um die Ausgaben der deutschen öffentlichen Hand für die Entwicklung des Natriumbrüters bis einschließlich des ersten 1000 MW-Demonstrationskraftwerkes. Die von Ihnen zitierte Zahl von 4 Mrd. DM umfaßt die Entwicklungskosten der Natriumbrüter in den Ländern BRD, Belgien, Niederlande und Luxemburg bis zum 1000 MW Demonstrations-Kraftwerk einschließlich der Finanzierungsanteile der Elektrizitätswirtschaft. Daraus ergibt sich, daß die beiden Zahlenangaben keinen Widerspruch beinhalten. Die Frage des Nutzens der Schnellbrüterentwicklung ist sehr eingehend von einem Beratungsausschuß geprüft worden. Die Auffassung des Ausschusses wird vom BMBW und dem Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen geteilt; das BMBW hat mit Schreiben vom 11. Januar 1972 den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft von diesem Ergebnis informiert: Es kann erwartet werden, daß die SB-Kraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland und in den Benelux-Ländern in den 90er Jahren gleiche Stromerzeugungskosten erreichen wie Leichtwasserreaktor(LWR)-Kraftwerke und damit das Risiko eines Kosten- und Preisanstiegs von Natururan gemindert sowie die Nutzung des in LWR-Kraftwerken erzeugten Plutoniums verbessert wird. Das genannte Datum bedeutet, daß hier Elektrizitätsversorgungsunternehmen nicht vor Ende der 80er Jahre aus rein wirtschaftlichen Gründen Aufträge für Schnellbrüter-Kraftwerke erteilen werden. Diese sehr vorsichtige Abschätzung unterscheidet sich von Angaben der amerikanischen AEC, die die Einführung von kommerziellen SB-Kraftwerken Mitte der 80er Jahre voraussagt, sowie Voraussagen des französischen CEA und der britischen AEA, die diesen Termin bereits zu Ende der 70er Jahre erwarten. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 12. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage A 52) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß in der Bundesrepublik Deutschland nur Europäer als Gastarbeiter beschäftigt werden können, wen sieht sie als Europäer an, und als was betrachtet sie die Gastarbeiter aus Marokko und Tunesien? Die erforderliche Zahl von ausländischen Arbeitnehmern kann im allgemeinen aus dem Bereich der Europäischen Gemeinschaften und aus den Ländern gewonnen werden, mit denen die Bundesregierung Vereinbarungen über die Anwerbung und Vermittlung von Arbeitnehmern abgeschlossen hat. Das zeigen die bisherigen Erfahrungen. Die für die Durchführung des Ausländergesetzes zuständigen Innenminister der Bundesländer haben daher in Übereinstimmung mit den zuständigen Bundesressorts beschlossen, daß Staatsangehörige außereuropäischer Länder der Aufenthalt zur Ausübung einer Beschäftigung grundsätzlich nicht eröffnet werden soll. Der Beschluß beruht auch auf der Erfahrung, daß die Eingewöhnung von Ausländern um so schwieriger ist, je mehr sich die Umweltverhältnisse im Herkunftsland von denen im Bundesgebiet unterscheiden. In diesem Zusammenhang darf ich aber zu Ihrer konkreten Frage noch anmerken, daß Marokkaner und Tunesier, von diesem Grundsatz ausgenommen sind. Die Bundesregierung hat mit Marokko und Tunesien Anwerbevereinbarungen über die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus diesen Ländern abgeschlossen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 12. April 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Fragen A 55 und 56) : Trifft es zu, daß deutsche Staatsangehörige, die in der Schweiz wohnen, aber als Grenzgänger in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten, im Fall der Arbeitslosigkeit weder aus der schweizerischen noch aus der deutschen Arbeitslosenversicherung Leistungen erhalten, und wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten, diesen Mißstand durch eine Revision des deutschschweizerischen Übereinkommens über die Arbeitslosenversicherung der Grenzgänger aus dem Jahr 1928 zu beseitigen? Befürwortet die Bundesregierung, für den genannten Personenkreis die Versicherungspflicht in der deutschen Arbeitslosenversicherung nicht an den Wohnsitz, sondern an das Beschäftigungsverhältnis zu knüpfen? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1972 10515 Es trifft zu, daß verschiedentlich Deutsche, die in der Schweiz wohnen und als Grenzgänger in Deutschland beschäftigt sind, bei Arbeitslosigkeit weder aus der schweizerischen noch aus der deutschen Arbeitslosenversicherung Leistungen erhalten. Dieser unbefriedigende Zustand beruht auf der schweizerischen Auslegung des deutsch-schweizerischen Übereinkommens über die Arbeitslosenversicherung der Grenzgänger. Nach dem Übereinkommen ist grundsätzlich das Wohnland des Grenzgängers für dessen Arbeitslosenversicherung verantwortlich. Nach der schweizerischen Auslegung des Übereinkommens erhalten jedoch deutsche Staatsangehörige, die in der Schweiz wohnen, die schweizerischen Leistungen nur dann, wenn sie eine besondere Niederlassungsbewilligung besitzen. Eine solche Niederlassungsbewilligung wird Grenzgängern in der Regel nicht erteilt. Die Bundesregierung hält diese einschränkende Auslegung des Übereinkommens für unberechtigt. Sie hat das schweizerische Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit bereits vor einiger Zeit gebeten, seine Auffassung zu überprüfen und dafür zu sorgen, daß die genannten Personen die schweizerischen Leistungen erhalten. Die Verhandlungen darüber sind noch nicht abgeschlossen. Sollte die Schweiz dieser Bitte nicht entsprechen, wird die Bundesregierung eine Kündigung des Übereinkommens in Betracht ziehen, da eine Revision wegen der Bestrebungen zur Reform des schweizerischen Arbeitslosenversicherungsrechts zur Zeit nicht zu erreichen ist. Auf jeden Fall soll dafür gesorgt werden, daß der genannte Personenkreis nicht ohne Versicherungsschutz bleibt. Ob bei der Gewährleistung des Versicherungsschutzes an den Wohnsitz oder an das Beschäftigungsverhältnis angeknüpft wird, erscheint dabei von untergeordneter Bedeutung. Über den Fortgang der Angelegenheit werde ich Sie unterrichten. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 12. April auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/3313 Fragen A 57 und 58) : Zu welchen Ergebnissen ist die von der Bundesregierung im vergangenen Jahr berufene Sachverständigenkommission zur Vorbereitung einer Finanzierungskonzeption für die berufliche Bildung gekommen? Wie ist der Stand der Bemühungen der Bundesregierung zur Bereitstellung von Bundesmitteln für die Förderung von überbetrieblichen beruflichen Ausbildungsstätten? Die Kommission „Kosten und Finanzierung der beruflichen Bildung" führt derzeit nach Klärung methodischer und technischer Probleme in zahlreichen Pretests und theoretischen Ausarbeitungen eine umfassende Erhebung in ca. 1200 Ausbildungsbetrieben in Industrie, Handel -und Handwerk zur Ermittlung der Kosten und Qualität der beruflichen Bildung im Betrieb durch. Parallel hierzu laufen die Vorbereitungen zur Ausarbeitung von alternativen Modellen für die Finanzierung der beruflichen Bildung. Wegen des Umfangs und der Schwierigkeiten der zu klärenden theoretischen Probleme und der empirischen Untersuchungen ist vorgesehen, daß ein Vorbericht der Kommission Ende 1972 und der Abschlußbericht Mitte 1973 vorgelegt werden. Was Ihre 2. Frage angeht, so hat die Bundesregierung im „Aktionsprogramm Berufliche Bildung" ein Schwerpunktprogramm zum Ausbau überbetrieblicher beruflicher Ausbildungsstätten in der gewerblichen Wirtschaft angekündigt. Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft duf der Grundlage einer nach regionalen und sektoralen Gesichtspunkten gegliederten Bedarfs- und Kostenplanung ein solches Programm entworfen, daß die Bundesregierung in nächster Zeit einschließlich der Finanzierungsfragen beraten wird. Falls Sie eine Unterrichtung über die zur Zeit im Rahmen der laufenden Programme zur Förderung überbetrieblicher beruflicher Bildungsstätten bereitgestellten Mittel wünschen, bin ich gerne bereit, Ihnen entsprechende Unterlagen zuzuleiten. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 12. April 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Fragen A 59 und 60) : Wie hoch war in den letzten zwei Jahren prozentual der Unterschied zwischen den Lohnsteigerungen der aktiven Arbeitnehmer und den Rentenerhöhungen der Rentner und Kriegsopfer? Wieviel Prozent der Rentner, die am 1. April 1972 eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen haben, erhielt keine Rückzahlung des Krankenversicherungsbeitrages und wie viele erhielten nur 20 %? Die Erhöhungssätze in den gesetzlichen Rentenversicherungen betrugen in den Jahren 1970 und 1971 6,35 v. H. bzw. 5,5 v. H. Die Bruttolöhne und -gehälter der erwerbstätigen Versicherten sind in diesen Jahren um 12,7 v. H. bzw. 11,9 v. H. gestiegen. Aus einem Vergleich der genannten Zahlen ergeben sich die von Ihnen erfragten Unterschiede. Der für das Jahr 1970 genannte Einkommenszuwachs bei den Rentnern betrug auf 'Grund des Wegfalls des 1968 eingeführten Rentnerkrankenversicherungsbeitrages mit Wirkung vom 1. Januar 1970 an effektiv 8,5 v. H. Lassen Sie mich zur Klarstellung noch folgendes anfügen: Eine isolierte Betrachtung von einzelnen Jahren unter dem hier in Rede stehenden Aspekt erscheint bei dem seit der Rentenreform des Jahres 1957 praktizierten Rentenanpassungsverfahren nicht sachgerecht. Wenn ich beispielsweise die Jahre 1966 bis 1968 herausgreifen würde, ergäbe sich das umgekehrte Bild; in diesen Jahren sind nämlich die Einkommen der Rentner prozentual stärker gestiegen als die Einkommen der Erwerbstätigen. Dasselbe Bild ergibt sich wahrscheinlich in den Jahren 1973 und 1974; auch in diesen Jahren wer- 10516 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1972 den die Erhöhungssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung die voraussichtlichen Zuwachsraten bei den Löhnen und Gehältern übersteigen. Betrachtet man demgegenüber die Entwicklung der Einkommenssituation bei den Erwerbstätigen und Rentnern in größeren Zeiträumen was bei dem geltenden Rentenanpassungsverfahren eine sachgerechte Betrachtungsweise ist —, so ergibt sich, daß sich die Unterschiede in den Erhöhungssätzen bei den Erwerbstätigen und Rentnern langfristig ausgleichen. Was Ihre 2. Frage betrifft, so sind die Leistungen auf Grund des Beiträge-Rückzahlungsgesetzes, wie Sie wissen, in der vorigen Woche ausgezahlt worden. Allerdings sieht das genannte Gesetz nicht nur Leistungen von Amts wegen — diese Zahlungen sind erfolgt —, sondern auch Leistungen vor, die einen Antrag des Berechtigten voraussetzen. Die Zahl der gestellten bzw. noch zu erwartenden Anträge ist nicht bekannt. Daher kann ich Ihnen heute die gewünschten Prozentzahlen nicht nennen. Ich bin jedoch selbstverständlich gern bereit, diese Zahlen bei den Rentenversicherungsträgern feststellen zu lassen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 12. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage A 61): Teilt die Bundesregierung die Meinung von Bundesminister Helmut Schmidt, daß der Verzicht der NPD auf eine Beteiligung an der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 23. April 1972 eine „unheilige Allianz zwischen CDU und NPD" darstellt, und stimmt die Bundesregierung mit mir darin überein, daß ein Aufsaugen des extremen Wählerpotentials durch demokratische Parteien sogar wünschenswert ist? Der Stellvertretende Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Helmut Schmidt, tat diese Äußerung im Anschluß an eine Sitzung der Führungskörperschaft seiner Partei. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, Äußerungen von Politikern in irgendeiner Weise zu bewerten. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 12. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hussing (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage A 62) : Hat die Bundesregierung sichergestellt, daß im Falle des Abspielens der Becher-Hymne nach Siegen von DDR-Sportlern für die während der Olympischen Spiele in München eingesetzten Soldaten der Bundeswehr klare Verhaltensanweisungen erteilt sind, und was wurde dazu veranlaßt? Die Bundesregierung wird den Soldaten der Bundeswehr klare Anweisungen erteilen, wie sie sich beim olympischen Zeremoniell zu verhalten haben. Ein entsprechender Erlaß wird zur Zeit vorbereitet. Es ist beabsichtigt, Repräsentanten und Symbole der Deutschen Demokratischen Republik in die Grußpflicht für Soldaten der Bundeswehr mit einzubeziehen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 12. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten van Delden (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage A 63) : Aus welchem Grund sind am 16. März 1972 vor dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages Offiziere in Zivil aufgetreten, die, danach gefragt, erklärten, daß es sich um eine Anweisung des Bundesverteidigungsministeriums handele? Militärische Berichterstatter treten in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages grundsätzlich in Uniform auf. Nur dann, wenn neben diesen offiziellen Berichterstattern Offiziere als Sachverständige anwesend sein müssen, ist für sie das Tragen von Zivil angeordnet worden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage A 64) : In welcher Weise wird eine so bewährte Einrichtung wie der Schülerlotsendienst unterstützt und gefördert? Der Schülerlotsendienst ist eine schulische Angelegenheit, über dessen Einrichtung und Einsatz Schule, Elternschaft, Polizei und Verkehrswacht gemeinsam entscheiden. Die Ausbildung und Überwachung der Schülerlotsen geschieht ebenfalls in Zusammenarbeit zwischen Verkehrslehrern der Schule, mit Polizei und Verkehrswacht. Zur Zeit sind etwa 74 000 Schülerlotsen im Bundesgebiet im Einsatz. Für die Ausrüstung der Schülerlotsen mit Mütze, Koppel, Schulterriemen, Winkerkelle und Regenumhang werden aus Bundesmitteln jährlich 350 000 DM zur Verfügung gestellt. Bewährte Schülerlotsen erhalten nach mindestens einjähriger Tätigkeit das Bewährungsabzeichen der Verkehrswacht. Die Deutsche Verkehrswacht und die Ford-Werke AG veranstalten alljährlich Schülerlotsentreffen, auf denen besonders bewährte Schülerlotsen aus dem gesamten Bundesgebiet ausgezeichnet werden. Der Bundesminister für Verkehr hat den Kultusministern der Länder vorgeschlagen, die Bewährung als Schülerlotsen im Schulzeugnis zu vermerken. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1972 10517 Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Baeuchle (SPD) (Drucksache VI/3313 Fragen A 67 und 68) : Treffen Pressemeldungen zu, daß die Deutsche Bundesbahn neuerdings die Verwendung von Buchenholzschwellen, insbesondere auf Hochgeschwindigkeitsstrecken, den bislang bevorzugten Betonschwellen wieder vorzieht? Im Falle des Zutreffens dieser Pressemeldungen frage ich die Bundesregierung, welche Ursachen und Gründe für diesen neuen Standpunkt der Deutschen Bundesbahn — ob finanzieller oder auch technischer Art — maßgebend gewesen sind? Die von Ihnen, Herr Kollege, zitierten Pressemeldungen, nach denen die Deutsche Bundesbahn Buchenholzschwellen den Betonschwellen vorzieht, treffen nicht zu. Bis vor einigen Jahren wurden auf den stark belasteten Strecken allerdings Buchenholzschwellen noch bevorzugt. Eine neu entwickelte schwerere und längere Betonschwelle hat sich aber inzwischen so gut bewährt, daß sie nunmehr auch auf stark belasteten Strecken ebenso uneingeschränkt zugelassen wird wie die Buchenholzschwelle. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gleissner (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage A 69) : Wurde bezüglich der durch das Zillertal geplanten Autobahn München—Venedig seitens der Bundesregierung den beteiligten deutschen und italienischen Unternehmergruppen irgendwelche Zusagen für eine Unterstützung des Projekts erteilt? Die Bundesregierung hat keine Zusagen für eine Autobahnverbindung München—Venedig gemacht. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Herklotz (SPD) (Drucksache VI/3313 Frage A 70) : Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um entsprechend der Empfehlung 644 (1971) der Beratenden Versammlung des Europarats die außerschulische Erziehung zur Sicherheit im Straßenverkehr zu fördern? Entsprechend der Empfehlung 644 (1971) des Europarates wird die außerschulische Erziehung zur Sicherheit im Straßenverkehr von der Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) und den in diesem Dachverband zusammengeschlossenen Verbänden (Deutsche Verkehrswacht, Automobilclubs, Berufsgenossenschaften, Automobilindustrie, Gewerkschaften usw.) sowie mit den Bundesländern sowohl ideell als auch finanziell gefördert. Der Deutsche Verkehrsicherheitsrat hat für das Jahr 1972 ein umfassendes Programm auf dem Gebiet der Jugendverkehrserziehung, der Verkehrsaufklärung der 18- bis 24-jährigen jugendlichen Kraftfahrer und der Verkehrsaufklärung der Erwachsenen einschl. der Betreuung der älteren Menschen erarbeitet. Der Bundesminister für Verkehr ist in den Organen des Deutschen Verkehrssicherheitsrates vertreten und hat bei der Aufstellung des Programms mitgewirkt. Die Massenmedien (Presse, Rundfunk und Fernsehen) arbeiten ebenfalls mit. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seibert (SPD) (Drucksache VI/3313 Frage A 71): Wann gibt die Bundesregierung gemäß § 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung eine Nutzen-Kosten-Untersuchung in Auftrag über die Auswirkungen einer von der EG vorgeschlagenen und möglicherweise schon 1972 zu verabschiedenden Erhöhung der maximalen Einzelachslast von Lastkraftwagen von 10 t auf 11,5 t, nachdem diese Erhöhung, Ausführungen im Europäischen Parlament zufolge, allein für die Bundesrepublik Deutschland Mehrausgaben für die Anpassung des Straßennetzes von etwa 23 Milliarden DM erfordern wird und der Wirtschafts- und Sozialausschuß der EG neuerlich sogar eine 12-t-Einzelachse für unabdingbar hält? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, aus Anlaß der Beratungen in Brüssel über eine Vereinheitlichung der Maße und Gewichte der Nutzkraftfahrzeuge eine Kostennutzenuntersuchung in Auftrag zu geben. Bei der geplanten Vereinheitlichung dieser technischen Daten handelt es sich um ein gemeinsames Vorgehen der Sechsergemeinschaft, so daß eine solche Untersuchung von den Europäischen Gemeinschaften durchgeführt werden müßte. Kommission und Rat der Europäischen Gemeinschaften wissen aber bereits auf Grund in- und ausländischer Untersuchungen, daß eine Achslasterhöhung über 10 t hinaus einen höheren und progressiv wachsenden Fahrbahnverschleiß zur Folge hat. Die Bundesregierung hat deshalb auch in allen bisherigen Beratungen in Brüssel eine Achslast von 11,5 t, und erst recht eine Achslast von 12 t als nicht akzeptabel bezeichnet. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kempfler (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Fragen A 72 und 73) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß das österreichische Verkehrsministerium die Genehmigung zur Beförderung österreichischer Arbeiter in die Bundesrepublik Deutschland mittels deutscher Firmenfahrzeuge auf österreichischen Streckenabschnitten heuer im Gegensatz zu den Vorjahren angeblich mit der Begründung versagt, daß am 13. Dezember 1971 ein österreichischer Autobusunternehmer mit einem Antrag um eine einmalige Genehmigung für die Abholung einer Jugendgruppe aus München abgewiesen wurde, „da Verkehrskonzessionen auf deutschen Strecken grundsätzlich deutschen Verkehrsunternehmen vorbehalten seien"? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die aus dieser Maßnahme der österreichischen Behörden drohende schwere Schädigung für deutsche Unternehmer in den Grenzbezirken abzuwenden? 10518 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1972 Der Bundesregierung sind Schwierigkeiten der geschilderten Art bisher nicht bekannt gewesen. Ihre Anfrage hat das Bundesverkehrsministerium zum Anlaß genommen, fernmündlich Rückfrage im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr zu halten. Dort ist in der Tat in den letzten Tagen ein Schreiben eines Elektromotorenwerks eingegangen, in dem ausgeführt wird, daß eine Beförderungsgenehmigung zur Abholung von österreichischen Arbeitern durch firmeneigene Fahrzeuge für die Zukunft in Frage gestellt sein soll. Es wird hierbei auf .ein Schreiben des Bundesverkehrsministeriums vom 13. Dezember 1971 an einen österreichischen Unternehmer Bezug genommen, mit dem die Abholung von deutschen Fahrgästen zur Beförderung nach Osterreich nicht in Aussicht gestellt werden könne. Was das Schreiben vom 13. Dezember 1971 anbelangt, so ist zu bemerken, daß es sich um einen Gelegenheitsverkehr handelt. Den internationalen Gepflogenheiten entsprechend werden Leereinfahrten zur Aufnahme von Touristen, die Staatsangehörige des Aufnahmelandes sind, grundsätzlich nicht genehmigt; österreichische Unternehmer können also in der Bundesrepublik Deutschland in der Regel keine deutschen Touristen aufnehmen. Umgekehrt werden deutschen Unternehmern keine Abholverkehre genehmigt, wenn es sich um österreichische Touristen handelt. Diese Grundsätze werden auch zwischen sämtlichen anderen europäischen Ländern angewandt. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr wird den von Ihnen geschilderten Fall über die Abholung von österreichischen Arbeitern in das deutsche Grenzgebiet dem Bundesverkehrsministerium noch schriftlich mitteilen. Das Bundesverkehrsministerium wird mit dem zuständigen österreichischen Ministerium unverzüglich Verbindung aufnehmen. Ich bin gerne bereit, Sie über das Ergebnis seiner Verhandlungen mit dem österreichischen Ministerium schriftlich zu unterrichten. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage A 74): Wie weit ist die Omnibus-Verkehrsgemeinschaft zwischen Bahn und Post verwirklicht? Mit der zum 1. Januar 1971 wirksam gewordenen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bahn und Post über die Bildung einer Omnibusverkehrsgemeinschaft wurde nach Schaffung einer zentralen Stelle in Frankfurt am Main mit der Einrichtung gemeinsamer Führungsstellen auf Bezirksebene begonnen. Bis jetzt sind 8 Bezirksstellen eingerichtet. Die Bildung der restlichen Bezirksstellen wird bis Ende 1972 durchgeführt sein, so daß der Aufbau der Verkehrsgemeinschaft Bahn/Post im gesamten Bundesgebiet bis Ende 1972 abgeschlossen ist. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Cramer (SPD) (Drucksache VI/3313 Frage A 78): Warum wählt die Deutsche Bundespost für die Standardmarken mit dem Bild des Bundespräsidenten Heinemann im Wert von 20 Pf und 25 Pf sowie von 10 Pf und 30 Pf nicht größere Farbunterschiede? Die Postwertzeichen-Dauerserie „Bundespräsident Heinemann" umfaßt gegenwärtig 16 Werte. Wegen der Gebührenänderungen zum 1. Juli 1972 werden mehrere weitere Werte benötigt. Bei dieser großen Anzahl ist es nicht möglich, eine Farbwahl zu treffen, bei der alle Farben untereinander größere Unterschiede aufweisen. Zu den von Ihnen besonders angeführten Beispielen möchte ich folgendes bemerken: Der 10-Pf-Wert in braun unterscheidet sich nach meiner Meinung deutlich vom roten 30-Pf-Wert. Das für die Freimachung von Inlandspostkarten vorgesehene Postwertzeichen ist seit Jahrzehnten grün. Das Betriebspersonal der Bundespost und auch die Postkunden haben sich an diese Farbgebung gewöhnt. Als die Inlandspostkartengebühr am 1. Juli 1971 von 20 auf 25 Pf erhöht wurde, mußte eine 25-Pf-Marke in der Postwertzeichen-Dauerserie zusätzlich herausgegeben werden. Statt des blaustichigen Grüns des 20-Pf-Wertes wurde dafür ein gelblicher Grünton ausgewählt. Verwechslungen dürften trotz solcher in Einzelfällen nicht großen Farbunterschiede aber schon deshalb kaum vorkommen, weil die Wertangaben in der linken oberen Markenecke deutlich erkennbar sind. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3313 Frage A 79 und 80) : Ist es richtig, daß die von der Deutschen Bundespost vermieteten Gebührenzählwerke unstreitig nicht immer einwandfrei arbeiten, und daß auch die Gebührenzählwerke bei der Post, die die Höhe der Gebühren im amtlichen Fernsprechverkehr bestimmen, gleichfalls bisweilen fehlerhaft arbeiten? Welche Möglichkeiten der Überprüfung dieser Gebührenzählwerke gibt es, um eine gewisse Sicherheit zu erreichen, daß die Fernsprechkunden in jedem Fall nur für die Einheiten Gebühren entrichten müssen, die sie tatsächlich verbraucht haben? Bei den Fernsprechteilnehmern werden auf Antrag Gebührenanzeiger angeschaltet. Ihre Steuerung erfolgt durch die in den Ortsvermittlungsstellen für die Gebührenerfassung vorhandenen technischen Einrichtungen. Die Gebührenanzeiger arbeiten mit der z. Z. technisch erreichbaren Sicherheit. An der Verbesserung der Gebührenanzeiger wird laufend Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1972 10519 gearbeitet, wobei die neuesten technologischen Erkenntnisse berücksichtigt werden. Die Gebührenanzeiger sind entsprechend ihrem Aufstellungsoder Anbringungsort den jeweiligen Umwelteinflüssen ausgesetzt und in gewissem Maße der Kontrolle durch die Deutsche Bundespost entzogen. Damit sind Störungsmöglichkeiten gegeben, zumal die Deutsche Bundespost aus wirtschaftlichen Gründen die Gebührenanzeiger nicht in eine vorbeugende technische Überwachung einbeziehen kann. Bei Störungsmeldungen durch die Teilnehmer werden die Gebührenanzeiger selbstverständlich einer eingehenden technischen Prüfung unterzogen. Fälschliche Aussagen der Gebührenanzeiger sind in der Regel auf zwei Ursachen zurückzuführen. Das sind Störungen im Gebührenanzeiger oder Einflüsse auf die Anschlußleitung. Störungen im Gebührenanzeiger (Verschleiß mechanischer Teile, Verschmutzung, Ausfall elektrischer Teile) führen fast immer zu einer Minderanzeige bis zum völligen Stillstand des Anzeigers. Mehranzeigen dagegen sind auf Ursachen zurückzuführen, auf deren Beseitigung die Deutsche Bundespost kaum oder nur geringen Einfluß hat. Es sind solche Störungen, die über die Anschlußleitungen in das Netz der Deutschen Bundespost hineinkommen und auch dann zu einem fälschlichen Weiterschalten des Gebührenanzeigers führen können, wenn der Teilnehmer überhaupt keine Verbindung aufgebaut hat. Zu dieser Art Störungen zählen vor allem Hochspannungsanlagen, Starkstrombeeinflußung durch elektrische Bahnen und nicht zuletzt atmosphärische Störungen und Entladungen. Für die Berechnung der Gebühren sind allein die in den Vermittlungsstellen eingebauten Gebührenzähler maßgebend. Eine Beeinflussung dieser Gebührenzähler durch Hochspannungsanlagen, atmosphärische Störungen usw. ist nicht möglich. Bereits in der Fertigung unterliegen die Gebührenzähler außerordentlich hohen Prüfungsanforderungen. Ihre Abweichung darf nach vier Millionen Stromimpulsen maximal 0,01 Prozent betragen. Das ist bei 10 000 Gebühreneinheiten nur eine Einheit. Die notwendigen Stromimpulse werden elektrisch geregelt. Die Zeittaktgebermaschine arbeitet so genau, daß die größtmögliche Abweichung bei einem Drei-Minuten-Gespräch weniger als eine Sekunde beträgt. Als Ausgleich für die geringfügigen, technisch bedingten Toleranzen gewährt die Deutsche Bundespost einen Nachlaß von einem Prozent auf die Orts- und Selbstwählferngebühren. Dieser Nachlaß ist in jedem Falle höher als eine mögliche geringfügige Gebührenmehrbelastung durch die vorgenannten Toleranzwerte. Die Gebührenzähler in den Vermittlungsstellen werden in regelmäßigen Abständen mit speziellen Prüfgeräten geprüft. Diese Prüfungen wurden auch beibehalten, obwohl es sich aufgrund der Zuverlässigkeit der Zähler herausgestellt hat, daß es wirtschaftlicher wäre, sie einzustellen. Defekte am mechanischen oder elektrischen Teil der Gebührenzähler sind äußerst selten. Alle Fehler oder Störungen, die im Laufe der Einsatzdauer eines Zählers auftreten, führen bis auf sehr seltene Ausnahmen zu einem Stillstand des Zählers und damit zu einer Falschzählung zu Lasten der Deutschen Bundespost. Alle im Betrieb aufgetretenen Fehler und Störungen am mechanischen oder elektrischen Teil der Zähler sind feststellbar und bleiben darüber hinaus auf lange Zeit in schriftlichen Aufzeichnungen nachweisbar. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mende (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Fragen A 84 und 85) : Ist es richtig, daß im Briefverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion — trotz mehrfacher Erörterung im Deutschen Bundestag und in der deutschen Öffentlichkeit — immer noch Postsendungen zurückgewiesen werden, die mit Wertzeichen aus der Dauerserie „Deutsche Bauwerke aus 12 Jahrhunderten" und aus der Dauerserie „Brandenburger Tor" freigemacht wurden? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesen Maßnahmen zu begegnen? Es trifft zu, daß die sowjetische Postverwaltung immer noch Briefsendungen zurückweist, die mit bestimmten Wertzeichen der Deutschen Bundespost freigemacht sind. Die Zahl der zurückgewiesenen Sendungen ist in den vergangenen Monaten erheblich zurückgegangen. Auch liegen Anzeichen dafür vor, daß die Rücksendung eines nicht unerheblichen Teils dieser Sendungen von den Absendern provoziert wird, um diese Sendungen dann als philatelistische Besonderheiten zu sammeln oder zu verkaufen. Da überdies die Serien mit den beanstandeten Marken durch andere Dauerserien ersetzt wurden, wird sich das Problem in absehbarer Zukunft von selbst lösen. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage A 86) : Ist die Bundesregierung bereit, durch das dafür zuständige Kabinettsmitglied darauf hinzuwirken, daß im Hinblick auf die bevorstehenden beträchtlichen Gebührenerhöhungen bei der Briefpost in Zukunft wieder zwischen Orts- und Fernbriefgebühren unterschieden wird, um eine kostengerechtere Gebührengestaltung zu ermöglichen, und ferner darauf hinzuwirken, daß durch Einrichtung zusätzlicher Schließfächer dieser für die Post kostensparende Selbstabholdienst zur Verringerung der Personalkosten ausgedehnt wird? Nach Ansicht der Bundesregierung ist es aus betrieblichen und organisatorischen Gründen nicht gerechtfertigt, ermäßigte Gebühren für Ortssendungen wieder einzuführen. Die bis 1963 gültige Regelung, daß für Briefe und Postkarten im Ortsverkehr ermäßigte Gebühren erhoben wurden, war eine aus dem vorigen Jahrhundert übernommene Einrichtung. Sie hatte früher ihre Berechtigung, weil Ortssendungen fast in allen Fällen im Bereich des Ein- 10520 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1972 lieferungs-Postamts zugestellt bzw. ausgegeben wurden. Durch die Bildung von Großgemeinden mit Ausdehnung bis zu 40 km Durchmesser und bis zu 30 Zustell-Postämtern erfordert der größte Teil der Ortssendungen dieselben Verteil- und Beförderungsleistungen wie Fernsendungen. Zu Ihrer Anregung, den Selbstabholdienst durch Einrichtung zusätzlicher Schließfächer zu fördern, darf ich bemerken, daß die derzeit von der Deutschen Bundespost bei den Ämtern und Amtsstellen bereitgestellten Postfacheinrichtungen nicht voll ausgenutzt werden. Ende 1971 waren insgesamt rd. 508 000 Postfächer vorhanden; davon wurden nur rd. 403 000 benutzt. Das schließt nicht aus, daß — insbesondere in Ballungszentren — die vorhandenen Kapazitäten nicht immer ausreichen. In diesen Fällen ist die Deutsche Bundespost bestrebt, die Engpässe durch Erweiterungen oder im Rahmen von Neubaumaßnahmen zu beseitigen. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs vom 12. April 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Fragen A 87 und 88) : Welche konkreten Gründe haben dazu geführt, daß der Postanweisungsverkehr mit Frankreich, Italien und der Schweiz teilweise eingestellt worden ist? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundespost gegen den von ihr als Begründung für die Einstellung angeführten Mißbrauch zu treffen, um eine Wiederaufnahme dieses Dienstes zu ermöglichen? Die geltenden Bestimmungen über postlagernde Auslandssendungen sind von kriminellen Elementen zu verbrecherischen Handlungen ausgenutzt worden. Ich bitte, mir aus verständlichen Gründen hier zu erlassen, nähere Einzelheiten bekannt zu geben. Ich bin aber gerne bereit, Ihnen in schriftlicher Form die Angelegenheit zu erläutern, falls Sie das wünschen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage A 89) : Trägt sich die Bundesregierung mit dem Gedanken, auf Grund der jüngsten Erfahrungen, daß Warschauer-Pakt-Staaten keine Postsendungen mit Briefmarken der „Deutschen Bundespost Berlin" mehr befördern, in absehbarer Zeit den Aufdruck „Deutsche Bundespost Berlin" zu ändern? Der Aufdruck „Deutsche Bundespost Berlin", den alle in Berlin (West) herausgegebenen Postwertzeichen tragen, wird von keinem Mitgliedsland des Warschauer Pakts beanstandet. Es besteht kein Anlaß, diesen Aufdruck zu ändern.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Beratung. Ich darf Sie bitten, die Drucksache VI/2231 zur Hand zu nehmen. Ich rufe auf Art. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 4, Einleitung und Überschrift. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! —Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Ich eröffne die
    dritte Beratung.
    Das Wort wird nicht begehrt. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmt, bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
    Wir müssen jetzt noch über Nr. 2 des Antrages des Ausschusses — Drucksache VI/3265 — abstimmen. Wer dem Antrag insoweit zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
    Punkt 6 — die zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes — ist von der Tagesordnung abgesetzt worden.
    Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Revision in Zivilsachen und in Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit
    — Drucksache VI/3252 —
    Dazu hat das Wort der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz, Herr Staatssekretär Bayerl.


Rede von Dr. Alfons Bayerl
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor etwa drei Jahren hat das Hohe Haus das Gesetz zur Entlastung des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen verabschiedet. Die in dem Gesetz enthaltenen Maßnahmen sollten den Bundesgerichtshof in die Lage versetzen, die damals wegen der Überlastung des Gerichts aufgelaufenen Rückstände zu einem erheblichen Teil abzutragen. In der Zwischenzeit hat das Entlastungsgesetz nur eine beschränkte Abhilfe schaffen können. Es hat sich bestätigt, daß selbst eine drastische Erhöhung der Revisionssumme aus verschiedenen Gründen keine Lösung auf Dauer darstellen kann. Als solche waren die Entlastungsmaßnahmen auch gar nicht gedacht. Sie waren vielmehr auf einen Zeitraum von drei Jahren begrenzt, der nunmehr im Herbst dieses Jahres abläuft. Während der Geltungsdauer dieses Zeitgesetzes sollte, wie schon in der Begründung der Regierungsvorlage hervorgehoben wurde, geprüft werden, ob eine grundlegende Umgestaltung des Revisionsrechtes in Betracht gezogen werden müsse. Diese Prüfungen haben stattgefunden, und wir bejahen diese Frage. Der Ihnen vorliegende Entwurf schlägt deshalb eine Neuordnung des Revisionsrechtes vor.
Diese neue Regelung kann nicht auf den Bundesgerichtshof beschränkt werden. Auch der Bundesfinanzhof ist, wie Sie wissen, sehr stark überlastet. Allein die Zahl der rückständigen Revisionen ist, obwohl vor einem Jahr ein achter Senat eingerichtet wurde, noch immer höher als ,das Arbeitspensum, das der Bundesfinanzhof unter dem geltenden Recht innerhalb von zweieinhalb Jahren bewältigen kann. Infolgedessen hat die Verfahrensdauer ein Ausmaß erreicht, das dem rechtsuchenden Bürger nicht mehr länger zugemutet werden kann. Maßnahmen sind ferner für das Bundesverwaltungsgericht und für das Bundesarbeitsgericht geboten. Im Interesse der Rechtseinheit faßt der Entwurf die für diese vier Revisionsgerichte erforderlichen Vorschriften zusammen und regelt den Zugang zu diesen Gerichten einheitlich und neu.
Mit der im Entwurf vorgeschlagenen Neuordnung des Revisionsrechtes werden somit drei Ziele verfolgt:



Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Bayerl
Erstens. Die Voraussetzungen, unter denen der Bundesgerichtshof in Zivilsachen, das Bundesarbeitsgericht, das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesfinanzhof angerufen werden können, werden so festgelegt, daß diese Gerichtshöfe ihre eigentliche Aufgabe, die Rechtseinheit zu wahren und das Recht fortzuentwickeln, wirksam erfüllen können.
Zweitens. Damit steht im untrennbaren Zusammenhang, daß die Gerichtshöfe, insbesondere der Bundesgerichtshof und der Bundesfinanzhof, nachhaltig und wirksam entlastet werden.
Drittens. Durch die Vereinheitlichung des Revisionsrechtes kann und muß ein wirksamer Beitrag zur Vereinheitlichung des Verfahrensrechtes geleistet werden, der gerade der besonderen Bedeutung der Revisionsgerichte für Rechtseinheit und Rechtsfortbildung gerecht wird.
Lassen Sie mich diese drei Ziele etwas näher erläutern. Für die Statthaftigkeit der Revisionen gilt gegenwärtig nach den verschiedenen Verfahrensordnungen ein gemischtes System. Im Rahmen der Grundsatzrevision kann das Revisionsgericht angerufen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder aber die angegriffene Entscheidung des Berufungsgerichts von einem Erkenntnis des Revisionsgerichts oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes abweicht. Danben gibt es beim Bundesgerichtshof, beim Bundesarbeitsgericht und beim Bundesfinanzhof — nicht jedoch beim Bundesverwaltungsgericht — die sogenannte Wertrevision. Sie macht den Zugang zum Revisionsgericht lediglich davon abhängig, daß das Objekt, um das gestritten wird, nach seinem Wert eine bestimmte Summe übersteigt. Schließlich kann die Revision im Hinblick auf einen bestimmten Mangel des Verfahrens eingelegt werden; für Zivilsachen gilt dies allerdings nur, wenn es sich um die Unzulässigkeit der Berufung handelt.
Diese Voraussetzungen für den Zugang zum Bundesgerichtshof und ebenso zu dem Bundesarbeitsgericht, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzhof, die den verschiedensten Aspekten Rechnung tragen, sind zu weit gefaßt. Sie sind daher in sinnvoller Weise einzugrenzen. Eine solche Eingrenzung hat sich an dem Zweck zu orientieren, der mit der Revision unter den gegebenen Verhältnissen verfolgt werden kann.
Mit der Revision wird ein dritter Rechtszug zur Verfügung gestellt, dem grundsätzlich zwei Instanzen vorausgehen. Nach seiner bisherigen Ausgestaltung hat dieser zusätzliche dritte Rechtszug eine doppelte Aufgabe.
Die Beurteilung des Streitfalles durch ein drittes, besonders qualifiziertes Gericht dient in einer Linie einem allgemeinen öffentlichen Anliegen. Es hat zwei Aufgaben zu erfüllen: erstens die Rechtsfortbildung und zweitens die Wahrung der Rechtseinheit. Der Zugang zum Revisionsgericht zur Wahrung dieser Aufgaben wird über die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung und wegen Divergenz von Entscheidungen eröffnet.
Bei der bisher noch vorgesehenen Wertrevision und der Revision wegen bestimmter Verfahrensmängel steht das Individualinteresse der einzelnen Prozeßpartei, ein gegen sie ergangenes Urteil zu beseitigen, im Vordergrund. Den Belangen der Parteien auf Gewährung eines angemessenen Rechtsschutzes ist aber genügt, wenn ihnen die Tatsacheninstanzen zur Verfügung stehen, zumal auch die Rechtsprechung des Revisionsgerichts mindestens mittelbar der Einzelfallgerechtigkeit zu dienen vermag.
Angesichts der Tatsache, daß der inzwischen erreichte Anfall von Revisionen die obersten Bundesgerichte in nicht mehr vertretbarem Umfang belastet und die Gefahr mit sich bringt, ihre vorrangigen Aufgaben der Rechtsfortbildung und der Wahrung der Rechtseinheit nicht mehr erfüllen zu können, muß eine Regelung gefunden werden, die der Erfüllung dieser Aufgaben besser Rechnung trägt. Eine Revision soll daher zukünftig allein wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder wegen divergierender Entscheidungen zulässig sein. Außer für Zivilsachen soll diese Regelung für die bereits erwähnten anderen Verfahrensordnungen, also für die Arbeitsgerichtsbarkeit, für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und für die Finanzgerichtsbarkeit gelten.
Zur Verbesserung des Systems wird für die Zivilprozeßordnung und das Arbeitsgerichtsgesetz eine weitere Neuerung eingeführt. die aus den Verfahrensordnungen für die Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit zu übernehmen ist. Die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht soll zukünftig auch in Zivil- und Arbeitssachen mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen werden können. Die Regelung hat sich in den anderen Verfahrensordnungen bewährt. Sie erscheint auch angesichts der zukünftigen Bedeutung der Zulassung der Revision als einziger Weg, auf dem der Zugang zu dem Revisionsgericht erreicht werden kann, in besonderem Maße gerechtfertigt.
Ich fasse zusammen. Die vorgesehenen Neuregelungen bringen eine wesentliche Verbesserung des Revisionsrechts. Sie führen den Zugang zum Revisionsgericht auf dessen ursprüngliche und übergeordnete Bedeutung zurück, das Recht fortzubilden und die Rechtseinheit zu wahren. Gleichzeitig kann von ihnen auf längere Sicht die angestrebte Entlastung vor allem des Bundesgerichtshofs und des Bundesfinanzhofs erwartet werden. Im übrigen leistet der Entwurf einen wesentlichen Beitrag zur Vereinheitlichung der Verfahrensrechte auf dem Gebiete der Revision.
Der Entwurf hat weitgehend — vor allem auch bei den unmittelbar betroffenen obersten Gerichtshöfen des Bundes — grundsätzlich Zustimmung gefunden. Wie es bei einer so wichtigen Umgestaltung des überkommenen Rechts verständlich ist, erheben sich auch einige kritische Stimmen. Die Abschaffung der Wertrevision für Zivilsachen, für Arbeitssachen und im Verfahren vor den Finanzgerichten stößt teilweise auf Bedenken. Die Kritiker weisen vor allem darauf hin, daß durch die Wertrevision größere Gerechtigkeit im Einzelfall erreicht werden



Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Bayerl
könne. Diese Bedenken überzeugen nicht. Die Wertrevision ist schon vom Ansatzpunkt her angreifbar, weil sie gerade für den Einzelfall zu Ungerechtigkeiten führen kann. Die Revisionssumme, die als abstrakte Wertgrenze festgesetzt werden muß, ist unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit nur ein sehr bedingt taugliches Auswahlkriterium. Ein verhältnismäßig niedriger Betrag, der die vorgesehene Revisionssumme nicht erreicht, kann für den einen Bürger von ebenso großer Bedeutung sein wie für einen anderen Bürger die vielfache Summe, die ohne weiteres die Revisionsgrenze übersteigt. Ungerechtigkeiten dieser Art werden um so häufiger und damit unerträglicher, je höher der Wert der Revisionssumme festgesetzt werden muß. Die bisherige Entwicklung hat ergeben, daß dies in regelmäßigen Abständen immer wieder der Fall sein muß. Sie wissen, daß wir im Entlastungsgesetz bereits bei einer Summe von 25 000 DM angelangt sind.
Auch in der Finanzgerichtsbarkeit ist die Revisionssumme ein wenig taugliches Auswahlkriterium. Denken Sie an die vielen Lohnsteuersachen, die für den einzelnen Bürger jedes Jahr wieder von besonderer Bedeutung sind, deren Streitwert aber durchweg sehr gering ist und somit die Revisionsgrenze kaum erreichen kann. Trotz der Zweistufigkeit der Finanzgerichtsbarkeit kann die Aufgabenstellung für den Bundesfinanzhof nicht anders sein als für die übrigen Revisionsgerichte. Das Fehlen einer zweiten Tatsacheninstanz kann nicht durch die Erweiterung des Zugangs zum Revisionsgericht kompensiert werden.
Ich bitte Sie, den Entwurf, der für die Rechtspflege von wesentlicher Bedeutung ist, zu unterstützen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke für die Einbringung. Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach).