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ID0617806700

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    Deutscher Bundestag 178. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 Inhalt: Wahl des Abg. Pensky zum stellvertretenden Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses 10317 A Amtliche Mitteilungen 10317 A Entwurf eines Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Verbindung mit Einführungsgesetz zum Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Drucksache VI/3088) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister 10317 B Alber (CDU/CSU) 10319 C Metzger (SPD) . . . . . . . 10321 D Kleinert (FDP) . . . . . . . 10322 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (Bundesrat) (Drucksache VI/3248) Jahn, Bundesminister 10325 A Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 10329 A, 10334 D Metzger (SPD) . . . . . . . . 10330 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 10332 B Mündlicher Bericht des Ausschusses nach Art. 77 GG (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksache VI/3246) Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 10326 A, 10327 C Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 10327 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 10328 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (Drucksache VI/2855) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3242) — Zweite und dritte Beratung . . . . 10336 A Entwurf eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll für die Übergangsphase der Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei Finanzprotokoll Internen Abkommen über das Finanzprotokoll Abkommen über die EGKS-Erzeugnisse vom 23. November 1970 (Drucksache VI/2978); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3210), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3114) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 10336 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes (Drucksache VI/1418); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/3195) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 10336 C Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Olympischen Friedens (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/3202) — Erste Beratung —Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 10337 A Schirmer (SPD) . . . . . . . . 10338 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/3233) — Erste Beratung — Offergeld, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 10338 D Frau Huber (SPD) 10339 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . 10341 A Dr. Kreile (CDU/CSU) 10341 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache VI/3218) — Erste Beratung — Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10343 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 10344 D Bay (SPD) 10345 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10346 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietpreisrechtlicher Vorschriften in der kreisfreien Stadt München und im Landkreis München sowie in der Freien und Hansestadt Hamburg (Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München], Dr. Wittmann [München], Dr. Probst, Frau Geisendörfer, Orgaß u. Gen.) (Drucksache VI/3208) — Erste Beratung — 10346 D Entwurf eines Gesetzes zu den drei Verträgen von 1971 mit dem Königreich Dänemark, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Abgrenzung des Festlandsockels unter der Nordsee (Drucksache VI/3225) — Erste Beratung — 10346 D Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Diätassistenten (Drucksache VI/3226) — Erste Beratung — 10347 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 3. Juni 1971 betr. die Auslegung des Übereinkommens vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen durch den Gerichtshof (Drucksache VI/3234) — Erste Beratung — . . . . . 10347 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. Oktober 1971 zur Errichtung des Internationalen Instituts für Führungsaufgaben in der Technik (Drucksache VI/3236) — Erste Beratung — . . 10347 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes (Drucksache VI/3245) — Erste Beratung — . . . . . 10347 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 2. Juli 1964 über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches (Drucksache VI/3247) — Erste Beratung — 10347 A Sammelübersicht 36 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache VI/3240) 10347 C Fragestunde (Drucksachen VI/3243, VI/3259) Fragen der Abg. Werner (CDU/CSU), Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) und Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Berufung von Professor Machens zum Präsidenten der Bundesanstalt für Bodenforschung Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . 10347 D, 10348 A, B, C, D, 10349 A, B, C, 10350 A, B, D, 10351 A, B, C, D, 10352 A, B, C, 10353 A, B, C, D, 10354 A, B, C, D, 10355 A, B, C, D, 10356 A, C, D, 10357 A, B Werner (CDU/CSU) . 10348 A, B, 10353 B, 10355 A Dr. Huys (CDU/CSU) 10348 C Pohlmann (CDU/CSU) 10348 C Seiters (CDU/CSU) . . . 10348 D, 10354 A Dr. Hellige (CDU/CSU) 10349 A Breidbach (CDU/CSU) . . 10349 B, 10353 B, 10356 B Dr. Jobst (CDU/CSU) 10349 C Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) 10350 A, 10354 D Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . 10350 B, 10351 D, 10352 A Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 10351 A, B, C, 10357 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) 10352 B Dr. Evers (CDU/CSU) . . 10352 C, 10355 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 10352 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 III Dr. von Bismarck (CDU/CSU) . . 10352 D, 10353 A, 10356 D von Thadden (CDU/CSU) 10353 C Wohlrabe (CDU/CSU) 10353 D Niegel (CDU/CSU) . . 10354 A, B, 10357 A Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 10354 C Dr. Sprung (CDU/CSU) 10354 D Dr Fuchs (CDU/CSU) 10355 B Dr. Probst (CDU/CSU) 10355 B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 10355 C, D Lemmrich (CDU/CSU) 10355 D Schedl (CDU/CSU) 10356 A Vogt (CDU/CSU) 10356 D Fragen des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Ortsendeschilder Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10357 C, D, 10358 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 10357 C, D Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge nach Verkehrsunfällen Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 10358 A, B, C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 10358 B, C Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Verwendung eines für ein Fahrzeug mit automatischer Gangschaltung erworbenen Führerscheins zum Fahren von Fahrzeugen mit traditioneller Gangschaltung Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10358 D, 10359 A Dr. Apel (SPD) . . . . 10358 D, 10359 A Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Betrauung von Sportverbänden mit der Ausbildung und Prüfung von Sportbootführern Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 10359 A, B Müller (Mülheim) (SPD) 10359 B Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU): Landung der am 3. März 1972 für die Fahrt von Moskau nach Frankfurt vorgesehenen Maschine der Aeroflot in Berlin-Schönefeld Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 10359 C, D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 10359 D Frage des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) : Sperrung der Autobahnbrücke über den Rhein bei Bendorf (Koblenz) an zehn Samstagen und Sonntagen für den Lkw-Verkehr Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 10360 A, B, C Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . 10360 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 10360 B Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Folgerungen aus Gemeindezusammenschlüssen für die Postleitzahl und die Postzustellung Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 10360 C Nächste Sitzung 10360 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10361 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Reddemann (CDU/CSU) betr. Gefahr der Verhaftung bei Reisen nach Ost-Berlin und in die DDR . . . . 10361 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Förderung von Sportstätten und Sportvereinen im Zonenrandgebiet 10362 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Verwendung von fliegendem Personal für die Aufgaben der Inspektion des Luftfahrtbundesamtes . . 10362 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Verwendung sogenannter „Total-Mobility-Reifen . . . . . . . . . . . . 10362 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Strohmayr (SPD) betr. Verwendung von Briefmarken als Werbeträger 10362 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 10317 178. Sitzung Bonn, den 16. März 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 18. 3. Adams * 18. 3. Dr. Ahrens ** 18. 3. Dr. Aigner * 18. 3. von Alten-Nordheim 17. 3. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 3. Dr. Artzinger * 18. 3. Behrendt * 18. 3. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 15. 3. Borm * 18. 3. Dr. Burgbacher * 18. 3. Dasch 18. 3. Dr. Dittrich * 18. 3. Faller * . 17. 3. Fellermaier * 18. 3. Flämig * 17. 3. Dr. Furler * 17. 3. Gerlach (Emsland) * 47. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 3. Frau Dr. Henze 15. 4. Hösl ** 17. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 18. 3. Jung ** 17. 3. Kahn-Ackermann ** 18. 3. Dr. h. c. Kiesinger 18. 3. Frau Klee ** 18. 3. Klinker * 18. 3. Dr. Koch * 18. 3. Kriedemann * 18. 3. Lange * 18. 3. Lautenschlager * 18. 3. Lenze (Attendorn) ** 17. 3. Liedtke 17. 3. Dr. Dr. h. c. Löhr * 18. 3. Lücker (München) * 18. 3. Meister * 17. 3. Memmel * 18. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 17. 3. Müller (Aachen-Land) * 18. 3. Dr. Müller (München) ** 18. 3. Müller (Remscheid) 17. 3. Frau Dr. Orth * 18. 3. Dr. Reischl * 18.3. Richarts * 18. 3. Riedel (Frankfurt) * 18. 3. Dr. Rinderspacher 18. 3. Roser 16. 3. Dr. Schmid (Frankfurt) 16. 3. Dr. h. c. Schmücker ** 17. 3. Schwabe * 18.3. Dr. Schwörer * 18. 3. Seefeld * 17. 3. Seibert 17. 3. Springorum * 18. 3. Dr. Starke (Franken) * 18. 3. Werner * 18. 3. Wolf 18. 3. Wolfram * 17. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Baron von Wrangel 16. 3. Wuwer 17. 3. Zander 17. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 15. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache V1/3243 Frage A 2) : Wird die Bundesregierung rechtzeitig vor der Osterreisewelle den Personenkreis warnen, der auch nach dem alliierten Berlin-Abkommen und den deutschen Zusatzvereinbarungen auf den Wegen von und nach Berlin der Gefahr der Verhaftung und der Aburteilung unterliegt? Zunächst muß ich darauf hinweisen, daß es sich bei den für die Oster- und Pfingsttage vorgesehenen Reiseerleichterungen im Berlin-Verkehr um eine einseitige Maßnahme der DDR handelt. Es werden alle für den Personenverkehr relevanten Regelungen des Transitabkommens zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR zur Anwendung kommen. Unter dieser Voraussetzung gilt folgendes: Die DDR kann nach dem Abkommen keine Kategorien von Reisenden festlegen, die von der Benutzung der Transitwege ausgeschlossen werden können oder der Gefahr einer Verhaftung und Aburteilung ausgesetzt sind. Personenkreise - also z. B. DDR-Flüchtlinge schlechthin -, die gewarnt werden müßten, weil für sie Gefährdungen bestehen, gibt es aufgrund der Transitvereinbarung nicht. Nach der sog. Mißbrauchsregelung (Art. 16) des Transitabkommens hat nur derjenige Reisende, der „während der jeweiligen Benutzung der Transitwege" in den im Abkommen im einzelnen aufgeführten Fällen gegen Vorschriften der DDR verstößt, die im einzelnen festgelegten Maßnahmen - also gegebenenfalls auch Verhaftung - zu gewärtigen. Ein „Mißbrauchsfall" liegt vor, wenn ein Reisender Materialien verbreitet oder aufnimmt, Personen aufnimmt, die Transitwege ohne zwingenden Grund oder Erlaubnis verläßt, Straftaten begeht oder durch Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften Ordnungswidrigkeiten begeht. Eine Ausnahme von der Bedingung, daß die Verstöße während des jeweiligen Transits auf den Transitwegen geschehen sein müssen, liegt nur im Falle von Straftaten nach dem Recht der DDR vor, die nach dem Inkrafttreten des Abkommens während einer früheren Durchreise begangen worden sind. Weiterhin sind von der „Mißbrauchsregelung" diejenigen betroffen, die an einer „Mißbrauchshandlung" eines Transitreisenden, die dieser während der Durchreise 10362 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 vorgenommen hat, als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe im strafrechtlichen Sinne beteiligt sind. Darüber hinaus ist in ganz bestimmten gravierenden und klar umrissenen Fällen, nämlich dann, wenn in der Vergangenheit nach dem Recht der DDR eine Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit des Menschen oder eine schwere Straftat gegen Eigentum und Vermögen begangen worden ist, eine Zurückweisung — nicht aber eine Festnahme — des Reisenden möglich. Die Bundesregierung wird die Reisenden rechtzeitig — d. h. zu Beginn der nächsten Woche — durch ein Merkblatt über den Inhalt dieser Regelung und Vorbehalte unterrichten und in geeigneter Weise auf das hinweisen, was bei der Reise zu beachten ist, um eine ungehinderte Durchfahrt durch die DDR zu gewährleisten. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/3243 Fragen A 27 und 28) : Wieviel Sportstätten im Zonenrandgebiet hat die Bundesregierung mit welchem Mittelaufwand gefördert? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Sportvereine im Zonenrandgebiet beim Bau von Sportstätten flächenmäßg intensiver zu unterstützen? Von 1962 bis 1971 hat die Bundesregierung Sportstätten im Zonenrandgebiet mit einem Mittelaufwand von DM 67,5 Millionen mitfinanziert. Tn der Gesamtsumme ist ein Betrag von DM 7,0 Millionen enthalten, der auf Grund der verstärkten Förderung des Zonenrandgebietes im Rahmen des Zonenrandförderungsgesetzes vom 5. August 1971 bereitgestellt worden ist. Die in den Jahren von 1962 bis 1970 im Zonenrandgebiet mit Bundesmitteln finanzierten Sportanlagen sind nicht nach Projekten innerhalb und außerhalb des Zonenrandgebiets getrennt worden, so daß die Zahl nicht genannt werden kann. Eine Trennung erfolgt erst seit dem Jahre 1971. Die Umstellung der Statistik steht im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Zonenrandförderungsgesetzes. Im Jahre 1971 wurden 98 Projekte im Zonenrandgebiet mit Bundesmitteln unterstützt. Es gibt keine direkte Förderung von Sportvereinen beim Bau von Sportstätten durch die Bundesregierung. Die Förderung erfolgt durch anteilmäßige Zuweisung der Mittel an die Bundesländer, die ihrerseits dem Bund Antragsteller zur Förderung vorschlagen. Es kann deshalb die Frage lediglich dahingehend verstanden werden, ob die Bundesregierung beabsichtige, künftig für die Förderung des Baues von Sportstätten im Zonenrandgebiet mehr Mittel als bisher einzusetzen. Seit 1971 wird der Sportstättenbau im Zonenrandgebiet durch die im Rahmen des Zonenrandförderungsgesetzes zur Verfügung stehenden Bundesmittel verstärkt gefördert. 1972 sind zusätzlich 7,0 Millionen DM vorgesehen. Ob dadurch der Nachholbedarf im Zonenrandgebiet abgedeckt werden kann, bleibt abzuwarten. Eine weitere Erhöhung der Bundesmittel für den Sportstättenbau im Zonenrandgebiet ist nur sinnvoll, wenn die Länder ebenfalls ihre Mittel verstärken, da der Bund lediglich die Finanzierungsspitze übernimmt. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsskretärs Haar vom 16. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage A 80) : Ist die Bundesregierung bereit, für die Aufgaben der Inspektion des Luftfahrtbundesamts Planstellen bereitzustellen, die, abgestützt durch ein System von Sonderzulagen, es ermöglichen, daß für diese Aufgaben fliegendes Personal (Luftkapitäne) gewonnen werd m kann, ohne das dieser schwierigste Aufgabenbereich des Luftfahrtbundesamts nicht fachgerecht arbeiten kann? Gerade in diese Richtung gehen unsere Überlegungen. Zur Zeit werden verschiedene Lösungsmöglichkeiten untersucht, die nach Auffassung der Bundesregierung in naher Zukunft sicherstellen werden, daß qualifiziertes Personal in ausreichendem Umfang für diese Aufgaben gewonnen werden kann. Abschließendes kann heute noch nicht geklärt werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 16. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/3243 Frage A 86) : Ist die Bundesregierung bereit, die Straßenverkehrs-Ordnung dahin gehend zu novellieren, daß in einem absehbaren Zeitraum die Verwendung sogenannter „Total-Mobility-Reifen" zwingend vorgeschrieben wird, um damit die Unfallursachen durch Reifenschäden erheblich zu reduzieren, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, uni die Entwicklung soldier Reifen zur Serienreife zu fördern? Die Bundesregierung erwägt nicht, das Straßenverkehrsrecht dahingehend abzuändern, daß die Verwendung sogenannter „Total-Mobility-Reifen" zwingend vorgeschrieben wird. Derartige Reifen, deren Laufeigenschaften auch in drucklosem Zustand denen herkömmlicher Reifen mit normalem Betriebsdruck ähnlich sein sollen, befinden sich noch in der industriellen Entwicklung. An eine staatliche Förderung dieser Entwicklung ist nicht gedacht. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 16. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Strohmayr (SPD) (Drucksache VI/3243 Frage 88) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 10363 Ist die Bundesregierung bereit, die von einer amerikanischen Werbeagentur der U. S. Postal Service gegebene Anregung zu prüfen, zur Defizitminderung Briefmarken als Werbeträger zu nutzen, wobei hier an typische Exportprodukte (wie Automobile VW, Mercedes) oder Agrarprodukte (Wein) zu denken wäre? Die Bundesregierung hat die Anregung, Postwertzeichen für die kommerzielle Werbung .einzusetzen, geprüft. Sie sieht sich jedoch aus einer Reihe von Gründen nicht in ,der Lage, der Anregung zu folgen. Insbesondere möchte ich auf folgendes hinweisen: Eine beliebige Vermehrung der Zahl der jährlichen Neuausgaben von Postwertzeichen ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich. Schon jetzt ist mit etwa 35 Markenausgaben pro Jahr eine für den Postbetrieb und die Philatelie gerade noch tragbare Höchstgrenze erreicht. Die Zahl der an einer Werbung auf Postwertzeichen Interessierten übersteigt mit Sicherheit bei weitem den Umfang der jährlichen Briefmarkenausgaben. Eine Regulierung der Nachfrage über den Preis wäre nicht realisierbar, weil dann nur besonders finanzstarke Werbungstreibende zum Zuge kämen. Andererseits kann es nicht Aufgabe der Deutschen Bundespost sein, zu entscheiden, welchen Antragsteller der Vorzug einzuräumen wäre, auf Marken für sich zu werben. Im übrigen würde die Umstrukturierung der Briefmarke zum Werbeträger die Möglichkeit beschränken oder sogar ausschließen, künftig wichtige Ereignisse aus Politik, Kultur, Wissenschaft und Sport auf Sonderpostwertzeichen zu würdigen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Peters (Poppenbüll).


Rede von Walter Peters
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten bejaht die Zielsetzung, der die Änderung des Arzneimittelgesetzes durch den Entwurf in Drucksache VI/3218 dienen soll. Es entspricht den gesundheitspolitischen Erfordernissen, daß gesundheitlich bedenkliche Rückstände aus Arzneimitteln und anderen pharmakologischen Substanzen möglichst vermieden werden. Das heißt, daß die Mittel, die zur Anwendung am Tier bestimmt sind, registriert und überprüft werden. Um es ganz deutlich zu sagen: es geht hier nicht um eine Art moderner Bilderstürmerei gegen die Anwendung pharmakologisch wirksamer Stoffe am Tier. Eine moderne Tierhaltung, die sich an den Marktpreisen und dem Wettbewerb am Markt orientieren muß, zwingt zum Einsatz entsprechender Stoffe, insbesondere auch, um Erkrankungen vorzubeugen oder sie möglichst schnell zu beseitigen, da ohne den Einsatz solcher Mittel in Einzelfällen existenzgefährdende wirtschaftliche Verluste eintreten können. Es geht also lediglich darum, eine unkontrollierte Anwendung möglichst auszuschließen, die Schädigungen der menschlichen Gesundheit zur Folge hat oder zur Folge haben könnte, wenn eine ausreichende Prüfung der entsprechenden Mittel und ihrer Folgewirkungen nicht erfolgt ist.
Wir werden uns im Ausschuß mit den einzelnen Fragen eingehend befassen. Auf eines möchte ich hier jedoch besonders hinweisen. Es ist der Gesundheit gar nicht damit gedient, wenn wir für die inländische Produktion verschärfte Bestimmungen erlassen, aber gleichzeitig ausländische Nahrungsmittel auf den deutschen Markt gelangen, die diesen Erfordernissen nicht entsprechen. Diese ganze Gesetzgebung hat nur dann einen Sinn, wenn auch für die ausländischen Produkte, die bei uns in den Verkehr gebracht werden, die gleichen Vorschriften gelten, d. h. wenn entsprechende, ausreichende Kontrollen über ihre Einhaltung gewährleistet sind. Zweifellos ist bei allen Beteiligten das Verständnis vorhanden, daß der Einsatz von Mitteln bei der Nahrungsmittelproduktion in keiner Form und in keinem
Umfang erfolgen darf, der gesundheitsgefährdende Folgewirkungen hat oder haben kann.
Dieses Verständnis würde jedoch sofort schwinden, und die Neigung zur illegalen Anwendung würde gefördert werden, wenn die Vorschriften im jeweiligen Falle nicht ohne Rücksicht auf das Herkunftsland gesetzlich oder auch tatsächlich Anwendung fänden. Die Bundesregierung sollte sich in diesem Zusammenhang auch mit den anderen Ländern in Verbindung setzen. Sie weist in der Begründung zu dem Gesetzentwurf ja ausdrücklich auf den illegalen Handel mit verschreibungspflichtigen Antibiotika wie auch sonstigen Arzneimitteln aus dem Ausland hin. Tierhalter, denen solche Mittel angeboten werden, müssen ja zu der Auffassung gelangen, daß ihre ausländische Konkurrenz entweder legal oder, wenn dies nicht der Fall ist, sogar illegal an diese Stoffe gelangt und sie entsprechend einsetzt, mit allen wirtschaftlichen Konsequenzen am Markt.
Für den Erfolg eines Gesetzes und seine Zielsetzung ist es ganz entscheidend, daß der einzelne Betroffene den Eindruck hat oder haben kann, daß die Vorschriften für alle Beteiligten in gleicher Weise zur Anwendung gelangen. Nur unter dieser Voraussetzung wird dieses Gesetz seine positive optimale Wirkung für unsere Volksgesundheit in der Zukunft haben können.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir sind am Ende der ersten Beratung. — Es ist vorgeschlagen, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit als federführenden Ausschluß an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als mitberatenden Ausschuß und nach § 96 unserer Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Ich sehe keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
    Meine Damen und Herren, ich rufe nun gemeinsam die Punkte 13, 14, 15, 16, 17, 18 und 19 sowie den auf ,die Tagesordnung gesetzten Zusatzpunkt auf:
    Erste Beratung des von den Abgeordneten Geisenhofer, Dr. Riedl (München), Dr. Wittmann (München), Dr. Probst, Frau Geisendörfer, Orgaß und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietpreisrechtlicher Vorschriften in der kreisfreien Stadt München und im Landkreis München sowie in der Freien und Hansestadt Hamburg
    — Drucksache VI/3208 —
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den drei Verträgen von 1971 mit dem Königreich Dänemark, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Abgrenzung des Festlandsockels unter der Nordsee
    — Drucksache VI/3225 —



    Präsident von Hassel
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf des Diätassistenten
    — Drucksache VI/3226 —
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 3. Juni 1971 betreffend ,die Auslegung des Übereinkommens vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen durch den Gerichtshof
    — Drucksache VI/3234 —
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. Oktober 1971 zur Errichtung des Internationalen Instituts für Führungsaufgaben in der Technik
    — Drucksache VI/3236 —
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes
    — Drucksache VI/3245 —
    Erste Beratung des von ,der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu ,dem Übereinkommen vom 22. Juli 1964 über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches
    — Drucksache VI/3243 —
    Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen (Fünfzehntes Rentenanpassungsgesetz — 15. RAG)

    — Drucksache VI/3214 —
    Wird dazu noch das Wort begehrt?—Das ist nicht der Fall. Dann können wir diese Punkte gemeinsam an die Ausschüsse überweisen, wie es in der Tagesordnung ausgedruckt ist. — Ich sehe keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen. Damit sind überwiesen: der Gesetzentwurf unter Punkt 13 der Tagesordnung an den Ausschuß für Städtebau und Wohnungswesen; der Gesetzentwurf unter Punkt 14 an den Auswärtigen Ausschuß; der Gesetzentwurf unter Punkt 15 an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit; ,der Gesetzentwurf unter Punkt 16 an den Rechtsausschuß; der Gesetzentwurf unter Punkt 17 an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft — federführend —, an den Innenausschuß zur Mitberatung und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung; der Gesetzentwurf unter Punkt 18 an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung; der Gesetzentwurf unter Punkt 19 an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit. Der Gesetzentwurf, der als Zusatzpunkt auf der Tagesordnung steht, wird überwiesen an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — federführend — und an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung und gemäß § 96 der Geschäftsordnung.
    Ich rufe den Punkt 20 auf:
    Beratung der Sammelübersicht 36 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen
    — Drucksache VI/3240 —
    Normalerweise wird dazu zu dem einen oder anderen Punkt noch das Wort begehrt. — Das ist nicht der Fall.
    Dann können wir beschließen. — Ich sehe keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
    Meine Damen und Herren, die Punkte 21, 22, 23 werden morgen früh aufgerufen. Die Tagesordnung wird um 13 Uhr mit der Fragestunde fortgesetzt.
    Ich unterbreche die Sitzung bis 13 Uhr.

    (Unterbrechung der Sitzung von 12.14 Uhr bis 13.00 Uhr.)