Rede:
ID0617806200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 24
    1. der: 2
    2. hat: 2
    3. Meine: 1
    4. Damen: 1
    5. und: 1
    6. Herren,: 1
    7. Ältestenrat: 1
    8. entschieden,: 1
    9. daß: 1
    10. wir: 1
    11. auch: 1
    12. hier: 1
    13. nur: 1
    14. Erklärungen: 1
    15. vorsehen.: 1
    16. Zur: 1
    17. Abgabe: 1
    18. einer: 1
    19. Erklärung: 1
    20. Abgeordnete: 1
    21. Dr.: 1
    22. Hammans: 1
    23. das: 1
    24. Wort.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 178. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 Inhalt: Wahl des Abg. Pensky zum stellvertretenden Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses 10317 A Amtliche Mitteilungen 10317 A Entwurf eines Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Verbindung mit Einführungsgesetz zum Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Drucksache VI/3088) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister 10317 B Alber (CDU/CSU) 10319 C Metzger (SPD) . . . . . . . 10321 D Kleinert (FDP) . . . . . . . 10322 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (Bundesrat) (Drucksache VI/3248) Jahn, Bundesminister 10325 A Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 10329 A, 10334 D Metzger (SPD) . . . . . . . . 10330 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 10332 B Mündlicher Bericht des Ausschusses nach Art. 77 GG (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksache VI/3246) Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 10326 A, 10327 C Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 10327 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 10328 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (Drucksache VI/2855) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3242) — Zweite und dritte Beratung . . . . 10336 A Entwurf eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll für die Übergangsphase der Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei Finanzprotokoll Internen Abkommen über das Finanzprotokoll Abkommen über die EGKS-Erzeugnisse vom 23. November 1970 (Drucksache VI/2978); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3210), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3114) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 10336 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes (Drucksache VI/1418); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/3195) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 10336 C Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Olympischen Friedens (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/3202) — Erste Beratung —Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 10337 A Schirmer (SPD) . . . . . . . . 10338 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/3233) — Erste Beratung — Offergeld, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 10338 D Frau Huber (SPD) 10339 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . 10341 A Dr. Kreile (CDU/CSU) 10341 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache VI/3218) — Erste Beratung — Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10343 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 10344 D Bay (SPD) 10345 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10346 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietpreisrechtlicher Vorschriften in der kreisfreien Stadt München und im Landkreis München sowie in der Freien und Hansestadt Hamburg (Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München], Dr. Wittmann [München], Dr. Probst, Frau Geisendörfer, Orgaß u. Gen.) (Drucksache VI/3208) — Erste Beratung — 10346 D Entwurf eines Gesetzes zu den drei Verträgen von 1971 mit dem Königreich Dänemark, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Abgrenzung des Festlandsockels unter der Nordsee (Drucksache VI/3225) — Erste Beratung — 10346 D Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Diätassistenten (Drucksache VI/3226) — Erste Beratung — 10347 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 3. Juni 1971 betr. die Auslegung des Übereinkommens vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen durch den Gerichtshof (Drucksache VI/3234) — Erste Beratung — . . . . . 10347 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. Oktober 1971 zur Errichtung des Internationalen Instituts für Führungsaufgaben in der Technik (Drucksache VI/3236) — Erste Beratung — . . 10347 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes (Drucksache VI/3245) — Erste Beratung — . . . . . 10347 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 2. Juli 1964 über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches (Drucksache VI/3247) — Erste Beratung — 10347 A Sammelübersicht 36 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache VI/3240) 10347 C Fragestunde (Drucksachen VI/3243, VI/3259) Fragen der Abg. Werner (CDU/CSU), Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) und Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Berufung von Professor Machens zum Präsidenten der Bundesanstalt für Bodenforschung Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . 10347 D, 10348 A, B, C, D, 10349 A, B, C, 10350 A, B, D, 10351 A, B, C, D, 10352 A, B, C, 10353 A, B, C, D, 10354 A, B, C, D, 10355 A, B, C, D, 10356 A, C, D, 10357 A, B Werner (CDU/CSU) . 10348 A, B, 10353 B, 10355 A Dr. Huys (CDU/CSU) 10348 C Pohlmann (CDU/CSU) 10348 C Seiters (CDU/CSU) . . . 10348 D, 10354 A Dr. Hellige (CDU/CSU) 10349 A Breidbach (CDU/CSU) . . 10349 B, 10353 B, 10356 B Dr. Jobst (CDU/CSU) 10349 C Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) 10350 A, 10354 D Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . 10350 B, 10351 D, 10352 A Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 10351 A, B, C, 10357 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) 10352 B Dr. Evers (CDU/CSU) . . 10352 C, 10355 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 10352 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 III Dr. von Bismarck (CDU/CSU) . . 10352 D, 10353 A, 10356 D von Thadden (CDU/CSU) 10353 C Wohlrabe (CDU/CSU) 10353 D Niegel (CDU/CSU) . . 10354 A, B, 10357 A Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 10354 C Dr. Sprung (CDU/CSU) 10354 D Dr Fuchs (CDU/CSU) 10355 B Dr. Probst (CDU/CSU) 10355 B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 10355 C, D Lemmrich (CDU/CSU) 10355 D Schedl (CDU/CSU) 10356 A Vogt (CDU/CSU) 10356 D Fragen des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Ortsendeschilder Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10357 C, D, 10358 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 10357 C, D Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge nach Verkehrsunfällen Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 10358 A, B, C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 10358 B, C Frage des Abg. Dr. Apel (SPD) : Verwendung eines für ein Fahrzeug mit automatischer Gangschaltung erworbenen Führerscheins zum Fahren von Fahrzeugen mit traditioneller Gangschaltung Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 10358 D, 10359 A Dr. Apel (SPD) . . . . 10358 D, 10359 A Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Betrauung von Sportverbänden mit der Ausbildung und Prüfung von Sportbootführern Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 10359 A, B Müller (Mülheim) (SPD) 10359 B Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU): Landung der am 3. März 1972 für die Fahrt von Moskau nach Frankfurt vorgesehenen Maschine der Aeroflot in Berlin-Schönefeld Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 10359 C, D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 10359 D Frage des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) : Sperrung der Autobahnbrücke über den Rhein bei Bendorf (Koblenz) an zehn Samstagen und Sonntagen für den Lkw-Verkehr Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 10360 A, B, C Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . 10360 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 10360 B Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Folgerungen aus Gemeindezusammenschlüssen für die Postleitzahl und die Postzustellung Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 10360 C Nächste Sitzung 10360 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10361 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Reddemann (CDU/CSU) betr. Gefahr der Verhaftung bei Reisen nach Ost-Berlin und in die DDR . . . . 10361 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Förderung von Sportstätten und Sportvereinen im Zonenrandgebiet 10362 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Verwendung von fliegendem Personal für die Aufgaben der Inspektion des Luftfahrtbundesamtes . . 10362 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Verwendung sogenannter „Total-Mobility-Reifen . . . . . . . . . . . . 10362 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Strohmayr (SPD) betr. Verwendung von Briefmarken als Werbeträger 10362 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 10317 178. Sitzung Bonn, den 16. März 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 18. 3. Adams * 18. 3. Dr. Ahrens ** 18. 3. Dr. Aigner * 18. 3. von Alten-Nordheim 17. 3. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 3. Dr. Artzinger * 18. 3. Behrendt * 18. 3. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 15. 3. Borm * 18. 3. Dr. Burgbacher * 18. 3. Dasch 18. 3. Dr. Dittrich * 18. 3. Faller * . 17. 3. Fellermaier * 18. 3. Flämig * 17. 3. Dr. Furler * 17. 3. Gerlach (Emsland) * 47. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 3. Frau Dr. Henze 15. 4. Hösl ** 17. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 18. 3. Jung ** 17. 3. Kahn-Ackermann ** 18. 3. Dr. h. c. Kiesinger 18. 3. Frau Klee ** 18. 3. Klinker * 18. 3. Dr. Koch * 18. 3. Kriedemann * 18. 3. Lange * 18. 3. Lautenschlager * 18. 3. Lenze (Attendorn) ** 17. 3. Liedtke 17. 3. Dr. Dr. h. c. Löhr * 18. 3. Lücker (München) * 18. 3. Meister * 17. 3. Memmel * 18. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 17. 3. Müller (Aachen-Land) * 18. 3. Dr. Müller (München) ** 18. 3. Müller (Remscheid) 17. 3. Frau Dr. Orth * 18. 3. Dr. Reischl * 18.3. Richarts * 18. 3. Riedel (Frankfurt) * 18. 3. Dr. Rinderspacher 18. 3. Roser 16. 3. Dr. Schmid (Frankfurt) 16. 3. Dr. h. c. Schmücker ** 17. 3. Schwabe * 18.3. Dr. Schwörer * 18. 3. Seefeld * 17. 3. Seibert 17. 3. Springorum * 18. 3. Dr. Starke (Franken) * 18. 3. Werner * 18. 3. Wolf 18. 3. Wolfram * 17. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Baron von Wrangel 16. 3. Wuwer 17. 3. Zander 17. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 15. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache V1/3243 Frage A 2) : Wird die Bundesregierung rechtzeitig vor der Osterreisewelle den Personenkreis warnen, der auch nach dem alliierten Berlin-Abkommen und den deutschen Zusatzvereinbarungen auf den Wegen von und nach Berlin der Gefahr der Verhaftung und der Aburteilung unterliegt? Zunächst muß ich darauf hinweisen, daß es sich bei den für die Oster- und Pfingsttage vorgesehenen Reiseerleichterungen im Berlin-Verkehr um eine einseitige Maßnahme der DDR handelt. Es werden alle für den Personenverkehr relevanten Regelungen des Transitabkommens zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR zur Anwendung kommen. Unter dieser Voraussetzung gilt folgendes: Die DDR kann nach dem Abkommen keine Kategorien von Reisenden festlegen, die von der Benutzung der Transitwege ausgeschlossen werden können oder der Gefahr einer Verhaftung und Aburteilung ausgesetzt sind. Personenkreise - also z. B. DDR-Flüchtlinge schlechthin -, die gewarnt werden müßten, weil für sie Gefährdungen bestehen, gibt es aufgrund der Transitvereinbarung nicht. Nach der sog. Mißbrauchsregelung (Art. 16) des Transitabkommens hat nur derjenige Reisende, der „während der jeweiligen Benutzung der Transitwege" in den im Abkommen im einzelnen aufgeführten Fällen gegen Vorschriften der DDR verstößt, die im einzelnen festgelegten Maßnahmen - also gegebenenfalls auch Verhaftung - zu gewärtigen. Ein „Mißbrauchsfall" liegt vor, wenn ein Reisender Materialien verbreitet oder aufnimmt, Personen aufnimmt, die Transitwege ohne zwingenden Grund oder Erlaubnis verläßt, Straftaten begeht oder durch Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften Ordnungswidrigkeiten begeht. Eine Ausnahme von der Bedingung, daß die Verstöße während des jeweiligen Transits auf den Transitwegen geschehen sein müssen, liegt nur im Falle von Straftaten nach dem Recht der DDR vor, die nach dem Inkrafttreten des Abkommens während einer früheren Durchreise begangen worden sind. Weiterhin sind von der „Mißbrauchsregelung" diejenigen betroffen, die an einer „Mißbrauchshandlung" eines Transitreisenden, die dieser während der Durchreise 10362 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 vorgenommen hat, als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe im strafrechtlichen Sinne beteiligt sind. Darüber hinaus ist in ganz bestimmten gravierenden und klar umrissenen Fällen, nämlich dann, wenn in der Vergangenheit nach dem Recht der DDR eine Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit des Menschen oder eine schwere Straftat gegen Eigentum und Vermögen begangen worden ist, eine Zurückweisung — nicht aber eine Festnahme — des Reisenden möglich. Die Bundesregierung wird die Reisenden rechtzeitig — d. h. zu Beginn der nächsten Woche — durch ein Merkblatt über den Inhalt dieser Regelung und Vorbehalte unterrichten und in geeigneter Weise auf das hinweisen, was bei der Reise zu beachten ist, um eine ungehinderte Durchfahrt durch die DDR zu gewährleisten. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. März 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/3243 Fragen A 27 und 28) : Wieviel Sportstätten im Zonenrandgebiet hat die Bundesregierung mit welchem Mittelaufwand gefördert? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Sportvereine im Zonenrandgebiet beim Bau von Sportstätten flächenmäßg intensiver zu unterstützen? Von 1962 bis 1971 hat die Bundesregierung Sportstätten im Zonenrandgebiet mit einem Mittelaufwand von DM 67,5 Millionen mitfinanziert. Tn der Gesamtsumme ist ein Betrag von DM 7,0 Millionen enthalten, der auf Grund der verstärkten Förderung des Zonenrandgebietes im Rahmen des Zonenrandförderungsgesetzes vom 5. August 1971 bereitgestellt worden ist. Die in den Jahren von 1962 bis 1970 im Zonenrandgebiet mit Bundesmitteln finanzierten Sportanlagen sind nicht nach Projekten innerhalb und außerhalb des Zonenrandgebiets getrennt worden, so daß die Zahl nicht genannt werden kann. Eine Trennung erfolgt erst seit dem Jahre 1971. Die Umstellung der Statistik steht im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Zonenrandförderungsgesetzes. Im Jahre 1971 wurden 98 Projekte im Zonenrandgebiet mit Bundesmitteln unterstützt. Es gibt keine direkte Förderung von Sportvereinen beim Bau von Sportstätten durch die Bundesregierung. Die Förderung erfolgt durch anteilmäßige Zuweisung der Mittel an die Bundesländer, die ihrerseits dem Bund Antragsteller zur Förderung vorschlagen. Es kann deshalb die Frage lediglich dahingehend verstanden werden, ob die Bundesregierung beabsichtige, künftig für die Förderung des Baues von Sportstätten im Zonenrandgebiet mehr Mittel als bisher einzusetzen. Seit 1971 wird der Sportstättenbau im Zonenrandgebiet durch die im Rahmen des Zonenrandförderungsgesetzes zur Verfügung stehenden Bundesmittel verstärkt gefördert. 1972 sind zusätzlich 7,0 Millionen DM vorgesehen. Ob dadurch der Nachholbedarf im Zonenrandgebiet abgedeckt werden kann, bleibt abzuwarten. Eine weitere Erhöhung der Bundesmittel für den Sportstättenbau im Zonenrandgebiet ist nur sinnvoll, wenn die Länder ebenfalls ihre Mittel verstärken, da der Bund lediglich die Finanzierungsspitze übernimmt. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsskretärs Haar vom 16. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage A 80) : Ist die Bundesregierung bereit, für die Aufgaben der Inspektion des Luftfahrtbundesamts Planstellen bereitzustellen, die, abgestützt durch ein System von Sonderzulagen, es ermöglichen, daß für diese Aufgaben fliegendes Personal (Luftkapitäne) gewonnen werd m kann, ohne das dieser schwierigste Aufgabenbereich des Luftfahrtbundesamts nicht fachgerecht arbeiten kann? Gerade in diese Richtung gehen unsere Überlegungen. Zur Zeit werden verschiedene Lösungsmöglichkeiten untersucht, die nach Auffassung der Bundesregierung in naher Zukunft sicherstellen werden, daß qualifiziertes Personal in ausreichendem Umfang für diese Aufgaben gewonnen werden kann. Abschließendes kann heute noch nicht geklärt werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 16. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache VI/3243 Frage A 86) : Ist die Bundesregierung bereit, die Straßenverkehrs-Ordnung dahin gehend zu novellieren, daß in einem absehbaren Zeitraum die Verwendung sogenannter „Total-Mobility-Reifen" zwingend vorgeschrieben wird, um damit die Unfallursachen durch Reifenschäden erheblich zu reduzieren, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, uni die Entwicklung soldier Reifen zur Serienreife zu fördern? Die Bundesregierung erwägt nicht, das Straßenverkehrsrecht dahingehend abzuändern, daß die Verwendung sogenannter „Total-Mobility-Reifen" zwingend vorgeschrieben wird. Derartige Reifen, deren Laufeigenschaften auch in drucklosem Zustand denen herkömmlicher Reifen mit normalem Betriebsdruck ähnlich sein sollen, befinden sich noch in der industriellen Entwicklung. An eine staatliche Förderung dieser Entwicklung ist nicht gedacht. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 16. März 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Strohmayr (SPD) (Drucksache VI/3243 Frage 88) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1972 10363 Ist die Bundesregierung bereit, die von einer amerikanischen Werbeagentur der U. S. Postal Service gegebene Anregung zu prüfen, zur Defizitminderung Briefmarken als Werbeträger zu nutzen, wobei hier an typische Exportprodukte (wie Automobile VW, Mercedes) oder Agrarprodukte (Wein) zu denken wäre? Die Bundesregierung hat die Anregung, Postwertzeichen für die kommerzielle Werbung .einzusetzen, geprüft. Sie sieht sich jedoch aus einer Reihe von Gründen nicht in ,der Lage, der Anregung zu folgen. Insbesondere möchte ich auf folgendes hinweisen: Eine beliebige Vermehrung der Zahl der jährlichen Neuausgaben von Postwertzeichen ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich. Schon jetzt ist mit etwa 35 Markenausgaben pro Jahr eine für den Postbetrieb und die Philatelie gerade noch tragbare Höchstgrenze erreicht. Die Zahl der an einer Werbung auf Postwertzeichen Interessierten übersteigt mit Sicherheit bei weitem den Umfang der jährlichen Briefmarkenausgaben. Eine Regulierung der Nachfrage über den Preis wäre nicht realisierbar, weil dann nur besonders finanzstarke Werbungstreibende zum Zuge kämen. Andererseits kann es nicht Aufgabe der Deutschen Bundespost sein, zu entscheiden, welchen Antragsteller der Vorzug einzuräumen wäre, auf Marken für sich zu werben. Im übrigen würde die Umstrukturierung der Briefmarke zum Werbeträger die Möglichkeit beschränken oder sogar ausschließen, künftig wichtige Ereignisse aus Politik, Kultur, Wissenschaft und Sport auf Sonderpostwertzeichen zu würdigen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem in der Drucksache VI/3218 enthaltenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes legt die Bundesregierung einen weiteren Gesetzntwurf vor, dem wichtige verbraucherpolitische Bedeutung beizumessen ist. Der Entwurf bezieht sich auf Herstellung, Prüfung, In-Verkehr-Bringen, Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln, die zur Anwendung an Tieren bestimmt sind. Er stellt einen weiteren Beitrag in dem Bemühen dar, einen Schutz des Menschen und seiner Umwelt vor einer Belastung mit Fremdstoffen zu erreichen.
    Die Bundesregierung sieht sich der Sachlage gegenüber, daß die bestehenden Gesetzesvorschriften über die zur Anwendung beim Tier bestimmten Arzneimitteln den derzeitigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Ich möchte dafür zwei Bedenken in besonderer Weise hervorheben.
    In der modernen Tierhaltung werden Arzneimittel und andere pharmakologisch wirksame Substanzen zum Teil unter Benutzung illegaler Vertriebswege eingesetzt, die bei nicht sachgemäßer Anwendung in Lebensmitteln zu Rückständen führen können, die gesundheitlich nicht unbedenklich sind. Hierbei ist nicht nur an Antibiotika, sondern auch an Rückstände von anderen pharmakologisch wirksamen Stoffen gedacht. Bei den Stoffen, um die es hier geht, handelt es sich fast stets um Stoffe von großer biologischer Wirksamkeit, die nicht nur in der Ausgangsform, sondern auch in Form von Abbau- und Umsetzungsprodukten in den Lebensmitteln enthalten sein können. Es kommt hinzu, daß diese Stoffe oft nur einen Faktor der allgemeinen Fremdstoffbelastung des Menschen darstellen. Zur Gesamtbelastung des Menschen mit fremden Stoffen tragen nicht nur pharmakologisch wirksame Stoffe und technische Hilfsstoffe aller Art bei, die dem Tier als Arzneimittel oder mit dem Futtermittel verabfolgt werden, sondern eben auch Zusatzstoffe in Lebensmitteln, sonstige bei der Erzeugung oder Behandlung von Lebensmitteln verwendete Mittel wie Unkrautbekämpfungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel usw. sowie die übrigen aus der Umwelt auf den Menschen einwirkenden Schadstoffe aller Art.
    Über die Art und Weise, wie sich Reste solcher Stoffe im menschlichen Organismus gegenseitig beeinflussen, gibt es nach wie vor noch sehr wenig gesichertes Wissen. Wir müssen daher hinsichtlich der Rückstände von Arzneimitteln auf eine Regelung hinsteuern, die ein Risiko für die Gesundheit des Menschen praktisch ausschließt.
    Mit Besorgnis mußten wir feststellen, daß sich auf dem Gebiet der Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren ein Mißbrauch entwickelt hat. Durch illegalen Handel mit Arzneimitteln und durch unsachgemäße Anwendung wird eine Gefährdung bewirkt, die nicht nur auf die oben erwähnte Rückstandsbildung in Lebensmitteln zurückzuführen ist, sondern auch auf eine Resistenzbildung bei pathogenen Mikroorganismen. Durch eine ständige und unsachgemäße Anwendung, insbesondere von Antibiotika wird systematisch eine resistente Keimflora gezüchtet, die die Wirksamkeit der Therapie infektiöser Erkrankungen bei Tieren und bei Menschen in Frage stellt. Auch dieser Gesichtspunkt zwingt zu einer Beschränkung des Arzneimitteleinsatzes auf das erforderliche Maß.
    Der Gesetzentwurf ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Wege, der mit dem Entwurf zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts und mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften beschritten worden ist und insgesamt zu einer modernen, umfassenden Regelung des Rückstandsproblems bei Lebensmitteln tierischer Herkunft führen soll.
    Nach § 15 des Entwurfs zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts dürfen Lebensmittel im Regelfall von Tieren nur gewonnen und in den Verkehr gebracht werden, wenn die nach Arzneimittelrecht oder Futtermittelrecht festgesetzten Wartezeiten eingehalten worden sind. Daneben können Höchstmengen vorgeschrieben oder für bestimmte Fälle besondere Regelungen getroffen werden.
    Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften liegt dem Bundestag als Drucksache V1/3143 bereits vor. Nach diesem Entwurf können u. a. die erforderlichen Regelungen über Zusatzstoffe in Futtermitteln, über die erforderlichen Wartezeiten und über den zulässigen Höchstgehalt an Schadstoffen, wie z. B. DDT und andere, getroffen werden. Von besonderer Bedeutung ist dabei, daß erstmals auch Regelungen nicht nur über Futtermittel getroffen werden können, die gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden sollen, sondern auch über solche Futtermittel, die vom Tierhalter selbst hergestellt und an das Tier verfüttert werden.
    Der hier vorgelegte Entwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes sieht u. a. folgendes vor:
    1. Arzneimittel, die zur Anwendung an Tieren bestimmt sind, die der Lebensmittelgewinnung dienen, sollen nur noch in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie beim Bundesgesundheitsamt registriert sind. Bei dieser Registrierung sind neben anderen für die Prüfung erforderlichen Unterlagen insbesondere Untersuchungsergebnisse über den Verbleib der arzneilich wirksamen Bestandteile und ihrer Umwandlungsprodukte im Tierkörper, insbesondere über Weg und Dauer ihrer Ausscheidung beizufügen.
    2. Stoffe, die eine pharmakologische Wirkung ausüben, sollen als Arzneimittel an Tiere, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, nur noch verabreicht werden dürfen, wenn sie mit der Registriernummer des Bundesgesundheitsamtes versehen sind. Diese Vorschrift bildet damit das Gegenstück zu entsprechenden futtermittelrechtlichen Vorschriften, die auf Grund des neuen Futtermittelgesetzes in Verbindung mit der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften über Zusatzstoffe in der Tierernährung zu erlassen sein werden. Nach Art. 3 dieser Richtlinie dürfen solche Stoffe im Rahmen der Tierernährung Tieren nur verabfolgt werden, wenn sie als Futterzusatzstoffe zugelassen sind. Da-



    Parlamentarischer Staatssekretär Westphal
    mit wird der gesundheitspolitischen Forderung Rechnung getragen, daß solche Stoffe in Zukunft bei Tieren nur noch angewendet werden dürfen, wenn sie entweder arzneimittelrechtlich oder eben futtermittelrechtlich geprüft bzw. zugelassen sind.
    3. Dem illegalen Handel mit Arzneimitteln wird entgegengewirkt. Der Entwurf sieht insbesondere vor, daß über den Erwerb und die Abgabe von Arzneimitteln von allen Beteiligten einschließlich des Tierhalters Nachweise geführt werden müssen; auch die Überwachung der Einfuhr wird erheblich verschärft.
    4. Im übrigen sollen mit dem Gesetzentwurf die erforderlichen Voraussetzungen für eine praktikable Versorgung großer Tierbestände mit Arzneimitteln geschaffen werden. Die für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln mit Futtermitteln als Trägerstoff geltenden Vorschriften des § 34 Abs. 1 Nr. 4 a in Verbindung mit § 34 a des Arzneimittelgesetzes haben sich hierfür als nicht ausreichend erwiesen, um eine praktikable Lösung, die auch gesundheitspolitisch vertretbar wäre, zu verwirklichen. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Grundsätze ermöglicht die nunmehr vorgesehene Regelung eine sachgerechte Beimischung der benötigten Arzneimittel in die in der Tierhaltung verwendeten Futtermittel entsprechend den Erfordernissen des einzelnen Erkrankungsfalles.
    Andererseits ist sichergestellt, daß unter Berücksichtigung der vorgenannten Grundsätze nur solche Arzneimittel für die Herstellung von Arzneimitteln mit Futtermitteln als Trägerstoff verwendet werden dürfen, die für eine solche Verwendung vom Bundesgesundheitsamt geprüft und registriert worden sind.
    5. Der Entwurf sieht eine bessere Abgrenzung zwischen Arzneimittel- und Futtermittelgesetz vor. Die bisherige Abgrenzung zwischen Arzneimittel-und Futtermittelrecht hat zu Schwierigkeiten geführt, weil nicht eindeutig festgelegt war, in welchen Fällen Stoffe, die zur Verhütung von Krankheiten verabreicht werden sollen, den Arzneimitteln oder Futtermitteln zuzurechnen sind. Der illegale Handel mit Arzneimitteln ist hierdurch begünstigt worden.
    Durch die vorgesehene Änderung wird nun klargestellt, daß zur Verhütung von Krankheiten dienende Stoffe dem Arzneimittelgesetz zuzuordnen sind, soweit sie nicht im Einzelfall durch Rechtsverordnung als Zusatzstoffe zu Futtermitteln besonders zugelassen sind.
    Die vorgenannten Änderungen, meine Damen und Herren, dieses Arzneimittelgesetzes berücksichtigen bereits — soweit möglich — die bisherigen Beratungsergebnisse über Tierarzneimittel in der Arbeitsgruppe „Pharmazeutische Erzeugnisse" bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in Brüssel. Auf Grund dieser Beratungsergebnisse wird in absehbarer Zeit davon ausgegangen werden können, daß auch in den anderen Staaten Tierarzneimittel entsprechenden Vorschriften unterworfen werden.
    Ergänzend zu den Vorschriften werden Änderungen der Ausführungsbestimmungen zum Fleischbeschaugesetz vorbereitet, die eine regelmäßige, routinemäßige, stichprobenweise Untersuchung des Fleisches auf Antibiotika und Hormone vorsehen.
    Seit einigen Jahren sind Untersuchungen durchgeführt worden, um Methoden zu finden und zu erproben, die für eine Anwendung im Rahmen der tierärztlichen Schlachttieruntersuchung geeignet sind. Das Bundesgesundheitsamt hat nunmehr kürzlich solche Methoden vorgeschlagen, die jetzt in die Vorschriften eingearbeitet werden.
    Die Übernahme dieser Untersuchungsverfahren in das Fleischbeschaurecht wird den Vorteil haben, daß die Überwachung erheblich wirksamer gestaltet werden kann und das Fleisch, das bedenkliche Rückstände z. B. von Antibiotika enthält, bereits vor dem InVerkehr-Bringen erfaßt wird.
    Es kann somit in absehbarer Zeit mit einem erfolgreichen Zusammenwirken von Arzneimittelrecht, Fleischbeschaurecht, Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht gerechnet werden. Damit wird den Mißständen, die sich als Grauer Markt mit Tierarzneimitteln entwickelt haben mit ihren negativen Folgen für die Lebensmittel tierischer Herkunft, die die Öffentlichkeit stark beschäftigt haben, Einhalt geboten werden können.
    Meine Damen und Herren, ein neuer, wichtiger Schritt zum Schutz des Konsumenten unter dem vorrangigen Gesichtspunkt der Erhaltung seiner Gesundheit ist damit getan.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat hat entschieden, daß wir auch hier nur Erklärungen vorsehen. Zur Abgabe einer Erklärung hat der Abgeordnete Dr. Hammans das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hugo Hammans


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion habe ich hier zur ersten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes der Bundesregierung zur Änderung des Arzneimittelgesetzes — Bundestagsdrucksache VI/3218 — folgende Erklärung abzugeben.
    Die drei Anhörungstermine zum Lebensmittelgesetz haben eindeutig den Beweis erbracht, daß auch die deutsche Landwirtschaft nur einwandfreie Erzeugnisse auf den Markt bringen will. Sie will nicht, daß Rückstände von Arzneimitteln, die bei der tierischen Aufzucht und Mast verwendet werden, in Lebensmitteln als Rückstände zu finden sind. Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, wie ernst die deutsche Landwirtschaft dieses Problem selber sieht, dann braucht man nur das von ihren Vertretern in diesem Hause initiierte Wirkstoffgesetz — die Bundestagsdrucksache VI/ 1846 — anzuführen.
    Im Vorblatt zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes der Bundesregierung, das heute hier zur Debatte steht, ist zu lesen, daß dieser Entwurf in den Grundzügen dem Initiativentwurf vom 9. Februar 1971 einer Gruppe von CDU/CSU-Abgeordneten — Bundestagsdrucksache



    Dr. Hammans
    VI/1813 — entspricht. Mit dieser Änderung des Arzneimittelgesetzes soll erreicht werden, daß der Graue Markt, der in Deutschland mit Arzneimitteln in der tierischen Ernährung, Zucht und Mast seit Jahren besteht, verschwindet. Dem illegalen Handel mit Arzneimitteln, der Anlaß zu einer unsachgemäßen und nicht vertretbaren Anwendung von Arzneimitteln in der tierischen Ernährung ist und dadurch mittelbar zur Gefährdung der menschlichen Gesundheit geführt hat, muß entgegengewirkt werden. Der Gesetzgeber muß daher die illegale Verwendung von Arzneimitteln in der tierischen Erzeugung verhindern, gleichzeitig aber den berechtigten Belangen insbesondere der Massentierhaltung Rechnung tragen.
    Besonders am letzten Tag der drei Anhörungstermine zur Lebensmittelrechtsreform, am Montag, dem 13. März, wurden diese Probleme ganz besonders intensiv diskutiert. Wir wollen in diesem Hause Gesetze schaffen, die den Verbraucher vor Schäden durch Arzneimittel, die ihm unkontrolliert über tierische Erzeugnisse zugeführt werden, bewahren. Bei den Anhörungen kam aber auch eindeutig zum Ausdruck — und hier möchte ich besonders Frau Dr. Tangemann von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher sinngemäß zitieren —, daß auch alle in die Bundesrepublik importierten Lebensmittel, aus welchen Ländern auch immer, den gleichen strengen Kontrollen zu unterwerfen sind, wie sie im neuen Lebensmittelrecht und wie sie durch diese Änderung des Arzneimittelrechts vorgesehen sind.

    (Abg. Brück [Köln] : Sehr richtig!)

    Wir alle, meine Damen und Herren, wissen, wie schwierig diese Aufgabe ist. Aber nur so kann der Verbraucher wirksam geschützt werden und kann die deutsche Landwirtschaft vor weiteren Wettbewerbsverzerrungen bewahrt bleiben. Denn man kann ihr nicht einseitig erneute Belastungen zumuten, aber importierte Lebensmittel zulassen, die nach Methoden erzeugt wurden, die weniger Mühen und Kosten verursacht haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)